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EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer

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2. Eigenheimversicherung<br />

Durch die Eigenheimversicherung wird ein gebautes Objekt (das Eigenheim<br />

bzw dessen Nebengebäude), gegen bestimmte Gefahren (Sturm, Feuer, Einbruch,<br />

etc) versichert. Sie wird öfters auch „Gebäudeversicherung“ genannt.<br />

Die Versicherungssparte „Eigenheimversicherung“ existiert eigentlich gar<br />

nicht. Meist werden aufgrund der Übersichtlichkeit und wegen der gemeinsamen<br />

Prämienbemessungsgrundlage die verschiedenen Versicherungsrisiken<br />

auf einer Polizze zusammengefasst, auf die folgende Versicherungsbedingungen<br />

teilweise oder zur Gänze zur Anwendung kommen.<br />

Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2001)<br />

Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB 2001)<br />

und die Besonderen Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung<br />

(Fassung 2001)<br />

Allgemeinen und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

(AHVB 2004 und EHVB 2004)<br />

Was ist versichert?<br />

Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude (Garagen, Schuppen,<br />

Abstellräume) auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, soweit sie laut<br />

Antrag in der Versicherungssumme eingeschlossen sind.<br />

Unter Gebäude ist der gesamte Baukörper einschließlich der Grund- und Kellermauern<br />

zu verstehen, sowie die mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten<br />

und Adaptierungen (zB Zwischenwände, Zwischendecken, Anstrich,<br />

Tapeten, die geklebten Boden- und Wandbeläge, die Heizungsanlagen, sowie<br />

sämtliche sanitäre Einrichtungen wie Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen<br />

als auch Blitzschutz- und Antennenanlagen bzw Satelittenempfangsanlagen).<br />

Durch Sondervereinbarungen können Sie auch Schäden an Zäunen und Einfriedungen<br />

mitversichern lassen.<br />

Welche Gefahren werden üblicherweise versichert?<br />

Da es sich dabei um eine Kombination von mehreren Versicherungssparten<br />

handelt, spricht man bei der Eigenheimversicherung auch von einer „Bündelversicherung“.<br />

Dabei werden verschiedene Versicherungssparten in einer<br />

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