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Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg

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<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

<strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> der Golfanlage Lech-Zug in Dalaas <strong>und</strong><br />

Lech<br />

Clemens Walch, Lech<br />

zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

gemäß § 12a UVP-G 2000<br />

Im Auftrag des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung<br />

Abteilung VIb − Wirtschaftsrecht<br />

6900 Bregenz<br />

Verfasserin:<br />

Mag Cornelia Peter, Koordinierende Sachverständige für die zusammenfassende<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen im Verfahren<br />

Abteilung IVe − Umweltschutz<br />

6900 Bregenz<br />

Bregenz, am 24. Oktober 2011


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Allgemeines <strong>und</strong> rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen................................................... 7<br />

1.1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen UVP-G 2000.............................................................................. 7<br />

2 Verwendete Unterlagen .............................................................................. 9<br />

2.1 Eingereichte Projekts- <strong>und</strong> UVE-Unterlagen ................................................................ 9<br />

2.1.1 Einreichmappe vom Juli 2011..................................................................................................... 9<br />

2.1.2 Ergänzende Projektsunterlagen ................................................................................................. 11<br />

3 Sachverhalt <strong>und</strong> Beschreibung des Vorhabens ......................................13<br />

3.1 Ist-Zustand...................................................................................................................... 13<br />

Geologie, Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima......................................................................................... 13<br />

Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume .................................................................................... 15<br />

Landschaft .......................................................................................................................................... 19<br />

Raum <strong>und</strong> Verkehr.............................................................................................................................. 19<br />

Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter......................................................................................................................... 20<br />

3.2 Beschreibung des Vorhabens ........................................................................................ 21<br />

4 Alternativen...............................................................................................29<br />

Standortalternativen............................................................................................................................ 29<br />

Konzept- bzw. Planungsalternativen .................................................................................................. 29<br />

Nullvariante ........................................................................................................................................ 29<br />

5 Relevanzmatrix .........................................................................................30<br />

6 zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen ....................31<br />

6.1 Fachgutachten des UVP-Verfahrens ............................................................................ 31<br />

6.1.1 Erstgutachten............................................................................................................................. 31<br />

6.1.2 Ergänzungen zu den Gutachten................................................................................................. 32<br />

6.2 Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter .................................................... 33<br />

6.2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der UVP Gutachten ............................................................ 34<br />

Boden.................................................................................................................................................. 34<br />

Wasser ................................................................................................................................................ 35<br />

Oberflächengewässer inkl. Fischerei <strong>und</strong> Pflanzenschutz .................................................................. 37<br />

Naturgefahren - wildbach- <strong>und</strong> lawinentechnische Beurteilung ......................................................... 38<br />

Wasser – Wasserwirtschaftliches Planungsorgan ............................................................................... 39<br />

Geologie.............................................................................................................................................. 40<br />

Luft <strong>und</strong> Klima ................................................................................................................................... 41<br />

Lärm <strong>und</strong> Erschütterung ..................................................................................................................... 42<br />

Sportstättenbau <strong>und</strong> Sicherheitstechnik .............................................................................................. 43<br />

Ges<strong>und</strong>heit .......................................................................................................................................... 45<br />

Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume....................................................................................................... 46<br />

Wald.................................................................................................................................................... 47<br />

Tiere* – Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft......................................................................................... 49<br />

Landschaft .......................................................................................................................................... 51<br />

Wanderwege ....................................................................................................................................... 52<br />

Verkehr ............................................................................................................................................... 52<br />

Tourismus ........................................................................................................................................... 53<br />

Landwirtschaft .................................................................................................................................... 54<br />

Hochbautechnik .................................................................................................................................. 56<br />

Brückenbau......................................................................................................................................... 56<br />

Elektrotechnik..................................................................................................................................... 56<br />

Maschinenbau (Lagerung brennbare Flüssigkeiten <strong>und</strong> Dünger) ....................................................... 56<br />

Abfall.................................................................................................................................................. 57<br />

Lebensmittelhygiene........................................................................................................................... 57<br />

3


Arbeitsinspektorat............................................................................................................................... 57<br />

Brandverhütungsstelle ........................................................................................................................ 57<br />

6.2.2 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens.......................................... 59<br />

7 Auflagen....................................................................................................61<br />

Boden.................................................................................................................................................. 61<br />

Wasser ................................................................................................................................................ 62<br />

Wildbach- <strong>und</strong> Lawinengefährdung ................................................................................................... 71<br />

Luft <strong>und</strong> Klima ................................................................................................................................... 72<br />

Lärm <strong>und</strong> Erschütterung ..................................................................................................................... 73<br />

Golfplatzsicherheit - ........................................................................................................................... 73<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft................................................................................... 75<br />

Wald.................................................................................................................................................... 76<br />

Tiere – Wildökologie.......................................................................................................................... 78<br />

Landschaft .......................................................................................................................................... 80<br />

Hochbautechnik .................................................................................................................................. 80<br />

Brückenbau......................................................................................................................................... 81<br />

Elektrotechnik..................................................................................................................................... 82<br />

Maschinenbau (Lagerung brennbare Stoffe <strong>und</strong> Dünger)................................................................... 82<br />

Lebensmittelhygiene........................................................................................................................... 83<br />

Arbeitsinspektorat............................................................................................................................... 84<br />

Brandverhütungsstelle ........................................................................................................................ 84<br />

4


Abkürzungen<br />

UVE ........................... Umweltverträglichkeitserklärung<br />

UVP ............................ <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />

UVP-G 2000 .............. <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>sgesetz 2000<br />

IG-L…………………. Immissionsschutzgesetz Luft<br />

WRG………………… Wasserrechtsgesetz<br />

ASV ............................ Amtssachverständiger<br />

SV ............................... nicht amtlicher Sachverständiger<br />

koord SV………….. koordinierende Sachverständige im UVP-Verfahren<br />

GA .............................. Gutachten<br />

5


1 ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

1.1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen UVP-G 2000<br />

§ 1. (1) Aufgabe der <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (UVP) ist es, unter Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit auf fachlicher Gr<strong>und</strong>lage<br />

1. die unmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben<br />

<strong>und</strong> zu bewerten, die ein Vorhaben<br />

a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> deren Lebensräume,<br />

b) auf Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima,<br />

c) auf die Landschaft <strong>und</strong><br />

d) auf Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />

hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen<br />

untereinander miteinzubeziehen sind,<br />

2. Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder<br />

günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden,<br />

3. die Vor- <strong>und</strong> Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin<br />

geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten Vor- <strong>und</strong> Nachteile des<br />

Unterbleibens des Vorhabens darzulegen.<br />

...<br />

§ 12.<br />

…<br />

(2) Die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen ist auch ohne das<br />

Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 bis 4 AVG zulässig. Es können<br />

auch fachlich einschlägige Anstalten, Institute oder Unternehmen als<br />

Sachverständige bestellt werden.<br />

…<br />

(7) Der Projektwerber/die Projektwerberin hat der Behörde <strong>und</strong> den<br />

Sachverständigen alle für die Erstellung der Gutachten erforderlichen Auskünfte<br />

zu erteilen.<br />

7


§ 12a. Für Vorhaben, die in Spalte 2 oder 3 des Anhanges 1 angeführt sind, hat die<br />

Behörde, aufbauend auf den im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung<br />

oder im Verfahren erstellten oder vorgelegten oder sonstigen der Behörde zum<br />

selben Vorhaben oder zum Standort vorliegenden Gutachten <strong>und</strong> Unterlagen<br />

sowie den eingelangten Stellungnahmen <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der<br />

Genehmigungskriterien des § 17 eine zusammenfassende Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen vorzunehmen. § 12 Abs. 2 <strong>und</strong> 7 ist mit der Maßgabe<br />

anzuwenden, dass an Stelle eines Umweltverträglichkeitsgutachtens eine<br />

zusammenfassende Bewertung erstellt wird.<br />

§ 13. (1) Dem Projektwerber/der Projektwerberin, den mitwirkenden Behörden, dem<br />

Umweltanwalt, dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan <strong>und</strong> dem<br />

B<strong>und</strong>esminister/der B<strong>und</strong>esministerin für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong><br />

Wasserwirtschaft ist das Umweltverträglichkeitsgutachten oder die<br />

zusammenfassende Bewertung unverzüglich zu übermitteln.<br />

…<br />

8


2 VERWENDETE UNTERLAGEN<br />

2.1 Eingereichte Projekts- <strong>und</strong> UVE-Unterlagen<br />

2.1.1 Einreichmappe vom Juli 2011<br />

• Bericht zur Umweltverträglichkeitserklärung<br />

Büro FLACH<br />

• A- Projektpläne bezüglich Golfplanung <strong>und</strong> beanspruchte Gr<strong>und</strong>stücke<br />

DI Diethard Fahrenleitner<br />

A1 - Katasterplan<br />

A2 - Golfplatzplanung<br />

A3 – Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

A4 – Bewässerung<br />

A5 – Detailplanung<br />

• B- Raumordnungsrechtliche Unterlagen<br />

Büro FALCH<br />

• C- Baurechtliche sowie gewerberechtliche Einreichunterlagen<br />

Architekturbüro Ing. Sibylle Schaschl<br />

• D- Einreichunterlagen Brückenbauten<br />

Büro ZTE Leitner<br />

• E- Vertragsgr<strong>und</strong>lagen- Zustimmungserklärungen<br />

Kanzlei Concin & Partner<br />

• F- Geologische, hydrogeologische, bodenk<strong>und</strong>liche Stellungsnahme<br />

Geologic, Mag. Markus Oberhauser in Zusammenarbeit mit Dr. Walter Fitz<br />

• G- Wasserbautechnisches Gutachten<br />

Büro Rudhardt & Gasser<br />

• H- Verkehrsgutachten<br />

Büro Besch <strong>und</strong> Partner<br />

• I- Gutachten Teilbereich Luft<br />

Acontec, Büro für Lufthygiene <strong>und</strong> Umwelt<br />

• J- Schalltechnische Beurteilung<br />

Ingenieurbüro Kurzemann GmbH, DI (FH) Mileva Pavlica<br />

9


• K- Zoologische Gutachten<br />

Avifauna- Mag. Andreas Schwarzenberger <strong>und</strong> Prof. Mag. Clemens Stecher<br />

Ameisen- Mag. Florian Glaser<br />

Herpetologie- Mag. Florian Glaser<br />

Wildökologie <strong>und</strong> Jagd - Dr. Gunther Greßmann<br />

Synthese der Fachbereiche Ameisen, Herpetologie <strong>und</strong> Wildökologie, Avifauna- Mag.<br />

Florian Glaser<br />

Tierökologische Potentialanalyse forst- <strong>und</strong> landw. Ersatzflächen - Mag. Florian Glaser<br />

• L- Beschreibung der forstlich relevanten Maßnahmen im Rahmen des UVP-<br />

Verfahrens<br />

DI Diethard Fahrenleitner<br />

• M- Vegetationsaufnahmen<br />

Ingenieurbüro Auer, DI Martin Auer in Zusammenarbeit mit Mag. Harald Dirthammer<br />

• N- Landwirtschaftliches Gutachten<br />

Büro ökoplan, Dipl.Päd.Ing. Walter Haas<br />

• O- Gutachten Gewässerökologie<br />

ARGE Limnologie, Mag, Christian Moritz<br />

• P- Sicherheitstechnische Einreichunterlagen<br />

DI Diethard Fahrenleitner<br />

10


2.1.2 Ergänzende Projektsunterlagen<br />

Eingang Bereich Unterlage<br />

11.8.2011 Sicherheit Einlage A2 Golfplatzplanung 1:1000 mit Datum<br />

10.August 2011<br />

1.9.2011 Hochbau überarbeitete Baueingabe Ing. Schaschl mit<br />

Datum vom 8.8.2011<br />

7.9.2011 Boden/ Abfall Bautechnische Beschreibung der Golfanlage mit<br />

Datum August 2011<br />

7.9.2011 Boden/ Abfall Beschreibung Fairwaymodellierung mit Datum<br />

August 2011<br />

7.9.2011 Detailplanung<br />

Golfanlage<br />

Einlage A5 Detailplan Golfplatz 1:2000 mit<br />

Datum 10.August 2011 <strong>und</strong> 19 Einzelpläne<br />

13.9.2011 Hochwasserschutz Lageplan Spielbahn 7, Detailpläne Schnitte<br />

Abschläge 7 / 8, Detailpläne Schnitte Grüns 7 / 8<br />

mit Datum 10.September 2011<br />

27.9.2011 Wasserbau Dimensionierung Sickermulde Plan mit Datum<br />

26.Sept.2011<br />

27.9.2011 Situation HQ 100, Situation Altarm, Querprofile<br />

Lech / Altarm / Talprofil, Schema<br />

Erosionssicherung Green mit Datum Sept. 2011<br />

30.9.2011 Gerätelager Lageplan Mitarbeiterhaus Garage mit Datum vom<br />

29.8.2011<br />

5.10.2011 Wasserbau Ergänzende Beschreibung Pumpenschacht mit<br />

Datum Oktober 2011<br />

5.10.2011 Wasserbau Bewässerungsteich Detailplan Befüllung<br />

5.10.2011 Baustraßen Stellungnahme des Golfplatzplaners DI Diethard<br />

Fahrenleitner betreffend Baustraßen<br />

10.10.2011 Wasserbau Situation HQ 100 Bestandesanschlaglinie,<br />

Querprofile Lech, Ergebnisse der hydraulischen<br />

Berechnungen für HQ 100 <strong>und</strong> HQ 30<br />

10.10.2011 Boden/ Abfall Einlage A6 Erdbewegungsplan 1:1000 mit Datum<br />

8.Oktober 2011<br />

10.10.2011 Natur/Landschaft Beschreibung landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan mit Datum vom Oktober 2011<br />

10.10.2011 Natur/Landschaft ergänzende Beschreibung<br />

landschaftspflegerischer Begleitplan mit Datum<br />

vom Oktober 2011<br />

10.10.2011 Forst Rodungsplan 1:5000 mit Datum vom 7.Oktober<br />

2011<br />

10.10.2011 Forst Ergänzende Beschreibungen der forstlich<br />

relevanten Maßnahmen mit Datum Oktober 2011<br />

11


10.10.2011 <strong>Betrieb</strong> Clubhaus Ergänzende schriftliche Beschreibung per E-Mail<br />

10.10.2011 Clubhaus <strong>und</strong><br />

Pflegegerätelager<br />

10.10.2011 Pflegegeräte<br />

10.10.2011 Pflegegeräte<br />

<strong>Betrieb</strong>sbeschreibung Clubhaus Golfclub Lech –<br />

bzw. Pflegegerätelager mit Datum vom 6.10.2011<br />

Lageplan Waschplatz mit Datum 7.10.2011<br />

Lageplan Mitarbeiterhaus Zuger Bergbahnen mit<br />

Datum vom 6.10.2011<br />

11.10.2011 Natur/Landschaft Einlage A3 landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

1:1000 mit Datum vom 11.Oktober 2011<br />

11.10.2011 Wege Übersichtslageplan Wegeplan 1:2000 mit Datum<br />

1.9.2011<br />

12


3 SACHVERHALT UND BESCHREIBUNG DES VORHABENS<br />

Der Sachverhalt <strong>und</strong> die Beschreibung des Vorhabens ergeben sich aus den<br />

eingereichten Projektsunterlagen inkl. UVE <strong>und</strong> den dazu nachgereichten<br />

ergänzenden Unterlagen.<br />

3.1 Ist-Zustand<br />

Geologie, Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima<br />

Geologie<br />

Der Festgesteinuntergr<strong>und</strong> wird von den triassischen Gesteinsabfolgen der Arlberg<br />

Formation der Raibler Schichten, sowie dem Hauptdolomit <strong>und</strong> Plattenkalk gebildet.<br />

Die Gesteinsschichten fallen mittelsteil nach Süden ein. Generell liegt eine starke<br />

tektonische Beanspruchung der Gesteine vor. Der Festuntergr<strong>und</strong> wird im<br />

Untersuchungsgebiet auf der orographisch rechten Seite des Lechs von mächtigen<br />

Hang- <strong>und</strong> Blockschüttfächern überlagert, im Mündungsbereich von Seitenbächen<br />

bzw. temporär wasserführenden Seitengräben sind z.T. mächtige Schwemmfächer<br />

ausgebildet. Die markante Terrasse orographisch links des Lechs, auf welcher sich<br />

das Siedlungsgebiet von Zug befindet wird, von alten Hang- <strong>und</strong> Murschuttfächern<br />

gebildet. Die rechtsufrigen Bachauen im Bereich der geplanten Spielbahnen 3 <strong>und</strong> 4<br />

liegen im unmittelbaren Gefahrenbereich für Steinschlag- <strong>und</strong> Felssturzereignisse<br />

aus der 500m hohen Nordwand des östlichen Schafbergmassives.<br />

Boden<br />

Im Projektsgebiet sind seichtgründige, schwach entwickelte Böden über Fluss-<br />

Schottern vorhanden. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden von<br />

(Proto)Rendzinen dominiert, die Waldflächen von Moderrendzinen <strong>und</strong> einem<br />

Mosaik aus Roh- <strong>und</strong> Grauen Auböden im Bereich der von rezenten<br />

Überschwemmungen des Lech geprägten Bachauen. Unter den Schadstoffkonzentrationen<br />

sind die Cadmiumwerte der Oberböden als erhöht zu betrachten.<br />

Wasser<br />

Flussbau - Schutzwasserbau<br />

Das Projektsgebiet liegt beidseitig des Lechflusses <strong>und</strong> im Bereich des<br />

Fischteiches von Zug. Knapp unterhalb des Projektabschnitts mündet der<br />

Stierlochbach in den Lech. Der Lech ist im Projektsbereich überwiegend naturnah,<br />

Ufersicherungen sind nur vereinzelt vorhanden. Für die Wasserentnahme des<br />

Fischteiches <strong>und</strong> bei der Talstation der Zuger Bahnen gibt es Sohlrampen.<br />

Im Einzugsgebiet des Lechs talaufwärts des geplanten Golfplatzes muss aufgr<strong>und</strong><br />

der Geologie (kalkalpin) <strong>und</strong> der steilen Morphologie von einem großen<br />

Geschiebedargebot ausgegangen werden.<br />

13


Für die flussbaulichen Berechnungen durch das Büro Ruthardt & Gasser / Bregenz<br />

wurde daher für den Geschiebetransport ein Geschiebeband von 0,5 Meter (HQ 100)<br />

angenommen. Nach Angabe der Wildbach <strong>und</strong> Lawinenverbauung,<br />

Gebietsbauleitung Bludenz, ist gemäß Gefahrenzonenplan für den Lech von einer<br />

Geschiebefracht von 50.000 m³ auszugehen.<br />

Oberflächengewässer<br />

Das auf den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzten Flächen anfallende<br />

Niederschlagswasser versickert direkt vor Ort bzw. fließt oberflächlich dem Lech zu.<br />

Trinkwasserversorgung<br />

Eine Trinkwasserleitung für Zug besteht <strong>und</strong> führt durch das projektierte<br />

Golfplatzgelände. Eine neue, zweite Trinkwasserportleitung von Zug nach Lech<br />

wird derzeit untersucht.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Im Bereich der Pegel Nr.2 <strong>und</strong> BI 80.01.04 (im Projektsgebiet) kann von einem<br />

Gr<strong>und</strong>wasserzustrom aus den linksufrigen Hangschuttfächern in den Lechfluss<br />

ausgegangen werden. Aufgr<strong>und</strong> der Untersuchungsergebnisse muss im Bereich des<br />

Altarms (Spielbahnen 4 <strong>und</strong> 5) eine Infiltration des Lechflusses in die linksufrigen<br />

Bachauen angenommen werden. Der Bauabschnitt des zukünftigen Altarms Lech<br />

berührt den wassergesättigten Untergr<strong>und</strong> (Gr<strong>und</strong>wasser). Die Bodenverhältnisse<br />

sind stark durchlässig mit geringem Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand <strong>und</strong> leiten Einträge<br />

rasch in den Lech ab.<br />

Abwasserentsorgung<br />

Die bestehende Ortskanalisation ist an der Zuger Straße 200 m vom geplanten Clubhaus<br />

entfernt. Die Maschinenhalle der Zuger Bahn ist an die bestehende Ortskanalisation<br />

angeschlossen.<br />

Luft<br />

Die Luftschadstoffsituation stellt sich für das Golfplatzgelände so dar:<br />

– Der abgeleitete Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid ergibt ca. 1,7 µg NO2/m³.<br />

– Die Werte für Benzol, Toluol, Ethylbenzin <strong>und</strong> Xyol (BTEX) sind sehr gering<br />

<strong>und</strong> die Zielwerte gemäß des Länderauschusses für Immissionsschutz bzw.<br />

Grenzwerte gemäß dem IG-L werden deutlich unterschritten.<br />

– Feinstaub PM10: eine Überschreitung der zulässigen Tagesmittel ist nur für die<br />

Wintermonate zu erwarten.<br />

NO2 <strong>und</strong> BTEX-Werte aus Beweissicherungsmessungen, Feinstaub PM14 gemäß<br />

Abschätzung.<br />

14


Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />

Wohnen<br />

Das Golfplatzareal liegt südlich des Ortsteiles Zug, teilweise unmittelbar an das<br />

Siedlungsgebiet angrenzend. Durch eine natürliche Hangstufe befindet sich das<br />

Golfplatzareal durchschnittlich 15 Meter unterhalb der Siedlung. Lediglich das<br />

geplante Clubhaus befindet sich in zweiter Baureihe von der Zugerstraße auf dem<br />

Höhenniveau der vorhandenen Bebauungen.<br />

Im östlichen Abschnitt der geplanten Golfplatzanlage befinden sich Gebäude, die<br />

hauptsächlich in den Wintermonaten Vermietungen zugeführt werden.<br />

Lärm<br />

Der an drei Referenzpunkten gemessene Gr<strong>und</strong>geräuschpegel ergibt für das<br />

Projektsgebiet einen<br />

– äquivalenten Dauerschallpegel von 43,2 bis 44,2 dB<br />

– mittleren Spitzenpegel von 48,8 bis 53,7 dB<br />

– Basispegel von 35,7 bis 38,1 dB<br />

Tierwelt<br />

Ornithologie<br />

Im Untersuchungsgebiet (Golfplatzareal plus Ersatzfläche Rodung Schafberg <strong>und</strong><br />

Ersatzfläche „Meier-Liegenschaft“ bei Zug) kommen 61 Vogelarten - davon mind.<br />

47 Arten brütend - vor. Das Artenspektrum setzt sich aus Arten unterschiedlicher<br />

Habitate zusammen:<br />

– Vögel der Gebirgsnadelwälder (z.B. diverse Meisen, Gimpel, Birkenzeisig,<br />

Zitronengirlitz, 4 Spechtarten)<br />

– Vögel der Siedlungsbereiche (z.B. Hausrotschwanz, Mehlschwalbe,<br />

Alpendohle), Vögel der Schlucht- <strong>und</strong> Bachbereiche (z.B. Wasseramsel,<br />

Gebirgsstelze, Zaunkönig)<br />

– Vögel der Latschenfelder (z.B. Heckenbraunelle, Klappergrasmücke)<br />

– Vögel der Felsbereiche (z.B. Mauerläufer, Turmfalke, Hausrotschwanz).<br />

Die Vogelwelt des Untersuchungsgebietes ist damit überdurchschnittlich reichhaltig.<br />

11 Arten stehen auf der Roten Liste der Brutvögel <strong>Vorarlberg</strong>s. Weitere 5 Arten sind<br />

in der EU-Vogelschutzrichtlinie angeführt.<br />

Herpetologie<br />

Herpetologie – Golfplatzareal<br />

15


Im Golfplatzareal tritt mit zwei Reptilienarten <strong>und</strong> vier Amphibienarten eine der<br />

Seehöhe entsprechenden Herpetozönose auf. Teilbereiche sind aufgr<strong>und</strong> ihrer guten<br />

Besiedlung mit Amphibien <strong>und</strong> Reptilien besonders sensibel:<br />

– Nordwestbereich – Extensivweide mit zahlreichen Lesesteinhaufen: hier<br />

treten lokal sehr hohe Dichten der Bergeidechsen auf. Weiters werden die<br />

Lesesteinhaufen als Tagesverstecke von 3 Amphibienarten angenommen<br />

(Bergmolch, Alpensalamander, Grasfrosch). Es handelt sich um den<br />

artenreichsten Teilbereich des Golfplatzareals.<br />

– Lichte Latschenbereiche <strong>und</strong> Weidewälder beidseitig des Lechs. Neben<br />

Vorkommen von Alpensalamander, Bergeidechse <strong>und</strong> Grasfrosch haben sie eine<br />

wesentliche Korridorfunktion für den Populationsaustausch im Talboden.<br />

– (Potentielle) Laichgewässer treten z.T. im Umlagerungs- bzw. weiteren<br />

Einflussbereich des Lechs auf. Als naturnahe Augewässer kommt ihnen per se<br />

ein hoher Schutzwert zu, auch wenn 2010 nur ein Gewässer als Laich- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsgewässer genutzt wurde.<br />

– Weitere für die lokale Amphibienfauna wichtige Kleingewässer liegen in<br />

Grünlandbereichen im Nordost- <strong>und</strong> Südostbereich des geplanten<br />

Golfplatzareals.<br />

Herpetologie – Ersatzflächen Rodung Schafberg<br />

Die beiden Rodungsflächen werden durch mind. 1 Amphibienart (Grasfrosch) <strong>und</strong><br />

2 Reptilienarten (Kreuzotter, Bergeidechse) als (Teil)lebensraum genutzt. Ein<br />

Vorkommen des Alpensalamanders ist sehr wahrscheinlich.<br />

Ameisen<br />

Im Untersuchungsgebiet (Golfplatzareal plus Ausgleichsfläche Rodung Schafberg<br />

