EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer
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Was ist nicht versichert?<br />
Sengschäden (darunter sind Schäden zu verstehen, die durch Hitzeentwicklung<br />
entstehen, ohne dass es zu einem Brand gekommen ist).<br />
Schäden, die durch eine Sturmflut, durch Überschwemmungen, Muren<br />
oder Lawinen (Lawinendruck) entstehen, auch wenn Sie die Folgen eines<br />
Sturms sind. Auch für Schäden, die durch Bewegung von Erdmassen oder<br />
Felsblöcken entstehen, wenn sie im Zusammenhang mit Bauarbeiten jeglicher<br />
Art entstehen.<br />
Schäden an Gebäuden im Rohbau vor deren Fertigstellung. Für die Feuerversicherung<br />
kann aber eine prämienfreie Rohbaudeckung bis zur Dauer<br />
von 12 Monaten eingeräumt werden. Bei der Sturmversicherung gibt es<br />
eine Deckung gegen eine anteilige Prämie, dabei müssen das Dach<br />
geschlossen, die Decke eingezogen und das Giebelmauerwerk aufgezogen<br />
sein, sowie alle Dachbodenöffnungen (Stiegenaufgänge, Fenster, etc) verschlossen<br />
sein.<br />
Schäden, die durch Witterungsniederschläge, Grund- und Hochwasser, stehende<br />
und fließende Gewässer entstehen oder durch Plansch- oder Reinigungswasser<br />
oder Hausschwamm.<br />
Wenn Schäden an den versicherten Sachen von Ihnen oder den mitversicherten<br />
Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,<br />
wenn Sie zum Zeitpunkt des Schadenfalles trotz Mahnung und nach Ablauf<br />
der Zahlungsfrist mit Ihren Prämien im Rückstand sind,<br />
einfacher Diebstahl und Schäden, die durch Beraubung entstehen, sofern<br />
diese nicht im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ausdrücklich mitversichert<br />
haben.<br />
Vandalismusschäden im Zusammenhang mit Einbruch, sofern die Mitversicherung<br />
solcher Schäden nicht ausdrücklich vereinbart wurde.<br />
Bei Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit laut Zentralanstalt für<br />
Meteorologie weniger als 60 km/h beträgt,<br />
bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser, sondern durch<br />
Plansch-, Reinigungs-, Grund- und Hochwasser entstanden sind,<br />
für Glasschäden, die an Handspiegeln, Beleuchtungskörpern, Hohlgläsern,<br />
Glasdächern, Glasbausteinen und Kochflächen entstehen,<br />
wenn Sie Ihr Haus auch nur für kurze Zeit verlassen und unversperrt lassen,<br />
wenn Sie Ihr Haus länger verlassen und die Hauptwasserleitung nicht sperren<br />
und es kommt zu einem Leitungswasserschaden,<br />
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