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EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer

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R<strong>UND</strong> UM DIE VERSICHERUNG<br />

VON EIGENHEIM <strong>UND</strong> HAUSHALT<br />

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EIGENHEIM- <strong>UND</strong><br />

<strong>HAUSHALTSVERSICHERUNG</strong>EN


Inhaltsverzeichnis<br />

Wichtige Fragen zum Abschluss einer Eigenheim-<br />

oder Haushaltsversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

1. Haushaltsversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Was ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Was gehört alles zum versicherten Wohnungsinhalt? . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Welche Gefahren werden üblicherweise versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Feuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Sturmschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Leitungswasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Glasbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Einbruchdiebstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Ist fremdes Eigentum auch versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Welche Kosten werden (zusätzlich) ersetzt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Was passiert mit der Versicherung bei einem Wohnungswechsel? . . . . . . 11<br />

Wann zahlt die Haushaltsversicherung nicht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

Haftpflichtversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

2. Eigenheimversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Was ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Welche Gefahren werden üblicherweise versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Feuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Sturmschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Leitungswasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Glasbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

Einbruchdiebstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

Was ist nicht versichert?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Mit welcher Versicherungssumme wird Ihr Gebäude versichert? . . . . . . . 19<br />

Was sollte während der Laufzeit des Vertrages noch beachtet werden?. . . 19<br />

Was passiert mit der Versicherung bei Veräußerung der Liegenschaft? . . . 20<br />

Was erhalten Sie im Schadensfall? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Eigentümerhaftpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

3. FAQs, Tipps und Begriffserklärungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Was versteht man unter der Sachversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Was versteht man unter einer Haftpflichtversicherung?. . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Was sind Obliegenheiten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Worüber muss Sie die Versicherung beim Antrag informieren? . . . . . . . . . 22


Wie lange ist ein Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden?. . . . 23<br />

Was gilt, wenn die Polizze vom Antrag abweicht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

Ab wann besteht Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

Kann man vom Versicherungsvertrag zurücktreten? . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

Was bedeutet eine Wertanpassung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Welche Versicherungssumme soll gewählt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Summenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Quadratmeterversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Was bedeutet Zeitwert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Was bedeutet Neuwert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Was bedeutet ein Selbstbehalt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Was bedeutet Unterversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Was bedeutet Erstes Risiko? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Was bedeutet der Begriff Überversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Gibt es ein Recht auf Kulanz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Kann ein langjähriger Versicherungsvertrag vor Ablauf<br />

der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Kann ein Dauerrabatt zurückgefordert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

Was versteht man unter einem Unterjährigkeitszuschlag?. . . . . . . . . . . . . 27<br />

Was müssen Sie in dem Kündigungsschreiben anführen? . . . . . . . . . . . . 27<br />

Was versteht man unter einer Außenversicherung?. . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

Was wird von den Versicherungen (normalerweise) nicht versichert? . . . . 28<br />

Was sollten Sie vor Vertragsabschluss klären? (= Checkliste) . . . . . . . . . . 29<br />

Tipps für einen bestehenden Versicherungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Was Sie im Schadensfall tun sollten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

4


Wichtige Fragen zum Abschluss einer Eigenheim-<br />

oder Haushaltsversicherung<br />

Die Broschüre gibt einen Überblick der wichtigsten Fragen in der Haushaltsversicherung,<br />

in der Eigenheim (Gebäude)versicherung und der privaten<br />

Haftpflichtversicherung, die üblicherweise in diesen Versicherungen enthalten<br />

ist. Alle Zahlenangaben, die Sie in dieser Broschüre vorfinden werden, sind<br />

lediglich Richtwerte, da jedes Versicherungsunternehmen eigene Versicherungsbedingungen<br />

hat. Die angegebenen Werte gehen jeweils von den unverbindlichen<br />

Mustervertragsbedingungen des Verbandes für Versicherungsunternehmen<br />

Österreichs für die entsprechenden Versicherungssparten aus. Sie<br />

können unter www.vvo.at aus dem Internet geladen werden.<br />

Die Broschüre möchte auch häufig verwendete Versicherungsbegriffe erklären<br />

und wichtige Tipps geben.<br />

Sie ersetzt keinesfalls eine Beratung mit einem Versicherungsvermittler (Versicherungsagent<br />

oder Versicherungsmakler), sondern soll als Hilfe verstanden<br />

werden.<br />

Überlegen Sie was für Sie notwendig ist und was nicht.<br />

Bei einigen Versicherungen können die Versicherungsbedingungen über das<br />

Internet angefordert und Prämien „on-line“ berechnet werden. Holen Sie<br />

sich daher vor dem Abschluss verschiedene Angebote ein.<br />

5


1. Haushaltsversicherung<br />

Die Haushaltsversicherung besteht aus einer Sachversicherung, mit der der<br />

Wohnungsinhalt versichert ist und einer privaten Haftpflichtversicherung.<br />

Die Haftpflichtversicherung umfasst den Versicherungsnehmer sowie dessen<br />

im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen.<br />

Die Ausführungen gehen von folgenden Bedingungen aus:<br />

Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001)<br />

Was ist versichert?<br />

Die Sachversicherung leistet Ersatz für Zerstörung, Abhandenkommen (nicht<br />

verlieren!) oder Beschädigung der versicherten Gegenstände. Bei den versicherten<br />

Gegenständen handelt es sich um jene Sachen, die zum Wohnungsinhalt<br />

gehören. Voraussetzung für eine Haushaltsversicherung ist allerdings,<br />

das die Wohnung mindestens 270 Tage im Jahr bewohnt wird.<br />

Was gehört alles zum versicherten Wohnungsinhalt?<br />

Zum versicherten Wohnungsinhalt gehört alles, was üblicherweise zur Einrichtung<br />

