EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer
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R<strong>UND</strong> UM DIE VERSICHERUNG<br />
VON EIGENHEIM <strong>UND</strong> HAUSHALT<br />
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EIGENHEIM- <strong>UND</strong><br />
<strong>HAUSHALTSVERSICHERUNG</strong>EN
Inhaltsverzeichnis<br />
Wichtige Fragen zum Abschluss einer Eigenheim-<br />
oder Haushaltsversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
1. Haushaltsversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Was ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Was gehört alles zum versicherten Wohnungsinhalt? . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Welche Gefahren werden üblicherweise versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Feuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Sturmschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Leitungswasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Glasbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Einbruchdiebstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
Ist fremdes Eigentum auch versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Welche Kosten werden (zusätzlich) ersetzt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Was passiert mit der Versicherung bei einem Wohnungswechsel? . . . . . . 11<br />
Wann zahlt die Haushaltsversicherung nicht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Haftpflichtversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
2. Eigenheimversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Was ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Welche Gefahren werden üblicherweise versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Feuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Sturmschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Leitungswasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Glasbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
Einbruchdiebstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
Was ist nicht versichert?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
Mit welcher Versicherungssumme wird Ihr Gebäude versichert? . . . . . . . 19<br />
Was sollte während der Laufzeit des Vertrages noch beachtet werden?. . . 19<br />
Was passiert mit der Versicherung bei Veräußerung der Liegenschaft? . . . 20<br />
Was erhalten Sie im Schadensfall? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
Eigentümerhaftpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
3. FAQs, Tipps und Begriffserklärungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
Was versteht man unter der Sachversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
Was versteht man unter einer Haftpflichtversicherung?. . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
Was sind Obliegenheiten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />
Worüber muss Sie die Versicherung beim Antrag informieren? . . . . . . . . . 22
Wie lange ist ein Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden?. . . . 23<br />
Was gilt, wenn die Polizze vom Antrag abweicht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
Ab wann besteht Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
Kann man vom Versicherungsvertrag zurücktreten? . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
Was bedeutet eine Wertanpassung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Welche Versicherungssumme soll gewählt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Summenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Quadratmeterversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Was bedeutet Zeitwert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Was bedeutet Neuwert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Was bedeutet ein Selbstbehalt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
Was bedeutet Unterversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
Was bedeutet Erstes Risiko? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
Was bedeutet der Begriff Überversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
Gibt es ein Recht auf Kulanz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
Kann ein langjähriger Versicherungsvertrag vor Ablauf<br />
der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
Kann ein Dauerrabatt zurückgefordert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />
Was versteht man unter einem Unterjährigkeitszuschlag?. . . . . . . . . . . . . 27<br />
Was müssen Sie in dem Kündigungsschreiben anführen? . . . . . . . . . . . . 27<br />
Was versteht man unter einer Außenversicherung?. . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
Was wird von den Versicherungen (normalerweise) nicht versichert? . . . . 28<br />
Was sollten Sie vor Vertragsabschluss klären? (= Checkliste) . . . . . . . . . . 29<br />
Tipps für einen bestehenden Versicherungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Was Sie im Schadensfall tun sollten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />
4
Wichtige Fragen zum Abschluss einer Eigenheim-<br />
oder Haushaltsversicherung<br />
Die Broschüre gibt einen Überblick der wichtigsten Fragen in der Haushaltsversicherung,<br />
in der Eigenheim (Gebäude)versicherung und der privaten<br />
Haftpflichtversicherung, die üblicherweise in diesen Versicherungen enthalten<br />
ist. Alle Zahlenangaben, die Sie in dieser Broschüre vorfinden werden, sind<br />
lediglich Richtwerte, da jedes Versicherungsunternehmen eigene Versicherungsbedingungen<br />
hat. Die angegebenen Werte gehen jeweils von den unverbindlichen<br />
Mustervertragsbedingungen des Verbandes für Versicherungsunternehmen<br />
Österreichs für die entsprechenden Versicherungssparten aus. Sie<br />
können unter www.vvo.at aus dem Internet geladen werden.<br />
Die Broschüre möchte auch häufig verwendete Versicherungsbegriffe erklären<br />
und wichtige Tipps geben.<br />
Sie ersetzt keinesfalls eine Beratung mit einem Versicherungsvermittler (Versicherungsagent<br />
oder Versicherungsmakler), sondern soll als Hilfe verstanden<br />
werden.<br />
Überlegen Sie was für Sie notwendig ist und was nicht.<br />
Bei einigen Versicherungen können die Versicherungsbedingungen über das<br />
Internet angefordert und Prämien „on-line“ berechnet werden. Holen Sie<br />
sich daher vor dem Abschluss verschiedene Angebote ein.<br />
5
1. Haushaltsversicherung<br />
Die Haushaltsversicherung besteht aus einer Sachversicherung, mit der der<br />
Wohnungsinhalt versichert ist und einer privaten Haftpflichtversicherung.<br />
Die Haftpflichtversicherung umfasst den Versicherungsnehmer sowie dessen<br />
im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen.<br />
Die Ausführungen gehen von folgenden Bedingungen aus:<br />
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH 2001)<br />
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001)<br />
Was ist versichert?<br />
Die Sachversicherung leistet Ersatz für Zerstörung, Abhandenkommen (nicht<br />
verlieren!) oder Beschädigung der versicherten Gegenstände. Bei den versicherten<br />
Gegenständen handelt es sich um jene Sachen, die zum Wohnungsinhalt<br />
gehören. Voraussetzung für eine Haushaltsversicherung ist allerdings,<br />
das die Wohnung mindestens 270 Tage im Jahr bewohnt wird.<br />
Was gehört alles zum versicherten Wohnungsinhalt?<br />
Zum versicherten Wohnungsinhalt gehört alles, was üblicherweise zur Einrichtung<br />
zählt und zum Gebrauch oder Verbrauch dient:<br />
Vorzimmer Boden, Wände,<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
bewegliches<br />
Inventar<br />
Schlafzimmer<br />
Badezimmer Boden, Wände,<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter,<br />
Einrichtungsgegenstände,<br />
Handtücher,<br />
etc.<br />
Kinderzimmer<br />
6<br />
Boden, Wände,<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
Bettwäsche<br />
Boden, Wände,<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen. Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
Spielzeug
WC Boden, Wände, Gegenstände<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
bewegliches<br />
Inventar<br />
7<br />
des persönlichen<br />
Bedarfes<br />
Abstellraum Boden, Wände, Wert-<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
bewegliches<br />
Inventar<br />
gegenstände<br />
Küche Boden, Wände, ausschließlich<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
sämtliche<br />
Küchengeräte<br />
genutztes<br />
Kellerabteil,<br />
Garage,<br />
Schuppen,<br />
bei Ein- und<br />
Zweifamilienhäusern<br />
auch<br />
Nebengebäude<br />
und<br />
Gartenhäuser<br />
Wohnzimmer Boden, Wände, Gemeinschaft-<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
TV-, Video-,<br />
Audiogeräte, Bücher,<br />
Zeitschriften, Videokassetten,Schallplatten,Musikkassetten,<br />
CDs, Tonbänder,<br />
etc.<br />
lich genutzte<br />
Abstellräume,<br />
Stiegenhäuser,<br />
Gänge,<br />
Dachböden<br />
Kleidung, Schuhe,<br />
Toilettenartikel,<br />
Sportgeräte, Fotound<br />
Filmausrüstung,<br />
Hobbyutensilien<br />
Schmuck, Münzen,<br />
Briefmarken, Bilder,<br />
Aktien, Wertpapiere,<br />
Sparbücher,<br />
Wechsel, Bargeld,<br />
Schecks<br />
Stellagen, Möbel,<br />
Werkzeug, Fahrräder,<br />
Kfz-Zubehör, Reiseund<br />
Sportutensilien,<br />
Schlauchboote,<br />
Wäsche, Lebensmittel,Wirtschaftsvorräte,<br />
Kühl-,<br />
Waschgeräte und<br />
Heizmaterial, sowie<br />
sonstiger Bodenund<br />
Kellerkram, nicht<br />
aber Pelzmäntel<br />
Gartenmöbel,<br />
Gartengeräte,<br />
Kinderwagen,<br />
Krankenstuhl,<br />
gesicherte Fahrräder<br />
Nicht versichert sind: Kraftfahrzeuge, Landfahrzeuge und Motorboote,<br />
Geschäfts- und Sammelgelder, unverarbeitete Edelsteine<br />
und Edelmetalle sowie ungefasste Perlen.
