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Gesellschafts - NUMOV - Nah- und Mittelost-Verein eV

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Saudi Arabien: <strong>Gesellschafts</strong>- <strong>und</strong> Investitionsrecht<br />

Christoph Keimer<br />

Rechtsanwalt<br />

<strong>Gesellschafts</strong>recht in den Golfstaaten<br />

Investitionsgesetz: Gesetz M/1 v. 5.6.2000 (IG) regelt ausländische<br />

Investitionen; Lizenz durch SAGIA erforderlich; „Negativliste“ gesperrt<br />

<strong>Gesellschafts</strong>gesetz:<br />

Gesetz Nr. M/6 vom 22.7.1965 regelt abschließend die <strong>Gesellschafts</strong>formen<br />

für Handels- <strong>und</strong> Wirtschaftstätigkeiten in Saudi Arabien<br />

Lokaler Partner: gem. § 5 IG keine inländische Beteiligung für ausl.<br />

Investitionsvorhaben mehr erforderlich; Ausnahmen: z.B. Handel (25%)<br />

+ gewisse freiberufliche Tätigkeiten<br />

Niederlassungsformen:<br />

• Rep. Office: (-), aber TSO oder Liaison Office ähnliche Funktion<br />

• Branch: (+), aber nicht immer geeignet (kein Sponsor/NSA)<br />

• LLC: (+) grds. jede wirtschaftliche Tätigkeit lizenzierbar<br />

• Stammkapital: Regelung gestrichen, aber i. d. R. 500.000 SAR<br />

• Gesellschafter: mindestens 2, keine 1-Mann-LLC<br />

• Geschäftsführung: ausländischer Partner möglich<br />

Rechtsanwälte· Notare · Legal Consultants<br />

Dortm<strong>und</strong> | Dubai

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