zählt und zum Gebrauch oder Verbrauch dient:<br />

Vorzimmer Boden, Wände,<br />

Decke, Fenster,<br />

Türen, Beleuchtung,<br />

Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />

bewegliches<br />

Inventar<br />

Schlafzimmer<br />

Badezimmer Boden, Wände,<br />

Decke, Fenster,<br />

Türen, Beleuchtung,<br />

Schalter,<br />

Einrichtungsgegenstände,<br />

Handtücher,<br />

etc.<br />

Kinderzimmer<br />

6<br />

Boden, Wände,<br />

Decke, Fenster,<br />

Türen, Beleuchtung,<br />

Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />

Bettwäsche<br />

Boden, Wände,<br />

Decke, Fenster,<br />

Türen. Beleuchtung,<br />

Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />

Spielzeug


WC Boden, Wände, Gegenstände<br />

Decke, Fenster,<br />

Türen, Beleuchtung,<br />

Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />

bewegliches<br />

Inventar<br />

7<br />

des persönlichen<br />

Bedarfes<br />

Abstellraum Boden, Wände, Wert-<br />

Decke, Fenster,<br />

Türen, Beleuchtung,<br />

Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />

bewegliches<br />

Inventar<br />

gegenstände<br />

Küche Boden, Wände, ausschließlich<br />

Decke, Fenster,<br />

Türen, Beleuchtung,<br />

Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />

sämtliche<br />

Küchengeräte<br />

genutztes<br />

Kellerabteil,<br />

Garage,<br />

Schuppen,<br />

bei Ein- und<br />

Zweifamilienhäusern<br />

auch<br />

Nebengebäude<br />

und<br />

Gartenhäuser<br />

Wohnzimmer Boden, Wände, Gemeinschaft-<br />

Decke, Fenster,<br />

Türen, Beleuchtung,<br />

Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />

TV-, Video-,<br />

Audiogeräte, Bücher,<br />

Zeitschriften, Videokassetten,Schallplatten,Musikkassetten,<br />

CDs, Tonbänder,<br />

etc.<br />

lich genutzte<br />

Abstellräume,<br />

Stiegenhäuser,<br />

Gänge,<br />

Dachböden<br />

Kleidung, Schuhe,<br />

Toilettenartikel,<br />

Sportgeräte, Fotound<br />

Filmausrüstung,<br />

Hobbyutensilien<br />

Schmuck, Münzen,<br />

Briefmarken, Bilder,<br />

Aktien, Wertpapiere,<br />

Sparbücher,<br />

Wechsel, Bargeld,<br />

Schecks<br />

Stellagen, Möbel,<br />

Werkzeug, Fahrräder,<br />

Kfz-Zubehör, Reiseund<br />

Sportutensilien,<br />

Schlauchboote,<br />

Wäsche, Lebensmittel,Wirtschaftsvorräte,<br />

Kühl-,<br />

Waschgeräte und<br />

Heizmaterial, sowie<br />

sonstiger Bodenund<br />

Kellerkram, nicht<br />

aber Pelzmäntel<br />

Gartenmöbel,<br />

Gartengeräte,<br />

Kinderwagen,<br />

Krankenstuhl,<br />

gesicherte Fahrräder<br />

Nicht versichert sind: Kraftfahrzeuge, Landfahrzeuge und Motorboote,<br />

Geschäfts- und Sammelgelder, unverarbeitete Edelsteine<br />

und Edelmetalle sowie ungefasste Perlen.


Für Wertpapiere, Einlagebücher, sonstige Urkunden und Sammlungen ist es<br />

sinnvoll, Aufzeichnungen führen. Von wertvollen Einzelstücken sollten Rechnungen<br />

aufbewahrt und Fotos angefertigt werden. Kunstgegenstände, wertvolle<br />

Instrumente, etc. gehören in eine Inventarliste als Beilage zum Antrag.<br />

Diese Verzeichnisse sollten gesondert von den Wertsachen aufbewahrt werden.<br />

Welche Gefahren werden üblicherweise versichert?<br />

Feuer<br />

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch Brand, Blitzschlag,<br />

Explosion und Flugzeugabsturz. Ersetzt werden auch die Abbruch-, Aufräumungs-,<br />

Lösch- und Sonderabfallkosten. Als Blitz gelten jedenfalls nur der<br />

direkte Blitzschlag. Vielfach werden in der letzten Zeit auch indirekte Blitzschäden<br />

mitversichert. Unter indirekten Blitzschäden versteht man jene Schäden,<br />

die durch momentane Überspannung an den elektrischen Leitungen Schäden<br />

verursacht werden. Daher ist es ratsam, sich das Angebot einzelner<br />

Unternehmen genau anzusehen, ob sie auch gegen diese Schäden Versicherungsschutz<br />

bieten.<br />

Sturmschäden<br />

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden die durch Sturm (wenn nachweislich<br />

eine Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h vorherrscht), Hagel,<br />

Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden. Die<br />

Sachen müssen zerstört, beschädigt oder abhanden gekommen sein. Nur aufgrund<br />

besonderer Vereinbarung werden Aufräumungskosten, Abbruchkosten<br />

und dergleichen ersetzt. Dies betrifft auch, Geld, unverarbeitete Edelmetalle,<br />

ungefasste Perlen, Edelsteine und Wertpapiere.<br />

Leitungswasser<br />

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden am Inventar durch Austreten<br />

von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen<br />

von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.<br />

Glasbruch<br />

Versichert werden Schäden, die durch Bruch an der Gebäudeverglasung,<br />

Wandspiegeln sowie an Möbel- und Bilderverglasung entstehen. Als Glas gelten<br />

alle Flachgläser (auch Kunststoffverglasungen) bis 5 m 2 . Auch Glastüren<br />

und einfache Spiegelflächen gehören zum Versicherungsumfang. Nicht aber<br />

8


Hohlgläser wie Vasen, Beleuchtungskörper, Aquarien, optische Gläser, Verglasungen<br />

von Maschinen und Geräten, Kunstverglasungen sowie sehr teure<br />

Spiegel.<br />

Von der Gesamtversicherungsprämie betrachtet, hat diese Sparte einen<br />

hohen Prämienanteil, die aber nicht unbedingt enthalten sein muss.<br />

Einbruchdiebstahl<br />

Ein Einbruch ist immer dann gegeben, wenn sich jemand gewaltsam (das heißt<br />

ohne Verwendung eines Nachschlüssels) Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten verschafft<br />

hat. Versichert ist auch die Beraubung. Dabei werden Sachen unter<br />

Androhung oder Anwendung von Gewalt weggenommen oder deren Herausgabe<br />

erzwungen.<br />

Bei Wertgegenständen hängt die maximale Entschädigungshöhe auch von<br />

der Aufbewahrungsart ab, wobei diese immer – wie auch in der nachstehenden<br />

Tabelle ersichtlich – mit einem von der Gesamtversicherungssumme<br />

unabhängigen Betrag begrenzt ist. Diese Werte können Sie mit einer individuellen<br />

Summenfestsetzung erhöhen.<br />

Aufbewahrungsart Bargeld, Valuten, Schmuck, Edelsteine,<br />

Einlagebücher ohne Briefmarken- und<br />

Losungswort bis Münzsammlungen<br />

In – auch – unversperrten Möbelstücken<br />

oder im ungepanzerten Safe<br />

€ 1.816,62 € 7.944,01<br />

Davon freiliegend, auch in Handkasse<br />

und Schatulle<br />

Im versperrten, eisernen feuerfesten<br />

€ 363,36 € 2.180,19<br />

Geldschrank mit mindestens 100 kg<br />

Eigengewicht<br />

Im versperrten Geldschrank mit über<br />

250 kg Eigengewicht mit besserem<br />

€ 18.168,21<br />

Sicherheitsgrad, im Mauer(Wand-)<br />

Safe mit mindestens einem Schlossschutzpanzer<br />

€ 58.138,27<br />

Ersetzt werden auch jene Kosten für die Wiederherstellung beschädigter<br />

oder Wiederbeschaffung entwendeter Baubestandteile oder Adaptierungen<br />

der Versicherungsräumlichkeiten, sowie die Kosten für die notwendige<br />

Schlossänderungen der Versicherungsräumlichkeiten, bis 726,73 Euro.<br />

9


!<br />

Achtung: Bei einfachem Diebstahl, also wenn der Täter die Sachen nur<br />

entwendet (das ist dann der Fall, wenn Sie den Dieb in die Wohnung lassen),<br />

ist die Entschädigung für Geld- und Geldeswerte mit 363,36 Euro<br />

und für den sonstigen Wohnungsinhalt mit 1.453,46 Euro begrenzt.<br />

Nicht versichert sind, sofern Sie dies nicht ausdrücklich vereinbaren, Vandalismusschäden.<br />

Vandalismus liegt dann vor, wenn Schäden durch böswillige Sachbeschädigung<br />

eines Dritten entstehen. (Der Einbrecher findet keine wertvollen Sachen<br />

und verwüstet Ihre Wohnung).<br />

Die Beträge beziehen sich nur auf das Vorliegen eines Einbruchdiebstahls und<br />

Beraubung.<br />

Es kann bei Versicherungsgesellschaften ein zusätzlicher Selbstbehalt in<br />

den Bedingungen vereinbart sein, wenn Sie in Ihrer Wohnung (Haus) keine<br />

Sicherheitstüre nach Ö-Norm haben.<br />

Ist fremdes Eigentum auch versichert?<br />

Fremdes Eigentum gilt innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten nur dann<br />

als mitversichert, sofern es sich nicht um Sachen von Untermietern oder von<br />

