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EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer

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Was ist nicht versichert?<br />

Sengschäden (darunter sind Schäden zu verstehen, die durch Hitzeentwicklung<br />

entstehen, ohne dass es zu einem Brand gekommen ist).<br />

Schäden, die durch eine Sturmflut, durch Überschwemmungen, Muren<br />

oder Lawinen (Lawinendruck) entstehen, auch wenn Sie die Folgen eines<br />

Sturms sind. Auch für Schäden, die durch Bewegung von Erdmassen oder<br />

Felsblöcken entstehen, wenn sie im Zusammenhang mit Bauarbeiten jeglicher<br />

Art entstehen.<br />

Schäden an Gebäuden im Rohbau vor deren Fertigstellung. Für die Feuerversicherung<br />

kann aber eine prämienfreie Rohbaudeckung bis zur Dauer<br />

von 12 Monaten eingeräumt werden. Bei der Sturmversicherung gibt es<br />

eine Deckung gegen eine anteilige Prämie, dabei müssen das Dach<br />

geschlossen, die Decke eingezogen und das Giebelmauerwerk aufgezogen<br />

sein, sowie alle Dachbodenöffnungen (Stiegenaufgänge, Fenster, etc) verschlossen<br />

sein.<br />

Schäden, die durch Witterungsniederschläge, Grund- und Hochwasser, stehende<br />

und fließende Gewässer entstehen oder durch Plansch- oder Reinigungswasser<br />

oder Hausschwamm.<br />

Wenn Schäden an den versicherten Sachen von Ihnen oder den mitversicherten<br />

Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,<br />

wenn Sie zum Zeitpunkt des Schadenfalles trotz Mahnung und nach Ablauf<br />

der Zahlungsfrist mit Ihren Prämien im Rückstand sind,<br />

einfacher Diebstahl und Schäden, die durch Beraubung entstehen, sofern<br />

diese nicht im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ausdrücklich mitversichert<br />

haben.<br />

Vandalismusschäden im Zusammenhang mit Einbruch, sofern die Mitversicherung<br />

solcher Schäden nicht ausdrücklich vereinbart wurde.<br />

Bei Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit laut Zentralanstalt für<br />

Meteorologie weniger als 60 km/h beträgt,<br />

bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser, sondern durch<br />

Plansch-, Reinigungs-, Grund- und Hochwasser entstanden sind,<br />

für Glasschäden, die an Handspiegeln, Beleuchtungskörpern, Hohlgläsern,<br />

Glasdächern, Glasbausteinen und Kochflächen entstehen,<br />

wenn Sie Ihr Haus auch nur für kurze Zeit verlassen und unversperrt lassen,<br />

wenn Sie Ihr Haus länger verlassen und die Hauptwasserleitung nicht sperren<br />

und es kommt zu einem Leitungswasserschaden,<br />

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