EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer
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der Ausbau einer Mansarde, etc. Die Versicherungssumme muss dann um diese<br />
Wertsteigerungen erhöht werden, andernfalls kann sich der Versicherer im<br />
Schadensfall auf das Argument der Unterversicherung berufen.<br />
Was passiert mit der Versicherung bei Veräußerung der Liegenschaft?<br />
Wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen, geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer<br />
über. Vom erfolgten Verkauf ist der Versicherer zu verständigen. Sowohl<br />
der Käufer als auch der Versicherer können den Versicherungsvertrag kündigen.<br />
Der Verkäufer haftet allerdings noch für die Prämie. Will der Käufer die<br />
Versicherung kündigen, muss er dies innerhalb eines Monats nach der Eintragung<br />
ins Grundbuch vornehmen. Hat er vom Versicherungsvertrag keine<br />
Kenntnis, muss er innerhalb eines Monats nachdem er von dem bestehenden<br />
Versicherungsvertrag Kenntnis erlangt hat, diesen kündigen.<br />
Was erhalten Sie im Schadensfall?<br />
Bei Teilschäden erhalten Sie die Reparaturkosten, sobald diese von der Versicherung<br />
anerkannt sind. Führen Sie die Reparatur selber durch, müssen Sie<br />
einen Abzug der Umsatzsteuer und der Lohnnebenkosten des Handwerkers<br />
akzeptieren.<br />
Wurde die versicherte Sache gänzlich zerstört, erhalten Sie solange die Wiederbeschaffung<br />
oder Wiederherstellung nicht erfolgt ist, nur eine Teilentschädigung.<br />
Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie erst, wenn feststeht, dass<br />
das Gebäude wieder hergestellt wird. Andernfalls erhalten Sie nur den Zeitwert<br />
als Gesamtentschädigung.<br />
Eigentümerhaftpflicht<br />
Eine Haftpflichtversicherung ist bei der Eigenheimversicherung üblicherweise<br />
dabei. (Beachten Sie dazu auch die Ausführungen bei der Hapftpflichtversicherung.)<br />
Die Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gerechtfertigt<br />
an Sie als Eigentümer der versicherten Liegenschaft gestellt werden, und<br />
wehrt ungerechtfertigt an Sie gerichtete Ansprüche ab (zB Sie unterlassen im<br />
Winter die Streupflicht und ein Passant rutscht deshalb aus und bricht sich<br />
ein Bein).<br />
Versicherungsschutz besteht für:<br />
Die gesamte Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer (zB Verwaltung,<br />
Beaufsichtigung, Versorgung, Reinigung)<br />
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