Gästen, die im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes in Ihrem Haus wohnen,<br />

handelt.<br />

Welche Kosten werden (zusätzlich) ersetzt?<br />

Die Kosten für (auch erfolglose) Maßnahmen, die der Versicherte bei einem<br />

Schadenereignis zur Abwendung oder Minderung des Schadens aufgewendet<br />

hat und für notwendig gehalten wurden.<br />

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind diese jedoch mit 5% der Versicherungssumme<br />

begrenzt. Diese Kosten und die Entschädigung für die versicherten<br />

Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme. Die<br />

Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn die Maßnahmen auf Weisung des Versicherers<br />

erfolgte.<br />

Es handelt sich dabei um folgende Kosten:<br />

Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung.<br />

Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die dadurch entstehen,<br />

dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter<br />

Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.<br />

Abbruch- und Aufräumkosten, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versicherungsort,<br />

und soweit sie versicherte Sachen betreffen, und zwar für den<br />

10


!<br />

nötigen Abbruch stehen gebliebener, vom Schaden betroffener Teile sowie<br />

für das Aufräumen einschließlich Sortieren der Reste und Abfälle.<br />

Entsorgungskosten, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung<br />

und Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.<br />

Reinigungskosten, das sind Kosten für die Reinigung der Versicherungsräumlichkeiten<br />

nach einem Schadenereignis.<br />

Was passiert mit der Versicherung bei einem Wohnungswechsel?<br />

Sie können bei jedem Wohnungswechsel den Vertrag mit Wirkung auf den Tag<br />

vor Beginn des Umzuges kündigen. Wird vom Kündigungsrecht anlässlich des<br />

Wohnungswechsels innerhalb Österreichs kein Gebrauch gemacht, gilt die<br />

Versicherung während des Umzuges und dann auch für die neue Wohnung.<br />

Der Wohnungswechsel muss dann schriftlich der Versicherung gemeldet<br />

werden.<br />

Achtung: Dies gilt nicht bei Verträgen, die vor 1989 abgeschlossen<br />

wurden.<br />

Nur wenn Sie Ihren Haushalt zur Gänze aufgeben, fällt das versicherte Interesse<br />

weg (zB Sie ziehen ins Ausland und geben Ihre Wohnung auf) und somit<br />

besteht eine vorzeitige Auflösungsmöglichkeit.<br />

Wann zahlt die Haushaltsversicherung nicht?<br />

wenn Schäden an den versicherten Sachen von Ihnen oder den mitversicherten<br />

Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,<br />

wenn Sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles trotz Mahnung und nach<br />

Ablauf der Zahlungsfrist mit Ihren Prämien im Rückstand sind,<br />

wenn ein Diebstahl durch eine in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer<br />

lebende Person begangen wurde,<br />

wenn die Schäden durch eine Gebäudeversicherung gedeckt und es sich<br />

dabei um Gebäudebestandteile handelt (Tapeten, Wand- oder Deckenverkleidungen,<br />

Verfliesungen, Malerei, Fußböden, geklebte Bodenbeläge,<br />

Kachelofen, offene Kamine, Badewanne, Brausetasse, außerhalb der Mauer<br />

befindliche Teile von Zentralheizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen),<br />

bei Schäden an Baubestandteilen und Gebäudezubehör, wenn sich die Wohnung<br />

in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet,<br />

Vandalismusschäden im Zusammenhang mit Einbruch, sofern die Mitversicherung<br />

solcher Schäden nicht ausdrücklich vereinbart wurde,<br />

11


wenn Sie nur Sengschäden haben (Sie lassen Ihr heißes Bügeleisen stehen<br />

und die Wäsche wird dadurch versengt),<br />

bei Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit laut Zentralanstalt für<br />

Meteorologie weniger als 60 km/h beträgt,<br />

bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser, sondern durch<br />

Plansch-, Reinigungs-, Grund- und Hochwasser entstanden sind,<br />

für Glasschäden, die an Handspiegeln, Beleuchtungskörpern, Hohlgläsern,<br />

Glasdächern, Glasbausteinen und Kochflächen entstehen,<br />

Einzelscheiben und Isolierverglasungen im Ausmaß von mehr als fünf Quadratmetern,<br />

wenn Sie Ihre Wohnung weniger als 270 Tage im Jahr bewohnen,<br />

wenn Sie Ihre Wohnung auch nur für kurze Zeit verlassen und unversperrt<br />

verlassen,<br />

wenn Sie länger als 72 Stunden Ihre Wohnung verlassen und die Hauptwasserleitung<br />

nicht sperren und es kommt zu einem Leitungswasserschaden,<br />

wenn Sie gesetzliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig verletzen. Wenn Sie beispielsweise in Eigenregie die<br />

Elektroinstallationen durchführen, und es kommt – weil Sie dabei nicht<br />

sachgerecht vorgegangen sind – zu einem Zimmerbrand, dann werden die<br />

Versicherer nicht zahlen.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Was leistet die Haftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung?<br />

Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche,<br />

die an den Versicherten in seiner Eigenschaft als Privatperson gestellt<br />

werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Wesentlichen auf Schadenersatzansprüche,<br />

die an den Versicherten oder die mitversicherten Personen<br />

aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben, insbesondere<br />

als Wohnungsinhaber (nicht aber als Haus-/oder Grundstücksbesitzer),<br />

als Arbeitgeber von Hauspersonal,<br />

aus Haltung und Verwendung von Fahrrädern,<br />

aus nicht berufsmäßiger Sportausübung, ausgenommen Jagd,<br />

aus der Haltung von Kleintieren (ausgenommen Hunde) gestellt werden,<br />

aus dem erlaubten Besitz von Hieb,- Stich- und Schusswaffen und aus deren<br />

Verwendung als Sportgerät,<br />

12


als Betreiber einer Rundfunk- oder Fernsehempfangsanlage,<br />

für Sachschäden durch Umweltzerstörung, wenn dieser Versicherungsfall<br />

durch einen einzelnen, plötzlich eingetretenen unvorhergesehenen Vorfall,<br />

ausgelöst wurde.<br />

Wo gilt die Haftpflichtversicherung und was zahlt sie?<br />

Die Privathaftpflichtversicherung gilt – sofern nichts anderes vereinbart ist –<br />

innerhalb Europas und ist mit 145.345,66 Euro (72.672,83 Euro bei Umweltschäden)<br />

begrenzt. Für innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretene<br />

Versicherungsfälle leistet der Versicherer höchstens das Dreifache der Versicherungssumme.<br />

Sie leistet auch den Ersatz von Rettungskosten.<br />

Wer ist versichert?<br />

Der Versicherungsnehmer, der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte<br />

oder Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder. Die Kinder bleiben<br />

zumeist bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern und solange sie über<br />

keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen.<br />

Weiters sind auch Personen versichert, die für den Versicherungsnehmer<br />

häusliche Arbeiten verrichten (außer es handelt sich dabei um einem<br />

Arbeitsunfall im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes).<br />

Wann leistet die Haftpflichtversicherung nicht?<br />

Keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung erhalten Sie, wenn der Schaden<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder durch unterlassenes Handeln<br />

herbeigeführt wurde,<br />

Sie sich oder Ihre Angehörigen selbst zugefügt haben,<br />

unter Angehörigen vorgekommen ist,<br />

in Betrieb und Beruf verursacht wurde,<br />

aus der berufsmäßigen Ausübung eines Sportes,<br />

aus der Jagd entstanden ist,<br />

an geliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder in Verwahrung<br />

genommenen Sachen entstanden ist (zB Mietauto),<br />

an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung,<br />

Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen (so<br />

genannte „Tätigkeitsklausel“) (zB Sie helfen Ihrem Nachbarn beim Zusammenbau<br />

der Möbel und beschädigen diese beim Auspacken),<br />

13


an jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die unmittelbar Gegenstand der<br />

Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind (zB Glasbruch<br />

beim Fensterputzen in einer fremden Wohnung),<br />

durch die Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Luftfahrzeugen<br />

entstehen,<br />

bei Schäden die aus der Lagerung oder Verwendung von Mineralölprodukten<br />

entstehen.<br />

14


2. Eigenheimversicherung<br />

Durch die Eigenheimversicherung wird ein gebautes Objekt (das Eigenheim<br />

bzw dessen Nebengebäude), gegen bestimmte Gefahren (Sturm, Feuer, Einbruch,<br />

etc) versichert. Sie wird öfters auch „Gebäudeversicherung“ genannt.<br />

Die Versicherungssparte „Eigenheimversicherung“ existiert eigentlich gar<br />

nicht. Meist werden aufgrund der Übersichtlichkeit und wegen der gemeinsamen<br />

