Stand: April 2012 - BVL - Bund.de
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Integrierter mehrjähriger Kontrollplan <strong>de</strong>r<br />
<strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
Abkürzungsverzeichnis 6<br />
Teil I: Rahmenplan 8<br />
A. Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, 9<br />
Tierschutz<br />
B. Bereich Pflanzengesundheit 53<br />
Teil II: Kontrollpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r 66<br />
Dieser integrierte mehrjährige Kontrollplan gilt für die Perio<strong>de</strong>:<br />
01.01.<strong>2012</strong> bis 31.12.2016<br />
Kontaktstelle<br />
Name und Anschrift <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz<br />
Rochusstr. 1<br />
53123 Bonn<br />
Email-Adresse poststelle@bmelv.bund.<strong>de</strong><br />
Telefon +49 (0)228 99529-0<br />
FAX +49 (0)228 99529-4262<br />
Seite 1 von 97
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
oberste Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Name und Anschrift Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
Kernerplatz 10<br />
70182 Stuttgart<br />
Email-Adresse poststelle@mlr.bwl.<strong>de</strong><br />
Telefon 0711 126-0<br />
FAX 0711 126-2255<br />
Bayern<br />
Name und Anschrift Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit<br />
Rosenkavalierplatz 2<br />
81925 München<br />
Email-Adresse poststelle@stmug.bayern.<strong>de</strong><br />
Telefon 089 9214-00<br />
FAX 089 9214-2266<br />
Bran<strong>de</strong>nburg<br />
Name und Anschrift Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Abt. 3, Verbraucherschutz<br />
Lebensmittelüberwachung, Futtermittelüberwachung,<br />
Tiergesundheit, Tierschutz<br />
Heinrich-Mann-Allee 103<br />
14473 Potsdam<br />
Email-Adresse verbraucherschutz@mugv.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Telefon 0331 866-7900<br />
FAX 0331 866-7242<br />
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />
Abt. 3, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten<br />
Ref. 32 Sachgebiet Pflanzenschutz<br />
Lin<strong>de</strong>nstraße 34 a<br />
14467 Potsdam<br />
Email-Adresse cornelia-uta.mueller@mil.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Telefon 0331 866-8927<br />
FAX 0331 866-8805<br />
Berlin<br />
Name und Anschrift Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Abteilung IV Verbraucher- und Gesundheitsschutz<br />
Oranienstraße 106<br />
10969 Berlin<br />
Email-Adresse angelika.blaeschke@senguv.berlin.<strong>de</strong><br />
Telefon 030 9028-1647<br />
FAX 030 9028-2060<br />
Seite 2 von 97
Bremen<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Name und Anschrift Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales<br />
Bahnhofsplatz 29<br />
28195 Bremen<br />
Email-Adresse verbraucherschutz@gesundheit.bremen.<strong>de</strong><br />
Telefon 0421 361-4036<br />
FAX 0421 361-4808<br />
Hessen<br />
Name und Anschrift Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz<br />
Mainzer Straße 80<br />
65189 Wiesba<strong>de</strong>n<br />
Email-Adresse vetabt@hmuelv.hessen.<strong>de</strong><br />
Telefon 0611 815-0<br />
FAX 0611 44789771<br />
Hamburg<br />
Name und Anschrift Behör<strong>de</strong> für Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Billstr. 80<br />
20539 Hamburg<br />
Email-Adresse poststelle@bgv.hamburg.<strong>de</strong><br />
Telefon 040 42837-0<br />
FAX 040 42837-35 97<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Name und Anschrift Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Paulshöher Weg 1<br />
19061 Schwerin<br />
Email-Adresse Poststelle@lu.mv-regierung.<strong>de</strong><br />
Telefon 0385 588-6050<br />
FAX 0385 588-6052<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Name und Anschrift Nie<strong>de</strong>rsächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,<br />
Verbraucherschutz und Lan<strong>de</strong>sentwicklung<br />
Calenberger Straße 2<br />
30169 Hannover<br />
Email-Adresse poststelle@ml.nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />
Telefon 0511 120–0<br />
FAX 0511 120-2385<br />
Seite 3 von 97
Nordrhein-Westfalen<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Name und Anschrift Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,<br />
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz<br />
Schwannstr. 3<br />
40476 Düsseldorf<br />
Email-Adresse poststelle@mkulnv.nrw.<strong>de</strong><br />
Telefon 0211 4566 - 750<br />
FAX 0211 4566 - 432<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Name und Anschrift Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und<br />
Forsten<br />
Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz<br />
Ministerium <strong>de</strong>r Justiz und für Verbraucherschutz<br />
Ernst-Ludwig-Straße 3, 55116 Mainz<br />
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie<br />
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz<br />
Email-Adresse rp-tier@mulewf.rlp.<strong>de</strong><br />
rp-futtermittel@mulewf.rlp.<strong>de</strong><br />
weinkontrolle@mulewf.rlp.<strong>de</strong><br />
verbraucherschutz@mjv.rlp.<strong>de</strong><br />
Ökolandbau: poststelle@mulewf.rlp.<strong>de</strong><br />
poststelle@msagd.rlp.<strong>de</strong><br />
Telefon 06131 16-0<br />
FAX Tiergesundheit, Tierschutz, Futtermittel: 06131 16-5354<br />
Wein: 06131 16-5270<br />
Ökolandbau: 06131 16-2515<br />
MJV: 06131 16-4608<br />
MSAGD: 06131 16-172388<br />
Schleswig-Holstein<br />
Name und Anschrift Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Schleswig-Holstein<br />
Mercatorstrasse 3, 5, 7<br />
24106 Kiel<br />
Email-Adresse poststelle@mlur.landsh.<strong>de</strong><br />
Telefon 0431 988-0<br />
FAX 0431 988-7239<br />
Saarland<br />
Name und Anschrift Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales<br />
Franz-Josef-Rö<strong>de</strong>r-Str. 23<br />
66119 Saarbrücken<br />
Email-Adresse poststelle@justiz-soziales.saarland.<strong>de</strong><br />
Telefon 0681 501-3142<br />
FAX 0681 501-3239<br />
Name und Anschrift Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Ursulinenstraße 8-16<br />
66111 Saarbrücken<br />
Seite 4 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Email-Adresse poststelle@gesundheit.saarland.<strong>de</strong><br />
Telefon 0681 501-00<br />
FAX 0681 501-4521<br />
Sachsen<br />
Name und Anschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales<br />
Albertstraße 10<br />
01097 Dres<strong>de</strong>n<br />
Email-Adresse poststelle@sms.sachsen.<strong>de</strong><br />
Telefon 0351 564-0<br />
FAX 0351 564-5850<br />
Name und Anschrift Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und<br />
Landwirtschaft<br />
Email-Adresse poststelle@smul.sachsen.<strong>de</strong><br />
Telefon 0351 564-0<br />
FAX 0351 564–22 09<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Name und Anschrift Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Leipziger Str. 58<br />
39112 Mag<strong>de</strong>burg<br />
Email-Adresse Tierseuchenzentrale@mlu.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />
Telefon 0391 567-1840<br />
FAX 0391 567-1924<br />
Name und Anschrift Ministerium für Gesundheit und Soziales<br />
Turmschanzenstr. 25<br />
39114 Mag<strong>de</strong>burg<br />
Email-Adresse Lebensmittel@ms.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />
Telefon 0391 567-4678<br />
FAX 0391 567-4688<br />
Thüringen<br />
Name und Anschrift Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
Abteilung 5 - Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Veterinärwesen,<br />
Werner-Seelenbin<strong>de</strong>r-Straße 6<br />
99096 Erfurt<br />
Email-Adresse VZ.AL5@tmsfg.thueringen.<strong>de</strong><br />
Telefon 0361 3798-501<br />
FAX 0361 3798-850<br />
Name und Anschrift Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und<br />
Naturschutz<br />
Beethovenstraße 3<br />
99096 Erfurt<br />
Email-Adresse poststelle@tmlfun.thueringen.<strong>de</strong><br />
Telefon 0361 3799-201<br />
FAX 0361 3799-209<br />
Seite 5 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Koordinierungsstelle für die Erstellung und Aktualisierung <strong>de</strong>s Rahmenplans<br />
<strong>de</strong>s MNKP:<br />
Name und Anschrift <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />
Email-Adresse poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />
Telefon +49 (0)30 18 444 10315<br />
FAX +49 (0)30 18 444 89999<br />
Seite 6 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
ABl. Amtsblatt<br />
ACK Amtschefkonferenz<br />
AfAB Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r LAV für Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten<br />
<strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Veterinärrechts tätigen<br />
Personen<br />
AFFL Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische<br />
Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft <strong>de</strong>r LAV<br />
AFU Arbeitsgruppe Futtermittel <strong>de</strong>r LAV<br />
AG Arbeitsgruppe<br />
AG EAD Arbeitsgruppe Ein- Aus- und Durchfuhr <strong>de</strong>r LAV<br />
AG IuK Arbeitsgruppe Information und Kommunikation <strong>de</strong>r LAV<br />
AG QM Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement <strong>de</strong>s gesundheitlichen<br />
Verbraucherschutzes <strong>de</strong>r LAV<br />
AG T Arbeitsgruppe Tierschutz <strong>de</strong>r LAV<br />
AG TAM Arbeitsgruppe Tierarzneimittel <strong>de</strong>r LAV<br />
AG TT Arbeitsgruppe Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung <strong>de</strong>r LAV<br />
AkkStelleG Akkreditierungsstellenbeleihungsverordnung<br />
ALB Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein und<br />
Kosmetika <strong>de</strong>r LAV<br />
ALS Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger<br />
ALTS Arbeitskreis <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Lebensmittelhygiene und <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen<br />
AMG Arzneimittelgesetz<br />
AMK Agrarministerkonferenz<br />
APV-LKD Lebensmittelkontrolldienst-Ausbildungs-Prüfungsverordnung<br />
AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
AVV DatA Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über <strong>de</strong>n Austausch von Daten im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes<br />
BAG <strong>Bund</strong>esanstalt für Güterverkehr<br />
BfR <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />
BLE <strong>Bund</strong>esanstalt für Landwirtschaft und Ernährung<br />
BLL <strong>Bund</strong> für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkun<strong>de</strong> e. V.<br />
BMELV <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz<br />
BMJ <strong>Bund</strong>esministerium für Justiz<br />
BMU <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
BMVg <strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
<strong>BVL</strong> <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />
CCA Central Competent Authority<br />
CEN Europäisches Komitee für Normung<br />
DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH<br />
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />
DMA Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kreise und kreisfreien Städte<br />
DPMA Deutsches Patent- und Markenamt<br />
EDV Elektronische Datenverarbeitung<br />
EFSA Europäischen Behör<strong>de</strong> für Lebensmittelsicherheit<br />
EPPO Europäische und Mediterrane Pflanzenschutzorganisation<br />
EG Europäische Gemeinschaft<br />
EU Europäische Union<br />
FG Fachgruppe<br />
Seite 7 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
FLI Friedrich-Loeffler-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
FuttMKontrV Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an die in <strong>de</strong>r<br />
Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure (Futtermittelkontrolleur-<br />
Verordnung)<br />
FVO Food and Veterinary Office<br />
GenTG Gesetz zur Regelung <strong>de</strong>r Gentechnik - Gentechnikgesetz<br />
GMK Gesundheitsministerkonferenz<br />
GVO Gentechnisch verän<strong>de</strong>rte Organismen<br />
IMIS Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung <strong>de</strong>r<br />
Umweltradioaktivität<br />
IPPC Internationales Pflanzenschutzübereinkommen<br />
ITE Institut für Tierernährung<br />
JKI Julius Kühn-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen<br />
KKP Koordiniertes Kontrollprogramm<br />
LAV Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz<br />
LMChemAPVO Lebensmittelchemiker-Ausbildungs- und PrüfungsVO<br />
LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>- und Futtermittelgesetzbuch<br />
LKonV Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen gemäß § 42 Abs. 1<br />
Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b <strong>de</strong>s Lebensmittel- und<br />
Futtermittelgesetzbuches an die in <strong>de</strong>r Überwachung tätigen<br />
Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung)<br />
LM Lan<strong>de</strong>sministerium<br />
LÖK Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau<br />
MBZ Mobiles Bekämpfungszentrum<br />
MRI Max Rubner-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsanstalt für Ernährung und<br />
Lebensmittel<br />
NAL DIN Normenausschuss Lebensmittel und Landwirtschaftliche Produkte<br />
NRKP Nationaler Rückstandskontrollplan<br />
NRL Nationales Referenzlabor<br />
OIE Weltorganisation für Tiergesundheit (Office International <strong>de</strong>s<br />
Epizooties)<br />
ÖLG Öko-Landbaugesetz<br />
OFIS Organic Farming Information System<br />
PA Bezirksregierungen<br />
PBVO Pflanzenbeschauverordnung<br />
PCB Polychlorierte Biphenyle<br />
PG Projektgruppe<br />
PGZ Pflanzengesundheitszeugnis<br />
PSD Pflanzenschutzdienst<br />
PflSchG Pflanzenschutzgesetz<br />
QM Qualitätsmanagement<br />
QMS Qualitätsmanagementsystem<br />
RASFF Rapid Alert System Food and Feed<br />
(DG)SANCO Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
StMLF Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten<br />
StrVG Strahlenschutzvorsorgegesetz<br />
SV Senatsverwaltung<br />
TAppO Tierärztliche Approbationsordnung<br />
Tier-LMÜV Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen <strong>de</strong>r amtlichen<br />
Überwachung <strong>de</strong>s Herstellens, Behan<strong>de</strong>lns und Inverkehrbringens von<br />
Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-<br />
Überwachungsverordnung)<br />
TierSchG Tierschutzgesetz<br />
TSN Tierseuchennachrichtensystem<br />
VDLUFA Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und<br />
Forschungsanstalten e.V.<br />
VO Verordnung<br />
Seite 8 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
VSMK Verbraucherschutzministerkonferenz<br />
ZDB Zentrale Datenbank für Tiere<br />
ZORA Zentralstelle Risikoanalyse (Zoll)<br />
Seite 9 von 97
Teil I: Rahmenplan<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Inhalt<br />
A. Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit,<br />
Tierschutz<br />
1. Allgemeine strategische Zielsetzungen<br />
2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlaboratorien<br />
und beauftragten Kontrollstellen<br />
2.1. zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />
2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />
2.3.1. Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit,<br />
Tierschutz<br />
2.3.2. Nationale Akkreditierungsstellen<br />
3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1. Personalressourcen auf <strong>Bund</strong>esebene<br />
3.2. Kontrollsysteme<br />
3.2.1. Bereichsübergreifen<strong>de</strong> Systeme und Programme<br />
3.2.2. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit<br />
3.2.3. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Futtermittelsicherheit<br />
3.2.3.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />
3.2.3.2. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur<br />
Risikokategorisierung<br />
3.2.3.3. Aufsicht und Verifizierung <strong>de</strong>r Planungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Berichtsregelungen<br />
Seite 10 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.2.3.4. Regelungen für die Anwendung von horizontal<br />
bereichsübergreifen<strong>de</strong>n Rechtsetzungen<br />
3.2.4. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Tiergesundheit<br />
3.2.5. System zur Kontrolle <strong>de</strong>s Tierschutzes<br />
3.2.5.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />
3.2.5.2. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur<br />
Risikokategorisierung<br />
3.2.5.3. Aufsicht und Verifizierung <strong>de</strong>r Planungen<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Berichtsregelungen<br />
3.2.5.4. Regelungen für die Anwendung von horizontal<br />
bereichsübergreifen<strong>de</strong>n Rechtsetzungen<br />
3.2.6. System zur Kontrolle <strong>de</strong>s Ökologischen Landbaus<br />
3.2.7. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr<br />
3.2.7.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />
3.2.7.2. Ein- und Durchfuhr von Lebensmitteln nicht<br />
tierischen Ursprungs<br />
3.2.7.3. Ein- und Durchfuhr von tierischen Erzeugnissen und<br />
leben<strong>de</strong>n Tieren<br />
3.2.7.4 Ausfuhr<br />
3.3. Kooperation im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle<br />
3.3.1. LAV<br />
3.3.2. Compliance<br />
3.3.3. Ausschüsse beim <strong>BVL</strong><br />
3.3.4. Lebensmittelsicherheit<br />
3.3.5. Futtermittelsicherheit<br />
3.3.6. Tiergesundheit<br />
3.3.6.1. Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Tierseuchenkrisenmanagements auf<br />
<strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>rebene<br />
3.3.6.2. Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Tierseuchenkrisenmagagements auf<br />
Län<strong>de</strong>rebene<br />
3.3.7. Tierschutz<br />
Seite 11 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.4. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />
3.4.1. Fortbildungskonzepte in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong>n<br />
3.4.2. Feststellung <strong>de</strong>s Aus-, Weiter- und Fortbildungsbedarfs<br />
3.4.3. Umsetzung <strong>de</strong>s Aus- und Weiterbildungs- sowie<br />
Fortbildungsplans<br />
3.4.4. Dokumentation und Bewertung <strong>de</strong>r Ausbildung/Schulung<br />
(Fortbildung)<br />
4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />
4.1. Gültige Notfallpläne<br />
4.1.1. Tiergesundheit<br />
4.2. Organisation <strong>de</strong>r Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung<br />
5. Rahmenkonzept Qualitätsmanagement<br />
6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen<br />
Kriterien <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004<br />
6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />
6.2 Ausschluss von Interessenkonflikten<br />
6.3. Angemessenen Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />
6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem<br />
Personal<br />
6.5. Angemessene rechtliche Vollmachten<br />
6.6. Kooperation <strong>de</strong>r Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
6.7. Dokumentierte Verfahren<br />
6.8. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />
7. Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />
B. Bereich Pflanzengesundheit<br />
1. Strategische Zielsetzungen im Bereich Pflanzengesundheit<br />
Seite 12 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlabors<br />
und beauftragten Kontrollstellen<br />
2.1 Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />
2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />
3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1.1. Organisationsstrukturen<br />
3.1.2. Personalressourcen<br />
3.1.3. Ressourcen, die zur Unterstützung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
3.2. Laboratorien<br />
3.3. Kontrollsystem Pflanzengesundheit<br />
3.4. Kooperation <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n mit verwandten<br />
Kontrolltätigkeiten<br />
3.5. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />
4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />
5. Regelungen für Audits <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen<br />
Kriterien nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004<br />
6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />
6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />
6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />
6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem<br />
Personal<br />
6.5. Angemessene rechtliche Vollmachten<br />
6.6. Dokumentierte Verfahren<br />
6.7. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />
7. Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />
Teil II: Kontrollpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Seite 13 von 97
Län<strong>de</strong>rplan Bran<strong>de</strong>nburg<br />
Län<strong>de</strong>rplan Berlin<br />
Län<strong>de</strong>rplan Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />
Län<strong>de</strong>rplan Bayern<br />
Län<strong>de</strong>rplan Bremen<br />
Län<strong>de</strong>rplan Hessen<br />
Län<strong>de</strong>rplan Hamburg<br />
Län<strong>de</strong>rplan Mecklenburg-Vorpommern<br />
Län<strong>de</strong>rplan Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Län<strong>de</strong>rplan Nordrhein-Westfalen<br />
Län<strong>de</strong>rplan Rheinland-Pfalz<br />
Län<strong>de</strong>rplan Schleswig-Holstein<br />
Län<strong>de</strong>rplan Saarland<br />
Län<strong>de</strong>rplan Sachsen<br />
Län<strong>de</strong>rplan Sachsen-Anhalt<br />
Län<strong>de</strong>rplan Thüringen<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
A. Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit,<br />
Tierschutz<br />
1. Allgemeine strategische Zielsetzungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
für die amtlichen Kontrollen in <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und<br />
Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit<br />
Präambel<br />
<strong>2012</strong> beginnt <strong>de</strong>r zweite Planungszyklus für <strong>de</strong>n Mehrjährigen nationalen Kontrollplan. Die<br />
Län<strong>de</strong>r haben En<strong>de</strong> 2011 die Erfüllung <strong>de</strong>r Allgemeinen strategischen Ziele, die für die ersten<br />
fünf Jahre festgelegt wor<strong>de</strong>n sind, geprüft und eine Aktualisierung vorgenommen.<br />
Die Allgemeinen strategischen Ziele setzen <strong>de</strong>n Rahmen für die Planung, Umsetzung, Analyse<br />
und Bewertung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen, die jährlich von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn in Form von<br />
Schwerpunktprogrammen in <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,<br />
Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit konkretisiert wer<strong>de</strong>n. Hierbei wird <strong>de</strong>r<br />
risikoorientierte Ansatz zur Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle in allen Bereichen weiter<br />
gestärkt.<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die während <strong>de</strong>r 18. Sitzung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft<br />
Verbraucherschutz (LAV) beschlossenen Allgemeinen strategischen Ziele für die Jahre <strong>2012</strong>-<br />
2016 erläutert:<br />
I. Optimierung <strong>de</strong>r QM-Systeme in allen zuständigen Behör<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit<br />
Die QM- und Auditsysteme <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, die wichtige Instrumente zur ständigen Verbesserung<br />
<strong>de</strong>r risikoorientierten Kontrollsysteme <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n darstellen, sind von <strong>de</strong>r EU-<br />
KOM uneingeschränkt akzeptiert und wer<strong>de</strong>n daher im zweiten MNKP-Planungszyklus auf allen<br />
Ebenen und in allen Fachbereichen weiter vertieft.<br />
Zum Zweck einer flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Evaluierung <strong>de</strong>r bereits eingeführten QM- und Audit-<br />
Systeme <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es sollen zukünftig jährlich die Ergebnisse <strong>de</strong>r unabhängigen<br />
Prüfungen sowie <strong>de</strong>r Entwicklungsstand <strong>de</strong>r QM-Systeme erhoben und durch die LAV-AG QM<br />
ausgewertet wer<strong>de</strong>n. Auf Basis dieser Berichte wird es <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn möglich sein, konkrete<br />
Maßnahmen zur Weiterentwicklung zu ergreifen.<br />
Zusätzlich soll im Rahmen eines län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Erfahrungsaustausches ein System zur<br />
Teilnahme von Beobachtern aus <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> bei <strong>de</strong>r Durchführung von<br />
unabhängigen Prüfungen in <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r LAV koordiniert die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Verifizierung <strong>de</strong>r QM-und Auditsysteme<br />
die LAV-AG QM.<br />
II. Ausbau <strong>de</strong>r Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer<br />
Kontrollkonzepte<br />
Bei <strong>de</strong>r jährlichen Planung und Umsetzung von Kontroll-Schwerpunkten sind nicht nur die<br />
Belange <strong>de</strong>r einzelnen Fachsegmente zu berücksichtigen, son<strong>de</strong>rn auch die Schnittstellen<br />
untereinan<strong>de</strong>r. Für komplexe Sachverhalte soll die Möglichkeit, interdisziplinäre Kontrollteams<br />
einzusetzen stärker genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Um ein hohes Maß an Durchsetzung <strong>de</strong>r Rechtseinhaltung zu erreichen, sind auch<br />
Abstimmungen und Kooperationen mit an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich. Dieses gilt insbeson<strong>de</strong>re<br />
für die Zollverwaltungen und Staatsanwaltschaften.<br />
Die Län<strong>de</strong>r sprechen sich auch dafür aus, dass Lebensmittel-Bedarfsgegenstän<strong>de</strong> im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r amtlichen Kontrollkonzepte stärker berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
III. Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von<br />
Rückstän<strong>de</strong>n, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in <strong>de</strong>r<br />
gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette<br />
Die Vermeidung von Rückstän<strong>de</strong>n, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und<br />
Zoonoseeregern ist ein zentrales Anliegen <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes.<br />
Die Fortschreibung <strong>de</strong>r Kontrollprogramme und risikoorientierten Kontrollkonzepte berücksichtigt<br />
Erkenntnisse zu neuen Risiken sowie Informationen und Erkenntnisse aus Wissenschaft und<br />
Forschung.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r z. T. komplexen Sachverhalte, die zu Rückstän<strong>de</strong>n, Kontaminanten,<br />
unerwünschten Stoffen o<strong>de</strong>r Zoonoseerregern in <strong>de</strong>r Lebensmittel- o<strong>de</strong>r Futtermittelkette führen<br />
können, ist die Evaluierung <strong>de</strong>r Kontrollprogramme erfor<strong>de</strong>rlich, um ggf. eine zielorientierte<br />
Neuausrichtung im Sinne einer frühzeitigen Risikoerkennung vorzunehmen.<br />
IV. Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Gesundheit <strong>de</strong>r<br />
Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel<br />
Die Län<strong>de</strong>r sprechen sich dafür aus, die Strategien zur Erhaltung <strong>de</strong>r Gesundheit von Tieren<br />
und zur präzisen und sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterzuentwickeln,<br />
um die Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel nachhaltig zu gewährleisten.<br />
Die Präventionskonzepte sollen durch gezielte Zoonose- und an<strong>de</strong>re Erregermonitoring-<br />
Programme verstärkt wer<strong>de</strong>n. Sie umfassen auch Maßnahmen für mehr Transparenz<br />
gegenüber Tierhaltern und Futtermittelunternehmern.<br />
Außer<strong>de</strong>m wird beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf die Entwicklung einer Konzeption zum Umgang mit<br />
neuen bzw. neuartigen Zoonoseerregern und invasiven gebietsfrem<strong>de</strong>n Schadorganismen<br />
gelegt.<br />
V. Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum<br />
sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbeson<strong>de</strong>re zur Reduzierung von<br />
Rückstän<strong>de</strong>n und Resistenzen<br />
Im November 2011 hat die KOM einen Aktionsplan zur Abwehr <strong>de</strong>r steigen<strong>de</strong>n Gefahr <strong>de</strong>r<br />
Antibiotikaresistenz vorgelegt. Dieses ganzheitliche Konzept schließt auch <strong>de</strong>n Umgang mit<br />
Tierarzneimitteln in <strong>de</strong>r Nutztierhaltung ein. Dem Problem, dass resistente Bakterien über die<br />
Lebensmittelkette o<strong>de</strong>r durch direkten Kontakt vom Tier auf <strong>de</strong>n Menschen übertragen wer<strong>de</strong>n,<br />
muss effizient und nachhaltig entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierzu haben sich die Kontrollkonzepte darauf auszurichten, dass die Entstehung von<br />
Resistenzen durch <strong>de</strong>n unangemessenen Einsatz therapeutischer Antibiotika in <strong>de</strong>r<br />
Veterinärmedizin o<strong>de</strong>r die Verwendung von Antibiotika zu nicht-therapeutischen Zwecken in <strong>de</strong>r<br />
Nutztierhaltung minimiert bzw. unterbun<strong>de</strong>n wird.<br />
Es sollen Alternativen zur Behandlung von Infektionen bei Nutztieren o<strong>de</strong>r innovative<br />
Maßnahmen zur Vermeidung <strong>de</strong>r Bildung von Antibiotikaresistenzen gestärkt wer<strong>de</strong>n.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
VI. Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung<br />
tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbeson<strong>de</strong>re für Nutztiere<br />
Die Sicherstellung artgerechter Haltungsbedingungen für Nutztiere ist für Verbraucher<br />
mittlerweile auch ein Wertmaßstab für die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Für die<br />
Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen<br />
sind daher insbeson<strong>de</strong>re für Nutztiere einheitliche Kriterien zu entwickeln, die diesen<br />
For<strong>de</strong>rungen Rechnung tragen. Im Rahmen <strong>de</strong>r Ermessensausübung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen<br />
und <strong>de</strong>s Vollzugs sollen die tierschutzrechtlichen Aspekte gestärkt wer<strong>de</strong>n.<br />
VII. Optimierung <strong>de</strong>r Analyse und Bewertung <strong>de</strong>r Wirksamkeit von Kontrollen gemäß<br />
VO (EG) Nr. 882/2004<br />
Durch die Instrumente „MNKP“ und „EU-Jahresbericht“ entsteht ein dynamischer Kreislauf<br />
„Planung / Umsetzung / Analyse und Bewertung <strong>de</strong>r Ergebnisse / Konsequenzen für die neue<br />
Planung“. Diesem Steuerungsinstrument sollte stärker Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m<br />
insbeson<strong>de</strong>re Indikatoren und Mechanismen zur Analyse und Bewertung <strong>de</strong>r erzielten<br />
Ergebnisse erarbeitet wer<strong>de</strong>n. Die bisher erstellten Statistiken sollen weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n,<br />
um eine Analyse und Bewertung <strong>de</strong>r Kontrollergebnisse, und umfassen<strong>de</strong> Aussagen über die<br />
Zielerreichung und Wirksamkeit <strong>de</strong>r Kontrollen machen zu können.<br />
Es sollen Indikatoren aus überarbeiteten Statistiken diskutiert und eingeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Darüber hinaus wird eine Verbesserung und Vereinheitlichung <strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n<br />
Datenmanagements (z. B. XÖV-Projekt, Vernetzung von Datenbanken usw.) angestrebt.<br />
VIII Bessere Information und Transparenz für Verbraucher und Bürger<br />
In <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und<br />
Pflanzengesundheit sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n, um die Informationen, die<br />
für Verbraucher und Bürger entscheidungsrelevant sein können, <strong>de</strong>r Öffentlichkeit in einer Form<br />
zugänglich zu machen, die ein<strong>de</strong>utig, verständlich und nachvollziehbar ist.<br />
Die Län<strong>de</strong>r befürworten auch die Ziele <strong>de</strong>r KOM, durch Informations- und Bildungsinitiativen die<br />
Verbraucherbildung und Verbraucherinformation zu verbessern. Hierzu zählen auch die<br />
Entwicklung neuer I<strong>de</strong>en und Konzepte unter Berücksichtigung von mehr Transparenz <strong>de</strong>s<br />
behördlichen Han<strong>de</strong>ls und <strong>de</strong>r durch die amtlichen Kontrollen erzielten Ergebnisse sowie<br />
Informationen zum Täuschungsschutz.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlaboratorien und<br />
beauftragten Kontrollstellen<br />
2.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
Gemäß <strong>de</strong>m Grundgesetz <strong>de</strong>r fö<strong>de</strong>ral organisierten <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland sind die<br />
Län<strong>de</strong>r für die amtlichen Kontrollen zur Einhaltung <strong>de</strong>r Rechtsvorschriften in <strong>de</strong>n Bereichen<br />
Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz zuständig sowie für<br />
alle Maßnahmen verantwortlich. Die <strong>Bund</strong>esregierung hat in diesen Bereichen keine<br />
Weisungsbefugnis gegenüber <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn.<br />
Die Län<strong>de</strong>r legen die Geschäftsverteilung fest, d.h. sie regeln die Zuständigkeiten für die amtlichen<br />
Kontrollen und koordinieren die Aufgabenwahrnehmung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen im<br />
jeweiligen <strong>Bund</strong>esland. Das nachfolgen<strong>de</strong> Schema gibt eine Übersicht über die auf<br />
<strong>Bund</strong>esebene eingebun<strong>de</strong>nen Einrichtungen (blau), die auf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sebene befindlichen<br />
Dienststellen und Gremien (grün) sowie die auf Lan<strong>de</strong>sebene o<strong>de</strong>r kommunaler Ebene<br />
eingebun<strong>de</strong>nen Dienststellen (gelb) und ihre Kommunikationsstrukturen. In <strong>de</strong>m Organigramm<br />
<strong>de</strong>s Teils I enthält die Bezeichnung „Kreise/kreisfreie Städte“ je nach Land auch „Untere<br />
staatliche Behör<strong>de</strong>n (Landratsämter)“ o<strong>de</strong>r „Untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n“.<br />
<strong>BVL</strong><br />
BLE<br />
Fachlicher<br />
Dialog<br />
LAV<br />
Betriebe<br />
Risikomanagement<br />
Zulassung,<br />
Registrierung,<br />
amtl. Kontrollen<br />
Zulassung,<br />
Registrierung,<br />
amtl. Kontrollen<br />
Kommunikation<br />
BMELV<br />
Abstimmung im<br />
Gesetzgebungsverfahren<br />
und Risikomanagement<br />
16<br />
Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />
Überwachungsämter<br />
<strong>de</strong>r Landkreise<br />
und<br />
kreisfreien Städte<br />
Seite 18 von 97<br />
Koordinierung<br />
Koordinierung<br />
Risikobewertung<br />
Aufgaben s. 2.1.<br />
Benennung<br />
Untersuchungsauftrag<br />
Untersuchungsergebnis<br />
Untersuchungsauftrag<br />
Untersuchungsergebnis<br />
BfR<br />
FLI<br />
VSMK, AMK,<br />
ACK<br />
beauftragte<br />
Laboratorien
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Um die Vorgaben <strong>de</strong>s Gemeinschaftsrechts – insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 178/2002 (EG-<br />
Basis-VO) und <strong>de</strong>r - VO (EG) Nr. 882/2004 (EG-Kontroll-VO) – in län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Abstimmungen umsetzen zu können, haben die Län<strong>de</strong>r ihre Fachgremien neu strukturiert. Unter<br />
<strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>r „Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz“ (LAV) gibt es seit 2002<br />
insgesamt zehn Facharbeitsgruppen, die alle Aufgabenbereiche mit Ausnahme <strong>de</strong>s Bereichs<br />
Pflanzengesundheit ab<strong>de</strong>cken. Zur ausführlichen Beschreibung <strong>de</strong>r LAV-Gremienstruktur wird<br />
auf Abschnitt 3.4 verwiesen.<br />
Die Zuständigkeiten in <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit<br />
und Tierschutz liegen auf <strong>Bund</strong>esebene nahezu ausschließlich im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s<br />
<strong>Bund</strong>esministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Zum<br />
Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BMELV gehören <strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong>n, Anstalten öffentlichen Rechts<br />
sowie <strong>Bund</strong>esforschungsanstalten.<br />
Darüber hinaus liegen bestimmte Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit in <strong>de</strong>n Ressorts<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie <strong>de</strong>s<br />
<strong>Bund</strong>esministeriums für Justiz.<br />
Die zuständigen Behör<strong>de</strong>n und ihre Aufgaben wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n beschrieben.<br />
<strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)<br />
Das BMELV vertritt die <strong>Bund</strong>esrepublik bei <strong>de</strong>n Verhandlungen auf EU-Ebene in <strong>de</strong>n im<br />
Folgen<strong>de</strong>n genannten Politikfel<strong>de</strong>rn. Im Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geht es vor allem um die Weiterentwicklung<br />
wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Gesundheit <strong>de</strong>r Tiere und zur Erzeugung sicherer<br />
Lebensmittel, um ihren vielseitigen Aufgaben gewachsene Landwirtschaftsbetriebe und um<br />
einen ökologisch und sozial intakten ländlichen Raum. Das BMELV ist in Deutschland zuständig<br />
für die Erarbeitung von Gesetzesinitiativen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie <strong>de</strong>n<br />
Erlass von Rechtsverordnungen auf diesen Gebieten. Dazu gehören auch die vom Mehrjährigen<br />
Nationalen Kontrollplan (MNKP) abge<strong>de</strong>ckten Bereiche Lebensmittel, Futtermittel,<br />
Tiergesundheit und Tierschutz sowie <strong>de</strong>r Bereich Pflanzenschutz. Das BMELV arbeitet<br />
innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>n Ressorts zusammen, <strong>de</strong>ren Zuständigkeit<br />
<strong>de</strong>n Umweltschutz, die Gesundheit und die Wirtschaft betreffen. In Deutschland liegt die<br />
Kompetenz zur Außenvertretung bei <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung. Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s<br />
BMELV ist im Internet unter www.bmelv.bund.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
<strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)<br />
Das <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist gemäß § 13 Absatz 5<br />
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung fe<strong>de</strong>rführend<br />
zuständig für die Verhütung von Gefährdungen <strong>de</strong>r Verbraucherinnen und Verbraucher, die von<br />
Lebensmitteln ausgehen, die einer Einwirkung durch Verunreinigungen <strong>de</strong>r Luft, <strong>de</strong>s Wassers<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns (sog. Umweltkontaminanten) ausgesetzt waren. Alle übrigen Angelegenheiten<br />
<strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit wer<strong>de</strong>n fe<strong>de</strong>rführend vom <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz bearbeitet.<br />
Für <strong>de</strong>n Arbeitsbereich „Umweltkontaminanten in Lebensmitteln“ ist das Referat<br />
"Gesundheitliche Folgen <strong>de</strong>s Klimawan<strong>de</strong>ls, umweltbezogene Lebensmittelsicherheit (IG II 7)"<br />
zuständig. Das Referat IG II 5 wird bei <strong>de</strong>r Erfüllung seiner Aufgaben fachlich unterstützt im<br />
Wesentlichen vom <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie vom<br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung.<br />
Das Referat IG II 5 ist <strong>de</strong>r Unterabteilung „Umwelt und Gesundheit, Chemikaliensicherheit“<br />
zugeordnet. Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s BMU ist im Internet unter www.bmu.bund.<strong>de</strong><br />
abrufbar.<br />
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<strong>Bund</strong>esministerium für Justiz (BMJ)<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Anträge nach <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz geografischer Angaben und<br />
Ursprungsbezeichnungen leitet das BMJ nach Prüfung durch das Deutsche Patent- und<br />
Markenamt (DPMA) an die Europäische Kommission weiter. Die Überwachung erfolgt durch die<br />
zuständigen Stellen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
Weitere Informationen unter www.bmj.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<strong>BVL</strong>)<br />
Das <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<strong>BVL</strong>) ist eine<br />
<strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong> im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BMELV. Hauptaufgabe <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> ist die<br />
Unterstützung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit zwischen <strong>de</strong>m BMELV, BMU und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>n<br />
Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz. Das <strong>BVL</strong><br />
bereitet die Daten aus <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn auf und leistet fachliche Unterstützung im Vollzug. Ein<br />
wichtiger Schwerpunkt ist das Risikomanagement. Im Krisenfall wird im <strong>BVL</strong> ein Lagezentrum<br />
eingerichtet, das das Krisenzentrum Lebensmittel und Futtermittel <strong>de</strong>s BMELV unterstützt.<br />
Durch Errichtung <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> wur<strong>de</strong> die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung und <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Ministerien und <strong>de</strong>n Experten in allen relevanten Bereichen gestärkt.<br />
Dies ermöglicht eine raschere Reaktion auf neue Probleme und Krisensituationen und<br />
unterstützt ein län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>s differenziertes Vorgehen im Rahmen von EU-Programmen.<br />
Die Län<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n vom <strong>BVL</strong> logistisch und organisatorisch unterstützt:<br />
Das <strong>BVL</strong> ist die nationale Anlaufstelle im EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel und<br />
Futtermittel (RASFF = Rapid Alert System for Food and Feed) und die nationale Kontaktstelle<br />
für das Lebensmittel- und Veterinäramt <strong>de</strong>r Kommission (FVO). Im <strong>BVL</strong> befin<strong>de</strong>t sich auch das<br />
europäische Referenzlabor für Rückstän<strong>de</strong> pharmakologisch wirksamer Stoffe und<br />
Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie mehrere nationale<br />
Referenzlaboratorien (s. 2.3.).<br />
Das <strong>BVL</strong> sammelt im Rahmen <strong>de</strong>s „Dioxin-Frühwarnsystems“ die von <strong>de</strong>n Lebensmittel- und<br />
Futtermittelunternehmern gemel<strong>de</strong>ten Untersuchungsergebnisse über Dioxin-Gehalte in<br />
Lebensmitteln und Futtermitteln in einer Datenbank und wertet diese für vierteljährliche<br />
Lageberichte aus.<br />
Das <strong>BVL</strong> ist die nationale zuständigen Behör<strong>de</strong> für die Entgegennahme und Weiterleitung <strong>de</strong>r<br />
Anträge auf Zulassung eines neuen Stoffes gemäß Art. 9 <strong>de</strong>r VO (EG) 1935/2004.<br />
Darüber hinaus fungiert das <strong>BVL</strong> als Prüfstelle für die Zulassung neuartiger Lebensmittel sowie<br />
als Genehmigungsbehör<strong>de</strong> für Lebensmittel, die vom national gelten<strong>de</strong>n Recht abweichen.<br />
Es erteilt Allgemeinverfügungen nach § 54 LFGB für Lebensmittel, die bereits in einem<br />
Mitgliedstaat <strong>de</strong>r Europäischen Union rechtmäßig im Verkehr sind. Eine Allgemeinverfügung<br />
kann nur erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>m keine zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes<br />
entgegenstehen.<br />
Beim <strong>BVL</strong> wird das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln gemäß § 5 <strong>de</strong>r<br />
Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) sowie das Inverkehrbringen bestimmter<br />
diätetischer Lebensmittel (bilanzierte Diäten, Säuglingsanfangsnahrungen, diätetische<br />
Lebensmittel, die nicht <strong>de</strong>r Anlage 8 angehören) gemäß § 4a <strong>de</strong>r Diätverordnung (DiätV)<br />
angezeigt. Für diätetische Lebensmittel, die nicht <strong>de</strong>r Anlage 8 angehören, besteht ein<br />
