EIGENHEIM$ UND HAUSHALTSVERSICHERUNG - Arbeiterkammer
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1. Haushaltsversicherung<br />
Die Haushaltsversicherung besteht aus einer Sachversicherung, mit der der<br />
Wohnungsinhalt versichert ist und einer privaten Haftpflichtversicherung.<br />
Die Haftpflichtversicherung umfasst den Versicherungsnehmer sowie dessen<br />
im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen.<br />
Die Ausführungen gehen von folgenden Bedingungen aus:<br />
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH 2001)<br />
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001)<br />
Was ist versichert?<br />
Die Sachversicherung leistet Ersatz für Zerstörung, Abhandenkommen (nicht<br />
verlieren!) oder Beschädigung der versicherten Gegenstände. Bei den versicherten<br />
Gegenständen handelt es sich um jene Sachen, die zum Wohnungsinhalt<br />
gehören. Voraussetzung für eine Haushaltsversicherung ist allerdings,<br />
das die Wohnung mindestens 270 Tage im Jahr bewohnt wird.<br />
Was gehört alles zum versicherten Wohnungsinhalt?<br />
Zum versicherten Wohnungsinhalt gehört alles, was üblicherweise zur Einrichtung<br />
zählt und zum Gebrauch oder Verbrauch dient:<br />
Vorzimmer Boden, Wände,<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
bewegliches<br />
Inventar<br />
Schlafzimmer<br />
Badezimmer Boden, Wände,<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter,<br />
Einrichtungsgegenstände,<br />
Handtücher,<br />
etc.<br />
Kinderzimmer<br />
6<br />
Boden, Wände,<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen, Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
Bettwäsche<br />
Boden, Wände,<br />
Decke, Fenster,<br />
Türen. Beleuchtung,<br />
Schalter, Einrichtungsgegenstände,<br />
Spielzeug