Prämienbemessungsgrundlage die verschiedenen Versicherungsrisiken<br />

auf einer Polizze zusammengefasst, auf die folgende Versicherungsbedingungen<br />

teilweise oder zur Gänze zur Anwendung kommen.<br />

Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB 2001)<br />

und die Besonderen Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung<br />

(Fassung 2001)<br />

Allgemeinen und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

(AHVB 2004 und EHVB 2004)<br />

Was ist versichert?<br />

Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude (Garagen, Schuppen,<br />

Abstellräume) auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, soweit sie laut<br />

Antrag in der Versicherungssumme eingeschlossen sind.<br />

Unter Gebäude ist der gesamte Baukörper einschließlich der Grund- und Kellermauern<br />

zu verstehen, sowie die mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten<br />

und Adaptierungen (zB Zwischenwände, Zwischendecken, Anstrich,<br />

Tapeten, die geklebten Boden- und Wandbeläge, die Heizungsanlagen, sowie<br />

sämtliche sanitäre Einrichtungen wie Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen<br />

als auch Blitzschutz- und Antennenanlagen bzw Satelittenempfangsanlagen).<br />

Durch Sondervereinbarungen können Sie auch Schäden an Zäunen und Einfriedungen<br />

mitversichern lassen.<br />

Welche Gefahren werden üblicherweise versichert?<br />

Da es sich dabei um eine Kombination von mehreren Versicherungssparten<br />

handelt, spricht man bei der Eigenheimversicherung auch von einer „Bündelversicherung“.<br />

Dabei werden verschiedene Versicherungssparten in einer<br />

15


Polizze zusammengefasst. Sie sollten daher überlegen, welche Sie benötigen<br />

und welche nicht. Die Gebäudeversicherung ersetzt aber nicht eine<br />

Haushaltsversicherung, sondern versichert andere Gefahren (und umgekehrt).<br />

Sie sollten daher auch immer die Ausführungen zur Haushaltsversicherung<br />

beachten.<br />

Feuer<br />

Versichert wird in dieser Sparte unmittelbare Schäden sowie unvermeidbare<br />

Folgeschäden die durch Brand, direkten Blitzschlag (nicht aber indirekte<br />

Blitzschäden, siehe dazu die Ausführungen bei der Haushaltsversicherung),<br />

Explosion, Absturz von Flugzeugen herbeigeführt werden. Weiters Folgeschäden<br />

die beim Brand durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen entstehen,<br />

sowie Aufwendungen (auch erfolglose) die der Versicherungsnehmer zur<br />

Abwendung oder Minderung des Schadens vorgenommen hat.<br />

Darüber hinaus können auch Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten<br />

bis zu einem frei zu vereinbarenden Prozentsatz der Gebäudesumme mitversichert<br />

werden.<br />

Sturmschäden<br />

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden die durch Sturm (wenn nachweislich<br />

eine Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h vorherrscht), Hagel,<br />

Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden. Die<br />

Sachen müssen zerstört, beschädigt oder abhanden gekommen sein. Nur aufgrund<br />

besonderer Vereinbarung werden Aufräumungskosten, Abbruchkosten<br />

und dergleichen ersetzt. Dies betrifft auch Geld, unverarbeitete Edelmetalle,<br />

ungefasste Perlen, Edelsteine und Wertpapiere.<br />

Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen fallen nicht darunter.<br />

Doch bieten manche Versicherer für diese Schadensursachen eine geringe<br />

Entschädigungssumme an.<br />

Leitungswasser<br />

Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch Austreten von Wasser<br />

aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von<br />

Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.<br />

Es wird der Neubauwert ersetzt.<br />

Sie beinhaltet alle Schäden, die an den versicherten Sachen durch Wasseraustritt<br />

entstehen. Weiters sind Bruchkosten einschließlich der erforderlichen<br />

Zusatzarbeiten – Frostschäden, Auftau- und Suchkosten – inkludiert.<br />

Auch werden Aufräumungs-, Abbruch-, Reinigungs- und Abdeckungskosten<br />

ersetzt.<br />

16


!<br />

Es besteht jedoch die Möglichkeit sich zusätzlich gegen Korrosionsschäden<br />

(verursacht durch Rost), Verschleiß und Abnützungen am Rohrsystem, Beseitigungskosten<br />

für Verstopfungsschäden und Schäden an angeschlossenen<br />

Einrichtungen und Armaturen, Schäden an Schwimmbecken, Fußbodenheizungen,<br />

wasserführenden Solaranlagen, gegen Schäden an Leitungsrohren<br />

außerhalb des Gebäudes, sogar für die Kosten für einen Mehrverbrauch an<br />

Wasser infolge eines Leitungsschadens zu versichern.<br />

Glasbruch<br />

Glasdächer, Wintergärten, Treib- und Gewächshäuser und sonstige großflächige<br />

Verglasungen müssen explizit angegeben werden. (Diese sind eventuell<br />

in einer vorhandenen Haushaltsversicherung mit Glasbruchrisiko inkludiert<br />

oder bedürfen einer separaten Glasbruchversicherung.) Versichert sind nur<br />

jene Glasflächen, die in der Polizze angegeben sind (Einzelgläserversicherung).<br />

Es besteht auch die Möglichkeit der Gebäudeglaspauschalversicherung.<br />

Diese umfasst sämtliche Scheiben des Gebäudes, gleichgültig ob sie dem allgemeinen<br />

Gebrauch dienen oder zu vermieteten Räumlichkeiten gehören. Fragen<br />

Sie aber trotzdem nach, ob damit auch alle Glasflächen Ihres Gebäudes<br />

versichert sind.<br />

Von der Gesamtversicherungsprämie betrachtet, hat diese Sparte einen<br />

hohen Prämienanteil, die aber nicht unbedingt enthalten sein muss, wenn Sie<br />

auch eine Haushaltsversicherung haben.<br />

Zu den weiteren Details siehe dazu die Ausführungen bei der Haushaltsversicherung.<br />

Einbruchdiebstahl<br />

Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn unbekannte Dritte sich gewaltsam<br />

Zutritt in das Objekt verschafft haben, und dabei mindestens eine Sache entwenden.<br />

Versichert wird ein bestimmter, in der Polizze angeführter Höchstwert.<br />

Reine Zerstörungsakte, die nicht der Bereicherung der Eindringenden<br />

dienen, fallen unter den Begriff des Vandalismus und müssen gesondert<br />

versichert werden.<br />

Achtung: Bei der „reinen“ Einbruchdiebstahlversicherung im Rahmen der<br />

„Eigenheimversicherung“ ist die Beraubung allerdings nicht versichert.<br />

Von manchen Versicherungen werden bestimmte Sicherheitsstandards<br />

(Sicherheitstüren, Alarmanlagen, bestimmte Schlösser) gefordert.<br />

17


Was ist nicht versichert?<br />

Sengschäden (darunter sind Schäden zu verstehen, die durch Hitzeentwicklung<br />

entstehen, ohne dass es zu einem Brand gekommen ist).<br />

Schäden, die durch eine Sturmflut, durch Überschwemmungen, Muren<br />

oder Lawinen (Lawinendruck) entstehen, auch wenn Sie die Folgen eines<br />

Sturms sind. Auch für Schäden, die durch Bewegung von Erdmassen oder<br />

Felsblöcken entstehen, wenn sie im Zusammenhang mit Bauarbeiten jeglicher<br />

Art entstehen.<br />

Schäden an Gebäuden im Rohbau vor deren Fertigstellung. Für die Feuerversicherung<br />

kann aber eine prämienfreie Rohbaudeckung bis zur Dauer<br />

von 12 Monaten eingeräumt werden. Bei der Sturmversicherung gibt es<br />

eine Deckung gegen eine anteilige Prämie, dabei müssen das Dach<br />

geschlossen, die Decke eingezogen und das Giebelmauerwerk aufgezogen<br />

sein, sowie alle Dachbodenöffnungen (Stiegenaufgänge, Fenster, etc) verschlossen<br />

sein.<br />

Schäden, die durch Witterungsniederschläge, Grund- und Hochwasser, stehende<br />

und fließende Gewässer entstehen oder durch Plansch- oder Reinigungswasser<br />

oder Hausschwamm.<br />

Wenn Schäden an den versicherten Sachen von Ihnen oder den mitversicherten<br />

Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,<br />

wenn Sie zum Zeitpunkt des Schadenfalles trotz Mahnung und nach Ablauf<br />

der Zahlungsfrist mit Ihren Prämien im Rückstand sind,<br />

einfacher Diebstahl und Schäden, die durch Beraubung entstehen, sofern<br />

diese nicht im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ausdrücklich mitversichert<br />

haben.<br />

Vandalismusschäden im Zusammenhang mit Einbruch, sofern die Mitversicherung<br />

solcher Schäden nicht ausdrücklich vereinbart wurde.<br />

Bei Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit laut Zentralanstalt für<br />

