22.12.2012 Aufrufe

Bekanntmachung Nr. 06/01/021 über die anerkannten Betriebe im ...

Bekanntmachung Nr. 06/01/021 über die anerkannten Betriebe im ...

Bekanntmachung Nr. 06/01/021 über die anerkannten Betriebe im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-4-<br />

B = anerkannter Herstellerbetrieb, in dem nach § 28 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 FMV Vormischungen<br />

mit folgenden Zusatzstoffen hergestellt werden:<br />

- Leistungsförderer,<br />

- Zusatzstoffe zur Verhütung der Histomoniasis oder der Kokzidiose,<br />

- Vitamin A,<br />

- Vitamin D,<br />

- Kupfer oder<br />

- Selen<br />

C = anerkannter Herstellerbetrieb, in dem nach § 28 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 FMV Mischfuttermittel<br />

unter Verwendung von Vormischungen mit folgenden Zusatzstoffen<br />

hergestellt werden:<br />

- Leistungsförderer oder<br />

- Zusatzstoffe zur Verhütung der Histomoniasis oder der Kokzidiose<br />

D = gestrichen<br />

E = anerkannter Tierhalter, der nach § 28 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1<br />

<strong>Nr</strong>. 3 FMV Mischfuttermittel zur Verfütterung <strong>im</strong> eigenen Betrieb unter Verwendung<br />

von Vormischungen mit folgenden Zusatzstoffen herstellt:<br />

- Leistungsförderer oder<br />

- Zusatzstoffe zur Verhütung der Histomoniasis oder der Kokzidiose<br />

F = gestrichen<br />

I = anerkannter Handelsbetrieb, in dem nach § 28 Abs. 2 FMV unter Buchstabe<br />

A bezeichnete Zusatzstoffe oder Einzelfuttermittel oder unter Buchstabe B<br />

bezeichnete Vormischungen behandelt werden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!