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Stand: April 2012 - BVL - Bund.de

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Integrierter mehrjähriger Kontrollplan <strong>de</strong>r<br />

<strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Abkürzungsverzeichnis 6<br />

Teil I: Rahmenplan 8<br />

A. Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, 9<br />

Tierschutz<br />

B. Bereich Pflanzengesundheit 53<br />

Teil II: Kontrollpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r 66<br />

Dieser integrierte mehrjährige Kontrollplan gilt für die Perio<strong>de</strong>:<br />

01.01.<strong>2012</strong> bis 31.12.2016<br />

Kontaktstelle<br />

Name und Anschrift <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz<br />

Rochusstr. 1<br />

53123 Bonn<br />

Email-Adresse poststelle@bmelv.bund.<strong>de</strong><br />

Telefon +49 (0)228 99529-0<br />

FAX +49 (0)228 99529-4262<br />

Seite 1 von 97


Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

oberste Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Name und Anschrift Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

Kernerplatz 10<br />

70182 Stuttgart<br />

Email-Adresse poststelle@mlr.bwl.<strong>de</strong><br />

Telefon 0711 126-0<br />

FAX 0711 126-2255<br />

Bayern<br />

Name und Anschrift Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit<br />

Rosenkavalierplatz 2<br />

81925 München<br />

Email-Adresse poststelle@stmug.bayern.<strong>de</strong><br />

Telefon 089 9214-00<br />

FAX 089 9214-2266<br />

Bran<strong>de</strong>nburg<br />

Name und Anschrift Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Abt. 3, Verbraucherschutz<br />

Lebensmittelüberwachung, Futtermittelüberwachung,<br />

Tiergesundheit, Tierschutz<br />

Heinrich-Mann-Allee 103<br />

14473 Potsdam<br />

Email-Adresse verbraucherschutz@mugv.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

Telefon 0331 866-7900<br />

FAX 0331 866-7242<br />

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />

Abt. 3, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Ref. 32 Sachgebiet Pflanzenschutz<br />

Lin<strong>de</strong>nstraße 34 a<br />

14467 Potsdam<br />

Email-Adresse cornelia-uta.mueller@mil.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

Telefon 0331 866-8927<br />

FAX 0331 866-8805<br />

Berlin<br />

Name und Anschrift Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Abteilung IV Verbraucher- und Gesundheitsschutz<br />

Oranienstraße 106<br />

10969 Berlin<br />

Email-Adresse angelika.blaeschke@senguv.berlin.<strong>de</strong><br />

Telefon 030 9028-1647<br />

FAX 030 9028-2060<br />

Seite 2 von 97


Bremen<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Name und Anschrift Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales<br />

Bahnhofsplatz 29<br />

28195 Bremen<br />

Email-Adresse verbraucherschutz@gesundheit.bremen.<strong>de</strong><br />

Telefon 0421 361-4036<br />

FAX 0421 361-4808<br />

Hessen<br />

Name und Anschrift Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz<br />

Mainzer Straße 80<br />

65189 Wiesba<strong>de</strong>n<br />

Email-Adresse vetabt@hmuelv.hessen.<strong>de</strong><br />

Telefon 0611 815-0<br />

FAX 0611 44789771<br />

Hamburg<br />

Name und Anschrift Behör<strong>de</strong> für Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Billstr. 80<br />

20539 Hamburg<br />

Email-Adresse poststelle@bgv.hamburg.<strong>de</strong><br />

Telefon 040 42837-0<br />

FAX 040 42837-35 97<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Name und Anschrift Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Paulshöher Weg 1<br />

19061 Schwerin<br />

Email-Adresse Poststelle@lu.mv-regierung.<strong>de</strong><br />

Telefon 0385 588-6050<br />

FAX 0385 588-6052<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Name und Anschrift Nie<strong>de</strong>rsächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,<br />

Verbraucherschutz und Lan<strong>de</strong>sentwicklung<br />

Calenberger Straße 2<br />

30169 Hannover<br />

Email-Adresse poststelle@ml.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

Telefon 0511 120–0<br />

FAX 0511 120-2385<br />

Seite 3 von 97


Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Name und Anschrift Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,<br />

Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz<br />

Schwannstr. 3<br />

40476 Düsseldorf<br />

Email-Adresse poststelle@mkulnv.nrw.<strong>de</strong><br />

Telefon 0211 4566 - 750<br />

FAX 0211 4566 - 432<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Name und Anschrift Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und<br />

Forsten<br />

Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz<br />

Ministerium <strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz<br />

Ernst-Ludwig-Straße 3, 55116 Mainz<br />

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie<br />

Bauhofstraße 9, 55116 Mainz<br />

Email-Adresse rp-tier@mulewf.rlp.<strong>de</strong><br />

rp-futtermittel@mulewf.rlp.<strong>de</strong><br />

weinkontrolle@mulewf.rlp.<strong>de</strong><br />

verbraucherschutz@mjv.rlp.<strong>de</strong><br />

Ökolandbau: poststelle@mulewf.rlp.<strong>de</strong><br />

poststelle@msagd.rlp.<strong>de</strong><br />

Telefon 06131 16-0<br />

FAX Tiergesundheit, Tierschutz, Futtermittel: 06131 16-5354<br />

Wein: 06131 16-5270<br />

Ökolandbau: 06131 16-2515<br />

MJV: 06131 16-4608<br />

MSAGD: 06131 16-172388<br />

Schleswig-Holstein<br />

Name und Anschrift Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Schleswig-Holstein<br />

Mercatorstrasse 3, 5, 7<br />

24106 Kiel<br />

Email-Adresse poststelle@mlur.landsh.<strong>de</strong><br />

Telefon 0431 988-0<br />

FAX 0431 988-7239<br />

Saarland<br />

Name und Anschrift Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales<br />

Franz-Josef-Rö<strong>de</strong>r-Str. 23<br />

66119 Saarbrücken<br />

Email-Adresse poststelle@justiz-soziales.saarland.<strong>de</strong><br />

Telefon 0681 501-3142<br />

FAX 0681 501-3239<br />

Name und Anschrift Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Ursulinenstraße 8-16<br />

66111 Saarbrücken<br />

Seite 4 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Email-Adresse poststelle@gesundheit.saarland.<strong>de</strong><br />

Telefon 0681 501-00<br />

FAX 0681 501-4521<br />

Sachsen<br />

Name und Anschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />

Albertstraße 10<br />

01097 Dres<strong>de</strong>n<br />

Email-Adresse poststelle@sms.sachsen.<strong>de</strong><br />

Telefon 0351 564-0<br />

FAX 0351 564-5850<br />

Name und Anschrift Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und<br />

Landwirtschaft<br />

Email-Adresse poststelle@smul.sachsen.<strong>de</strong><br />

Telefon 0351 564-0<br />

FAX 0351 564–22 09<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Name und Anschrift Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Leipziger Str. 58<br />

39112 Mag<strong>de</strong>burg<br />

Email-Adresse Tierseuchenzentrale@mlu.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />

Telefon 0391 567-1840<br />

FAX 0391 567-1924<br />

Name und Anschrift Ministerium für Gesundheit und Soziales<br />

Turmschanzenstr. 25<br />

39114 Mag<strong>de</strong>burg<br />

Email-Adresse Lebensmittel@ms.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />

Telefon 0391 567-4678<br />

FAX 0391 567-4688<br />

Thüringen<br />

Name und Anschrift Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

Abteilung 5 - Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Veterinärwesen,<br />

Werner-Seelenbin<strong>de</strong>r-Straße 6<br />

99096 Erfurt<br />

Email-Adresse VZ.AL5@tmsfg.thueringen.<strong>de</strong><br />

Telefon 0361 3798-501<br />

FAX 0361 3798-850<br />

Name und Anschrift Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und<br />

Naturschutz<br />

Beethovenstraße 3<br />

99096 Erfurt<br />

Email-Adresse poststelle@tmlfun.thueringen.<strong>de</strong><br />

Telefon 0361 3799-201<br />

FAX 0361 3799-209<br />

Seite 5 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Koordinierungsstelle für die Erstellung und Aktualisierung <strong>de</strong>s Rahmenplans<br />

<strong>de</strong>s MNKP:<br />

Name und Anschrift <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

Email-Adresse poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />

Telefon +49 (0)30 18 444 10315<br />

FAX +49 (0)30 18 444 89999<br />

Seite 6 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

ABl. Amtsblatt<br />

ACK Amtschefkonferenz<br />

AfAB Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r LAV für Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Veterinärrechts tätigen<br />

Personen<br />

AFFL Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische<br />

Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft <strong>de</strong>r LAV<br />

AFU Arbeitsgruppe Futtermittel <strong>de</strong>r LAV<br />

AG Arbeitsgruppe<br />

AG EAD Arbeitsgruppe Ein- Aus- und Durchfuhr <strong>de</strong>r LAV<br />

AG IuK Arbeitsgruppe Information und Kommunikation <strong>de</strong>r LAV<br />

AG QM Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement <strong>de</strong>s gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutzes <strong>de</strong>r LAV<br />

AG T Arbeitsgruppe Tierschutz <strong>de</strong>r LAV<br />

AG TAM Arbeitsgruppe Tierarzneimittel <strong>de</strong>r LAV<br />

AG TT Arbeitsgruppe Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung <strong>de</strong>r LAV<br />

AkkStelleG Akkreditierungsstellenbeleihungsverordnung<br />

ALB Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein und<br />

Kosmetika <strong>de</strong>r LAV<br />

ALS Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger<br />

ALTS Arbeitskreis <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Lebensmittelhygiene und <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen<br />

AMG Arzneimittelgesetz<br />

AMK Agrarministerkonferenz<br />

APV-LKD Lebensmittelkontrolldienst-Ausbildungs-Prüfungsverordnung<br />

AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

AVV DatA Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über <strong>de</strong>n Austausch von Daten im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes<br />

BAG <strong>Bund</strong>esanstalt für Güterverkehr<br />

BfR <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />

BLE <strong>Bund</strong>esanstalt für Landwirtschaft und Ernährung<br />

BLL <strong>Bund</strong> für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkun<strong>de</strong> e. V.<br />

BMELV <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz<br />

BMJ <strong>Bund</strong>esministerium für Justiz<br />

BMU <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

BMVg <strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

<strong>BVL</strong> <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

CCA Central Competent Authority<br />

CEN Europäisches Komitee für Normung<br />

DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

DMA Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kreise und kreisfreien Städte<br />

DPMA Deutsches Patent- und Markenamt<br />

EDV Elektronische Datenverarbeitung<br />

EFSA Europäischen Behör<strong>de</strong> für Lebensmittelsicherheit<br />

EPPO Europäische und Mediterrane Pflanzenschutzorganisation<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EU Europäische Union<br />

FG Fachgruppe<br />

Seite 7 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

FLI Friedrich-Loeffler-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />

FuttMKontrV Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an die in <strong>de</strong>r<br />

Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure (Futtermittelkontrolleur-<br />

Verordnung)<br />

FVO Food and Veterinary Office<br />

GenTG Gesetz zur Regelung <strong>de</strong>r Gentechnik - Gentechnikgesetz<br />

GMK Gesundheitsministerkonferenz<br />

GVO Gentechnisch verän<strong>de</strong>rte Organismen<br />

IMIS Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung <strong>de</strong>r<br />

Umweltradioaktivität<br />

IPPC Internationales Pflanzenschutzübereinkommen<br />

ITE Institut für Tierernährung<br />

JKI Julius Kühn-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen<br />

KKP Koordiniertes Kontrollprogramm<br />

LAV Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz<br />

LMChemAPVO Lebensmittelchemiker-Ausbildungs- und PrüfungsVO<br />

LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>- und Futtermittelgesetzbuch<br />

LKonV Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen gemäß § 42 Abs. 1<br />

Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b <strong>de</strong>s Lebensmittel- und<br />

Futtermittelgesetzbuches an die in <strong>de</strong>r Überwachung tätigen<br />

Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung)<br />

LM Lan<strong>de</strong>sministerium<br />

LÖK Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau<br />

MBZ Mobiles Bekämpfungszentrum<br />

MRI Max Rubner-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsanstalt für Ernährung und<br />

Lebensmittel<br />

NAL DIN Normenausschuss Lebensmittel und Landwirtschaftliche Produkte<br />

NRKP Nationaler Rückstandskontrollplan<br />

NRL Nationales Referenzlabor<br />

OIE Weltorganisation für Tiergesundheit (Office International <strong>de</strong>s<br />

Epizooties)<br />

ÖLG Öko-Landbaugesetz<br />

OFIS Organic Farming Information System<br />

PA Bezirksregierungen<br />

PBVO Pflanzenbeschauverordnung<br />

PCB Polychlorierte Biphenyle<br />

PG Projektgruppe<br />

PGZ Pflanzengesundheitszeugnis<br />

PSD Pflanzenschutzdienst<br />

PflSchG Pflanzenschutzgesetz<br />

QM Qualitätsmanagement<br />

QMS Qualitätsmanagementsystem<br />

RASFF Rapid Alert System Food and Feed<br />

(DG)SANCO Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

StMLF Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten<br />

StrVG Strahlenschutzvorsorgegesetz<br />

SV Senatsverwaltung<br />

TAppO Tierärztliche Approbationsordnung<br />

Tier-LMÜV Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen <strong>de</strong>r amtlichen<br />

Überwachung <strong>de</strong>s Herstellens, Behan<strong>de</strong>lns und Inverkehrbringens von<br />

Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-<br />

Überwachungsverordnung)<br />

TierSchG Tierschutzgesetz<br />

TSN Tierseuchennachrichtensystem<br />

VDLUFA Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und<br />

Forschungsanstalten e.V.<br />

VO Verordnung<br />

Seite 8 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

VSMK Verbraucherschutzministerkonferenz<br />

ZDB Zentrale Datenbank für Tiere<br />

ZORA Zentralstelle Risikoanalyse (Zoll)<br />

Seite 9 von 97


Teil I: Rahmenplan<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Inhalt<br />

A. Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit,<br />

Tierschutz<br />

1. Allgemeine strategische Zielsetzungen<br />

2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlaboratorien<br />

und beauftragten Kontrollstellen<br />

2.1. zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />

2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />

2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />

2.3.1. Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit,<br />

Tierschutz<br />

2.3.2. Nationale Akkreditierungsstellen<br />

3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

3.1. Personalressourcen auf <strong>Bund</strong>esebene<br />

3.2. Kontrollsysteme<br />

3.2.1. Bereichsübergreifen<strong>de</strong> Systeme und Programme<br />

3.2.2. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit<br />

3.2.3. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Futtermittelsicherheit<br />

3.2.3.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />

3.2.3.2. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur<br />

Risikokategorisierung<br />

3.2.3.3. Aufsicht und Verifizierung <strong>de</strong>r Planungen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Berichtsregelungen<br />

Seite 10 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.2.3.4. Regelungen für die Anwendung von horizontal<br />

bereichsübergreifen<strong>de</strong>n Rechtsetzungen<br />

3.2.4. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Tiergesundheit<br />

3.2.5. System zur Kontrolle <strong>de</strong>s Tierschutzes<br />

3.2.5.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />

3.2.5.2. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur<br />

Risikokategorisierung<br />

3.2.5.3. Aufsicht und Verifizierung <strong>de</strong>r Planungen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Berichtsregelungen<br />

3.2.5.4. Regelungen für die Anwendung von horizontal<br />

bereichsübergreifen<strong>de</strong>n Rechtsetzungen<br />

3.2.6. System zur Kontrolle <strong>de</strong>s Ökologischen Landbaus<br />

3.2.7. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr<br />

3.2.7.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />

3.2.7.2. Ein- und Durchfuhr von Lebensmitteln nicht<br />

tierischen Ursprungs<br />

3.2.7.3. Ein- und Durchfuhr von tierischen Erzeugnissen und<br />

leben<strong>de</strong>n Tieren<br />

3.2.7.4 Ausfuhr<br />

3.3. Kooperation im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle<br />

3.3.1. LAV<br />

3.3.2. Compliance<br />

3.3.3. Ausschüsse beim <strong>BVL</strong><br />

3.3.4. Lebensmittelsicherheit<br />

3.3.5. Futtermittelsicherheit<br />

3.3.6. Tiergesundheit<br />

3.3.6.1. Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Tierseuchenkrisenmanagements auf<br />

<strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>rebene<br />

3.3.6.2. Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Tierseuchenkrisenmagagements auf<br />

Län<strong>de</strong>rebene<br />

3.3.7. Tierschutz<br />

Seite 11 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.4. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />

3.4.1. Fortbildungskonzepte in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong>n<br />

3.4.2. Feststellung <strong>de</strong>s Aus-, Weiter- und Fortbildungsbedarfs<br />

3.4.3. Umsetzung <strong>de</strong>s Aus- und Weiterbildungs- sowie<br />

Fortbildungsplans<br />

3.4.4. Dokumentation und Bewertung <strong>de</strong>r Ausbildung/Schulung<br />

(Fortbildung)<br />

4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />

4.1. Gültige Notfallpläne<br />

4.1.1. Tiergesundheit<br />

4.2. Organisation <strong>de</strong>r Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung<br />

5. Rahmenkonzept Qualitätsmanagement<br />

6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen<br />

Kriterien <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004<br />

6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />

6.2 Ausschluss von Interessenkonflikten<br />

6.3. Angemessenen Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />

6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem<br />

Personal<br />

6.5. Angemessene rechtliche Vollmachten<br />

6.6. Kooperation <strong>de</strong>r Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

6.7. Dokumentierte Verfahren<br />

6.8. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />

7. Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />

B. Bereich Pflanzengesundheit<br />

1. Strategische Zielsetzungen im Bereich Pflanzengesundheit<br />

Seite 12 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlabors<br />

und beauftragten Kontrollstellen<br />

2.1 Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />

2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />

2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />

3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

3.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />

3.1.1. Organisationsstrukturen<br />

3.1.2. Personalressourcen<br />

3.1.3. Ressourcen, die zur Unterstützung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

3.2. Laboratorien<br />

3.3. Kontrollsystem Pflanzengesundheit<br />

3.4. Kooperation <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n mit verwandten<br />

Kontrolltätigkeiten<br />

3.5. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />

4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />

5. Regelungen für Audits <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen<br />

Kriterien nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004<br />

6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />

6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />

6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />

6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem<br />

Personal<br />

6.5. Angemessene rechtliche Vollmachten<br />

6.6. Dokumentierte Verfahren<br />

6.7. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />

7. Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />

Teil II: Kontrollpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Seite 13 von 97


Län<strong>de</strong>rplan Bran<strong>de</strong>nburg<br />

Län<strong>de</strong>rplan Berlin<br />

Län<strong>de</strong>rplan Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

Län<strong>de</strong>rplan Bayern<br />

Län<strong>de</strong>rplan Bremen<br />

Län<strong>de</strong>rplan Hessen<br />

Län<strong>de</strong>rplan Hamburg<br />

Län<strong>de</strong>rplan Mecklenburg-Vorpommern<br />

Län<strong>de</strong>rplan Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Län<strong>de</strong>rplan Nordrhein-Westfalen<br />

Län<strong>de</strong>rplan Rheinland-Pfalz<br />

Län<strong>de</strong>rplan Schleswig-Holstein<br />

Län<strong>de</strong>rplan Saarland<br />

Län<strong>de</strong>rplan Sachsen<br />

Län<strong>de</strong>rplan Sachsen-Anhalt<br />

Län<strong>de</strong>rplan Thüringen<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Seite 14 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

A. Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit,<br />

Tierschutz<br />

1. Allgemeine strategische Zielsetzungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

für die amtlichen Kontrollen in <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und<br />

Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit<br />

Präambel<br />

<strong>2012</strong> beginnt <strong>de</strong>r zweite Planungszyklus für <strong>de</strong>n Mehrjährigen nationalen Kontrollplan. Die<br />

Län<strong>de</strong>r haben En<strong>de</strong> 2011 die Erfüllung <strong>de</strong>r Allgemeinen strategischen Ziele, die für die ersten<br />

fünf Jahre festgelegt wor<strong>de</strong>n sind, geprüft und eine Aktualisierung vorgenommen.<br />

Die Allgemeinen strategischen Ziele setzen <strong>de</strong>n Rahmen für die Planung, Umsetzung, Analyse<br />

und Bewertung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen, die jährlich von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn in Form von<br />

Schwerpunktprogrammen in <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,<br />

Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit konkretisiert wer<strong>de</strong>n. Hierbei wird <strong>de</strong>r<br />

risikoorientierte Ansatz zur Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle in allen Bereichen weiter<br />

gestärkt.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die während <strong>de</strong>r 18. Sitzung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft<br />

Verbraucherschutz (LAV) beschlossenen Allgemeinen strategischen Ziele für die Jahre <strong>2012</strong>-<br />

2016 erläutert:<br />

I. Optimierung <strong>de</strong>r QM-Systeme in allen zuständigen Behör<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit<br />

Die QM- und Auditsysteme <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, die wichtige Instrumente zur ständigen Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r risikoorientierten Kontrollsysteme <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n darstellen, sind von <strong>de</strong>r EU-<br />

KOM uneingeschränkt akzeptiert und wer<strong>de</strong>n daher im zweiten MNKP-Planungszyklus auf allen<br />

Ebenen und in allen Fachbereichen weiter vertieft.<br />

Zum Zweck einer flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Evaluierung <strong>de</strong>r bereits eingeführten QM- und Audit-<br />

Systeme <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es sollen zukünftig jährlich die Ergebnisse <strong>de</strong>r unabhängigen<br />

Prüfungen sowie <strong>de</strong>r Entwicklungsstand <strong>de</strong>r QM-Systeme erhoben und durch die LAV-AG QM<br />

ausgewertet wer<strong>de</strong>n. Auf Basis dieser Berichte wird es <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn möglich sein, konkrete<br />

Maßnahmen zur Weiterentwicklung zu ergreifen.<br />

Zusätzlich soll im Rahmen eines län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Erfahrungsaustausches ein System zur<br />

Teilnahme von Beobachtern aus <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> bei <strong>de</strong>r Durchführung von<br />

unabhängigen Prüfungen in <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r LAV koordiniert die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Verifizierung <strong>de</strong>r QM-und Auditsysteme<br />

die LAV-AG QM.<br />

II. Ausbau <strong>de</strong>r Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer<br />

Kontrollkonzepte<br />

Bei <strong>de</strong>r jährlichen Planung und Umsetzung von Kontroll-Schwerpunkten sind nicht nur die<br />

Belange <strong>de</strong>r einzelnen Fachsegmente zu berücksichtigen, son<strong>de</strong>rn auch die Schnittstellen<br />

untereinan<strong>de</strong>r. Für komplexe Sachverhalte soll die Möglichkeit, interdisziplinäre Kontrollteams<br />

einzusetzen stärker genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Um ein hohes Maß an Durchsetzung <strong>de</strong>r Rechtseinhaltung zu erreichen, sind auch<br />

Abstimmungen und Kooperationen mit an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich. Dieses gilt insbeson<strong>de</strong>re<br />

für die Zollverwaltungen und Staatsanwaltschaften.<br />

Die Län<strong>de</strong>r sprechen sich auch dafür aus, dass Lebensmittel-Bedarfsgegenstän<strong>de</strong> im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r amtlichen Kontrollkonzepte stärker berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

III. Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von<br />

Rückstän<strong>de</strong>n, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in <strong>de</strong>r<br />

gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette<br />

Die Vermeidung von Rückstän<strong>de</strong>n, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und<br />

Zoonoseeregern ist ein zentrales Anliegen <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes.<br />

Die Fortschreibung <strong>de</strong>r Kontrollprogramme und risikoorientierten Kontrollkonzepte berücksichtigt<br />

Erkenntnisse zu neuen Risiken sowie Informationen und Erkenntnisse aus Wissenschaft und<br />

Forschung.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r z. T. komplexen Sachverhalte, die zu Rückstän<strong>de</strong>n, Kontaminanten,<br />

unerwünschten Stoffen o<strong>de</strong>r Zoonoseerregern in <strong>de</strong>r Lebensmittel- o<strong>de</strong>r Futtermittelkette führen<br />

können, ist die Evaluierung <strong>de</strong>r Kontrollprogramme erfor<strong>de</strong>rlich, um ggf. eine zielorientierte<br />

Neuausrichtung im Sinne einer frühzeitigen Risikoerkennung vorzunehmen.<br />

IV. Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Gesundheit <strong>de</strong>r<br />

Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel<br />

Die Län<strong>de</strong>r sprechen sich dafür aus, die Strategien zur Erhaltung <strong>de</strong>r Gesundheit von Tieren<br />

und zur präzisen und sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterzuentwickeln,<br />

um die Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel nachhaltig zu gewährleisten.<br />

Die Präventionskonzepte sollen durch gezielte Zoonose- und an<strong>de</strong>re Erregermonitoring-<br />

Programme verstärkt wer<strong>de</strong>n. Sie umfassen auch Maßnahmen für mehr Transparenz<br />

gegenüber Tierhaltern und Futtermittelunternehmern.<br />

Außer<strong>de</strong>m wird beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf die Entwicklung einer Konzeption zum Umgang mit<br />

neuen bzw. neuartigen Zoonoseerregern und invasiven gebietsfrem<strong>de</strong>n Schadorganismen<br />

gelegt.<br />

V. Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum<br />

sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbeson<strong>de</strong>re zur Reduzierung von<br />

Rückstän<strong>de</strong>n und Resistenzen<br />

Im November 2011 hat die KOM einen Aktionsplan zur Abwehr <strong>de</strong>r steigen<strong>de</strong>n Gefahr <strong>de</strong>r<br />

Antibiotikaresistenz vorgelegt. Dieses ganzheitliche Konzept schließt auch <strong>de</strong>n Umgang mit<br />

Tierarzneimitteln in <strong>de</strong>r Nutztierhaltung ein. Dem Problem, dass resistente Bakterien über die<br />

Lebensmittelkette o<strong>de</strong>r durch direkten Kontakt vom Tier auf <strong>de</strong>n Menschen übertragen wer<strong>de</strong>n,<br />

muss effizient und nachhaltig entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu haben sich die Kontrollkonzepte darauf auszurichten, dass die Entstehung von<br />

Resistenzen durch <strong>de</strong>n unangemessenen Einsatz therapeutischer Antibiotika in <strong>de</strong>r<br />

Veterinärmedizin o<strong>de</strong>r die Verwendung von Antibiotika zu nicht-therapeutischen Zwecken in <strong>de</strong>r<br />

Nutztierhaltung minimiert bzw. unterbun<strong>de</strong>n wird.<br />

Es sollen Alternativen zur Behandlung von Infektionen bei Nutztieren o<strong>de</strong>r innovative<br />

Maßnahmen zur Vermeidung <strong>de</strong>r Bildung von Antibiotikaresistenzen gestärkt wer<strong>de</strong>n.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

VI. Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung<br />

tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbeson<strong>de</strong>re für Nutztiere<br />

Die Sicherstellung artgerechter Haltungsbedingungen für Nutztiere ist für Verbraucher<br />

mittlerweile auch ein Wertmaßstab für die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Für die<br />

Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen<br />

sind daher insbeson<strong>de</strong>re für Nutztiere einheitliche Kriterien zu entwickeln, die diesen<br />

For<strong>de</strong>rungen Rechnung tragen. Im Rahmen <strong>de</strong>r Ermessensausübung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen<br />

und <strong>de</strong>s Vollzugs sollen die tierschutzrechtlichen Aspekte gestärkt wer<strong>de</strong>n.<br />

VII. Optimierung <strong>de</strong>r Analyse und Bewertung <strong>de</strong>r Wirksamkeit von Kontrollen gemäß<br />

VO (EG) Nr. 882/2004<br />

Durch die Instrumente „MNKP“ und „EU-Jahresbericht“ entsteht ein dynamischer Kreislauf<br />

„Planung / Umsetzung / Analyse und Bewertung <strong>de</strong>r Ergebnisse / Konsequenzen für die neue<br />

Planung“. Diesem Steuerungsinstrument sollte stärker Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m<br />

insbeson<strong>de</strong>re Indikatoren und Mechanismen zur Analyse und Bewertung <strong>de</strong>r erzielten<br />

Ergebnisse erarbeitet wer<strong>de</strong>n. Die bisher erstellten Statistiken sollen weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n,<br />

um eine Analyse und Bewertung <strong>de</strong>r Kontrollergebnisse, und umfassen<strong>de</strong> Aussagen über die<br />

Zielerreichung und Wirksamkeit <strong>de</strong>r Kontrollen machen zu können.<br />

Es sollen Indikatoren aus überarbeiteten Statistiken diskutiert und eingeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus wird eine Verbesserung und Vereinheitlichung <strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n<br />

Datenmanagements (z. B. XÖV-Projekt, Vernetzung von Datenbanken usw.) angestrebt.<br />

VIII Bessere Information und Transparenz für Verbraucher und Bürger<br />

In <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und<br />

Pflanzengesundheit sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n, um die Informationen, die<br />

für Verbraucher und Bürger entscheidungsrelevant sein können, <strong>de</strong>r Öffentlichkeit in einer Form<br />

zugänglich zu machen, die ein<strong>de</strong>utig, verständlich und nachvollziehbar ist.<br />

Die Län<strong>de</strong>r befürworten auch die Ziele <strong>de</strong>r KOM, durch Informations- und Bildungsinitiativen die<br />

Verbraucherbildung und Verbraucherinformation zu verbessern. Hierzu zählen auch die<br />

Entwicklung neuer I<strong>de</strong>en und Konzepte unter Berücksichtigung von mehr Transparenz <strong>de</strong>s<br />

behördlichen Han<strong>de</strong>ls und <strong>de</strong>r durch die amtlichen Kontrollen erzielten Ergebnisse sowie<br />

Informationen zum Täuschungsschutz.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlaboratorien und<br />

beauftragten Kontrollstellen<br />

2.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />

Gemäß <strong>de</strong>m Grundgesetz <strong>de</strong>r fö<strong>de</strong>ral organisierten <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland sind die<br />

Län<strong>de</strong>r für die amtlichen Kontrollen zur Einhaltung <strong>de</strong>r Rechtsvorschriften in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz zuständig sowie für<br />

alle Maßnahmen verantwortlich. Die <strong>Bund</strong>esregierung hat in diesen Bereichen keine<br />

Weisungsbefugnis gegenüber <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn.<br />

Die Län<strong>de</strong>r legen die Geschäftsverteilung fest, d.h. sie regeln die Zuständigkeiten für die amtlichen<br />

Kontrollen und koordinieren die Aufgabenwahrnehmung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen im<br />

jeweiligen <strong>Bund</strong>esland. Das nachfolgen<strong>de</strong> Schema gibt eine Übersicht über die auf<br />

<strong>Bund</strong>esebene eingebun<strong>de</strong>nen Einrichtungen (blau), die auf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sebene befindlichen<br />

Dienststellen und Gremien (grün) sowie die auf Lan<strong>de</strong>sebene o<strong>de</strong>r kommunaler Ebene<br />

eingebun<strong>de</strong>nen Dienststellen (gelb) und ihre Kommunikationsstrukturen. In <strong>de</strong>m Organigramm<br />

<strong>de</strong>s Teils I enthält die Bezeichnung „Kreise/kreisfreie Städte“ je nach Land auch „Untere<br />

staatliche Behör<strong>de</strong>n (Landratsämter)“ o<strong>de</strong>r „Untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n“.<br />

<strong>BVL</strong><br />

BLE<br />

Fachlicher<br />

Dialog<br />

LAV<br />

Betriebe<br />

Risikomanagement<br />

Zulassung,<br />

Registrierung,<br />

amtl. Kontrollen<br />

Zulassung,<br />

Registrierung,<br />

amtl. Kontrollen<br />

Kommunikation<br />

BMELV<br />

Abstimmung im<br />

Gesetzgebungsverfahren<br />

und Risikomanagement<br />

16<br />

Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />

Überwachungsämter<br />

<strong>de</strong>r Landkreise<br />

und<br />

kreisfreien Städte<br />

Seite 18 von 97<br />

Koordinierung<br />

Koordinierung<br />

Risikobewertung<br />

Aufgaben s. 2.1.<br />

Benennung<br />

Untersuchungsauftrag<br />

Untersuchungsergebnis<br />

Untersuchungsauftrag<br />

Untersuchungsergebnis<br />

BfR<br />

FLI<br />

VSMK, AMK,<br />

ACK<br />

beauftragte<br />

Laboratorien


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Um die Vorgaben <strong>de</strong>s Gemeinschaftsrechts – insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 178/2002 (EG-<br />

Basis-VO) und <strong>de</strong>r - VO (EG) Nr. 882/2004 (EG-Kontroll-VO) – in län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n<br />

Abstimmungen umsetzen zu können, haben die Län<strong>de</strong>r ihre Fachgremien neu strukturiert. Unter<br />

<strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>r „Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz“ (LAV) gibt es seit 2002<br />

insgesamt zehn Facharbeitsgruppen, die alle Aufgabenbereiche mit Ausnahme <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Pflanzengesundheit ab<strong>de</strong>cken. Zur ausführlichen Beschreibung <strong>de</strong>r LAV-Gremienstruktur wird<br />

auf Abschnitt 3.4 verwiesen.<br />

Die Zuständigkeiten in <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit<br />

und Tierschutz liegen auf <strong>Bund</strong>esebene nahezu ausschließlich im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s<br />

<strong>Bund</strong>esministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Zum<br />

Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BMELV gehören <strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong>n, Anstalten öffentlichen Rechts<br />

sowie <strong>Bund</strong>esforschungsanstalten.<br />

Darüber hinaus liegen bestimmte Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit in <strong>de</strong>n Ressorts<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie <strong>de</strong>s<br />

<strong>Bund</strong>esministeriums für Justiz.<br />

Die zuständigen Behör<strong>de</strong>n und ihre Aufgaben wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n beschrieben.<br />

<strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)<br />

Das BMELV vertritt die <strong>Bund</strong>esrepublik bei <strong>de</strong>n Verhandlungen auf EU-Ebene in <strong>de</strong>n im<br />

Folgen<strong>de</strong>n genannten Politikfel<strong>de</strong>rn. Im Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geht es vor allem um die Weiterentwicklung<br />

wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Gesundheit <strong>de</strong>r Tiere und zur Erzeugung sicherer<br />

Lebensmittel, um ihren vielseitigen Aufgaben gewachsene Landwirtschaftsbetriebe und um<br />

einen ökologisch und sozial intakten ländlichen Raum. Das BMELV ist in Deutschland zuständig<br />

für die Erarbeitung von Gesetzesinitiativen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie <strong>de</strong>n<br />

Erlass von Rechtsverordnungen auf diesen Gebieten. Dazu gehören auch die vom Mehrjährigen<br />

Nationalen Kontrollplan (MNKP) abge<strong>de</strong>ckten Bereiche Lebensmittel, Futtermittel,<br />

Tiergesundheit und Tierschutz sowie <strong>de</strong>r Bereich Pflanzenschutz. Das BMELV arbeitet<br />

innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>n Ressorts zusammen, <strong>de</strong>ren Zuständigkeit<br />

<strong>de</strong>n Umweltschutz, die Gesundheit und die Wirtschaft betreffen. In Deutschland liegt die<br />

Kompetenz zur Außenvertretung bei <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung. Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s<br />

BMELV ist im Internet unter www.bmelv.bund.<strong>de</strong> abrufbar.<br />

<strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)<br />

Das <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist gemäß § 13 Absatz 5<br />

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung fe<strong>de</strong>rführend<br />

zuständig für die Verhütung von Gefährdungen <strong>de</strong>r Verbraucherinnen und Verbraucher, die von<br />

Lebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkung durch Verunreinigungen <strong>de</strong>r Luft, <strong>de</strong>s Wassers<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns (sog. Umweltkontaminanten) ausgesetzt waren. Alle übrigen Angelegenheiten<br />

<strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit wer<strong>de</strong>n fe<strong>de</strong>rführend vom <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz bearbeitet.<br />

Für <strong>de</strong>n Arbeitsbereich „Umweltkontaminanten in Lebensmitteln“ ist das Referat<br />

"Gesundheitliche Folgen <strong>de</strong>s Klimawan<strong>de</strong>ls, umweltbezogene Lebensmittelsicherheit (IG II 7)"<br />

zuständig. Das Referat IG II 5 wird bei <strong>de</strong>r Erfüllung seiner Aufgaben fachlich unterstützt im<br />

Wesentlichen vom <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie vom<br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung.<br />

Das Referat IG II 5 ist <strong>de</strong>r Unterabteilung „Umwelt und Gesundheit, Chemikaliensicherheit“<br />

zugeordnet. Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s BMU ist im Internet unter www.bmu.bund.<strong>de</strong><br />

abrufbar.<br />

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<strong>Bund</strong>esministerium für Justiz (BMJ)<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Anträge nach <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz geografischer Angaben und<br />

Ursprungsbezeichnungen leitet das BMJ nach Prüfung durch das Deutsche Patent- und<br />

Markenamt (DPMA) an die Europäische Kommission weiter. Die Überwachung erfolgt durch die<br />

zuständigen Stellen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />

Weitere Informationen unter www.bmj.bund.<strong>de</strong><br />

<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<strong>BVL</strong>)<br />

Das <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<strong>BVL</strong>) ist eine<br />

<strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong> im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BMELV. Hauptaufgabe <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> ist die<br />

Unterstützung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit zwischen <strong>de</strong>m BMELV, BMU und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>n<br />

Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz. Das <strong>BVL</strong><br />

bereitet die Daten aus <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn auf und leistet fachliche Unterstützung im Vollzug. Ein<br />

wichtiger Schwerpunkt ist das Risikomanagement. Im Krisenfall wird im <strong>BVL</strong> ein Lagezentrum<br />

eingerichtet, das das Krisenzentrum Lebensmittel und Futtermittel <strong>de</strong>s BMELV unterstützt.<br />

Durch Errichtung <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> wur<strong>de</strong> die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung und <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Ministerien und <strong>de</strong>n Experten in allen relevanten Bereichen gestärkt.<br />

Dies ermöglicht eine raschere Reaktion auf neue Probleme und Krisensituationen und<br />

unterstützt ein län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>s differenziertes Vorgehen im Rahmen von EU-Programmen.<br />

Die Län<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n vom <strong>BVL</strong> logistisch und organisatorisch unterstützt:<br />

Das <strong>BVL</strong> ist die nationale Anlaufstelle im EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel und<br />

Futtermittel (RASFF = Rapid Alert System for Food and Feed) und die nationale Kontaktstelle<br />

für das Lebensmittel- und Veterinäramt <strong>de</strong>r Kommission (FVO). Im <strong>BVL</strong> befin<strong>de</strong>t sich auch das<br />

europäische Referenzlabor für Rückstän<strong>de</strong> pharmakologisch wirksamer Stoffe und<br />

Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie mehrere nationale<br />

Referenzlaboratorien (s. 2.3.).<br />

Das <strong>BVL</strong> sammelt im Rahmen <strong>de</strong>s „Dioxin-Frühwarnsystems“ die von <strong>de</strong>n Lebensmittel- und<br />

Futtermittelunternehmern gemel<strong>de</strong>ten Untersuchungsergebnisse über Dioxin-Gehalte in<br />

Lebensmitteln und Futtermitteln in einer Datenbank und wertet diese für vierteljährliche<br />

Lageberichte aus.<br />

Das <strong>BVL</strong> ist die nationale zuständigen Behör<strong>de</strong> für die Entgegennahme und Weiterleitung <strong>de</strong>r<br />

Anträge auf Zulassung eines neuen Stoffes gemäß Art. 9 <strong>de</strong>r VO (EG) 1935/2004.<br />

Darüber hinaus fungiert das <strong>BVL</strong> als Prüfstelle für die Zulassung neuartiger Lebensmittel sowie<br />

als Genehmigungsbehör<strong>de</strong> für Lebensmittel, die vom national gelten<strong>de</strong>n Recht abweichen.<br />

Es erteilt Allgemeinverfügungen nach § 54 LFGB für Lebensmittel, die bereits in einem<br />

Mitgliedstaat <strong>de</strong>r Europäischen Union rechtmäßig im Verkehr sind. Eine Allgemeinverfügung<br />

kann nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>m keine zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes<br />

entgegenstehen.<br />

Beim <strong>BVL</strong> wird das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln gemäß § 5 <strong>de</strong>r<br />

Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) sowie das Inverkehrbringen bestimmter<br />

diätetischer Lebensmittel (bilanzierte Diäten, Säuglingsanfangsnahrungen, diätetische<br />

Lebensmittel, die nicht <strong>de</strong>r Anlage 8 angehören) gemäß § 4a <strong>de</strong>r Diätverordnung (DiätV)<br />

angezeigt. Für diätetische Lebensmittel, die nicht <strong>de</strong>r Anlage 8 angehören, besteht ein<br />

Prüfauftrag für das <strong>BVL</strong> hinsichtlich <strong>de</strong>r Diäteignung (§ 4a Abs. 4 DiätV).<br />

Das <strong>BVL</strong> ist die zuständige nationale Behör<strong>de</strong> für die Entgegennahme <strong>de</strong>r Anträge nach VO<br />

(EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln.<br />

Damit verbun<strong>de</strong>n ist die entsprechen<strong>de</strong> Weiterleitung <strong>de</strong>r Anträge an die EFSA bzw. die<br />

Europäische Kommission.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Das <strong>BVL</strong> ist ferner zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />

Markt und die Prüfung von Wirkstoffen im europäischen Rahmen.<br />

Das <strong>BVL</strong> ist die zuständige Behör<strong>de</strong> für die nationale Zulassung von Tierarzneimitteln nach §§<br />

21 ff. AMG und die Bewertung von Zulassungsanträgen für <strong>de</strong>n europäischen Markt nach § 25b<br />

AMG sowie für die Betreuung und Überwachung nach <strong>de</strong>r Zulassung (Pharmakovigilanz, §§ 62<br />

ff. AMG). Das <strong>BVL</strong> führt im Benehmen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn gemäß § 63b Abs. 5a AMG Pharmakovigilanz-Inspektionen<br />

bei <strong>de</strong>n pharmazeutischen Unternehmern durch. Zu<strong>de</strong>m wird das <strong>BVL</strong> für<br />

die Europäische Kommission und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Erteilung zentraler Zulassungen tätig und arbeitet durch seine Vertreter in verschie<strong>de</strong>nen<br />

wissenschaftlichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen, insbeson<strong>de</strong>re im Wissenschaftlichen<br />

Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP), mit. Das <strong>BVL</strong> wirkt ferner mit bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />

VO (EG) Nr. 470/2009 zur Festsetzung von Höchstmengen für Rückstän<strong>de</strong> pharmakologisch<br />

wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und setzt vorläufige Wartezeiten im<br />