Für Wertpapiere, Einlagebücher, sonstige Urkunden und Sammlungen ist es<br />
sinnvoll, Aufzeichnungen führen. Von wertvollen Einzelstücken sollten Rechnungen<br />
aufbewahrt und Fotos angefertigt werden. Kunstgegenstände, wertvolle<br />
Instrumente, etc. gehören in eine Inventarliste als Beilage zum Antrag.<br />
Diese Verzeichnisse sollten gesondert von den Wertsachen aufbewahrt werden.<br />
Welche Gefahren werden üblicherweise versichert?<br />
Feuer<br />
Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch Brand, Blitzschlag,<br />
Explosion und Flugzeugabsturz. Ersetzt werden auch die Abbruch-, Aufräumungs-,<br />
Lösch- und Sonderabfallkosten. Als Blitz gelten jedenfalls nur der<br />
direkte Blitzschlag. Vielfach werden in der letzten Zeit auch indirekte Blitzschäden<br />
mitversichert. Unter indirekten Blitzschäden versteht man jene Schäden,<br />
die durch momentane Überspannung an den elektrischen Leitungen Schäden<br />
verursacht werden. Daher ist es ratsam, sich das Angebot einzelner<br />
Unternehmen genau anzusehen, ob sie auch gegen diese Schäden Versicherungsschutz<br />
bieten.<br />
Sturmschäden<br />
Versicherungsschutz wird geboten für Schäden die durch Sturm (wenn nachweislich<br />
eine Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h vorherrscht), Hagel,<br />
Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden. Die<br />
Sachen müssen zerstört, beschädigt oder abhanden gekommen sein. Nur aufgrund<br />
besonderer Vereinbarung werden Aufräumungskosten, Abbruchkosten<br />
und dergleichen ersetzt. Dies betrifft auch, Geld, unverarbeitete Edelmetalle,<br />
ungefasste Perlen, Edelsteine und Wertpapiere.<br />
Leitungswasser<br />
Versicherungsschutz wird geboten für Schäden am Inventar durch Austreten<br />
von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen<br />
von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.<br />
Glasbruch<br />
Versichert werden Schäden, die durch Bruch an der Gebäudeverglasung,<br />
Wandspiegeln sowie an Möbel- und Bilderverglasung entstehen. Als Glas gelten<br />
alle Flachgläser (auch Kunststoffverglasungen) bis 5 m 2 . Auch Glastüren<br />
und einfache Spiegelflächen gehören zum Versicherungsumfang. Nicht aber<br />
8
Hohlgläser wie Vasen, Beleuchtungskörper, Aquarien, optische Gläser, Verglasungen<br />
von Maschinen und Geräten, Kunstverglasungen sowie sehr teure<br />
Spiegel.<br />
Von der Gesamtversicherungsprämie betrachtet, hat diese Sparte einen<br />
hohen Prämienanteil, die aber nicht unbedingt enthalten sein muss.<br />
Einbruchdiebstahl<br />
Ein Einbruch ist immer dann gegeben, wenn sich jemand gewaltsam (das heißt<br />
ohne Verwendung eines Nachschlüssels) Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten verschafft<br />
hat. Versichert ist auch die Beraubung. Dabei werden Sachen unter<br />
Androhung oder Anwendung von Gewalt weggenommen oder deren Herausgabe<br />
erzwungen.<br />
Bei Wertgegenständen hängt die maximale Entschädigungshöhe auch von<br />
der Aufbewahrungsart ab, wobei diese immer – wie auch in der nachstehenden<br />
Tabelle ersichtlich – mit einem von der Gesamtversicherungssumme<br />
unabhängigen Betrag begrenzt ist. Diese Werte können Sie mit einer individuellen<br />
Summenfestsetzung erhöhen.<br />
Aufbewahrungsart Bargeld, Valuten, Schmuck, Edelsteine,<br />
Einlagebücher ohne Briefmarken- und<br />
Losungswort bis Münzsammlungen<br />
In – auch – unversperrten Möbelstücken<br />
oder im ungepanzerten Safe<br />
€ 1.816,62 € 7.944,01<br />
Davon freiliegend, auch in Handkasse<br />
und Schatulle<br />
Im versperrten, eisernen feuerfesten<br />
€ 363,36 € 2.180,19<br />
Geldschrank mit mindestens 100 kg<br />
Eigengewicht<br />
Im versperrten Geldschrank mit über<br />
250 kg Eigengewicht mit besserem<br />
€ 18.168,21<br />
Sicherheitsgrad, im Mauer(Wand-)<br />
Safe mit mindestens einem Schlossschutzpanzer<br />
€ 58.138,27<br />
Ersetzt werden auch jene Kosten für die Wiederherstellung beschädigter<br />
oder Wiederbeschaffung entwendeter Baubestandteile oder Adaptierungen<br />
der Versicherungsräumlichkeiten, sowie die Kosten für die notwendige<br />
Schlossänderungen der Versicherungsräumlichkeiten, bis 726,73 Euro.<br />
9
!<br />
Achtung: Bei einfachem Diebstahl, also wenn der Täter die Sachen nur<br />
entwendet (das ist dann der Fall, wenn Sie den Dieb in die Wohnung lassen),<br />
ist die Entschädigung für Geld- und Geldeswerte mit 363,36 Euro<br />
und für den sonstigen Wohnungsinhalt mit 1.453,46 Euro begrenzt.<br />
Nicht versichert sind, sofern Sie dies nicht ausdrücklich vereinbaren, Vandalismusschäden.<br />
Vandalismus liegt dann vor, wenn Schäden durch böswillige Sachbeschädigung<br />
eines Dritten entstehen. (Der Einbrecher findet keine wertvollen Sachen<br />
und verwüstet Ihre Wohnung).<br />
Die Beträge beziehen sich nur auf das Vorliegen eines Einbruchdiebstahls und<br />
Beraubung.<br />
Es kann bei Versicherungsgesellschaften ein zusätzlicher Selbstbehalt in<br />
den Bedingungen vereinbart sein, wenn Sie in Ihrer Wohnung (Haus) keine<br />
Sicherheitstüre nach Ö-Norm haben.<br />
Ist fremdes Eigentum auch versichert?<br />
Fremdes Eigentum gilt innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten nur dann<br />
als mitversichert, sofern es sich nicht um Sachen von Untermietern oder von<br />
Gästen, die im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes in Ihrem Haus wohnen,<br />
handelt.<br />
Welche Kosten werden (zusätzlich) ersetzt?<br />
Die Kosten für (auch erfolglose) Maßnahmen, die der Versicherte bei einem<br />
Schadenereignis zur Abwendung oder Minderung des Schadens aufgewendet<br />
hat und für notwendig gehalten wurden.<br />
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind diese jedoch mit 5% der Versicherungssumme<br />
begrenzt. Diese Kosten und die Entschädigung für die versicherten<br />
Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme. Die<br />
Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn die Maßnahmen auf Weisung des Versicherers<br />
erfolgte.<br />
Es handelt sich dabei um folgende Kosten:<br />
Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung.<br />
Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die dadurch entstehen,<br />
dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter<br />
Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.<br />
Abbruch- und Aufräumkosten, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versicherungsort,<br />
und soweit sie versicherte Sachen betreffen, und zwar für den<br />
10
!<br />
nötigen Abbruch stehen gebliebener, vom Schaden betroffener Teile sowie<br />
für das Aufräumen einschließlich Sortieren der Reste und Abfälle.<br />
Entsorgungskosten, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung<br />
und Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.<br />
Reinigungskosten, das sind Kosten für die Reinigung der Versicherungsräumlichkeiten<br />
nach einem Schadenereignis.<br />
Was passiert mit der Versicherung bei einem Wohnungswechsel?<br />
Sie können bei jedem Wohnungswechsel den Vertrag mit Wirkung auf den Tag<br />
vor Beginn des Umzuges kündigen. Wird vom Kündigungsrecht anlässlich des<br />