Prüfauftrag für das <strong>BVL</strong> hinsichtlich <strong>de</strong>r Diäteignung (§ 4a Abs. 4 DiätV).<br />
Das <strong>BVL</strong> ist die zuständige nationale Behör<strong>de</strong> für die Entgegennahme <strong>de</strong>r Anträge nach VO<br />
(EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln.<br />
Damit verbun<strong>de</strong>n ist die entsprechen<strong>de</strong> Weiterleitung <strong>de</strong>r Anträge an die EFSA bzw. die<br />
Europäische Kommission.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Das <strong>BVL</strong> ist ferner zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />
Markt und die Prüfung von Wirkstoffen im europäischen Rahmen.<br />
Das <strong>BVL</strong> ist die zuständige Behör<strong>de</strong> für die nationale Zulassung von Tierarzneimitteln nach §§<br />
21 ff. AMG und die Bewertung von Zulassungsanträgen für <strong>de</strong>n europäischen Markt nach § 25b<br />
AMG sowie für die Betreuung und Überwachung nach <strong>de</strong>r Zulassung (Pharmakovigilanz, §§ 62<br />
ff. AMG). Das <strong>BVL</strong> führt im Benehmen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn gemäß § 63b Abs. 5a AMG Pharmakovigilanz-Inspektionen<br />
bei <strong>de</strong>n pharmazeutischen Unternehmern durch. Zu<strong>de</strong>m wird das <strong>BVL</strong> für<br />
die Europäische Kommission und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Erteilung zentraler Zulassungen tätig und arbeitet durch seine Vertreter in verschie<strong>de</strong>nen<br />
wissenschaftlichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen, insbeson<strong>de</strong>re im Wissenschaftlichen<br />
Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP), mit. Das <strong>BVL</strong> wirkt ferner mit bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />
VO (EG) Nr. 470/2009 zur Festsetzung von Höchstmengen für Rückstän<strong>de</strong> pharmakologisch<br />
wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und setzt vorläufige Wartezeiten im<br />
Rahmen klinischer Prüfungen nach § 59 Abs. 2 AMG fest.<br />
Das <strong>BVL</strong> erteilt Genehmigungen für Freisetzungen und das Inverkehrbringen von GVO. Es<br />
koordiniert das GVO-Monitoring nach <strong>de</strong>r Zulassung und ist die zuständige Behör<strong>de</strong> für das<br />
Inverkehrbringen von GVO und gentechnisch verän<strong>de</strong>rten Lebensmitteln und Futtermitteln.<br />
Darüber hinaus unterstützt das <strong>BVL</strong> <strong>de</strong>n Informationsfluss zwischen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>es- und <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sebene im Bereich Lebensmittelsicherheit, Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz;<br />
außer<strong>de</strong>m fungiert es als Geschäftsstelle für ALS und ALTS (s. 3.4.1). Es wirkt mit an<br />
<strong>de</strong>r Erarbeitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften und koordiniert die Entwicklung und<br />
Durchführung von Monitoring- und <strong>Bund</strong>es- und EU-weiten Überwachungs- bzw.<br />
Kontrollprogrammen.<br />
Außer<strong>de</strong>m ist das <strong>BVL</strong> Kontaktstelle nach Art. 24 Abs. 2 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über<br />
<strong>de</strong>n Schutz von Tieren beim Transport, über das Beanstandungen und Informationen zu Tiertransporten<br />
zwischen <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten ausgetauscht wer<strong>de</strong>n. <strong>BVL</strong> koordiniert auch <strong>de</strong>n<br />
jährlichen Bericht über die Kontrollen von Tiertransporten in Deutschland und leitet <strong>de</strong>n Bericht<br />
an die Kommission weiter.<br />
Nach § 64 LFGB und nach § 28b GenTG hat das <strong>BVL</strong> die Aufgabe, eine Amtliche Sammlung<br />
von Verfahren zur Probenahme und zur Untersuchung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln,<br />
Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n, Futtermitteln und Proben, die im Rahmen <strong>de</strong>r gentechnikrechtlichen<br />
Überwachungstätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, zu veröffentlichen. Auf dieser<br />
Grundlage hat das <strong>BVL</strong> als geschäftsführen<strong>de</strong> Stelle die Aufgabe, die <strong>Stand</strong>ardisierung von<br />
Probenahme- und Untersuchungsverfahren in Arbeitsgruppen zu organisieren und zu<br />
koordinieren.<br />
Das <strong>BVL</strong> beteiligt sich ferner an <strong>de</strong>n Normierungsarbeiten <strong>de</strong>s nationalen Normungsinstituts DIN<br />
und <strong>de</strong>s Europäischen Komitees für Normung CEN.<br />
Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esamtes ist im Internet unter www.bvl.bund.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR)<br />
Das <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung (BfR) im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist die wissenschaftliche Einrichtung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland, die auf <strong>de</strong>r Grundlage international anerkannter<br />
wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet. Das BfR ist in<br />
seinen wissenschaftlichen Stellungnahmen, in seiner Forschung und Kommunikation<br />
unabhängig.<br />
Seine Aufgaben sind u. a. in lebensmittel- und pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften sowie im<br />
Gesetz zur Neuorganisation <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelsicherheit aufgeführt, insbeson<strong>de</strong>re:<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
� Erstellung wissenschaftlicher Stellungnahmen und Gutachten zur Lebensmittel- und<br />
Futtermittelsicherheit einschließlich Fragen <strong>de</strong>r Ernährung und Ernährungsprävention,<br />
� Bewertung <strong>de</strong>r Gesundheitsgefährlichkeit und Anwendungssicherheit von Chemikalien,<br />
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln,<br />
� Dokumentation und Information zu Vergiftungen,<br />
� Erfassung und Bewertung von Ersatz- bzw. Ergänzungsmetho<strong>de</strong>n zu Tierversuchen,<br />
� Risikobewertung bei gentechnisch verän<strong>de</strong>rten Organismen und neuartigen<br />
Lebensmitteln,<br />
� Beteiligung am Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und<br />
Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n sowie an bun<strong>de</strong>sweiten Erhebungen im Bereich <strong>de</strong>r Futtermittel<br />
und Futtermittelzusatzstoffe,<br />
� Erfassung und Bewertung <strong>de</strong>r Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen von Zoonoseerregern<br />
einschließlich Antibiotikaresistenzen und <strong>de</strong>r Quellen von Zoonoseinfektionen,<br />
� Risikokommunikation, Unterrichtung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit über Risiken.<br />
Das BfR formuliert, basierend auf <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>r Risiken, Handlungsoptionen zur<br />
Risikomin<strong>de</strong>rung. Die Bewertungen sollen für Öffentlichkeit, Wissenschaft und an<strong>de</strong>re beteiligte<br />
o<strong>de</strong>r interessierte Kreise transparent dargestellt und nachvollziehbar sein. Die Bewertungsergebnisse<br />
wer<strong>de</strong>n - unter Wahrung <strong>de</strong>r Vertraulichkeit geschützter Daten - öffentlich zugänglich<br />
gemacht.<br />
In seinem gesamten Aufgabengebiet informiert und berät das BfR <strong>Bund</strong>esministerien und<br />
unterrichtet Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, EU-Einrichtungen sowie Wirtschaft und Öffentlichkeit über seine<br />
Arbeitsergebnisse.<br />
Am BfR sind 14 Referenzlaboratorien aus <strong>de</strong>m Bereich Lebensmittelsicherheit,<br />
Lebensmittelhygiene und Futtermittelsicherheit nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) 882/2004 angesie<strong>de</strong>lt<br />
sowie das Referenzlabor im Netzwerk Gentechnisch verän<strong>de</strong>rte Organismen (GVO) und die<br />
Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung.<br />
Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen<br />
Aufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz, <strong>de</strong>r Lebensmittel- und <strong>de</strong>r<br />
Futtermittelsicherheit stehen. Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Forschung dienen <strong>de</strong>r wissenschaftlichen<br />
Beratung <strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s BMU und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Verkehr, Bau und<br />
Stadtentwicklung (BMVBS).<br />
Das <strong>Bund</strong>esinstitut arbeitet mit an<strong>de</strong>ren wissenschaftlichen Einrichtungen auf nationaler und<br />
internationaler Ebene sowie mit <strong>de</strong>n Institutionen an<strong>de</strong>rer Staaten zusammen, die im gesundheitlichen<br />
Verbraucherschutz und <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit tätig sind. Einen Schwerpunkt<br />
bil<strong>de</strong>t die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Europäischen Behör<strong>de</strong> für Lebensmittelsicherheit (EFSA).<br />
Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esinstitutes ist im Internet unter www.bfr.bund.<strong>de</strong><br />
abrufbar.<br />
<strong>Bund</strong>esanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)<br />
Die <strong>Bund</strong>esanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine rechtsfähige Anstalt <strong>de</strong>s<br />
öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz (BMELV). Sie untersteht <strong>de</strong>r Rechts- und Fachaufsicht <strong>de</strong>s BMELV.<br />
Die BLE ist Marktordnungsstelle für die in <strong>de</strong>r Europäischen Union bestehen<strong>de</strong>n gemeinsamen<br />
Marktorganisationen (z. B. Getrei<strong>de</strong>, Reis, Zucker, Obst und Gemüse, Saatgut, Weinalkohol,<br />
Rind-, Schweine- und Schaffleisch, Milch und Milcherzeugnisse und Fischereierzeugnisse). In<br />
dieser Funktion übernimmt sie die Intervention von Waren, die Durchführung <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
<strong>de</strong>r privaten Lagerhaltung und <strong>de</strong>r Beihilfemaßnahmen. Sie überwacht die Einhaltung <strong>de</strong>r EG-<br />
Vermarktungsnormen.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Als Genehmigungsstelle für <strong>de</strong>n grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Waren- und Dienstleistungsverkehr mit<br />
Erzeugnissen <strong>de</strong>r Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die BLE Einfuhr- und<br />
Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr.<br />
376/2008 sowie ergänzend <strong>de</strong>n Vorschriften zur Marktorganisation für Wein, Reis und Zucker.<br />
Für Obst und Gemüse führt sie spezielle Konformitätskontrollen durch.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Ernährungssicherung verwaltet sie Vorräte an Nahrungsmitteln als zivile<br />
Notfallreserve. Sie überwacht die Seefischerei außerhalb <strong>de</strong>r Küstengewässer und die<br />
Einhaltung <strong>de</strong>r von ihr verwalteten Fischfangquoten und sie beree<strong>de</strong>rt die Fischereischutzboote<br />
und Fischereiforschungsschiffe <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es. Darüber hinaus kontrolliert sie die Verwendung<br />
nachwachsen<strong>de</strong>r Rohstoffe, die auf Stilllegungsflächen angebaut wer<strong>de</strong>n sowie die Verwendung<br />
von Energiepflanzen, die auf nicht stillgelegten Flächen angebaut wer<strong>de</strong>n. Die BLE ist laut Öko-<br />
Landbaugesetz (ÖLG) im Rahmen <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische<br />
Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur<br />
Aufhebung <strong>de</strong>r Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-Basisverordnung) neben an<strong>de</strong>ren<br />
Aufgaben in diesem Bereich auch zuständig für die Zulassung und <strong>de</strong>n Entzug <strong>de</strong>r Zulassung<br />
von privaten Kontrollstellen im ökologischen Landbau.<br />
Bei <strong>de</strong>r BLE angesie<strong>de</strong>lt sind auch die <strong>de</strong>utsche Vernetzungsstelle im Rahmen <strong>de</strong>s Lea<strong>de</strong>r+ -<br />
Programms und das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt. Als zeitlich<br />
befristete Son<strong>de</strong>raufgaben, die von BMELV übertragen wer<strong>de</strong>n, sind zu nennen die<br />
Durchführung und Koordination <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esprogramms Ökologischer Landbau, die För<strong>de</strong>rung<br />
und Begleitung von Forschungsprojekten im Bereich landwirtschaftliche Erzeugung und<br />
Verarbeitung sowie die Betreuung <strong>de</strong>s „Nationalen Aktionsplans Ernährung und Bewegung“.<br />
Eine ausführliche Darstellung <strong>de</strong>r Aufgabenbereiche sowie ein Organigramm <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esanstalt<br />
sind im Internet unter www.ble.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)<br />
Das Friedrich-Loeffler-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), ist eine<br />
selbstständige <strong>Bund</strong>esoberbehör<strong>de</strong> im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BMELV. Das FLI unterstützt und<br />
berät das BMELV auf <strong>de</strong>m gesamten Gebiet <strong>de</strong>r Tiergesundheit. Hierfür erfüllt das FLI spezielle<br />
Aufgaben im Bereich <strong>de</strong>r Tierseuchen hauptsächlich landwirtschaftlicher Nutztiere. Diese<br />
Aufgaben sind im Tierseuchengesetz festgelegt und umfassen (1) die Forschung auf <strong>de</strong>n<br />
Gebieten <strong>de</strong>r Tierseuchen einschließlich Zoonosen, <strong>de</strong>r Tierernährung, <strong>de</strong>r Tierhaltung, <strong>de</strong>s<br />
Tierschutzes sowie <strong>de</strong>r Nutztiergenetik, (2) die Untersuchung von Tieren o<strong>de</strong>r Erzeugnissen von<br />
Tieren, die zur Einfuhr o<strong>de</strong>r Ausfuhr bestimmt sind sowie (3) die epi<strong>de</strong>miologischen<br />
Untersuchungen im Falle von Tierseuchenausbrüchen (im § 4 Tierseuchengesetz festgelegt).<br />
Das FLI ist zu<strong>de</strong>m als nationales Referenzlabor für anzeigepflichtige Tierseuchen sowie einer<br />
Reihe von mel<strong>de</strong>pflichtigen und sonstigen Tierkrankheiten (z.B. Krebskrankheiten) tätig und<br />
nimmt auf <strong>Bund</strong>esebene Funktionen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Qualitätsmanagement bei <strong>de</strong>r<br />
Labordiagnose anzeigepflichtiger Tierseuchen wahr (§ 4 Tierseuchengesetz). Derzeit sind am<br />
FLI über 60 nationale Referenzlaboratorien, fünf OIE Referenzlaboratorien sowie ein WHO-<br />
Collaborating Centre (für Tollwut) angesie<strong>de</strong>lt. Alle Referenzlaboratorien haben neben ihren<br />
amtlichen und hoheitlichen Aufgaben auch anwendungsorientierte Forschungsaufgaben.<br />
Das FLI befasst sich auch mit <strong>de</strong>m Auftreten von einheimischen und neu eingeschleppten<br />
Tierseuchen. Hierzu wird am Institut für Epi<strong>de</strong>miologie das nationale<br />
Tierseuchennachrichtensystem (TSN) als amtliches Mel<strong>de</strong>system für anzeigepflichtige<br />
Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige Tierkrankheiten betrieben. Das FLI ist auch am EU-Projekt<br />
Tra<strong>de</strong> Control and Expert System (TRACES) beteiligt, mit <strong>de</strong>m Transporte von Tieren und<br />
Produkten tierischer Herkunft innerhalb <strong>de</strong>r EU und aus Drittlän<strong>de</strong>rn dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Das FLI erstellt auf <strong>de</strong>r Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Epi<strong>de</strong>miologie und durch<br />
Entwicklung mathematischer Mo<strong>de</strong>lle (z.B. zur Ausbreitung von Infektionskrankheiten auf<br />
Kontaktnetzwerken) auch Risikobewertungen zu Tierseuchen (amtliche Begründung zum<br />
Gesetz zur Neuorganisation <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes vom 06. August 2002).<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>s FLI gehört es ferner, regelmäßig die amtliche Sammlung von Verfahren<br />
zur Probenahme und Untersuchung von Untersuchungsmaterial tierischen Ursprungs für<br />
anzeigepflichtige Tierseuchen zu aktualisieren. Diese so genannte „Amtliche<br />
Metho<strong>de</strong>nsammlung“ ist abrufbar unter<br />
http://www.fli.bund.<strong>de</strong>/no_cache/<strong>de</strong>/startseite/veroeffentlichungen/amtlichemetho<strong>de</strong>nsammlung.html.<br />
Sie ist für die zuständigen Behör<strong>de</strong>n und Untersuchungseinrichtungen<br />
bin<strong>de</strong>nd (§12 Tierseuchengesetz). Die Mitarbeiter <strong>de</strong>s FLI arbeiten mit nationalen<br />
und internationalen Wissenschaftlern und Instituten zusammen und publizieren regelmäßig ihre<br />
Forschungsergebnisse sowie einen zusammenfassen<strong>de</strong>n Tiergesundheitsjahresbericht<br />
(http://www.fli.bund.<strong>de</strong>/no_cache/<strong>de</strong>/startseite/publikationen/tiergesundheitsjahresberichte.html).<br />
Das FLI ist gegenwärtig in elf Institute geglie<strong>de</strong>rt, die sich an sieben verschie<strong>de</strong>nen <strong>Stand</strong>orten<br />
befin<strong>de</strong>n. Am Hauptsitz Insel Riems sind die Institute für Molekularbiologie, Virusdiagnostik,<br />
Infektionsmedizin sowie für neue und neuartige Tierseuchenerreger angesie<strong>de</strong>lt. Am <strong>Stand</strong>ort<br />
Braunschweig befin<strong>de</strong>t sich das Institut für Tierernährung, in Celle das Institut für Tierschutz und<br />
Tierhaltung, in Tübingen das Institut für Immunologie, in Mariensee das Institut für<br />
Nutztiergenetik und in Wusterhausen das Institut für Epi<strong>de</strong>miologie. Am <strong>Stand</strong>ort Jena befin<strong>de</strong>n<br />
sich die Institute für bakterielle Infektionen und Zoonosen und für molekulare Pathogenese.<br />
Auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s FLI (www.fli.bund.<strong>de</strong>) sind weitere, umfassen<strong>de</strong> Informationen zu <strong>de</strong>n<br />
Aufgaben <strong>de</strong>s FLI, sowie zur Leitung, Verwaltung und <strong>de</strong>n einzelnen Instituten verfügbar.<br />
2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />
2.2.1. Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz<br />
Es bestehen keine län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Übertragungen von Überwachungsaufgaben auf<br />
private Kontrollstellen.<br />
2.2.2. Bereich ökologischer Landbau<br />
In Deutschland existiert für die Durchführung <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />
Landbau (EG-Öko-Basis-VO Nr. 834/2007 sowie <strong>de</strong>ren Durchführungsbestimmungen VO (EG)<br />
Nr. 889/2008 und VO (EG) Nr. 1235/2008) ein System privater Kontrollstellen, die durch die<br />
<strong>Bund</strong>esanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen wer<strong>de</strong>n. Durch die einzelnen<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n diese Kontrollstellen nach <strong>de</strong>n spezifischen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Kontrollsystems <strong>de</strong>s Titel V, Artikel 27 -31 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 und<br />
<strong>de</strong>m nationalen Öko-Landbaugesetz (ÖLG) überwacht (siehe auch 3.3.5).<br />
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2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
2.3.1. Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz<br />
siehe Tabelle Anlage 1<br />
Neben <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Anlage 1 gemäß <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004 aufgelisteten nationalen<br />
Referenzlaboratorien betreibt das FLI eine Reihe von weiteren nationalen Referenzlaboratorien<br />
für anzeigepflichtige Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige Tierkrankheiten (Bekanntmachung <strong>de</strong>r<br />
nationalen Referenzlaboratorien für anzeigepflichtige Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige<br />
Tierkrankheiten vom 05. Dezember 2008, geän<strong>de</strong>rt durch Bekanntmachung vom 18. März 2010<br />
[BAnz. S. 1149]).<br />
Zu <strong>de</strong>n Laboratorien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r wird auf die Län<strong>de</strong>rpläne verwiesen.<br />
Das BfR ist Obergutachterstelle im Rahmen von Einfuhruntersuchungen von Wein.<br />
2.3.2. Nationale Akkreditierungsstellen<br />
Gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und<br />
Marktüberwachung im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Vermarktung von Produkten kann die Zulassung<br />
seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2010 nur durch eine einheitliche Akkreditierungsstelle je Mitgliedstaat<br />
erfolgen, die hoheitlich han<strong>de</strong>lt. Nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Akkreditierungsstellengesetz<br />
(AkkStelleG), in Verbindung mit <strong>de</strong>r AkkStelleG-Beleihungsverordnung wird diese Aufgabe in<br />
Deutschland von <strong>de</strong>r mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten neuen Akkreditierungsstelle<br />
DAkkS ausgeführt.<br />
Die staatlichen Anerkennungsstellen SAL (Staatliche Anerkennungsstelle <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelüberwachung im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz ) und AKS (Staatliche Anerkennungsstelle Hannover im Nie<strong>de</strong>rsächsischen<br />
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Lan<strong>de</strong>sentwicklung)<br />
sprechen <strong>de</strong>n Laboratorien, die im Bereich Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit und<br />
Pflanzenschutz tätig sind, die Anerkennung nach Artikel 12 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.882/2004 aus<br />
(Bestätigung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r im gemeinschaftlichen Futtermittel- und Lebensmittelrecht<br />
festgelegten Kriterien für die verschie<strong>de</strong>nen Testmetho<strong>de</strong>n in Verbindung mit einer<br />
Akkreditierung nach ISO 17025 o<strong>de</strong>r vergleichbar).<br />
Die BLE übt die Rechts- und Fachaufsicht über die obligatorischen und freiwilligen<br />
Akkreditierungen <strong>de</strong>r DAkkS aus - insbeson<strong>de</strong>re im Zusammenhang mit Futter- und<br />
Lebensmitteln, ökologischem Landbau, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und <strong>de</strong>r Verordnung<br />
über die gemeinsame Organisation <strong>de</strong>r Agrarmärkte.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n<br />
In <strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz<br />
erfolgt die amtliche Kontrolle ausschließlich durch die zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />
3.1 Personalressourcen auf <strong>Bund</strong>esebene<br />
Die Personalressourcen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n auf <strong>Bund</strong>esebene sind in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Tabelle dargestellt:<br />
BMELV, Abteilung 3<br />
Personal mit<br />
Hochschulabschluss<br />
Seite 26 von 97<br />
Verwaltung/<br />
technisches<br />
Personal<br />
61 30 91<br />
BMU, Abteilung IG<br />
(Referat IG II 7<br />
Gesundheitliche Folgen <strong>de</strong>s<br />
Klimawan<strong>de</strong>ls,<br />
umweltbezogene<br />
Lebensmittelsicherheit)<br />
0,5 0, 5 1<br />
<strong>BVL</strong>* 76 55 131<br />
BfR 262 429 691<br />
FLI 222 562 784<br />
BLE (Bereich EG Öko-VO) 13 5 18<br />
JKI (Institut für nationale und<br />
internationale<br />
Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />
Pflanzengesundheit)<br />
Angaben in Vollzeitäquivalenten<br />
11 7 18<br />
*<strong>BVL</strong>: Abteilung 1 Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Referatsgruppe 5<br />
3.2 Kontrollsysteme<br />
3.2.1. Bereichsübergreifen<strong>de</strong> Systeme und Programme<br />
Personal<br />
insgesamt<br />
(annähernd)<br />
Datenübermittlung nach <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über <strong>de</strong>n Austausch von<br />
Daten im Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes (AVV DatA)<br />
1. Rechtsgrundlagen:<br />
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über <strong>de</strong>n Austausch von Daten im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch – AVV<br />
DatA) vom 15. Dezember 2010.
2. Zielsetzung:<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
In <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik sind die Län<strong>de</strong>r für die Lebensmittel-, Wein- und Futtermittelkontrolle<br />
zuständig, daher wer<strong>de</strong>n die Untersuchungsdaten und Betriebskontrollergebnisse<br />
in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erhoben. Für die o. g. Untersuchungsprogramme sowie für<br />
Berichtspflichten an die Kommission müssen diese Daten für alle Fachbereiche und für<br />
die gesamte <strong>Bund</strong>esrepublik vom <strong>Bund</strong> zusammengeführt wer<strong>de</strong>n. Um die großen<br />
Datenmengen handhaben und verwalten zu können, wur<strong>de</strong> für die amtlichen Kontrollen<br />
ein einheitliches Verfahren für die Übermittlung und <strong>de</strong>n Austausch von Daten zwischen<br />
<strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn vereinbart und in <strong>de</strong>r AVV DatA festgelegt. Es vereinfacht nicht nur<br />
die Datenübermittlung, son<strong>de</strong>rn auch die Datenauswertung und trägt erheblich zur<br />
Sicherung <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r Daten bei. Das neue System nach AVV DatA stellt weiterhin<br />
eine Mo<strong>de</strong>rnisierung und Flexibilisierung <strong>de</strong>r bisherigen Datenübermittlungsgrundlagen<br />
dar, so dass damit nicht nur aktuelle son<strong>de</strong>rn auch zukünftige Berichtspflichten<br />
abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n können. Zusätzlich soll mit <strong>de</strong>r neuen AVV <strong>de</strong>r Datenaustausch aller<br />
einschlägigen Aufgabenbereiche aus <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/200 unter einem<br />
Dach zusammengeführt wer<strong>de</strong>n. Dadurch wird <strong>de</strong>r integrative Ansatz <strong>de</strong>s<br />
Gemeinschaftsrechtes auch auf <strong>de</strong>n Datenaustausch erweitert.<br />
3. Durchführung:<br />
Die in <strong>de</strong>n Untersuchungsämtern und Vollzugsbehör<strong>de</strong>n erfassten Daten liegen dort in<br />
elektronischer Form in unterschiedlichen Datensystemen und -formaten vor. Die AVV<br />
DatA bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n einheitlichen organisatorischen und technischen Rahmen für <strong>de</strong>n<br />
Austausch großer Datenmengen zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn über ein<br />
Datenmel<strong>de</strong>portal, so dass das <strong>BVL</strong> diese Daten in seiner Datenbank strukturiert<br />
ablegen kann.<br />
Durch die AVV selbst wer<strong>de</strong>n dabei keine Berichtspflichten begrün<strong>de</strong>t und keine<br />
Berichtsfristen festgesetzt, son<strong>de</strong>rn lediglich die Strukturen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
beschrieben. Die Erstellung und Aktualisierung <strong>de</strong>r Bestandteile <strong>de</strong>s<br />
Datenmanagementsystems ist Aufgabe <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r AVV verankerten Ausschusses<br />
Datenaustausch, <strong>de</strong>r dazu u. a. die für <strong>de</strong>n Datenaustausch notwendigen Verzeichnisse<br />
und Kodierkataloge erarbeitet, aktualisiert und erweitert.<br />
Der Datenaustausch über das Datenmel<strong>de</strong>portal wird <strong>de</strong>rzeit schrittweise umgesetzt, so<br />
dass noch nicht alle Fachbereiche, die vom Anwendungsbereich <strong>de</strong>r AVV DatA erfasst<br />
sind, ihre Daten bereits über das Datenmel<strong>de</strong>portal an das <strong>BVL</strong> übermitteln.<br />
Diesbezüglich wird auf die gelten<strong>de</strong> Übergangsfrist <strong>de</strong>r AVV DatA verwiesen.<br />
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IMIS<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Das Integrierte Mess- und Informationssystems zur Überwachung <strong>de</strong>r Radioaktivität in <strong>de</strong>r<br />
Umwelt (IMIS) dient <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Radioaktivität in relevanten Umweltmedien, u. a.<br />
auch in Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n gemäß<br />
Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG). Dabei ist nach § 3 StrVG die Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
Radioaktivität in Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n Aufgabe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
Die von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erhobenen Messdaten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Zentralstelle <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es für die<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Umweltradioaktivität im <strong>Bund</strong>esamt für Strahlenschutz zusammengefasst und<br />
durch die Leitstellen zur Überwachung <strong>de</strong>r Umweltradioaktivität auf Plausibilität geprüft. Für die<br />
Umweltmedien Bo<strong>de</strong>n, Bewuchs, Futtermittel sowie Nahrungsmittel pflanzlicher und tierischer<br />
Herkunft ist eine Leitstelle im Max-Rubner-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsanstalt für Ernährung und<br />
Lebensmittel (MRI) angesie<strong>de</strong>lt. Das Johann Heinrich von Thünen-Institut ist für die<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Umweltradioaktivität in Fischen und Fischereiprodukten aus Nord-, Ostsee<br />
und <strong>de</strong>m Nordatlantik zuständig. Die Bewertung <strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>r Radioaktivität und die<br />
Berichterstattung über die Entwicklung <strong>de</strong>r Radioaktivität in <strong>de</strong>r Umwelt erfolgt durch das<br />
<strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Das <strong>Bund</strong>esministerium für<br />
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit legt im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für<br />
Wirtschaft und Technologie Dosis- und Kontaminationswerte fest.<br />
§ 7 StrVG ermächtigt das <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und<br />
Reaktorsicherheit und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für Wirtschaft und Technologie das<br />
Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n zur Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
Kontaminationswerte zu beschränken, zu verbieten o<strong>de</strong>r die Einfuhr zu untersagen.<br />
Das <strong>Bund</strong>esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit leitet <strong>de</strong>m Deutschen<br />
<strong>Bund</strong>estag und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esrat einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung <strong>de</strong>r<br />
Radioaktivität in <strong>de</strong>r Umwelt zu.<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln im nuklearen<br />
Ereignisfall<br />
Die Durchführung sowie das Verfahren <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>s Verkehrs von Lebensmitteln und<br />
Futtermitteln auf radioaktive Kontamination bei einem Ereignis mit nicht unerheblichen<br />
radiologischen Auswirkungen, das zu einer erheblichen Kontamination von Lebensmitteln und<br />
Futtermitteln führen kann o<strong>de</strong>r geführt hat (Ereignisfall), wird <strong>de</strong>rzeit durch zwei Allgemeine<br />
Verwaltungsvorschriften geregelt: die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Überwachung von Lebensmitteln nach <strong>de</strong>r Verordnung (EURATOM) Nr. 3954/87 <strong>de</strong>s Rates vom<br />
22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und<br />
Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren radiologischen<br />
Notstandssituation (AVV-Strahlenschutzvorsorge-Lebensmittelüberwachung - AVV StrahLe)“<br />
vom 28. Juni 2000 und die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Überwachung <strong>de</strong>r<br />
Höchstwerte von Futtermittel nach <strong>de</strong>r Verordnung (EURATOM) Nr. 3954/87 <strong>de</strong>s Rates vom 22.<br />
Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und<br />
Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren radiologischen<br />
Notstandssituation (Futtermittel-Strahlenschutzvorsorge-Verwaltungsvorschrift - FMStrVVwV)“<br />
vom 22. Juni 2000. Bei<strong>de</strong> Verwaltungsvorschriften enthalten Angaben über das im Ereignisfall<br />
umzusetzen<strong>de</strong> Überwachungsprogramm wie z. B. die zu untersuchen<strong>de</strong>n Warengruppen und<br />
Min<strong>de</strong>stprobenzahlen, die beteiligten Untersuchungseinrichtungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sowie Vorgaben<br />
für die durchzuführen<strong>de</strong>n Probenahmen und Messungen. Das BMELV gibt im Ereignisfall <strong>de</strong>n<br />
Beginn <strong>de</strong>s Überwachungsprogramms bekannt und passt es ggf. ereignisfallabhängig an. Die<br />
Ergebnisse wer<strong>de</strong>n vom <strong>BVL</strong> zusammengefasst.<br />
Bei<strong>de</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschriften wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit überarbeitet und sollen dabei u. a.<br />
zu einem gemeinsamen Rechtstext zusammengeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
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Zoonosen-Monitoring<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
1. Rechtsgrundlagen<br />
� Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern<br />
� Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten<br />
an<strong>de</strong>ren durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern<br />
� §§ 50-52 LFGB<br />
� AVV Zoonosen Lebensmittelkette<br />
2. Zielsetzung<br />
Das Zoonosen-Monitoring wur<strong>de</strong> 2009 begonnen und wird gemeinsam von <strong>Bund</strong> und<br />
Län<strong>de</strong>rn durchgeführt. Es ist ein sich entwickeln<strong>de</strong>s Programm zur Erhebung<br />
repräsentativer Daten zu einzelnen Zoonosen, Zoonoseerregern und <strong>de</strong>ren<br />
Antibiotikaresistenzen zunächst in Lebensmitteln und leben<strong>de</strong>n Tieren, ab <strong>2012</strong> auch<br />
speziell für Salmonellen in Futtermitteln.<br />
Die repräsentativen Daten zum Vorkommen von Zoonoseerregern dienen <strong>de</strong>r<br />
Abschätzung <strong>de</strong>r Verbraucherexposition, können <strong>de</strong>r Früherkennung möglicher<br />
Gesundheitsrisiken dienen und ermöglichen die Ableitung gezielter Maßnahmen zur<br />
Risikominimierung. Weiterhin dienen Daten <strong>de</strong>r Information von Verbrauchern, Industrie,<br />
Wirtschaftsbeteiligten und politischen Entscheidungsträgern, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Berichterstattung gemäß <strong>de</strong>r Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und<br />
Zoonosenerregern und <strong>de</strong>r sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Berichtspflichten.<br />
3. Durchführung<br />
Das Zoonosen-Monitoring wird von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Futtermittel-,<br />
Lebensmittel- und Veterinärüberwachung durchgeführt.<br />
Für das Zoonosen-Monitoring erarbeitet das BfR, unter Beratung durch eine<br />
Expertengruppe mit Län<strong>de</strong>rvertretern, jährlich einen <strong>de</strong>taillierten Vorschlag für <strong>de</strong>n<br />
Zoonosen-Stichprobenplan <strong>de</strong>s Folgejahres. Vorschläge zum Stichprobenplan können<br />
von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>m BMELV, <strong>BVL</strong>, FLI und RKI eingereicht wer<strong>de</strong>n. Weiterhin wer<strong>de</strong>n<br />
Vorgaben aus Europäischen Verordnungen zu Grundlagenstudien und<br />
Monitoringprogrammen basierend auf <strong>de</strong>r Zoonosen-Bekämpfungsverordnung (EG) Nr.<br />
2160/2003 sowie Vorgaben aus <strong>de</strong>r Richtlinie 2003/99/EG bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s<br />
Stichprobenplans berücksichtigt.<br />
Die Län<strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n im Ausschuss Zoonosen, welche Programme im jährlichen<br />
Zoonosen-Monitoring durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Im Zoonosen-Stichprobenplan sind die<br />
Gesamtprobenzahl, die Zuordnung <strong>de</strong>r Probenzahlen zu <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, die Art <strong>de</strong>r zu<br />
beproben<strong>de</strong>n Untersuchungsmaterialien, die Probenahmestellen in <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelkette und die Zoonoseerreger, auf welche die Proben zu untersuchen sind,<br />
beschrieben.<br />
Die im Zoonosen-Monitoring von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ermittelten Untersuchungsergebnisse<br />
wer<strong>de</strong>n vom <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<strong>BVL</strong>)<br />
gesammelt, ausgewertet, zusammengefasst und im Bericht über die Ergebnisse <strong>de</strong>s<br />
jährlichen Zoonosen-Monitorings veröffentlicht. Das BfR integriert die Ergebnisse <strong>de</strong>s<br />
Zoonosen-Monitorings in <strong>de</strong>n Bericht über die Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen und Quellen von<br />
Zoonosen, Zoonosenerregern und Antibiotikaresistenzen nach Artikel 9 <strong>de</strong>r Richtlinie<br />
2003/99/EG.<br />
Seite 29 von 97
4. Bewertung<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Das BfR bewertet die Daten aus <strong>de</strong>m Zoonosen-Monitoring nach § 51 LFGB.<br />
Zoonosenberichterstattung<br />
1. Rechtsgrundlage<br />
Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern<br />
2. Zielsetzung<br />
Gemäß Artikel 9 <strong>de</strong>r Richtlinie 2003/99/EG hat je<strong>de</strong>r Mitgliedstaat <strong>de</strong>r Kommission bis<br />
En<strong>de</strong> Mai je<strong>de</strong>n Jahres einen Bericht mit Daten über die Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen und<br />
Quellen von Zoonosen, Zoonosenerregern und Antibiotikaresistenzen zu übermitteln.<br />
Weiterhin sind Daten <strong>de</strong>r epi<strong>de</strong>miologischen Untersuchung lebensmittelbedingter<br />
Krankheitsausbrüche zu mel<strong>de</strong>n. Die Datenmel<strong>de</strong>stelle befin<strong>de</strong>t sich bei <strong>de</strong>r EFSA. Aus<br />
<strong>de</strong>n Daten aller Mitgliedstaaten erstellt die EFSA <strong>de</strong>n jährlichen Gemeinschaftsbericht<br />
über die Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen und Quellen von Zoonosen, Zoonosenerregern und<br />
Antibiotikaresistenzen in <strong>de</strong>r Gemeinschaft.<br />
Die gewonnenen Daten bil<strong>de</strong>n die Grundlage für eine wissenschaftlich fundierte<br />
Risikoabschätzung und -bewertung sowie ein sachgerechtes Risikomanagement.<br />
3. Durchführung<br />
Für die jährliche Erstellung <strong>de</strong>s Berichtes fasst das BfR Daten mit verschie<strong>de</strong>nen<br />
Verfahren aus verschie<strong>de</strong>nen Quellen zusammen:<br />
� Ergebnisse <strong>de</strong>s Zoonosen-Monitorings<br />
� Jährliche Erhebung durch das BfR zu Untersuchungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf<br />
Zoonoseerreger auf allen Stufen <strong>de</strong>r Lebensmittelkette<br />
� Durchführung von Prävalenzstudien nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Kommission durch das BfR in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
� Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse von Bekämpfungsmaßnahmen<br />
� Erhebung von Daten zu lebensmittelbedingten Ausbrüchen<br />
� Ergebnisse <strong>de</strong>s Antibiotikaresistenzmonitoring, durchgeführt und koordiniert durch<br />
die Nationalen Referenzlaboratorien <strong>de</strong>s BfR<br />
Die Daten wer<strong>de</strong>n zusammengefasst und bewertet an die EFSA übermittelt.<br />
3.2.2. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit<br />
Das BMELV ist die Oberste <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong> und verantwortlich für die Ausarbeitung von<br />
Rechtsvorschriften auf <strong>Bund</strong>esebene. Für Fragen <strong>de</strong>r Lebensmittelüberwachung ist innerhalb<br />
<strong>de</strong>s BMELV Referat 321 zuständig.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Das <strong>BVL</strong> wirkt an <strong>de</strong>r Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften und bei <strong>de</strong>r<br />
Ausarbeitung nationaler Überwachungsprogramme mit. Das <strong>BVL</strong> ist nationale Kontaktstelle <strong>de</strong>s<br />
europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel. Das <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />
(BfR) ist verantwortlich für die Bewertung von Risiken für die öffentliche Gesundheit im Bereich<br />
Lebensmittel. Das BfR erstellt jährlich einen Vorschlag für <strong>de</strong>n Zoonosen-Stichprobenplan und<br />
wirkt bei <strong>de</strong>r Durchführung dieser Monitoringprogramme mit. Risikokommunikation ist Aufgabe<br />
sowohl <strong>de</strong>r Managementbehör<strong>de</strong>n (BMELV, <strong>BVL</strong>, Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r) als auch <strong>de</strong>s BfR.<br />
Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn. Einige<br />
Län<strong>de</strong>r verfügen über einen Behör<strong>de</strong>naufbau, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />
Mittelbehör<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Regierungsbezirke und <strong>de</strong>n unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n auf<br />
(Land-) Kreisebene bzw. Ebene <strong>de</strong>r kreisfreien Städte besteht; an<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r besitzen keine<br />
Mittelbehör<strong>de</strong>n. Für die Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungs- und<br />
Veterinärbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kreise und kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n zuständig.<br />
Der Behör<strong>de</strong>naufbau in <strong>de</strong>n einzelnen <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn ist <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
Die Kontrolle durch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.<br />
882/2004 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates über amtliche Kontrollen zur<br />
Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />
über Tiergesundheit und Tierschutz sowohl durch Überprüfung <strong>de</strong>r Unternehmen auf allen<br />
Stufen <strong>de</strong>r Produktion, <strong>de</strong>r Verarbeitung und <strong>de</strong>s Vertriebs von Lebensmitteln und<br />
Lebensmittelkontaktmaterialien als auch durch Probenahme und Untersuchung. Sie umfasst<br />
sämtliche Lebensmittel inklusive Wein und Lebensmittelzusatzstoffe sowie <strong>de</strong>r Materialien, die<br />
mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Untersucht wer<strong>de</strong>n diese Erzeugnisse auf ihre<br />
Kennzeichnung, Werbeaussagen, Zusammensetzung, sowie alle stofflichen relevanten<br />
Parameter, wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Kontaminanten, GVO, mikrobiologische<br />
Verunreinigungen, Bestrahlung sowie Migrationen in Lebensmittel. Weiterhin wer<strong>de</strong>n die<br />
Verpflichtungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zur Kontrolle nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 73/2009 bei<br />
Direktzahlungsempfängern im Bereich <strong>de</strong>s Lebensmittelrechts (Cross Compliance) abge<strong>de</strong>ckt.<br />
Die in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>r-EDV-Programmen <strong>de</strong>r unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n (Kreise und kreisfreien<br />
Städte) erfassten registrierungspflichtigen Betriebe wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
hygienerechtlichen Vorgaben sowie <strong>de</strong>r Einrichtung von Eigenkontrollsystemen überprüft.<br />
Sofern beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen, wie etwa spezielle Mel<strong>de</strong>- und Genehmigungsvorschriften,<br />
existieren, sind diese in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n spezialrechtlichen Vorgaben festgelegt. Dies<br />
betrifft beispielsweise diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und natürliche<br />
Mineralwässer. Eine Übersicht <strong>de</strong>r so erfassten Lebensmittel steht <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Überwachung<br />
und Untersuchung beteiligten Behör<strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>sweit über das FIS-VL zur Verfügung. Auch die<br />