Rahmen klinischer Prüfungen nach § 59 Abs. 2 AMG fest.<br />

Das <strong>BVL</strong> erteilt Genehmigungen für Freisetzungen und das Inverkehrbringen von GVO. Es<br />

koordiniert das GVO-Monitoring nach <strong>de</strong>r Zulassung und ist die zuständige Behör<strong>de</strong> für das<br />

Inverkehrbringen von GVO und gentechnisch verän<strong>de</strong>rten Lebensmitteln und Futtermitteln.<br />

Darüber hinaus unterstützt das <strong>BVL</strong> <strong>de</strong>n Informationsfluss zwischen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>es- und <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sebene im Bereich Lebensmittelsicherheit, Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz;<br />

außer<strong>de</strong>m fungiert es als Geschäftsstelle für ALS und ALTS (s. 3.4.1). Es wirkt mit an<br />

<strong>de</strong>r Erarbeitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften und koordiniert die Entwicklung und<br />

Durchführung von Monitoring- und <strong>Bund</strong>es- und EU-weiten Überwachungs- bzw.<br />

Kontrollprogrammen.<br />

Außer<strong>de</strong>m ist das <strong>BVL</strong> Kontaktstelle nach Art. 24 Abs. 2 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über<br />

<strong>de</strong>n Schutz von Tieren beim Transport, über das Beanstandungen und Informationen zu Tiertransporten<br />

zwischen <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten ausgetauscht wer<strong>de</strong>n. <strong>BVL</strong> koordiniert auch <strong>de</strong>n<br />

jährlichen Bericht über die Kontrollen von Tiertransporten in Deutschland und leitet <strong>de</strong>n Bericht<br />

an die Kommission weiter.<br />

Nach § 64 LFGB und nach § 28b GenTG hat das <strong>BVL</strong> die Aufgabe, eine Amtliche Sammlung<br />

von Verfahren zur Probenahme und zur Untersuchung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln,<br />

Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n, Futtermitteln und Proben, die im Rahmen <strong>de</strong>r gentechnikrechtlichen<br />

Überwachungstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, zu veröffentlichen. Auf dieser<br />

Grundlage hat das <strong>BVL</strong> als geschäftsführen<strong>de</strong> Stelle die Aufgabe, die <strong>Stand</strong>ardisierung von<br />

Probenahme- und Untersuchungsverfahren in Arbeitsgruppen zu organisieren und zu<br />

koordinieren.<br />

Das <strong>BVL</strong> beteiligt sich ferner an <strong>de</strong>n Normierungsarbeiten <strong>de</strong>s nationalen Normungsinstituts DIN<br />

und <strong>de</strong>s Europäischen Komitees für Normung CEN.<br />

Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esamtes ist im Internet unter www.bvl.bund.<strong>de</strong> abrufbar.<br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR)<br />

Das <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR) im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist die wissenschaftliche Einrichtung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland, die auf <strong>de</strong>r Grundlage international anerkannter<br />

wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet. Das BfR ist in<br />

seinen wissenschaftlichen Stellungnahmen, in seiner Forschung und Kommunikation<br />

unabhängig.<br />

Seine Aufgaben sind u. a. in lebensmittel- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften sowie im<br />

Gesetz zur Neuorganisation <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelsicherheit aufgeführt, insbeson<strong>de</strong>re:<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

� Erstellung wissenschaftlicher Stellungnahmen und Gutachten zur Lebensmittel- und<br />

Futtermittelsicherheit einschließlich Fragen <strong>de</strong>r Ernährung und Ernährungsprävention,<br />

� Bewertung <strong>de</strong>r Gesundheitsgefährlichkeit und Anwendungssicherheit von Chemikalien,<br />

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln,<br />

� Dokumentation und Information zu Vergiftungen,<br />

� Erfassung und Bewertung von Ersatz- bzw. Ergänzungsmetho<strong>de</strong>n zu Tierversuchen,<br />

� Risikobewertung bei gentechnisch verän<strong>de</strong>rten Organismen und neuartigen<br />

Lebensmitteln,<br />

� Beteiligung am Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und<br />

Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n sowie an bun<strong>de</strong>sweiten Erhebungen im Bereich <strong>de</strong>r Futtermittel<br />

und Futtermittelzusatzstoffe,<br />

� Erfassung und Bewertung <strong>de</strong>r Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen von Zoonoseerregern<br />

einschließlich Antibiotikaresistenzen und <strong>de</strong>r Quellen von Zoonoseinfektionen,<br />

� Risikokommunikation, Unterrichtung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit über Risiken.<br />

Das BfR formuliert, basierend auf <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>r Risiken, Handlungsoptionen zur<br />

Risikomin<strong>de</strong>rung. Die Bewertungen sollen für Öffentlichkeit, Wissenschaft und an<strong>de</strong>re beteiligte<br />

o<strong>de</strong>r interessierte Kreise transparent dargestellt und nachvollziehbar sein. Die Bewertungsergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n - unter Wahrung <strong>de</strong>r Vertraulichkeit geschützter Daten - öffentlich zugänglich<br />

gemacht.<br />

In seinem gesamten Aufgabengebiet informiert und berät das BfR <strong>Bund</strong>esministerien und<br />

unterrichtet Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, EU-Einrichtungen sowie Wirtschaft und Öffentlichkeit über seine<br />

Arbeitsergebnisse.<br />

Am BfR sind 14 Referenzlaboratorien aus <strong>de</strong>m Bereich Lebensmittelsicherheit,<br />

Lebensmittelhygiene und Futtermittelsicherheit nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) 882/2004 angesie<strong>de</strong>lt<br />

sowie das Referenzlabor im Netzwerk Gentechnisch verän<strong>de</strong>rte Organismen (GVO) und die<br />

Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung.<br />

Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen<br />

Aufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz, <strong>de</strong>r Lebensmittel- und <strong>de</strong>r<br />

Futtermittelsicherheit stehen. Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Forschung dienen <strong>de</strong>r wissenschaftlichen<br />

Beratung <strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s BMU und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Verkehr, Bau und<br />

Stadtentwicklung (BMVBS).<br />

Das <strong>Bund</strong>esinstitut arbeitet mit an<strong>de</strong>ren wissenschaftlichen Einrichtungen auf nationaler und<br />

internationaler Ebene sowie mit <strong>de</strong>n Institutionen an<strong>de</strong>rer Staaten zusammen, die im gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutz und <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit tätig sind. Einen Schwerpunkt<br />

bil<strong>de</strong>t die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Europäischen Behör<strong>de</strong> für Lebensmittelsicherheit (EFSA).<br />

Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esinstitutes ist im Internet unter www.bfr.bund.<strong>de</strong><br />

abrufbar.<br />

<strong>Bund</strong>esanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)<br />

Die <strong>Bund</strong>esanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine rechtsfähige Anstalt <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz (BMELV). Sie untersteht <strong>de</strong>r Rechts- und Fachaufsicht <strong>de</strong>s BMELV.<br />

Die BLE ist Marktordnungsstelle für die in <strong>de</strong>r Europäischen Union bestehen<strong>de</strong>n gemeinsamen<br />

Marktorganisationen (z. B. Getrei<strong>de</strong>, Reis, Zucker, Obst und Gemüse, Saatgut, Weinalkohol,<br />

Rind-, Schweine- und Schaffleisch, Milch und Milcherzeugnisse und Fischereierzeugnisse). In<br />

dieser Funktion übernimmt sie die Intervention von Waren, die Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r privaten Lagerhaltung und <strong>de</strong>r Beihilfemaßnahmen. Sie überwacht die Einhaltung <strong>de</strong>r EG-<br />

Vermarktungsnormen.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Als Genehmigungsstelle für <strong>de</strong>n grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Waren- und Dienstleistungsverkehr mit<br />

Erzeugnissen <strong>de</strong>r Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die BLE Einfuhr- und<br />

Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr.<br />

376/2008 sowie ergänzend <strong>de</strong>n Vorschriften zur Marktorganisation für Wein, Reis und Zucker.<br />

Für Obst und Gemüse führt sie spezielle Konformitätskontrollen durch.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Ernährungssicherung verwaltet sie Vorräte an Nahrungsmitteln als zivile<br />

Notfallreserve. Sie überwacht die Seefischerei außerhalb <strong>de</strong>r Küstengewässer und die<br />

Einhaltung <strong>de</strong>r von ihr verwalteten Fischfangquoten und sie beree<strong>de</strong>rt die Fischereischutzboote<br />

und Fischereiforschungsschiffe <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es. Darüber hinaus kontrolliert sie die Verwendung<br />

nachwachsen<strong>de</strong>r Rohstoffe, die auf Stilllegungsflächen angebaut wer<strong>de</strong>n sowie die Verwendung<br />

von Energiepflanzen, die auf nicht stillgelegten Flächen angebaut wer<strong>de</strong>n. Die BLE ist laut Öko-<br />

Landbaugesetz (ÖLG) im Rahmen <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische<br />

Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur<br />

Aufhebung <strong>de</strong>r Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-Basisverordnung) neben an<strong>de</strong>ren<br />

Aufgaben in diesem Bereich auch zuständig für die Zulassung und <strong>de</strong>n Entzug <strong>de</strong>r Zulassung<br />

von privaten Kontrollstellen im ökologischen Landbau.<br />

Bei <strong>de</strong>r BLE angesie<strong>de</strong>lt sind auch die <strong>de</strong>utsche Vernetzungsstelle im Rahmen <strong>de</strong>s Lea<strong>de</strong>r+ -<br />

Programms und das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt. Als zeitlich<br />

befristete Son<strong>de</strong>raufgaben, die von BMELV übertragen wer<strong>de</strong>n, sind zu nennen die<br />

Durchführung und Koordination <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esprogramms Ökologischer Landbau, die För<strong>de</strong>rung<br />

und Begleitung von Forschungsprojekten im Bereich landwirtschaftliche Erzeugung und<br />

Verarbeitung sowie die Betreuung <strong>de</strong>s „Nationalen Aktionsplans Ernährung und Bewegung“.<br />

Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>r Aufgabenbereiche sowie ein Organigramm <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esanstalt<br />

sind im Internet unter www.ble.<strong>de</strong> abrufbar.<br />

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)<br />

Das Friedrich-Loeffler-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), ist eine<br />

selbstständige <strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong> im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BMELV. Das FLI unterstützt und<br />

berät das BMELV auf <strong>de</strong>m gesamten Gebiet <strong>de</strong>r Tiergesundheit. Hierfür erfüllt das FLI spezielle<br />

Aufgaben im Bereich <strong>de</strong>r Tierseuchen hauptsächlich landwirtschaftlicher Nutztiere. Diese<br />

Aufgaben sind im Tierseuchengesetz festgelegt und umfassen (1) die Forschung auf <strong>de</strong>n<br />

Gebieten <strong>de</strong>r Tierseuchen einschließlich Zoonosen, <strong>de</strong>r Tierernährung, <strong>de</strong>r Tierhaltung, <strong>de</strong>s<br />

Tierschutzes sowie <strong>de</strong>r Nutztiergenetik, (2) die Untersuchung von Tieren o<strong>de</strong>r Erzeugnissen von<br />

Tieren, die zur Einfuhr o<strong>de</strong>r Ausfuhr bestimmt sind sowie (3) die epi<strong>de</strong>miologischen<br />

Untersuchungen im Falle von Tierseuchenausbrüchen (im § 4 Tierseuchengesetz festgelegt).<br />

Das FLI ist zu<strong>de</strong>m als nationales Referenzlabor für anzeigepflichtige Tierseuchen sowie einer<br />

Reihe von mel<strong>de</strong>pflichtigen und sonstigen Tierkrankheiten (z.B. Krebskrankheiten) tätig und<br />

nimmt auf <strong>Bund</strong>esebene Funktionen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Qualitätsmanagement bei <strong>de</strong>r<br />

Labordiagnose anzeigepflichtiger Tierseuchen wahr (§ 4 Tierseuchengesetz). Derzeit sind am<br />

FLI über 60 nationale Referenzlaboratorien, fünf OIE Referenzlaboratorien sowie ein WHO-<br />

Collaborating Centre (für Tollwut) angesie<strong>de</strong>lt. Alle Referenzlaboratorien haben neben ihren<br />

amtlichen und hoheitlichen Aufgaben auch anwendungsorientierte Forschungsaufgaben.<br />

Das FLI befasst sich auch mit <strong>de</strong>m Auftreten von einheimischen und neu eingeschleppten<br />

Tierseuchen. Hierzu wird am Institut für Epi<strong>de</strong>miologie das nationale<br />

Tierseuchennachrichtensystem (TSN) als amtliches Mel<strong>de</strong>system für anzeigepflichtige<br />

Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige Tierkrankheiten betrieben. Das FLI ist auch am EU-Projekt<br />

Tra<strong>de</strong> Control and Expert System (TRACES) beteiligt, mit <strong>de</strong>m Transporte von Tieren und<br />

Produkten tierischer Herkunft innerhalb <strong>de</strong>r EU und aus Drittlän<strong>de</strong>rn dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Das FLI erstellt auf <strong>de</strong>r Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Epi<strong>de</strong>miologie und durch<br />

Entwicklung mathematischer Mo<strong>de</strong>lle (z.B. zur Ausbreitung von Infektionskrankheiten auf<br />

Kontaktnetzwerken) auch Risikobewertungen zu Tierseuchen (amtliche Begründung zum<br />

Gesetz zur Neuorganisation <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes vom 06. August 2002).<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>s FLI gehört es ferner, regelmäßig die amtliche Sammlung von Verfahren<br />

zur Probenahme und Untersuchung von Untersuchungsmaterial tierischen Ursprungs für<br />

anzeigepflichtige Tierseuchen zu aktualisieren. Diese so genannte „Amtliche<br />

Metho<strong>de</strong>nsammlung“ ist abrufbar unter<br />

http://www.fli.bund.<strong>de</strong>/no_cache/<strong>de</strong>/startseite/veroeffentlichungen/amtlichemetho<strong>de</strong>nsammlung.html.<br />

Sie ist für die zuständigen Behör<strong>de</strong>n und Untersuchungseinrichtungen<br />

bin<strong>de</strong>nd (§12 Tierseuchengesetz). Die Mitarbeiter <strong>de</strong>s FLI arbeiten mit nationalen<br />

und internationalen Wissenschaftlern und Instituten zusammen und publizieren regelmäßig ihre<br />

Forschungsergebnisse sowie einen zusammenfassen<strong>de</strong>n Tiergesundheitsjahresbericht<br />

(http://www.fli.bund.<strong>de</strong>/no_cache/<strong>de</strong>/startseite/publikationen/tiergesundheitsjahresberichte.html).<br />

Das FLI ist gegenwärtig in elf Institute geglie<strong>de</strong>rt, die sich an sieben verschie<strong>de</strong>nen <strong>Stand</strong>orten<br />

befin<strong>de</strong>n. Am Hauptsitz Insel Riems sind die Institute für Molekularbiologie, Virusdiagnostik,<br />

Infektionsmedizin sowie für neue und neuartige Tierseuchenerreger angesie<strong>de</strong>lt. Am <strong>Stand</strong>ort<br />

Braunschweig befin<strong>de</strong>t sich das Institut für Tierernährung, in Celle das Institut für Tierschutz und<br />

Tierhaltung, in Tübingen das Institut für Immunologie, in Mariensee das Institut für<br />

Nutztiergenetik und in Wusterhausen das Institut für Epi<strong>de</strong>miologie. Am <strong>Stand</strong>ort Jena befin<strong>de</strong>n<br />

sich die Institute für bakterielle Infektionen und Zoonosen und für molekulare Pathogenese.<br />

Auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s FLI (www.fli.bund.<strong>de</strong>) sind weitere, umfassen<strong>de</strong> Informationen zu <strong>de</strong>n<br />

Aufgaben <strong>de</strong>s FLI, sowie zur Leitung, Verwaltung und <strong>de</strong>n einzelnen Instituten verfügbar.<br />

2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />

2.2.1. Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz<br />

Es bestehen keine län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Übertragungen von Überwachungsaufgaben auf<br />

private Kontrollstellen.<br />

2.2.2. Bereich ökologischer Landbau<br />

In Deutschland existiert für die Durchführung <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />

Landbau (EG-Öko-Basis-VO Nr. 834/2007 sowie <strong>de</strong>ren Durchführungsbestimmungen VO (EG)<br />

Nr. 889/2008 und VO (EG) Nr. 1235/2008) ein System privater Kontrollstellen, die durch die<br />

<strong>Bund</strong>esanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen wer<strong>de</strong>n. Durch die einzelnen<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n diese Kontrollstellen nach <strong>de</strong>n spezifischen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Kontrollsystems <strong>de</strong>s Titel V, Artikel 27 -31 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 und<br />

<strong>de</strong>m nationalen Öko-Landbaugesetz (ÖLG) überwacht (siehe auch 3.3.5).<br />

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2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

2.3.1. Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz<br />

siehe Tabelle Anlage 1<br />

Neben <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Anlage 1 gemäß <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004 aufgelisteten nationalen<br />

Referenzlaboratorien betreibt das FLI eine Reihe von weiteren nationalen Referenzlaboratorien<br />

für anzeigepflichtige Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige Tierkrankheiten (Bekanntmachung <strong>de</strong>r<br />

nationalen Referenzlaboratorien für anzeigepflichtige Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige<br />

Tierkrankheiten vom 05. Dezember 2008, geän<strong>de</strong>rt durch Bekanntmachung vom 18. März 2010<br />

[BAnz. S. 1149]).<br />

Zu <strong>de</strong>n Laboratorien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r wird auf die Län<strong>de</strong>rpläne verwiesen.<br />

Das BfR ist Obergutachterstelle im Rahmen von Einfuhruntersuchungen von Wein.<br />

2.3.2. Nationale Akkreditierungsstellen<br />

Gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und<br />

Marktüberwachung im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermarktung von Produkten kann die Zulassung<br />

seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2010 nur durch eine einheitliche Akkreditierungsstelle je Mitgliedstaat<br />

erfolgen, die hoheitlich han<strong>de</strong>lt. Nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Akkreditierungsstellengesetz<br />

(AkkStelleG), in Verbindung mit <strong>de</strong>r AkkStelleG-Beleihungsverordnung wird diese Aufgabe in<br />

Deutschland von <strong>de</strong>r mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten neuen Akkreditierungsstelle<br />

DAkkS ausgeführt.<br />

Die staatlichen Anerkennungsstellen SAL (Staatliche Anerkennungsstelle <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelüberwachung im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz ) und AKS (Staatliche Anerkennungsstelle Hannover im Nie<strong>de</strong>rsächsischen<br />

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Lan<strong>de</strong>sentwicklung)<br />

sprechen <strong>de</strong>n Laboratorien, die im Bereich Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit und<br />

Pflanzenschutz tätig sind, die Anerkennung nach Artikel 12 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.882/2004 aus<br />

(Bestätigung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r im gemeinschaftlichen Futtermittel- und Lebensmittelrecht<br />

festgelegten Kriterien für die verschie<strong>de</strong>nen Testmetho<strong>de</strong>n in Verbindung mit einer<br />

Akkreditierung nach ISO 17025 o<strong>de</strong>r vergleichbar).<br />

Die BLE übt die Rechts- und Fachaufsicht über die obligatorischen und freiwilligen<br />

Akkreditierungen <strong>de</strong>r DAkkS aus - insbeson<strong>de</strong>re im Zusammenhang mit Futter- und<br />

Lebensmitteln, ökologischem Landbau, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und <strong>de</strong>r Verordnung<br />

über die gemeinsame Organisation <strong>de</strong>r Agrarmärkte.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n<br />

In <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz<br />

erfolgt die amtliche Kontrolle ausschließlich durch die zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />

3.1 Personalressourcen auf <strong>Bund</strong>esebene<br />

Die Personalressourcen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n auf <strong>Bund</strong>esebene sind in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Tabelle dargestellt:<br />

BMELV, Abteilung 3<br />

Personal mit<br />

Hochschulabschluss<br />

Seite 26 von 97<br />

Verwaltung/<br />

technisches<br />

Personal<br />

61 30 91<br />

BMU, Abteilung IG<br />

(Referat IG II 7<br />

Gesundheitliche Folgen <strong>de</strong>s<br />

Klimawan<strong>de</strong>ls,<br />

umweltbezogene<br />

Lebensmittelsicherheit)<br />

0,5 0, 5 1<br />

<strong>BVL</strong>* 76 55 131<br />

BfR 262 429 691<br />

FLI 222 562 784<br />

BLE (Bereich EG Öko-VO) 13 5 18<br />

JKI (Institut für nationale und<br />

internationale<br />

Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Pflanzengesundheit)<br />

Angaben in Vollzeitäquivalenten<br />

11 7 18<br />

*<strong>BVL</strong>: Abteilung 1 Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Referatsgruppe 5<br />

3.2 Kontrollsysteme<br />

3.2.1. Bereichsübergreifen<strong>de</strong> Systeme und Programme<br />

Personal<br />

insgesamt<br />

(annähernd)<br />

Datenübermittlung nach <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über <strong>de</strong>n Austausch von<br />

Daten im Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes (AVV DatA)<br />

1. Rechtsgrundlagen:<br />

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über <strong>de</strong>n Austausch von Daten im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch – AVV<br />

DatA) vom 15. Dezember 2010.


2. Zielsetzung:<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

In <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik sind die Län<strong>de</strong>r für die Lebensmittel-, Wein- und Futtermittelkontrolle<br />

zuständig, daher wer<strong>de</strong>n die Untersuchungsdaten und Betriebskontrollergebnisse<br />

in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erhoben. Für die o. g. Untersuchungsprogramme sowie für<br />

Berichtspflichten an die Kommission müssen diese Daten für alle Fachbereiche und für<br />

die gesamte <strong>Bund</strong>esrepublik vom <strong>Bund</strong> zusammengeführt wer<strong>de</strong>n. Um die großen<br />

Datenmengen handhaben und verwalten zu können, wur<strong>de</strong> für die amtlichen Kontrollen<br />

ein einheitliches Verfahren für die Übermittlung und <strong>de</strong>n Austausch von Daten zwischen<br />

<strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn vereinbart und in <strong>de</strong>r AVV DatA festgelegt. Es vereinfacht nicht nur<br />

die Datenübermittlung, son<strong>de</strong>rn auch die Datenauswertung und trägt erheblich zur<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r Daten bei. Das neue System nach AVV DatA stellt weiterhin<br />

eine Mo<strong>de</strong>rnisierung und Flexibilisierung <strong>de</strong>r bisherigen Datenübermittlungsgrundlagen<br />

dar, so dass damit nicht nur aktuelle son<strong>de</strong>rn auch zukünftige Berichtspflichten<br />

abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n können. Zusätzlich soll mit <strong>de</strong>r neuen AVV <strong>de</strong>r Datenaustausch aller<br />

einschlägigen Aufgabenbereiche aus <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/200 unter einem<br />

Dach zusammengeführt wer<strong>de</strong>n. Dadurch wird <strong>de</strong>r integrative Ansatz <strong>de</strong>s<br />

Gemeinschaftsrechtes auch auf <strong>de</strong>n Datenaustausch erweitert.<br />

3. Durchführung:<br />

Die in <strong>de</strong>n Untersuchungsämtern und Vollzugsbehör<strong>de</strong>n erfassten Daten liegen dort in<br />

elektronischer Form in unterschiedlichen Datensystemen und -formaten vor. Die AVV<br />

DatA bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n einheitlichen organisatorischen und technischen Rahmen für <strong>de</strong>n<br />

Austausch großer Datenmengen zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn über ein<br />

Datenmel<strong>de</strong>portal, so dass das <strong>BVL</strong> diese Daten in seiner Datenbank strukturiert<br />

ablegen kann.<br />

Durch die AVV selbst wer<strong>de</strong>n dabei keine Berichtspflichten begrün<strong>de</strong>t und keine<br />

Berichtsfristen festgesetzt, son<strong>de</strong>rn lediglich die Strukturen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

beschrieben. Die Erstellung und Aktualisierung <strong>de</strong>r Bestandteile <strong>de</strong>s<br />

Datenmanagementsystems ist Aufgabe <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r AVV verankerten Ausschusses<br />

Datenaustausch, <strong>de</strong>r dazu u. a. die für <strong>de</strong>n Datenaustausch notwendigen Verzeichnisse<br />

und Kodierkataloge erarbeitet, aktualisiert und erweitert.<br />

Der Datenaustausch über das Datenmel<strong>de</strong>portal wird <strong>de</strong>rzeit schrittweise umgesetzt, so<br />

dass noch nicht alle Fachbereiche, die vom Anwendungsbereich <strong>de</strong>r AVV DatA erfasst<br />

sind, ihre Daten bereits über das Datenmel<strong>de</strong>portal an das <strong>BVL</strong> übermitteln.<br />

Diesbezüglich wird auf die gelten<strong>de</strong> Übergangsfrist <strong>de</strong>r AVV DatA verwiesen.<br />

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IMIS<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Das Integrierte Mess- und Informationssystems zur Überwachung <strong>de</strong>r Radioaktivität in <strong>de</strong>r<br />

Umwelt (IMIS) dient <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Radioaktivität in relevanten Umweltmedien, u. a.<br />

auch in Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n gemäß<br />

Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG). Dabei ist nach § 3 StrVG die Ermittlung <strong>de</strong>r<br />

Radioaktivität in Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n Aufgabe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />

Die von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erhobenen Messdaten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Zentralstelle <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es für die<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Umweltradioaktivität im <strong>Bund</strong>esamt für Strahlenschutz zusammengefasst und<br />

durch die Leitstellen zur Überwachung <strong>de</strong>r Umweltradioaktivität auf Plausibilität geprüft. Für die<br />

Umweltmedien Bo<strong>de</strong>n, Bewuchs, Futtermittel sowie Nahrungsmittel pflanzlicher und tierischer<br />

Herkunft ist eine Leitstelle im Max-Rubner-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsanstalt für Ernährung und<br />

Lebensmittel (MRI) angesie<strong>de</strong>lt. Das Johann Heinrich von Thünen-Institut ist für die<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Umweltradioaktivität in Fischen und Fischereiprodukten aus Nord-, Ostsee<br />

und <strong>de</strong>m Nordatlantik zuständig. Die Bewertung <strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>r Radioaktivität und die<br />

Berichterstattung über die Entwicklung <strong>de</strong>r Radioaktivität in <strong>de</strong>r Umwelt erfolgt durch das<br />

<strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das <strong>Bund</strong>esministerium für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit legt im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für<br />

Wirtschaft und Technologie Dosis- und Kontaminationswerte fest.<br />

§ 7 StrVG ermächtigt das <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für Wirtschaft und Technologie das<br />

Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n zur Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

Kontaminationswerte zu beschränken, zu verbieten o<strong>de</strong>r die Einfuhr zu untersagen.<br />

Das <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit leitet <strong>de</strong>m Deutschen<br />

<strong>Bund</strong>estag und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esrat einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

Radioaktivität in <strong>de</strong>r Umwelt zu.<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln im nuklearen<br />

Ereignisfall<br />

Die Durchführung sowie das Verfahren <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>s Verkehrs von Lebensmitteln und<br />

Futtermitteln auf radioaktive Kontamination bei einem Ereignis mit nicht unerheblichen<br />

radiologischen Auswirkungen, das zu einer erheblichen Kontamination von Lebensmitteln und<br />

Futtermitteln führen kann o<strong>de</strong>r geführt hat (Ereignisfall), wird <strong>de</strong>rzeit durch zwei Allgemeine<br />

Verwaltungsvorschriften geregelt: die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Überwachung von Lebensmitteln nach <strong>de</strong>r Verordnung (EURATOM) Nr. 3954/87 <strong>de</strong>s Rates vom<br />

22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und<br />

Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren radiologischen<br />

Notstandssituation (AVV-Strahlenschutzvorsorge-Lebensmittelüberwachung - AVV StrahLe)“<br />

vom 28. Juni 2000 und die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Überwachung <strong>de</strong>r<br />

Höchstwerte von Futtermittel nach <strong>de</strong>r Verordnung (EURATOM) Nr. 3954/87 <strong>de</strong>s Rates vom 22.<br />

Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und<br />

Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren radiologischen<br />

Notstandssituation (Futtermittel-Strahlenschutzvorsorge-Verwaltungsvorschrift - FMStrVVwV)“<br />

vom 22. Juni 2000. Bei<strong>de</strong> Verwaltungsvorschriften enthalten Angaben über das im Ereignisfall<br />

umzusetzen<strong>de</strong> Überwachungsprogramm wie z. B. die zu untersuchen<strong>de</strong>n Warengruppen und<br />

Min<strong>de</strong>stprobenzahlen, die beteiligten Untersuchungseinrichtungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sowie Vorgaben<br />

für die durchzuführen<strong>de</strong>n Probenahmen und Messungen. Das BMELV gibt im Ereignisfall <strong>de</strong>n<br />

Beginn <strong>de</strong>s Überwachungsprogramms bekannt und passt es ggf. ereignisfallabhängig an. Die<br />

Ergebnisse wer<strong>de</strong>n vom <strong>BVL</strong> zusammengefasst.<br />

Bei<strong>de</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschriften wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit überarbeitet und sollen dabei u. a.<br />

zu einem gemeinsamen Rechtstext zusammengeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

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Zoonosen-Monitoring<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

1. Rechtsgrundlagen<br />

� Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern<br />

� Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten<br />

an<strong>de</strong>ren durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern<br />

� §§ 50-52 LFGB<br />

� AVV Zoonosen Lebensmittelkette<br />

2. Zielsetzung<br />

Das Zoonosen-Monitoring wur<strong>de</strong> 2009 begonnen und wird gemeinsam von <strong>Bund</strong> und<br />

Län<strong>de</strong>rn durchgeführt. Es ist ein sich entwickeln<strong>de</strong>s Programm zur Erhebung<br />

repräsentativer Daten zu einzelnen Zoonosen, Zoonoseerregern und <strong>de</strong>ren<br />

Antibiotikaresistenzen zunächst in Lebensmitteln und leben<strong>de</strong>n Tieren, ab <strong>2012</strong> auch<br />

speziell für Salmonellen in Futtermitteln.<br />

Die repräsentativen Daten zum Vorkommen von Zoonoseerregern dienen <strong>de</strong>r<br />

Abschätzung <strong>de</strong>r Verbraucherexposition, können <strong>de</strong>r Früherkennung möglicher<br />

Gesundheitsrisiken dienen und ermöglichen die Ableitung gezielter Maßnahmen zur<br />

Risikominimierung. Weiterhin dienen Daten <strong>de</strong>r Information von Verbrauchern, Industrie,<br />

Wirtschaftsbeteiligten und politischen Entscheidungsträgern, einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Berichterstattung gemäß <strong>de</strong>r Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und<br />

Zoonosenerregern und <strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Berichtspflichten.<br />

3. Durchführung<br />

Das Zoonosen-Monitoring wird von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Futtermittel-,<br />

Lebensmittel- und Veterinärüberwachung durchgeführt.<br />

Für das Zoonosen-Monitoring erarbeitet das BfR, unter Beratung durch eine<br />

Expertengruppe mit Län<strong>de</strong>rvertretern, jährlich einen <strong>de</strong>taillierten Vorschlag für <strong>de</strong>n<br />

Zoonosen-Stichprobenplan <strong>de</strong>s Folgejahres. Vorschläge zum Stichprobenplan können<br />

von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>m BMELV, <strong>BVL</strong>, FLI und RKI eingereicht wer<strong>de</strong>n. Weiterhin wer<strong>de</strong>n<br />

Vorgaben aus Europäischen Verordnungen zu Grundlagenstudien und<br />

Monitoringprogrammen basierend auf <strong>de</strong>r Zoonosen-Bekämpfungsverordnung (EG) Nr.<br />

2160/2003 sowie Vorgaben aus <strong>de</strong>r Richtlinie 2003/99/EG bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s<br />

Stichprobenplans berücksichtigt.<br />

Die Län<strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n im Ausschuss Zoonosen, welche Programme im jährlichen<br />

Zoonosen-Monitoring durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Im Zoonosen-Stichprobenplan sind die<br />

Gesamtprobenzahl, die Zuordnung <strong>de</strong>r Probenzahlen zu <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, die Art <strong>de</strong>r zu<br />

beproben<strong>de</strong>n Untersuchungsmaterialien, die Probenahmestellen in <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelkette und die Zoonoseerreger, auf welche die Proben zu untersuchen sind,<br />

beschrieben.<br />

Die im Zoonosen-Monitoring von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ermittelten Untersuchungsergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n vom <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<strong>BVL</strong>)<br />

gesammelt, ausgewertet, zusammengefasst und im Bericht über die Ergebnisse <strong>de</strong>s<br />

jährlichen Zoonosen-Monitorings veröffentlicht. Das BfR integriert die Ergebnisse <strong>de</strong>s<br />

Zoonosen-Monitorings in <strong>de</strong>n Bericht über die Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen und Quellen von<br />

Zoonosen, Zoonosenerregern und Antibiotikaresistenzen nach Artikel 9 <strong>de</strong>r Richtlinie<br />

2003/99/EG.<br />

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4. Bewertung<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Das BfR bewertet die Daten aus <strong>de</strong>m Zoonosen-Monitoring nach § 51 LFGB.<br />

Zoonosenberichterstattung<br />

1. Rechtsgrundlage<br />

Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern<br />

2. Zielsetzung<br />

Gemäß Artikel 9 <strong>de</strong>r Richtlinie 2003/99/EG hat je<strong>de</strong>r Mitgliedstaat <strong>de</strong>r Kommission bis<br />

En<strong>de</strong> Mai je<strong>de</strong>n Jahres einen Bericht mit Daten über die Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen und<br />

Quellen von Zoonosen, Zoonosenerregern und Antibiotikaresistenzen zu übermitteln.<br />

Weiterhin sind Daten <strong>de</strong>r epi<strong>de</strong>miologischen Untersuchung lebensmittelbedingter<br />

Krankheitsausbrüche zu mel<strong>de</strong>n. Die Datenmel<strong>de</strong>stelle befin<strong>de</strong>t sich bei <strong>de</strong>r EFSA. Aus<br />

<strong>de</strong>n Daten aller Mitgliedstaaten erstellt die EFSA <strong>de</strong>n jährlichen Gemeinschaftsbericht<br />

über die Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen und Quellen von Zoonosen, Zoonosenerregern und<br />

Antibiotikaresistenzen in <strong>de</strong>r Gemeinschaft.<br />

Die gewonnenen Daten bil<strong>de</strong>n die Grundlage für eine wissenschaftlich fundierte<br />

Risikoabschätzung und -bewertung sowie ein sachgerechtes Risikomanagement.<br />

3. Durchführung<br />

Für die jährliche Erstellung <strong>de</strong>s Berichtes fasst das BfR Daten mit verschie<strong>de</strong>nen<br />

Verfahren aus verschie<strong>de</strong>nen Quellen zusammen:<br />

� Ergebnisse <strong>de</strong>s Zoonosen-Monitorings<br />

� Jährliche Erhebung durch das BfR zu Untersuchungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf<br />

Zoonoseerreger auf allen Stufen <strong>de</strong>r Lebensmittelkette<br />

� Durchführung von Prävalenzstudien nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Kommission durch das BfR in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

� Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse von Bekämpfungsmaßnahmen<br />

� Erhebung von Daten zu lebensmittelbedingten Ausbrüchen<br />

� Ergebnisse <strong>de</strong>s Antibiotikaresistenzmonitoring, durchgeführt und koordiniert durch<br />

die Nationalen Referenzlaboratorien <strong>de</strong>s BfR<br />

Die Daten wer<strong>de</strong>n zusammengefasst und bewertet an die EFSA übermittelt.<br />

3.2.2. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit<br />

Das BMELV ist die Oberste <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong> und verantwortlich für die Ausarbeitung von<br />

Rechtsvorschriften auf <strong>Bund</strong>esebene. Für Fragen <strong>de</strong>r Lebensmittelüberwachung ist innerhalb<br />

<strong>de</strong>s BMELV Referat 321 zuständig.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Das <strong>BVL</strong> wirkt an <strong>de</strong>r Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften und bei <strong>de</strong>r<br />

Ausarbeitung nationaler Überwachungsprogramme mit. Das <strong>BVL</strong> ist nationale Kontaktstelle <strong>de</strong>s<br />

europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel. Das <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />

(BfR) ist verantwortlich für die Bewertung von Risiken für die öffentliche Gesundheit im Bereich<br />

Lebensmittel. Das BfR erstellt jährlich einen Vorschlag für <strong>de</strong>n Zoonosen-Stichprobenplan und<br />

wirkt bei <strong>de</strong>r Durchführung dieser Monitoringprogramme mit. Risikokommunikation ist Aufgabe<br />

sowohl <strong>de</strong>r Managementbehör<strong>de</strong>n (BMELV, <strong>BVL</strong>, Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r) als auch <strong>de</strong>s BfR.<br />

Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn. Einige<br />

Län<strong>de</strong>r verfügen über einen Behör<strong>de</strong>naufbau, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />

Mittelbehör<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Regierungsbezirke und <strong>de</strong>n unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n auf<br />

(Land-) Kreisebene bzw. Ebene <strong>de</strong>r kreisfreien Städte besteht; an<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r besitzen keine<br />

Mittelbehör<strong>de</strong>n. Für die Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungs- und<br />

Veterinärbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kreise und kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n zuständig.<br />

Der Behör<strong>de</strong>naufbau in <strong>de</strong>n einzelnen <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn ist <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

Die Kontrolle durch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.<br />

882/2004 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates über amtliche Kontrollen zur<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />

über Tiergesundheit und Tierschutz sowohl durch Überprüfung <strong>de</strong>r Unternehmen auf allen<br />

Stufen <strong>de</strong>r Produktion, <strong>de</strong>r Verarbeitung und <strong>de</strong>s Vertriebs von Lebensmitteln und<br />

Lebensmittelkontaktmaterialien als auch durch Probenahme und Untersuchung. Sie umfasst<br />

sämtliche Lebensmittel inklusive Wein und Lebensmittelzusatzstoffe sowie <strong>de</strong>r Materialien, die<br />

mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Untersucht wer<strong>de</strong>n diese Erzeugnisse auf ihre<br />

Kennzeichnung, Werbeaussagen, Zusammensetzung, sowie alle stofflichen relevanten<br />

Parameter, wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Kontaminanten, GVO, mikrobiologische<br />

Verunreinigungen, Bestrahlung sowie Migrationen in Lebensmittel. Weiterhin wer<strong>de</strong>n die<br />

Verpflichtungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zur Kontrolle nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 73/2009 bei<br />

Direktzahlungsempfängern im Bereich <strong>de</strong>s Lebensmittelrechts (Cross Compliance) abge<strong>de</strong>ckt.<br />

Die in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r-EDV-Programmen <strong>de</strong>r unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n (Kreise und kreisfreien<br />

Städte) erfassten registrierungspflichtigen Betriebe wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

hygienerechtlichen Vorgaben sowie <strong>de</strong>r Einrichtung von Eigenkontrollsystemen überprüft.<br />

Sofern beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen, wie etwa spezielle Mel<strong>de</strong>- und Genehmigungsvorschriften,<br />

existieren, sind diese in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n spezialrechtlichen Vorgaben festgelegt. Dies<br />

betrifft beispielsweise diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und natürliche<br />

Mineralwässer. Eine Übersicht <strong>de</strong>r so erfassten Lebensmittel steht <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Überwachung<br />

und Untersuchung beteiligten Behör<strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>sweit über das FIS-VL zur Verfügung. Auch die<br />

gem. § 68 LFGB erteilten Ausnahmegenehmigungen sind im FIS-VL eingestellt.<br />

Die rechtlichen allgemeinen Vorgaben und Befugnisse für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in<br />

<strong>de</strong>r Überwachung und Untersuchung fin<strong>de</strong>n sich in Abschnitt 7 <strong>de</strong>s Lebensmittel- und<br />

Futtermittelgesetzbuchs und in <strong>de</strong>n jeweiligen lan<strong>de</strong>sspezifischen Regelungen.<br />

Die zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n benennen Laboratorien, die die Analysen von amtlichen<br />

Lebensmittelproben durchführen.<br />

Die für <strong>de</strong>n gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n wirken<br />

in <strong>de</strong>r LAV zusammen (s. a. 3.4.).<br />

Bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Einfuhr, Ausfuhr o<strong>de</strong>r Durchfuhr von Lebensmitteln wirken das<br />

<strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen an <strong>de</strong>n<br />

Eingangsstellen mit.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Die Überwachung für garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) ist in <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.<br />

509/2006 und <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 1216/2007 und <strong>de</strong>m LSpG (Lebensmittelspezialitätengesetz)<br />

vorgegeben. Das System zur Kontrolle bzw. Überwachung beinhaltet:<br />

- amtliche Kontrollen für alle auf <strong>de</strong>m Markt befindlichen g.t.S. gemäß Artikel 14 VO (EG)<br />

Nr. 509/2006. Durch diese Kontrolle soll die missbräuchliche Verwendung <strong>de</strong>r g.t.S.-<br />

Bezeichnung verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Kontrollen <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Spezifikation <strong>de</strong>r g.t.S. vor <strong>de</strong>r Vermarktung gemäß Artikel<br />

15 VO (EG) Nr. 509/2006.<br />

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang<br />

- die Meldung <strong>de</strong>r Produktion einer g.t.S. gemäß Artikel 16 VO (EG) Nr. 509/2006 und<br />

- die Angaben <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen und Verfahren für die<br />

Kontrolle gemäß Artikel 6 VO (EG) Nr. 509/2006 i. V. m. Artikel 4 VO (EG) Nr.<br />

1216/2007. Durch diese Kontrollen soll die Einhaltung <strong>de</strong>r Spezifikation bereits beim<br />

Erzeuger sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Gemäß § 4 <strong>de</strong>s Lebensmittelspezialitätengesetzes obliegt die erfor<strong>de</strong>rliche Überwachung und<br />

Kontrolle <strong>de</strong>n nach Lan<strong>de</strong>srecht zuständigen Stellen.<br />

Verordnung (EG) Nr. 510/2006 <strong>de</strong>s Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen<br />

Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel:<br />

Anträge zum Schutz nach VO (EG) Nr. 510/2006 sind an das BMJ zu richten. Die Kontrolle<br />

erfolgt durch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />

Seite 32 von 97


<strong>BVL</strong><br />

Kommunikation<br />

BLE<br />

LAV<br />

AFFL, ALB,<br />

EAD<br />

alle Betriebe,<br />

die unter das<br />

Lebensmittelrecht<br />

fallen<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Risikomanagement Risikobewertung<br />