<strong>und</strong> Ersatzfläche „Meier-Liegenschaft“ bei Zug) konnten 19 hügelbauende<br />

Ameisenarten festgestellt werden. Fünf der vorkommenden Arten sind gem.<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Naturschutzverordnung geschützt. Vier der festgestellten Arten sind<br />

laut der Roten Liste der Ameisen <strong>Vorarlberg</strong>s in der Kategorie NT „nahezu<br />

gefährdet“.<br />

Wildökologie<br />

Wildarten – Golfplatzareal<br />

Im Golfplatzareal wurden 10 Wildarten (Wild gem. Jagdgesetz) nachgewiesen.<br />

– Schalenwild: Rotwild (auf der ganzen Fläche fast ausschließlich im Frühjahr bis<br />

zu 70 Stück, im Sommer südl. des Lech vereinzelte Feisthirsche), Rehwild,<br />

Gamswild (Einstände einzelner Gamsböcke südl. des Lech)<br />

– Hasenartige: Schneehase, Feldhase<br />

– Beutegreifer: Fuchs, Dachs, Steinmarder, Hermelin, kleines Wiesel<br />

16


Für das Vorkommen des Luchses (temporäre Einzeltiere) gibt es begründeten<br />

Verdacht.<br />

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass großräumig wandernde Tiere (Bär,<br />

Wolf) das Gebiet durchwandern.<br />

Im Bereich der geplanten Anlage befinden sich stark ausgeprägte Wildwechsel. Im<br />

großflächigen Kontext stellt der Bereich einen sehr günstigen Migrationskorridor<br />

für waldbevorzugende wildlebende Großsäuger dar (Bär, Luchs, Wolf).<br />

Von der Golfanlage sind drei Jagden betroffen (EJ Lech I, EJ Götzner Alpe,<br />

EJ Spullerwald).<br />

Wildarten – Ersatzflächen (Rodungen, Reaktivierung Waldweide, Fläche waldbauliche<br />

Maßnahmen)<br />

– Schalenwild:<br />

Rodungsflächen: Rotwild im Frühjahr <strong>und</strong> während der Brunft. Vereinzelte<br />

Einstände von Feisthirschen. Im Sommer Rotwild als Wechselwild im Gebiet.<br />

Einstände von Reh- <strong>und</strong> Gamswild.<br />

Fläche mit Reaktivierung Waldweide: Die Fläche grenzt an das Areal der<br />

Rotwildfütterung „Tannläger“ für 60-70 Stück Rotwild (November bis Mai<br />

einstehend, dann langsam abziehend, um sich vor der Brunft wieder<br />

einzustellen). Vereinzelt bleiben Stücke im Gebiet. Rehwild hält sich ganzjährig<br />

im Gebiet auf.<br />

Fläche waldbauliche Maßnahmen<br />

Die Fläche stellt einen Teil des Rotwild-Wintereinstandes der Fütterung<br />

„Älpele“ dar (120 bis max. 150 Stück Rotwild an Fütterung). Mit Beginn der<br />

Grünäsung verlässt das Wild den Bereich. Vor <strong>und</strong> während der Brunft stellt<br />

sich das Rotwild bereits in größerer Zahl wieder auf der Fläche ein. Die Fläche<br />

stellt auch einen Einstand für Rehwild <strong>und</strong> Gämsen dar.<br />

– Hasenartige: Schneehase, Feldhase<br />

– Beutegreifer: Fuchs, Dachs, Steinmarder, Hermelin, kleines Wiesel<br />

– Betreffend Luchs, Bär <strong>und</strong> Wolf gilt das zum Golfplatzareal Gesagte.<br />

– Mit dem Vorkommen von Birkwild ist zu rechnen.<br />

In allen Ausgleichsflächen finden mehr oder weniger ausgeprägte Wildwechsel statt.<br />

Von den Ersatzflächen sind zwei Jagden betroffen (EJ Spullerwald, EJ Zuger<br />

Älpele).<br />

17


Pflanzenwelt<br />

Pflanzenwelt – Golfplatzareal<br />

Im Bereich des geplanten Golfplatzes treten Wiesen <strong>und</strong> Weiden unterschiedlicher<br />

Prägung, Latschengebüsche <strong>und</strong> Fichtenwald auf:<br />

– Fettwiese: südöstlich vom Biomasseheizwerk;, Übergang Glatthaferwiese zu<br />

Goldhaferwiese, von Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata) dominiert.<br />

– subalpine Kammgrasweiden in drei verschiedenen Ausprägungen:<br />

⋅ magere Ausprägung mit unregelmäßigem Relief (dominante Arten sind<br />

Alchemilla nitida, Anthyllis vulneraria, Hippocrepis comosa, Trifolium<br />

medium, Potentilla aurea)<br />

⋅ fettere Ausprägung (vermehrt Dactylis glomerata <strong>und</strong> Geranium sylvaticum)<br />

⋅ fichtenbestockte Bereiche (mager <strong>und</strong> mit Arten der Schneeheide-<br />

Latschengebüsche)<br />

– Schneeheide-Latschengebüsch: entlang des Lechs; Latsche dominiert, Echter<br />

Wacholder, Weiden-Arten, Birken <strong>und</strong> Fichten sind beigemischt. Dominant sind<br />

das Steinröschen (Daphne striata) <strong>und</strong> das Blaugras (Sesleria varia).<br />

– Zwergstrauchreicher Magerrasen: östliche Mündung Stierlochbach; Sehr<br />

heterogen mit Einflüssen aus dem angrenzenden Fichtenwald <strong>und</strong><br />

Latschengebüsch. Es dominieren Steinröschen (Daphne striata), Behaarte<br />

Alpenrose (Rhododendron hirsutum) <strong>und</strong> Blaugras (Sesleria varia).<br />

Aspektbildend sind die Trollblume (Trollius europaeus) das Alpen-Berghähnlein<br />

(Anemonastrum narcissiflorum) <strong>und</strong> das Sternlieb (Bellidiastrum michelii).<br />

– subalpiner Karbonat Alpendost-Fichtenwald: Die Fichte stellt die<br />

Baumschicht. Die Strauchschicht ist spärlich, die Krautschicht jedoch artenreich<br />

(dominant Heidelbeere, Blaugras, Trollblume).<br />

Bis auf die Fettwiese <strong>und</strong> die Weide fetter Ausprägung weisen alle Bereiche einen<br />

hohen Artenreichtum mit einem hohen Anteil an Magerkeitszeigern auf.<br />

Zwei Arten sind gemäß der <strong>Vorarlberg</strong>er Naturschutzverordnung vollkommen<br />

geschützt.<br />

Gemäß der Roten Liste der gefährdeten Arten Österreichs sind 49 Arten regional<br />

gefährdet.<br />

Das Latschengebüsch ist in den Anhang I der FFH-Richtlinie angeführt, hier wurden<br />

auch meisten gefährdeten <strong>und</strong> geschützten Pflanzen vorgef<strong>und</strong>en.<br />

18


Pflanzenwelt – Ersatzflächen<br />

– Ersatzfläche „Meier-Liegenschaft“: gedüngte Wiese vom Typ Goldhafer-Wiese<br />

– Reaktivierung Waldweide, Fläche waldbauliche Maßnahmen: subalpiner<br />

Fichtenwald<br />

– Rodungen Schafberg: subalpiner Alpendost-Fichtenwald, Latschenkrummholz,<br />

Grünerlen-Krummholz<br />

Primär in den Latschengebüschen wurden gefährdete <strong>und</strong> geschützte Pflanzen<br />

vorgef<strong>und</strong>en.<br />

Landschaft<br />

Landschaft<br />

Das Projektgebiet befindet sich im Ortsteil Zug der Gemeinde Lech in ca. 1500<br />

Metern Seehöhe. Das Landschaftsbild im Ortsteil Zug ist in dem engen Taleinschnitt<br />

des Lech durch vereinzelte Häusergruppen inmitten von freien Almwiesen (teils<br />

terrassenförmig ausgeformt) <strong>und</strong> durch die südlich des Lech steil ansteigenden teils<br />

bewaldeten Berghänge geprägt.<br />

Nördlich der gruppenweisen Ansiedlungen beidseitig der Zuger Straße <strong>und</strong> zwischen<br />

diesen <strong>und</strong> dem Lech finden sich landwirtschaftlich genutzte Wiesen mit einzelnen<br />

Baum- <strong>und</strong> Strauchgruppen sowie einige landwirtschaftliche Städel. Südlich des<br />

Lech befindet sich ein nach wenigen Metern steil ansteigender Waldbereich <strong>und</strong> in<br />

der Nähe des Lech ein Fischteich. Der nördliche Uferbereich des Lechs ist kaum<br />

bewachsen <strong>und</strong> durch Schotterflächen gekennzeichnet.<br />

Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />

Raum<br />

Gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Lech sind die durch<br />

das Golfplatzprojekt beanspruchten Flächen als Freiflächen Landwirtschaft,<br />

Freiflächen Freihaltegebiet <strong>und</strong> Forstwirtschaftliche Flächen festgelegt. Im Bereich<br />

des geplanten Clubhauses besteht derzeit eine Widmung als Freifläche<br />

Landwirtschaft. Die Talstation der Zuger Bergbahnen im Gemeindegebiet von<br />

Dalaas ist derzeit als Freifläche Sondergebiet Lagergebäude, Personalwohnungen<br />

gewidmet.<br />

Teile des geplanten Golfplatzareals liegen in der roten oder gelben Gefahrenzone.<br />

Erholungsnutzung<br />

Das Areal des geplanten Golfplatzes dient der touristischen Nutzung <strong>und</strong> der<br />

Erholungsnutzung Einheimischer (Wanderwege, Loipen, attraktives Landschaftsbild).<br />

19


Verkehr<br />

Das bestehende durchschnittliche Verkehrsaufkommen auf der Zuger Straße beträgt<br />

922 KFZ/Tag, davon 50 Busse <strong>und</strong> 52 weitere KFZ über 6,0 m Länge<br />

(Dauerzählung 2.7.2010 bis 8.7.2010). Das Verkehrsaufkommen auf der Privatstraße<br />

zum Biomassekraftwerk Zug ist sehr gering <strong>und</strong> wurde nicht erhoben.<br />

Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />

Leitungseinrichtungen<br />

Die Trinkwasserleitung Zug-Lech führt durch das Golfplatz-Projektgebiet.<br />

Weganlagen<br />

Durch das Projektsareal verlaufen zwei Forststraßen (Stierlochweg <strong>und</strong> Gstüat I,<br />

beide ab der Lechbrücke bei der Zuger Bahn) <strong>und</strong> mehrere Wanderwege.<br />

– Wanderweg entlang der Zuger Bahn zum Stierlochbach Rchtg. Ortsmitte Lech<br />

– Bergwanderweg von Zug auf dem Forstweg „Stierlochweg“<br />

– Bergwanderweg von der Zuger Bahn auf der Forststraße Gstüat I Rchtg.<br />

Bärenkopf<br />

– Bergwanderweg rechtsseitig am Lechufer unterm Schafberg entlang bis zur<br />

Einmündung in die Forststraße „Stierlochweg“ zur Zuger Bahn<br />

– Bergwanderweg östlich Zug als Verbindung zum Bergwanderweg rechtsseitig<br />

am Lechufer unterm Schafberg<br />

Die Forststraße „Stierlochweg“ dient auch als Viehtriebsweg.<br />

Im Winter führen ein Winterwanderweg <strong>und</strong> Loipen durch das Projektsgelände.<br />

Landwirtschaft<br />

Die Wertigkeit der Wiesen <strong>und</strong> Weiden im geplanten Golfplatzareal sind gering bis<br />

mittel. Die Bodenklimazahl liegt im Durchschnitt bei 7,51 Punkten (von 100<br />

möglichen). Bewirtschaftet werden die Flächen durch einen landwirtschaftlichen<br />

<strong>Betrieb</strong> aus Zug (ca. 5,32 ha) sowie durch Alpen (ca. 11,3 ha aufgeteilt auf die Alpen<br />

Götzner Alpe, Spullers-Brazer Staffel <strong>und</strong> Alpe Gstüt).<br />

Am Rande der Projektsfläche verläuft ein Viehtriebsweg mit dem Recht zur<br />

Schneeflucht.<br />

20


3.2 Beschreibung des Vorhabens<br />

Die vorliegende Beschreibung gibt einen kurzen Überblick über das Vorhaben,<br />

abgeleitet aus dem zusammenfassenden Bericht der UVE inkl. Gutachten zur UVE<br />

bzw. abgeändert gemäß vorhabensrelevanten Nachreichungen <strong>und</strong> Ergänzungen des<br />

Projektwerbers. Details zum Vorhaben siehe ebendort.<br />

9-Loch-Golfplatz<br />

Das Projekt Golfanlage Lech-Zug sieht die <strong>Errichtung</strong> eines turnierfähigen 9-Loch-<br />

Golfplatzes mit einer Gesamtlänge der Spielbahnen von 2.120 m <strong>und</strong> einem daraus<br />

resultierenden Par von 33 auf Gebietsteilen der Gemeinden Lech <strong>und</strong> Dalaas, im<br />

Ortsteil Lech-Zug, vor.<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Die für das Projekt beanspruchte Fläche liegt am <strong>und</strong> beidseitig des Lechflusses<br />

(auf etwa 1,3 km Länge) <strong>und</strong> beträgt 17,9 ha (laut Flächenlistung im<br />

Landschaftspflegerischem Begleitplan, Beilage A3). Die Fläche wird derzeit<br />

großteils landwirtschaftlich, zum geringeren Teil forstwirtschaftlich genutzt.<br />

Bauten<br />

Neben den eigentlichen Spielbahnen ist die <strong>Errichtung</strong> eines Clubhauses mit<br />

Cafe/Bistro <strong>und</strong> Terrasse, einer Übungsanlage (Chipping- <strong>und</strong> Putting-Green), vier<br />

Brücken, einer Furt, eines Steinschlagschutzdammes <strong>und</strong> eines Bewässerungsteiches<br />

geplant sowie Stellplätze für 37 PKW.<br />

Dauer der Bauphase<br />

Die Dauer der Bauphase beläuft sich auf 6 bis 8 Monate (Montag bis Freitag), die<br />

Erdbauarbeiten betragen 3 Monate. Arbeitszeiten 6:30 bis 18:00 Uhr. Folgende<br />

Maschinen werden eingesetzt:<br />

Motordumper ERA DHK 6002 H<br />

Motordumper ERA DHK 5002 H<br />

Traktor John Deere 75 PS 6820<br />

Traktor John Deere 5400 52 80<br />

Hydraulik Raupenbagger JCB 23t<br />

Hydraulik Raupenbagger Kamatsu 23t<br />

Mini Gi-Raupenbagger Takeuchi 2,5t<br />

Hydraulik Raupenbagger CAT 14t<br />

Planierraupe Liebherr 21 t<br />

Planierraupe Liebherr 16 t<br />

Planierraupe Liebherr Moorlaufwerk 17 t<br />

LKW MAN Euro 4 TGS 26.400 6X2-2 294 45<br />

LKW DAF Euro 5 FAD CF85 300 40<br />

21


Clubhaus<br />

Das Clubhaus besteht aus einem zweigeschossigen Baukörper. Das Untergeschoss<br />

liegt, mit Ausnahme des Zugangsbereiches, zur Gänze unter dem künftigen Gelände.<br />

Das Erdgeschoss wird als ovaler Baukörper in einer Holzständerkonstruktion<br />

errichtet <strong>und</strong> mit verglasten Außenelementen ausgeführt. Auf der Südostseite ist eine<br />

Terrasse vorgelagert.<br />

Das Bistro erhält im Innenbereich 21 Verabreichungsplätze, während auf der<br />

Außenterrasse 40 Sitzplätze für Gäste ausgewiesen sind. Das Cafe/Bistro soll nur in<br />

den Zeiten des Golfplatzbetriebs bewirtschaftet werden mit Hintergr<strong>und</strong>musik auf<br />

der Terrasse <strong>und</strong> im Lokal.<br />

Die Beheizung erfolgt mit einer Warmwasserzentralheizung mit Anschluss an die<br />

Fernwärme. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die<br />

Trinkwasserversorgung Lech. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an<br />

das Kanalnetz Lech.<br />

<strong>Betrieb</strong>szeiten des Clubhauses<br />

Die <strong>Betrieb</strong>szeiten des Clubhauses (Büro <strong>und</strong> Bistro) sind gemäß<br />

<strong>Betrieb</strong>sbeschreibung ab 8.00 Uhr morgens bis Sonnenuntergang (der Spielbetrieb<br />

erfolgt je nach Tageslicht frühestens ab 7.30 Uhr). Aufgr<strong>und</strong> der Höhenlage des<br />

Standortes wird von einer jährlichen Öffnungsdauer der Anlage von maximal Mitte<br />

Mai bis Mitte Oktober ausgegangen.<br />

Weganlagen<br />

Zwischen der Spielbahn 8 <strong>und</strong> 9 (von der Zuger Bahn entlang der Fischteiche) wird<br />

ein Golfweg angelegt (2,0 m Breite, Schotterbelag).<br />

Die Wanderwege im Golfplatzareal bleiben nur zum Teil bestehen. Verlegt werden<br />

muss der Wanderweg auf der Forststraße von der Zuger Bahn Talstation in Rchtg.<br />

Stierlochalpe, der die geplante Spielbahn 6 quert. Er wird östlich von der Forststraße<br />

neu angelegt. Weiters verlegt werden muss der Wanderweg im Bereich der<br />

geplanten Spielbahn 6, der südlich des Lechs parallel zum Ufer taleinwärts führt.<br />

Im Bereich des zu errichtenden Steinschlagschutzdammes wird der dort führende<br />

Wanderweg vom Lechufer weg hinter den Damm verlegt.<br />

Die Nutzung der Loipen bleibt aufrecht.<br />

Die Nutzung des Viehtriebsweges auf der Forststraße Rchtg. Stierlochalpe bleibt<br />

aufrecht.<br />

22


Brücken - Furt<br />

Die vier Brücken dienen der Überquerung des Lechs <strong>und</strong> sind Fußgängerbrücken:<br />

– 1-feldrige Stahlbrücke, lichte Weite 25,35 m, max. Breite von 3,10 m<br />

– 2-feldrige Stahlbrücke, lichte Weiten 13,75 m <strong>und</strong> 22,50 m, max. Breite 3,60 m<br />

– 1-feldrige Holzbrücke, lichte Weite 8,0 m, Breite 1,30 m<br />

– 1-feldrige Holzbrücke, lichte Weite von 4,76, Breite 1,30 m<br />

Die Furt über den „Altarm“ wird mittels 3 Stahlblechrohren (Maulprofil) mit lichten<br />

Weiten von je 3,34 m errichtet <strong>und</strong> mit aufgesetzten vermörtelten Wasserbausteinen<br />

versehen. Die Gesamtbreite beträgt 4,0 m. In der Mitte wird der Gehweg mit einer<br />

Breite von 1,2 m angeordnet. Im Winter wird die Furt von einem Loipenspurgerät<br />

befahren.<br />

Erdbewegungen<br />

Zur <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage sind Erdbewegungen im Umfang von 57.180 m³<br />

nötig.<br />

Die Erdbewegungen sollen innerhalb des Golfplatzareals als Materialumschichtung<br />

erfolgen (Aushub Lech-Altarm <strong>und</strong> Bewässerungsteich, Modellierung<br />

der Spielbahnen, Geländekorrekturen, <strong>Errichtung</strong> Steinschlagschutzdamm von<br />

ca. 170 m Länge <strong>und</strong> mind. 5 Metern Höhe). Zusätzlich dazu ist für den Aufbau der<br />

Spielbahnen die Zufuhr von Flussbausteinen <strong>und</strong> Quarzsand erforderlich.<br />

Rodungen<br />

Zur <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage sind Rodungen im Ausmaß von 21.465 m² (laut<br />

Flächenlistung in der Beschreibung der forstlichen Maßnahmen, Beilage L1, davon<br />

sollen 1.200 m² wieder aufgeforstet werden) geplant.<br />

Zum Ausgleich für den Verlust an Weideflächen sollen westlich von Zug im<br />

Gemeindegebiet von Dalaas (Schafberg) durch Rodung von 24.566 m² Wald<br />

Weideflächen geschaffen <strong>und</strong> eine ehemalige Waldweide (44.476 m², Johannestäli,<br />

Gemeindegebiet Lech) reaktiviert werden.<br />

23


Zum Ausgleich des Waldflächenverlustes <strong>und</strong> zur Sicherstellung der notwendigen<br />

Wirkungen des Waldes ist ein Schutzwaldsanierungsprojekt westlich des<br />

Markbaches, Gemeinde Lech, geplant (34.410 m²) <strong>und</strong> eine Aufforstung im Ausmaß<br />

von 1.100 m² im Gemeindegebiet von Klösterle.<br />

Übersicht Erdbewegungen Rodungen<br />

Erdbewegungen 57.180 m³<br />

dauerhafte Rodungen (Golfanlage + Ersatzflächen) 44.831 m²<br />

Rodungen mit Reaktivierung Waldweide 44.476 m²<br />

Baustraßen<br />

Es werden beim Golfplatzbau keine Baustraßen errichtet, sondern die Baumaschinen<br />

fahren je nach Witterungssituation auf verschiedenen Wegen zu den<br />

Arbeitsbereichen. Der Transport des Aushubmaterials vom Altarm in Richtung<br />

Steinschlagschutzdamm erfolgt über eine Furt, deren Lage je nach Wasserstand <strong>und</strong><br />

Aufschotterung kurzfristig festgelegt wird; die Furt wird allerdings in unmittelbarer<br />

Nähe der bestehenden "Hängebrücke" sein.<br />

24


Golfplatzgestaltung<br />

Flächenaufstellung Golfanlage gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan vom<br />

8.10.2011<br />

Spielbahnen inkl. Übungsareal:<br />

Anlagenteil Fläche Ausgestaltung Schnitthäufigkeit<br />

Grün (green) Rasen ca. 5 mm 5-7 mal/Woche<br />

Abschlagflächen Rasen 8-15 mm 2-3 mal/Woche<br />

Grünbunker Sand<br />

Fairwaybunker 52.180 m² Rasen 10-20 mm 1-2 mal/Woche<br />

Fairwayflächen Rasen 10-20 mm 1-2 mal/Woche<br />

Semirough<br />

restliche Flächen:<br />

Bewässerungsteich 1.630 m²<br />

Teichufer Röhricht 285 m²<br />

Flachwasserzonen 90 m²<br />

Feldgehölze im Verb<strong>und</strong> 4.100 m²<br />

Einzelgehölze 500 m²<br />

Altarm Lech 9.175 m²<br />

Lech <strong>und</strong> Bachbett 10.922 m²<br />

Rasen 40-50 mm alle 1-2 Wochen<br />

Magerwiesen 18.360 m² keine Düngung 1 mal/Jahr<br />

Hardrough bis magere<br />

Wiese<br />

forstwirtschaftl. Flächen 46.630 m²<br />

Gebäude <strong>und</strong> Parkplatz 1.320 m² versiegelt<br />

Summe Spielbahnen <strong>und</strong><br />

restliche Flächen<br />

30.940 m² keine Düngung alle 3-6 Wochen<br />

176.132 m²<br />

Die Geländemodellierungen für die Golfanlage werden zum Großteil in Form eines<br />

örtlichen Massenausgleiches hergestellt. Die Spielbahnenteile Grüns <strong>und</strong> Vorgrüns<br />

werden mit Drainagen versehen. Die zu den Spielbahnen zählenden Flächen<br />

bestehen aus Rasen unterschiedlicher Höhe <strong>und</strong> Schnittfrequenz.<br />

In der Anlage werden Einzelgehölze (Bergahorn, Bergulme, Esche, Weide, Birke,<br />

Fichte) sowie Gehölzstreifen <strong>und</strong> Sträucher im Verb<strong>und</strong> (Latschen, Vogelbeeren,<br />

Weiden) angepflanzt.<br />

25


Golfplatzpflege<br />

Der Mähbetrieb im Gelände ist je nach Jahreszeit zwischen sechs <strong>und</strong> neun Uhr<br />

Vormittags geplant. Der anfallende Grasschnitt wird bis zur Entsorgung in einem<br />

dichten Container gesammelt. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen des bestehenden<br />

Entsorgungssystems der Gemeinde Lech.<br />

Die Greenkeeping-Geräte werden in der bestehenden Garage für Pistenraupen bei<br />

der Talstation der Zuger Bergbahnen untergebracht. Zur Reinigung der Geräte wird<br />

der vor der Garage befindliche Waschplatz benutzt.<br />

Die Diesel-Betankung erfolgt über die bestehende Tankanlage. Die Benzin-<br />

Betankung erfolgt aus Kleingebinden mit max. 60 Litern im Freien.<br />

Zur Pflege der Rasenflächen erfolgt der Einsatz von Dünge- <strong>und</strong><br />

Pflanzenschutzmitteln (Fungizide <strong>und</strong> Herbizide). Die Lagerung dieser<br />

Chemikalien erfolgt in versperrbaren Abfallboxen außerhalb der Garage der<br />

Talstation der Zuger Bergbahnen.<br />

Bewässerung der Golfanlage<br />

Die Grüns u. Abschläge der Spielbahnen werden im Bedarfsfall beregnet (10% der<br />

Golfplatzfläche). Es wird von 25 Vollberegnungstagen plus 10 zusätzlichen Tagen<br />

nur für Grüns/Vorgrüns ausgegangen (ca 80 m³/Tag), was einen durchschnittlichen<br />

Gesamtwasserbedarf von 2.150 m³ pro Jahr ergibt.<br />

Nach der Keimungs- <strong>und</strong> während der Anwachsphase muss mit einem erhöhten<br />