gem. § 68 LFGB erteilten Ausnahmegenehmigungen sind im FIS-VL eingestellt.<br />
Die rechtlichen allgemeinen Vorgaben und Befugnisse für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in<br />
<strong>de</strong>r Überwachung und Untersuchung fin<strong>de</strong>n sich in Abschnitt 7 <strong>de</strong>s Lebensmittel- und<br />
Futtermittelgesetzbuchs und in <strong>de</strong>n jeweiligen lan<strong>de</strong>sspezifischen Regelungen.<br />
Die zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n benennen Laboratorien, die die Analysen von amtlichen<br />
Lebensmittelproben durchführen.<br />
Die für <strong>de</strong>n gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n wirken<br />
in <strong>de</strong>r LAV zusammen (s. a. 3.4.).<br />
Bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Einfuhr, Ausfuhr o<strong>de</strong>r Durchfuhr von Lebensmitteln wirken das<br />
<strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen an <strong>de</strong>n<br />
Eingangsstellen mit.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Die Überwachung für garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) ist in <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.<br />
509/2006 und <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 1216/2007 und <strong>de</strong>m LSpG (Lebensmittelspezialitätengesetz)<br />
vorgegeben. Das System zur Kontrolle bzw. Überwachung beinhaltet:<br />
- amtliche Kontrollen für alle auf <strong>de</strong>m Markt befindlichen g.t.S. gemäß Artikel 14 VO (EG)<br />
Nr. 509/2006. Durch diese Kontrolle soll die missbräuchliche Verwendung <strong>de</strong>r g.t.S.-<br />
Bezeichnung verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
- Kontrollen <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Spezifikation <strong>de</strong>r g.t.S. vor <strong>de</strong>r Vermarktung gemäß Artikel<br />
15 VO (EG) Nr. 509/2006.<br />
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang<br />
- die Meldung <strong>de</strong>r Produktion einer g.t.S. gemäß Artikel 16 VO (EG) Nr. 509/2006 und<br />
- die Angaben <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen und Verfahren für die<br />
Kontrolle gemäß Artikel 6 VO (EG) Nr. 509/2006 i. V. m. Artikel 4 VO (EG) Nr.<br />
1216/2007. Durch diese Kontrollen soll die Einhaltung <strong>de</strong>r Spezifikation bereits beim<br />
Erzeuger sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß § 4 <strong>de</strong>s Lebensmittelspezialitätengesetzes obliegt die erfor<strong>de</strong>rliche Überwachung und<br />
Kontrolle <strong>de</strong>n nach Lan<strong>de</strong>srecht zuständigen Stellen.<br />
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 <strong>de</strong>s Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen<br />
Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel:<br />
Anträge zum Schutz nach VO (EG) Nr. 510/2006 sind an das BMJ zu richten. Die Kontrolle<br />
erfolgt durch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
Seite 32 von 97
<strong>BVL</strong><br />
Kommunikation<br />
BLE<br />
LAV<br />
AFFL, ALB,<br />
EAD<br />
alle Betriebe,<br />
die unter das<br />
Lebensmittelrecht<br />
fallen<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Risikomanagement Risikobewertung<br />
Beratung<br />
Risikomanagement<br />
Datenübermittlung<br />
Koordinierung<br />
Abstimmung<br />
Kontrolle, Zulassung,<br />
Registrierung<br />
Kontrollsystem für Lebensmittel<br />
Kontrolle,<br />
Zulassung,<br />
Registrierung<br />
Kommunikation<br />
BMELV<br />
Risikomanagement<br />
Gesetzgebung<br />
Koordinierung<br />
16<br />
Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Fachaufsicht,<br />
Koordinierung<br />
BfR<br />
VSMK, AMK,<br />
ACK<br />
Ober-/ Mittelbehör<strong>de</strong>n Laboratorien<br />
Fachaufsicht,<br />
Koordinierung<br />
Überwachungsämter<br />
<strong>de</strong>r Landkreise<br />
und<br />
kreisfreien Städte<br />
Berichterstattung<br />
Berichterstattung<br />
Abstimmung<br />
Abstimmung<br />
Benennung<br />
Analysenauftrag<br />
Gutachten<br />
Analysenauftrag<br />
Gutachten<br />
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen<br />
Überwachung lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften“ (AVV RÜb)<br />
Die AVV RÜb soll zu einem bun<strong>de</strong>seinheitlichen Vollzug <strong>de</strong>r Lebensmittelgesetzgebung<br />
beitragen. Mit <strong>de</strong>r AVV RÜb wer<strong>de</strong>n die Grundsätze und Verfahren zwischen <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelüberwachung beteiligten Verwaltungseinheiten in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik<br />
Deutschland geregelt. Sie beschränkt sich auf einheitliche Rahmenvorgaben für die<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>r Vollzugsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Sie konkretisiert die<br />
Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004.<br />
Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n<br />
1. Rechtsgrundlagen:<br />
� §§ 50-52 <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches<br />
� AVV Monitoring 2011-2015.<br />
2. Zielsetzung:<br />
Das Monitoring wird gemeinsam vom <strong>Bund</strong> und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn seit 1995 an Lebensmitteln<br />
und seit 2010 auch an kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n durchgeführt. Es<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
ist ein Programm zur Erhebung repräsentativer Daten zu unerwünschten Stoffen in und<br />
auf <strong>de</strong>n Erzeugnissen. Die Auswahl <strong>de</strong>r Erzeugnisse erfolgt entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben<br />
<strong>de</strong>s § 3 <strong>de</strong>r AVV Monitoring 2011-2015. Sie basiert auf <strong>de</strong>n zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn<br />
abgestimmten, langfristigen Konzepten zur Gewinnung von fundierten Daten für die<br />
Risikobewertung von z. B. Pflanzenschutzmittelrückstän<strong>de</strong>n, Schwermetallen,<br />
Mykotoxinen, Dioxinen/PCB und an<strong>de</strong>ren organischen Kontaminanten sowie <strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Artikels 29 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zur Bereitstellung von<br />
Ergebnissen zu Pflanzenschutzmittelrückstän<strong>de</strong>n in bestimmten Lebensmitteln.<br />
Die zu untersuchen<strong>de</strong>n Lebensmittel sind Bestandteil eines repräsentativen<br />
Warenkorbes, <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Grundlage nationaler Verzehrsstudien abgeleitet wur<strong>de</strong><br />
(Warenkorb-Monitoring). Daneben wird seit 2003 ein Teil <strong>de</strong>r<br />
Lebensmitteluntersuchungen in Projekten untersucht (Projekt-Monitoring). Hierbei<br />
wer<strong>de</strong>n spezielle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen aufgegriffen, die<br />
aktuell beson<strong>de</strong>rs aufmerksam untersucht wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Das Monitoring verfolgt drei Ziele, es dient <strong>de</strong>r<br />
� Erhebung repräsentativer Daten für die Abschätzung <strong>de</strong>r Verbraucherexposition,<br />
� Früherkennung auf Basis repräsentativer Daten für die <strong>Bund</strong>esrepublik, unter<br />
I<strong>de</strong>ntifizierung von möglichen Gesundheitsrisiken, Ableitung gezielter<br />
Maßnahmen zur Risikominimierung, Überprüfung von saisonalen o<strong>de</strong>r regionalen<br />
Einflussfaktoren und Ableitung von Trends und neuen Entwicklungen,<br />
� Information von Verbrauchern, Industrie, Wirtschaftsbeteiligten und politischen<br />
Entscheidungsträgern.<br />
3. Durchführung:<br />
<strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>r erstellen einen jährlichen, <strong>de</strong>taillierten Untersuchungsplan, in <strong>de</strong>m die<br />
Erzeugnisse, die zu untersuchen<strong>de</strong>n Stoffe, die Bestimmungsgrenzen für je<strong>de</strong> Substanz,<br />
die Vorschriften für die Probenahme und Probenvorbereitung sowie die Verteilung <strong>de</strong>r<br />
Untersuchungen auf die Län<strong>de</strong>r festgelegt wer<strong>de</strong>n. Die bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s<br />
Monitorings erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n an das <strong>BVL</strong> zur Aufbreitung, Zusammenfassung,<br />
Dokumentation und Erstellung von Berichten übersandt. Das <strong>BVL</strong> veröffentlicht jährlich<br />
einen Bericht über die Ergebnisse <strong>de</strong>s Monitorings.“<br />
4. Bewertung<br />
Das BfR bewertet die Daten aus <strong>de</strong>m Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen<br />
Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n nach § 51 LFGB.<br />
<strong>Bund</strong>esweiter Überwachungsplan<br />
1. Rechtsgrundlage:<br />
Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esweiten Überwachungsplans ist § 11 <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Überwachung<br />
lebensmittelrechtlicher und weinrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung –<br />
AVV RÜb) vom 21. Dezember 2004 (GMBl Nr. 58 S. 1169).<br />
2. Zielsetzung:<br />
Der <strong>Bund</strong>esweite Überwachungsplan ist ein für ein Jahr festgelegtes Programm sowohl<br />
zur Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften als auch zur<br />
bun<strong>de</strong>sweiten Erhebung risikoorientierter Daten zu Lebensmitteln, und<br />
Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n einschließlich kosmetischen Mitteln.<br />
3. Durchführung:<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Vorschläge für <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>esweiten Überwachungsplan können eingereicht wer<strong>de</strong>n von<br />
<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz , <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,<br />
<strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung, <strong>de</strong>m Arbeitskreis <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelhygiene tätigen Sachverständigen (ALTS) und <strong>de</strong>m Arbeitskreis<br />
lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS). Aus <strong>de</strong>n eingereichten Vorschlägen<br />
wählt ein Expertengremium die durchzuführen<strong>de</strong>n Programme aus. Die Län<strong>de</strong>r<br />
entschei<strong>de</strong>n, an welchen <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n jeweiligen <strong>Bund</strong>esweiten Überwachungsplan<br />
beschlossenen Programme sie sich beteiligen und legen ihre zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Probenzahlen fest. Die von <strong>de</strong>n Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r so erhobenen<br />
Daten wer<strong>de</strong>n im <strong>BVL</strong> erfasst und in Abstimmung mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ausgewertet. Die<br />
Ergebnisse wer<strong>de</strong>n jährlich im „Bericht zur Lebensmittelsicherheit“ beschrieben und<br />
dienen als Grundlage für Beratungen über risikominimieren<strong>de</strong> Maßnahmen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n.<br />
Nationales Mehrjahresprogramm zur Kontrolle von Pestizidrückstän<strong>de</strong>n in und auf<br />
Lebensmitteln<br />
1. Rechtsgrundlage:<br />
Artikel 30 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 396/2005 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s<br />
Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückstän<strong>de</strong>n in o<strong>de</strong>r auf<br />
Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Richtlinie 91/414/EWG <strong>de</strong>s Rates (ABl. L 70 vom 16.03.2005, S. 1). Der Bereich<br />
Futtermittel wird im Rahmen <strong>de</strong>s „Nationalen Kontrollprogramms Futtermittelsicherheit“<br />
berücksichtigt (s. Abschn. 3.3.2).<br />
2. Zielsetzung:<br />
Durchführung amtlicher Kontrollen, um ausschließen zu können, dass die in o<strong>de</strong>r auf<br />
Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs verbliebenen Pestizidrückstän<strong>de</strong><br />
inakzeptable gesundheitliche Risiken darstellen. Diese Untersuchungen zielen auf die<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Verbraucherexposition und die Einhaltung <strong>de</strong>r Rechtsvorschriften.<br />
3. Durchführung:<br />
Das Kontrollprogramm wird gemeinsam von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn erstellt. Es wird jeweils<br />
für einen Zyklus von drei Jahren konzipiert, gemäß Art. 30 Abs. 1 Satz 2 <strong>de</strong>r Verordnung<br />
(EG) Nr. 396/2005 jährlich aktualisiert und spätestens drei Monate vor En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>s<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahres <strong>de</strong>r Kommission und <strong>de</strong>r EFSA vorgelegt.<br />
Um die bei<strong>de</strong>n Ziele ab<strong>de</strong>cken zu können, wird ein Teil <strong>de</strong>r Proben nach <strong>de</strong>n Vorgaben<br />
eines speziell zur Untersuchung auf Pestizidrückstän<strong>de</strong> konzipierten mehrjährigen<br />
nationalen Monitorings 1 zur Ermittlung <strong>de</strong>r Verbraucherexposition bun<strong>de</strong>sweit im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s Monitorings untersucht (s. dort). Die Probenahme erfolgt nach <strong>de</strong>m<br />
Zufallsprinzip und orientiert sich hinsichtlich <strong>de</strong>r Herkunft <strong>de</strong>r Proben und <strong>de</strong>r Schichtung<br />
nach konventionellem bzw. ökologischem Anbau an <strong>de</strong>n Gegebenheiten <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<br />
Marktes.<br />
Eine weitaus größere Probenzahl wird zur Kontrolle <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
Rechtsvorschriften untersucht. Die Probenahme erfolgt risikoorientiert auf allen<br />
Han<strong>de</strong>lsstufen (Import, Großhan<strong>de</strong>l, Einzelhan<strong>de</strong>l, Erzeuger) auf <strong>de</strong>r Grundlage von<br />
einheitlichen Kriterien, die die Zusammenführung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentral in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erstellten<br />
Probenpläne zu einem bun<strong>de</strong>seinheitlichen Plan gestatten.<br />
1<br />
Sieke, C., Lindtner, O. und Banasiak, U.: Pflanzenschutzmittelrückstän<strong>de</strong>, Nationales Monitoring, Abschätzung <strong>de</strong>r<br />
Verbraucherexposition: Teil 1. Deutsche Lebensmittel-Rundschau, 104 (2008) 6, S. 271 – 279, Teil 2. Deutsche<br />
Lebensmittel-Rundschau, 104 (2008) 7, S. 336 – 342<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Probenahme und Analyse wer<strong>de</strong>n bei bei<strong>de</strong>n Untersuchungsprogrammen von <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r durchgeführt, die Untersuchungsergebnisse wer<strong>de</strong>n<br />
an das <strong>BVL</strong> weitergeleitet. Das <strong>BVL</strong> führt die Daten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zusammen, wertet sie<br />
aus und leitet sie gemäß Art. 31 Abs. 1 <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 396/2005 an die<br />
Europäische Kommission, die EFSA und die an<strong>de</strong>ren Mitgliedsstaaten weiter. Die<br />
Ergebnisse wer<strong>de</strong>n außer<strong>de</strong>m jährlich in Form <strong>de</strong>s Berichtes "Nationale<br />
Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstän<strong>de</strong> in Lebensmitteln" veröffentlicht und<br />
dienen als Grundlage für Beratungen über Risiko minimieren<strong>de</strong> Maßnahmen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Sicherheit von Lebensmitteln.<br />
Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)<br />
1. Rechtsgrundlagen:<br />
Richtlinie 96/23/EG <strong>de</strong>s Rates vom 29. <strong>April</strong> 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich<br />
bestimmter Stoffe und ihrer Rückstän<strong>de</strong> in leben<strong>de</strong>n Tieren und tierischen Erzeugnissen<br />
und zur Aufhebung <strong>de</strong>r Richtlinien 85/358/EWG, 86/469/EWG und <strong>de</strong>r Entscheidungen<br />
89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG L 125 vom 23.05.1996, S. 10).<br />
Entscheidung 97/747/EG <strong>de</strong>r Kommission vom 27. Oktober 1997 über Umfang und<br />
Häufigkeit <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG <strong>de</strong>s Rates vorgesehenen Probenahmen zum<br />
Zweck <strong>de</strong>r Untersuchung in Bezug auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstän<strong>de</strong> in<br />
bestimmten tierischen Erzeugnissen (ABl. EG Nr. L 303 vom 06.11.1997, S. 12).<br />
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), vgl. §41 in Verbindung mit §47 Abs. 1<br />
LFGB (vormals §§41a, 41b <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>gesetzes, §7 <strong>de</strong>s<br />
Fleischhygienegesetzes und §4 <strong>de</strong>s Geflügelfleischhygienegesetzes).<br />
2. Zielsetzung:<br />
Der Rückstandskontrollplan umfasst alle <strong>de</strong>r Lebensmittelgewinnung dienen<strong>de</strong>n<br />
leben<strong>de</strong>n und geschlachteten Tiere sowie Primärerzeugnisse vom Tier. Er wird in <strong>de</strong>r EU<br />
nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.<br />
Ziel <strong>de</strong>s Nationalen Rückstandskontrollplans ist es, die illegale Anwendung verbotener<br />
o<strong>de</strong>r nicht zugelassener Stoffe aufzu<strong>de</strong>cken und <strong>de</strong>n vorschriftsmäßigen Einsatz von<br />
zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Darüber hinaus wird auf eine Belastung<br />
mit Umweltkontaminanten untersucht. Die Kontrollen sind ausgerichtet auf die<br />
Tierbestän<strong>de</strong>, die Schlachtbetriebe und die Betriebe, die das noch unverarbeitete<br />
Roherzeugnis zur Weiterverarbeitung erhalten. Die Probenahme erfolgt zielorientiert.<br />
3. Durchführung:<br />
Der Rückstandskontrollplan wird jährlich vom <strong>BVL</strong> zusammen mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erstellt.<br />
Er enthält für je<strong>de</strong>s Land konkrete Vorgaben über die Anzahl <strong>de</strong>r zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Tiere o<strong>de</strong>r tierischen Erzeugnisse, die zu untersuchen<strong>de</strong>n Stoffe, die anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Methodik und die Probenahme. Die Län<strong>de</strong>r organisieren die Probennahme nach <strong>de</strong>n<br />
Vorgaben <strong>de</strong>s Plans. Darüber hinaus können die <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r bei einer <strong>de</strong>finierten<br />
Anzahl von Tieren und Erzeugnissen die Stoffe nach aktuellen Erfor<strong>de</strong>rnissen und<br />
entsprechend <strong>de</strong>n speziellen Gegebenheiten frei auswählen. Grundlage für die<br />
Festlegung <strong>de</strong>r Probenkontingente für die einzelnen Län<strong>de</strong>r sind die jährlichen Schlachtund<br />
Produktionszahlen und die Größe <strong>de</strong>r Tierbestän<strong>de</strong>.<br />
Die von <strong>de</strong>n Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n an das <strong>BVL</strong><br />
gemel<strong>de</strong>t, dort gesammelt, ausgewertet, an die Europäische Kommission weitergeleitet<br />
und veröffentlicht.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Der Nationale Rückstandskontrollplan wird von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn als eigenständige<br />
gesetzliche Aufgabe im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung<br />
durchgeführt.<br />
4. Bewertung:<br />
Das BfR bewertet die Ergebnisse aus <strong>de</strong>m Rückstandskontrollplan.<br />
3.2.3. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Futtermittelsicherheit<br />
Das BMELV ist als die oberste <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong> vor allem verantwortlich für die Ausarbeitung<br />
von Rechtsvorschriften auf EU- und <strong>Bund</strong>esebene. Innerhalb <strong>de</strong>s BMELV ist das Referat 324<br />
zuständig für die Bereiche „Futtermittelsicherheit, Tierernährung“. Das BMELV steuert und<br />
koordiniert die zur Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung futtermittelrechtlicher Regelungen notwendigen<br />
Maßnahmen unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Unterstützung erfolgt hierzu durch das <strong>BVL</strong>.<br />
Zu <strong>de</strong>n wichtigsten Aufgaben <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> (<strong>de</strong>s Fachreferats 102) zählen die Koordinierung<br />
bun<strong>de</strong>sweit gültiger Vorgaben, die Erarbeitung von Leitlinien und die Unterstützung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollprogramme. An<strong>de</strong>re Einrichtungen mit Zuständigkeiten in<br />
diesem Bereich sind das BfR, verantwortlich sowohl für die Bewertung von Risiken für die<br />
öffentliche Gesundheit im Bereich Futtermittel als auch für die Risikokommunikation, und das<br />
Institut für Tierernährung (ITE) als Teil <strong>de</strong>s FLI.<br />
Die Organisation und Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle von Futtermittelunternehmen obliegt<br />
<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn.<br />
Einige Län<strong>de</strong>r verfügen über einen Behör<strong>de</strong>naufbau, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r<br />
Mittelbehör<strong>de</strong> auf Ebene <strong>de</strong>r Regierungsbezirke und <strong>de</strong>n unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n auf<br />
(Land-)Kreisebene bzw. Ebene <strong>de</strong>r kreisfreien Städte besteht; an<strong>de</strong>re besitzen keine Mittelbehör<strong>de</strong>n.<br />
Für die Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen sind in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn entwe<strong>de</strong>r Oberbehör<strong>de</strong>n,<br />
Mittelbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n zuständig.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n sind darüber hinaus für die Zulassung und Registrierung von<br />
Futtermittelunternehmen zuständig. Sie führen Verzeichnisse aller zugelassenen und<br />
registrierten Betriebe und zwischengeschalteten Personen im Futtermittelsektor und halten<br />
diese Verzeichnisse auf <strong>de</strong>m neuesten <strong>Stand</strong>.<br />
Die zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n benennen Laboratorien, die die Untersuchungen <strong>de</strong>r<br />
amtlichen Futtermittelproben durchführen. Benannt sind sowohl staatliche als auch private<br />
Laboratorien.<br />
Bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Einfuhr, Ausfuhr o<strong>de</strong>r Durchfuhr von Futtermitteln wirken das<br />
<strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen an <strong>de</strong>n<br />
Eingangsstellen mit.<br />
Grundlage für die Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Futtermittelkontrollen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ist das<br />
Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> bis 2016, das unter Beteiligung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />
<strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s BfR und <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Kontrollergebnisse <strong>de</strong>r Vorjahre<br />
und konkreter Bedingungen einzelner Län<strong>de</strong>r sowie aufgrund aktueller Problemstellungen im<br />
Futtermittelsektor fortgeschrieben wird. Neben <strong>de</strong>n nationalen risikoorientierten Kontrollen<br />
wer<strong>de</strong>n auch Empfehlungen <strong>de</strong>r Europäischen Kommission für koordinierte Kontrollprogramme<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Futtermittel sowie ggf. von <strong>de</strong>r Kommission vorgeschlagene Statuserhebungen<br />
berücksichtigt.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Die Erstellung <strong>de</strong>s „Rahmenplans <strong>de</strong>r Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor 2007 bis 2011“<br />
erfolgte gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Titel V Kontrollpläne). Abgelöst wird <strong>de</strong>r<br />
Rahmenplan durch das Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> bis 2016. Die<br />
Verabschiedung <strong>de</strong>r über mehrere Jahre gelten<strong>de</strong>n Pläne erfolgt jeweils im Rahmen einer<br />
Agrarministerkonferenz durch die Agrarminister und Agrarministerinnen <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r. Das Kontrollprogramm wird jährlich überprüft und ggf. aktualisiert.<br />
Die im Kontrollprogramm Futtermittel näher spezifizierten Kontrollen <strong>de</strong>r amtlichen<br />
Futtermittelüberwachung zielen darauf ab sicherzustellen, dass die allgemeinen und die<br />
speziellen Vorschriften <strong>de</strong>s Futtermittelrechts (insbeson<strong>de</strong>re die Verordnungen (EG) Nr.<br />
178/2002, 183/2005, 1831/2003, 1829/2003, 999/2001, 767/2009, das Lebensmittel- und<br />
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Futtermittelverordnung (FMV)) eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>BVL</strong><br />
Kommunikation<br />
FLI (ITE)<br />
MRI<br />
LAV<br />
(AFU)<br />
Betriebe<br />
bzw.<br />
zwischengeschaltete<br />
Personen<br />
Primärproduzenten<br />
als<br />
Futtermittelunternehmer<br />
Risikomanagement Risikobewertung<br />
Datenübermittlung<br />
Abstimmung<br />
Zulassung, Registrierung,<br />
Kontrolle<br />
Kontrollsystem für Futtermittel<br />
Zulassung,<br />
Registrierung,<br />
Kontrolle<br />
Zulassung,<br />
Registrierung,<br />
Kontrolle<br />
Kommunikation<br />
BMELV<br />
Risikomanagement<br />
Gesetzgebung<br />
Koordinierung<br />
16<br />
Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Fachaufsicht Berichterstattung<br />
Ober-/Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />
Fachaufsicht<br />
Überwachungsämter<br />
<strong>de</strong>r Landkreise<br />
und<br />
kreisfreien Städte<br />
Berichterstattung<br />
Benennung<br />
Analysenauftrag<br />
Analysenergebnis<br />
Analysenauftrag<br />
Analysenergebnis<br />
BfR<br />
AMK, ACK<br />
beauftragte<br />
Laboratorien<br />
Weiterhin wer<strong>de</strong>n die Verpflichtungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r zur Kontrolle nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr.<br />
73/2009 bei Direktzahlungsempfängern im Bereich <strong>de</strong>s Futtermittelrechts (Cross Compliance)<br />
abge<strong>de</strong>ckt.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Die zuständigen Überwachungsbehör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn führen risikoorientiert und regelmäßig<br />
Kontrollen auf je<strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r Produktion, <strong>de</strong>r Verarbeitung, <strong>de</strong>s Vertriebs und <strong>de</strong>r Verfütterung<br />
von Futtermitteln durch. Die Futtermittelkontrollen fin<strong>de</strong>n bei Herstellern, bei Händlern, bei<br />
Lagerhaltern und Transporteuren, an Eingangsstellen (Importkontrollen) und im<br />
landwirtschaftlichen Betrieb incl. Tierhalter statt.<br />
Das „Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> bis 2016“ ist auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s<br />
BMELV veröffentlicht: http://www.bmelv.<strong>de</strong>/Futtermittel<br />
3.2.3.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />
Futtermittelrechtliche Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen erfolgen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
allgemeinen Kontrollvorgaben <strong>de</strong>s EU-Rechts, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Verordnungen (EG) Nr.<br />
178/2002 sowie <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004 und 152/2009, <strong>de</strong>s LFGB sowie <strong>de</strong>r speziellen<br />
Vorschriften <strong>de</strong>s Futtermittelrechts insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Futtermittelverordnung, <strong>de</strong>r Futtermittel-<br />
Probenahme- und Analyseverordnung und <strong>de</strong>r Futtermittel-Kontrolleurverordnung sowie <strong>de</strong>r<br />
Vorgaben <strong>de</strong>s Allgemeinen Verwaltungs- und Strafrechts.<br />
Betriebe wer<strong>de</strong>n im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen auf die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
futtermittelrechtlichen Vorschriften überprüft. Die Kontrollen umfassen Inspektionen<br />
einschließlich Verifizierungen und Warenuntersuchungen.<br />
Inspektionen dienen <strong>de</strong>r Prüfung aller Aspekte <strong>de</strong>r Futtermittel, um festzustellen, ob diese<br />
Aspekte die gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>s Futtermittelrechts erfüllen (Artikel 2 Nr. 7 <strong>de</strong>r<br />
Verordnung (EG) Nr. 882/2004).<br />
Verifizierungen sind Kontrollen durch Prüfung und Berücksichtigung objektiver Nachweise, ob<br />
festgelegte Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt wer<strong>de</strong>n (Artikel 2 Nr. 7 VO (EG) Nr. 882/2004.<br />
Warenuntersuchung ist die Prüfung <strong>de</strong>s Futtermittels selbst; diese Prüfung kann auch die<br />
Kontrolle <strong>de</strong>r Transportmittel, <strong>de</strong>r Verpackung, <strong>de</strong>r Etikettierung, <strong>de</strong>r Temperatur, eine<br />
Probenahme zu Analysezwecken und eine Laboranalyse sowie je<strong>de</strong> weitere Prüfung umfassen,<br />
die zur Verifizierung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>s Futtermitterechts erfor<strong>de</strong>rlich ist (Artikel 2 Nr. 19 VO<br />
(EG) Nr. 882/2004). Bei <strong>de</strong>n Produktkontrollen durch Probenahmen und Analysen wird z. B. auf<br />
Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, unerwünschte Stoffe, unzulässige Stoffe, verbotene Stoffe,<br />
Rückstän<strong>de</strong> von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Es han<strong>de</strong>lt sich um risiko- und<br />
verdachtsorientierte o<strong>de</strong>r zufallsorientierte Probenahmen sowie Analysen <strong>de</strong>r Proben.<br />
Probeentnahmen und Analysen im Rahmen von Statuserhebungen dienen insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />
Fixierung von Überwachungsschwerpunkten bzw. <strong>de</strong>r Festlegung neuer EU-einheitlicher<br />
Höchstgehalte o<strong>de</strong>r Aktionswerte.<br />
Zur Warenuntersuchung gehört auch die Kontrolle <strong>de</strong>r Bezeichnung und <strong>de</strong>r Kennzeichnung<br />
von Futtermitteln sowie die Kontrolle <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Verbote zum Schutz vor Täuschung<br />
und <strong>de</strong>r krankheitsbezogenen Werbung.<br />
Die Aufteilung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen auf die Orte <strong>de</strong>r Kontrolle nehmen die Län<strong>de</strong>r selbst vor.<br />
Der folgen<strong>de</strong> Schlüssel gilt dabei als Orientierung:<br />
• Hersteller 50 - 60 %<br />
• Han<strong>de</strong>l (incl. Eingangsstellen, Transporteure und Lagerhalter) 15 - 25 %<br />
• Tierhalter 25 - 35 %<br />
Die Feinanpassung wird durch die Län<strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>n regionalen Gegebenheiten und<br />
<strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Risikoanalysen vorgenommen.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Die nach <strong>de</strong>m Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre <strong>2012</strong> - 2016 durchzuführen<strong>de</strong>n<br />
Probenahmen und Analysen sowie die Kontrollen zur Überprüfung von<br />
Kennzeichnungsvorschriften, die analytisch überprüfbar sind, sind als Basis-Kontrolle konzipiert.<br />
Zusätzlich sollen die Län<strong>de</strong>r jährlich 10 % ihrer Kontrollkapazitäten (Personal- und Sachmittel)<br />
für Son<strong>de</strong>rprogramme (durch die KOM o<strong>de</strong>r national initiiert, wie z.B. Verfolgsuntersuchungen<br />
nach schwerwiegen<strong>de</strong>n Beanstandungen o<strong>de</strong>r weitere Statuserhebungen) bereithalten.<br />
3.2.3.2. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung:<br />
Rahmenbedingungen<br />
Über die Mischfutterproduktion, das Aufkommen an Einzelfuttermitteln, die Anzahl zugelassener<br />
Futtermittelzusatzstoffhersteller und die landwirtschaftliche Nutzfläche liegen auf die Län<strong>de</strong>r<br />
bezogene Daten vor, auf <strong>de</strong>ren Grundlage die Verteilung <strong>de</strong>s Kontrollanteils zwischen <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Bereichen <strong>de</strong>r Futtermittelüberwachung geplant wur<strong>de</strong> (siehe<br />
"Aufteilung auf die Län<strong>de</strong>r"). Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n Kontrollinhalte, die z.B. Bestandteil <strong>de</strong>r<br />
Empfehlungen <strong>de</strong>r Europäischen Kommission zur Durchführung koordinierter<br />
Kontrollprogramme sind im Kontrollplan fortgeschrieben.<br />
Inspektionen können Voll- o<strong>de</strong>r Teilbereichsprüfungen <strong>de</strong>r durch die Rechtsgrundlagen<br />
<strong>de</strong>finierten Anfor<strong>de</strong>rungen sein, wobei alle Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechend ihrer Be<strong>de</strong>utung für die<br />
Futtermittelsicherheit geprüft wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Inspektionen <strong>de</strong>r Betriebe umfassen:<br />
� die Inspektion <strong>de</strong>r Einrichtungen, Anlagen und ggf. Futterflächen vor Ort durch z. B.<br />
Inaugenscheinnahme,<br />
� die Inspektion <strong>de</strong>s Betriebes auf Einhaltung <strong>de</strong>r allgemeinen Hygieneanfor<strong>de</strong>rungen,<br />
� die Prüfung schriftlicher Unterlagen, z. B. ob die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist, ob die<br />
Angaben plausibel und vollständig sind,<br />
� die Prüfung, ob ein funktionieren<strong>de</strong>s System zur Entnahme und zur Aufbewahrung von<br />
Rückstellmustern vorhan<strong>de</strong>n ist,<br />
� die Prüfung, ob alle Rückstellmuster vorhan<strong>de</strong>n, korrekt gelagert und auffindbar sind,<br />
� die Prüfung und Beurteilung <strong>de</strong>s HACCP-gestützten Eigenkontrollsystems <strong>de</strong>s Betriebes,<br />
� die Prüfung, ob die Arbeitsanweisungen von <strong>de</strong>n Betriebsmitarbeitern eingehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
� die Verifizierung, ob <strong>de</strong>r Qualitätskontroll-, Reinigungs-, Schädlingsbekämpfungs- und<br />
Wartungsplan nachweislich eingehalten ist,<br />
� die Verifizierung, ob die Eigenuntersuchungsergebnisse vorliegen,<br />
� die Verifizierung, ob die betriebseigenen Vorgaben aktuell und zielgerichtet sind und ob sie<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
� die Verifizierung, ob die vom Betrieb erstellten Vorgaben zur Mischreihenfolge<br />
(„Produktions- bzw. Kontaminationsmatrix“) – organisatorische Maßnahme zur<br />
Vermeidung/Minimierung von Kreuzkontaminationen mit Tierarzneimitteln - nachweislich<br />
eingehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
� die Verifizierung, ob die bei <strong>de</strong>r Gefahrenermittlung beschriebenen allgemeinen<br />
Maßnahmen nachweislich durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
� die Verifizierung, ob die im HACCP-System festgelegten Untersuchungen und Messungen<br />
nachweislich durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
� die Inspektion von Betrieben zum Zweck <strong>de</strong>r Entnahme amtlicher Futtermittelproben (dazu<br />
gehören im Wesentlichen: Inspektion <strong>de</strong>s Betriebsbereiches, in <strong>de</strong>m Futtermittel(ausgangserzeugnisse<br />
und -endprodukte) hergestellt, gelagert bzw. verfüttert wer<strong>de</strong>n, die<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Prüfung <strong>de</strong>r begleiten<strong>de</strong>n Daten wie Partiefolge, Herstellung/Lagerung/Transport/Verteilung,<br />
Herkunft, Lieferdokumente, Dokumente zum Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz,<br />
Fütterungsanweisungen sowie die Prüfung <strong>de</strong>r Produktions-, Lagerungs-, <strong>de</strong>r Transport-<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Stall- und Fütterungseinrichtung einschließlich <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>r Futtermittel sowie<br />
<strong>de</strong>r eingesetzten Technik)<br />
� und an<strong>de</strong>re.<br />
Die Anzahl <strong>de</strong>r Inspektionen innerhalb eines Zeitraumes wird durch die Überwachungsbehör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Grundlage einer Risikoanalyse ermittelt.<br />
Dabei sind die zu kontrollieren<strong>de</strong>n Betriebe zunächst in Risikokategorien einzustufen und die<br />
Kontrollhäufigkeit durch die Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Grundlage einer<br />
Risikobeurteilung zu ermitteln. Die Einstufung ist für je<strong>de</strong>n Betrieb zu dokumentieren und<br />
fortzuschreiben.<br />
In die Risikobeurteilung fließen in Abhängigkeit vom Kenntnisstand <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> die<br />
folgen<strong>de</strong>n Beurteilungsmerkmale ein, die durch die Kontrollbehör<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Inspektionen überprüft wer<strong>de</strong>n:<br />
� die Betriebsart,<br />
� <strong>de</strong>r Produktions- und Han<strong>de</strong>lsumfang, das Vertriebsgebiet,<br />
� die Anzahl kritischer Rezepturwechsel,<br />
� die Ver<strong>de</strong>rblichkeit <strong>de</strong>s Produktes, Rezepturarten,<br />
� die Herkunft <strong>de</strong>r Ausgangserzeugnisse,<br />
� die Produktion/Behandlung,<br />
� <strong>de</strong>r bauliche und technische Zustand <strong>de</strong>r Produktions-, Lagerungs-, Behandlungs- und<br />
Transporteinrichtungen sowie <strong>de</strong>r Hygienezustand und die Wartung,<br />
� die Bewertung <strong>de</strong>s Verschleppungsrisikos,<br />
� eventuelle, potentielle Kontaminationsmöglichkeiten mit „Nicht-Futtermitteln“,<br />
� die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit,<br />
� die Aktualität bzw. die Anwendung <strong>de</strong>s HACCP,<br />
� die betrieblichen Eigenkontrollen (Wareneingangs- und Produktausgangskontrollen), die<br />
interne Betriebsorganisation,<br />
� die Beanstandungen und Produktrückrufe,<br />
� das Verhalten <strong>de</strong>s Unternehmers (Mängelbeseitigung, Reaktion auf Beanstandungen,<br />
Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, Kooperationsbereitschaft),<br />
� die Ergebnisse amtlicher Futtermitteluntersuchungen,<br />
� die Ergebnisse aus vorangegangenen Inspektionen.<br />
Diese Beurteilungsmerkmale sind als Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>sweit einheitlichen<br />
Risikobeurteilung anzusehen.<br />
Aufteilung auf die Futtermittelarten<br />
Die Aufteilung <strong>de</strong>r Einzelbestimmungen (Analysenanzahl) auf die Gesamtheit <strong>de</strong>r Futtermittel<br />
(Mischfuttermittel, Vormischungen, Einzelfuttermittel und Futtermittelzusatzstoffe) erfolgt nach<br />
<strong>de</strong>r Relevanz <strong>de</strong>r jeweiligen Parameter unter Risikoaspekten.<br />
Aufteilung auf die Län<strong>de</strong>r<br />
Die Berechnung <strong>de</strong>r Aufteilung <strong>de</strong>r je Untersuchungsparameter und Futtermittelkategorie durch<br />
die einzelnen Län<strong>de</strong>r durchzuführen<strong>de</strong>n Analysen erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Mischfutterproduktion, <strong>de</strong>s Aufkommens an Einzelfuttermitteln, <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r zugelassenen<br />
Futtermittelzusatzstoffhersteller und <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />
Aufteilung <strong>de</strong>r Einzelbestimmungen auf die Analysenparameter<br />
Die Verteilung auf die einzelnen Untersuchungsparameter wird, sofern erfor<strong>de</strong>rlich, in<br />
Abhängigkeit von <strong>de</strong>n Untersuchungsergebnissen <strong>de</strong>r Vorjahre, <strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>r EU und<br />
<strong>de</strong>n Statuserhebungen jährlich angepasst. Detaillierte Ausführungen zur Aufteilung <strong>de</strong>r<br />
Einzelbestimmungen auf die Analyseparameter sind <strong>de</strong>m „Kontrollprogramm Futtermittel für die<br />
Jahre <strong>2012</strong> bis 2016“ zu entnehmen.<br />
3.2.3.3. Aufsicht und Verifizierung <strong>de</strong>r Planungen einschließlich <strong>de</strong>r Berichtsregelungen<br />
Die Fachaufsicht und die Überprüfung <strong>de</strong>r Planungen sowie die Auditierung <strong>de</strong>r<br />
Kontrollbehör<strong>de</strong>n sind län<strong>de</strong>rspezifisch geregelt und in Geschäftsordnungen, Erlassen,<br />
Verfügungen etc. festgehalten.<br />
3.2.3.4. Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Rechtsetzungen<br />
Regelungen zur gegenseitigen Information <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r im Lebensmittel- und Futtermittelbereich sowie zur Verwendung bestimmter Daten von<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Viehverkehrsverordnung zuständigen Behör<strong>de</strong>n sind im § 38 Abs. 3 bis 8 und §<br />
49 LFGB festgelegt.<br />
Die Mitwirkung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Finanzen und <strong>de</strong>r von ihm bestimmten Zollstellen<br />
bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>s Verbringens von Erzeugnissen und von mit Lebensmitteln<br />
verwechselbaren Produkten in das Inland o<strong>de</strong>r die Europäische Union, aus <strong>de</strong>m Inland o<strong>de</strong>r bei<br />
<strong>de</strong>r Durchfuhr ist in § 55 <strong>de</strong>s LFGB geregelt.<br />
Zur Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen Plans für das Krisenmanagement gemäß Artikel 55 <strong>de</strong>r<br />
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 haben die Län<strong>de</strong>r operative Notfallpläne gemäß Artikel 13 <strong>de</strong>r<br />
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erstellt. In diesen Notfallplänen ist die Zusammenarbeit<br />
zwischen <strong>de</strong>n Sektoren Futtermittel, Lebensmittel und Umwelt geregelt. Allgemeine Dokumente<br />
sowie die operativen Einzelpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r stehen <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n im FIS-VL zur<br />
Verfügung unter: https://fis-vl.bund.<strong>de</strong>/Members/irc/fis-vl/fisvl/library?l=/themen_<strong>de</strong>s_verbraucherschutzes/futtermittel/branchenleitlinien&vm=<strong>de</strong>tailed&sb=<br />
Title<br />
Seit 2007 führen die Län<strong>de</strong>r Kontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (Cross<br />
Compliance, vormals Verordnung (EG) Nr.1782/2003) durch und mel<strong>de</strong>n Ihre Ergebnisse <strong>de</strong>n<br />
für die Prämienzahlung zuständigen Stellen. Die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Fachbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (Pflanzenschutz, Lebensmittel und Futtermittel) bei <strong>de</strong>r Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Kontrollen ist lan<strong>de</strong>sintern geregelt. Die zuständigen Behör<strong>de</strong>n für die Futtermittelüberwachung<br />
sind hieran beteiligt.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Zoonosen-Monitorings, welches gemeinsam von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>r AVV Zoonosen Lebensmittelkette koordiniert wird, wer<strong>de</strong>n ab <strong>2012</strong> auch<br />
spezielle Untersuchungsprogramme für Salmonellen in Futtermitteln durchgeführt. (s. a.<br />
Abschnitt Zoonosen-Monitoring in 3.3.1 System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit).<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.2.4. System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Tiergesundheit<br />
Für die Überwachung <strong>de</strong>r Tiergesundheit und die Tierseuchenbekämpfung einschließlich <strong>de</strong>r<br />
Beseitigung tierischer Nebenprodukte sind in Deutschland die Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong> zuständig.<br />
Die Gesetzgebung liegt dabei in <strong>de</strong>r Kompetenz <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es (Mitwirkung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r), <strong>de</strong>r<br />
Vollzug ist Zuständigkeit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Dabei bestimmen die Län<strong>de</strong>r die für die einzelnen<br />
Aufgaben jeweils zuständige Behör<strong>de</strong>. Diese Behör<strong>de</strong>n halten entsprechen<strong>de</strong>s Fachpersonal,<br />
Tierseuchenalarm- und –bekämpfungspläne sowie entsprechen<strong>de</strong> materiell-technische<br />