Beratung<br />

Risikomanagement<br />

Datenübermittlung<br />

Koordinierung<br />

Abstimmung<br />

Kontrolle, Zulassung,<br />

Registrierung<br />

Kontrollsystem für Lebensmittel<br />

Kontrolle,<br />

Zulassung,<br />

Registrierung<br />

Kommunikation<br />

BMELV<br />

Risikomanagement<br />

Gesetzgebung<br />

Koordinierung<br />

16<br />

Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Fachaufsicht,<br />

Koordinierung<br />

BfR<br />

VSMK, AMK,<br />

ACK<br />

Ober-/ Mittelbehör<strong>de</strong>n Laboratorien<br />

Fachaufsicht,<br />

Koordinierung<br />

Überwachungsämter<br />

<strong>de</strong>r Landkreise<br />

und<br />

kreisfreien Städte<br />

Berichterstattung<br />

Berichterstattung<br />

Abstimmung<br />

Abstimmung<br />

Benennung<br />

Analysenauftrag<br />

Gutachten<br />

Analysenauftrag<br />

Gutachten<br />

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen<br />

Überwachung lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften“ (AVV RÜb)<br />

Die AVV RÜb soll zu einem bun<strong>de</strong>seinheitlichen Vollzug <strong>de</strong>r Lebensmittelgesetzgebung<br />

beitragen. Mit <strong>de</strong>r AVV RÜb wer<strong>de</strong>n die Grundsätze und Verfahren zwischen <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelüberwachung beteiligten Verwaltungseinheiten in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik<br />

Deutschland geregelt. Sie beschränkt sich auf einheitliche Rahmenvorgaben für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>r Vollzugsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Sie konkretisiert die<br />

Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004.<br />

Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n<br />

1. Rechtsgrundlagen:<br />

� §§ 50-52 <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches<br />

� AVV Monitoring 2011-2015.<br />

2. Zielsetzung:<br />

Das Monitoring wird gemeinsam vom <strong>Bund</strong> und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn seit 1995 an Lebensmitteln<br />

und seit 2010 auch an kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n durchgeführt. Es<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

ist ein Programm zur Erhebung repräsentativer Daten zu unerwünschten Stoffen in und<br />

auf <strong>de</strong>n Erzeugnissen. Die Auswahl <strong>de</strong>r Erzeugnisse erfolgt entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben<br />

<strong>de</strong>s § 3 <strong>de</strong>r AVV Monitoring 2011-2015. Sie basiert auf <strong>de</strong>n zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn<br />

abgestimmten, langfristigen Konzepten zur Gewinnung von fundierten Daten für die<br />

Risikobewertung von z. B. Pflanzenschutzmittelrückstän<strong>de</strong>n, Schwermetallen,<br />

Mykotoxinen, Dioxinen/PCB und an<strong>de</strong>ren organischen Kontaminanten sowie <strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Artikels 29 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zur Bereitstellung von<br />

Ergebnissen zu Pflanzenschutzmittelrückstän<strong>de</strong>n in bestimmten Lebensmitteln.<br />

Die zu untersuchen<strong>de</strong>n Lebensmittel sind Bestandteil eines repräsentativen<br />

Warenkorbes, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Grundlage nationaler Verzehrsstudien abgeleitet wur<strong>de</strong><br />

(Warenkorb-Monitoring). Daneben wird seit 2003 ein Teil <strong>de</strong>r<br />

Lebensmitteluntersuchungen in Projekten untersucht (Projekt-Monitoring). Hierbei<br />

wer<strong>de</strong>n spezielle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen aufgegriffen, die<br />

aktuell beson<strong>de</strong>rs aufmerksam untersucht wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Das Monitoring verfolgt drei Ziele, es dient <strong>de</strong>r<br />

� Erhebung repräsentativer Daten für die Abschätzung <strong>de</strong>r Verbraucherexposition,<br />

� Früherkennung auf Basis repräsentativer Daten für die <strong>Bund</strong>esrepublik, unter<br />

I<strong>de</strong>ntifizierung von möglichen Gesundheitsrisiken, Ableitung gezielter<br />

Maßnahmen zur Risikominimierung, Überprüfung von saisonalen o<strong>de</strong>r regionalen<br />

Einflussfaktoren und Ableitung von Trends und neuen Entwicklungen,<br />

� Information von Verbrauchern, Industrie, Wirtschaftsbeteiligten und politischen<br />

Entscheidungsträgern.<br />

3. Durchführung:<br />

<strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>r erstellen einen jährlichen, <strong>de</strong>taillierten Untersuchungsplan, in <strong>de</strong>m die<br />

Erzeugnisse, die zu untersuchen<strong>de</strong>n Stoffe, die Bestimmungsgrenzen für je<strong>de</strong> Substanz,<br />

die Vorschriften für die Probenahme und Probenvorbereitung sowie die Verteilung <strong>de</strong>r<br />

Untersuchungen auf die Län<strong>de</strong>r festgelegt wer<strong>de</strong>n. Die bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s<br />

Monitorings erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n an das <strong>BVL</strong> zur Aufbreitung, Zusammenfassung,<br />

Dokumentation und Erstellung von Berichten übersandt. Das <strong>BVL</strong> veröffentlicht jährlich<br />

einen Bericht über die Ergebnisse <strong>de</strong>s Monitorings.“<br />

4. Bewertung<br />

Das BfR bewertet die Daten aus <strong>de</strong>m Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen<br />

Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n nach § 51 LFGB.<br />

<strong>Bund</strong>esweiter Überwachungsplan<br />

1. Rechtsgrundlage:<br />

Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esweiten Überwachungsplans ist § 11 <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Überwachung<br />

lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung –<br />

AVV RÜb) vom 21. Dezember 2004 (GMBl Nr. 58 S. 1169).<br />

2. Zielsetzung:<br />

Der <strong>Bund</strong>esweite Überwachungsplan ist ein für ein Jahr festgelegtes Programm sowohl<br />

zur Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften als auch zur<br />

bun<strong>de</strong>sweiten Erhebung risikoorientierter Daten zu Lebensmitteln, und<br />

Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n einschließlich kosmetischen Mitteln.<br />

3. Durchführung:<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Vorschläge für <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>esweiten Überwachungsplan können eingereicht wer<strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz , <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,<br />

<strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung, <strong>de</strong>m Arbeitskreis <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelhygiene tätigen Sachverständigen (ALTS) und <strong>de</strong>m Arbeitskreis<br />

lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS). Aus <strong>de</strong>n eingereichten Vorschlägen<br />

wählt ein Expertengremium die durchzuführen<strong>de</strong>n Programme aus. Die Län<strong>de</strong>r<br />

entschei<strong>de</strong>n, an welchen <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n jeweiligen <strong>Bund</strong>esweiten Überwachungsplan<br />

beschlossenen Programme sie sich beteiligen und legen ihre zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />

Probenzahlen fest. Die von <strong>de</strong>n Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r so erhobenen<br />

Daten wer<strong>de</strong>n im <strong>BVL</strong> erfasst und in Abstimmung mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ausgewertet. Die<br />

Ergebnisse wer<strong>de</strong>n jährlich im „Bericht zur Lebensmittelsicherheit“ beschrieben und<br />

dienen als Grundlage für Beratungen über risikominimieren<strong>de</strong> Maßnahmen im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n.<br />

Nationales Mehrjahresprogramm zur Kontrolle von Pestizidrückstän<strong>de</strong>n in und auf<br />

Lebensmitteln<br />

1. Rechtsgrundlage:<br />

Artikel 30 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 396/2005 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s<br />

Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückstän<strong>de</strong>n in o<strong>de</strong>r auf<br />

Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Richtlinie 91/414/EWG <strong>de</strong>s Rates (ABl. L 70 vom 16.03.2005, S. 1). Der Bereich<br />

Futtermittel wird im Rahmen <strong>de</strong>s „Nationalen Kontrollprogramms Futtermittelsicherheit“<br />

berücksichtigt (s. Abschn. 3.3.2).<br />

2. Zielsetzung:<br />

Durchführung amtlicher Kontrollen, um ausschließen zu können, dass die in o<strong>de</strong>r auf<br />

Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs verbliebenen Pestizidrückstän<strong>de</strong><br />

inakzeptable gesundheitliche Risiken darstellen. Diese Untersuchungen zielen auf die<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Verbraucherexposition und die Einhaltung <strong>de</strong>r Rechtsvorschriften.<br />

3. Durchführung:<br />

Das Kontrollprogramm wird gemeinsam von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn erstellt. Es wird jeweils<br />

für einen Zyklus von drei Jahren konzipiert, gemäß Art. 30 Abs. 1 Satz 2 <strong>de</strong>r Verordnung<br />

(EG) Nr. 396/2005 jährlich aktualisiert und spätestens drei Monate vor En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>s<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres <strong>de</strong>r Kommission und <strong>de</strong>r EFSA vorgelegt.<br />

Um die bei<strong>de</strong>n Ziele ab<strong>de</strong>cken zu können, wird ein Teil <strong>de</strong>r Proben nach <strong>de</strong>n Vorgaben<br />

eines speziell zur Untersuchung auf Pestizidrückstän<strong>de</strong> konzipierten mehrjährigen<br />

nationalen Monitorings 1 zur Ermittlung <strong>de</strong>r Verbraucherexposition bun<strong>de</strong>sweit im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Monitorings untersucht (s. dort). Die Probenahme erfolgt nach <strong>de</strong>m<br />

Zufallsprinzip und orientiert sich hinsichtlich <strong>de</strong>r Herkunft <strong>de</strong>r Proben und <strong>de</strong>r Schichtung<br />

nach konventionellem bzw. ökologischem Anbau an <strong>de</strong>n Gegebenheiten <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<br />

Marktes.<br />

Eine weitaus größere Probenzahl wird zur Kontrolle <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

Rechtsvorschriften untersucht. Die Probenahme erfolgt risikoorientiert auf allen<br />

Han<strong>de</strong>lsstufen (Import, Großhan<strong>de</strong>l, Einzelhan<strong>de</strong>l, Erzeuger) auf <strong>de</strong>r Grundlage von<br />

einheitlichen Kriterien, die die Zusammenführung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentral in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erstellten<br />

Probenpläne zu einem bun<strong>de</strong>seinheitlichen Plan gestatten.<br />

1<br />

Sieke, C., Lindtner, O. und Banasiak, U.: Pflanzenschutzmittelrückstän<strong>de</strong>, Nationales Monitoring, Abschätzung <strong>de</strong>r<br />

Verbraucherexposition: Teil 1. Deutsche Lebensmittel-Rundschau, 104 (2008) 6, S. 271 – 279, Teil 2. Deutsche<br />

Lebensmittel-Rundschau, 104 (2008) 7, S. 336 – 342<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Probenahme und Analyse wer<strong>de</strong>n bei bei<strong>de</strong>n Untersuchungsprogrammen von <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r durchgeführt, die Untersuchungsergebnisse wer<strong>de</strong>n<br />

an das <strong>BVL</strong> weitergeleitet. Das <strong>BVL</strong> führt die Daten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zusammen, wertet sie<br />

aus und leitet sie gemäß Art. 31 Abs. 1 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 396/2005 an die<br />

Europäische Kommission, die EFSA und die an<strong>de</strong>ren Mitgliedsstaaten weiter. Die<br />

Ergebnisse wer<strong>de</strong>n außer<strong>de</strong>m jährlich in Form <strong>de</strong>s Berichtes "Nationale<br />

Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstän<strong>de</strong> in Lebensmitteln" veröffentlicht und<br />

dienen als Grundlage für Beratungen über Risiko minimieren<strong>de</strong> Maßnahmen im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Sicherheit von Lebensmitteln.<br />

Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)<br />

1. Rechtsgrundlagen:<br />

Richtlinie 96/23/EG <strong>de</strong>s Rates vom 29. <strong>April</strong> 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich<br />

bestimmter Stoffe und ihrer Rückstän<strong>de</strong> in leben<strong>de</strong>n Tieren und tierischen Erzeugnissen<br />

und zur Aufhebung <strong>de</strong>r Richtlinien 85/358/EWG, 86/469/EWG und <strong>de</strong>r Entscheidungen<br />

89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG L 125 vom 23.05.1996, S. 10).<br />

Entscheidung 97/747/EG <strong>de</strong>r Kommission vom 27. Oktober 1997 über Umfang und<br />

Häufigkeit <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG <strong>de</strong>s Rates vorgesehenen Probenahmen zum<br />

Zweck <strong>de</strong>r Untersuchung in Bezug auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstän<strong>de</strong> in<br />

bestimmten tierischen Erzeugnissen (ABl. EG Nr. L 303 vom 06.11.1997, S. 12).<br />

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), vgl. §41 in Verbindung mit §47 Abs. 1<br />

LFGB (vormals §§41a, 41b <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>gesetzes, §7 <strong>de</strong>s<br />

Fleischhygienegesetzes und §4 <strong>de</strong>s Geflügelfleischhygienegesetzes).<br />

2. Zielsetzung:<br />

Der Rückstandskontrollplan umfasst alle <strong>de</strong>r Lebensmittelgewinnung dienen<strong>de</strong>n<br />

leben<strong>de</strong>n und geschlachteten Tiere sowie Primärerzeugnisse vom Tier. Er wird in <strong>de</strong>r EU<br />

nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.<br />

Ziel <strong>de</strong>s Nationalen Rückstandskontrollplans ist es, die illegale Anwendung verbotener<br />

o<strong>de</strong>r nicht zugelassener Stoffe aufzu<strong>de</strong>cken und <strong>de</strong>n vorschriftsmäßigen Einsatz von<br />

zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Darüber hinaus wird auf eine Belastung<br />

mit Umweltkontaminanten untersucht. Die Kontrollen sind ausgerichtet auf die<br />

Tierbestän<strong>de</strong>, die Schlachtbetriebe und die Betriebe, die das noch unverarbeitete<br />

Roherzeugnis zur Weiterverarbeitung erhalten. Die Probenahme erfolgt zielorientiert.<br />

3. Durchführung:<br />

Der Rückstandskontrollplan wird jährlich vom <strong>BVL</strong> zusammen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erstellt.<br />

Er enthält für je<strong>de</strong>s Land konkrete Vorgaben über die Anzahl <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />

Tiere o<strong>de</strong>r tierischen Erzeugnisse, die zu untersuchen<strong>de</strong>n Stoffe, die anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Methodik und die Probenahme. Die Län<strong>de</strong>r organisieren die Probennahme nach <strong>de</strong>n<br />

Vorgaben <strong>de</strong>s Plans. Darüber hinaus können die <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r bei einer <strong>de</strong>finierten<br />

Anzahl von Tieren und Erzeugnissen die Stoffe nach aktuellen Erfor<strong>de</strong>rnissen und<br />

entsprechend <strong>de</strong>n speziellen Gegebenheiten frei auswählen. Grundlage für die<br />

Festlegung <strong>de</strong>r Probenkontingente für die einzelnen Län<strong>de</strong>r sind die jährlichen Schlachtund<br />

Produktionszahlen und die Größe <strong>de</strong>r Tierbestän<strong>de</strong>.<br />

Die von <strong>de</strong>n Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n an das <strong>BVL</strong><br />

gemel<strong>de</strong>t, dort gesammelt, ausgewertet, an die Europäische Kommission weitergeleitet<br />

und veröffentlicht.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Der Nationale Rückstandskontrollplan wird von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn als eigenständige<br />

gesetzliche Aufgabe im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung<br />

durchgeführt.<br />

4. Bewertung:<br />

Das BfR bewertet die Ergebnisse aus <strong>de</strong>m Rückstandskontrollplan.<br />

3.2.3. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Futtermittelsicherheit<br />

Das BMELV ist als die oberste <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong> vor allem verantwortlich für die Ausarbeitung<br />

von Rechtsvorschriften auf EU- und <strong>Bund</strong>esebene. Innerhalb <strong>de</strong>s BMELV ist das Referat 324<br />

zuständig für die Bereiche „Futtermittelsicherheit, Tierernährung“. Das BMELV steuert und<br />

koordiniert die zur Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung futtermittelrechtlicher Regelungen notwendigen<br />

Maßnahmen unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Unterstützung erfolgt hierzu durch das <strong>BVL</strong>.<br />

Zu <strong>de</strong>n wichtigsten Aufgaben <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> (<strong>de</strong>s Fachreferats 102) zählen die Koordinierung<br />

bun<strong>de</strong>sweit gültiger Vorgaben, die Erarbeitung von Leitlinien und die Unterstützung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollprogramme. An<strong>de</strong>re Einrichtungen mit Zuständigkeiten in<br />

diesem Bereich sind das BfR, verantwortlich sowohl für die Bewertung von Risiken für die<br />

öffentliche Gesundheit im Bereich Futtermittel als auch für die Risikokommunikation, und das<br />

Institut für Tierernährung (ITE) als Teil <strong>de</strong>s FLI.<br />

Die Organisation und Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle von Futtermittelunternehmen obliegt<br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn.<br />

Einige Län<strong>de</strong>r verfügen über einen Behör<strong>de</strong>naufbau, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r<br />

Mittelbehör<strong>de</strong> auf Ebene <strong>de</strong>r Regierungsbezirke und <strong>de</strong>n unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n auf<br />

(Land-)Kreisebene bzw. Ebene <strong>de</strong>r kreisfreien Städte besteht; an<strong>de</strong>re besitzen keine Mittelbehör<strong>de</strong>n.<br />

Für die Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen sind in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn entwe<strong>de</strong>r Oberbehör<strong>de</strong>n,<br />

Mittelbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n zuständig.<br />

Die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n sind darüber hinaus für die Zulassung und Registrierung von<br />

Futtermittelunternehmen zuständig. Sie führen Verzeichnisse aller zugelassenen und<br />

registrierten Betriebe und zwischengeschalteten Personen im Futtermittelsektor und halten<br />

diese Verzeichnisse auf <strong>de</strong>m neuesten <strong>Stand</strong>.<br />

Die zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n benennen Laboratorien, die die Untersuchungen <strong>de</strong>r<br />

amtlichen Futtermittelproben durchführen. Benannt sind sowohl staatliche als auch private<br />

Laboratorien.<br />

Bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Einfuhr, Ausfuhr o<strong>de</strong>r Durchfuhr von Futtermitteln wirken das<br />

<strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen an <strong>de</strong>n<br />

Eingangsstellen mit.<br />

Grundlage für die Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Futtermittelkontrollen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ist das<br />

Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> bis 2016, das unter Beteiligung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

<strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s BfR und <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kontrollergebnisse <strong>de</strong>r Vorjahre<br />

und konkreter Bedingungen einzelner Län<strong>de</strong>r sowie aufgrund aktueller Problemstellungen im<br />

Futtermittelsektor fortgeschrieben wird. Neben <strong>de</strong>n nationalen risikoorientierten Kontrollen<br />

wer<strong>de</strong>n auch Empfehlungen <strong>de</strong>r Europäischen Kommission für koordinierte Kontrollprogramme<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Futtermittel sowie ggf. von <strong>de</strong>r Kommission vorgeschlagene Statuserhebungen<br />

berücksichtigt.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Die Erstellung <strong>de</strong>s „Rahmenplans <strong>de</strong>r Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor 2007 bis 2011“<br />

erfolgte gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Titel V Kontrollpläne). Abgelöst wird <strong>de</strong>r<br />

Rahmenplan durch das Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> bis 2016. Die<br />

Verabschiedung <strong>de</strong>r über mehrere Jahre gelten<strong>de</strong>n Pläne erfolgt jeweils im Rahmen einer<br />

Agrarministerkonferenz durch die Agrarminister und Agrarministerinnen <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r. Das Kontrollprogramm wird jährlich überprüft und ggf. aktualisiert.<br />

Die im Kontrollprogramm Futtermittel näher spezifizierten Kontrollen <strong>de</strong>r amtlichen<br />

Futtermittelüberwachung zielen darauf ab sicherzustellen, dass die allgemeinen und die<br />

speziellen Vorschriften <strong>de</strong>s Futtermittelrechts (insbeson<strong>de</strong>re die Verordnungen (EG) Nr.<br />

178/2002, 183/2005, 1831/2003, 1829/2003, 999/2001, 767/2009, das Lebensmittel- und<br />

Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Futtermittelverordnung (FMV)) eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>BVL</strong><br />

Kommunikation<br />

FLI (ITE)<br />

MRI<br />

LAV<br />

(AFU)<br />

Betriebe<br />

bzw.<br />

zwischengeschaltete<br />

Personen<br />

Primärproduzenten<br />

als<br />

Futtermittelunternehmer<br />

Risikomanagement Risikobewertung<br />

Datenübermittlung<br />

Abstimmung<br />

Zulassung, Registrierung,<br />

Kontrolle<br />

Kontrollsystem für Futtermittel<br />

Zulassung,<br />

Registrierung,<br />

Kontrolle<br />

Zulassung,<br />

Registrierung,<br />

Kontrolle<br />

Kommunikation<br />

BMELV<br />

Risikomanagement<br />

Gesetzgebung<br />

Koordinierung<br />

16<br />

Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Fachaufsicht Berichterstattung<br />

Ober-/Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />

Fachaufsicht<br />

Überwachungsämter<br />

<strong>de</strong>r Landkreise<br />

und<br />

kreisfreien Städte<br />

Berichterstattung<br />

Benennung<br />

Analysenauftrag<br />

Analysenergebnis<br />

Analysenauftrag<br />

Analysenergebnis<br />

BfR<br />

AMK, ACK<br />

beauftragte<br />

Laboratorien<br />

Weiterhin wer<strong>de</strong>n die Verpflichtungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zur Kontrolle nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr.<br />

73/2009 bei Direktzahlungsempfängern im Bereich <strong>de</strong>s Futtermittelrechts (Cross Compliance)<br />

abge<strong>de</strong>ckt.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Die zuständigen Überwachungsbehör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn führen risikoorientiert und regelmäßig<br />

Kontrollen auf je<strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r Produktion, <strong>de</strong>r Verarbeitung, <strong>de</strong>s Vertriebs und <strong>de</strong>r Verfütterung<br />

von Futtermitteln durch. Die Futtermittelkontrollen fin<strong>de</strong>n bei Herstellern, bei Händlern, bei<br />

Lagerhaltern und Transporteuren, an Eingangsstellen (Importkontrollen) und im<br />

landwirtschaftlichen Betrieb incl. Tierhalter statt.<br />

Das „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> bis 2016“ ist auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s<br />

BMELV veröffentlicht: http://www.bmelv.<strong>de</strong>/Futtermittel<br />

3.2.3.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />

Futtermittelrechtliche Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen erfolgen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen Kontrollvorgaben <strong>de</strong>s EU-Rechts, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Verordnungen (EG) Nr.<br />

178/2002 sowie <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004 und 152/2009, <strong>de</strong>s LFGB sowie <strong>de</strong>r speziellen<br />

Vorschriften <strong>de</strong>s Futtermittelrechts insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Futtermittelverordnung, <strong>de</strong>r Futtermittel-<br />

Probenahme- und Analyseverordnung und <strong>de</strong>r Futtermittel-Kontrolleurverordnung sowie <strong>de</strong>r<br />

Vorgaben <strong>de</strong>s Allgemeinen Verwaltungs- und Strafrechts.<br />

Betriebe wer<strong>de</strong>n im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen auf die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

futtermittelrechtlichen Vorschriften überprüft. Die Kontrollen umfassen Inspektionen<br />

einschließlich Verifizierungen und Warenuntersuchungen.<br />

Inspektionen dienen <strong>de</strong>r Prüfung aller Aspekte <strong>de</strong>r Futtermittel, um festzustellen, ob diese<br />

Aspekte die gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s Futtermittelrechts erfüllen (Artikel 2 Nr. 7 <strong>de</strong>r<br />

Verordnung (EG) Nr. 882/2004).<br />

Verifizierungen sind Kontrollen durch Prüfung und Berücksichtigung objektiver Nachweise, ob<br />

festgelegte Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt wer<strong>de</strong>n (Artikel 2 Nr. 7 VO (EG) Nr. 882/2004.<br />

Warenuntersuchung ist die Prüfung <strong>de</strong>s Futtermittels selbst; diese Prüfung kann auch die<br />

Kontrolle <strong>de</strong>r Transportmittel, <strong>de</strong>r Verpackung, <strong>de</strong>r Etikettierung, <strong>de</strong>r Temperatur, eine<br />

Probenahme zu Analysezwecken und eine Laboranalyse sowie je<strong>de</strong> weitere Prüfung umfassen,<br />

die zur Verifizierung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>s Futtermitterechts erfor<strong>de</strong>rlich ist (Artikel 2 Nr. 19 VO<br />

(EG) Nr. 882/2004). Bei <strong>de</strong>n Produktkontrollen durch Probenahmen und Analysen wird z. B. auf<br />

Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, unerwünschte Stoffe, unzulässige Stoffe, verbotene Stoffe,<br />

Rückstän<strong>de</strong> von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Es han<strong>de</strong>lt sich um risiko- und<br />

verdachtsorientierte o<strong>de</strong>r zufallsorientierte Probenahmen sowie Analysen <strong>de</strong>r Proben.<br />

Probeentnahmen und Analysen im Rahmen von Statuserhebungen dienen insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />

Fixierung von Überwachungsschwerpunkten bzw. <strong>de</strong>r Festlegung neuer EU-einheitlicher<br />

Höchstgehalte o<strong>de</strong>r Aktionswerte.<br />

Zur Warenuntersuchung gehört auch die Kontrolle <strong>de</strong>r Bezeichnung und <strong>de</strong>r Kennzeichnung<br />

von Futtermitteln sowie die Kontrolle <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Verbote zum Schutz vor Täuschung<br />

und <strong>de</strong>r krankheitsbezogenen Werbung.<br />

Die Aufteilung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen auf die Orte <strong>de</strong>r Kontrolle nehmen die Län<strong>de</strong>r selbst vor.<br />

Der folgen<strong>de</strong> Schlüssel gilt dabei als Orientierung:<br />

• Hersteller 50 - 60 %<br />

• Han<strong>de</strong>l (incl. Eingangsstellen, Transporteure und Lagerhalter) 15 - 25 %<br />

• Tierhalter 25 - 35 %<br />

Die Feinanpassung wird durch die Län<strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>n regionalen Gegebenheiten und<br />

<strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Risikoanalysen vorgenommen.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Die nach <strong>de</strong>m Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> - 2016 durchzuführen<strong>de</strong>n<br />

Probenahmen und Analysen sowie die Kontrollen zur Überprüfung von<br />

Kennzeichnungsvorschriften, die analytisch überprüfbar sind, sind als Basis-Kontrolle konzipiert.<br />

Zusätzlich sollen die Län<strong>de</strong>r jährlich 10 % ihrer Kontrollkapazitäten (Personal- und Sachmittel)<br />

für Son<strong>de</strong>rprogramme (durch die KOM o<strong>de</strong>r national initiiert, wie z.B. Verfolgsuntersuchungen<br />

nach schwerwiegen<strong>de</strong>n Beanstandungen o<strong>de</strong>r weitere Statuserhebungen) bereithalten.<br />

3.2.3.2. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung:<br />

Rahmenbedingungen<br />

Über die Mischfutterproduktion, das Aufkommen an Einzelfuttermitteln, die Anzahl zugelassener<br />

Futtermittelzusatzstoffhersteller und die landwirtschaftliche Nutzfläche liegen auf die Län<strong>de</strong>r<br />

bezogene Daten vor, auf <strong>de</strong>ren Grundlage die Verteilung <strong>de</strong>s Kontrollanteils zwischen <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Bereichen <strong>de</strong>r Futtermittelüberwachung geplant wur<strong>de</strong> (siehe<br />

"Aufteilung auf die Län<strong>de</strong>r"). Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n Kontrollinhalte, die z.B. Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

Empfehlungen <strong>de</strong>r Europäischen Kommission zur Durchführung koordinierter<br />

Kontrollprogramme sind im Kontrollplan fortgeschrieben.<br />

Inspektionen können Voll- o<strong>de</strong>r Teilbereichsprüfungen <strong>de</strong>r durch die Rechtsgrundlagen<br />

<strong>de</strong>finierten Anfor<strong>de</strong>rungen sein, wobei alle Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechend ihrer Be<strong>de</strong>utung für die<br />

Futtermittelsicherheit geprüft wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Inspektionen <strong>de</strong>r Betriebe umfassen:<br />

� die Inspektion <strong>de</strong>r Einrichtungen, Anlagen und ggf. Futterflächen vor Ort durch z. B.<br />

Inaugenscheinnahme,<br />

� die Inspektion <strong>de</strong>s Betriebes auf Einhaltung <strong>de</strong>r allgemeinen Hygieneanfor<strong>de</strong>rungen,<br />

� die Prüfung schriftlicher Unterlagen, z. B. ob die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist, ob die<br />

Angaben plausibel und vollständig sind,<br />

� die Prüfung, ob ein funktionieren<strong>de</strong>s System zur Entnahme und zur Aufbewahrung von<br />

Rückstellmustern vorhan<strong>de</strong>n ist,<br />

� die Prüfung, ob alle Rückstellmuster vorhan<strong>de</strong>n, korrekt gelagert und auffindbar sind,<br />

� die Prüfung und Beurteilung <strong>de</strong>s HACCP-gestützten Eigenkontrollsystems <strong>de</strong>s Betriebes,<br />

� die Prüfung, ob die Arbeitsanweisungen von <strong>de</strong>n Betriebsmitarbeitern eingehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

� die Verifizierung, ob <strong>de</strong>r Qualitätskontroll-, Reinigungs-, Schädlingsbekämpfungs- und<br />

Wartungsplan nachweislich eingehalten ist,<br />

� die Verifizierung, ob die Eigenuntersuchungsergebnisse vorliegen,<br />

� die Verifizierung, ob die betriebseigenen Vorgaben aktuell und zielgerichtet sind und ob sie<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

� die Verifizierung, ob die vom Betrieb erstellten Vorgaben zur Mischreihenfolge<br />

(„Produktions- bzw. Kontaminationsmatrix“) – organisatorische Maßnahme zur<br />

Vermeidung/Minimierung von Kreuzkontaminationen mit Tierarzneimitteln - nachweislich<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

� die Verifizierung, ob die bei <strong>de</strong>r Gefahrenermittlung beschriebenen allgemeinen<br />

Maßnahmen nachweislich durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

� die Verifizierung, ob die im HACCP-System festgelegten Untersuchungen und Messungen<br />

nachweislich durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

� die Inspektion von Betrieben zum Zweck <strong>de</strong>r Entnahme amtlicher Futtermittelproben (dazu<br />

gehören im Wesentlichen: Inspektion <strong>de</strong>s Betriebsbereiches, in <strong>de</strong>m Futtermittel(ausgangserzeugnisse<br />

und -endprodukte) hergestellt, gelagert bzw. verfüttert wer<strong>de</strong>n, die<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Prüfung <strong>de</strong>r begleiten<strong>de</strong>n Daten wie Partiefolge, Herstellung/Lagerung/Transport/Verteilung,<br />

Herkunft, Lieferdokumente, Dokumente zum Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz,<br />

Fütterungsanweisungen sowie die Prüfung <strong>de</strong>r Produktions-, Lagerungs-, <strong>de</strong>r Transport-<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Stall- und Fütterungseinrichtung einschließlich <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>r Futtermittel sowie<br />

<strong>de</strong>r eingesetzten Technik)<br />

� und an<strong>de</strong>re.<br />

Die Anzahl <strong>de</strong>r Inspektionen innerhalb eines Zeitraumes wird durch die Überwachungsbehör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Grundlage einer Risikoanalyse ermittelt.<br />

Dabei sind die zu kontrollieren<strong>de</strong>n Betriebe zunächst in Risikokategorien einzustufen und die<br />

Kontrollhäufigkeit durch die Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Grundlage einer<br />

Risikobeurteilung zu ermitteln. Die Einstufung ist für je<strong>de</strong>n Betrieb zu dokumentieren und<br />

fortzuschreiben.<br />

In die Risikobeurteilung fließen in Abhängigkeit vom Kenntnisstand <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> die<br />

folgen<strong>de</strong>n Beurteilungsmerkmale ein, die durch die Kontrollbehör<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Inspektionen überprüft wer<strong>de</strong>n:<br />

� die Betriebsart,<br />

� <strong>de</strong>r Produktions- und Han<strong>de</strong>lsumfang, das Vertriebsgebiet,<br />

� die Anzahl kritischer Rezepturwechsel,<br />

� die Ver<strong>de</strong>rblichkeit <strong>de</strong>s Produktes, Rezepturarten,<br />

� die Herkunft <strong>de</strong>r Ausgangserzeugnisse,<br />

� die Produktion/Behandlung,<br />

� <strong>de</strong>r bauliche und technische Zustand <strong>de</strong>r Produktions-, Lagerungs-, Behandlungs- und<br />

Transporteinrichtungen sowie <strong>de</strong>r Hygienezustand und die Wartung,<br />

� die Bewertung <strong>de</strong>s Verschleppungsrisikos,<br />

� eventuelle, potentielle Kontaminationsmöglichkeiten mit „Nicht-Futtermitteln“,<br />

� die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit,<br />

� die Aktualität bzw. die Anwendung <strong>de</strong>s HACCP,<br />

� die betrieblichen Eigenkontrollen (Wareneingangs- und Produktausgangskontrollen), die<br />

interne Betriebsorganisation,<br />

� die Beanstandungen und Produktrückrufe,<br />

� das Verhalten <strong>de</strong>s Unternehmers (Mängelbeseitigung, Reaktion auf Beanstandungen,<br />

Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, Kooperationsbereitschaft),<br />

� die Ergebnisse amtlicher Futtermitteluntersuchungen,<br />

� die Ergebnisse aus vorangegangenen Inspektionen.<br />

Diese Beurteilungsmerkmale sind als Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>sweit einheitlichen<br />

Risikobeurteilung anzusehen.<br />

Aufteilung auf die Futtermittelarten<br />

Die Aufteilung <strong>de</strong>r Einzelbestimmungen (Analysenanzahl) auf die Gesamtheit <strong>de</strong>r Futtermittel<br />

(Mischfuttermittel, Vormischungen, Einzelfuttermittel und Futtermittelzusatzstoffe) erfolgt nach<br />

<strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r jeweiligen Parameter unter Risikoaspekten.<br />

Aufteilung auf die Län<strong>de</strong>r<br />

Die Berechnung <strong>de</strong>r Aufteilung <strong>de</strong>r je Untersuchungsparameter und Futtermittelkategorie durch<br />

die einzelnen Län<strong>de</strong>r durchzuführen<strong>de</strong>n Analysen erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Mischfutterproduktion, <strong>de</strong>s Aufkommens an Einzelfuttermitteln, <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r zugelassenen<br />

Futtermittelzusatzstoffhersteller und <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />

Aufteilung <strong>de</strong>r Einzelbestimmungen auf die Analysenparameter<br />

Die Verteilung auf die einzelnen Untersuchungsparameter wird, sofern erfor<strong>de</strong>rlich, in<br />

Abhängigkeit von <strong>de</strong>n Untersuchungsergebnissen <strong>de</strong>r Vorjahre, <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>r EU und<br />

<strong>de</strong>n Statuserhebungen jährlich angepasst. Detaillierte Ausführungen zur Aufteilung <strong>de</strong>r<br />

Einzelbestimmungen auf die Analyseparameter sind <strong>de</strong>m „Kontrollprogramm Futtermittel für die<br />

Jahre <strong>2012</strong> bis 2016“ zu entnehmen.<br />

3.2.3.3. Aufsicht und Verifizierung <strong>de</strong>r Planungen einschließlich <strong>de</strong>r Berichtsregelungen<br />

Die Fachaufsicht und die Überprüfung <strong>de</strong>r Planungen sowie die Auditierung <strong>de</strong>r<br />

Kontrollbehör<strong>de</strong>n sind län<strong>de</strong>rspezifisch geregelt und in Geschäftsordnungen, Erlassen,<br />

Verfügungen etc. festgehalten.<br />

3.2.3.4. Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifen<strong>de</strong>n<br />

Rechtsetzungen<br />

Regelungen zur gegenseitigen Information <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r im Lebensmittel- und Futtermittelbereich sowie zur Verwendung bestimmter Daten von<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Viehverkehrsverordnung zuständigen Behör<strong>de</strong>n sind im § 38 Abs. 3 bis 8 und §<br />

49 LFGB festgelegt.<br />

Die Mitwirkung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Finanzen und <strong>de</strong>r von ihm bestimmten Zollstellen<br />

bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>s Verbringens von Erzeugnissen und von mit Lebensmitteln<br />

verwechselbaren Produkten in das Inland o<strong>de</strong>r die Europäische Union, aus <strong>de</strong>m Inland o<strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>r Durchfuhr ist in § 55 <strong>de</strong>s LFGB geregelt.<br />

Zur Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Plans für das Krisenmanagement gemäß Artikel 55 <strong>de</strong>r<br />

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 haben die Län<strong>de</strong>r operative Notfallpläne gemäß Artikel 13 <strong>de</strong>r<br />

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erstellt. In diesen Notfallplänen ist die Zusammenarbeit<br />

zwischen <strong>de</strong>n Sektoren Futtermittel, Lebensmittel und Umwelt geregelt. Allgemeine Dokumente<br />

sowie die operativen Einzelpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r stehen <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n im FIS-VL zur<br />

Verfügung unter: https://fis-vl.bund.<strong>de</strong>/Members/irc/fis-vl/fisvl/library?l=/themen_<strong>de</strong>s_verbraucherschutzes/futtermittel/branchenleitlinien&vm=<strong>de</strong>tailed&sb=<br />

Title<br />

Seit 2007 führen die Län<strong>de</strong>r Kontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (Cross<br />

Compliance, vormals Verordnung (EG) Nr.1782/2003) durch und mel<strong>de</strong>n Ihre Ergebnisse <strong>de</strong>n<br />

für die Prämienzahlung zuständigen Stellen. Die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r zuständigen<br />

Fachbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (Pflanzenschutz, Lebensmittel und Futtermittel) bei <strong>de</strong>r Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Kontrollen ist lan<strong>de</strong>sintern geregelt. Die zuständigen Behör<strong>de</strong>n für die Futtermittelüberwachung<br />

sind hieran beteiligt.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Zoonosen-Monitorings, welches gemeinsam von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r AVV Zoonosen Lebensmittelkette koordiniert wird, wer<strong>de</strong>n ab <strong>2012</strong> auch<br />

spezielle Untersuchungsprogramme für Salmonellen in Futtermitteln durchgeführt. (s. a.<br />

Abschnitt Zoonosen-Monitoring in 3.3.1 System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit).<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.2.4. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Tiergesundheit<br />

Für die Überwachung <strong>de</strong>r Tiergesundheit und die Tierseuchenbekämpfung einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Beseitigung tierischer Nebenprodukte sind in Deutschland die Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> zuständig.<br />

Die Gesetzgebung liegt dabei in <strong>de</strong>r Kompetenz <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es (Mitwirkung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r), <strong>de</strong>r<br />

Vollzug ist Zuständigkeit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Dabei bestimmen die Län<strong>de</strong>r die für die einzelnen<br />

Aufgaben jeweils zuständige Behör<strong>de</strong>. Diese Behör<strong>de</strong>n halten entsprechen<strong>de</strong>s Fachpersonal,<br />

Tierseuchenalarm- und –bekämpfungspläne sowie entsprechen<strong>de</strong> materiell-technische<br />

Ressourcen vor. Vielfach sind kreisübergreifen<strong>de</strong> Ressourcen hergestellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s BMELV ist das Referat 332 zuständig für Tiergesundheit, insbeson<strong>de</strong>re für EGund<br />

nationale Angelegenheiten <strong>de</strong>r Tiergesundheit, finanzielle Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Tierseuchenentschädigung, tierseuchenrechtliche Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere,<br />

Angelegenheiten bei <strong>de</strong>r Herstellung, Prüfung und Anwendung veterinärmedizinischer Sera und<br />

Impfstoffe sowie für die unschädliche Beseitigung von nicht zum menschlichen Verzehr<br />

bestimmten tierischen Nebenprodukten.<br />

Das Referat 333 <strong>de</strong>s BMELV fungiert als nationales Krisenzentrum „Tierseuchen“ und ist<br />

zuständig für Tierseuchenangelegenheiten beim Han<strong>de</strong>l.<br />

Das nationale Krisenzentrum „Tierseuchen“ hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

• Monitoring und Bewertung <strong>de</strong>r Tierseuchensituation in Deutschland und im Ausland;<br />

Tierseuchenbekämpfung in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n EU Mitgliedstaaten<br />

und Drittlän<strong>de</strong>rn; Tierseuchenmel<strong>de</strong>system in Deutschland und im Ausland.<br />

• Tierseuchenstatistiken; <strong>Bund</strong>esmaßnahmenkatalog – Tierseuchen – und<br />

Krisenpläne <strong>de</strong>r EU-Mitgliedstaaten; Ausarbeitung und Durchführung von<br />

Tierseuchennotstandsplänen.<br />

• Sachverständigengruppe „Seuchentilgung”, einschließlich epi<strong>de</strong>miologischer<br />

Untersuchungen bei Ausbrüchen; Sekretariat <strong>de</strong>r Task Force Tierseuchenbekämpfung,<br />

Sekretariat <strong>de</strong>s nationalen Krisenstabs unter Einbeziehung <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsakteure und Sachverständigen.<br />

Aus <strong>de</strong>r Erfahrung <strong>de</strong>r 2001 und 2003 in Europa aufgetretenen Seuchenzüge, die <strong>de</strong>n<br />

Charakter von Großscha<strong>de</strong>nsereignissen angenommen haben, wur<strong>de</strong> ein noch intensiveres<br />

Zusammenwirken von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>rartigen Fällen beschlossen. Auf Grundlage <strong>de</strong>r<br />

Vereinbarung über die Einrichtung einer Task Force Tierseuchenbekämpfung vom 28. Juli 2003<br />

(Neufassung vom 7. Oktober 2010) wur<strong>de</strong> daraufhin die Task Force Tierseuchenbekämpfung<br />

auf <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Ebene eingerichtet. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung dient <strong>de</strong>r<br />

Beratung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und soll ein koordiniertes Vorgehen bei <strong>de</strong>r Bekämpfung hoch kontagiöser<br />

Tierseuchen sicherstellen.<br />

Der Task Force gehören Fachleute aus allen <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn und an<strong>de</strong>re Experten (z. B.<br />

Epi<strong>de</strong>miologen) an. Alle sechs Monate fin<strong>de</strong>t eine planmäßige Sitzung unter Beteiligung aller<br />

Län<strong>de</strong>r statt, bei krisenhaften Tierseuchenlagen auch operativ.<br />

Zur Vorbereitung <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Task Force Tierseuchenbekämpfung wur<strong>de</strong> ein<br />

