04.08.2020 Aufrufe

AutoVisionen 18 - Das Herbrand Kundenmagazin

Entdecken Sie die neueste Ausgabe unseres Kundenmagazin mit informativen Berichten, Rückblicken und unserem beliebten Praxistest, bei dem wir uns dieses mal unseren neuen Kompat-SUV GLA und GLB gewidmet haben.

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ELEKTROMOBILITÄT<br />

DEUTLICH ERHÖHTE FÖRDERSÄTZE ERHÄLTLICH<br />

FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR EQ MODELLE.<br />

In diesem Artikel geben unsere Produktexperten Ihnen einen Überblick über die umfangreichen Förderungen für unsere Elektrofahrzeuge<br />

und Plug-in-Hybride. Der Beschluss der EU-Komission zur Erhöhung des Umweltbonus verlängert diesen bis Ende 2025.<br />

STEUERFREI „TANKEN“.<br />

Schon seit 2017 ist das Aufladen von<br />

Elektro- oder Hybridautos beim Arbeitgeber<br />

steuerfrei. Dieser Vorteil wurde erst<br />

kürzlich von 2020 auf 2030 verlängert.<br />

10 JAHRE KFZ-STEUERFREI.<br />

Vollelektrische Fahrzeuge, wie der<br />

smart EQ, der Mercedes-Benz EQC,<br />

EQV oder der eVito, sind 10 Jahre ab<br />

Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit<br />

(vorläufig bis Fahrzeug-Erstzulassung<br />

Ende 2020). Nach Ablauf der<br />

Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu<br />

zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 %.<br />

DIENSTWAGENBESTEUERUNG<br />

AUCH FÜR GEBRAUCHTE E-AUTOS.<br />

Voraussetzung für die gesenkte Bemessungsgrundlage<br />

ist übrigens die Anschaffung<br />

– nicht die Neuzulassung – nach dem<br />

31.12.20<strong>18</strong> und vor dem 01.01.2031. <strong>Das</strong><br />

bedeutet, dass der verringerte Steuersatz<br />

auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge gilt.<br />

Übrigens: Sollten Sie ein förderfähiges<br />

Fahrzeug vor oder nach diesem Zeitraum<br />

angeschafft haben, können Sie einen Nachteilsausgleich<br />

geltend machen. In Form von<br />

pauschalen Abschlägen in Abhängigkeit von<br />

der Batteriekapazität wird so der Bruttolistenpreis<br />

als Bemessungsgrundlage um bis<br />

zu 10.000,– € gemindert.<br />

100,– € FÜR SERIENMÄSSIGEN<br />

"AVAS" UMFELDSCHUTZ.<br />

<strong>Das</strong> bei Mercedes-Benz in nahezu allen<br />

Elektro- und Hybridmodellen serienmäßig<br />

verbaute akustische Umfeldschutzsystem<br />

(AVAS – Acoustic Vehicle Alerting System)<br />

wird auf Antrag beim BAFA zusätzlich mit<br />

einem 100,– € Bonus gefördert. Um Fußgänger<br />

und andere Verkehrsteilnehmer zu<br />

schützen, ein unaufdringliches, aber gut<br />

wahrnehmbares Geräusch erzeugt, das ab<br />

Start lauter und bereits ab 20-30 km/h wieder<br />

ausgeblendet wird. Beachten Sie, dass<br />

das System bei Antragstellung bereits im<br />

Fahrzeug verbaut sein muss. Eine Nachrüstung<br />

wird nicht rückwirkend gefördert.<br />

BIS ZU 9.000,– € UMWELTBONUS<br />

UND INNOVATIONSPRÄMIE BEIM KAUF UND LEASING.<br />

PRIVILEGIEN FÜR IHR<br />

E–KENNZEICHEN.<br />

FÖRDERUNGEN ÖRTLICHER<br />

ENERGIEVERSORGER.<br />

AUS DER 1 % WIRD DIE 0,5 %<br />

UND SOGAR 0,25 % REGEL.<br />

Nach der im Februar 2020 in Kraft getretenen Anhebung der Förderung<br />

für elektrifizierte Fahrzeuge, beschloss die Bundesregierung im<br />

Juni 2020 mit der sogenannten „Innovationsprämie“ eine Verdopplung<br />

selbiger. Die letztendliche Höhe der Gesamtförderung, bestehend<br />

aus einem Anteil der Automobilhersteller sowie einem Anteil<br />

des Bundes wird dabei in zwei Stufen in Abhängigkeit vom Netto-<br />

Listenpreis des Fahrzeuges bestimmt.<br />

Unter 40.000,- € Netto-Listenpreis:<br />

Volle Förderung in Höhe von 9.000,– € für elektrische Fahrzeuge<br />

und 6.750,– € für Plug-In-Hybride.<br />

40.000,- € – 65.000,- € Netto-Listenpreis:<br />

Förderung in Höhe von 7.500,– € für elektrische Fahrzeuge<br />

und 5.625,– € für Plug-In-Hybride.<br />

Der Netto-Listenpreis bezieht sich dabei auf den niedrigsten Netto-<br />

Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums zur Markteinführung.<br />

