Umweltverträglichkeitsprüfung Errichtung und Betrieb ... - Vorarlberg
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<strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
<strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> der Golfanlage Lech-Zug in Dalaas <strong>und</strong><br />
Lech<br />
Clemens Walch, Lech<br />
zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
gemäß § 12a UVP-G 2000<br />
Im Auftrag des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung<br />
Abteilung VIb − Wirtschaftsrecht<br />
6900 Bregenz<br />
Verfasserin:<br />
Mag Cornelia Peter, Koordinierende Sachverständige für die zusammenfassende<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen im Verfahren<br />
Abteilung IVe − Umweltschutz<br />
6900 Bregenz<br />
Bregenz, am 24. Oktober 2011
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Allgemeines <strong>und</strong> rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen................................................... 7<br />
1.1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen UVP-G 2000.............................................................................. 7<br />
2 Verwendete Unterlagen .............................................................................. 9<br />
2.1 Eingereichte Projekts- <strong>und</strong> UVE-Unterlagen ................................................................ 9<br />
2.1.1 Einreichmappe vom Juli 2011..................................................................................................... 9<br />
2.1.2 Ergänzende Projektsunterlagen ................................................................................................. 11<br />
3 Sachverhalt <strong>und</strong> Beschreibung des Vorhabens ......................................13<br />
3.1 Ist-Zustand...................................................................................................................... 13<br />
Geologie, Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima......................................................................................... 13<br />
Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume .................................................................................... 15<br />
Landschaft .......................................................................................................................................... 19<br />
Raum <strong>und</strong> Verkehr.............................................................................................................................. 19<br />
Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter......................................................................................................................... 20<br />
3.2 Beschreibung des Vorhabens ........................................................................................ 21<br />
4 Alternativen...............................................................................................29<br />
Standortalternativen............................................................................................................................ 29<br />
Konzept- bzw. Planungsalternativen .................................................................................................. 29<br />
Nullvariante ........................................................................................................................................ 29<br />
5 Relevanzmatrix .........................................................................................30<br />
6 zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen ....................31<br />
6.1 Fachgutachten des UVP-Verfahrens ............................................................................ 31<br />
6.1.1 Erstgutachten............................................................................................................................. 31<br />
6.1.2 Ergänzungen zu den Gutachten................................................................................................. 32<br />
6.2 Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter .................................................... 33<br />
6.2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der UVP Gutachten ............................................................ 34<br />
Boden.................................................................................................................................................. 34<br />
Wasser ................................................................................................................................................ 35<br />
Oberflächengewässer inkl. Fischerei <strong>und</strong> Pflanzenschutz .................................................................. 37<br />
Naturgefahren - wildbach- <strong>und</strong> lawinentechnische Beurteilung ......................................................... 38<br />
Wasser – Wasserwirtschaftliches Planungsorgan ............................................................................... 39<br />
Geologie.............................................................................................................................................. 40<br />
Luft <strong>und</strong> Klima ................................................................................................................................... 41<br />
Lärm <strong>und</strong> Erschütterung ..................................................................................................................... 42<br />
Sportstättenbau <strong>und</strong> Sicherheitstechnik .............................................................................................. 43<br />
Ges<strong>und</strong>heit .......................................................................................................................................... 45<br />
Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume....................................................................................................... 46<br />
Wald.................................................................................................................................................... 47<br />
Tiere* – Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft......................................................................................... 49<br />
Landschaft .......................................................................................................................................... 51<br />
Wanderwege ....................................................................................................................................... 52<br />
Verkehr ............................................................................................................................................... 52<br />
Tourismus ........................................................................................................................................... 53<br />
Landwirtschaft .................................................................................................................................... 54<br />
Hochbautechnik .................................................................................................................................. 56<br />
Brückenbau......................................................................................................................................... 56<br />
Elektrotechnik..................................................................................................................................... 56<br />
Maschinenbau (Lagerung brennbare Flüssigkeiten <strong>und</strong> Dünger) ....................................................... 56<br />
Abfall.................................................................................................................................................. 57<br />
Lebensmittelhygiene........................................................................................................................... 57<br />
3
Arbeitsinspektorat............................................................................................................................... 57<br />
Brandverhütungsstelle ........................................................................................................................ 57<br />
6.2.2 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens.......................................... 59<br />
7 Auflagen....................................................................................................61<br />
Boden.................................................................................................................................................. 61<br />
Wasser ................................................................................................................................................ 62<br />
Wildbach- <strong>und</strong> Lawinengefährdung ................................................................................................... 71<br />
Luft <strong>und</strong> Klima ................................................................................................................................... 72<br />
Lärm <strong>und</strong> Erschütterung ..................................................................................................................... 73<br />
Golfplatzsicherheit - ........................................................................................................................... 73<br />
Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft................................................................................... 75<br />
Wald.................................................................................................................................................... 76<br />
Tiere – Wildökologie.......................................................................................................................... 78<br />
Landschaft .......................................................................................................................................... 80<br />
Hochbautechnik .................................................................................................................................. 80<br />
Brückenbau......................................................................................................................................... 81<br />
Elektrotechnik..................................................................................................................................... 82<br />
Maschinenbau (Lagerung brennbare Stoffe <strong>und</strong> Dünger)................................................................... 82<br />
Lebensmittelhygiene........................................................................................................................... 83<br />
Arbeitsinspektorat............................................................................................................................... 84<br />
Brandverhütungsstelle ........................................................................................................................ 84<br />
4
Abkürzungen<br />
UVE ........................... Umweltverträglichkeitserklärung<br />
UVP ............................ <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong><br />
UVP-G 2000 .............. <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong>sgesetz 2000<br />
IG-L…………………. Immissionsschutzgesetz Luft<br />
WRG………………… Wasserrechtsgesetz<br />
ASV ............................ Amtssachverständiger<br />
SV ............................... nicht amtlicher Sachverständiger<br />
koord SV………….. koordinierende Sachverständige im UVP-Verfahren<br />
GA .............................. Gutachten<br />
5
1 ALLGEMEINES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
1.1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen UVP-G 2000<br />
§ 1. (1) Aufgabe der <strong>Umweltverträglichkeitsprüfung</strong> (UVP) ist es, unter Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit auf fachlicher Gr<strong>und</strong>lage<br />
1. die unmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben<br />
<strong>und</strong> zu bewerten, die ein Vorhaben<br />
a) auf Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> deren Lebensräume,<br />
b) auf Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima,<br />
c) auf die Landschaft <strong>und</strong><br />
d) auf Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />
hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen<br />
untereinander miteinzubeziehen sind,<br />
2. Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder<br />
günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden,<br />
3. die Vor- <strong>und</strong> Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin<br />
geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten Vor- <strong>und</strong> Nachteile des<br />
Unterbleibens des Vorhabens darzulegen.<br />
...<br />
§ 12.<br />
…<br />
(2) Die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen ist auch ohne das<br />
Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 bis 4 AVG zulässig. Es können<br />
auch fachlich einschlägige Anstalten, Institute oder Unternehmen als<br />
Sachverständige bestellt werden.<br />
…<br />
(7) Der Projektwerber/die Projektwerberin hat der Behörde <strong>und</strong> den<br />
Sachverständigen alle für die Erstellung der Gutachten erforderlichen Auskünfte<br />
zu erteilen.<br />
7
§ 12a. Für Vorhaben, die in Spalte 2 oder 3 des Anhanges 1 angeführt sind, hat die<br />
Behörde, aufbauend auf den im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung<br />
oder im Verfahren erstellten oder vorgelegten oder sonstigen der Behörde zum<br />
selben Vorhaben oder zum Standort vorliegenden Gutachten <strong>und</strong> Unterlagen<br />
sowie den eingelangten Stellungnahmen <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der<br />
Genehmigungskriterien des § 17 eine zusammenfassende Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen vorzunehmen. § 12 Abs. 2 <strong>und</strong> 7 ist mit der Maßgabe<br />
anzuwenden, dass an Stelle eines Umweltverträglichkeitsgutachtens eine<br />
zusammenfassende Bewertung erstellt wird.<br />
§ 13. (1) Dem Projektwerber/der Projektwerberin, den mitwirkenden Behörden, dem<br />
Umweltanwalt, dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan <strong>und</strong> dem<br />
B<strong>und</strong>esminister/der B<strong>und</strong>esministerin für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong><br />
Wasserwirtschaft ist das Umweltverträglichkeitsgutachten oder die<br />
zusammenfassende Bewertung unverzüglich zu übermitteln.<br />
…<br />
8
2 VERWENDETE UNTERLAGEN<br />
2.1 Eingereichte Projekts- <strong>und</strong> UVE-Unterlagen<br />
2.1.1 Einreichmappe vom Juli 2011<br />
• Bericht zur Umweltverträglichkeitserklärung<br />
Büro FLACH<br />
• A- Projektpläne bezüglich Golfplanung <strong>und</strong> beanspruchte Gr<strong>und</strong>stücke<br />
DI Diethard Fahrenleitner<br />
A1 - Katasterplan<br />
A2 - Golfplatzplanung<br />
A3 – Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
A4 – Bewässerung<br />
A5 – Detailplanung<br />
• B- Raumordnungsrechtliche Unterlagen<br />
Büro FALCH<br />
• C- Baurechtliche sowie gewerberechtliche Einreichunterlagen<br />
Architekturbüro Ing. Sibylle Schaschl<br />
• D- Einreichunterlagen Brückenbauten<br />
Büro ZTE Leitner<br />
• E- Vertragsgr<strong>und</strong>lagen- Zustimmungserklärungen<br />
Kanzlei Concin & Partner<br />
• F- Geologische, hydrogeologische, bodenk<strong>und</strong>liche Stellungsnahme<br />
Geologic, Mag. Markus Oberhauser in Zusammenarbeit mit Dr. Walter Fitz<br />
• G- Wasserbautechnisches Gutachten<br />
Büro Rudhardt & Gasser<br />
• H- Verkehrsgutachten<br />
Büro Besch <strong>und</strong> Partner<br />
• I- Gutachten Teilbereich Luft<br />
Acontec, Büro für Lufthygiene <strong>und</strong> Umwelt<br />
• J- Schalltechnische Beurteilung<br />
Ingenieurbüro Kurzemann GmbH, DI (FH) Mileva Pavlica<br />
9
• K- Zoologische Gutachten<br />
Avifauna- Mag. Andreas Schwarzenberger <strong>und</strong> Prof. Mag. Clemens Stecher<br />
Ameisen- Mag. Florian Glaser<br />
Herpetologie- Mag. Florian Glaser<br />
Wildökologie <strong>und</strong> Jagd - Dr. Gunther Greßmann<br />
Synthese der Fachbereiche Ameisen, Herpetologie <strong>und</strong> Wildökologie, Avifauna- Mag.<br />
Florian Glaser<br />
Tierökologische Potentialanalyse forst- <strong>und</strong> landw. Ersatzflächen - Mag. Florian Glaser<br />
• L- Beschreibung der forstlich relevanten Maßnahmen im Rahmen des UVP-<br />
Verfahrens<br />
DI Diethard Fahrenleitner<br />
• M- Vegetationsaufnahmen<br />
Ingenieurbüro Auer, DI Martin Auer in Zusammenarbeit mit Mag. Harald Dirthammer<br />
• N- Landwirtschaftliches Gutachten<br />
Büro ökoplan, Dipl.Päd.Ing. Walter Haas<br />
• O- Gutachten Gewässerökologie<br />
ARGE Limnologie, Mag, Christian Moritz<br />
• P- Sicherheitstechnische Einreichunterlagen<br />
DI Diethard Fahrenleitner<br />
10
2.1.2 Ergänzende Projektsunterlagen<br />
Eingang Bereich Unterlage<br />
11.8.2011 Sicherheit Einlage A2 Golfplatzplanung 1:1000 mit Datum<br />
10.August 2011<br />
1.9.2011 Hochbau überarbeitete Baueingabe Ing. Schaschl mit<br />
Datum vom 8.8.2011<br />
7.9.2011 Boden/ Abfall Bautechnische Beschreibung der Golfanlage mit<br />
Datum August 2011<br />
7.9.2011 Boden/ Abfall Beschreibung Fairwaymodellierung mit Datum<br />
August 2011<br />
7.9.2011 Detailplanung<br />
Golfanlage<br />
Einlage A5 Detailplan Golfplatz 1:2000 mit<br />
Datum 10.August 2011 <strong>und</strong> 19 Einzelpläne<br />
13.9.2011 Hochwasserschutz Lageplan Spielbahn 7, Detailpläne Schnitte<br />
Abschläge 7 / 8, Detailpläne Schnitte Grüns 7 / 8<br />
mit Datum 10.September 2011<br />
27.9.2011 Wasserbau Dimensionierung Sickermulde Plan mit Datum<br />
26.Sept.2011<br />
27.9.2011 Situation HQ 100, Situation Altarm, Querprofile<br />
Lech / Altarm / Talprofil, Schema<br />
Erosionssicherung Green mit Datum Sept. 2011<br />
30.9.2011 Gerätelager Lageplan Mitarbeiterhaus Garage mit Datum vom<br />
29.8.2011<br />
5.10.2011 Wasserbau Ergänzende Beschreibung Pumpenschacht mit<br />
Datum Oktober 2011<br />
5.10.2011 Wasserbau Bewässerungsteich Detailplan Befüllung<br />
5.10.2011 Baustraßen Stellungnahme des Golfplatzplaners DI Diethard<br />
Fahrenleitner betreffend Baustraßen<br />
10.10.2011 Wasserbau Situation HQ 100 Bestandesanschlaglinie,<br />
Querprofile Lech, Ergebnisse der hydraulischen<br />
Berechnungen für HQ 100 <strong>und</strong> HQ 30<br />
10.10.2011 Boden/ Abfall Einlage A6 Erdbewegungsplan 1:1000 mit Datum<br />
8.Oktober 2011<br />
10.10.2011 Natur/Landschaft Beschreibung landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan mit Datum vom Oktober 2011<br />
10.10.2011 Natur/Landschaft ergänzende Beschreibung<br />
landschaftspflegerischer Begleitplan mit Datum<br />
vom Oktober 2011<br />
10.10.2011 Forst Rodungsplan 1:5000 mit Datum vom 7.Oktober<br />
2011<br />
10.10.2011 Forst Ergänzende Beschreibungen der forstlich<br />
relevanten Maßnahmen mit Datum Oktober 2011<br />
11
10.10.2011 <strong>Betrieb</strong> Clubhaus Ergänzende schriftliche Beschreibung per E-Mail<br />
10.10.2011 Clubhaus <strong>und</strong><br />
Pflegegerätelager<br />
10.10.2011 Pflegegeräte<br />
10.10.2011 Pflegegeräte<br />
<strong>Betrieb</strong>sbeschreibung Clubhaus Golfclub Lech –<br />
bzw. Pflegegerätelager mit Datum vom 6.10.2011<br />
Lageplan Waschplatz mit Datum 7.10.2011<br />
Lageplan Mitarbeiterhaus Zuger Bergbahnen mit<br />
Datum vom 6.10.2011<br />
11.10.2011 Natur/Landschaft Einlage A3 landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
1:1000 mit Datum vom 11.Oktober 2011<br />
11.10.2011 Wege Übersichtslageplan Wegeplan 1:2000 mit Datum<br />
1.9.2011<br />
12
3 SACHVERHALT UND BESCHREIBUNG DES VORHABENS<br />
Der Sachverhalt <strong>und</strong> die Beschreibung des Vorhabens ergeben sich aus den<br />
eingereichten Projektsunterlagen inkl. UVE <strong>und</strong> den dazu nachgereichten<br />
ergänzenden Unterlagen.<br />
3.1 Ist-Zustand<br />
Geologie, Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima<br />
Geologie<br />
Der Festgesteinuntergr<strong>und</strong> wird von den triassischen Gesteinsabfolgen der Arlberg<br />
Formation der Raibler Schichten, sowie dem Hauptdolomit <strong>und</strong> Plattenkalk gebildet.<br />
Die Gesteinsschichten fallen mittelsteil nach Süden ein. Generell liegt eine starke<br />
tektonische Beanspruchung der Gesteine vor. Der Festuntergr<strong>und</strong> wird im<br />
Untersuchungsgebiet auf der orographisch rechten Seite des Lechs von mächtigen<br />
Hang- <strong>und</strong> Blockschüttfächern überlagert, im Mündungsbereich von Seitenbächen<br />
bzw. temporär wasserführenden Seitengräben sind z.T. mächtige Schwemmfächer<br />
ausgebildet. Die markante Terrasse orographisch links des Lechs, auf welcher sich<br />
das Siedlungsgebiet von Zug befindet wird, von alten Hang- <strong>und</strong> Murschuttfächern<br />
gebildet. Die rechtsufrigen Bachauen im Bereich der geplanten Spielbahnen 3 <strong>und</strong> 4<br />
liegen im unmittelbaren Gefahrenbereich für Steinschlag- <strong>und</strong> Felssturzereignisse<br />
aus der 500m hohen Nordwand des östlichen Schafbergmassives.<br />
Boden<br />
Im Projektsgebiet sind seichtgründige, schwach entwickelte Böden über Fluss-<br />
Schottern vorhanden. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden von<br />
(Proto)Rendzinen dominiert, die Waldflächen von Moderrendzinen <strong>und</strong> einem<br />
Mosaik aus Roh- <strong>und</strong> Grauen Auböden im Bereich der von rezenten<br />
Überschwemmungen des Lech geprägten Bachauen. Unter den Schadstoffkonzentrationen<br />
sind die Cadmiumwerte der Oberböden als erhöht zu betrachten.<br />
Wasser<br />
Flussbau - Schutzwasserbau<br />
Das Projektsgebiet liegt beidseitig des Lechflusses <strong>und</strong> im Bereich des<br />
Fischteiches von Zug. Knapp unterhalb des Projektabschnitts mündet der<br />
Stierlochbach in den Lech. Der Lech ist im Projektsbereich überwiegend naturnah,<br />
Ufersicherungen sind nur vereinzelt vorhanden. Für die Wasserentnahme des<br />
Fischteiches <strong>und</strong> bei der Talstation der Zuger Bahnen gibt es Sohlrampen.<br />
Im Einzugsgebiet des Lechs talaufwärts des geplanten Golfplatzes muss aufgr<strong>und</strong><br />
der Geologie (kalkalpin) <strong>und</strong> der steilen Morphologie von einem großen<br />
Geschiebedargebot ausgegangen werden.<br />
13
Für die flussbaulichen Berechnungen durch das Büro Ruthardt & Gasser / Bregenz<br />
wurde daher für den Geschiebetransport ein Geschiebeband von 0,5 Meter (HQ 100)<br />
angenommen. Nach Angabe der Wildbach <strong>und</strong> Lawinenverbauung,<br />
Gebietsbauleitung Bludenz, ist gemäß Gefahrenzonenplan für den Lech von einer<br />
Geschiebefracht von 50.000 m³ auszugehen.<br />