Ressourcen vor. Vielfach sind kreisübergreifen<strong>de</strong> Ressourcen hergestellt wor<strong>de</strong>n.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>s BMELV ist das Referat 332 zuständig für Tiergesundheit, insbeson<strong>de</strong>re für EGund<br />
nationale Angelegenheiten <strong>de</strong>r Tiergesundheit, finanzielle Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />
Tierseuchenentschädigung, tierseuchenrechtliche Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere,<br />
Angelegenheiten bei <strong>de</strong>r Herstellung, Prüfung und Anwendung veterinärmedizinischer Sera und<br />
Impfstoffe sowie für die unschädliche Beseitigung von nicht zum menschlichen Verzehr<br />
bestimmten tierischen Nebenprodukten.<br />
Das Referat 333 <strong>de</strong>s BMELV fungiert als nationales Krisenzentrum „Tierseuchen“ und ist<br />
zuständig für Tierseuchenangelegenheiten beim Han<strong>de</strong>l.<br />
Das nationale Krisenzentrum „Tierseuchen“ hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
• Monitoring und Bewertung <strong>de</strong>r Tierseuchensituation in Deutschland und im Ausland;<br />
Tierseuchenbekämpfung in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n EU Mitgliedstaaten<br />
und Drittlän<strong>de</strong>rn; Tierseuchenmel<strong>de</strong>system in Deutschland und im Ausland.<br />
• Tierseuchenstatistiken; <strong>Bund</strong>esmaßnahmenkatalog – Tierseuchen – und<br />
Krisenpläne <strong>de</strong>r EU-Mitgliedstaaten; Ausarbeitung und Durchführung von<br />
Tierseuchennotstandsplänen.<br />
• Sachverständigengruppe „Seuchentilgung”, einschließlich epi<strong>de</strong>miologischer<br />
Untersuchungen bei Ausbrüchen; Sekretariat <strong>de</strong>r Task Force Tierseuchenbekämpfung,<br />
Sekretariat <strong>de</strong>s nationalen Krisenstabs unter Einbeziehung <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftsakteure und Sachverständigen.<br />
Aus <strong>de</strong>r Erfahrung <strong>de</strong>r 2001 und 2003 in Europa aufgetretenen Seuchenzüge, die <strong>de</strong>n<br />
Charakter von Großscha<strong>de</strong>nsereignissen angenommen haben, wur<strong>de</strong> ein noch intensiveres<br />
Zusammenwirken von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>rartigen Fällen beschlossen. Auf Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Vereinbarung über die Einrichtung einer Task Force Tierseuchenbekämpfung vom 28. Juli 2003<br />
(Neufassung vom 7. Oktober 2010) wur<strong>de</strong> daraufhin die Task Force Tierseuchenbekämpfung<br />
auf <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Ebene eingerichtet. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung dient <strong>de</strong>r<br />
Beratung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und soll ein koordiniertes Vorgehen bei <strong>de</strong>r Bekämpfung hoch kontagiöser<br />
Tierseuchen sicherstellen.<br />
Der Task Force gehören Fachleute aus allen <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn und an<strong>de</strong>re Experten (z. B.<br />
Epi<strong>de</strong>miologen) an. Alle sechs Monate fin<strong>de</strong>t eine planmäßige Sitzung unter Beteiligung aller<br />
Län<strong>de</strong>r statt, bei krisenhaften Tierseuchenlagen auch operativ.<br />
Zur Vorbereitung <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Task Force Tierseuchenbekämpfung wur<strong>de</strong> ein<br />
Arbeitsstab eingerichtet, <strong>de</strong>r räumlich beim nationalen Krisenstab <strong>de</strong>s BMELV angesie<strong>de</strong>lt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Der Arbeitsstab bearbeitet seit seiner Einführung schwerpunktmäßig die Vernetzung <strong>de</strong>r<br />
einzelnen Län<strong>de</strong>rressourcen sowie <strong>de</strong>n Betrieb und die Unterhaltung <strong>de</strong>s Mobilen<br />
Bekämpfungszentrums (MBZ) für die Län<strong>de</strong>r. Gemäß <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rvereinbarung über die<br />
Einrichtung eines MBZ vom 19.01.2006, wur<strong>de</strong> ein transportables, operativ-taktisches Zentrum<br />
zur Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen beschafft, das ständig einsatzbereit vorgehalten<br />
wird. Das MBZ ist mit allen zur Tierseuchenbekämpfung notwendigen Ressourcen ausgestattet<br />
und kann im Seuchenfall, binnen weniger Tage, an festgelegte <strong>Stand</strong>orte in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s<br />
Seuchenher<strong>de</strong>s transportiert und eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Vor Ort vereinfacht es die zügige,<br />
seuchenhygienisch einwandfreie Abarbeitung <strong>de</strong>r durch hohen logistischen Aufwand geprägten<br />
Aufgaben. Das MBZ dient zur Unterstützung <strong>de</strong>r lokalen Infrastruktur <strong>de</strong>r Kreise und kreisfreien<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Städte und ersetzt nicht die lokalen Tierseuchenkrisenzentren im Sinne <strong>de</strong>s<br />
Tierseuchengesetzes.<br />
Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Arbeitsstab folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
� Koordination <strong>de</strong>r Arbeitsgruppen zur Entwicklung eines bun<strong>de</strong>seinheitlichen<br />
Tierseuchenbekämpfungshandbuches.<br />
� Erstellung <strong>de</strong>taillierter Übersichten über die Tierkörper-Beseitigungskapazitäten <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r<br />
� Erstellung <strong>de</strong>taillierter Übersichten über die Tötungskapazitäten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
� Erstellung <strong>de</strong>taillierter Übersichten über die diagnostischen Kapazitäten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
� Erstellung von Expertenlisten für <strong>de</strong>n Einsatz im Tierseuchenfall<br />
� Mitwirkung in zahlreichen Arbeitsgruppen<br />
Im Bereich Tierseuchen fungiert das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut<br />
für Tiergesundheit, als Referenzlabor in <strong>de</strong>r Tierseuchenbekämpfung. (siehe auch Beschreibung<br />
FLI unter Punkt 2.1). Zu<strong>de</strong>m hat das FLI eine Reihe von nationalen Datenbanken (DB) entwickelt,<br />
die dazu beitragen, die Kontrolle <strong>de</strong>r Tiergesundheit in Deutschland zu verbessern.<br />
Beispiele hierfür sind<br />
1. die Datenbank zum Monitoring für Aviäre Influenza bei Wildvögeln und Hausgeflügel (AI-<br />
DB). In dieser Datenbank wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>r serologischen und virologischen<br />
Untersuchungen von Hausgeflügel und Wildvögeln im Rahmen <strong>de</strong>s auf EU-Vorgaben<br />
gestützten Monitorings eingestellt. Die Berichterstattung dieser Ergebnisse sowie die<br />
Berichterstattung zur Kofinanzierung an KOM erfolgen ausschließlich über diese<br />
Datenbank.<br />
2. die Datenbank für Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE-DB) sowie<br />
3. die Maul- und Klauenseuche-DB.<br />
Zusätzlich entwickelt und pflegt das FLI im Rahmen von internationalen Forschungsprojekten<br />
bzw. –netzwerken grenzübergreifen<strong>de</strong> Datenbanken zu verschie<strong>de</strong>nen Tierkrankheiten und<br />
Themenbereichen, beispielsweise<br />
1. die weiter unten beschriebene Schweinepest-DB,<br />
2. die European Online Database on Epizootic Diseases (EPIZONE), darunter auch die<br />
Datenbank für die Blauzungenkrankheit (BT-EPIZONE) sowie <strong>de</strong>r Datenbank für die<br />
Vektoren dieser Krankheit (Culicoi<strong>de</strong>s-DB von MEDREONET) und<br />
3. das Network for Early Warning of Influenza Viruses in Migratory Birds in Europe (NEW<br />
FLUBIRD), welches insbeson<strong>de</strong>re unter Berücksichtigung dynamischer Aspekte wie <strong>de</strong>r<br />
Vogelmigration die Vorhersagbarkeit <strong>de</strong>s Auftretens von AI bestimmter Sub- und<br />
Pathotypen verbessern soll. In diesem Netzwerk kooperieren dreizehn Partnerinstitute<br />
miteinan<strong>de</strong>r.<br />
Seite 44 von 97
FLI<br />
TSN<br />
Datenbank<br />
Zentrale<br />
Datenbank<br />
ZDB<br />
Tierhalter<br />
LAV<br />
AGTT<br />
Risikobewertung<br />
Beratung<br />
Daten übermittlung<br />
Unterst ützung Epi<strong>de</strong>miologie<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Kontrollsystem <strong>de</strong>r Tiergesundheit<br />
Bekämpfung von Tierseuchen<br />
Abstimmung<br />
Vereinbarung<br />
Beratung, Kontrolle<br />
Registrierung,<br />
BMELV<br />
Risikomanagement<br />
Gesetzgebung<br />
Koordinierung<br />
16<br />
Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Fachaufsicht Berichterstattung<br />
Ober-/Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />
Fachaufsicht<br />
Überwachungsämter<br />
<strong>de</strong>r Landkreise<br />
und<br />
kreisfreien Städte<br />
Berichterstattung<br />
Vereinbarung<br />
Task Force<br />
Beratung<br />
unterhalten<br />
unterstützt<br />
AMK<br />
unterhalten<br />
Mobiles<br />
Bekämpfungs<br />
Zentrum<br />
Arbeitsstab<br />
Task<br />
Force<br />
Datenerhebung zur Übermittlung an die EU:<br />
Gemäß Artikel 1 <strong>de</strong>r Entscheidung 2003/886/EG <strong>de</strong>r Kommission vom 10.12.2003, zur<br />
Festlegung <strong>de</strong>r Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gemäß <strong>de</strong>r Richtlinie 64/432/EWG<br />
<strong>de</strong>s Rates (ABl. EU Nr. L332 S.53), sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, <strong>de</strong>r Kommission<br />
gemäß Artikel 8 <strong>de</strong>r Richtlinie 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r im Anhang E genannten<br />
Tierseuchen zu berichten. Hierfür verwen<strong>de</strong>t die <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland die beiliegen<strong>de</strong>n<br />
Tableaus (s. Anlage 2), die folgen<strong>de</strong> Tierseuchen betreffen:<br />
Rin<strong>de</strong>rtuberkulose, Rin<strong>de</strong>rbrucellose, Enzootische Rin<strong>de</strong>rleukose, Bovine Herpes Virus Typ 1<br />
Infektionen, Tollwut, Maul- und Klauenseuche (MKS), Infektiöse bovine Pleuropneumonie<br />
(CBPP), Vesikuläre Schweinekrankheit (VSK), Klassische Schweinepest (KSP), Afrikanische<br />
Schweinepest, Milzbrand, Schweinebrucellose, Transmissible Gastroenteritis, Aujeszkysche<br />
Krankheit.<br />
Seite 45 von 97<br />
Unterstützung<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
bei Beschaffung,<br />
Koordination
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Gemeinsame Datenbank über die epi<strong>de</strong>miologische Situation <strong>de</strong>r Schweinepest bei<br />
Wildschweinen in Frankreich, Belgien, <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n, Luxemburg und Deutschland<br />
Im September 2002 wur<strong>de</strong> am Institut für Epi<strong>de</strong>miologie <strong>de</strong>s FLI in enger Kooperation mit <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsgruppe zur Schweinepest bei Wildschweinen <strong>de</strong>r Europäischen Kommission die<br />
Entwicklung eines einzeltierbasierten Datenbanksystems zur epi<strong>de</strong>miologischen Situation <strong>de</strong>r<br />
Schweinepest bei Wildschweinen in Frankreich, Belgien, <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n, Luxemburg und<br />
Deutschland (Län<strong>de</strong>r Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) begonnen. Die<br />
Datenbank wur<strong>de</strong> als Internet-Projekt realisiert und erlaubt die Dateneingabe sowie die<br />
Auswertung <strong>de</strong>r Untersuchungsdaten über einen Internet-Browser. Der Zugang <strong>de</strong>r Internet-<br />
Seite ist durch Sicherheitsmechanismen geschützt. Die Nutzer müssen sich über<br />
Nutzernamen und Passwörter ein<strong>de</strong>utig i<strong>de</strong>ntifizieren. Alle von <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong>de</strong>rn<br />
benannten Benutzer <strong>de</strong>r Datenbank können <strong>de</strong>n Datenbankinhalt lesen und auswerten, aber<br />
nur eine <strong>de</strong>finierte Nutzergruppe kann die Daten <strong>de</strong>s jeweils eigenen Lan<strong>de</strong>s verän<strong>de</strong>rn<br />
(hinzufügen, editieren o<strong>de</strong>r löschen). Die Dateneingabe umfasst die Charakterisierung <strong>de</strong>s<br />
einzelnen Wildschweins (Geschlecht, Alter, To<strong>de</strong>sursache und Lokalisation) sowie die<br />
Ergebnisse <strong>de</strong>r labordiagnostischen Untersuchung (Virologie und/o<strong>de</strong>r Serologie) und kann<br />
sowohl über eine HTML-Maske im Browser als auch durch Upload über eine Batch-Datei für<br />
größere Datenmengen erfolgen. Zu diesem Zweck wur<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong> Schnittstellen zu<br />
Datenbanksystemen <strong>de</strong>r Untersuchungseinrichtungen geschaffen.<br />
Neben <strong>de</strong>r tabellarischen Auswertung stratifiziert nach Zeitraum, administrativen Einheiten<br />
(z.B. Mitgliedstaat, <strong>Bund</strong>esland, Kreis), Altersklassen, Resultaten erlaubt ein Internet-<br />
Kartenserver auch die Darstellung <strong>de</strong>r Untersuchungsergebnisse in Form von Karten unter<br />
Berücksichtigung <strong>de</strong>r administrativen Grenzen und topographischen Gegebenheiten. Die<br />
Implementierung <strong>de</strong>s Karten-Explorers im Internet erlaubt nun die Zusammenführung <strong>de</strong>r<br />
Laborresultate mit <strong>de</strong>n Gebietskulissen <strong>de</strong>r Restriktions- und Impfgebiete sowie eine flexible<br />
Einfärbung und Darstellung <strong>de</strong>r Karten.<br />
Gegenwärtig wird am Institut für Epi<strong>de</strong>miologie <strong>de</strong>s FLI eine Neuauflage dieser Datenbank<br />
programmiert, die sich am Bedarf <strong>de</strong>r gesamten EU orientiert.<br />
TRA<strong>de</strong> Control and Expert System (TRACES)<br />
TRACES ist ein EDV-Projekt <strong>de</strong>r KOM, mit <strong>de</strong>m Transporte von Tieren und Produkten tierischer<br />
Herkunft innerhalb <strong>de</strong>r EU sowie von Drittlän<strong>de</strong>rn (Drittlandimporte) dokumentiert wer<strong>de</strong>n. Die<br />
rechtliche Grundlage ist die Entscheidung 2004/292/EG <strong>de</strong>r KOM vom 30.03.2004. Mit TRACES<br />
lassen sich alle veterinärrechtlichen Informationen über <strong>de</strong>n innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l mit<br />
Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie Tieren und Erzeugnissen aus Drittlän<strong>de</strong>rn<br />
zusammenfassen. Dadurch wer<strong>de</strong>n die Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten<br />
und Transporten tierischer Produkte verbessert und Entscheidungen an <strong>de</strong>n<br />
veterinärmedizinischen Grenzkontrollstellen erleichtert. TRACES unterstützt dadurch schnelle<br />
und effiziente epi<strong>de</strong>miologische Ermittlungen beispielsweise beim Auftreten von<br />
Lebensmittelvergiftungen o<strong>de</strong>r beim Ausbruch einer Tierseuche. Zu<strong>de</strong>m bietet TRACES <strong>de</strong>n<br />
Veterinärbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Mitgliedstaaten und <strong>de</strong>r Drittlän<strong>de</strong>r Unterstützung bei <strong>de</strong>r Ausstellung<br />
von Veterinärbescheinigungen, in<strong>de</strong>m es Auskunft über alle rechtlichen Grundlagen in ihrer<br />
neuesten Fassung anbietet.<br />
Für die Kontrolle <strong>de</strong>s Systems TRACES, seine Entwicklung und seine Wartung ist die KOM<br />
zuständig. Für die technische Umsetzung und Betreuung auf <strong>Bund</strong>esebene ist das FLI<br />
Wusterhausen, Institut für Epi<strong>de</strong>miologie, zuständig (Bezeichnung innerhalb von TRACES<br />
„Memberstate Administrator“ - weitere Informationen unter www.traces.fli.bund.<strong>de</strong>) KOM hat<br />
eine Reihe von Richtlinien erstellt zum innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l mit Sperma, Eizellen<br />
und Embryonen sowie zur Einfuhr von Sperma aus Drittlän<strong>de</strong>rn Nachfolgend sind die<br />
rechtlichen Grundlagen für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen zwischen<br />
zugelassenen Einrichtungen, Instituten o<strong>de</strong>r Zentren aufgeführt. Richtlinie <strong>de</strong>s Rates<br />
92/65/EWG vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit<br />
Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in <strong>de</strong>r Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht <strong>de</strong>n spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach<br />
Anhang A Abschnitt I <strong>de</strong>r Richtlinie 90/425/EWG unterliegen<br />
� Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 90/425/EWG vom 26. Juni 1990 zur Regelung <strong>de</strong>r<br />
veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l<br />
mit leben<strong>de</strong>n Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf <strong>de</strong>n Binnenmarkt<br />
� Speziell für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Samen von Rin<strong>de</strong>rn:<br />
Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 88/407/EWG vom 14. Juni 1988 zur Festlegung <strong>de</strong>r<br />
tierseuchenrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>lsverkehr<br />
mit Samen von Rin<strong>de</strong>rn und an <strong>de</strong>ssen Einfuhr.<br />
� Speziell für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Embryonen und Eizellen von Rin<strong>de</strong>rn:<br />
Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 89/556/EWG vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche<br />
Fragen beim innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l mit Embryonen von Hausrin<strong>de</strong>rn und ihrer<br />
Einfuhr aus Drittlän<strong>de</strong>rn<br />
� Speziell für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Samen von Schweinen:<br />
Richtlinie <strong>de</strong>s Rates 90/429 vom 26. Juni 1990 zur Festlegung <strong>de</strong>r<br />
tierseuchenrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>lsverkehr<br />
mit Samen von Schweinen und an <strong>de</strong>ssen Einfuhr<br />
� Speziell für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Samen von Equi<strong>de</strong>n:<br />
Entscheidung 95/307/EG <strong>de</strong>r Kommission vom 24. Juli 1995 zur Festlegung <strong>de</strong>s Musters<br />
<strong>de</strong>r Veterinärbescheinigung für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Equi<strong>de</strong>nsperma<br />
Tierseuchennachrichtensystem (TSN)<br />
Das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) ist das EDV-gestützte nationale Berichtssystem für<br />
anzeigepflichtige Tierseuchen und mel<strong>de</strong>pflichtige Tierkrankheiten. Gemäß <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift über Tierseuchennachrichten vom 24. November 1994 wird es in allen<br />
Veterinärbehör<strong>de</strong>n Deutschlands genutzt, so dass seit seinem Einführungsjahr 1995 zu allen<br />
Fällen bzw. Ausbrüchen von Tierseuchen und Tierkrankheiten in Deutschland lückenlose und<br />
homogene Daten vorliegen.<br />
Beim Auftreten einer Tierseuche wer<strong>de</strong>n alle Angaben zur Tierseuche von <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Betrieb<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong> erfasst und via Internet zur zentralen Tierseuchendatenbank am FLI<br />
übertragen, von wo eine automatische Email-Benachrichtigung an das BMELV generiert wird.<br />
Das BMELV mel<strong>de</strong>t die Informationen an die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und<br />
die EU weiter.<br />
Seit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r ersten Windows-Version im Dezember 2000 wur<strong>de</strong> das TSN von einem<br />
reinen Mel<strong>de</strong>- zu einem umfassen<strong>de</strong>n Krisenmanagementsystem weiterentwickelt. Neben <strong>de</strong>r<br />
Integration von Internet-Technologien zur Datenübertragung und Online-Abfragen <strong>de</strong>r zentralen<br />
Tierseuchendatenbank wur<strong>de</strong>n im Beson<strong>de</strong>ren Geografische Informations- (GIS)<br />
Funktionalitäten in die Software integriert. Durch die flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Verbreitung <strong>de</strong>r Software<br />
ist es bun<strong>de</strong>sweit möglich, die Koordinaten von Tierhaltungen bzw. Seuchenausbrüchen (z.B.<br />
Lokalisation von veren<strong>de</strong>ten Wildtieren) zu digitalisieren. Mittels <strong>de</strong>s integrierten Karten-<br />
Explorers können flexible kartografische Auswertungen und aussagekräftige<br />
Kartendarstellungen erzeugt wer<strong>de</strong>n. Die neue Version TSN 3.0 ermöglicht darüber hinaus<br />
durch ein integriertes Tierseuchenkrisenfall-Verwaltungsprogramm eine vereinfachte,<br />
standardisierte Abarbeitung krisenrelevanter Daten (z.B. Verwaltung <strong>de</strong>r Betriebe in <strong>de</strong>n<br />
verschie<strong>de</strong>nen Restriktionszonen sowie <strong>de</strong>r Kontaktbetriebe einschließlich <strong>de</strong>r Erfassung<br />
epi<strong>de</strong>miologischer Daten und Untersuchungen).<br />
Seite 47 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Zentrale Datenbank<br />
Die Zentrale Datenbank (ZDB) ist Teil <strong>de</strong>s Herkunftssicherungs- und Informationssystems für<br />
Tiere (HIT), das aufgrund von gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zunächst für Rin<strong>de</strong>r,<br />
dann auch für Schweine und schließlich für Schafe und Ziegen EU-weit eingeführt wur<strong>de</strong>. Die<br />
ZDB - Bereich Rin<strong>de</strong>r - wur<strong>de</strong> durch die Entscheidung <strong>de</strong>r Kommission 2002/67/EG vom 28.<br />
Januar 2002 als voll funktionsfähig anerkannt. Neben <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r o. g. Tierarten enthält die<br />
ZDB auch <strong>de</strong>n Bereich „Markt“ als Grundlage für EU-Betriebsprämienzahlungen (Cross<br />
Compliance).<br />
Gemäß Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>n 16 Län<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong> die ZDB beim Bayerischen<br />
Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) in München eingerichtet. Auch wenn<br />
das StMLF die ZDB betreibt, bleibt doch je<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esland für seine eigenen Daten<br />
verantwortlich. Die Verantwortung <strong>de</strong>s StMLF beschränkt sich auf <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r ZDB. Die<br />
Korrektheit und Wi<strong>de</strong>rspruchsfreiheit <strong>de</strong>r eingestellten Meldungen wird durch ein<br />
Qualitätssicherungssystem in <strong>de</strong>r ZDB sichergestellt.<br />
TSE-Überwachung<br />
Die Bekämpfung <strong>de</strong>r Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathie (TSE) richtet sich an <strong>de</strong>r<br />
Verordnung (EG) Nr. 999/2001 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 22. Mai 2001<br />
mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer<br />
Enzephalopathien in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung aus.. Im nationalen Recht kommen das<br />
Tierseuchengesetz, die Viehverkehrsverordnung, die Verordnung über anzeigepflichtige<br />
Tierseuchen sowie die TSE-Überwachungsverordnung und die BSE-Untersuchungsverordnung<br />
zur Anwendung.<br />
Daten über durchgeführte Untersuchungen zur TSE-Überwachung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Verordnung<br />
(EG) Nr. 999/2001 <strong>de</strong>r TSE-Überwachungsverordnung und <strong>de</strong>r BSE-Untersuchungsverordnung<br />
von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn über das BMELV an die KOM für <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Überwachung Tierischer Nebenprodukte<br />
Die Kontrollen im Bereich tierische Nebenprodukte wer<strong>de</strong>n durch die Verordnungen (EG) Nr.<br />
882/2004 und Nr. 1069/2009 in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung geregelt. Daneben kommen die<br />
(nationale) das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und die Verordnung zur<br />
Durchführung <strong>de</strong>s Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Anwendung.<br />
3.2.5. System zur Kontrolle <strong>de</strong>s Tierschutzes<br />
Behör<strong>de</strong>naufbau<br />
Für <strong>de</strong>n Tierschutz sind in Deutschland <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>r zuständig. Die<br />
Gesetzgebungskompetenz liegt beim <strong>Bund</strong> unter Mitwirkung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r; <strong>de</strong>r Vollzug <strong>de</strong>r<br />
rechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen ist Aufgabe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Innerhalb <strong>de</strong>s BMELV ist das Referat 331<br />
zuständig für <strong>de</strong>n Tierschutz.<br />
Einige Län<strong>de</strong>r verfügen über einen Behör<strong>de</strong>naufbau, <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>n Mittelbehör<strong>de</strong>n auf Ebene <strong>de</strong>r Regierungsbezirke und <strong>de</strong>n unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n<br />
auf (Land-)Kreisebene bzw. Ebene <strong>de</strong>r kreisfreien Städte besteht; an<strong>de</strong>re besitzen keine<br />
Mittelbehör<strong>de</strong>n. Einige Län<strong>de</strong>r weisen zusätzlich beson<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n auf, die in <strong>de</strong>r Regel<br />
direkt <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> unterstellt sind und zentrale, überregionale Fachaufgaben<br />
übernehmen, z.B. die fachlich-wissenschaftliche Unterstützung <strong>de</strong>r Vollzugsbehör<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />
obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />
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Aufgaben und Kommunikation<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Die in verschie<strong>de</strong>nen Ministerien angesie<strong>de</strong>lten obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n regeln die<br />
Zuständigkeit <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n. Sie koordinieren und planen auch die Tierschutzüberwachung<br />
lan<strong>de</strong>sweit. Sie sorgen durch entsprechen<strong>de</strong> Weisungen für einen einheitlichen Vollzug <strong>de</strong>r<br />
Rechtsvorgaben und nehmen die Fachaufsicht über die nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n wahr.<br />
Die Mittelbehör<strong>de</strong>n bün<strong>de</strong>ln die Aktivitäten <strong>de</strong>r unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n und führen die<br />
Fachaufsicht über diese. Sie koordinieren die Zusammenarbeit aller auf <strong>de</strong>r Stufe <strong>de</strong>r<br />
Mittelbehör<strong>de</strong>n beteiligten Bereiche. Bestimmte Aufgaben <strong>de</strong>s Vollzugs, die spezielles<br />
Fachwissen erfor<strong>de</strong>rn, sind z. T. auf dieser Ebene angesie<strong>de</strong>lt.<br />
Die unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n überwachen die Betriebe und vollziehen die<br />
tierschutzrechtlichen Vorgaben auf lokaler Ebene. Sie berichten direkt o<strong>de</strong>r über die<br />
Mittelbehör<strong>de</strong>n bzw. Son<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n an die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />
Die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Kommunikation erfolgt durch die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />
Regelmäßig stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Sitzungen <strong>de</strong>r AG Tierschutz <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft<br />
Verbraucherschutz (LAV, siehe 3.4.) dienen zur Abstimmung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es<br />
untereinan<strong>de</strong>r und ermöglichen einen einheitlichen Vollzug im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Tierschutzüberwachung.<br />
Berichtsdaten zum Tierschutz fließen auf unterschiedlichen Ebenen (untere Veterinärbehör<strong>de</strong><br />
(Kreis/Kreisfreie Stadt) -> mittlere (regionale) Veterinärbehör<strong>de</strong> (z.B. Regierungspräsidium,<br />
Lan<strong>de</strong>samt, Lan<strong>de</strong>sanstalt) -> oberste Lan<strong>de</strong>sveterinärbehör<strong>de</strong> (Lan<strong>de</strong>sministerium) -><br />
<strong>Bund</strong>esministerium (BMELV) auf <strong>de</strong>m Dienstweg zusammen (vgl. Schema 2.1.4<br />
"Tierschutzüberwachung in Deutschland")<br />
Berichtspflichten bestehen für Transportkontrollen und Kontrollen <strong>de</strong>r Haltung<br />
landwirtschaftlicher Nutztiere.<br />
Die Auswertung erfolgt auf allen Ebenen <strong>de</strong>r Veterinärbehör<strong>de</strong>n, so dass Auffälligkeiten und<br />
Ten<strong>de</strong>nzen erkannt und bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergriffen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Für Berichtsdaten über die Kontrolle von Schlachtungen besteht kein rechtlich bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Berichtsweg.<br />
Angesichts <strong>de</strong>r erheblichen Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Tierschutz sind Überprüfungen <strong>de</strong>r<br />
Schlachtbetriebe vorgeschrieben (Richtlinie 93/119 und ab 01.01.2013 VO (EG) Nr. 1099/2009<br />
Des Rates vom 24. September 2009 über <strong>de</strong>n Schutz von Tieren zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tötung)).<br />
Die Berichtsdaten liegen auf lokaler Ebene vor, teilweise wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Überprüfungen lan<strong>de</strong>sweit zusammengefasst und bewertet und es wird bei Bedarf<br />
fachaufsichtlich eingeschritten.<br />
Ergeben sich aufgrund von Kontrollergebnissen Fragen von überregionaler Be<strong>de</strong>utung, so<br />
wer<strong>de</strong>n diese auf Län<strong>de</strong>rebene o<strong>de</strong>r auch <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>rebene behan<strong>de</strong>lt (vgl. 2.1 Schema<br />
"fachlicher Dialog").<br />
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FLI<br />
LAV<br />
AG Tierschutz<br />
Betriebe<br />
und<br />
Einrichtungen<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Forschung<br />
Beratung Beratung<br />
Datenübermittlung<br />
Abstimmung<br />
Beratung, Kontrolle<br />
Zulassung, Registrierung,<br />
BMELV<br />
Risikomanagement<br />
Gesetzgebung<br />
Koordinierung<br />
16<br />
Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Fachaufsicht Berichterstattung<br />
Ober-/ Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />
Fachaufsicht<br />
3.2.5.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken:<br />
Kontrollsystem <strong>de</strong>s Tierschutzes<br />
Überwachungsämter<br />
<strong>de</strong>r Landkreise<br />
und<br />
kreisfreien Städte<br />
Berichterstattung<br />
Beratung<br />
Beratung<br />
Fachliche Beratung<br />
Tierschutzkommission<br />
auf<br />
<strong>Bund</strong>esebene<br />
AMK, ACK,<br />
VSMK<br />
Tierschutzbeirat<br />
auf<br />
Län<strong>de</strong>rebene<br />
Lan<strong>de</strong>sanstalten<br />
Lan<strong>de</strong>sämter<br />
Lan<strong>de</strong>suntersuchungsämter<br />
Tierschutzrechtliche Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen erfolgen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
allgemeinen Kontrollvorgaben <strong>de</strong>s EU-Rechts, <strong>de</strong>r speziellen Vorschriften <strong>de</strong>s Tierschutzrechts,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r §§ 16 – 20a <strong>de</strong>s Tierschutzgesetzes und <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s Allgemeinen<br />
Verwaltungs- und Strafrechts.<br />
Die Län<strong>de</strong>r haben ein Handbuch zur Kontrolle <strong>de</strong>r Tierschutzvorgaben in Nutztierhaltungen<br />
erstellt, das von <strong>de</strong>r AG Tierschutz <strong>de</strong>r LAV im Juni 2006 verabschie<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> und das laufend<br />
aktualisiert wird. Hierzu hat die AG Tierschutz <strong>de</strong>r LAV eine Projektgruppe etabliert, die unter<br />
<strong>de</strong>m Vorsitz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsachen die notwendigen Anpassungen vornimmt.<br />
Das Handbuch dient <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r gemeinschaftsrechtlichen Kontrollvorgaben,<br />
berücksichtigt die Grundsätze <strong>de</strong>r Qualtitätsmanagementsysteme <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und gibt <strong>de</strong>n vor<br />
Ort zuständigen Behör<strong>de</strong>n durch die enthaltenen Verfahrensanweisungen, Informationen und<br />
Kontrollberichte umfangreiche Unterstützung bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Kontrollaufgaben<br />
Betriebe wer<strong>de</strong>n im Rahmen von risikoorientierten o<strong>de</strong>r anlassbezogenen Vor-Ort-Kontrollen auf<br />
die Einhaltung <strong>de</strong>r tierschutzrechtlichen Vorschriften überprüft. Die für die Kontrolle<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Informationen zum Betrieb wer<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>r Kontrolle aus <strong>de</strong>n (ggf. EDVgestützten)<br />
Unterlagen <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> entnommen. Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n hier v. a.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
die Art und Anzahl <strong>de</strong>r Tiere <strong>de</strong>s Betriebes, die Produktionsrichtung, aufgetretene Verluste, <strong>de</strong>r<br />
Zeitpunkt und das Ergebnis <strong>de</strong>r letzten Kontrolle und ggf. durch die Behör<strong>de</strong>n verhängte<br />
Auflagen.<br />
Im Bedarfsfall können Vertreter an<strong>de</strong>rer Fachbereiche <strong>de</strong>r zuständigen Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r behör<strong>de</strong>ninterne o<strong>de</strong>r -externe Sachverständige zur Kontrolle hinzugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kontrolle umfasst die Überprüfung <strong>de</strong>r betriebseigenen Dokumentation, <strong>de</strong>r<br />
Haltungseinrichtungen, <strong>de</strong>r Versorgung und <strong>de</strong>s Zustands <strong>de</strong>r Tiere.<br />
Bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Kontrolle wer<strong>de</strong>n die Befun<strong>de</strong> erhoben und alle relevanten<br />
Sachverhalte in einem Kontrollbericht nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) 882/2004 dokumentiert.<br />
Der Bericht umfasst die Beschreibung <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen, <strong>de</strong>r angewandten<br />
Kontrollverfahren, <strong>de</strong>r Kontrollergebnisse und ggf. <strong>de</strong>r vom betroffenen Unternehmer zu<br />
ergreifen<strong>de</strong>n Maßnahmen. Im Bedarfsfall erfolgt eine Beweissicherung z. B. durch fotografische<br />
Aufnahmen o<strong>de</strong>r weiterführen<strong>de</strong> Untersuchungen. Zeugen können ggf. beteiligt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der bei <strong>de</strong>r Kontrolle anwesen<strong>de</strong> Vertreter <strong>de</strong>s Betriebes wird über das Ergebnis <strong>de</strong>r Kontrolle<br />
unmittelbar mündlich informiert. Wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Kontrolle Verstöße gegen tierschutzrechtliche<br />
Vorschriften festgestellt, stellt die zuständige Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>m betroffenen Unternehmer eine<br />
Abschrift <strong>de</strong>s Berichtes zur Verfügung und ordnet die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel schriftlich an. Ggf.<br />
wer<strong>de</strong>n Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens<br />
verfolgt. Liegt <strong>de</strong>r Verdacht auf eine Straftat vor, wer<strong>de</strong>n die zuständigen Ermittlungs- und<br />
Strafbehör<strong>de</strong>n (Polizei und Staatsanwaltschaft) eingeschaltet.<br />
Seit 2007 wer<strong>de</strong>n Verstöße gegen Bereiche, die von Cross Compliance erfasst wer<strong>de</strong>n,<br />
außer<strong>de</strong>m an die für die Prämienzahlung zuständigen Behör<strong>de</strong>n gemel<strong>de</strong>t.<br />
Durch Nachkontrollen <strong>de</strong>r Betriebe wird die Beseitigung <strong>de</strong>r Mängel überprüft.<br />
Zusätzlich zu <strong>de</strong>n Regelkontrollen fin<strong>de</strong>n im Tierschutz Kontrollen aus beson<strong>de</strong>rem Anlass statt,<br />
z. B. wenn <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> ein Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht zur Kenntnis<br />
gelangt.<br />
Grenzüberschreiten<strong>de</strong> Transporte wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Plausibilität <strong>de</strong>r<br />
Dokumentation, hinsichtlich <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Transportfahrzeuge und <strong>de</strong>r Transportfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Tiere sowie im Hinblick auf die Sachkun<strong>de</strong> und Zulassung <strong>de</strong>r Transporteure im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Abfertigung überprüft. Zusätzlich fin<strong>de</strong>n stichprobenartige Kontrollen bei<br />
grenzüberschreiten<strong>de</strong>n und innerstaatlichen Transporten auch während <strong>de</strong>r Transporte auf <strong>de</strong>r<br />
Straße, am Bestimmungsort, auf Märkten und an Aufenthalts- und Umla<strong>de</strong>orten statt. Die<br />
Kontrollen auf <strong>de</strong>r Straße erfolgen unter Beteiligung <strong>de</strong>r Polizei und ggf. <strong>de</strong>r Zollbehör<strong>de</strong>n und<br />
<strong>de</strong>s BAG.<br />
Innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Abfertigung eines grenzüberschreiten<strong>de</strong>n<br />
Transportes wird zu<strong>de</strong>m anhand <strong>de</strong>s Fahrtenbuchs und ggf. weiterer Belege die Versorgung <strong>de</strong>r<br />
Tiere während <strong>de</strong>s Transports geprüft.<br />
Um eine einheitliche Vorgehensweise bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Vorgaben zum Tiertransport zu<br />
garantieren, hat die AG Tierschutz <strong>de</strong>r LAV ein Handbuch Tiertransporte erarbeitet, das von <strong>de</strong>n<br />
nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n heranzuziehen ist. Die AG Tierschutz hat das Handbuch <strong>de</strong>m <strong>Stand</strong><br />
<strong>de</strong>r Rechtsetzung, insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die seit <strong>de</strong>m 01.01.2007 anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
VO (EG) Nr. 1/2005, angepasst (<strong>Stand</strong> Mai 2011).<br />
Die für die Kontrolle von Nutztierhaltungen und Tiertransporten gelten<strong>de</strong>n Grundsätze wer<strong>de</strong>n<br />
auch bei <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Tierschutzvorgaben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Schlachten von<br />
Tieren angewen<strong>de</strong>t. <strong>Bund</strong>esweit einheitliche Verfahrensanweisungen gibt es für <strong>de</strong>n Bereich<br />
Schlachten bisher nicht. Checklisten aus unterschiedlichen Quellen liegen vor (z. B. zur<br />
Überprüfung von Schlachtbetrieben und zur Überwachung <strong>de</strong>r Betäubung). Im Hinblick auf die<br />
Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über <strong>de</strong>n Schutz von Tieren zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Tötung soll ein<br />
bun<strong>de</strong>seinheitliches „Handbuch Schlachten“ erstellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die VO (EG) Nr. 854/2004 bestimmt, dass ab 2006 auch <strong>de</strong>r amtliche Tierarzt in die<br />
Überwachung <strong>de</strong>s Tierschutzes mit einbezogen wird. Der amtliche Tierarzt, <strong>de</strong>r bisher in <strong>de</strong>r<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Regel nur für die Überwachung <strong>de</strong>r fleischhygienerechtlichen Vorschriften zuständig war, prüft,<br />
ob ggf. im Rahmen <strong>de</strong>r Schlachttier-/Schlachtgeflügeluntersuchung erhobene Befun<strong>de</strong> darauf<br />
schließen lassen, dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Herkunftsbetrieb, während <strong>de</strong>s<br />
Transports o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Aufenthalts an <strong>de</strong>r Schlachtstätte begangen wur<strong>de</strong>n. Er<br />
überwacht die Einhaltung <strong>de</strong>r Rechtsvorgaben im Zusammenhang mit Transport und<br />
Schlachtung. Verstöße gegen das Tierschutzrecht wer<strong>de</strong>n an die zuständige untere<br />
Verwaltungsbehör<strong>de</strong> gemel<strong>de</strong>t, die ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergibt. Die untere Verwaltungsbehör<strong>de</strong> regelt und<br />
überwacht die Tätigkeit <strong>de</strong>s amtlichen Tierarztes.<br />
3.2.5.2. Kontrollprioritäten, Mittelzuweisung und Relation zur Risikokategorisierung:<br />
Die unteren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>n führen bei einer repräsentativen Anzahl von Betrieben<br />
Regelkontrollen durch. Die Auswahl dieser Betriebe erfolgt anhand einer Risikoanalyse, die in<br />
<strong>de</strong>r Regel u. a. folgen<strong>de</strong> Risikoparameter berücksichtigt:<br />
- Art, Anzahl sowie Zeitpunkt von Verstößen gegen tierschutzrechtliche sowie an<strong>de</strong>re<br />
veterinär- und lebensmittelrechtliche Vorschriften in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
- Anzahl und Sachkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Betreuungspersonen<br />
- Zustand <strong>de</strong>r Stallgebäu<strong>de</strong> und Haltungseinrichtungen<br />
- Ausnahmegenehmigung gem. § 6 (3) TierSchG<br />
- Zeitpunkt <strong>de</strong>r letzten Kontrolle<br />
Die Kontrollfrequenz <strong>de</strong>r einzelnen Betriebe wird anhand <strong>de</strong>s im Rahmen <strong>de</strong>r Risikoanalyse<br />
ermittelten Risikos festgelegt. Die Betriebe mit <strong>de</strong>m höchsten Risikopotential wer<strong>de</strong>n bevorzugt<br />
kontrolliert. Um eine Evaluierung <strong>de</strong>r Risikoanalyse zu ermöglichen wird <strong>de</strong>n nach<br />
Risikogesichtspunkten ausgewählten Betrieben eine zuvor aus <strong>de</strong>r Grundgesamtheit <strong>de</strong>r<br />
Betriebe gezogene Zufallsauswahl (20% <strong>de</strong>r zu kontrollieren<strong>de</strong>n Betriebe) gegenübergestellt.<br />
Das Verfahren ist im Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ beschrieben.<br />
Grenzüberschreiten<strong>de</strong> Tiertransporte wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Abfertigung kontrolliert, bei an<strong>de</strong>ren<br />
Transporten fin<strong>de</strong>n stichprobenartige Kontrollen statt. Zusätzlich wer<strong>de</strong>n auch bei<br />
innerstaatlichen und grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Transporten während <strong>de</strong>s Transportverlaufs<br />
stichprobenartige Kontrollen im Rahmen von Schwerpunktaktionen durchgeführt.<br />
Der Tierschutz bei <strong>de</strong>r Schlachtung wird durch regelmäßige Kontrollen <strong>de</strong>r Betriebe überprüft,<br />
maßgeblich für die Häufigkeit <strong>de</strong>r Kontrolle ist vor allem die Zahl <strong>de</strong>r geschlachteten Tiere und<br />
ggf. in <strong>de</strong>r Vergangenheit festgestellte Verstöße.<br />
Die Mittelzuweisung ist <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
3.2.5.3. Aufsicht und Verifizierung <strong>de</strong>r Planungen einschließlich <strong>de</strong>r Berichtsregelungen<br />
Die Fachaufsicht und die Überprüfung <strong>de</strong>r Planungen sind län<strong>de</strong>rspezifisch geregelt und in<br />
Geschäftsordnungen, Erlassen, Verfügungen etc. festgehalten. Län<strong>de</strong>rspezifische QM-Systeme<br />
sind weitgehend auch für <strong>de</strong>n Bereich Tierschutz erarbeitet.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.2.5.4. Regelungen für die Anwendung von horizontal bereichsübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Rechtsetzungen<br />
In <strong>de</strong>n Vollzugsbehör<strong>de</strong>n sind die meisten Bereiche <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004 bereits<br />
gebün<strong>de</strong>lt, so dass <strong>de</strong>r integrierte Ansatz <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen routinemäßig umgesetzt wird.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>r Tierschutzüberwachung erfolgt z. B. bei <strong>de</strong>r Abfertigung von Tiertransporten<br />
routinemäßig eine Verzahnung <strong>de</strong>r Tierschutzkontrollen mit <strong>de</strong>n Kontrollen <strong>de</strong>s<br />
Tierseuchenrechts. Bei Verteilung auf mehrere Dienststellen wird die jeweilige Beteiligung<br />
län<strong>de</strong>rspezifisch z. B. durch Geschäftsordnungen o<strong>de</strong>r Verwaltungsvorschriften geregelt.<br />