Wasserbedarf gerechnet werden.<br />

Die Beregnung erfolgt über eine Bewässerungsanlage mit einer Pumpstation <strong>und</strong><br />

einem ortsfesten Leitungsnetz. Das Wasser wird aus dem Bewässerungsteich<br />

(1.600 m² Wasserfläche) entnommen, der aus der Trinkwasserleitung der Gemeinde<br />

Lech gespeist wird.<br />

Sämtliche Wässer innerhalb der Golfanlage werden in Sickermulden abgeführt.<br />

Ballfangnetze<br />

Der die Spielbahn 7 durchquerende Forstweg wird mit einem Sicherheitsnetz in der<br />

Länge von 50 m <strong>und</strong> einer Höhe von 4 m abgesichert.<br />

Spielbetrieb<br />

Gemäß UVE-Bericht dauern die <strong>Betrieb</strong>szeiten des Golfplatzes von ca. Mitte Mai<br />

bis ca. Mitte Oktober, täglich mit Beginn um frühestens 7:30 Uhr früh bis zum<br />

Sonnenuntergang.<br />

26


Verkehrsanbindung<br />

Die Verkehrsanbindung des Golfplatzes erfolgt von der L 198 in Lech über die<br />

Zuger-Straße <strong>und</strong> ab der Pension Alphorn ca. 60 m über eine Privatstraße zum<br />

Clubhaus. Eine Haltestelle des Ortsbusses Lech befindet sich ca. 170 m vom<br />

Golfplatzareal bzw. 80 m vom Clubhaus entfernt.<br />

Die 37 Stellplätze für PKW sind auf drei Parkplätze verteilt (28 beim Clubhaus, 5<br />

auf Gst 315/3 an der Zuger-Straße, 4 auf Gst 330/5 beim Stall vis a vis Clubhaus).<br />

Für erhöhten Bedarf stehen 20 zusätzliche Stellplätze entlang des Heizwerks Zug zur<br />

Verfügung. Der berechnete Stellplatzbedarf bei normalem Spielbetrieb beträgt 37<br />

Stellplätze <strong>und</strong> bei Turnieren 49 Stellplätze.<br />

Verkehrsaufkommen - Bauphase<br />

Das prognostizierte zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den Golfplatz beträgt<br />

in der Bauphase in Summe 256 LKW-Fahrten (innerhalb von ca. 4 Monaten bzw.<br />

85 Arbeitstagen bzw. 3 LKW/Tag im Schnitt) plus 20 PKW-Fahrten/Tag zum<br />

Baugelände.<br />

Verkehrsaufkommen - <strong>Betrieb</strong>sphase<br />

Die Prognose für das zusätzliche Verkehrsaufkommen in der <strong>Betrieb</strong>sphase beträgt<br />

beim normalen Spielbetrieb 81 bis 117 KFZ-Fahrten/Tag (Annahme: 50 Spieler/Tag<br />

bzw. 30 PKW wochentags; 70 Spieler/Tag bzw. 40 PKW an Wochenenden - plus<br />

Mitarbeiterfahrten). An Turniertagen wird von max. 100 Spielern bzw. 70 PKW<br />

ausgegangen.<br />

Immissionen Lärm<br />

Bauphase<br />

In den seltenen Spitzenbetriebszeiten (maximales Geräteaufkommen ist im Bereich<br />

des Aushubs Altarm) sind Immissionen bei den Nachbarn bis zu 60 dB zu erwarten.<br />

Während des Normalbetriebs der Baustelle sind geringere Erhöhungen der<br />

Lärmimmission vorhanden. Der ortsübliche Pegel liegt zwischen 43dB <strong>und</strong> 44dB<br />

<strong>und</strong> somit wird dieser während der Bauphase auf maximal 60 dB erhöht. Dies ergibt<br />

eine Differenz von 16 dB – 17 dB.<br />

<strong>Betrieb</strong>sphase<br />

Die nächstgelegenen Immissionspunkte sind keiner unzumutbaren schalltechnischen<br />

Belastung ausgesetzt. Es kommt in den Immissionspunkten 2,4,5,7,8 <strong>und</strong> 9 zu keinen<br />

ganzzahligen Überschreitungen <strong>und</strong> somit liegen diese im Toleranzbereich (da<br />

allgemein gilt, dass eine Schallpegeländerung von 1 dB vom Gehör eines normal<br />

empfindenden Menschen nicht wahrnehmbar ist).<br />

27


Immissionen Luft - Bauphase<br />

Bauphase<br />

Die Immissionszunahme <strong>und</strong> die sich daraus ergebende Gesamtimmission für<br />

Stickoxide, Feinstaub, Staubniederschlag, klimawirksame Gase <strong>und</strong> Geruch entlang<br />

der Transportroute (<strong>und</strong> unter Einhaltung der Maßnahmen zur Minderung der<br />

Staubemissionen) bleiben deutlich unter den geltenden Immissionsgrenzwerten bzw.<br />

sind vernachlässigbar gering.<br />

– Gesamtimmission Jahrsmittel NO2 2-3 µg/m³ (Grenzwert 30 µg/m)<br />

– Gesamtimmission Jahrsmittel NOx 3-4 µg/m³ (Grenzwert 30 µg/m)<br />

– Feinstaub PM10: Überschreitungen des Tagesmittels sowie des<br />

Jahresmittelgrenzwertes können ausgeschlossen werden.<br />

Spielbetrieb<br />

Die Immissionszunahmen NOx <strong>und</strong> PM10 aus K<strong>und</strong>enverkehr, Clubhausbetrieb <strong>und</strong><br />

aus der Pflege der Golfanlage werden als unerheblich eingestuft.<br />

Immissionszunahmen aufgr<strong>und</strong> von Düngung werden ausgeschlossen.<br />

Abwasserentsorgung <strong>und</strong> Abfallbeseitigung<br />

Der anfallende Abfall wird über das Entsorgungssystem der Gemeinde Lech<br />

entsorgt. Grasschnitt wird in einem dichten Container beim Heizwerk Lech<br />

zwischengelagert <strong>und</strong> ebenfalls über das Entsorgungssystem der Gemeinde Lech<br />

entsorgt.<br />

Energiebedarf<br />

Die Beheizung des Clubhauses erfolgt über einen Anschluss an das<br />

Biomasseheizwerk Zug.<br />

28


4 ALTERNATIVEN<br />

Alternativer Standort<br />

Im Bericht zur Umweltverträglichkeitserklärung Büro Falch Juli 2011 werden im<br />

Kapitel 5 die Projektalternativen sowie die Nullvariante wie folgt erörtert:<br />

Standortalternativen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> nur beschränkt zur Verfügung stehender<br />

Flächen sind die Möglichkeiten zur <strong>Errichtung</strong> eines Golfplatzes in Lech-Zug sehr<br />

eingeschränkt. Außerhalb des Zugertales sind in Lech keine vernünftigen<br />

Alternativen vorhanden. Eine Standortvariante im Zugertal weiter talauswärts wurde<br />

aufgr<strong>und</strong> der schwierigen Eigentümerverhältnisse <strong>und</strong> der optimaleren Lage des<br />

nunmehr gewählten Standortes nicht weiter verfolgt.<br />

Konzept- bzw. Planungsalternativen<br />

Im Zuge der Planung der Golfanlage wurden aufgr<strong>und</strong> von Ergebnissen in der<br />

Vorprüfung einige Änderungen vorgenommen.<br />

– Änderung der Spielführung bei Spielbahn 4 mit zusätzlicher Brücke zur<br />

Verkürzung des Steinschlagschutzdammes <strong>und</strong> zum möglichen Verzicht auf<br />

Steinschlagnetze für landschaftsschonendere Gestaltung.<br />

– Anpassung der Spielbahnen an die durch die zoologischen – vegetationsk<strong>und</strong>lichen<br />

Erhebungen <strong>und</strong> die ermittelten Hochwassergefährdungen<br />

aufgezeigten Rahmenbedingungen.<br />

– Änderung des geplanten Altarmes von einem ständig durchflossenenen Gerinne<br />

zu einer Altarmsenke, die nur im östlichen Teil dauernd nass ist <strong>und</strong> der Rest nur<br />

bei Hochwasser benetzt wird (dadurch geringere Aushubarbeiten <strong>und</strong><br />

Berücksichtigung von limnologischen <strong>und</strong> zoologischen Erfordernissen).<br />

– Zur besseren Einpassung ins Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild die Verlagerung des<br />

Clubhauses vom ursprünglichen Standort näher zum Siedlungsrand Zug <strong>und</strong><br />

Änderung von einer Containerlösung zu einer massiven architektonisch<br />

angepassten Bauausführung.<br />

Nullvariante<br />

Die bestehenden Strukturen werden beibehalten, die natürlichen Gegebenheiten<br />

bleiben unverändert. Die Ersatzmaßnahmen Schutzwaldsanierung, Femelung,<br />

Wiederaufforstung erfolgen nicht. Auch die Absicherung der landwirtschaftlichen<br />

Flächen würde nicht erfolgen.<br />

29


5 RELEVANZMATRIX<br />

Relevanzmatrix der UVE<br />

RELEVANZMATRIX<br />

Schutzgüter <strong>und</strong><br />

Schutzinteressen<br />

Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />

Flächeninanspruchnahme, Versiegelung<br />

Standortveränderungen<br />

Geländeveränderungen (Morphologie)<br />

Rodungen, Veränderungen der Vegetationsdecke<br />

Veränderungen der Hydrologie<br />

Optische Störung<br />

Zerschneidungseffekte<br />

Verkehrserregung<br />

Wirkungen<br />

Ressourcen-<br />

Nutzung<br />

Struktur des Raumes EB EB EB EB EB<br />

Verkehrsinfrastruktur EB EB EB EB EB EB EB EB<br />

Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten E EB EB EB EB EB EB<br />

Erholen EB EB EB EB EB EB EB EB EB<br />

Mensch<br />

Ges<strong>und</strong>heit/Wohlbefinden EB EB EB EB EB<br />

Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> deren<br />

Lebensräume<br />

Lebensräume, Pflanzen- <strong>und</strong><br />

Tierwelt<br />

Wald einschl. Forst- <strong>und</strong><br />

Jagdwirtschaft<br />

Boden<br />

Wasserentnahme<br />

Energieverbrauch<br />

Abgas, Gerüche<br />

Emissionen bzw. Belästigungen<br />

EB EB EB B EB EB EB EB E EB EB<br />

EB EB EB EB EB EB EB E EB EB<br />

Boden, Untergr<strong>und</strong> EB EB EB EB EB<br />

Landwirtschaft EB EB EB EB EB B E<br />

Wasser<br />

Oberflächenwasser EB EB EB E EB<br />

Gr<strong>und</strong>wasser,<br />

Wasserwirtschaft<br />

EB EB EB EB E EB<br />

Gewässerökologie, Fischerei EB B E<br />

Luft, Klima<br />

Luft, Klima EB EB EB EB<br />

Landschaft EB EB EB EB EB EB<br />

Sach-, Kulturgüter E EB<br />

E schutzgutrelevante Wirkung in <strong>Errichtung</strong>sphase zu erwarten<br />

B schutzgutrelevante Wirkung in <strong>Betrieb</strong>sphase zu erwarten<br />

Staub<br />

Lärm<br />

Abwasser<br />

Abfall<br />

Licht<br />

Sonstiges (Erschütterungen, Wärme, Strahlung)<br />

30


6 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER<br />

UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

Gr<strong>und</strong>lage der zusammenfassenden Bewertung bilden die Fachgutachten, die von<br />

der Behörde im UVP-Verfahren eingeholt wurden. Die relevanten Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Schutzgüter werden einzeln aufgelistet <strong>und</strong> anschließend<br />

zusammenfassend bewertet.<br />

6.1 Fachgutachten des UVP-Verfahrens<br />

6.1.1 Erstgutachten<br />

Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima<br />

− Gutachten des ASV für Bodenschutz, Dr DI Josef Scherer vom 28.7.2011<br />

− Gutachten des ASV für Wasserbau, Gewässerschutz <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserfragen,<br />

DI Albert Zoderer vom 19.10.2011<br />

− Gutachten des ASV für Limnologie, DI Gerhard Hutter vom 31.8.2011<br />

− Gutachten des SV für Wildbach- <strong>und</strong> Lawinentechnik, DI Wolfgang Schilcher<br />

vom 3.10.2011<br />

− Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes, DI Albert Zoderer<br />

vom 20.10.2011<br />

− Gutachten des ASV für Geologie, Dr. Walter Bauer vom 2.9.2011<br />

− Gutachten des ASV für Luftreinhaltung <strong>und</strong> Immissionsschutz, DI Arthur<br />

Sottopietra vom 17.8.2011<br />

Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />

− Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung, Univ-Doz<br />

DI Dr Wolfgang Wachter vom 14.7.2011<br />

− Gutachten des SV für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau, DI Martin Sailer<br />

vom 10.10.2011<br />

− Gutachten des ASV für Medizin, Dr Christian Bernhard vom 21.10.2011<br />

− Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, Dipl Natw<br />

Rochus Schertler vom 29.8.2011<br />

− Gutachten des ASV für Forsttechnik, DI Karl Studer vom 22.8.2011<br />

− Gutachten des ASV für Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft, DI Hubert Schatz vom<br />

5.9.2011<br />

31


Landschaft<br />

− Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, Dipl Natw<br />

Rochus Schertler vom 29.8.2011<br />

− Gutachten des ASV für Raumplanung <strong>und</strong> Baugestaltung, DI Felix Horn vom<br />

12.10.2011<br />

Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />

− Stellungnahme des ASV für Verkehrstechnik, Ing. Christian Wolf vom 7.7.2011<br />

− Stellungnahme der Wirtschaftsabteilung, Dipl Bw Harald Moosbrugger vom<br />

27.8.2011<br />

Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />

− Gutachten des ASV für Landwirtschaft, Ing Alois Moosbrugger vom 8.8.2011<br />

technische Erfordernisse <strong>und</strong> Sicherheit<br />

− Gutachten des ASV für Hochbautechnik, Ing. Lothar Gabl vom 30.8.2011<br />

− Gutachten des ASV für Brückenbautechnik, DI Armin Wachter vom 26.7.2011<br />

− Gutachten des ASV für Elektrotechnik, Ing. Walter Fleisch vom 22.8.2011<br />

− im Gutachten des ASV für Abfalltechnik Ing. Klaus Steurer, vom 7.9.2011:<br />

− Gutachten des ASV für Lebensmittelhygiene, Roland Fußenegger vom 30.8.2011<br />

− Gutachten des SV für Arbeitnehmerschutz, Ing. Gerhard Delazer vom 11.8.2011<br />

− Gutachten des SV für Brandschutz, Ing. Johannes Künzle vom 26.7.2011<br />

6.1.2 Ergänzungen zu den Gutachten<br />

− Ergänzendes Gutachten des ASV Univ-Doz DI Dr Wolfgang Wachter für die<br />

Fachbereiche Lärmschutz <strong>und</strong> Maschinenbau vom 13.10.2011<br />

− Ergänzendes Gutachten des ASV für Bodenschutz, Dr DI Josef Scherer vom<br />

17.10.2011<br />

32


6.2 Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter gem. § 1 UVP-<br />

Gesetz 2000 sind in den einzelnen Fachgutachten des UVP-Verfahrens eingehend<br />

dargelegt <strong>und</strong> bewertet. Weiters sind in den Fachgutachten jene Maßnahmen bzw.<br />

Auflagen angeführt, die geeignet sind schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu verhindern oder zu verringern:<br />

A Ergebnisse der Fachgutachten<br />

Unter Punkt 6.2.1. Tabelle Zusammenfassung der Ergebnisse der UVP-<br />

Gutachten sind die Ergebnisse der Fachgutachten im Hinblick auf die<br />

relevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zusammengefasst<br />

dargestellt. Die beurteilten Bereiche sind zur einfacheren Übersicht in die<br />

Schutzgüter gemäß UVP-G 2000 (Boden, Wasser, Luft etc.) <strong>und</strong> in den<br />

Bereich technische Erfordernisse untergliedert.<br />

Hinsichtlich detaillierter Beschreibungen/Bewertungen wird auf die jeweiligen<br />

Fachgutachten verwiesen.<br />

B Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens<br />

Eine zusammenfassende Bewertung ist unter Punkt 6.2.2. dargelegt.<br />

C Maßnahmen die geeignet sind schädliche, belästigende oder belastende<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu verhindern oder zu<br />

verringern<br />

Die jeweils empfohlenen Maßnahmen bzw. beantragten Auflagen sind unter<br />

Punkt 7 Auflagen aufgelistet.<br />

33


6.2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der UVP Gutachten<br />

Schutzgut relevante Auswirkungen des Vorhabens<br />

Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima<br />

Boden<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Bodenschutz, Dr DI Josef Scherer vom 28.7.2011 <strong>und</strong> im ergänzenden GA vom 17.10.2011<br />

natürliche Bodenprofile − Die Nutzung der Flächen als Golfplatz bedingt auf einer Fläche von 6,7 ha erhebliche<br />

Veränderungen der natürlichen Bodenprofile. Diese werden durch Bebauungen,<br />

Umlagerungen <strong>und</strong> Planierungen, sowie durch den Einbau von Fremdmaterial (z.B.<br />

Quarzsand) verursacht. Dadurch gehen land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich produktive Flächen,<br />

sowie für den Naturschutz wertvolle natürliche Gebirgsbach-Auen verloren.<br />

− Die bewirkten Veränderungen bzgl. der Produktionsfunktion der Böden sind im Fall einer<br />

theoretischen Wiederauflassung des Golfplatzes weitgehend reversibel. Dies gilt nicht für<br />

die natürlichen Bachauen, deren Natur- <strong>und</strong> Biotopschutzfunktion nur über eine lange Zeit<br />

wieder annähernd erreichbar ist.<br />

Düngung <strong>und</strong> Pflegemaßnahmen − Bezüglich der Düngung <strong>und</strong> des Pestizideinsatzes sind deutliche Auswirkungen auf die<br />

Umwelt zu erwarten, da sich der Düngeraufwand gegenüber der Vornutzung bedeutend<br />

steigern wird. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist überhaupt neu im betroffenen<br />

Gebiet. Die beschriebenen Böden sind nicht in der Lage, für die vorgesehenen<br />

Düngemengen einen Puffer zu bieten. Nur die Vegetation ist in der Lage, das Auswaschen<br />

des Düngers in das Gr<strong>und</strong>wasser oder in den Vorfluter zu verhindern.<br />

Zusammenfassung − Der Bau <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes Lech verursacht erhebliche Folgen für die Umwelt im<br />

Bereich Boden, die nur bei hohem öffentlichem Interesse unter den beantragten Auflagen<br />

akzeptierbar sind.<br />

− Auflagen beantragt<br />

34


Wasser<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Wasserbau, Gewässerschutz <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserfragen, DI Albert Zoderer vom 19.10.2011<br />

Hochwassersicherheit Lech<br />

(Hochwassersicherheit Stierlochbach<br />

siehe GA Naturgefahren/ Schilcher)<br />

− Der Geschiebetrieb im Lechfluss wird durch die geplanten Maßnahmen nicht nachteilig<br />

beeinflusst.<br />

− Die Wasserspiegellinienberechnung für die Bemessungswassermengen bei Ereignissen mit<br />

30 <strong>und</strong> 100jährlichem Wiederkehrintervall entsprechen dem Stand der Technik <strong>und</strong> zeigen,<br />

dass Unterlieger sowie im Projektsgebiet gelegene Gr<strong>und</strong>flächen nicht über das bisherige<br />

Maß hinaus nachteilig beeinträchtigt werden.<br />

− Durch die Flutung von Golfbahnen können lokale Erosionen sowie Auflandungen<br />

stattfinden.<br />

− Durch die Schaffung des Altarmes steht auch unter Berücksichtigung der Einbauten im<br />

Überflutungsgebiet (Schutzdamm, Green 3, Abschläge 2 <strong>und</strong> 4) zukünftig ein größeres<br />

Retentionsvolumen (fließende Retention) zur Verfügung. In den Altarm kann eine gezielte<br />

Ableitung des Hochwassers bei einem Geschiebeeinstoß aus den Seitenzubringern<br />

unmittelbar oberhalb vom Golfplatz erfolgen.<br />

− Zukünftige Schutzbauten im Golfplatzgelände entlang des Lechflusses zur Ausschaltung<br />

von Überflutungsflächen sind nicht denkbar, weil dadurch eine Abflusserhöhung <strong>und</strong> -<br />

beschleunigung für Unterlieger zu befürchten wäre.<br />

Brückenbauwerke − Die Wasserspiegellage im Lechfluss wird durch die Einbauten nicht bzw. lokal nur<br />

geringfügig verändert.<br />

− Die Freibordbemessungen der Brücken sind zur sicheren Abfuhr von Hochwässern beim<br />

Bemessungsereignis HQ 100 ausreichend.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser − Die <strong>Errichtung</strong> des Altarmes im Mündungsbereich führt zur Freilegung des<br />

Gr<strong>und</strong>wasserkörpers. Die schützende Deckschichte über dem Gr<strong>und</strong>wasserkörper wird<br />

dadurch entfernt <strong>und</strong> Einwirkungen auf den Gr<strong>und</strong>wasserkörper durch Schadstoffe, wie<br />

35


Düngung <strong>und</strong> Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln<br />

Düngemittel <strong>und</strong> Pflanzenschutzmittel sind zu befürchten. Die Änderung der<br />

Temperatureinwirkung auf das Gr<strong>und</strong>wasser wird sich nur lokal auswirken.<br />

− Bestehende Wasserrechte werden dadurch nicht berührt.<br />

− Die sachgerechte Anwendung von Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmittel im vorgesehenen<br />

Umfang sowie abgestimmt auf den tatsächlichen Pflanzenbedarf wird in Bezug auf<br />

qualitative Einflüsse auf das Gr<strong>und</strong>wasser als unkritisch bewertet.<br />

.....Oberflächenentwässerung − Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand der Oberflächenentwässerung des Golfplatzgeländes<br />

sind insofern zu erwarten, als durch die Geländegestaltung die<br />

Gefällsverhältnisse <strong>und</strong> damit die Fließrichtungen des oberflächlich abfließenden<br />

Niederschlagswassers lokal verändert werden. Eine abflussbeschleunigende Wirkung auf<br />

den Lechfluss ist nicht zu erwarten.<br />

Trinkwasser<br />

.....Bewässerung<br />

− Die oberflächliche Versickerung des Dachwassers beim Klubhaus sowie der auf den neuen<br />

Parkplatz anfallenden Niederschlagswässer entspricht dem Stand der Technik.<br />

− Durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der Golfplatzanlage sind im Bereich der<br />

Leitungstrasse der bestehenden Quellableitung der Schwarzbachquelle Geländeveränderungen<br />

erforderlich, die einen sicheren <strong>Betrieb</strong> der Quellableitung gefährden.<br />

− Die Versorgung des Klubhauses <strong>und</strong> die Speisung des Bewässerungsteiches über das<br />

öffentliche Wasserversorgungsnetz ist im Hinblick auf das ausreichende Dargebot der<br />

Schwarzbachquellen möglich, ohne die Leistungsfähigkeit der Wasserversorgungsanlage<br />

der Gemeinde Lech zu überschreiten. Der für Bewässerungszwecke ermittelte jährliche<br />

Wasserbedarf mit ca. 2.150 m³ ist gering.<br />

Abwasser − Die Nutzung der Garage bei der Talstation der Zugerbergbahn als Maschinenhalle stellt im<br />

Hinblick auf den Abwasseranfall keine wesentliche Änderung der bestehenden<br />

Abwasserbeseitigungsanlage dar.<br />

Zusammenfassung − Zusammenfassend wird festgehalten, dass durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der<br />

36


Golfanlage bei plan- <strong>und</strong> beschreibungsgemäßer Ausführung sowie Beachtung der<br />

beantragten Auflagen keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie<br />

den Schutz des Menschen vor Hochwasser zu erwarten sind.<br />

− Auflagen beantragt<br />

Oberflächengewässer inkl. Fischerei <strong>und</strong> Pflanzenschutz<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Limnologie, DI Gerhard Hutter vom 31.8.2011<br />

Beurteilung der: strukturellen Beeinflussung des Lechs <strong>und</strong> des Stierlochbaches, des Einflusses der Bewässerung auf das Quellgerinne<br />

des Schwarzenbaches, des Einsatzes von Düngemitteln <strong>und</strong> Pestiziden, der Abwasserentsorgung, der Reaktivierung eines Altarmes des<br />

Lech, des Bewässerungsteichs <strong>und</strong> Sonstiges (Baugrubenentwässerung, Verlegung Leitungen, Drainagen, Ablagerung Schnittgut an<br />

Gewässern, Bauaufsicht, Monitoring)<br />

Zusammenfassung<br />

− Auf Basis der eingereichten Unterlagen <strong>und</strong> der bislang vorliegenden Ergebnisse der<br />

limnologischen Untersuchungen kann der Schluss gezogen werden, dass sich die<br />

betroffenen Oberflächenwasserkörper Lech, Stierlochbach [...] <strong>und</strong> Schwarzbach Quelllauf<br />

aktuell nicht im sehr guten Zustand befinden, sodass mit keiner nachhaltigen<br />

Verschlechterung im Zustand der betroffenen Oberflächenwasserkörper zu rechnen ist <strong>und</strong><br />

auch die Zielerreichung in den Oberflächenwasserkörpern nicht gefährdet sind (§ 104a<br />

WRG 1959). Durch entsprechende Auflagen scheint es sowohl in der <strong>Errichtung</strong>s- als auch<br />

in der <strong>Betrieb</strong>sphase möglich, dass eine wesentliche Beeinträchtigung im ökologischen <strong>und</strong><br />

chemischen Zustand der betroffenen Oberflächengewässer gemäß § 105 Abs 1 lit m WRG<br />

1959 hintangehalten werden kann. Das Projekt scheint aus gewässerökologischer Sicht in<br />