Oberflächengewässer<br />
Das auf den land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich genutzten Flächen anfallende<br />
Niederschlagswasser versickert direkt vor Ort bzw. fließt oberflächlich dem Lech zu.<br />
Trinkwasserversorgung<br />
Eine Trinkwasserleitung für Zug besteht <strong>und</strong> führt durch das projektierte<br />
Golfplatzgelände. Eine neue, zweite Trinkwasserportleitung von Zug nach Lech<br />
wird derzeit untersucht.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Im Bereich der Pegel Nr.2 <strong>und</strong> BI 80.01.04 (im Projektsgebiet) kann von einem<br />
Gr<strong>und</strong>wasserzustrom aus den linksufrigen Hangschuttfächern in den Lechfluss<br />
ausgegangen werden. Aufgr<strong>und</strong> der Untersuchungsergebnisse muss im Bereich des<br />
Altarms (Spielbahnen 4 <strong>und</strong> 5) eine Infiltration des Lechflusses in die linksufrigen<br />
Bachauen angenommen werden. Der Bauabschnitt des zukünftigen Altarms Lech<br />
berührt den wassergesättigten Untergr<strong>und</strong> (Gr<strong>und</strong>wasser). Die Bodenverhältnisse<br />
sind stark durchlässig mit geringem Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand <strong>und</strong> leiten Einträge<br />
rasch in den Lech ab.<br />
Abwasserentsorgung<br />
Die bestehende Ortskanalisation ist an der Zuger Straße 200 m vom geplanten Clubhaus<br />
entfernt. Die Maschinenhalle der Zuger Bahn ist an die bestehende Ortskanalisation<br />
angeschlossen.<br />
Luft<br />
Die Luftschadstoffsituation stellt sich für das Golfplatzgelände so dar:<br />
– Der abgeleitete Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid ergibt ca. 1,7 µg NO2/m³.<br />
– Die Werte für Benzol, Toluol, Ethylbenzin <strong>und</strong> Xyol (BTEX) sind sehr gering<br />
<strong>und</strong> die Zielwerte gemäß des Länderauschusses für Immissionsschutz bzw.<br />
Grenzwerte gemäß dem IG-L werden deutlich unterschritten.<br />
– Feinstaub PM10: eine Überschreitung der zulässigen Tagesmittel ist nur für die<br />
Wintermonate zu erwarten.<br />
NO2 <strong>und</strong> BTEX-Werte aus Beweissicherungsmessungen, Feinstaub PM14 gemäß<br />
Abschätzung.<br />
14
Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />
Wohnen<br />
Das Golfplatzareal liegt südlich des Ortsteiles Zug, teilweise unmittelbar an das<br />
Siedlungsgebiet angrenzend. Durch eine natürliche Hangstufe befindet sich das<br />
Golfplatzareal durchschnittlich 15 Meter unterhalb der Siedlung. Lediglich das<br />
geplante Clubhaus befindet sich in zweiter Baureihe von der Zugerstraße auf dem<br />
Höhenniveau der vorhandenen Bebauungen.<br />
Im östlichen Abschnitt der geplanten Golfplatzanlage befinden sich Gebäude, die<br />
hauptsächlich in den Wintermonaten Vermietungen zugeführt werden.<br />
Lärm<br />
Der an drei Referenzpunkten gemessene Gr<strong>und</strong>geräuschpegel ergibt für das<br />
Projektsgebiet einen<br />
– äquivalenten Dauerschallpegel von 43,2 bis 44,2 dB<br />
– mittleren Spitzenpegel von 48,8 bis 53,7 dB<br />
– Basispegel von 35,7 bis 38,1 dB<br />
Tierwelt<br />
Ornithologie<br />
Im Untersuchungsgebiet (Golfplatzareal plus Ersatzfläche Rodung Schafberg <strong>und</strong><br />
Ersatzfläche „Meier-Liegenschaft“ bei Zug) kommen 61 Vogelarten - davon mind.<br />
47 Arten brütend - vor. Das Artenspektrum setzt sich aus Arten unterschiedlicher<br />
Habitate zusammen:<br />
– Vögel der Gebirgsnadelwälder (z.B. diverse Meisen, Gimpel, Birkenzeisig,<br />
Zitronengirlitz, 4 Spechtarten)<br />
– Vögel der Siedlungsbereiche (z.B. Hausrotschwanz, Mehlschwalbe,<br />
Alpendohle), Vögel der Schlucht- <strong>und</strong> Bachbereiche (z.B. Wasseramsel,<br />
Gebirgsstelze, Zaunkönig)<br />
– Vögel der Latschenfelder (z.B. Heckenbraunelle, Klappergrasmücke)<br />
– Vögel der Felsbereiche (z.B. Mauerläufer, Turmfalke, Hausrotschwanz).<br />
Die Vogelwelt des Untersuchungsgebietes ist damit überdurchschnittlich reichhaltig.<br />
11 Arten stehen auf der Roten Liste der Brutvögel <strong>Vorarlberg</strong>s. Weitere 5 Arten sind<br />
in der EU-Vogelschutzrichtlinie angeführt.<br />
Herpetologie<br />
Herpetologie – Golfplatzareal<br />
15
Im Golfplatzareal tritt mit zwei Reptilienarten <strong>und</strong> vier Amphibienarten eine der<br />
Seehöhe entsprechenden Herpetozönose auf. Teilbereiche sind aufgr<strong>und</strong> ihrer guten<br />
Besiedlung mit Amphibien <strong>und</strong> Reptilien besonders sensibel:<br />
– Nordwestbereich – Extensivweide mit zahlreichen Lesesteinhaufen: hier<br />
treten lokal sehr hohe Dichten der Bergeidechsen auf. Weiters werden die<br />
Lesesteinhaufen als Tagesverstecke von 3 Amphibienarten angenommen<br />
(Bergmolch, Alpensalamander, Grasfrosch). Es handelt sich um den<br />
artenreichsten Teilbereich des Golfplatzareals.<br />
– Lichte Latschenbereiche <strong>und</strong> Weidewälder beidseitig des Lechs. Neben<br />
Vorkommen von Alpensalamander, Bergeidechse <strong>und</strong> Grasfrosch haben sie eine<br />
wesentliche Korridorfunktion für den Populationsaustausch im Talboden.<br />
– (Potentielle) Laichgewässer treten z.T. im Umlagerungs- bzw. weiteren<br />
Einflussbereich des Lechs auf. Als naturnahe Augewässer kommt ihnen per se<br />
ein hoher Schutzwert zu, auch wenn 2010 nur ein Gewässer als Laich- <strong>und</strong><br />
Entwicklungsgewässer genutzt wurde.<br />
– Weitere für die lokale Amphibienfauna wichtige Kleingewässer liegen in<br />
Grünlandbereichen im Nordost- <strong>und</strong> Südostbereich des geplanten<br />
Golfplatzareals.<br />
Herpetologie – Ersatzflächen Rodung Schafberg<br />
Die beiden Rodungsflächen werden durch mind. 1 Amphibienart (Grasfrosch) <strong>und</strong><br />
2 Reptilienarten (Kreuzotter, Bergeidechse) als (Teil)lebensraum genutzt. Ein<br />
Vorkommen des Alpensalamanders ist sehr wahrscheinlich.<br />
Ameisen<br />
Im Untersuchungsgebiet (Golfplatzareal plus Ausgleichsfläche Rodung Schafberg<br />
<strong>und</strong> Ersatzfläche „Meier-Liegenschaft“ bei Zug) konnten 19 hügelbauende<br />
Ameisenarten festgestellt werden. Fünf der vorkommenden Arten sind gem.<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Naturschutzverordnung geschützt. Vier der festgestellten Arten sind<br />
laut der Roten Liste der Ameisen <strong>Vorarlberg</strong>s in der Kategorie NT „nahezu<br />
gefährdet“.<br />
Wildökologie<br />
Wildarten – Golfplatzareal<br />
Im Golfplatzareal wurden 10 Wildarten (Wild gem. Jagdgesetz) nachgewiesen.<br />
– Schalenwild: Rotwild (auf der ganzen Fläche fast ausschließlich im Frühjahr bis<br />
zu 70 Stück, im Sommer südl. des Lech vereinzelte Feisthirsche), Rehwild,<br />
Gamswild (Einstände einzelner Gamsböcke südl. des Lech)<br />
– Hasenartige: Schneehase, Feldhase<br />
– Beutegreifer: Fuchs, Dachs, Steinmarder, Hermelin, kleines Wiesel<br />
16
Für das Vorkommen des Luchses (temporäre Einzeltiere) gibt es begründeten<br />
Verdacht.<br />
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass großräumig wandernde Tiere (Bär,<br />
Wolf) das Gebiet durchwandern.<br />
Im Bereich der geplanten Anlage befinden sich stark ausgeprägte Wildwechsel. Im<br />
großflächigen Kontext stellt der Bereich einen sehr günstigen Migrationskorridor<br />
für waldbevorzugende wildlebende Großsäuger dar (Bär, Luchs, Wolf).<br />
Von der Golfanlage sind drei Jagden betroffen (EJ Lech I, EJ Götzner Alpe,<br />
EJ Spullerwald).<br />
Wildarten – Ersatzflächen (Rodungen, Reaktivierung Waldweide, Fläche waldbauliche<br />
Maßnahmen)<br />
– Schalenwild:<br />
Rodungsflächen: Rotwild im Frühjahr <strong>und</strong> während der Brunft. Vereinzelte<br />
Einstände von Feisthirschen. Im Sommer Rotwild als Wechselwild im Gebiet.<br />
Einstände von Reh- <strong>und</strong> Gamswild.<br />
Fläche mit Reaktivierung Waldweide: Die Fläche grenzt an das Areal der<br />
Rotwildfütterung „Tannläger“ für 60-70 Stück Rotwild (November bis Mai<br />
einstehend, dann langsam abziehend, um sich vor der Brunft wieder<br />
einzustellen). Vereinzelt bleiben Stücke im Gebiet. Rehwild hält sich ganzjährig<br />
im Gebiet auf.<br />
Fläche waldbauliche Maßnahmen<br />
Die Fläche stellt einen Teil des Rotwild-Wintereinstandes der Fütterung<br />
„Älpele“ dar (120 bis max. 150 Stück Rotwild an Fütterung). Mit Beginn der<br />
Grünäsung verlässt das Wild den Bereich. Vor <strong>und</strong> während der Brunft stellt<br />
sich das Rotwild bereits in größerer Zahl wieder auf der Fläche ein. Die Fläche<br />
stellt auch einen Einstand für Rehwild <strong>und</strong> Gämsen dar.<br />
– Hasenartige: Schneehase, Feldhase<br />
– Beutegreifer: Fuchs, Dachs, Steinmarder, Hermelin, kleines Wiesel<br />
– Betreffend Luchs, Bär <strong>und</strong> Wolf gilt das zum Golfplatzareal Gesagte.<br />
– Mit dem Vorkommen von Birkwild ist zu rechnen.<br />
In allen Ausgleichsflächen finden mehr oder weniger ausgeprägte Wildwechsel statt.<br />
Von den Ersatzflächen sind zwei Jagden betroffen (EJ Spullerwald, EJ Zuger<br />
Älpele).<br />
17
Pflanzenwelt<br />
Pflanzenwelt – Golfplatzareal<br />
Im Bereich des geplanten Golfplatzes treten Wiesen <strong>und</strong> Weiden unterschiedlicher<br />
Prägung, Latschengebüsche <strong>und</strong> Fichtenwald auf:<br />
– Fettwiese: südöstlich vom Biomasseheizwerk;, Übergang Glatthaferwiese zu<br />
Goldhaferwiese, von Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata) dominiert.<br />
– subalpine Kammgrasweiden in drei verschiedenen Ausprägungen:<br />
⋅ magere Ausprägung mit unregelmäßigem Relief (dominante Arten sind<br />
Alchemilla nitida, Anthyllis vulneraria, Hippocrepis comosa, Trifolium<br />
medium, Potentilla aurea)<br />
⋅ fettere Ausprägung (vermehrt Dactylis glomerata <strong>und</strong> Geranium sylvaticum)<br />
⋅ fichtenbestockte Bereiche (mager <strong>und</strong> mit Arten der Schneeheide-<br />
Latschengebüsche)<br />
– Schneeheide-Latschengebüsch: entlang des Lechs; Latsche dominiert, Echter<br />
Wacholder, Weiden-Arten, Birken <strong>und</strong> Fichten sind beigemischt. Dominant sind<br />
das Steinröschen (Daphne striata) <strong>und</strong> das Blaugras (Sesleria varia).<br />
– Zwergstrauchreicher Magerrasen: östliche Mündung Stierlochbach; Sehr<br />
heterogen mit Einflüssen aus dem angrenzenden Fichtenwald <strong>und</strong><br />
Latschengebüsch. Es dominieren Steinröschen (Daphne striata), Behaarte<br />
Alpenrose (Rhododendron hirsutum) <strong>und</strong> Blaugras (Sesleria varia).<br />
Aspektbildend sind die Trollblume (Trollius europaeus) das Alpen-Berghähnlein<br />
(Anemonastrum narcissiflorum) <strong>und</strong> das Sternlieb (Bellidiastrum michelii).<br />
– subalpiner Karbonat Alpendost-Fichtenwald: Die Fichte stellt die<br />
Baumschicht. Die Strauchschicht ist spärlich, die Krautschicht jedoch artenreich<br />
(dominant Heidelbeere, Blaugras, Trollblume).<br />
Bis auf die Fettwiese <strong>und</strong> die Weide fetter Ausprägung weisen alle Bereiche einen<br />
hohen Artenreichtum mit einem hohen Anteil an Magerkeitszeigern auf.<br />
Zwei Arten sind gemäß der <strong>Vorarlberg</strong>er Naturschutzverordnung vollkommen<br />
geschützt.<br />
Gemäß der Roten Liste der gefährdeten Arten Österreichs sind 49 Arten regional<br />
gefährdet.<br />
Das Latschengebüsch ist in den Anhang I der FFH-Richtlinie angeführt, hier wurden<br />
auch meisten gefährdeten <strong>und</strong> geschützten Pflanzen vorgef<strong>und</strong>en.<br />
18
Pflanzenwelt – Ersatzflächen<br />
– Ersatzfläche „Meier-Liegenschaft“: gedüngte Wiese vom Typ Goldhafer-Wiese<br />
– Reaktivierung Waldweide, Fläche waldbauliche Maßnahmen: subalpiner<br />
Fichtenwald<br />
– Rodungen Schafberg: subalpiner Alpendost-Fichtenwald, Latschenkrummholz,<br />
Grünerlen-Krummholz<br />
Primär in den Latschengebüschen wurden gefährdete <strong>und</strong> geschützte Pflanzen<br />
vorgef<strong>und</strong>en.<br />
Landschaft<br />
Landschaft<br />
Das Projektgebiet befindet sich im Ortsteil Zug der Gemeinde Lech in ca. 1500<br />
Metern Seehöhe. Das Landschaftsbild im Ortsteil Zug ist in dem engen Taleinschnitt<br />
des Lech durch vereinzelte Häusergruppen inmitten von freien Almwiesen (teils<br />
terrassenförmig ausgeformt) <strong>und</strong> durch die südlich des Lech steil ansteigenden teils<br />
bewaldeten Berghänge geprägt.<br />
Nördlich der gruppenweisen Ansiedlungen beidseitig der Zuger Straße <strong>und</strong> zwischen<br />
diesen <strong>und</strong> dem Lech finden sich landwirtschaftlich genutzte Wiesen mit einzelnen<br />
Baum- <strong>und</strong> Strauchgruppen sowie einige landwirtschaftliche Städel. Südlich des<br />
Lech befindet sich ein nach wenigen Metern steil ansteigender Waldbereich <strong>und</strong> in<br />
der Nähe des Lech ein Fischteich. Der nördliche Uferbereich des Lechs ist kaum<br />
bewachsen <strong>und</strong> durch Schotterflächen gekennzeichnet.<br />
Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />
Raum<br />
Gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Lech sind die durch<br />
das Golfplatzprojekt beanspruchten Flächen als Freiflächen Landwirtschaft,<br />
Freiflächen Freihaltegebiet <strong>und</strong> Forstwirtschaftliche Flächen festgelegt. Im Bereich<br />
des geplanten Clubhauses besteht derzeit eine Widmung als Freifläche<br />
Landwirtschaft. Die Talstation der Zuger Bergbahnen im Gemeindegebiet von<br />
Dalaas ist derzeit als Freifläche Sondergebiet Lagergebäude, Personalwohnungen<br />
gewidmet.<br />
Teile des geplanten Golfplatzareals liegen in der roten oder gelben Gefahrenzone.<br />
Erholungsnutzung<br />
Das Areal des geplanten Golfplatzes dient der touristischen Nutzung <strong>und</strong> der<br />
Erholungsnutzung Einheimischer (Wanderwege, Loipen, attraktives Landschaftsbild).<br />
19
Verkehr<br />
Das bestehende durchschnittliche Verkehrsaufkommen auf der Zuger Straße beträgt<br />
922 KFZ/Tag, davon 50 Busse <strong>und</strong> 52 weitere KFZ über 6,0 m Länge<br />
(Dauerzählung 2.7.2010 bis 8.7.2010). Das Verkehrsaufkommen auf der Privatstraße<br />
zum Biomassekraftwerk Zug ist sehr gering <strong>und</strong> wurde nicht erhoben.<br />
Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />
Leitungseinrichtungen<br />
Die Trinkwasserleitung Zug-Lech führt durch das Golfplatz-Projektgebiet.<br />
Weganlagen<br />
Durch das Projektsareal verlaufen zwei Forststraßen (Stierlochweg <strong>und</strong> Gstüat I,<br />
beide ab der Lechbrücke bei der Zuger Bahn) <strong>und</strong> mehrere Wanderwege.<br />
– Wanderweg entlang der Zuger Bahn zum Stierlochbach Rchtg. Ortsmitte Lech<br />
– Bergwanderweg von Zug auf dem Forstweg „Stierlochweg“<br />
– Bergwanderweg von der Zuger Bahn auf der Forststraße Gstüat I Rchtg.<br />
Bärenkopf<br />
– Bergwanderweg rechtsseitig am Lechufer unterm Schafberg entlang bis zur<br />
Einmündung in die Forststraße „Stierlochweg“ zur Zuger Bahn<br />
– Bergwanderweg östlich Zug als Verbindung zum Bergwanderweg rechtsseitig<br />
am Lechufer unterm Schafberg<br />
Die Forststraße „Stierlochweg“ dient auch als Viehtriebsweg.<br />
Im Winter führen ein Winterwanderweg <strong>und</strong> Loipen durch das Projektsgelände.<br />
Landwirtschaft<br />
Die Wertigkeit der Wiesen <strong>und</strong> Weiden im geplanten Golfplatzareal sind gering bis<br />
mittel. Die Bodenklimazahl liegt im Durchschnitt bei 7,51 Punkten (von 100<br />
möglichen). Bewirtschaftet werden die Flächen durch einen landwirtschaftlichen<br />
<strong>Betrieb</strong> aus Zug (ca. 5,32 ha) sowie durch Alpen (ca. 11,3 ha aufgeteilt auf die Alpen<br />
Götzner Alpe, Spullers-Brazer Staffel <strong>und</strong> Alpe Gstüt).<br />
Am Rande der Projektsfläche verläuft ein Viehtriebsweg mit dem Recht zur<br />
Schneeflucht.<br />
20
3.2 Beschreibung des Vorhabens<br />
Die vorliegende Beschreibung gibt einen kurzen Überblick über das Vorhaben,<br />
abgeleitet aus dem zusammenfassenden Bericht der UVE inkl. Gutachten zur UVE<br />
bzw. abgeändert gemäß vorhabensrelevanten Nachreichungen <strong>und</strong> Ergänzungen des<br />
Projektwerbers. Details zum Vorhaben siehe ebendort.<br />
9-Loch-Golfplatz<br />
Das Projekt Golfanlage Lech-Zug sieht die <strong>Errichtung</strong> eines turnierfähigen 9-Loch-<br />
Golfplatzes mit einer Gesamtlänge der Spielbahnen von 2.120 m <strong>und</strong> einem daraus<br />
resultierenden Par von 33 auf Gebietsteilen der Gemeinden Lech <strong>und</strong> Dalaas, im<br />
Ortsteil Lech-Zug, vor.<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Die für das Projekt beanspruchte Fläche liegt am <strong>und</strong> beidseitig des Lechflusses<br />
(auf etwa 1,3 km Länge) <strong>und</strong> beträgt 17,9 ha (laut Flächenlistung im<br />
Landschaftspflegerischem Begleitplan, Beilage A3). Die Fläche wird derzeit<br />
großteils landwirtschaftlich, zum geringeren Teil forstwirtschaftlich genutzt.<br />
Bauten<br />
Neben den eigentlichen Spielbahnen ist die <strong>Errichtung</strong> eines Clubhauses mit<br />
Cafe/Bistro <strong>und</strong> Terrasse, einer Übungsanlage (Chipping- <strong>und</strong> Putting-Green), vier<br />
Brücken, einer Furt, eines Steinschlagschutzdammes <strong>und</strong> eines Bewässerungsteiches<br />
geplant sowie Stellplätze für 37 PKW.<br />
Dauer der Bauphase<br />
Die Dauer der Bauphase beläuft sich auf 6 bis 8 Monate (Montag bis Freitag), die<br />
Erdbauarbeiten betragen 3 Monate. Arbeitszeiten 6:30 bis 18:00 Uhr. Folgende<br />
Maschinen werden eingesetzt:<br />
Motordumper ERA DHK 6002 H<br />
Motordumper ERA DHK 5002 H<br />
Traktor John Deere 75 PS 6820<br />
Traktor John Deere 5400 52 80<br />
Hydraulik Raupenbagger JCB 23t<br />
Hydraulik Raupenbagger Kamatsu 23t<br />
Mini Gi-Raupenbagger Takeuchi 2,5t<br />
Hydraulik Raupenbagger CAT 14t<br />
Planierraupe Liebherr 21 t<br />
Planierraupe Liebherr 16 t<br />
Planierraupe Liebherr Moorlaufwerk 17 t<br />
LKW MAN Euro 4 TGS 26.400 6X2-2 294 45<br />
LKW DAF Euro 5 FAD CF85 300 40<br />
21
Clubhaus<br />
Das Clubhaus besteht aus einem zweigeschossigen Baukörper. Das Untergeschoss<br />
liegt, mit Ausnahme des Zugangsbereiches, zur Gänze unter dem künftigen Gelände.<br />
Das Erdgeschoss wird als ovaler Baukörper in einer Holzständerkonstruktion<br />
errichtet <strong>und</strong> mit verglasten Außenelementen ausgeführt. Auf der Südostseite ist eine<br />
Terrasse vorgelagert.<br />
Das Bistro erhält im Innenbereich 21 Verabreichungsplätze, während auf der<br />
Außenterrasse 40 Sitzplätze für Gäste ausgewiesen sind. Das Cafe/Bistro soll nur in<br />
den Zeiten des Golfplatzbetriebs bewirtschaftet werden mit Hintergr<strong>und</strong>musik auf<br />
der Terrasse <strong>und</strong> im Lokal.<br />
Die Beheizung erfolgt mit einer Warmwasserzentralheizung mit Anschluss an die<br />
Fernwärme. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die<br />
Trinkwasserversorgung Lech. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an<br />
das Kanalnetz Lech.<br />
<strong>Betrieb</strong>szeiten des Clubhauses<br />
Die <strong>Betrieb</strong>szeiten des Clubhauses (Büro <strong>und</strong> Bistro) sind gemäß<br />
<strong>Betrieb</strong>sbeschreibung ab 8.00 Uhr morgens bis Sonnenuntergang (der Spielbetrieb<br />
erfolgt je nach Tageslicht frühestens ab 7.30 Uhr). Aufgr<strong>und</strong> der Höhenlage des<br />
Standortes wird von einer jährlichen Öffnungsdauer der Anlage von maximal Mitte<br />
Mai bis Mitte Oktober ausgegangen.<br />
Weganlagen<br />
Zwischen der Spielbahn 8 <strong>und</strong> 9 (von der Zuger Bahn entlang der Fischteiche) wird<br />
ein Golfweg angelegt (2,0 m Breite, Schotterbelag).<br />
Die Wanderwege im Golfplatzareal bleiben nur zum Teil bestehen. Verlegt werden<br />
muss der Wanderweg auf der Forststraße von der Zuger Bahn Talstation in Rchtg.<br />
Stierlochalpe, der die geplante Spielbahn 6 quert. Er wird östlich von der Forststraße<br />
neu angelegt. Weiters verlegt werden muss der Wanderweg im Bereich der<br />
geplanten Spielbahn 6, der südlich des Lechs parallel zum Ufer taleinwärts führt.<br />
Im Bereich des zu errichtenden Steinschlagschutzdammes wird der dort führende<br />
Wanderweg vom Lechufer weg hinter den Damm verlegt.<br />
Die Nutzung der Loipen bleibt aufrecht.<br />
Die Nutzung des Viehtriebsweges auf der Forststraße Rchtg. Stierlochalpe bleibt<br />
aufrecht.<br />
22
Brücken - Furt<br />
Die vier Brücken dienen der Überquerung des Lechs <strong>und</strong> sind Fußgängerbrücken:<br />
– 1-feldrige Stahlbrücke, lichte Weite 25,35 m, max. Breite von 3,10 m<br />
– 2-feldrige Stahlbrücke, lichte Weiten 13,75 m <strong>und</strong> 22,50 m, max. Breite 3,60 m<br />
– 1-feldrige Holzbrücke, lichte Weite 8,0 m, Breite 1,30 m<br />
– 1-feldrige Holzbrücke, lichte Weite von 4,76, Breite 1,30 m<br />
Die Furt über den „Altarm“ wird mittels 3 Stahlblechrohren (Maulprofil) mit lichten<br />
Weiten von je 3,34 m errichtet <strong>und</strong> mit aufgesetzten vermörtelten Wasserbausteinen<br />
versehen. Die Gesamtbreite beträgt 4,0 m. In der Mitte wird der Gehweg mit einer<br />
Breite von 1,2 m angeordnet. Im Winter wird die Furt von einem Loipenspurgerät<br />
befahren.<br />
Erdbewegungen<br />
Zur <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage sind Erdbewegungen im Umfang von 57.180 m³<br />
nötig.<br />
Die Erdbewegungen sollen innerhalb des Golfplatzareals als Materialumschichtung<br />
erfolgen (Aushub Lech-Altarm <strong>und</strong> Bewässerungsteich, Modellierung<br />
der Spielbahnen, Geländekorrekturen, <strong>Errichtung</strong> Steinschlagschutzdamm von<br />
ca. 170 m Länge <strong>und</strong> mind. 5 Metern Höhe). Zusätzlich dazu ist für den Aufbau der<br />
Spielbahnen die Zufuhr von Flussbausteinen <strong>und</strong> Quarzsand erforderlich.<br />
Rodungen<br />
Zur <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage sind Rodungen im Ausmaß von 21.465 m² (laut<br />
Flächenlistung in der Beschreibung der forstlichen Maßnahmen, Beilage L1, davon<br />
sollen 1.200 m² wieder aufgeforstet werden) geplant.<br />
Zum Ausgleich für den Verlust an Weideflächen sollen westlich von Zug im<br />
Gemeindegebiet von Dalaas (Schafberg) durch Rodung von 24.566 m² Wald<br />
Weideflächen geschaffen <strong>und</strong> eine ehemalige Waldweide (44.476 m², Johannestäli,<br />
Gemeindegebiet Lech) reaktiviert werden.<br />
23
Zum Ausgleich des Waldflächenverlustes <strong>und</strong> zur Sicherstellung der notwendigen<br />
Wirkungen des Waldes ist ein Schutzwaldsanierungsprojekt westlich des<br />
Markbaches, Gemeinde Lech, geplant (34.410 m²) <strong>und</strong> eine Aufforstung im Ausmaß<br />
von 1.100 m² im Gemeindegebiet von Klösterle.<br />
Übersicht Erdbewegungen Rodungen<br />
Erdbewegungen 57.180 m³<br />
dauerhafte Rodungen (Golfanlage + Ersatzflächen) 44.831 m²<br />
Rodungen mit Reaktivierung Waldweide 44.476 m²<br />
Baustraßen<br />
Es werden beim Golfplatzbau keine Baustraßen errichtet, sondern die Baumaschinen<br />
fahren je nach Witterungssituation auf verschiedenen Wegen zu den<br />
Arbeitsbereichen. Der Transport des Aushubmaterials vom Altarm in Richtung<br />