Arbeitsstab eingerichtet, <strong>de</strong>r räumlich beim nationalen Krisenstab <strong>de</strong>s BMELV angesie<strong>de</strong>lt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Der Arbeitsstab bearbeitet seit seiner Einführung schwerpunktmäßig die Vernetzung <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Län<strong>de</strong>rressourcen sowie <strong>de</strong>n Betrieb und die Unterhaltung <strong>de</strong>s Mobilen<br />

Bekämpfungszentrums (MBZ) für die Län<strong>de</strong>r. Gemäß <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rvereinbarung über die<br />

Einrichtung eines MBZ vom 19.01.2006, wur<strong>de</strong> ein transportables, operativ-taktisches Zentrum<br />

zur Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen beschafft, das ständig einsatzbereit vorgehalten<br />

wird. Das MBZ ist mit allen zur Tierseuchenbekämpfung notwendigen Ressourcen ausgestattet<br />

und kann im Seuchenfall, binnen weniger Tage, an festgelegte <strong>Stand</strong>orte in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s<br />

Seuchenher<strong>de</strong>s transportiert und eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Vor Ort vereinfacht es die zügige,<br />

seuchenhygienisch einwandfreie Abarbeitung <strong>de</strong>r durch hohen logistischen Aufwand geprägten<br />

Aufgaben. Das MBZ dient zur Unterstützung <strong>de</strong>r lokalen Infrastruktur <strong>de</strong>r Kreise und kreisfreien<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Städte und ersetzt nicht die lokalen Tierseuchenkrisenzentren im Sinne <strong>de</strong>s<br />

Tierseuchengesetzes.<br />

Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Arbeitsstab folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

� Koordination <strong>de</strong>r Arbeitsgruppen zur Entwicklung eines bun<strong>de</strong>seinheitlichen<br />

Tierseuchenbekämpfungshandbuches.<br />

� Erstellung <strong>de</strong>taillierter Übersichten über die Tierkörper-Beseitigungskapazitäten <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r<br />

� Erstellung <strong>de</strong>taillierter Übersichten über die Tötungskapazitäten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

� Erstellung <strong>de</strong>taillierter Übersichten über die diagnostischen Kapazitäten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

� Erstellung von Expertenlisten für <strong>de</strong>n Einsatz im Tierseuchenfall<br />

� Mitwirkung in zahlreichen Arbeitsgruppen<br />

Im Bereich Tierseuchen fungiert das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut<br />

für Tiergesundheit, als Referenzlabor in <strong>de</strong>r Tierseuchenbekämpfung. (siehe auch Beschreibung<br />

FLI unter Punkt 2.1). Zu<strong>de</strong>m hat das FLI eine Reihe von nationalen Datenbanken (DB) entwickelt,<br />

die dazu beitragen, die Kontrolle <strong>de</strong>r Tiergesundheit in Deutschland zu verbessern.<br />

Beispiele hierfür sind<br />

1. die Datenbank zum Monitoring für Aviäre Influenza bei Wildvögeln und Hausgeflügel (AI-<br />

DB). In dieser Datenbank wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>r serologischen und virologischen<br />

Untersuchungen von Hausgeflügel und Wildvögeln im Rahmen <strong>de</strong>s auf EU-Vorgaben<br />

gestützten Monitorings eingestellt. Die Berichterstattung dieser Ergebnisse sowie die<br />

Berichterstattung zur Kofinanzierung an KOM erfolgen ausschließlich über diese<br />

Datenbank.<br />

2. die Datenbank für Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE-DB) sowie<br />

3. die Maul- und Klauenseuche-DB.<br />

Zusätzlich entwickelt und pflegt das FLI im Rahmen von internationalen Forschungsprojekten<br />

bzw. –netzwerken grenzübergreifen<strong>de</strong> Datenbanken zu verschie<strong>de</strong>nen Tierkrankheiten und<br />

Themenbereichen, beispielsweise<br />

1. die weiter unten beschriebene Schweinepest-DB,<br />

2. die European Online Database on Epizootic Diseases (EPIZONE), darunter auch die<br />

Datenbank für die Blauzungenkrankheit (BT-EPIZONE) sowie <strong>de</strong>r Datenbank für die<br />

Vektoren dieser Krankheit (Culicoi<strong>de</strong>s-DB von MEDREONET) und<br />

3. das Network for Early Warning of Influenza Viruses in Migratory Birds in Europe (NEW<br />

FLUBIRD), welches insbeson<strong>de</strong>re unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte wie <strong>de</strong>r<br />

Vogelmigration die Vorhersagbarkeit <strong>de</strong>s Auftretens von AI bestimmter Sub- und<br />

Pathotypen verbessern soll. In diesem Netzwerk kooperieren dreizehn Partnerinstitute<br />

miteinan<strong>de</strong>r.<br />

Seite 44 von 97


FLI<br />

TSN<br />

Datenbank<br />

Zentrale<br />

Datenbank<br />

ZDB<br />

Tierhalter<br />

LAV<br />

AGTT<br />

Risikobewertung<br />

Beratung<br />

Daten übermittlung<br />

Unterst ützung Epi<strong>de</strong>miologie<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Kontrollsystem <strong>de</strong>r Tiergesundheit<br />

Bekämpfung von Tierseuchen<br />

Abstimmung<br />

Vereinbarung<br />

Beratung, Kontrolle<br />

Registrierung,<br />

BMELV<br />

Risikomanagement<br />

Gesetzgebung<br />

Koordinierung<br />

16<br />

Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Fachaufsicht Berichterstattung<br />

Ober-/Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />

Fachaufsicht<br />

Überwachungsämter<br />

<strong>de</strong>r Landkreise<br />

und<br />

kreisfreien Städte<br />

Berichterstattung<br />

Vereinbarung<br />

Task Force<br />

Beratung<br />

unterhalten<br />

unterstützt<br />

AMK<br />

unterhalten<br />

Mobiles<br />

Bekämpfungs<br />

Zentrum<br />

Arbeitsstab<br />

Task<br />

Force<br />

Datenerhebung zur Übermittlung an die EU:<br />

Gemäß Artikel 1 <strong>de</strong>r Entscheidung 2003/886/EG <strong>de</strong>r Kommission vom 10.12.2003, zur<br />

Festlegung <strong>de</strong>r Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gemäß <strong>de</strong>r Richtlinie 64/432/EWG<br />

<strong>de</strong>s Rates (ABl. EU Nr. L332 S.53), sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, <strong>de</strong>r Kommission<br />

gemäß Artikel 8 <strong>de</strong>r Richtlinie 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r im Anhang E genannten<br />

Tierseuchen zu berichten. Hierfür verwen<strong>de</strong>t die <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland die beiliegen<strong>de</strong>n<br />

Tableaus (s. Anlage 2), die folgen<strong>de</strong> Tierseuchen betreffen:<br />

Rin<strong>de</strong>rtuberkulose, Rin<strong>de</strong>rbrucellose, Enzootische Rin<strong>de</strong>rleukose, Bovine Herpes Virus Typ 1<br />

Infektionen, Tollwut, Maul- und Klauenseuche (MKS), Infektiöse bovine Pleuropneumonie<br />

(CBPP), Vesikuläre Schweinekrankheit (VSK), Klassische Schweinepest (KSP), Afrikanische<br />

Schweinepest, Milzbrand, Schweinebrucellose, Transmissible Gastroenteritis, Aujeszkysche<br />

Krankheit.<br />

Seite 45 von 97<br />

Unterstützung<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

bei Beschaffung,<br />

Koordination


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Gemeinsame Datenbank über die epi<strong>de</strong>miologische Situation <strong>de</strong>r Schweinepest bei<br />

Wildschweinen in Frankreich, Belgien, <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n, Luxemburg und Deutschland<br />

Im September 2002 wur<strong>de</strong> am Institut für Epi<strong>de</strong>miologie <strong>de</strong>s FLI in enger Kooperation mit <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsgruppe zur Schweinepest bei Wildschweinen <strong>de</strong>r Europäischen Kommission die<br />

Entwicklung eines einzeltierbasierten Datenbanksystems zur epi<strong>de</strong>miologischen Situation <strong>de</strong>r<br />

Schweinepest bei Wildschweinen in Frankreich, Belgien, <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n, Luxemburg und<br />

Deutschland (Län<strong>de</strong>r Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) begonnen. Die<br />

Datenbank wur<strong>de</strong> als Internet-Projekt realisiert und erlaubt die Dateneingabe sowie die<br />

Auswertung <strong>de</strong>r Untersuchungsdaten über einen Internet-Browser. Der Zugang <strong>de</strong>r Internet-<br />

Seite ist durch Sicherheitsmechanismen geschützt. Die Nutzer müssen sich über<br />

Nutzernamen und Passwörter ein<strong>de</strong>utig i<strong>de</strong>ntifizieren. Alle von <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong>de</strong>rn<br />

benannten Benutzer <strong>de</strong>r Datenbank können <strong>de</strong>n Datenbankinhalt lesen und auswerten, aber<br />

nur eine <strong>de</strong>finierte Nutzergruppe kann die Daten <strong>de</strong>s jeweils eigenen Lan<strong>de</strong>s verän<strong>de</strong>rn<br />

(hinzufügen, editieren o<strong>de</strong>r löschen). Die Dateneingabe umfasst die Charakterisierung <strong>de</strong>s<br />

einzelnen Wildschweins (Geschlecht, Alter, To<strong>de</strong>sursache und Lokalisation) sowie die<br />

Ergebnisse <strong>de</strong>r labordiagnostischen Untersuchung (Virologie und/o<strong>de</strong>r Serologie) und kann<br />

sowohl über eine HTML-Maske im Browser als auch durch Upload über eine Batch-Datei für<br />

größere Datenmengen erfolgen. Zu diesem Zweck wur<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong> Schnittstellen zu<br />

Datenbanksystemen <strong>de</strong>r Untersuchungseinrichtungen geschaffen.<br />

Neben <strong>de</strong>r tabellarischen Auswertung stratifiziert nach Zeitraum, administrativen Einheiten<br />

(z.B. Mitgliedstaat, <strong>Bund</strong>esland, Kreis), Altersklassen, Resultaten erlaubt ein Internet-<br />

Kartenserver auch die Darstellung <strong>de</strong>r Untersuchungsergebnisse in Form von Karten unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r administrativen Grenzen und topographischen Gegebenheiten. Die<br />

Implementierung <strong>de</strong>s Karten-Explorers im Internet erlaubt nun die Zusammenführung <strong>de</strong>r<br />

Laborresultate mit <strong>de</strong>n Gebietskulissen <strong>de</strong>r Restriktions- und Impfgebiete sowie eine flexible<br />

Einfärbung und Darstellung <strong>de</strong>r Karten.<br />

Gegenwärtig wird am Institut für Epi<strong>de</strong>miologie <strong>de</strong>s FLI eine Neuauflage dieser Datenbank<br />

programmiert, die sich am Bedarf <strong>de</strong>r gesamten EU orientiert.<br />

TRA<strong>de</strong> Control and Expert System (TRACES)<br />

TRACES ist ein EDV-Projekt <strong>de</strong>r KOM, mit <strong>de</strong>m Transporte von Tieren und Produkten tierischer<br />

Herkunft innerhalb <strong>de</strong>r EU sowie von Drittlän<strong>de</strong>rn (Drittlandimporte) dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Die<br />

rechtliche Grundlage ist die Entscheidung 2004/292/EG <strong>de</strong>r KOM vom 30.03.2004. Mit TRACES<br />

lassen sich alle veterinärrechtlichen Informationen über <strong>de</strong>n innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l mit<br />

Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie Tieren und Erzeugnissen aus Drittlän<strong>de</strong>rn<br />

zusammenfassen. Dadurch wer<strong>de</strong>n die Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten<br />

und Transporten tierischer Produkte verbessert und Entscheidungen an <strong>de</strong>n<br />

veterinärmedizinischen Grenzkontrollstellen erleichtert. TRACES unterstützt dadurch schnelle<br />

und effiziente epi<strong>de</strong>miologische Ermittlungen beispielsweise beim Auftreten von<br />

Lebensmittelvergiftungen o<strong>de</strong>r beim Ausbruch einer Tierseuche. Zu<strong>de</strong>m bietet TRACES <strong>de</strong>n<br />

Veterinärbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten und <strong>de</strong>r Drittlän<strong>de</strong>r Unterstützung bei <strong>de</strong>r Ausstellung<br />

von Veterinärbescheinigungen, in<strong>de</strong>m es Auskunft über alle rechtlichen Grundlagen in ihrer<br />

neuesten Fassung anbietet.<br />

Für die Kontrolle <strong>de</strong>s Systems TRACES, seine Entwicklung und seine Wartung ist die KOM<br />

zuständig. Für die technische Umsetzung und Betreuung auf <strong>Bund</strong>esebene ist das FLI<br />

Wusterhausen, Institut für Epi<strong>de</strong>miologie, zuständig (Bezeichnung innerhalb von TRACES<br />

„Memberstate Administrator“ - weitere Informationen unter www.traces.fli.bund.<strong>de</strong>) KOM hat<br />

eine Reihe von Richtlinien erstellt zum innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l mit Sperma, Eizellen<br />

und Embryonen sowie zur Einfuhr von Sperma aus Drittlän<strong>de</strong>rn Nachfolgend sind die<br />

rechtlichen Grundlagen für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen zwischen<br />

zugelassenen Einrichtungen, Instituten o<strong>de</strong>r Zentren aufgeführt. Richtlinie <strong>de</strong>s Rates<br />

92/65/EWG vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit<br />

Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in <strong>de</strong>r Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die<br />

Seite 46 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht <strong>de</strong>n spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach<br />

Anhang A Abschnitt I <strong>de</strong>r Richtlinie 90/425/EWG unterliegen<br />

� Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 90/425/EWG vom 26. Juni 1990 zur Regelung <strong>de</strong>r<br />

veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l<br />

mit leben<strong>de</strong>n Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf <strong>de</strong>n Binnenmarkt<br />

� Speziell für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Samen von Rin<strong>de</strong>rn:<br />

Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 88/407/EWG vom 14. Juni 1988 zur Festlegung <strong>de</strong>r<br />

tierseuchenrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>lsverkehr<br />

mit Samen von Rin<strong>de</strong>rn und an <strong>de</strong>ssen Einfuhr.<br />

� Speziell für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Embryonen und Eizellen von Rin<strong>de</strong>rn:<br />

Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 89/556/EWG vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche<br />

Fragen beim innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l mit Embryonen von Hausrin<strong>de</strong>rn und ihrer<br />

Einfuhr aus Drittlän<strong>de</strong>rn<br />

� Speziell für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Samen von Schweinen:<br />

Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 90/429 vom 26. Juni 1990 zur Festlegung <strong>de</strong>r<br />

tierseuchenrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>lsverkehr<br />

mit Samen von Schweinen und an <strong>de</strong>ssen Einfuhr<br />

� Speziell für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Samen von Equi<strong>de</strong>n:<br />

Entscheidung 95/307/EG <strong>de</strong>r Kommission vom 24. Juli 1995 zur Festlegung <strong>de</strong>s Musters<br />

<strong>de</strong>r Veterinärbescheinigung für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Equi<strong>de</strong>nsperma<br />

Tierseuchennachrichtensystem (TSN)<br />

Das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) ist das EDV-gestützte nationale Berichtssystem für<br />

anzeigepflichtige Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige Tierkrankheiten. Gemäß <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift über Tierseuchennachrichten vom 24. November 1994 wird es in allen<br />

Veterinärbehör<strong>de</strong>n Deutschlands genutzt, so dass seit seinem Einführungsjahr 1995 zu allen<br />

Fällen bzw. Ausbrüchen von Tierseuchen und Tierkrankheiten in Deutschland lückenlose und<br />

homogene Daten vorliegen.<br />

Beim Auftreten einer Tierseuche wer<strong>de</strong>n alle Angaben zur Tierseuche von <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Betrieb<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong> erfasst und via Internet zur zentralen Tierseuchendatenbank am FLI<br />

übertragen, von wo eine automatische Email-Benachrichtigung an das BMELV generiert wird.<br />

Das BMELV mel<strong>de</strong>t die Informationen an die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und<br />

die EU weiter.<br />

Seit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r ersten Windows-Version im Dezember 2000 wur<strong>de</strong> das TSN von einem<br />

reinen Mel<strong>de</strong>- zu einem umfassen<strong>de</strong>n Krisenmanagementsystem weiterentwickelt. Neben <strong>de</strong>r<br />

Integration von Internet-Technologien zur Datenübertragung und Online-Abfragen <strong>de</strong>r zentralen<br />

Tierseuchendatenbank wur<strong>de</strong>n im Beson<strong>de</strong>ren Geografische Informations- (GIS)<br />

Funktionalitäten in die Software integriert. Durch die flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Verbreitung <strong>de</strong>r Software<br />

ist es bun<strong>de</strong>sweit möglich, die Koordinaten von Tierhaltungen bzw. Seuchenausbrüchen (z.B.<br />

Lokalisation von veren<strong>de</strong>ten Wildtieren) zu digitalisieren. Mittels <strong>de</strong>s integrierten Karten-<br />

Explorers können flexible kartografische Auswertungen und aussagekräftige<br />

Kartendarstellungen erzeugt wer<strong>de</strong>n. Die neue Version TSN 3.0 ermöglicht darüber hinaus<br />

durch ein integriertes Tierseuchenkrisenfall-Verwaltungsprogramm eine vereinfachte,<br />

standardisierte Abarbeitung krisenrelevanter Daten (z.B. Verwaltung <strong>de</strong>r Betriebe in <strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>nen Restriktionszonen sowie <strong>de</strong>r Kontaktbetriebe einschließlich <strong>de</strong>r Erfassung<br />

epi<strong>de</strong>miologischer Daten und Untersuchungen).<br />

Seite 47 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Zentrale Datenbank<br />

Die Zentrale Datenbank (ZDB) ist Teil <strong>de</strong>s Herkunftssicherungs- und Informationssystems für<br />

Tiere (HIT), das aufgrund von gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zunächst für Rin<strong>de</strong>r,<br />

dann auch für Schweine und schließlich für Schafe und Ziegen EU-weit eingeführt wur<strong>de</strong>. Die<br />

ZDB - Bereich Rin<strong>de</strong>r - wur<strong>de</strong> durch die Entscheidung <strong>de</strong>r Kommission 2002/67/EG vom 28.<br />

Januar 2002 als voll funktionsfähig anerkannt. Neben <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r o. g. Tierarten enthält die<br />

ZDB auch <strong>de</strong>n Bereich „Markt“ als Grundlage für EU-Betriebsprämienzahlungen (Cross<br />

Compliance).<br />

Gemäß Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>n 16 Län<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong> die ZDB beim Bayerischen<br />

Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) in München eingerichtet. Auch wenn<br />

das StMLF die ZDB betreibt, bleibt doch je<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esland für seine eigenen Daten<br />

verantwortlich. Die Verantwortung <strong>de</strong>s StMLF beschränkt sich auf <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r ZDB. Die<br />

Korrektheit und Wi<strong>de</strong>rspruchsfreiheit <strong>de</strong>r eingestellten Meldungen wird durch ein<br />

Qualitätssicherungssystem in <strong>de</strong>r ZDB sichergestellt.<br />

TSE-Überwachung<br />

Die Bekämpfung <strong>de</strong>r Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathie (TSE) richtet sich an <strong>de</strong>r<br />

Verordnung (EG) Nr. 999/2001 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 22. Mai 2001<br />

mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer<br />

Enzephalopathien in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung aus.. Im nationalen Recht kommen das<br />

Tierseuchengesetz, die Viehverkehrsverordnung, die Verordnung über anzeigepflichtige<br />

Tierseuchen sowie die TSE-Überwachungsverordnung und die BSE-Untersuchungsverordnung<br />

zur Anwendung.<br />

Daten über durchgeführte Untersuchungen zur TSE-Überwachung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Verordnung<br />

(EG) Nr. 999/2001 <strong>de</strong>r TSE-Überwachungsverordnung und <strong>de</strong>r BSE-Untersuchungsverordnung<br />

von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn über das BMELV an die KOM für <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Überwachung Tierischer Nebenprodukte<br />

Die Kontrollen im Bereich tierische Nebenprodukte wer<strong>de</strong>n durch die Verordnungen (EG) Nr.<br />

882/2004 und Nr. 1069/2009 in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung geregelt. Daneben kommen die<br />

(nationale) das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und die Verordnung zur<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Anwendung.<br />

3.2.5. System zur Kontrolle <strong>de</strong>s Tierschutzes<br />

Behör<strong>de</strong>naufbau<br />

Für <strong>de</strong>n Tierschutz sind in Deutschland <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>r zuständig. Die<br />

Gesetzgebungskompetenz liegt beim <strong>Bund</strong> unter Mitwirkung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r; <strong>de</strong>r Vollzug <strong>de</strong>r<br />

rechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen ist Aufgabe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Innerhalb <strong>de</strong>s BMELV ist das Referat 331<br />

zuständig für <strong>de</strong>n Tierschutz.<br />

Einige Län<strong>de</strong>r verfügen über einen Behör<strong>de</strong>naufbau, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>n Mittelbehör<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Regierungsbezirke und <strong>de</strong>n unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n<br />

auf (Land-)Kreisebene bzw. Ebene <strong>de</strong>r kreisfreien Städte besteht; an<strong>de</strong>re besitzen keine<br />

Mittelbehör<strong>de</strong>n. Einige Län<strong>de</strong>r weisen zusätzlich beson<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n auf, die in <strong>de</strong>r Regel<br />

direkt <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> unterstellt sind und zentrale, überregionale Fachaufgaben<br />

übernehmen, z.B. die fachlich-wissenschaftliche Unterstützung <strong>de</strong>r Vollzugsbehör<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />

obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />

Seite 48 von 97


Aufgaben und Kommunikation<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Die in verschie<strong>de</strong>nen Ministerien angesie<strong>de</strong>lten obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n regeln die<br />

Zuständigkeit <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n. Sie koordinieren und planen auch die Tierschutzüberwachung<br />

lan<strong>de</strong>sweit. Sie sorgen durch entsprechen<strong>de</strong> Weisungen für einen einheitlichen Vollzug <strong>de</strong>r<br />

Rechtsvorgaben und nehmen die Fachaufsicht über die nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n wahr.<br />

Die Mittelbehör<strong>de</strong>n bün<strong>de</strong>ln die Aktivitäten <strong>de</strong>r unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n und führen die<br />

Fachaufsicht über diese. Sie koordinieren die Zusammenarbeit aller auf <strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r<br />

Mittelbehör<strong>de</strong>n beteiligten Bereiche. Bestimmte Aufgaben <strong>de</strong>s Vollzugs, die spezielles<br />

Fachwissen erfor<strong>de</strong>rn, sind z. T. auf dieser Ebene angesie<strong>de</strong>lt.<br />

Die unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n überwachen die Betriebe und vollziehen die<br />

tierschutzrechtlichen Vorgaben auf lokaler Ebene. Sie berichten direkt o<strong>de</strong>r über die<br />

Mittelbehör<strong>de</strong>n bzw. Son<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n an die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />

Die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Kommunikation erfolgt durch die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />

Regelmäßig stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Sitzungen <strong>de</strong>r AG Tierschutz <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft<br />

Verbraucherschutz (LAV, siehe 3.4.) dienen zur Abstimmung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es<br />

untereinan<strong>de</strong>r und ermöglichen einen einheitlichen Vollzug im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Tierschutzüberwachung.<br />

Berichtsdaten zum Tierschutz fließen auf unterschiedlichen Ebenen (untere Veterinärbehör<strong>de</strong><br />

(Kreis/Kreisfreie Stadt) -> mittlere (regionale) Veterinärbehör<strong>de</strong> (z.B. Regierungspräsidium,<br />

Lan<strong>de</strong>samt, Lan<strong>de</strong>sanstalt) -> oberste Lan<strong>de</strong>sveterinärbehör<strong>de</strong> (Lan<strong>de</strong>sministerium) -><br />

<strong>Bund</strong>esministerium (BMELV) auf <strong>de</strong>m Dienstweg zusammen (vgl. Schema 2.1.4<br />

"Tierschutzüberwachung in Deutschland")<br />

Berichtspflichten bestehen für Transportkontrollen und Kontrollen <strong>de</strong>r Haltung<br />

landwirtschaftlicher Nutztiere.<br />

Die Auswertung erfolgt auf allen Ebenen <strong>de</strong>r Veterinärbehör<strong>de</strong>n, so dass Auffälligkeiten und<br />

Ten<strong>de</strong>nzen erkannt und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergriffen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Für Berichtsdaten über die Kontrolle von Schlachtungen besteht kein rechtlich bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Berichtsweg.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r erheblichen Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Tierschutz sind Überprüfungen <strong>de</strong>r<br />

Schlachtbetriebe vorgeschrieben (Richtlinie 93/119 und ab 01.01.2013 VO (EG) Nr. 1099/2009<br />

Des Rates vom 24. September 2009 über <strong>de</strong>n Schutz von Tieren zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tötung)).<br />

Die Berichtsdaten liegen auf lokaler Ebene vor, teilweise wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

Überprüfungen lan<strong>de</strong>sweit zusammengefasst und bewertet und es wird bei Bedarf<br />

fachaufsichtlich eingeschritten.<br />

Ergeben sich aufgrund von Kontrollergebnissen Fragen von überregionaler Be<strong>de</strong>utung, so<br />

wer<strong>de</strong>n diese auf Län<strong>de</strong>rebene o<strong>de</strong>r auch <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>rebene behan<strong>de</strong>lt (vgl. 2.1 Schema<br />

"fachlicher Dialog").<br />

Seite 49 von 97


FLI<br />

LAV<br />

AG Tierschutz<br />

Betriebe<br />

und<br />

Einrichtungen<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Forschung<br />

Beratung Beratung<br />

Datenübermittlung<br />

Abstimmung<br />

Beratung, Kontrolle<br />

Zulassung, Registrierung,<br />

BMELV<br />

Risikomanagement<br />

Gesetzgebung<br />

Koordinierung<br />

16<br />

Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Fachaufsicht Berichterstattung<br />

Ober-/ Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />

Fachaufsicht<br />

3.2.5.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken:<br />

Kontrollsystem <strong>de</strong>s Tierschutzes<br />

Überwachungsämter<br />

<strong>de</strong>r Landkreise<br />

und<br />

kreisfreien Städte<br />

Berichterstattung<br />

Beratung<br />

Beratung<br />

Fachliche Beratung<br />

Tierschutzkommission<br />

auf<br />

<strong>Bund</strong>esebene<br />

AMK, ACK,<br />

VSMK<br />

Tierschutzbeirat<br />

auf<br />

Län<strong>de</strong>rebene<br />

Lan<strong>de</strong>sanstalten<br />

Lan<strong>de</strong>sämter<br />

Lan<strong>de</strong>suntersuchungsämter<br />

Tierschutzrechtliche Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen erfolgen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen Kontrollvorgaben <strong>de</strong>s EU-Rechts, <strong>de</strong>r speziellen Vorschriften <strong>de</strong>s Tierschutzrechts,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r §§ 16 – 20a <strong>de</strong>s Tierschutzgesetzes und <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Allgemeinen<br />

Verwaltungs- und Strafrechts.<br />

Die Län<strong>de</strong>r haben ein Handbuch zur Kontrolle <strong>de</strong>r Tierschutzvorgaben in Nutztierhaltungen<br />

erstellt, das von <strong>de</strong>r AG Tierschutz <strong>de</strong>r LAV im Juni 2006 verabschie<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> und das laufend<br />

aktualisiert wird. Hierzu hat die AG Tierschutz <strong>de</strong>r LAV eine Projektgruppe etabliert, die unter<br />

<strong>de</strong>m Vorsitz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsachen die notwendigen Anpassungen vornimmt.<br />

Das Handbuch dient <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r gemeinschaftsrechtlichen Kontrollvorgaben,<br />

berücksichtigt die Grundsätze <strong>de</strong>r Qualtitätsmanagementsysteme <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und gibt <strong>de</strong>n vor<br />

Ort zuständigen Behör<strong>de</strong>n durch die enthaltenen Verfahrensanweisungen, Informationen und<br />

Kontrollberichte umfangreiche Unterstützung bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Kontrollaufgaben<br />

Betriebe wer<strong>de</strong>n im Rahmen von risikoorientierten o<strong>de</strong>r anlassbezogenen Vor-Ort-Kontrollen auf<br />

die Einhaltung <strong>de</strong>r tierschutzrechtlichen Vorschriften überprüft. Die für die Kontrolle<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Informationen zum Betrieb wer<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>r Kontrolle aus <strong>de</strong>n (ggf. EDVgestützten)<br />

Unterlagen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> entnommen. Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n hier v. a.<br />

Seite 50 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

die Art und Anzahl <strong>de</strong>r Tiere <strong>de</strong>s Betriebes, die Produktionsrichtung, aufgetretene Verluste, <strong>de</strong>r<br />

Zeitpunkt und das Ergebnis <strong>de</strong>r letzten Kontrolle und ggf. durch die Behör<strong>de</strong>n verhängte<br />

Auflagen.<br />

Im Bedarfsfall können Vertreter an<strong>de</strong>rer Fachbereiche <strong>de</strong>r zuständigen Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r behör<strong>de</strong>ninterne o<strong>de</strong>r -externe Sachverständige zur Kontrolle hinzugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kontrolle umfasst die Überprüfung <strong>de</strong>r betriebseigenen Dokumentation, <strong>de</strong>r<br />

Haltungseinrichtungen, <strong>de</strong>r Versorgung und <strong>de</strong>s Zustands <strong>de</strong>r Tiere.<br />

Bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Kontrolle wer<strong>de</strong>n die Befun<strong>de</strong> erhoben und alle relevanten<br />

Sachverhalte in einem Kontrollbericht nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) 882/2004 dokumentiert.<br />

Der Bericht umfasst die Beschreibung <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen, <strong>de</strong>r angewandten<br />

Kontrollverfahren, <strong>de</strong>r Kontrollergebnisse und ggf. <strong>de</strong>r vom betroffenen Unternehmer zu<br />

ergreifen<strong>de</strong>n Maßnahmen. Im Bedarfsfall erfolgt eine Beweissicherung z. B. durch fotografische<br />

Aufnahmen o<strong>de</strong>r weiterführen<strong>de</strong> Untersuchungen. Zeugen können ggf. beteiligt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der bei <strong>de</strong>r Kontrolle anwesen<strong>de</strong> Vertreter <strong>de</strong>s Betriebes wird über das Ergebnis <strong>de</strong>r Kontrolle<br />

unmittelbar mündlich informiert. Wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Kontrolle Verstöße gegen tierschutzrechtliche<br />

Vorschriften festgestellt, stellt die zuständige Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>m betroffenen Unternehmer eine<br />

Abschrift <strong>de</strong>s Berichtes zur Verfügung und ordnet die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel schriftlich an. Ggf.<br />

wer<strong>de</strong>n Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens<br />

verfolgt. Liegt <strong>de</strong>r Verdacht auf eine Straftat vor, wer<strong>de</strong>n die zuständigen Ermittlungs- und<br />

Strafbehör<strong>de</strong>n (Polizei und Staatsanwaltschaft) eingeschaltet.<br />

Seit 2007 wer<strong>de</strong>n Verstöße gegen Bereiche, die von Cross Compliance erfasst wer<strong>de</strong>n,<br />

außer<strong>de</strong>m an die für die Prämienzahlung zuständigen Behör<strong>de</strong>n gemel<strong>de</strong>t.<br />

Durch Nachkontrollen <strong>de</strong>r Betriebe wird die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel überprüft.<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>n Regelkontrollen fin<strong>de</strong>n im Tierschutz Kontrollen aus beson<strong>de</strong>rem Anlass statt,<br />

z. B. wenn <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> ein Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht zur Kenntnis<br />

gelangt.<br />

Grenzüberschreiten<strong>de</strong> Transporte wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Plausibilität <strong>de</strong>r<br />

Dokumentation, hinsichtlich <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Transportfahrzeuge und <strong>de</strong>r Transportfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Tiere sowie im Hinblick auf die Sachkun<strong>de</strong> und Zulassung <strong>de</strong>r Transporteure im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Abfertigung überprüft. Zusätzlich fin<strong>de</strong>n stichprobenartige Kontrollen bei<br />

grenzüberschreiten<strong>de</strong>n und innerstaatlichen Transporten auch während <strong>de</strong>r Transporte auf <strong>de</strong>r<br />

Straße, am Bestimmungsort, auf Märkten und an Aufenthalts- und Umla<strong>de</strong>orten statt. Die<br />

Kontrollen auf <strong>de</strong>r Straße erfolgen unter Beteiligung <strong>de</strong>r Polizei und ggf. <strong>de</strong>r Zollbehör<strong>de</strong>n und<br />

<strong>de</strong>s BAG.<br />

Innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Abfertigung eines grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />

Transportes wird zu<strong>de</strong>m anhand <strong>de</strong>s Fahrtenbuchs und ggf. weiterer Belege die Versorgung <strong>de</strong>r<br />

Tiere während <strong>de</strong>s Transports geprüft.<br />

Um eine einheitliche Vorgehensweise bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Vorgaben zum Tiertransport zu<br />

garantieren, hat die AG Tierschutz <strong>de</strong>r LAV ein Handbuch Tiertransporte erarbeitet, das von <strong>de</strong>n<br />

nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n heranzuziehen ist. Die AG Tierschutz hat das Handbuch <strong>de</strong>m <strong>Stand</strong><br />

<strong>de</strong>r Rechtsetzung, insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die seit <strong>de</strong>m 01.01.2007 anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

VO (EG) Nr. 1/2005, angepasst (<strong>Stand</strong> Mai 2011).<br />

Die für die Kontrolle von Nutztierhaltungen und Tiertransporten gelten<strong>de</strong>n Grundsätze wer<strong>de</strong>n<br />

auch bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Tierschutzvorgaben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Schlachten von<br />

Tieren angewen<strong>de</strong>t. <strong>Bund</strong>esweit einheitliche Verfahrensanweisungen gibt es für <strong>de</strong>n Bereich<br />

Schlachten bisher nicht. Checklisten aus unterschiedlichen Quellen liegen vor (z. B. zur<br />

Überprüfung von Schlachtbetrieben und zur Überwachung <strong>de</strong>r Betäubung). Im Hinblick auf die<br />

Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über <strong>de</strong>n Schutz von Tieren zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tötung soll ein<br />

bun<strong>de</strong>seinheitliches „Handbuch Schlachten“ erstellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die VO (EG) Nr. 854/2004 bestimmt, dass ab 2006 auch <strong>de</strong>r amtliche Tierarzt in die<br />

Überwachung <strong>de</strong>s Tierschutzes mit einbezogen wird. Der amtliche Tierarzt, <strong>de</strong>r bisher in <strong>de</strong>r<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Regel nur für die Überwachung <strong>de</strong>r fleischhygienerechtlichen Vorschriften zuständig war, prüft,<br />

ob ggf. im Rahmen <strong>de</strong>r Schlachttier-/Schlachtgeflügeluntersuchung erhobene Befun<strong>de</strong> darauf<br />

schließen lassen, dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Herkunftsbetrieb, während <strong>de</strong>s<br />

Transports o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Aufenthalts an <strong>de</strong>r Schlachtstätte begangen wur<strong>de</strong>n. Er<br />

überwacht die Einhaltung <strong>de</strong>r Rechtsvorgaben im Zusammenhang mit Transport und<br />

Schlachtung. Verstöße gegen das Tierschutzrecht wer<strong>de</strong>n an die zuständige untere<br />

Verwaltungsbehör<strong>de</strong> gemel<strong>de</strong>t, die ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergibt. Die untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong> regelt und<br />

überwacht die Tätigkeit <strong>de</strong>s amtlichen Tierarztes.<br />

3.2.5.2. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung:<br />

Die unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n führen bei einer repräsentativen Anzahl von Betrieben<br />

Regelkontrollen durch. Die Auswahl dieser Betriebe erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die in<br />

<strong>de</strong>r Regel u. a. folgen<strong>de</strong> Risikoparameter berücksichtigt:<br />

- Art, Anzahl sowie Zeitpunkt von Verstößen gegen tierschutzrechtliche sowie an<strong>de</strong>re<br />

veterinär- und lebensmittelrechtliche Vorschriften in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

- Anzahl und Sachkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betreuungspersonen<br />

- Zustand <strong>de</strong>r Stallgebäu<strong>de</strong> und Haltungseinrichtungen<br />

- Ausnahmegenehmigung gem. § 6 (3) TierSchG<br />

- Zeitpunkt <strong>de</strong>r letzten Kontrolle<br />

Die Kontrollfrequenz <strong>de</strong>r einzelnen Betriebe wird anhand <strong>de</strong>s im Rahmen <strong>de</strong>r Risikoanalyse<br />

ermittelten Risikos festgelegt. Die Betriebe mit <strong>de</strong>m höchsten Risikopotential wer<strong>de</strong>n bevorzugt<br />

kontrolliert. Um eine Evaluierung <strong>de</strong>r Risikoanalyse zu ermöglichen wird <strong>de</strong>n nach<br />

Risikogesichtspunkten ausgewählten Betrieben eine zuvor aus <strong>de</strong>r Grundgesamtheit <strong>de</strong>r<br />

Betriebe gezogene Zufallsauswahl (20% <strong>de</strong>r zu kontrollieren<strong>de</strong>n Betriebe) gegenübergestellt.<br />

Das Verfahren ist im Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ beschrieben.<br />

Grenzüberschreiten<strong>de</strong> Tiertransporte wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Abfertigung kontrolliert, bei an<strong>de</strong>ren<br />

Transporten fin<strong>de</strong>n stichprobenartige Kontrollen statt. Zusätzlich wer<strong>de</strong>n auch bei<br />

innerstaatlichen und grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Transporten während <strong>de</strong>s Transportverlaufs<br />

stichprobenartige Kontrollen im Rahmen von Schwerpunktaktionen durchgeführt.<br />

Der Tierschutz bei <strong>de</strong>r Schlachtung wird durch regelmäßige Kontrollen <strong>de</strong>r Betriebe überprüft,<br />

maßgeblich für die Häufigkeit <strong>de</strong>r Kontrolle ist vor allem die Zahl <strong>de</strong>r geschlachteten Tiere und<br />

ggf. in <strong>de</strong>r Vergangenheit festgestellte Verstöße.<br />

Die Mittelzuweisung ist <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

3.2.5.3. Aufsicht und Verifizierung <strong>de</strong>r Planungen einschließlich <strong>de</strong>r Berichtsregelungen<br />

Die Fachaufsicht und die Überprüfung <strong>de</strong>r Planungen sind län<strong>de</strong>rspezifisch geregelt und in<br />

Geschäftsordnungen, Erlassen, Verfügungen etc. festgehalten. Län<strong>de</strong>rspezifische QM-Systeme<br />

sind weitgehend auch für <strong>de</strong>n Bereich Tierschutz erarbeitet.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.2.5.4. Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifen<strong>de</strong>n<br />

Rechtsetzungen<br />

In <strong>de</strong>n Vollzugsbehör<strong>de</strong>n sind die meisten Bereiche <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004 bereits<br />

gebün<strong>de</strong>lt, so dass <strong>de</strong>r integrierte Ansatz <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>r Tierschutzüberwachung erfolgt z. B. bei <strong>de</strong>r Abfertigung von Tiertransporten<br />

routinemäßig eine Verzahnung <strong>de</strong>r Tierschutzkontrollen mit <strong>de</strong>n Kontrollen <strong>de</strong>s<br />

Tierseuchenrechts. Bei Verteilung auf mehrere Dienststellen wird die jeweilige Beteiligung<br />

län<strong>de</strong>rspezifisch z. B. durch Geschäftsordnungen o<strong>de</strong>r Verwaltungsvorschriften geregelt.<br />

3.2.6. System zur Kontrolle <strong>de</strong>s Ökologischen Landbaus<br />

Mit Wirkung vom 01.01.2009 sind die Regelungen für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau in <strong>de</strong>r VO<br />

(EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Basis-VO) sowie <strong>de</strong>r zugehörigen Durchführungsbestimmungen<br />

(VO (EG) Nr. 889/2008 und VO (EG) Nr. 1235/2008) in Kraft getreten.<br />

Die EG-Öko-Basis-VO regelt in Artikel 27, dass das System für Kontrollen im Einklang mit <strong>de</strong>r<br />

VO (EG) Nr. 882/2004 zu stellen ist. Näheres wird in Art. 27 Abs. 8 geregelt.<br />

Für die Durchführung <strong>de</strong>r nationalen und EU Rechtsvorschriften sind nach <strong>de</strong>m Grundgesetz<br />

<strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland die einzelnen Län<strong>de</strong>r zuständig. Für je<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esland gibt es<br />

eine zuständige Behör<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau. Deutschland hat sich im Öko-<br />

Landbaugesetz für das System zugelassener privater Kontrollstellen zur Durchführung <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>n VO (EG) Nr. 834/2007, (EG) Nr. 889/2008 und <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 1235/2008 auf <strong>de</strong>r Ebene<br />

<strong>de</strong>r Unternehmen vorgeschriebenen Kontrollen entschie<strong>de</strong>n. Die Kontrollen <strong>de</strong>r Unternehmen<br />

wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Titel V, Artikeln 27 -31 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit <strong>de</strong>n VO<br />

(EG) Nr. 889/2008 und <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 1235/2008 vorgenommen. Die Zulassung bzw. <strong>de</strong>r<br />

Entzug <strong>de</strong>r Zulassung <strong>de</strong>r privaten Kontrollstellen erfolgt gemäß <strong>de</strong>r Zuständigkeitszuweisung<br />

im Öko-Landbaugesetz durch die BLE. Die zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r überwachen auf<br />

<strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Artikels 27 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 und <strong>de</strong>s nationalen Öko-<br />

Landbaugesetzes die Tätigkeiten <strong>de</strong>r privaten Kontrollstellen. Die Län<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n verfügen<br />

über ein untereinan<strong>de</strong>r abgestimmtes und harmonisiertes, risikoorientiertes System zur<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Kontrollstellen. Die Durchführung von Office-Audits, Einsichtnahme in<br />

Kontrollunterlagen und Begleitung von Kontrollen durch die zuständigen Län<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n stellt<br />

die Erfüllung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen in Artikel 27 Absätze 8 und 9 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 sicher.<br />

Seit <strong>de</strong>m Jahr 2009 erscheint <strong>de</strong>r Bericht zur „Kontrolle im Ökologischen Landbau“ als Teil <strong>de</strong>s<br />

jährlichen Berichts im Rahmen <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004. Der Bericht zum Ökologischen<br />

Landbau enthält Angaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, die für die Überwachung zuständig sind, <strong>de</strong>r<br />