Hinblick Schutzgut Oberflächengewässer umweltverträglich.<br />

− Auflagen beantragt<br />

37


Naturgefahren - wildbach- <strong>und</strong> lawinentechnische Beurteilung<br />

beurteilt im Gutachten des SV für Wildbach- <strong>und</strong> Lawinentechnik, DI Wolfgang Schilcher vom 3.10.2011<br />

Clubhaus − Das Clubhaus ist an einem wildbach – <strong>und</strong> lawinensicheren Standort geplant.<br />

Lawinengefährdung − Die Brücken 1, 2 <strong>und</strong> die Furt liegen in der Roten Gefahrenzone der Schafberglawinen.<br />

Bei einem Extremereignis müssen Schäden in Kauf genommen werden.<br />

− Im Bereich der Spielbahnen 3, 4, 6, 7, 8 können durch Lawinenabgänge vereinzelt<br />

Erosionsschäden <strong>und</strong> Ablagerungen von Steinen Holz <strong>und</strong> Erdreich verursacht werden.<br />

Wildbachgefährdung – Stierlochbach − Die Spielbahnen 7 <strong>und</strong> 8 liegen zur Gänze in der Roten Gefahrenzone des Stierlochbaches.<br />

− Der nördliche Abschlag der Spielbahn 7 ist an dem vorgesehenen Standort mit<br />

vertretbarem Aufwand nicht sicherbar.<br />

− Das Grün der Spielbahn 7 liegt sehr nahe am derzeitigen Fließgerinne des Stierlochbaches<br />

<strong>und</strong> ist durch Vermurungen stark gefährdet. Im Vermurungsfall ist auch bei einer seitlichen<br />

Erosionssicherung mit einem Abtrag des Grüns bzw. der Zerstörung der obersten Schichte<br />

zu rechnen. Zur Reduktion dieser Gefährdung sind Auflagen beantragt.<br />

− Der Abschlag der Spielbahn 8 ist stark durch Vermurungen gefährdet. Zur Reduktion<br />

dieser Gefährdung sind Auflagen beantragt.<br />

− Durch die Eingriffe für die <strong>Errichtung</strong> der Spielbahnen 7 <strong>und</strong> 8 ist nicht auszuschließen,<br />

dass es zu einer Mehrgefährdung des Objektes östlich der Talstation der Zugerbergbahn<br />

kommen kann. Zur Kompensation dieser Gefährdung ist eine Auflage beantragt.<br />

− Im Bereich des Grüns der Spielbahn 8 kann durch die Geländeänderungen auch eine<br />

Mehrgefährdung für das Werkstättengebäude entstehen. Zur Kompensation dieser<br />

Gefährdung ist eine Auflage beantragt.<br />

− Auflagen beantragt<br />

38


Wasser – Wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />

Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes, DI Albert Zoderer vom 20.10.2011<br />

Hochwassersicherheit<br />

− Durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes kommt es zu keinen nachteiligen<br />

Auswirkungen auf den Abfluss <strong>und</strong> den Geschiebetransport im Lechfluss. Die<br />

Hochwassersituation der Unterlieger bleibt unverändert.<br />

Wasserschutz- <strong>und</strong> Schongebiete − Wasserschutz- <strong>und</strong> Schongebiete werden durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der<br />

Golfanlage nicht berührt.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser − Die lokale Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wasserkörpers durch <strong>Errichtung</strong> des Altarmes im<br />

Mündungsbereich führt bei Beachtung entsprechender Schutzauflagen zu keiner<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers.<br />

Düngung <strong>und</strong> Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln<br />

− Bei fachgerechter Anwendung von Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln sind keine<br />

Beeinträchtigungen der Gr<strong>und</strong>wasserqualität zu erwarten.<br />

Trinkwasserversorgung − Zur Sicherstellung der im öffentlichen Interesse gelegenen Versorgungssicherheit der<br />

Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lech ist die rechtzeitige Herstellung <strong>und</strong><br />

Inbetriebnahme einer Ersatzwasserleitung für die Ableitung der Schwarzbachquellen im<br />

betroffen Golfplatzgelände.<br />

Zusammenfassung − Das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan geht davon aus, dass durch das vorgesehene<br />

Projekt weder Beeinträchtigungen öffentlicher Interessen gemäß § 104 WRG noch eine<br />

Verschlechterung des Zustandes von Gewässern zu besorgen ist, sodass bei Beachtung der<br />

wasserwirtschaftlich relevanten Auflagen der Sachverständigen keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Bedenken gegen die projektgemäße Ausführung <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der Golfplatzanlage<br />

bestehen.<br />

− Auflagen beantragt<br />

39


Geologie<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Geologie, Dr. Walter Bauer vom 2.9.2011<br />

Gr<strong>und</strong>wasser − Die Anlage wurde der natürlichen Dynamik des Lechflusses angepasst. Deshalb ergibt sich<br />

aus geologischer Sicht für das Gr<strong>und</strong>wasser keine nachhaltige Verschlechterung.<br />

Steinschlag − Die vorliegenden Berechnungen können nachvollzogen werden. Die Dimensionierung des<br />

Dammes ist in Ordnung. Durch eine kompaktere Gestaltung des Greens von Bahn 3 <strong>und</strong><br />

des Abschlages von Bahn 4 ließe sich der Eingriff in den Auwald deutlich verringern. Dies<br />

wäre auch für den Hochwasserschutz von Vorteil.<br />

Geschiebe − Die Planung enthält mit dem künstlichen Altarm ein Element, welches durchaus in der<br />

Lage sein kann eine Verschlechterung für die Unterlieger zu vermeiden.<br />

40


Luft <strong>und</strong> Klima<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Luftreinhaltung <strong>und</strong> Immissionsschutz, DI Arthur Sottopietra vom 17.8.2011<br />

Luftschadstoffbelastung − Lufthygienisch sind die Immissionen an Stickoxiden <strong>und</strong> Feinstaub maßgeblich.<br />

Kohlenmonoxidemissionen bzw. Emissionen an unverbrannten Kohlenwasserstoffen oder<br />

Benzol im Abgas von Fahrzeugen können als vernachlässigbar eingestuft werden.<br />

− Die Gesamtbelastung wird durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen [Anm:<br />

Normalbetrieb <strong>und</strong> Veranstaltungen] <strong>und</strong> die Emissionen durch „green-keeping“<br />

(Rasenmäher, Traktoren, usw.) nur unwesentlich beeinflusst: Zusatz-Immissionen unter<br />

3 % (Halbst<strong>und</strong>en- bzw. Kurzzeitmittelwert) bzw. 1 % (Jahresmittelwert bzw.<br />

Langzeitmittelwert) der jeweiligen Immissionsgrenzwerte nach IG-L. Die durch das<br />

Projekt verursachte Immissionsbelastung ist als unbedeutend bzw. messtechnisch nicht<br />

verifizierbar einzustufen.<br />

− Derartige Schlussfolgerungen gelten auch für die Bauphase.<br />

− Für die Bauphase sind zudem effektive Maßnahmen zur Emissionsminderung nach Stand<br />

der Technik vorgesehen.<br />

− Heizungsbedingte Emissionen werden durch den Fernwärme-Anschluss vermieden.<br />

Geruchsbelästigung − Häufige oder unzumutbare Geruchsbelästigungen (aus Lagerung Rasenschnitt, Kfz-<br />

Abgasen, Küche) können praktisch ausgeschlossen werden.<br />

Auswirkungen auf das Klima − Klimarelevante Änderungen (Minderung der Lufttemperatur, Änderung der Kenngrößen<br />

des Strahlungshaushaltes <strong>und</strong> der Windverhältnisse in einem 30-jährigen Ausmaß) werden<br />

nicht auftreten. Relevante Emissionen an „Treibhausgasen“ (CO2, N2O, Methan) oder<br />

anderen klassischen Luftschadstoffen (insbesondere Feinstaub, Stickoxide) werden weder<br />

in der <strong>Betrieb</strong>sphase noch in der Bauphase in nennenswerter Menge freigesetzt.<br />

− Auflagen beantragt<br />

41


Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />

Lärm <strong>und</strong> Erschütterung<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung, Univ-Doz DI Dr Wolfgang Wachter vom 14.7.2011<br />

<strong>und</strong> im ergänzenden Gutachten vom 13.10.2011<br />

Bauphase Während der <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage liegen einwirkende Schallimmissionen teilweise – je<br />

nach Aufpunkt – deutlich über dem vorhandenen Umgebungsgeräuschpegel.<br />

<strong>Betrieb</strong> der Golfanlage Es wird zusammenfassend festgehalten, dass die Kernaussagen des privaten Schallgutachtens<br />

(Anlage J zum UVP-Projekt) plausibel sind.*<br />

* Die Aussagen des privaten Schallgutachtens (Anlage J zum UVP-Projekt) sind folgende:<br />

Golfplatz mit Mäharbeiten Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass in den Zeiten von 6:00 – 16:00 Uhr die nach ÖAL Richtlinie<br />

(Nr. 3) zulässige Gesamtimmission bis auf die Immissionspunkte 1,2,4,5,7,8 <strong>und</strong> 9 nicht überschritten<br />

wird. Die Überschreitung in den oben genannten Immissionspunkten liegt zwischen 0,5 <strong>und</strong> 0,7 dB <strong>und</strong><br />

liegt im Toleranzbereich, da allgemein gilt, dass eine Schallpegeländerung von 1 dB vom Gehör eines<br />

normal empfindenden Menschen nicht wahrnehmbar ist. Nach Auffassung der privaten Gutachterin ist<br />

diese geringfügige Überschreitung des Richtwertes daher zu tolerieren. [...]<br />

Bewässerungsanlage Die durch die Bewässerungsanlagen verursachten Schallpegel sind in den nächstgelegenen<br />

Immissionspunkten nicht hörbar <strong>und</strong> überschreiten den Gr<strong>und</strong>geräuschpegel nicht.<br />

Lärmspitzen Der zulässige Spitzenpegel [Anm: zwischen 6:00 <strong>und</strong> 18:00 Uhr Werktag max. 70 dB] wird nicht<br />

überschritten.<br />

Terrasse Die von der Terrasse des Clubhauses ausgehenden Schallimmissionen liegen weit unterhalb<br />

der Zumutbarkeitsgrenzen.<br />

Waschplatz für Pflegegeräte Die vom Waschplatz ausgehenden Schallimmissionen liegen weit unterhalb der<br />

Zumutbarkeitsgrenzen.<br />

Auflagen beantragt<br />

42


Sportstättenbau <strong>und</strong> Sicherheitstechnik<br />

beurteilt im Gutachten des SV für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau, DI Martin Sailer vom 10.10.2011<br />

Sporttechnik − Das Projektsgebiet ist in vielerlei Hinsicht schwierig, liegt allerdings in einer<br />

landschaftlich äußerst reizvollen Lage. Nur mit zahlreichen technischen Eingriffen ist es<br />

möglich, im knapp bemessenen Projektgebiet eine ansprechende Golfplatzarchitektur<br />

umzusetzen. Dies geht zu Lasten der spielerischen Qualität der Golfanlage (z.B. Blendung<br />

<strong>und</strong> starker Schattenwurf, fehlende Driving Range) <strong>und</strong> erfordert große Anstrengungen<br />

bei der Golfplatzpflege (z.B. Gefahr der Staunässe, geringe Pufferwirkung des Bodens für<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffe).<br />

Sicherheit – Gefährdung durch<br />

Golfbälle<br />

− Die Ausführung der Golfsportanlage im technischen Sinn – Aufbau der Spielbahnen <strong>und</strong><br />

Übungsbereiche sowie des Bewässerungsteiches – entsprechen den einschlägigen<br />

technischen Richtlinien.<br />

− Auflagen beantragt<br />

− In Bezug auf die äußere Sicherheit des Golfplatzes sind die Wander- <strong>und</strong><br />

Mountainbikewege sowie die Forstwege <strong>und</strong> Viehtriebwege relevant.<br />

− Aufgr<strong>und</strong> des beengten Platzangebotes kann die Golfplatzarchitektur nicht in allen<br />

Bereichen die Sicherheit gewährleisten. Es sind ergänzende Maßnahmen erforderlich<br />

(siehe beantragte Auflagen).<br />

− Das Vorhaben entspricht den sicherheitstechnischen Erfordernissen im Sinne des Standes<br />

der Sporttechnik. Bei Umsetzung der Nebenbestimmungen ist daher eine Gefährdung des<br />

Lebens oder der Ges<strong>und</strong>heit bzw. des Eigentums mit an Sicherheit grenzender<br />

Wahrscheinlichkeit auszuschließen.<br />

− Auflagen beantragt<br />

Sicherheit – Gefährdung durch − Zur Gefährdung von Nutztieren durch Golfbälle im Futter oder durch direkte Aufnahme<br />

43


Golfbälle im Zhg. mit der Nutzung<br />

der angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen Flächen<br />

sowie zum Gefährdungspotential beim Einsatz eines Kreiselheuers verweist der<br />

Sachverständige für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau auf den UVP-Bescheid Zahl:<br />

VIb-501.01/0003 vom 28.4.2009 zum Golfplatz Rankweil.<br />

− Im erwähnten Bescheid ist folgendes ausgeführt:<br />

a) Der Amtsachverständige für Veterinärmedizin hat in seinem Gutachten vom 24.11.2008<br />

nachvollziehbar dargelegt, dass von Golfbällen, auch von aufgeschnittenen oder<br />

aufgeschlitzten, keine Gefährdung im Sinne einer erhöhten Verletzungsgefahr im<br />

Maulhöhlen- oder Schl<strong>und</strong>bereich, keine Gefahr einer Schl<strong>und</strong>verstopfung oder<br />

Erstickung <strong>und</strong> auch keine Gefahr einer Fremdkörpererkrankung ausgeht.<br />

b) Zur Gefährdung durch das Wegschleudern von (Anm: in Wiesen liegenden) Golfbällen<br />

hat der Kfz-technische Amtsachverständige schlüssig ausgeführt, dass lediglich beim<br />

Einsatz eines Kreiselheuers ein auf dem Gras liegender Golfball weggeschleudert<br />

werden könnte <strong>und</strong> dabei werde der Golfball mitsamt dem Heu aufgewirbelt <strong>und</strong> durch<br />

dieses abgebremst. Dazu wird – wie der genannte Sachverständige ausführt – der<br />

Vollständigkeit halber weiters bemerkt, dass das Gefährdungspotential durch einen auf<br />

dem Gras liegenden Stein – bedingt insbesondere durch sein höheres spezifisches<br />

Gewicht – größer ist als bei einem aus Kunststoff bestehenden Golfball.<br />

44


Ges<strong>und</strong>heit<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Medizin, Dr Christian Bernhard vom 21.10.2011<br />

.....Luftschadstoffe − Nach den eingesehenen Unterlagen, der Immissionsprognose in der<br />

Umweltverträglichkeitserklärung <strong>und</strong> den f<strong>und</strong>ierten Ausführungen des<br />

Amtssachverständigen für Luftreinhaltung kann aus medizinischer Sicht eine<br />

Beeinträchtigung von Menschen <strong>und</strong> auch eine Geruchsbelästigung bei nach dem Stand<br />

der Technik getroffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung ausgeschlossen bzw. als<br />

tolerierbar eingestuft werden.<br />

Sicherheit − Beim <strong>Betrieb</strong> eines Golfplatzes sind aus medizinischer Sicht einerseits Verletzungen<br />

durch fehlgeschlagene Bälle zu bedenken. Diese können durch die im<br />

sicherheitstechnischen Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ein die körperliche<br />

Sicherheit nicht mehr gefährdendes Maß reduziert werden.<br />

Lärm − Die während der Bauphase wahrnehmbare Lärmbelastung ist aufgr<strong>und</strong> der gesicherten<br />

Nachtruhe kompensierbar <strong>und</strong> stellt nach Art <strong>und</strong> Ausmaß keine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung<br />

für Menschen dar.<br />

Zusammenfassung − Insgesamt sind die Auswirkungen der <strong>Betrieb</strong>sanlage auf den Organismus als gering<br />

abzuschätzen.<br />

− Der <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes lässt keine negativen Auswirkungen auf den Organismus von<br />

Anrainern erwarten.<br />

− Aus medizinischer Sicht werden keine Anträge gestellt, wenn den Forderungen der<br />

übrigen mit dem Projekt befassten Sachverständigen entsprochen wird.<br />

45


Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, Dipl Natw Rochus Schertler vom 29.8.2011<br />

Beurteilung der Auswirkungen auf: die terrestrische Ökologie, insbesondere auf Land-Lebensräume, Vegetation <strong>und</strong> Tierwelt.<br />

terrestrische Ökologie − Als weitestgehend ökologisch abgewertete Lebensräume innerhalb des Golfplatzgeländes<br />

müssen sämtliche nach Umsetzung der Baumaßnahmen mehr als 3x jährlich gemähten<br />

oder mit Golfrasen versehenen oder befestigten bzw. vegetationsfreien Flächen gelten:<br />

Fairways, Grüns, Vorgrüns, Bunker, Grasmulden <strong>und</strong> Semiroughs sowie alle neu<br />

errichteten Verkehrsflächen <strong>und</strong> der geplanten Steinschlagschutzdamm (bis sich darauf<br />

vollflächig Bewuchs eingestellt hat), im Gesamtausmaß von r<strong>und</strong> 4 ha. Mit der aus der<br />

<strong>Errichtung</strong> des Golfplatzes <strong>und</strong> seinem <strong>Betrieb</strong> einher gehenden massiven Verarmung an<br />

Arten von blühenden Pflanzen, Tieren <strong>und</strong> Bodenorganismen <strong>und</strong> strukturellen<br />

Verarmung abiotischer Landschaftselemente im Golfplatzgelände gehen einerseits<br />

Störungen in heute vorhandenen intakten Nahrungsketten einher, andererseits fällt die<br />

heute vorhandene Vielfalt an ökologischen Nischen den einheitlichen Gestaltungskriterien<br />

von Golfplatzflächen zum Opfer.<br />

Flora <strong>und</strong> Vegetation − Mit dem Bau des gegenständlichen Golfplatzes Lech-Zug in der in den Plan- <strong>und</strong><br />

Beschreibungsunterlagen dargelegten Form <strong>und</strong> des darauf folgenden <strong>Betrieb</strong>s Lech-Zug<br />

gehen Verluste im Ausmaß von mehreren Hektar an typischen Lebensräumen <strong>und</strong><br />

pflanzlicher Artenvielfalt auf den betroffenen Flächen einher.<br />

Fauna − Mit den Verlusten an heute vorhandener pflanzlicher Artenvielfalt, typischer<br />

standortgerechter Vegetation <strong>und</strong> der bisherigen mittelintensiv bis extensiven<br />

Landnutzung geht ein direkter Lebensraumverlust im Ausmaß von mehreren Hektar für<br />

im Golfplatzbereich vorkommende Tierarten einher. Hinzu kommen Nachteile die sich<br />

aus der sehr intensiven Bewirtschaftung der Golfplatzflächen durch Chemikalien etc<br />

ergeben können. Hinzu kommen Störungen in bisher weitgehend störungsfreien<br />

Bereichen, die die Habitatqualität für störungsempfindliche Wirbeltierarten<br />

46


eeinträchtigen <strong>und</strong> nicht nur während der Bauphase, eine deutliche Wirkung über das<br />

Golfplatzareal hinaus haben können.<br />

Zusammenfassung − Das Vorhaben stellt im Hinblick auf Aspekte der Ökologie, Flora, Fauna <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild eine dauerhaft wirksame, massive <strong>und</strong> großflächige Beeinträchtigung dar<br />

<strong>und</strong> ist aus naturschutzfachlicher Sicht klar abzulehnen.<br />

− Auflagen beantragt, sofern das Vorhaben bewilligt werden sollte<br />

Wald<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Forsttechnik, DI Karl Studer vom 22.8.2011<br />

dauerhafte Rodungen für Golfplatz<br />

<strong>und</strong> Schaffung Weideflächen<br />

− Die dauerhaften Rodungen (20.365 m² Golfplatz, 24.566 m² Schaffung Weide) tangieren<br />

in einem überwiegenden Maße latschenbestockte Waldflächen, denen<br />

Bodenschutzfunktion, ausgleichende Wirkung bei Starkniederschlägen <strong>und</strong><br />

Hochwasserereignissen sowie untergeordnete Erholungswaldfunktion zukommt. Lokal<br />

wirken die Bestände auch stabilisierend im Falle von Steinschlag.<br />

− Eine Kompensation der Bodenschutzfunktion an den betroffenen Standorten ist nicht<br />

möglich, d.h. dass eine allfällige Erosion im Wege von technischen<br />

Sanierungsmaßnahmen zu beheben wäre.<br />

− Der Bedeutung als ausgleichendes Element im regionalen Wasserhaushalt im Falle von<br />

Starkniederschlägen <strong>und</strong> Hochwasser ist im Wege von Schutzwaldsanierungsmaßnahmen<br />

auf degradierten Schutzwaldstandorten in lokalem Einzugsgebiet Rechnung zu tragen.<br />

− Die stabilisierende Wirkung im Falle von Steinschlag wird durch technische Maßnahmen<br />

im eigenen Ermessensbereich zu kompensieren sein.<br />

− Durch die bei den Rodungsmaßnahmen der hochstämmigen Bestände entstehenden<br />

Steilränder nimmt die Sturmwurfgefahr zu. Damit ist zu befürchten, dass der zu<br />

47


erwartende Befall durch Sek<strong>und</strong>ärschädlinge angesichts der vitalitätsgeschwächten<br />

Waldbestände Gefahr drohende Ausmaße annimmt.<br />

− Die rodungsbedingte Reduktion der Hochwaldbestände <strong>und</strong> die nicht auszuschließende<br />

Dezimierung infolge Sek<strong>und</strong>är-Schädlingsbefall wird bedingen, dass die dem Wald<br />

zukommende Funktion als Windbarriere verschlechtert wird ebenso wie lokal auch die<br />

Objektschutzfunktion gegen Steinschlag <strong>und</strong> Lawineneinwirkungen verschlechtert wird.<br />

Reaktivierung Waldweide − Die Reaktivierung einer Waldweide (44.476 m²) wird den dort eingeleiteten<br />

Bodenmeliorationsprozess zur Behebung der Verdichtung, Aktivierung der Mykorrhiza<br />

<strong>und</strong> des Bodenlebens unterbrechen <strong>und</strong> rückgängig machen.<br />

− Folge sind eine Verschlechterung der Standortsverhältnisse – limitierend für Struktur <strong>und</strong><br />

Vitalität des Bestandes, Baumartenzusammensetzung <strong>und</strong> Pflanzendichte, wodurch die<br />

Disposition für Forstschädlinge <strong>und</strong> Sturmeinwirkung zunimmt. Damit geht auch ein<br />

erhöhter <strong>und</strong> rascherer Oberflächenabfluss, Erosion <strong>und</strong> nimmt auch die Gefahr von<br />

Hochwasserereignissen hinsichtlich Ausmaß <strong>und</strong> Häufigkeit zu.<br />

Aufforstungsfläche − Die Aufforstung wird aus forsttechnischer Sicht als nicht zweckmäßig angesehen.<br />

Ersatzmaßnahme<br />

Schutzwaldsanierung<br />

− Aus forsttechnischer Sicht scheint das Projekt jedoch dann vertretbar, wenn der<br />

rodungsbedingten Verschlechterung des Wasserhaushaltes, insbesondere im Falle von<br />

Starkniederschlägen sowie bei Hochwasserereignissen, <strong>und</strong> der Verschlechterung der<br />

Wohlfahrtsfunktion (Windbarriere) durch die im Projekt vorgesehene Ersatzmaßnahme –<br />

Schutzwaldsanierung auf einer Fläche von ca. 16 ha - begegnet wird, indem durch<br />

Nutzungseingriffe <strong>und</strong> technische Verbauungsmaßnahmen die Verjüngung eingeleitet <strong>und</strong><br />

auf den betroffenen Waldflächen der Waldweideeinfluss langfristig ausgeschlossen<br />

werden.<br />

− Auflagen beantragt<br />

48


Tiere* – Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft, DI Hubert Schatz vom 5.9.2011<br />

*umfasst die Wildarten gemäß Jagdgesetz<br />

Wildtierlebensraum − Durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes sind Veränderungen in der<br />

Biotopqualität der Projektsfläche als auch im Verhalten der Wildtiere* in <strong>und</strong> außerhalb<br />

des Golfplatzareals zu erwarten (veränderten Raumnutzung <strong>und</strong> eine deutliche<br />

Verschiebung der Aktivitätszeiten in die Nachtst<strong>und</strong>en).<br />

− *Rot- <strong>und</strong> Rehwild (Äsung gesamte Vegetationszeit, mit Massierung von Rotwild im<br />

Frühjahr), Fuchs, Dachs, Wiesel, Marder, Hasen, Rabenvögel,. Tag- <strong>und</strong> Nachtgreife<br />

− Auf der Golfanlage ist mit erheblichem Wildeinfluss in Form von Tritt- <strong>und</strong> Wühltätigkeit<br />

sowie Verbiss, Schlag, Schäle <strong>und</strong> Picktätigkeit zu rechnen. Privatrechtliche<br />

Vereinbarungen zur Lösung dieses absehbaren Konfliktes werden dringend empfohlen.<br />

Ersatzmaßnahmen − Von den Ersatzmaßnahmen haben die Vorhaben auf den Ersatzflächen 1 bis 3 (Anm:<br />

Rodung auf Gst 2079/1 KG Dalaas <strong>und</strong> Reaktivierung Waldweide auf Gst 368/9 KG Lech<br />

als Ersatzmaßnahmen für Weideverluste bei Golfplatz) unter Berücksichtigung der<br />

beantragten Auflagen keine negativen Auswirkungen auf Wildökologie <strong>und</strong> Jagd. Bei<br />

entsprechender Gestaltung können sich daraus sogar Vorteile ergeben.<br />

− Im Gegensatz dazu stellen die geplanten Maßnahmen auf der Ersatzfläche E 4 -<br />