Steinschlagschutzdamm erfolgt über eine Furt, deren Lage je nach Wasserstand <strong>und</strong><br />
Aufschotterung kurzfristig festgelegt wird; die Furt wird allerdings in unmittelbarer<br />
Nähe der bestehenden "Hängebrücke" sein.<br />
24
Golfplatzgestaltung<br />
Flächenaufstellung Golfanlage gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan vom<br />
8.10.2011<br />
Spielbahnen inkl. Übungsareal:<br />
Anlagenteil Fläche Ausgestaltung Schnitthäufigkeit<br />
Grün (green) Rasen ca. 5 mm 5-7 mal/Woche<br />
Abschlagflächen Rasen 8-15 mm 2-3 mal/Woche<br />
Grünbunker Sand<br />
Fairwaybunker 52.180 m² Rasen 10-20 mm 1-2 mal/Woche<br />
Fairwayflächen Rasen 10-20 mm 1-2 mal/Woche<br />
Semirough<br />
restliche Flächen:<br />
Bewässerungsteich 1.630 m²<br />
Teichufer Röhricht 285 m²<br />
Flachwasserzonen 90 m²<br />
Feldgehölze im Verb<strong>und</strong> 4.100 m²<br />
Einzelgehölze 500 m²<br />
Altarm Lech 9.175 m²<br />
Lech <strong>und</strong> Bachbett 10.922 m²<br />
Rasen 40-50 mm alle 1-2 Wochen<br />
Magerwiesen 18.360 m² keine Düngung 1 mal/Jahr<br />
Hardrough bis magere<br />
Wiese<br />
forstwirtschaftl. Flächen 46.630 m²<br />
Gebäude <strong>und</strong> Parkplatz 1.320 m² versiegelt<br />
Summe Spielbahnen <strong>und</strong><br />
restliche Flächen<br />
30.940 m² keine Düngung alle 3-6 Wochen<br />
176.132 m²<br />
Die Geländemodellierungen für die Golfanlage werden zum Großteil in Form eines<br />
örtlichen Massenausgleiches hergestellt. Die Spielbahnenteile Grüns <strong>und</strong> Vorgrüns<br />
werden mit Drainagen versehen. Die zu den Spielbahnen zählenden Flächen<br />
bestehen aus Rasen unterschiedlicher Höhe <strong>und</strong> Schnittfrequenz.<br />
In der Anlage werden Einzelgehölze (Bergahorn, Bergulme, Esche, Weide, Birke,<br />
Fichte) sowie Gehölzstreifen <strong>und</strong> Sträucher im Verb<strong>und</strong> (Latschen, Vogelbeeren,<br />
Weiden) angepflanzt.<br />
25
Golfplatzpflege<br />
Der Mähbetrieb im Gelände ist je nach Jahreszeit zwischen sechs <strong>und</strong> neun Uhr<br />
Vormittags geplant. Der anfallende Grasschnitt wird bis zur Entsorgung in einem<br />
dichten Container gesammelt. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen des bestehenden<br />
Entsorgungssystems der Gemeinde Lech.<br />
Die Greenkeeping-Geräte werden in der bestehenden Garage für Pistenraupen bei<br />
der Talstation der Zuger Bergbahnen untergebracht. Zur Reinigung der Geräte wird<br />
der vor der Garage befindliche Waschplatz benutzt.<br />
Die Diesel-Betankung erfolgt über die bestehende Tankanlage. Die Benzin-<br />
Betankung erfolgt aus Kleingebinden mit max. 60 Litern im Freien.<br />
Zur Pflege der Rasenflächen erfolgt der Einsatz von Dünge- <strong>und</strong><br />
Pflanzenschutzmitteln (Fungizide <strong>und</strong> Herbizide). Die Lagerung dieser<br />
Chemikalien erfolgt in versperrbaren Abfallboxen außerhalb der Garage der<br />
Talstation der Zuger Bergbahnen.<br />
Bewässerung der Golfanlage<br />
Die Grüns u. Abschläge der Spielbahnen werden im Bedarfsfall beregnet (10% der<br />
Golfplatzfläche). Es wird von 25 Vollberegnungstagen plus 10 zusätzlichen Tagen<br />
nur für Grüns/Vorgrüns ausgegangen (ca 80 m³/Tag), was einen durchschnittlichen<br />
Gesamtwasserbedarf von 2.150 m³ pro Jahr ergibt.<br />
Nach der Keimungs- <strong>und</strong> während der Anwachsphase muss mit einem erhöhten<br />
Wasserbedarf gerechnet werden.<br />
Die Beregnung erfolgt über eine Bewässerungsanlage mit einer Pumpstation <strong>und</strong><br />
einem ortsfesten Leitungsnetz. Das Wasser wird aus dem Bewässerungsteich<br />
(1.600 m² Wasserfläche) entnommen, der aus der Trinkwasserleitung der Gemeinde<br />
Lech gespeist wird.<br />
Sämtliche Wässer innerhalb der Golfanlage werden in Sickermulden abgeführt.<br />
Ballfangnetze<br />
Der die Spielbahn 7 durchquerende Forstweg wird mit einem Sicherheitsnetz in der<br />
Länge von 50 m <strong>und</strong> einer Höhe von 4 m abgesichert.<br />
Spielbetrieb<br />
Gemäß UVE-Bericht dauern die <strong>Betrieb</strong>szeiten des Golfplatzes von ca. Mitte Mai<br />
bis ca. Mitte Oktober, täglich mit Beginn um frühestens 7:30 Uhr früh bis zum<br />
Sonnenuntergang.<br />
26
Verkehrsanbindung<br />
Die Verkehrsanbindung des Golfplatzes erfolgt von der L 198 in Lech über die<br />
Zuger-Straße <strong>und</strong> ab der Pension Alphorn ca. 60 m über eine Privatstraße zum<br />
Clubhaus. Eine Haltestelle des Ortsbusses Lech befindet sich ca. 170 m vom<br />
Golfplatzareal bzw. 80 m vom Clubhaus entfernt.<br />
Die 37 Stellplätze für PKW sind auf drei Parkplätze verteilt (28 beim Clubhaus, 5<br />
auf Gst 315/3 an der Zuger-Straße, 4 auf Gst 330/5 beim Stall vis a vis Clubhaus).<br />
Für erhöhten Bedarf stehen 20 zusätzliche Stellplätze entlang des Heizwerks Zug zur<br />
Verfügung. Der berechnete Stellplatzbedarf bei normalem Spielbetrieb beträgt 37<br />
Stellplätze <strong>und</strong> bei Turnieren 49 Stellplätze.<br />
Verkehrsaufkommen - Bauphase<br />
Das prognostizierte zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den Golfplatz beträgt<br />
in der Bauphase in Summe 256 LKW-Fahrten (innerhalb von ca. 4 Monaten bzw.<br />
85 Arbeitstagen bzw. 3 LKW/Tag im Schnitt) plus 20 PKW-Fahrten/Tag zum<br />
Baugelände.<br />
Verkehrsaufkommen - <strong>Betrieb</strong>sphase<br />
Die Prognose für das zusätzliche Verkehrsaufkommen in der <strong>Betrieb</strong>sphase beträgt<br />
beim normalen Spielbetrieb 81 bis 117 KFZ-Fahrten/Tag (Annahme: 50 Spieler/Tag<br />
bzw. 30 PKW wochentags; 70 Spieler/Tag bzw. 40 PKW an Wochenenden - plus<br />
Mitarbeiterfahrten). An Turniertagen wird von max. 100 Spielern bzw. 70 PKW<br />
ausgegangen.<br />
Immissionen Lärm<br />
Bauphase<br />
In den seltenen Spitzenbetriebszeiten (maximales Geräteaufkommen ist im Bereich<br />
des Aushubs Altarm) sind Immissionen bei den Nachbarn bis zu 60 dB zu erwarten.<br />
Während des Normalbetriebs der Baustelle sind geringere Erhöhungen der<br />
Lärmimmission vorhanden. Der ortsübliche Pegel liegt zwischen 43dB <strong>und</strong> 44dB<br />
<strong>und</strong> somit wird dieser während der Bauphase auf maximal 60 dB erhöht. Dies ergibt<br />
eine Differenz von 16 dB – 17 dB.<br />
<strong>Betrieb</strong>sphase<br />
Die nächstgelegenen Immissionspunkte sind keiner unzumutbaren schalltechnischen<br />
Belastung ausgesetzt. Es kommt in den Immissionspunkten 2,4,5,7,8 <strong>und</strong> 9 zu keinen<br />
ganzzahligen Überschreitungen <strong>und</strong> somit liegen diese im Toleranzbereich (da<br />
allgemein gilt, dass eine Schallpegeländerung von 1 dB vom Gehör eines normal<br />
empfindenden Menschen nicht wahrnehmbar ist).<br />
27
Immissionen Luft - Bauphase<br />
Bauphase<br />
Die Immissionszunahme <strong>und</strong> die sich daraus ergebende Gesamtimmission für<br />
Stickoxide, Feinstaub, Staubniederschlag, klimawirksame Gase <strong>und</strong> Geruch entlang<br />
der Transportroute (<strong>und</strong> unter Einhaltung der Maßnahmen zur Minderung der<br />
Staubemissionen) bleiben deutlich unter den geltenden Immissionsgrenzwerten bzw.<br />
sind vernachlässigbar gering.<br />
– Gesamtimmission Jahrsmittel NO2 2-3 µg/m³ (Grenzwert 30 µg/m)<br />
– Gesamtimmission Jahrsmittel NOx 3-4 µg/m³ (Grenzwert 30 µg/m)<br />
– Feinstaub PM10: Überschreitungen des Tagesmittels sowie des<br />
Jahresmittelgrenzwertes können ausgeschlossen werden.<br />
Spielbetrieb<br />
Die Immissionszunahmen NOx <strong>und</strong> PM10 aus K<strong>und</strong>enverkehr, Clubhausbetrieb <strong>und</strong><br />
aus der Pflege der Golfanlage werden als unerheblich eingestuft.<br />
Immissionszunahmen aufgr<strong>und</strong> von Düngung werden ausgeschlossen.<br />
Abwasserentsorgung <strong>und</strong> Abfallbeseitigung<br />
Der anfallende Abfall wird über das Entsorgungssystem der Gemeinde Lech<br />
entsorgt. Grasschnitt wird in einem dichten Container beim Heizwerk Lech<br />
zwischengelagert <strong>und</strong> ebenfalls über das Entsorgungssystem der Gemeinde Lech<br />
entsorgt.<br />
Energiebedarf<br />
Die Beheizung des Clubhauses erfolgt über einen Anschluss an das<br />
Biomasseheizwerk Zug.<br />
28
4 ALTERNATIVEN<br />
Alternativer Standort<br />
Im Bericht zur Umweltverträglichkeitserklärung Büro Falch Juli 2011 werden im<br />
Kapitel 5 die Projektalternativen sowie die Nullvariante wie folgt erörtert:<br />
Standortalternativen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der örtlichen Gegebenheiten <strong>und</strong> nur beschränkt zur Verfügung stehender<br />
Flächen sind die Möglichkeiten zur <strong>Errichtung</strong> eines Golfplatzes in Lech-Zug sehr<br />
eingeschränkt. Außerhalb des Zugertales sind in Lech keine vernünftigen<br />
Alternativen vorhanden. Eine Standortvariante im Zugertal weiter talauswärts wurde<br />
aufgr<strong>und</strong> der schwierigen Eigentümerverhältnisse <strong>und</strong> der optimaleren Lage des<br />
nunmehr gewählten Standortes nicht weiter verfolgt.<br />
Konzept- bzw. Planungsalternativen<br />
Im Zuge der Planung der Golfanlage wurden aufgr<strong>und</strong> von Ergebnissen in der<br />
Vorprüfung einige Änderungen vorgenommen.<br />
– Änderung der Spielführung bei Spielbahn 4 mit zusätzlicher Brücke zur<br />
Verkürzung des Steinschlagschutzdammes <strong>und</strong> zum möglichen Verzicht auf<br />
Steinschlagnetze für landschaftsschonendere Gestaltung.<br />
– Anpassung der Spielbahnen an die durch die zoologischen – vegetationsk<strong>und</strong>lichen<br />
Erhebungen <strong>und</strong> die ermittelten Hochwassergefährdungen<br />
aufgezeigten Rahmenbedingungen.<br />
– Änderung des geplanten Altarmes von einem ständig durchflossenenen Gerinne<br />
zu einer Altarmsenke, die nur im östlichen Teil dauernd nass ist <strong>und</strong> der Rest nur<br />
bei Hochwasser benetzt wird (dadurch geringere Aushubarbeiten <strong>und</strong><br />
Berücksichtigung von limnologischen <strong>und</strong> zoologischen Erfordernissen).<br />
– Zur besseren Einpassung ins Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild die Verlagerung des<br />
Clubhauses vom ursprünglichen Standort näher zum Siedlungsrand Zug <strong>und</strong><br />
Änderung von einer Containerlösung zu einer massiven architektonisch<br />
angepassten Bauausführung.<br />
Nullvariante<br />
Die bestehenden Strukturen werden beibehalten, die natürlichen Gegebenheiten<br />
bleiben unverändert. Die Ersatzmaßnahmen Schutzwaldsanierung, Femelung,<br />
Wiederaufforstung erfolgen nicht. Auch die Absicherung der landwirtschaftlichen<br />
Flächen würde nicht erfolgen.<br />
29
5 RELEVANZMATRIX<br />
Relevanzmatrix der UVE<br />
RELEVANZMATRIX<br />
Schutzgüter <strong>und</strong><br />
Schutzinteressen<br />
Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />
Flächeninanspruchnahme, Versiegelung<br />
Standortveränderungen<br />
Geländeveränderungen (Morphologie)<br />
Rodungen, Veränderungen der Vegetationsdecke<br />
Veränderungen der Hydrologie<br />
Optische Störung<br />
Zerschneidungseffekte<br />
Verkehrserregung<br />
Wirkungen<br />
Ressourcen-<br />
Nutzung<br />
Struktur des Raumes EB EB EB EB EB<br />
Verkehrsinfrastruktur EB EB EB EB EB EB EB EB<br />
Wohnen <strong>und</strong> Arbeiten E EB EB EB EB EB EB<br />
Erholen EB EB EB EB EB EB EB EB EB<br />
Mensch<br />
Ges<strong>und</strong>heit/Wohlbefinden EB EB EB EB EB<br />
Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> deren<br />
Lebensräume<br />
Lebensräume, Pflanzen- <strong>und</strong><br />
Tierwelt<br />
Wald einschl. Forst- <strong>und</strong><br />
Jagdwirtschaft<br />
Boden<br />
Wasserentnahme<br />
Energieverbrauch<br />
Abgas, Gerüche<br />
Emissionen bzw. Belästigungen<br />
EB EB EB B EB EB EB EB E EB EB<br />
EB EB EB EB EB EB EB E EB EB<br />
Boden, Untergr<strong>und</strong> EB EB EB EB EB<br />
Landwirtschaft EB EB EB EB EB B E<br />
Wasser<br />
Oberflächenwasser EB EB EB E EB<br />
Gr<strong>und</strong>wasser,<br />
Wasserwirtschaft<br />
EB EB EB EB E EB<br />
Gewässerökologie, Fischerei EB B E<br />
Luft, Klima<br />
Luft, Klima EB EB EB EB<br />
Landschaft EB EB EB EB EB EB<br />
Sach-, Kulturgüter E EB<br />
E schutzgutrelevante Wirkung in <strong>Errichtung</strong>sphase zu erwarten<br />
B schutzgutrelevante Wirkung in <strong>Betrieb</strong>sphase zu erwarten<br />
Staub<br />
Lärm<br />
Abwasser<br />
Abfall<br />
Licht<br />
Sonstiges (Erschütterungen, Wärme, Strahlung)<br />
30
6 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER<br />
UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
Gr<strong>und</strong>lage der zusammenfassenden Bewertung bilden die Fachgutachten, die von<br />
der Behörde im UVP-Verfahren eingeholt wurden. Die relevanten Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die Schutzgüter werden einzeln aufgelistet <strong>und</strong> anschließend<br />
zusammenfassend bewertet.<br />
6.1 Fachgutachten des UVP-Verfahrens<br />
6.1.1 Erstgutachten<br />
Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima<br />
− Gutachten des ASV für Bodenschutz, Dr DI Josef Scherer vom 28.7.2011<br />
− Gutachten des ASV für Wasserbau, Gewässerschutz <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserfragen,<br />
DI Albert Zoderer vom 19.10.2011<br />
− Gutachten des ASV für Limnologie, DI Gerhard Hutter vom 31.8.2011<br />
− Gutachten des SV für Wildbach- <strong>und</strong> Lawinentechnik, DI Wolfgang Schilcher<br />
vom 3.10.2011<br />
− Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes, DI Albert Zoderer<br />
vom 20.10.2011<br />
− Gutachten des ASV für Geologie, Dr. Walter Bauer vom 2.9.2011<br />
− Gutachten des ASV für Luftreinhaltung <strong>und</strong> Immissionsschutz, DI Arthur<br />
Sottopietra vom 17.8.2011<br />
Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />
− Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung, Univ-Doz<br />
DI Dr Wolfgang Wachter vom 14.7.2011<br />
− Gutachten des SV für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau, DI Martin Sailer<br />
vom 10.10.2011<br />
− Gutachten des ASV für Medizin, Dr Christian Bernhard vom 21.10.2011<br />
− Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, Dipl Natw<br />
Rochus Schertler vom 29.8.2011<br />
− Gutachten des ASV für Forsttechnik, DI Karl Studer vom 22.8.2011<br />
− Gutachten des ASV für Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft, DI Hubert Schatz vom<br />
5.9.2011<br />
31
Landschaft<br />
− Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, Dipl Natw<br />
Rochus Schertler vom 29.8.2011<br />
− Gutachten des ASV für Raumplanung <strong>und</strong> Baugestaltung, DI Felix Horn vom<br />
12.10.2011<br />
Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />
− Stellungnahme des ASV für Verkehrstechnik, Ing. Christian Wolf vom 7.7.2011<br />
− Stellungnahme der Wirtschaftsabteilung, Dipl Bw Harald Moosbrugger vom<br />
27.8.2011<br />
Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />
− Gutachten des ASV für Landwirtschaft, Ing Alois Moosbrugger vom 8.8.2011<br />
technische Erfordernisse <strong>und</strong> Sicherheit<br />
− Gutachten des ASV für Hochbautechnik, Ing. Lothar Gabl vom 30.8.2011<br />
− Gutachten des ASV für Brückenbautechnik, DI Armin Wachter vom 26.7.2011<br />
− Gutachten des ASV für Elektrotechnik, Ing. Walter Fleisch vom 22.8.2011<br />
− im Gutachten des ASV für Abfalltechnik Ing. Klaus Steurer, vom 7.9.2011:<br />
− Gutachten des ASV für Lebensmittelhygiene, Roland Fußenegger vom 30.8.2011<br />
− Gutachten des SV für Arbeitnehmerschutz, Ing. Gerhard Delazer vom 11.8.2011<br />
− Gutachten des SV für Brandschutz, Ing. Johannes Künzle vom 26.7.2011<br />
6.1.2 Ergänzungen zu den Gutachten<br />
− Ergänzendes Gutachten des ASV Univ-Doz DI Dr Wolfgang Wachter für die<br />
Fachbereiche Lärmschutz <strong>und</strong> Maschinenbau vom 13.10.2011<br />
− Ergänzendes Gutachten des ASV für Bodenschutz, Dr DI Josef Scherer vom<br />
17.10.2011<br />
32
6.2 Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter gem. § 1 UVP-<br />
Gesetz 2000 sind in den einzelnen Fachgutachten des UVP-Verfahrens eingehend<br />
dargelegt <strong>und</strong> bewertet. Weiters sind in den Fachgutachten jene Maßnahmen bzw.<br />
Auflagen angeführt, die geeignet sind schädliche, belästigende oder belastende<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu verhindern oder zu verringern:<br />
A Ergebnisse der Fachgutachten<br />
Unter Punkt 6.2.1. Tabelle Zusammenfassung der Ergebnisse der UVP-<br />
Gutachten sind die Ergebnisse der Fachgutachten im Hinblick auf die<br />
relevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zusammengefasst<br />
dargestellt. Die beurteilten Bereiche sind zur einfacheren Übersicht in die<br />
Schutzgüter gemäß UVP-G 2000 (Boden, Wasser, Luft etc.) <strong>und</strong> in den<br />
Bereich technische Erfordernisse untergliedert.<br />
Hinsichtlich detaillierter Beschreibungen/Bewertungen wird auf die jeweiligen<br />
Fachgutachten verwiesen.<br />
B Zusammenfassung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
Eine zusammenfassende Bewertung ist unter Punkt 6.2.2. dargelegt.<br />
C Maßnahmen die geeignet sind schädliche, belästigende oder belastende<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu verhindern oder zu<br />
verringern<br />
Die jeweils empfohlenen Maßnahmen bzw. beantragten Auflagen sind unter<br />
Punkt 7 Auflagen aufgelistet.<br />
33
6.2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der UVP Gutachten<br />
Schutzgut relevante Auswirkungen des Vorhabens<br />
Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima<br />
Boden<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Bodenschutz, Dr DI Josef Scherer vom 28.7.2011 <strong>und</strong> im ergänzenden GA vom 17.10.2011<br />
natürliche Bodenprofile − Die Nutzung der Flächen als Golfplatz bedingt auf einer Fläche von 6,7 ha erhebliche<br />
Veränderungen der natürlichen Bodenprofile. Diese werden durch Bebauungen,<br />
Umlagerungen <strong>und</strong> Planierungen, sowie durch den Einbau von Fremdmaterial (z.B.<br />
Quarzsand) verursacht. Dadurch gehen land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich produktive Flächen,<br />
sowie für den Naturschutz wertvolle natürliche Gebirgsbach-Auen verloren.<br />
− Die bewirkten Veränderungen bzgl. der Produktionsfunktion der Böden sind im Fall einer<br />
theoretischen Wiederauflassung des Golfplatzes weitgehend reversibel. Dies gilt nicht für<br />
die natürlichen Bachauen, deren Natur- <strong>und</strong> Biotopschutzfunktion nur über eine lange Zeit<br />
wieder annähernd erreichbar ist.<br />
Düngung <strong>und</strong> Pflegemaßnahmen − Bezüglich der Düngung <strong>und</strong> des Pestizideinsatzes sind deutliche Auswirkungen auf die<br />
Umwelt zu erwarten, da sich der Düngeraufwand gegenüber der Vornutzung bedeutend<br />
steigern wird. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist überhaupt neu im betroffenen<br />
Gebiet. Die beschriebenen Böden sind nicht in der Lage, für die vorgesehenen<br />
Düngemengen einen Puffer zu bieten. Nur die Vegetation ist in der Lage, das Auswaschen<br />
des Düngers in das Gr<strong>und</strong>wasser oder in den Vorfluter zu verhindern.<br />
Zusammenfassung − Der Bau <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes Lech verursacht erhebliche Folgen für die Umwelt im<br />
Bereich Boden, die nur bei hohem öffentlichem Interesse unter den beantragten Auflagen<br />
akzeptierbar sind.<br />
− Auflagen beantragt<br />
34
Wasser<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Wasserbau, Gewässerschutz <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserfragen, DI Albert Zoderer vom 19.10.2011<br />
Hochwassersicherheit Lech<br />
(Hochwassersicherheit Stierlochbach<br />
siehe GA Naturgefahren/ Schilcher)<br />
− Der Geschiebetrieb im Lechfluss wird durch die geplanten Maßnahmen nicht nachteilig<br />
beeinflusst.<br />
− Die Wasserspiegellinienberechnung für die Bemessungswassermengen bei Ereignissen mit<br />
30 <strong>und</strong> 100jährlichem Wiederkehrintervall entsprechen dem Stand der Technik <strong>und</strong> zeigen,<br />
dass Unterlieger sowie im Projektsgebiet gelegene Gr<strong>und</strong>flächen nicht über das bisherige<br />
Maß hinaus nachteilig beeinträchtigt werden.<br />
− Durch die Flutung von Golfbahnen können lokale Erosionen sowie Auflandungen<br />
stattfinden.<br />
− Durch die Schaffung des Altarmes steht auch unter Berücksichtigung der Einbauten im<br />
Überflutungsgebiet (Schutzdamm, Green 3, Abschläge 2 <strong>und</strong> 4) zukünftig ein größeres<br />
Retentionsvolumen (fließende Retention) zur Verfügung. In den Altarm kann eine gezielte<br />
Ableitung des Hochwassers bei einem Geschiebeeinstoß aus den Seitenzubringern<br />
unmittelbar oberhalb vom Golfplatz erfolgen.<br />
− Zukünftige Schutzbauten im Golfplatzgelände entlang des Lechflusses zur Ausschaltung<br />
von Überflutungsflächen sind nicht denkbar, weil dadurch eine Abflusserhöhung <strong>und</strong> -<br />
beschleunigung für Unterlieger zu befürchten wäre.<br />
Brückenbauwerke − Die Wasserspiegellage im Lechfluss wird durch die Einbauten nicht bzw. lokal nur<br />
geringfügig verändert.<br />
− Die Freibordbemessungen der Brücken sind zur sicheren Abfuhr von Hochwässern beim<br />
Bemessungsereignis HQ 100 ausreichend.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser − Die <strong>Errichtung</strong> des Altarmes im Mündungsbereich führt zur Freilegung des<br />
Gr<strong>und</strong>wasserkörpers. Die schützende Deckschichte über dem Gr<strong>und</strong>wasserkörper wird<br />
dadurch entfernt <strong>und</strong> Einwirkungen auf den Gr<strong>und</strong>wasserkörper durch Schadstoffe, wie<br />
35
Düngung <strong>und</strong> Anwendung von<br />
Pflanzenschutzmitteln<br />
Düngemittel <strong>und</strong> Pflanzenschutzmittel sind zu befürchten. Die Änderung der<br />
Temperatureinwirkung auf das Gr<strong>und</strong>wasser wird sich nur lokal auswirken.<br />
− Bestehende Wasserrechte werden dadurch nicht berührt.<br />
− Die sachgerechte Anwendung von Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmittel im vorgesehenen<br />
Umfang sowie abgestimmt auf den tatsächlichen Pflanzenbedarf wird in Bezug auf<br />
qualitative Einflüsse auf das Gr<strong>und</strong>wasser als unkritisch bewertet.<br />
.....Oberflächenentwässerung − Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand der Oberflächenentwässerung des Golfplatzgeländes<br />
sind insofern zu erwarten, als durch die Geländegestaltung die<br />
Gefällsverhältnisse <strong>und</strong> damit die Fließrichtungen des oberflächlich abfließenden<br />
Niederschlagswassers lokal verändert werden. Eine abflussbeschleunigende Wirkung auf<br />
den Lechfluss ist nicht zu erwarten.<br />
Trinkwasser<br />
.....Bewässerung<br />
− Die oberflächliche Versickerung des Dachwassers beim Klubhaus sowie der auf den neuen<br />
Parkplatz anfallenden Niederschlagswässer entspricht dem Stand der Technik.<br />
− Durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der Golfplatzanlage sind im Bereich der<br />