3.2.6. System zur Kontrolle <strong>de</strong>s Ökologischen Landbaus<br />
Mit Wirkung vom 01.01.2009 sind die Regelungen für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau in <strong>de</strong>r VO<br />
(EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Basis-VO) sowie <strong>de</strong>r zugehörigen Durchführungsbestimmungen<br />
(VO (EG) Nr. 889/2008 und VO (EG) Nr. 1235/2008) in Kraft getreten.<br />
Die EG-Öko-Basis-VO regelt in Artikel 27, dass das System für Kontrollen im Einklang mit <strong>de</strong>r<br />
VO (EG) Nr. 882/2004 zu stellen ist. Näheres wird in Art. 27 Abs. 8 geregelt.<br />
Für die Durchführung <strong>de</strong>r nationalen und EU Rechtsvorschriften sind nach <strong>de</strong>m Grundgesetz<br />
<strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland die einzelnen Län<strong>de</strong>r zuständig. Für je<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esland gibt es<br />
eine zuständige Behör<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau. Deutschland hat sich im Öko-<br />
Landbaugesetz für das System zugelassener privater Kontrollstellen zur Durchführung <strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>n VO (EG) Nr. 834/2007, (EG) Nr. 889/2008 und <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 1235/2008 auf <strong>de</strong>r Ebene<br />
<strong>de</strong>r Unternehmen vorgeschriebenen Kontrollen entschie<strong>de</strong>n. Die Kontrollen <strong>de</strong>r Unternehmen<br />
wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Titel V, Artikeln 27 -31 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit <strong>de</strong>n VO<br />
(EG) Nr. 889/2008 und <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 1235/2008 vorgenommen. Die Zulassung bzw. <strong>de</strong>r<br />
Entzug <strong>de</strong>r Zulassung <strong>de</strong>r privaten Kontrollstellen erfolgt gemäß <strong>de</strong>r Zuständigkeitszuweisung<br />
im Öko-Landbaugesetz durch die BLE. Die zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r überwachen auf<br />
<strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Artikels 27 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 und <strong>de</strong>s nationalen Öko-<br />
Landbaugesetzes die Tätigkeiten <strong>de</strong>r privaten Kontrollstellen. Die Län<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n verfügen<br />
über ein untereinan<strong>de</strong>r abgestimmtes und harmonisiertes, risikoorientiertes System zur<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Kontrollstellen. Die Durchführung von Office-Audits, Einsichtnahme in<br />
Kontrollunterlagen und Begleitung von Kontrollen durch die zuständigen Län<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n stellt<br />
die Erfüllung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen in Artikel 27 Absätze 8 und 9 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 834/2007 sicher.<br />
Seit <strong>de</strong>m Jahr 2009 erscheint <strong>de</strong>r Bericht zur „Kontrolle im Ökologischen Landbau“ als Teil <strong>de</strong>s<br />
jährlichen Berichts im Rahmen <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004. Der Bericht zum Ökologischen<br />
Landbau enthält Angaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n, die für die Überwachung zuständig sind, <strong>de</strong>r<br />
Kontrollstellen im Ökologischen Landbau und <strong>de</strong>r BLE. Zusätzlich wer<strong>de</strong>n statistische Daten<br />
zum Ökologischen Landbau über die Datenbank eDamis zu Eurostat (Statistisches Amt <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Union) übermittelt.<br />
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Europäische Kommission<br />
Bericht <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n<br />
BMELV<br />
BLE<br />
Antrag auf<br />
Zulassung<br />
Aufgabenübertragung<br />
Öko-<br />
Importunternehmen<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-<br />
Referentensitzung<br />
Berichtspflicht im Rahmen <strong>de</strong>r Rechtsvorschriften<br />
zum Ökologischen Landbau<br />
Bericht<br />
Erteilung und<br />
Entzug<br />
<strong>de</strong>r Zulassung<br />
Aufbau Öko-Kontrollsystem in Deutschland<br />
LÖK<br />
Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft<br />
Ökologischer Landbau<br />
Öko-Verarbeitungs-<br />
/ Han<strong>de</strong>lsunternehmen<br />
Private Kontrollstellen<br />
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Öko-Zertifikat<br />
Bericht<br />
Öko-Erzeuger<br />
Bericht<br />
Meldung <strong>de</strong>r<br />
• Betriebe<br />
• Verstöße<br />
16 zuständige Ministerien<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Aufgabenübertragung<br />
Zuständige Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />
ÜBERWACHUNG<br />
Öko-<br />
Futtermittelhersteller
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.2.7. Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr<br />
Der Rechtsrahmen für die Kontrolle <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr wird maßgeblich durch<br />
Rechtsvorschriften <strong>de</strong>r Gemeinschaft bestimmt. Hier ist neben <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen EG-<br />
Regelungen für die Kontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs insbeson<strong>de</strong>re die<br />
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kontroll-Verordnung) und die darauf gestützten<br />
Durchführungsbestimmungen zu nennen, die erstmalig auch <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittel nicht<br />
tierischen Ursprungs gemeinschaftsrechtlich nach gleichartigen Kriterien und harmonisierten<br />
Grundsätzen regeln.<br />
Die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Durchführungsbestimmungen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhrkontrollen im<br />
Bereich nicht tierischer Lebensmittel steht kurz vor <strong>de</strong>m Abschluss. Diese Vorschriften wer<strong>de</strong>n<br />
jedoch auch nach Fertigstellung zukünftig im Lichte aktueller Erkenntnisse und Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />
aktualisiert wer<strong>de</strong>n müssen. Hierzu nimmt das BMELV in Außenvertretung gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Gemeinschaft die Verhandlungsführung für Deutschland wahr. Im Vorfeld <strong>de</strong>r<br />
Beratungen auf EG-Ebene wer<strong>de</strong>n die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r eng am Abstimmungsprozess über relevante Regelungsgegenstän<strong>de</strong> von Seiten<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es beteiligt.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Organisation und Zuständigkeiten <strong>de</strong>rjenigen Behör<strong>de</strong>n in<br />
Deutschland, die die Ein-, Aus- und Durchfuhrkontrollen durchführen, bedarf es nationaler<br />
Regelungen, die die Kontroll-Verordnung ergänzen o<strong>de</strong>r konkretisieren. Das BMELV stimmt<br />
solche nationalen Maßnahmen ebenfalls mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn ab; han<strong>de</strong>lt es sich hierbei um<br />
Maßnahmen vom Range Allgemeiner Verwaltungsvorschriften o<strong>de</strong>r Verordnungen, können sie<br />
nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esrates er-lassen wer<strong>de</strong>n und in Kraft treten.<br />
Das <strong>BVL</strong> steht im fachlichen Dialog mit <strong>de</strong>r LAV Ein, Aus- und Durchfuhr (EAD) und<br />
veröffentlicht gemäß Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) bestimmte Entscheidungen <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Kommission im <strong>Bund</strong>esanzeiger. Zu<strong>de</strong>m macht es die Zollstellen sowie die<br />
zugeordneten Grenzkontrollstellen und sonstigen Ausgangsstellen, bei <strong>de</strong>nen leben<strong>de</strong> Tiere<br />
sowie Waren zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr abgefertigt wer<strong>de</strong>n, im <strong>Bund</strong>esanzeiger<br />
bekannt.<br />
Die Zuständigkeit für die amtlichen Fachrechtskontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und<br />
Durchfuhr liegt bei <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn. In <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n diese Aufgaben von zugelassenen<br />
Grenzkontrollstellen o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n durch sie bestimmten<br />
Überwachungsbehör<strong>de</strong>n durchgeführt.<br />
Bei <strong>de</strong>n amtlichen Kontrollen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr wirken das <strong>Bund</strong>esfinanzministerium<br />
und die von ihm bestimmten Zollstellen mit.<br />
Das System zur Kontrolle <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr ist maßgeblich für alle amtlichen<br />
Kontrollen, die auf Grund von Schutzmaßnahmen, von Vorschriften zur verstärkten amtlichen<br />
Kontrolle o<strong>de</strong>r auf Grund risikoorientierter Kontrollpläne <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Die nachfolgen<strong>de</strong> Übersicht zeigt die Organisations- und Kommunikationsstrukturen<br />
<strong>BVL</strong><br />
LAV<br />
Ein-, Aus- und<br />
Durchfuhr<br />
Risikomanagement Mitwirkung<br />
fachlicher<br />
Dialog<br />
Importeure<br />
Speditionen<br />
3.2.7.1. Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken<br />
BMELV<br />
16<br />
Ministerien <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Auditierung Koordinierung<br />
Grenzkontrollstellen<br />
an <strong>de</strong>n<br />
Eingangs- und Einfuhrorten<br />
• Anmeldung<br />
• Kontrolle<br />
• Ausnahmegenehmigung<br />
• Freigabe / Abfertigung<br />
BMF<br />
Dienstvorschriften<br />
8<br />
Finanzdirektionen<br />
Dienstvorschriften<br />
Lokale Zolldieststellen<br />
3.2.7.2. Ein- und Durchfuhr von tierischen Erzeugnissen und leben<strong>de</strong>n Tieren:<br />
Risikobewertung<br />
ZORA<br />
Die systematische Einfuhrkontrolle aller tierischen Erzeugnisse und leben<strong>de</strong>r Tiere an <strong>de</strong>r EU-<br />
Außengrenze obliegt <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn eingerichteten Grenzkontrollstellen, die gemäß<br />
Entscheidung <strong>de</strong>r Kommission 2001/881/EG in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung von <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Kommission zugelassen sind. Sie sind bestimmten Zollstellen zugeordnet, über<br />
die ausschließlich leben<strong>de</strong> Tiere und tierische Erzeugnisse zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr<br />
abgefertigt wer<strong>de</strong>n können. (Bekanntmachung <strong>BVL</strong> 08-01-024 vom 15. August 2008). Im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Einfuhrkontrolle wird die Einhaltung <strong>de</strong>r tierseuchen-, lebensmittel- und<br />
tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Einfuhrkontrollen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m <strong>BVL</strong> halbjährlich nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r<br />
Entscheidung 94/360/EG zur Weitergabe an die EU mitgeteilt.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
- Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs:<br />
Die regelhafte Einfuhrkontrolle aller Sendungen tierischer Lebensmittel umfasst eine<br />
Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung. Verringerte<br />
Kontrollhäufigkeiten hinsichtlich <strong>de</strong>r Warenuntersuchung wer<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r EU-Kommission für<br />
bestimmte Produktkategorien und Drittlän<strong>de</strong>r gemäß <strong>de</strong>r Anlage I <strong>de</strong>r Entscheidung 94/360/EG<br />
sowie für bestimmte Drittlän<strong>de</strong>r auf Grundlage von bilateralen Abkommen (z.B. Neuseeland)<br />
gewährt, die auf nationaler Ebene vom <strong>BVL</strong> bekannt gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterführen<strong>de</strong> Laboruntersuchungen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Einfuhr einerseits risikoorientiert auf Basis<br />
<strong>de</strong>s nationalen Einfuhrüberwachungsplanes (Planprobenuntersuchungen) sowie im<br />
Verdachtsfall auf Grund von EU-Schutzmaßnahmen o<strong>de</strong>r EU-Schnellwarnmeldungen gemäß §<br />
7 Absatz 3 <strong>de</strong>r Lebensmitteleinfuhr-Verordnung durchgeführt.<br />
Die hierbei von <strong>de</strong>n Grenzkontrollstellen erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n monatlich an das <strong>BVL</strong><br />
gemel<strong>de</strong>t und von dort an die EU weitergeleitet.<br />
- Einfuhrüberwachungsplan:<br />
In einer dafür eingerichteten <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Arbeitsgruppe ist ein <strong>de</strong>utscher<br />
Einfuhrüberwachungsplan entwickelt wor<strong>de</strong>n, welcher <strong>de</strong>r Durchführung von<br />
Laboruntersuchungen tierischer Erzeugnisse und bei leben<strong>de</strong>n Tieren im Rahmen <strong>de</strong>r Einfuhr<br />
an <strong>de</strong>utschen Grenzkontrollstellen (GKS) gemäß Anhang II Nr. I <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 136/2004 und<br />
Anlage 4 Nr. 7 <strong>de</strong>r Lebensmitteleinfuhr-Verordnung dient.<br />
Er ist als eigenständiges Dokument im nationalen Rückstandskontrollplan nie<strong>de</strong>rgelegt (siehe<br />
dort) und wird jährlich nach Beratungen in <strong>de</strong>r LAV-EAD bzw. auf <strong>de</strong>r Jahresarbeitstagung zum<br />
Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) fortgeschrieben.<br />
Dieser Plan berücksichtigt neben <strong>de</strong>n amtlichen Kontrollen auf Rückstän<strong>de</strong> und<br />
Umweltkontaminanten nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG sowie <strong>de</strong>s nationalen<br />
Rückstandskontrollplanes auch die Kontrollen <strong>de</strong>r Erzeugnisse betreffend die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
übrigen lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen wie z.B. <strong>de</strong>r Mikrobiologie,<br />
Gentechnik o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bestrahlung.<br />
- Amtliche Einfuhrkontrollen von für <strong>de</strong>n persönlichen Verbrauch bestimmte Mengen von<br />
Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß VO (EG) Nr. 206/2009:<br />
Die Kontrollen an <strong>de</strong>n Eingangsstellen, <strong>de</strong>n Häfen, Flughäfen und Landgrenzen sowie bei <strong>de</strong>n<br />
Postdienstleistern hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Bestimmungen für die Einfuhr von<br />
Erzeugnissen im Reiseverkehr und für die Einfuhr von Kleinsendungen zum persönlichen<br />
Verbrauch obliegen <strong>de</strong>n Grenzkontrollstellen bzw. <strong>de</strong>n zuständigen lokalen Veterinärämtern an<br />
Eingangsstellen, an <strong>de</strong>nen keine Grenzkontrollstelle eingerichtet wor<strong>de</strong>n ist. Die<br />
risikoorientierten Kontrollen wer<strong>de</strong>n in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n lokalen Zollämtern<br />
durchgeführt. Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Kontrollen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m <strong>BVL</strong> von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn bzw. <strong>de</strong>m<br />
BMF/<strong>de</strong>r BFD Südost zur Weitergabe an die EU gemel<strong>de</strong>t.<br />
- Einfuhrkontrollen von leben<strong>de</strong>n Tieren:<br />
Die Einfuhruntersuchung von leben<strong>de</strong>n Tieren aus Drittlän<strong>de</strong>rn dient <strong>de</strong>m Schutz vor <strong>de</strong>r<br />
Einschleppung von Tierseuchen in die EU ebenso wie <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
tierschutzrechtlichen Bestimmungen, insbeson<strong>de</strong>re beim Transport <strong>de</strong>r Tiere. Aus diesem<br />
Grun<strong>de</strong> sind Sendungen leben<strong>de</strong>r Tiere an <strong>de</strong>r Grenzkontrollstelle einer Dokumentenprüfung,<br />
Nämlichkeitskontrolle und körperlichen Untersuchung zu unterziehen.<br />
Beson<strong>de</strong>re Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Hun<strong>de</strong>n, Katzen und Frettchen zu an<strong>de</strong>ren<br />
als zu Han<strong>de</strong>lszwecken gemäß <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 998/2003. Deren Einfuhr ist nicht an<br />
zugelassene Grenzkontrollstellen gebun<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn kann über alle zollrechtlich benannten<br />
Grenzübergangsstellen erfolgen.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.2.7.3. Ein- und Durchfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs:<br />
- EU-weite und nationale Schutzmaßnahmen:<br />
Ziel ist es, Gefahren, die sich durch die Einfuhr bestimmter Warensendungen von Lebensmitteln<br />
nicht tierischen Ursprungs innerhalb <strong>de</strong>s EU-Binnenmarktes ergeben können, auszuschließen<br />
o<strong>de</strong>r zu verringen und ein möglichst hohes Maß an Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Sollten<br />
Anhaltspunkte vorliegen, beispielsweise durch Meldungen aus <strong>de</strong>m europäischen<br />
Schnellwarnsystem, dass bestimmte Lebensmittel aus Drittstaaten geeignet sind, die<br />
Gesundheit <strong>de</strong>r Verbraucher zu gefähr<strong>de</strong>n und diese Erzeugnisse noch keiner EG-rechtlichen<br />
Son<strong>de</strong>rkontrollmaßnahme unterliegen, kann das BMELV über das <strong>Bund</strong>esministerium <strong>de</strong>r<br />
Finanzen eine sog. Vorführpflicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 in die Wege leiten, wodurch<br />
Lieferungen <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Erzeugnisse auf Kosten und Gefahr <strong>de</strong>s Verfügungsberechtigten<br />
einer für die Überwachung jeweils zuständigen Behör<strong>de</strong> vorgeführt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Das <strong>BVL</strong> koordiniert die Erfüllung <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>- und Berichtspflichten über durchgeführte amtliche<br />
Kontrollen gegenüber <strong>de</strong>r EG-Kommission.<br />
- Verbindliche verstärkte amtliche Kontrollen<br />
Amtliche Kontrollen gemäß <strong>de</strong>r Durchführungsverordnung zu Art. 15 Abs. 5 <strong>de</strong>r Kontroll-<br />
Verordnung an <strong>de</strong>n Eingangsstellen wer<strong>de</strong>n nach Inkrafttreten von <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n durchgeführt.<br />
- Risikoorientierte Kontrollpläne<br />
Risikoorientierte Kontrollschwerpunkte richten sich insbeson<strong>de</strong>re an folgen<strong>de</strong>n Kriterien aus:<br />
- Warenströme <strong>de</strong>r jeweiligen Einlassstelle,<br />
- Zuverlässigkeit <strong>de</strong>r Unternehmer und<br />
- Erkenntnisse <strong>de</strong>r Kontrollen auf Marktebene.<br />
und sind in <strong>de</strong>n Kontrollplänen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r aufgeführt (siehe Teil III).<br />
Anlassbezogene län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Kontrollschwerpunkte wer<strong>de</strong>n über die Obersten<br />
Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die LAV „Ein-, Aus- und Durchfuhr“ zusammen mit <strong>de</strong>n<br />
<strong>Bund</strong>esministerien (BMELV/BMF) und <strong>de</strong>m Zoll abgestimmt.<br />
3.2.7.4. Ausfuhr<br />
Die amtlichen Kontrollen <strong>de</strong>r Warenausfuhr orientieren sich neben <strong>de</strong>m Gemeinschaftsrecht<br />
insbeson<strong>de</strong>re an internationalen Vereinbarungen zwischen <strong>de</strong>r EU und einzelnen Drittlän<strong>de</strong>rn.<br />
Für die Gewährleistung von rechtlich verbindlichen Vorgaben <strong>de</strong>r Exportlän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />
internationaler <strong>Stand</strong>ards sind primär die Wirtschaftsbeteiligten verantwortlich.<br />
Sofern erfor<strong>de</strong>rlich unterstützen die Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und die durch sie bestimmten<br />
Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Export von Sendungen, in <strong>de</strong>m sie auf Antrag <strong>de</strong>s<br />
verantwortlichen Unternehmers Exportzertifikate o<strong>de</strong>r Bescheinigungen für die zu exportieren<strong>de</strong><br />
Sendung ausstellen.<br />
Auf Län<strong>de</strong>rebene ist festgelegt, unter welchen Kriterien Exportzertifikate ausgestellt wer<strong>de</strong>n<br />
können und ob vor <strong>de</strong>r Ausfuhr eine Untersuchung bzw. Begutachtung <strong>de</strong>r Sendung erfor<strong>de</strong>rlich<br />
ist.<br />
Die amtlichen Kontrollen im Rahmen <strong>de</strong>r Ausfuhr ersetzen nicht die Einfuhrkontrollen in <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungs-Drittlän<strong>de</strong>rn.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.3. Kooperation im Rahmen <strong>de</strong>r amtlichen Kontrolle<br />
Zur Kooperation zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn siehe auch 3.3.1 bis 3.3.4.<br />
Zur Kooperation mit an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr siehe 3.3.6<br />
3.3.1. LAV<br />
In <strong>de</strong>r „Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz“ (LAV) wirken die für <strong>de</strong>n<br />
Verbraucherschutz zuständigen obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n zusammen. Diese wer<strong>de</strong>n durch die<br />
Leiter <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Verbraucherschutz zuständigen Abteilungen <strong>de</strong>r jeweiligen Fachressorts <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r vertreten.<br />
Ständige Gäste <strong>de</strong>r LAV sind die Vertreter <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Verbraucherschutz zuständigen<br />
<strong>Bund</strong>esministerien. Die LAV lädt bei Bedarf darüber hinaus auch Vertreter an<strong>de</strong>rer<br />
<strong>Bund</strong>esministerien sowie Vertreter von Behör<strong>de</strong>n, Organisationen, Verbän<strong>de</strong>n,<br />
wissenschaftlichen Einrichtungen u. a. ein.<br />
Der Vorsitz <strong>de</strong>r LAV wechselt jährlich.<br />
Nach ihrer Geschäftsordnung muss die LAV min<strong>de</strong>stens einmal jährlich zu einer Sitzung aller<br />
Mitglie<strong>de</strong>r zusammen treten, in <strong>de</strong>r Regel geschieht dies zwei Mal pro Jahr.<br />
Die LAV berät die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), die Agrarministerkonferenz<br />
(AMK) und die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Sie bearbeitet <strong>de</strong>ren Aufträge und kann<br />
eigene Beschlussvorlagen in die genannten Fachministerkonferenzen einbringen.<br />
Die Aufgabe <strong>de</strong>r LAV besteht insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Koordinierung <strong>de</strong>s Vollzugs <strong>de</strong>r<br />
Rechtsvorschriften. Die Zuständigkeiten <strong>de</strong>r LAV umfassen die Themenbereiche Lebensmittel-<br />
und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierseuchen, Tierarzneimittel, Tierschutz sowie das<br />
einschlägige Berufsrecht und die von <strong>de</strong>r VSMK wahrgenommenen Themenfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes sowie <strong>de</strong>r Ernährung. Entsprechend<br />
dieser Themenbereiche wur<strong>de</strong>n elf ständige Arbeitsgruppen unterhalb <strong>de</strong>r LAV eingerichtet, in<br />
<strong>de</strong>nen je<strong>de</strong>s Land vertreten ist. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n je nach Bedarf thematisch und zeitlich<br />
begrenzte Projektgruppen mit spezifischen Arbeitsaufträgen gebil<strong>de</strong>t. Das <strong>Bund</strong>esamt für<br />
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung sowie<br />
das Friedrich-Loeffler-Institut arbeiten als Gäste anlassbezogen in Arbeitsgruppen mit.<br />
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<strong>Bund</strong>esebene:<br />
Mit Beteiligung<br />
von Vertretern<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>rebene:<br />
Mit Beteiligung von<br />
BMELV und <strong>BVL</strong> , ggf. FLI<br />
Friedrich-<br />
Loeffler-<br />
Institut<br />
FLI<br />
AG<br />
Lebensmittel,<br />
Wein, Kosmetika<br />
Bedarfsgegenst<br />
(ALB)<br />
AG<br />
Fleisch- und<br />
Lebensmit-<br />
telhygiene<br />
(AFFL)<br />
<strong>Bund</strong>esministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz<br />
BMELV<br />
Anlassbezogene<br />
Arbeitsgrup<br />
pen<br />
AG<br />
Futtermittel<br />
(AFU)<br />
<strong>Bund</strong>- Län<strong>de</strong>r-<br />
Besprechungen<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>Bund</strong>esamt<br />
für Verbraucherschutz<br />
und Lebensmittelsicherheit<br />
<strong>BVL</strong><br />
Anlass-<br />
bezogene<br />
Arbeits-<br />
gruppen<br />
VSMK, AMK,<br />
GMK<br />
Ausschuss<br />
Verbraucher-<br />
schutz und<br />
Lebensmittel-<br />
sicherheit<br />
Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)<br />
AG<br />
Tierseuchen,<br />
Tier-<br />
gesundheit<br />
(AGTT)<br />
AG<br />
Tierschutz<br />
(AGT)<br />
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AG<br />
Ein-, Aus-<br />
und<br />
Durchfuhr<br />
(AG EAD)<br />
AG<br />
Qualitäts-<br />
management<br />
(AG QM)<br />
Ausschuss<br />
Überwachung<br />
AG<br />
Ausbildung,<br />
Berufsrecht<br />
(AfAB)<br />
<strong>Bund</strong>esinstitut<br />
für<br />
Risikobewertung<br />
BfR<br />
AG<br />
Information<br />
und<br />
Kommunikation<br />
(AG IuK)<br />
AG<br />
Tier-<br />
arzneimittel<br />
(AGTAM)
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein und Kosmetika (ALB) <strong>de</strong>r LAV<br />
Die ALB ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es als Gäste<br />
teilnehmen. Sie tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Zielsetzung <strong>de</strong>r ALB ist es, eine Abstimmung<br />
im Vollzug <strong>de</strong>s Lebensmittel-, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein- und Kosmetikrechts zu erreichen,<br />
um diesen Vollzug bun<strong>de</strong>sweit möglichst einheitlich durchzuführen. Des Weiteren bearbeiten die<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ALB Arbeitsaufträge <strong>de</strong>r LAV und erarbeiten gemeinsame <strong>Stand</strong>punkte zu<br />
Rechtsetzungsfragen. Sie entschei<strong>de</strong>n weiter über Rechtsfragen, die vom Arbeitskreis<br />
lebensmittelchemischer Sachverständiger <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> (ALS) vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
Soweit Fragestellungen übergreifen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung haben, fin<strong>de</strong>t eine enge Abstimmung mit <strong>de</strong>r<br />
AFFL statt.<br />
Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von<br />
Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) <strong>de</strong>r LAV<br />
Die AFFL ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es als<br />
Gäste teilnehmen. Sie tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Zielsetzung <strong>de</strong>r AFFL ist es, eine<br />
Abstimmung im Vollzug <strong>de</strong>s Lebensmittelrechts bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie<br />
<strong>de</strong>s Lebensmittelhygienerechts zu erreichen, um <strong>de</strong>n Vollzug bun<strong>de</strong>sweit möglichst einheitlich<br />
durchzuführen. Des Weiteren bearbeiten die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r AFFL Arbeitsaufträge <strong>de</strong>r LAV und<br />
erarbeiten gemeinsame <strong>Stand</strong>punkte zu Rechtsetzungsfragen. Sie entschei<strong>de</strong>n weiter über<br />
Rechtsfragen, die vom Arbeitskreis <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Lebensmittelhygiene und <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Soweit<br />
Fragestellungen übergreifen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung haben, fin<strong>de</strong>t eine enge Abstimmung mit <strong>de</strong>r ALB<br />
statt.<br />
Arbeitsgruppe Futtermittel (AFU) <strong>de</strong>r LAV<br />
Die AFU ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es sowie im<br />
Einzelfall auch Vertreter <strong>de</strong>r Untersuchungseinrichtungen (VDLUFA) als Gäste teilnehmen. Sie<br />
tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Zielsetzung <strong>de</strong>r AFU ist es, insbeson<strong>de</strong>re eine Abstimmung<br />
im Vollzug <strong>de</strong>s Futtermittelrechts zu erreichen, um diesen Vollzug bun<strong>de</strong>sweit möglichst<br />
einheitlich durchzuführen. Des Weiteren erarbeitet die AFU gemeinsame Konzepte und<br />
Unterlagen zur Umsetzung <strong>de</strong>s Fachrechts und Durchführung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen.<br />
Arbeitsgruppe Tierseuchen, Tiergesundheit (AGTT) <strong>de</strong>r LAV<br />
Themen und Fragestellungen zur Tierseuchenbekämpfung/Tiergesundheit einschließlich<br />
Zoonosebekämpfung wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r AGTT bearbeitet. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r AGTT sind die<br />
Tierseuchenreferenten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Zielsetzung <strong>de</strong>r AGTT ist es, eine Abstimmung im Vollzug<br />
<strong>de</strong>s Tierseuchenrechtes zu erreichen, um diesen bun<strong>de</strong>sweit möglichst einheitlich zu gestalten.<br />
Ferner wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>s Vollzugs abgeleitete, gemeinsame <strong>Stand</strong>punkte in <strong>de</strong>r<br />
Rechtsetzung erarbeitet. Die AGTT tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Das BMELV und das FLI<br />
sind als ständige Gäste in AGTT-Sitzungen vertreten.<br />
Arbeitsgruppe Tierschutz (AGT) <strong>de</strong>r LAV<br />
Die AGT ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es als Gäste<br />
teilnehmen. Sie tagt in <strong>de</strong>r Regel ebenfalls zweimal jährlich. Zielsetzung <strong>de</strong>r AG Tierschutz ist<br />
es, eine Abstimmung im Vollzug <strong>de</strong>s Tierschutzrechtes herbeizuführen, um diesen bun<strong>de</strong>sweit<br />
möglichst einheitlich zu gestalten. Des Weiteren erarbeiten die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r AG gemeinsame<br />
<strong>Stand</strong>punkte in <strong>de</strong>r Rechtssetzung.<br />
Das BMELV kann an <strong>de</strong>n Sitzungen teilnehmen und erhält die Sitzungsprotokolle.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Arbeitsgruppe Ein-, Aus- und Durchfuhr (AG EAD)<strong>de</strong>r LAV<br />
Im Zuge <strong>de</strong>r Neustrukturierung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rfachgremien ist die Arbeitsgruppe „Ein-, Aus- und<br />
Durchfuhr“ unter <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>r LAV 2004 entstan<strong>de</strong>n.<br />
Grund hierfür war insbeson<strong>de</strong>re die steigen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Einfuhrkontrolle an <strong>de</strong>r EU-<br />
Außengrenze zur Stärkung <strong>de</strong>s gemeinsamen Binnenmarktes und die Berücksichtigung<br />
bestimmter Vorgaben im innergemeinschaftlichen Han<strong>de</strong>l.<br />
Der Vorsitz <strong>de</strong>r LAV „Ein-, Aus- und Durchfuhr“ wird im Wechsel von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Bremen und<br />
Hamburg geführt. Die AG EAD ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter<br />
<strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> und <strong>de</strong>s Zolls als Gäste teilnehmen.<br />
Schwerpunkte und Zielsetzungen <strong>de</strong>r LAV AG EAD sind insbeson<strong>de</strong>re<br />
� Län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Abstimmung bestimmter Verfahrensabläufe<br />
� Optimierung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Zoll<br />
� Problemlösung einzelner Fragen aus <strong>de</strong>r Praxis<br />
� Stellungnahmen zu Rechtsetzungsverfahren<br />
� Informationsaustausch zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn – insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Grenzkontrollstellen<br />
Die beson<strong>de</strong>re Herausfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r AG EAD besteht darin, dass diesbezüglich Themen aus<br />
<strong>de</strong>n Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sowie Tiergesundheit und Tierschutz<br />
diskutiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die AG EAD trägt entschei<strong>de</strong>nd dazu bei, dass an <strong>de</strong>n in Deutschland befindlichen EU-<br />
Außengrenzpunkten ein län<strong>de</strong>rübergreifend abgestimmtes und interdisziplinäres Kontrollregime<br />
aufgebaut und optimiert wird.<br />
Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement (AG QM) <strong>de</strong>r LAV<br />
Die AG QM besteht aus Vertretern aller 16 Län<strong>de</strong>r. BMELV und <strong>BVL</strong> sind regelmäßige Gäste.<br />
Sie tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal pro Jahr. Der Aufgabenbereich <strong>de</strong>r AG QM umfasst die<br />
Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit Qualitätsmanagement. Dabei ist<br />
Qualitätsmanagement im umfassen<strong>de</strong>n Sinne zu verstehen und schließt Themen wie. z.B.<br />
Auditierung, Zertifizierung, Akkreditierung, Evaluierung usw. ein. Die Aufgaben können wie folgt<br />
beschrieben wer<strong>de</strong>n:<br />
� Beratung <strong>de</strong>r LAV in Fragen zum Qualitätsmanagement als Querschnittsaufgabe<br />
� Ausarbeitung von zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn abgestimmten Positionen zu QM-relevanten<br />
Sachverhalten in Rechtsetzungsvorhaben, Leitlinien usw. sowie zu Empfehlungen, die<br />
sich aus FVO-Besuchen ergeben<br />
� Entwicklung zukunftsorientierter Handlungsstrategien und Konzepte zum Umgang mit<br />
und zur Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementprozessen<br />
� Veröffentlichungsfähige Darstellung wichtiger Sachverhalte und Positionen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
sowie Umsetzung <strong>de</strong>r Ergebnisse im Hinblick auf die Ausgestaltung und<br />
Weiterentwicklung <strong>de</strong>s MNKP sowie die Erstellung <strong>de</strong>r Jahresberichte zum MNKP<br />
� Pflege, Aktualisierung und Bereitstellung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r LAV beschlossenen Dokumente <strong>de</strong>s<br />
nationalen QM-Rahmenkonzeptes sowie weiterer relevanter Dokumente<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Arbeitsgruppe Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Lebensmittel- und Veterinärrechts tätigen Personen (AfAB) <strong>de</strong>r LAV<br />
Die AfAB ist eine Arbeitsgruppe <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, an <strong>de</strong>ren Sitzungen Vertreter <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es als Gäste<br />
teilnehmen. Zielsetzung <strong>de</strong>r AfAB ist es, in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren LAV-<br />
Arbeitsgruppen län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Konzepte zur Qualifizierung von Kontrollpersonal unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004, <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 854/2004 sowie <strong>de</strong>r<br />
nationalen Rechtsvorschriften zu erarbeiten. Es wer<strong>de</strong>n Arbeitsaufträge <strong>de</strong>r LAV über die<br />
Zugangsvoraussetzungen, Inhalte und Ausgestaltung <strong>de</strong>r praktischen und theoretischen<br />
Abschnitte <strong>de</strong>r Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen geprüft, bewertet und ggf. angepasst.<br />
Ebenso wer<strong>de</strong>n für die Fortbildung (Schulungen) Eckpunkte über Umfang und Ausrichtung <strong>de</strong>r<br />
Fortbildungsmaßnahmen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Qualifikation <strong>de</strong>s<br />
Kontrollpersonals entwickelt und über die LAV bestätigt.<br />
Arbeitsgruppe Information und Kommunikation (AG IuK) <strong>de</strong>r LAV<br />
Die LAV AG IuK verfolgt entsprechend <strong>de</strong>m Auftrag <strong>de</strong>r LAV eine weitere <strong>Stand</strong>ardisierung <strong>de</strong>s<br />
IT-Einsatzes im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Ziele<br />
verfolgt:<br />
� Anbieterunabhängige Spezifikation <strong>de</strong>r gemeinsamen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r an IT-<br />
Lösungen.<br />
� IT-Koordination <strong>de</strong>r und Umsetzung von Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n Facharbeitsgruppen <strong>de</strong>r<br />
LAV.<br />
� Koordination <strong>de</strong>r Weiterentwicklung <strong>de</strong>r IT-Systeme im gesundheitlichen<br />
Verbraucherschutz.<br />
� Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r gegenüber Dritten z.B. IT-Anbieter, Institutionen.<br />
� Koordination <strong>de</strong>s Datenmanagements Abstimmung <strong>de</strong>r IT-Erfor<strong>de</strong>rnisse mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong><br />
und <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eseinrichtungen.<br />
� Abstimmung von <strong>Stand</strong>ardkatalogen zur Unterstützung <strong>de</strong>r Überwachungsaufgaben und<br />
zur Erfüllung <strong>de</strong>r Informationspflichten.<br />
� Vernetzung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n IT-Systeme im gesundheitlichen Verbraucherschutz untereinan<strong>de</strong>r<br />
und Anbindung externer Anwendungen über standardisierte Schnittstellen.<br />
Damit trägt die AG IuK <strong>de</strong>r LAV zur Verbesserung <strong>de</strong>s Informationsmanagements im gesundheitlichen<br />
Verbraucherschutz entschei<strong>de</strong>nd bei.<br />
3.3.2. Cross Compliance<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Kontrollmaßnahmen können die zuständigen Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r Aufgaben im Bereich „Cross Compliance“ übernehmen und stehen damit im Dialog mit<br />
<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn benannten Zahlstellen für Agrarprämien entsprechend <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />
Nr. 73/2009. Die Zuständigkeiten sind jeweils auf Lan<strong>de</strong>sebene festgelegt. Art und Umfang <strong>de</strong>r<br />
CC-Kontrollen sowie <strong>de</strong>r sog. Cross Checks basieren auf bun<strong>de</strong>seinheitlichen Vorgaben und<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn umgesetzt.<br />
3.3.3. Ausschüsse beim <strong>BVL</strong><br />
Zur Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften wur<strong>de</strong>n beim <strong>Bund</strong>esamt für<br />
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit folgen<strong>de</strong> Ausschüsse eingerichtet:<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Der Ausschuss Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit <strong>de</strong>r Aufgabe,<br />
gesetzesübergreifen<strong>de</strong>, grundsätzliche und an<strong>de</strong>re als die Überwachung betreffen<strong>de</strong> Fragen im<br />
Bereich <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit zu behan<strong>de</strong>ln,<br />
Der Ausschuss Überwachung mit <strong>de</strong>r Aufgabe, gesetzesübergreifen<strong>de</strong>, grundsätzliche<br />
Überwachungsfragen im Bereich <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes und <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelsicherheit zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
Je<strong>de</strong>m dieser Ausschüsse gehören bis zu zwei Vertreterinnen o<strong>de</strong>r Vertreter aus je<strong>de</strong>m Land,<br />
eine Vertreterin o<strong>de</strong>r ein Vertreter <strong>de</strong>s BfR und zwei Vertreterinnen o<strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong>, das<br />
auch <strong>de</strong>n Vorsitz und die Geschäftsführung innehat an. Darüber hinaus können Beauftragte <strong>de</strong>s<br />
BMELV, <strong>de</strong>s BMU und <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Verteidigung (BMVg) an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r<br />
Ausschüsse teilnehmen.<br />
Das <strong>BVL</strong> beteiligt das BfR in allen wissenschaftlichen Fragen, die in das Tätigkeitsgebiet <strong>de</strong>s<br />
<strong>Bund</strong>esinstitutes fallen.<br />
Die Ausschüsse tagen nach Bedarf und können zu bestimmten Fragestellungen<br />
Unterausschüsse einrichten.<br />
Der Ausschuss Monitoring ist nach § 1 <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur<br />
Durchführung <strong>de</strong>s Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und<br />
Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011-2015; BAnz Nr. 198<br />
vom 29.12.2010, S. 4364 ff) beim <strong>BVL</strong> eingerichtet.<br />
Der Ausschuss Monitoring nimmt zu <strong>de</strong>m vom <strong>BVL</strong> vorgelegten Untersuchungsplan zum<br />
Monitoring von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>n sowie zu <strong>de</strong>m<br />
vom <strong>BVL</strong> vorgelegten Entwurf <strong>de</strong>s jährlichen Berichts über die Ergebnisse <strong>de</strong>s Monitorings<br />
Stellung.<br />
Der Ausschuss besteht aus <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und je einem Vertreter <strong>de</strong>s BMELV, <strong>de</strong>s<br />
<strong>BVL</strong> und <strong>de</strong>s BfR. Die Benennung <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erfolgt für die Dauer von drei<br />
Jahren. Den Vorsitz führt das <strong>BVL</strong>.<br />
Das BMU kann zu <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s Ausschusses einen Vertreter entsen<strong>de</strong>n. Sachverständige<br />
können zu <strong>de</strong>n Beratungen hinzugezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit <strong>de</strong>r Mehrheit seiner Stimmen. Je<strong>de</strong>s Land hat eine<br />
Stimme. Die Vertreter <strong>de</strong>s BMELV, <strong>BVL</strong> und BfR haben kein Stimmrecht.<br />
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Er tagt in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich. Der<br />
Ausschuss setzt Arbeitsgruppen ein und legt <strong>de</strong>ren Geschäftsordnung fest.<br />
Der Ausschuss Datenaustausch ist gemäß § 4 <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über<br />
<strong>de</strong>n Austausch von Daten im Bereich <strong>de</strong>r Lebensmittelsicherheit und <strong>de</strong>s Verbraucherschutzes<br />
(AVV DatA; GMBl 2010, Nr. 85/86, S. 1773 ff) beim <strong>BVL</strong> eingerichtet.<br />
Der Ausschuss erarbeitet, aktualisiert und erweitert die Verzeichnisse und Kodierkataloge zum<br />
1. Januar und 1. Juli je<strong>de</strong>s Jahres und entwickelt die weiteren Bestandteile <strong>de</strong>s<br />
Datenmanagementsystems fort.<br />
Der Ausschuss besteht aus jeweils einem Vertreter eines je<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r beim <strong>BVL</strong><br />
angesie<strong>de</strong>lten Mel<strong>de</strong>stelle und an<strong>de</strong>rer am Datenaustausch beteiligter <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong>n im<br />
Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Der Ausschuss Datenaustausch<br />
berät unter <strong>de</strong>m Vorsitz <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>stelle. Er tagt min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich und gibt sich eine<br />
Geschäftsordnung.<br />
Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse einstimmig. Soweit ein Beschluss eine Regelung<br />
beinhaltet, die sich auch an Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es richtet, bedarf <strong>de</strong>r Beschluss <strong>de</strong>r<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s BMELV.<br />
Der Ausschuss kann Unterausschüsse einrichten, die fachübergreifend Entscheidungen<br />
vorbereiten.<br />
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3.3.4. Lebensmittelsicherheit<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>Bund</strong>-/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung <strong>de</strong>s BMELV<br />
<strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich statt. Zu<br />
<strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung gehören insbeson<strong>de</strong>re die Beratung von<br />
Rechtsetzungsvorhaben sowie die Information <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r über Rechtsetzungsvorhaben auf<br />
Gemeinschaftsebene. Weiterhin wer<strong>de</strong>n von Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Wirtschaft und von Bürgern<br />
vorgelegte lebensmittelrechtliche Fragestellungen grundsätzlicher Art erörtert.<br />
Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>s <strong>BVL</strong> (ALS)<br />
Der ALS ist eine Einrichtung <strong>de</strong>r für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Län<strong>de</strong>r.<br />