Meteorologie weniger als 60 km/h beträgt,<br />

bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser, sondern durch<br />

Plansch-, Reinigungs-, Grund- und Hochwasser entstanden sind,<br />

für Glasschäden, die an Handspiegeln, Beleuchtungskörpern, Hohlgläsern,<br />

Glasdächern, Glasbausteinen und Kochflächen entstehen,<br />

wenn Sie Ihr Haus auch nur für kurze Zeit verlassen und unversperrt lassen,<br />

wenn Sie Ihr Haus länger verlassen und die Hauptwasserleitung nicht sperren<br />

und es kommt zu einem Leitungswasserschaden,<br />

18


wenn Sie gesetzliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig verletzen. Wenn Sie beispielsweise in Eigenregie die<br />

Elektroinstallationen durchführen, und es kommt – weil Sie dabei nicht<br />

sachgerecht vorgegangen sind – zu einem Zimmerbrand, dann werden die<br />

Versicherer nicht zahlen.<br />

Sofern Sie eine wasserführende Heizungsanlage während einer Heizperiode<br />

nicht durchgehend betreiben und sämtliche Leitungen und Anlagen<br />

wegen der Frostgefahr nicht entleeren.<br />

Mit welcher Versicherungssumme wird Ihr Gebäude versichert?<br />

Im allgemeinen ist das Gebäude zum Neuwert versichert. Im Schadensfall werden<br />

deshalb auch die ortsüblichen Kosten für einen Neubau ersetzt und bei<br />

Teilschäden die vollen Reparaturkosten. Voraussetzung für die Neuwertentschädigung<br />

ist in der Regel die Verpflichtung zum Wiederaufbau innerhalb von<br />

drei Jahren. Sollte es ein behördliches Wiederaufbauverbot geben, so kann<br />

an einer anderen Stelle desselben Gemeindegebietes aufgebaut werden.<br />

Wenn sich der Versicherte nicht entschließen kann, innerhalb von drei Jahren<br />

wieder aufzubauen, obwohl kein behördliches Bauverbot vorliegt, so<br />

gibt es eine Entschädigung nur nach dem Zeitwert, höchstens nach dem Verkehrswert.<br />

Damit die Neuwertversicherung auch ihren Zweck erreicht, muss der korrekte<br />

Neubauwert eines Objektes als Versicherungssumme vereinbart sein.<br />

Wenn Unterversicherung vorliegt, wird der Schaden nur anteilig ersetzt werden.<br />

Um mit der richtigen Summe versichert zu sein, sollten Sie den Wert des<br />

Hauses durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen lassen.<br />

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Neubauwert und dem Zeitwert<br />

eines Hauses liegt darin, dass Sie im Totalschadensfall Ihr Haus im gleichen<br />

Ausmaß – ohne Eigenleistungen vollbringen zu müssen – wieder errichtet<br />

erhalten, anstelle mit einer Summe, die in etwa einem Verkaufserlös gleichzusetzen<br />

ist, vorlieb nehmen müssen.<br />

Sollten im Laufe der Jahre durch Zu-, Um- oder Anbauten wesentliche Veränderungen<br />

am Gebäude vorgenommen worden sein, sollten Sie das der Versicherung<br />

mitteilen und Ihre Polizze entsprechend anpassen. Denn machen<br />

Sie das nicht und kommt es zu einem Schadensfall, kann Ihnen die Versicherung<br />

einwenden, dass eine Gefahrenerhöhung vorliegt, für die es keinen<br />

Versicherungsschutz gibt.<br />

Was sollte während der Laufzeit des Vertrages noch beachtet werden?<br />

Von allen Neu-, Um-, Zu- und Anbauten sollten Sie Ihren Versicherer umgehend<br />

verständigen. Davon betroffen ist auch der Einbau einer Zentralheizung,<br />

19


der Ausbau einer Mansarde, etc. Die Versicherungssumme muss dann um diese<br />

Wertsteigerungen erhöht werden, andernfalls kann sich der Versicherer im<br />

Schadensfall auf das Argument der Unterversicherung berufen.<br />

Was passiert mit der Versicherung bei Veräußerung der Liegenschaft?<br />

Wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen, geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer<br />

über. Vom erfolgten Verkauf ist der Versicherer zu verständigen. Sowohl<br />

der Käufer als auch der Versicherer können den Versicherungsvertrag kündigen.<br />

Der Verkäufer haftet allerdings noch für die Prämie. Will der Käufer die<br />

Versicherung kündigen, muss er dies innerhalb eines Monats nach der Eintragung<br />

ins Grundbuch vornehmen. Hat er vom Versicherungsvertrag keine<br />

Kenntnis, muss er innerhalb eines Monats nachdem er von dem bestehenden<br />

Versicherungsvertrag Kenntnis erlangt hat, diesen kündigen.<br />

Was erhalten Sie im Schadensfall?<br />

Bei Teilschäden erhalten Sie die Reparaturkosten, sobald diese von der Versicherung<br />

anerkannt sind. Führen Sie die Reparatur selber durch, müssen Sie<br />

einen Abzug der Umsatzsteuer und der Lohnnebenkosten des Handwerkers<br />

akzeptieren.<br />

Wurde die versicherte Sache gänzlich zerstört, erhalten Sie solange die Wiederbeschaffung<br />

oder Wiederherstellung nicht erfolgt ist, nur eine Teilentschädigung.<br />

Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie erst, wenn feststeht, dass<br />

das Gebäude wieder hergestellt wird. Andernfalls erhalten Sie nur den Zeitwert<br />

als Gesamtentschädigung.<br />

Eigentümerhaftpflicht<br />

Eine Haftpflichtversicherung ist bei der Eigenheimversicherung üblicherweise<br />

dabei. (Beachten Sie dazu auch die Ausführungen bei der Hapftpflichtversicherung.)<br />

Die Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gerechtfertigt<br />

an Sie als Eigentümer der versicherten Liegenschaft gestellt werden, und<br />

wehrt ungerechtfertigt an Sie gerichtete Ansprüche ab (zB Sie unterlassen im<br />

Winter die Streupflicht und ein Passant rutscht deshalb aus und bricht sich<br />

ein Bein).<br />

Versicherungsschutz besteht für:<br />

Die gesamte Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer (zB Verwaltung,<br />

Beaufsichtigung, Versorgung, Reinigung)<br />

20


Die Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur und Grabarbeiten an<br />

der versicherten Liegenschaft, wenn die Baukosten, unter Einrechnung<br />

etwaiger Eigenleistungen einen zu vereinbarten Betrag nicht übersteigen<br />

Die Fremdenbeherbergung, wenn keine behördliche Genehmigung erforderlich<br />

ist<br />

Sachschäden durch Umweltzerstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten<br />

bis zu einem bestimmten Lagervolumen<br />

Einen unmittelbar am Grundstück vorhandenen Privatbadestrand<br />

Den Hauseigentümer, Hausbesitzer, Hausverwalter, Hausbesorger<br />

Schadenersatzansprüche von Miteigentümern, Wohnungseigentümern,<br />

Nutzungsberechtigten und deren Angehörigen, sofern Sie für den eingetretenen<br />