Leitungstrasse der bestehenden Quellableitung der Schwarzbachquelle Geländeveränderungen<br />
erforderlich, die einen sicheren <strong>Betrieb</strong> der Quellableitung gefährden.<br />
− Die Versorgung des Klubhauses <strong>und</strong> die Speisung des Bewässerungsteiches über das<br />
öffentliche Wasserversorgungsnetz ist im Hinblick auf das ausreichende Dargebot der<br />
Schwarzbachquellen möglich, ohne die Leistungsfähigkeit der Wasserversorgungsanlage<br />
der Gemeinde Lech zu überschreiten. Der für Bewässerungszwecke ermittelte jährliche<br />
Wasserbedarf mit ca. 2.150 m³ ist gering.<br />
Abwasser − Die Nutzung der Garage bei der Talstation der Zugerbergbahn als Maschinenhalle stellt im<br />
Hinblick auf den Abwasseranfall keine wesentliche Änderung der bestehenden<br />
Abwasserbeseitigungsanlage dar.<br />
Zusammenfassung − Zusammenfassend wird festgehalten, dass durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der<br />
36
Golfanlage bei plan- <strong>und</strong> beschreibungsgemäßer Ausführung sowie Beachtung der<br />
beantragten Auflagen keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie<br />
den Schutz des Menschen vor Hochwasser zu erwarten sind.<br />
− Auflagen beantragt<br />
Oberflächengewässer inkl. Fischerei <strong>und</strong> Pflanzenschutz<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Limnologie, DI Gerhard Hutter vom 31.8.2011<br />
Beurteilung der: strukturellen Beeinflussung des Lechs <strong>und</strong> des Stierlochbaches, des Einflusses der Bewässerung auf das Quellgerinne<br />
des Schwarzenbaches, des Einsatzes von Düngemitteln <strong>und</strong> Pestiziden, der Abwasserentsorgung, der Reaktivierung eines Altarmes des<br />
Lech, des Bewässerungsteichs <strong>und</strong> Sonstiges (Baugrubenentwässerung, Verlegung Leitungen, Drainagen, Ablagerung Schnittgut an<br />
Gewässern, Bauaufsicht, Monitoring)<br />
Zusammenfassung<br />
− Auf Basis der eingereichten Unterlagen <strong>und</strong> der bislang vorliegenden Ergebnisse der<br />
limnologischen Untersuchungen kann der Schluss gezogen werden, dass sich die<br />
betroffenen Oberflächenwasserkörper Lech, Stierlochbach [...] <strong>und</strong> Schwarzbach Quelllauf<br />
aktuell nicht im sehr guten Zustand befinden, sodass mit keiner nachhaltigen<br />
Verschlechterung im Zustand der betroffenen Oberflächenwasserkörper zu rechnen ist <strong>und</strong><br />
auch die Zielerreichung in den Oberflächenwasserkörpern nicht gefährdet sind (§ 104a<br />
WRG 1959). Durch entsprechende Auflagen scheint es sowohl in der <strong>Errichtung</strong>s- als auch<br />
in der <strong>Betrieb</strong>sphase möglich, dass eine wesentliche Beeinträchtigung im ökologischen <strong>und</strong><br />
chemischen Zustand der betroffenen Oberflächengewässer gemäß § 105 Abs 1 lit m WRG<br />
1959 hintangehalten werden kann. Das Projekt scheint aus gewässerökologischer Sicht in<br />
Hinblick Schutzgut Oberflächengewässer umweltverträglich.<br />
− Auflagen beantragt<br />
37
Naturgefahren - wildbach- <strong>und</strong> lawinentechnische Beurteilung<br />
beurteilt im Gutachten des SV für Wildbach- <strong>und</strong> Lawinentechnik, DI Wolfgang Schilcher vom 3.10.2011<br />
Clubhaus − Das Clubhaus ist an einem wildbach – <strong>und</strong> lawinensicheren Standort geplant.<br />
Lawinengefährdung − Die Brücken 1, 2 <strong>und</strong> die Furt liegen in der Roten Gefahrenzone der Schafberglawinen.<br />
Bei einem Extremereignis müssen Schäden in Kauf genommen werden.<br />
− Im Bereich der Spielbahnen 3, 4, 6, 7, 8 können durch Lawinenabgänge vereinzelt<br />
Erosionsschäden <strong>und</strong> Ablagerungen von Steinen Holz <strong>und</strong> Erdreich verursacht werden.<br />
Wildbachgefährdung – Stierlochbach − Die Spielbahnen 7 <strong>und</strong> 8 liegen zur Gänze in der Roten Gefahrenzone des Stierlochbaches.<br />
− Der nördliche Abschlag der Spielbahn 7 ist an dem vorgesehenen Standort mit<br />
vertretbarem Aufwand nicht sicherbar.<br />
− Das Grün der Spielbahn 7 liegt sehr nahe am derzeitigen Fließgerinne des Stierlochbaches<br />
<strong>und</strong> ist durch Vermurungen stark gefährdet. Im Vermurungsfall ist auch bei einer seitlichen<br />
Erosionssicherung mit einem Abtrag des Grüns bzw. der Zerstörung der obersten Schichte<br />
zu rechnen. Zur Reduktion dieser Gefährdung sind Auflagen beantragt.<br />
− Der Abschlag der Spielbahn 8 ist stark durch Vermurungen gefährdet. Zur Reduktion<br />
dieser Gefährdung sind Auflagen beantragt.<br />
− Durch die Eingriffe für die <strong>Errichtung</strong> der Spielbahnen 7 <strong>und</strong> 8 ist nicht auszuschließen,<br />
dass es zu einer Mehrgefährdung des Objektes östlich der Talstation der Zugerbergbahn<br />
kommen kann. Zur Kompensation dieser Gefährdung ist eine Auflage beantragt.<br />
− Im Bereich des Grüns der Spielbahn 8 kann durch die Geländeänderungen auch eine<br />
Mehrgefährdung für das Werkstättengebäude entstehen. Zur Kompensation dieser<br />
Gefährdung ist eine Auflage beantragt.<br />
− Auflagen beantragt<br />
38
Wasser – Wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />
Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes, DI Albert Zoderer vom 20.10.2011<br />
Hochwassersicherheit<br />
− Durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes kommt es zu keinen nachteiligen<br />
Auswirkungen auf den Abfluss <strong>und</strong> den Geschiebetransport im Lechfluss. Die<br />
Hochwassersituation der Unterlieger bleibt unverändert.<br />
Wasserschutz- <strong>und</strong> Schongebiete − Wasserschutz- <strong>und</strong> Schongebiete werden durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der<br />
Golfanlage nicht berührt.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser − Die lokale Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wasserkörpers durch <strong>Errichtung</strong> des Altarmes im<br />
Mündungsbereich führt bei Beachtung entsprechender Schutzauflagen zu keiner<br />
nachhaltigen Beeinträchtigung des Gr<strong>und</strong>wassers.<br />
Düngung <strong>und</strong> Anwendung von<br />
Pflanzenschutzmitteln<br />
− Bei fachgerechter Anwendung von Dünge- <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln sind keine<br />
Beeinträchtigungen der Gr<strong>und</strong>wasserqualität zu erwarten.<br />
Trinkwasserversorgung − Zur Sicherstellung der im öffentlichen Interesse gelegenen Versorgungssicherheit der<br />
Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Lech ist die rechtzeitige Herstellung <strong>und</strong><br />
Inbetriebnahme einer Ersatzwasserleitung für die Ableitung der Schwarzbachquellen im<br />
betroffen Golfplatzgelände.<br />
Zusammenfassung − Das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan geht davon aus, dass durch das vorgesehene<br />
Projekt weder Beeinträchtigungen öffentlicher Interessen gemäß § 104 WRG noch eine<br />
Verschlechterung des Zustandes von Gewässern zu besorgen ist, sodass bei Beachtung der<br />
wasserwirtschaftlich relevanten Auflagen der Sachverständigen keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Bedenken gegen die projektgemäße Ausführung <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> der Golfplatzanlage<br />
bestehen.<br />
− Auflagen beantragt<br />
39
Geologie<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Geologie, Dr. Walter Bauer vom 2.9.2011<br />
Gr<strong>und</strong>wasser − Die Anlage wurde der natürlichen Dynamik des Lechflusses angepasst. Deshalb ergibt sich<br />
aus geologischer Sicht für das Gr<strong>und</strong>wasser keine nachhaltige Verschlechterung.<br />
Steinschlag − Die vorliegenden Berechnungen können nachvollzogen werden. Die Dimensionierung des<br />
Dammes ist in Ordnung. Durch eine kompaktere Gestaltung des Greens von Bahn 3 <strong>und</strong><br />
des Abschlages von Bahn 4 ließe sich der Eingriff in den Auwald deutlich verringern. Dies<br />
wäre auch für den Hochwasserschutz von Vorteil.<br />
Geschiebe − Die Planung enthält mit dem künstlichen Altarm ein Element, welches durchaus in der<br />
Lage sein kann eine Verschlechterung für die Unterlieger zu vermeiden.<br />
40
Luft <strong>und</strong> Klima<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Luftreinhaltung <strong>und</strong> Immissionsschutz, DI Arthur Sottopietra vom 17.8.2011<br />
Luftschadstoffbelastung − Lufthygienisch sind die Immissionen an Stickoxiden <strong>und</strong> Feinstaub maßgeblich.<br />
Kohlenmonoxidemissionen bzw. Emissionen an unverbrannten Kohlenwasserstoffen oder<br />
Benzol im Abgas von Fahrzeugen können als vernachlässigbar eingestuft werden.<br />
− Die Gesamtbelastung wird durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen [Anm:<br />
Normalbetrieb <strong>und</strong> Veranstaltungen] <strong>und</strong> die Emissionen durch „green-keeping“<br />
(Rasenmäher, Traktoren, usw.) nur unwesentlich beeinflusst: Zusatz-Immissionen unter<br />
3 % (Halbst<strong>und</strong>en- bzw. Kurzzeitmittelwert) bzw. 1 % (Jahresmittelwert bzw.<br />
Langzeitmittelwert) der jeweiligen Immissionsgrenzwerte nach IG-L. Die durch das<br />
Projekt verursachte Immissionsbelastung ist als unbedeutend bzw. messtechnisch nicht<br />
verifizierbar einzustufen.<br />
− Derartige Schlussfolgerungen gelten auch für die Bauphase.<br />
− Für die Bauphase sind zudem effektive Maßnahmen zur Emissionsminderung nach Stand<br />
der Technik vorgesehen.<br />
− Heizungsbedingte Emissionen werden durch den Fernwärme-Anschluss vermieden.<br />
Geruchsbelästigung − Häufige oder unzumutbare Geruchsbelästigungen (aus Lagerung Rasenschnitt, Kfz-<br />
Abgasen, Küche) können praktisch ausgeschlossen werden.<br />
Auswirkungen auf das Klima − Klimarelevante Änderungen (Minderung der Lufttemperatur, Änderung der Kenngrößen<br />
des Strahlungshaushaltes <strong>und</strong> der Windverhältnisse in einem 30-jährigen Ausmaß) werden<br />
nicht auftreten. Relevante Emissionen an „Treibhausgasen“ (CO2, N2O, Methan) oder<br />
anderen klassischen Luftschadstoffen (insbesondere Feinstaub, Stickoxide) werden weder<br />
in der <strong>Betrieb</strong>sphase noch in der Bauphase in nennenswerter Menge freigesetzt.<br />
− Auflagen beantragt<br />
41
Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />
Lärm <strong>und</strong> Erschütterung<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung, Univ-Doz DI Dr Wolfgang Wachter vom 14.7.2011<br />
<strong>und</strong> im ergänzenden Gutachten vom 13.10.2011<br />
Bauphase Während der <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage liegen einwirkende Schallimmissionen teilweise – je<br />
nach Aufpunkt – deutlich über dem vorhandenen Umgebungsgeräuschpegel.<br />
<strong>Betrieb</strong> der Golfanlage Es wird zusammenfassend festgehalten, dass die Kernaussagen des privaten Schallgutachtens<br />
(Anlage J zum UVP-Projekt) plausibel sind.*<br />
* Die Aussagen des privaten Schallgutachtens (Anlage J zum UVP-Projekt) sind folgende:<br />
Golfplatz mit Mäharbeiten Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass in den Zeiten von 6:00 – 16:00 Uhr die nach ÖAL Richtlinie<br />
(Nr. 3) zulässige Gesamtimmission bis auf die Immissionspunkte 1,2,4,5,7,8 <strong>und</strong> 9 nicht überschritten<br />
wird. Die Überschreitung in den oben genannten Immissionspunkten liegt zwischen 0,5 <strong>und</strong> 0,7 dB <strong>und</strong><br />
liegt im Toleranzbereich, da allgemein gilt, dass eine Schallpegeländerung von 1 dB vom Gehör eines<br />
normal empfindenden Menschen nicht wahrnehmbar ist. Nach Auffassung der privaten Gutachterin ist<br />
diese geringfügige Überschreitung des Richtwertes daher zu tolerieren. [...]<br />
Bewässerungsanlage Die durch die Bewässerungsanlagen verursachten Schallpegel sind in den nächstgelegenen<br />
Immissionspunkten nicht hörbar <strong>und</strong> überschreiten den Gr<strong>und</strong>geräuschpegel nicht.<br />
Lärmspitzen Der zulässige Spitzenpegel [Anm: zwischen 6:00 <strong>und</strong> 18:00 Uhr Werktag max. 70 dB] wird nicht<br />
überschritten.<br />
Terrasse Die von der Terrasse des Clubhauses ausgehenden Schallimmissionen liegen weit unterhalb<br />
der Zumutbarkeitsgrenzen.<br />
Waschplatz für Pflegegeräte Die vom Waschplatz ausgehenden Schallimmissionen liegen weit unterhalb der<br />
Zumutbarkeitsgrenzen.<br />
Auflagen beantragt<br />
42
Sportstättenbau <strong>und</strong> Sicherheitstechnik<br />
beurteilt im Gutachten des SV für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau, DI Martin Sailer vom 10.10.2011<br />
Sporttechnik − Das Projektsgebiet ist in vielerlei Hinsicht schwierig, liegt allerdings in einer<br />
landschaftlich äußerst reizvollen Lage. Nur mit zahlreichen technischen Eingriffen ist es<br />
möglich, im knapp bemessenen Projektgebiet eine ansprechende Golfplatzarchitektur<br />
umzusetzen. Dies geht zu Lasten der spielerischen Qualität der Golfanlage (z.B. Blendung<br />
<strong>und</strong> starker Schattenwurf, fehlende Driving Range) <strong>und</strong> erfordert große Anstrengungen<br />
bei der Golfplatzpflege (z.B. Gefahr der Staunässe, geringe Pufferwirkung des Bodens für<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffe).<br />
Sicherheit – Gefährdung durch<br />
Golfbälle<br />
− Die Ausführung der Golfsportanlage im technischen Sinn – Aufbau der Spielbahnen <strong>und</strong><br />
Übungsbereiche sowie des Bewässerungsteiches – entsprechen den einschlägigen<br />
technischen Richtlinien.<br />
− Auflagen beantragt<br />
− In Bezug auf die äußere Sicherheit des Golfplatzes sind die Wander- <strong>und</strong><br />
Mountainbikewege sowie die Forstwege <strong>und</strong> Viehtriebwege relevant.<br />
− Aufgr<strong>und</strong> des beengten Platzangebotes kann die Golfplatzarchitektur nicht in allen<br />
Bereichen die Sicherheit gewährleisten. Es sind ergänzende Maßnahmen erforderlich<br />
(siehe beantragte Auflagen).<br />
− Das Vorhaben entspricht den sicherheitstechnischen Erfordernissen im Sinne des Standes<br />
der Sporttechnik. Bei Umsetzung der Nebenbestimmungen ist daher eine Gefährdung des<br />
Lebens oder der Ges<strong>und</strong>heit bzw. des Eigentums mit an Sicherheit grenzender<br />
Wahrscheinlichkeit auszuschließen.<br />
− Auflagen beantragt<br />
Sicherheit – Gefährdung durch − Zur Gefährdung von Nutztieren durch Golfbälle im Futter oder durch direkte Aufnahme<br />
43
Golfbälle im Zhg. mit der Nutzung<br />
der angrenzenden<br />
landwirtschaftlichen Flächen<br />
sowie zum Gefährdungspotential beim Einsatz eines Kreiselheuers verweist der<br />
Sachverständige für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau auf den UVP-Bescheid Zahl:<br />
VIb-501.01/0003 vom 28.4.2009 zum Golfplatz Rankweil.<br />
− Im erwähnten Bescheid ist folgendes ausgeführt:<br />
a) Der Amtsachverständige für Veterinärmedizin hat in seinem Gutachten vom 24.11.2008<br />
nachvollziehbar dargelegt, dass von Golfbällen, auch von aufgeschnittenen oder<br />
aufgeschlitzten, keine Gefährdung im Sinne einer erhöhten Verletzungsgefahr im<br />
Maulhöhlen- oder Schl<strong>und</strong>bereich, keine Gefahr einer Schl<strong>und</strong>verstopfung oder<br />
Erstickung <strong>und</strong> auch keine Gefahr einer Fremdkörpererkrankung ausgeht.<br />
b) Zur Gefährdung durch das Wegschleudern von (Anm: in Wiesen liegenden) Golfbällen<br />
hat der Kfz-technische Amtsachverständige schlüssig ausgeführt, dass lediglich beim<br />
Einsatz eines Kreiselheuers ein auf dem Gras liegender Golfball weggeschleudert<br />
werden könnte <strong>und</strong> dabei werde der Golfball mitsamt dem Heu aufgewirbelt <strong>und</strong> durch<br />
dieses abgebremst. Dazu wird – wie der genannte Sachverständige ausführt – der<br />
Vollständigkeit halber weiters bemerkt, dass das Gefährdungspotential durch einen auf<br />
dem Gras liegenden Stein – bedingt insbesondere durch sein höheres spezifisches<br />
Gewicht – größer ist als bei einem aus Kunststoff bestehenden Golfball.<br />
44
Ges<strong>und</strong>heit<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Medizin, Dr Christian Bernhard vom 21.10.2011<br />
.....Luftschadstoffe − Nach den eingesehenen Unterlagen, der Immissionsprognose in der<br />
Umweltverträglichkeitserklärung <strong>und</strong> den f<strong>und</strong>ierten Ausführungen des<br />
Amtssachverständigen für Luftreinhaltung kann aus medizinischer Sicht eine<br />
Beeinträchtigung von Menschen <strong>und</strong> auch eine Geruchsbelästigung bei nach dem Stand<br />
der Technik getroffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung ausgeschlossen bzw. als<br />
tolerierbar eingestuft werden.<br />
Sicherheit − Beim <strong>Betrieb</strong> eines Golfplatzes sind aus medizinischer Sicht einerseits Verletzungen<br />
durch fehlgeschlagene Bälle zu bedenken. Diese können durch die im<br />
sicherheitstechnischen Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ein die körperliche<br />
Sicherheit nicht mehr gefährdendes Maß reduziert werden.<br />
Lärm − Die während der Bauphase wahrnehmbare Lärmbelastung ist aufgr<strong>und</strong> der gesicherten<br />
Nachtruhe kompensierbar <strong>und</strong> stellt nach Art <strong>und</strong> Ausmaß keine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung<br />
für Menschen dar.<br />
Zusammenfassung − Insgesamt sind die Auswirkungen der <strong>Betrieb</strong>sanlage auf den Organismus als gering<br />
abzuschätzen.<br />
− Der <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes lässt keine negativen Auswirkungen auf den Organismus von<br />
Anrainern erwarten.<br />
− Aus medizinischer Sicht werden keine Anträge gestellt, wenn den Forderungen der<br />
übrigen mit dem Projekt befassten Sachverständigen entsprochen wird.<br />
45
Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, Dipl Natw Rochus Schertler vom 29.8.2011<br />
Beurteilung der Auswirkungen auf: die terrestrische Ökologie, insbesondere auf Land-Lebensräume, Vegetation <strong>und</strong> Tierwelt.<br />
terrestrische Ökologie − Als weitestgehend ökologisch abgewertete Lebensräume innerhalb des Golfplatzgeländes<br />
müssen sämtliche nach Umsetzung der Baumaßnahmen mehr als 3x jährlich gemähten<br />
oder mit Golfrasen versehenen oder befestigten bzw. vegetationsfreien Flächen gelten:<br />
Fairways, Grüns, Vorgrüns, Bunker, Grasmulden <strong>und</strong> Semiroughs sowie alle neu<br />
errichteten Verkehrsflächen <strong>und</strong> der geplanten Steinschlagschutzdamm (bis sich darauf<br />
vollflächig Bewuchs eingestellt hat), im Gesamtausmaß von r<strong>und</strong> 4 ha. Mit der aus der<br />
<strong>Errichtung</strong> des Golfplatzes <strong>und</strong> seinem <strong>Betrieb</strong> einher gehenden massiven Verarmung an<br />
Arten von blühenden Pflanzen, Tieren <strong>und</strong> Bodenorganismen <strong>und</strong> strukturellen<br />
Verarmung abiotischer Landschaftselemente im Golfplatzgelände gehen einerseits<br />
Störungen in heute vorhandenen intakten Nahrungsketten einher, andererseits fällt die<br />
heute vorhandene Vielfalt an ökologischen Nischen den einheitlichen Gestaltungskriterien<br />
von Golfplatzflächen zum Opfer.<br />
Flora <strong>und</strong> Vegetation − Mit dem Bau des gegenständlichen Golfplatzes Lech-Zug in der in den Plan- <strong>und</strong><br />
Beschreibungsunterlagen dargelegten Form <strong>und</strong> des darauf folgenden <strong>Betrieb</strong>s Lech-Zug<br />
gehen Verluste im Ausmaß von mehreren Hektar an typischen Lebensräumen <strong>und</strong><br />
pflanzlicher Artenvielfalt auf den betroffenen Flächen einher.<br />
Fauna − Mit den Verlusten an heute vorhandener pflanzlicher Artenvielfalt, typischer<br />
standortgerechter Vegetation <strong>und</strong> der bisherigen mittelintensiv bis extensiven<br />
Landnutzung geht ein direkter Lebensraumverlust im Ausmaß von mehreren Hektar für<br />
im Golfplatzbereich vorkommende Tierarten einher. Hinzu kommen Nachteile die sich<br />
aus der sehr intensiven Bewirtschaftung der Golfplatzflächen durch Chemikalien etc<br />
ergeben können. Hinzu kommen Störungen in bisher weitgehend störungsfreien<br />
Bereichen, die die Habitatqualität für störungsempfindliche Wirbeltierarten<br />
46
eeinträchtigen <strong>und</strong> nicht nur während der Bauphase, eine deutliche Wirkung über das<br />
Golfplatzareal hinaus haben können.<br />
Zusammenfassung − Das Vorhaben stellt im Hinblick auf Aspekte der Ökologie, Flora, Fauna <strong>und</strong><br />
Landschaftsbild eine dauerhaft wirksame, massive <strong>und</strong> großflächige Beeinträchtigung dar<br />
<strong>und</strong> ist aus naturschutzfachlicher Sicht klar abzulehnen.<br />
− Auflagen beantragt, sofern das Vorhaben bewilligt werden sollte<br />
Wald<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Forsttechnik, DI Karl Studer vom 22.8.2011<br />
dauerhafte Rodungen für Golfplatz<br />
<strong>und</strong> Schaffung Weideflächen<br />
− Die dauerhaften Rodungen (20.365 m² Golfplatz, 24.566 m² Schaffung Weide) tangieren<br />
in einem überwiegenden Maße latschenbestockte Waldflächen, denen<br />
Bodenschutzfunktion, ausgleichende Wirkung bei Starkniederschlägen <strong>und</strong><br />
Hochwasserereignissen sowie untergeordnete Erholungswaldfunktion zukommt. Lokal<br />
wirken die Bestände auch stabilisierend im Falle von Steinschlag.<br />
− Eine Kompensation der Bodenschutzfunktion an den betroffenen Standorten ist nicht<br />
möglich, d.h. dass eine allfällige Erosion im Wege von technischen<br />
Sanierungsmaßnahmen zu beheben wäre.<br />
− Der Bedeutung als ausgleichendes Element im regionalen Wasserhaushalt im Falle von<br />
Starkniederschlägen <strong>und</strong> Hochwasser ist im Wege von Schutzwaldsanierungsmaßnahmen<br />
auf degradierten Schutzwaldstandorten in lokalem Einzugsgebiet Rechnung zu tragen.<br />
− Die stabilisierende Wirkung im Falle von Steinschlag wird durch technische Maßnahmen<br />
im eigenen Ermessensbereich zu kompensieren sein.<br />
− Durch die bei den Rodungsmaßnahmen der hochstämmigen Bestände entstehenden<br />
Steilränder nimmt die Sturmwurfgefahr zu. Damit ist zu befürchten, dass der zu<br />
47
erwartende Befall durch Sek<strong>und</strong>ärschädlinge angesichts der vitalitätsgeschwächten<br />
Waldbestände Gefahr drohende Ausmaße annimmt.<br />
− Die rodungsbedingte Reduktion der Hochwaldbestände <strong>und</strong> die nicht auszuschließende<br />
Dezimierung infolge Sek<strong>und</strong>är-Schädlingsbefall wird bedingen, dass die dem Wald<br />
zukommende Funktion als Windbarriere verschlechtert wird ebenso wie lokal auch die<br />
Objektschutzfunktion gegen Steinschlag <strong>und</strong> Lawineneinwirkungen verschlechtert wird.<br />
Reaktivierung Waldweide − Die Reaktivierung einer Waldweide (44.476 m²) wird den dort eingeleiteten<br />
Bodenmeliorationsprozess zur Behebung der Verdichtung, Aktivierung der Mykorrhiza<br />
<strong>und</strong> des Bodenlebens unterbrechen <strong>und</strong> rückgängig machen.<br />
− Folge sind eine Verschlechterung der Standortsverhältnisse – limitierend für Struktur <strong>und</strong><br />
Vitalität des Bestandes, Baumartenzusammensetzung <strong>und</strong> Pflanzendichte, wodurch die<br />