Femelhiebe (Anm: Schutzwaldmaßnahmen Zuger Älpele als Ersatzmaßnahmen für<br />

Rodungen) große Probleme mit weitreichenden Folgen für die Wild <strong>und</strong> Jagd sowohl im<br />

betroffenen Revier als auch für die gesamte Wildregion 2.3-Lech dar.<br />

Jagdbetrieb / Wildregion 2.3-Lech − Die veränderten Raumnutzung <strong>und</strong> die Verschiebung der Aktivitätszeiten in die<br />

Nachtst<strong>und</strong>en (in <strong>und</strong> außerhalb des Golfplatzareals) kann die Bejagung des Wildes <strong>und</strong><br />

somit Erfüllung der behördlich angeordneten Abschüsse beeinträchtigen.<br />

− Das eigentliche Projektsareal inklusive der Gebiete unterm Schafberg fällt als<br />

Bejagungsfläche für die Zeit während der Bau- <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong>sphase zur Gänze aus, was zu<br />

49


einer massiven Verschlechterung der Jagdausübung in den betroffenen Revieren <strong>und</strong><br />

somit zu einer Entwertung der Jagdgebiete führt.<br />

− Eine Einzäunung der gesamten Golfanlage sowie die Forderung nach<br />

„golfplatzangepassten“ Wildbeständen (Reduktionsabschüsse, behördlich angeordnete<br />

Abschussaufträge, Freihaltung, etc. werden aus fachlicher Sicht strikt abgelehnt (Anm:<br />

Korridorfunktion für Wildtiere).<br />

− Die geplante Golfplatzanlage Lech hat aus wildökologischer <strong>und</strong> jagdwirtschaftlicher<br />

Sicht sowohl auf die vom Projekt direkt betroffenen Reviere als auch auf die Wildregion<br />

2.3-Lech negative Auswirkungen. Diese können durch die Umsetzung von Maßnahmen,<br />

wie die zeitliche Beschränkung der Bau-, Bewirtschaftungs- <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong>szeiten sowie<br />

Schutzmaßnahmen an Pflanzen zur Verhinderung von Wildschäden deutlich minimiert<br />

werden, sodass das Golfplatzprojekt Lech wildtierverträglich durchgeführt werden<br />

könnte.<br />

− Obwohl sich mit diesen Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen auf die<br />

Jagdausübung verringern, bleibt ein gewisser Schaden für die Jagd bestehen.<br />

− Auflagen beantragt<br />

50


Landschaft<br />

Landschaft<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, Dipl Natw Rochus Schertler vom 29.8.2011<br />

Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit von<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

− Die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens führt zu großflächigen landschaftsbildlichen<br />

Veränderungen. Besonders augenfällig werden diese, wenn die zu schaffenden Strukturen<br />

(Spielbahnen samt Nebenanlagen wie Bunkern, Golfplatzeinrichtung, Wege, Brücken,<br />

Steinschlagschutzdamm etc.) sowohl was ihre Ausformung, Situierung im Gelände als<br />

auch ihre farbliche Erscheinung betrifft einen künstlich wirkenden Kontrast zur<br />

Landschaft der Umgebung darstellen. Auch wenn die Nähe des Golfplatzes zum Ortsteil<br />

Zug diesbezüglich sicherlich eine vorteilhafte Wirkung hat, ist dennoch davon aus zu<br />

gehen, dass es zu einer gewissen optischen Belastung gegenüber dem heute bestehenden<br />

Landschaftsbild kommen wird.<br />

− Das Vorhaben stellt im Hinblick auf Aspekte der Ökologie, Flora, Fauna <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild eine dauerhaft wirksame, massive <strong>und</strong> großflächige Beeinträchtigung dar<br />

<strong>und</strong> ist aus naturschutzfachlicher Sicht klar abzulehnen.<br />

− Auflagen beantragt, sofern das Vorhaben bewilligt werden sollte<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Raumplanung <strong>und</strong> Baugestaltung, DI Felix Horn vom 12.10.2011<br />

Clubhaus − Insgesamt ergibt sich ein stimmiges Gesamterscheinungsbild in Hinblick auf<br />

Materialisierung (Fassadenstruktur als vertikale Riegelkonstruktion in Holz,<br />

Sockelbereiche mittels Steinmauerwerk verblendet, extensiv begrüntes Flachdach) <strong>und</strong><br />

Formgebung (ovaler Gr<strong>und</strong>riss adäquat für Sondernutzung Golf). Weiters wird durch die<br />

Situierung des Gebäudes die sensible Hangkante nicht unterbrochen <strong>und</strong> ein wichtiges<br />

landschaftsbildliches Element erhalten.<br />

51


Parkplatz − Eine gestalterische Einbindung in die Umgebung ist nicht erkennbar. Ein<br />

Bepflanzungskonzept ist noch abzustimmen.<br />

Brückenbauwerke − Bedeutsam sind die Beiden großen Brücken mit Spannweiten von 26 <strong>und</strong> 37m. Insgesamt<br />

konnte durch die gewählte Konstruktion für dies Brücken ein Maximum an optischer<br />

Leichtigkeit erzielt werden, sodass eine Störwirkung nicht zu erwarten ist.<br />

Spielbahnen − Der Spielbahnenbereich liegt in einer eigenen Landschaftskammer entlang des Lechflusses<br />

<strong>und</strong> ist gegenüber dem Ortgebiet von Zug wesentlich tiefer gelegen mit einem Hangbereich<br />

<strong>und</strong> Bergflanken <strong>und</strong> Flusslauf als räumliche Zäsur. Die Spielbahnen wurden möglichst in<br />

die vorhandene Topographie eingebettet. Der neu konzipierte Flusslauf<br />

(Hochwasserentlastung) wird als attraktives Element wahrgenommen. Landschaftsbildliche<br />

Störwirkungen sind nicht zu erwarten.<br />

Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />

Wanderwege<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Raumplanung <strong>und</strong> Baugestaltung, DI Felix Horn vom 12.10.2011<br />

− Durch die geplanten Spielanlagen müssen Teilabschnitte von bereits bestehenden<br />

Wanderwegen verlegt werden. Insgesamt kommt es nach Einschätzung des Unterfertigten<br />

zu keiner wesentlichen Verschlechterung bzw. bleibt die Attraktivität der Wanderwege<br />

erhalten.<br />

Verkehr<br />

beurteilt in der Stellungnahme des ASV für Verkehrstechnik, Ing. Christian Wolf vom 7.7.2011<br />

Verkehr − Das vehrkehrstechnisches Gutachten der UVE (Besch&Partner mit Datum April 2011)<br />

nachvollziehbar:<br />

52


− Dieses Gutachten wird im Bericht zur UVE zusammengefasst:<br />

c) Aus der Beurteilung des Fachgutachtens geht hervor, dass der während der Bauphase<br />

zusätzlich induzierte Verkehr als gering einzustufen ist. Aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />

Verkehrszunahme (3 Lkw-Fahrten pro Tag) <strong>und</strong> der Tatsache, dass durchschnittlich ca.<br />

46 Busse täglich die Straße benutzen (Zufahrt Spullersee), ergibt sich nur eine geringe<br />

Änderung der Verkehrssituation.<br />

d) Ebenso ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen für den Spielbetrieb (10 bis 20<br />

Kfz/h) deutlich unter dem Rahmen des Verkehrsaufkommens für Erschließungsstraßen<br />

<strong>und</strong> ist die Leistungsfähigkeit des bestehenden Straßennetzes hierzu gegeben. .....<br />

e) Der Bedarf an den notwendigen Stellplätzen (gemäß gültigen Richtlinien) ist durch das<br />

Vorhaben gedeckt.<br />

Tourismus<br />

beurteilt in der Stellungnahme der Wirtschaftsabteilung, Dipl Bw Harald Moosbrugger vom 27.8.2011<br />

Zusammenfassung − Die Destination Lech-Zürs konnte sich im internationalen Umfeld insbesondere als<br />

exklusive Wintersportdestination etablieren. Das Golfprojekt Lech-Zug leistet einen<br />

wichtigen Beitrag zur Abr<strong>und</strong>ung des Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebots in der Region <strong>und</strong> zur<br />

Stärkung des Sommertourismus in der Destination Lech-Zürs.<br />

− Der Golfsport hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Durch das geplante Projekt<br />

wird der Ganzjahrestourismus forciert. Die Nächtigungszahlen im Sommer sowie in der<br />

Nebensaison (Frühjahr, Herbst) können gesteigert werden.<br />

− Darüber hinaus werden zusätzliche Arbeitsplätze in der Region geschaffen.<br />

− Aus touristischer Sicht wird die 9-Loch-Golfanlage Anlage mit der geplanten Infrastruktur<br />

befürwortet.<br />

53


Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />

Landwirtschaft<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Landwirtschaft, Ing. Alois Moosbrugger vom 8.8.2011<br />

Flächenverluste/<br />

Flächenkompensation<br />

In-Aussichtstellen von anderen<br />

Ersatzflächen in Lech für den <strong>Betrieb</strong><br />

Kaufmann i<br />

Verkehrsbelastung für die<br />

Landwirtschaft<br />

− Der Gesamtflächenverlust für den landwirtschaftlichen <strong>Betrieb</strong> Kaufmann ist gravierend<br />

(7,60 ha oder 15,77% der derzeit bewirtschafteten Gesamtfläche), insbesondere auch<br />

deswegen, da diese Flächen in Hofnähe liegen <strong>und</strong> sich für die Beweidung eignen.<br />

− Wenn der Futterentgang (aufgr<strong>und</strong> des Flächenverlustes) im Hof Kaufmann durch<br />

Zukauffutter kompensiert wird, erhöht sich der Stickstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern<br />

durchschnittlich um 11 kg Sticktsoff/ha düngerwürdiger Fläche (von 47 kg N/ha auf 58<br />

kg N/ha). Die Grenzwerte des Öpuls bzw. des Wasserrechtsgesetzes bzw. der<br />

Nitratrichtlinie werden jedoch nicht erreicht.<br />

− Die Ersatzweideflächen (Schneeflucht) für die Alpe Spullers-Brazer Staffel liegen höher<br />

als die bisherigen, vom Golfplatz beanspruchten Schneefluchtflächen <strong>und</strong> sind dadurch<br />

unter Umständen zur Schneeflucht weniger geeignet.<br />

− Aus der Gesamtsicht der Lecher Landwirtschaft sind die derzeitigen landwirtschaftlich<br />

bewirtschafteten Teilflächen des Golfplatzprojektgebietes nicht ersetzbar, da der Boden<br />

nicht vermehrbar ist.<br />

− Das zusätzliche Verkehrsaufkommen [Anm: Bauphase <strong>und</strong> Spielbetrieb] beeinträchtigt den<br />

Verkehr von landwirtschaftlichen Maschinen <strong>und</strong> Geräten im Einzugsbereich des<br />

Golfplatzgebietes im Allgemeinen <strong>und</strong> die Bewirtschaftung des Hofes Kaufmann im<br />

Besonderen.<br />

Pachtpreisgefüge − Die Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird in Lech häufig an eine<br />

ökologische, extensive Nutzung geb<strong>und</strong>en – Pachtzinse werden größtenteils nicht<br />

entrichtet. Im Bereich Omesberg werden im Landesvergleich moderate Pachtpreise für<br />

54


landwirtschaftliche Gr<strong>und</strong>stücke bezahlt.<br />

− Es ist abzusehen, dass durch das Golfplatzprojekt der derzeit moderate Pachtpreis zum<br />

Nachteil der Landwirte angehoben wird (vgl. Entwicklungen Golfplatz Rankweil).<br />

Ballirrläufer − Auf den an den Golfplatz angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken ist mit Ballirrläufern nur vereinzelt<br />

zu rechnen. Für das Gr<strong>und</strong>stück Gst 306 können aber Beeinträchtigungen durch<br />

Zertrampeln des Futteraufwuchses durch ballsuchende Spieler <strong>und</strong> durch Bälle im Futter<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Alpenkonvention <strong>und</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Bodenschutzkonzept<br />

− Das Golfplatzprojekt trägt Kernforderungen der Protokolle der Alpenkonvention <strong>und</strong> des<br />

Bodenschutzkonzeptes des Landes, wonach eine standortgerechte umweltverträgliche<br />

Berglandwirtschaft erhalten wird, eine ökologisch tragbare Nutzung berücksichtigt wird,<br />

die Raumnutzung an ökologische Notwendigkeiten angepasst wird <strong>und</strong> mit Flächen<br />

sparsam umgegangen werden soll, nicht Rechnung, da derzeit überwiegend extensiv<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen von 15,80 ha in Flächen mit teilweise sehr intensiver<br />

Nutzung <strong>und</strong> Düngung (bis 200 kg N/ha bei den Grüns <strong>und</strong> Vorgrüns laut Düngeplan)<br />

umgewandelt werden.<br />

Zusammenfassung − Durch das vorliegende Golfplatzprojekt ist, trotz aller Kompensationsbemühungen, eine<br />

Beeinträchtigung des Schutzgutes Landwirtschaft gegeben.<br />

55


technische Erfordernisse <strong>und</strong> Sicherheit<br />

Hochbautechnik<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Hochbautechnik, Ing. Lothar Gabl vom 30.8.2011<br />

− Auflagen beantragt<br />

Brückenbau<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Brückenbautechnik, DI Armin Wachter vom 26.7.2011<br />

− Auflagen beantragt<br />

Elektrotechnik<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Elektrotechnik, Ing. Walter Fleisch vom 22.8.2011<br />

− Auflagen beantragt<br />

Maschinenbau (Lagerung brennbare Flüssigkeiten <strong>und</strong> Dünger)<br />

beurteilt im ergänzenden Gutachten des ASV für Maschinenbau <strong>und</strong> Lärmschutz, Univ-Doz DI Dr Wolfgang Wachter vom 13.10.2011<br />

Lagerung brennbare Flüssigkeiten − Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in geringen Mengen im Sinne der Verordnung<br />

über brennbare Flüssigkeiten, BGBl. Nr. 240/1991, wird zur Kenntnis genommen. Davon<br />

unberührt ist die genehmigte Lagerung von Dieselkraftstoff.<br />

Lagerung Dünger − Es wird davon ausgegangen, dass die Lagerung von Dünger gemäß den Vorgaben der<br />

Düngerhersteller erfolgt.<br />

− Auflagen beantragt<br />

56


Abfall<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Abfalltechnik Ing. Klaus Steurer, vom 7.9.2011<br />

Bodenaushubmaterial − Beim Bodenaushubmaterial ist [laut Projektsbeschreibung] vorgesehen, dieses nicht einer<br />

Entsorgung zuzuführen, sondern innerhalb des Projektsgeländes für notwendige<br />

Geländegestaltungen zu verwenden. Die Begründung der Notwendigkeit dieser<br />

Geländegestaltungen erscheint aus abfalltechnischer Sicht schlüssig <strong>und</strong> nachvollziehbar.<br />

Eine Entledigungsabsicht oder ein öffentliches Interesse dieses Bodenaushubmaterials als<br />

Abfall einzustufen, werden daher nicht gesehen. Dem entsprechend ist davon auszugehen,<br />

dass das Bodenaushubmaterial nicht als Abfall im Sinne des AWG 2002 anfällt <strong>und</strong> im<br />

Rahmen des gegenständlichen Vorhabens auch keine Abfallbehandlungsanlage betrieben<br />

wird.<br />

sonstige Abfälle inkl. Rasenschnitt − Es ist davon auszugehen, dass diese entsprechend der durch die Gemeinde vorgegebenen<br />

Entsorgungssysteme entsorgt werden. Eine Behandlung dieser Abfälle im Bereich des<br />

gegenständlichen Projektes ist, bis auf eine Zwischenlagerung bis zum Abtransport, nicht<br />

vorgesehen.<br />

Lebensmittelhygiene<br />

beurteilt im Gutachten des ASV für Lebensmittelhygiene, Roland Fußenegger vom 30.8.2011<br />

− Auflagen beantragt<br />

Arbeitsinspektorat<br />

beurteilt im Gutachten des SV für Arbeitnehmerschutz, Ing. Gerhard Delazer vom 11.8.2011<br />

− Auflagen beantragt<br />

Brandverhütungsstelle<br />

beurteilt im Gutachten des SV für Brandschutz, Ing. Johannes Künzle vom 26.7.2011<br />

− Auflagen beantragt<br />

57


6.2.2 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage des R<strong>und</strong>schreibens zur Durchführung des UVP-G 2000 GZ BMLFUW-<br />

UW.1.4.2/0013-V/1/2011vom 16.2.2011<br />

In der nachfolgenden Tabelle Auswirkungen des Vorhabens sind die unmittelbaren<br />

<strong>und</strong> mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter gemäß UVP-G<br />

2000, wie sie in den UVP-Fachgutachten dargelegt sind, im Überblick vereinfacht<br />

dargestellt.<br />

Die Auswirkungen auf ein Schutzgut können mehrfach sein, wenn Teilbereiche des<br />

Schutzgutes unterschiedlich betroffen werden.<br />

Auswirkungen des Vorhabens<br />

Schutzgut nach<br />

UVP-G 2000<br />

Boden, Wasser, Luft<br />

<strong>und</strong> Klima<br />

keine<br />

Beeinträchtigung<br />

Beeinträchtigung „x“<br />

bzw. erhebliche<br />

Beeinträchtigung „X“<br />

Boden X<br />

Verbesserung<br />

keine Auswirkungen<br />

bei Einhaltung von<br />

Auflagen /Maßnahmen<br />

Wasser X<br />

Luft <strong>und</strong> Klima X X<br />

Menschen, Tiere,<br />

Pflanzen, Lebensräume<br />

Lärm <strong>und</strong> Erschütterung X<br />

Sicherheit X<br />

Ges<strong>und</strong>heit X<br />

Naturgefahren<br />

Tiere, Pflanzen X<br />

bei Extremereignissen<br />

können Schäden an der<br />

Golfanlage entstehen<br />

Wild gem. Jagdgesetz X<br />

Lebensräume terrestr<br />

Ökologie X<br />

Wald x X<br />

Landschaft<br />

Landschaftsbild X<br />

Raum X<br />

Verkehr X<br />

gewisse optische<br />

Belastung<br />

Tourismus X<br />

Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />

Landwirtschaft x<br />

technische<br />

Erfordernisse <strong>und</strong><br />

Sicherheit<br />

X<br />

59


Zusammengefasst ergibt sich aus den Fachgutachten der Behörde Folgendes:<br />

o Die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> der <strong>Betrieb</strong> der 9-Loch Golfanlage Lech-Zug ist für die<br />

Schutzgüter Boden <strong>und</strong> Natur- <strong>und</strong> Landschaft mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen verb<strong>und</strong>en.<br />

o Die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> der <strong>Betrieb</strong> der 9-Loch Golfanlage Lech-Zug ist für die<br />

Landwirtschaft mit Beeinträchtigungen verb<strong>und</strong>en.<br />

o Für die Schutzgüter Luft, Wasser, Ges<strong>und</strong>heit, Lärm, Sicherheit (inkl. Hochwassersicherheit)<br />

<strong>und</strong> Verkehr ergeben sich aus dem Projekt – bei Ausführung<br />

<strong>und</strong> Einhaltung der beantragten Auflagen – keine Beeinträchtigungen bzw.<br />

befinden sich diese im Toleranzbereich.<br />

o Für den Tourismus ergeben sich aus der Durchführung des Projektes<br />

Verbesserungen.<br />

allfällige Wechselwirkungen<br />

Auf Wechselwirkungen in der Auswirkung des Projektes wurde bereits in einzelnen<br />

Gutachten verwiesen (Rodung für Weide <strong>und</strong> Reaktivierung Waldweide versus<br />

Waldfunktionen; Ersatzmaßnahmen im Schutzwald versus Wildbewirtschaftung).<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes – öffentliche Pläne<br />

Die durch das Clubgebäude <strong>und</strong> den Golfplatz beanspruchte Flächen sind im<br />

Flächenwidmungsplan noch als Freifläche Landwirtschaft bzw. als Freifläche<br />

Freihaltegebiet bzw. als Fläche Forstwirtschaft ausgewiesen.<br />

60


7 AUFLAGEN<br />

Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima<br />

Boden – beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Bodenschutz vom 28.7.2011 <strong>und</strong> ergänzendes GA des ASV<br />

für Bodenschutz vom 17.10.2011<br />

1. Nach Begründung einer stabilen Rasenvegetation ist durch einen gut<br />

ausgebildeten Greenkeeper dafür Sorge zu tragen, dass die Düngemengen auf<br />

den tatsächlichen Bedarf reduziert werden. Die Werte des Düngeplans für<br />

Golfplätze des Österreichischen Golfverbandes (Tabelle 8, Gutachten Dr. Fitz)<br />

dürfen jedenfalls nicht überschritten werden.<br />

2. Für Beweissicherungszwecke sind bei den GW-Pegeln 2 <strong>und</strong> 3 jährlich zu<br />

Beginn <strong>und</strong> gegen Ende der Spielsaison Wasserproben durch ein akkreditiertes<br />

Labor entnehmen <strong>und</strong> untersuchen zu lassen. Neben den obligatorischen<br />

Parametern pH-Wert <strong>und</strong> elektrische Leitfähigkeit sind die Gehalte an den<br />

Nährstoffen Nitrat, Ammonium, Kali <strong>und</strong> Phosphat zu prüfen. Die Prüfberichte<br />

sind unaufgefordert der Behörde zu übergeben. Überschreitet einer der<br />

Messwerte das 50%-Niveau der Gr<strong>und</strong>wasserschwellenwertverordnung, ist der<br />

Düngeplan in erforderlichem Ausmaß anzupassen. Sind keine wesentlich<br />

erhöhten Werte messbar, kann die Prüfung nach 5 Jahren entfallen.<br />

3. Der Einsatz von Herbiziden zur Unkrautbekämpfung darf nur punktuell bei<br />

Auftreten von Verunkrautungen erfolgen. Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel,<br />

die in Österreich für den Anwendungszweck zum Anwendungszeitpunkt<br />

zugelassen sind, maximal im empfohlenen Ausmaß bzw. in der empfohlenen<br />

Konzentration eingesetzt werden.<br />

4. Auf eine vorbeugende Behandlung der Greenflächen im Herbst gegen<br />

Schneeschimmel ist zu verzichten, bis das Auftreten des Schneeschimmels im<br />

Frühjahr in dem Ausmaß erwiesen ist, dass die Bespielbarkeit des Platzes<br />

zeitlich deutlich verzögert wird.<br />

5. Der Verlust der kurzfristig nicht wieder in ihre ursprüngliche Funktion<br />

rückführbaren Flächen (natürliche Gebirgsbach-Auen) ist durch gleichartige<br />

bzw. gleichwertige Flächen in der Umgebung nicht möglich. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e sollte die Verlustfläche zumindest bei anderen, vom Projektwerber<br />

bereits zugesagten Kompensationsmaßnahmen vor allem in den Bereichen Forst,<br />

Wildökologie <strong>und</strong> Jagd flächenmäßig Berücksichtigung finden.<br />

6. Die im UVE-Fachbericht Boden empfohlenen Maßnahmen zur bodenk<strong>und</strong>lichen<br />

Baubegleitung <strong>und</strong> Berücksichtigung der Rekultivierungsrichtlinie (UVE<br />

Einreichmappe Juli 2011 Beilage F2 Seite 17) sind zur Gewährleistung der<br />

Maßnahmenwirkung verpflichtend vorzuschreiben.<br />

61


Wasser - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Gr<strong>und</strong>wasserfragen <strong>und</strong> Wasserbau vom 19.10.2011<br />

Allgemeine Auflagen<br />

1. Die Böschungsflächen der Einbauten im Hochwasserabflussbereich<br />

(Schüttdamm, Green 3, Abschläge 2 <strong>und</strong> 4) sind bis auf die Wasserspiegellage<br />

HQ 100 erosionssicher auszuführen. Die F<strong>und</strong>ierung der Wasserbausteine muss<br />

mindestens 1,0 m unter das anstehende Gelände reichen.<br />

2. Als Schüttmaterial darf nur unverschmutztes, inertes Material eingebaut werden.<br />

3. Die ausgeführten Geländeveränderungen sind in Lageplänen <strong>und</strong> Querprofilen<br />

in Entsprechung zu den Einreichplänen auf Basis geeigneter Vermessungsdaten<br />

mit Darstellung allfälliger Abweichungen zu dokumentieren. Die<br />

Abweichungen sind in einem Bericht festzuhalten. Die Massenbilanz<br />

(Erdbewegungen) ist aufzulisten <strong>und</strong> in den Plänen nachvollziehbar<br />

darzustellen.<br />

Auflagen Brückenbauwerke<br />

4. Nachfolgende F<strong>und</strong>ierungstiefen sind als Mindestmaß auszuführen:<br />

a) Widerlager der Brücken 1 <strong>und</strong> 2: 2,0 m tiefer als die Sohle des Lechflusses<br />

b) Mittelpfeiler der Brücke 2: 3,0 m tiefer als die Sohle des Lechflusses<br />

c) Widerlager der Brücken 3 <strong>und</strong> 4: 1,0 m tiefer als die Sohle des Zulaufgerinnes<br />

zum Fischteich<br />

5. Zur Einhaltung eines Freibordes von 0,5 m bei HQ 100 ist die<br />

Brückenunterkante der Brücke 3 über der Kote 1490,90 m <strong>und</strong> der Brücke 4<br />

