Bekanntmachung Nr. 06/01/021 über die anerkannten Betriebe im ...
Bekanntmachung Nr. 06/01/021 über die anerkannten Betriebe im ...
Bekanntmachung Nr. 06/01/021 über die anerkannten Betriebe im ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
-4-<br />
B = anerkannter Herstellerbetrieb, in dem nach § 28 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 FMV Vormischungen<br />
mit folgenden Zusatzstoffen hergestellt werden:<br />
- Leistungsförderer,<br />
- Zusatzstoffe zur Verhütung der Histomoniasis oder der Kokzidiose,<br />
- Vitamin A,<br />
- Vitamin D,<br />
- Kupfer oder<br />
- Selen<br />
C = anerkannter Herstellerbetrieb, in dem nach § 28 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 FMV Mischfuttermittel<br />
unter Verwendung von Vormischungen mit folgenden Zusatzstoffen<br />
hergestellt werden:<br />
- Leistungsförderer oder<br />
- Zusatzstoffe zur Verhütung der Histomoniasis oder der Kokzidiose<br />
D = gestrichen<br />
E = anerkannter Tierhalter, der nach § 28 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1<br />
<strong>Nr</strong>. 3 FMV Mischfuttermittel zur Verfütterung <strong>im</strong> eigenen Betrieb unter Verwendung<br />
von Vormischungen mit folgenden Zusatzstoffen herstellt:<br />
- Leistungsförderer oder<br />
- Zusatzstoffe zur Verhütung der Histomoniasis oder der Kokzidiose<br />
F = gestrichen<br />
I = anerkannter Handelsbetrieb, in dem nach § 28 Abs. 2 FMV unter Buchstabe<br />
A bezeichnete Zusatzstoffe oder Einzelfuttermittel oder unter Buchstabe B<br />
bezeichnete Vormischungen behandelt werden