Disposition für Forstschädlinge <strong>und</strong> Sturmeinwirkung zunimmt. Damit geht auch ein<br />
erhöhter <strong>und</strong> rascherer Oberflächenabfluss, Erosion <strong>und</strong> nimmt auch die Gefahr von<br />
Hochwasserereignissen hinsichtlich Ausmaß <strong>und</strong> Häufigkeit zu.<br />
Aufforstungsfläche − Die Aufforstung wird aus forsttechnischer Sicht als nicht zweckmäßig angesehen.<br />
Ersatzmaßnahme<br />
Schutzwaldsanierung<br />
− Aus forsttechnischer Sicht scheint das Projekt jedoch dann vertretbar, wenn der<br />
rodungsbedingten Verschlechterung des Wasserhaushaltes, insbesondere im Falle von<br />
Starkniederschlägen sowie bei Hochwasserereignissen, <strong>und</strong> der Verschlechterung der<br />
Wohlfahrtsfunktion (Windbarriere) durch die im Projekt vorgesehene Ersatzmaßnahme –<br />
Schutzwaldsanierung auf einer Fläche von ca. 16 ha - begegnet wird, indem durch<br />
Nutzungseingriffe <strong>und</strong> technische Verbauungsmaßnahmen die Verjüngung eingeleitet <strong>und</strong><br />
auf den betroffenen Waldflächen der Waldweideeinfluss langfristig ausgeschlossen<br />
werden.<br />
− Auflagen beantragt<br />
48
Tiere* – Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft, DI Hubert Schatz vom 5.9.2011<br />
*umfasst die Wildarten gemäß Jagdgesetz<br />
Wildtierlebensraum − Durch die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> den <strong>Betrieb</strong> des Golfplatzes sind Veränderungen in der<br />
Biotopqualität der Projektsfläche als auch im Verhalten der Wildtiere* in <strong>und</strong> außerhalb<br />
des Golfplatzareals zu erwarten (veränderten Raumnutzung <strong>und</strong> eine deutliche<br />
Verschiebung der Aktivitätszeiten in die Nachtst<strong>und</strong>en).<br />
− *Rot- <strong>und</strong> Rehwild (Äsung gesamte Vegetationszeit, mit Massierung von Rotwild im<br />
Frühjahr), Fuchs, Dachs, Wiesel, Marder, Hasen, Rabenvögel,. Tag- <strong>und</strong> Nachtgreife<br />
− Auf der Golfanlage ist mit erheblichem Wildeinfluss in Form von Tritt- <strong>und</strong> Wühltätigkeit<br />
sowie Verbiss, Schlag, Schäle <strong>und</strong> Picktätigkeit zu rechnen. Privatrechtliche<br />
Vereinbarungen zur Lösung dieses absehbaren Konfliktes werden dringend empfohlen.<br />
Ersatzmaßnahmen − Von den Ersatzmaßnahmen haben die Vorhaben auf den Ersatzflächen 1 bis 3 (Anm:<br />
Rodung auf Gst 2079/1 KG Dalaas <strong>und</strong> Reaktivierung Waldweide auf Gst 368/9 KG Lech<br />
als Ersatzmaßnahmen für Weideverluste bei Golfplatz) unter Berücksichtigung der<br />
beantragten Auflagen keine negativen Auswirkungen auf Wildökologie <strong>und</strong> Jagd. Bei<br />
entsprechender Gestaltung können sich daraus sogar Vorteile ergeben.<br />
− Im Gegensatz dazu stellen die geplanten Maßnahmen auf der Ersatzfläche E 4 -<br />
Femelhiebe (Anm: Schutzwaldmaßnahmen Zuger Älpele als Ersatzmaßnahmen für<br />
Rodungen) große Probleme mit weitreichenden Folgen für die Wild <strong>und</strong> Jagd sowohl im<br />
betroffenen Revier als auch für die gesamte Wildregion 2.3-Lech dar.<br />
Jagdbetrieb / Wildregion 2.3-Lech − Die veränderten Raumnutzung <strong>und</strong> die Verschiebung der Aktivitätszeiten in die<br />
Nachtst<strong>und</strong>en (in <strong>und</strong> außerhalb des Golfplatzareals) kann die Bejagung des Wildes <strong>und</strong><br />
somit Erfüllung der behördlich angeordneten Abschüsse beeinträchtigen.<br />
− Das eigentliche Projektsareal inklusive der Gebiete unterm Schafberg fällt als<br />
Bejagungsfläche für die Zeit während der Bau- <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong>sphase zur Gänze aus, was zu<br />
49
einer massiven Verschlechterung der Jagdausübung in den betroffenen Revieren <strong>und</strong><br />
somit zu einer Entwertung der Jagdgebiete führt.<br />
− Eine Einzäunung der gesamten Golfanlage sowie die Forderung nach<br />
„golfplatzangepassten“ Wildbeständen (Reduktionsabschüsse, behördlich angeordnete<br />
Abschussaufträge, Freihaltung, etc. werden aus fachlicher Sicht strikt abgelehnt (Anm:<br />
Korridorfunktion für Wildtiere).<br />
− Die geplante Golfplatzanlage Lech hat aus wildökologischer <strong>und</strong> jagdwirtschaftlicher<br />
Sicht sowohl auf die vom Projekt direkt betroffenen Reviere als auch auf die Wildregion<br />
2.3-Lech negative Auswirkungen. Diese können durch die Umsetzung von Maßnahmen,<br />
wie die zeitliche Beschränkung der Bau-, Bewirtschaftungs- <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong>szeiten sowie<br />
Schutzmaßnahmen an Pflanzen zur Verhinderung von Wildschäden deutlich minimiert<br />
werden, sodass das Golfplatzprojekt Lech wildtierverträglich durchgeführt werden<br />
könnte.<br />
− Obwohl sich mit diesen Maßnahmen auch die negativen Auswirkungen auf die<br />
Jagdausübung verringern, bleibt ein gewisser Schaden für die Jagd bestehen.<br />
− Auflagen beantragt<br />
50
Landschaft<br />
Landschaft<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung, Dipl Natw Rochus Schertler vom 29.8.2011<br />
Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit von<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
− Die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens führt zu großflächigen landschaftsbildlichen<br />
Veränderungen. Besonders augenfällig werden diese, wenn die zu schaffenden Strukturen<br />
(Spielbahnen samt Nebenanlagen wie Bunkern, Golfplatzeinrichtung, Wege, Brücken,<br />
Steinschlagschutzdamm etc.) sowohl was ihre Ausformung, Situierung im Gelände als<br />
auch ihre farbliche Erscheinung betrifft einen künstlich wirkenden Kontrast zur<br />
Landschaft der Umgebung darstellen. Auch wenn die Nähe des Golfplatzes zum Ortsteil<br />
Zug diesbezüglich sicherlich eine vorteilhafte Wirkung hat, ist dennoch davon aus zu<br />
gehen, dass es zu einer gewissen optischen Belastung gegenüber dem heute bestehenden<br />
Landschaftsbild kommen wird.<br />
− Das Vorhaben stellt im Hinblick auf Aspekte der Ökologie, Flora, Fauna <strong>und</strong><br />
Landschaftsbild eine dauerhaft wirksame, massive <strong>und</strong> großflächige Beeinträchtigung dar<br />
<strong>und</strong> ist aus naturschutzfachlicher Sicht klar abzulehnen.<br />
− Auflagen beantragt, sofern das Vorhaben bewilligt werden sollte<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Raumplanung <strong>und</strong> Baugestaltung, DI Felix Horn vom 12.10.2011<br />
Clubhaus − Insgesamt ergibt sich ein stimmiges Gesamterscheinungsbild in Hinblick auf<br />
Materialisierung (Fassadenstruktur als vertikale Riegelkonstruktion in Holz,<br />
Sockelbereiche mittels Steinmauerwerk verblendet, extensiv begrüntes Flachdach) <strong>und</strong><br />
Formgebung (ovaler Gr<strong>und</strong>riss adäquat für Sondernutzung Golf). Weiters wird durch die<br />
Situierung des Gebäudes die sensible Hangkante nicht unterbrochen <strong>und</strong> ein wichtiges<br />
landschaftsbildliches Element erhalten.<br />
51
Parkplatz − Eine gestalterische Einbindung in die Umgebung ist nicht erkennbar. Ein<br />
Bepflanzungskonzept ist noch abzustimmen.<br />
Brückenbauwerke − Bedeutsam sind die Beiden großen Brücken mit Spannweiten von 26 <strong>und</strong> 37m. Insgesamt<br />
konnte durch die gewählte Konstruktion für dies Brücken ein Maximum an optischer<br />
Leichtigkeit erzielt werden, sodass eine Störwirkung nicht zu erwarten ist.<br />
Spielbahnen − Der Spielbahnenbereich liegt in einer eigenen Landschaftskammer entlang des Lechflusses<br />
<strong>und</strong> ist gegenüber dem Ortgebiet von Zug wesentlich tiefer gelegen mit einem Hangbereich<br />
<strong>und</strong> Bergflanken <strong>und</strong> Flusslauf als räumliche Zäsur. Die Spielbahnen wurden möglichst in<br />
die vorhandene Topographie eingebettet. Der neu konzipierte Flusslauf<br />
(Hochwasserentlastung) wird als attraktives Element wahrgenommen. Landschaftsbildliche<br />
Störwirkungen sind nicht zu erwarten.<br />
Raum <strong>und</strong> Verkehr<br />
Wanderwege<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Raumplanung <strong>und</strong> Baugestaltung, DI Felix Horn vom 12.10.2011<br />
− Durch die geplanten Spielanlagen müssen Teilabschnitte von bereits bestehenden<br />
Wanderwegen verlegt werden. Insgesamt kommt es nach Einschätzung des Unterfertigten<br />
zu keiner wesentlichen Verschlechterung bzw. bleibt die Attraktivität der Wanderwege<br />
erhalten.<br />
Verkehr<br />
beurteilt in der Stellungnahme des ASV für Verkehrstechnik, Ing. Christian Wolf vom 7.7.2011<br />
Verkehr − Das vehrkehrstechnisches Gutachten der UVE (Besch&Partner mit Datum April 2011)<br />
nachvollziehbar:<br />
52
− Dieses Gutachten wird im Bericht zur UVE zusammengefasst:<br />
c) Aus der Beurteilung des Fachgutachtens geht hervor, dass der während der Bauphase<br />
zusätzlich induzierte Verkehr als gering einzustufen ist. Aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />
Verkehrszunahme (3 Lkw-Fahrten pro Tag) <strong>und</strong> der Tatsache, dass durchschnittlich ca.<br />
46 Busse täglich die Straße benutzen (Zufahrt Spullersee), ergibt sich nur eine geringe<br />
Änderung der Verkehrssituation.<br />
d) Ebenso ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen für den Spielbetrieb (10 bis 20<br />
Kfz/h) deutlich unter dem Rahmen des Verkehrsaufkommens für Erschließungsstraßen<br />
<strong>und</strong> ist die Leistungsfähigkeit des bestehenden Straßennetzes hierzu gegeben. .....<br />
e) Der Bedarf an den notwendigen Stellplätzen (gemäß gültigen Richtlinien) ist durch das<br />
Vorhaben gedeckt.<br />
Tourismus<br />
beurteilt in der Stellungnahme der Wirtschaftsabteilung, Dipl Bw Harald Moosbrugger vom 27.8.2011<br />
Zusammenfassung − Die Destination Lech-Zürs konnte sich im internationalen Umfeld insbesondere als<br />
exklusive Wintersportdestination etablieren. Das Golfprojekt Lech-Zug leistet einen<br />
wichtigen Beitrag zur Abr<strong>und</strong>ung des Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebots in der Region <strong>und</strong> zur<br />
Stärkung des Sommertourismus in der Destination Lech-Zürs.<br />
− Der Golfsport hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Durch das geplante Projekt<br />
wird der Ganzjahrestourismus forciert. Die Nächtigungszahlen im Sommer sowie in der<br />
Nebensaison (Frühjahr, Herbst) können gesteigert werden.<br />
− Darüber hinaus werden zusätzliche Arbeitsplätze in der Region geschaffen.<br />
− Aus touristischer Sicht wird die 9-Loch-Golfanlage Anlage mit der geplanten Infrastruktur<br />
befürwortet.<br />
53
Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />
Landwirtschaft<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Landwirtschaft, Ing. Alois Moosbrugger vom 8.8.2011<br />
Flächenverluste/<br />
Flächenkompensation<br />
In-Aussichtstellen von anderen<br />
Ersatzflächen in Lech für den <strong>Betrieb</strong><br />
Kaufmann i<br />
Verkehrsbelastung für die<br />
Landwirtschaft<br />
− Der Gesamtflächenverlust für den landwirtschaftlichen <strong>Betrieb</strong> Kaufmann ist gravierend<br />
(7,60 ha oder 15,77% der derzeit bewirtschafteten Gesamtfläche), insbesondere auch<br />
deswegen, da diese Flächen in Hofnähe liegen <strong>und</strong> sich für die Beweidung eignen.<br />
− Wenn der Futterentgang (aufgr<strong>und</strong> des Flächenverlustes) im Hof Kaufmann durch<br />
Zukauffutter kompensiert wird, erhöht sich der Stickstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern<br />
durchschnittlich um 11 kg Sticktsoff/ha düngerwürdiger Fläche (von 47 kg N/ha auf 58<br />
kg N/ha). Die Grenzwerte des Öpuls bzw. des Wasserrechtsgesetzes bzw. der<br />
Nitratrichtlinie werden jedoch nicht erreicht.<br />
− Die Ersatzweideflächen (Schneeflucht) für die Alpe Spullers-Brazer Staffel liegen höher<br />
als die bisherigen, vom Golfplatz beanspruchten Schneefluchtflächen <strong>und</strong> sind dadurch<br />
unter Umständen zur Schneeflucht weniger geeignet.<br />
− Aus der Gesamtsicht der Lecher Landwirtschaft sind die derzeitigen landwirtschaftlich<br />
bewirtschafteten Teilflächen des Golfplatzprojektgebietes nicht ersetzbar, da der Boden<br />
nicht vermehrbar ist.<br />
− Das zusätzliche Verkehrsaufkommen [Anm: Bauphase <strong>und</strong> Spielbetrieb] beeinträchtigt den<br />
Verkehr von landwirtschaftlichen Maschinen <strong>und</strong> Geräten im Einzugsbereich des<br />
Golfplatzgebietes im Allgemeinen <strong>und</strong> die Bewirtschaftung des Hofes Kaufmann im<br />
Besonderen.<br />
Pachtpreisgefüge − Die Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird in Lech häufig an eine<br />
ökologische, extensive Nutzung geb<strong>und</strong>en – Pachtzinse werden größtenteils nicht<br />
entrichtet. Im Bereich Omesberg werden im Landesvergleich moderate Pachtpreise für<br />
54
landwirtschaftliche Gr<strong>und</strong>stücke bezahlt.<br />
− Es ist abzusehen, dass durch das Golfplatzprojekt der derzeit moderate Pachtpreis zum<br />
Nachteil der Landwirte angehoben wird (vgl. Entwicklungen Golfplatz Rankweil).<br />
Ballirrläufer − Auf den an den Golfplatz angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken ist mit Ballirrläufern nur vereinzelt<br />
zu rechnen. Für das Gr<strong>und</strong>stück Gst 306 können aber Beeinträchtigungen durch<br />
Zertrampeln des Futteraufwuchses durch ballsuchende Spieler <strong>und</strong> durch Bälle im Futter<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
Alpenkonvention <strong>und</strong> <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Bodenschutzkonzept<br />
− Das Golfplatzprojekt trägt Kernforderungen der Protokolle der Alpenkonvention <strong>und</strong> des<br />
Bodenschutzkonzeptes des Landes, wonach eine standortgerechte umweltverträgliche<br />
Berglandwirtschaft erhalten wird, eine ökologisch tragbare Nutzung berücksichtigt wird,<br />
die Raumnutzung an ökologische Notwendigkeiten angepasst wird <strong>und</strong> mit Flächen<br />
sparsam umgegangen werden soll, nicht Rechnung, da derzeit überwiegend extensiv<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen von 15,80 ha in Flächen mit teilweise sehr intensiver<br />
Nutzung <strong>und</strong> Düngung (bis 200 kg N/ha bei den Grüns <strong>und</strong> Vorgrüns laut Düngeplan)<br />
umgewandelt werden.<br />
Zusammenfassung − Durch das vorliegende Golfplatzprojekt ist, trotz aller Kompensationsbemühungen, eine<br />
Beeinträchtigung des Schutzgutes Landwirtschaft gegeben.<br />
55
technische Erfordernisse <strong>und</strong> Sicherheit<br />
Hochbautechnik<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Hochbautechnik, Ing. Lothar Gabl vom 30.8.2011<br />
− Auflagen beantragt<br />
Brückenbau<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Brückenbautechnik, DI Armin Wachter vom 26.7.2011<br />
− Auflagen beantragt<br />
Elektrotechnik<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Elektrotechnik, Ing. Walter Fleisch vom 22.8.2011<br />
− Auflagen beantragt<br />
Maschinenbau (Lagerung brennbare Flüssigkeiten <strong>und</strong> Dünger)<br />
beurteilt im ergänzenden Gutachten des ASV für Maschinenbau <strong>und</strong> Lärmschutz, Univ-Doz DI Dr Wolfgang Wachter vom 13.10.2011<br />
Lagerung brennbare Flüssigkeiten − Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in geringen Mengen im Sinne der Verordnung<br />
über brennbare Flüssigkeiten, BGBl. Nr. 240/1991, wird zur Kenntnis genommen. Davon<br />
unberührt ist die genehmigte Lagerung von Dieselkraftstoff.<br />
Lagerung Dünger − Es wird davon ausgegangen, dass die Lagerung von Dünger gemäß den Vorgaben der<br />
Düngerhersteller erfolgt.<br />
− Auflagen beantragt<br />
56
Abfall<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Abfalltechnik Ing. Klaus Steurer, vom 7.9.2011<br />
Bodenaushubmaterial − Beim Bodenaushubmaterial ist [laut Projektsbeschreibung] vorgesehen, dieses nicht einer<br />
Entsorgung zuzuführen, sondern innerhalb des Projektsgeländes für notwendige<br />
Geländegestaltungen zu verwenden. Die Begründung der Notwendigkeit dieser<br />
Geländegestaltungen erscheint aus abfalltechnischer Sicht schlüssig <strong>und</strong> nachvollziehbar.<br />
Eine Entledigungsabsicht oder ein öffentliches Interesse dieses Bodenaushubmaterials als<br />
Abfall einzustufen, werden daher nicht gesehen. Dem entsprechend ist davon auszugehen,<br />
dass das Bodenaushubmaterial nicht als Abfall im Sinne des AWG 2002 anfällt <strong>und</strong> im<br />
Rahmen des gegenständlichen Vorhabens auch keine Abfallbehandlungsanlage betrieben<br />
wird.<br />
sonstige Abfälle inkl. Rasenschnitt − Es ist davon auszugehen, dass diese entsprechend der durch die Gemeinde vorgegebenen<br />
Entsorgungssysteme entsorgt werden. Eine Behandlung dieser Abfälle im Bereich des<br />
gegenständlichen Projektes ist, bis auf eine Zwischenlagerung bis zum Abtransport, nicht<br />
vorgesehen.<br />
Lebensmittelhygiene<br />
beurteilt im Gutachten des ASV für Lebensmittelhygiene, Roland Fußenegger vom 30.8.2011<br />
− Auflagen beantragt<br />
Arbeitsinspektorat<br />
beurteilt im Gutachten des SV für Arbeitnehmerschutz, Ing. Gerhard Delazer vom 11.8.2011<br />
− Auflagen beantragt<br />
Brandverhütungsstelle<br />
beurteilt im Gutachten des SV für Brandschutz, Ing. Johannes Künzle vom 26.7.2011<br />
− Auflagen beantragt<br />
57
6.2.2 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf Gr<strong>und</strong>lage des R<strong>und</strong>schreibens zur Durchführung des UVP-G 2000 GZ BMLFUW-<br />
UW.1.4.2/0013-V/1/2011vom 16.2.2011<br />
In der nachfolgenden Tabelle Auswirkungen des Vorhabens sind die unmittelbaren<br />
<strong>und</strong> mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter gemäß UVP-G<br />
2000, wie sie in den UVP-Fachgutachten dargelegt sind, im Überblick vereinfacht<br />
dargestellt.<br />
Die Auswirkungen auf ein Schutzgut können mehrfach sein, wenn Teilbereiche des<br />
Schutzgutes unterschiedlich betroffen werden.<br />
Auswirkungen des Vorhabens<br />
Schutzgut nach<br />
UVP-G 2000<br />
Boden, Wasser, Luft<br />
<strong>und</strong> Klima<br />
keine<br />
Beeinträchtigung<br />
Beeinträchtigung „x“<br />
bzw. erhebliche<br />
Beeinträchtigung „X“<br />
Boden X<br />
Verbesserung<br />
keine Auswirkungen<br />
bei Einhaltung von<br />
Auflagen /Maßnahmen<br />
Wasser X<br />
Luft <strong>und</strong> Klima X X<br />
Menschen, Tiere,<br />
Pflanzen, Lebensräume<br />
Lärm <strong>und</strong> Erschütterung X<br />
Sicherheit X<br />
Ges<strong>und</strong>heit X<br />
Naturgefahren<br />
Tiere, Pflanzen X<br />
bei Extremereignissen<br />
können Schäden an der<br />
Golfanlage entstehen<br />
Wild gem. Jagdgesetz X<br />
Lebensräume terrestr<br />
Ökologie X<br />
Wald x X<br />
Landschaft<br />
Landschaftsbild X<br />
Raum X<br />
Verkehr X<br />
gewisse optische<br />
Belastung<br />
Tourismus X<br />
Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />
Landwirtschaft x<br />
technische<br />
Erfordernisse <strong>und</strong><br />
Sicherheit<br />
X<br />
59
Zusammengefasst ergibt sich aus den Fachgutachten der Behörde Folgendes:<br />
o Die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> der <strong>Betrieb</strong> der 9-Loch Golfanlage Lech-Zug ist für die<br />
Schutzgüter Boden <strong>und</strong> Natur- <strong>und</strong> Landschaft mit erheblichen<br />
Beeinträchtigungen verb<strong>und</strong>en.<br />
o Die <strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> der <strong>Betrieb</strong> der 9-Loch Golfanlage Lech-Zug ist für die<br />
Landwirtschaft mit Beeinträchtigungen verb<strong>und</strong>en.<br />
o Für die Schutzgüter Luft, Wasser, Ges<strong>und</strong>heit, Lärm, Sicherheit (inkl. Hochwassersicherheit)<br />
<strong>und</strong> Verkehr ergeben sich aus dem Projekt – bei Ausführung<br />
<strong>und</strong> Einhaltung der beantragten Auflagen – keine Beeinträchtigungen bzw.<br />
befinden sich diese im Toleranzbereich.<br />
o Für den Tourismus ergeben sich aus der Durchführung des Projektes<br />
Verbesserungen.<br />
allfällige Wechselwirkungen<br />
Auf Wechselwirkungen in der Auswirkung des Projektes wurde bereits in einzelnen<br />
Gutachten verwiesen (Rodung für Weide <strong>und</strong> Reaktivierung Waldweide versus<br />
Waldfunktionen; Ersatzmaßnahmen im Schutzwald versus Wildbewirtschaftung).<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes – öffentliche Pläne<br />
Die durch das Clubgebäude <strong>und</strong> den Golfplatz beanspruchte Flächen sind im<br />
Flächenwidmungsplan noch als Freifläche Landwirtschaft bzw. als Freifläche<br />
Freihaltegebiet bzw. als Fläche Forstwirtschaft ausgewiesen.<br />
60
7 AUFLAGEN<br />
Boden, Wasser, Luft <strong>und</strong> Klima<br />
Boden – beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Bodenschutz vom 28.7.2011 <strong>und</strong> ergänzendes GA des ASV<br />
für Bodenschutz vom 17.10.2011<br />
1. Nach Begründung einer stabilen Rasenvegetation ist durch einen gut<br />
ausgebildeten Greenkeeper dafür Sorge zu tragen, dass die Düngemengen auf<br />
den tatsächlichen Bedarf reduziert werden. Die Werte des Düngeplans für<br />
Golfplätze des Österreichischen Golfverbandes (Tabelle 8, Gutachten Dr. Fitz)<br />
dürfen jedenfalls nicht überschritten werden.<br />
2. Für Beweissicherungszwecke sind bei den GW-Pegeln 2 <strong>und</strong> 3 jährlich zu<br />
Beginn <strong>und</strong> gegen Ende der Spielsaison Wasserproben durch ein akkreditiertes<br />
Labor entnehmen <strong>und</strong> untersuchen zu lassen. Neben den obligatorischen<br />
Parametern pH-Wert <strong>und</strong> elektrische Leitfähigkeit sind die Gehalte an den<br />
Nährstoffen Nitrat, Ammonium, Kali <strong>und</strong> Phosphat zu prüfen. Die Prüfberichte<br />
sind unaufgefordert der Behörde zu übergeben. Überschreitet einer der<br />
Messwerte das 50%-Niveau der Gr<strong>und</strong>wasserschwellenwertverordnung, ist der<br />
Düngeplan in erforderlichem Ausmaß anzupassen. Sind keine wesentlich<br />
erhöhten Werte messbar, kann die Prüfung nach 5 Jahren entfallen.<br />
3. Der Einsatz von Herbiziden zur Unkrautbekämpfung darf nur punktuell bei<br />
Auftreten von Verunkrautungen erfolgen. Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel,<br />
die in Österreich für den Anwendungszweck zum Anwendungszeitpunkt<br />
zugelassen sind, maximal im empfohlenen Ausmaß bzw. in der empfohlenen<br />
Konzentration eingesetzt werden.<br />
4. Auf eine vorbeugende Behandlung der Greenflächen im Herbst gegen<br />
Schneeschimmel ist zu verzichten, bis das Auftreten des Schneeschimmels im<br />
Frühjahr in dem Ausmaß erwiesen ist, dass die Bespielbarkeit des Platzes<br />
zeitlich deutlich verzögert wird.<br />
5. Der Verlust der kurzfristig nicht wieder in ihre ursprüngliche Funktion<br />
rückführbaren Flächen (natürliche Gebirgsbach-Auen) ist durch gleichartige<br />
bzw. gleichwertige Flächen in der Umgebung nicht möglich. Aus diesem<br />
Gr<strong>und</strong>e sollte die Verlustfläche zumindest bei anderen, vom Projektwerber<br />
bereits zugesagten Kompensationsmaßnahmen vor allem in den Bereichen Forst,<br />