über der Kote 1490,50 auszuführen.<br />

6. Die Böschungen der Brückenwiderlager sind mit Wasserbausteinen<br />

erosionssicher zu befestigen.<br />

7. Bauarbeiten, die zu einer Einengung des Abflussquerschnitts führen, dürfen nur<br />

im Niederwasserzeitraum von Oktober bis April ausgeführt werden.<br />

8. Während der Brückenbauarbeiten ist darauf zu achten, dass der<br />

Hochwasserabfluss jederzeit gefahrlos möglich ist. Eventuell notwendige<br />

Maßnahmen zur Wasserhaltung sind so auszuführen, dass diese mittels eines<br />

Baufahrzeugs jederzeit problemlos entfernt werden können, damit der volle<br />

Abflussquerschnitt im Hochwasserfall zur Verfügung steht.<br />

9. Während der Dauer der Bauarbeiten ist ein Notdienst vor Ort einzurichten, d.h.<br />

von der ausführenden Baufirma muss eine zuständige Person (Bauleiter, Polier<br />

oder deren Stellvertreter) der Behörde namhaft gemacht werden welche bei<br />

Hochwassergefahr zu jeder Zeit entsprechende Maßnahmen veranlassen muss.<br />

Vor Baubeginn ist der Behörde ein Notfallplan vorzulegen, in dem die<br />

Maßnahmen, die im Hochwasserfall getroffen werden müssen, in Abhängigkeit<br />

62


vom Wasserstand festgelegt sind. Die Beobachtung des Wasserstands hat in<br />

Eigenverantwortung zu erfolgen.<br />

10. Die einzelnen Bauwerke sind unter Berücksichtigung der gegebenen<br />

Bodenverhältnisse sowie der statischen Erfordernisse zu dimensionieren <strong>und</strong><br />

standsicher auszuführen.<br />

11. Die ausgeführten Baumaßnahmen sind in Bestandsplänen (Lageplan,<br />

Längenschnitt mit Höhenangaben) zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere<br />

Abweichungen von den projektierten Maßnahmen kenntlich zu machen <strong>und</strong><br />

sämtliche bestehenden Leitungsquerungen <strong>und</strong> -längsführungen darzustellen.<br />

12. Das Profil in Straßenachse ist lagemäßig (Koordinaten x,y,z aller Profilpunkte)<br />

einzumessen <strong>und</strong> in digitaler Form (ascii <strong>und</strong> dxf) an die Abteilung<br />

Wasserwirtschaft zu übermitteln.<br />

Allgemeine gewässerschutztechnische Auflagen für den Baustellenbetrieb im<br />

Gewässerbereich<br />

13. Der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid ist der(n) ausführenden Firma(en)<br />

nachweislich vor Baubeginn schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Der Nachweis<br />

ist der Wasserrechtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.<br />

14. Die zum Einsatz gelangenden Transportgeräte, Baumaschinen <strong>und</strong> Baugeräte<br />

sind jeweils vor Inbetriebnahme auf Dichtheit aller öl- <strong>und</strong> treibstoffführenden<br />

Leitungssysteme zu überprüfen. Geräte <strong>und</strong> Maschinen, die beim Einsatz<br />

<strong>und</strong>icht werden, sind umgehend aus dem Gewässerbereich zu entfernen. Die<br />

Überprüfung ist vom Bauleiter/Maschinist im Bautagebuch oder in sonstiger<br />

schriftlicher Form zu bestätigen.<br />

15. Baumaschinen <strong>und</strong> Baugeräte dürfen sich ausnahmslos nur während des<br />

Einsatzes im Gewässerbett befinden. Ansonsten sind die Geräte außerhalb des<br />

Abflussquerschnittes abzustellen.<br />

16. Arbeiten im Gewässerbett sind nach Möglichkeit im Trockenen durchzuführen.<br />

Wenn eine Wasserhaltung oder lokale Umleitung des Wassers erforderlich ist,<br />

dann sind Wasserhaltungsarbeiten so zu gestalten, dass<br />

Gewässerverschmutzungen durch Feinsedimenttrübungen möglichst vermieden<br />

werden.<br />

17. Erforderliche Nassbaggerungen, etwa zur Umlenkung des Stromstrichs oder für<br />

F<strong>und</strong>ierungen, sind auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.<br />

18. Baugeräte, Maschinen <strong>und</strong> Baufahrzeuge dürfen im Gewässer <strong>und</strong> Uferbereich<br />

(Böschungsbereich) nicht betankt, gewartet oder gereinigt werden.<br />

19. Für das Auftanken der Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeuge sind spezielle, mit den<br />

vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen versehene Baustellentanks mit<br />

Auffangwanne, zu verwenden. Der Standort muss sich außerhalb des<br />

Abflussquerschnittes befinden.<br />

20. Das Arbeiten mit Wasser gefährdenden Stoffen ist im Gewässer untersagt.<br />

Betonarbeiten sind so durchzuführen, dass kein Austrag von alkalischen Wasch-<br />

<strong>und</strong> Betonabwässern in das Gewässer erfolgt.<br />

63


21. Baubedingte Verunreinigungen des Gewässer- <strong>und</strong> Uferbereiches sind<br />

umgehend aus diesem wieder zu entfernen.<br />

22. Wassergefährdende Bauabfälle sind in wasser- <strong>und</strong> öldichten Containern zu<br />

sammeln <strong>und</strong> einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.<br />

23. Als Vorsorge für einen Ölunfall ist im unmittelbaren Baustellenbereich eine,<br />

dem möglichen Ölanfall entsprechende Menge an Ölbindemitteln, mindestens<br />

jedoch 10 kg, bereit zu halten.<br />

24. Bei Unfällen mit Wasser gefährdenden Stoffen ist umgehend die Rettungs- <strong>und</strong><br />

Feuerwehrleitstelle (Tel +43 (0) 5522 / 201) zu informieren.<br />

Düngung <strong>und</strong> Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

25. Die Düngemittelbemessung ist dem nutzungsspezifischen<br />

Pflanzenbedarfsanspruch anzupassen <strong>und</strong> auf eine reine Stickstoffgabe von<br />

maximal 200 kg/ha/Jahr für die Greens zu beschränken. Bei den anderen<br />

Golfplatzflächen sind die im Projekt angegebenen Düngergaben als<br />

Maximalwerte anzusehen <strong>und</strong> dürfen nicht überschritten werden.<br />

26. Es dürfen nur in Österreich zugelassene Pestizide entsprechend den<br />

Herstellerangaben verwendet werden. Die Spritzmittel <strong>und</strong> Spritzmittelreste sind<br />

bis zur neuerlichen Verwendung in dafür vorgesehenen Behältnissen sicher zu<br />

verwahren <strong>und</strong> dürfen keinesfalls im Freien gelagert, ausgeleert, in ein<br />

Gewässer oder in einen Abwasserkanal eingeleitet werden.<br />

27. Der Pestizid- <strong>und</strong> Düngemitteleinsatz ist in einem <strong>Betrieb</strong>sbuch nach Art,<br />

Umfang, Wirkstoff, Zeitpunkt, Örtlichkeit <strong>und</strong> mit Begründung zu vermerken.<br />

Diese Aufzeichnungen sind der Behörde bzw. Gewässeraufsicht über<br />

Aufforderung unverzüglich zur Einsicht vorzulegen.<br />

28. Bei der Düngung <strong>und</strong> Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln entlang von<br />

Oberflächengewässern ist zwischen dem Rand der Ausbringungsfläche <strong>und</strong> der<br />

Böschungsoberkante des Fließgewässers ein Mindestabstand von 5 m<br />

einzuhalten. Weiters ist dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in<br />

oberirdische Gewässer erfolgt. Beim freigelegten Gr<strong>und</strong>wasserkörper im Altarm<br />

gilt ein Mindestabstand von 20 m.<br />

Beweissicherung Gr<strong>und</strong>wasser<br />

29. Nach Inbetriebnahme des Golfplatzes ist das Gr<strong>und</strong>wasser in den Messstellen<br />

BL 80.01.04 <strong>und</strong> in den Gr<strong>und</strong>wasserpegeln Nr. 2 <strong>und</strong> 3 zu beproben <strong>und</strong> auf<br />

folgende Parameter zu untersuchen: pH-Wert, Leitfähigkeit, Nitrat,<br />

Gesamtstickstoff, Chlorid, Sulfat, Gesamtphosphor, Natrium <strong>und</strong> Kalium. Beim<br />

Einsatz von Pestiziden ist im Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für<br />

Gewässerschutz der Parameterumfang der Gr<strong>und</strong>wasseruntersuchungen um die<br />

entsprechenden Wirkstoffkomponenten zu erweitern <strong>und</strong> festzulegen. Die<br />

Untersuchungen sind jeweils zu Beginn der Spielsaison im April/Mai <strong>und</strong><br />

während der Spielsaison im September durchzuführen. Gleichzeitig mit den<br />

Beprobungen ist der Gr<strong>und</strong>wasserstand zu messen <strong>und</strong> schriftliche<br />

aufzuzeichnen.<br />

64


Oberflächenentwässerung<br />

30. Die in der hydraulischen Berechnung der Versickerungsanlage des Klubhauses<br />

angenommene Untergr<strong>und</strong>durchlässigkeit ist vor Bauausführung durch einen<br />

Sickerversuch nachzuweisen. Sollte Widererwarten die<br />

Untergr<strong>und</strong>durchlässigkeit geringer als angenommen sein, ist die hydraulische<br />

Bemessung zu aktualisieren <strong>und</strong> die Ausführung der Versickerungsanlage den<br />

hydraulischen Gegebenheiten anzupassen.<br />

31. Über die ausgeführte Niederschlagswasserbeseitigungsanlage des Klubhauses<br />

sind bis zur Durchführung der Abnahmeprüfung entsprechende Bestandspläne<br />

(Lagepläne mit Höhenangaben, etc) vorzulegen.<br />

Wasserversorgung<br />

32. Als Ersatz für die bestehende Quellableitung der Gemeinde Lech im Bereich der<br />

Golfanlage ist eine neue Quellableitung außerhalb bzw. am Rande des<br />

Golfgeländes neu zu verlegen. Die neue Quellableitung ist entsprechend den<br />

hydraulischen Erfordernissen zu bemessen <strong>und</strong> in frostfreier Tiefe zu verlegen.<br />

Die neuverlegte Quellableitung ist vor Inbetriebnahme einer normgemäßen<br />

Druckprüfung zu unterziehen. Zum Nachweis der Dichtheit ist das Prüfprotokoll<br />

vorzulegen. Mit den Bauarbeiten im Nahbereich der bestehenden Quellableitung<br />

darf erst nach Inbetriebnahme der neu verlegten Quellableitung begonnen<br />

werden.<br />

33. Die zur Nachfüllung des Bewässerungsteiches benötigten Wassermengen aus<br />

dem öffentlichen Netz sind durch einen Wasserzähler zu messen <strong>und</strong><br />

wöchentlich schriftlich in einem <strong>Betrieb</strong>sbuch aufzuzeichnen.<br />

Abwasserentsorgung Klubhaus <strong>und</strong> Maschinenhalle<br />

34. Sämtliche Schmutzwässer des Klubhauses sind über eine dichte Druckleitung in<br />

die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten.<br />

35. Anschluss, <strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> Wartung der Abwasserbeseitigungsanlage haben nach<br />

den Bestimmungen des Kanalisationsgesetzes i.d.g.F., der Kanalordnung der<br />

Gemeinde Lech i.d.g.F., der jeweils gültigen Abwasseremissionsverordnungen<br />

sowie den geltenden technischen Vorschriften <strong>und</strong> Normen (ÖNORM 2501 <strong>und</strong><br />

2052) entsprechend dem Stand der Technik zu erfolgen.<br />

36. Der Kanalanschluss ist bis zur Rohbaufertigstellung, spätestens jedoch bis zur<br />

Fertigstellung des Klubhauses auszuführen.<br />

37. Mit der Fertigstellungsmeldung ist ein Kanalbestandsplan (mit eingetragenem<br />

Rohrdurchmesser, Längen, Sohlgefälle, Schächten, Sonderbauwerken, z.B.<br />

Abscheider, etc) in dreifacher Ausfertigung sowie eine Bestätigung über die<br />

plan- <strong>und</strong> bescheidgemäße Ausführung (inklusive normgemäßer<br />

Dichtheitsprüfung) durch einen befugten Fachmann vorzulegen.<br />

38. Schmutzwasserkanäle, ausgenommen Druckleitungen, haben ein Gefälle von<br />

mindestens 2 % aufzuweisen.<br />

65


39. Sämtliche Kanalstränge (Haltungslängen) sind im Hinblick auf die Reinigungs-<br />

<strong>und</strong> Kontrollmöglichkeit geradlinig zu verlegen. Richtungsänderungen dürfen<br />

nur in den Kontrollschächten vorgenommen werden. Anschlusskanäle dürfen<br />

nur über Kontrollschächte, NW 1000 mm, an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.<br />

40. Gegen den Rückstau der Abwässer aus der öffentlichen Kanalisationsanlage ist<br />

durch geeignete Maßnahmen auf eigenem Gr<strong>und</strong> Vorsorge zu treffen.<br />

41. Die Einleitung von Drainage- oder Gr<strong>und</strong>wasser in die Schmutzwasserkanäle ist<br />

unzulässig.<br />

42. Stoffe die geeignet sind, Verstopfungen zu verursachen (wie z.B. Holz, Steine,<br />

Drähte, Textilien, Bauschutt) sowie giftige <strong>und</strong> gefährliche Stoffe (wie z.B. Öle,<br />

Benzine, Säuren, Laugen) dürfen nicht in den Schutzwasserkanal eingeleitet<br />

werden. Diese sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

43. Die Kanalisierungsarbeiten sind durch befugte Unternehmen durchzuführen.<br />

Diesen sind die relevanten Auflagen des Bescheides nachweislich zur Kenntnis<br />

zu bringen.<br />

44. Der Beginn der Kanalisierungsarbeiten ist der Gemeinde Lech zeitgerecht,<br />

mindestens eine Woche vorher bekannt zu geben. Die Arbeiten sind im<br />

einvernehmen mit der Gemeinde Lech auszuführen.<br />

45. Die neu eingebauten schmutzwasserführenden Leitungen sowie die eingebauten<br />

abwassertechnischen Einrichtungen (Abscheider, Schächte etc.) sind dicht<br />

herzustellen. Die Dichtheit der Anlage ist vor Inbetriebnahme mittels<br />

Dichtheitsprüfung nachzuweisen. Die Prüfung der Abscheider <strong>und</strong> Schächte hat<br />

bis zur Schachtoberkante mittels Stauprobe zu erfolgen. Die Prüfung ist gemäß<br />

ÖNORM B 2503 von einem befugten Fachmann durchzuführen.<br />

46. Die eingebauten Abscheideanlagen beim Klubhaus <strong>und</strong> der Maschinenhalle sind<br />

vom Betreiber gemäß den Wartungsrichtlinien des Abscheiderherstellers<br />

regelmäßig zu überprüfen. Eine Wartungsrichtlinie sowie Typenpläne der<br />

Anlagen sind zu diesem Zweck an Ort <strong>und</strong> Stelle aufzubewahren. Die<br />

durchgeführten Überprüfungen <strong>und</strong> Reinigungen des Abscheiders sind in ein<br />

eigenes Wartungsbuch einzutragen <strong>und</strong> der Behörde auf Verlangen zur<br />

Einsichtnahme vorzulegen. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen<br />

Instandhaltung <strong>und</strong> Wartung der bestehenden Mineralölabscheideanlage in der<br />

Maschinenhalle sowie des Fettabscheiders beim Clubhaus sind mit einem<br />

befugten Fachmann Wartungsverträge abzuschließen.<br />

47. Der in den Schlamm- <strong>und</strong> Sandfangschächten abgelagerte Nassschlamm ist ab<br />

erreichen von 2/3 des jeweiligen Nutzinhaltes gemäß den gültigen<br />

Abfallwirtschaftsrichtlinien von einer Fachfirma nachweislich zu entsorgen.<br />

48. Für die Beprobung der betrieblichen Abwässer ist zwischen der letzten<br />

Vorreinigungsstufe <strong>und</strong> dem Übergabeschacht in den Schmutzwasserkanal eine<br />

Möglichkeit zur Probeentnahme (z.B. Absturzhöhe mindestens 10 cm) zu<br />

schaffen. Es ist zu gewährleisten, dass einzelne Abwasserteilströme getrennt<br />

beprobt werden können <strong>und</strong> keine Verdünnung der Schmutzwässer erfolgt.<br />

66


49. Wassergefährdende Stoffe <strong>und</strong> Flüssigkeiten sind innerhalb von Gebäuden in<br />

flüssigkeitsdichten Auffangwannen zu lagern, welche gegen die gelagerten<br />

Stoffe beständig sind. Die Auffangwannen sind so zu dimensionieren, dass der<br />

Inhalt des größten gelagerten Gebindes aufgefangen werden kann <strong>und</strong><br />

Manipulationen, wie Umfüllarbeiten innerhalb des Wannenbereiches<br />

durchgeführt werden können.<br />

50. Die Dichtheit der bestehenden Mineralölabscheideanlage in der Maschinenhalle<br />

ist durch eine normgemäße Stauprobe nachzuweisen.<br />

51. Der Tanklagerraum in der Maschinenhalle ist mit einem flüssigkeitsdichten <strong>und</strong><br />

chemikalienbeständigen Boden auszuführen.<br />

Gutachten des ASV für Limnologie, DI Gerhard Hutter vom 31.8.2011<br />

Vorläufige Auflagen:<br />

1. Bei den Rodungen ist ein Mindestabstand von 5 m von der Böschungsoberkante<br />

bzw. Uferlinie einzuhalten. Dieser Uferstreifen ist der Natur zu überlassen. Nur<br />

im unmittelbaren Bahnbereich 4 (<strong>und</strong> 3?) darf der Uferstreifen auf einer Länge<br />

von jeweils ca. 20 m während der Golfsaison auf Stock zurück geschnitten<br />

werden.<br />

2. Der Zeitpunkt für die <strong>Errichtung</strong> der Brückenwiderlager <strong>und</strong> der Betonstütze ist<br />

auf die Niederwasserzeit abzustimmen, sodass die Arbeiten außerhalb des<br />

benetzten Gewässerbettes vorgenommen werden können. Allfällige<br />

Wasserhaltungen (Baugrubenentwässerung) sind auf Basis der Vorgaben des<br />

gewässerschutztechnischen Sachverständigen so vorzunehmen, dass eine<br />

Gewässerverunreinigung <strong>und</strong> -trübung verhindert wird.<br />

3. Die Furt ist so zu errichten, dass im Ein- <strong>und</strong> Auslaufbereich keine freien<br />

Überfälle entstehen <strong>und</strong> die Fischdurchgängigkeit gewährleistet ist. Die<br />

Dimension der Maulprofile ist so zu wählen, dass sich innerhalb der<br />

Maulprofilsohle eine natürliche Substratauflage in der Höhe von ca. 10 bis<br />

20 cm einstellen kann. Das mittlere Maulprofil ist lagemäßig etwas tiefer als die<br />

beiden außen liegenden Profile einzubauen, sodass eine Wassertiefe von 15 cm<br />

gegeben ist. Die Maulprofile sind noch vor Anbindung des Altarmes an den<br />

Lech einzubauen.<br />

4. Die maximale Wasserentnahme zur Beregnung der Golfanlage Lech aus dem<br />

aufrechten Konsens der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Lech<br />

„Schwarzbach Quellen“ wird mit 1 l/s begrenzt. Der Jahresbedarf für die<br />

Bewässerung wird insgesamt mit 2150 m³ Wasser begrenzt. Die Anlagen sind so<br />

zu trennen, dass eine wechselseitige hygienische oder hydraulische<br />

Beeinflussung nicht erfolgen kann.<br />

5. Die Bewilligung zur Wasserentnahme für Bewässerungszwecke aus der<br />

Trinkwasserversorgung Lech wird bis zum 31.12.2023 begrenzt.<br />

67


6. Für die Ableitung von der Trinkwasserversorgung zum Bewässerungsteich<br />

(1 l/s) ist in Abstimmung mit dem wasserbautechnischen Sachverständigen ein<br />

hydraulischer Nachweis zu erbringen. Über die tatsächlich jährlich verbrauchten<br />

Wassermengen sind Aufzeichnungen zu führen, welche auf Anfrage der<br />

Behörde zu übermitteln sind.<br />

7. Im ersten Jahre nach Inbetriebnahme der Golfanlage ist im Lech flussauf (Höhe<br />

Einlauf Flutmulde) <strong>und</strong> flussab (Höhe Fischteich) der Golfanlage in Absprache<br />

mit der Behörde eine Algenuntersuchung analog zur Vorerhebung des<br />

Einreichprojekts <strong>und</strong> unter Berücksichtung der spezifischen Normen <strong>und</strong><br />

Leitfäden des B<strong>und</strong>esministeriums durchzuführen. Der Zeitpunkt der<br />

Probenahme ist ans Ende der Golfsaison zu legen. Die Ergebnisse der<br />

Beweissicherung sind vergleichend darzustellen <strong>und</strong> spätestens 5 Monate nach<br />

Probenahme der Behörde in einem Bericht <strong>und</strong> in digitaler Form vorzulegen.<br />

8. Im zweiten Jahr der Inbetriebnahme ist in Absprache mit der Behörde<br />

abgestimmt auf den tatsächlichen Einsatz von Pestiziden <strong>und</strong> Düngung im<br />

Zeitraum Juni bis November unter Berücksichtigung der Fließzeit (Ausbringung<br />

– erwartete Eintrag Lech) monatlich eine chemisch-physikalische Untersuchung<br />

im Lech an den zwei oben genannten Stellen vorzunehmen. Dabei sind neben<br />

den einschlägigen Nährstoff- <strong>und</strong> Begleitparametern (PO4-P, NH4-N, NO2-N,<br />

NO3-N, Cl, BSB5, DOC, O2 Gehalt + Sättigung, pH, Lf, T°C) je nach<br />

erfolgtem Einsatz auch die spezifischen Wirkstoffe der eingesetzten Spritz- <strong>und</strong><br />

Düngemittel mit zu untersuchen. Die Probenahme <strong>und</strong> Analysen haben<br />

entsprechend der einschlägigen Normen <strong>und</strong> Richtlinien zu erfolgen <strong>und</strong> von<br />

einer akkreditierten Stelle vorzunehmen. Die Ergebnisse der Beweissicherung<br />

sind vergleichend <strong>und</strong> mit den jeweiligen Grenz- <strong>und</strong> Richtwerten darzustellen<br />

<strong>und</strong> spätestens 5 Monate nach Probenahme der Behörde in einem Bericht <strong>und</strong> in<br />

digitaler Form vorzulegen. Die Messungen sind in weiterer Folge für allfällige<br />

Kontrollzwecke auf Aufforderung der Behörde zu wiederholen.<br />

9. Bei der Aufbringung von Dünger bzw. der Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmittel ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m bei<br />

fließenden <strong>und</strong> 10 m bei stehenden Gewässern zur Böschungsoberkante bzw.<br />

Gewässerrand einzuhalten. Sollten in den individuellen<br />

Anwendungsvorschriften größere Abstände als oben angegeben sein, so sind<br />

diese bei der Anwendung des entsprechenden Produktes einzuhalten.<br />

10. Einsetzbar sind nur für Golfplätze zugelassene Pflanzenschutzmittel <strong>und</strong> nur für<br />

den Zweck <strong>und</strong> unter den Auflagen, die in der Zulassung ausgewiesen wurden.<br />

Bei den Pflanzenschutzmitteln sind bei Vorhandensein gleichartiger Spritzmittel<br />

vorrangig jene Spritzmittel einzusetzen, die vergleichsweise eine geringere<br />

Toxizität aufweisen.<br />

11. Vom Verwender der Pflanzenschutzmittel ist sicherzustellen, dass am Tag der<br />

Anwendung das verwendete Pflanzenschutzmittel zur vorgesehenen<br />

Anwendung erlaubt ist (Zulassungsende plus allfällige Abverkaufs- bzw.<br />

Aufbrauchsfristen).<br />

12. Die bestimmungs- <strong>und</strong> sachgemäße Anwendung der Pflanzenschutzmittel<br />

umfasst die Einhaltung der in der Kennzeichnung angegebnen Indikation <strong>und</strong><br />

68


Anwendungsvorschriften (wie z.B. Mittelmenge, maximale<br />

Anwendungshäufigkeit, Anwendungszeitpunkt, abdriftmindernde<br />

Vorkehrungen, Auflagen zum Bienenschutz <strong>und</strong> Gewässerabstandsauflagen)<br />

sowie die Befolgung der guten Pflanzenschutzpraxis <strong>und</strong> – wann immer möglich<br />

– der Gr<strong>und</strong>sätze des integrierten Pflanzenschutzes entsprechend dem<br />

Pflanzenschutzmittelgesetz 1997.<br />

13. Es ist sicher zu stellen, dass der Greenkeeper die jeweils gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungen bzw. Berechtigungen zur<br />

Verwendung von Pflanzenschutzmittel vorweisen kann. Der Ausbildungsstand<br />

<strong>und</strong> Name ist der Behörde zur Kenntnis zu bringen. Über die Ausbildung ist ein<br />

Nachweisbuch zu führen.<br />

14. Über alle durchgeführten Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Düngemaßnahmen sind<br />

Aufzeichnungen zu führen. Diese müssen zumindest 7 Jahre verwahrt werden<br />

<strong>und</strong> können zu jeder Zeit von den zuständigen Behörden angefordert bzw.<br />

eingesehen werden.<br />

15. Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Düngemittel dürfen nur von einschlägig ausgebildetem <strong>und</strong><br />

autorisiertem Personal entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung<br />

gebracht werden. Die sachk<strong>und</strong>igen Personen haben die Arbeitskräfte auf die<br />

gefährlichern Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels <strong>und</strong> auf die<br />

bestimmungs- <strong>und</strong> sachgemäße Verwendung hinzuweisen.<br />

16. Der genaue Ort der Lagerung samt Vorkehrungen sowie die Art <strong>und</strong> Menge der<br />

zu lagernden Chemikalien <strong>und</strong> Dünger sind noch näher zu beschreiben <strong>und</strong> in<br />

einer Ergänzung vor <strong>Errichtung</strong> der Lagerräume der Behörde zu übermitteln.<br />