Wohnungswechsels innerhalb Österreichs kein Gebrauch gemacht, gilt die<br />
Versicherung während des Umzuges und dann auch für die neue Wohnung.<br />
Der Wohnungswechsel muss dann schriftlich der Versicherung gemeldet<br />
werden.<br />
Achtung: Dies gilt nicht bei Verträgen, die vor 1989 abgeschlossen<br />
wurden.<br />
Nur wenn Sie Ihren Haushalt zur Gänze aufgeben, fällt das versicherte Interesse<br />
weg (zB Sie ziehen ins Ausland und geben Ihre Wohnung auf) und somit<br />
besteht eine vorzeitige Auflösungsmöglichkeit.<br />
Wann zahlt die Haushaltsversicherung nicht?<br />
wenn Schäden an den versicherten Sachen von Ihnen oder den mitversicherten<br />
Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,<br />
wenn Sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles trotz Mahnung und nach<br />
Ablauf der Zahlungsfrist mit Ihren Prämien im Rückstand sind,<br />
wenn ein Diebstahl durch eine in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer<br />
lebende Person begangen wurde,<br />
wenn die Schäden durch eine Gebäudeversicherung gedeckt und es sich<br />
dabei um Gebäudebestandteile handelt (Tapeten, Wand- oder Deckenverkleidungen,<br />
Verfliesungen, Malerei, Fußböden, geklebte Bodenbeläge,<br />
Kachelofen, offene Kamine, Badewanne, Brausetasse, außerhalb der Mauer<br />
befindliche Teile von Zentralheizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Sanitärinstallationen),<br />
bei Schäden an Baubestandteilen und Gebäudezubehör, wenn sich die Wohnung<br />
in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet,<br />
Vandalismusschäden im Zusammenhang mit Einbruch, sofern die Mitversicherung<br />
solcher Schäden nicht ausdrücklich vereinbart wurde,<br />
11
wenn Sie nur Sengschäden haben (Sie lassen Ihr heißes Bügeleisen stehen<br />
und die Wäsche wird dadurch versengt),<br />
bei Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit laut Zentralanstalt für<br />
Meteorologie weniger als 60 km/h beträgt,<br />
bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser, sondern durch<br />
Plansch-, Reinigungs-, Grund- und Hochwasser entstanden sind,<br />
für Glasschäden, die an Handspiegeln, Beleuchtungskörpern, Hohlgläsern,<br />
Glasdächern, Glasbausteinen und Kochflächen entstehen,<br />
Einzelscheiben und Isolierverglasungen im Ausmaß von mehr als fünf Quadratmetern,<br />
wenn Sie Ihre Wohnung weniger als 270 Tage im Jahr bewohnen,<br />
wenn Sie Ihre Wohnung auch nur für kurze Zeit verlassen und unversperrt<br />
verlassen,<br />
wenn Sie länger als 72 Stunden Ihre Wohnung verlassen und die Hauptwasserleitung<br />
nicht sperren und es kommt zu einem Leitungswasserschaden,<br />
wenn Sie gesetzliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig verletzen. Wenn Sie beispielsweise in Eigenregie die<br />
Elektroinstallationen durchführen, und es kommt – weil Sie dabei nicht<br />
sachgerecht vorgegangen sind – zu einem Zimmerbrand, dann werden die<br />
Versicherer nicht zahlen.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
Was leistet die Haftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung?<br />
Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche,<br />
die an den Versicherten in seiner Eigenschaft als Privatperson gestellt<br />
werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Wesentlichen auf Schadenersatzansprüche,<br />
die an den Versicherten oder die mitversicherten Personen<br />
aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben, insbesondere<br />
als Wohnungsinhaber (nicht aber als Haus-/oder Grundstücksbesitzer),<br />
als Arbeitgeber von Hauspersonal,<br />
aus Haltung und Verwendung von Fahrrädern,<br />
aus nicht berufsmäßiger Sportausübung, ausgenommen Jagd,<br />
aus der Haltung von Kleintieren (ausgenommen Hunde) gestellt werden,<br />
aus dem erlaubten Besitz von Hieb,- Stich- und Schusswaffen und aus deren<br />
Verwendung als Sportgerät,<br />
12
als Betreiber einer Rundfunk- oder Fernsehempfangsanlage,<br />
für Sachschäden durch Umweltzerstörung, wenn dieser Versicherungsfall<br />
durch einen einzelnen, plötzlich eingetretenen unvorhergesehenen Vorfall,<br />
ausgelöst wurde.<br />
Wo gilt die Haftpflichtversicherung und was zahlt sie?<br />
Die Privathaftpflichtversicherung gilt – sofern nichts anderes vereinbart ist –<br />
innerhalb Europas und ist mit 145.345,66 Euro (72.672,83 Euro bei Umweltschäden)<br />
begrenzt. Für innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretene<br />
Versicherungsfälle leistet der Versicherer höchstens das Dreifache der Versicherungssumme.<br />
Sie leistet auch den Ersatz von Rettungskosten.<br />
Wer ist versichert?<br />
Der Versicherungsnehmer, der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte<br />
oder Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder. Die Kinder bleiben<br />
zumeist bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern und solange sie über<br />
keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen.<br />
Weiters sind auch Personen versichert, die für den Versicherungsnehmer<br />
häusliche Arbeiten verrichten (außer es handelt sich dabei um einem<br />
Arbeitsunfall im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes).<br />
Wann leistet die Haftpflichtversicherung nicht?<br />
Keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung erhalten Sie, wenn der Schaden<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder durch unterlassenes Handeln<br />
herbeigeführt wurde,<br />
Sie sich oder Ihre Angehörigen selbst zugefügt haben,<br />
unter Angehörigen vorgekommen ist,<br />
in Betrieb und Beruf verursacht wurde,<br />
aus der berufsmäßigen Ausübung eines Sportes,<br />
aus der Jagd entstanden ist,<br />
an geliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder in Verwahrung<br />
genommenen Sachen entstanden ist (zB Mietauto),<br />
an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung,<br />
Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen (so<br />
genannte „Tätigkeitsklausel“) (zB Sie helfen Ihrem Nachbarn beim Zusammenbau<br />
der Möbel und beschädigen diese beim Auspacken),<br />
13
an jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die unmittelbar Gegenstand der<br />
Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind (zB Glasbruch<br />
beim Fensterputzen in einer fremden Wohnung),<br />
durch die Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Luftfahrzeugen<br />
entstehen,<br />
bei Schäden die aus der Lagerung oder Verwendung von Mineralölprodukten<br />
entstehen.<br />
14
2. Eigenheimversicherung<br />
Durch die Eigenheimversicherung wird ein gebautes Objekt (das Eigenheim<br />
bzw dessen Nebengebäude), gegen bestimmte Gefahren (Sturm, Feuer, Einbruch,<br />
etc) versichert. Sie wird öfters auch „Gebäudeversicherung“ genannt.<br />
Die Versicherungssparte „Eigenheimversicherung“ existiert eigentlich gar<br />
nicht. Meist werden aufgrund der Übersichtlichkeit und wegen der gemeinsamen<br />
Prämienbemessungsgrundlage die verschiedenen Versicherungsrisiken<br />
auf einer Polizze zusammengefasst, auf die folgende Versicherungsbedingungen<br />
teilweise oder zur Gänze zur Anwendung kommen.<br />