Er tagt zwei Mal pro Jahr. Je<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esland ist mit einem/einer leiten<strong>de</strong>n Mitarbeiter/in aus<br />
einem Untersuchungsamt im Arbeitskreis vertreten. Ständige Gäste sind je ein/e Mitarbeiter/in<br />
aus <strong>de</strong>m BMELV und <strong>de</strong>m BMVg sowie <strong>de</strong>r/die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ALTS. Einladungen ergehen<br />
auch an die LAV-Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein und Kosmetika (ALB)<br />
sowie an das BfR.<br />
Die Geschäftsführung liegt beim <strong>BVL</strong>.<br />
Aufgabe <strong>de</strong>s Arbeitskreises ist die Diskussion von lebensmittelchemischen Sachfragen mit <strong>de</strong>m<br />
Ziel, zu einer einheitlichen Auffassung zu gelangen und diese dann auch län<strong>de</strong>rübergreifend in<br />
<strong>de</strong>r gesamten <strong>Bund</strong>esrepublik anzuwen<strong>de</strong>n. Themenschwerpunkte sind dabei Fragen:<br />
- zur chemisch-physikalischen Analytik<br />
- zur Zusammensetzung, Kennzeichnung und Aufmachung nichttierischer Lebensmittel<br />
- zur Kennzeichnung und Aufmachung<br />
- zu Rückstän<strong>de</strong>n und Kontaminanten<br />
- zu Zusatzstoffen, einschl. ihrer Reinheit<br />
- zur Abgrenzungsproblematik (Lebensmittel/Arzneimittel/Medizinprodukte; Kosmetika/<br />
Arzneimittel/Medizinprodukte)<br />
Um die gesamte Breite lebensmittelchemischer Fragestellungen abzu<strong>de</strong>cken, hat <strong>de</strong>r ALS<br />
Arbeitsgruppen gebil<strong>de</strong>t, die sich mit speziellen Themen befassen. Derzeit arbeiten folgen<strong>de</strong><br />
Gruppen unter <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s ALS:<br />
AG „Wein und Spirituosen“<br />
AG „Diätetische Lebensmittel, Ernährungs- und Abgrenzungsfragen“<br />
AG „Kosmetische Mittel“<br />
AG „Überwachung gentechnisch verän<strong>de</strong>rter Lebensmittel“<br />
AG „Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>“<br />
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>s ALS endgültig bestätigt und<br />
verabschie<strong>de</strong>t.<br />
Wichtige Diskussionsergebnisse wer<strong>de</strong>n in Form von Stellungnahmen als Sachverständigenmeinung<br />
im „Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ veröffentlicht.<br />
Der ALS arbeitet eng mit <strong>de</strong>m ALTS zusammen. In einem gemeinsam verabschie<strong>de</strong>ten Papier<br />
sind die Grundsätze dieser Zusammenarbeit, aber auch die Abgrenzung <strong>de</strong>r Kompetenzen<br />
geregelt.<br />
Der/die ALS-Vorsitzen<strong>de</strong> ist ständiger Gast in <strong>de</strong>r LAV-Arbeitsgruppe Lebensmittel,<br />
Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>, Wein und Kosmetika und berichtet dort über wesentliche Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />
Arbeit <strong>de</strong>s ALS.<br />
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Zuständigkeit <strong>de</strong>s ALS<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
- Zusammensetzung <strong>de</strong>r Lebensmittel nichttierischer Herkunft<br />
- Wein und Spirituosen<br />
- Bedarfsgegenstän<strong>de</strong><br />
- Kosmetische Mittel<br />
- Nahrungsergänzungsmittel<br />
- Reinheit von Zusatzstoffen - Zusatzstoffverkehrs-VO<br />
- Abgrenzungsfragen (Lebensmittel-Arzneimittel-Kosmetische Mittel)<br />
- Rückstän<strong>de</strong> und Kontaminanten<br />
- Chemisch-physikalische Lebensmittelanalytik<br />
Arbeitskreis <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Lebensmittelhygiene und <strong>de</strong>r Lebensmittel tierischer<br />
Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS)<br />
Der ALTS ist ein <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Sachverständigen-Gremium, <strong>de</strong>ssen Aufgabe im<br />
wissenschaftlichen Erfahrungs- und Meinungsaustausch in Bezug auf die unten für <strong>de</strong>n ALTS<br />
genannten Aufgabenbereiche sowie in <strong>de</strong>r Harmonisierung <strong>de</strong>r Beurteilung von<br />
Untersuchungsergebnissen besteht. Die Mitglie<strong>de</strong>r bestehen im engeren Kreis aus <strong>de</strong>n<br />
Vertretern <strong>de</strong>r staatlichen Untersuchungseinrichtungen sowie <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eswehr, die sich seit<br />
Jahrzehnten interdisziplinär schwerpunktmäßig mit <strong>de</strong>r Untersuchung <strong>de</strong>r vom Tier stammen<strong>de</strong>n<br />
Lebensmittel befassen. Zum erweiterten Kreis zählen die auf diesem Gebiet tätigen<br />
zugelassenen amtlichen Gegenprobensachverständigen, sowie Vertreter <strong>de</strong>r zum<br />
Aufgabengebiet zuzuordnen<strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>esforschungsanstalten und Lehrstühle <strong>de</strong>r Universitäten.<br />
Den Vorsitz hat ein Vertreter <strong>de</strong>r amtlichen Untersuchungsinstitute. Die Geschäftsführung wird<br />
vom <strong>BVL</strong> wahrgenommen. Derzeit arbeiten folgen<strong>de</strong> Arbeitsgruppen unter <strong>de</strong>m Dach <strong>de</strong>s ALTS:<br />
AG „Hygiene und Mikrobiologie“<br />
AG „Immunologie, Serologie, Molekularbiologie“<br />
AG „Fleisch und Fleischerzeugnisse einschließlich spezifischer Kennzeichnungsfragen“<br />
AG „Fisch und Fischereierzeugnisse einschließlich spezifischer Kennzeichnungsfragen “<br />
AG „Milch und Milcherzeugnisse einschließlich spezifischer Kennzeichnungsfragen“<br />
Zuständigkeit <strong>de</strong>s ALTS<br />
- Zusammensetzung <strong>de</strong>r Lebensmittel tierischer Herkunft<br />
- Lebensmittelhygiene<br />
- Lebensmittelmikrobiologie<br />
- Viren in Lebensmitteln<br />
- Tierarzneimittel nach NRKP<br />
- Parasitologische, histologische und immunologische Lebensmittelanalytik<br />
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3.3.5. Futtermittelsicherheit<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Län<strong>de</strong>rübergreifend erfolgt die Abstimmung <strong>de</strong>r Futtermittelkontrollen über die <strong>Bund</strong>-<br />
/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung <strong>de</strong>s BMELV und die Besprechung <strong>de</strong>r Arbeitsgruppe Futtermittel<br />
(AFU) <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV).<br />
<strong>Bund</strong>-/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung <strong>de</strong>s BMELV<br />
<strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich statt. Zu <strong>de</strong>n<br />
Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung gehören insbeson<strong>de</strong>re die Beratung von<br />
Rechtsetzungsvorhaben sowie die Information <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r über Rechtsetzungsvorhaben auf<br />
Gemeinschaftsebene. Weiterhin wer<strong>de</strong>n von Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Wirtschaft und Verbrauchern<br />
vorgelegte futtermittelrechtliche Fragestellungen grundsätzlicher Art erörtert.<br />
Mitwirkung von Zollstellen<br />
§ 55 LFGB regelt die Mitwirkung von Zollstellen bei <strong>de</strong>r Futtermittelkontrolle.<br />
Fachgruppe VI - Futtermittel - <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Deutschen Landwirtschaftlichen<br />
Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA)<br />
Die Untersuchung von amtlichen Futtermittelproben erfolgt in staatlichen o<strong>de</strong>r privaten<br />
Laboratorien, die überwiegend in <strong>de</strong>r Fachgruppe VI (FG VI)- Futtermittel - <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Deutschen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA)<br />
zusammengeschlossen sind. Die Fachgruppe tagt zwei Mal im Jahr. In <strong>de</strong>r Fachgruppe ist in<br />
<strong>de</strong>r Regel je<strong>de</strong>s Land/Labor über eine/n Vertreter/in <strong>de</strong>s beauftragten Labors vertreten.<br />
Ständige Gäste in <strong>de</strong>n Fachgruppensitzungen sind je ein/e Mitarbeiter/in <strong>de</strong>s BMELV, <strong>BVL</strong>, BfR,<br />
<strong>de</strong>r DLG (Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft) sowie <strong>de</strong>r/die Län<strong>de</strong>rreferentensprecher/in<br />
<strong>de</strong>r AFU.<br />
Die Geschäftsführung liegt beim Fachgruppenvorstand <strong>de</strong>r FG VI.<br />
Aufgabe <strong>de</strong>r Fachgruppe ist die Diskussion zu analytischen Themen mit futtermittelrechtlicher<br />
Relevanz. Ziel ist die Entwicklung und Anwendung einheitlicher geprüfter Analyseverfahren.<br />
Themenschwerpunkte dabei sind:<br />
� Erarbeitung und Validierung neuer chemischer, physikalischer und mikrobiologischer<br />
Metho<strong>de</strong>n,<br />
� Weiterentwicklung und Anpassung von Metho<strong>de</strong>n,<br />
� Durchführung und Auswertung von Ringversuchen,<br />
� Erarbeitung und Überprüfung von Analysespielräumen,<br />
� Ermittlung von Wie<strong>de</strong>rfindungsraten, Nachweisgrenzen und Bestimmungsgrenzen,<br />
� Stellungnahmen zu futtermittelrechtlichen Themen.<br />
Für spezielle Analysen arbeitet die FG VI sehr eng mit <strong>de</strong>r FG VIII (Umwelt- und Spurenanalytik)<br />
<strong>de</strong>s VDLUFA zusammen. Die jeweiligen Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r FG sind gleichzeitig im Vorstand <strong>de</strong>r<br />
jeweils an<strong>de</strong>ren FG.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Um die gesamte Breite <strong>de</strong>r Futtermittelanalytik abzu<strong>de</strong>cken, haben die FG VI und VIII folgen<strong>de</strong><br />
Arbeitskreise/Projektgruppen gebil<strong>de</strong>t, die sich mit spezieller Analytik befassen:<br />
� AK Organik<br />
� AK Anorganik<br />
� AK PCR<br />
� AK mikrobiologische Analytik<br />
� AK Mikrobiologie (EFMO)<br />
� AK Mikroskopie (IAG, Sektion Futtermittelmikroskopie)<br />
� Projektgruppe LC MS<br />
Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Arbeitskreise wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n FG-Sitzungen vorgestellt und verabschie<strong>de</strong>t.<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r FG VI sind als nationale Referenzlabore für Futtermittel-Zusatzstoffe gemäß <strong>de</strong>r<br />
Verordnung (EG) Nr. 378/2005 tätig.<br />
Der VDLUFA ist Mitglied im seit 2005 bestehen<strong>de</strong>n DIN-Spiegelgremium <strong>de</strong>s CEN/TC 327<br />
(Arbeitsausschuss Futtermittel beim NAL – AA Futtermittel). Delegierte <strong>de</strong>s AA Futtermittel<br />
vertreten die <strong>de</strong>utschen Positionen bei CEN und ISO bzw. CEMA (Beratungen <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Kommission und <strong>de</strong>s ständigen Ausschusses Futtermittel).<br />
Ein Vertreter <strong>de</strong>r Fachgruppe VI - Futtermittel - <strong>de</strong>s VDLUFA ist bei Bedarf ständiger Gast in<br />
<strong>de</strong>n Besprechungen <strong>de</strong>r AFU und in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>-/Län<strong>de</strong>referentenbesprechungen.<br />
3.3.6. Tiergesundheit<br />
3.3.6.1. Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Tierseuchenkrisenmanagements auf <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>rebene<br />
Auf nationaler Ebene existieren aufgrund <strong>de</strong>r grundgesetzlich festgelegten<br />
Staatsstrukturprinzipien nur begrenzte zentrale Vorgaben zur Verwaltungsstruktur im<br />
Veterinärbereich. Da die <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r die Tiergesundheit/Tierseuchenbekämpfung im Sinne<br />
<strong>de</strong>s Vollzug <strong>de</strong>s Tierseuchengesetzes als eigene Angelegenheit ausführen, regeln sie<br />
eigenständig auch alle damit zusammenhängen<strong>de</strong>n organisatorischen Fragen, wie<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Einrichtung von Tierseuchenbekämpfungsbehör<strong>de</strong>n und die dazu gehörigen<br />
Verwaltungsverfahren. Nach <strong>de</strong>m § 2 Abs. 3 <strong>de</strong>s Tierseuchengesetzes treffen dazu<br />
ausschließlich die Län<strong>de</strong>r die näheren fachlichen und organisatorischen Bestimmungen.<br />
Die gegenwärtige Struktur zur Tiergesundheit und zur Tierseuchenbekämpfung auf <strong>Bund</strong>-<br />
Län<strong>de</strong>r-Ebene ist das Ergebnis eines langjährigen Gestaltungs- und Erfahrungsprozesses und<br />
hat sich im Grundsatz bewährt.<br />
Die Trennung <strong>de</strong>r Zuständigkeiten in <strong>de</strong>r Tiergesundheit/Tierseuchenbekämpfung zwischen<br />
<strong>Bund</strong> (Rechtsetzung) und Län<strong>de</strong>rn (Vollzug) erfor<strong>de</strong>rt Strukturen zur effizienten Koordinierung<br />
und Abstimmung zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn, aber auch zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn. Diese<br />
Koordinierung und Abstimmung erfolgt in einer Reihe von Gremien.<br />
� Auf Ministerebene wer<strong>de</strong>n Angelegenheiten <strong>de</strong>r Tierseuchenbekämpfung und<br />
Tiergesundheit in <strong>de</strong>r Agrarministerkonferenz und <strong>de</strong>r Verbraucherschutzministerkonferenz<br />
beraten.<br />
� Die Amtschefs <strong>de</strong>r für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Ressorts <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r bil<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n „Zentralen Krisenstab“. Der Zentrale Krisenstab hat die Aufgabe, ein<br />
koordiniertes Vorgehen von <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn sowie ein einheitliches Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
bei <strong>de</strong>r Bekämpfung von Tierseuchen sicherzustellen und die erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen<br />
abzustimmen. Der Zentrale Krisenstab tagt nicht regelmäßig son<strong>de</strong>rn tritt im Bedarfsfall auf<br />
Antrag eines Mitglieds zusammen. Die vom Krisenstab empfohlenen Maßnahmen wer<strong>de</strong>n<br />
Seite 68 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
von <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn und vom <strong>Bund</strong> jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit<br />
umgesetzt.<br />
� In regelmäßig einberufenen Besprechungen <strong>de</strong>r Tierseuchenreferenten <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r unter <strong>de</strong>r Leitung <strong>de</strong>s BMELV wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Aspekte <strong>de</strong>r Durchführung<br />
von bestehen<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften sowie Entwürfe neuer Rechtsetzungsvorhaben<br />
beraten.<br />
� Um die Zusammenarbeit zwischen <strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>rn sowie <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r untereinan<strong>de</strong>r bei<br />
<strong>de</strong>r Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen zu intensivieren, wur<strong>de</strong> die <strong>Bund</strong> Län<strong>de</strong>r<br />
Task Force Tierseuchenbekämpfung (Task Force) als gemeinsames Gremium <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es<br />
und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r eingerichtet. Die Task Force dient <strong>de</strong>r Beratung, gegenseitigen<br />
Unterstützung und stärkeren Vernetzung, um ein koordiniertes Vorgehen zum Schutz vor<br />
und bei <strong>de</strong>r Bekämpfung von Tierseuchen sicherzustellen. Die Task Force dient ferner <strong>de</strong>r<br />
fachlichen Vorbereitung <strong>de</strong>r Sitzungen <strong>de</strong>s Zentralen Krisenstabes <strong>de</strong>r Amtschefs.<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Task Force sind die Tierseuchenreferenten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>s<br />
Nationalen Krisenzentrums Tierseuchen <strong>de</strong>s BMELV, ein Vertreter <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Ressorts <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Verteidigung und ein Vertreter <strong>de</strong>s FLI. Task Force<br />
Sitzungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel zweimal jährlich statt. Den Vorsitz führt das BMELV.<br />
� Zur Vorbereitung <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Task Force wur<strong>de</strong> ein ständiger Arbeitsstab<br />
eingerichtet. Der Arbeitsstab besteht aus zwei Tierärzten und einem Sachbearbeiter sowie<br />
einem Fachinformatiker. Der Arbeitsstab wird von <strong>de</strong>r AGTT angeleitet. Im Auftrag von<br />
Task Force und AGTT koordiniert <strong>de</strong>r Arbeitsstab län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Projekte (z. B.<br />
Beschaffung und Unterhaltung <strong>de</strong>s Mobilen Bekämpfungszentrums <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, Erstellung<br />
eines gemeinsamen Tierseuchenbekämpfungshandbuches, Vorbereitung von<br />
Län<strong>de</strong>rvereinbarungen, MKS-Vakzinebank). Der Arbeitsstab sammelt und pflegt<br />
Informationen zu län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Unterstützungsmöglichkeiten wie Tötungs- und<br />
Entsorgungskapazitäten sowie spezialisiertem Personal und koordiniert zahlreiche<br />
Arbeitsgruppen. Im Krisenfall bereitet <strong>de</strong>r Arbeitsstab Län<strong>de</strong>rentscheidungen zu <strong>de</strong>n<br />
län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Ressourcenverteilungen vor.<br />
Seite 69 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Strukturen <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r Zusammenarbeit<br />
LAV<br />
Bericht<br />
AGTT<br />
Bericht<br />
Län<strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r<br />
(AGTT)<br />
Arbeitsstab<br />
AMK, VSMK<br />
Tierseuchen-<br />
Referentensitzung<br />
Abstimmung<br />
Rechtsetzungsfragen<br />
Zentraler<br />
Krisenstab<br />
fachliche Vorbereitung<br />
Task Force<br />
Tierseuchenbekämpfung<br />
Abstimmung aktueller<br />
Fragen <strong>de</strong>s Vollzugs<br />
<strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r<br />
Task Force Tierseuchenbekämpfung<br />
BMELV<br />
Vorsitz<br />
FLI<br />
Seite 70 von 97<br />
BMVg<br />
Vorsitz<br />
Vorsitz<br />
Vorsitz<br />
<strong>Bund</strong><br />
BMELV
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.3.6.2. Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Tierseuchenkrisenmagagements auf Län<strong>de</strong>rebene<br />
Einige Län<strong>de</strong>r haben miteinan<strong>de</strong>r Vereinbarungen getroffen, wie sie sich im<br />
Tierseuchenkrisenfall überregional mit Personal aushelfen können. Diese<br />
Rahmenabkommen beziehen sich sowohl auf <strong>de</strong>n Austausch von veterinärbehördlichem<br />
Fachpersonal als auch auf die Hinzuziehung von praktizieren<strong>de</strong>n Tierärzten im<br />
Tierseuchenkrisenfall. Diese Rahmenabkommen haben sich bewährt und sollen<br />
ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Bund</strong> und Län<strong>de</strong>r haben nach <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Vereinbarung zur Task Force<br />
Tierseuchenbekämpfung eine <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Expertenfachgruppe etabliert, die im<br />
Anfor<strong>de</strong>rungsfall län<strong>de</strong>rübergreifend in <strong>de</strong>n betroffenen Län<strong>de</strong>rn unmittelbar unterstützend<br />
und beratend tätig wird (z.B. KSP 2006 in NW, AI 2007 in BY). Diese Expertenfachgruppe<br />
fin<strong>de</strong>t sich regelmäßig zu Trainings- und Fortbildungsmaßnahmen zusammen und nimmt<br />
aktiv und passiv an lan<strong>de</strong>sweiten Tierseuchenübungen teil.<br />
Gesetze, Verordnungen,<br />
<strong>Bund</strong>estierseuchenkrisenplan mit<br />
gemeinsamem<br />
Tierseuchenbekämpfungshandbuch<br />
Kommunikation,<br />
Koordination<br />
Lan<strong>de</strong>sverordnungen und Tierseuchenbekämpfungspläne <strong>de</strong>r<br />
<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r<br />
Rahmenvereinbarung und gegenseitige Unterstützung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Anleitung,<br />
Kommunikation,<br />
Koordination,<br />
Unterstützung,<br />
Vernetzung und gegenseitige Unterstützung <strong>de</strong>r Kreise<br />
Krisenpläne und Verfahrensanweisungen<br />
Kommunikationswege und Krisenpläne im Tierseuchenkrisenfall<br />
Die Zusammenarbeit in <strong>de</strong>n Bereichen Tiergesundheit einschließlich <strong>de</strong>r unschädlichen<br />
Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist darüber hinaus in 2.1 (s. BMELV, FLI) und 3.3.3.<br />
dargestellt.<br />
Seite 71 von 97
3.3.7. Tierschutz<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
<strong>Bund</strong>-/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung <strong>de</strong>s BMELV<br />
<strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechungen fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel min<strong>de</strong>stens zweimal jährlich statt. Zu<br />
<strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>rreferentenbesprechung gehören insbeson<strong>de</strong>re die Beratung von<br />
Rechtsetzungsvorhaben sowie die Information <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r über Rechtsetzungsvorhaben auf<br />
Gemeinschaftsebene. Weiterhin wer<strong>de</strong>n von Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Wirtschaft und von Bürgern<br />
vorgelegte tierschutzrechtliche Fragestellungen grundsätzlicher Art erörtert.<br />
weitere Behör<strong>de</strong>n<br />
Es erfolgt ein Informationsaustausch zwischen <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Tierschutz zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>n Polizei- und Zollbehör<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esanstalt für Güterverkehr (BAG). An <strong>de</strong>n<br />
Grenzkontrollstellen besteht naturgemäß ein beson<strong>de</strong>rs intensiver Informationsaustausch.<br />
Die Polizei wirkt bei <strong>de</strong>r Kontrolle von Tiertransporten im fließen<strong>de</strong>n Verkehr mit und ist im<br />
Einzelfall behördliche Anlaufstelle für die Aufnahme und Weiterleitung von Beschwer<strong>de</strong>n an die<br />
für <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Tierschutzgesetzes zuständigen Behör<strong>de</strong>n.<br />
Die <strong>Bund</strong>esanstalt für Güterverkehr (BAG) überwacht <strong>de</strong>n fließen<strong>de</strong>n Verkehr. Von <strong>de</strong>n<br />
Kontrollen sind auch Tiertransportfahrzeuge betroffen. Da die <strong>Bund</strong>esanstalt keine eigene<br />
Zuständigkeit für Tierschutzkontrollen hat, wer<strong>de</strong>n bei Bedarf die Veterinärbehör<strong>de</strong>n unmittelbar<br />
zugezogen o<strong>de</strong>r über festgestellte Mängel informiert.<br />
3.4. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />
3.4.1. Fortbildungskonzepte in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>esbehör<strong>de</strong>n<br />
Definition <strong>de</strong>r Begriffe:<br />
Fortbildungskonzept vorhan<strong>de</strong>n<br />
Ja/nein Einführung geplant<br />
<strong>BVL</strong> ja<br />
BfR ja<br />
FLI nein ja<br />
BLE nein ja, längerfristig<br />
JKI ja ja, bedarfsorientiert<br />
Ausbildung: Die Vermittlung von Lehrinhalten, die auf einen Berufsabschluss gerichtet<br />
ist.<br />
Fortbildung: Die Vermittlung von Lehrinhalten nach einem erfolgten Berufsabschluss,<br />
ohne dass dabei ein weiterer Bildungsabschluss angestrebt wer<strong>de</strong>n<br />
muss. Der Begriff „Schulung“ wird synonym verwen<strong>de</strong>t.<br />
Weiterbildung: Die Vermittlung von Lehrinhalten zum Erlangen eines über <strong>de</strong>n erfolgten<br />
Berufsabschluss hinausgehen<strong>de</strong>n weiterqualifizieren<strong>de</strong>n Abschlusses.<br />
Seite 72 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.4.2. Feststellung <strong>de</strong>s Aus-, Weiter- und Fortbildungsbedarfs<br />
In je<strong>de</strong>r Kontrollbehör<strong>de</strong> wird unter Berücksichtigung<br />
� <strong>de</strong>s Zuständigkeitsbereichs,<br />
� <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kontrollobjekte und<br />
� <strong>de</strong>r Risikobewertung <strong>de</strong>r Kontrollobjekte<br />
ermittelt, über welche Qualifikationen das Kontrollpersonal verfügen muss.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Qualifikationen für das wissenschaftliche und sachkundige (nicht<br />
wissenschaftliche) Kontrollpersonal wer<strong>de</strong>n durch eine fachlich einschlägige Aus- und<br />
Weiterbildung erworben. Die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an die Aus- und Weiterbildung für das<br />
sachkundige (nicht wissenschaftliche) Kontrollpersonal sind in <strong>de</strong>n unten aufgeführten<br />
bun<strong>de</strong>sweit gelten<strong>de</strong>n Verordnungen 2 , die durch Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n, festgelegt.<br />
Die Anfor<strong>de</strong>rungen an das wissenschaftlich ausgebil<strong>de</strong>te Kontrollpersonal sind län<strong>de</strong>rspezifisch<br />
durch Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Lebensmittelchemiker und für <strong>de</strong>n höheren<br />
Veterinärdienst geregelt. Grundsatz ist auch in bei<strong>de</strong>n Bereichen eine <strong>de</strong>finierte praktische<br />
Tätigkeit und ein Theoriekursus mit abschließen<strong>de</strong>r Prüfung.<br />
Nach dieser abgeschlossenen Aus- und Weiterbildung besteht beson<strong>de</strong>rer Schulungsbedarf<br />
(Fortbildungsmaßnahmen)<br />
� bei neuen und / o<strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Rechtsvorschriften,<br />
� bei <strong>de</strong>r Einführung neuer Technologien, Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n und /o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung<br />
von Han<strong>de</strong>lsbedingungen sowie<br />
� für die ständige Wissensauffrischung und -erweiterung.<br />
Die Behör<strong>de</strong>n legen in <strong>de</strong>n Haushaltsplänen Finanzmittel für die Aus-, Weiter- und<br />
Fortbildungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Personals fest.<br />
3.4.3. Umsetzung <strong>de</strong>s Aus- und Weiterbildungs- sowie Fortbildungsplans<br />
Die Aus- und Weiterbildungsinhalte zum Erwerb <strong>de</strong>r Qualifikationen für Kontrollpersonal sind<br />
auf die späteren Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r zugeschnitten. Sie umfassen einen praktischen und einen<br />
theoretischen Abschnitt von unterschiedlicher Dauer und wer<strong>de</strong>n laufend <strong>de</strong>n aktuellen<br />
Rechtsvorgaben und Überwachungsbedingungen angepasst. Inhalt und Dauer <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
sind <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle zu entnehmen.<br />
2<br />
Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an die in <strong>de</strong>r Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure<br />
(Futtermittelkontrolleur-Verordnung – FuttMKontrV vom 28.03.2003 ( BGBl. I, S. 464)<br />
Verordnung über die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rung gemäß § 41 Abs. 2 <strong>de</strong>s Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän<strong>de</strong>gesetzes<br />
an die in <strong>de</strong>r Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur – Verordnung – LKonV) vom<br />
17.08.2001 (BGBl. I, S. 2236)<br />
Seite 73 von 97
Qualifikatione<br />
n<br />
EU-Recht<br />
Amtstierarzt (ATA)<br />
VO (EG) Nr. 882/2004<br />
Lebensmittelchemi<br />
ker<br />
(LMCh)<br />
Lebensmittelkontroll<br />
eur<br />
(LMK)<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Futtermittelkontrolleur<br />
(FMK)<br />
VO (EG) Nr. 882/2004 VO (EG) Nr. 882/2004 VO (EG) Nr. 882/2004<br />
<strong>Bund</strong>esrecht TAppV LKonV FuttMKontrV<br />
Lan<strong>de</strong>srecht<br />
Ausbildungs-<br />
bzw.<br />
fachbezogene<br />
Einstellungs-<br />
voraussetzun<br />
gen<br />
Fachbezogen<br />
e<br />
Weiterbildung<br />
Verordnungen über die<br />
Qualifikation und<br />
Prüfung für <strong>de</strong>n höheren<br />
veterinärmedizinischen<br />
Dienst<br />
Tierärztliche Approbation<br />
und<br />
län<strong>de</strong>rspezifische<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
län<strong>de</strong>rspezifisch<br />
APV, Gesetz zum<br />
Schutz <strong>de</strong>r<br />
Berufsbezeichnung<br />
“Staatlich geprüfter<br />
LMCh“<br />
Studium<br />
Lebensmittelchemie mit<br />
2.Prüfungs-<br />
abschnitt o<strong>de</strong>r<br />
Hochschuldiplom und<br />
Staatsprüfung für<br />
„Staatlich geprüfte<br />
Lebensmittelchemiker“<br />
Berufspraktische<br />
Ausbildung nach APV<br />
APV<br />
Fortbildungs-<br />
Prüfung nach<br />
Berufsbildungsgesetz<br />
(BBG) o<strong>de</strong>r<br />
Handwerksordnung (HO)<br />
in Berufen mit<br />
Lebensmittelumgang<br />
o<strong>de</strong>r einschlägige<br />
Verwaltungserfahrungen<br />
Theoretischer Lehrgang<br />
mind. 6 Monate, übrige<br />
Zeit prakt. Unterweisung<br />
einschließlich Praktika in<br />
mit Untersuchung und<br />
Beurteilung betrauten<br />
Ämtern<br />
APV bzw. Futtermittelsachkun<strong>de</strong>-<br />
Lan<strong>de</strong>sverordnungen<br />
Hochschulabschluss in Agrar-<br />
o<strong>de</strong>r Ernährungswissenschaften,<br />
Veterinärmedizin,<br />
Lebensmittelchemie<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Fortbildungsprüfung nach BBG<br />
o<strong>de</strong>r HO und 3 J. leiten<strong>de</strong><br />
Tätigkeit in <strong>de</strong>r<br />
Futtermittelwirtschaft<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Techniker Agrarwirtschaft und 3<br />
J. leiten<strong>de</strong> Tätigkeit in<br />
Futtermittelbetrieb(en)<br />
Theoretischer Lehrgang mind. 10<br />
Wochen, übrige Zeit prakt.<br />
Unterweisung einschließlich<br />
Praktika in mit Untersuchung und<br />
Beurteilung betrauten Ämtern<br />
und Laboratorien<br />
Seite 74 von 97<br />
Amtlicher Tierarzt<br />
(ATa)<br />
VO (EG) Nr. 882/2004<br />
VO (EG) Nr. 854/2004<br />
TAppV<br />
Bekanntmachung vom<br />
11.10.2004<br />
(BAnz. Vom 28.10.2004,<br />
S.22435) 1<br />
TAppO<br />
Tierärztliche<br />
Approbation<br />
Schlachttier- und<br />
Fleischuntersuchung unter<br />
Aufsicht;<br />
Studienabschluss vor<br />
Wintersemester<br />
2005/2006 zusätzlich<br />
Nachschulung<br />
Amtlicher<br />
Fachassistent<br />
(aFa)<br />
VO (EG) Nr. 882/2004<br />
VO (EG) Nr. 854/2004<br />
Weinkontrolleur<br />
VO (EG) Nr. 882/2004<br />
TierLMÜV § 31 Weingesetz<br />
APV<br />
Hauptschulabschluss<br />
500 Stun<strong>de</strong>n theoretische<br />
Ausbildung, 400 Stun<strong>de</strong>n<br />
praktische Ausbildung<br />
Als Weinkontrolleur soll<br />
nur bestellt wer<strong>de</strong>n, wer in<br />
<strong>de</strong>r Sinnenprüfung <strong>de</strong>r<br />
von ihm zu<br />
überwachen<strong>de</strong>n<br />
Erzeugnisse erfahren ist,<br />
das Verfahren ihrer<br />
Verarbeitung zu beurteilen<br />
vermag und mit <strong>de</strong>n<br />
einschlägigen<br />
Rechtsvorschriften<br />
vertraut ist.<br />
In <strong>de</strong>r Regel Dipl. Ing.<br />
Weinbau o<strong>de</strong>r ähnliche<br />
Ausbildung<br />
Gesamtdauer län<strong>de</strong>rspezifisch Min<strong>de</strong>stens 1 Jahr 2 Jahre 6 Monate 200 Stun<strong>de</strong>n 900 Stun<strong>de</strong>n In <strong>de</strong>r Regel 3 Jahre<br />
Tabelle: Aus- und Weiterbildungsvorgaben<br />
1 Bekanntmachung zur Durchführung von Artikel 5 Nr. 7 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Buchstabe A <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 854/2004 <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates<br />
vom 29.<strong>April</strong> 2004 mit beson<strong>de</strong>ren Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABL. EU Nr. L 226 S.83)<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r beruflichen Qualifikationen amtlicher Tierärzte
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
3.4.4. Dokumentation und Bewertung <strong>de</strong>r Ausbildung/Schulung (Fortbildung)<br />
Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidat seine Kenntnisse<br />
und Fähigkeiten vor einer von <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> berufenen Prüfungskommission zu belegen hat.<br />
Gleichzeitig wer<strong>de</strong>n durch die externe Besetzung <strong>de</strong>r Prüfungskommission und eine interne<br />
Evaluierung <strong>de</strong>r Theorielehrgänge die Lehrinhalte bewertet.<br />
Die Prüfungszeugnisse <strong>de</strong>s Kontrollpersonals liegen <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> vor.<br />
Die Dokumentation <strong>de</strong>r absolvierten Schulungen (Fortbildungen) liegt bei <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Dienststelle vor. Die Dokumentation und Bewertung obliegt <strong>de</strong>r jeweiligen Dienststelle und wird<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Qualitätsmanagementsystems dokumentiert.<br />
4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />
4.1 Gültige Notfallpläne<br />
Notfallplan Übungen<br />
Bereich<br />
vorhan<strong>de</strong>n<br />
Lebensmittelsicherheit <br />
Futtermittelsicherheit<br />
Tiergesundheit ja<br />
Verbreitung<br />
ja län<strong>de</strong>rspezifisch/<br />
län<strong>de</strong>r-<br />
FIS-VL<br />
ja<br />
übergreifend<br />
FIS-VL<br />
Im Bereich Tierschutz sind allgemeine Notfallpläne nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Auf Län<strong>de</strong>rebene sind<br />
teilweise Notfallpläne für <strong>de</strong>n Bereich Unfälle mit Tiertransporten vorhan<strong>de</strong>n.<br />
4.1.1. Tiergesundheit<br />
Katalog für bun<strong>de</strong>seinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen<br />
(<strong>Bund</strong>esmaßnahmenkatalog Tierseuchen) vom 12. <strong>April</strong> 1995 mit mehreren Ergänzungen:<br />
TSN<br />
Der Katalog soll einen bun<strong>de</strong>seinheitlichen Rahmen für Maßnahmen zur Bekämpfung hoch<br />
kontagiöser und ggf. mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen einhergehen<strong>de</strong>r Tierseuchen<br />
darstellen. Er enthält keine Rechtsvorschriften, son<strong>de</strong>rn listet die notwendigen Einrichtungen<br />
(Krisenzentren) und die gebotenen (in speziellen Verordnungen vorgeschriebenen) Maßnahmen<br />
auf. Die Län<strong>de</strong>r setzen <strong>de</strong>n Katalog aufgrund ihrer Organisationshoheit um (Notfallpläne <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r). Als Ergänzung zum <strong>Bund</strong>esmaßnahmenkatalog Tierseuchen wird ein<br />
Tierseuchenbekämpfungshandbuch erstellt. Das Tierseuchenbekämpfungshandbuch ist eine<br />
<strong>Stand</strong>ardsammlung / Handreichung zur Unterstützung <strong>de</strong>r Veterinärbehör<strong>de</strong>n, auf das die<br />
Behör<strong>de</strong>n über TSN zugreifen können.<br />
Seite 75 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
4.2. Organisation <strong>de</strong>r Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung<br />
Verbindungsbehör<strong>de</strong>/n<br />
<strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
Rochusstr. 1<br />
53123 Bonn<br />
Tel. + 49 228 529 3624<br />
Fax + 49 228 529 4221<br />
poststelle@bmelv.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />
Lebensmittelsicherheit (<strong>BVL</strong>)<br />
Referat 103<br />
Postfach 48 04 47<br />
12254 Berlin<br />
Tel. +49 3018444-00-0<br />
Fax +49 3018444-89 99 9<br />
poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />
www.bvl.bund.<strong>de</strong><br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für<br />
Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 - 70<br />
Fax: +49 - 3 83 51 - 72 19<br />
poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Julius Kühn-Institut,<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für<br />
Kulturpflanzen (JKI)<br />
Messeweg 11-12<br />
38104 Braunschweig<br />
Telefon: 05 31/2 99-5<br />
Fax: 05 31/2 99 30 00<br />
poststelle@jki.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung<br />
Max-Dohrn-Straße 8-10<br />
10589 Berlin<br />
Tel. +49 30 8412 0<br />
Fax +49 30 8412 4741<br />
poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
Regelungen <strong>de</strong>r gegenseitigen Unterstützung:<br />
Aufgabenbereich<br />
Referat<br />
321<br />
Seite 76 von 97<br />
Grundsätzliche übergeordnete<br />
Fragen <strong>de</strong>r<br />
Lebensmittelüberwachung.<br />
Futtermittelsicherheit,<br />
Tierernährung<br />
Tierschutz<br />
Referat<br />
324<br />
Referat<br />
331<br />
Referat Tiergesundheit<br />
332<br />
Referat Tierseuchen-Krisenzentrum,<br />
333 EU-Han<strong>de</strong>l und Einfuhr<br />
Koordination von Fragen <strong>de</strong>r Lebensmittel<br />
sowie Materialien und Gegenstän<strong>de</strong>, die<br />
dazu bestimmt sind, mit LM in Berührung<br />
zu kommen in Bezug auf die Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Überwachung.<br />
Tiergesundheit<br />
Risikobewertung bei Tierseuchen<br />
Betreiben einer Reihe nationaler und<br />
internationaler Referenzlaboratorien<br />
Pflanzengesundheit<br />
Risikobewertungen sowie<br />
Metho<strong>de</strong>nentwicklung im Bereich<br />
Lebensmittelsicherheit,<br />
Futtermittelsicherheit, verbrauchernahe<br />
Produkte, Tierschutz.<br />
EFSA Kontaktstelle
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
5. Rahmenkonzept Qualitätsmanagement<br />
Um die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zu erfüllen, müssen die zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Qualitätsmanagementsysteme einrichten, die verbindliche Regelungen<br />
zur Aufgabenerfüllung beinhalten.<br />
Die verfassungsrechtlichen Grundsätze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rzuständigkeiten wer<strong>de</strong>n durch die EUrechtlichen<br />
Vorschriften nicht angetastet. Aus <strong>de</strong>m EU-Recht ergibt sich keine Verpflichtung für<br />
ein bun<strong>de</strong>seinheitliches, verbindliches Qualitätsmanagementsystem.<br />
Das QM-Rahmenkonzept <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r besteht aus län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n QM-Grundsatzpapieren,<br />
Verfahrensanweisungen und weiteren QM-relevanten Dokumenten.<br />
An <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>s Rahmenkonzeptes sind folgen<strong>de</strong> Gremien beteiligt: die LAV, die LAV-<br />
Arbeitsgruppe „Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Verbraucherschutz“ (AGQM) sowie je<br />
nach fachlicher Betroffenheit die übrigen LAV-Arbeitsgruppen.<br />
Län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Verfahrensanweisungen sind Dokumente, die zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
vereinbarte Rahmenvorgaben für Verfahren enthalten, die <strong>de</strong>r Sicherung von einheitlichen<br />
Qualitätsstandards im gesundheitlichen Verbraucherschutz dienen. Sie wer<strong>de</strong>n von LAV-<br />
Arbeitsgruppen grundsätzlich im Auftrag <strong>de</strong>r LAV erstellt.<br />
Sie wer<strong>de</strong>n durch Beschluss <strong>de</strong>r LAV für geeignet erklärt, <strong>de</strong>n Qualitätsmanagementsystemen<br />
<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s gesundheitlichen Verbraucherschutzes in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu Grun<strong>de</strong> gelegt zu<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Dies kann z. B. erfolgen durch<br />
� Übernahme <strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Verfahrensanweisungen in die Dokumentation <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme,<br />
� Verweisung auf die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Verfahrensanweisungen in <strong>de</strong>r Dokumentation<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme,<br />
� Einbeziehung <strong>de</strong>r Vorgaben in die Dokumente <strong>de</strong>r jeweiligen Qualitätsmanagementsysteme.<br />
Die AGQM führt ein Verzeichnis aller beschlossenen QM-Dokumente mit Datum <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfassung.<br />
Erklärungen und Definitionen von QM-Fachbegriffen wer<strong>de</strong>n als Glossar in einem alphabetisch<br />
geordneten, offenen Verzeichnis geführt.<br />
Die AGQM stellt alle QM-Dokumente sowie das aktuelle Verzeichnis aller QM-Dokumente<br />
zeitnah in das Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FIS-VL)<br />
im Bereich Gremien, LAV-Arbeitsgruppen ein.<br />
Die LAV und die fachlich jeweils zuständigen LAV-Arbeitsgruppen gewährleisten die Verteilung<br />
<strong>de</strong>r beschlossenen QM-Dokumente an die für <strong>de</strong>n gesundheitlichen Verbraucherschutz jeweils<br />
zuständigen Obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n.<br />
6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen Kriterien<br />
nach <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004<br />
Die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Grundsatzpapiere und Verfahrensanweisungen zum Zweck <strong>de</strong>r<br />
einheitlichen Anwendung <strong>de</strong>r „Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagement-<br />
Systemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz“ als Rahmenvorgaben sind im FIS-VL<br />
einzusehen.<br />
Län<strong>de</strong>rspezifische Regelungen sind <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
Seite 77 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />
Interessenkonflikte wer<strong>de</strong>n sowohl durch das <strong>Bund</strong>esbeamtengesetz als auch durch <strong>de</strong>n § 3<br />
Absatz 3 <strong>de</strong>s Tarifvertrags für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst ausgeschlossen.<br />
Darüber hinaus bestimmt § 3 <strong>de</strong>r AVV Rahmenüberwachung für <strong>de</strong>n Lebensmittelbereich, dass<br />
bestimmte Tätigkeiten <strong>de</strong>s Personals nur nach Genehmigung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> erlaubt sind.<br />
6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem Personal<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
6.5 Angemessene rechtliche Vollmachten<br />
Die angemessenen rechtlichen Vollmachten für die zuständigen Behör<strong>de</strong>n zur Durchführung<br />
und Durchsetzung <strong>de</strong>s Fachrechts ergeben sich aus <strong>de</strong>n europarechtlichen und<br />
bun<strong>de</strong>srechtlichen Fachregelungen. Diese können durch fachspezifische lan<strong>de</strong>srechtliche<br />
Regelungen ergänzt sein. Daneben sind Polizei- und Ordnungsbehör<strong>de</strong>nrecht wichtige<br />
rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung <strong>de</strong>s Fachrechts. Weitere Ausführungen zu diesem<br />
Punkt sind <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
6.6. Kooperation <strong>de</strong>r Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
Der <strong>Bund</strong> für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkun<strong>de</strong> e. V., als wichtigster Verband <strong>de</strong>r<br />
Deutschen Lebensmittelwirtschaft, stellt allen Unternehmen im Lebensmittelbereich eine<br />
Datenbank mit <strong>de</strong>n Kontaktdaten <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Unternehmen verantwortlichen Krisenmanager<br />
sowie Informationen über <strong>Bund</strong>esland, Betriebsart und Produktkategorien <strong>de</strong>r Betriebe zur<br />
Verfügung Mittels einer einfachen Suchfunktion können im Krisenfall gezielt Betriebsstätten<br />
selektiert wer<strong>de</strong>n, eine Trefferliste mit <strong>de</strong>n notwendigen Kontaktdaten <strong>de</strong>r Krisenmanager<br />
ausgedruckt o<strong>de</strong>r direkt eine E-Mail-Nachricht an die gesuchten Krisenmanager versandt<br />
wer<strong>de</strong>n. Seit Mai 2008 sind auch die obersten Überwachungsbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und das <strong>BVL</strong><br />
in dieses branchenweite Informationsnetzwerk integriert, so dass im Krisenfall die<br />
wechselseitige Erreichbarkeit <strong>de</strong>r Verantwortlichen sowohl in <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n als<br />
auch in <strong>de</strong>r Wirtschaft ermöglicht wird.<br />
Die Vertreter <strong>de</strong>r Wirtschaftsverbän<strong>de</strong> im Futtermittelsektor und <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen<br />
Organisationen erhalten regelmäßig Gelegenheit, sich bei Anhörungen mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> und <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn auszutauschen. Gegenstand <strong>de</strong>r Beratungen sind insbeson<strong>de</strong>re<br />
Rechtsetzungsvorhaben, Fragen zur Auslegung <strong>de</strong>s Futtermittelrechts und Möglichkeiten zur<br />
Verbesserung <strong>de</strong>r guten fachlichen Praxis, die auf die Sicherheit <strong>de</strong>r Futtermittel abzielt. In <strong>de</strong>r<br />
