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Gesellschafts - NUMOV - Nah- und Mittelost-Verein eV

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Bahrain: <strong>Gesellschafts</strong>- <strong>und</strong> Investitionsrecht<br />

Christoph Keimer<br />

Rechtsanwalt<br />

<strong>Gesellschafts</strong>recht in den Golfstaaten<br />

Investitionsgesetz: nicht vorhanden; Regelung über das CCL 2001<br />

<strong>und</strong> Sonderbestimmungen; Lizenz erforderlich; „Negative List“ gesperrt<br />

<strong>Gesellschafts</strong>gesetz:<br />

Gesetz Nr. 21/2001 regelt abschließend die <strong>Gesellschafts</strong>formen für<br />

Handels- <strong>und</strong> Wirtschaftstätigkeiten in Bahrain<br />

Lokaler Partner: keine gesetzliche Bestimmung, aber „Negative List“:<br />

a) best. Tätigkeiten nur durch Bahrainis (Real Estate, HV, Presse, etc.)<br />

b) best. Tätigkeiten nur mit lokal. Partner (Handel, Apotheken, Tourism.)<br />

Niederlassungsformen:<br />

• Rep. Office: (+), i.d.R. Sponsor erforderlich, aber Befreiung möglich<br />

• Branch: (+), aber nur bei Nachweis ausreichender Finanzmittel<br />

• WLL: (+) grds. jede Tätigkeit lizenzierbar außerhalb Negative List<br />

• Stammkapital: mind. 20.000 BD, bei SPC 50.000 BD<br />

• Gesellschafter: 1-Mann-WLL (SPC) möglich; auch als Offshore (FCC<br />

• Geschäftsführung: ausländischer Partner möglich<br />

Rechtsanwälte· Notare · Legal Consultants<br />

Dortm<strong>und</strong> | Dubai

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