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2001)<br />
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2001)<br />
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001)<br />
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2001)<br />
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB 2001)<br />
und die Besonderen Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung<br />
(Fassung 2001)<br />
Allgemeinen und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />
(AHVB 2004 und EHVB 2004)<br />
Was ist versichert?<br />
Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude (Garagen, Schuppen,<br />
Abstellräume) auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, soweit sie laut<br />
Antrag in der Versicherungssumme eingeschlossen sind.<br />
Unter Gebäude ist der gesamte Baukörper einschließlich der Grund- und Kellermauern<br />
zu verstehen, sowie die mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten<br />
und Adaptierungen (zB Zwischenwände, Zwischendecken, Anstrich,<br />
Tapeten, die geklebten Boden- und Wandbeläge, die Heizungsanlagen, sowie<br />
sämtliche sanitäre Einrichtungen wie Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen<br />
als auch Blitzschutz- und Antennenanlagen bzw Satelittenempfangsanlagen).<br />
Durch Sondervereinbarungen können Sie auch Schäden an Zäunen und Einfriedungen<br />
mitversichern lassen.<br />
Welche Gefahren werden üblicherweise versichert?<br />
Da es sich dabei um eine Kombination von mehreren Versicherungssparten<br />
handelt, spricht man bei der Eigenheimversicherung auch von einer „Bündelversicherung“.<br />
Dabei werden verschiedene Versicherungssparten in einer<br />
15
Polizze zusammengefasst. Sie sollten daher überlegen, welche Sie benötigen<br />
und welche nicht. Die Gebäudeversicherung ersetzt aber nicht eine<br />
Haushaltsversicherung, sondern versichert andere Gefahren (und umgekehrt).<br />
Sie sollten daher auch immer die Ausführungen zur Haushaltsversicherung<br />
beachten.<br />
Feuer<br />
Versichert wird in dieser Sparte unmittelbare Schäden sowie unvermeidbare<br />
Folgeschäden die durch Brand, direkten Blitzschlag (nicht aber indirekte<br />
Blitzschäden, siehe dazu die Ausführungen bei der Haushaltsversicherung),<br />
Explosion, Absturz von Flugzeugen herbeigeführt werden. Weiters Folgeschäden<br />
die beim Brand durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen entstehen,<br />
sowie Aufwendungen (auch erfolglose) die der Versicherungsnehmer zur<br />
Abwendung oder Minderung des Schadens vorgenommen hat.<br />
Darüber hinaus können auch Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten<br />
bis zu einem frei zu vereinbarenden Prozentsatz der Gebäudesumme mitversichert<br />
werden.<br />
Sturmschäden<br />
Versicherungsschutz wird geboten für Schäden die durch Sturm (wenn nachweislich<br />
eine Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h vorherrscht), Hagel,<br />
Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden. Die<br />
Sachen müssen zerstört, beschädigt oder abhanden gekommen sein. Nur aufgrund<br />
besonderer Vereinbarung werden Aufräumungskosten, Abbruchkosten<br />
und dergleichen ersetzt. Dies betrifft auch Geld, unverarbeitete Edelmetalle,<br />
ungefasste Perlen, Edelsteine und Wertpapiere.<br />
Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen fallen nicht darunter.<br />
Doch bieten manche Versicherer für diese Schadensursachen eine geringe<br />
Entschädigungssumme an.<br />
Leitungswasser<br />
Versicherungsschutz wird geboten für Schäden durch Austreten von Wasser<br />
aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von<br />
Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.<br />
Es wird der Neubauwert ersetzt.<br />
Sie beinhaltet alle Schäden, die an den versicherten Sachen durch Wasseraustritt<br />
entstehen. Weiters sind Bruchkosten einschließlich der erforderlichen<br />
Zusatzarbeiten – Frostschäden, Auftau- und Suchkosten – inkludiert.<br />
Auch werden Aufräumungs-, Abbruch-, Reinigungs- und Abdeckungskosten<br />
ersetzt.<br />
16
!<br />
Es besteht jedoch die Möglichkeit sich zusätzlich gegen Korrosionsschäden<br />
(verursacht durch Rost), Verschleiß und Abnützungen am Rohrsystem, Beseitigungskosten<br />
für Verstopfungsschäden und Schäden an angeschlossenen<br />
Einrichtungen und Armaturen, Schäden an Schwimmbecken, Fußbodenheizungen,<br />
wasserführenden Solaranlagen, gegen Schäden an Leitungsrohren<br />
außerhalb des Gebäudes, sogar für die Kosten für einen Mehrverbrauch an<br />
Wasser infolge eines Leitungsschadens zu versichern.<br />
Glasbruch<br />
Glasdächer, Wintergärten, Treib- und Gewächshäuser und sonstige großflächige<br />
Verglasungen müssen explizit angegeben werden. (Diese sind eventuell<br />
in einer vorhandenen Haushaltsversicherung mit Glasbruchrisiko inkludiert<br />
oder bedürfen einer separaten Glasbruchversicherung.) Versichert sind nur<br />
jene Glasflächen, die in der Polizze angegeben sind (Einzelgläserversicherung).<br />
Es besteht auch die Möglichkeit der Gebäudeglaspauschalversicherung.<br />
Diese umfasst sämtliche Scheiben des Gebäudes, gleichgültig ob sie dem allgemeinen<br />
Gebrauch dienen oder zu vermieteten Räumlichkeiten gehören. Fragen<br />
Sie aber trotzdem nach, ob damit auch alle Glasflächen Ihres Gebäudes<br />
versichert sind.<br />
Von der Gesamtversicherungsprämie betrachtet, hat diese Sparte einen<br />
hohen Prämienanteil, die aber nicht unbedingt enthalten sein muss, wenn Sie<br />
auch eine Haushaltsversicherung haben.<br />
Zu den weiteren Details siehe dazu die Ausführungen bei der Haushaltsversicherung.<br />
Einbruchdiebstahl<br />
Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn unbekannte Dritte sich gewaltsam<br />
Zutritt in das Objekt verschafft haben, und dabei mindestens eine Sache entwenden.<br />
Versichert wird ein bestimmter, in der Polizze angeführter Höchstwert.<br />
Reine Zerstörungsakte, die nicht der Bereicherung der Eindringenden<br />
dienen, fallen unter den Begriff des Vandalismus und müssen gesondert<br />
versichert werden.<br />
Achtung: Bei der „reinen“ Einbruchdiebstahlversicherung im Rahmen der<br />
„Eigenheimversicherung“ ist die Beraubung allerdings nicht versichert.<br />
Von manchen Versicherungen werden bestimmte Sicherheitsstandards<br />
(Sicherheitstüren, Alarmanlagen, bestimmte Schlösser) gefordert.<br />
17
Was ist nicht versichert?<br />
Sengschäden (darunter sind Schäden zu verstehen, die durch Hitzeentwicklung<br />
entstehen, ohne dass es zu einem Brand gekommen ist).<br />
Schäden, die durch eine Sturmflut, durch Überschwemmungen, Muren<br />
oder Lawinen (Lawinendruck) entstehen, auch wenn Sie die Folgen eines<br />
Sturms sind. Auch für Schäden, die durch Bewegung von Erdmassen oder<br />
Felsblöcken entstehen, wenn sie im Zusammenhang mit Bauarbeiten jeglicher<br />
Art entstehen.<br />
Schäden an Gebäuden im Rohbau vor deren Fertigstellung. Für die Feuerversicherung<br />
kann aber eine prämienfreie Rohbaudeckung bis zur Dauer<br />
von 12 Monaten eingeräumt werden. Bei der Sturmversicherung gibt es<br />
eine Deckung gegen eine anteilige Prämie, dabei müssen das Dach<br />
