Bekanntmachung Nr. 06/01/021 über die anerkannten Betriebe im ...
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V = anerkannter Betrieb, der nach § 28 Abs. 3 FMV als Vertreter des Herstellers<br />
folgende Zusatzstoffe , Vormischungen oder Futtermittel aus einem Drittland,<br />
das nicht Vertragsstaat des Abkommens <strong>über</strong> den Europäischen Wirtschaftsraum<br />
ist, einführt:<br />
- unter Buchstabe A bezeichnete Zusatzstoffe oder Einzelfuttermittel,<br />
- unter Buchstabe B bezeichnete Vormischungen,<br />
- Mischfuttermittel, <strong>die</strong> unter Verwendung von Vormischungen mit Leistungsförderern<br />
oder Zusatzstoffen zur Verhütung der Histomoniasis oder<br />
der Kokzidiose hergestellt worden sind<br />
Spalte 9 – Hinweis –<br />
[1] = Betrieb mit besonderer Genehmigung nach § 29a Abs. 2 FMV zur Herstellung<br />
von Mischfuttermitteln, bei welchen der Anteil der Vormischungen mit Leistungsförderern<br />
oder Zusatzstoffen zur Verhütung der Histomoniasis oder der<br />
Kokzidiose bis zu 0,05 vom Hundert der Gesamtmasse des Mischfuttermittels<br />
vermindert werden darf<br />
[2] = Betrieb mit besonderer Genehmigung nach § 29a Abs. 1 FMV zur unmittelbaren<br />
Zugabe von Leistungsförderern oder Zusatzstoffen zur Verhütung der<br />
Histomoniasis oder der Kokzidiose zu Mischfuttermitteln