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EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer

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Tipps für einen bestehenden Versicherungsvertrag<br />

Vereinbaren Sie schriftlich alle die zu deckenden Sonderrisiken und bewahren<br />

Sie Fotos und sonstige Urkunden von Ihren Wertgegenständen immer<br />

an einem separaten Ort auf!<br />

Bewahren Sie Ihre Polizze sorgfältig auf.<br />

Machen Sie eine Aufstellung Ihrer Versicherungswerte.<br />

Überprüfen Sie die Versicherungspolizze, ob alle Schadensereignisse, die<br />

Sie versichert haben wollen, in der Polizze angeführt sind.<br />

Zahlen Sie immer rechtzeitig Ihre Versicherungsprämie, ansonsten kann der<br />

Versicherungsschutz entfallen.<br />

Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit Ihre Höchstversicherungssumme.<br />

Wenn Sie eine Summenversicherung haben, überprüfen Sie jährlich die Versicherungssumme<br />

– entspricht sie noch dem tatsächlichen Wert Ihres<br />

Haushaltes?<br />

Haushaltsverträge können auch mit einer Laufzeit von nur einem Jahr<br />

abgeschlossen werden.<br />

Wenn Sie einen langjährigen Versicherungsvertrag haben, können Sie diesen<br />

zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.<br />

Wurde Ihnen ein Dauerrabatt gewährt, müssen Sie diesen bei vorzeitiger<br />

Beendigung des Versicherungsvertrages zurückzahlen.<br />

Sind Sie unterversichert (zB Ihre Versicherungssummen wurden nicht angepasst),<br />

zahlt die Versicherung im Schadensfall nur einen aliquoten Teil.<br />

Ein persönlicher Liebhaberwert wird nie bezahlt.<br />

Wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, erhalten<br />

Sie keine Versicherungsleistung.<br />

Im Schadensfall haben Sie eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen alle<br />

zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering als möglich<br />

zu halten.<br />

Schadensmeldungen müssen immer unverzüglich und schriftlich unter<br />

Beifügung eventuell vorhandener offizieller Protokolle (Polizei, Feuerwehr)<br />

erfolgen.<br />

Beachten Sie, dass Sie Ihren Vertrag während der vereinbarten Laufzeit nur<br />

zu den in den Bedingungen enthaltenen Bestimmungen kündigen können<br />

(zum Beispiel v o r einer Übersiedelung)!<br />

Melden Sie einen Wohnungswechsel umgehend Ihrem Versicherer, wenn Sie<br />

Ihren alten Vertrag beibehalten wollen (oder noch müssen)!<br />

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