AutoVisionen 18 - Das Herbrand Kundenmagazin
Entdecken Sie die neueste Ausgabe unseres Kundenmagazin mit informativen Berichten, Rückblicken und unserem beliebten Praxistest, bei dem wir uns dieses mal unseren neuen Kompat-SUV GLA und GLB gewidmet haben.
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ELEKTROMOBILITÄT<br />
DEUTLICH ERHÖHTE FÖRDERSÄTZE ERHÄLTLICH<br />
FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR EQ MODELLE.<br />
In diesem Artikel geben unsere Produktexperten Ihnen einen Überblick über die umfangreichen Förderungen für unsere Elektrofahrzeuge<br />
und Plug-in-Hybride. Der Beschluss der EU-Komission zur Erhöhung des Umweltbonus verlängert diesen bis Ende 2025.<br />
STEUERFREI „TANKEN“.<br />
Schon seit 2017 ist das Aufladen von<br />
Elektro- oder Hybridautos beim Arbeitgeber<br />
steuerfrei. Dieser Vorteil wurde erst<br />
kürzlich von 2020 auf 2030 verlängert.<br />
10 JAHRE KFZ-STEUERFREI.<br />
Vollelektrische Fahrzeuge, wie der<br />
smart EQ, der Mercedes-Benz EQC,<br />
EQV oder der eVito, sind 10 Jahre ab<br />
Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit<br />
(vorläufig bis Fahrzeug-Erstzulassung<br />
Ende 2020). Nach Ablauf der<br />
Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu<br />
zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 %.<br />
DIENSTWAGENBESTEUERUNG<br />
AUCH FÜR GEBRAUCHTE E-AUTOS.<br />
Voraussetzung für die gesenkte Bemessungsgrundlage<br />
ist übrigens die Anschaffung<br />
– nicht die Neuzulassung – nach dem<br />
31.12.20<strong>18</strong> und vor dem 01.01.2031. <strong>Das</strong><br />
bedeutet, dass der verringerte Steuersatz<br />
auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge gilt.<br />
Übrigens: Sollten Sie ein förderfähiges<br />
Fahrzeug vor oder nach diesem Zeitraum<br />
angeschafft haben, können Sie einen Nachteilsausgleich<br />
geltend machen. In Form von<br />
pauschalen Abschlägen in Abhängigkeit von<br />
der Batteriekapazität wird so der Bruttolistenpreis<br />
als Bemessungsgrundlage um bis<br />
zu 10.000,– € gemindert.<br />
100,– € FÜR SERIENMÄSSIGEN<br />
"AVAS" UMFELDSCHUTZ.<br />
<strong>Das</strong> bei Mercedes-Benz in nahezu allen<br />
Elektro- und Hybridmodellen serienmäßig<br />
verbaute akustische Umfeldschutzsystem<br />
(AVAS – Acoustic Vehicle Alerting System)<br />
wird auf Antrag beim BAFA zusätzlich mit<br />
einem 100,– € Bonus gefördert. Um Fußgänger<br />
und andere Verkehrsteilnehmer zu<br />
schützen, ein unaufdringliches, aber gut<br />
wahrnehmbares Geräusch erzeugt, das ab<br />
Start lauter und bereits ab 20-30 km/h wieder<br />
ausgeblendet wird. Beachten Sie, dass<br />
das System bei Antragstellung bereits im<br />
Fahrzeug verbaut sein muss. Eine Nachrüstung<br />
wird nicht rückwirkend gefördert.<br />
BIS ZU 9.000,– € UMWELTBONUS<br />
UND INNOVATIONSPRÄMIE BEIM KAUF UND LEASING.<br />
PRIVILEGIEN FÜR IHR<br />
E–KENNZEICHEN.<br />
FÖRDERUNGEN ÖRTLICHER<br />
ENERGIEVERSORGER.<br />
AUS DER 1 % WIRD DIE 0,5 %<br />
UND SOGAR 0,25 % REGEL.<br />
Nach der im Februar 2020 in Kraft getretenen Anhebung der Förderung<br />
für elektrifizierte Fahrzeuge, beschloss die Bundesregierung im<br />
Juni 2020 mit der sogenannten „Innovationsprämie“ eine Verdopplung<br />
selbiger. Die letztendliche Höhe der Gesamtförderung, bestehend<br />
aus einem Anteil der Automobilhersteller sowie einem Anteil<br />
des Bundes wird dabei in zwei Stufen in Abhängigkeit vom Netto-<br />
Listenpreis des Fahrzeuges bestimmt.<br />
Unter 40.000,- € Netto-Listenpreis:<br />
Volle Förderung in Höhe von 9.000,– € für elektrische Fahrzeuge<br />
und 6.750,– € für Plug-In-Hybride.<br />