geschlossen, die Decke eingezogen und das Giebelmauerwerk aufgezogen<br />
sein, sowie alle Dachbodenöffnungen (Stiegenaufgänge, Fenster, etc) verschlossen<br />
sein.<br />
Schäden, die durch Witterungsniederschläge, Grund- und Hochwasser, stehende<br />
und fließende Gewässer entstehen oder durch Plansch- oder Reinigungswasser<br />
oder Hausschwamm.<br />
Wenn Schäden an den versicherten Sachen von Ihnen oder den mitversicherten<br />
Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,<br />
wenn Sie zum Zeitpunkt des Schadenfalles trotz Mahnung und nach Ablauf<br />
der Zahlungsfrist mit Ihren Prämien im Rückstand sind,<br />
einfacher Diebstahl und Schäden, die durch Beraubung entstehen, sofern<br />
diese nicht im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ausdrücklich mitversichert<br />
haben.<br />
Vandalismusschäden im Zusammenhang mit Einbruch, sofern die Mitversicherung<br />
solcher Schäden nicht ausdrücklich vereinbart wurde.<br />
Bei Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit laut Zentralanstalt für<br />
Meteorologie weniger als 60 km/h beträgt,<br />
bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser, sondern durch<br />
Plansch-, Reinigungs-, Grund- und Hochwasser entstanden sind,<br />
für Glasschäden, die an Handspiegeln, Beleuchtungskörpern, Hohlgläsern,<br />
Glasdächern, Glasbausteinen und Kochflächen entstehen,<br />
wenn Sie Ihr Haus auch nur für kurze Zeit verlassen und unversperrt lassen,<br />
wenn Sie Ihr Haus länger verlassen und die Hauptwasserleitung nicht sperren<br />
und es kommt zu einem Leitungswasserschaden,<br />
18
wenn Sie gesetzliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig verletzen. Wenn Sie beispielsweise in Eigenregie die<br />
Elektroinstallationen durchführen, und es kommt – weil Sie dabei nicht<br />
sachgerecht vorgegangen sind – zu einem Zimmerbrand, dann werden die<br />
Versicherer nicht zahlen.<br />
Sofern Sie eine wasserführende Heizungsanlage während einer Heizperiode<br />
nicht durchgehend betreiben und sämtliche Leitungen und Anlagen<br />
wegen der Frostgefahr nicht entleeren.<br />
Mit welcher Versicherungssumme wird Ihr Gebäude versichert?<br />
Im allgemeinen ist das Gebäude zum Neuwert versichert. Im Schadensfall werden<br />
deshalb auch die ortsüblichen Kosten für einen Neubau ersetzt und bei<br />
Teilschäden die vollen Reparaturkosten. Voraussetzung für die Neuwertentschädigung<br />
ist in der Regel die Verpflichtung zum Wiederaufbau innerhalb von<br />
drei Jahren. Sollte es ein behördliches Wiederaufbauverbot geben, so kann<br />
an einer anderen Stelle desselben Gemeindegebietes aufgebaut werden.<br />
Wenn sich der Versicherte nicht entschließen kann, innerhalb von drei Jahren<br />
wieder aufzubauen, obwohl kein behördliches Bauverbot vorliegt, so<br />
gibt es eine Entschädigung nur nach dem Zeitwert, höchstens nach dem Verkehrswert.<br />
Damit die Neuwertversicherung auch ihren Zweck erreicht, muss der korrekte<br />
Neubauwert eines Objektes als Versicherungssumme vereinbart sein.<br />
Wenn Unterversicherung vorliegt, wird der Schaden nur anteilig ersetzt werden.<br />
Um mit der richtigen Summe versichert zu sein, sollten Sie den Wert des<br />
Hauses durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen lassen.<br />
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Neubauwert und dem Zeitwert<br />
eines Hauses liegt darin, dass Sie im Totalschadensfall Ihr Haus im gleichen<br />
Ausmaß – ohne Eigenleistungen vollbringen zu müssen – wieder errichtet<br />
erhalten, anstelle mit einer Summe, die in etwa einem Verkaufserlös gleichzusetzen<br />
ist, vorlieb nehmen müssen.<br />
Sollten im Laufe der Jahre durch Zu-, Um- oder Anbauten wesentliche Veränderungen<br />
am Gebäude vorgenommen worden sein, sollten Sie das der Versicherung<br />
mitteilen und Ihre Polizze entsprechend anpassen. Denn machen<br />
Sie das nicht und kommt es zu einem Schadensfall, kann Ihnen die Versicherung<br />
einwenden, dass eine Gefahrenerhöhung vorliegt, für die es keinen<br />
Versicherungsschutz gibt.<br />
Was sollte während der Laufzeit des Vertrages noch beachtet werden?<br />
Von allen Neu-, Um-, Zu- und Anbauten sollten Sie Ihren Versicherer umgehend<br />
verständigen. Davon betroffen ist auch der Einbau einer Zentralheizung,<br />
19
der Ausbau einer Mansarde, etc. Die Versicherungssumme muss dann um diese<br />
Wertsteigerungen erhöht werden, andernfalls kann sich der Versicherer im<br />
Schadensfall auf das Argument der Unterversicherung berufen.<br />
Was passiert mit der Versicherung bei Veräußerung der Liegenschaft?<br />
Wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen, geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer<br />
über. Vom erfolgten Verkauf ist der Versicherer zu verständigen. Sowohl<br />
der Käufer als auch der Versicherer können den Versicherungsvertrag kündigen.<br />
Der Verkäufer haftet allerdings noch für die Prämie. Will der Käufer die<br />
Versicherung kündigen, muss er dies innerhalb eines Monats nach der Eintragung<br />
ins Grundbuch vornehmen. Hat er vom Versicherungsvertrag keine<br />
Kenntnis, muss er innerhalb eines Monats nachdem er von dem bestehenden<br />
Versicherungsvertrag Kenntnis erlangt hat, diesen kündigen.<br />
Was erhalten Sie im Schadensfall?<br />
Bei Teilschäden erhalten Sie die Reparaturkosten, sobald diese von der Versicherung<br />
anerkannt sind. Führen Sie die Reparatur selber durch, müssen Sie<br />
einen Abzug der Umsatzsteuer und der Lohnnebenkosten des Handwerkers<br />
akzeptieren.<br />
Wurde die versicherte Sache gänzlich zerstört, erhalten Sie solange die Wiederbeschaffung<br />
oder Wiederherstellung nicht erfolgt ist, nur eine Teilentschädigung.<br />
Die Differenz zum Neuwert erhalten Sie erst, wenn feststeht, dass<br />
das Gebäude wieder hergestellt wird. Andernfalls erhalten Sie nur den Zeitwert<br />
als Gesamtentschädigung.<br />
Eigentümerhaftpflicht<br />
Eine Haftpflichtversicherung ist bei der Eigenheimversicherung üblicherweise<br />
dabei. (Beachten Sie dazu auch die Ausführungen bei der Hapftpflichtversicherung.)<br />
Die Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gerechtfertigt<br />
an Sie als Eigentümer der versicherten Liegenschaft gestellt werden, und<br />
wehrt ungerechtfertigt an Sie gerichtete Ansprüche ab (zB Sie unterlassen im<br />
Winter die Streupflicht und ein Passant rutscht deshalb aus und bricht sich<br />
ein Bein).<br />
Versicherungsschutz besteht für:<br />
Die gesamte Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer (zB Verwaltung,<br />
Beaufsichtigung, Versorgung, Reinigung)<br />
20
Die Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur und Grabarbeiten an<br />
der versicherten Liegenschaft, wenn die Baukosten, unter Einrechnung<br />
etwaiger Eigenleistungen einen zu vereinbarten Betrag nicht übersteigen<br />
Die Fremdenbeherbergung, wenn keine behördliche Genehmigung erforderlich<br />
ist<br />
Sachschäden durch Umweltzerstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten<br />
bis zu einem bestimmten Lagervolumen<br />
Einen unmittelbar am Grundstück vorhandenen Privatbadestrand<br />