Kooperation zwischen <strong>de</strong>r Futtermittelwirtschaft mit <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> und <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n u. a.<br />
abgestimmte Merkblätter o<strong>de</strong>r Leitfä<strong>de</strong>n für die Ausgestaltung von Verfahren und <strong>de</strong>ren<br />
Kontrolle erarbeitet, die sich an Futtermittelunternehmen und die zuständigen Behör<strong>de</strong>n richten.<br />
6.7. Dokumentierte Verfahren<br />
Seite 78 von 97
QMS<br />
Ja/nein<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Einführung geplant<br />
<strong>BVL</strong> ja<br />
BfR ja<br />
FLI ja<br />
BLE nein ja<br />
JKI nein ja, in Teilbereichen<br />
6.8. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Zuständigkeiten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind Ausführungen zu diesem Punkt <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rplänen zu entnehmen.<br />
7 Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />
Eine vom <strong>BVL</strong> koordinierte „<strong>Bund</strong>/Län<strong>de</strong>r-Redaktionsgruppe MNKP“ überprüft jährlich <strong>de</strong>n<br />
Rahmenplan zum MNKP. Sie macht Vorschläge zur Fortschreibung <strong>de</strong>s Rahmenplans sowie<br />
nach Vorliegen und Auswertung <strong>de</strong>s Jahresberichts nach Artikel 44 <strong>de</strong>r VO (EG) Nr. 882/2004<br />
gegebenenfalls zur entsprechen<strong>de</strong>n Anpassung <strong>de</strong>s Rahmenplans. Diese durch die<br />
Redaktionsgruppe erarbeiteten Vorschläge wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zur Abstimmung vorgelegt und<br />
von diesen beschlossen.<br />
Die Überprüfung und Fortschreibung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rpläne liegt in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
Seite 79 von 97
B. Bereich Pflanzengesundheit<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Integrierter mehrjähriger Einzel-Kontrollplan<br />
Modul Pflanzengesundheit<br />
Dieses Modul gilt für die Perio<strong>de</strong>:<br />
01.01.<strong>2012</strong> bis 31.12.2016<br />
Kontaktstelle für <strong>de</strong>n Bereich Pflanzengesundheit:<br />
Name und Anschrift Julius Kühn-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen<br />
(JKI)<br />
Institut Pflanzengesundheit<br />
Messeweg 11-12<br />
D-38104 Braunschweig<br />
Email-Adresse ag@jki.bund.<strong>de</strong><br />
Telefon 0531 299 3371<br />
FAX 0531 299 3007<br />
Der Text zum ‚Modul Pflanzengesundheit’ bezieht sich auf die phytosanitären Kontrollen in<br />
Deutschland und schließt hierbei auch alle für <strong>de</strong>n Kontrollplan wichtigen Aktivitäten <strong>de</strong>r<br />
<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r einschließlich Angaben zu Ressourcen mit ein. Gemäß <strong>de</strong>r Verordnung (EG)<br />
882/2004 in Verbindung mit <strong>de</strong>r Richtlinie 2000/29/EG bezieht sich dieses Modul nur auf die<br />
Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n aus Drittlän<strong>de</strong>rn und<br />
das Verbringen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft.<br />
Das JKI, Institut Pflanzengesundheit, hat dieses Modul fe<strong>de</strong>rführend in Wahrnehmung seiner<br />
Funktion als nationale Koordinierungs- und Kontaktstelle für pflanzengesundheitliche Fragen<br />
gemäß Artikel 1 (4) <strong>de</strong>r Richtlinie 2000/29/EG 3 in Abstimmung mit <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Kontaktpersonen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r erstellt.<br />
3<br />
„Zu diesem Zweck errichtet o<strong>de</strong>r benennt je<strong>de</strong>r Mitgliedstaat eine einzige Behör<strong>de</strong>, die zumin<strong>de</strong>st als<br />
Koordinierungs- und Kontaktstelle für pflanzengesundheitliche Fragen zuständig ist.“<br />
Seite 80 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Inhalt <strong>de</strong>s Plans<br />
1. Strategische Zielsetzungen im Bereich Pflanzengesundheit<br />
1.1 Umsetzung <strong>de</strong>s risikoorientieren Überwachungsansatzes<br />
1.2 Einführung und weitere Verbesserung von QM-Maßnahmen bei allen<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
1.3 Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r<br />
Pflanzengesundheit und zum frühzeitigen Erkennen und <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Einschleppung von Schadorganismen<br />
1.4 Ausbau und Vernetzung <strong>de</strong>r Kontrollstrategien und Stärkung<br />
interdisziplinärer Kontrollkonzepte<br />
1.5 Bessere Information für Verbraucher und Bürger<br />
2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlabors<br />
und beauftragten Kontrollstellen<br />
2.1 Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />
2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />
3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1.1. Organisationsstrukturen<br />
3.1.2. Personalressourcen<br />
3.1.3. Ressourcen, die zur Unterstützung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
3.2. Laboratorien<br />
3.3. Kontrollsystem Pflanzengesundheit<br />
3.4. Kooperation <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n mit verwandten Kontrolltätigkeiten<br />
3.5. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />
4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />
5. Regelungen für Audits <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen<br />
Kriterien nach <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 882/2004<br />
6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />
6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />
6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />
6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem<br />
Personal<br />
6.5. Angemessene rechtliche Vollmachten<br />
Seite 81 von 97
6.6. Dokumentierte Verfahren<br />
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
6.7. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />
7. Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />
Seite 82 von 97
<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
1. Strategische Zielsetzungen im Bereich Pflanzengesundheit<br />
Durch die fortschreiten<strong>de</strong> Globalisierung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls mit Pflanzen, Pflanzenprodukten und<br />
sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n nimmt das Risiko einer Verschleppung von Schadorganismen zu. Ein-<br />
und Verschleppungen von Schadorganismen und damit entstehen<strong>de</strong> Schä<strong>de</strong>n sollen durch die<br />
Arbeit im Bereich Pflanzengesundheit weitestgehend minimiert wer<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n möglichen<br />
Schä<strong>de</strong>n zählt neben direkten Verlusten durch Quarantäneschadorganismen und neue<br />
Schadorganismen auch, dass durch die Einschleppung dieser Schadorganismen <strong>de</strong>r Einsatz<br />
von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland vermehrt notwendig wird, wenn biologische<br />
Kontrollsysteme im geän<strong>de</strong>rten Schadorganismenspektrum nicht mehr greifen.<br />
Die effektive Arbeit im Kontrollbereich Pflanzengesundheit wird durch ein steigen<strong>de</strong>s<br />
pflanzengesundheitliches Risiko immer wichtiger. Folgen<strong>de</strong> Zielsetzungen, <strong>de</strong>ren hier genannte<br />
Reihenfolge nicht wertend zu verstehen ist, sollen die Effektivität im Kontrollbereich<br />
Pflanzengesundheit sicherstellen:<br />
Strategische Ziele<br />
1 Umsetzung <strong>de</strong>s risikoorientierten Überwachungsansatzes<br />
2 Einführung und weitere Verbesserung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n<br />
3 Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit<br />
und zum frühzeitigen Erkennen von Schadorganismen und <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Einschleppung von relevanten Schadorganismen<br />
4 Ausbau und Vernetzung <strong>de</strong>r Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer<br />
Kontrollkonzepte<br />
5 Bessere Information für Verbraucher und Bürger<br />
1.1 Umsetzung <strong>de</strong>s risikoorientieren Überwachungsansatzes<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen Kontrollen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen<br />
und an<strong>de</strong>ren möglichen Befallsgegenstän<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>ren Einfuhr und beim Verbringen erfolgt<br />
basierend auf § 8, § 8b sowie § 13f <strong>de</strong>r PBVO und Anhang V <strong>de</strong>r RL 2000/29/EG. Die in<br />
Anhang V <strong>de</strong>r Richtlinie gelisteten Warenarten wur<strong>de</strong>n nach einer Risikobeurteilung festgelegt.<br />
Sie müssen bei <strong>de</strong>r Einfuhr in je<strong>de</strong>m Fall kontrolliert wer<strong>de</strong>n und auch beim Verbringen sind<br />
Kontrollen vorgeschrieben. Bedingt durch das hohe Risiko liegt <strong>de</strong>r Schwerpunkt in <strong>de</strong>r<br />
Überwachung von Pflanzen zum Anpflanzen.<br />
Kontrollpflichtige Warenarten können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gemäß § 8b<br />
<strong>de</strong>r PBVO und Richtlinie 2004/103/EG am Bestimmungsort kontrolliert wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Regel<br />
können die Kontrollen je nach Risikoeinschätzung <strong>de</strong>r Warenart am Bestimmungsort intensiver<br />
gestaltet wer<strong>de</strong>n als dies an <strong>de</strong>n Einlassstellen möglich ist, beispielsweise im Falle von Pflanzen<br />
zum Anpflanzen.<br />
Das JKI unterstützt die Kontrolltätigkeit <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste durch die Erstellung von<br />
Risikoanalysen für neue Schadorganismen nach § 4a <strong>de</strong>r PBVO. Den Risikobewertungen<br />
entsprechend können gemäß § 8 (4) auch nicht-kontrollpflichtige Warenarten untersucht<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn Tatsachen o<strong>de</strong>r Erkenntnisse auf ein signifikantes pflanzengesundheitliches<br />
Risiko hinweisen.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Zusätzlich zu <strong>de</strong>n kontrollpflichtigen Warenarten muss Verpackungsholz in Gebrauch nach § 7b<br />
<strong>de</strong>r PBVO vom Importeur angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn es bei <strong>de</strong>r Einfuhr für Warenarten<br />
verwen<strong>de</strong>t wird, die auf einer gemäß § 8 (4) <strong>de</strong>r PBVO vom JKI veröffentlichten Risikowarenliste<br />
aufgeführt sind. Die Pflanzenschutzdienste führen stichprobenartig Kontrollen <strong>de</strong>s<br />
Verpackungsholzes in Gebrauch durch. Hierbei orientieren sie sich an weiteren Risikofaktoren<br />
wie <strong>de</strong>r Herkunft <strong>de</strong>s Verpackungsholzes.<br />
Bei bestimmten Pflanzen und Pflanzenprodukten wird durch die Verordnung 1756/2004, die das<br />
geringere Risiko einiger Warenarten mit bestimmter Herkunft berücksichtigt, eine reduzierte<br />
Kontrollhäufigkeit zugelassen. Dies ist in § 8 (3) <strong>de</strong>r PBVO in <strong>de</strong>utsches Recht umgesetzt.<br />
Ein weiterer Ansatz für die Umsetzung <strong>de</strong>r risikoorientierten Überwachung ist, Fun<strong>de</strong> von<br />
Schadorganismen in an<strong>de</strong>ren Sendungen bei <strong>de</strong>n Einfuhrkontrollen möglichst effektiv und<br />
schnell zu berücksichtigen. Zur Unterstützung <strong>de</strong>r Kontrollen wer<strong>de</strong>n durch das JKI<br />
Auswertungen aus <strong>de</strong>m Frühwarnsystem <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit durchgeführt und regelmäßig<br />
an die Inspektoren weitergeleitet, so dass aktuelle Risikolagen bei <strong>de</strong>n Kontrollen berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei die Herkunft <strong>de</strong>r Warenart. Es wird auch<br />
angestrebt, <strong>de</strong>rartige Auswertungen europaweit in die Gesetzgebung mit eingehen zu lassen<br />
und bei akuten Risiken ggf. schnell mit Importeinschränkungen reagiert wird.<br />
Für die Durchführung von <strong>de</strong>utschlandweit beson<strong>de</strong>rs wichtigen Notmaßnahmen wer<strong>de</strong>n<br />
Leitlinien erarbeitet, um eine einheitliche Vorgehensweise in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und damit ein<br />
einheitliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten. In <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Leitlinien wird eine am<br />
Risiko orientierte Vorgehensweise berücksichtigt, so dass die in <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Ressourcen möglichst effektiv eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
1.2 Einführung und weitere Verbesserung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n<br />
Die Umsetzung von QM-Maßnahmen ist <strong>de</strong>n einzelnen Behör<strong>de</strong>n überlassen. Eine<br />
Vereinheitlichung <strong>de</strong>r Maßnahmen und Qualitätsstandards wird jedoch angestrebt. Der<br />
Arbeitskreis zur Qualitätssicherung in <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen Diagnostik hat zum Ziel,<br />
einheitliche, validierte Metho<strong>de</strong>n nach ISO 17025:2005 für bestimmte Bereiche in <strong>de</strong>r Diagnostik<br />
zu verwen<strong>de</strong>n. Er besteht seit 2009 und setzt seine Arbeit fort.<br />
In <strong>de</strong>r Umsetzung von pflanzengesundheitlichen Maßnahmen wird eine Qualitätssicherung<br />
angestrebt, die durch die <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Auditgruppe im Rahmen von Auditreisen zu<br />
unterschiedlichen Kontrollbereichen in wechseln<strong>de</strong> <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r unterstützt wird. Hierbei<br />
wer<strong>de</strong>n einzelne Verfahrensweisen bei Kontrollaktivitäten auf Lan<strong>de</strong>sebene durch Experten aus<br />
an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn und aus <strong>de</strong>m JKI hinsichtlich ihrer Qualität überprüft und<br />
Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen einer Berichterstattung aufgezeigt.<br />
Eine wesentliche QM-Maßnahme im Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit ist die Absicherung von<br />
einheitlich durchgeführten Kontrollmaßnahmen durch die Nutzung eines Kompendiums für<br />
Pflanzengesundheitskontrollen, in <strong>de</strong>m Verfahrensweisen <strong>de</strong>tailliert dokumentiert sind. Auch die<br />
jährlich stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> bun<strong>de</strong>sweite Schulung von Inspektoren im sogenannten<br />
Inspektorenworkshop trägt dazu bei.<br />
1.3 Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit<br />
und zum frühzeitigen Erkennen von Schadorganismen und <strong>de</strong>r Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Einschleppung von relevanten Schadorganismen<br />
Durch das Auftreten von neuen Schadorganismen und <strong>de</strong>m damit verbun<strong>de</strong>nen Schadpotential<br />
ist es notwendig, dass die Konzepte zur Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit kontinuierlich<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. Wesentliche Konzepte für die Erhaltung <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit sind<br />
in EU-weiten Risikoanalysen, Bekämpfungsrichtlinien auf EU-Ebene (beispielsweise gegen<br />
Kartoffelbakteriosen) und EPPO-<strong>Stand</strong>ards enthalten, zu <strong>de</strong>ren Entwicklung das JKI beiträgt.<br />
Das JKI erarbeitet auch eigenständig Risikoanalysen und an<strong>de</strong>re Konzepte beispielsweise im<br />
Rahmen von Leitlinien, wobei die fachliche Abstimmung mit Experten aus <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
stattfin<strong>de</strong>t. Ein weiteres Instrument sind Notfallpläne, die durch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
entwickelt wer<strong>de</strong>n. Ein bun<strong>de</strong>sweiter Notfallplan wur<strong>de</strong> beispielsweise zum Asiatischen<br />
Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) in einer Leitlinie nie<strong>de</strong>rgelegt.<br />
Die strategischen Ziele sind im Einklang mit <strong>de</strong>r Anwendung einer guten Praxis bei <strong>de</strong>n<br />
phytosanitären Kontrollen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r internationalen <strong>Stand</strong>ards <strong>de</strong>s IPPC und<br />
<strong>de</strong>r EPPO zu sehen. Die Weiterentwicklung dieser <strong>Stand</strong>ards ist wichtig für eine kontinuierliche<br />
Verbesserung <strong>de</strong>r phytosanitären Kontrollen in Deutschland einerseits, aber auch in Europa und<br />
weltweit. Eine durch internationale <strong>Stand</strong>ards geför<strong>de</strong>rte Harmonisierung <strong>de</strong>s Vorgehens ist<br />
insbeson<strong>de</strong>re für die Kontrollbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Einlassstellen <strong>de</strong>r EU entschei<strong>de</strong>nd, um das Risiko<br />
<strong>de</strong>r Einschleppung von Schadorganismen in <strong>de</strong>n Binnenmarkt an allen Einlassstellen auf gleich<br />
niedrigem Niveau zu halten.<br />
Das frühzeitige Erkennen von Schadorganismen und die Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Einschleppung von<br />
Schadorganismen sollten in <strong>de</strong>n Konzepten beson<strong>de</strong>re Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n, da diese<br />
Punkte wesentlich sind, um Schä<strong>de</strong>n zu verhin<strong>de</strong>rn und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen<br />
zu können. In diesem Zusammenhang sind Befallserhebungen erfor<strong>de</strong>rlich, die nur durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n sollten, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse zu geeigneten Metho<strong>de</strong>n vorliegen.<br />
Wesentlich für <strong>de</strong>n effektiven Einsatz <strong>de</strong>s Personals bei Befallserhebungen ist, dass vom JKI<br />
ein<strong>de</strong>utig kommuniziert wird, zu welchem Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausbreitung eines Schadorganismus<br />
pflanzengesundheitliche Regelungen nicht mehr sinnvoll sind.<br />
1.4 Ausbau <strong>de</strong>r Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer<br />
Kontrollkonzepte<br />
Für die Kontrolltätigkeit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind auch wirkungsvolle Konzepte für die Diagnose<br />
notwendig, <strong>de</strong>ren Umsetzung u.a. von <strong>de</strong>n Kapazitäten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r abhängt. In <strong>de</strong>n<br />
Diagnosekonzepten soll die Vernetzung von Expertengruppen weiter geför<strong>de</strong>rt und<br />
bürokratische Hür<strong>de</strong>n abgebaut wer<strong>de</strong>n. Um Ressourcen zu schonen, ist eine Spezialisierung<br />
<strong>de</strong>r Labore in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn mit gleichzeitiger Nutzung durch an<strong>de</strong>re <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r anzustreben.<br />
Beispielsweise sind im Bereich <strong>de</strong>r Entomologie bisher <strong>de</strong>utschlandweit für verschie<strong>de</strong>ne<br />
Quarantänescha<strong>de</strong>rreger keine molekulargenetischen Diagnosemöglichkeiten etabliert.<br />
Derartige Labormetho<strong>de</strong>n sollten koordiniert in min<strong>de</strong>stens einem Labor etabliert wer<strong>de</strong>n und<br />
gegenseitig von <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten in einfachen Verfahren nutzbar sein.<br />
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n wie <strong>de</strong>n Zollbehör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
kommunalen Grünflächenämtern soll intensiviert wer<strong>de</strong>n, um die Effektivität <strong>de</strong>r Kontrollen und<br />
Maßnahmen zu stärken. Das Einbeziehen an<strong>de</strong>rer Behör<strong>de</strong>n ist insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r<br />
Feststellung von Verstößen bzw. bei Befallsverdacht wesentlich. Zum einen müssen die<br />
relevanten Informationen schnell an die zuständigen Pflanzenschutzdienste weitergeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n, um geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Zum an<strong>de</strong>ren ist durch Vernetzung und<br />
Information von Mitarbeitern an<strong>de</strong>rer relevanten Behör<strong>de</strong>n eine Unterstützung <strong>de</strong>r Kontrollen<br />
möglich.<br />
1.5 Bessere Information für Verbraucher und Bürger<br />
Um die Einschleppung von Schadorganismen zu reduzieren, ist wesentlich, Verbraucher auf die<br />
pflanzengesundheitlichen Risiken aufmerksam zu machen und auf eine verantwortungsbewusste<br />
Verhaltensweise hinzuwirken. Hierzu gehört, die Verbraucher auf Risiken<br />
hinzuweisen, die durch unrechtmäßige und schwer zu kontrollieren<strong>de</strong> Pflanzentransporte<br />
entstehen. Hierunter sind Mitnahmen im Reisegepäck und Paketsendungen zu verstehen,<br />
beispielsweise durch Bestellungen aus Drittlän<strong>de</strong>rn im Internet. Eine wesentliche Zielgruppe <strong>de</strong>r<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Informationsweitergabe sind auch Personen, die beruflichen o<strong>de</strong>r gewerblichen Umgang mit<br />
Pflanzen haben wie in Betrieben, einschließlich bei Importeuren, Baumpfleger, Naturschützer<br />
u.a. Betroffene.<br />
Bedroht durch die Einschleppung von neuen Schadorganismen sind neben <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
gärtnerischen und landwirtschaftlichen Produktion verwen<strong>de</strong>ten Kulturen auch Pflanzen im<br />
Forstbereich, im öffentlichen Grün sowie in Gärten. Diese Bereiche sind von <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten<br />
im Rahmen von Betriebskontrollen nicht zu erfassen. Für einige Scha<strong>de</strong>rreger<br />
sind gezielte Erhebungen auch in diesen Bereichen vorgeschrieben (z. B. nach Entscheidung<br />
2008/840/EG). Eine Kontrolllücke ergibt sich jedoch durch neue Schadorganismen, für die es<br />
ein Einschleppungsrisiko gibt, jedoch keine reguläre Erhebung vorgesehen ist.<br />
Durch eine gezielte Information <strong>de</strong>r Bürger, kann das amtliche Kontrollsystem ergänzt wer<strong>de</strong>n,<br />
in<strong>de</strong>m Bürger motiviert wer<strong>de</strong>n, verdächtige Schadorganismen bzw. Schä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m PSD zu<br />
mel<strong>de</strong>n. Dies ist als ergänzen<strong>de</strong>r Bestandteil <strong>de</strong>s Kontrollsystems zu verstehen und<br />
insbeson<strong>de</strong>re innerhalb und in <strong>de</strong>r Nähe von Befallsgebieten beispielsweise von Anoplophora<br />
glabripennis wichtig.<br />
Die Information <strong>de</strong>r Verbraucher und Bürger erfolgt zum einen durch die PSD, zum an<strong>de</strong>ren<br />
durch das JKI und das BMELV. Hierzu wer<strong>de</strong>n unterschiedliche Instrumente <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit<br />
herangezogen, wie Flugblätter, Beiträge in verschie<strong>de</strong>nen Medien z.B. Presse, Internet,<br />
Fernsehen und Radio. Ein län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>r Austausch über die aktuell verwen<strong>de</strong>ten<br />
Instrumente erfolgt im direkten Austausch <strong>de</strong>r PSD und in einer jährlichen Besprechung<br />
bun<strong>de</strong>sweit. Die Vernetzung bei <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit soll verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Benennung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n, nationalen Referenzlabors und<br />
beauftragten Kontrollstellen<br />
2.1 Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
Die 16 Ministerien <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r mit ihren nachgeordneten Pflanzenschutzdiensten, das<br />
Institut Pflanzengesundheit <strong>de</strong>s Julius Kühn-Instituts (JKI) und das <strong>Bund</strong>esministerium für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Referat 512 (Pflanzenschutz) sind<br />
auf verschie<strong>de</strong>nen Ebenen für <strong>de</strong>n Bereich Pflanzengesundheit und phytosanitäre Kontrollen<br />
zuständig (Abb. 1). Zwischen <strong>de</strong>m BMELV, <strong>de</strong>m JKI, <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn und ihren<br />
Pflanzenschutzdiensten besteht eine intensive Zusammenarbeit.<br />
Die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r sind für die Durchführung <strong>de</strong>s Pflanzenschutzgesetzes<br />
und <strong>de</strong>r darauf gestützten Verordnungen verantwortlich. Je<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r 16 <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r verfügt<br />
entsprechend <strong>de</strong>m IPPC über einen amtlichen Pflanzenschutzdienst, <strong>de</strong>m jeweils<br />
Fachministerien bzw. Senatoren vorgesetzt sind. Die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
unterstehen <strong>de</strong>r Fach- und Rechtsaufsicht <strong>de</strong>r übergeordneten Behör<strong>de</strong>n bzw. <strong>de</strong>s fachlich<br />
zuständigen Lan<strong>de</strong>sministeriums. Ihre Organisation ist Sache <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r.<br />
Dem Pflanzenschutzdienst obliegt die praktische Durchführung <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen<br />
Maßnahmen und Kontrollen bei <strong>de</strong>r Ein-, Aus- und Durchfuhr von Pflanzen und<br />
Pflanzenerzeugnissen, ihrem Verbringen sowie bei <strong>de</strong>r Produktion und im Han<strong>de</strong>l.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Abb. 1. Organigramm <strong>de</strong>r Deutschen Pflanzenschutzorganisation<br />
Zum Schutz vor einer Einschleppung von unerwünschten Schadorganismen kontrolliert <strong>de</strong>r<br />
Pflanzenschutzdienst die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Schadorganismen.<br />
Deren Einfuhr ist daher auf bestimmte Einlassstellen begrenzt. Die Einlassstellen haben nach<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie 98/22/EG bestimmte Anfor<strong>de</strong>rungen hinsichtlich ihrer Ausstattung und <strong>de</strong>s<br />
Einsatzes von geschultem Kontrollpersonal zu erfüllen. Zur För<strong>de</strong>rung einer einheitlichen<br />
Durchführung wer<strong>de</strong>n gemeinsame Inspektions- und Untersuchungsverfahren für Deutschland<br />
festgelegt. Die Schwerpunktaufgaben <strong>de</strong>s Pflanzenschutzdienstes im Bereich<br />
Pflanzengesundheit lassen sich gemäß <strong>de</strong>m Pflanzenschutzgesetz (§ 59 und § 60)<br />
folgen<strong>de</strong>rmaßen beschreiben:<br />
- Die Überwachung <strong>de</strong>r Pflanzenbestän<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Vorräte von Pflanzen und<br />
Pflanzenerzeugnissen bezüglich <strong>de</strong>s Auftretens von Schadorganismen sowie <strong>de</strong>r<br />
relevanten Untersuchungseinrichtungen. Dabei erstreckt sich die Überwachung auf<br />
Pflanzen aller Art sowie die Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.<br />
- Die Überwachung <strong>de</strong>s Beför<strong>de</strong>rns, <strong>de</strong>s Inverkehrbringens, <strong>de</strong>s Lagerns, <strong>de</strong>r Einfuhr und<br />
<strong>de</strong>r Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung <strong>de</strong>r für diese Tätigkeiten erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Bescheinigungen.<br />
- Die Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen.<br />
- Die Durchführung <strong>de</strong>r für die genannten Aufgaben erfor<strong>de</strong>rlichen Untersuchungen und<br />
Versuche.<br />
- Die Beratung, Aufklärung und Schulung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Pflanzenschutzes auch<br />
unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche.<br />
- Erarbeitung, Anordnung und Kontrolle von Maßnahmen, die bei Befall und<br />
Befallsverdacht erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Das Julius Kühn-Institut, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für<br />
nationale und internationale Angelegenheiten <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit (Institut<br />
Pflanzengesundheit), ist in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m BMELV in EG- und an<strong>de</strong>ren<br />
internationalen Fachgremien tätig und in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland vor allem für <strong>de</strong>n<br />
Informationsaustausch, die Koordination auf Fachebene und die Erarbeitung wissenschaftlichfachlicher<br />
Grundlagen (z.B. Risikobewertung, Diagnose) verantwortlich. Das Institut<br />
Pflanzengesundheit steht in enger Verbindung mit <strong>de</strong>n in diesem Bereich tätigen Organisationseinheiten<br />
<strong>de</strong>r Kommission <strong>de</strong>r Europäischen Union, Generaldirektorat SANCO E.2 und F.4 (EG-<br />
Pflanzenschutzinspektorat - Berichte), <strong>de</strong>s Sekretariates <strong>de</strong>r EPPO und <strong>de</strong>s Sekretariates <strong>de</strong>s<br />
IPPC bei <strong>de</strong>r FAO.<br />
Die Aufgaben <strong>de</strong>s JKI sind im Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Absatz 2) und <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
phytosanitären Bereich relevanten Verordnungen festgelegt.<br />
Das <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, (BMELV),<br />
Referat Pflanzenschutz ist in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland verantwortlich für die Erarbeitung<br />
rechtlicher Vorgaben im Pflanzenschutz und zu pflanzengesundheitlichen Maßnahmen<br />
(Gesetze, Verordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften im Pflanzenschutz), die<br />
Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Ressorts, insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Gebieten Umweltschutz,<br />
Gesundheit und Wirtschaft sowie die Außenvertretung im Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit<br />
(bilaterale Kontakte mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn, Beratungen auf EU-Ebene, regionale und<br />
internationale Kontakte).<br />
2.2. Übertragung von Überwachungsaufgaben auf Kontrollstellen<br />
Überwachungsaufgaben sind <strong>de</strong>rzeit ausschließlich in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollstellen<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
2.3. Nationale Referenzlaboratorien<br />
Die Richtlinie 2000/29/EG sieht zurzeit kein Erfor<strong>de</strong>rnis und keine formelle Benennung von<br />
Nationalen Referenzlaboratorien für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r pflanzengesundheitlichen Diagnostik vor.<br />
Dennoch wer<strong>de</strong>n für die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Referenzfunktionen vom JKI<br />
wahrgenommen, insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die Organismen, die einem EU-weiten Monitoring<br />
und <strong>de</strong>n Bekämpfungsrichtlinien (z. B. für Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus,<br />
Ralstonia solanacearum, Globo<strong>de</strong>ra rostochiensis und Globo<strong>de</strong>ra pallida, Bursaphelenchus<br />
xylophilus und Phytophthora ramorum) unterworfen sind. Mit Revision <strong>de</strong>s PflSchG wur<strong>de</strong> in §<br />
57 (2) Nr. 5 die Einrichtung eines Nationalen Referenzlaboratoriums für die<br />
pflanzengesundheitliche Diagnostik formalisiert.<br />
3. Organisation und Management <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen durch die zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1. Zuständige Behör<strong>de</strong>n<br />
3.1.1. Organisationsstrukturen<br />
In § 59 PflSchG sind die Aufgaben <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im Hinblick auf die phytosanitären Kontrollen<br />
festgelegt. Die Umsetzung erfolgt auf Län<strong>de</strong>rebene. Aufgrund <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />
Organisation <strong>de</strong>r Verwaltungen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn gibt es verschie<strong>de</strong>ne Strukturen im Bereich<br />
Pflanzenschutz. Diese verschie<strong>de</strong>nen Strukturen lassen sich aber bestimmten Grundmo<strong>de</strong>llen<br />
zuordnen. Im Einzelnen:<br />
- phytosanitäre Kontrollen sind von an<strong>de</strong>ren Kontrollbereichen abgetrennt und wer<strong>de</strong>n von<br />
amtlichen Pflanzenschutzdiensten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r durchgeführt, Dienst- und Fachaufsicht<br />
liegen überwiegend in einer Hand (Pflanzenschutzdienst),<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
- Dienstaufsicht ist Regionalstellen im <strong>Bund</strong>esland zugeordnet, es erfolgt eine zentrale<br />
Fachberatung, die auch für die fachlichen Kontakte zum JKI und zu an<strong>de</strong>ren<br />
<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn zuständig ist,<br />
- Dienst- und Fachaufsicht liegen bei <strong>de</strong>n zuständigen Lan<strong>de</strong>sministerien,<br />
- phytosanitäre Kontrollen von bestimmten Pflanzenarten / Produktkategorien (Forst,<br />
Weinbau, Kartoffeln) sind zum Teil beson<strong>de</strong>ren amtlichen Stellen zugeordnet,<br />
- phytosanitäre Kontrollen fin<strong>de</strong>n separat zur Diagnostik statt, sind aber Bestandteil <strong>de</strong>r<br />
amtlichen Pflanzenschutzdienste.<br />
Unabhängig von <strong>de</strong>r Organisationsstruktur in <strong>de</strong>n jeweiligen Län<strong>de</strong>rn gibt es in je<strong>de</strong>m<br />
<strong>Bund</strong>esland <strong>de</strong>m Pflanzenschutzdienst zugeordnete Kontaktstellen, die in <strong>de</strong>r Regel für die<br />
Organisation o<strong>de</strong>r Koordination <strong>de</strong>r Kontrollen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>n Informationsaustausch<br />
zuständig sind (Tab. 1).<br />
3.1.2. Personalressourcen<br />
Insgesamt liegt die personelle Ausstattung für das phytosanitäre Überwachungssystem in<br />
Deutschland bei 203 Vollzeitäquivalenten bei <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (ohne<br />
Bayern; Tab. 2), hinzu kommen circa 15 Vollzeitäquivalente beim Institut Pflanzengesundheit<br />
<strong>de</strong>s Julius Kühn-Instituts.<br />
Tab. 2. Vollzeitäquivalente (VZÄ) in <strong>de</strong>n einzelnen <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
dieses keine feststehen<strong>de</strong>n Zahlen sind, und dass eine personenbezogene Abgrenzung zwischen <strong>de</strong>n<br />
verschie<strong>de</strong>nen Teilaufgaben nicht immer möglich ist. Die Zahlen <strong>de</strong>cken daher Importkontrollen,<br />
Betriebskontrollen, Exportkontrollen, Monitoring und Diagnose (einschließlich Laborkräfte) ab und sind<br />
gerun<strong>de</strong>t.<br />
<strong>Bund</strong>esland Anzahl VZÄ<br />
insgesamt<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg 15<br />
Bayern Keine Angaben<br />
Berlin 5<br />
Bran<strong>de</strong>nburg 19<br />
Bremen 7<br />
Hamburg 17<br />
Hessen 26<br />
Mecklenburg-Vorpommern 14<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen 14<br />
NRW 22<br />
Rheinland-Pfalz 15<br />
Saarland 1<br />
Sachsen-Anhalt 6<br />
Sachsen 16<br />
Schleswig-Holstein 21<br />
Thüringen 5<br />
SUMME 203<br />
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<strong>Stand</strong>: <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Tab. 1 Liste <strong>de</strong>r Fachreferenten für Pflanzengesundheitskontrolle<br />
Verantwortliche Stelle Ref./Sachbearb. Telefon Telefax E-mail<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Außenstelle Stuttgart,<br />
Reinsburgstr. 107, 70197 Stuttgart<br />
Bayern Bayerische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz<br />
Lange Point 10, 85354 Freising<br />
Berlin Pflanzenschutzamt Berlin<br />
Mohriner Allee 137, 12347 Berlin<br />
Bran<strong>de</strong>nburg Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung,<br />
Referat 35 Pflanzengesundheitskontrolle, Müllroser Chaussee 54,<br />
15236 Frankfurt (O<strong>de</strong>r)<br />
Bremen Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit, Ref. 42, Veterinärwesen,<br />
Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutz, Rembertiring 8-12, Dienstgebäu<strong>de</strong><br />
Contrescarpe 7228195 Bremen<br />
Hamburg Behör<strong>de</strong> für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Abt. Agrarwirtschaft,<br />
Pflanzengesundheitskontrolle, Indiastr. 3, 20457 Hamburg<br />
Hessen Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen,<br />
Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar<br />
Mecklenburg- Lan<strong>de</strong>samt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-<br />
Vorpommern Vorpommern, Abteilung Pflanzenschutzdienst; Dezernat<br />
Pflanzengesundheitskontrolle, Graf-Lippe-Str. 1, 18059 Rostock<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen Pflanzenschutzamt <strong>de</strong>r Landwirtschaftskammer Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
<strong>Stand</strong>ort Hannover: Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover<br />
Nordrhein-<br />
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,<br />
Westfalen<br />
Pflanzenschutzdienst, Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn<br />
Lan<strong>de</strong>sbetrieb Wald und Holz NRW, Schwerpunkt Waldschutzmanagement,<br />
Steinmüllerallee 13, 51643 Gummersbach<br />
von Wuthenau 0721/9468 – 465 0721/9468 – 5465 matthias.vonwuthenau@ltz.bwl.<strong>de</strong><br />
Moreth, Frau Dr. 08161/71 – 5681 08161/71 – 5748 pflanzengesundheit@lfl.bayern.<strong>de</strong><br />
Bögel, Frau<br />
08161/71 – 5715 08161/71 – 5752<br />
Schmalstieg, Heiko 030 700006-248 030 700006-255 pflanzengesundheit@senstadtum.berlin.<strong>de</strong><br />
Hänisch, Frau<br />
Korsing,<br />
0335/5602 - 102<br />
0335/5602 - 103<br />
0331/2 75 48 35<br />
77<br />
angelika.haenisch@lelf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
andreas.korsing@lelf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Langenbuch, Frau 0421/361 – 5484 0421/361 – 4808 martina.langenbuch@gesundheit.bremen.d<br />
Dr.<br />
e<br />
(B'haven Fr. Müller) 0471/596 – 13475 0471/596 – 13479 meta.mueller@veterinaer.bremen.<strong>de</strong><br />
Müller-Sannmann 040/42841 – 5202 040/42841 – 5290 ingo.mueller-sannmann@bwvi.hamburg.<strong>de</strong><br />
Hilfert<br />
040/42841 – 5208<br />
gregor.hilfert@bwvi.hamburg.<strong>de</strong><br />
Willig 0641/303 – 5221 0641/303 – 5104 psd-wetzlar@rpgi.hessen.<strong>de</strong><br />
wolfgang.willig@rpgi.hessen.<strong>de</strong><br />
Hofhansel, Dr. 0381/4035 – 43 0381/49 – 22665 armin.hofhansel@lallf.mvnet.<strong>de</strong><br />
Witt<br />
0381/4035 – 440<br />
Dahle, Dr.<br />
Heller<br />
Schrage, Dr.<br />
Renker<br />
Niesar, Dr.<br />
0511/4005 – 2161<br />
0511/4005 – 2203<br />
0228/703 – 2120<br />
0228/703 – 2122<br />
02261/7010 – 310<br />
0511/4005 – 3161 joerg.dahle@lwk-nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />
jobst.heller@lwk-nie<strong>de</strong>rsachsen.<strong>de</strong><br />
0228/703 – 2102 reiner.schrage@lwk.nrw.<strong>de</strong><br />
gerhard.renker@lwk.nrw.<strong>de</strong><br />
02261/7010 – 333 info@forstschutz.nrw.<strong>de</strong><br />
Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier Jostock, Frau 0651/9494 – 528 0651/9494 –77528 pflanzenschutz@add.rlp.<strong>de</strong><br />
Saarland Landwirtschaftskammer für das Saarland, Abt. Landbewirtschaftung -<br />
Pflanzenschutzdienst, Dillinger Str. 67, 66822 Lebach<br />
Sachsen Sächsisches Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 7 -<br />
Pflanzliche Erzeugung, Referat 75 – Pflanzengesundheit und Diagnose -<br />
Söbrigener Str. 3a, 01326 Dres<strong>de</strong>n-Pillnitz<br />
Sachsen-Anhalt Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG), Dezernat<br />
Pflanzenschutz, Strenzfel<strong>de</strong>r Allee 22, 06406 Bernburg<br />
Schleswig-Holstein Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz,<br />
Umwelt, Ref. Pflanzengesundheit/Koordination, Grüner Kamp 15-17,<br />
24768 Rendsburg<br />
Thüringen Thüringer Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft Jena, Abt. Pflanzenproduktion, Referat<br />
Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 101, 99090 Erfurt<br />
BMELV, Ref. 512 <strong>Bund</strong>esministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,<br />
Ref. 512, Postfach 14 02 70, 53107 Bonn<br />
JKI/AG Julius Kühn-Institut, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />
Pflanzengesundheit (AG), Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig, Stahnsdorfer<br />
Damm 81, 14532 Kleinmachnow<br />
Seite 90 von 97<br />
Falch, Frau 06881/928 – 109 06881/928 – 100 karen.falch@lwk-saarland.<strong>de</strong><br />
Schmie<strong>de</strong>knecht, Dr.<br />
Möwes, Frau Dr.<br />
0351/85 304 – 21<br />
0351/2612 – 7515<br />
0351/85 304 – 44<br />
0351/2612 – 7599<br />
gunter.schmie<strong>de</strong>knecht@smul.sachsen.<strong>de</strong><br />
maureen.moewes@smul.sachsen.<strong>de</strong><br />
Sperling, Frau Dr. 03471/334 – 340 03471/334 – 108 ursel.sperling@llfg.mlu.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />
Krause, Frau<br />
03471/334 – 352<br />
anita.krause@llfg.mlu.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />
Matthey 04331/9453 – 390 04331/9453 – 399 jmatthey@lksh.<strong>de</strong><br />
Nußbaum, Dr.<br />
Roick<br />
Hüsch, Herr<br />
Neikes, Frau<br />
Unger, Dr.<br />
Müller, Frau Dr.<br />
0361/550681 – 31 0361/550681 – 40 pflanzengesundheit@tll.thueringen.<strong>de</strong><br />
0228/99 529 – 3973<br />
0228/99 529 – 4289<br />
0531/299 – 3370<br />
033203/48 – 377<br />
0228/99 529 – 55<br />
3595<br />
0531/299 – 3007<br />
033203/48 – 385<br />
stefan.huesch@bmelv.bund.<strong>de</strong><br />
christiane.neikes@bmelv.bund.<strong>de</strong><br />
ag@jki.bund.<strong>de</strong><br />
petra.mueller@jki.bund.<strong>de</strong>
<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />
3.1.3. Ressourcen, die zur Unterstützung <strong>de</strong>r amtlichen Kontrollen eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
Hierunter wer<strong>de</strong>n auch ergänzen<strong>de</strong> Tätigkeiten und Koordination verstan<strong>de</strong>n. Siehe hierzu auch<br />
§ 57 (2) Nr. 5 PflSchG 4 .<br />
Das Julius Kühn-Institut, Institut Pflanzengesundheit, unterstützt die amtlichen phytosanitären<br />
Kontrollen durch:<br />
� Erfassung, Prüfung, Bearbeitung und Weiterleitung von Meldungen aus Deutschland an<br />
zuständige Behör<strong>de</strong>n im In- und Ausland über<br />
� Sendungen mit Schadorganismenbefall,<br />
� Sendungen, die nicht <strong>de</strong>n Einfuhranfor<strong>de</strong>rungen entsprechen,<br />
� Auftreten von Quarantäneschadorganismen und neuen Schadorganismen,<br />
� Maßnahmen gegen solche Schadorganismen in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn,<br />
� Weiterleitung entsprechen<strong>de</strong>r Meldungen aus an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaaten an die<br />
<strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>r,<br />
� Koordination <strong>de</strong>r Aufklärung entsprechen<strong>de</strong>r Einzelfälle, z.B. Rück- und<br />
Vorwärtsverfolgung von Sendungen län<strong>de</strong>rübergreifend und in Bezug auf das Ausland<br />
sowie Aufklärung von Befallsquellen,<br />
� Information an<strong>de</strong>rer verantwortlicher Behör<strong>de</strong>n und Zielgruppen sowie ggf. <strong>de</strong>r<br />
Öffentlichkeit über<br />
� pflanzengesundheitliche Regelungen <strong>de</strong>s In- und Auslands<br />
� wissenschaftliche Daten zu Schadorganismen, Datenblätter z. B. zu<br />
Anoplophora glabripennis, Diabrotica virgifera virgifera<br />
� technische Daten zu Verfahren und Metho<strong>de</strong>n<br />
� Risikosituationen im In- und Ausland<br />
� Informationen an die EG über<br />
� technische Berichte zu EG-Entscheidungen,<br />
� Berichte über Ergebnisse zu Monitorings etc.<br />
� Koordination von pflanzengesundheitlichen Maßnahmen in Deutschland<br />
� Einzelvorgänge, Fachgespräche und ggf. Leitlinien zu<br />
� einheitlichen Inspektions- und Untersuchungsverfahren,<br />
� Behandlungs-/ Entsorgungsmaßnahmen und Verfahren,<br />
� gezielten Erhebungen zum Auftreten von Schadorganismen in Deutschland<br />
o<strong>de</strong>r bei Einfuhren,<br />
� allgemeinen Verfahrensfragen,<br />
� Interpretation von pflanzengesundheitlichen Regelungen <strong>de</strong>s In- und<br />
Auslands,<br />
� Vorbereitung und Begleitung von Inspektionen durch das EG-Pflanzenschutzinspektorat<br />
(FVO).<br />
4 Mitwirkung an und Begleitung von Programmen und Maßnahmen, einschließlich <strong>de</strong>r Überwachung, <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Europäischen Union zur Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ein- und<br />