40.000,- € – 65.000,- € Netto-Listenpreis:<br />
Förderung in Höhe von 7.500,– € für elektrische Fahrzeuge<br />
und 5.625,– € für Plug-In-Hybride.<br />
Der Netto-Listenpreis bezieht sich dabei auf den niedrigsten Netto-<br />
Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums zur Markteinführung.<br />
Es spielt also keine Rolle, ob das Fahrzeug durch umfangreiche<br />
Sonderausstattung einen der Schwellenwerte überschreitet.<br />
Gilt auch beim Leasing<br />
Gut zu Wissen: Der Umweltbonus kann nicht nur beim Kauf, sondern<br />
auch bei einem Leasingvertrag oder einer Langzeitmiete geltend<br />
gemacht werden. Es ist lediglich eine Haltedauer von mindestens<br />
sechs Monaten vorgeschrieben.<br />
Mit einem E-Kennzeichen profitieren Sie<br />
von verschiedenen Privilegien. Dazu zählt<br />
vor allem das kostenfreie Parken in Städten,<br />
die Aufhebung von Durchfahrtsverboten<br />
oder das Befahren von Busspuren. Die<br />
Stadt Düsseldorf bietet beispielsweise rund<br />
12.000 eigentlich gebührenpflichtige Parkplätze<br />
nach einmaliger Registrierung zur<br />
kostenfreien Nutzung an. Welche Vorteile<br />
genau Sie mit dem E-Kennzeichen haben<br />
entscheiden die Städte und Gemeinden.<br />
AUCH DER AUSBAU DER INFRASTRUKTUR WIRD GEFÖRDERT:<br />
60 % FÖRDERUNG FÜR IHRE EIGENE LADESTATION.<br />
Um Ihren Stromer auch entsprechend schnell<br />
„betanken“ zu können, fördert das Land NRW<br />
die Errichtung einer Ladestation bzw. Wallbox<br />
mit bis zu 60 % bzw. 80 % der Ausgaben.<br />
Voraussetzung ist, dass der erforderliche<br />
Strom aus erneuerbaren Energien stammt.<br />
Sollten Sie den Strom sogar selbst, zum<br />
Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage erzeugen,<br />
gibt es einen zusätzlichen 500,– €<br />
Eigenerzeugungs-Bonus. Gerne vermitteln<br />
wir Ihnen übrigens einen kompetenten Partner,<br />
für die Errichtung und Beratung zu einer<br />
geplanten Ladestation.<br />
Auch örtliche Energieversorger fördern:<br />
Unter anderem gibt es bei den Stadtwerken<br />
in Borken, Coesfeld, Gescher, Dinslaken,<br />
Kleve, Krefeld und Nettetal Zuschüsse von<br />
bis zu 300,– € zur Anschaffung einer Ladestation.<br />
Die Stadtwerke Borken und Coesfeld<br />
unterstützen sogar den Kauf von Elektrofahrzeugen<br />
mit einem Zuschuss von bis zu<br />
500,– €. Voraussetzungen, Einschränkungen<br />
und Befristungen erfahren Sie bei den<br />
Ansprechpartnern vor Ort.<br />
Privatnutzer<br />
max. 60 % bzw. höchstens 2.000,– €<br />
je Ladepunkt.<br />
Unternehmen<br />
max. 60 % bzw. höchstens 2.000,– €<br />
(Wallbox) bzw. 4.000,– € (Ladesäule)<br />
je Ladepunkt<br />
Kommunen<br />
max. 80 % bzw. höchstens 2.600,– €<br />
(Wallbox) bzw. 5.800,– € (Ladesäule)<br />
je Ladepunkt.<br />
Richtig interessant werden unsere EQ- und<br />
EQ-POWER Modelle als Dienst- bzw. Firmenwagen:<br />
Im Gegensatz zum Verbrenner locken<br />
steuerliche Vorteile dank angepasster<br />
Bemessungsgrundlge bei Elektrofahrzeugen<br />
und Plug-In-Hybriden. So sinkt der geldwerte<br />
Vorteil auf der Gehaltsabrechnung des<br />
elektrifizierten Dienstwagenfahrers von 1 %<br />
auf 0,5 %. Beträgt der Fahrzeugpreis des<br />
reinen Stromers weniger als 40.000,– €<br />
(Bruttolistenpreis zzgl. Mehrkosten für Sonderausstattungen)<br />
muss mit 0,25 % pauschal<br />
sogar nur noch ein Viertel versteuert<br />
werden. Hybride fallen übrigens nur unter<br />
die 0,5 %–Regel, solange sie weniger als 50 g<br />
CO 2<br />
/km ausstoßen oder eine elektrische<br />
Mindestreichweite von 40 km haben.<br />
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