Schaden nicht selbst verantwortlich sind<br />

21


3. FAQs, Tipps und Begriffserklärungen<br />

Was versteht man unter der Sachversicherung?<br />

Die Sachversicherung leistet Ersatz für die Zerstörung, Abhandenkommen<br />

(nicht verlieren!) oder Beschädigung der versicherten Gegenstände.<br />

Was versteht man unter einer Haftpflichtversicherung?<br />

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Schadensersatzforderungen<br />

für Schäden leistet, die der Versicherte verursacht hat und die gegen<br />

ihn geltend gemacht werden. Sie leistet also das, was der Versicherte an Schadensersatzansprüchen<br />

zu leisten hätte. Die Versicherung dient auch der<br />

Abwehr unbegründeter Schadensersatzforderungen, die gegen den Versicherten<br />

gestellt werden. Wenn keine erweiterte Deckung vereinbart wurde ist ihr<br />

Geltungsbereich auf Europa und den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten<br />

beschränkt und die Höchstversicherungssumme ist mit € 145.345,66<br />

begrenzt.<br />

Was sind Obliegenheiten?<br />

Obliegenheiten sind Pflichten die der Versicherungsnehmer gegenüber dem<br />

Versicherer erfüllen muss. Diese beruhen auf gesetzlichen Vorschriften oder<br />

auf Versicherungsbedingungen. Liegt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten<br />

vor, kann dies bis zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.<br />

Die häufigsten Obliegenheiten sind:<br />

Vorvertragliche Anzeigepflichten<br />

Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen<br />

Anzeige und Meldeverpflichtungen während des Versicherungsvertrages<br />

über Veränderungen<br />

Schadensmeldung nach dem Versicherungsfall<br />

Einhaltung von Risikobeschränkungsregeln<br />

Worüber muss Sie die Versicherung beim Antrag informieren?<br />

Name, Anschrift des Sitzes und Rechtsform des Unternehmens (Zweigstelle)<br />

Das auf den Vertrag anwendbare Recht<br />

Bezeichnung und Anschrift der Aufsichtsbehörde oder Beschwerdestelle<br />

22


Umstände, unter denen der Versicherungsnehmer den Vertragsabschluss<br />

widerrufen oder von diesem zurücktreten kann<br />

Die Laufzeit des Versicherungsvertrages<br />

Die Prämienzahlungsweise und Prämienzahlungsdauer<br />

Wie lange ist ein Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden?<br />

Wenn der Antrag auf Abschluss einer Versicherung auf einem Formblatt der<br />

Versicherung unterschrieben wird, ist der Versicherungsnehmer bis zu sechs<br />

Wochen an seinen Antrag gebunden. Eine längere Frist ist nur zulässig, wenn<br />

sie im Einzelnen ausgehandelt wird.<br />

Was gilt, wenn die Polizze vom Antrag abweicht?<br />

Weicht der Inhalt der Polizze von Ihrem Antrag ab, so haben Sie einen Monat<br />

Zeit, zu widersprechen, ansonsten gilt die Änderung in der Polizze von Ihnen<br />

genehmigt. Daher lesen Sie die Polizze sorgfältig!<br />

Die Änderung muss aber in der Polizze gekennzeichnet sein. (Meist erfolgt<br />

dies mit einer farblichen Hervorhebung.) Wenn Sie termingerecht widersprechen<br />

und die Versicherung nicht wie im Antrag den Versicherungsvertrag<br />

ändert, so gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.<br />

Weist die Versicherung nicht auf die Änderung hin, gilt sie so, wie im Antrag<br />

abgeschlossen wurde.<br />

Ab wann besteht Versicherungsschutz?<br />

Üblicherweise erhält man den Versicherungsschutz nach Zusendung der<br />

Polizze und Einzahlung der Erstprämie. Wird jedoch der Versicherungsantrag<br />

auf einem Formblatt der Versicherung abgegeben und weist die Versicherung<br />

nicht darauf hin, dass keine vorläufige Deckung gewährt wird, besteht ab diesem<br />

Zeitpunkt Versicherungsschutz. Kommt dann der Vertrag nicht zustande,<br />

ist eine aliquote Prämie für diesen Zeitraum zu bezahlen.<br />

Kann man vom Versicherungsvertrag zurücktreten?<br />

Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht.<br />

Ein Rücktritt ist allerdings möglich<br />

a) bei einem Haustürgeschäft<br />

Wurde der Versicherungsvertrag nicht in den Räumen des Versicherungsunternehmens<br />

(oder auf einer Messe oder auf einen Marktstand) abgeschlossen<br />

und haben Sie nicht jene Person in Ihre Wohnung eingeladen<br />

(zB Sie rufen dort an und vereinbaren bei sich einen Termin), so können<br />

23


!<br />

Sie, sofern Sie über das Rücktrittsrecht belehrt wurden, binnen einer<br />

Woche nach Zusendung der Polizze zurücktreten. Wurden Sie über das<br />

Rücktrittsrecht nicht belehrt, erlischt dieses Recht nach einem Monat<br />

nach Zusendung der Polizze.<br />

b) wenn Sie bestimmte Kopien oder Informationen nicht erhalten<br />

Die Versicherung hat umfangreiche Informationspflichten und es müssen<br />

Ihnen beim Abschluss des Vertrages die Allgmeinen Versicherungsbedingungen<br />

(AVB) und eine Kopie des Versicherungsantrages ausgefolgt werden.<br />

Informiert der Versicherungsagent nicht über seine Eigenschaft als<br />

Versicherungsagent und erteilt er nicht bestimmte Informationen, besteht<br />

auch diesbezüglich ein Rücktrittsrecht. Geschieht dies nicht, dann können<br />

Sie binnen zwei Wochen nach Erhalt der Polizze und der Mitteilungen<br />

vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen allerdings über dieses Rücktrittsrecht<br />

belehrt werden. Erhalten Sie allerdings nur die Polizze und nicht die<br />

AVB, erlischt dieses Rücktrittsrecht nach einem Monat. Der Rücktritt<br />

muss schriftlich erklärt werden und beschränkt sich nur auf diese Fälle.<br />

Achtung: Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Versicherungsvertrag<br />

kürzer als sechs Monate dauert, oder wenn Sie die Versicherung<br />

beim Makler abschließen!<br />

c) wenn die Versicherung im Fernabsatz abgeschlossen wurde<br />

Wurde eine Versicherung im Fernabsatz (Telefon, Internet, etc) abgeschlossen,<br />

kann man binnen 14 Tagen nach dem Abschluss dieses Vertrages<br />

ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist<br />

beginnt mit dem Vertragsabschluss bzw mit dem Erhalt aller Informationen<br />

des Vertrages und des Bestehens eines Rücktrittsrechtes zu laufen.<br />

Was bedeutet eine Wertanpassung?<br />

Bei einem neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag wird, sofern nichts<br />

anderes vereinbart wurde, eine Wertanpassungsklausel enthalten sein. Zur Vermeidung<br />

einer Unterversicherung durch Inflation werden die Versicherungssummen<br />

und Prämien jährlich einem Index angepasst (zB bei der Gebäudeversicherung<br />

dem Baukostenindex).<br />

Welche Versicherungssumme soll gewählt werden?<br />

Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass Sie jene Schäden<br />

abdecken können, um die beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommen<br />

Sachen in gleicher Qualität wieder anschaffen können. Dazu gibt es zwei<br />

Möglichkeiten um die Versicherungssumme zu ermitteln:<br />

24


!<br />

1. Summenversicherung<br />

Dabei wird eine konkrete Wertfeststellung Ihres Haushaltes vorgenommen.<br />

Dies ist ein zeitaufwendiger Prozess, der sich allerdings lohnt, wenn sich in<br />