Den Hauseigentümer, Hausbesitzer, Hausverwalter, Hausbesorger<br />
Schadenersatzansprüche von Miteigentümern, Wohnungseigentümern,<br />
Nutzungsberechtigten und deren Angehörigen, sofern Sie für den eingetretenen<br />
Schaden nicht selbst verantwortlich sind<br />
21
3. FAQs, Tipps und Begriffserklärungen<br />
Was versteht man unter der Sachversicherung?<br />
Die Sachversicherung leistet Ersatz für die Zerstörung, Abhandenkommen<br />
(nicht verlieren!) oder Beschädigung der versicherten Gegenstände.<br />
Was versteht man unter einer Haftpflichtversicherung?<br />
Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Schadensersatzforderungen<br />
für Schäden leistet, die der Versicherte verursacht hat und die gegen<br />
ihn geltend gemacht werden. Sie leistet also das, was der Versicherte an Schadensersatzansprüchen<br />
zu leisten hätte. Die Versicherung dient auch der<br />
Abwehr unbegründeter Schadensersatzforderungen, die gegen den Versicherten<br />
gestellt werden. Wenn keine erweiterte Deckung vereinbart wurde ist ihr<br />
Geltungsbereich auf Europa und den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten<br />
beschränkt und die Höchstversicherungssumme ist mit € 145.345,66<br />
begrenzt.<br />
Was sind Obliegenheiten?<br />
Obliegenheiten sind Pflichten die der Versicherungsnehmer gegenüber dem<br />
Versicherer erfüllen muss. Diese beruhen auf gesetzlichen Vorschriften oder<br />
auf Versicherungsbedingungen. Liegt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten<br />
vor, kann dies bis zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.<br />
Die häufigsten Obliegenheiten sind:<br />
Vorvertragliche Anzeigepflichten<br />
Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen<br />
Anzeige und Meldeverpflichtungen während des Versicherungsvertrages<br />
über Veränderungen<br />
Schadensmeldung nach dem Versicherungsfall<br />
Einhaltung von Risikobeschränkungsregeln<br />
Worüber muss Sie die Versicherung beim Antrag informieren?<br />
Name, Anschrift des Sitzes und Rechtsform des Unternehmens (Zweigstelle)<br />
Das auf den Vertrag anwendbare Recht<br />
Bezeichnung und Anschrift der Aufsichtsbehörde oder Beschwerdestelle<br />
22
Umstände, unter denen der Versicherungsnehmer den Vertragsabschluss<br />
widerrufen oder von diesem zurücktreten kann<br />
Die Laufzeit des Versicherungsvertrages<br />
Die Prämienzahlungsweise und Prämienzahlungsdauer<br />
Wie lange ist ein Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden?<br />
Wenn der Antrag auf Abschluss einer Versicherung auf einem Formblatt der<br />
Versicherung unterschrieben wird, ist der Versicherungsnehmer bis zu sechs<br />
Wochen an seinen Antrag gebunden. Eine längere Frist ist nur zulässig, wenn<br />
sie im Einzelnen ausgehandelt wird.<br />
Was gilt, wenn die Polizze vom Antrag abweicht?<br />
Weicht der Inhalt der Polizze von Ihrem Antrag ab, so haben Sie einen Monat<br />
Zeit, zu widersprechen, ansonsten gilt die Änderung in der Polizze von Ihnen<br />
genehmigt. Daher lesen Sie die Polizze sorgfältig!<br />
Die Änderung muss aber in der Polizze gekennzeichnet sein. (Meist erfolgt<br />
dies mit einer farblichen Hervorhebung.) Wenn Sie termingerecht widersprechen<br />
und die Versicherung nicht wie im Antrag den Versicherungsvertrag<br />
ändert, so gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.<br />
Weist die Versicherung nicht auf die Änderung hin, gilt sie so, wie im Antrag<br />
abgeschlossen wurde.<br />
Ab wann besteht Versicherungsschutz?<br />
Üblicherweise erhält man den Versicherungsschutz nach Zusendung der<br />
Polizze und Einzahlung der Erstprämie. Wird jedoch der Versicherungsantrag<br />
auf einem Formblatt der Versicherung abgegeben und weist die Versicherung<br />
nicht darauf hin, dass keine vorläufige Deckung gewährt wird, besteht ab diesem<br />
Zeitpunkt Versicherungsschutz. Kommt dann der Vertrag nicht zustande,<br />
ist eine aliquote Prämie für diesen Zeitraum zu bezahlen.<br />
Kann man vom Versicherungsvertrag zurücktreten?<br />
Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht.<br />
Ein Rücktritt ist allerdings möglich<br />
a) bei einem Haustürgeschäft<br />
Wurde der Versicherungsvertrag nicht in den Räumen des Versicherungsunternehmens<br />
(oder auf einer Messe oder auf einen Marktstand) abgeschlossen<br />
und haben Sie nicht jene Person in Ihre Wohnung eingeladen<br />
(zB Sie rufen dort an und vereinbaren bei sich einen Termin), so können<br />
23
!<br />
Sie, sofern Sie über das Rücktrittsrecht belehrt wurden, binnen einer<br />
Woche nach Zusendung der Polizze zurücktreten. Wurden Sie über das<br />
Rücktrittsrecht nicht belehrt, erlischt dieses Recht nach einem Monat<br />
nach Zusendung der Polizze.<br />
b) wenn Sie bestimmte Kopien oder Informationen nicht erhalten<br />
Die Versicherung hat umfangreiche Informationspflichten und es müssen<br />
Ihnen beim Abschluss des Vertrages die Allgmeinen Versicherungsbedingungen<br />
(AVB) und eine Kopie des Versicherungsantrages ausgefolgt werden.<br />
Informiert der Versicherungsagent nicht über seine Eigenschaft als<br />
Versicherungsagent und erteilt er nicht bestimmte Informationen, besteht<br />
auch diesbezüglich ein Rücktrittsrecht. Geschieht dies nicht, dann können<br />
Sie binnen zwei Wochen nach Erhalt der Polizze und der Mitteilungen<br />
vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen allerdings über dieses Rücktrittsrecht<br />
belehrt werden. Erhalten Sie allerdings nur die Polizze und nicht die<br />
AVB, erlischt dieses Rücktrittsrecht nach einem Monat. Der Rücktritt<br />
muss schriftlich erklärt werden und beschränkt sich nur auf diese Fälle.<br />
Achtung: Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Versicherungsvertrag<br />
kürzer als sechs Monate dauert, oder wenn Sie die Versicherung<br />
beim Makler abschließen!<br />
c) wenn die Versicherung im Fernabsatz abgeschlossen wurde<br />
Wurde eine Versicherung im Fernabsatz (Telefon, Internet, etc) abgeschlossen,<br />
kann man binnen 14 Tagen nach dem Abschluss dieses Vertrages<br />
ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist<br />
beginnt mit dem Vertragsabschluss bzw mit dem Erhalt aller Informationen<br />
des Vertrages und des Bestehens eines Rücktrittsrechtes zu laufen.<br />
Was bedeutet eine Wertanpassung?<br />
Bei einem neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag wird, sofern nichts<br />
anderes vereinbart wurde, eine Wertanpassungsklausel enthalten sein. Zur Vermeidung<br />
einer Unterversicherung durch Inflation werden die Versicherungssummen<br />
und Prämien jährlich einem Index angepasst (zB bei der Gebäudeversicherung<br />
dem Baukostenindex).<br />
Welche Versicherungssumme soll gewählt werden?<br />
Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass Sie jene Schäden<br />
abdecken können, um die beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommen<br />
Sachen in gleicher Qualität wieder anschaffen können. Dazu gibt es zwei<br />
Möglichkeiten um die Versicherungssumme zu ermitteln:<br />
24
!<br />
1. Summenversicherung<br />
Dabei wird eine konkrete Wertfeststellung Ihres Haushaltes vorgenommen.<br />