Kontrollstellen im Ökologischen Landbau und <strong>de</strong>r BLE. Zusätzlich wer<strong>de</strong>n statistische Daten<br />

zum Ökologischen Landbau über die Datenbank eDamis zu Eurostat (Statistisches Amt <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Union) übermittelt.<br />

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Europäische Kommission<br />

Bericht <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n<br />

BMELV<br />

BLE<br />

Antrag auf<br />

Zulassung<br />

Aufgabenübertragung<br />

Öko-<br />

Importunternehmen<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-<br />

Referentensitzung<br />

Berichtspflicht im Rahmen <strong>de</strong>r Rechtsvorschriften<br />

zum Ökologischen Landbau<br />

Bericht<br />

Erteilung und<br />

Entzug<br />

<strong>de</strong>r Zulassung<br />

Aufbau Öko-Kontrollsystem in Deutschland<br />

LÖK<br />

Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft<br />

Ökologischer Landbau<br />

Öko-Verarbeitungs-<br />

/ Han<strong>de</strong>lsunternehmen<br />

Private Kontrollstellen<br />

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Öko-Zertifikat<br />

Bericht<br />

Öko-Erzeuger<br />

Bericht<br />

Meldung <strong>de</strong>r<br />

• Betriebe<br />

• Verstöße<br />

16 zuständige Ministerien<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Aufgabenübertragung<br />

Zuständige Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />

ÜBERWACHUNG<br />

Öko-<br />

Futtermittelhersteller


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.2.7. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr<br />

Der Rechtsrahmen für die Kontrolle <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr wird maßgeblich durch<br />

Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Gemeinschaft bestimmt. Hier ist neben <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen EG-<br />

Regelungen für die Kontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kontroll-Verordnung) und die darauf gestützten<br />

Durchführungsbestimmungen zu nennen, die erstmalig auch <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittel nicht<br />

tierischen Ursprungs gemeinschaftsrechtlich nach gleichartigen Kriterien und harmonisierten<br />

Grundsätzen regeln.<br />

Die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Durchführungsbestimmungen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhrkontrollen im<br />

Bereich nicht tierischer Lebensmittel steht kurz vor <strong>de</strong>m Abschluss. Diese Vorschriften wer<strong>de</strong>n<br />

jedoch auch nach Fertigstellung zukünftig im Lichte aktueller Erkenntnisse und Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />

aktualisiert wer<strong>de</strong>n müssen. Hierzu nimmt das BMELV in Außenvertretung gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Gemeinschaft die Verhandlungsführung für Deutschland wahr. Im Vorfeld <strong>de</strong>r<br />

Beratungen auf EG-Ebene wer<strong>de</strong>n die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r eng am Abstimmungsprozess über relevante Regelungsgegenstän<strong>de</strong> von Seiten<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es beteiligt.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Organisation und Zuständigkeiten <strong>de</strong>rjenigen Behör<strong>de</strong>n in<br />

Deutschland, die die Ein-, Aus- und Durchfuhrkontrollen durchführen, bedarf es nationaler<br />

Regelungen, die die Kontroll-Verordnung ergänzen o<strong>de</strong>r konkretisieren. Das BMELV stimmt<br />

solche nationalen Maßnahmen ebenfalls mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ab; han<strong>de</strong>lt es sich hierbei um<br />

Maßnahmen vom Range Allgemeiner Verwaltungsvorschriften o<strong>de</strong>r Verordnungen, können sie<br />

nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esrates er-lassen wer<strong>de</strong>n und in Kraft treten.<br />

Das <strong>BVL</strong> steht im fachlichen Dialog mit <strong>de</strong>r LAV Ein, Aus- und Durchfuhr (EAD) und<br />

veröffentlicht gemäß Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) bestimmte Entscheidungen <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Kommission im <strong>Bund</strong>esanzeiger. Zu<strong>de</strong>m macht es die Zollstellen sowie die<br />

zugeordneten Grenzkontrollstellen und sonstigen Ausgangsstellen, bei <strong>de</strong>nen leben<strong>de</strong> Tiere<br />

sowie Waren zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt wer<strong>de</strong>n, im <strong>Bund</strong>esanzeiger<br />

bekannt.<br />

Die Zuständigkeit für die amtlichen Fachrechtskontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und<br />

Durchfuhr liegt bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn. In <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n diese Aufgaben von zugelassenen<br />

Grenzkontrollstellen o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n durch sie bestimmten<br />

Überwachungsbehör<strong>de</strong>n durchgeführt.<br />

Bei <strong>de</strong>n amtlichen Kontrollen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr wirken das <strong>Bund</strong>esfinanzministerium<br />

und die von ihm bestimmten Zollstellen mit.<br />

Das System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr ist maßgeblich für alle amtlichen<br />

Kontrollen, die auf Grund von Schutzmaßnahmen, von Vorschriften zur verstärkten amtlichen<br />

Kontrolle o<strong>de</strong>r auf Grund risikoorientierter Kontrollpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Übersicht zeigt die Organisations- und Kommunikationsstrukturen<br />

<strong>BVL</strong><br />

LAV<br />

Ein-, Aus- und<br />

Durchfuhr<br />

Risikomanagement Mitwirkung<br />

fachlicher<br />

Dialog<br />

Importeure<br />

Speditionen<br />

3.2.7.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />

BMELV<br />

16<br />

Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Auditierung Koordinierung<br />

Grenzkontrollstellen<br />

an <strong>de</strong>n<br />

Eingangs- und Einfuhrorten<br />

• Anmeldung<br />

• Kontrolle<br />

• Ausnahmegenehmigung<br />

• Freigabe / Abfertigung<br />

BMF<br />

Dienstvorschriften<br />

8<br />

Finanzdirektionen<br />

Dienstvorschriften<br />

Lokale Zolldieststellen<br />

3.2.7.2. Ein- und Durchfuhr von tierischen Erzeugnissen und leben<strong>de</strong>n Tieren:<br />

Risikobewertung<br />

ZORA<br />

Die systematische Einfuhrkontrolle aller tierischen Erzeugnisse und leben<strong>de</strong>r Tiere an <strong>de</strong>r EU-<br />

Außengrenze obliegt <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn eingerichteten Grenzkontrollstellen, die gemäß<br />

Entscheidung <strong>de</strong>r Kommission 2001/881/EG in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung von <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Kommission zugelassen sind. Sie sind bestimmten Zollstellen zugeordnet, über<br />

die ausschließlich leben<strong>de</strong> Tiere und tierische Erzeugnisse zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr<br />

abgefertigt wer<strong>de</strong>n können. (Bekanntmachung <strong>BVL</strong> 08-01-024 vom 15. August 2008). Im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Einfuhrkontrolle wird die Einhaltung <strong>de</strong>r tierseuchen-, lebensmittel- und<br />

tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Einfuhrkontrollen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m <strong>BVL</strong> halbjährlich nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r<br />

Entscheidung 94/360/EG zur Weitergabe an die EU mitgeteilt.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

- Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs:<br />

Die regelhafte Einfuhrkontrolle aller Sendungen tierischer Lebensmittel umfasst eine<br />

Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung. Verringerte<br />

Kontrollhäufigkeiten hinsichtlich <strong>de</strong>r Warenuntersuchung wer<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r EU-Kommission für<br />

bestimmte Produktkategorien und Drittlän<strong>de</strong>r gemäß <strong>de</strong>r Anlage I <strong>de</strong>r Entscheidung 94/360/EG<br />

sowie für bestimmte Drittlän<strong>de</strong>r auf Grundlage von bilateralen Abkommen (z.B. Neuseeland)<br />

gewährt, die auf nationaler Ebene vom <strong>BVL</strong> bekannt gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterführen<strong>de</strong> Laboruntersuchungen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Einfuhr einerseits risikoorientiert auf Basis<br />

<strong>de</strong>s nationalen Einfuhrüberwachungsplanes (Planprobenuntersuchungen) sowie im<br />

Verdachtsfall auf Grund von EU-Schutzmaßnahmen o<strong>de</strong>r EU-Schnellwarnmeldungen gemäß §<br />

7 Absatz 3 <strong>de</strong>r Lebensmitteleinfuhr-Verordnung durchgeführt.<br />

Die hierbei von <strong>de</strong>n Grenzkontrollstellen erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n monatlich an das <strong>BVL</strong><br />

gemel<strong>de</strong>t und von dort an die EU weitergeleitet.<br />

- Einfuhrüberwachungsplan:<br />

In einer dafür eingerichteten <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Arbeitsgruppe ist ein <strong>de</strong>utscher<br />

Einfuhrüberwachungsplan entwickelt wor<strong>de</strong>n, welcher <strong>de</strong>r Durchführung von<br />

Laboruntersuchungen tierischer Erzeugnisse und bei leben<strong>de</strong>n Tieren im Rahmen <strong>de</strong>r Einfuhr<br />

an <strong>de</strong>utschen Grenzkontrollstellen (GKS) gemäß Anhang II Nr. I <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 136/2004 und<br />

Anlage 4 Nr. 7 <strong>de</strong>r Lebensmitteleinfuhr-Verordnung dient.<br />

Er ist als eigenständiges Dokument im nationalen Rückstandskontrollplan nie<strong>de</strong>rgelegt (siehe<br />

dort) und wird jährlich nach Beratungen in <strong>de</strong>r LAV-EAD bzw. auf <strong>de</strong>r Jahresarbeitstagung zum<br />

Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) fortgeschrieben.<br />

Dieser Plan berücksichtigt neben <strong>de</strong>n amtlichen Kontrollen auf Rückstän<strong>de</strong> und<br />

Umweltkontaminanten nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG sowie <strong>de</strong>s nationalen<br />

Rückstandskontrollplanes auch die Kontrollen <strong>de</strong>r Erzeugnisse betreffend die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

übrigen lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen wie z.B. <strong>de</strong>r Mikrobiologie,<br />

Gentechnik o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bestrahlung.<br />

- Amtliche Einfuhrkontrollen von für <strong>de</strong>n persönlichen Verbrauch bestimmte Mengen von<br />

Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß VO (EG) Nr. 206/2009:<br />

Die Kontrollen an <strong>de</strong>n Eingangsstellen, <strong>de</strong>n Häfen, Flughäfen und Landgrenzen sowie bei <strong>de</strong>n<br />

Postdienstleistern hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Bestimmungen für die Einfuhr von<br />

Erzeugnissen im Reiseverkehr und für die Einfuhr von Kleinsendungen zum persönlichen<br />

Verbrauch obliegen <strong>de</strong>n Grenzkontrollstellen bzw. <strong>de</strong>n zuständigen lokalen Veterinärämtern an<br />

Eingangsstellen, an <strong>de</strong>nen keine Grenzkontrollstelle eingerichtet wor<strong>de</strong>n ist. Die<br />

risikoorientierten Kontrollen wer<strong>de</strong>n in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n lokalen Zollämtern<br />

durchgeführt. Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Kontrollen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m <strong>BVL</strong> von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn bzw. <strong>de</strong>m<br />

BMF/<strong>de</strong>r BFD Südost zur Weitergabe an die EU gemel<strong>de</strong>t.<br />

- Einfuhrkontrollen von leben<strong>de</strong>n Tieren:<br />

Die Einfuhruntersuchung von leben<strong>de</strong>n Tieren aus Drittlän<strong>de</strong>rn dient <strong>de</strong>m Schutz vor <strong>de</strong>r<br />

Einschleppung von Tierseuchen in die EU ebenso wie <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

tierschutzrechtlichen Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re beim Transport <strong>de</strong>r Tiere. Aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> sind Sendungen leben<strong>de</strong>r Tiere an <strong>de</strong>r Grenzkontrollstelle einer Dokumentenprüfung,<br />

Nämlichkeitskontrolle und körperlichen Untersuchung zu unterziehen.<br />

Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Hun<strong>de</strong>n, Katzen und Frettchen zu an<strong>de</strong>ren<br />

als zu Han<strong>de</strong>lszwecken gemäß <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 998/2003. Deren Einfuhr ist nicht an<br />

zugelassene Grenzkontrollstellen gebun<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn kann über alle zollrechtlich benannten<br />

Grenzübergangsstellen erfolgen.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.2.7.3. Ein- und Durchfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs:<br />

- EU-weite und nationale Schutzmaßnahmen:<br />

Ziel ist es, Gefahren, die sich durch die Einfuhr bestimmter Warensendungen von Lebensmitteln<br />

nicht tierischen Ursprungs innerhalb <strong>de</strong>s EU-Binnenmarktes ergeben können, auszuschließen<br />

o<strong>de</strong>r zu verringen und ein möglichst hohes Maß an Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Sollten<br />

Anhaltspunkte vorliegen, beispielsweise durch Meldungen aus <strong>de</strong>m europäischen<br />

Schnellwarnsystem, dass bestimmte Lebensmittel aus Drittstaaten geeignet sind, die<br />

Gesundheit <strong>de</strong>r Verbraucher zu gefähr<strong>de</strong>n und diese Erzeugnisse noch keiner EG-rechtlichen<br />

Son<strong>de</strong>rkontrollmaßnahme unterliegen, kann das BMELV über das <strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r<br />

Finanzen eine sog. Vorführpflicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 in die Wege leiten, wodurch<br />

Lieferungen <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Erzeugnisse auf Kosten und Gefahr <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />

einer für die Überwachung jeweils zuständigen Behör<strong>de</strong> vorgeführt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Das <strong>BVL</strong> koordiniert die Erfüllung <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>- und Berichtspflichten über durchgeführte amtliche<br />

Kontrollen gegenüber <strong>de</strong>r EG-Kommission.<br />

- Verbindliche verstärkte amtliche Kontrollen<br />

Amtliche Kontrollen gemäß <strong>de</strong>r Durchführungsverordnung zu Art. 15 Abs. 5 <strong>de</strong>r Kontroll-<br />

Verordnung an <strong>de</strong>n Eingangsstellen wer<strong>de</strong>n nach Inkrafttreten von <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n durchgeführt.<br />

- Risikoorientierte Kontrollpläne<br />

Risikoorientierte Kontrollschwerpunkte richten sich insbeson<strong>de</strong>re an folgen<strong>de</strong>n Kriterien aus:<br />

- Warenströme <strong>de</strong>r jeweiligen Einlassstelle,<br />

- Zuverlässigkeit <strong>de</strong>r Unternehmer und<br />

- Erkenntnisse <strong>de</strong>r Kontrollen auf Marktebene.<br />

und sind in <strong>de</strong>n Kontrollplänen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r aufgeführt (siehe Teil III).<br />

Anlassbezogene län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Kontrollschwerpunkte wer<strong>de</strong>n über die Obersten<br />

Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die LAV „Ein-, Aus- und Durchfuhr“ zusammen mit <strong>de</strong>n<br />

<strong>Bund</strong>esministerien (BMELV/BMF) und <strong>de</strong>m Zoll abgestimmt.<br />

3.2.7.4. Ausfuhr<br />

Die amtlichen Kontrollen <strong>de</strong>r Warenausfuhr orientieren sich neben <strong>de</strong>m Gemeinschaftsrecht<br />

insbeson<strong>de</strong>re an internationalen Vereinbarungen zwischen <strong>de</strong>r EU und einzelnen Drittlän<strong>de</strong>rn.<br />

Für die Gewährleistung von rechtlich verbindlichen Vorgaben <strong>de</strong>r Exportlän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

internationaler <strong>Stand</strong>ards sind primär die Wirtschaftsbeteiligten verantwortlich.<br />

Sofern erfor<strong>de</strong>rlich unterstützen die Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und die durch sie bestimmten<br />

Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Export von Sendungen, in <strong>de</strong>m sie auf Antrag <strong>de</strong>s<br />

verantwortlichen Unternehmers Exportzertifikate o<strong>de</strong>r Bescheinigungen für die zu exportieren<strong>de</strong><br />

Sendung ausstellen.<br />

Auf Län<strong>de</strong>rebene ist festgelegt, unter welchen Kriterien Exportzertifikate ausgestellt wer<strong>de</strong>n<br />

können und ob vor <strong>de</strong>r Ausfuhr eine Untersuchung bzw. Begutachtung <strong>de</strong>r Sendung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

ist.<br />

Die amtlichen Kontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Ausfuhr ersetzen nicht die Einfuhrkontrollen in <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungs-Drittlän<strong>de</strong>rn.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.3. Kooperation im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle<br />

Zur Kooperation zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn siehe auch 3.3.1 bis 3.3.4.<br />

Zur Kooperation mit an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr siehe 3.3.6<br />

3.3.1. LAV<br />

In <strong>de</strong>r „Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz“ (LAV) wirken die für <strong>de</strong>n<br />

Verbraucherschutz zuständigen obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n zusammen. Diese wer<strong>de</strong>n durch die<br />

Leiter <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Verbraucherschutz zuständigen Abteilungen <strong>de</strong>r jeweiligen Fachressorts <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r vertreten.<br />

Ständige Gäste <strong>de</strong>r LAV sind die Vertreter <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Verbraucherschutz zuständigen<br />

<strong>Bund</strong>esministerien. Die LAV lädt bei Bedarf darüber hinaus auch Vertreter an<strong>de</strong>rer<br />

<strong>Bund</strong>esministerien sowie Vertreter von Behör<strong>de</strong>n, Organisationen, Verbän<strong>de</strong>n,<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen u. a. ein.<br />

Der Vorsitz <strong>de</strong>r LAV wechselt jährlich.<br />

Nach ihrer Geschäftsordnung muss die LAV min<strong>de</strong>stens einmal jährlich zu einer Sitzung aller<br />

Mitglie<strong>de</strong>r zusammen treten, in <strong>de</strong>r Regel geschieht dies zwei Mal pro Jahr.<br />

Die LAV berät die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), die Agrarministerkonferenz<br />

(AMK) und die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Sie bearbeitet <strong>de</strong>ren Aufträge und kann<br />

eigene Beschlussvorlagen in die genannten Fachministerkonferenzen einbringen.<br />

Die Aufgabe <strong>de</strong>r LAV besteht insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Koordinierung <strong>de</strong>s Vollzugs <strong>de</strong>r<br />

Rechtsvorschriften. Die Zuständigkeiten <strong>de</strong>r LAV umfassen die Themenbereiche Lebensmittel-<br />

und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierseuchen, Tierarzneimittel, Tierschutz sowie das<br />

einschlägige Berufsrecht und die von <strong>de</strong>r VSMK wahrgenommenen Themenfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes sowie <strong>de</strong>r Ernährung. Entsprechend<br />

dieser Themenbereiche wur<strong>de</strong>n elf ständige Arbeitsgruppen unterhalb <strong>de</strong>r LAV eingerichtet, in<br />

<strong>de</strong>nen je<strong>de</strong>s Land vertreten ist. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n je nach Bedarf thematisch und zeitlich<br />

begrenzte Projektgruppen mit spezifischen Arbeitsaufträgen gebil<strong>de</strong>t. Das <strong>Bund</strong>esamt für<br />

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung sowie<br />

das Friedrich-Loeffler-Institut arbeiten als Gäste anlassbezogen in Arbeitsgruppen mit.<br />

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<strong>Bund</strong>esebene:<br />

Mit Beteiligung<br />

von Vertretern<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>rebene:<br />

Mit Beteiligung von<br />

BMELV und <strong>BVL</strong> , ggf. FLI<br />

Friedrich-<br />

Loeffler-<br />

Institut<br />

FLI<br />

AG<br />

Lebensmittel,<br />

Wein, Kosmetika<br />

Bedarfsgegenst<br />

(ALB)<br />

AG<br />

Fleisch- und<br />

Lebensmit-<br />

telhygiene<br />

(AFFL)<br />

<strong>Bund</strong>esministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz<br />

BMELV<br />

Anlassbezogene<br />

Arbeitsgrup<br />

pen<br />

AG<br />

Futtermittel<br />

(AFU)<br />

<strong>Bund</strong>- Län<strong>de</strong>r-<br />

Besprechungen<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Bund</strong>esamt<br />

für Verbraucherschutz<br />

und Lebensmittelsicherheit<br />

<strong>BVL</strong><br />

Anlass-<br />

bezogene<br />

Arbeits-<br />

gruppen<br />

VSMK, AMK,<br />

GMK<br />

Ausschuss<br />

Verbraucher-<br />

schutz und<br />

Lebensmittel-<br />

sicherheit<br />

Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)<br />

AG<br />

Tierseuchen,<br />

Tier-<br />

gesundheit<br />

(AGTT)<br />

AG<br />

Tierschutz<br />

(AGT)<br />

Seite 60 von 97<br />

AG<br />

Ein-, Aus-<br />

und<br />

Durchfuhr<br />

(AG EAD)<br />

AG<br />

Qualitäts-<br />

management<br />

(AG QM)<br />

Ausschuss<br />

Überwachung<br />

AG<br />

Ausbildung,<br />

Berufsrecht<br />

(AfAB)<br />

<strong>Bund</strong>esinstitut<br />

für<br />

Risikobewertung<br />

BfR<br />

AG<br />

Information<br />

und<br />

Kommunikation<br />

(AG IuK)<br />

AG<br />

Tier-<br />

arzneimittel<br />

(AGTAM)


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein und Kosmetika (ALB) <strong>de</strong>r LAV<br />

Die ALB ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es als Gäste<br />

teilnehmen. Sie tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Zielsetzung <strong>de</strong>r ALB ist es, eine Abstimmung<br />

im Vollzug <strong>de</strong>s Lebensmittel-, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein- und Kosmetikrechts zu erreichen,<br />

um diesen Vollzug bun<strong>de</strong>sweit möglichst einheitlich durchzuführen. Des Weiteren bearbeiten die<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ALB Arbeitsaufträge <strong>de</strong>r LAV und erarbeiten gemeinsame <strong>Stand</strong>punkte zu<br />

Rechtsetzungsfragen. Sie entschei<strong>de</strong>n weiter über Rechtsfragen, die vom Arbeitskreis<br />

lebensmittelchemischer Sachverständiger <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> (ALS) vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Soweit Fragestellungen übergreifen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung haben, fin<strong>de</strong>t eine enge Abstimmung mit <strong>de</strong>r<br />

AFFL statt.<br />

Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von<br />

Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) <strong>de</strong>r LAV<br />

Die AFFL ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es als<br />

Gäste teilnehmen. Sie tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Zielsetzung <strong>de</strong>r AFFL ist es, eine<br />

Abstimmung im Vollzug <strong>de</strong>s Lebensmittelrechts bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie<br />

<strong>de</strong>s Lebensmittelhygienerechts zu erreichen, um <strong>de</strong>n Vollzug bun<strong>de</strong>sweit möglichst einheitlich<br />

durchzuführen. Des Weiteren bearbeiten die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r AFFL Arbeitsaufträge <strong>de</strong>r LAV und<br />

erarbeiten gemeinsame <strong>Stand</strong>punkte zu Rechtsetzungsfragen. Sie entschei<strong>de</strong>n weiter über<br />

Rechtsfragen, die vom Arbeitskreis <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Lebensmittelhygiene und <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Soweit<br />

Fragestellungen übergreifen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung haben, fin<strong>de</strong>t eine enge Abstimmung mit <strong>de</strong>r ALB<br />

statt.<br />

Arbeitsgruppe Futtermittel (AFU) <strong>de</strong>r LAV<br />

Die AFU ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es sowie im<br />

Einzelfall auch Vertreter <strong>de</strong>r Untersuchungseinrichtungen (VDLUFA) als Gäste teilnehmen. Sie<br />

tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Zielsetzung <strong>de</strong>r AFU ist es, insbeson<strong>de</strong>re eine Abstimmung<br />

im Vollzug <strong>de</strong>s Futtermittelrechts zu erreichen, um diesen Vollzug bun<strong>de</strong>sweit möglichst<br />

einheitlich durchzuführen. Des Weiteren erarbeitet die AFU gemeinsame Konzepte und<br />

Unterlagen zur Umsetzung <strong>de</strong>s Fachrechts und Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen.<br />

Arbeitsgruppe Tierseuchen, Tiergesundheit (AGTT) <strong>de</strong>r LAV<br />

Themen und Fragestellungen zur Tierseuchenbekämpfung/Tiergesundheit einschließlich<br />

Zoonosebekämpfung wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r AGTT bearbeitet. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r AGTT sind die<br />

Tierseuchenreferenten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Zielsetzung <strong>de</strong>r AGTT ist es, eine Abstimmung im Vollzug<br />

<strong>de</strong>s Tierseuchenrechtes zu erreichen, um diesen bun<strong>de</strong>sweit möglichst einheitlich zu gestalten.<br />

Ferner wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>s Vollzugs abgeleitete, gemeinsame <strong>Stand</strong>punkte in <strong>de</strong>r<br />

Rechtsetzung erarbeitet. Die AGTT tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Das BMELV und das FLI<br />

sind als ständige Gäste in AGTT-Sitzungen vertreten.<br />

Arbeitsgruppe Tierschutz (AGT) <strong>de</strong>r LAV<br />

Die AGT ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es als Gäste<br />

teilnehmen. Sie tagt in <strong>de</strong>r Regel ebenfalls zweimal jährlich. Zielsetzung <strong>de</strong>r AG Tierschutz ist<br />

es, eine Abstimmung im Vollzug <strong>de</strong>s Tierschutzrechtes herbeizuführen, um diesen bun<strong>de</strong>sweit<br />

möglichst einheitlich zu gestalten. Des Weiteren erarbeiten die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r AG gemeinsame<br />

<strong>Stand</strong>punkte in <strong>de</strong>r Rechtssetzung.<br />

Das BMELV kann an <strong>de</strong>n Sitzungen teilnehmen und erhält die Sitzungsprotokolle.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Arbeitsgruppe Ein-, Aus- und Durchfuhr (AG EAD)<strong>de</strong>r LAV<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Neustrukturierung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rfachgremien ist die Arbeitsgruppe „Ein-, Aus- und<br />

Durchfuhr“ unter <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>r LAV 2004 entstan<strong>de</strong>n.<br />

Grund hierfür war insbeson<strong>de</strong>re die steigen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Einfuhrkontrolle an <strong>de</strong>r EU-<br />

Außengrenze zur Stärkung <strong>de</strong>s gemeinsamen Binnenmarktes und die Berücksichtigung<br />

bestimmter Vorgaben im innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l.<br />

Der Vorsitz <strong>de</strong>r LAV „Ein-, Aus- und Durchfuhr“ wird im Wechsel von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Bremen und<br />

Hamburg geführt. Die AG EAD ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter<br />

<strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> und <strong>de</strong>s Zolls als Gäste teilnehmen.<br />

Schwerpunkte und Zielsetzungen <strong>de</strong>r LAV AG EAD sind insbeson<strong>de</strong>re<br />

� Län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Abstimmung bestimmter Verfahrensabläufe<br />

� Optimierung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Zoll<br />

� Problemlösung einzelner Fragen aus <strong>de</strong>r Praxis<br />

� Stellungnahmen zu Rechtsetzungsverfahren<br />

� Informationsaustausch zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn – insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Grenzkontrollstellen<br />

Die beson<strong>de</strong>re Herausfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r AG EAD besteht darin, dass diesbezüglich Themen aus<br />

<strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sowie Tiergesundheit und Tierschutz<br />

diskutiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die AG EAD trägt entschei<strong>de</strong>nd dazu bei, dass an <strong>de</strong>n in Deutschland befindlichen EU-<br />

Außengrenzpunkten ein län<strong>de</strong>rübergreifend abgestimmtes und interdisziplinäres Kontrollregime<br />

aufgebaut und optimiert wird.<br />

Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement (AG QM) <strong>de</strong>r LAV<br />

Die AG QM besteht aus Vertretern aller 16 Län<strong>de</strong>r. BMELV und <strong>BVL</strong> sind regelmäßige Gäste.<br />

Sie tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal pro Jahr. Der Aufgabenbereich <strong>de</strong>r AG QM umfasst die<br />

Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit Qualitätsmanagement. Dabei ist<br />

Qualitätsmanagement im umfassen<strong>de</strong>n Sinne zu verstehen und schließt Themen wie. z.B.<br />

Auditierung, Zertifizierung, Akkreditierung, Evaluierung usw. ein. Die Aufgaben können wie folgt<br />

beschrieben wer<strong>de</strong>n:<br />

� Beratung <strong>de</strong>r LAV in Fragen zum Qualitätsmanagement als Querschnittsaufgabe<br />

� Ausarbeitung von zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn abgestimmten Positionen zu QM-relevanten<br />

Sachverhalten in Rechtsetzungsvorhaben, Leitlinien usw. sowie zu Empfehlungen, die<br />

sich aus FVO-Besuchen ergeben<br />

� Entwicklung zukunftsorientierter Handlungsstrategien und Konzepte zum Umgang mit<br />

und zur Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementprozessen<br />

� Veröffentlichungsfähige Darstellung wichtiger Sachverhalte und Positionen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

sowie Umsetzung <strong>de</strong>r Ergebnisse im Hinblick auf die Ausgestaltung und<br />

Weiterentwicklung <strong>de</strong>s MNKP sowie die Erstellung <strong>de</strong>r Jahresberichte zum MNKP<br />

� Pflege, Aktualisierung und Bereitstellung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r LAV beschlossenen Dokumente <strong>de</strong>s<br />

nationalen QM-Rahmenkonzeptes sowie weiterer relevanter Dokumente<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Arbeitsgruppe Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Lebensmittel- und Veterinärrechts tätigen Personen (AfAB) <strong>de</strong>r LAV<br />

Die AfAB ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es als Gäste<br />

teilnehmen. Zielsetzung <strong>de</strong>r AfAB ist es, in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren LAV-<br />

Arbeitsgruppen län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Konzepte zur Qualifizierung von Kontrollpersonal unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004, <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 854/2004 sowie <strong>de</strong>r<br />

nationalen Rechtsvorschriften zu erarbeiten. Es wer<strong>de</strong>n Arbeitsaufträge <strong>de</strong>r LAV über die<br />

Zugangsvoraussetzungen, Inhalte und Ausgestaltung <strong>de</strong>r praktischen und theoretischen<br />

Abschnitte <strong>de</strong>r Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen geprüft, bewertet und ggf. angepasst.<br />

Ebenso wer<strong>de</strong>n für die Fortbildung (Schulungen) Eckpunkte über Umfang und Ausrichtung <strong>de</strong>r<br />

Fortbildungsmaßnahmen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Qualifikation <strong>de</strong>s<br />

Kontrollpersonals entwickelt und über die LAV bestätigt.<br />

Arbeitsgruppe Information und Kommunikation (AG IuK) <strong>de</strong>r LAV<br />

Die LAV AG IuK verfolgt entsprechend <strong>de</strong>m Auftrag <strong>de</strong>r LAV eine weitere <strong>Stand</strong>ardisierung <strong>de</strong>s<br />

IT-Einsatzes im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Ziele<br />

verfolgt:<br />

� Anbieterunabhängige Spezifikation <strong>de</strong>r gemeinsamen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r an IT-<br />

Lösungen.<br />

� IT-Koordination <strong>de</strong>r und Umsetzung von Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n Facharbeitsgruppen <strong>de</strong>r<br />

LAV.<br />

� Koordination <strong>de</strong>r Weiterentwicklung <strong>de</strong>r IT-Systeme im gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutz.<br />

� Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r gegenüber Dritten z.B. IT-Anbieter, Institutionen.<br />

� Koordination <strong>de</strong>s Datenmanagements Abstimmung <strong>de</strong>r IT-Erfor<strong>de</strong>rnisse mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong><br />

und <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eseinrichtungen.<br />

� Abstimmung von <strong>Stand</strong>ardkatalogen zur Unterstützung <strong>de</strong>r Überwachungsaufgaben und<br />

zur Erfüllung <strong>de</strong>r Informationspflichten.<br />

� Vernetzung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n IT-Systeme im gesundheitlichen Verbraucherschutz untereinan<strong>de</strong>r<br />

und Anbindung externer Anwendungen über standardisierte Schnittstellen.<br />

Damit trägt die AG IuK <strong>de</strong>r LAV zur Verbesserung <strong>de</strong>s Informationsmanagements im gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutz entschei<strong>de</strong>nd bei.<br />

3.3.2. Cross Compliance<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Kontrollmaßnahmen können die zuständigen Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r Aufgaben im Bereich „Cross Compliance“ übernehmen und stehen damit im Dialog mit<br />

<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn benannten Zahlstellen für Agrarprämien entsprechend <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />

Nr. 73/2009. Die Zuständigkeiten sind jeweils auf Lan<strong>de</strong>sebene festgelegt. Art und Umfang <strong>de</strong>r<br />

CC-Kontrollen sowie <strong>de</strong>r sog. Cross Checks basieren auf bun<strong>de</strong>seinheitlichen Vorgaben und<br />

wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn umgesetzt.<br />

3.3.3. Ausschüsse beim <strong>BVL</strong><br />

Zur Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften wur<strong>de</strong>n beim <strong>Bund</strong>esamt für<br />

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit folgen<strong>de</strong> Ausschüsse eingerichtet:<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Der Ausschuss Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit <strong>de</strong>r Aufgabe,<br />

gesetzesübergreifen<strong>de</strong>, grundsätzliche und an<strong>de</strong>re als die Überwachung betreffen<strong>de</strong> Fragen im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit zu behan<strong>de</strong>ln,<br />

Der Ausschuss Überwachung mit <strong>de</strong>r Aufgabe, gesetzesübergreifen<strong>de</strong>, grundsätzliche<br />

Überwachungsfragen im Bereich <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelsicherheit zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Je<strong>de</strong>m dieser Ausschüsse gehören bis zu zwei Vertreterinnen o<strong>de</strong>r Vertreter aus je<strong>de</strong>m Land,<br />

eine Vertreterin o<strong>de</strong>r ein Vertreter <strong>de</strong>s BfR und zwei Vertreterinnen o<strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong>, das<br />

auch <strong>de</strong>n Vorsitz und die Geschäftsführung innehat an. Darüber hinaus können Beauftragte <strong>de</strong>s<br />

BMELV, <strong>de</strong>s BMU und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Verteidigung (BMVg) an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r<br />

Ausschüsse teilnehmen.<br />

Das <strong>BVL</strong> beteiligt das BfR in allen wissenschaftlichen Fragen, die in das Tätigkeitsgebiet <strong>de</strong>s<br />

<strong>Bund</strong>esinstitutes fallen.<br />

Die Ausschüsse tagen nach Bedarf und können zu bestimmten Fragestellungen<br />

Unterausschüsse einrichten.<br />

Der Ausschuss Monitoring ist nach § 1 <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und<br />

Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011-2015; BAnz Nr. 198<br />

vom 29.12.2010, S. 4364 ff) beim <strong>BVL</strong> eingerichtet.<br />

Der Ausschuss Monitoring nimmt zu <strong>de</strong>m vom <strong>BVL</strong> vorgelegten Untersuchungsplan zum<br />

Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n sowie zu <strong>de</strong>m<br />

vom <strong>BVL</strong> vorgelegten Entwurf <strong>de</strong>s jährlichen Berichts über die Ergebnisse <strong>de</strong>s Monitorings<br />

Stellung.<br />

Der Ausschuss besteht aus <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und je einem Vertreter <strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s<br />

<strong>BVL</strong> und <strong>de</strong>s BfR. Die Benennung <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erfolgt für die Dauer von drei<br />

Jahren. Den Vorsitz führt das <strong>BVL</strong>.<br />

Das BMU kann zu <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Ausschusses einen Vertreter entsen<strong>de</strong>n. Sachverständige<br />

können zu <strong>de</strong>n Beratungen hinzugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit <strong>de</strong>r Mehrheit seiner Stimmen. Je<strong>de</strong>s Land hat eine<br />

Stimme. Die Vertreter <strong>de</strong>s BMELV, <strong>BVL</strong> und BfR haben kein Stimmrecht.<br />

Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Er tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Der<br />

Ausschuss setzt Arbeitsgruppen ein und legt <strong>de</strong>ren Geschäftsordnung fest.<br />

Der Ausschuss Datenaustausch ist gemäß § 4 <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über<br />

<strong>de</strong>n Austausch von Daten im Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes<br />

(AVV DatA; GMBl 2010, Nr. 85/86, S. 1773 ff) beim <strong>BVL</strong> eingerichtet.<br />

Der Ausschuss erarbeitet, aktualisiert und erweitert die Verzeichnisse und Kodierkataloge zum<br />

1. Januar und 1. Juli je<strong>de</strong>s Jahres und entwickelt die weiteren Bestandteile <strong>de</strong>s<br />

Datenmanagementsystems fort.<br />

Der Ausschuss besteht aus jeweils einem Vertreter eines je<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r beim <strong>BVL</strong><br />

angesie<strong>de</strong>lten Mel<strong>de</strong>stelle und an<strong>de</strong>rer am Datenaustausch beteiligter <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong>n im<br />

Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Der Ausschuss Datenaustausch<br />

berät unter <strong>de</strong>m Vorsitz <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>stelle. Er tagt min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich und gibt sich eine<br />

Geschäftsordnung.<br />

Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse einstimmig. Soweit ein Beschluss eine Regelung<br />

beinhaltet, die sich auch an Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es richtet, bedarf <strong>de</strong>r Beschluss <strong>de</strong>r<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s BMELV.<br />

Der Ausschuss kann Unterausschüsse einrichten, die fachübergreifend Entscheidungen<br />

vorbereiten.<br />

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3.3.4. Lebensmittelsicherheit<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Bund</strong>-/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung <strong>de</strong>s BMELV<br />

<strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich statt. Zu<br />

<strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung gehören insbeson<strong>de</strong>re die Beratung von<br />

Rechtsetzungsvorhaben sowie die Information <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r über Rechtsetzungsvorhaben auf<br />

Gemeinschaftsebene. Weiterhin wer<strong>de</strong>n von Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Wirtschaft und von Bürgern<br />

vorgelegte lebensmittelrechtliche Fragestellungen grundsätzlicher Art erörtert.<br />

Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> (ALS)<br />

Der ALS ist eine Einrichtung <strong>de</strong>r für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Län<strong>de</strong>r.<br />

Er tagt zwei Mal pro Jahr. Je<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esland ist mit einem/einer leiten<strong>de</strong>n Mitarbeiter/in aus<br />

einem Untersuchungsamt im Arbeitskreis vertreten. Ständige Gäste sind je ein/e Mitarbeiter/in<br />

aus <strong>de</strong>m BMELV und <strong>de</strong>m BMVg sowie <strong>de</strong>r/die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ALTS. Einladungen ergehen<br />

auch an die LAV-Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein und Kosmetika (ALB)<br />

sowie an das BfR.<br />

Die Geschäftsführung liegt beim <strong>BVL</strong>.<br />

Aufgabe <strong>de</strong>s Arbeitskreises ist die Diskussion von lebensmittelchemischen Sachfragen mit <strong>de</strong>m<br />

Ziel, zu einer einheitlichen Auffassung zu gelangen und diese dann auch län<strong>de</strong>rübergreifend in<br />

<strong>de</strong>r gesamten <strong>Bund</strong>esrepublik anzuwen<strong>de</strong>n. Themenschwerpunkte sind dabei Fragen:<br />

- zur chemisch-physikalischen Analytik<br />

- zur Zusammensetzung, Kennzeichnung und Aufmachung nichttierischer Lebensmittel<br />

- zur Kennzeichnung und Aufmachung<br />

- zu Rückstän<strong>de</strong>n und Kontaminanten<br />

- zu Zusatzstoffen, einschl. ihrer Reinheit<br />

- zur Abgrenzungsproblematik (Lebensmittel/Arzneimittel/Medizinprodukte; Kosmetika/<br />

Arzneimittel/Medizinprodukte)<br />

Um die gesamte Breite lebensmittelchemischer Fragestellungen abzu<strong>de</strong>cken, hat <strong>de</strong>r ALS<br />

Arbeitsgruppen gebil<strong>de</strong>t, die sich mit speziellen Themen befassen. Derzeit arbeiten folgen<strong>de</strong><br />

Gruppen unter <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s ALS:<br />

AG „Wein und Spirituosen“<br />

AG „Diätetische Lebensmittel, Ernährungs- und Abgrenzungsfragen“<br />

AG „Kosmetische Mittel“<br />

AG „Überwachung gentechnisch verän<strong>de</strong>rter Lebensmittel“<br />

AG „Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>“<br />

Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s ALS endgültig bestätigt und<br />

verabschie<strong>de</strong>t.<br />

Wichtige Diskussionsergebnisse wer<strong>de</strong>n in Form von Stellungnahmen als Sachverständigenmeinung<br />

im „Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ veröffentlicht.<br />

Der ALS arbeitet eng mit <strong>de</strong>m ALTS zusammen. In einem gemeinsam verabschie<strong>de</strong>ten Papier<br />

sind die Grundsätze dieser Zusammenarbeit, aber auch die Abgrenzung <strong>de</strong>r Kompetenzen<br />

geregelt.<br />

Der/die ALS-Vorsitzen<strong>de</strong> ist ständiger Gast in <strong>de</strong>r LAV-Arbeitsgruppe Lebensmittel,<br />

Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein und Kosmetika und berichtet dort über wesentliche Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

Arbeit <strong>de</strong>s ALS.<br />

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Zuständigkeit <strong>de</strong>s ALS<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

- Zusammensetzung <strong>de</strong>r Lebensmittel nichttierischer Herkunft<br />

- Wein und Spirituosen<br />

- Bedarfsgegenstän<strong>de</strong><br />

- Kosmetische Mittel<br />

- Nahrungsergänzungsmittel<br />

- Reinheit von Zusatzstoffen - Zusatzstoffverkehrs-VO<br />

- Abgrenzungsfragen (Lebensmittel-Arzneimittel-Kosmetische Mittel)<br />

- Rückstän<strong>de</strong> und Kontaminanten<br />

- Chemisch-physikalische Lebensmittelanalytik<br />

Arbeitskreis <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Lebensmittelhygiene und <strong>de</strong>r Lebensmittel tierischer<br />

Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS)<br />

Der ALTS ist ein <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Sachverständigen-Gremium, <strong>de</strong>ssen Aufgabe im<br />

wissenschaftlichen Erfahrungs- und Meinungsaustausch in Bezug auf die unten für <strong>de</strong>n ALTS<br />

genannten Aufgabenbereiche sowie in <strong>de</strong>r Harmonisierung <strong>de</strong>r Beurteilung von<br />

Untersuchungsergebnissen besteht. Die Mitglie<strong>de</strong>r bestehen im engeren Kreis aus <strong>de</strong>n<br />

Vertretern <strong>de</strong>r staatlichen Untersuchungseinrichtungen sowie <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eswehr, die sich seit<br />

Jahrzehnten interdisziplinär schwerpunktmäßig mit <strong>de</strong>r Untersuchung <strong>de</strong>r vom Tier stammen<strong>de</strong>n<br />

