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EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer

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der Ausbau einer Mansarde, etc. Die Versicherungssumme muss dann um diese<br />

Wertsteigerungen erhöht werden, andernfalls kann sich der Versicherer im<br />

Schadensfall auf das Argument der Unterversicherung berufen.<br />

Was passiert mit der Versicherung bei Veräußerung der Liegenschaft?<br />

Wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen, geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer<br />

über. Vom erfolgten Verkauf ist der Versicherer zu verständigen. Sowohl<br />

der Käufer als auch der Versicherer können den Versicherungsvertrag kündigen.<br />

Der Verkäufer haftet allerdings noch für die Prämie. Will der Käufer die<br />

Versicherung kündigen, muss er dies innerhalb eines Monats nach der Eintragung<br />

ins Grundbuch vornehmen. Hat er vom Versicherungsvertrag keine<br />

Kenntnis, muss er innerhalb eines Monats nachdem er von dem bestehenden<br />

Versicherungsvertrag Kenntnis erlangt hat, diesen kündigen.<br />

Was erhalten Sie im Schadensfall?<br />

Bei Teilschäden erhalten Sie die Reparaturkosten, sobald diese von der Versicherung<br />

anerkannt sind. Führen Sie die Reparatur selber durch, müssen Sie<br />

einen Abzug der Umsatzsteuer und der Lohnnebenkosten des Handwerkers<br />

akzeptieren.<br />

Wurde die versicherte Sache gänzlich zerstört, erhalten Sie solange die Wiederbeschaffung<br />

oder Wiederherstellung nicht erfolgt ist, nur eine Teilentschädigung.<br />

Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie erst, wenn feststeht, dass<br />

das Gebäude wieder hergestellt wird. Andernfalls erhalten Sie nur den Zeitwert<br />

als Gesamtentschädigung.<br />

Eigentümerhaftpflicht<br />

Eine Haftpflichtversicherung ist bei der Eigenheimversicherung üblicherweise<br />

dabei. (Beachten Sie dazu auch die Ausführungen bei der Hapftpflichtversicherung.)<br />

Die Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gerechtfertigt<br />

an Sie als Eigentümer der versicherten Liegenschaft gestellt werden, und<br />

wehrt ungerechtfertigt an Sie gerichtete Ansprüche ab (zB Sie unterlassen im<br />

Winter die Streupflicht und ein Passant rutscht deshalb aus und bricht sich<br />

ein Bein).<br />

Versicherungsschutz besteht für:<br />

Die gesamte Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer (zB Verwaltung,<br />

Beaufsichtigung, Versorgung, Reinigung)<br />

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