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EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer

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wenn Sie nur Sengschäden haben (Sie lassen Ihr heißes Bügeleisen stehen<br />

und die Wäsche wird dadurch versengt),<br />

bei Sturmschäden, wenn die Windgeschwindigkeit laut Zentralanstalt für<br />

Meteorologie weniger als 60 km/h beträgt,<br />

bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser, sondern durch<br />

Plansch-, Reinigungs-, Grund- und Hochwasser entstanden sind,<br />

für Glasschäden, die an Handspiegeln, Beleuchtungskörpern, Hohlgläsern,<br />

Glasdächern, Glasbausteinen und Kochflächen entstehen,<br />

Einzelscheiben und Isolierverglasungen im Ausmaß von mehr als fünf Quadratmetern,<br />

wenn Sie Ihre Wohnung weniger als 270 Tage im Jahr bewohnen,<br />

wenn Sie Ihre Wohnung auch nur für kurze Zeit verlassen und unversperrt<br />

verlassen,<br />

wenn Sie länger als 72 Stunden Ihre Wohnung verlassen und die Hauptwasserleitung<br />

nicht sperren und es kommt zu einem Leitungswasserschaden,<br />

wenn Sie gesetzliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig verletzen. Wenn Sie beispielsweise in Eigenregie die<br />

Elektroinstallationen durchführen, und es kommt – weil Sie dabei nicht<br />

sachgerecht vorgegangen sind – zu einem Zimmerbrand, dann werden die<br />

Versicherer nicht zahlen.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Was leistet die Haftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung?<br />

Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche,<br />

die an den Versicherten in seiner Eigenschaft als Privatperson gestellt<br />

werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Wesentlichen auf Schadenersatzansprüche,<br />

die an den Versicherten oder die mitversicherten Personen<br />

aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben, insbesondere<br />

als Wohnungsinhaber (nicht aber als Haus-/oder Grundstücksbesitzer),<br />

als Arbeitgeber von Hauspersonal,<br />

aus Haltung und Verwendung von Fahrrädern,<br />

aus nicht berufsmäßiger Sportausübung, ausgenommen Jagd,<br />

aus der Haltung von Kleintieren (ausgenommen Hunde) gestellt werden,<br />

aus dem erlaubten Besitz von Hieb,- Stich- und Schusswaffen und aus deren<br />

Verwendung als Sportgerät,<br />

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