Dies ist ein zeitaufwendiger Prozess, der sich allerdings lohnt, wenn sich in<br />
Ihrem Haushalt viele wertvolle Sachen befinden. Die ermittelte Gesamtversicherungssumme<br />
entspricht dem tatsächlichen Inventarwert und es kann zu<br />
keiner Unterversicherung kommen.<br />
2. Quadratmeterversicherung<br />
Die Versicherungssumme wird nach der Größe der Wohnung pauschal<br />
bestimmt. Sie ist derzeit die häufigste Versicherungsart bei Haushaltsversicherungen.<br />
Es wird dabei zumeist in drei Ausstattungskategorien unterschieden.<br />
Der Versicherungsnehmer muss selbst entscheiden, ob seine Wohnung<br />
„zweckmäßig, wohnlich, gehoben, großzügig oder luxuriös“ ausgestattet ist.<br />
Nach dem Quadratmeterausmaß der Wohnung wird die Versicherungssumme<br />
und die Prämie berechnet. Bei dieser Versicherungsart verzichten die Versicherungen<br />
bei korrekter Quadratmeterangabe auf den Einwand der Unterversicherung<br />
Was bedeutet Zeitwert?<br />
Im Schadensfall wird nur der tatsächliche Zeitwert der Sache ersetzt. Berechnet<br />
wird der Zeitwert aus dem Neuwert der Sache abzüglich einer Abnutzung.<br />
Dies beträgt in der Regel zirka zehn Prozent Wertverlust pro Jahr. (zB Möbel<br />
– die keine echten Antiquitäten darstellen – haben nach zehn Jahren Benützung<br />
keinen Zeitwert mehr.)<br />
Was bedeutet Neuwert?<br />
Im Schadensfall werden die Kosten der zerstörten oder entwendeten Gegenstände<br />
für die Anschaffung der neuen Sachen in gleicher Qualität ersetzt. Als<br />
Neuwert gilt allerdings der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadenseintritts.<br />
Ein Preisverfall der betroffenen Sachen wirkt sich daher aus (zB<br />
Anschaffung eines Computers im Jahr 2002 um € 2.500, dieser wird 2005<br />
durch eine Brand zerstört, der selbe Computer kostet 2005 nur mehr € 900,<br />
erhalten Sie nur € 900). Bei Sachen von historischen oder künstlerischem<br />
Wert, bei denen das Alter zu keiner Entwertung führt, gilt als Versicherungswert<br />
der Verkehrswert. Bei einer Neuwertversicherung erfolgt immer eine Wertanpassung<br />
der Summe und der Prämie.<br />
Achtung: War der Zeitwert der vom Schaden betroffenen Sache unmittelbar<br />
vor Eintritt des Schadensereignisses kleiner als 40% des Neuwertes,<br />
wird trotz Neuwertversicherung höchstens der Zeitwert ersetzt.<br />
25
Bei Tapeten, Malereien sowie bei Wand- und Bodenbelägen aus textilen<br />
Materialien oder Kunststoff wird höchstens der Zeitwert ersetzt.<br />
Was bedeutet ein Selbstbehalt?<br />
Im Fall einer Leistung durch die Versicherung muss der Versicherte einen Teil<br />
des Schadens selbst tragen. Liegt der Schaden unter dem Selbstbehalt,<br />
zahlt die Versicherung nichts. Der Selbstbehalt ist in der Polizze oder in den<br />
Versicherungsbedingungen angeführt. Als Selbstbehalt wird entweder ein<br />
Betrag oder ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart.<br />
Was bedeutet Unterversicherung?<br />
Die Versicherungssumme ist geringer als der Versicherungswert. Dies kann<br />
dadurch entstehen, dass von Anfang an die Versicherungssumme zu gering<br />
angesetzt wurde, der Versicherungswert durch laufende Anschaffung erhöht<br />
wird oder durch Preissteigerungen der Versicherungswert zugenommen hat.<br />
Die Folge im Schadensfall ist, dass Ihre Versicherungsleistung gekürzt wird.<br />
(zB Gesamtwert des Wohnungsinhaltes beträgt 100.000 Euro, die vereinbarte<br />
Versicherungssumme beträgt aber nur 50.000 Euro. Bei einem Brand entsteht<br />
ein Schaden von 20.000 Euro. In diesem Fall braucht die Versicherung<br />
nur 10.000 Euro zu bezahlen, da nur die Hälfte des Wertes versichert war.)<br />
Was bedeutet Erstes Risiko?<br />
Darunter versteht man den Verzicht der Versicherung im Rahmen der Schadensdeckung<br />
das Vorliegen einer Unterversicherung einzuwenden. Das heißt,<br />
die Versicherung deckt den Schaden bis zur Versicherungssumme.<br />
Was bedeutet der Begriff Überversicherung?<br />
Die Versicherungssumme ist höher als der Versicherungswert. Im Falle eines<br />
Schadens ist die Versicherung aber nur verpflichtet bis zum (üblichen) Versicherungswert<br />
den Schaden zu ersetzen.<br />
Gibt es ein Recht auf Kulanz?<br />
Nein, denn unter Kulanz versteht man eine (freiwillige) Leistung der Versicherung<br />
(zumeist aus geschäftspolitischen Gründen), worauf der Versicherungsnehmer<br />
keinen Anspruch hat.<br />
Kann ein langjähriger Versicherungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten<br />
Laufzeit gekündigt werden?<br />
Bereits nach einer dreijährigen Versicherungsdauer können Sie den Versicherungsvertrag<br />
kündigen, bzw danach gibt es ein jährliches Kündigungsrecht.<br />
Die Kündigung muss aber rechtzeitig, also vor Ablauf des Endes der Versi-<br />
26
cherungsperiode, innerhalb der Kündigungsfrist zum Kündigungstermin bei<br />
der Versicherung eingelangt sein. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat.<br />
Sie ist jener Zeitraum, der bis zum Kündigungstermin (mindestens) verstreichen<br />
muss, um zum Kündigungstermin die Versicherung zu beenden.<br />
Kündigungstermin, ist jener Tag, an dem das Versicherungsverhältnis beendet<br />
werden soll.<br />
Bei Versicherungsverträgen die vor dem 1. April 1994 abgeschlossen wurden,<br />
beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate.<br />
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.<br />
Kann ein Dauerrabatt zurückgefordert werden?<br />
Üblicherweise gewährt Ihnen der Versicherer beim Abschluss eines langjährigen<br />
Versicherungsvertrages einen Dauerrabatt in Form eines Prämiennachlasses.<br />
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist das Versicherungsunternehmen<br />
berechtigt, von Ihnen den Ersatz des gewährten Dauerrabattes zu verlangen.<br />
Zulässig ist dies allerdings nur dann, wenn der Versicherer zur Zeit<br />
des Vertragsabschlusses tatsächlich in seinem Tarif eine Prämie für derartige<br />
Verträge mit kürzerer Laufzeit vorgesehen hatte. Die Höhe der Rückforderung<br />
berechnet sich aus der Differenz zwischen der vereinbarten Prämie<br />
und der Prämie ohne Dauerrabatt mal der verstrichenen Laufzeit.<br />
Was versteht man unter einem Unterjährigkeitszuschlag?<br />
Versicherungsprämien sind für die Versicherungsperiode im Vorhinein zu<br />
bezahlen. Wird aber nicht eine jährliche Zahlungsweise vereinbart, sondern<br />
die Gesamtprämie in halb-, vierteljährlich oder monatlichen Prämien bezahlt,<br />
kann die Versicherung für diese Zahlungsweise einen Aufschlag verlangen,<br />
der zwischen einem und sechs Prozent der Jahresprämie liegt.<br />
Was müssen Sie in dem Kündigungsschreiben anführen?<br />
Name und Adresse des Versicherungsunternehmens<br />
Name und Adresse des Versicherten<br />
Polizzennummer<br />
Welche Versicherung gekündigt werden soll, wenn unter einer Polizzennummer<br />
mehrere Versicherungssparten angeführt sind (Bündelversicherung)<br />
Zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll (Wissen Sie dies nicht, verwenden<br />
Sie den Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“<br />
