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Bekanntmachung Nr. 06/01/021 über die anerkannten Betriebe im ...

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-5-<br />

V = anerkannter Betrieb, der nach § 28 Abs. 3 FMV als Vertreter des Herstellers<br />

folgende Zusatzstoffe , Vormischungen oder Futtermittel aus einem Drittland,<br />

das nicht Vertragsstaat des Abkommens <strong>über</strong> den Europäischen Wirtschaftsraum<br />

ist, einführt:<br />

- unter Buchstabe A bezeichnete Zusatzstoffe oder Einzelfuttermittel,<br />

- unter Buchstabe B bezeichnete Vormischungen,<br />

- Mischfuttermittel, <strong>die</strong> unter Verwendung von Vormischungen mit Leistungsförderern<br />

oder Zusatzstoffen zur Verhütung der Histomoniasis oder<br />

der Kokzidiose hergestellt worden sind<br />

Spalte 9 – Hinweis –<br />

[1] = Betrieb mit besonderer Genehmigung nach § 29a Abs. 2 FMV zur Herstellung<br />

von Mischfuttermitteln, bei welchen der Anteil der Vormischungen mit Leistungsförderern<br />

oder Zusatzstoffen zur Verhütung der Histomoniasis oder der<br />

Kokzidiose bis zu 0,05 vom Hundert der Gesamtmasse des Mischfuttermittels<br />

vermindert werden darf<br />

[2] = Betrieb mit besonderer Genehmigung nach § 29a Abs. 1 FMV zur unmittelbaren<br />

Zugabe von Leistungsförderern oder Zusatzstoffen zur Verhütung der<br />

Histomoniasis oder der Kokzidiose zu Mischfuttermitteln

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