Wildökologie <strong>und</strong> Jagd flächenmäßig Berücksichtigung finden.<br />
6. Die im UVE-Fachbericht Boden empfohlenen Maßnahmen zur bodenk<strong>und</strong>lichen<br />
Baubegleitung <strong>und</strong> Berücksichtigung der Rekultivierungsrichtlinie (UVE<br />
Einreichmappe Juli 2011 Beilage F2 Seite 17) sind zur Gewährleistung der<br />
Maßnahmenwirkung verpflichtend vorzuschreiben.<br />
61
Wasser - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Gr<strong>und</strong>wasserfragen <strong>und</strong> Wasserbau vom 19.10.2011<br />
Allgemeine Auflagen<br />
1. Die Böschungsflächen der Einbauten im Hochwasserabflussbereich<br />
(Schüttdamm, Green 3, Abschläge 2 <strong>und</strong> 4) sind bis auf die Wasserspiegellage<br />
HQ 100 erosionssicher auszuführen. Die F<strong>und</strong>ierung der Wasserbausteine muss<br />
mindestens 1,0 m unter das anstehende Gelände reichen.<br />
2. Als Schüttmaterial darf nur unverschmutztes, inertes Material eingebaut werden.<br />
3. Die ausgeführten Geländeveränderungen sind in Lageplänen <strong>und</strong> Querprofilen<br />
in Entsprechung zu den Einreichplänen auf Basis geeigneter Vermessungsdaten<br />
mit Darstellung allfälliger Abweichungen zu dokumentieren. Die<br />
Abweichungen sind in einem Bericht festzuhalten. Die Massenbilanz<br />
(Erdbewegungen) ist aufzulisten <strong>und</strong> in den Plänen nachvollziehbar<br />
darzustellen.<br />
Auflagen Brückenbauwerke<br />
4. Nachfolgende F<strong>und</strong>ierungstiefen sind als Mindestmaß auszuführen:<br />
a) Widerlager der Brücken 1 <strong>und</strong> 2: 2,0 m tiefer als die Sohle des Lechflusses<br />
b) Mittelpfeiler der Brücke 2: 3,0 m tiefer als die Sohle des Lechflusses<br />
c) Widerlager der Brücken 3 <strong>und</strong> 4: 1,0 m tiefer als die Sohle des Zulaufgerinnes<br />
zum Fischteich<br />
5. Zur Einhaltung eines Freibordes von 0,5 m bei HQ 100 ist die<br />
Brückenunterkante der Brücke 3 über der Kote 1490,90 m <strong>und</strong> der Brücke 4<br />
über der Kote 1490,50 auszuführen.<br />
6. Die Böschungen der Brückenwiderlager sind mit Wasserbausteinen<br />
erosionssicher zu befestigen.<br />
7. Bauarbeiten, die zu einer Einengung des Abflussquerschnitts führen, dürfen nur<br />
im Niederwasserzeitraum von Oktober bis April ausgeführt werden.<br />
8. Während der Brückenbauarbeiten ist darauf zu achten, dass der<br />
Hochwasserabfluss jederzeit gefahrlos möglich ist. Eventuell notwendige<br />
Maßnahmen zur Wasserhaltung sind so auszuführen, dass diese mittels eines<br />
Baufahrzeugs jederzeit problemlos entfernt werden können, damit der volle<br />
Abflussquerschnitt im Hochwasserfall zur Verfügung steht.<br />
9. Während der Dauer der Bauarbeiten ist ein Notdienst vor Ort einzurichten, d.h.<br />
von der ausführenden Baufirma muss eine zuständige Person (Bauleiter, Polier<br />
oder deren Stellvertreter) der Behörde namhaft gemacht werden welche bei<br />
Hochwassergefahr zu jeder Zeit entsprechende Maßnahmen veranlassen muss.<br />
Vor Baubeginn ist der Behörde ein Notfallplan vorzulegen, in dem die<br />
Maßnahmen, die im Hochwasserfall getroffen werden müssen, in Abhängigkeit<br />
62
vom Wasserstand festgelegt sind. Die Beobachtung des Wasserstands hat in<br />
Eigenverantwortung zu erfolgen.<br />
10. Die einzelnen Bauwerke sind unter Berücksichtigung der gegebenen<br />
Bodenverhältnisse sowie der statischen Erfordernisse zu dimensionieren <strong>und</strong><br />
standsicher auszuführen.<br />
11. Die ausgeführten Baumaßnahmen sind in Bestandsplänen (Lageplan,<br />
Längenschnitt mit Höhenangaben) zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere<br />
Abweichungen von den projektierten Maßnahmen kenntlich zu machen <strong>und</strong><br />
sämtliche bestehenden Leitungsquerungen <strong>und</strong> -längsführungen darzustellen.<br />
12. Das Profil in Straßenachse ist lagemäßig (Koordinaten x,y,z aller Profilpunkte)<br />
einzumessen <strong>und</strong> in digitaler Form (ascii <strong>und</strong> dxf) an die Abteilung<br />
Wasserwirtschaft zu übermitteln.<br />
Allgemeine gewässerschutztechnische Auflagen für den Baustellenbetrieb im<br />
Gewässerbereich<br />
13. Der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid ist der(n) ausführenden Firma(en)<br />
nachweislich vor Baubeginn schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Der Nachweis<br />
ist der Wasserrechtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.<br />
14. Die zum Einsatz gelangenden Transportgeräte, Baumaschinen <strong>und</strong> Baugeräte<br />
sind jeweils vor Inbetriebnahme auf Dichtheit aller öl- <strong>und</strong> treibstoffführenden<br />
Leitungssysteme zu überprüfen. Geräte <strong>und</strong> Maschinen, die beim Einsatz<br />
<strong>und</strong>icht werden, sind umgehend aus dem Gewässerbereich zu entfernen. Die<br />
Überprüfung ist vom Bauleiter/Maschinist im Bautagebuch oder in sonstiger<br />
schriftlicher Form zu bestätigen.<br />
15. Baumaschinen <strong>und</strong> Baugeräte dürfen sich ausnahmslos nur während des<br />
Einsatzes im Gewässerbett befinden. Ansonsten sind die Geräte außerhalb des<br />
Abflussquerschnittes abzustellen.<br />
16. Arbeiten im Gewässerbett sind nach Möglichkeit im Trockenen durchzuführen.<br />
Wenn eine Wasserhaltung oder lokale Umleitung des Wassers erforderlich ist,<br />
dann sind Wasserhaltungsarbeiten so zu gestalten, dass<br />
Gewässerverschmutzungen durch Feinsedimenttrübungen möglichst vermieden<br />
werden.<br />
17. Erforderliche Nassbaggerungen, etwa zur Umlenkung des Stromstrichs oder für<br />
F<strong>und</strong>ierungen, sind auf das notwendige Ausmaß zu beschränken.<br />
18. Baugeräte, Maschinen <strong>und</strong> Baufahrzeuge dürfen im Gewässer <strong>und</strong> Uferbereich<br />
(Böschungsbereich) nicht betankt, gewartet oder gereinigt werden.<br />
19. Für das Auftanken der Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeuge sind spezielle, mit den<br />
vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen versehene Baustellentanks mit<br />
Auffangwanne, zu verwenden. Der Standort muss sich außerhalb des<br />
Abflussquerschnittes befinden.<br />
20. Das Arbeiten mit Wasser gefährdenden Stoffen ist im Gewässer untersagt.<br />
Betonarbeiten sind so durchzuführen, dass kein Austrag von alkalischen Wasch-<br />
<strong>und</strong> Betonabwässern in das Gewässer erfolgt.<br />
63
21. Baubedingte Verunreinigungen des Gewässer- <strong>und</strong> Uferbereiches sind<br />
umgehend aus diesem wieder zu entfernen.<br />
22. Wassergefährdende Bauabfälle sind in wasser- <strong>und</strong> öldichten Containern zu<br />
sammeln <strong>und</strong> einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.<br />
23. Als Vorsorge für einen Ölunfall ist im unmittelbaren Baustellenbereich eine,<br />
dem möglichen Ölanfall entsprechende Menge an Ölbindemitteln, mindestens<br />
jedoch 10 kg, bereit zu halten.<br />
24. Bei Unfällen mit Wasser gefährdenden Stoffen ist umgehend die Rettungs- <strong>und</strong><br />
Feuerwehrleitstelle (Tel +43 (0) 5522 / 201) zu informieren.<br />
Düngung <strong>und</strong> Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
25. Die Düngemittelbemessung ist dem nutzungsspezifischen<br />
Pflanzenbedarfsanspruch anzupassen <strong>und</strong> auf eine reine Stickstoffgabe von<br />
maximal 200 kg/ha/Jahr für die Greens zu beschränken. Bei den anderen<br />
Golfplatzflächen sind die im Projekt angegebenen Düngergaben als<br />
Maximalwerte anzusehen <strong>und</strong> dürfen nicht überschritten werden.<br />
26. Es dürfen nur in Österreich zugelassene Pestizide entsprechend den<br />
Herstellerangaben verwendet werden. Die Spritzmittel <strong>und</strong> Spritzmittelreste sind<br />
bis zur neuerlichen Verwendung in dafür vorgesehenen Behältnissen sicher zu<br />
verwahren <strong>und</strong> dürfen keinesfalls im Freien gelagert, ausgeleert, in ein<br />
Gewässer oder in einen Abwasserkanal eingeleitet werden.<br />
27. Der Pestizid- <strong>und</strong> Düngemitteleinsatz ist in einem <strong>Betrieb</strong>sbuch nach Art,<br />
Umfang, Wirkstoff, Zeitpunkt, Örtlichkeit <strong>und</strong> mit Begründung zu vermerken.<br />
Diese Aufzeichnungen sind der Behörde bzw. Gewässeraufsicht über<br />
Aufforderung unverzüglich zur Einsicht vorzulegen.<br />
28. Bei der Düngung <strong>und</strong> Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln entlang von<br />
Oberflächengewässern ist zwischen dem Rand der Ausbringungsfläche <strong>und</strong> der<br />
Böschungsoberkante des Fließgewässers ein Mindestabstand von 5 m<br />
einzuhalten. Weiters ist dafür zu sorgen, dass kein Abschwemmen in<br />
oberirdische Gewässer erfolgt. Beim freigelegten Gr<strong>und</strong>wasserkörper im Altarm<br />
gilt ein Mindestabstand von 20 m.<br />
Beweissicherung Gr<strong>und</strong>wasser<br />
29. Nach Inbetriebnahme des Golfplatzes ist das Gr<strong>und</strong>wasser in den Messstellen<br />
BL 80.01.04 <strong>und</strong> in den Gr<strong>und</strong>wasserpegeln Nr. 2 <strong>und</strong> 3 zu beproben <strong>und</strong> auf<br />
folgende Parameter zu untersuchen: pH-Wert, Leitfähigkeit, Nitrat,<br />
Gesamtstickstoff, Chlorid, Sulfat, Gesamtphosphor, Natrium <strong>und</strong> Kalium. Beim<br />
Einsatz von Pestiziden ist im Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für<br />
Gewässerschutz der Parameterumfang der Gr<strong>und</strong>wasseruntersuchungen um die<br />
entsprechenden Wirkstoffkomponenten zu erweitern <strong>und</strong> festzulegen. Die<br />
Untersuchungen sind jeweils zu Beginn der Spielsaison im April/Mai <strong>und</strong><br />
während der Spielsaison im September durchzuführen. Gleichzeitig mit den<br />
Beprobungen ist der Gr<strong>und</strong>wasserstand zu messen <strong>und</strong> schriftliche<br />
aufzuzeichnen.<br />
64
Oberflächenentwässerung<br />
30. Die in der hydraulischen Berechnung der Versickerungsanlage des Klubhauses<br />
angenommene Untergr<strong>und</strong>durchlässigkeit ist vor Bauausführung durch einen<br />
Sickerversuch nachzuweisen. Sollte Widererwarten die<br />
Untergr<strong>und</strong>durchlässigkeit geringer als angenommen sein, ist die hydraulische<br />
Bemessung zu aktualisieren <strong>und</strong> die Ausführung der Versickerungsanlage den<br />
hydraulischen Gegebenheiten anzupassen.<br />
31. Über die ausgeführte Niederschlagswasserbeseitigungsanlage des Klubhauses<br />
sind bis zur Durchführung der Abnahmeprüfung entsprechende Bestandspläne<br />
(Lagepläne mit Höhenangaben, etc) vorzulegen.<br />
Wasserversorgung<br />
32. Als Ersatz für die bestehende Quellableitung der Gemeinde Lech im Bereich der<br />
Golfanlage ist eine neue Quellableitung außerhalb bzw. am Rande des<br />
Golfgeländes neu zu verlegen. Die neue Quellableitung ist entsprechend den<br />
hydraulischen Erfordernissen zu bemessen <strong>und</strong> in frostfreier Tiefe zu verlegen.<br />
Die neuverlegte Quellableitung ist vor Inbetriebnahme einer normgemäßen<br />
Druckprüfung zu unterziehen. Zum Nachweis der Dichtheit ist das Prüfprotokoll<br />
vorzulegen. Mit den Bauarbeiten im Nahbereich der bestehenden Quellableitung<br />
darf erst nach Inbetriebnahme der neu verlegten Quellableitung begonnen<br />
werden.<br />
33. Die zur Nachfüllung des Bewässerungsteiches benötigten Wassermengen aus<br />
dem öffentlichen Netz sind durch einen Wasserzähler zu messen <strong>und</strong><br />
wöchentlich schriftlich in einem <strong>Betrieb</strong>sbuch aufzuzeichnen.<br />
Abwasserentsorgung Klubhaus <strong>und</strong> Maschinenhalle<br />
34. Sämtliche Schmutzwässer des Klubhauses sind über eine dichte Druckleitung in<br />
die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten.<br />
35. Anschluss, <strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> Wartung der Abwasserbeseitigungsanlage haben nach<br />
den Bestimmungen des Kanalisationsgesetzes i.d.g.F., der Kanalordnung der<br />
Gemeinde Lech i.d.g.F., der jeweils gültigen Abwasseremissionsverordnungen<br />
sowie den geltenden technischen Vorschriften <strong>und</strong> Normen (ÖNORM 2501 <strong>und</strong><br />
2052) entsprechend dem Stand der Technik zu erfolgen.<br />
36. Der Kanalanschluss ist bis zur Rohbaufertigstellung, spätestens jedoch bis zur<br />
Fertigstellung des Klubhauses auszuführen.<br />
37. Mit der Fertigstellungsmeldung ist ein Kanalbestandsplan (mit eingetragenem<br />
Rohrdurchmesser, Längen, Sohlgefälle, Schächten, Sonderbauwerken, z.B.<br />
Abscheider, etc) in dreifacher Ausfertigung sowie eine Bestätigung über die<br />
plan- <strong>und</strong> bescheidgemäße Ausführung (inklusive normgemäßer<br />
Dichtheitsprüfung) durch einen befugten Fachmann vorzulegen.<br />
38. Schmutzwasserkanäle, ausgenommen Druckleitungen, haben ein Gefälle von<br />
mindestens 2 % aufzuweisen.<br />
65
39. Sämtliche Kanalstränge (Haltungslängen) sind im Hinblick auf die Reinigungs-<br />
<strong>und</strong> Kontrollmöglichkeit geradlinig zu verlegen. Richtungsänderungen dürfen<br />
nur in den Kontrollschächten vorgenommen werden. Anschlusskanäle dürfen<br />
nur über Kontrollschächte, NW 1000 mm, an die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.<br />
40. Gegen den Rückstau der Abwässer aus der öffentlichen Kanalisationsanlage ist<br />
durch geeignete Maßnahmen auf eigenem Gr<strong>und</strong> Vorsorge zu treffen.<br />
41. Die Einleitung von Drainage- oder Gr<strong>und</strong>wasser in die Schmutzwasserkanäle ist<br />
unzulässig.<br />
42. Stoffe die geeignet sind, Verstopfungen zu verursachen (wie z.B. Holz, Steine,<br />
Drähte, Textilien, Bauschutt) sowie giftige <strong>und</strong> gefährliche Stoffe (wie z.B. Öle,<br />
Benzine, Säuren, Laugen) dürfen nicht in den Schutzwasserkanal eingeleitet<br />
werden. Diese sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
43. Die Kanalisierungsarbeiten sind durch befugte Unternehmen durchzuführen.<br />
Diesen sind die relevanten Auflagen des Bescheides nachweislich zur Kenntnis<br />
zu bringen.<br />
44. Der Beginn der Kanalisierungsarbeiten ist der Gemeinde Lech zeitgerecht,<br />
mindestens eine Woche vorher bekannt zu geben. Die Arbeiten sind im<br />
einvernehmen mit der Gemeinde Lech auszuführen.<br />
45. Die neu eingebauten schmutzwasserführenden Leitungen sowie die eingebauten<br />
abwassertechnischen Einrichtungen (Abscheider, Schächte etc.) sind dicht<br />
herzustellen. Die Dichtheit der Anlage ist vor Inbetriebnahme mittels<br />
Dichtheitsprüfung nachzuweisen. Die Prüfung der Abscheider <strong>und</strong> Schächte hat<br />
bis zur Schachtoberkante mittels Stauprobe zu erfolgen. Die Prüfung ist gemäß<br />
ÖNORM B 2503 von einem befugten Fachmann durchzuführen.<br />
46. Die eingebauten Abscheideanlagen beim Klubhaus <strong>und</strong> der Maschinenhalle sind<br />
vom Betreiber gemäß den Wartungsrichtlinien des Abscheiderherstellers<br />
regelmäßig zu überprüfen. Eine Wartungsrichtlinie sowie Typenpläne der<br />
Anlagen sind zu diesem Zweck an Ort <strong>und</strong> Stelle aufzubewahren. Die<br />
durchgeführten Überprüfungen <strong>und</strong> Reinigungen des Abscheiders sind in ein<br />
eigenes Wartungsbuch einzutragen <strong>und</strong> der Behörde auf Verlangen zur<br />
Einsichtnahme vorzulegen. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen<br />
Instandhaltung <strong>und</strong> Wartung der bestehenden Mineralölabscheideanlage in der<br />
Maschinenhalle sowie des Fettabscheiders beim Clubhaus sind mit einem<br />
befugten Fachmann Wartungsverträge abzuschließen.<br />
47. Der in den Schlamm- <strong>und</strong> Sandfangschächten abgelagerte Nassschlamm ist ab<br />
erreichen von 2/3 des jeweiligen Nutzinhaltes gemäß den gültigen<br />
Abfallwirtschaftsrichtlinien von einer Fachfirma nachweislich zu entsorgen.<br />
48. Für die Beprobung der betrieblichen Abwässer ist zwischen der letzten<br />
Vorreinigungsstufe <strong>und</strong> dem Übergabeschacht in den Schmutzwasserkanal eine<br />
Möglichkeit zur Probeentnahme (z.B. Absturzhöhe mindestens 10 cm) zu<br />
schaffen. Es ist zu gewährleisten, dass einzelne Abwasserteilströme getrennt<br />
beprobt werden können <strong>und</strong> keine Verdünnung der Schmutzwässer erfolgt.<br />
66
49. Wassergefährdende Stoffe <strong>und</strong> Flüssigkeiten sind innerhalb von Gebäuden in<br />
flüssigkeitsdichten Auffangwannen zu lagern, welche gegen die gelagerten<br />
Stoffe beständig sind. Die Auffangwannen sind so zu dimensionieren, dass der<br />
Inhalt des größten gelagerten Gebindes aufgefangen werden kann <strong>und</strong><br />
Manipulationen, wie Umfüllarbeiten innerhalb des Wannenbereiches<br />
durchgeführt werden können.<br />
50. Die Dichtheit der bestehenden Mineralölabscheideanlage in der Maschinenhalle<br />
ist durch eine normgemäße Stauprobe nachzuweisen.<br />
51. Der Tanklagerraum in der Maschinenhalle ist mit einem flüssigkeitsdichten <strong>und</strong><br />
chemikalienbeständigen Boden auszuführen.<br />
Gutachten des ASV für Limnologie, DI Gerhard Hutter vom 31.8.2011<br />
Vorläufige Auflagen:<br />
1. Bei den Rodungen ist ein Mindestabstand von 5 m von der Böschungsoberkante<br />
bzw. Uferlinie einzuhalten. Dieser Uferstreifen ist der Natur zu überlassen. Nur<br />
im unmittelbaren Bahnbereich 4 (<strong>und</strong> 3?) darf der Uferstreifen auf einer Länge<br />
von jeweils ca. 20 m während der Golfsaison auf Stock zurück geschnitten<br />
werden.<br />
2. Der Zeitpunkt für die <strong>Errichtung</strong> der Brückenwiderlager <strong>und</strong> der Betonstütze ist<br />
auf die Niederwasserzeit abzustimmen, sodass die Arbeiten außerhalb des<br />
benetzten Gewässerbettes vorgenommen werden können. Allfällige<br />
Wasserhaltungen (Baugrubenentwässerung) sind auf Basis der Vorgaben des<br />
gewässerschutztechnischen Sachverständigen so vorzunehmen, dass eine<br />
Gewässerverunreinigung <strong>und</strong> -trübung verhindert wird.<br />
3. Die Furt ist so zu errichten, dass im Ein- <strong>und</strong> Auslaufbereich keine freien<br />
Überfälle entstehen <strong>und</strong> die Fischdurchgängigkeit gewährleistet ist. Die<br />
Dimension der Maulprofile ist so zu wählen, dass sich innerhalb der<br />
Maulprofilsohle eine natürliche Substratauflage in der Höhe von ca. 10 bis<br />
20 cm einstellen kann. Das mittlere Maulprofil ist lagemäßig etwas tiefer als die<br />
beiden außen liegenden Profile einzubauen, sodass eine Wassertiefe von 15 cm<br />
gegeben ist. Die Maulprofile sind noch vor Anbindung des Altarmes an den<br />
Lech einzubauen.<br />
4. Die maximale Wasserentnahme zur Beregnung der Golfanlage Lech aus dem<br />
aufrechten Konsens der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Lech<br />
„Schwarzbach Quellen“ wird mit 1 l/s begrenzt. Der Jahresbedarf für die<br />
Bewässerung wird insgesamt mit 2150 m³ Wasser begrenzt. Die Anlagen sind so<br />
zu trennen, dass eine wechselseitige hygienische oder hydraulische<br />
Beeinflussung nicht erfolgen kann.<br />
5. Die Bewilligung zur Wasserentnahme für Bewässerungszwecke aus der<br />
Trinkwasserversorgung Lech wird bis zum 31.12.2023 begrenzt.<br />
67
6. Für die Ableitung von der Trinkwasserversorgung zum Bewässerungsteich<br />
(1 l/s) ist in Abstimmung mit dem wasserbautechnischen Sachverständigen ein<br />
hydraulischer Nachweis zu erbringen. Über die tatsächlich jährlich verbrauchten<br />
Wassermengen sind Aufzeichnungen zu führen, welche auf Anfrage der<br />
Behörde zu übermitteln sind.<br />
7. Im ersten Jahre nach Inbetriebnahme der Golfanlage ist im Lech flussauf (Höhe<br />
Einlauf Flutmulde) <strong>und</strong> flussab (Höhe Fischteich) der Golfanlage in Absprache<br />
mit der Behörde eine Algenuntersuchung analog zur Vorerhebung des<br />
Einreichprojekts <strong>und</strong> unter Berücksichtung der spezifischen Normen <strong>und</strong><br />
Leitfäden des B<strong>und</strong>esministeriums durchzuführen. Der Zeitpunkt der<br />
Probenahme ist ans Ende der Golfsaison zu legen. Die Ergebnisse der<br />
Beweissicherung sind vergleichend darzustellen <strong>und</strong> spätestens 5 Monate nach<br />
Probenahme der Behörde in einem Bericht <strong>und</strong> in digitaler Form vorzulegen.<br />
8. Im zweiten Jahr der Inbetriebnahme ist in Absprache mit der Behörde<br />
abgestimmt auf den tatsächlichen Einsatz von Pestiziden <strong>und</strong> Düngung im<br />
Zeitraum Juni bis November unter Berücksichtigung der Fließzeit (Ausbringung<br />
– erwartete Eintrag Lech) monatlich eine chemisch-physikalische Untersuchung<br />
im Lech an den zwei oben genannten Stellen vorzunehmen. Dabei sind neben<br />
den einschlägigen Nährstoff- <strong>und</strong> Begleitparametern (PO4-P, NH4-N, NO2-N,<br />
NO3-N, Cl, BSB5, DOC, O2 Gehalt + Sättigung, pH, Lf, T°C) je nach<br />
erfolgtem Einsatz auch die spezifischen Wirkstoffe der eingesetzten Spritz- <strong>und</strong><br />
Düngemittel mit zu untersuchen. Die Probenahme <strong>und</strong> Analysen haben<br />
entsprechend der einschlägigen Normen <strong>und</strong> Richtlinien zu erfolgen <strong>und</strong> von<br />
einer akkreditierten Stelle vorzunehmen. Die Ergebnisse der Beweissicherung<br />
sind vergleichend <strong>und</strong> mit den jeweiligen Grenz- <strong>und</strong> Richtwerten darzustellen<br />
<strong>und</strong> spätestens 5 Monate nach Probenahme der Behörde in einem Bericht <strong>und</strong> in<br />
digitaler Form vorzulegen. Die Messungen sind in weiterer Folge für allfällige<br />
Kontrollzwecke auf Aufforderung der Behörde zu wiederholen.<br />
9. Bei der Aufbringung von Dünger bzw. der Anwendung von<br />
Pflanzenschutzmittel ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m bei<br />
fließenden <strong>und</strong> 10 m bei stehenden Gewässern zur Böschungsoberkante bzw.<br />
Gewässerrand einzuhalten. Sollten in den individuellen<br />
Anwendungsvorschriften größere Abstände als oben angegeben sein, so sind<br />
diese bei der Anwendung des entsprechenden Produktes einzuhalten.<br />
10. Einsetzbar sind nur für Golfplätze zugelassene Pflanzenschutzmittel <strong>und</strong> nur für<br />
den Zweck <strong>und</strong> unter den Auflagen, die in der Zulassung ausgewiesen wurden.<br />
Bei den Pflanzenschutzmitteln sind bei Vorhandensein gleichartiger Spritzmittel<br />
vorrangig jene Spritzmittel einzusetzen, die vergleichsweise eine geringere<br />
Toxizität aufweisen.<br />
11. Vom Verwender der Pflanzenschutzmittel ist sicherzustellen, dass am Tag der<br />
Anwendung das verwendete Pflanzenschutzmittel zur vorgesehenen<br />
Anwendung erlaubt ist (Zulassungsende plus allfällige Abverkaufs- bzw.<br />
Aufbrauchsfristen).<br />
12. Die bestimmungs- <strong>und</strong> sachgemäße Anwendung der Pflanzenschutzmittel<br />
umfasst die Einhaltung der in der Kennzeichnung angegebnen Indikation <strong>und</strong><br />
68
Anwendungsvorschriften (wie z.B. Mittelmenge, maximale<br />
Anwendungshäufigkeit, Anwendungszeitpunkt, abdriftmindernde<br />
Vorkehrungen, Auflagen zum Bienenschutz <strong>und</strong> Gewässerabstandsauflagen)<br />