Ihrem Haushalt viele wertvolle Sachen befinden. Die ermittelte Gesamtversicherungssumme<br />

entspricht dem tatsächlichen Inventarwert und es kann zu<br />

keiner Unterversicherung kommen.<br />

2. Quadratmeterversicherung<br />

Die Versicherungssumme wird nach der Größe der Wohnung pauschal<br />

bestimmt. Sie ist derzeit die häufigste Versicherungsart bei Haushaltsversicherungen.<br />

Es wird dabei zumeist in drei Ausstattungskategorien unterschieden.<br />

Der Versicherungsnehmer muss selbst entscheiden, ob seine Wohnung<br />

„zweckmäßig, wohnlich, gehoben, großzügig oder luxuriös“ ausgestattet ist.<br />

Nach dem Quadratmeterausmaß der Wohnung wird die Versicherungssumme<br />

und die Prämie berechnet. Bei dieser Versicherungsart verzichten die Versicherungen<br />

bei korrekter Quadratmeterangabe auf den Einwand der Unterversicherung<br />

Was bedeutet Zeitwert?<br />

Im Schadensfall wird nur der tatsächliche Zeitwert der Sache ersetzt. Berechnet<br />

wird der Zeitwert aus dem Neuwert der Sache abzüglich einer Abnutzung.<br />

Dies beträgt in der Regel zirka zehn Prozent Wertverlust pro Jahr. (zB Möbel<br />

– die keine echten Antiquitäten darstellen – haben nach zehn Jahren Benützung<br />

keinen Zeitwert mehr.)<br />

Was bedeutet Neuwert?<br />

Im Schadensfall werden die Kosten der zerstörten oder entwendeten Gegenstände<br />

für die Anschaffung der neuen Sachen in gleicher Qualität ersetzt. Als<br />

Neuwert gilt allerdings der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadenseintritts.<br />

Ein Preisverfall der betroffenen Sachen wirkt sich daher aus (zB<br />

Anschaffung eines Computers im Jahr 2002 um € 2.500, dieser wird 2005<br />

durch eine Brand zerstört, der selbe Computer kostet 2005 nur mehr € 900,<br />

erhalten Sie nur € 900). Bei Sachen von historischen oder künstlerischem<br />

Wert, bei denen das Alter zu keiner Entwertung führt, gilt als Versicherungswert<br />

der Verkehrswert. Bei einer Neuwertversicherung erfolgt immer eine Wertanpassung<br />

der Summe und der Prämie.<br />

Achtung: War der Zeitwert der vom Schaden betroffenen Sache unmittelbar<br />

vor Eintritt des Schadensereignisses kleiner als 40% des Neuwertes,<br />

wird trotz Neuwertversicherung höchstens der Zeitwert ersetzt.<br />

25


Bei Tapeten, Malereien sowie bei Wand- und Bodenbelägen aus textilen<br />

Materialien oder Kunststoff wird höchstens der Zeitwert ersetzt.<br />

Was bedeutet ein Selbstbehalt?<br />

Im Fall einer Leistung durch die Versicherung muss der Versicherte einen Teil<br />

des Schadens selbst tragen. Liegt der Schaden unter dem Selbstbehalt,<br />

zahlt die Versicherung nichts. Der Selbstbehalt ist in der Polizze oder in den<br />

Versicherungsbedingungen angeführt. Als Selbstbehalt wird entweder ein<br />

Betrag oder ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart.<br />

Was bedeutet Unterversicherung?<br />

Die Versicherungssumme ist geringer als der Versicherungswert. Dies kann<br />

dadurch entstehen, dass von Anfang an die Versicherungssumme zu gering<br />

angesetzt wurde, der Versicherungswert durch laufende Anschaffung erhöht<br />

wird oder durch Preissteigerungen der Versicherungswert zugenommen hat.<br />

Die Folge im Schadensfall ist, dass Ihre Versicherungsleistung gekürzt wird.<br />

(zB Gesamtwert des Wohnungsinhaltes beträgt 100.000 Euro, die vereinbarte<br />

Versicherungssumme beträgt aber nur 50.000 Euro. Bei einem Brand entsteht<br />

ein Schaden von 20.000 Euro. In diesem Fall braucht die Versicherung<br />

nur 10.000 Euro zu bezahlen, da nur die Hälfte des Wertes versichert war.)<br />

Was bedeutet Erstes Risiko?<br />

Darunter versteht man den Verzicht der Versicherung im Rahmen der Schadensdeckung<br />

das Vorliegen einer Unterversicherung einzuwenden. Das heißt,<br />

die Versicherung deckt den Schaden bis zur Versicherungssumme.<br />

Was bedeutet der Begriff Überversicherung?<br />

Die Versicherungssumme ist höher als der Versicherungswert. Im Falle eines<br />

Schadens ist die Versicherung aber nur verpflichtet bis zum (üblichen) Versicherungswert<br />

den Schaden zu ersetzen.<br />

Gibt es ein Recht auf Kulanz?<br />

Nein, denn unter Kulanz versteht man eine (freiwillige) Leistung der Versicherung<br />

(zumeist aus geschäftspolitischen Gründen), worauf der Versicherungsnehmer<br />

keinen Anspruch hat.<br />

Kann ein langjähriger Versicherungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten<br />

Laufzeit gekündigt werden?<br />

Bereits nach einer dreijährigen Versicherungsdauer können Sie den Versicherungsvertrag<br />

kündigen, bzw danach gibt es ein jährliches Kündigungsrecht.<br />

Die Kündigung muss aber rechtzeitig, also vor Ablauf des Endes der Versi-<br />

26


cherungsperiode, innerhalb der Kündigungsfrist zum Kündigungstermin bei<br />

der Versicherung eingelangt sein. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat.<br />

Sie ist jener Zeitraum, der bis zum Kündigungstermin (mindestens) verstreichen<br />

muss, um zum Kündigungstermin die Versicherung zu beenden.<br />

Kündigungstermin, ist jener Tag, an dem das Versicherungsverhältnis beendet<br />

werden soll.<br />

Bei Versicherungsverträgen die vor dem 1. April 1994 abgeschlossen wurden,<br />

beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.<br />

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.<br />

Kann ein Dauerrabatt zurückgefordert werden?<br />

Üblicherweise gewährt Ihnen der Versicherer beim Abschluss eines langjährigen<br />

Versicherungsvertrages einen Dauerrabatt in Form eines Prämiennachlasses.<br />

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist das Versicherungsunternehmen<br />

berechtigt, von Ihnen den Ersatz des gewährten Dauerrabattes zu verlangen.<br />

Zulässig ist dies allerdings nur dann, wenn der Versicherer zur Zeit<br />

des Vertragsabschlusses tatsächlich in seinem Tarif eine Prämie für derartige<br />

Verträge mit kürzerer Laufzeit vorgesehen hatte. Die Höhe der Rückforderung<br />

berechnet sich aus der Differenz zwischen der vereinbarten Prämie<br />

und der Prämie ohne Dauerrabatt mal der verstrichenen Laufzeit.<br />

Was versteht man unter einem Unterjährigkeitszuschlag?<br />

Versicherungsprämien sind für die Versicherungsperiode im Vorhinein zu<br />

bezahlen. Wird aber nicht eine jährliche Zahlungsweise vereinbart, sondern<br />

die Gesamtprämie in halb-, vierteljährlich oder monatlichen Prämien bezahlt,<br />

kann die Versicherung für diese Zahlungsweise einen Aufschlag verlangen,<br />

der zwischen einem und sechs Prozent der Jahresprämie liegt.<br />

Was müssen Sie in dem Kündigungsschreiben anführen?<br />

Name und Adresse des Versicherungsunternehmens<br />

Name und Adresse des Versicherten<br />

Polizzennummer<br />

Welche Versicherung gekündigt werden soll, wenn unter einer Polizzennummer<br />

mehrere Versicherungssparten angeführt sind (Bündelversicherung)<br />

Zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll (Wissen Sie dies nicht, verwenden<br />