Gegebenenfalls sind nach Prüfung der Behörde noch zusätzliche Maßnahmen<br />

vorzusehen.<br />

17. Der Altarm ist unter Verwendung von standorttypischen Material entsprechend<br />

zu strukturieren <strong>und</strong> variabel (Breiten – Tiefen – Böschung) auszuführen. Als<br />

Strukturelemente sind Totholz <strong>und</strong> größere standorttypische Steine einzusetzen.<br />

U.a. sind die bei den Aushubarbeiten des Altarmes zum Vorschein kommenden<br />

größeren Steinblöcke bzw. Wurzelstöcke zu verwenden.<br />

18. Es ist zu beachten, dass der dauernd benetzte Seitenarm nicht als Fischfalle<br />

fungiert – gegebenenfalls ist die Anbindung nach Geschiebeeinstößen wieder<br />

herzustellen. Eine Mindestwassertiefe von ca. 15 cm ist in den Übergängen<br />

sicherzustellen.<br />

19. Auf den Flächen der neuen Flutmulde (neuer nicht ständig benetzter HQ-<br />

Abflussraum) <strong>und</strong> des Altarms darf kein Dünge- oder Pestizideinsatz erfolgen.<br />

20. Allfällige Sicherungen mit Flussbausteinen sind auf das unbedingt notwendige<br />

Ausmaß zu beschränken, wobei nur standorttypische Steine einzusetzen sind.<br />

Die Oberflächen sind entsprechend unregelmäßig <strong>und</strong> rau zu gestalten.<br />

21. Bei der Bauausführung sind die unmittelbaren Arbeiten im Gewässer (z.B.<br />

Brückenpfeiler, Anschluss Altarm) so abzustimmen, dass diese außerhalb<br />

gewässerökologisch sensibler Zeiten <strong>und</strong> vornehmlich im Trockenen erfolgen<br />

können. Diese Arbeiten sind optimalerweise im Zeitraum August bis Oktober<br />

vorzunehmen.<br />

69


22. 14 Tage vor den Bauarbeiten in benetzten Gewässerbereichen ist nachweislich<br />

der Bewirtschafter des Fischereireviers, die Gemeinde Lech bzw. der<br />

Fischereiverwalter, Herr Andreas Mittermayr, Lech, zu verständigen.<br />

23. Bagger- <strong>und</strong> Lastwagenfahrten im Gewässer sind generell zu vermeiden. Sollten<br />

mehrere Fahrten mit Bagger <strong>und</strong> Lastwägen zur Gewässerquerung notwendig<br />

sein, so ist gegebenenfalls eine temporäre Rohrfurt anzulegen, welche nach<br />

Beendigung der Bauarbeiten wieder umgehend aus dem Gewässerbett zu<br />

entfernen ist.<br />

24. Der Bewässerungsteich ist beschreibungsgemäß <strong>und</strong> naturnah auszuformen <strong>und</strong><br />

anzulegen. Im Bereich der tiefsten Stelle ist eine Eintiefung vorzusehen, in der<br />

bei einer allfälligen Entleerung ein Restvolumen von ca. 5000 l (ca. 5<br />

Güllefässer) verbleibt.<br />

25. Der Einsatz von Bioziden (z.B. zur Algenbekämpfung) in ungedichteten<br />

Wasserhindernissen (Teich, Oberflächengewässer) ist unzulässig.<br />

26. Eine Entleerung des Teiches hat so zu erfolgen, dass im Vorfluter kein<br />

übermäßiger Schwall entsteht <strong>und</strong> nur klares Wasser ohne Schwebstoffe<br />

eingeleitet wird (Entleerung nur bei erhöhter Wasserführung – maximal 2fache<br />

Wassermenge aktueller Abfluss Vorfluter). Der nach dem Entleeren des Teiches<br />

verbleibende Schlamm ist am Ende des Ablassens nass mittels Vakuumfass oder<br />

trocken mechanisch zu entfernen, ohne das Gewässer zu verunreinigen <strong>und</strong><br />

Feuchtflächen zu beeinträchtigen. Der Schlamm ist ordnungsgemäß zu<br />

entsorgen bzw. kann allenfalls auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger<br />

ausgebracht werden.<br />

27. Generell ist bei allen Arbeiten zu berücksichtigen, dass keine<br />

wassergefährdenden Stoffe (wie z.B. Treibstoffe, Schmiermittel,<br />

Betonwässer,…) in die Gewässer gelangen.<br />

28. Allfällige Baugrubenentwässerungen sind so vorzunehmen, dass<br />

Gewässertrübungen <strong>und</strong> -verunreinigungen verhindert werden. Entsprechende<br />

Vorkehrungen (Absetzbecken, Versickerung) sind vorzusehen, damit eine<br />

Beeinträchtigung von Gewässern verhindert wird.<br />

29. Sollten bei der Verlegung von diversen Leitungen (Wasserversorgung,<br />

Beregnung, Abwasser,...) Gewässer gequert werden, so ist nach Querung wieder<br />

der ursprüngliche Zustand herzustellen. Allfällige Wasserhaltungen sind auf<br />

kürzestem Wege vorzunehmen.<br />

30. Drainagewässer aus Grüns <strong>und</strong> Abschläge dürfen nicht direkt in<br />

Oberflächengewässer geleitet werden. Sämtliche Golfplatzwässer sind am<br />

Gelände in Muldenversickerungen abzuführen.<br />

31. Schnittgut darf nur außerhalb des Gewässereinflussbereichs (HQ 100?) gelagert<br />

werden <strong>und</strong> ist in weiterer Folge entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />

schadlos abzuführen bzw. zu verwerten.<br />

32. Der Bescheid mit sämtlichen Auflagen ist der bauausführenden Firma vor<br />

Beginn der Arbeiten nachweislich zur Kenntnis zu bringen.<br />

70


33. Die gesamten Baumaßnahmen sind von einer ökologischen Bauaufsicht zu<br />

begleiten. Der Behörde ist vor Baubeginn eine entsprechende fachk<strong>und</strong>ige<br />

Person namhaft zu machen. Den Anweisungen der Bauaufsicht ist Folge zu<br />

leisten.<br />

Wildbach- <strong>und</strong> Lawinengefährdung - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des SV für Wildbach- <strong>und</strong> Lawinentechnik, DI Wolfgang Schilcher vom<br />

3.10.2011<br />

1. Brücke 1 ist auf eine Belastung von 15 kN/m² zu bemessen.<br />

2. Brücke 1 ist in jedem Widerlager zusätzlich zum Eigengewicht der Brücke auf<br />

100 kN Auftriebskräfte zu verankern.<br />

3. Brücke 1 ist gegen eine Schubkraft von 150 kN Richtung Norden zu verankern.<br />

4. Brücke 2 ist ca. 50 m bachabwärts in den Bereich des Profils 20<br />

Brückenlageplan zu verschieben. Andernfalls ist eine Bemessung entsprechend<br />

Brücke 1 vorzunehmen.<br />

5. Der nördliche Abschlag der Bahn 8 ist um ca. 15 m Richtung Nordwesten zu<br />

verschieben, bachseitig durch eine Steinschlichtung zu sichern <strong>und</strong> auf das<br />

Niveau des südlichen Abschlages anzuheben.<br />

6. Das Grün der Spielbahn 7 ist rechtwinklig zur Spielbahnachse um 10 m<br />

Richtung Westen zu verschieben.<br />

7. Das Grün der Spielbahn 7 ist umfassend mit einer 1 m tief f<strong>und</strong>ierten<br />

Steinschlichtung mit einer Steingröße von 80 cm bis 100 cm zu sichern.<br />

8. Mit der Verschiebung der Spielbahn 7 soll auch die gesamte Aufschüttung<br />

Richtung Westen verschoben werden <strong>und</strong> das Niveau zusätzlich um 0,5 m<br />

angehoben werden.<br />

9. Die Abschläge der Spielbahn 8 sind um 25 m Richtung Westen zu verschieben.<br />

10. Die Abschläge sind umfassend durch eine versenkte Steinschlichtung mit einer<br />

F<strong>und</strong>ierungstiefe von 1 m zu sichern.<br />

11. Die Abschläge sind gegenüber den Profilen in den Detailplänen um 0,5 m<br />

anzuheben.<br />

12. Ca. 30 m südöstlich des Werkstättengebäudes ist der Güterweg <strong>und</strong> das zum<br />

Hangfuß anschließende Gelände um 1 m über das derzeitige Niveau kuppenartig<br />

anzuheben.<br />

13. Östlich des Werkstättengebäudes der Zugerbergbahn ist das Gelände mit einer<br />

ca. 3 m breiten Mulde beginnend vom Vorplatz des Werkstättengebäudes mit<br />

Gefälle Richtung Lechfluss auszuformen.<br />

14. Die Antragstellerin hat der Behörde eine Bestätigung vorzulegen, in der<br />

zugesichert wird, dass die örtliche Naturgefahrenkommission bei drohendem<br />

Hochwasser im Bereich des Stierlochbaches für eine Sperre bzw. Evakuierung<br />

sorgt.<br />

71


Wasser − Wasserwirtschaftliches Planungsorgan - beantragte Auflagen<br />

Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes vom 20.10.2011<br />

1. Sämtliche wasserwirtschaftlich relevanten <strong>Betrieb</strong>saufzeichnungen sind in<br />

digitaler Form aufzubereiten, auszuwerten <strong>und</strong> in einem Jahresbericht<br />

zusammenzufassen. Der Jahresbericht ist spätestens bis 30. März des<br />

Folgejahres dem Wasserwirtschaftlichen Planungsorgan im Amt der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, sowie der<br />

zuständigen Behörde vorzulegen.<br />

2. Aus <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsgründen ist vor Beginn der Bauarbeiten im Nahbereich<br />

der Quellableitung der Schwarzbachquellen eine dem Stand der Technik<br />

entsprechende Ersatzwasserleitung zu Errichten <strong>und</strong> in <strong>Betrieb</strong> zu nehmen.<br />

Luft <strong>und</strong> Klima - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Luftreinhaltung <strong>und</strong> Immissionsschutz vom 17.8.2011<br />

1. Für sämtliche Rasenpflege <strong>und</strong> „green-keeping“-Aggregate sowie Fahrzeuge zur<br />

Aufrechterhaltung des Spielbetriebes gemäß Geräteliste ist schwefelfreier<br />

Dieseltreibstoff (Schwefelgehalt < 10 ppm) oder aromatenfreier Gerätebenzin<br />

einzusetzen (Geräte- oder Alkylatbenzin; Aromatenanteil < 1 %;<br />

Schwefelgehalt < 10 ppm, Benzolgehalt < 0,1 %; Handelsnamen z.B. Motomix /<br />

Aspen / Oecomix / Clean Sprit / BIOSTAR Gerätebenzin / Aspen 2-Takt /<br />

Biofuel2T / Clean Life 2-Takt / Oecofuel2T / STIHL Motomix).<br />

2. Sämtliche benzin- oder dieselmotorisch betriebenen Geräte <strong>und</strong> Aggregate sind<br />

regelmäßig (mindestens halbjährlich) <strong>und</strong> nachweislich (Wartungsbuch) zu<br />

warten; Luftfilter sind zu reinigen <strong>und</strong> die Vergaser- <strong>und</strong> Motoreinstellung ist zu<br />

überprüfen.<br />

3. Sämtliche Gar- bzw. Kochgeräte im Clubhaus sind unterhalb einer<br />

Dunstabzugshaube aufzustellen; diese Haube ist mit geprüften Aerosolfiltern<br />

(gemäß ONORM H 6030, Klasse B) auszustatten. Ein diesbezüglicher Nachweis<br />

des Abscheidewirkungsgrades der Aerosolfilter ist der Behörde vorzulegen.<br />

4. Die Küchenabluft ist über einen Kamin abzuleiten; die Kaminmündung hat<br />

mindestens 1 m über Dach zu liegen; die Austrittsgeschwindigkeit der Abluft an<br />

der Kaminmündung hat bei Volllast der Lüftung mindestens 7 m/s zu betragen;<br />

hierüber ist ein rechnerischer Nachweis oder ein Nachweis durch eine Messung<br />

zu erbringen.<br />

5. Die Zuluft der Lüftungsanlage ist mit geprüften Feinstaubfiltern F7 zu versehen.<br />

Die Zuluftöffnung ist mindestens 2 m über Gr<strong>und</strong> anzubringen.<br />

6. Küche <strong>und</strong> Restaurant sind jeweils mit einer eigenen Zu- <strong>und</strong> Abluft zu<br />

versehen.<br />

7. Für die jährliche Wartung bzw. Reinigung der Lüftungsanlage sind<br />

entsprechende Reinigungsöffnungen vorzusehen. Die Gewebefilter sind jährlich<br />

72


zu erneuern (Inspektion, Reinigung <strong>und</strong> Wartung der Lüftungsanlage gemäß<br />

VDI 6022 oder ÖNORM M 6021). Die Reinigung der Aerosolfilter in der<br />

Küchenhaube hat mindestens wöchentlich zu erfolgen.<br />

8. Grassschnitt ist in dicht schließenden Behältnissen bis zur Abholung zwischenzulagern;<br />

eine Abholung hat mindestens wöchentlich zu erfolgen.<br />

Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />

Lärm <strong>und</strong> Erschütterung - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung vom<br />

14.7.2011<br />

1. Der nach außen wirksame Beurteilungspegel der Kühl- <strong>und</strong> Kälteanlagen des<br />

Clubhauses darf in Summe einen Wert von 42 dB, ermittelt gemäß ÖNORM<br />

S 5004 in 5 m Entfernung, nicht überschreiten. Über die Einhaltung dieses<br />

Wertes ist der Behörde auf Verlangen die Bestätigung eines befugten<br />

Fachmannes (z.B. Planer oder Lieferant der Anlage) vorzulegen.<br />

2. Bei der <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage sind Maßnahmen gemäß schweizerischer<br />

Baulärm-Richtlinie (2006) zu treffen.<br />

3. Wenn erschütterungsintensive Bauarbeiten durchgeführt werden, ist vorher bei<br />

den betroffenen Gebäuden eine Beweissicherung gemäß ÖNORM S 9020 durch<br />

einen befugten Fachmann (z.B. Ziviltechniker für Bauwesen oder Baumeister<br />

oder Bausachverständiger) durchzuführen. Die Schwinggeschwindigkeiten sind<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser Beweissicherung zu limitieren.<br />

Golfplatzsicherheit - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau vom 10.10.2011<br />

Die Nummerierung der Wege bezieht auf den „Übersichtsplan Wegeplanung“ mit<br />

Stand vom 1.9. 2011.<br />

Auflagen Sporttechnik<br />

1. Es ist ein Signalsystem vorzusehen, das für den Spieler auf der Spielbahn 3<br />

erkennen lässt dass sich keine Wanderer hinter dem Schutzdamm befinden <strong>und</strong><br />

er daher ungestört das Grün anspielen kann.<br />

2. Die Ausformung der Uferbereiche mit Neigungen von 1:6,5 auf eine Breite von<br />

2m ist generell auszuführen.<br />

73


Warnhinweise<br />

3. Bei der Abzweigung des Wanderweges („3“) beim Ortsteil Hintergraba in<br />

Richtung Süden ist ein Hinweis anzubringen: „Golfplatz nach 50m – Bitte zügig<br />

queren“<br />

4. Hinter dem Steinschlagdamm im Süden ist eine gleichartige Absperrung des<br />

Wanderweges („4“) vor dem Aufstieg auf den Damm mit Drehkreuz <strong>und</strong><br />

Fahrverbotstafel für Fahrräder vorzusehen. Weiters ist ein Hinweis anzubringen:<br />

„Golfplatz – Bitte zügig queren“.<br />

5. Mit der Funktion des Drehkreuzes kann eine Signalisierung für die Spieler auf<br />

der Spielbahn 3 verb<strong>und</strong>en werden.<br />

6. Beim Abschlag der Spielbahn 2 ist ein Hinweis (Text oder Piktogramm) in<br />

Bezug auf den querenden Wanderweg („3“) anzubringen.<br />

Einzäunung<br />

7. Das Chipping – Areal ist an der Ostseite vom Hangfuß im Norden bis zur<br />

Einschleifung des Golfweges im Süden mit einem Holzzaun in ortsüblicher Art<br />

einzuzäunen.<br />

8. Der Forstweg („17“) in den Bereich Wallawies ist bei der Abzweigung südlich<br />

der Brücke nach Zug bis zum Lech abzuzäunen <strong>und</strong> mit dem Hinweis zu<br />

versehen: „Golfplatz – Bitte nicht betreten“.<br />

9. Der neue Wander- <strong>und</strong> Mountainbikeweg („10“) im Bereich Wallawies ist<br />

beidseits mit einem Holzzaun abzuzäunen <strong>und</strong> in einigen Abständen ein<br />

Hinweis anzubringen: „Golfplatz – Bitte nicht betreten“.<br />

10. Die Abzäunung ist auch beim Anschluss des Forst- <strong>und</strong> Viehtriebweges („9“)<br />

vorzusehen, ebenso mit dem Hinweis auf den Golfplatz.<br />

11. Weiters ist der in diesem Bereich zum Stierlochbach hin abzweigende<br />

„Wasserfallweg“ nach Norden hin zu den Abschlagbereichen abzuzäunen.<br />

Platzregeln<br />

12. Ein Nachsuchen von fehlgeschlagenen Golfbällen in den angrenzenden<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nicht erlaubt. Die Platzregel ist auf der<br />

Scorekarte, im Birdiebook <strong>und</strong> im Aushang im Clubhaus anzubringen.<br />

Chipping - Areal<br />

13. Der Chipping Bereich mit dem Grün ist anders auszurichten um zu verhindern,<br />

dass vermehrt fehlgeschlagene Golfbälle in die angrenzenden<br />

Landwirtschaftsflächen gelangen. Es bietet sich an das Grün noch Nordwesten<br />

an den Hangfuß zu rücken <strong>und</strong> es von Osten aus den Bunkern <strong>und</strong> von Südosten<br />

her anzuspielen.<br />

74


Spielbahnen<br />

Spielbahn 7<br />

14. Es ist ein Signalsystem vorzusehen das für den abschlagenden Spieler erkennen<br />

lässt, dass der Forstweg zum Stierlochbach von der Querung der Spielbahn bis<br />

zu den Ferienhäusern frei von Personen <strong>und</strong> Fahrzeugen ist. Dies ist eine<br />

naturverträglichere Variante wie eine aufwändige Netzabsicherung.<br />

15. Nördlich des Grünbereiches zum Wanderweg hin ist auf eine Länge von 50m<br />

ein Netz mit einer Höhe von 5m vorzusehen. Die Art der Aufhängung, die<br />

Netzfarbe <strong>und</strong> der Bodenabstand ist vom naturk<strong>und</strong>efachlichen<br />

Sachverständigen zu bestimmen.<br />

Spielbahn 8<br />

16. Entlang des Abschlagbereiches ist eine 1m hohe Geländemodellierung über<br />

dessen Niveau vorzusehen. Damit wird verhindert, dass flache Fehlschläge den<br />

vorbeiführenden Wanderweg erreichen.<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft- beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung vom 29.8.2011<br />

1. Der Behörde ist eine fachlich geeignete Person als ökologische <strong>und</strong><br />

ornithologische Bauaufsicht namhaft zu machen. Diese hat die Bauführung im<br />

Hinblick auf die bescheidkonforme Durchführung der Bauarbeiten zu<br />

überwachen <strong>und</strong> die Umsetzung der im Bewilligungsbescheid formulierten<br />

ökologischen Begleitmaßnahmen zu kontrollieren. Von der ökologischen<br />

Bauaufsicht ist mindestens alle vier Wochen ein detaillierter mit<br />

aussagekräftigen Lichtbildern dokumentierter Bericht über den Fortgang der<br />

Arbeiten sowie die Einhaltung der notwendigen Auflagen anzufertigen <strong>und</strong> der<br />

Behörde zur Kenntnis zu bringen.<br />

2. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist bis [DATUM] umzusetzen.<br />

Magerwiesen, Uferbereiche, Gehölzstreifen <strong>und</strong> -gruppen, Graben <strong>und</strong><br />

Flachwasserzonen sind dauerhaft während des <strong>Betrieb</strong>s des Golfplatzes gemäß<br />

den Vorgaben (Mahd, Entfernen des Mähgutes,…) des landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanes zu pflegen.<br />

3. Nicht zu verändernde Geländebereiche mit Vorkommen von<br />

Zwergstrauchreichen Magerwiesen <strong>und</strong> Schneeheide-Latschengebüsche sind<br />

während des gesamten Bauzeitraumes durch <strong>Errichtung</strong> eines Holzlattenzaunes<br />

vor Beeinträchtigungen jeder Art zu schützen. Auf den so geschützten Flächen<br />

dürfen keinerlei Veränderungen der Bodenoberfläche, keine Fahrten mit<br />

Baumaschinen, keine Lagerungen von Materialien aller Art <strong>und</strong> keine<br />

Maßnahmen stattfinden, die den Gehölzbestand <strong>und</strong> den Unterwuchs<br />

beeinträchtigen können.<br />

75


4. Sämtliche Begrünungsmaßnahmen außerhalb der Spielflächen haben gemäß der<br />

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen zu erfolgen.<br />

5. Für sämtliche Bepflanzungsmaßnahmen außerhalb der Golfflächen sind<br />

ausschließlich Wildformen heimischer, standortgerechter Pflanzenarten zu<br />

verwenden.<br />

6. Die Böschungen sämtlicher Golfplatzwege in Bereichen, die nicht ohnehin<br />

durch Erdbaumaßnahmen verändert werden, sind ausschließlich mittels<br />

Sodentransplantation zu begrünen. Hierzu ist zu Beginn der Erdarbeiten die<br />

Vegetationsdecke im Eingriffsbereich schonend in Form von Soden abzuziehen,<br />

seitlich zwischen zu lagern <strong>und</strong> anschließend wiederum lagerichtig <strong>und</strong> seitlich<br />

bündig aneinander stoßend oberflächlich aufzubringen.<br />

7. Als Farbe für Ballfang- bzw. Sicherheitsnetze im Golfplatzareal ist nur Schwarz<br />

zulässig.<br />

8. Die Böschungsbereiche des geplanten „Lech-Altarmes“ sind mittels<br />

Sodentransplantation aus der hier vorhandenen Weidefläche magerer Prägung<br />

oder mittels Heugrassaat zu begrünen.<br />

9. Die in der „Synthese der Fachbereiche Ameisen, Amphibien, Reptilien &<br />

Wildökologie“ empfohlenen Begleitmaßnahmen im Golfplatzareal Lech-Zug<br />

während der Bauphase (S. 4 – 7) <strong>und</strong> während der <strong>Betrieb</strong>sphase (S. 9-15) sind<br />

bis zum [DATUM] umzusetzen.<br />

10. Die in der „Synthese der Fachbereiche Ameisen, Amphibien, Reptilien &<br />

Wildökologie“ empfohlenen Begleitmaßnahmen während der Bau- <strong>und</strong><br />

<strong>Betrieb</strong>sphase im Bereich der Schwendungsflächen (S. 16, 17) sind ebenso bis<br />

zum [DATUM] umzusetzen wie im Bereich der Femelungsfläche (S. 18, 19<br />

11. Fensterscheiben im Bereich des Clubhauses, durch die eine Durchsicht durch<br />

das Gebäude (z.B. an exponierten Ecken, Glasscheiben als Terrassengeländer<br />

oder -windschutz) oder auf dahinter liegende Vegetation möglich ist, sind in<br />

Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz mit wirksamen<br />

Vogelaufprall-Schutzmaßnahmen zu versehen. Hinweis: Aufgeklebte<br />

Greifvogelsilhouetten genügen dieser Vorgabe nicht.<br />

12. Sämtliche Außenbeleuchtungen im Bereich des Clubhauses <strong>und</strong> des übrigen<br />

Golfplatzareals sind mit Natriumdampflampen oder mit Lampen mit ähnlich<br />

insektenfre<strong>und</strong>lichem Lichtspektrum zu versehen. Hierüber ist eine Bestätigung<br />

der Lieferfirma vorzulegen.<br />

Wald - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Forsttechnik vom 22.8.2011<br />

1. Die Rodungsbewilligung wird ausschließlich für den beantragten Zweck der<br />

<strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> des <strong>Betrieb</strong>es eines Golfplatzes erteilt. Sie erlischt, sofern der<br />

Rodungszweck nicht innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des<br />

Bewilligungsbescheides erfüllt worden ist.<br />

76


2. Der forstliche Bewuchs auf der Rodungsfläche darf erst entfernt werden,<br />

nachdem die Rodungsgrenzen in der Natur anhand gut sichtbarer Markierungen<br />

dargestellt sind, auf Basis dessen die eindeutige Zuordnung der bewilligten<br />

Rodungseingriffe dem zuständigen Waldaufseher möglich ist, der dann die<br />

hochstämmige Vegetation nach deren Auszeige zur Rodung freizugeben hat.<br />

3. Während der Bauarbeit ist dafür zu sorgen, dass Schäden in den an die<br />

Rodungsflächen angrenzenden Waldbeständen verhindert werden.<br />

Erforderlichenfalls sind rechtzeitig Sicherheitsvorkehrungen (z.B. stabiler Zaun)<br />

zu errichten.<br />

4. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist die befristet gerodete Fläche des<br />

Steinschlagschutzdammes in einem Verband von 1,5m x 1,5m mit Grünerlen<br />

aufzuforsten <strong>und</strong> in der Folge der natürlichen Entwicklung zu überlassen.<br />