Lebensmittel befassen. Zum erweiterten Kreis zählen die auf diesem Gebiet tätigen<br />

zugelassenen amtlichen Gegenprobensachverständigen, sowie Vertreter <strong>de</strong>r zum<br />

Aufgabengebiet zuzuordnen<strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>esforschungsanstalten und Lehrstühle <strong>de</strong>r Universitäten.<br />

Den Vorsitz hat ein Vertreter <strong>de</strong>r amtlichen Untersuchungsinstitute. Die Geschäftsführung wird<br />

vom <strong>BVL</strong> wahrgenommen. Derzeit arbeiten folgen<strong>de</strong> Arbeitsgruppen unter <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s ALTS:<br />

AG „Hygiene und Mikrobiologie“<br />

AG „Immunologie, Serologie, Molekularbiologie“<br />

AG „Fleisch und Fleischerzeugnisse einschließlich spezifischer Kennzeichnungsfragen“<br />

AG „Fisch und Fischereierzeugnisse einschließlich spezifischer Kennzeichnungsfragen “<br />

AG „Milch und Milcherzeugnisse einschließlich spezifischer Kennzeichnungsfragen“<br />

Zuständigkeit <strong>de</strong>s ALTS<br />

- Zusammensetzung <strong>de</strong>r Lebensmittel tierischer Herkunft<br />

- Lebensmittelhygiene<br />

- Lebensmittelmikrobiologie<br />

- Viren in Lebensmitteln<br />

- Tierarzneimittel nach NRKP<br />

- Parasitologische, histologische und immunologische Lebensmittelanalytik<br />

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3.3.5. Futtermittelsicherheit<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Län<strong>de</strong>rübergreifend erfolgt die Abstimmung <strong>de</strong>r Futtermittelkontrollen über die <strong>Bund</strong>-<br />

/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung <strong>de</strong>s BMELV und die Besprechung <strong>de</strong>r Arbeitsgruppe Futtermittel<br />

(AFU) <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV).<br />

<strong>Bund</strong>-/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung <strong>de</strong>s BMELV<br />

<strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich statt. Zu <strong>de</strong>n<br />

Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung gehören insbeson<strong>de</strong>re die Beratung von<br />

Rechtsetzungsvorhaben sowie die Information <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r über Rechtsetzungsvorhaben auf<br />

Gemeinschaftsebene. Weiterhin wer<strong>de</strong>n von Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Wirtschaft und Verbrauchern<br />

vorgelegte futtermittelrechtliche Fragestellungen grundsätzlicher Art erörtert.<br />

Mitwirkung von Zollstellen<br />

§ 55 LFGB regelt die Mitwirkung von Zollstellen bei <strong>de</strong>r Futtermittelkontrolle.<br />

Fachgruppe VI - Futtermittel - <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Deutschen Landwirtschaftlichen<br />

Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA)<br />

Die Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben erfolgt in staatlichen o<strong>de</strong>r privaten<br />

Laboratorien, die überwiegend in <strong>de</strong>r Fachgruppe VI (FG VI)- Futtermittel - <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA)<br />

zusammengeschlossen sind. Die Fachgruppe tagt zwei Mal im Jahr. In <strong>de</strong>r Fachgruppe ist in<br />

<strong>de</strong>r Regel je<strong>de</strong>s Land/Labor über eine/n Vertreter/in <strong>de</strong>s beauftragten Labors vertreten.<br />

Ständige Gäste in <strong>de</strong>n Fachgruppensitzungen sind je ein/e Mitarbeiter/in <strong>de</strong>s BMELV, <strong>BVL</strong>, BfR,<br />

<strong>de</strong>r DLG (Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft) sowie <strong>de</strong>r/die Län<strong>de</strong>rreferentensprecher/in<br />

<strong>de</strong>r AFU.<br />

Die Geschäftsführung liegt beim Fachgruppenvorstand <strong>de</strong>r FG VI.<br />

Aufgabe <strong>de</strong>r Fachgruppe ist die Diskussion zu analytischen Themen mit futtermittelrechtlicher<br />

Relevanz. Ziel ist die Entwicklung und Anwendung einheitlicher geprüfter Analyseverfahren.<br />

Themenschwerpunkte dabei sind:<br />

� Erarbeitung und Validierung neuer chemischer, physikalischer und mikrobiologischer<br />

Metho<strong>de</strong>n,<br />

� Weiterentwicklung und Anpassung von Metho<strong>de</strong>n,<br />

� Durchführung und Auswertung von Ringversuchen,<br />

� Erarbeitung und Überprüfung von Analysespielräumen,<br />

� Ermittlung von Wie<strong>de</strong>rfindungsraten, Nachweisgrenzen und Bestimmungsgrenzen,<br />

� Stellungnahmen zu futtermittelrechtlichen Themen.<br />

Für spezielle Analysen arbeitet die FG VI sehr eng mit <strong>de</strong>r FG VIII (Umwelt- und Spurenanalytik)<br />

<strong>de</strong>s VDLUFA zusammen. Die jeweiligen Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r FG sind gleichzeitig im Vorstand <strong>de</strong>r<br />

jeweils an<strong>de</strong>ren FG.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Um die gesamte Breite <strong>de</strong>r Futtermittelanalytik abzu<strong>de</strong>cken, haben die FG VI und VIII folgen<strong>de</strong><br />

Arbeitskreise/Projektgruppen gebil<strong>de</strong>t, die sich mit spezieller Analytik befassen:<br />

� AK Organik<br />

� AK Anorganik<br />

� AK PCR<br />

� AK mikrobiologische Analytik<br />

� AK Mikrobiologie (EFMO)<br />

� AK Mikroskopie (IAG, Sektion Futtermittelmikroskopie)<br />

� Projektgruppe LC MS<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Arbeitskreise wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n FG-Sitzungen vorgestellt und verabschie<strong>de</strong>t.<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r FG VI sind als nationale Referenzlabore für Futtermittel-Zusatzstoffe gemäß <strong>de</strong>r<br />

Verordnung (EG) Nr. 378/2005 tätig.<br />

Der VDLUFA ist Mitglied im seit 2005 bestehen<strong>de</strong>n DIN-Spiegelgremium <strong>de</strong>s CEN/TC 327<br />

(Arbeitsausschuss Futtermittel beim NAL – AA Futtermittel). Delegierte <strong>de</strong>s AA Futtermittel<br />

vertreten die <strong>de</strong>utschen Positionen bei CEN und ISO bzw. CEMA (Beratungen <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Kommission und <strong>de</strong>s ständigen Ausschusses Futtermittel).<br />

Ein Vertreter <strong>de</strong>r Fachgruppe VI - Futtermittel - <strong>de</strong>s VDLUFA ist bei Bedarf ständiger Gast in<br />

<strong>de</strong>n Besprechungen <strong>de</strong>r AFU und in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>-/Län<strong>de</strong>referentenbesprechungen.<br />

3.3.6. Tiergesundheit<br />

3.3.6.1. Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Tierseuchenkrisenmanagements auf <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>rebene<br />

Auf nationaler Ebene existieren aufgrund <strong>de</strong>r grundgesetzlich festgelegten<br />

Staatsstrukturprinzipien nur begrenzte zentrale Vorgaben zur Verwaltungsstruktur im<br />

Veterinärbereich. Da die <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r die Tiergesundheit/Tierseuchenbekämpfung im Sinne<br />

<strong>de</strong>s Vollzug <strong>de</strong>s Tierseuchengesetzes als eigene Angelegenheit ausführen, regeln sie<br />

eigenständig auch alle damit zusammenhängen<strong>de</strong>n organisatorischen Fragen, wie<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Einrichtung von Tierseuchenbekämpfungsbehör<strong>de</strong>n und die dazu gehörigen<br />

Verwaltungsverfahren. Nach <strong>de</strong>m § 2 Abs. 3 <strong>de</strong>s Tierseuchengesetzes treffen dazu<br />

ausschließlich die Län<strong>de</strong>r die näheren fachlichen und organisatorischen Bestimmungen.<br />

Die gegenwärtige Struktur zur Tiergesundheit und zur Tierseuchenbekämpfung auf <strong>Bund</strong>-<br />

Län<strong>de</strong>r-Ebene ist das Ergebnis eines langjährigen Gestaltungs- und Erfahrungsprozesses und<br />

hat sich im Grundsatz bewährt.<br />

Die Trennung <strong>de</strong>r Zuständigkeiten in <strong>de</strong>r Tiergesundheit/Tierseuchenbekämpfung zwischen<br />

<strong>Bund</strong> (Rechtsetzung) und Län<strong>de</strong>rn (Vollzug) erfor<strong>de</strong>rt Strukturen zur effizienten Koordinierung<br />

und Abstimmung zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn, aber auch zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn. Diese<br />

Koordinierung und Abstimmung erfolgt in einer Reihe von Gremien.<br />

� Auf Ministerebene wer<strong>de</strong>n Angelegenheiten <strong>de</strong>r Tierseuchenbekämpfung und<br />

Tiergesundheit in <strong>de</strong>r Agrarministerkonferenz und <strong>de</strong>r Verbraucherschutzministerkonferenz<br />

beraten.<br />

� Die Amtschefs <strong>de</strong>r für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Ressorts <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r bil<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n „Zentralen Krisenstab“. Der Zentrale Krisenstab hat die Aufgabe, ein<br />

koordiniertes Vorgehen von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn sowie ein einheitliches Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

bei <strong>de</strong>r Bekämpfung von Tierseuchen sicherzustellen und die erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen<br />

abzustimmen. Der Zentrale Krisenstab tagt nicht regelmäßig son<strong>de</strong>rn tritt im Bedarfsfall auf<br />

Antrag eines Mitglieds zusammen. Die vom Krisenstab empfohlenen Maßnahmen wer<strong>de</strong>n<br />

Seite 68 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

von <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn und vom <strong>Bund</strong> jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit<br />

umgesetzt.<br />

� In regelmäßig einberufenen Besprechungen <strong>de</strong>r Tierseuchenreferenten <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>r Leitung <strong>de</strong>s BMELV wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Aspekte <strong>de</strong>r Durchführung<br />

von bestehen<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften sowie Entwürfe neuer Rechtsetzungsvorhaben<br />

beraten.<br />

� Um die Zusammenarbeit zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn sowie <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r untereinan<strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>r Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen zu intensivieren, wur<strong>de</strong> die <strong>Bund</strong> Län<strong>de</strong>r<br />

Task Force Tierseuchenbekämpfung (Task Force) als gemeinsames Gremium <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es<br />

und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r eingerichtet. Die Task Force dient <strong>de</strong>r Beratung, gegenseitigen<br />

Unterstützung und stärkeren Vernetzung, um ein koordiniertes Vorgehen zum Schutz vor<br />

und bei <strong>de</strong>r Bekämpfung von Tierseuchen sicherzustellen. Die Task Force dient ferner <strong>de</strong>r<br />

fachlichen Vorbereitung <strong>de</strong>r Sitzungen <strong>de</strong>s Zentralen Krisenstabes <strong>de</strong>r Amtschefs.<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Task Force sind die Tierseuchenreferenten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>s<br />

Nationalen Krisenzentrums Tierseuchen <strong>de</strong>s BMELV, ein Vertreter <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Ressorts <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Verteidigung und ein Vertreter <strong>de</strong>s FLI. Task Force<br />

Sitzungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich statt. Den Vorsitz führt das BMELV.<br />

� Zur Vorbereitung <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Task Force wur<strong>de</strong> ein ständiger Arbeitsstab<br />

eingerichtet. Der Arbeitsstab besteht aus zwei Tierärzten und einem Sachbearbeiter sowie<br />

einem Fachinformatiker. Der Arbeitsstab wird von <strong>de</strong>r AGTT angeleitet. Im Auftrag von<br />

Task Force und AGTT koordiniert <strong>de</strong>r Arbeitsstab län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Projekte (z. B.<br />

Beschaffung und Unterhaltung <strong>de</strong>s Mobilen Bekämpfungszentrums <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Erstellung<br />

eines gemeinsamen Tierseuchenbekämpfungshandbuches, Vorbereitung von<br />

Län<strong>de</strong>rvereinbarungen, MKS-Vakzinebank). Der Arbeitsstab sammelt und pflegt<br />

Informationen zu län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Unterstützungsmöglichkeiten wie Tötungs- und<br />

Entsorgungskapazitäten sowie spezialisiertem Personal und koordiniert zahlreiche<br />

Arbeitsgruppen. Im Krisenfall bereitet <strong>de</strong>r Arbeitsstab Län<strong>de</strong>rentscheidungen zu <strong>de</strong>n<br />

län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Ressourcenverteilungen vor.<br />

Seite 69 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Strukturen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r Zusammenarbeit<br />

LAV<br />

Bericht<br />

AGTT<br />

Bericht<br />

Län<strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r<br />

(AGTT)<br />

Arbeitsstab<br />

AMK, VSMK<br />

Tierseuchen-<br />

Referentensitzung<br />

Abstimmung<br />

Rechtsetzungsfragen<br />

Zentraler<br />

Krisenstab<br />

fachliche Vorbereitung<br />

Task Force<br />

Tierseuchenbekämpfung<br />

Abstimmung aktueller<br />

Fragen <strong>de</strong>s Vollzugs<br />

<strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r<br />

Task Force Tierseuchenbekämpfung<br />

BMELV<br />

Vorsitz<br />

FLI<br />

Seite 70 von 97<br />

BMVg<br />

Vorsitz<br />

Vorsitz<br />

Vorsitz<br />

<strong>Bund</strong><br />

BMELV


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.3.6.2. Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Tierseuchenkrisenmagagements auf Län<strong>de</strong>rebene<br />

Einige Län<strong>de</strong>r haben miteinan<strong>de</strong>r Vereinbarungen getroffen, wie sie sich im<br />

Tierseuchenkrisenfall überregional mit Personal aushelfen können. Diese<br />

Rahmenabkommen beziehen sich sowohl auf <strong>de</strong>n Austausch von veterinärbehördlichem<br />

Fachpersonal als auch auf die Hinzuziehung von praktizieren<strong>de</strong>n Tierärzten im<br />

Tierseuchenkrisenfall. Diese Rahmenabkommen haben sich bewährt und sollen<br />

ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>r haben nach <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Vereinbarung zur Task Force<br />

Tierseuchenbekämpfung eine <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Expertenfachgruppe etabliert, die im<br />

Anfor<strong>de</strong>rungsfall län<strong>de</strong>rübergreifend in <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn unmittelbar unterstützend<br />

und beratend tätig wird (z.B. KSP 2006 in NW, AI 2007 in BY). Diese Expertenfachgruppe<br />

fin<strong>de</strong>t sich regelmäßig zu Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen zusammen und nimmt<br />

aktiv und passiv an lan<strong>de</strong>sweiten Tierseuchenübungen teil.<br />

Gesetze, Verordnungen,<br />

<strong>Bund</strong>estierseuchenkrisenplan mit<br />

gemeinsamem<br />

Tierseuchenbekämpfungshandbuch<br />

Kommunikation,<br />

Koordination<br />

Lan<strong>de</strong>sverordnungen und Tierseuchenbekämpfungspläne <strong>de</strong>r<br />

<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r<br />

Rahmenvereinbarung und gegenseitige Unterstützung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Anleitung,<br />

Kommunikation,<br />

Koordination,<br />

Unterstützung,<br />

Vernetzung und gegenseitige Unterstützung <strong>de</strong>r Kreise<br />

Krisenpläne und Verfahrensanweisungen<br />

Kommunikationswege und Krisenpläne im Tierseuchenkrisenfall<br />

Die Zusammenarbeit in <strong>de</strong>n Bereichen Tiergesundheit einschließlich <strong>de</strong>r unschädlichen<br />

Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist darüber hinaus in 2.1 (s. BMELV, FLI) und 3.3.3.<br />

dargestellt.<br />

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3.3.7. Tierschutz<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Bund</strong>-/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung <strong>de</strong>s BMELV<br />

<strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich statt. Zu<br />

<strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung gehören insbeson<strong>de</strong>re die Beratung von<br />

Rechtsetzungsvorhaben sowie die Information <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r über Rechtsetzungsvorhaben auf<br />

Gemeinschaftsebene. Weiterhin wer<strong>de</strong>n von Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Wirtschaft und von Bürgern<br />

vorgelegte tierschutzrechtliche Fragestellungen grundsätzlicher Art erörtert.<br />

weitere Behör<strong>de</strong>n<br />

Es erfolgt ein Informationsaustausch zwischen <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Tierschutz zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>n Polizei- und Zollbehör<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esanstalt für Güterverkehr (BAG). An <strong>de</strong>n<br />

Grenzkontrollstellen besteht naturgemäß ein beson<strong>de</strong>rs intensiver Informationsaustausch.<br />

Die Polizei wirkt bei <strong>de</strong>r Kontrolle von Tiertransporten im fließen<strong>de</strong>n Verkehr mit und ist im<br />

Einzelfall behördliche Anlaufstelle für die Aufnahme und Weiterleitung von Beschwer<strong>de</strong>n an die<br />

für <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Tierschutzgesetzes zuständigen Behör<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>Bund</strong>esanstalt für Güterverkehr (BAG) überwacht <strong>de</strong>n fließen<strong>de</strong>n Verkehr. Von <strong>de</strong>n<br />

Kontrollen sind auch Tiertransportfahrzeuge betroffen. Da die <strong>Bund</strong>esanstalt keine eigene<br />

Zuständigkeit für Tierschutzkontrollen hat, wer<strong>de</strong>n bei Bedarf die Veterinärbehör<strong>de</strong>n unmittelbar<br />

zugezogen o<strong>de</strong>r über festgestellte Mängel informiert.<br />

3.4. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />

3.4.1. Fortbildungskonzepte in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong>n<br />

Definition <strong>de</strong>r Begriffe:<br />

Fortbildungskonzept vorhan<strong>de</strong>n<br />

Ja/nein Einführung geplant<br />

<strong>BVL</strong> ja<br />

BfR ja<br />

FLI nein ja<br />

BLE nein ja, längerfristig<br />

JKI ja ja, bedarfsorientiert<br />

Ausbildung: Die Vermittlung von Lehrinhalten, die auf einen Berufsabschluss gerichtet<br />

ist.<br />

Fortbildung: Die Vermittlung von Lehrinhalten nach einem erfolgten Berufsabschluss,<br />

ohne dass dabei ein weiterer Bildungsabschluss angestrebt wer<strong>de</strong>n<br />

muss. Der Begriff „Schulung“ wird synonym verwen<strong>de</strong>t.<br />

Weiterbildung: Die Vermittlung von Lehrinhalten zum Erlangen eines über <strong>de</strong>n erfolgten<br />

Berufsabschluss hinausgehen<strong>de</strong>n weiterqualifizieren<strong>de</strong>n Abschlusses.<br />

Seite 72 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.4.2. Feststellung <strong>de</strong>s Aus-, Weiter- und Fortbildungsbedarfs<br />

In je<strong>de</strong>r Kontrollbehör<strong>de</strong> wird unter Berücksichtigung<br />

� <strong>de</strong>s Zuständigkeitsbereichs,<br />

� <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kontrollobjekte und<br />

� <strong>de</strong>r Risikobewertung <strong>de</strong>r Kontrollobjekte<br />

ermittelt, über welche Qualifikationen das Kontrollpersonal verfügen muss.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen Qualifikationen für das wissenschaftliche und sachkundige (nicht<br />

wissenschaftliche) Kontrollpersonal wer<strong>de</strong>n durch eine fachlich einschlägige Aus- und<br />

Weiterbildung erworben. Die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an die Aus- und Weiterbildung für das<br />

sachkundige (nicht wissenschaftliche) Kontrollpersonal sind in <strong>de</strong>n unten aufgeführten<br />

bun<strong>de</strong>sweit gelten<strong>de</strong>n Verordnungen 2 , die durch Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n, festgelegt.<br />

Die Anfor<strong>de</strong>rungen an das wissenschaftlich ausgebil<strong>de</strong>te Kontrollpersonal sind län<strong>de</strong>rspezifisch<br />

durch Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Lebensmittelchemiker und für <strong>de</strong>n höheren<br />

Veterinärdienst geregelt. Grundsatz ist auch in bei<strong>de</strong>n Bereichen eine <strong>de</strong>finierte praktische<br />

Tätigkeit und ein Theoriekursus mit abschließen<strong>de</strong>r Prüfung.<br />

Nach dieser abgeschlossenen Aus- und Weiterbildung besteht beson<strong>de</strong>rer Schulungsbedarf<br />

(Fortbildungsmaßnahmen)<br />

� bei neuen und / o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Rechtsvorschriften,<br />

� bei <strong>de</strong>r Einführung neuer Technologien, Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n und /o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />

von Han<strong>de</strong>lsbedingungen sowie<br />

� für die ständige Wissensauffrischung und -erweiterung.<br />

Die Behör<strong>de</strong>n legen in <strong>de</strong>n Haushaltsplänen Finanzmittel für die Aus-, Weiter- und<br />

Fortbildungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Personals fest.<br />

3.4.3. Umsetzung <strong>de</strong>s Aus- und Weiterbildungs- sowie Fortbildungsplans<br />

Die Aus- und Weiterbildungsinhalte zum Erwerb <strong>de</strong>r Qualifikationen für Kontrollpersonal sind<br />

auf die späteren Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r zugeschnitten. Sie umfassen einen praktischen und einen<br />

theoretischen Abschnitt von unterschiedlicher Dauer und wer<strong>de</strong>n laufend <strong>de</strong>n aktuellen<br />

Rechtsvorgaben und Überwachungsbedingungen angepasst. Inhalt und Dauer <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

sind <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle zu entnehmen.<br />

2<br />

Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an die in <strong>de</strong>r Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure<br />

(Futtermittelkontrolleur-Verordnung – FuttMKontrV vom 28.03.2003 ( BGBl. I, S. 464)<br />

Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rung gemäß § 41 Abs. 2 <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>gesetzes<br />

an die in <strong>de</strong>r Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur – Verordnung – LKonV) vom<br />

17.08.2001 (BGBl. I, S. 2236)<br />

Seite 73 von 97


Qualifikatione<br />

n<br />

EU-Recht<br />

Amtstierarzt (ATA)<br />

VO (EG) Nr. 882/2004<br />

Lebensmittelchemi<br />

ker<br />

(LMCh)<br />

Lebensmittelkontroll<br />

eur<br />

(LMK)<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Futtermittelkontrolleur<br />

(FMK)<br />

VO (EG) Nr. 882/2004 VO (EG) Nr. 882/2004 VO (EG) Nr. 882/2004<br />

<strong>Bund</strong>esrecht TAppV LKonV FuttMKontrV<br />

Lan<strong>de</strong>srecht<br />

Ausbildungs-<br />

bzw.<br />

fachbezogene<br />

Einstellungs-<br />

voraussetzun<br />

gen<br />

Fachbezogen<br />

e<br />

Weiterbildung<br />

Verordnungen über die<br />

Qualifikation und<br />

Prüfung für <strong>de</strong>n höheren<br />

veterinärmedizinischen<br />

Dienst<br />

Tierärztliche Approbation<br />

und<br />

län<strong>de</strong>rspezifische<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

län<strong>de</strong>rspezifisch<br />

APV, Gesetz zum<br />

Schutz <strong>de</strong>r<br />

Berufsbezeichnung<br />

“Staatlich geprüfter<br />

LMCh“<br />

Studium<br />

Lebensmittelchemie mit<br />

2.Prüfungs-<br />

abschnitt o<strong>de</strong>r<br />

Hochschuldiplom und<br />

Staatsprüfung für<br />

„Staatlich geprüfte<br />

Lebensmittelchemiker“<br />

Berufspraktische<br />

Ausbildung nach APV<br />

APV<br />

Fortbildungs-<br />

Prüfung nach<br />

Berufsbildungsgesetz<br />

(BBG) o<strong>de</strong>r<br />

Handwerksordnung (HO)<br />

in Berufen mit<br />

Lebensmittelumgang<br />

o<strong>de</strong>r einschlägige<br />

Verwaltungserfahrungen<br />

Theoretischer Lehrgang<br />

mind. 6 Monate, übrige<br />

Zeit prakt. Unterweisung<br />

einschließlich Praktika in<br />

mit Untersuchung und<br />

Beurteilung betrauten<br />

Ämtern<br />

APV bzw. Futtermittelsachkun<strong>de</strong>-<br />

Lan<strong>de</strong>sverordnungen<br />

Hochschulabschluss in Agrar-<br />

o<strong>de</strong>r Ernährungswissenschaften,<br />

Veterinärmedizin,<br />

Lebensmittelchemie<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Fortbildungsprüfung nach BBG<br />

o<strong>de</strong>r HO und 3 J. leiten<strong>de</strong><br />

Tätigkeit in <strong>de</strong>r<br />

Futtermittelwirtschaft<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Techniker Agrarwirtschaft und 3<br />

J. leiten<strong>de</strong> Tätigkeit in<br />

Futtermittelbetrieb(en)<br />

Theoretischer Lehrgang mind. 10<br />

Wochen, übrige Zeit prakt.<br />

Unterweisung einschließlich<br />

Praktika in mit Untersuchung und<br />

Beurteilung betrauten Ämtern<br />

und Laboratorien<br />

Seite 74 von 97<br />

Amtlicher Tierarzt<br />

(ATa)<br />

VO (EG) Nr. 882/2004<br />

VO (EG) Nr. 854/2004<br />

TAppV<br />

Bekanntmachung vom<br />

11.10.2004<br />

(BAnz. Vom 28.10.2004,<br />

S.22435) 1<br />

TAppO<br />

Tierärztliche<br />

Approbation<br />

Schlachttier- und<br />

Fleischuntersuchung unter<br />

Aufsicht;<br />

Studienabschluss vor<br />

Wintersemester<br />

2005/2006 zusätzlich<br />

Nachschulung<br />

Amtlicher<br />

Fachassistent<br />

(aFa)<br />

VO (EG) Nr. 882/2004<br />

VO (EG) Nr. 854/2004<br />

Weinkontrolleur<br />

VO (EG) Nr. 882/2004<br />

TierLMÜV § 31 Weingesetz<br />

APV<br />

Hauptschulabschluss<br />

500 Stun<strong>de</strong>n theoretische<br />

Ausbildung, 400 Stun<strong>de</strong>n<br />

praktische Ausbildung<br />

Als Weinkontrolleur soll<br />

nur bestellt wer<strong>de</strong>n, wer in<br />

<strong>de</strong>r Sinnenprüfung <strong>de</strong>r<br />

von ihm zu<br />

überwachen<strong>de</strong>n<br />

Erzeugnisse erfahren ist,<br />

das Verfahren ihrer<br />

Verarbeitung zu beurteilen<br />

vermag und mit <strong>de</strong>n<br />

einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften<br />

vertraut ist.<br />

In <strong>de</strong>r Regel Dipl. Ing.<br />

Weinbau o<strong>de</strong>r ähnliche<br />

Ausbildung<br />

Gesamtdauer län<strong>de</strong>rspezifisch Min<strong>de</strong>stens 1 Jahr 2 Jahre 6 Monate 200 Stun<strong>de</strong>n 900 Stun<strong>de</strong>n In <strong>de</strong>r Regel 3 Jahre<br />

Tabelle: Aus- und Weiterbildungsvorgaben<br />

1 Bekanntmachung zur Durchführung von Artikel 5 Nr. 7 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Buchstabe A <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 854/2004 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates<br />

vom 29.<strong>April</strong> 2004 mit beson<strong>de</strong>ren Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABL. EU Nr. L 226 S.83)<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r beruflichen Qualifikationen amtlicher Tierärzte


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

3.4.4. Dokumentation und Bewertung <strong>de</strong>r Ausbildung/Schulung (Fortbildung)<br />

Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidat seine Kenntnisse<br />

und Fähigkeiten vor einer von <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> berufenen Prüfungskommission zu belegen hat.<br />

Gleichzeitig wer<strong>de</strong>n durch die externe Besetzung <strong>de</strong>r Prüfungskommission und eine interne<br />

Evaluierung <strong>de</strong>r Theorielehrgänge die Lehrinhalte bewertet.<br />

Die Prüfungszeugnisse <strong>de</strong>s Kontrollpersonals liegen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> vor.<br />

Die Dokumentation <strong>de</strong>r absolvierten Schulungen (Fortbildungen) liegt bei <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Dienststelle vor. Die Dokumentation und Bewertung obliegt <strong>de</strong>r jeweiligen Dienststelle und wird<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Qualitätsmanagementsystems dokumentiert.<br />

4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />

4.1 Gültige Notfallpläne<br />

Notfallplan Übungen<br />

Bereich<br />

vorhan<strong>de</strong>n<br />

Lebensmittelsicherheit <br />

Futtermittelsicherheit<br />

Tiergesundheit ja<br />

Verbreitung<br />

ja län<strong>de</strong>rspezifisch/<br />

län<strong>de</strong>r-<br />

FIS-VL<br />

ja<br />

übergreifend<br />

FIS-VL<br />

Im Bereich Tierschutz sind allgemeine Notfallpläne nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Auf Län<strong>de</strong>rebene sind<br />

teilweise Notfallpläne für <strong>de</strong>n Bereich Unfälle mit Tiertransporten vorhan<strong>de</strong>n.<br />

4.1.1. Tiergesundheit<br />

Katalog für bun<strong>de</strong>seinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen<br />

(<strong>Bund</strong>esmaßnahmenkatalog Tierseuchen) vom 12. <strong>April</strong> 1995 mit mehreren Ergänzungen:<br />

TSN<br />

Der Katalog soll einen bun<strong>de</strong>seinheitlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bekämpfung hoch<br />

kontagiöser und ggf. mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen einhergehen<strong>de</strong>r Tierseuchen<br />

darstellen. Er enthält keine Rechtsvorschriften, son<strong>de</strong>rn listet die notwendigen Einrichtungen<br />

(Krisenzentren) und die gebotenen (in speziellen Verordnungen vorgeschriebenen) Maßnahmen<br />

auf. Die Län<strong>de</strong>r setzen <strong>de</strong>n Katalog aufgrund ihrer Organisationshoheit um (Notfallpläne <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r). Als Ergänzung zum <strong>Bund</strong>esmaßnahmenkatalog Tierseuchen wird ein<br />

Tierseuchenbekämpfungshandbuch erstellt. Das Tierseuchenbekämpfungshandbuch ist eine<br />

<strong>Stand</strong>ardsammlung / Handreichung zur Unterstützung <strong>de</strong>r Veterinärbehör<strong>de</strong>n, auf das die<br />

Behör<strong>de</strong>n über TSN zugreifen können.<br />

Seite 75 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

4.2. Organisation <strong>de</strong>r Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung<br />

Verbindungsbehör<strong>de</strong>/n<br />

<strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Rochusstr. 1<br />

53123 Bonn<br />

Tel. + 49 228 529 3624<br />

Fax + 49 228 529 4221<br />

poststelle@bmelv.bund.<strong>de</strong><br />

<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />

Lebensmittelsicherheit (<strong>BVL</strong>)<br />

Referat 103<br />

Postfach 48 04 47<br />

12254 Berlin<br />

Tel. +49 3018444-00-0<br />

Fax +49 3018444-89 99 9<br />

poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />

www.bvl.bund.<strong>de</strong><br />

Friedrich-Loeffler-Institut –<br />

<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für<br />

Tiergesundheit<br />

Südufer 10<br />

17493 Greifswald – Insel Riems<br />

Tel.: +49 - 3 83 51 - 70<br />

Fax: +49 - 3 83 51 - 72 19<br />

poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />

Julius Kühn-Institut,<br />

<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für<br />

Kulturpflanzen (JKI)<br />

Messeweg 11-12<br />

38104 Braunschweig<br />

Telefon: 05 31/2 99-5<br />

Fax: 05 31/2 99 30 00<br />

poststelle@jki.bund.<strong>de</strong><br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />

Max-Dohrn-Straße 8-10<br />

10589 Berlin<br />

Tel. +49 30 8412 0<br />

Fax +49 30 8412 4741<br />

poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

Regelungen <strong>de</strong>r gegenseitigen Unterstützung:<br />

Aufgabenbereich<br />

Referat<br />

321<br />

Seite 76 von 97<br />

Grundsätzliche übergeordnete<br />

Fragen <strong>de</strong>r<br />

Lebensmittelüberwachung.<br />

Futtermittelsicherheit,<br />

Tierernährung<br />

Tierschutz<br />

Referat<br />

324<br />

Referat<br />

331<br />

Referat Tiergesundheit<br />

332<br />

Referat Tierseuchen-Krisenzentrum,<br />

333 EU-Han<strong>de</strong>l und Einfuhr<br />

Koordination von Fragen <strong>de</strong>r Lebensmittel<br />

sowie Materialien und Gegenstän<strong>de</strong>, die<br />

dazu bestimmt sind, mit LM in Berührung<br />

zu kommen in Bezug auf die Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Überwachung.<br />

Tiergesundheit<br />

Risikobewertung bei Tierseuchen<br />

Betreiben einer Reihe nationaler und<br />

internationaler Referenzlaboratorien<br />

Pflanzengesundheit<br />

Risikobewertungen sowie<br />

Metho<strong>de</strong>nentwicklung im Bereich<br />

Lebensmittelsicherheit,<br />

Futtermittelsicherheit, verbrauchernahe<br />

Produkte, Tierschutz.<br />

EFSA Kontaktstelle


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

5. Rahmenkonzept Qualitätsmanagement<br />

Um die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zu erfüllen, müssen die zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Qualitätsmanagementsysteme einrichten, die verbindliche Regelungen<br />

zur Aufgabenerfüllung beinhalten.<br />

Die verfassungsrechtlichen Grundsätze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rzuständigkeiten wer<strong>de</strong>n durch die EUrechtlichen<br />

Vorschriften nicht angetastet. Aus <strong>de</strong>m EU-Recht ergibt sich keine Verpflichtung für<br />

ein bun<strong>de</strong>seinheitliches, verbindliches Qualitätsmanagementsystem.<br />

Das QM-Rahmenkonzept <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r besteht aus län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n QM-Grundsatzpapieren,<br />

Verfahrensanweisungen und weiteren QM-relevanten Dokumenten.<br />

An <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>s Rahmenkonzeptes sind folgen<strong>de</strong> Gremien beteiligt: die LAV, die LAV-<br />

Arbeitsgruppe „Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz“ (AGQM) sowie je<br />

nach fachlicher Betroffenheit die übrigen LAV-Arbeitsgruppen.<br />

Län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Verfahrensanweisungen sind Dokumente, die zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

vereinbarte Rahmenvorgaben für Verfahren enthalten, die <strong>de</strong>r Sicherung von einheitlichen<br />

Qualitätsstandards im gesundheitlichen Verbraucherschutz dienen. Sie wer<strong>de</strong>n von LAV-<br />

Arbeitsgruppen grundsätzlich im Auftrag <strong>de</strong>r LAV erstellt.<br />

Sie wer<strong>de</strong>n durch Beschluss <strong>de</strong>r LAV für geeignet erklärt, <strong>de</strong>n Qualitätsmanagementsystemen<br />

<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu Grun<strong>de</strong> gelegt zu<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies kann z. B. erfolgen durch<br />

� Übernahme <strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Verfahrensanweisungen in die Dokumentation <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme,<br />

� Verweisung auf die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Verfahrensanweisungen in <strong>de</strong>r Dokumentation<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme,<br />

� Einbeziehung <strong>de</strong>r Vorgaben in die Dokumente <strong>de</strong>r jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme.<br />

Die AGQM führt ein Verzeichnis aller beschlossenen QM-Dokumente mit Datum <strong>de</strong>r<br />

Beschlussfassung.<br />

Erklärungen und Definitionen von QM-Fachbegriffen wer<strong>de</strong>n als Glossar in einem alphabetisch<br />

geordneten, offenen Verzeichnis geführt.<br />

Die AGQM stellt alle QM-Dokumente sowie das aktuelle Verzeichnis aller QM-Dokumente<br />

zeitnah in das Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FIS-VL)<br />

im Bereich Gremien, LAV-Arbeitsgruppen ein.<br />

Die LAV und die fachlich jeweils zuständigen LAV-Arbeitsgruppen gewährleisten die Verteilung<br />

<strong>de</strong>r beschlossenen QM-Dokumente an die für <strong>de</strong>n gesundheitlichen Verbraucherschutz jeweils<br />

zuständigen Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />

6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen Kriterien<br />

nach <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004<br />

Die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Grundsatzpapiere und Verfahrensanweisungen zum Zweck <strong>de</strong>r<br />

einheitlichen Anwendung <strong>de</strong>r „Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagement-<br />

Systemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz“ als Rahmenvorgaben sind im FIS-VL<br />

einzusehen.<br />

Län<strong>de</strong>rspezifische Regelungen sind <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

Seite 77 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />

Interessenkonflikte wer<strong>de</strong>n sowohl durch das <strong>Bund</strong>esbeamtengesetz als auch durch <strong>de</strong>n § 3<br />

Absatz 3 <strong>de</strong>s Tarifvertrags für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst ausgeschlossen.<br />

Darüber hinaus bestimmt § 3 <strong>de</strong>r AVV Rahmenüberwachung für <strong>de</strong>n Lebensmittelbereich, dass<br />

bestimmte Tätigkeiten <strong>de</strong>s Personals nur nach Genehmigung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> erlaubt sind.<br />

6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem Personal<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

6.5 Angemessene rechtliche Vollmachten<br />

Die angemessenen rechtlichen Vollmachten für die zuständigen Behör<strong>de</strong>n zur Durchführung<br />

und Durchsetzung <strong>de</strong>s Fachrechts ergeben sich aus <strong>de</strong>n europarechtlichen und<br />

bun<strong>de</strong>srechtlichen Fachregelungen. Diese können durch fachspezifische lan<strong>de</strong>srechtliche<br />

Regelungen ergänzt sein. Daneben sind Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>nrecht wichtige<br />

rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung <strong>de</strong>s Fachrechts. Weitere Ausführungen zu diesem<br />

Punkt sind <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

6.6. Kooperation <strong>de</strong>r Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

Der <strong>Bund</strong> für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkun<strong>de</strong> e. V., als wichtigster Verband <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Lebensmittelwirtschaft, stellt allen Unternehmen im Lebensmittelbereich eine<br />

Datenbank mit <strong>de</strong>n Kontaktdaten <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Unternehmen verantwortlichen Krisenmanager<br />

sowie Informationen über <strong>Bund</strong>esland, Betriebsart und Produktkategorien <strong>de</strong>r Betriebe zur<br />

Verfügung Mittels einer einfachen Suchfunktion können im Krisenfall gezielt Betriebsstätten<br />

selektiert wer<strong>de</strong>n, eine Trefferliste mit <strong>de</strong>n notwendigen Kontaktdaten <strong>de</strong>r Krisenmanager<br />

ausgedruckt o<strong>de</strong>r direkt eine E-Mail-Nachricht an die gesuchten Krisenmanager versandt<br />

wer<strong>de</strong>n. Seit Mai 2008 sind auch die obersten Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und das <strong>BVL</strong><br />

in dieses branchenweite Informationsnetzwerk integriert, so dass im Krisenfall die<br />

wechselseitige Erreichbarkeit <strong>de</strong>r Verantwortlichen sowohl in <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n als<br />

auch in <strong>de</strong>r Wirtschaft ermöglicht wird.<br />

Die Vertreter <strong>de</strong>r Wirtschaftsverbän<strong>de</strong> im Futtermittelsektor und <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen<br />

Organisationen erhalten regelmäßig Gelegenheit, sich bei Anhörungen mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> und <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn auszutauschen. Gegenstand <strong>de</strong>r Beratungen sind insbeson<strong>de</strong>re<br />

Rechtsetzungsvorhaben, Fragen zur Auslegung <strong>de</strong>s Futtermittelrechts und Möglichkeiten zur<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r guten fachlichen Praxis, die auf die Sicherheit <strong>de</strong>r Futtermittel abzielt. In <strong>de</strong>r<br />

Kooperation zwischen <strong>de</strong>r Futtermittelwirtschaft mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n u. a.<br />

abgestimmte Merkblätter o<strong>de</strong>r Leitfä<strong>de</strong>n für die Ausgestaltung von Verfahren und <strong>de</strong>ren<br />

Kontrolle erarbeitet, die sich an Futtermittelunternehmen und die zuständigen Behör<strong>de</strong>n richten.<br />

6.7. Dokumentierte Verfahren<br />

Seite 78 von 97


QMS<br />

Ja/nein<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Einführung geplant<br />

<strong>BVL</strong> ja<br />

BfR ja<br />

FLI ja<br />

BLE nein ja<br />

JKI nein ja, in Teilbereichen<br />

6.8. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />

7 Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />

Eine vom <strong>BVL</strong> koordinierte „<strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>r-Redaktionsgruppe MNKP“ überprüft jährlich <strong>de</strong>n<br />

Rahmenplan zum MNKP. Sie macht Vorschläge zur Fortschreibung <strong>de</strong>s Rahmenplans sowie<br />

nach Vorliegen und Auswertung <strong>de</strong>s Jahresberichts nach Artikel 44 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004<br />

gegebenenfalls zur entsprechen<strong>de</strong>n Anpassung <strong>de</strong>s Rahmenplans. Diese durch die<br />

Redaktionsgruppe erarbeiteten Vorschläge wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zur Abstimmung vorgelegt und<br />

von diesen beschlossen.<br />

Die Überprüfung und Fortschreibung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rpläne liegt in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />

Seite 79 von 97


B. Bereich Pflanzengesundheit<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Integrierter mehrjähriger Einzel-Kontrollplan<br />

Modul Pflanzengesundheit<br />

Dieses Modul gilt für die Perio<strong>de</strong>:<br />

01.01.<strong>2012</strong> bis 31.12.2016<br />

Kontaktstelle für <strong>de</strong>n Bereich Pflanzengesundheit:<br />

Name und Anschrift Julius Kühn-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen<br />

(JKI)<br />

Institut Pflanzengesundheit<br />

Messeweg 11-12<br />

D-38104 Braunschweig<br />

Email-Adresse ag@jki.bund.<strong>de</strong><br />

Telefon 0531 299 3371<br />

FAX 0531 299 3007<br />

Der Text zum ‚Modul Pflanzengesundheit’ bezieht sich auf die phytosanitären Kontrollen in<br />

Deutschland und schließt hierbei auch alle für <strong>de</strong>n Kontrollplan wichtigen Aktivitäten <strong>de</strong>r<br />

<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r einschließlich Angaben zu Ressourcen mit ein. Gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />

882/2004 in Verbindung mit <strong>de</strong>r Richtlinie 2000/29/EG bezieht sich dieses Modul nur auf die<br />

Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n aus Drittlän<strong>de</strong>rn und<br />

das Verbringen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n innerhalb<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft.<br />

