EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer
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Achtung: Bei einfachem Diebstahl, also wenn der Täter die Sachen nur<br />
entwendet (das ist dann der Fall, wenn Sie den Dieb in die Wohnung lassen),<br />
ist die Entschädigung für Geld- und Geldeswerte mit 363,36 Euro<br />
und für den sonstigen Wohnungsinhalt mit 1.453,46 Euro begrenzt.<br />
Nicht versichert sind, sofern Sie dies nicht ausdrücklich vereinbaren, Vandalismusschäden.<br />
Vandalismus liegt dann vor, wenn Schäden durch böswillige Sachbeschädigung<br />
eines Dritten entstehen. (Der Einbrecher findet keine wertvollen Sachen<br />
und verwüstet Ihre Wohnung).<br />
Die Beträge beziehen sich nur auf das Vorliegen eines Einbruchdiebstahls und<br />
Beraubung.<br />
Es kann bei Versicherungsgesellschaften ein zusätzlicher Selbstbehalt in<br />
den Bedingungen vereinbart sein, wenn Sie in Ihrer Wohnung (Haus) keine<br />
Sicherheitstüre nach Ö-Norm haben.<br />
Ist fremdes Eigentum auch versichert?<br />
Fremdes Eigentum gilt innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten nur dann<br />
als mitversichert, sofern es sich nicht um Sachen von Untermietern oder von<br />
Gästen, die im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes in Ihrem Haus wohnen,<br />
handelt.<br />
Welche Kosten werden (zusätzlich) ersetzt?<br />
Die Kosten für (auch erfolglose) Maßnahmen, die der Versicherte bei einem<br />
Schadenereignis zur Abwendung oder Minderung des Schadens aufgewendet<br />
hat und für notwendig gehalten wurden.<br />
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind diese jedoch mit 5% der Versicherungssumme<br />
begrenzt. Diese Kosten und die Entschädigung für die versicherten<br />
Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme. Die<br />
Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn die Maßnahmen auf Weisung des Versicherers<br />
erfolgte.<br />
Es handelt sich dabei um folgende Kosten:<br />
Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung.<br />
Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die dadurch entstehen,<br />
dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter<br />
Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.<br />
Abbruch- und Aufräumkosten, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versicherungsort,<br />
und soweit sie versicherte Sachen betreffen, und zwar für den<br />
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