sowie die Befolgung der guten Pflanzenschutzpraxis <strong>und</strong> – wann immer möglich<br />
– der Gr<strong>und</strong>sätze des integrierten Pflanzenschutzes entsprechend dem<br />
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997.<br />
13. Es ist sicher zu stellen, dass der Greenkeeper die jeweils gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungen bzw. Berechtigungen zur<br />
Verwendung von Pflanzenschutzmittel vorweisen kann. Der Ausbildungsstand<br />
<strong>und</strong> Name ist der Behörde zur Kenntnis zu bringen. Über die Ausbildung ist ein<br />
Nachweisbuch zu führen.<br />
14. Über alle durchgeführten Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Düngemaßnahmen sind<br />
Aufzeichnungen zu führen. Diese müssen zumindest 7 Jahre verwahrt werden<br />
<strong>und</strong> können zu jeder Zeit von den zuständigen Behörden angefordert bzw.<br />
eingesehen werden.<br />
15. Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Düngemittel dürfen nur von einschlägig ausgebildetem <strong>und</strong><br />
autorisiertem Personal entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Anwendung<br />
gebracht werden. Die sachk<strong>und</strong>igen Personen haben die Arbeitskräfte auf die<br />
gefährlichern Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels <strong>und</strong> auf die<br />
bestimmungs- <strong>und</strong> sachgemäße Verwendung hinzuweisen.<br />
16. Der genaue Ort der Lagerung samt Vorkehrungen sowie die Art <strong>und</strong> Menge der<br />
zu lagernden Chemikalien <strong>und</strong> Dünger sind noch näher zu beschreiben <strong>und</strong> in<br />
einer Ergänzung vor <strong>Errichtung</strong> der Lagerräume der Behörde zu übermitteln.<br />
Gegebenenfalls sind nach Prüfung der Behörde noch zusätzliche Maßnahmen<br />
vorzusehen.<br />
17. Der Altarm ist unter Verwendung von standorttypischen Material entsprechend<br />
zu strukturieren <strong>und</strong> variabel (Breiten – Tiefen – Böschung) auszuführen. Als<br />
Strukturelemente sind Totholz <strong>und</strong> größere standorttypische Steine einzusetzen.<br />
U.a. sind die bei den Aushubarbeiten des Altarmes zum Vorschein kommenden<br />
größeren Steinblöcke bzw. Wurzelstöcke zu verwenden.<br />
18. Es ist zu beachten, dass der dauernd benetzte Seitenarm nicht als Fischfalle<br />
fungiert – gegebenenfalls ist die Anbindung nach Geschiebeeinstößen wieder<br />
herzustellen. Eine Mindestwassertiefe von ca. 15 cm ist in den Übergängen<br />
sicherzustellen.<br />
19. Auf den Flächen der neuen Flutmulde (neuer nicht ständig benetzter HQ-<br />
Abflussraum) <strong>und</strong> des Altarms darf kein Dünge- oder Pestizideinsatz erfolgen.<br />
20. Allfällige Sicherungen mit Flussbausteinen sind auf das unbedingt notwendige<br />
Ausmaß zu beschränken, wobei nur standorttypische Steine einzusetzen sind.<br />
Die Oberflächen sind entsprechend unregelmäßig <strong>und</strong> rau zu gestalten.<br />
21. Bei der Bauausführung sind die unmittelbaren Arbeiten im Gewässer (z.B.<br />
Brückenpfeiler, Anschluss Altarm) so abzustimmen, dass diese außerhalb<br />
gewässerökologisch sensibler Zeiten <strong>und</strong> vornehmlich im Trockenen erfolgen<br />
können. Diese Arbeiten sind optimalerweise im Zeitraum August bis Oktober<br />
vorzunehmen.<br />
69
22. 14 Tage vor den Bauarbeiten in benetzten Gewässerbereichen ist nachweislich<br />
der Bewirtschafter des Fischereireviers, die Gemeinde Lech bzw. der<br />
Fischereiverwalter, Herr Andreas Mittermayr, Lech, zu verständigen.<br />
23. Bagger- <strong>und</strong> Lastwagenfahrten im Gewässer sind generell zu vermeiden. Sollten<br />
mehrere Fahrten mit Bagger <strong>und</strong> Lastwägen zur Gewässerquerung notwendig<br />
sein, so ist gegebenenfalls eine temporäre Rohrfurt anzulegen, welche nach<br />
Beendigung der Bauarbeiten wieder umgehend aus dem Gewässerbett zu<br />
entfernen ist.<br />
24. Der Bewässerungsteich ist beschreibungsgemäß <strong>und</strong> naturnah auszuformen <strong>und</strong><br />
anzulegen. Im Bereich der tiefsten Stelle ist eine Eintiefung vorzusehen, in der<br />
bei einer allfälligen Entleerung ein Restvolumen von ca. 5000 l (ca. 5<br />
Güllefässer) verbleibt.<br />
25. Der Einsatz von Bioziden (z.B. zur Algenbekämpfung) in ungedichteten<br />
Wasserhindernissen (Teich, Oberflächengewässer) ist unzulässig.<br />
26. Eine Entleerung des Teiches hat so zu erfolgen, dass im Vorfluter kein<br />
übermäßiger Schwall entsteht <strong>und</strong> nur klares Wasser ohne Schwebstoffe<br />
eingeleitet wird (Entleerung nur bei erhöhter Wasserführung – maximal 2fache<br />
Wassermenge aktueller Abfluss Vorfluter). Der nach dem Entleeren des Teiches<br />
verbleibende Schlamm ist am Ende des Ablassens nass mittels Vakuumfass oder<br />
trocken mechanisch zu entfernen, ohne das Gewässer zu verunreinigen <strong>und</strong><br />
Feuchtflächen zu beeinträchtigen. Der Schlamm ist ordnungsgemäß zu<br />
entsorgen bzw. kann allenfalls auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger<br />
ausgebracht werden.<br />
27. Generell ist bei allen Arbeiten zu berücksichtigen, dass keine<br />
wassergefährdenden Stoffe (wie z.B. Treibstoffe, Schmiermittel,<br />
Betonwässer,…) in die Gewässer gelangen.<br />
28. Allfällige Baugrubenentwässerungen sind so vorzunehmen, dass<br />
Gewässertrübungen <strong>und</strong> -verunreinigungen verhindert werden. Entsprechende<br />
Vorkehrungen (Absetzbecken, Versickerung) sind vorzusehen, damit eine<br />
Beeinträchtigung von Gewässern verhindert wird.<br />
29. Sollten bei der Verlegung von diversen Leitungen (Wasserversorgung,<br />
Beregnung, Abwasser,...) Gewässer gequert werden, so ist nach Querung wieder<br />
der ursprüngliche Zustand herzustellen. Allfällige Wasserhaltungen sind auf<br />
kürzestem Wege vorzunehmen.<br />
30. Drainagewässer aus Grüns <strong>und</strong> Abschläge dürfen nicht direkt in<br />
Oberflächengewässer geleitet werden. Sämtliche Golfplatzwässer sind am<br />
Gelände in Muldenversickerungen abzuführen.<br />
31. Schnittgut darf nur außerhalb des Gewässereinflussbereichs (HQ 100?) gelagert<br />
werden <strong>und</strong> ist in weiterer Folge entsprechend der gesetzlichen Vorgaben<br />
schadlos abzuführen bzw. zu verwerten.<br />
32. Der Bescheid mit sämtlichen Auflagen ist der bauausführenden Firma vor<br />
Beginn der Arbeiten nachweislich zur Kenntnis zu bringen.<br />
70
33. Die gesamten Baumaßnahmen sind von einer ökologischen Bauaufsicht zu<br />
begleiten. Der Behörde ist vor Baubeginn eine entsprechende fachk<strong>und</strong>ige<br />
Person namhaft zu machen. Den Anweisungen der Bauaufsicht ist Folge zu<br />
leisten.<br />
Wildbach- <strong>und</strong> Lawinengefährdung - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des SV für Wildbach- <strong>und</strong> Lawinentechnik, DI Wolfgang Schilcher vom<br />
3.10.2011<br />
1. Brücke 1 ist auf eine Belastung von 15 kN/m² zu bemessen.<br />
2. Brücke 1 ist in jedem Widerlager zusätzlich zum Eigengewicht der Brücke auf<br />
100 kN Auftriebskräfte zu verankern.<br />
3. Brücke 1 ist gegen eine Schubkraft von 150 kN Richtung Norden zu verankern.<br />
4. Brücke 2 ist ca. 50 m bachabwärts in den Bereich des Profils 20<br />
Brückenlageplan zu verschieben. Andernfalls ist eine Bemessung entsprechend<br />
Brücke 1 vorzunehmen.<br />
5. Der nördliche Abschlag der Bahn 8 ist um ca. 15 m Richtung Nordwesten zu<br />
verschieben, bachseitig durch eine Steinschlichtung zu sichern <strong>und</strong> auf das<br />
Niveau des südlichen Abschlages anzuheben.<br />
6. Das Grün der Spielbahn 7 ist rechtwinklig zur Spielbahnachse um 10 m<br />
Richtung Westen zu verschieben.<br />
7. Das Grün der Spielbahn 7 ist umfassend mit einer 1 m tief f<strong>und</strong>ierten<br />
Steinschlichtung mit einer Steingröße von 80 cm bis 100 cm zu sichern.<br />
8. Mit der Verschiebung der Spielbahn 7 soll auch die gesamte Aufschüttung<br />
Richtung Westen verschoben werden <strong>und</strong> das Niveau zusätzlich um 0,5 m<br />
angehoben werden.<br />
9. Die Abschläge der Spielbahn 8 sind um 25 m Richtung Westen zu verschieben.<br />
10. Die Abschläge sind umfassend durch eine versenkte Steinschlichtung mit einer<br />
F<strong>und</strong>ierungstiefe von 1 m zu sichern.<br />
11. Die Abschläge sind gegenüber den Profilen in den Detailplänen um 0,5 m<br />
anzuheben.<br />
12. Ca. 30 m südöstlich des Werkstättengebäudes ist der Güterweg <strong>und</strong> das zum<br />
Hangfuß anschließende Gelände um 1 m über das derzeitige Niveau kuppenartig<br />
anzuheben.<br />
13. Östlich des Werkstättengebäudes der Zugerbergbahn ist das Gelände mit einer<br />
ca. 3 m breiten Mulde beginnend vom Vorplatz des Werkstättengebäudes mit<br />
Gefälle Richtung Lechfluss auszuformen.<br />
14. Die Antragstellerin hat der Behörde eine Bestätigung vorzulegen, in der<br />
zugesichert wird, dass die örtliche Naturgefahrenkommission bei drohendem<br />
Hochwasser im Bereich des Stierlochbaches für eine Sperre bzw. Evakuierung<br />
sorgt.<br />
71
Wasser − Wasserwirtschaftliches Planungsorgan - beantragte Auflagen<br />
Stellungnahme des Wasserwirtschaftlichen Planungsorganes vom 20.10.2011<br />
1. Sämtliche wasserwirtschaftlich relevanten <strong>Betrieb</strong>saufzeichnungen sind in<br />
digitaler Form aufzubereiten, auszuwerten <strong>und</strong> in einem Jahresbericht<br />
zusammenzufassen. Der Jahresbericht ist spätestens bis 30. März des<br />
Folgejahres dem Wasserwirtschaftlichen Planungsorgan im Amt der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, sowie der<br />
zuständigen Behörde vorzulegen.<br />
2. Aus <strong>Betrieb</strong>ssicherheitsgründen ist vor Beginn der Bauarbeiten im Nahbereich<br />
der Quellableitung der Schwarzbachquellen eine dem Stand der Technik<br />
entsprechende Ersatzwasserleitung zu Errichten <strong>und</strong> in <strong>Betrieb</strong> zu nehmen.<br />
Luft <strong>und</strong> Klima - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Luftreinhaltung <strong>und</strong> Immissionsschutz vom 17.8.2011<br />
1. Für sämtliche Rasenpflege <strong>und</strong> „green-keeping“-Aggregate sowie Fahrzeuge zur<br />
Aufrechterhaltung des Spielbetriebes gemäß Geräteliste ist schwefelfreier<br />
Dieseltreibstoff (Schwefelgehalt < 10 ppm) oder aromatenfreier Gerätebenzin<br />
einzusetzen (Geräte- oder Alkylatbenzin; Aromatenanteil < 1 %;<br />
Schwefelgehalt < 10 ppm, Benzolgehalt < 0,1 %; Handelsnamen z.B. Motomix /<br />
Aspen / Oecomix / Clean Sprit / BIOSTAR Gerätebenzin / Aspen 2-Takt /<br />
Biofuel2T / Clean Life 2-Takt / Oecofuel2T / STIHL Motomix).<br />
2. Sämtliche benzin- oder dieselmotorisch betriebenen Geräte <strong>und</strong> Aggregate sind<br />
regelmäßig (mindestens halbjährlich) <strong>und</strong> nachweislich (Wartungsbuch) zu<br />
warten; Luftfilter sind zu reinigen <strong>und</strong> die Vergaser- <strong>und</strong> Motoreinstellung ist zu<br />
überprüfen.<br />
3. Sämtliche Gar- bzw. Kochgeräte im Clubhaus sind unterhalb einer<br />
Dunstabzugshaube aufzustellen; diese Haube ist mit geprüften Aerosolfiltern<br />
(gemäß ONORM H 6030, Klasse B) auszustatten. Ein diesbezüglicher Nachweis<br />
des Abscheidewirkungsgrades der Aerosolfilter ist der Behörde vorzulegen.<br />
4. Die Küchenabluft ist über einen Kamin abzuleiten; die Kaminmündung hat<br />
mindestens 1 m über Dach zu liegen; die Austrittsgeschwindigkeit der Abluft an<br />
der Kaminmündung hat bei Volllast der Lüftung mindestens 7 m/s zu betragen;<br />
hierüber ist ein rechnerischer Nachweis oder ein Nachweis durch eine Messung<br />
zu erbringen.<br />
5. Die Zuluft der Lüftungsanlage ist mit geprüften Feinstaubfiltern F7 zu versehen.<br />
Die Zuluftöffnung ist mindestens 2 m über Gr<strong>und</strong> anzubringen.<br />
6. Küche <strong>und</strong> Restaurant sind jeweils mit einer eigenen Zu- <strong>und</strong> Abluft zu<br />
versehen.<br />
7. Für die jährliche Wartung bzw. Reinigung der Lüftungsanlage sind<br />
entsprechende Reinigungsöffnungen vorzusehen. Die Gewebefilter sind jährlich<br />
72
zu erneuern (Inspektion, Reinigung <strong>und</strong> Wartung der Lüftungsanlage gemäß<br />
VDI 6022 oder ÖNORM M 6021). Die Reinigung der Aerosolfilter in der<br />
Küchenhaube hat mindestens wöchentlich zu erfolgen.<br />
8. Grassschnitt ist in dicht schließenden Behältnissen bis zur Abholung zwischenzulagern;<br />
eine Abholung hat mindestens wöchentlich zu erfolgen.<br />
Menschen, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Lebensräume<br />
Lärm <strong>und</strong> Erschütterung - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung vom<br />
14.7.2011<br />
1. Der nach außen wirksame Beurteilungspegel der Kühl- <strong>und</strong> Kälteanlagen des<br />
Clubhauses darf in Summe einen Wert von 42 dB, ermittelt gemäß ÖNORM<br />
S 5004 in 5 m Entfernung, nicht überschreiten. Über die Einhaltung dieses<br />
Wertes ist der Behörde auf Verlangen die Bestätigung eines befugten<br />
Fachmannes (z.B. Planer oder Lieferant der Anlage) vorzulegen.<br />
2. Bei der <strong>Errichtung</strong> der Golfanlage sind Maßnahmen gemäß schweizerischer<br />
Baulärm-Richtlinie (2006) zu treffen.<br />
3. Wenn erschütterungsintensive Bauarbeiten durchgeführt werden, ist vorher bei<br />
den betroffenen Gebäuden eine Beweissicherung gemäß ÖNORM S 9020 durch<br />
einen befugten Fachmann (z.B. Ziviltechniker für Bauwesen oder Baumeister<br />
oder Bausachverständiger) durchzuführen. Die Schwinggeschwindigkeiten sind<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser Beweissicherung zu limitieren.<br />
Golfplatzsicherheit - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Sportstättenbau vom 10.10.2011<br />
Die Nummerierung der Wege bezieht auf den „Übersichtsplan Wegeplanung“ mit<br />
Stand vom 1.9. 2011.<br />
Auflagen Sporttechnik<br />
1. Es ist ein Signalsystem vorzusehen, das für den Spieler auf der Spielbahn 3<br />
erkennen lässt dass sich keine Wanderer hinter dem Schutzdamm befinden <strong>und</strong><br />
er daher ungestört das Grün anspielen kann.<br />
2. Die Ausformung der Uferbereiche mit Neigungen von 1:6,5 auf eine Breite von<br />
2m ist generell auszuführen.<br />
73
Warnhinweise<br />
3. Bei der Abzweigung des Wanderweges („3“) beim Ortsteil Hintergraba in<br />
Richtung Süden ist ein Hinweis anzubringen: „Golfplatz nach 50m – Bitte zügig<br />
queren“<br />
4. Hinter dem Steinschlagdamm im Süden ist eine gleichartige Absperrung des<br />
Wanderweges („4“) vor dem Aufstieg auf den Damm mit Drehkreuz <strong>und</strong><br />
Fahrverbotstafel für Fahrräder vorzusehen. Weiters ist ein Hinweis anzubringen:<br />
„Golfplatz – Bitte zügig queren“.<br />
5. Mit der Funktion des Drehkreuzes kann eine Signalisierung für die Spieler auf<br />
der Spielbahn 3 verb<strong>und</strong>en werden.<br />
6. Beim Abschlag der Spielbahn 2 ist ein Hinweis (Text oder Piktogramm) in<br />
Bezug auf den querenden Wanderweg („3“) anzubringen.<br />
Einzäunung<br />
7. Das Chipping – Areal ist an der Ostseite vom Hangfuß im Norden bis zur<br />
Einschleifung des Golfweges im Süden mit einem Holzzaun in ortsüblicher Art<br />
einzuzäunen.<br />
8. Der Forstweg („17“) in den Bereich Wallawies ist bei der Abzweigung südlich<br />
der Brücke nach Zug bis zum Lech abzuzäunen <strong>und</strong> mit dem Hinweis zu<br />
versehen: „Golfplatz – Bitte nicht betreten“.<br />
9. Der neue Wander- <strong>und</strong> Mountainbikeweg („10“) im Bereich Wallawies ist<br />
beidseits mit einem Holzzaun abzuzäunen <strong>und</strong> in einigen Abständen ein<br />
Hinweis anzubringen: „Golfplatz – Bitte nicht betreten“.<br />
10. Die Abzäunung ist auch beim Anschluss des Forst- <strong>und</strong> Viehtriebweges („9“)<br />
vorzusehen, ebenso mit dem Hinweis auf den Golfplatz.<br />
11. Weiters ist der in diesem Bereich zum Stierlochbach hin abzweigende<br />
„Wasserfallweg“ nach Norden hin zu den Abschlagbereichen abzuzäunen.<br />
Platzregeln<br />
12. Ein Nachsuchen von fehlgeschlagenen Golfbällen in den angrenzenden<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nicht erlaubt. Die Platzregel ist auf der<br />
Scorekarte, im Birdiebook <strong>und</strong> im Aushang im Clubhaus anzubringen.<br />
Chipping - Areal<br />
13. Der Chipping Bereich mit dem Grün ist anders auszurichten um zu verhindern,<br />
dass vermehrt fehlgeschlagene Golfbälle in die angrenzenden<br />
Landwirtschaftsflächen gelangen. Es bietet sich an das Grün noch Nordwesten<br />
an den Hangfuß zu rücken <strong>und</strong> es von Osten aus den Bunkern <strong>und</strong> von Südosten<br />
her anzuspielen.<br />
74
Spielbahnen<br />
Spielbahn 7<br />
14. Es ist ein Signalsystem vorzusehen das für den abschlagenden Spieler erkennen<br />
lässt, dass der Forstweg zum Stierlochbach von der Querung der Spielbahn bis<br />
zu den Ferienhäusern frei von Personen <strong>und</strong> Fahrzeugen ist. Dies ist eine<br />
naturverträglichere Variante wie eine aufwändige Netzabsicherung.<br />
15. Nördlich des Grünbereiches zum Wanderweg hin ist auf eine Länge von 50m<br />
ein Netz mit einer Höhe von 5m vorzusehen. Die Art der Aufhängung, die<br />
Netzfarbe <strong>und</strong> der Bodenabstand ist vom naturk<strong>und</strong>efachlichen<br />
Sachverständigen zu bestimmen.<br />
Spielbahn 8<br />
16. Entlang des Abschlagbereiches ist eine 1m hohe Geländemodellierung über<br />
dessen Niveau vorzusehen. Damit wird verhindert, dass flache Fehlschläge den<br />
vorbeiführenden Wanderweg erreichen.<br />
Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft- beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung vom 29.8.2011<br />
1. Der Behörde ist eine fachlich geeignete Person als ökologische <strong>und</strong><br />
ornithologische Bauaufsicht namhaft zu machen. Diese hat die Bauführung im<br />
Hinblick auf die bescheidkonforme Durchführung der Bauarbeiten zu<br />
überwachen <strong>und</strong> die Umsetzung der im Bewilligungsbescheid formulierten<br />
ökologischen Begleitmaßnahmen zu kontrollieren. Von der ökologischen<br />
Bauaufsicht ist mindestens alle vier Wochen ein detaillierter mit<br />
aussagekräftigen Lichtbildern dokumentierter Bericht über den Fortgang der<br />
Arbeiten sowie die Einhaltung der notwendigen Auflagen anzufertigen <strong>und</strong> der<br />
Behörde zur Kenntnis zu bringen.<br />
2. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist bis [DATUM] umzusetzen.<br />
Magerwiesen, Uferbereiche, Gehölzstreifen <strong>und</strong> -gruppen, Graben <strong>und</strong><br />
Flachwasserzonen sind dauerhaft während des <strong>Betrieb</strong>s des Golfplatzes gemäß<br />
den Vorgaben (Mahd, Entfernen des Mähgutes,…) des landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanes zu pflegen.<br />
3. Nicht zu verändernde Geländebereiche mit Vorkommen von<br />
Zwergstrauchreichen Magerwiesen <strong>und</strong> Schneeheide-Latschengebüsche sind<br />
während des gesamten Bauzeitraumes durch <strong>Errichtung</strong> eines Holzlattenzaunes<br />
vor Beeinträchtigungen jeder Art zu schützen. Auf den so geschützten Flächen<br />
dürfen keinerlei Veränderungen der Bodenoberfläche, keine Fahrten mit<br />
Baumaschinen, keine Lagerungen von Materialien aller Art <strong>und</strong> keine<br />
Maßnahmen stattfinden, die den Gehölzbestand <strong>und</strong> den Unterwuchs<br />
beeinträchtigen können.<br />
75
4. Sämtliche Begrünungsmaßnahmen außerhalb der Spielflächen haben gemäß der<br />
Richtlinie für standortgerechte Begrünungen zu erfolgen.<br />
5. Für sämtliche Bepflanzungsmaßnahmen außerhalb der Golfflächen sind<br />
ausschließlich Wildformen heimischer, standortgerechter Pflanzenarten zu<br />
verwenden.<br />
6. Die Böschungen sämtlicher Golfplatzwege in Bereichen, die nicht ohnehin<br />
durch Erdbaumaßnahmen verändert werden, sind ausschließlich mittels<br />
Sodentransplantation zu begrünen. Hierzu ist zu Beginn der Erdarbeiten die<br />
Vegetationsdecke im Eingriffsbereich schonend in Form von Soden abzuziehen,<br />
seitlich zwischen zu lagern <strong>und</strong> anschließend wiederum lagerichtig <strong>und</strong> seitlich<br />
bündig aneinander stoßend oberflächlich aufzubringen.<br />
7. Als Farbe für Ballfang- bzw. Sicherheitsnetze im Golfplatzareal ist nur Schwarz<br />
zulässig.<br />
8. Die Böschungsbereiche des geplanten „Lech-Altarmes“ sind mittels<br />
Sodentransplantation aus der hier vorhandenen Weidefläche magerer Prägung<br />
oder mittels Heugrassaat zu begrünen.<br />
9. Die in der „Synthese der Fachbereiche Ameisen, Amphibien, Reptilien &<br />
Wildökologie“ empfohlenen Begleitmaßnahmen im Golfplatzareal Lech-Zug<br />
während der Bauphase (S. 4 – 7) <strong>und</strong> während der <strong>Betrieb</strong>sphase (S. 9-15) sind<br />
bis zum [DATUM] umzusetzen.<br />
10. Die in der „Synthese der Fachbereiche Ameisen, Amphibien, Reptilien &<br />
Wildökologie“ empfohlenen Begleitmaßnahmen während der Bau- <strong>und</strong><br />
<strong>Betrieb</strong>sphase im Bereich der Schwendungsflächen (S. 16, 17) sind ebenso bis<br />
zum [DATUM] umzusetzen wie im Bereich der Femelungsfläche (S. 18, 19<br />
11. Fensterscheiben im Bereich des Clubhauses, durch die eine Durchsicht durch<br />
das Gebäude (z.B. an exponierten Ecken, Glasscheiben als Terrassengeländer<br />
oder -windschutz) oder auf dahinter liegende Vegetation möglich ist, sind in<br />
Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz mit wirksamen<br />
Vogelaufprall-Schutzmaßnahmen zu versehen. Hinweis: Aufgeklebte<br />
Greifvogelsilhouetten genügen dieser Vorgabe nicht.<br />
12. Sämtliche Außenbeleuchtungen im Bereich des Clubhauses <strong>und</strong> des übrigen<br />
Golfplatzareals sind mit Natriumdampflampen oder mit Lampen mit ähnlich<br />
insektenfre<strong>und</strong>lichem Lichtspektrum zu versehen. Hierüber ist eine Bestätigung<br />
der Lieferfirma vorzulegen.<br />
Wald - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Forsttechnik vom 22.8.2011<br />
1. Die Rodungsbewilligung wird ausschließlich für den beantragten Zweck der<br />
<strong>Errichtung</strong> <strong>und</strong> des <strong>Betrieb</strong>es eines Golfplatzes erteilt. Sie erlischt, sofern der<br />
Rodungszweck nicht innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des<br />
Bewilligungsbescheides erfüllt worden ist.<br />
76
2. Der forstliche Bewuchs auf der Rodungsfläche darf erst entfernt werden,<br />
nachdem die Rodungsgrenzen in der Natur anhand gut sichtbarer Markierungen<br />
dargestellt sind, auf Basis dessen die eindeutige Zuordnung der bewilligten<br />
Rodungseingriffe dem zuständigen Waldaufseher möglich ist, der dann die<br />
hochstämmige Vegetation nach deren Auszeige zur Rodung freizugeben hat.<br />
3. Während der Bauarbeit ist dafür zu sorgen, dass Schäden in den an die<br />
Rodungsflächen angrenzenden Waldbeständen verhindert werden.<br />
Erforderlichenfalls sind rechtzeitig Sicherheitsvorkehrungen (z.B. stabiler Zaun)<br />
zu errichten.<br />
4. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist die befristet gerodete Fläche des<br />
Steinschlagschutzdammes in einem Verband von 1,5m x 1,5m mit Grünerlen<br />
