EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer
EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer
EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tipps für einen bestehenden Versicherungsvertrag<br />
Vereinbaren Sie schriftlich alle die zu deckenden Sonderrisiken und bewahren<br />
Sie Fotos und sonstige Urkunden von Ihren Wertgegenständen immer<br />
an einem separaten Ort auf!<br />
Bewahren Sie Ihre Polizze sorgfältig auf.<br />
Machen Sie eine Aufstellung Ihrer Versicherungswerte.<br />
Überprüfen Sie die Versicherungspolizze, ob alle Schadensereignisse, die<br />
Sie versichert haben wollen, in der Polizze angeführt sind.<br />
Zahlen Sie immer rechtzeitig Ihre Versicherungsprämie, ansonsten kann der<br />
Versicherungsschutz entfallen.<br />
Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit Ihre Höchstversicherungssumme.<br />
Wenn Sie eine Summenversicherung haben, überprüfen Sie jährlich die Versicherungssumme<br />
– entspricht sie noch dem tatsächlichen Wert Ihres<br />
Haushaltes?<br />
Haushaltsverträge können auch mit einer Laufzeit von nur einem Jahr<br />
abgeschlossen werden.<br />
Wenn Sie einen langjährigen Versicherungsvertrag haben, können Sie diesen<br />
zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.<br />
Wurde Ihnen ein Dauerrabatt gewährt, müssen Sie diesen bei vorzeitiger<br />
Beendigung des Versicherungsvertrages zurückzahlen.<br />
Sind Sie unterversichert (zB Ihre Versicherungssummen wurden nicht angepasst),<br />
zahlt die Versicherung im Schadensfall nur einen aliquoten Teil.<br />
Ein persönlicher Liebhaberwert wird nie bezahlt.<br />
Wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, erhalten<br />
Sie keine Versicherungsleistung.<br />
Im Schadensfall haben Sie eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen alle<br />
zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering als möglich<br />
zu halten.<br />
Schadensmeldungen müssen immer unverzüglich und schriftlich unter<br />
Beifügung eventuell vorhandener offizieller Protokolle (Polizei, Feuerwehr)<br />
erfolgen.<br />
Beachten Sie, dass Sie Ihren Vertrag während der vereinbarten Laufzeit nur<br />
zu den in den Bedingungen enthaltenen Bestimmungen kündigen können<br />
(zum Beispiel v o r einer Übersiedelung)!<br />
Melden Sie einen Wohnungswechsel umgehend Ihrem Versicherer, wenn Sie<br />
Ihren alten Vertrag beibehalten wollen (oder noch müssen)!<br />
30