Ersuchen Sie um Bestätigung der Kündigung oder Zusendung einer Stornopolizze<br />
Am Besten schicken Sie die Kündigung eingeschrieben per Post.<br />
27
Was versteht man unter einer Außenversicherung?<br />
Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend, aber nicht länger als<br />
sechs Monate in Gebäuden innerhalb Europas oder in einem außereuropäischen<br />
Mittelmeeranliegerstaat verbracht werden, sind bis maximal mit 10%<br />
der Versicherungssumme bzw. mit 10% aller Entschädigungsgrenzen der<br />
sonstigen Kosten beschränkt. Eine Leistung der Außenversicherung erfolgt<br />
nur, soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung erlangt<br />
werden kann.<br />
Achtung: Diese Außenversicherung gilt nicht für weitere Wohnsitze des Versicherungsnehmers<br />
und nicht für Schäden durch einfachen Diebstahl. Schäden<br />
durch Beraubung sind in dieser Außenversicherung auch außerhalb von<br />
Gebäuden und Schäden durch Einbruchdiebstahl nur in ständig bewohnten<br />
Gebäuden versichert.<br />
Was wird von den Versicherungen (normalerweise) nicht versichert?<br />
Schäden die durch<br />
Kriegsereignisse<br />
Innere Unruhen, Aufruhr, Widerstand, Bürgerkrieg<br />
damit verbundene militärische oder behördliche Maßnahmen<br />
Erdbeben und andere außergewöhnliche Naturereignisse (zB Hochwasser,<br />
Überschwemmungen, Vermurungen)<br />
Kernenergie<br />
entstehen.<br />
28
Was sollten Sie vor Vertragsabschluss klären? (= Checkliste)<br />
Welche Versicherung wird benötigt?<br />
Welche Versicherung(sart) möchte man abschließen?<br />
Was ist versichert? (= Was ist Gegenstand der Versicherung ? = Welches<br />
Risiko ist versichert?)<br />
Was ist mitversichert?<br />
Was ist nicht versichert? (Welches Risiko ist nicht versichert?)<br />
Wer ist versichert? (Wer ist mitversichert? – Welcher Personenkreis?)<br />
In welchen Fällen erhalte ich keinen Versicherungsschutz? (Deckungsausschlussgründe)<br />
Was gilt als Versicherungsfall?<br />
Ab wann und wo gilt die Versicherung? (zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich<br />
der Versicherung)<br />
Gibt es Sonderwünsche die versichert werden sollen?<br />
In welchen Fällen erhält man keine Versicherungsleistung? (Leistungsausschlussgründe)<br />
Was leistet die Versicherung im Schadensfall?<br />
In welcher Art und in welcher Frist sind Schadensmeldungen zu machen?<br />
(Schriftlichkeit, Meldung, Zeit für die Meldung)<br />
Wie viel leistet die Versicherung im Schadensfall?<br />
Gibt es einen Selbstbehalt? (Wann kommt dieser zum Tragen? Wie hoch<br />
ist dieser, wie wirkt sich dieser auf die Prämie aus?)<br />
Wie hoch ist die Prämie?<br />
Welche Zusatzvereinbarung oder Abstriche sind möglich?<br />
Welche Obliegenheit (= Pflichten) hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss,<br />
während der Laufzeit des Vertrages sowie im Schadensfall?<br />
Gibt es eine Wertanpassung? (Welche Auswirkungen hat diese auf die<br />
Prämie? – Welche Auswirkungen hat diese auf die Versicherungssumme?)<br />
Wie lange gilt die Versicherung? (Laufzeit)<br />
Wann kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden?<br />
Unter welchen Voraussetzungen verlängert sich der Versicherungsvertrag?<br />
Nach Zusendung der Polizze sollten Sie überprüfen, ob Ihr Antrag mit der<br />
Polizze übereinstimmt, ob Zusatzvereinbarungen in die Polizze aufgenommen<br />
wurden und ob die Prämie die vereinbarte Höhe hat.<br />
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Tipps für einen bestehenden Versicherungsvertrag<br />
Vereinbaren Sie schriftlich alle die zu deckenden Sonderrisiken und bewahren<br />
Sie Fotos und sonstige Urkunden von Ihren Wertgegenständen immer<br />
an einem separaten Ort auf!<br />
Bewahren Sie Ihre Polizze sorgfältig auf.<br />
Machen Sie eine Aufstellung Ihrer Versicherungswerte.<br />
Überprüfen Sie die Versicherungspolizze, ob alle Schadensereignisse, die<br />
Sie versichert haben wollen, in der Polizze angeführt sind.<br />
Zahlen Sie immer rechtzeitig Ihre Versicherungsprämie, ansonsten kann der<br />
Versicherungsschutz entfallen.<br />
Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit Ihre Höchstversicherungssumme.<br />
Wenn Sie eine Summenversicherung haben, überprüfen Sie jährlich die Versicherungssumme<br />
– entspricht sie noch dem tatsächlichen Wert Ihres<br />
Haushaltes?<br />
Haushaltsverträge können auch mit einer Laufzeit von nur einem Jahr<br />
abgeschlossen werden.<br />
Wenn Sie einen langjährigen Versicherungsvertrag haben, können Sie diesen<br />
zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.<br />
Wurde Ihnen ein Dauerrabatt gewährt, müssen Sie diesen bei vorzeitiger<br />
Beendigung des Versicherungsvertrages zurückzahlen.<br />
Sind Sie unterversichert (zB Ihre Versicherungssummen wurden nicht angepasst),<br />
zahlt die Versicherung im Schadensfall nur einen aliquoten Teil.<br />
Ein persönlicher Liebhaberwert wird nie bezahlt.<br />
Wenn Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, erhalten<br />
Sie keine Versicherungsleistung.<br />
Im Schadensfall haben Sie eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen alle<br />
zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering als möglich<br />
zu halten.<br />
Schadensmeldungen müssen immer unverzüglich und schriftlich unter<br />
Beifügung eventuell vorhandener offizieller Protokolle (Polizei, Feuerwehr)<br />
erfolgen.<br />
Beachten Sie, dass Sie Ihren Vertrag während der vereinbarten Laufzeit nur<br />
zu den in den Bedingungen enthaltenen Bestimmungen kündigen können<br />
(zum Beispiel v o r einer Übersiedelung)!<br />
Melden Sie einen Wohnungswechsel umgehend Ihrem Versicherer, wenn Sie<br />
Ihren alten Vertrag beibehalten wollen (oder noch müssen)!<br />
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Was Sie im Schadensfall tun sollten<br />
Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherung, und teilen Sie Ihr den erlittenen<br />
Schaden mit.<br />
Bei Sparbüchern und Wertpapieren muss die Sperre von Auszahlungen<br />
unverzüglich beantragt und, soweit möglich das gerichtliche Kraftloserklärungsverfahren<br />
eingeleitet werden.<br />
Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und<br />
Beraubung sind der Sicherheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Fertigen Sie<br />
eine Liste all jener Sachen an, die zerstört oder abhanden gekommen sind,<br />
und legen Sie diese sowohl Ihrer Meldung an den Versicherer wie auch an die<br />
Sicherheitsbehörden bei. Die Versicherung kann auch Unterlagen zur Schadensermittlung<br />
verlangen.<br />
Nach Möglichkeit sollte nach eingetretenem Schaden, die Erhaltung, Rettung<br />
und Wiedererlangung der versicherten Sachen versucht werden.<br />
Die Bedingungen sehen üblicherweise in der Sachversicherung eine Maximalfrist<br />
von drei Tagen für die Benachrichtigung vor, in der Haftpflichtversicherung<br />
hat diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche zu erfolgen.<br />
Wenn Sie vorerst den Schadensfall nur telefonisch bekannt gegeben<br />
haben, melden Sie ihn – noch innerhalb der Frist! – jedenfalls auch schriftlich.<br />
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