Sie den Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“<br />

Ersuchen Sie um Bestätigung der Kündigung oder Zusendung einer Stornopolizze<br />

Am Besten schicken Sie die Kündigung eingeschrieben per Post.<br />

27


Was versteht man unter einer Außenversicherung?<br />

Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend, aber nicht länger als<br />

sechs Monate in Gebäuden innerhalb Europas oder in einem außereuropäischen<br />

Mittelmeeranliegerstaat verbracht werden, sind bis maximal mit 10%<br />

der Versicherungssumme bzw. mit 10% aller Entschädigungsgrenzen der<br />

sonstigen Kosten beschränkt. Eine Leistung der Außenversicherung erfolgt<br />

nur, soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung erlangt<br />

werden kann.<br />

Achtung: Diese Außenversicherung gilt nicht für weitere Wohnsitze des Versicherungsnehmers<br />

und nicht für Schäden durch einfachen Diebstahl. Schäden<br />

durch Beraubung sind in dieser Außenversicherung auch außerhalb von<br />

Gebäuden und Schäden durch Einbruchdiebstahl nur in ständig bewohnten<br />

Gebäuden versichert.<br />

Was wird von den Versicherungen (normalerweise) nicht versichert?<br />

Schäden die durch<br />

Kriegsereignisse<br />

Innere Unruhen, Aufruhr, Widerstand, Bürgerkrieg<br />

damit verbundene militärische oder behördliche Maßnahmen<br />

Erdbeben und andere außergewöhnliche Naturereignisse (zB Hochwasser,<br />

Überschwemmungen, Vermurungen)<br />

Kernenergie<br />

entstehen.<br />

28


Was sollten Sie vor Vertragsabschluss klären? (= Checkliste)<br />

Welche Versicherung wird benötigt?<br />

Welche Versicherung(sart) möchte man abschließen?<br />

Was ist versichert? (= Was ist Gegenstand der Versicherung ? = Welches<br />

Risiko ist versichert?)<br />

Was ist mitversichert?<br />

Was ist nicht versichert? (Welches Risiko ist nicht versichert?)<br />

Wer ist versichert? (Wer ist mitversichert? – Welcher Personenkreis?)<br />

In welchen Fällen erhalte ich keinen Versicherungsschutz? (Deckungsausschlussgründe)<br />

Was gilt als Versicherungsfall?<br />

Ab wann und wo gilt die Versicherung? (zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich<br />

der Versicherung)<br />

Gibt es Sonderwünsche die versichert werden sollen?<br />

In welchen Fällen erhält man keine Versicherungsleistung? (Leistungsausschlussgründe)<br />

Was leistet die Versicherung im Schadensfall?<br />

In welcher Art und in welcher Frist sind Schadensmeldungen zu machen?<br />

(Schriftlichkeit, Meldung, Zeit für die Meldung)<br />

Wie viel leistet die Versicherung im Schadensfall?<br />

Gibt es einen Selbstbehalt? (Wann kommt dieser zum Tragen? Wie hoch<br />

ist dieser, wie wirkt sich dieser auf die Prämie aus?)<br />

Wie hoch ist die Prämie?<br />

Welche Zusatzvereinbarung oder Abstriche sind möglich?<br />

Welche Obliegenheit (= Pflichten) hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss,<br />

während der Laufzeit des Vertrages sowie im Schadensfall?<br />

Gibt es eine Wertanpassung? (Welche Auswirkungen hat diese auf die<br />

Prämie? – Welche Auswirkungen hat diese auf die Versicherungssumme?)<br />

Wie lange gilt die Versicherung? (Laufzeit)<br />

Wann kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden?<br />

Unter welchen Voraussetzungen verlängert sich der Versicherungsvertrag?<br />

Nach Zusendung der Polizze sollten Sie überprüfen, ob Ihr Antrag mit der<br />

Polizze übereinstimmt, ob Zusatzvereinbarungen in die Polizze aufgenommen<br />

wurden und ob die Prämie die vereinbarte Höhe hat.<br />

29


Tipps für einen bestehenden Versicherungsvertrag<br />

Vereinbaren Sie schriftlich alle die zu deckenden Sonderrisiken und bewahren<br />

Sie Fotos und sonstige Urkunden von Ihren Wertgegenständen immer<br />

an einem separaten Ort auf!<br />

Bewahren Sie Ihre Polizze sorgfältig auf.<br />

Machen Sie eine Aufstellung Ihrer Versicherungswerte.<br />

Überprüfen Sie die Versicherungspolizze, ob alle Schadensereignisse, die<br />

Sie versichert haben wollen, in der Polizze angeführt sind.<br />

Zahlen Sie immer rechtzeitig Ihre Versicherungsprämie, ansonsten kann der<br />

Versicherungsschutz entfallen.<br />

Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit Ihre Höchstversicherungssumme.<br />

Wenn Sie eine Summenversicherung haben, überprüfen Sie jährlich die Versicherungssumme<br />

– entspricht sie noch dem tatsächlichen Wert Ihres<br />

Haushaltes?<br />

Haushaltsverträge können auch mit einer Laufzeit von nur einem Jahr<br />

abgeschlossen werden.<br />

Wenn Sie einen langjährigen Versicherungsvertrag haben, können Sie diesen<br />

zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.<br />

Wurde Ihnen ein Dauerrabatt gewährt, müssen Sie diesen bei vorzeitiger<br />

Beendigung des Versicherungsvertrages zurückzahlen.<br />

Sind Sie unterversichert (zB Ihre Versicherungssummen wurden nicht angepasst),<br />

zahlt die Versicherung im Schadensfall nur einen aliquoten Teil.<br />

Ein persönlicher Liebhaberwert wird nie bezahlt.<br />

Wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, erhalten<br />

Sie keine Versicherungsleistung.<br />

Im Schadensfall haben Sie eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen alle<br />

zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering als möglich<br />

zu halten.<br />

Schadensmeldungen müssen immer unverzüglich und schriftlich unter<br />

Beifügung eventuell vorhandener offizieller Protokolle (Polizei, Feuerwehr)<br />

erfolgen.<br />

Beachten Sie, dass Sie Ihren Vertrag während der vereinbarten Laufzeit nur<br />

zu den in den Bedingungen enthaltenen Bestimmungen kündigen können<br />

(zum Beispiel v o r einer Übersiedelung)!<br />

Melden Sie einen Wohnungswechsel umgehend Ihrem Versicherer, wenn Sie<br />

Ihren alten Vertrag beibehalten wollen (oder noch müssen)!<br />

30


Was Sie im Schadensfall tun sollten<br />

Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherung, und teilen Sie Ihr den erlittenen<br />

Schaden mit.<br />

Bei Sparbüchern und Wertpapieren muss die Sperre von Auszahlungen<br />

unverzüglich beantragt und, soweit möglich das gerichtliche Kraftloserklärungsverfahren<br />

eingeleitet werden.<br />

Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und<br />

Beraubung sind der Sicherheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Fertigen Sie<br />

eine Liste all jener Sachen an, die zerstört oder abhanden gekommen sind,<br />

und legen Sie diese sowohl Ihrer Meldung an den Versicherer wie auch an die<br />

Sicherheitsbehörden bei. Die Versicherung kann auch Unterlagen zur Schadensermittlung<br />

verlangen.<br />

Nach Möglichkeit sollte nach eingetretenem Schaden, die Erhaltung, Rettung<br />

und Wiedererlangung der versicherten Sachen versucht werden.<br />

Die Bedingungen sehen üblicherweise in der Sachversicherung eine Maximalfrist<br />

von drei Tagen für die Benachrichtigung vor, in der Haftpflichtversicherung<br />

hat diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche zu erfolgen.<br />

Wenn Sie vorerst den Schadensfall nur telefonisch bekannt gegeben<br />

haben, melden Sie ihn – noch innerhalb der Frist! – jedenfalls auch schriftlich.<br />

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