Verschleppung von Schadorganismen sowie <strong>de</strong>r Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Diagnose von Schadorganismen und<br />
<strong>de</strong>r Wahrnehmung von Referenzfunktionen<br />
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3.2. Laboratorien<br />
<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />
Die Diagnoselabore im Bereich Pflanzengesundheit sind Bestandteil <strong>de</strong>r amtlichen<br />
Pflanzenschutzdienste, Verwaltungsvorschriften gibt es in <strong>de</strong>r Regel nicht. Lediglich ein Labor<br />
ist in privater Hand. Ein Labor ist im selben Lan<strong>de</strong>samt Bestandteil einer nicht für <strong>de</strong>n<br />
Pflanzenschutz zuständigen Abteilung (Bran<strong>de</strong>nburg).<br />
Relevante amtliche Diagnoselabore in <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit:<br />
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen; Pflanzenschutzdienst, Bonn<br />
- Sächsische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Pflanzengesundheit<br />
und Diagnose; Dres<strong>de</strong>n<br />
- Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (unter Aufsicht <strong>de</strong>r<br />
Sächsischen Lan<strong>de</strong>sanstalt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, zuständig für erste<br />
Labortests auf Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus und Ralstonia solanacearum<br />
an Kartoffeln, Nossen<br />
- Lan<strong>de</strong>samt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt/O<strong>de</strong>r,<br />
Referat 44 Saatenanerkennung und Diagnose in Zossen; Bran<strong>de</strong>nburg<br />
- Bayerische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Freising<br />
- Pflanzenschutzamt <strong>de</strong>r Landwirtschaftkammer Nie<strong>de</strong>rsachsen, Hannover<br />
- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Pflanzenbau und Pflanzenschutz,<br />
Umwelt, Kiel<br />
- Thüringer Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Jena<br />
- Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Dezernat Pflanzenschutz,<br />
Sachsen-Anhalt, Bernburg<br />
- Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR), Rheinhessen Nahe Hunsrück (Bad<br />
Kreuznach) und Rheinpfalz (Neustadt/Weinstraße)<br />
- Lan<strong>de</strong>samt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Rostock<br />
- Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Außenstelle<br />
Stuttgart<br />
- Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen, Wetzlar<br />
- Behör<strong>de</strong> für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Pflanzengesundheitskontrolle, Hamburg<br />
Privates Labor:<br />
Südzucker; Rain/Lech: Unter Vertrag und Aufsicht <strong>de</strong>r Bayerischen Lan<strong>de</strong>sanstalt für<br />
Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, zuständig für erste Labortests auf Clavibacter<br />
michiganensis subsp. sepedonicus und Ralstonia solanacearum an Kartoffeln.<br />
3.3. Kontrollsystem Pflanzengesundheit<br />
Übersichtsdarstellung <strong>de</strong>s Kontrollsystems<br />
Die Funktionsweise <strong>de</strong>s phytosanitären Kontrollsystems wird <strong>de</strong>tailliert im Kompendium zur<br />
Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland dargestellt. Dieses Kompendium wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m<br />
Ziel erarbeitet, die phytosanitären Maßnahmen auf Grundlage <strong>de</strong>r Pflanzengesundheitsrichtlinie<br />
<strong>de</strong>s Rates (RL 2000/29/EG) in Deutschland zu harmonisieren. Im Rahmen eines durch die<br />
Län<strong>de</strong>r finanzierten Projekts koordinierte das Institut Pflanzengesundheit <strong>de</strong>s JKI die<br />
Erarbeitung, Zusammenstellung und Vereinheitlichung <strong>de</strong>r Fachbeiträge, die durch Experten <strong>de</strong>r<br />
Pflanzenschutzdienststellen sowie Mitarbeiter <strong>de</strong>s Instituts erstellt wur<strong>de</strong>n. Es beinhaltet<br />
Beschreibungen <strong>de</strong>r Kontrollabläufe einschließlich pflanzengesundheitlicher Maßnahmen,<br />
Verweise auf gelten<strong>de</strong> Rechtsvorschriften, Datenblätter <strong>de</strong>r wichtigsten Quarantäneschadorganismen<br />
sowie Formular- und Dokumentenmuster.<br />
Zollamtliche Überwachung<br />
Der Warenverkehr über die Grenze <strong>de</strong>s Zollgebiets <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft wird<br />
zollamtlich überwacht. Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, sonstige Gegenstän<strong>de</strong> und Schadorganismen,<br />
die pflanzengesundheitlichen Regelungen unterliegen, dürfen nur über bestimmte,<br />
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<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />
im <strong>Bund</strong>esanzeiger veröffentlichte Eingangsorte eingeführt wer<strong>de</strong>n. Die Zollstellen können<br />
Sendungen mit Schadorganismen o<strong>de</strong>r Befallsgegenstän<strong>de</strong>n anhalten (§ 61 PflSchG).<br />
Unterliegen die einzuführen<strong>de</strong>n Waren pflanzengesundheitlichen Regelungen, müssen sie nach<br />
§ 7a PBVO unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst <strong>de</strong>s Eingangsortes angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Sie wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdienst kontrolliert. Die zollamtliche Abfertigung kann nur<br />
abgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienst festgestellt hat, dass die pflanzengesundheitlichen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt sind und er die Einfuhrfähigkeit <strong>de</strong>r Ware schriftlich<br />
bestätigt. Wenn Tatsachen o<strong>de</strong>r Erkenntnisse vorliegen, die auf einen Befall mit Quarantänescha<strong>de</strong>rregern<br />
o<strong>de</strong>r neuen Scha<strong>de</strong>rregern gemäß § 4a <strong>de</strong>r PBVO schließen lassen, können<br />
nach § 8 (4) <strong>de</strong>r PBVO auch nicht beschaupflichtige Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und<br />
sonstige Gegenstän<strong>de</strong> kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach § 7b <strong>de</strong>r PBVO müssen alle Sendungen sogenannter Risikowarenarten vor <strong>de</strong>r Einfuhr<br />
aus Drittlän<strong>de</strong>rn beim zuständigen Pflanzenschutzdienst angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn zur<br />
Verpackung Verpackungsholz verwen<strong>de</strong>t wird. Risikowarenarten sind in einer vom JKI im<br />
<strong>Bund</strong>esanzeiger veröffentlichten Risikowarenliste aufgelistet. Die für diese Sendungen<br />
verwen<strong>de</strong>ten Holzverpackungen dürfen vom Zoll nur freigegeben wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r zuständige<br />
Pflanzenschutzdienst <strong>de</strong>m Einführer eine Bescheinigung über die Kontrolle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verzicht<br />
auf eine Kontrolle ausgestellt hat.<br />
Pflanzengesundheitskontrolle<br />
Die Pflanzengesundheitskontrolle ist EU-weit harmonisiert und wird im Regelfall am Eingangsort<br />
durchgeführt. Nach Richtlinie 2004/103/EG können I<strong>de</strong>ntitäts- und phytosanitäre Kontrollen<br />
anstelle am Eingangsort am Bestimmungsort durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Der Pflanzenschutzdienst<br />
am Eingangsort führt in je<strong>de</strong>m Fall die Dokumentenkontrolle durch und prüft, ob die<br />
Voraussetzungen für eine Bestimmungsortkontrolle gegeben sind (§ 8b (1) PBVO / Richtlinie<br />
2004/103/EG). Ist dieses <strong>de</strong>r Fall, fin<strong>de</strong>n die Nämlichkeitskontrolle und die Pflanzengesundheitsuntersuchung<br />
am Bestimmungsort statt. Insbeson<strong>de</strong>re für Pflanzen zum Anpflanzen ist<br />
damit eine wesentlich effizientere Kontrolle auf Einhaltung <strong>de</strong>r Bestimmungen möglich.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Nichteinhaltung phytosanitärer Anfor<strong>de</strong>rungen bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen<br />
und sonstigen Gegenstän<strong>de</strong>n mit Ursprung in Drittlän<strong>de</strong>rn erfolgt eine Beanstandungsmeldung<br />
an <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdienst <strong>de</strong>s Ursprungslan<strong>de</strong>s. Die Pflanzenschutzdienste in Deutschland<br />
sowie die Europäische Kommission und die zuständigen Stellen in <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten wer<strong>de</strong>n<br />
darüber informiert. Hierfür wird unter an<strong>de</strong>rem das elektronische System EUROPHYT genutzt.<br />
Wird bei <strong>de</strong>n Kontrollen von Sendungen o<strong>de</strong>r in Betrieben festgestellt, dass die Gefahr <strong>de</strong>r<br />
Einschleppung o<strong>de</strong>r Ausbreitung von Schadorganismen besteht, ergreift <strong>de</strong>r zuständige<br />
Pflanzenschutzdienst gemäß § 4a, § 9 o<strong>de</strong>r § 13g <strong>de</strong>r PBVO Maßnahmen, um diese Gefahr<br />
abzuwen<strong>de</strong>n.<br />
Phytosanitäre Kontrollen wer<strong>de</strong>n richtlinienkonform sowie risikogerecht ausgerichtet. Nach<br />
Verordnung (EG) 1756/2004 können für bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse<br />
(Ausnahme: Pflanzen zum Anpflanzen) auf <strong>de</strong>r Grundlage vorher durchgeführter Risikobewertungen<br />
reduzierte Kontrollfrequenzen angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kontrollmetho<strong>de</strong>n und Techniken sind <strong>de</strong>tailliert im „Kompendium zur Pflanzengesundheitskontrolle<br />
in Deutschland“ beschrieben. In Abbildung 2 ist das Ablaufschema <strong>de</strong>r Pflanzengesundheitskontrolle<br />
in Deutschland dargestellt.<br />
3.4. Kooperation <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong>n mit verwandten Zuständigkeiten<br />
Das BMELV ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Ressorts, insbeson<strong>de</strong>re auf<br />
<strong>de</strong>n Gebieten Umweltschutz, Gesundheit, Wirtschaft und in Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />
Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Zoll. Des Weiteren übernimmt das BMELV die Außenvertretung im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit (bilaterale Kontakte mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn, Beratungen auf EU-<br />
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<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />
Ebene, regionale und internationale Kontakte). Das JKI nimmt in seiner Funktion als<br />
„Koordinierungs- und Kontaktstelle für pflanzengesundheitliche Fragen“ nach Artikel 1 (4) <strong>de</strong>r<br />
Richtlinie 2000/29/EG Aufgaben <strong>de</strong>r Information, Beratung und Koordination pflanzengesundheitlicher<br />
Maßnahmen in Deutschland in engem Zusammenwirken mit <strong>de</strong>n Pflanzenschutzdiensten<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r wahr. Diese Aufgaben wer<strong>de</strong>n vor allem durch regelmäßige<br />
Besprechungen mit <strong>de</strong>n Fachreferenten für Pflanzengesundheit <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, weitere<br />
themenbezogene Beratungen und ständige Kontakte auf Fachebene wahrgenommen.<br />
3.5. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen<br />
Das JKI führt jährlich jeweils einen zweitägigen bun<strong>de</strong>sweiten Workshop für Inspektoren durch<br />
(ca. 100 Inspektoren). Die Schwerpunkte wechseln und wer<strong>de</strong>n aktuellen Bedürfnissen und<br />
Themen angepasst. Auch für die Fachreferenten wird jährlich eine zweitägige Veranstaltung<br />
angeboten, die <strong>de</strong>m fachlichen Austausch dient.<br />
Fortbildungsmaßnahmen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, Kooperation von Län<strong>de</strong>rn<br />
Die spezifische Schulung <strong>de</strong>r Inspektoren wird auf lokaler Ebene organisiert. Die Inspektoren<br />
erhalten Unterweisungen und nehmen an Lehrgängen teil, die z. T. auch überregional<br />
organisiert sind. Die spezielle Ausbildung in Bezug auf pflanzengesundheitliche Kontrollen<br />
besteht im Wesentlichen darin, die erfahrenen Inspektoren zu begleiten, dieses erfolgt auch<br />
län<strong>de</strong>rübergreifend.<br />
Das Kompendium (siehe 3.3.) soll <strong>de</strong>n Inspektoren <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r im<br />
Bereich Quarantäne als umfassen<strong>de</strong>, einheitliche, fachliche Aus- und Fortbildungsgrundlage für<br />
die Durchführung sämtlicher phytosanitärer Maßnahmen in Deutschland dienen, sowie<br />
verbesserte, effizientere Kontrollen unterstützen. In <strong>de</strong>r Regel nehmen die in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn mit<br />
amtlichen phytosanitären Kontrollen beauftragten Personen regelmäßig an Aus- und<br />
Fortbildungsmaßnahmen teil. Der jährliche Bedarf wird durch Abfrage zentral ermittelt.<br />
Angeboten wer<strong>de</strong>n zum einen so genannte <strong>Stand</strong>ard-Aus- und Fortbildungsprogramme und<br />
zum an<strong>de</strong>ren regionale, lan<strong>de</strong>sweite o<strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Fortbildungsmöglichkeiten. Als<br />
<strong>Stand</strong>ard-Aus- und Fortbildungsprogramme wer<strong>de</strong>n beispielsweise Lehrgänge zum Erlernen<br />
von Fachenglisch, zum Umgang mit <strong>Stand</strong>ard-Software, zum Verwaltungsrecht und<br />
Verwaltungskostenrecht, zum Konfliktmanagement und zur Mitarbeiterführung sowie zur<br />
Korruptionsbekämpfung angeboten. Daneben wer<strong>de</strong>n spezielle Fachveranstaltungen,<br />
beispielsweise interne und externe Schulungen zu aktuellen Themen <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit,<br />
acker- und gartenbauliche Veranstaltungen, Pflanzenschutztagungen o<strong>de</strong>r Fachtagungen <strong>de</strong>r<br />
Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft für die Aus- und Fortbildung genutzt. Die<br />
Teilnahme erfolgt entsprechend <strong>de</strong>r Bedarfsermittlung, eingeschränkt durch finanzielle<br />
Möglichkeiten bei <strong>de</strong>n Reisekosten und behör<strong>de</strong>ninterne Festlegungen. Die Dokumentation über<br />
die absolvierte Fortbildung/Schulung liegt bei <strong>de</strong>r Personalakten führen<strong>de</strong>n Stelle <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong><br />
vor.<br />
4. Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung<br />
<strong>Bund</strong>esweite Notfallpläne (Leitlinien) im Bereich Pflanzengesundheit liegen für einzelne<br />
Schadorganismen von Pflanzen vor: Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus, Diabrotica<br />
virgifera, Anoplophora glabripennis etc.<br />
Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Vorbereitungen im Hinblick auf ein Auftreten bestimmter<br />
Quarantäneschadorganismen getroffen (z. B. in Form von Notfallplänen o<strong>de</strong>r<br />
Handlungskonzepten). Beispiele sind:<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg: Allgemeinverfügungen Diabrotica virgifera virgifera<br />
Bayern: Allgemeinverfügungen Asiatischer Laubholzbockkäfer und Diabrotica virgifera virgifera<br />
Bran<strong>de</strong>nburg: Notfallplan Diabrotica virgifera virgifera<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen: Allgemeinverfügung und Maßnahmenplan Diabrotica virgifera virgifera<br />
Nordrhein-Westfalen: Allgemeinverfügung Diabrotica virgifera virgifera<br />
Rheinland-Pfalz: Allgemeinverfügung und Maßnahmenplan Diabrotica virgifera virgifera<br />
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<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />
Sachsen: Notfallplan Diabrotica virgifera virgifera<br />
5. Regelungen für Audits <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong><br />
Im Bereich <strong>de</strong>r Pflanzengesundheit besteht eine <strong>Bund</strong>-Län<strong>de</strong>r-Auditgruppe „Phytosanitäre<br />
Kontrollen“, <strong>de</strong>ren Arbeit durch Beschluss <strong>de</strong>r Abteilungsleiter „Landwirtschaftliche Erzeugung“<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vom Mai 2005 autorisiert ist. Sie hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
- Evaluierung <strong>de</strong>r phytosanitären amtlichen Kontrollen und<br />
- Entwicklung eines einheitlichen Qualitätssicherungssystems durch die amtlichen<br />
Pflanzenschutzdienste in Deutschland.<br />
Die Auditgruppe nimmt ihre Aufgaben durch Bereisungen <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste und<br />
Erstellung von Berichten mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen wahr.<br />
6. Maßnahmen zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r arbeitstechnischen Kriterien<br />
nach <strong>de</strong>r VO (EG) Nr.882/2004<br />
6.1. Unparteilichkeit, Qualität und Konsistenz <strong>de</strong>r Kontrollen<br />
Die für <strong>de</strong>n Bereich Pflanzengesundheit zuständigen Behör<strong>de</strong>n sind Institutionen <strong>de</strong>s<br />
öffentlichen Rechts und damit unparteilich und unabhängig.<br />
6.2. Ausschluss von Interessenkonflikten<br />
siehe 6.1; siehe dazu auch RL 2000/29/EG Artikel 2 (1) g.<br />
Es gilt die Richtlinie <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esregierung zur Korruptionsprävention in <strong>de</strong>r <strong>Bund</strong>esverwaltung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums <strong>de</strong>s Inneren. Bei <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn liegen hierzu Erlasse und<br />
Verwaltungsvorschriften vor.<br />
6.3. Angemessene Laborkapazität, Gebäu<strong>de</strong> und Ausrüstungen<br />
Die Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und das JKI sind für die Durchführung ihrer Aufgaben<br />
entsprechend ausgestattet, in <strong>de</strong>r Regel sind alle erfor<strong>de</strong>rlichen phytosanitären Untersuchungen<br />
möglich (siehe hierzu auch Ziffer 3.2). Ggf. erfolgt die Einbeziehung <strong>de</strong>s JKI als Referenzlabor<br />
bei komplizierten Untersuchungen bzw. die Einbeziehung von geeigneten Labors an<strong>de</strong>rer<br />
Pflanzenschutzdienste. Die Diagnose <strong>de</strong>r Quarantäneschadorganismen erfolgt entsprechend<br />
gültiger EU-Richtlinien bzw. anhand vorliegen<strong>de</strong>r EPPO – Diagnoseprotokolle. Die<br />
Geräteausrüstung entspricht grundsätzlich <strong>de</strong>m gegenwärtigen <strong>Stand</strong> <strong>de</strong>r Technik. Die IT-<br />
Vernetzung <strong>de</strong>r Kontroll- und Untersuchungsbereiche ist gegeben.<br />
6.4. Ausreichen<strong>de</strong> Anzahl von angemessen qualifiziertem und erfahrenem Personal<br />
Die personellen Ressourcen insbeson<strong>de</strong>re bei erfahren<strong>de</strong>m Personal in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und auf<br />
<strong>Bund</strong>esebene sind knapp bemessen. Es ist schwierig, die Erfüllung <strong>de</strong>r vorgeschriebenen<br />
Aufgaben in angemessener Zeit und Qualität zu erfüllen.<br />
6.5. Angemessene rechtliche Vollmachten<br />
Im Pflanzenschutzgesetz (§ 63) ist <strong>de</strong>r Zugang <strong>de</strong>r Inspektoren zu Grundstücken und<br />
Räumlichkeiten für die Durchführung <strong>de</strong>r Kontrollen geregelt. Die Veranlassung von<br />
pflanzengesundheitlichen Maßnahmen, wenn erfor<strong>de</strong>rlich, ist ebenfalls geregelt im<br />
Pflanzenschutzgesetz und in <strong>de</strong>r PBVO. Die Inspektoren haben einen Dienstausweis ihrer<br />
zuständigen Behör<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r diese Berechtigungen enthält. Der Zugang zu <strong>de</strong>n Räumlichkeiten ist<br />
ohne Begleitung <strong>de</strong>s Zolls möglich.<br />
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<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />
Abb. 2. Ablaufschema Pflanzengesundheitskontrolle<br />
Seite 96 von 97
6.6. Dokumentierte Verfahren<br />
<strong>Stand</strong> Januar <strong>2012</strong><br />
Die Verfahren für die phytosanitären Kontrollen sind ausführlich im Kompendium zur<br />
Pflanzengesundheitskontrolle in Deutschland beschrieben und stehen online <strong>de</strong>m amtlichen<br />
Pflanzenschutzdienst in <strong>de</strong>r jeweils aktualisierten Fassung zur Verfügung.<br />
Elektronisches Verfahren PGZ-Online zur Beantragung von Ex-und Importen<br />
Seit <strong>de</strong>m 01.01.2009 wer<strong>de</strong>n die Beantragung und weitere Bearbeitung von Ex- und<br />
Importvorgängen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen <strong>de</strong>utschlandweit über die<br />
gemeinsame Internetplattform <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste ‚PGZ-Online‘ (www.pgz-online.<strong>de</strong>)<br />
abgewickelt. Über diese einheitliche Plattform können Antragsteller ihre Anträge stellen und<br />
Inspektoren <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste diese weiter bearbeiten und abschließen. Hiermit<br />
wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n Antragsdaten auch die von <strong>de</strong>n Inspektoren <strong>de</strong>r Pflanzenschutzdienste <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r eingegebenen Untersuchungsergebnisse sowie die für die Untersuchung angefallenen<br />
Gebühren in elektronischer Form dokumentiert. Die Datenbank bietet zu<strong>de</strong>m zahlreiche<br />
Auswertemöglichkeiten für die Pflanzenschutzdienste sowie eine Statistik-Schnittstelle, über die<br />
das JKI je<strong>de</strong>rzeit die relevanten Daten herunterla<strong>de</strong>n kann. Die Län<strong>de</strong>r können bei Bedarf<br />
Recherchen z.B. über Drittlan<strong>de</strong>xporte o<strong>de</strong>r -importe durchführen.<br />
6.7. Aufbewahrungspflicht <strong>de</strong>r Aufzeichnungen<br />
Buchführung in Erzeugerbetrieben<br />
Die Importeure von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Befallsgegenstän<strong>de</strong>n sind<br />
verpflichtet, sich bei ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst amtlich registrieren zu lassen (§<br />
13n (1) PBVO). Nach § 13n (4) sind in registrierten Betrieben Aufzeichnungen zu führen über<br />
erzeugte, eingeführte, gelagerte o<strong>de</strong>r an an<strong>de</strong>re abgegebene Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Befallsgegenstän<strong>de</strong>.<br />
Nach § 13e <strong>de</strong>r PBVO ist <strong>de</strong>r Pflanzenpass, o<strong>de</strong>r falls <strong>de</strong>r Pflanzenpass aus einem Etikett und<br />
einem Warenbegleitpapier besteht, das Warenbegleitpapier, min<strong>de</strong>stens für die Dauer eines<br />
Jahres aufzubewahren. Über je<strong>de</strong> Sendung sind Aufzeichnungen unter Hinweis auf <strong>de</strong>n<br />
zugehörigen Pflanzenpass zu führen und diese Aufzeichnungen für die Dauer von min<strong>de</strong>stens<br />
drei Jahren aufzubewahren. Besteht <strong>de</strong>r Pflanzenpass aus einem Etikett und ist eine<br />
Aufbewahrung nicht möglich, so ist eine Abschrift <strong>de</strong>s Pflanzenpasses aufzubewahren.<br />
Nachweise <strong>de</strong>r Pflanzengesundheitszeugnisse<br />
Regelungen zu <strong>de</strong>n Aufbewahrungspflichten und -fristen sind in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn unterschiedlich<br />
geregelt. Sie betragen zwischen zwei und zehn Jahren.<br />
In PGZ-Online (siehe 6.6) stehen die Daten <strong>de</strong>r letzten drei Jahre aktuell zur Verfügung. Um<br />
<strong>de</strong>n Aufbewahrungspflichten nachzukommen, sollen Daten, die älter als drei Jahre sind, in<br />
einem Archiv gehalten wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m je<strong>de</strong>rzeit recherchiert wer<strong>de</strong>n kann. Ein Archiv <strong>de</strong>r Daten,<br />
die zwei Jahre zurückliegen, wird <strong>de</strong>rzeit erstellt.<br />
7. Überprüfung und Anpassung <strong>de</strong>s Plans<br />
Aus RL 2000/29/EG Artikel 1 (4) ergibt sich die Zuständigkeit <strong>de</strong>s JKI, die jährlich notwendigen<br />
Anpassungen vorzunehmen und die Län<strong>de</strong>r entsprechend zu beteiligen.<br />
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Anlage: Nationale Referenzlaboratorien<br />
<strong>Stand</strong>: 4. März 2011<br />
Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />
I Futtermittel und<br />
Lebensmittel<br />
für Milch und<br />
Milcherzeugnisse<br />
zur Durchführung von<br />
Analysen und Tests auf<br />
Zoonosen<br />
(Salmonellen); (RL<br />
2003/99/EG; VO(EG)<br />
Nr. 2169/2003)<br />
zur Überwachung von<br />
marinen Biotoxinen;<br />
(Entscheidung<br />
93/383/EWG)<br />
für die Überwachung<br />
von Viren und<br />
Bakterien in zweischaligen<br />
Weichtieren,<br />
(Entscheidung<br />
1999/313/EG)<br />
für Listeria<br />
monocytogenes<br />
für koagulase positive<br />
Staphylokokken<br />
einschließlich<br />
Staphylokokkus aureus<br />
für Escherichia coli,<br />
einschließlich<br />
verotoxinbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> E.<br />
coli (VTEC)<br />
Fachgebiet Institution<br />
Analysen und Tests bei Milch und<br />
Produkten auf Milchbasis<br />
hinsichtlich saprophytärbakteriologischer,somatischzytologischer<br />
und chemischphysikalischer<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen;<br />
Durchführung von Analysen und<br />
Tests auf Zoonosen (Salmonellen);<br />
Max Rubner-Institut<br />
Haid-und-Neu-Str. 9<br />
76131 Karlsruhe<br />
Tel:. +49 - 721 6625 0<br />
Fax: +49 - 721 6625 111<br />
e-mail: praesi<strong>de</strong>nt@mri.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
Kontrolle mariner Biotoxine; <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
Kontrolle bakterieller und viraler<br />
Muschelkontaminatioen<br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
Listeria monocytogenes <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
koagulase positive Staphylokokken<br />
einschließlich Staphylokokkus<br />
aureus<br />
Escherichia coli, einschließlich<br />
verotoxinbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> E. coli (VTEC)<br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
für Campylobacter Campylobacter <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong>
Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />
für Parasiten<br />
(insbeson<strong>de</strong>re<br />
Trichinellen,<br />
Echinokokken,<br />
Anisakis)<br />
Antibiotikaresistenz;<br />
(RL 2003/99/EG)<br />
für tierisches Protein in<br />
Futtermitteln<br />
für Rückstän<strong>de</strong> von<br />
Tierarzneimitteln und<br />
Schadstoffen in<br />
Lebensmitteln tierischer<br />
Herkunft:<br />
a) Für die in Anhang I<br />
Gruppe A Nummern 1,<br />
2, 3 und 4, Gruppe B<br />
Nummer 2 Buchstabe d<br />
und Gruppe B<br />
Nummer 3 Buchstabe d<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG<br />
aufgeführten<br />
Rückstän<strong>de</strong><br />
b) Für die in Anhang I<br />
Gruppe B Nummer 1<br />
und Gruppe B<br />
Nummer 3 Buchstabe e<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG<br />
aufgeführten<br />
Rückstän<strong>de</strong> sowie für<br />
Carbadox- und<br />
Olaquindox<br />
c) Für die in Anhang I<br />
Fachgebiet Institution<br />
SEITE 2 VON 6<br />
Trichinellose <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
Echinokokkose Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Anisakis Max Rubner-Institut<br />
Haid-und-Neu-Str. 9<br />
76131 Karlsruhe<br />
Tel:. +49 - 721 6625 0<br />
Fax: +49 - 721 6625 111<br />
e-mail: praesi<strong>de</strong>nt@mri.bund.<strong>de</strong><br />
Antibiotikaresistenzen <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
tierisches Eiweiß in Futtermitteln <strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
Alle Gruppen <strong>de</strong>s Anhangs I <strong>de</strong>r<br />
RL 96/23/EG<br />
<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />
Lebensmittelsicherheit<br />
Postfach 15 64<br />
38005 Braunschweig<br />
Tel.: +49 – 531 – 21497– 0<br />
Fax: +49 – 531 – 21497– 299<br />
e-mail: poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />
-gesamt für a bis d -
Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />
Gruppe A Nummer 5<br />
und Gruppe B<br />
Nummer 2<br />
Buchstaben a, b und e<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG<br />
aufgeführten<br />
Rückstän<strong>de</strong><br />
d) Für die in Anhang I<br />
Gruppe B Nummer 2<br />
Buchstabe c und<br />
Gruppe B Nummer 3<br />
Buchstaben a, b und c<br />
<strong>de</strong>r Richtlinie 96/23/EG<br />
aufgeführten<br />
Rückstän<strong>de</strong><br />
für transmissible<br />
spongiforme<br />
Enzephalopathien<br />
(TSE), (VO(EG) Nr.<br />
999/2001)<br />
für Zusatzstoffe zur<br />
Verwendung in <strong>de</strong>r<br />
Tierernährung,<br />
(VO(EG) Nr.<br />
1831/2003)<br />
für Stoffe, die dazu<br />
bestimmt sind, mit<br />
Lebensmitteln in<br />
Berührung zu kommen<br />
für Pestizidrückstän<strong>de</strong><br />
a) Getrei<strong>de</strong> und<br />
Futtermittel<br />
b) Lebensmittel<br />
tierischen Ursprungs<br />
und Waren mit hohem<br />
Fettanteil<br />
c) Obst und Gemüse,<br />
einschließlich<br />
Erzeugnisse mit hohem<br />
Wasseranteilund<br />
hohem Säuregehalt<br />
d) Metho<strong>de</strong>n zum<br />
Nachweis eines<br />
einzigen Rückstan<strong>de</strong>s<br />
für Schwermetalle in<br />
Futtermittel und<br />
Lebensmittel<br />
Fachgebiet Institution<br />
Transmissible spongiforme<br />
Enzephalopathien , (§ 4 Abs. 2<br />
TierSG)<br />
Zusatzstoffe zur Verwendung in<br />
<strong>de</strong>r Tierernährung<br />
Stoffe, die dazu bestimmt sind, mit<br />
Lebensmitteln in Berührung zu<br />
kommen<br />
Getrei<strong>de</strong> und Futtermittel<br />
Lebensmittel tierischen Ursprungs<br />
und Waren mit hohem Fettanteil<br />
Obst und Gemüse, einschließlich<br />
Erzeugnisse mit hohem<br />
Wasseranteilund hohem<br />
Säuregehalt<br />
Metho<strong>de</strong>n zum Nachweis eines<br />
einzigen Rückstan<strong>de</strong>s<br />
Schwermetalle in Futtermittel und<br />
Lebensmittel<br />
SEITE 3 VON 6<br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />
Lebensmittelsicherheit<br />
Postfach 15 64<br />
38005 Braunschweig<br />
Tel.: +49 – 531 – 21497– 0<br />
Fax: +49 – 531 – 21497– 299<br />
e-mail: poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />
-gesamt für a bis d -<br />
<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />
Lebensmittelsicherheit<br />
Postfach 15 64
Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />
Fachgebiet Institution<br />
für Mykotoxine Mykotoxine<br />
38005 Braunschweig<br />
Tel.: +49 – 531 – 21497– 0<br />
Fax: +49 – 531 – 21497– 299<br />
e-mail: poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
e-mail: poststelle@bfr.bund.<strong>de</strong><br />
für polyzyklische<br />
aromatische<br />
Kohlenwasserstoffe<br />
(PAK)<br />
für Dioxin und PCB in<br />
Futtermittel und<br />
Lebensmittel<br />
für gentechnisch<br />
verän<strong>de</strong>rte Organismen<br />
II Tiergesundheit<br />
für Klassische<br />
Schweinepest (RL<br />
2001/89/EG)<br />
für Afrikanische<br />
Pfer<strong>de</strong>pest;<br />
(RL 92/35/EG und<br />
RL 2006/437/EG)<br />
für Geflügelpest (RL<br />
2005/94/EG)<br />
polyzyklische aromatische<br />
Kohlenwasserstoffe (PAK)<br />
Dioxin und PCB in Futtermittel<br />
und Lebensmittel<br />
gentechnisch verän<strong>de</strong>rte<br />
Organismen<br />
Klassische Schweinepest; (§ 4<br />
Abs. 2 TierSG)<br />
Afrikanische Pfer<strong>de</strong>pest; (§ 4 Abs.<br />
2 TierSG)<br />
<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />
Lebensmittelsicherheit<br />
Postfach 15 64<br />
38005 Braunschweig<br />
Tel.: +49 – 531 – 21497– 0<br />
Fax: +49 – 531 – 21497– 299<br />
e-mail: poststelle@bvl.bund.<strong>de</strong><br />
<strong>Bund</strong>esinstitut für Risikobewertung,<br />
Postfach 33 00 13<br />
14191 Berlin<br />
Tel:: +49 – 30 – 8412 – 0<br />
Fax: +49 – 30 – 8412 – 4741<br />
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<strong>Bund</strong>esamt für Verbraucherschutz und<br />
Lebensmittelsicherheit<br />
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Fax: +49 – 531 – 21497– 299<br />
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Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Geflügelpest; (§ 4 Abs. 2 TierSG) Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong>
Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />
für Newcastle-<br />
Krankheit (RL<br />
92/66/EWG)<br />
für vesikuläre<br />
Schweinekrankheit,<br />
(RL 92/119/EWG)<br />
Fachgebiet Institution<br />
Newcastle-Krankheit, (§ 4 Abs. 2<br />
TierSG)<br />
vesikuläre Schweinekrankheit, (§ 4<br />
Abs. 2 TierSG)<br />
für Fischkrankheiten Fischkrankheiten, (§ 4 Abs. 2<br />
TierSG)<br />
für<br />
Muschelkrankheiten,<br />
(RL 95/70/EG)<br />
Tollwut (Entscheidung<br />
2000/258/EWG)<br />
für<br />
Blauzungenkrankheit,<br />
(RL 2000/75/EG)<br />
für Afrikanische<br />
Schweinepest, (RL<br />
2002/60/EG)<br />
für Maul- und<br />
Klauenseuche, (RL<br />
2003/85/EG)<br />
Muschelkrankheiten, (§ 4 Abs. 2<br />
TierSG)<br />
SEITE 5 VON 6<br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Tollwut, (§ 4 Abs. 2 TierSG) Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Blauzungenkrankheit, (§ 4 Abs. 2<br />
TierSG)<br />
Afrikanische Schweinepest, (§ 4<br />
Abs. 2 TierSG)<br />
Maul- und Klauenseuche, (§ 4<br />
Abs. 2 TierSG)<br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong><br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong>
Referenzlaboratorium Nationales Referenzlaboratorien gemäß Artikel 33 <strong>de</strong>r VO(EG) Nr. 882/2004<br />
Fachgebiet Institution<br />
für Brucellose Brucellose <strong>de</strong>r Rin<strong>de</strong>r, Schweine,<br />
Schafe und Ziegen, (§ 4 Abs. 2<br />
TierSG)<br />
SEITE 6 VON 6<br />
Friedrich-Loeffler-Institut –<br />
<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Tiergesundheit<br />
Südufer 10<br />
17493 Greifswald – Insel Riems<br />
Tel.: +49 - 3 83 51 – 71 0<br />
Fax: +49 - 3 83 51 – 71 151<br />
e-mail: poststelle@fli.bund.<strong>de</strong>
Land: <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland Berichtszeitraum:<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württ.<br />
Berlin<br />
Bremen<br />
Bran<strong>de</strong>nburg<br />
Hessen<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Schleswig-H.<br />
Gesamt<br />
Hun<strong>de</strong><br />
Katzen<br />
Rin<strong>de</strong>r<br />
Equi<strong>de</strong>n<br />
Schafe<br />
Ziegen<br />
schweine<br />
steunen<strong>de</strong><br />
Sonstige<br />
Anhang V<br />
Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten von Tollwutfällen<br />
Datum Gebiet<br />
Haustiere<br />
keine<br />
Tollwutfälle<br />
Fuchs<br />
Mar<strong>de</strong>r<br />
Waschbär<br />
Wolf<br />
Dachs<br />
Mar<strong>de</strong>r<br />
Wildtiere<br />
an<strong>de</strong>re Musteli<strong>de</strong>n<br />
an<strong>de</strong>re Fleischfresser<br />
Wildschwein<br />
Rehwild<br />
Rotwild<br />
Damwild<br />
Sonstige<br />
Fle<strong>de</strong>rmaus<br />
keine<br />
Humanfälle<br />
Humanexposition<br />
Gesamt
Land<br />
BW<br />
BY<br />
BB<br />
BE<br />
HB<br />
HH<br />
HE<br />
MV<br />
NI<br />
NW<br />
RP<br />
SL<br />
SH<br />
SN<br />
ST<br />
TH<br />
Gesamt<br />
Anhang II<br />
Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikelk 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r Rin<strong>de</strong>rbrucellose und über das ( nicht unter die Entscheidung 2002/677EG fallen<strong>de</strong>) Programm<br />
zur Überwachung und Tilgung dieser Seuche<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
Gesamtzahl<br />
Rin<strong>de</strong>r<br />
Tiere<br />
Amtl. anerk.<br />
brucellosefreier<br />
Bestand infizierte Bestän<strong>de</strong> Überwachung Untersuchung von Verdachtsfällen<br />
Anzahl<br />
%<br />
Anzahl<br />
%<br />
Anzahl<br />
getest.<br />
R.bestän<strong>de</strong><br />
serologische Tests<br />
Anzahl<br />
getest.<br />
Tiere<br />
Anzahl<br />
infiz.<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
Unters. Sammelmilchproben Aborte<br />
Epi<strong>de</strong>miologische Untersuchuing<br />
Anzahl<br />
getest.<br />
R.bestän<strong>de</strong><br />
Anzahl<br />
getest.<br />
Tiere o<strong>de</strong>r<br />
Pools<br />
Anzahl<br />
infizierter<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
Anzahl<br />
gemelk.<br />
Aborte,<br />
unge.<br />
d. Ursache<br />
Anzahl<br />
Aborte<br />
weg.<br />
Brucella-<br />
Infektionen<br />
Anzahl<br />
Isolier<br />
ungen von<br />
Brucellaabor<br />
tus<br />
Anzahl<br />
Tiere<br />
mit<br />
serolog.<br />
Bluttest<br />
Anzahl<br />
susp.<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
Anzahl positiver Tiere<br />
Serolo. BST<br />
Anzahl<br />
mikrob.<br />
unters.<br />
Tiere<br />
Anzahl<br />
Tiere<br />
mit mikrob.<br />
Positiv<br />
befund
BW<br />
BY<br />
BB<br />
BE<br />
HB<br />
HH<br />
HE<br />
MV<br />
NI<br />
NW<br />
RP<br />
SL<br />
SH<br />
SN<br />
ST<br />
TH<br />
Gesamt<br />
Anzahl getesteter<br />
Rin<strong>de</strong>rbestän<strong>de</strong><br />
Anzahl getest.<br />
Tiere<br />
Anzahl infiz.<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
Anhang III<br />
Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r enzootischen Rin<strong>de</strong>rleukose und über das ( nicht unter die Entscheidung 2002/677EG<br />
fallen<strong>de</strong>) Programm zur Überwachung und Tilgung dieser Seuche<br />
Land<br />
Gesamtzahl Rin<strong>de</strong>r<br />
Bestän<strong>de</strong> Tiere<br />
Überwachung<br />
serologische Tests Untersuchung von Sammelmilchproben<br />
Anzahl getesteter<br />
Rin<strong>de</strong>rbestän<strong>de</strong><br />
Anzahl getest.<br />
Tiere o<strong>de</strong>r<br />
Pools 1)<br />
Anzahl infiz.<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
Tumoren<br />
Verdacht bestätigt<br />
an<strong>de</strong>re<br />
Ursachen 2)<br />
Fälle<br />
Tumoren<br />
an<strong>de</strong>re<br />
Ursachen 2)<br />
Prozentsatz<br />
amtl anerk.<br />
leukosefreier<br />
Bestand
Land 1)<br />
BW<br />
BY<br />
BB<br />
BE<br />
HB<br />
HH<br />
HE<br />
MV<br />
NI<br />
NW<br />
RP<br />
SL<br />
SH<br />
SN<br />
ST<br />
TH<br />
Gesamt<br />
Gesamtzahl Rin<strong>de</strong>r<br />
Amtlich anerk. tuberkulose<br />
freier Bestand<br />
Bestän<strong>de</strong> Tiere Anzahl Bestän<strong>de</strong> % Anzahl Bestän<strong>de</strong> %<br />
Anhang I<br />
Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r Rin<strong>de</strong>rtuberkulose<br />
und über das ( nicht unter die Entscheidung 2002/677EG fallen<strong>de</strong>) Programm zur Überwachung und Tilgung dieser Seuche<br />
Infizierte Bestän<strong>de</strong> Routinemäßige Tuberk.-probe<br />
Abstand zwischen<br />
routinem Tuberk.probe<br />
2)<br />
Anzahl getesteter<br />
Tiere 3)<br />
Anzahl Tuberkulinproben<br />
vor Aufnahme in die<br />
Bestän<strong>de</strong> ( Anhang A<br />
Teil I<br />
Nr. 2 Buchst. c ) 3.<br />
Gedanken<br />
strich Ziff. 1 <strong>de</strong>r RL<br />
64/432/EWG )<br />
Anzahl Tiere mit<br />
tuberkuloseverd.<br />
Läsionen, die auch<br />
histop. und bakt.<br />
untersucht<br />
wur<strong>de</strong>n<br />
Anzahl Tiere mit<br />
Positivbefund bei<br />
bakteriologischer<br />
Untersuchung<br />
1) Wenn <strong>de</strong>r Status <strong>de</strong>r amtlich anerkannten Seuchenfreiheit nicht für das gesamte Hoheitsgebiet <strong>de</strong>s Mitgliedstaats gewährt wur<strong>de</strong>, sind ausführliche regionale Angaben erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
2) Folgen<strong>de</strong> Buchstaben-Co<strong>de</strong>s sind zu verwen<strong>de</strong>n: a) Keine routinemäßige Tests, b) Tests einmal im Jahr, c) Tests alle zwei Jahre, d) Tests alle drei Jahre, e) Tests alle 3 Jahre bei 24 Monate alten Tieren,<br />
f) Tests alle vier Jahre, g) An<strong>de</strong>re (bitte angeben).
Bekämpfung <strong>de</strong>r Aujeszkyschen Krankkheit;<br />
Untersuchungen im Jahr ……. in <strong>de</strong>n nach Artikel 10 <strong>de</strong>r Richtlinie 64/432/EWG anerkannten <strong>Bund</strong>eslän<strong>de</strong>rn<br />
<strong>Bund</strong>esland<br />
Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg<br />
Bayern<br />
Berlin<br />
Bran<strong>de</strong>nburg<br />
Bremen<br />
Hamburg<br />
Hessen<br />
Mecklenburg-V<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Saarland<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Sachsen<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Thüringen<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Art10-04 AK.xls / Pi<br />
Anzahl<br />
Schweine<br />
insgesamt(1)<br />
Anzahl<br />
untersuchter<br />
Schweine<br />
davon<br />
positiv<br />
in %<br />
Anzahl<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
insgesamt(1)<br />
Achtung: Bestän<strong>de</strong>/Tiere insgesamt!!!<br />
davon Zuchtbestän<strong>de</strong>(1)<br />
Anzahl<br />
untersuchter<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
davon<br />
positiv<br />
in %
Anhang VII<br />
Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten von Milzbrand (Rin<strong>de</strong>r und<br />
Schweine), Schweinebrucellose und transmissibler Gastroenteritis (Schweine)<br />
Datum <strong>de</strong>s Berichts: Land: <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland (A): Zahl <strong>de</strong>r Ausbrüche<br />
(B): Datum <strong>de</strong>r letzten Bestätigung<br />
Region<br />
Gesamt<br />
A<br />
B<br />
A<br />
B<br />
A<br />
B<br />
Milzbrand<br />
Rin<strong>de</strong>r<br />
Milzbrand<br />
Schweine<br />
Schweinebrucellose<br />
Transmissible<br />
Gastroenteritidis
Anhang VI<br />
Kriterien für die Übermittlung <strong>de</strong>r Angaben gem. Artikel 8 <strong>de</strong>r RL 64/432/EWG über das Auftreten <strong>de</strong>r Maul- und<br />
Klauenseuche (MKS), <strong>de</strong>r infektiösen bovinen Pleuropneumonie (CBPP), <strong>de</strong>r vesikulären Schweinekrankheit (VSK), <strong>de</strong>r<br />
klassischen Schweinepest (KSP)und <strong>de</strong>r afrikanischen Schweinepest (ASP)<br />
Tierseuchenmel<strong>de</strong>system<br />
Datum <strong>de</strong>s Berichts: Land: <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland (A): Zahl <strong>de</strong>r Ausbrüche<br />
(B): Datum <strong>de</strong>r letzten Bestätigung<br />
Region<br />
Gesamt<br />
A<br />
B<br />
A<br />
B<br />
A<br />
B<br />
MKS<br />
VSK<br />
Rin<strong>de</strong>rpest<br />
CBPP<br />
BT<br />
KSP<br />
KSP (Wildsch.)<br />
ASP<br />
ND<br />
AI<br />
PEE<br />
Ves. Stom.<br />
PPR<br />
Lumpy Skin Disease<br />
Ziegenpocken
Tab. 1: BHV1-Situation per ......... beim Milch- und Mutterkühen inklusive <strong>de</strong>r weiblichen Jungrin<strong>de</strong>raufzucht je BHV1-Kategorie<br />
BHV1 - Situation per …….. bei Milch- und Mutterkühen inklusive Nachzucht in Stück je BHV1 - Kategorie<br />
<strong>Bund</strong>esland Kategorien<br />
Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg<br />
Bayern<br />
Berlin<br />
Bran<strong>de</strong>nburg<br />
Bremen<br />
Hessen<br />
Hamburg<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Thüringen<br />
Gesamt<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
BHV1-frei<br />
insgesamt<br />
davon<br />
BHV1-frei<br />
ohne Impfung<br />
BHV1-frei<br />
mit Impfung<br />
Sanierungsbest.<br />
Insgesamt<br />
davon<br />
Sanierungsbest.<br />
mit Impfung<br />
Sanierungsbest.<br />
ohne Impfung<br />
Sonstige<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
Gesamt
Tab. 2: Prozentualer Anteil <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Rin<strong>de</strong>r insgesamt in <strong>de</strong>n aufgeführten BHV1-Kategorien bei Milch- und<br />
Mutterkühen sowie <strong>de</strong>ren weibliche Nachzucht<br />
<strong>Bund</strong>esland Kategorien<br />
Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg<br />
Bayern<br />
Berlin<br />
Bran<strong>de</strong>nburg<br />
Bremen<br />
Hessen<br />
Hamburg<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen<br />
Sachsen-<br />
Anhalt<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Thüringen<br />
Gesamt<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
Anz. Bestän<strong>de</strong><br />
Rin<strong>de</strong>r insges.<br />
BHV1-frei<br />
insgesamt<br />
(%)<br />
davon<br />
BHV1-frei<br />
ohne Impfung<br />
(%)<br />
BHV1-frei<br />
mit Impfung<br />
(%)<br />
Sanierungsbest.<br />
Insgesamt<br />
(%)<br />
davon<br />
Sanierungsbest.<br />
mit Impfung<br />
(%)<br />
Sanierungsbest.<br />
ohne Impfung<br />
(%)<br />
Sonstige<br />
Bestän<strong>de</strong><br />
(%)