5. Zum Ausgleich des Waldflächenverlustes <strong>und</strong> zur Sicherstellung der<br />

notwendigen Wirkungen des Waldes hat die Antragstellerin das im Projekt<br />

dargstellte Schutzwaldsanierungsprojekt westlich des Markbaches<br />

sachverhaltsgemäß <strong>und</strong> im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher<br />

<strong>und</strong> dem ASV-Forst in die Tat umzusetzen, indem innerhalb einer 2- Jahresfrist<br />

nach Bescheiderlassung die Seilkrannutzungen 1, 2 <strong>und</strong> 3 realisiert <strong>und</strong> dort die<br />

notwendige Wiederbewaldung im Einvernehmen mit dem Waldaufseher<br />

eingeleitet werden, inklusive der Schutzwaldbegründungen auf den Teilflächen<br />

1 <strong>und</strong> 2. Gleichzeitig ist durch die <strong>Errichtung</strong> des Weidezaunes <strong>und</strong> dessen<br />

langfristige Bestandeserhaltung die Waldweidenutzung zumindest während<br />

einer Folgeperiode von min 30 Jahren auszuschließen.<br />

6. Sämtliche dort getätigten Aufforstungen geeigneter Provenienzen sind im<br />

Einvernehmen mit dem Waldaufseher während der genannten Periode zu<br />

betreuen (Nachbesserung, Meliorationsdüngung, bei Bedarf freischneiden,<br />

verwittern, läutern)<br />

7. Innerhalb von 5 Jahren nach Bescheiderlassung ist in der Folge auch die<br />

Seilkrannutzung 4 gemäß Projekt zu bewerkstelligen, sowie die<br />

Schutzwaldsanierung auf den Fläche 3 bis 10 in die Tat umzusetzen inklusive<br />

langfristigem Ausschluss des Waldweideeinflusses sowie Vorkehrungen zur<br />

Minimierung der Schalenwildeinwirkung im Wege von<br />

Verwitterungsmaßnahmen <strong>und</strong>/oder technischen Schutzmaßnahmen.<br />

8. Auf der Teilfläche aus GST-NR 368/7, welche wiederum der<br />

Waldweidenutzung zugeführt wird, ist durch Aufforstungsmaßnahmen im<br />

Einvernehmen mit dem ASV-Forst sowie deren mechanischem Schutz gegen<br />

Einwirkungen von Weidevieh eine Mindestüberschirmung von 06 im Wege von<br />

Vertragsvereinbarungen mit den Nutzungsberechtigten <strong>und</strong> Bestellung einer<br />

ökologischer Bauaufsicht während er relevanten Periode von 30 Jahren zu<br />

gewährleisten.<br />

77


Tiere – Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft vom 5.9.2011<br />

Bauphase:<br />

1. Beschränkung der Bauphase auf den Zeitraum vom 15. Juni bis 30. September<br />

2. Tägliche Arbeitszeit auf frühestens 1 St<strong>und</strong>e nach Sonnenaufgang bis spätestens<br />

1 St<strong>und</strong>e vor Sonnenuntergang (daher Arbeitsbeginn <strong>und</strong> Arbeitsende je nach<br />

Monat zeitlich verschieden) beschränken<br />

3. Keine Arbeiten, kein Maschinenbetrieb <strong>und</strong> keine Beleuchtung in der Nacht<br />

4. Anordnung eines Betretungsverbotes der Golfanlage außerhalb der<br />

Bauarbeitszeit zur Verhinderung eines „Golfplatztourismus“ <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Störungen während der Dämmerungs- <strong>und</strong> Nachtzeit<br />

5. Installierung einer ökologischen Bauaufsicht, welche die wildökologischen <strong>und</strong><br />

jagdlichen Belange mitberücksichtigt<br />

Bewirtschaftung (Pflegearbeiten) des Golfplatzes:<br />

6. Beschränkung der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Zeitraum von<br />

frühestens 1 St<strong>und</strong>e nach Sonnenaufgang bis spätestens 1 St<strong>und</strong>e vor<br />

Sonnenuntergang<br />

7. für den Zeitraum von Mai bis 15. Juni auf frühesten 1 St<strong>und</strong>e nach<br />

Sonnenaufgang bis spätestens 1,5 St<strong>und</strong>en vor Sonnenuntergang � zu<br />

empfehlende Variante: 7:00 bis 19:30 Uhr<br />

Spielbetrieb:<br />

8. Beschränkung auf frühestens 1 St<strong>und</strong>e nach Sonnenaufgang bis spätestens 1<br />

St<strong>und</strong>e vor Sonnenuntergang<br />

9. für den Zeitraum von Mai bis 15. Juni frühesten 1 St<strong>und</strong>e nach Sonnenaufgang<br />

bis 1,5 St<strong>und</strong>en vor Sonnenuntergang � zu empfehlende Variante: 8:00 bis<br />

19:30 Uhr<br />

Ersatzflächen E 1 <strong>und</strong> E 2 – Schwendflächen:<br />

10. Keine gänzliche Beseitigung von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern, sondern Erhaltung<br />

einer wildtierattraktiven Raumstruktur durch Stehenlassen einzelner Baum- oder<br />

Strauchgruppen<br />

11. Verbot einer maschinellen Bodenbearbeitung (z.B. Bodenverebnung)<br />

12. Keine <strong>Errichtung</strong> von sogenannten „Bewirtschaftungswegen“ zu den Schwend-<br />

bzw. späteren Weideflächen<br />

78


Ersatzfläche E 3 – Waldweide:<br />

13. Zäunung der Fläche frühestens 3 Tage vor Beweidungsbeginn<br />

14. Abbau des Zaunes mit Beendigung des Weidebetriebes, spätestens am 15.<br />

September<br />

Ersatzfläche E 4:<br />

15. Forstliche Maßnahmen auf die Zeit vom 15. Juni bis 15. August zur<br />

Verhinderung jagdlicher Störungen beschränken<br />

Pflanzenschutzmittel:<br />

16. Aufzeichnung über Menge, Artikel, Zeit <strong>und</strong> Ort von verwendeten bzw.<br />

ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln durch den Golfplatzbetreiber, um die<br />

Ursache (Herkunft) allfällig kontaminierten Wildes erheben bzw.<br />

zurückverfolgen zu können.<br />

Wildschäden:<br />

17. Erstellung einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Golfplatzbetreiber,<br />

Jagdverfügungs- <strong>und</strong> Jagdnutzungsberechtigten bezüglich der Handhabung von<br />

Wildschäden am Golfplatz sowie Durchführung von Schutzmaßnahmen.<br />

18. Keine Wildschadensforderungen auf Ersatzfläche E 3 – Waldweide.<br />

19. Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Verhinderung von Wildschäden auf<br />

Ersatzfläche E 4 (Jagdverfügungsberechtigte, Waldbewirtschaftungsberechtigte,<br />

Jagdnutzungsberechtigte, Schutzwaldprojektbetreiber) <strong>und</strong><br />

privatrechtliche Vereinbarung über Durchführung <strong>und</strong> Finanzierung der<br />

Maßnahmen.<br />

20. Keine großflächigen dauerhaften Einzäunungsmaßnahmen am Golfplatzareal<br />

21. Lediglich kleinflächige temporäre Schutzzäunungen<br />

Wanderweg:<br />

22. Keine Verlegung des Wanderweges im Bereich Lech in südliche Richtung, um<br />

ein Heranführen der Störlinie in das Einstandsgebiet unterm Schafberg zu<br />

vermeiden.<br />

79


Landschaft - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung vom 29.8.2011<br />

siehe unter „Schutzgut Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft- beantragte<br />

Auflagen“<br />

technische Erfordernisse <strong>und</strong> Sicherheit<br />

Hochbautechnik - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Hochbautechnik vom 30.8.2011<br />

1. Vor Beginn der Bauarbeiten ist festzustellen, ob ober- oder unterirdische Kabel<br />

<strong>und</strong> Rohrleitungen gefährdet werden.<br />

2. Die statische Berechnung ist von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />

Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker durchführen zu lassen.<br />

3. Die Verglasung aller Türen bis 1,5m über Standfläche, vertikale Verglasungen<br />

an begehbaren Flächen bis 1,00m Höhe über der Standfläche sind in<br />

Einscheibensicherheitsglas auszuführen.<br />

4. Für Gläser, die als Absturzsicherung dienen, ist Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas zu<br />

verwenden (auch für Glasfüllungen in Geländer).Sollte nur das Glas (ohne<br />

statisch tragenden Querholm) als Absturzsicherung dienen, so ist ein statischer<br />

Nachweis für die Gesamtkonstruktion von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />

Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker zu erbringen, aus dem<br />

hervorgeht, dass der Belastbarkeitsanforderung im Sinne der ÖNORM B 1991-<br />

1-1 gleichwertig entsprochen wird.<br />

5. Einfachverglasungen <strong>und</strong> die untere Scheibe von Isolierverglasungen müssen<br />

bei Überkopfverglasungen mit einer Neigung zur Vertikalen von mehr als 15°,<br />

aus geeignetem Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas bestehen oder mit Schutzvorrichtungen<br />

gegen das Herabfallen von Glasteilen ausgestattet sein.<br />

6. Glastüren <strong>und</strong> große Glasflächen sind in allgemein zugänglichen Bereichen<br />

innerhalb eines Bereiches von 90 cm bis 100 cm <strong>und</strong> im Bereich 150 cm bis 160<br />

cm über dem Fußboden mit durchgehenden kontrastierenden optischen<br />

Markierungen zu versehen. Diese Markierungen sind sowohl mit einem hellen<br />

als auch einem dunklen Anteil zu versehen, um auf wechselnde<br />

Lichtverhältnisse im Hintergr<strong>und</strong> Rücksicht zu nehmen. Der Farbkontrast hat<br />

mindestens 30% des Grauwertanteiles zu betragen (Schwarzweiß-Kontrast<br />

entspricht 100%). Rot-Grün. Kombination ist zu vermeiden.<br />

7. Die Schnurgerüstabnahme, <strong>und</strong> die Höhenlage ist von einem Ziviltechniker<br />

einschlägiger Fachrichtung oder einem anderen befugten Geometer abnehmen<br />

80


zu lassen. Nach Fertigstellung der maßgeblichen Gebäudehöhen sind diese<br />

ebenfalls abnehmen zu lassen. Die entsprechenden Protokolle sind unverzüglich,<br />

spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, der Behörde<br />

vorzulegen. In diesen Protokollen ist festzustellen, ob das Vorhaben gemäß den<br />

genehmigten Plänen ausgeführt wird oder ob sich Planänderungen ergeben.<br />

8. Nach Vollendung des bewilligten Bauvorhabens sind folgende Unterlagen<br />

vorzulegen:<br />

a. eine Bescheinigung, ausgestellt von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />

Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker, aus der hervorgeht,<br />

dass die tragenden Konstruktionen den statischen Erfordernissen<br />

entsprechend berechnet <strong>und</strong> ausgeführt worden sind;<br />

b. Eine Bestätigung einer hiezu befugten Person, dass das Bauvorhaben<br />

entsprechend dem genehmigten Energieausweis ausgeführt wurde.<br />

c. eine Bescheinigung, ausgestellt vom ausführenden Unternehmen, über die<br />

Ausführung sämtlicher Sicherheitsverglasungen;<br />

Brückenbau - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Brückenbautechnik vom 26.7.2011<br />

1. Die statischen Berechnungen <strong>und</strong> Ausführungszeichnungen sind von einem<br />

Zivilingenieur oder Ingenieurkonsulenten für Bauwesen auszuarbeiten bzw. zu<br />

überprüfen.<br />

2. Die Tragfähigkeit der Brücken muss der ÖNORM EN 1991-2, Teil 2 <strong>und</strong> der<br />

ÖNORN B 1991-2, Teil 2 entsprechen.<br />

3. Die Geländer müssen mindestens den Anforderungen der prEN 1317-6, Tabelle<br />

4, Klasse C entsprechen. In Lasten ausgedrückt heißt dies, dass die Geländer<br />

einer Linienlast von qhk = 1,0 kN/m sowie einer an beliebiger Stelle wirkenden<br />

Punktlast von 1,0 kN widerstehen müssen.<br />

4. Die Brücken sind vom Brückeninhaber in einem solchen Zustand zu erhalten,<br />

dass sie stets ohne Gefährdung benutzt werden können.<br />

zusätzliche Empfehlungen:<br />

5. Es wird zum Schutz vor Nässebildung an den Holzbohlen empfohlen, ein<br />

Kunststoffstreifen zwischen dem Stahltragwerk <strong>und</strong> dem Holzbohlenbelag<br />

einzulegen.<br />

6. Aus Gründen der Abnützung der Brettschicht-Holzbalken wird die Anordnung<br />

von einem quer aufliegenden Holzbohlenbelag empfohlen. Dabei ist zu achten,<br />

dass zwischen den Brettschicht-Holzbalken <strong>und</strong> dem Holzbohlenbelag eine ausreichende<br />

Durchlüftung stattfinden sollte.<br />

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7. Es wird empfohlen, die Tragbohlen mit Rücksicht auf die Abnützung 2,0 cm<br />

stärker auszuführen als die Berechnung erfordert.<br />

8. Aus Gründen der Erhaltung wird empfohlen, Konstruktionsteile wie Bohlen<br />

leicht auswechselbar einzubauen.<br />

Elektrotechnik - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Elektrotechnik vom 22.8.2011<br />

1. Die Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung<br />

auszustatten <strong>und</strong> so auszuführen, dass diese den österreichischen<br />

Sicherheitsvorschriften für die Elektrotechnik ÖVE/ÖNORM E 8002-1 <strong>und</strong><br />

ÖVE/ÖNORM E 8002-5 sowie der ÖNORM EN 1838 entspricht.<br />

2. Über die durchgeführten Erstprüfungen bzw. Messungen ist ein Anlagenbuch<br />

anzufertigen (siehe ÖVE/ÖNROM E 8001-6-61<strong>und</strong> E 8001-6-63).<br />

3. Über die Durchführung der o.a. Maßnahmen <strong>und</strong> dass die Anlagen <strong>und</strong><br />

<strong>Betrieb</strong>smittel den zutreffenden durch Elektrotechnikverordnung verbindlich<br />

erklärten oder als Regel der Technik anzusehenden österreichischen<br />

Sicherheitsvorschriften für die Elektrotechnik entsprechen, ist der Behörde eine<br />

schriftliche Bestätigung einer befugten Person oder Firma im Sinne § 12 ETG<br />

vorzulegen.<br />

zusätzliche Hinweise:<br />

Hingewiesen wird, dass elektrische Anlagen <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong>smittel den Erfordernissen<br />

des §2 <strong>und</strong> §3 des Elektrotechnikgesetzes entsprechen<br />

1. unter den im Allgemeinen zu erwartenden örtlichen oder sachlichen<br />

Verhältnissen immer,<br />

2. unter besonderen örtlichen oder sachlichen Verhältnissen, sofern diese in den<br />

elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften berücksichtigt worden sind,<br />

wenn sie den jeweils für sie in Betracht kommenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften<br />

entsprechend errichtet, hergestellt instand gehalten <strong>und</strong> betrieben<br />

werden.<br />

Maschinenbau (Lagerung brennbare Stoffe <strong>und</strong> Dünger) - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung vom<br />

14.7.2011 <strong>und</strong> ergänzendes Gutachten vom 13.10.2011<br />

1. Allfällige Lagerungen brennbarer Flüssigkeiten haben gemäß den<br />

Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, BGBl. Nr.<br />

240/1991 i.d.g.F, zu erfolgen.<br />

2. Die Lagerung von Dünger hat gemäß den Vorgaben der Hersteller zu erfolgen.<br />

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Lebensmittelhygiene - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des ASV für Lebensmittelhygiene vom 30.8.2011<br />

1. Die Küchenlüftung ist nach den einschlägigen ÖNORMEN (insbesondere<br />

ÖNORM H6030) auszuführen. Filter <strong>und</strong> andere Teile der Lüftungsanlage sind<br />

so zu situieren, dass eine einwandfreie Reinigung möglich ist. Luftströme von<br />

kontaminierten in reine Bereiche sind zu vermeiden. Vor Inbetriebnahme der<br />

Anlage ist eine Bestätigung einer Fachfirma vorzulegen, wonach die<br />

Lüftungsanlage entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN (insbesondere<br />

ÖNORM H6030) ausgeführt worden ist.<br />

2. Alle Aggregate <strong>und</strong> sonstige technischen Einrichtungen sind so zu situieren,<br />

dass es zu keiner Beeinträchtigung der Luftqualität in <strong>Betrieb</strong>s- <strong>und</strong> Lagerräumen<br />

kommt.<br />

3. Der Abfallraum ist mit einer Kühlmöglichkeit für biogene Abfälle <strong>und</strong> mit<br />

einem Wasseranschluss auszustatten.<br />

4. Die Armatur beim Handwaschbecken im Vorraum der Personaltoilette ist so wie<br />

die Armaturen bei den Hygienehandwaschbecken im Küchenbereich<br />

berührungsfrei (beispielsweise Annäherungsschaltung) auszuführen.<br />

5. Bei den Handwaschbecken in den Vorräumen der WC-Anlagen sind Seifenspender<br />

<strong>und</strong> hygienische Handtrocknungsmöglichkeiten (beispielsweise<br />

Papierhandtücher) bereitzustellen. Die Vorraumtüren der WC-Anlagen sind<br />

selbstschließend einzurichten.<br />

zusätzliche Hinweise:<br />

Die Verordnung EG (852/2004) gilt als Ganzes für die Ausführung des Vorhabens<br />

<strong>und</strong> darüber hinaus als <strong>Betrieb</strong>svorschrift.<br />

Insbesondere ist in ausstattungsmäßiger Hinsicht folgenden Anforderungen gerecht<br />

zu werden:<br />

a) In Räumen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, bestehen<br />

Fußböden <strong>und</strong> Wände bis zur Höhe von ca. 2,0 m aus abwaschbarem <strong>und</strong><br />

desinfizierbarem Material. Alle übrigen Wandflächen <strong>und</strong> Decken tragen einen<br />

hellfarbigen Anstrich, der nicht abblättert <strong>und</strong> keinen Schmutz- sowie<br />

Schimmelbelag aufweist. Türen <strong>und</strong> Fenster weisen glatte, abwaschbare<br />

Oberflächen auf.<br />

b) Fußböden sind so beschaffen, dass sich keine Wasserpfützen bilden.<br />

Vorhandene Abflussöffnungen im Boden (Gullis) sind gegen das Eindringen<br />

von tierischen Schädlingen sowie gegen Rückstau <strong>und</strong> Geruchsbelästigung<br />

gesichert.<br />

c) Alle Einrichtungen, Arbeitsflächen <strong>und</strong> Regale, die mit Lebensmitteln in<br />

Berührung kommen, weisen glatte, abwaschbare <strong>und</strong> desinfizierbare<br />

Oberflächen auf, die aus nicht toxischen Materialien bestehen.<br />

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d) Einrichtungen <strong>und</strong> Geräte sind so zu installieren, dass schwer zugängliche<br />

Nischen vermieden werden, um eine Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion leicht zu<br />

ermöglichen.<br />

Arbeitsinspektorat - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des SV für Arbeitnehmerschutz vom 11.8.2011<br />

Nachstehende Bescheinigungen <strong>und</strong> Bestätigungen sind der<br />

Genehmigungsbehörde spätestens mit der Fertigstellungsmeldung bzw. der<br />

Inbetriebnahme vorzulegen:<br />

1. über die ordnungsgemäße Ausführung der Elektroinstallationen gemäß ÖVE<br />

E8001 (Teil 1), ausgestellt von einer befugten Person im Sinne § 12 ETG gemäß<br />

elektrotechnischen Vorschriften;<br />

2. über die ordnungsgemäße Ausführung der Fluchtwegorientierungsbeleuchtung<br />

ausgestellt von einer befugten Person oder Firma, gemäß elektrotechnischen<br />

Vorschriften;<br />

3. über die ordnungsgemäße Ausführung der Blitzschutzanlage<br />

(Blitzschutzprotokoll ÖNORM ÖVE E8049 – 1), ausgestellt von einer befugten<br />

Person oder Firma;<br />

4. über die ordnungsgemäße Ausführung <strong>und</strong> Funktionstüchtigkeit der<br />

Lüftungsanlage gemäß Lüftungsprojekt, ausgestellt durch den Anlagenerrichter<br />

(§ 13 Arbeitsstättenverordnung);<br />

5. über die Qualität der Verglasungen <strong>und</strong> Glastüren in Arbeits- <strong>und</strong><br />

Verkehrsbereichen sowie von Überkopfverglasungen, welche<br />

Sicherheitseigenschaften gemäß den Bestimmungen der<br />

Arbeitsstättenverordnung aufzuweisen haben, ausgestellt von der ausführenden<br />

Firma;<br />

6. über die Abnahmeprüfungen von automatischen Schiebetüren (§ 7 AMVO),<br />

zusätzlich mit dem Nachweis der Notausgangsfunktion bei automatischen<br />

Schiebetüren in Flucht- <strong>und</strong> Rettungswegen, durch eine hiezu befugte Person;<br />

7. das Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT (u.a. Prüfungsergebnis gemäß §<br />

7 VEXAT);<br />

8. Rutschfestigkeit der Bodenbeläge in den Nassbereichen<br />

Brandverhütungsstelle - beantragte Auflagen<br />

Gutachten des SV für Brandschutz vom 26.7.2011<br />

1. Sämtliche Drehtüren im Bereich von Fluchtwegen im Clubhaus (u.a. aus dem<br />

Bistro Cafe ins Freie) sind zumindest mit einem Notausgangsverschluss gemäß<br />

ÖNORM EN 179 auszustatten.<br />

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2. Zumindest eine Türe aus dem Gerätelager ins Freie ist als Notausgangstüre mit<br />

einem Notausgangsverschluss gemäß ÖNORM EN 179 auszuführen.<br />

3. Die automatische Schiebetüre im Eingangsbereich muss in geschlossenem <strong>und</strong><br />

jedem teilgeöffneten Zustand von der Innenseite her durch Schwenken der<br />

Türblätter in Fluchtrichtung auf die volle erforderliche Durchgangsbreite<br />

geöffnet werden können, bzw. müssen Türen mit red<strong>und</strong>antem Antrieb sein.<br />

Letztere müssen für den Einbau in Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege geeignet sein.<br />

Automatische Schiebetüren in Flucht- oder Rettungswegen müssen während der<br />

<strong>Betrieb</strong>szeit bei Stromausfall, bei Ausfall der Steuerung oder bei Ausfall des<br />

inneren Signalgebers selbsttätig auf die volle Durchgangsbreite öffnen <strong>und</strong> bis<br />

zur Behebung der Störung in offener Stellung bleiben. Auf die Funktionsweise<br />

im Notfall muss durch ein Hinweisschild gemäß ÖNORM Z 1000 auf der<br />

Innenseite der Türe hingewiesen werden.<br />

4. Bei sämtlichen Feuerschutztüren EI30-C sind typengeprüfte Produkte zu<br />

verwenden. Über die ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der<br />

Fertigstellungsmeldung eine Bestätigung unter Angabe der verwendeten<br />

Produkte, deren Einbauorte sowie deren ordnungsgemäßer Einbau vorzulegen.<br />

5. Die Türen der Umkleiden „Damen“ <strong>und</strong> „Herren“ sind jeweils in Fluchtrichtung<br />

aufschlagend einzurichten.<br />

6. Die Umfassungsbauteile des Müll-Lagerraumes sind in der<br />

Feuerwiderstandsklasse REI90 bzw. EI90 auszubilden. Über die<br />

ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der Fertigstellungsmeldung<br />

eine Bestätigung vorzulegen.<br />

7. Die Tragkonstruktion im Erdgeschoss (tragende Wände, Stützen <strong>und</strong> Dach) des<br />

Clubhauses sind zumindest in der Feuerwiderstandsklasse R30 auszuführen.<br />

Über die ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der<br />

Fertigstellungsmeldung eine Bestätigung vorzulegen.<br />

8. Bei sämtlichen Fußbodenbelägen sind zumindest Produkte welche der<br />

Euroklasse des Brandverhaltens Cfl-s2 entsprechen, wobei Holz <strong>und</strong><br />

Holzwerkstoffe der Euroklasse Dfl zulässig sind, zu verwenden. Über die<br />

ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der Fertigstellungsmeldung<br />

eine Bestätigung unter Angabe der verwendeten Produkte sowie deren<br />

Einbauorte vorzulegen.<br />

9. Wand- <strong>und</strong> Deckendurchbrüche in brandabschnittsbildenden Bauteilen<br />

(Technikraum, Müllraum, Gerätelager) sind in der Feuerwiderstandsklasse EI 90<br />

mit typengeprüften Produkten abzuschotten. Über den fachgerechten Einbau<br />

sind der Behörde Bestätigungen der ausführenden Firmen vorzulegen, die auch<br />

die Einbauorte der Abschottungen zu beinhalten haben.<br />

10. Für die Aufbewahrung von Rauchzeugresten ist im Thekenbereich ein nicht<br />

brennbarer Behälter mit ebensolchem selbst- <strong>und</strong> dichtschließenden Deckel<br />

bereitzustellen.<br />

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11. Für die erste Löschhilfe sind an nachstehenden Orten tragbare Feuerlöscher mit<br />

einem Mindestfüllinhalt von 6 l bzw. Mindestfüllgewicht von 6 kg<br />

bereitzustellen:<br />

Clubhaus:<br />

Kellergeschoss: 3 Stück Nass- bzw. Schaumlöscher, räumlich verteilt<br />

Erdgeschoss: 2 Stück Nass- bzw. Schaumlöscher<br />

Gerätelager:<br />

1 Stück Pulverlöscher<br />

Die einzelnen Standorte sind normgerecht zu kennzeichnen.<br />

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