aufzuforsten <strong>und</strong> in der Folge der natürlichen Entwicklung zu überlassen.<br />
5. Zum Ausgleich des Waldflächenverlustes <strong>und</strong> zur Sicherstellung der<br />
notwendigen Wirkungen des Waldes hat die Antragstellerin das im Projekt<br />
dargstellte Schutzwaldsanierungsprojekt westlich des Markbaches<br />
sachverhaltsgemäß <strong>und</strong> im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher<br />
<strong>und</strong> dem ASV-Forst in die Tat umzusetzen, indem innerhalb einer 2- Jahresfrist<br />
nach Bescheiderlassung die Seilkrannutzungen 1, 2 <strong>und</strong> 3 realisiert <strong>und</strong> dort die<br />
notwendige Wiederbewaldung im Einvernehmen mit dem Waldaufseher<br />
eingeleitet werden, inklusive der Schutzwaldbegründungen auf den Teilflächen<br />
1 <strong>und</strong> 2. Gleichzeitig ist durch die <strong>Errichtung</strong> des Weidezaunes <strong>und</strong> dessen<br />
langfristige Bestandeserhaltung die Waldweidenutzung zumindest während<br />
einer Folgeperiode von min 30 Jahren auszuschließen.<br />
6. Sämtliche dort getätigten Aufforstungen geeigneter Provenienzen sind im<br />
Einvernehmen mit dem Waldaufseher während der genannten Periode zu<br />
betreuen (Nachbesserung, Meliorationsdüngung, bei Bedarf freischneiden,<br />
verwittern, läutern)<br />
7. Innerhalb von 5 Jahren nach Bescheiderlassung ist in der Folge auch die<br />
Seilkrannutzung 4 gemäß Projekt zu bewerkstelligen, sowie die<br />
Schutzwaldsanierung auf den Fläche 3 bis 10 in die Tat umzusetzen inklusive<br />
langfristigem Ausschluss des Waldweideeinflusses sowie Vorkehrungen zur<br />
Minimierung der Schalenwildeinwirkung im Wege von<br />
Verwitterungsmaßnahmen <strong>und</strong>/oder technischen Schutzmaßnahmen.<br />
8. Auf der Teilfläche aus GST-NR 368/7, welche wiederum der<br />
Waldweidenutzung zugeführt wird, ist durch Aufforstungsmaßnahmen im<br />
Einvernehmen mit dem ASV-Forst sowie deren mechanischem Schutz gegen<br />
Einwirkungen von Weidevieh eine Mindestüberschirmung von 06 im Wege von<br />
Vertragsvereinbarungen mit den Nutzungsberechtigten <strong>und</strong> Bestellung einer<br />
ökologischer Bauaufsicht während er relevanten Periode von 30 Jahren zu<br />
gewährleisten.<br />
77
Tiere – Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Wildökologie <strong>und</strong> Jagdwirtschaft vom 5.9.2011<br />
Bauphase:<br />
1. Beschränkung der Bauphase auf den Zeitraum vom 15. Juni bis 30. September<br />
2. Tägliche Arbeitszeit auf frühestens 1 St<strong>und</strong>e nach Sonnenaufgang bis spätestens<br />
1 St<strong>und</strong>e vor Sonnenuntergang (daher Arbeitsbeginn <strong>und</strong> Arbeitsende je nach<br />
Monat zeitlich verschieden) beschränken<br />
3. Keine Arbeiten, kein Maschinenbetrieb <strong>und</strong> keine Beleuchtung in der Nacht<br />
4. Anordnung eines Betretungsverbotes der Golfanlage außerhalb der<br />
Bauarbeitszeit zur Verhinderung eines „Golfplatztourismus“ <strong>und</strong> damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Störungen während der Dämmerungs- <strong>und</strong> Nachtzeit<br />
5. Installierung einer ökologischen Bauaufsicht, welche die wildökologischen <strong>und</strong><br />
jagdlichen Belange mitberücksichtigt<br />
Bewirtschaftung (Pflegearbeiten) des Golfplatzes:<br />
6. Beschränkung der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Zeitraum von<br />
frühestens 1 St<strong>und</strong>e nach Sonnenaufgang bis spätestens 1 St<strong>und</strong>e vor<br />
Sonnenuntergang<br />
7. für den Zeitraum von Mai bis 15. Juni auf frühesten 1 St<strong>und</strong>e nach<br />
Sonnenaufgang bis spätestens 1,5 St<strong>und</strong>en vor Sonnenuntergang � zu<br />
empfehlende Variante: 7:00 bis 19:30 Uhr<br />
Spielbetrieb:<br />
8. Beschränkung auf frühestens 1 St<strong>und</strong>e nach Sonnenaufgang bis spätestens 1<br />
St<strong>und</strong>e vor Sonnenuntergang<br />
9. für den Zeitraum von Mai bis 15. Juni frühesten 1 St<strong>und</strong>e nach Sonnenaufgang<br />
bis 1,5 St<strong>und</strong>en vor Sonnenuntergang � zu empfehlende Variante: 8:00 bis<br />
19:30 Uhr<br />
Ersatzflächen E 1 <strong>und</strong> E 2 – Schwendflächen:<br />
10. Keine gänzliche Beseitigung von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern, sondern Erhaltung<br />
einer wildtierattraktiven Raumstruktur durch Stehenlassen einzelner Baum- oder<br />
Strauchgruppen<br />
11. Verbot einer maschinellen Bodenbearbeitung (z.B. Bodenverebnung)<br />
12. Keine <strong>Errichtung</strong> von sogenannten „Bewirtschaftungswegen“ zu den Schwend-<br />
bzw. späteren Weideflächen<br />
78
Ersatzfläche E 3 – Waldweide:<br />
13. Zäunung der Fläche frühestens 3 Tage vor Beweidungsbeginn<br />
14. Abbau des Zaunes mit Beendigung des Weidebetriebes, spätestens am 15.<br />
September<br />
Ersatzfläche E 4:<br />
15. Forstliche Maßnahmen auf die Zeit vom 15. Juni bis 15. August zur<br />
Verhinderung jagdlicher Störungen beschränken<br />
Pflanzenschutzmittel:<br />
16. Aufzeichnung über Menge, Artikel, Zeit <strong>und</strong> Ort von verwendeten bzw.<br />
ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln durch den Golfplatzbetreiber, um die<br />
Ursache (Herkunft) allfällig kontaminierten Wildes erheben bzw.<br />
zurückverfolgen zu können.<br />
Wildschäden:<br />
17. Erstellung einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Golfplatzbetreiber,<br />
Jagdverfügungs- <strong>und</strong> Jagdnutzungsberechtigten bezüglich der Handhabung von<br />
Wildschäden am Golfplatz sowie Durchführung von Schutzmaßnahmen.<br />
18. Keine Wildschadensforderungen auf Ersatzfläche E 3 – Waldweide.<br />
19. Erstellung eines Maßnahmenkataloges zur Verhinderung von Wildschäden auf<br />
Ersatzfläche E 4 (Jagdverfügungsberechtigte, Waldbewirtschaftungsberechtigte,<br />
Jagdnutzungsberechtigte, Schutzwaldprojektbetreiber) <strong>und</strong><br />
privatrechtliche Vereinbarung über Durchführung <strong>und</strong> Finanzierung der<br />
Maßnahmen.<br />
20. Keine großflächigen dauerhaften Einzäunungsmaßnahmen am Golfplatzareal<br />
21. Lediglich kleinflächige temporäre Schutzzäunungen<br />
Wanderweg:<br />
22. Keine Verlegung des Wanderweges im Bereich Lech in südliche Richtung, um<br />
ein Heranführen der Störlinie in das Einstandsgebiet unterm Schafberg zu<br />
vermeiden.<br />
79
Landschaft - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung vom 29.8.2011<br />
siehe unter „Schutzgut Tiere, Pflanzen, Lebensräume <strong>und</strong> Landschaft- beantragte<br />
Auflagen“<br />
technische Erfordernisse <strong>und</strong> Sicherheit<br />
Hochbautechnik - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Hochbautechnik vom 30.8.2011<br />
1. Vor Beginn der Bauarbeiten ist festzustellen, ob ober- oder unterirdische Kabel<br />
<strong>und</strong> Rohrleitungen gefährdet werden.<br />
2. Die statische Berechnung ist von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />
Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker durchführen zu lassen.<br />
3. Die Verglasung aller Türen bis 1,5m über Standfläche, vertikale Verglasungen<br />
an begehbaren Flächen bis 1,00m Höhe über der Standfläche sind in<br />
Einscheibensicherheitsglas auszuführen.<br />
4. Für Gläser, die als Absturzsicherung dienen, ist Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas zu<br />
verwenden (auch für Glasfüllungen in Geländer).Sollte nur das Glas (ohne<br />
statisch tragenden Querholm) als Absturzsicherung dienen, so ist ein statischer<br />
Nachweis für die Gesamtkonstruktion von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />
Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker zu erbringen, aus dem<br />
hervorgeht, dass der Belastbarkeitsanforderung im Sinne der ÖNORM B 1991-<br />
1-1 gleichwertig entsprochen wird.<br />
5. Einfachverglasungen <strong>und</strong> die untere Scheibe von Isolierverglasungen müssen<br />
bei Überkopfverglasungen mit einer Neigung zur Vertikalen von mehr als 15°,<br />
aus geeignetem Verb<strong>und</strong>-Sicherheitsglas bestehen oder mit Schutzvorrichtungen<br />
gegen das Herabfallen von Glasteilen ausgestattet sein.<br />
6. Glastüren <strong>und</strong> große Glasflächen sind in allgemein zugänglichen Bereichen<br />
innerhalb eines Bereiches von 90 cm bis 100 cm <strong>und</strong> im Bereich 150 cm bis 160<br />
cm über dem Fußboden mit durchgehenden kontrastierenden optischen<br />
Markierungen zu versehen. Diese Markierungen sind sowohl mit einem hellen<br />
als auch einem dunklen Anteil zu versehen, um auf wechselnde<br />
Lichtverhältnisse im Hintergr<strong>und</strong> Rücksicht zu nehmen. Der Farbkontrast hat<br />
mindestens 30% des Grauwertanteiles zu betragen (Schwarzweiß-Kontrast<br />
entspricht 100%). Rot-Grün. Kombination ist zu vermeiden.<br />
7. Die Schnurgerüstabnahme, <strong>und</strong> die Höhenlage ist von einem Ziviltechniker<br />
einschlägiger Fachrichtung oder einem anderen befugten Geometer abnehmen<br />
80
zu lassen. Nach Fertigstellung der maßgeblichen Gebäudehöhen sind diese<br />
ebenfalls abnehmen zu lassen. Die entsprechenden Protokolle sind unverzüglich,<br />
spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, der Behörde<br />
vorzulegen. In diesen Protokollen ist festzustellen, ob das Vorhaben gemäß den<br />
genehmigten Plänen ausgeführt wird oder ob sich Planänderungen ergeben.<br />
8. Nach Vollendung des bewilligten Bauvorhabens sind folgende Unterlagen<br />
vorzulegen:<br />
a. eine Bescheinigung, ausgestellt von einem Ziviltechniker einschlägiger<br />
Fachrichtung oder einem anderen befugten Statiker, aus der hervorgeht,<br />
dass die tragenden Konstruktionen den statischen Erfordernissen<br />
entsprechend berechnet <strong>und</strong> ausgeführt worden sind;<br />
b. Eine Bestätigung einer hiezu befugten Person, dass das Bauvorhaben<br />
entsprechend dem genehmigten Energieausweis ausgeführt wurde.<br />
c. eine Bescheinigung, ausgestellt vom ausführenden Unternehmen, über die<br />
Ausführung sämtlicher Sicherheitsverglasungen;<br />
Brückenbau - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Brückenbautechnik vom 26.7.2011<br />
1. Die statischen Berechnungen <strong>und</strong> Ausführungszeichnungen sind von einem<br />
Zivilingenieur oder Ingenieurkonsulenten für Bauwesen auszuarbeiten bzw. zu<br />
überprüfen.<br />
2. Die Tragfähigkeit der Brücken muss der ÖNORM EN 1991-2, Teil 2 <strong>und</strong> der<br />
ÖNORN B 1991-2, Teil 2 entsprechen.<br />
3. Die Geländer müssen mindestens den Anforderungen der prEN 1317-6, Tabelle<br />
4, Klasse C entsprechen. In Lasten ausgedrückt heißt dies, dass die Geländer<br />
einer Linienlast von qhk = 1,0 kN/m sowie einer an beliebiger Stelle wirkenden<br />
Punktlast von 1,0 kN widerstehen müssen.<br />
4. Die Brücken sind vom Brückeninhaber in einem solchen Zustand zu erhalten,<br />
dass sie stets ohne Gefährdung benutzt werden können.<br />
zusätzliche Empfehlungen:<br />
5. Es wird zum Schutz vor Nässebildung an den Holzbohlen empfohlen, ein<br />
Kunststoffstreifen zwischen dem Stahltragwerk <strong>und</strong> dem Holzbohlenbelag<br />
einzulegen.<br />
6. Aus Gründen der Abnützung der Brettschicht-Holzbalken wird die Anordnung<br />
von einem quer aufliegenden Holzbohlenbelag empfohlen. Dabei ist zu achten,<br />
dass zwischen den Brettschicht-Holzbalken <strong>und</strong> dem Holzbohlenbelag eine ausreichende<br />
Durchlüftung stattfinden sollte.<br />
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7. Es wird empfohlen, die Tragbohlen mit Rücksicht auf die Abnützung 2,0 cm<br />
stärker auszuführen als die Berechnung erfordert.<br />
8. Aus Gründen der Erhaltung wird empfohlen, Konstruktionsteile wie Bohlen<br />
leicht auswechselbar einzubauen.<br />
Elektrotechnik - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Elektrotechnik vom 22.8.2011<br />
1. Die Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung<br />
auszustatten <strong>und</strong> so auszuführen, dass diese den österreichischen<br />
Sicherheitsvorschriften für die Elektrotechnik ÖVE/ÖNORM E 8002-1 <strong>und</strong><br />
ÖVE/ÖNORM E 8002-5 sowie der ÖNORM EN 1838 entspricht.<br />
2. Über die durchgeführten Erstprüfungen bzw. Messungen ist ein Anlagenbuch<br />
anzufertigen (siehe ÖVE/ÖNROM E 8001-6-61<strong>und</strong> E 8001-6-63).<br />
3. Über die Durchführung der o.a. Maßnahmen <strong>und</strong> dass die Anlagen <strong>und</strong><br />
<strong>Betrieb</strong>smittel den zutreffenden durch Elektrotechnikverordnung verbindlich<br />
erklärten oder als Regel der Technik anzusehenden österreichischen<br />
Sicherheitsvorschriften für die Elektrotechnik entsprechen, ist der Behörde eine<br />
schriftliche Bestätigung einer befugten Person oder Firma im Sinne § 12 ETG<br />
vorzulegen.<br />
zusätzliche Hinweise:<br />
Hingewiesen wird, dass elektrische Anlagen <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong>smittel den Erfordernissen<br />
des §2 <strong>und</strong> §3 des Elektrotechnikgesetzes entsprechen<br />
1. unter den im Allgemeinen zu erwartenden örtlichen oder sachlichen<br />
Verhältnissen immer,<br />
2. unter besonderen örtlichen oder sachlichen Verhältnissen, sofern diese in den<br />
elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften berücksichtigt worden sind,<br />
wenn sie den jeweils für sie in Betracht kommenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften<br />
entsprechend errichtet, hergestellt instand gehalten <strong>und</strong> betrieben<br />
werden.<br />
Maschinenbau (Lagerung brennbare Stoffe <strong>und</strong> Dünger) - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Maschinenbau, Lärmschutz <strong>und</strong> Erschütterung vom<br />
14.7.2011 <strong>und</strong> ergänzendes Gutachten vom 13.10.2011<br />
1. Allfällige Lagerungen brennbarer Flüssigkeiten haben gemäß den<br />
Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, BGBl. Nr.<br />
240/1991 i.d.g.F, zu erfolgen.<br />
2. Die Lagerung von Dünger hat gemäß den Vorgaben der Hersteller zu erfolgen.<br />
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Lebensmittelhygiene - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des ASV für Lebensmittelhygiene vom 30.8.2011<br />
1. Die Küchenlüftung ist nach den einschlägigen ÖNORMEN (insbesondere<br />
ÖNORM H6030) auszuführen. Filter <strong>und</strong> andere Teile der Lüftungsanlage sind<br />
so zu situieren, dass eine einwandfreie Reinigung möglich ist. Luftströme von<br />
kontaminierten in reine Bereiche sind zu vermeiden. Vor Inbetriebnahme der<br />
Anlage ist eine Bestätigung einer Fachfirma vorzulegen, wonach die<br />
Lüftungsanlage entsprechend den einschlägigen ÖNORMEN (insbesondere<br />
ÖNORM H6030) ausgeführt worden ist.<br />
2. Alle Aggregate <strong>und</strong> sonstige technischen Einrichtungen sind so zu situieren,<br />
dass es zu keiner Beeinträchtigung der Luftqualität in <strong>Betrieb</strong>s- <strong>und</strong> Lagerräumen<br />
kommt.<br />
3. Der Abfallraum ist mit einer Kühlmöglichkeit für biogene Abfälle <strong>und</strong> mit<br />
einem Wasseranschluss auszustatten.<br />
4. Die Armatur beim Handwaschbecken im Vorraum der Personaltoilette ist so wie<br />
die Armaturen bei den Hygienehandwaschbecken im Küchenbereich<br />
berührungsfrei (beispielsweise Annäherungsschaltung) auszuführen.<br />
5. Bei den Handwaschbecken in den Vorräumen der WC-Anlagen sind Seifenspender<br />
<strong>und</strong> hygienische Handtrocknungsmöglichkeiten (beispielsweise<br />
Papierhandtücher) bereitzustellen. Die Vorraumtüren der WC-Anlagen sind<br />
selbstschließend einzurichten.<br />
zusätzliche Hinweise:<br />
Die Verordnung EG (852/2004) gilt als Ganzes für die Ausführung des Vorhabens<br />
<strong>und</strong> darüber hinaus als <strong>Betrieb</strong>svorschrift.<br />
Insbesondere ist in ausstattungsmäßiger Hinsicht folgenden Anforderungen gerecht<br />
zu werden:<br />
a) In Räumen, in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird, bestehen<br />
Fußböden <strong>und</strong> Wände bis zur Höhe von ca. 2,0 m aus abwaschbarem <strong>und</strong><br />
desinfizierbarem Material. Alle übrigen Wandflächen <strong>und</strong> Decken tragen einen<br />
hellfarbigen Anstrich, der nicht abblättert <strong>und</strong> keinen Schmutz- sowie<br />
Schimmelbelag aufweist. Türen <strong>und</strong> Fenster weisen glatte, abwaschbare<br />
Oberflächen auf.<br />
b) Fußböden sind so beschaffen, dass sich keine Wasserpfützen bilden.<br />
Vorhandene Abflussöffnungen im Boden (Gullis) sind gegen das Eindringen<br />
von tierischen Schädlingen sowie gegen Rückstau <strong>und</strong> Geruchsbelästigung<br />
gesichert.<br />
c) Alle Einrichtungen, Arbeitsflächen <strong>und</strong> Regale, die mit Lebensmitteln in<br />
Berührung kommen, weisen glatte, abwaschbare <strong>und</strong> desinfizierbare<br />
Oberflächen auf, die aus nicht toxischen Materialien bestehen.<br />
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d) Einrichtungen <strong>und</strong> Geräte sind so zu installieren, dass schwer zugängliche<br />
Nischen vermieden werden, um eine Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion leicht zu<br />
ermöglichen.<br />
Arbeitsinspektorat - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des SV für Arbeitnehmerschutz vom 11.8.2011<br />
Nachstehende Bescheinigungen <strong>und</strong> Bestätigungen sind der<br />
Genehmigungsbehörde spätestens mit der Fertigstellungsmeldung bzw. der<br />
Inbetriebnahme vorzulegen:<br />
1. über die ordnungsgemäße Ausführung der Elektroinstallationen gemäß ÖVE<br />
E8001 (Teil 1), ausgestellt von einer befugten Person im Sinne § 12 ETG gemäß<br />
elektrotechnischen Vorschriften;<br />
2. über die ordnungsgemäße Ausführung der Fluchtwegorientierungsbeleuchtung<br />
ausgestellt von einer befugten Person oder Firma, gemäß elektrotechnischen<br />
Vorschriften;<br />
3. über die ordnungsgemäße Ausführung der Blitzschutzanlage<br />
(Blitzschutzprotokoll ÖNORM ÖVE E8049 – 1), ausgestellt von einer befugten<br />
Person oder Firma;<br />
4. über die ordnungsgemäße Ausführung <strong>und</strong> Funktionstüchtigkeit der<br />
Lüftungsanlage gemäß Lüftungsprojekt, ausgestellt durch den Anlagenerrichter<br />
(§ 13 Arbeitsstättenverordnung);<br />
5. über die Qualität der Verglasungen <strong>und</strong> Glastüren in Arbeits- <strong>und</strong><br />
Verkehrsbereichen sowie von Überkopfverglasungen, welche<br />
Sicherheitseigenschaften gemäß den Bestimmungen der<br />
Arbeitsstättenverordnung aufzuweisen haben, ausgestellt von der ausführenden<br />
Firma;<br />
6. über die Abnahmeprüfungen von automatischen Schiebetüren (§ 7 AMVO),<br />
zusätzlich mit dem Nachweis der Notausgangsfunktion bei automatischen<br />
Schiebetüren in Flucht- <strong>und</strong> Rettungswegen, durch eine hiezu befugte Person;<br />
7. das Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT (u.a. Prüfungsergebnis gemäß §<br />
7 VEXAT);<br />
8. Rutschfestigkeit der Bodenbeläge in den Nassbereichen<br />
Brandverhütungsstelle - beantragte Auflagen<br />
Gutachten des SV für Brandschutz vom 26.7.2011<br />
1. Sämtliche Drehtüren im Bereich von Fluchtwegen im Clubhaus (u.a. aus dem<br />
Bistro Cafe ins Freie) sind zumindest mit einem Notausgangsverschluss gemäß<br />
ÖNORM EN 179 auszustatten.<br />
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2. Zumindest eine Türe aus dem Gerätelager ins Freie ist als Notausgangstüre mit<br />
einem Notausgangsverschluss gemäß ÖNORM EN 179 auszuführen.<br />
3. Die automatische Schiebetüre im Eingangsbereich muss in geschlossenem <strong>und</strong><br />
jedem teilgeöffneten Zustand von der Innenseite her durch Schwenken der<br />
Türblätter in Fluchtrichtung auf die volle erforderliche Durchgangsbreite<br />
geöffnet werden können, bzw. müssen Türen mit red<strong>und</strong>antem Antrieb sein.<br />
Letztere müssen für den Einbau in Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege geeignet sein.<br />
Automatische Schiebetüren in Flucht- oder Rettungswegen müssen während der<br />
<strong>Betrieb</strong>szeit bei Stromausfall, bei Ausfall der Steuerung oder bei Ausfall des<br />
inneren Signalgebers selbsttätig auf die volle Durchgangsbreite öffnen <strong>und</strong> bis<br />
zur Behebung der Störung in offener Stellung bleiben. Auf die Funktionsweise<br />
im Notfall muss durch ein Hinweisschild gemäß ÖNORM Z 1000 auf der<br />
Innenseite der Türe hingewiesen werden.<br />
4. Bei sämtlichen Feuerschutztüren EI30-C sind typengeprüfte Produkte zu<br />
verwenden. Über die ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der<br />
Fertigstellungsmeldung eine Bestätigung unter Angabe der verwendeten<br />
Produkte, deren Einbauorte sowie deren ordnungsgemäßer Einbau vorzulegen.<br />
5. Die Türen der Umkleiden „Damen“ <strong>und</strong> „Herren“ sind jeweils in Fluchtrichtung<br />
aufschlagend einzurichten.<br />
6. Die Umfassungsbauteile des Müll-Lagerraumes sind in der<br />
Feuerwiderstandsklasse REI90 bzw. EI90 auszubilden. Über die<br />
ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der Fertigstellungsmeldung<br />
eine Bestätigung vorzulegen.<br />
7. Die Tragkonstruktion im Erdgeschoss (tragende Wände, Stützen <strong>und</strong> Dach) des<br />
Clubhauses sind zumindest in der Feuerwiderstandsklasse R30 auszuführen.<br />
Über die ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der<br />
Fertigstellungsmeldung eine Bestätigung vorzulegen.<br />
8. Bei sämtlichen Fußbodenbelägen sind zumindest Produkte welche der<br />
Euroklasse des Brandverhaltens Cfl-s2 entsprechen, wobei Holz <strong>und</strong><br />
Holzwerkstoffe der Euroklasse Dfl zulässig sind, zu verwenden. Über die<br />
ordnungsgemäße Ausführung ist der Behörde mit der Fertigstellungsmeldung<br />
eine Bestätigung unter Angabe der verwendeten Produkte sowie deren<br />
Einbauorte vorzulegen.<br />
9. Wand- <strong>und</strong> Deckendurchbrüche in brandabschnittsbildenden Bauteilen<br />
(Technikraum, Müllraum, Gerätelager) sind in der Feuerwiderstandsklasse EI 90<br />
mit typengeprüften Produkten abzuschotten. Über den fachgerechten Einbau<br />
sind der Behörde Bestätigungen der ausführenden Firmen vorzulegen, die auch<br />
die Einbauorte der Abschottungen zu beinhalten haben.<br />
10. Für die Aufbewahrung von Rauchzeugresten ist im Thekenbereich ein nicht<br />
brennbarer Behälter mit ebensolchem selbst- <strong>und</strong> dichtschließenden Deckel<br />
bereitzustellen.<br />
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11. Für die erste Löschhilfe sind an nachstehenden Orten tragbare Feuerlöscher mit<br />
einem Mindestfüllinhalt von 6 l bzw. Mindestfüllgewicht von 6 kg<br />
bereitzustellen:<br />
Clubhaus:<br />
Kellergeschoss: 3 Stück Nass- bzw. Schaumlöscher, räumlich verteilt<br />
Erdgeschoss: 2 Stück Nass- bzw. Schaumlöscher<br />
Gerätelager:<br />
1 Stück Pulverlöscher<br />
Die einzelnen Standorte sind normgerecht zu kennzeichnen.<br />
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