Das JKI, Institut Pflanzengesundheit, hat dieses Modul fe<strong>de</strong>rführend in Wahrnehmung seiner<br />

Funktion als nationale Koordinierungs- und Kontaktstelle für pflanzengesundheitliche Fragen<br />

gemäß Artikel 1 (4) <strong>de</strong>r Richtlinie 2000/29/EG 3 in Abstimmung mit <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Kontaktpersonen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erstellt.<br />

3<br />

„Zu diesem Zweck errichtet o<strong>de</strong>r benennt je<strong>de</strong>r Mitgliedstaat eine einzige Behör<strong>de</strong>, die zumin<strong>de</strong>st als<br />

Koordinierungs- und Kontaktstelle für pflanzengesundheitliche Fragen zuständig ist.“<br />

Seite 80 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Inhalt <strong>de</strong>s Plans<br />

1. Strategische Zielsetzungen im Bereich Pflanzengesundheit<br />

1.1 Umsetzung <strong>de</strong>s risikoorientieren Überwachungsansatzes<br />

1.2 Einführung und weitere Verbesserung von QM-Maßnahmen bei allen<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

1.3 Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

Pflanzengesundheit und zum frühzeitigen Erkennen und <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Einschleppung von Schadorganismen<br />

1.4 Ausbau und Vernetzung <strong>de</strong>r Kontrollstrategien und Stärkung<br />

interdisziplinärer Kontrollkonzepte<br />

1.5 Bessere Information für Verbraucher und Bürger<br />

2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlabors<br />

und beauftragten Kontrollstellen<br />

2.1 Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />

2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />

2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />

3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

3.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />

3.1.1. Organisationsstrukturen<br />

3.1.2. Personalressourcen<br />

3.1.3. Ressourcen, die zur Unterstützung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

3.2. Laboratorien<br />

3.3. Kontrollsystem Pflanzengesundheit<br />

3.4. Kooperation <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n mit verwandten Kontrolltätigkeiten<br />

3.5. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />

4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />

5. Regelungen für Audits <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen<br />

Kriterien nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004<br />

6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />

6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />

6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />

6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem<br />

Personal<br />

6.5. Angemessene rechtliche Vollmachten<br />

Seite 81 von 97


6.6. Dokumentierte Verfahren<br />

<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

6.7. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />

7. Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />

Seite 82 von 97


<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

1. Strategische Zielsetzungen im Bereich Pflanzengesundheit<br />

Durch die fortschreiten<strong>de</strong> Globalisierung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls mit Pflanzen, Pflanzenprodukten und<br />

sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n nimmt das Risiko einer Verschleppung von Schadorganismen zu. Ein-<br />

und Verschleppungen von Schadorganismen und damit entstehen<strong>de</strong> Schä<strong>de</strong>n sollen durch die<br />

Arbeit im Bereich Pflanzengesundheit weitestgehend minimiert wer<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n möglichen<br />

Schä<strong>de</strong>n zählt neben direkten Verlusten durch Quarantäneschadorganismen und neue<br />

Schadorganismen auch, dass durch die Einschleppung dieser Schadorganismen <strong>de</strong>r Einsatz<br />

von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland vermehrt notwendig wird, wenn biologische<br />

Kontrollsysteme im geän<strong>de</strong>rten Schadorganismenspektrum nicht mehr greifen.<br />

Die effektive Arbeit im Kontrollbereich Pflanzengesundheit wird durch ein steigen<strong>de</strong>s<br />

pflanzengesundheitliches Risiko immer wichtiger. Folgen<strong>de</strong> Zielsetzungen, <strong>de</strong>ren hier genannte<br />

Reihenfolge nicht wertend zu verstehen ist, sollen die Effektivität im Kontrollbereich<br />

Pflanzengesundheit sicherstellen:<br />

Strategische Ziele<br />

1 Umsetzung <strong>de</strong>s risikoorientierten Überwachungsansatzes<br />

2 Einführung und weitere Verbesserung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n<br />

3 Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit<br />

und zum frühzeitigen Erkennen von Schadorganismen und <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Einschleppung von relevanten Schadorganismen<br />

4 Ausbau und Vernetzung <strong>de</strong>r Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer<br />

Kontrollkonzepte<br />

5 Bessere Information für Verbraucher und Bürger<br />

1.1 Umsetzung <strong>de</strong>s risikoorientieren Überwachungsansatzes<br />

Die Durchführung <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen Kontrollen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen<br />

und an<strong>de</strong>ren möglichen Befallsgegenstän<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>ren Einfuhr und beim Verbringen erfolgt<br />

basierend auf § 8, § 8b sowie § 13f <strong>de</strong>r PBVO und Anhang V <strong>de</strong>r RL 2000/29/EG. Die in<br />

Anhang V <strong>de</strong>r Richtlinie gelisteten Warenarten wur<strong>de</strong>n nach einer Risikobeurteilung festgelegt.<br />

Sie müssen bei <strong>de</strong>r Einfuhr in je<strong>de</strong>m Fall kontrolliert wer<strong>de</strong>n und auch beim Verbringen sind<br />

Kontrollen vorgeschrieben. Bedingt durch das hohe Risiko liegt <strong>de</strong>r Schwerpunkt in <strong>de</strong>r<br />

Überwachung von Pflanzen zum Anpflanzen.<br />

Kontrollpflichtige Warenarten können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gemäß § 8b<br />

<strong>de</strong>r PBVO und Richtlinie 2004/103/EG am Bestimmungsort kontrolliert wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Regel<br />

können die Kontrollen je nach Risikoeinschätzung <strong>de</strong>r Warenart am Bestimmungsort intensiver<br />

gestaltet wer<strong>de</strong>n als dies an <strong>de</strong>n Einlassstellen möglich ist, beispielsweise im Falle von Pflanzen<br />

zum Anpflanzen.<br />

Das JKI unterstützt die Kontrolltätigkeit <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste durch die Erstellung von<br />

Risikoanalysen für neue Schadorganismen nach § 4a <strong>de</strong>r PBVO. Den Risikobewertungen<br />

entsprechend können gemäß § 8 (4) auch nicht-kontrollpflichtige Warenarten untersucht<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn Tatsachen o<strong>de</strong>r Erkenntnisse auf ein signifikantes pflanzengesundheitliches<br />

Risiko hinweisen.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>n kontrollpflichtigen Warenarten muss Verpackungsholz in Gebrauch nach § 7b<br />

<strong>de</strong>r PBVO vom Importeur angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn es bei <strong>de</strong>r Einfuhr für Warenarten<br />

verwen<strong>de</strong>t wird, die auf einer gemäß § 8 (4) <strong>de</strong>r PBVO vom JKI veröffentlichten Risikowarenliste<br />

aufgeführt sind. Die Pflanzenschutzdienste führen stichprobenartig Kontrollen <strong>de</strong>s<br />

Verpackungsholzes in Gebrauch durch. Hierbei orientieren sie sich an weiteren Risikofaktoren<br />

wie <strong>de</strong>r Herkunft <strong>de</strong>s Verpackungsholzes.<br />

Bei bestimmten Pflanzen und Pflanzenprodukten wird durch die Verordnung 1756/2004, die das<br />

geringere Risiko einiger Warenarten mit bestimmter Herkunft berücksichtigt, eine reduzierte<br />

Kontrollhäufigkeit zugelassen. Dies ist in § 8 (3) <strong>de</strong>r PBVO in <strong>de</strong>utsches Recht umgesetzt.<br />

Ein weiterer Ansatz für die Umsetzung <strong>de</strong>r risikoorientierten Überwachung ist, Fun<strong>de</strong> von<br />

Schadorganismen in an<strong>de</strong>ren Sendungen bei <strong>de</strong>n Einfuhrkontrollen möglichst effektiv und<br />

schnell zu berücksichtigen. Zur Unterstützung <strong>de</strong>r Kontrollen wer<strong>de</strong>n durch das JKI<br />

Auswertungen aus <strong>de</strong>m Frühwarnsystem <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit durchgeführt und regelmäßig<br />

an die Inspektoren weitergeleitet, so dass aktuelle Risikolagen bei <strong>de</strong>n Kontrollen berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei die Herkunft <strong>de</strong>r Warenart. Es wird auch<br />

angestrebt, <strong>de</strong>rartige Auswertungen europaweit in die Gesetzgebung mit eingehen zu lassen<br />

und bei akuten Risiken ggf. schnell mit Importeinschränkungen reagiert wird.<br />

Für die Durchführung von <strong>de</strong>utschlandweit beson<strong>de</strong>rs wichtigen Notmaßnahmen wer<strong>de</strong>n<br />

Leitlinien erarbeitet, um eine einheitliche Vorgehensweise in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und damit ein<br />

einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten. In <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Leitlinien wird eine am<br />

Risiko orientierte Vorgehensweise berücksichtigt, so dass die in <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Ressourcen möglichst effektiv eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

1.2 Einführung und weitere Verbesserung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n<br />

Die Umsetzung von QM-Maßnahmen ist <strong>de</strong>n einzelnen Behör<strong>de</strong>n überlassen. Eine<br />

Vereinheitlichung <strong>de</strong>r Maßnahmen und Qualitätsstandards wird jedoch angestrebt. Der<br />

Arbeitskreis zur Qualitätssicherung in <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen Diagnostik hat zum Ziel,<br />

einheitliche, validierte Metho<strong>de</strong>n nach ISO 17025:2005 für bestimmte Bereiche in <strong>de</strong>r Diagnostik<br />

zu verwen<strong>de</strong>n. Er besteht seit 2009 und setzt seine Arbeit fort.<br />

In <strong>de</strong>r Umsetzung von pflanzengesundheitlichen Maßnahmen wird eine Qualitätssicherung<br />

angestrebt, die durch die <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Auditgruppe im Rahmen von Auditreisen zu<br />

unterschiedlichen Kontrollbereichen in wechseln<strong>de</strong> <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r unterstützt wird. Hierbei<br />

wer<strong>de</strong>n einzelne Verfahrensweisen bei Kontrollaktivitäten auf Lan<strong>de</strong>sebene durch Experten aus<br />

an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn und aus <strong>de</strong>m JKI hinsichtlich ihrer Qualität überprüft und<br />

Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen einer Berichterstattung aufgezeigt.<br />

Eine wesentliche QM-Maßnahme im Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit ist die Absicherung von<br />

einheitlich durchgeführten Kontrollmaßnahmen durch die Nutzung eines Kompendiums für<br />

Pflanzengesundheitskontrollen, in <strong>de</strong>m Verfahrensweisen <strong>de</strong>tailliert dokumentiert sind. Auch die<br />

jährlich stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> bun<strong>de</strong>sweite Schulung von Inspektoren im sogenannten<br />

Inspektorenworkshop trägt dazu bei.<br />

1.3 Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit<br />

und zum frühzeitigen Erkennen von Schadorganismen und <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Einschleppung von relevanten Schadorganismen<br />

Durch das Auftreten von neuen Schadorganismen und <strong>de</strong>m damit verbun<strong>de</strong>nen Schadpotential<br />

ist es notwendig, dass die Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit kontinuierlich<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. Wesentliche Konzepte für die Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit sind<br />

in EU-weiten Risikoanalysen, Bekämpfungsrichtlinien auf EU-Ebene (beispielsweise gegen<br />

Kartoffelbakteriosen) und EPPO-<strong>Stand</strong>ards enthalten, zu <strong>de</strong>ren Entwicklung das JKI beiträgt.<br />

Das JKI erarbeitet auch eigenständig Risikoanalysen und an<strong>de</strong>re Konzepte beispielsweise im<br />

Rahmen von Leitlinien, wobei die fachliche Abstimmung mit Experten aus <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

stattfin<strong>de</strong>t. Ein weiteres Instrument sind Notfallpläne, die durch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

entwickelt wer<strong>de</strong>n. Ein bun<strong>de</strong>sweiter Notfallplan wur<strong>de</strong> beispielsweise zum Asiatischen<br />

Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) in einer Leitlinie nie<strong>de</strong>rgelegt.<br />

Die strategischen Ziele sind im Einklang mit <strong>de</strong>r Anwendung einer guten Praxis bei <strong>de</strong>n<br />

phytosanitären Kontrollen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r internationalen <strong>Stand</strong>ards <strong>de</strong>s IPPC und<br />

<strong>de</strong>r EPPO zu sehen. Die Weiterentwicklung dieser <strong>Stand</strong>ards ist wichtig für eine kontinuierliche<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r phytosanitären Kontrollen in Deutschland einerseits, aber auch in Europa und<br />

weltweit. Eine durch internationale <strong>Stand</strong>ards geför<strong>de</strong>rte Harmonisierung <strong>de</strong>s Vorgehens ist<br />

insbeson<strong>de</strong>re für die Kontrollbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Einlassstellen <strong>de</strong>r EU entschei<strong>de</strong>nd, um das Risiko<br />

<strong>de</strong>r Einschleppung von Schadorganismen in <strong>de</strong>n Binnenmarkt an allen Einlassstellen auf gleich<br />

niedrigem Niveau zu halten.<br />

Das frühzeitige Erkennen von Schadorganismen und die Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Einschleppung von<br />

Schadorganismen sollten in <strong>de</strong>n Konzepten beson<strong>de</strong>re Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n, da diese<br />

Punkte wesentlich sind, um Schä<strong>de</strong>n zu verhin<strong>de</strong>rn und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen<br />

zu können. In diesem Zusammenhang sind Befallserhebungen erfor<strong>de</strong>rlich, die nur durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n sollten, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse zu geeigneten Metho<strong>de</strong>n vorliegen.<br />

Wesentlich für <strong>de</strong>n effektiven Einsatz <strong>de</strong>s Personals bei Befallserhebungen ist, dass vom JKI<br />

ein<strong>de</strong>utig kommuniziert wird, zu welchem Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausbreitung eines Schadorganismus<br />

pflanzengesundheitliche Regelungen nicht mehr sinnvoll sind.<br />

1.4 Ausbau <strong>de</strong>r Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer<br />

Kontrollkonzepte<br />

Für die Kontrolltätigkeit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind auch wirkungsvolle Konzepte für die Diagnose<br />

notwendig, <strong>de</strong>ren Umsetzung u.a. von <strong>de</strong>n Kapazitäten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r abhängt. In <strong>de</strong>n<br />

Diagnosekonzepten soll die Vernetzung von Expertengruppen weiter geför<strong>de</strong>rt und<br />

bürokratische Hür<strong>de</strong>n abgebaut wer<strong>de</strong>n. Um Ressourcen zu schonen, ist eine Spezialisierung<br />

<strong>de</strong>r Labore in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn mit gleichzeitiger Nutzung durch an<strong>de</strong>re <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r anzustreben.<br />

Beispielsweise sind im Bereich <strong>de</strong>r Entomologie bisher <strong>de</strong>utschlandweit für verschie<strong>de</strong>ne<br />

Quarantänescha<strong>de</strong>rreger keine molekulargenetischen Diagnosemöglichkeiten etabliert.<br />

Derartige Labormetho<strong>de</strong>n sollten koordiniert in min<strong>de</strong>stens einem Labor etabliert wer<strong>de</strong>n und<br />

gegenseitig von <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten in einfachen Verfahren nutzbar sein.<br />

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n wie <strong>de</strong>n Zollbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

kommunalen Grünflächenämtern soll intensiviert wer<strong>de</strong>n, um die Effektivität <strong>de</strong>r Kontrollen und<br />

Maßnahmen zu stärken. Das Einbeziehen an<strong>de</strong>rer Behör<strong>de</strong>n ist insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r<br />

Feststellung von Verstößen bzw. bei Befallsverdacht wesentlich. Zum einen müssen die<br />

relevanten Informationen schnell an die zuständigen Pflanzenschutzdienste weitergeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n, um geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Zum an<strong>de</strong>ren ist durch Vernetzung und<br />

Information von Mitarbeitern an<strong>de</strong>rer relevanten Behör<strong>de</strong>n eine Unterstützung <strong>de</strong>r Kontrollen<br />

möglich.<br />

1.5 Bessere Information für Verbraucher und Bürger<br />

Um die Einschleppung von Schadorganismen zu reduzieren, ist wesentlich, Verbraucher auf die<br />

pflanzengesundheitlichen Risiken aufmerksam zu machen und auf eine verantwortungsbewusste<br />

Verhaltensweise hinzuwirken. Hierzu gehört, die Verbraucher auf Risiken<br />

hinzuweisen, die durch unrechtmäßige und schwer zu kontrollieren<strong>de</strong> Pflanzentransporte<br />

entstehen. Hierunter sind Mitnahmen im Reisegepäck und Paketsendungen zu verstehen,<br />

beispielsweise durch Bestellungen aus Drittlän<strong>de</strong>rn im Internet. Eine wesentliche Zielgruppe <strong>de</strong>r<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Informationsweitergabe sind auch Personen, die beruflichen o<strong>de</strong>r gewerblichen Umgang mit<br />

Pflanzen haben wie in Betrieben, einschließlich bei Importeuren, Baumpfleger, Naturschützer<br />

u.a. Betroffene.<br />

Bedroht durch die Einschleppung von neuen Schadorganismen sind neben <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

gärtnerischen und landwirtschaftlichen Produktion verwen<strong>de</strong>ten Kulturen auch Pflanzen im<br />

Forstbereich, im öffentlichen Grün sowie in Gärten. Diese Bereiche sind von <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten<br />

im Rahmen von Betriebskontrollen nicht zu erfassen. Für einige Scha<strong>de</strong>rreger<br />

sind gezielte Erhebungen auch in diesen Bereichen vorgeschrieben (z. B. nach Entscheidung<br />

2008/840/EG). Eine Kontrolllücke ergibt sich jedoch durch neue Schadorganismen, für die es<br />

ein Einschleppungsrisiko gibt, jedoch keine reguläre Erhebung vorgesehen ist.<br />

Durch eine gezielte Information <strong>de</strong>r Bürger, kann das amtliche Kontrollsystem ergänzt wer<strong>de</strong>n,<br />

in<strong>de</strong>m Bürger motiviert wer<strong>de</strong>n, verdächtige Schadorganismen bzw. Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m PSD zu<br />

mel<strong>de</strong>n. Dies ist als ergänzen<strong>de</strong>r Bestandteil <strong>de</strong>s Kontrollsystems zu verstehen und<br />

insbeson<strong>de</strong>re innerhalb und in <strong>de</strong>r Nähe von Befallsgebieten beispielsweise von Anoplophora<br />

glabripennis wichtig.<br />

Die Information <strong>de</strong>r Verbraucher und Bürger erfolgt zum einen durch die PSD, zum an<strong>de</strong>ren<br />

durch das JKI und das BMELV. Hierzu wer<strong>de</strong>n unterschiedliche Instrumente <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit<br />

herangezogen, wie Flugblätter, Beiträge in verschie<strong>de</strong>nen Medien z.B. Presse, Internet,<br />

Fernsehen und Radio. Ein län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>r Austausch über die aktuell verwen<strong>de</strong>ten<br />

Instrumente erfolgt im direkten Austausch <strong>de</strong>r PSD und in einer jährlichen Besprechung<br />

bun<strong>de</strong>sweit. Die Vernetzung bei <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit soll verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlabors und<br />

beauftragten Kontrollstellen<br />

2.1 Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />

Die 16 Ministerien <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r mit ihren nachgeordneten Pflanzenschutzdiensten, das<br />

Institut Pflanzengesundheit <strong>de</strong>s Julius Kühn-Instituts (JKI) und das <strong>Bund</strong>esministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Referat 512 (Pflanzenschutz) sind<br />

auf verschie<strong>de</strong>nen Ebenen für <strong>de</strong>n Bereich Pflanzengesundheit und phytosanitäre Kontrollen<br />

zuständig (Abb. 1). Zwischen <strong>de</strong>m BMELV, <strong>de</strong>m JKI, <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn und ihren<br />

Pflanzenschutzdiensten besteht eine intensive Zusammenarbeit.<br />

Die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind für die Durchführung <strong>de</strong>s Pflanzenschutzgesetzes<br />

und <strong>de</strong>r darauf gestützten Verordnungen verantwortlich. Je<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r 16 <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r verfügt<br />

entsprechend <strong>de</strong>m IPPC über einen amtlichen Pflanzenschutzdienst, <strong>de</strong>m jeweils<br />

Fachministerien bzw. Senatoren vorgesetzt sind. Die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

unterstehen <strong>de</strong>r Fach- und Rechtsaufsicht <strong>de</strong>r übergeordneten Behör<strong>de</strong>n bzw. <strong>de</strong>s fachlich<br />

zuständigen Lan<strong>de</strong>sministeriums. Ihre Organisation ist Sache <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r.<br />

Dem Pflanzenschutzdienst obliegt die praktische Durchführung <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen<br />

Maßnahmen und Kontrollen bei <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr von Pflanzen und<br />

Pflanzenerzeugnissen, ihrem Verbringen sowie bei <strong>de</strong>r Produktion und im Han<strong>de</strong>l.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Abb. 1. Organigramm <strong>de</strong>r Deutschen Pflanzenschutzorganisation<br />

Zum Schutz vor einer Einschleppung von unerwünschten Schadorganismen kontrolliert <strong>de</strong>r<br />

Pflanzenschutzdienst die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Schadorganismen.<br />

Deren Einfuhr ist daher auf bestimmte Einlassstellen begrenzt. Die Einlassstellen haben nach<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 98/22/EG bestimmte Anfor<strong>de</strong>rungen hinsichtlich ihrer Ausstattung und <strong>de</strong>s<br />

Einsatzes von geschultem Kontrollpersonal zu erfüllen. Zur För<strong>de</strong>rung einer einheitlichen<br />

Durchführung wer<strong>de</strong>n gemeinsame Inspektions- und Untersuchungsverfahren für Deutschland<br />

festgelegt. Die Schwerpunktaufgaben <strong>de</strong>s Pflanzenschutzdienstes im Bereich<br />

Pflanzengesundheit lassen sich gemäß <strong>de</strong>m Pflanzenschutzgesetz (§ 59 und § 60)<br />

folgen<strong>de</strong>rmaßen beschreiben:<br />

- Die Überwachung <strong>de</strong>r Pflanzenbestän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Vorräte von Pflanzen und<br />

Pflanzenerzeugnissen bezüglich <strong>de</strong>s Auftretens von Schadorganismen sowie <strong>de</strong>r<br />

relevanten Untersuchungseinrichtungen. Dabei erstreckt sich die Überwachung auf<br />

Pflanzen aller Art sowie die Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.<br />

- Die Überwachung <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rns, <strong>de</strong>s Inverkehrbringens, <strong>de</strong>s Lagerns, <strong>de</strong>r Einfuhr und<br />

<strong>de</strong>r Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung <strong>de</strong>r für diese Tätigkeiten erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Bescheinigungen.<br />

- Die Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen.<br />

- Die Durchführung <strong>de</strong>r für die genannten Aufgaben erfor<strong>de</strong>rlichen Untersuchungen und<br />

Versuche.<br />

- Die Beratung, Aufklärung und Schulung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Pflanzenschutzes auch<br />

unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche.<br />

- Erarbeitung, Anordnung und Kontrolle von Maßnahmen, die bei Befall und<br />

Befallsverdacht erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Das Julius Kühn-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für<br />

nationale und internationale Angelegenheiten <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit (Institut<br />

Pflanzengesundheit), ist in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m BMELV in EG- und an<strong>de</strong>ren<br />

internationalen Fachgremien tätig und in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland vor allem für <strong>de</strong>n<br />

Informationsaustausch, die Koordination auf Fachebene und die Erarbeitung wissenschaftlichfachlicher<br />

Grundlagen (z.B. Risikobewertung, Diagnose) verantwortlich. Das Institut<br />

Pflanzengesundheit steht in enger Verbindung mit <strong>de</strong>n in diesem Bereich tätigen Organisationseinheiten<br />

<strong>de</strong>r Kommission <strong>de</strong>r Europäischen Union, Generaldirektorat SANCO E.2 und F.4 (EG-<br />

Pflanzenschutzinspektorat - Berichte), <strong>de</strong>s Sekretariates <strong>de</strong>r EPPO und <strong>de</strong>s Sekretariates <strong>de</strong>s<br />

IPPC bei <strong>de</strong>r FAO.<br />

Die Aufgaben <strong>de</strong>s JKI sind im Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Absatz 2) und <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />

phytosanitären Bereich relevanten Verordnungen festgelegt.<br />

Das <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, (BMELV),<br />

Referat Pflanzenschutz ist in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland verantwortlich für die Erarbeitung<br />

rechtlicher Vorgaben im Pflanzenschutz und zu pflanzengesundheitlichen Maßnahmen<br />

(Gesetze, Verordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften im Pflanzenschutz), die<br />

Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Ressorts, insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Gebieten Umweltschutz,<br />

Gesundheit und Wirtschaft sowie die Außenvertretung im Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit<br />

(bilaterale Kontakte mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn, Beratungen auf EU-Ebene, regionale und<br />

internationale Kontakte).<br />

2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />

Überwachungsaufgaben sind <strong>de</strong>rzeit ausschließlich in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollstellen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />

2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />

Die Richtlinie 2000/29/EG sieht zurzeit kein Erfor<strong>de</strong>rnis und keine formelle Benennung von<br />

Nationalen Referenzlaboratorien für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen Diagnostik vor.<br />

Dennoch wer<strong>de</strong>n für die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Referenzfunktionen vom JKI<br />

wahrgenommen, insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die Organismen, die einem EU-weiten Monitoring<br />

und <strong>de</strong>n Bekämpfungsrichtlinien (z. B. für Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus,<br />

Ralstonia solanacearum, Globo<strong>de</strong>ra rostochiensis und Globo<strong>de</strong>ra pallida, Bursaphelenchus<br />

xylophilus und Phytophthora ramorum) unterworfen sind. Mit Revision <strong>de</strong>s PflSchG wur<strong>de</strong> in §<br />

57 (2) Nr. 5 die Einrichtung eines Nationalen Referenzlaboratoriums für die<br />

pflanzengesundheitliche Diagnostik formalisiert.<br />

3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n<br />

3.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />

3.1.1. Organisationsstrukturen<br />

In § 59 PflSchG sind die Aufgaben <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im Hinblick auf die phytosanitären Kontrollen<br />

festgelegt. Die Umsetzung erfolgt auf Län<strong>de</strong>rebene. Aufgrund <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />

Organisation <strong>de</strong>r Verwaltungen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn gibt es verschie<strong>de</strong>ne Strukturen im Bereich<br />

Pflanzenschutz. Diese verschie<strong>de</strong>nen Strukturen lassen sich aber bestimmten Grundmo<strong>de</strong>llen<br />

zuordnen. Im Einzelnen:<br />

- phytosanitäre Kontrollen sind von an<strong>de</strong>ren Kontrollbereichen abgetrennt und wer<strong>de</strong>n von<br />

amtlichen Pflanzenschutzdiensten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r durchgeführt, Dienst- und Fachaufsicht<br />

liegen überwiegend in einer Hand (Pflanzenschutzdienst),<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

- Dienstaufsicht ist Regionalstellen im <strong>Bund</strong>esland zugeordnet, es erfolgt eine zentrale<br />

Fachberatung, die auch für die fachlichen Kontakte zum JKI und zu an<strong>de</strong>ren<br />

<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn zuständig ist,<br />

- Dienst- und Fachaufsicht liegen bei <strong>de</strong>n zuständigen Lan<strong>de</strong>sministerien,<br />

- phytosanitäre Kontrollen von bestimmten Pflanzenarten / Produktkategorien (Forst,<br />

Weinbau, Kartoffeln) sind zum Teil beson<strong>de</strong>ren amtlichen Stellen zugeordnet,<br />

- phytosanitäre Kontrollen fin<strong>de</strong>n separat zur Diagnostik statt, sind aber Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

amtlichen Pflanzenschutzdienste.<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>r Organisationsstruktur in <strong>de</strong>n jeweiligen Län<strong>de</strong>rn gibt es in je<strong>de</strong>m<br />

<strong>Bund</strong>esland <strong>de</strong>m Pflanzenschutzdienst zugeordnete Kontaktstellen, die in <strong>de</strong>r Regel für die<br />

Organisation o<strong>de</strong>r Koordination <strong>de</strong>r Kontrollen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>n Informationsaustausch<br />

zuständig sind (Tab. 1).<br />

3.1.2. Personalressourcen<br />

Insgesamt liegt die personelle Ausstattung für das phytosanitäre Überwachungssystem in<br />

Deutschland bei 203 Vollzeitäquivalenten bei <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (ohne<br />

Bayern; Tab. 2), hinzu kommen circa 15 Vollzeitäquivalente beim Institut Pflanzengesundheit<br />

<strong>de</strong>s Julius Kühn-Instituts.<br />

Tab. 2. Vollzeitäquivalente (VZÄ) in <strong>de</strong>n einzelnen <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

dieses keine feststehen<strong>de</strong>n Zahlen sind, und dass eine personenbezogene Abgrenzung zwischen <strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>nen Teilaufgaben nicht immer möglich ist. Die Zahlen <strong>de</strong>cken daher Importkontrollen,<br />

Betriebskontrollen, Exportkontrollen, Monitoring und Diagnose (einschließlich Laborkräfte) ab und sind<br />

gerun<strong>de</strong>t.<br />

<strong>Bund</strong>esland Anzahl VZÄ<br />

insgesamt<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg 15<br />

Bayern Keine Angaben<br />

Berlin 5<br />

Bran<strong>de</strong>nburg 19<br />

Bremen 7<br />

Hamburg 17<br />

Hessen 26<br />

Mecklenburg-Vorpommern 14<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen 14<br />

NRW 22<br />

Rheinland-Pfalz 15<br />

Saarland 1<br />

Sachsen-Anhalt 6<br />

Sachsen 16<br />

Schleswig-Holstein 21<br />

Thüringen 5<br />

SUMME 203<br />

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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Tab. 1 Liste <strong>de</strong>r Fachreferenten für Pflanzengesundheitskontrolle<br />

Verantwortliche Stelle Ref./Sachbearb. Telefon Telefax E-mail<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Außenstelle Stuttgart,<br />

Reinsburgstr. 107, 70197 Stuttgart<br />

Bayern Bayerische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz<br />

Lange Point 10, 85354 Freising<br />

Berlin Pflanzenschutzamt Berlin<br />

Mohriner Allee 137, 12347 Berlin<br />

Bran<strong>de</strong>nburg Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung,<br />

Referat 35 Pflanzengesundheitskontrolle, Müllroser Chaussee 54,<br />

15236 Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />

Bremen Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit, Ref. 42, Veterinärwesen,<br />

Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutz, Rembertiring 8-12, Dienstgebäu<strong>de</strong><br />

Contrescarpe 7228195 Bremen<br />

Hamburg Behör<strong>de</strong> für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Abt. Agrarwirtschaft,<br />

Pflanzengesundheitskontrolle, Indiastr. 3, 20457 Hamburg<br />

Hessen Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen,<br />

Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar<br />

Mecklenburg- Lan<strong>de</strong>samt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-<br />

Vorpommern Vorpommern, Abteilung Pflanzenschutzdienst; Dezernat<br />

Pflanzengesundheitskontrolle, Graf-Lippe-Str. 1, 18059 Rostock<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen Pflanzenschutzamt <strong>de</strong>r Landwirtschaftskammer Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

<strong>Stand</strong>ort Hannover: Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover<br />

Nordrhein-<br />

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,<br />

Westfalen<br />

Pflanzenschutzdienst, Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn<br />

Lan<strong>de</strong>sbetrieb Wald und Holz NRW, Schwerpunkt Waldschutzmanagement,<br />

Steinmüllerallee 13, 51643 Gummersbach<br />

von Wuthenau 0721/9468 – 465 0721/9468 – 5465 matthias.vonwuthenau@ltz.bwl.<strong>de</strong><br />

Moreth, Frau Dr. 08161/71 – 5681 08161/71 – 5748 pflanzengesundheit@lfl.bayern.<strong>de</strong><br />

Bögel, Frau<br />

08161/71 – 5715 08161/71 – 5752<br />

Schmalstieg, Heiko 030 700006-248 030 700006-255 pflanzengesundheit@senstadtum.berlin.<strong>de</strong><br />

Hänisch, Frau<br />

Korsing,<br />

0335/5602 - 102<br />

0335/5602 - 103<br />

0331/2 75 48 35<br />

77<br />

angelika.haenisch@lelf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

andreas.korsing@lelf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

Langenbuch, Frau 0421/361 – 5484 0421/361 – 4808 martina.langenbuch@gesundheit.bremen.d<br />

Dr.<br />

e<br />

(B'haven Fr. Müller) 0471/596 – 13475 0471/596 – 13479 meta.mueller@veterinaer.bremen.<strong>de</strong><br />

Müller-Sannmann 040/42841 – 5202 040/42841 – 5290 ingo.mueller-sannmann@bwvi.hamburg.<strong>de</strong><br />

Hilfert<br />

040/42841 – 5208<br />

gregor.hilfert@bwvi.hamburg.<strong>de</strong><br />

Willig 0641/303 – 5221 0641/303 – 5104 psd-wetzlar@rpgi.hessen.<strong>de</strong><br />

wolfgang.willig@rpgi.hessen.<strong>de</strong><br />

Hofhansel, Dr. 0381/4035 – 43 0381/49 – 22665 armin.hofhansel@lallf.mvnet.<strong>de</strong><br />

Witt<br />

0381/4035 – 440<br />

Dahle, Dr.<br />

Heller<br />

Schrage, Dr.<br />

Renker<br />

Niesar, Dr.<br />

0511/4005 – 2161<br />

0511/4005 – 2203<br />

0228/703 – 2120<br />

0228/703 – 2122<br />

02261/7010 – 310<br />

0511/4005 – 3161 joerg.dahle@lwk-nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

jobst.heller@lwk-nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />

0228/703 – 2102 reiner.schrage@lwk.nrw.<strong>de</strong><br />

gerhard.renker@lwk.nrw.<strong>de</strong><br />

02261/7010 – 333 info@forstschutz.nrw.<strong>de</strong><br />

Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier Jostock, Frau 0651/9494 – 528 0651/9494 –77528 pflanzenschutz@add.rlp.<strong>de</strong><br />

Saarland Landwirtschaftskammer für das Saarland, Abt. Landbewirtschaftung -<br />

Pflanzenschutzdienst, Dillinger Str. 67, 66822 Lebach<br />

Sachsen Sächsisches Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 7 -<br />

Pflanzliche Erzeugung, Referat 75 – Pflanzengesundheit und Diagnose -<br />

Söbrigener Str. 3a, 01326 Dres<strong>de</strong>n-Pillnitz<br />

Sachsen-Anhalt Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG), Dezernat<br />

Pflanzenschutz, Strenzfel<strong>de</strong>r Allee 22, 06406 Bernburg<br />

Schleswig-Holstein Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz,<br />

Umwelt, Ref. Pflanzengesundheit/Koordination, Grüner Kamp 15-17,<br />

24768 Rendsburg<br />

Thüringen Thüringer Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft Jena, Abt. Pflanzenproduktion, Referat<br />

Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 101, 99090 Erfurt<br />

BMELV, Ref. 512 <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />

Ref. 512, Postfach 14 02 70, 53107 Bonn<br />

JKI/AG Julius Kühn-Institut, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Pflanzengesundheit (AG), Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig, Stahnsdorfer<br />

Damm 81, 14532 Kleinmachnow<br />

Seite 90 von 97<br />

Falch, Frau 06881/928 – 109 06881/928 – 100 karen.falch@lwk-saarland.<strong>de</strong><br />

Schmie<strong>de</strong>knecht, Dr.<br />

Möwes, Frau Dr.<br />

0351/85 304 – 21<br />

0351/2612 – 7515<br />

0351/85 304 – 44<br />

0351/2612 – 7599<br />

gunter.schmie<strong>de</strong>knecht@smul.sachsen.<strong>de</strong><br />

maureen.moewes@smul.sachsen.<strong>de</strong><br />

Sperling, Frau Dr. 03471/334 – 340 03471/334 – 108 ursel.sperling@llfg.mlu.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />

Krause, Frau<br />

03471/334 – 352<br />

anita.krause@llfg.mlu.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />

Matthey 04331/9453 – 390 04331/9453 – 399 jmatthey@lksh.<strong>de</strong><br />

Nußbaum, Dr.<br />

Roick<br />

Hüsch, Herr<br />

Neikes, Frau<br />

Unger, Dr.<br />

Müller, Frau Dr.<br />

0361/550681 – 31 0361/550681 – 40 pflanzengesundheit@tll.thueringen.<strong>de</strong><br />

0228/99 529 – 3973<br />

0228/99 529 – 4289<br />

0531/299 – 3370<br />

033203/48 – 377<br />

0228/99 529 – 55<br />

3595<br />

0531/299 – 3007<br />

033203/48 – 385<br />

stefan.huesch@bmelv.bund.<strong>de</strong><br />

christiane.neikes@bmelv.bund.<strong>de</strong><br />

ag@jki.bund.<strong>de</strong><br />

petra.mueller@jki.bund.<strong>de</strong>


<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />

3.1.3. Ressourcen, die zur Unterstützung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

Hierunter wer<strong>de</strong>n auch ergänzen<strong>de</strong> Tätigkeiten und Koordination verstan<strong>de</strong>n. Siehe hierzu auch<br />

§ 57 (2) Nr. 5 PflSchG 4 .<br />

Das Julius Kühn-Institut, Institut Pflanzengesundheit, unterstützt die amtlichen phytosanitären<br />

Kontrollen durch:<br />

� Erfassung, Prüfung, Bearbeitung und Weiterleitung von Meldungen aus Deutschland an<br />

zuständige Behör<strong>de</strong>n im In- und Ausland über<br />

� Sendungen mit Schadorganismenbefall,<br />

� Sendungen, die nicht <strong>de</strong>n Einfuhranfor<strong>de</strong>rungen entsprechen,<br />

� Auftreten von Quarantäneschadorganismen und neuen Schadorganismen,<br />

� Maßnahmen gegen solche Schadorganismen in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn,<br />

� Weiterleitung entsprechen<strong>de</strong>r Meldungen aus an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaaten an die<br />

<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r,<br />

� Koordination <strong>de</strong>r Aufklärung entsprechen<strong>de</strong>r Einzelfälle, z.B. Rück- und<br />

Vorwärtsverfolgung von Sendungen län<strong>de</strong>rübergreifend und in Bezug auf das Ausland<br />

sowie Aufklärung von Befallsquellen,<br />

� Information an<strong>de</strong>rer verantwortlicher Behör<strong>de</strong>n und Zielgruppen sowie ggf. <strong>de</strong>r<br />

Öffentlichkeit über<br />

� pflanzengesundheitliche Regelungen <strong>de</strong>s In- und Auslands<br />

� wissenschaftliche Daten zu Schadorganismen, Datenblätter z. B. zu<br />

Anoplophora glabripennis, Diabrotica virgifera virgifera<br />

� technische Daten zu Verfahren und Metho<strong>de</strong>n<br />

� Risikosituationen im In- und Ausland<br />

� Informationen an die EG über<br />

� technische Berichte zu EG-Entscheidungen,<br />

� Berichte über Ergebnisse zu Monitorings etc.<br />

� Koordination von pflanzengesundheitlichen Maßnahmen in Deutschland<br />

� Einzelvorgänge, Fachgespräche und ggf. Leitlinien zu<br />

� einheitlichen Inspektions- und Untersuchungsverfahren,<br />

� Behandlungs-/ Entsorgungsmaßnahmen und Verfahren,<br />

� gezielten Erhebungen zum Auftreten von Schadorganismen in Deutschland<br />

o<strong>de</strong>r bei Einfuhren,<br />

� allgemeinen Verfahrensfragen,<br />

� Interpretation von pflanzengesundheitlichen Regelungen <strong>de</strong>s In- und<br />

Auslands,<br />

� Vorbereitung und Begleitung von Inspektionen durch das EG-Pflanzenschutzinspektorat<br />

(FVO).<br />

4 Mitwirkung an und Begleitung von Programmen und Maßnahmen, einschließlich <strong>de</strong>r Überwachung, <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Europäischen Union zur Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ein- und<br />

Verschleppung von Schadorganismen sowie <strong>de</strong>r Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Diagnose von Schadorganismen und<br />

<strong>de</strong>r Wahrnehmung von Referenzfunktionen<br />

Seite 91 von 97


3.2. Laboratorien<br />

<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />

Die Diagnoselabore im Bereich Pflanzengesundheit sind Bestandteil <strong>de</strong>r amtlichen<br />

Pflanzenschutzdienste, Verwaltungsvorschriften gibt es in <strong>de</strong>r Regel nicht. Lediglich ein Labor<br />

ist in privater Hand. Ein Labor ist im selben Lan<strong>de</strong>samt Bestandteil einer nicht für <strong>de</strong>n<br />

Pflanzenschutz zuständigen Abteilung (Bran<strong>de</strong>nburg).<br />

Relevante amtliche Diagnoselabore in <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit:<br />

- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen; Pflanzenschutzdienst, Bonn<br />

- Sächsische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Pflanzengesundheit<br />

und Diagnose; Dres<strong>de</strong>n<br />

- Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (unter Aufsicht <strong>de</strong>r<br />

Sächsischen Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, zuständig für erste<br />

Labortests auf Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus und Ralstonia solanacearum<br />

an Kartoffeln, Nossen<br />

- Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt/O<strong>de</strong>r,<br />

Referat 44 Saatenanerkennung und Diagnose in Zossen; Bran<strong>de</strong>nburg<br />

- Bayerische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Freising<br />

- Pflanzenschutzamt <strong>de</strong>r Landwirtschaftkammer Nie<strong>de</strong>rsachsen, Hannover<br />

- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Pflanzenbau und Pflanzenschutz,<br />

Umwelt, Kiel<br />

- Thüringer Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Jena<br />

- Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Dezernat Pflanzenschutz,<br />

Sachsen-Anhalt, Bernburg<br />

- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR), Rheinhessen Nahe Hunsrück (Bad<br />

Kreuznach) und Rheinpfalz (Neustadt/Weinstraße)<br />

- Lan<strong>de</strong>samt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Rostock<br />

- Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Außenstelle<br />

Stuttgart<br />

- Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen, Wetzlar<br />

- Behör<strong>de</strong> für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Pflanzengesundheitskontrolle, Hamburg<br />

Privates Labor:<br />

Südzucker; Rain/Lech: Unter Vertrag und Aufsicht <strong>de</strong>r Bayerischen Lan<strong>de</strong>sanstalt für<br />

Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, zuständig für erste Labortests auf Clavibacter<br />

michiganensis subsp. sepedonicus und Ralstonia solanacearum an Kartoffeln.<br />

3.3. Kontrollsystem Pflanzengesundheit<br />

Übersichtsdarstellung <strong>de</strong>s Kontrollsystems<br />

Die Funktionsweise <strong>de</strong>s phytosanitären Kontrollsystems wird <strong>de</strong>tailliert im Kompendium zur<br />

Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland dargestellt. Dieses Kompendium wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m<br />

Ziel erarbeitet, die phytosanitären Maßnahmen auf Grundlage <strong>de</strong>r Pflanzengesundheitsrichtlinie<br />

<strong>de</strong>s Rates (RL 2000/29/EG) in Deutschland zu harmonisieren. Im Rahmen eines durch die<br />

Län<strong>de</strong>r finanzierten Projekts koordinierte das Institut Pflanzengesundheit <strong>de</strong>s JKI die<br />

Erarbeitung, Zusammenstellung und Vereinheitlichung <strong>de</strong>r Fachbeiträge, die durch Experten <strong>de</strong>r<br />

Pflanzenschutzdienststellen sowie Mitarbeiter <strong>de</strong>s Instituts erstellt wur<strong>de</strong>n. Es beinhaltet<br />

Beschreibungen <strong>de</strong>r Kontrollabläufe einschließlich pflanzengesundheitlicher Maßnahmen,<br />

Verweise auf gelten<strong>de</strong> Rechtsvorschriften, Datenblätter <strong>de</strong>r wichtigsten Quarantäneschadorganismen<br />

sowie Formular- und Dokumentenmuster.<br />

Zollamtliche Überwachung<br />

Der Warenverkehr über die Grenze <strong>de</strong>s Zollgebiets <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft wird<br />

zollamtlich überwacht. Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, sonstige Gegenstän<strong>de</strong> und Schadorganismen,<br />

die pflanzengesundheitlichen Regelungen unterliegen, dürfen nur über bestimmte,<br />

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<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />

im <strong>Bund</strong>esanzeiger veröffentlichte Eingangsorte eingeführt wer<strong>de</strong>n. Die Zollstellen können<br />

Sendungen mit Schadorganismen o<strong>de</strong>r Befallsgegenstän<strong>de</strong>n anhalten (§ 61 PflSchG).<br />

Unterliegen die einzuführen<strong>de</strong>n Waren pflanzengesundheitlichen Regelungen, müssen sie nach<br />

§ 7a PBVO unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst <strong>de</strong>s Eingangsortes angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Sie wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdienst kontrolliert. Die zollamtliche Abfertigung kann nur<br />

abgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienst festgestellt hat, dass die pflanzengesundheitlichen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt sind und er die Einfuhrfähigkeit <strong>de</strong>r Ware schriftlich<br />

bestätigt. Wenn Tatsachen o<strong>de</strong>r Erkenntnisse vorliegen, die auf einen Befall mit Quarantänescha<strong>de</strong>rregern<br />

o<strong>de</strong>r neuen Scha<strong>de</strong>rregern gemäß § 4a <strong>de</strong>r PBVO schließen lassen, können<br />

nach § 8 (4) <strong>de</strong>r PBVO auch nicht beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und<br />

sonstige Gegenstän<strong>de</strong> kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach § 7b <strong>de</strong>r PBVO müssen alle Sendungen sogenannter Risikowarenarten vor <strong>de</strong>r Einfuhr<br />

aus Drittlän<strong>de</strong>rn beim zuständigen Pflanzenschutzdienst angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn zur<br />

Verpackung Verpackungsholz verwen<strong>de</strong>t wird. Risikowarenarten sind in einer vom JKI im<br />

<strong>Bund</strong>esanzeiger veröffentlichten Risikowarenliste aufgelistet. Die für diese Sendungen<br />

verwen<strong>de</strong>ten Holzverpackungen dürfen vom Zoll nur freigegeben wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r zuständige<br />

Pflanzenschutzdienst <strong>de</strong>m Einführer eine Bescheinigung über die Kontrolle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verzicht<br />

auf eine Kontrolle ausgestellt hat.<br />

Pflanzengesundheitskontrolle<br />

Die Pflanzengesundheitskontrolle ist EU-weit harmonisiert und wird im Regelfall am Eingangsort<br />

durchgeführt. Nach Richtlinie 2004/103/EG können I<strong>de</strong>ntitäts- und phytosanitäre Kontrollen<br />

anstelle am Eingangsort am Bestimmungsort durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Der Pflanzenschutzdienst<br />

am Eingangsort führt in je<strong>de</strong>m Fall die Dokumentenkontrolle durch und prüft, ob die<br />

Voraussetzungen für eine Bestimmungsortkontrolle gegeben sind (§ 8b (1) PBVO / Richtlinie<br />

2004/103/EG). Ist dieses <strong>de</strong>r Fall, fin<strong>de</strong>n die Nämlichkeitskontrolle und die Pflanzengesundheitsuntersuchung<br />

am Bestimmungsort statt. Insbeson<strong>de</strong>re für Pflanzen zum Anpflanzen ist<br />

damit eine wesentlich effizientere Kontrolle auf Einhaltung <strong>de</strong>r Bestimmungen möglich.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Nichteinhaltung phytosanitärer Anfor<strong>de</strong>rungen bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen<br />

und sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n mit Ursprung in Drittlän<strong>de</strong>rn erfolgt eine Beanstandungsmeldung<br />

an <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdienst <strong>de</strong>s Ursprungslan<strong>de</strong>s. Die Pflanzenschutzdienste in Deutschland<br />

sowie die Europäische Kommission und die zuständigen Stellen in <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten wer<strong>de</strong>n<br />

darüber informiert. Hierfür wird unter an<strong>de</strong>rem das elektronische System EUROPHYT genutzt.<br />

Wird bei <strong>de</strong>n Kontrollen von Sendungen o<strong>de</strong>r in Betrieben festgestellt, dass die Gefahr <strong>de</strong>r<br />

Einschleppung o<strong>de</strong>r Ausbreitung von Schadorganismen besteht, ergreift <strong>de</strong>r zuständige<br />

Pflanzenschutzdienst gemäß § 4a, § 9 o<strong>de</strong>r § 13g <strong>de</strong>r PBVO Maßnahmen, um diese Gefahr<br />

abzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Phytosanitäre Kontrollen wer<strong>de</strong>n richtlinienkonform sowie risikogerecht ausgerichtet. Nach<br />

Verordnung (EG) 1756/2004 können für bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse<br />

(Ausnahme: Pflanzen zum Anpflanzen) auf <strong>de</strong>r Grundlage vorher durchgeführter Risikobewertungen<br />

reduzierte Kontrollfrequenzen angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken sind <strong>de</strong>tailliert im „Kompendium zur Pflanzengesundheitskontrolle<br />

in Deutschland“ beschrieben. In Abbildung 2 ist das Ablaufschema <strong>de</strong>r Pflanzengesundheitskontrolle<br />

in Deutschland dargestellt.<br />

3.4. Kooperation <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n mit verwandten Zuständigkeiten<br />

Das BMELV ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Ressorts, insbeson<strong>de</strong>re auf<br />

<strong>de</strong>n Gebieten Umweltschutz, Gesundheit, Wirtschaft und in Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Zoll. Des Weiteren übernimmt das BMELV die Außenvertretung im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit (bilaterale Kontakte mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn, Beratungen auf EU-<br />

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<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />

Ebene, regionale und internationale Kontakte). Das JKI nimmt in seiner Funktion als<br />

„Koordinierungs- und Kontaktstelle für pflanzengesundheitliche Fragen“ nach Artikel 1 (4) <strong>de</strong>r<br />

Richtlinie 2000/29/EG Aufgaben <strong>de</strong>r Information, Beratung und Koordination pflanzengesundheitlicher<br />

Maßnahmen in Deutschland in engem Zusammenwirken mit <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r wahr. Diese Aufgaben wer<strong>de</strong>n vor allem durch regelmäßige<br />

Besprechungen mit <strong>de</strong>n Fachreferenten für Pflanzengesundheit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, weitere<br />

themenbezogene Beratungen und ständige Kontakte auf Fachebene wahrgenommen.<br />

3.5. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />

Das JKI führt jährlich jeweils einen zweitägigen bun<strong>de</strong>sweiten Workshop für Inspektoren durch<br />

(ca. 100 Inspektoren). Die Schwerpunkte wechseln und wer<strong>de</strong>n aktuellen Bedürfnissen und<br />

Themen angepasst. Auch für die Fachreferenten wird jährlich eine zweitägige Veranstaltung<br />

angeboten, die <strong>de</strong>m fachlichen Austausch dient.<br />

Fortbildungsmaßnahmen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, Kooperation von Län<strong>de</strong>rn<br />

Die spezifische Schulung <strong>de</strong>r Inspektoren wird auf lokaler Ebene organisiert. Die Inspektoren<br />

erhalten Unterweisungen und nehmen an Lehrgängen teil, die z. T. auch überregional<br />

organisiert sind. Die spezielle Ausbildung in Bezug auf pflanzengesundheitliche Kontrollen<br />

besteht im Wesentlichen darin, die erfahrenen Inspektoren zu begleiten, dieses erfolgt auch<br />

län<strong>de</strong>rübergreifend.<br />

Das Kompendium (siehe 3.3.) soll <strong>de</strong>n Inspektoren <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im<br />

Bereich Quarantäne als umfassen<strong>de</strong>, einheitliche, fachliche Aus- und Fortbildungsgrundlage für<br />

die Durchführung sämtlicher phytosanitärer Maßnahmen in Deutschland dienen, sowie<br />

verbesserte, effizientere Kontrollen unterstützen. In <strong>de</strong>r Regel nehmen die in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn mit<br />

amtlichen phytosanitären Kontrollen beauftragten Personen regelmäßig an Aus- und<br />

Fortbildungsmaßnahmen teil. Der jährliche Bedarf wird durch Abfrage zentral ermittelt.<br />

Angeboten wer<strong>de</strong>n zum einen so genannte <strong>Stand</strong>ard-Aus- und Fortbildungsprogramme und<br />

zum an<strong>de</strong>ren regionale, lan<strong>de</strong>sweite o<strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Fortbildungsmöglichkeiten. Als<br />

<strong>Stand</strong>ard-Aus- und Fortbildungsprogramme wer<strong>de</strong>n beispielsweise Lehrgänge zum Erlernen<br />

von Fachenglisch, zum Umgang mit <strong>Stand</strong>ard-Software, zum Verwaltungsrecht und<br />

Verwaltungskostenrecht, zum Konfliktmanagement und zur Mitarbeiterführung sowie zur<br />

Korruptionsbekämpfung angeboten. Daneben wer<strong>de</strong>n spezielle Fachveranstaltungen,<br />

beispielsweise interne und externe Schulungen zu aktuellen Themen <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit,<br />

acker- und gartenbauliche Veranstaltungen, Pflanzenschutztagungen o<strong>de</strong>r Fachtagungen <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft für die Aus- und Fortbildung genutzt. Die<br />

Teilnahme erfolgt entsprechend <strong>de</strong>r Bedarfsermittlung, eingeschränkt durch finanzielle<br />

Möglichkeiten bei <strong>de</strong>n Reisekosten und behör<strong>de</strong>ninterne Festlegungen. Die Dokumentation über<br />

die absolvierte Fortbildung/Schulung liegt bei <strong>de</strong>r Personalakten führen<strong>de</strong>n Stelle <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong><br />

vor.<br />

4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />

<strong>Bund</strong>esweite Notfallpläne (Leitlinien) im Bereich Pflanzengesundheit liegen für einzelne<br />

Schadorganismen von Pflanzen vor: Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus, Diabrotica<br />

virgifera, Anoplophora glabripennis etc.<br />

Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Vorbereitungen im Hinblick auf ein Auftreten bestimmter<br />

Quarantäneschadorganismen getroffen (z. B. in Form von Notfallplänen o<strong>de</strong>r<br />

Handlungskonzepten). Beispiele sind:<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg: Allgemeinverfügungen Diabrotica virgifera virgifera<br />

Bayern: Allgemeinverfügungen Asiatischer Laubholzbockkäfer und Diabrotica virgifera virgifera<br />

Bran<strong>de</strong>nburg: Notfallplan Diabrotica virgifera virgifera<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen: Allgemeinverfügung und Maßnahmenplan Diabrotica virgifera virgifera<br />

Nordrhein-Westfalen: Allgemeinverfügung Diabrotica virgifera virgifera<br />

Rheinland-Pfalz: Allgemeinverfügung und Maßnahmenplan Diabrotica virgifera virgifera<br />

Seite 94 von 97


<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />

Sachsen: Notfallplan Diabrotica virgifera virgifera<br />

5. Regelungen für Audits <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong><br />

Im Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit besteht eine <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Auditgruppe „Phytosanitäre<br />

Kontrollen“, <strong>de</strong>ren Arbeit durch Beschluss <strong>de</strong>r Abteilungsleiter „Landwirtschaftliche Erzeugung“<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vom Mai 2005 autorisiert ist. Sie hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

- Evaluierung <strong>de</strong>r phytosanitären amtlichen Kontrollen und<br />

- Entwicklung eines einheitlichen Qualitätssicherungssystems durch die amtlichen<br />

Pflanzenschutzdienste in Deutschland.<br />

Die Auditgruppe nimmt ihre Aufgaben durch Bereisungen <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste und<br />

Erstellung von Berichten mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen wahr.<br />

6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen Kriterien<br />

nach <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.882/2004<br />

6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />

Die für <strong>de</strong>n Bereich Pflanzengesundheit zuständigen Behör<strong>de</strong>n sind Institutionen <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Rechts und damit unparteilich und unabhängig.<br />

6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />

siehe 6.1; siehe dazu auch RL 2000/29/EG Artikel 2 (1) g.<br />

Es gilt die Richtlinie <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung zur Korruptionsprävention in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esverwaltung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums <strong>de</strong>s Inneren. Bei <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn liegen hierzu Erlasse und<br />

Verwaltungsvorschriften vor.<br />

6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />

Die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und das JKI sind für die Durchführung ihrer Aufgaben<br />

entsprechend ausgestattet, in <strong>de</strong>r Regel sind alle erfor<strong>de</strong>rlichen phytosanitären Untersuchungen<br />

möglich (siehe hierzu auch Ziffer 3.2). Ggf. erfolgt die Einbeziehung <strong>de</strong>s JKI als Referenzlabor<br />

bei komplizierten Untersuchungen bzw. die Einbeziehung von geeigneten Labors an<strong>de</strong>rer<br />

Pflanzenschutzdienste. Die Diagnose <strong>de</strong>r Quarantäneschadorganismen erfolgt entsprechend<br />

gültiger EU-Richtlinien bzw. anhand vorliegen<strong>de</strong>r EPPO – Diagnoseprotokolle. Die<br />

Geräteausrüstung entspricht grundsätzlich <strong>de</strong>m gegenwärtigen <strong>Stand</strong> <strong>de</strong>r Technik. Die IT-<br />

Vernetzung <strong>de</strong>r Kontroll- und Untersuchungsbereiche ist gegeben.<br />

6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem Personal<br />

Die personellen Ressourcen insbeson<strong>de</strong>re bei erfahren<strong>de</strong>m Personal in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und auf<br />

<strong>Bund</strong>esebene sind knapp bemessen. Es ist schwierig, die Erfüllung <strong>de</strong>r vorgeschriebenen<br />

Aufgaben in angemessener Zeit und Qualität zu erfüllen.<br />

6.5. Angemessene rechtliche Vollmachten<br />

Im Pflanzenschutzgesetz (§ 63) ist <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>r Inspektoren zu Grundstücken und<br />

Räumlichkeiten für die Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen geregelt. Die Veranlassung von<br />

pflanzengesundheitlichen Maßnahmen, wenn erfor<strong>de</strong>rlich, ist ebenfalls geregelt im<br />

Pflanzenschutzgesetz und in <strong>de</strong>r PBVO. Die Inspektoren haben einen Dienstausweis ihrer<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r diese Berechtigungen enthält. Der Zugang zu <strong>de</strong>n Räumlichkeiten ist<br />

ohne Begleitung <strong>de</strong>s Zolls möglich.<br />

Seite 95 von 97


<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />

Abb. 2. Ablaufschema Pflanzengesundheitskontrolle<br />

Seite 96 von 97


6.6. Dokumentierte Verfahren<br />

<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />

Die Verfahren für die phytosanitären Kontrollen sind ausführlich im Kompendium zur<br />

Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland beschrieben und stehen online <strong>de</strong>m amtlichen<br />

Pflanzenschutzdienst in <strong>de</strong>r jeweils aktualisierten Fassung zur Verfügung.<br />

Elektronisches Verfahren PGZ-Online zur Beantragung von Ex-und Importen<br />

Seit <strong>de</strong>m 01.01.2009 wer<strong>de</strong>n die Beantragung und weitere Bearbeitung von Ex- und<br />

Importvorgängen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen <strong>de</strong>utschlandweit über die<br />

gemeinsame Internetplattform <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste ‚PGZ-Online‘ (www.pgz-online.<strong>de</strong>)<br />

abgewickelt. Über diese einheitliche Plattform können Antragsteller ihre Anträge stellen und<br />

Inspektoren <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste diese weiter bearbeiten und abschließen. Hiermit<br />

wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n Antragsdaten auch die von <strong>de</strong>n Inspektoren <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r<br />

Län<strong>de</strong>r eingegebenen Untersuchungsergebnisse sowie die für die Untersuchung angefallenen<br />

Gebühren in elektronischer Form dokumentiert. Die Datenbank bietet zu<strong>de</strong>m zahlreiche<br />

Auswertemöglichkeiten für die Pflanzenschutzdienste sowie eine Statistik-Schnittstelle, über die<br />

das JKI je<strong>de</strong>rzeit die relevanten Daten herunterla<strong>de</strong>n kann. Die Län<strong>de</strong>r können bei Bedarf<br />

Recherchen z.B. über Drittlan<strong>de</strong>xporte o<strong>de</strong>r -importe durchführen.<br />

6.7. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />

Buchführung in Erzeugerbetrieben<br />

Die Importeure von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Befallsgegenstän<strong>de</strong>n sind<br />

verpflichtet, sich bei ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst amtlich registrieren zu lassen (§<br />

13n (1) PBVO). Nach § 13n (4) sind in registrierten Betrieben Aufzeichnungen zu führen über<br />

erzeugte, eingeführte, gelagerte o<strong>de</strong>r an an<strong>de</strong>re abgegebene Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Befallsgegenstän<strong>de</strong>.<br />

Nach § 13e <strong>de</strong>r PBVO ist <strong>de</strong>r Pflanzenpass, o<strong>de</strong>r falls <strong>de</strong>r Pflanzenpass aus einem Etikett und<br />

einem Warenbegleitpapier besteht, das Warenbegleitpapier, min<strong>de</strong>stens für die Dauer eines<br />

Jahres aufzubewahren. Über je<strong>de</strong> Sendung sind Aufzeichnungen unter Hinweis auf <strong>de</strong>n<br />

zugehörigen Pflanzenpass zu führen und diese Aufzeichnungen für die Dauer von min<strong>de</strong>stens<br />

drei Jahren aufzubewahren. Besteht <strong>de</strong>r Pflanzenpass aus einem Etikett und ist eine<br />

Aufbewahrung nicht möglich, so ist eine Abschrift <strong>de</strong>s Pflanzenpasses aufzubewahren.<br />

Nachweise <strong>de</strong>r Pflanzengesundheitszeugnisse<br />

Regelungen zu <strong>de</strong>n Aufbewahrungspflichten und -fristen sind in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn unterschiedlich<br />

geregelt. Sie betragen zwischen zwei und zehn Jahren.<br />

In PGZ-Online (siehe 6.6) stehen die Daten <strong>de</strong>r letzten drei Jahre aktuell zur Verfügung. Um<br />

<strong>de</strong>n Aufbewahrungspflichten nachzukommen, sollen Daten, die älter als drei Jahre sind, in<br />

einem Archiv gehalten wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m je<strong>de</strong>rzeit recherchiert wer<strong>de</strong>n kann. Ein Archiv <strong>de</strong>r Daten,<br />

die zwei Jahre zurückliegen, wird <strong>de</strong>rzeit erstellt.<br />

7. Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />

Aus RL 2000/29/EG Artikel 1 (4) ergibt sich die Zuständigkeit <strong>de</strong>s JKI, die jährlich notwendigen<br />

Anpassungen vorzunehmen und die Län<strong>de</strong>r entsprechend zu beteiligen.<br />

Seite 97 von 97


Anlage: Nationale Referenzlaboratorien<br />

<strong>Stand</strong>: 4. März 2011<br />

Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />

I Futtermittel und<br />

Lebensmittel<br />

für Milch und<br />

Milcherzeugnisse<br />

zur Durchführung von<br />

Analysen und Tests auf<br />

Zoonosen<br />

(Salmonellen); (RL<br />

2003/99/EG; VO(EG)<br />

Nr. 2169/2003)<br />

zur Überwachung von<br />

marinen Biotoxinen;<br />

(Entscheidung<br />

93/383/EWG)<br />

für die Überwachung<br />

von Viren und<br />

Bakterien in zweischaligen<br />

Weichtieren,<br />

(Entscheidung<br />

1999/313/EG)<br />

für Listeria<br />

monocytogenes<br />

für koagulase positive<br />

Staphylokokken<br />

einschließlich<br />

Staphylokokkus aureus<br />

für Escherichia coli,<br />

einschließlich<br />

verotoxinbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> E.<br />

coli (VTEC)<br />

Fachgebiet Institution<br />

Analysen und Tests bei Milch und<br />

Produkten auf Milchbasis<br />

hinsichtlich saprophytärbakteriologischer,somatischzytologischer<br />

und chemischphysikalischer<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen;<br />

Durchführung von Analysen und<br />

Tests auf Zoonosen (Salmonellen);<br />

Max Rubner-Institut<br />

Haid-und-Neu-Str. 9<br />

76131 Karlsruhe<br />

Tel:. +49 - 721 6625 0<br />

Fax: +49 - 721 6625 111<br />

e-mail: praesi<strong>de</strong>nt@mri.bund.<strong>de</strong><br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

Kontrolle mariner Biotoxine; <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

Kontrolle bakterieller und viraler<br />

Muschelkontaminatioen<br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

Listeria monocytogenes <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

koagulase positive Staphylokokken<br />

einschließlich Staphylokokkus<br />

aureus<br />

Escherichia coli, einschließlich<br />

verotoxinbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> E. coli (VTEC)<br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

für Campylobacter Campylobacter <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong>


Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />

für Parasiten<br />

(insbeson<strong>de</strong>re<br />

Trichinellen,<br />

Echinokokken,<br />

Anisakis)<br />

Antibiotikaresistenz;<br />

(RL 2003/99/EG)<br />

für tierisches Protein in<br />

Futtermitteln<br />

für Rückstän<strong>de</strong> von<br />

Tierarzneimitteln und<br />

Schadstoffen in<br />

Lebensmitteln tierischer<br />

Herkunft:<br />

a) Für die in Anhang I<br />

Gruppe A Nummern 1,<br />

2, 3 und 4, Gruppe B<br />

Nummer 2 Buchstabe d<br />

und Gruppe B<br />

Nummer 3 Buchstabe d<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG<br />

aufgeführten<br />

Rückstän<strong>de</strong><br />

b) Für die in Anhang I<br />

Gruppe B Nummer 1<br />

und Gruppe B<br />

Nummer 3 Buchstabe e<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG<br />

aufgeführten<br />

Rückstän<strong>de</strong> sowie für<br />

Carbadox- und<br />

Olaquindox<br />

c) Für die in Anhang I<br />

Fachgebiet Institution<br />

SEITE 2 VON 6<br />

Trichinellose <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

Echinokokkose Friedrich-Loeffler-Institut –<br />

<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />

Südufer 10<br />

17493 Greifswald – Insel Riems<br />

Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />

Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />

e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />

Anisakis Max Rubner-Institut<br />

Haid-und-Neu-Str. 9<br />

76131 Karlsruhe<br />

Tel:. +49 - 721 6625 0<br />

Fax: +49 - 721 6625 111<br />

e-mail: praesi<strong>de</strong>nt@mri.bund.<strong>de</strong><br />

Antibiotikaresistenzen <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

tierisches Eiweiß in Futtermitteln <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

Alle Gruppen <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>de</strong>r<br />

RL 96/23/EG<br />

<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />

Lebensmittelsicherheit<br />

Postfach 15 64<br />

38005 Braunschweig<br />

Tel.: +49 – 531 – 21497– 0<br />

Fax: +49 – 531 – 21497– 299<br />

e-mail: poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />

-gesamt für a bis d -


Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />

Gruppe A Nummer 5<br />

und Gruppe B<br />

Nummer 2<br />

Buchstaben a, b und e<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG<br />

aufgeführten<br />

Rückstän<strong>de</strong><br />

d) Für die in Anhang I<br />

Gruppe B Nummer 2<br />

Buchstabe c und<br />

Gruppe B Nummer 3<br />

Buchstaben a, b und c<br />

<strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG<br />

aufgeführten<br />

Rückstän<strong>de</strong><br />

für transmissible<br />

spongiforme<br />

Enzephalopathien<br />

(TSE), (VO(EG) Nr.<br />

999/2001)<br />

für Zusatzstoffe zur<br />

Verwendung in <strong>de</strong>r<br />

Tierernährung,<br />

(VO(EG) Nr.<br />

1831/2003)<br />

für Stoffe, die dazu<br />

bestimmt sind, mit<br />

Lebensmitteln in<br />

Berührung zu kommen<br />

für Pestizidrückstän<strong>de</strong><br />

a) Getrei<strong>de</strong> und<br />

Futtermittel<br />

b) Lebensmittel<br />

tierischen Ursprungs<br />

und Waren mit hohem<br />

Fettanteil<br />

c) Obst und Gemüse,<br />

einschließlich<br />

Erzeugnisse mit hohem<br />

Wasseranteilund<br />

hohem Säuregehalt<br />

d) Metho<strong>de</strong>n zum<br />

Nachweis eines<br />

einzigen Rückstan<strong>de</strong>s<br />

für Schwermetalle in<br />

Futtermittel und<br />

Lebensmittel<br />

Fachgebiet Institution<br />

Transmissible spongiforme<br />

Enzephalopathien , (§ 4 Abs. 2<br />

TierSG)<br />

Zusatzstoffe zur Verwendung in<br />

<strong>de</strong>r Tierernährung<br />

Stoffe, die dazu bestimmt sind, mit<br />

Lebensmitteln in Berührung zu<br />

kommen<br />

Getrei<strong>de</strong> und Futtermittel<br />

Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />

und Waren mit hohem Fettanteil<br />

Obst und Gemüse, einschließlich<br />

Erzeugnisse mit hohem<br />

Wasseranteilund hohem<br />

Säuregehalt<br />

Metho<strong>de</strong>n zum Nachweis eines<br />

einzigen Rückstan<strong>de</strong>s<br />

Schwermetalle in Futtermittel und<br />

Lebensmittel<br />

SEITE 3 VON 6<br />

Friedrich-Loeffler-Institut –<br />

<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />

Südufer 10<br />

17493 Greifswald – Insel Riems<br />

Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />

Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />

e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

Postfach 33 00 13<br />

14191 Berlin<br />

Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />

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Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />

Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

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<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />

Lebensmittelsicherheit<br />

Postfach 15 64<br />

38005 Braunschweig<br />

Tel.: +49 – 531 – 21497– 0<br />

Fax: +49 – 531 – 21497– 299<br />

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Lebensmittelsicherheit<br />

Postfach 15 64


Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />

Fachgebiet Institution<br />

für Mykotoxine Mykotoxine<br />

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Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />

e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />

für polyzyklische<br />

aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

(PAK)<br />

für Dioxin und PCB in<br />

Futtermittel und<br />

Lebensmittel<br />

für gentechnisch<br />

verän<strong>de</strong>rte Organismen<br />

II Tiergesundheit<br />

für Klassische<br />

Schweinepest (RL<br />

2001/89/EG)<br />

für Afrikanische<br />

Pfer<strong>de</strong>pest;<br />

(RL 92/35/EG und<br />

RL 2006/437/EG)<br />

für Geflügelpest (RL<br />

2005/94/EG)<br />

polyzyklische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe (PAK)<br />

Dioxin und PCB in Futtermittel<br />

und Lebensmittel<br />

gentechnisch verän<strong>de</strong>rte<br />

Organismen<br />

Klassische Schweinepest; (§ 4<br />

Abs. 2 TierSG)<br />

Afrikanische Pfer<strong>de</strong>pest; (§ 4 Abs.<br />

2 TierSG)<br />

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<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />

Südufer 10<br />

17493 Greifswald – Insel Riems<br />

Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />

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17493 Greifswald – Insel Riems<br />

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Geflügelpest; (§ 4 Abs. 2 TierSG) Friedrich-Loeffler-Institut –<br />

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Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />

für Newcastle-<br />

Krankheit (RL<br />

92/66/EWG)<br />

für vesikuläre<br />

Schweinekrankheit,<br />

(RL 92/119/EWG)<br />

Fachgebiet Institution<br />

Newcastle-Krankheit, (§ 4 Abs. 2<br />

TierSG)<br />

vesikuläre Schweinekrankheit, (§ 4<br />

Abs. 2 TierSG)<br />

für Fischkrankheiten Fischkrankheiten, (§ 4 Abs. 2<br />

TierSG)<br />

für<br />

Muschelkrankheiten,<br />

(RL 95/70/EG)<br />

Tollwut (Entscheidung<br />

2000/258/EWG)<br />

für<br />

Blauzungenkrankheit,<br />

(RL 2000/75/EG)<br />

für Afrikanische<br />

Schweinepest, (RL<br />

2002/60/EG)<br />

für Maul- und<br />

Klauenseuche, (RL<br />

2003/85/EG)<br />

Muschelkrankheiten, (§ 4 Abs. 2<br />

TierSG)<br />

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Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />

Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />

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Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />

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Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />

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Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />

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Tollwut, (§ 4 Abs. 2 TierSG) Friedrich-Loeffler-Institut –<br />

<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />

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Blauzungenkrankheit, (§ 4 Abs. 2<br />

TierSG)<br />

Afrikanische Schweinepest, (§ 4<br />

Abs. 2 TierSG)<br />

Maul- und Klauenseuche, (§ 4<br />

Abs. 2 TierSG)<br />

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Friedrich-Loeffler-Institut –<br />

<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />

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17493 Greifswald – Insel Riems<br />

Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />

Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />

e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />

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Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />

Fachgebiet Institution<br />

für Brucellose Brucellose <strong>de</strong>r Rin<strong>de</strong>r, Schweine,<br />

Schafe und Ziegen, (§ 4 Abs. 2<br />

TierSG)<br />

SEITE 6 VON 6<br />

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<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />

Südufer 10<br />

17493 Greifswald – Insel Riems<br />

Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />

Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />

e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong>


Land: <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland Berichtszeitraum:<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württ.<br />

Berlin<br />

Bremen<br />

Bran<strong>de</strong>nburg<br />

Hessen<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Schleswig-H.<br />

Gesamt<br />

Hun<strong>de</strong><br />

Katzen<br />

Rin<strong>de</strong>r<br />

Equi<strong>de</strong>n<br />

Schafe<br />

Ziegen<br />

schweine<br />

steunen<strong>de</strong><br />

Sonstige<br />

Anhang V<br />

Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten von Tollwutfällen<br />

Datum Gebiet<br />

Haustiere<br />

keine<br />

Tollwutfälle<br />

Fuchs<br />

Mar<strong>de</strong>r<br />

Waschbär<br />

Wolf<br />

Dachs<br />

Mar<strong>de</strong>r<br />

Wildtiere<br />

an<strong>de</strong>re Musteli<strong>de</strong>n<br />

an<strong>de</strong>re Fleischfresser<br />

Wildschwein<br />

Rehwild<br />

Rotwild<br />

Damwild<br />

Sonstige<br />

Fle<strong>de</strong>rmaus<br />

keine<br />

Humanfälle<br />

Humanexposition<br />

Gesamt


Land<br />

BW<br />

BY<br />

BB<br />

BE<br />

HB<br />

HH<br />

HE<br />

MV<br />

NI<br />

NW<br />

RP<br />

SL<br />

SH<br />

SN<br />

ST<br />

TH<br />

Gesamt<br />

Anhang II<br />

Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikelk 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r Rin<strong>de</strong>rbrucellose und über das ( nicht unter die Entscheidung 2002/677EG fallen<strong>de</strong>) Programm<br />

zur Überwachung und Tilgung dieser Seuche<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

Gesamtzahl<br />

Rin<strong>de</strong>r<br />

Tiere<br />

Amtl. anerk.<br />

brucellosefreier<br />

Bestand infizierte Bestän<strong>de</strong> Überwachung Untersuchung von Verdachtsfällen<br />

Anzahl<br />

%<br />

Anzahl<br />

%<br />

Anzahl<br />

getest.<br />

R.bestän<strong>de</strong><br />

serologische Tests<br />

Anzahl<br />

getest.<br />

Tiere<br />

Anzahl<br />

infiz.<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

Unters. Sammelmilchproben Aborte<br />

Epi<strong>de</strong>miologische Untersuchuing<br />

Anzahl<br />

getest.<br />

R.bestän<strong>de</strong><br />

Anzahl<br />

getest.<br />

Tiere o<strong>de</strong>r<br />

Pools<br />

Anzahl<br />

infizierter<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

Anzahl<br />

gemelk.<br />

Aborte,<br />

unge.<br />

d. Ursache<br />

Anzahl<br />

Aborte<br />

weg.<br />

Brucella-<br />

Infektionen<br />

Anzahl<br />

Isolier<br />

ungen von<br />

Brucellaabor<br />

tus<br />

Anzahl<br />

Tiere<br />

mit<br />

serolog.<br />

Bluttest<br />

Anzahl<br />

susp.<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

Anzahl positiver Tiere<br />

Serolo. BST<br />

Anzahl<br />

mikrob.<br />

unters.<br />

Tiere<br />

Anzahl<br />

Tiere<br />

mit mikrob.<br />

Positiv<br />

befund


BW<br />

BY<br />

BB<br />

BE<br />

HB<br />

HH<br />

HE<br />

MV<br />

NI<br />

NW<br />

RP<br />

SL<br />

SH<br />

SN<br />

ST<br />

TH<br />

Gesamt<br />

Anzahl getesteter<br />

Rin<strong>de</strong>rbestän<strong>de</strong><br />

Anzahl getest.<br />

Tiere<br />

Anzahl infiz.<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

Anhang III<br />

Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r enzootischen Rin<strong>de</strong>rleukose und über das ( nicht unter die Entscheidung 2002/677EG<br />

fallen<strong>de</strong>) Programm zur Überwachung und Tilgung dieser Seuche<br />

Land<br />

Gesamtzahl Rin<strong>de</strong>r<br />

Bestän<strong>de</strong> Tiere<br />

Überwachung<br />

serologische Tests Untersuchung von Sammelmilchproben<br />

Anzahl getesteter<br />

Rin<strong>de</strong>rbestän<strong>de</strong><br />

Anzahl getest.<br />

Tiere o<strong>de</strong>r<br />

Pools 1)<br />

Anzahl infiz.<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

Tumoren<br />

Verdacht bestätigt<br />

an<strong>de</strong>re<br />

Ursachen 2)<br />

Fälle<br />

Tumoren<br />

an<strong>de</strong>re<br />

Ursachen 2)<br />

Prozentsatz<br />

amtl anerk.<br />

leukosefreier<br />

Bestand


Land 1)<br />

BW<br />

BY<br />

BB<br />

BE<br />

HB<br />

HH<br />

HE<br />

MV<br />

NI<br />

NW<br />

RP<br />

SL<br />

SH<br />

SN<br />

ST<br />

TH<br />

Gesamt<br />

Gesamtzahl Rin<strong>de</strong>r<br />

Amtlich anerk. tuberkulose<br />

freier Bestand<br />

Bestän<strong>de</strong> Tiere Anzahl Bestän<strong>de</strong> % Anzahl Bestän<strong>de</strong> %<br />

Anhang I<br />

Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r Rin<strong>de</strong>rtuberkulose<br />

und über das ( nicht unter die Entscheidung 2002/677EG fallen<strong>de</strong>) Programm zur Überwachung und Tilgung dieser Seuche<br />

Infizierte Bestän<strong>de</strong> Routinemäßige Tuberk.-probe<br />

Abstand zwischen<br />

routinem Tuberk.probe<br />

2)<br />

Anzahl getesteter<br />

Tiere 3)<br />

Anzahl Tuberkulinproben<br />

vor Aufnahme in die<br />

Bestän<strong>de</strong> ( Anhang A<br />

Teil I<br />

Nr. 2 Buchst. c ) 3.<br />

Gedanken<br />

strich Ziff. 1 <strong>de</strong>r RL<br />

64/432/EWG )<br />

Anzahl Tiere mit<br />

tuberkuloseverd.<br />

Läsionen, die auch<br />

histop. und bakt.<br />

untersucht<br />

wur<strong>de</strong>n<br />

Anzahl Tiere mit<br />

Positivbefund bei<br />

bakteriologischer<br />

Untersuchung<br />

1) Wenn <strong>de</strong>r Status <strong>de</strong>r amtlich anerkannten Seuchenfreiheit nicht für das gesamte Hoheitsgebiet <strong>de</strong>s Mitgliedstaats gewährt wur<strong>de</strong>, sind ausführliche regionale Angaben erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

2) Folgen<strong>de</strong> Buchstaben-Co<strong>de</strong>s sind zu verwen<strong>de</strong>n: a) Keine routinemäßige Tests, b) Tests einmal im Jahr, c) Tests alle zwei Jahre, d) Tests alle drei Jahre, e) Tests alle 3 Jahre bei 24 Monate alten Tieren,<br />

f) Tests alle vier Jahre, g) An<strong>de</strong>re (bitte angeben).


Bekämpfung <strong>de</strong>r Aujeszkyschen Krankkheit;<br />

Untersuchungen im Jahr ……. in <strong>de</strong>n nach Artikel 10 <strong>de</strong>r Richtlinie 64/432/EWG anerkannten <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn<br />

<strong>Bund</strong>esland<br />

Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg<br />

Bayern<br />

Berlin<br />

Bran<strong>de</strong>nburg<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Hessen<br />

Mecklenburg-V<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Saarland<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Sachsen<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Thüringen<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Art10-04 AK.xls / Pi<br />

Anzahl<br />

Schweine<br />

insgesamt(1)<br />

Anzahl<br />

untersuchter<br />

Schweine<br />

davon<br />

positiv<br />

in %<br />

Anzahl<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

insgesamt(1)<br />

Achtung: Bestän<strong>de</strong>/Tiere insgesamt!!!<br />

davon Zuchtbestän<strong>de</strong>(1)<br />

Anzahl<br />

untersuchter<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

davon<br />

positiv<br />

in %


Anhang VII<br />

Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten von Milzbrand (Rin<strong>de</strong>r und<br />

Schweine), Schweinebrucellose und transmissibler Gastroenteritis (Schweine)<br />

Datum <strong>de</strong>s Berichts: Land: <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland (A): Zahl <strong>de</strong>r Ausbrüche<br />

(B): Datum <strong>de</strong>r letzten Bestätigung<br />

Region<br />

Gesamt<br />

A<br />

B<br />

A<br />

B<br />

A<br />

B<br />

Milzbrand<br />

Rin<strong>de</strong>r<br />

Milzbrand<br />

Schweine<br />

Schweinebrucellose<br />

Transmissible<br />

Gastroenteritidis


Anhang VI<br />

Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r Maul- und<br />

Klauenseuche (MKS), <strong>de</strong>r infektiösen bovinen Pleuropneumonie (CBPP), <strong>de</strong>r vesikulären Schweinekrankheit (VSK), <strong>de</strong>r<br />

klassischen Schweinepest (KSP)und <strong>de</strong>r afrikanischen Schweinepest (ASP)<br />

Tierseuchenmel<strong>de</strong>system<br />

Datum <strong>de</strong>s Berichts: Land: <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland (A): Zahl <strong>de</strong>r Ausbrüche<br />

(B): Datum <strong>de</strong>r letzten Bestätigung<br />

Region<br />

Gesamt<br />

A<br />

B<br />

A<br />

B<br />

A<br />

B<br />

MKS<br />

VSK<br />

Rin<strong>de</strong>rpest<br />

CBPP<br />

BT<br />

KSP<br />

KSP (Wildsch.)<br />

ASP<br />

ND<br />

AI<br />

PEE<br />

Ves. Stom.<br />

PPR<br />

Lumpy Skin Disease<br />

Ziegenpocken


Tab. 1: BHV1-Situation per ......... beim Milch- und Mutterkühen inklusive <strong>de</strong>r weiblichen Jungrin<strong>de</strong>raufzucht je BHV1-Kategorie<br />

BHV1 - Situation per …….. bei Milch- und Mutterkühen inklusive Nachzucht in Stück je BHV1 - Kategorie<br />

<strong>Bund</strong>esland Kategorien<br />

Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg<br />

Bayern<br />

Berlin<br />

Bran<strong>de</strong>nburg<br />

Bremen<br />

Hessen<br />

Hamburg<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Saarland<br />

Sachsen<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Thüringen<br />

Gesamt<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

BHV1-frei<br />

insgesamt<br />

davon<br />

BHV1-frei<br />

ohne Impfung<br />

BHV1-frei<br />

mit Impfung<br />

Sanierungsbest.<br />

Insgesamt<br />

davon<br />

Sanierungsbest.<br />

mit Impfung<br />

Sanierungsbest.<br />

ohne Impfung<br />

Sonstige<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

Gesamt


Tab. 2: Prozentualer Anteil <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Rin<strong>de</strong>r insgesamt in <strong>de</strong>n aufgeführten BHV1-Kategorien bei Milch- und<br />

Mutterkühen sowie <strong>de</strong>ren weibliche Nachzucht<br />

<strong>Bund</strong>esland Kategorien<br />

Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg<br />

Bayern<br />

Berlin<br />

Bran<strong>de</strong>nburg<br />

Bremen<br />

Hessen<br />

Hamburg<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Saarland<br />

Sachsen<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Thüringen<br />

Gesamt<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

Anz. Bestän<strong>de</strong><br />

Rin<strong>de</strong>r insges.<br />

BHV1-frei<br />

insgesamt<br />

(%)<br />

davon<br />

BHV1-frei<br />

ohne Impfung<br />

(%)<br />

BHV1-frei<br />

mit Impfung<br />

(%)<br />

Sanierungsbest.<br />

Insgesamt<br />

(%)<br />

davon<br />

Sanierungsbest.<br />

mit Impfung<br />

(%)<br />

Sanierungsbest.<br />

ohne Impfung<br />

(%)<br />

Sonstige<br />

Bestän<strong>de</strong><br />

(%)

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