Es spielt also keine Rolle, ob das Fahrzeug durch umfangreiche<br />

Sonderausstattung einen der Schwellenwerte überschreitet.<br />

Gilt auch beim Leasing<br />

Gut zu Wissen: Der Umweltbonus kann nicht nur beim Kauf, sondern<br />

auch bei einem Leasingvertrag oder einer Langzeitmiete geltend<br />

gemacht werden. Es ist lediglich eine Haltedauer von mindestens<br />

sechs Monaten vorgeschrieben.<br />

Mit einem E-Kennzeichen profitieren Sie<br />

von verschiedenen Privilegien. Dazu zählt<br />

vor allem das kostenfreie Parken in Städten,<br />

die Aufhebung von Durchfahrtsverboten<br />

oder das Befahren von Busspuren. Die<br />

Stadt Düsseldorf bietet beispielsweise rund<br />

12.000 eigentlich gebührenpflichtige Parkplätze<br />

nach einmaliger Registrierung zur<br />

kostenfreien Nutzung an. Welche Vorteile<br />

genau Sie mit dem E-Kennzeichen haben<br />

entscheiden die Städte und Gemeinden.<br />

AUCH DER AUSBAU DER INFRASTRUKTUR WIRD GEFÖRDERT:<br />

60 % FÖRDERUNG FÜR IHRE EIGENE LADESTATION.<br />

Um Ihren Stromer auch entsprechend schnell<br />

„betanken“ zu können, fördert das Land NRW<br />

die Errichtung einer Ladestation bzw. Wallbox<br />

mit bis zu 60 % bzw. 80 % der Ausgaben.<br />

Voraussetzung ist, dass der erforderliche<br />

Strom aus erneuerbaren Energien stammt.<br />

Sollten Sie den Strom sogar selbst, zum<br />

Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage erzeugen,<br />

gibt es einen zusätzlichen 500,– €<br />

Eigenerzeugungs-Bonus. Gerne vermitteln<br />

wir Ihnen übrigens einen kompetenten Partner,<br />

für die Errichtung und Beratung zu einer<br />

geplanten Ladestation.<br />

Auch örtliche Energieversorger fördern:<br />

Unter anderem gibt es bei den Stadtwerken<br />

in Borken, Coesfeld, Gescher, Dinslaken,<br />

Kleve, Krefeld und Nettetal Zuschüsse von<br />

bis zu 300,– € zur Anschaffung einer Ladestation.<br />

Die Stadtwerke Borken und Coesfeld<br />

unterstützen sogar den Kauf von Elektrofahrzeugen<br />

mit einem Zuschuss von bis zu<br />

500,– €. Voraussetzungen, Einschränkungen<br />

und Befristungen erfahren Sie bei den<br />

Ansprechpartnern vor Ort.<br />

Privatnutzer<br />

max. 60 % bzw. höchstens 2.000,– €<br />

je Ladepunkt.<br />

Unternehmen<br />

max. 60 % bzw. höchstens 2.000,– €<br />

(Wallbox) bzw. 4.000,– € (Ladesäule)<br />

je Ladepunkt<br />

Kommunen<br />

max. 80 % bzw. höchstens 2.600,– €<br />

(Wallbox) bzw. 5.800,– € (Ladesäule)<br />

je Ladepunkt.<br />

Richtig interessant werden unsere EQ- und<br />

EQ-POWER Modelle als Dienst- bzw. Firmenwagen:<br />

Im Gegensatz zum Verbrenner locken<br />

steuerliche Vorteile dank angepasster<br />

Bemessungsgrundlge bei Elektrofahrzeugen<br />

und Plug-In-Hybriden. So sinkt der geldwerte<br />

Vorteil auf der Gehaltsabrechnung des<br />

elektrifizierten Dienstwagenfahrers von 1 %<br />

auf 0,5 %. Beträgt der Fahrzeugpreis des<br />

reinen Stromers weniger als 40.000,– €<br />

(Bruttolistenpreis zzgl. Mehrkosten für Sonderausstattungen)<br />

muss mit 0,25 % pauschal<br />

sogar nur noch ein Viertel versteuert<br />

werden. Hybride fallen übrigens nur unter<br />

die 0,5 %–Regel, solange sie weniger als 50 g<br />

CO 2<br />

/km ausstoßen oder eine elektrische<br />

Mindestreichweite von 40 km haben.<br />

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