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Niederschrift - SPÖ Kuchl

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Kellerdecke: € 2,00/m²<br />

3. Die maximale Fördersumme beträgt € 600,- pro Wohnobjekt und kann auch durch eine spätere<br />

zusätzliche Dämmmaßnahme nicht überschritten werden.<br />

Kriterien für die Förderung von Solaranlagen:<br />

1. Gefördert werden nur Solaranlagen von privaten Haushalten.<br />

2. Die Förderung erfolgt entsprechend den Richtlinien der Salzburger Landesregierung. Die Förderung<br />

des Landes ist Vorraussetzung für die Förderung der Marktgemeinde <strong>Kuchl</strong>. Der Nachweis über die<br />

Förderung des Landes ist der Gemeinde vorzulegen.<br />

3. Je m2 Kollektorfläche wird ein Betrag von € 20 gefördert.<br />

4. Die maximale Fördersumme beträgt € 300,- pro Liegenschaft und kann auch durch eine spätere<br />

Erweiterung der Kollektorfläche nicht überschritten werden.<br />

5. Die Funktionsgarantie eines befugten Unternehmens muss vorgelegt werden.<br />

Kriterien für die Förderung von Biomasseheizungen:<br />

1. Gefördert wird nur der Umstieg von einer Zentralheizungsanlage, die mit Öl- oder Gas befeuert wird<br />

sowie einer Elektroheizung zu einer neuen Zentralheizungs-anlage die mit Biomasse wie Stückgut,<br />

Hackgut oder Pellets befeuert wird. Nachweise wie baubehördliche Bewilligung der Marktgemeinde<br />

<strong>Kuchl</strong> oder Installationsmeldung der Salzburg AG müssen vorliegen. Die auszutauschende<br />

Heizanlage muss zumindest 20 Jahre alt sein.<br />

2. Ein Entsorgungsnachweis über die Altanlage ist Vorraussetzung für eine Förderung;<br />

3. Die Fördersumme beträgt € 300,- pro Anlage.<br />

4. Bei jedem weiterem Anschluss eines externen Wohnobjektes an eine geförderte Anlage erhält der<br />

Betreiber der geförderten Anlage zusätzlich einen Betrag von € 150,-. Der Anspruch erwächst nur<br />

wenn die Kriterien unter Pkt. 1. und 2. auch für das externe Wohnobjekt zutreffen.<br />

5. Gefördert werden nur Anlagen, welche nicht im Einzugsbereich des Heizwerkes liegen.<br />

6. Nicht gefördert wird der Umstieg mit Stückgut, Koks, Kohle oder Briketts befeuerten Anlage.<br />

7. Nicht gefördert wird der Anschluss an das Bäuerliche Heizwerk.<br />

Diskussion:<br />

GR Pohn-Weidinger fragt an, warum die Wärmedämmförderung nicht sofort gestrichen wurde, wenn<br />

ohnehin angedacht ist, 2011 die Förderungen neu zu überdenken bzw. sogar zu streichen. Weiters<br />

erkundigt sich sich, welche Summen an Förderungen im Jahr 2009 ausbezahlt wurden.<br />

Martin Brandauer führt an, dass 2009 Förderungen in Höhe von € 1.496,04 für Solar, 16.452,75 für<br />

Wärmedämmung, € 5.000 für Biomasseheizungen ausbezahlt wurden.<br />

GR Pohn-Weidinger stellt die Förderungen in Frage, wenn die Förderungsbeiträge durch die Gemeinde<br />

zu stark gekürzt werden.<br />

BGM Andreas Wimmer erläutert, dass die Förderungen nur einen Anerkennungsbeitrag der Gemeinde<br />

darstellen. Die Förderung der Gemeinde ist nicht ausschlaggebend, ob sich jemand für eine Biomasseheizung<br />

entscheidet.<br />

GR Meisl Roland: „Da das Budget gekürzt wurde, hat es auch zur Folge, dass bei den Förderungen<br />

gespart wird. Es ist anzudenken, ob 2011 eventuell nur Fotovoltaikanlagen mit einem höheren Beitrag<br />

gefördert werden, und andere Förderungen nicht mehr getätigt werden. Bis Jahresende soll jedenfalls<br />

etwas Neues geschafft werden.“<br />

GR Pohn-Weidinger stellt den Antrag auf Einführung einer Förderung für Fotovoltaikanlagen ab<br />

2011. Der Ausschuss soll Förderrichtlinen erstellen.<br />

GR Rupert Schnöll ÖVP gibt zu Bedenken, dass im o.a. Antrag unter Punkt 6. angeführt wird, dass der<br />

Umstieg mit Stückgut, Koks, Kohle oder Briketts befeuerten Anlagen nicht gefördert wird. Er führt an,<br />

dass durch den Umstieg von Stückholzheizung auf Biomasseheizung der Abgas-, und CO2-Ausstoß<br />

viel geringer gehalten werden kann. Es soll daher auch dieser Umstieg gefördert werden. Generell<br />

spricht er sich für die Gewährung von Förderungen durch die Gemeinde aus, wenn diese vom Land<br />

genehmigt wurde. Der Punkt 6 im Amtsbericht soll für das Jahr 2010 gestrichen werden.<br />

BGM Andreas Wimmer bringt den Antrag von GR Eva Pohn-Weidinger auf Einführung einer Förderung<br />

für Fotovoltaikanlagen ab 2011, wobei die Förderrichtlinien durch den Ausschuss erstellt werden sollen,<br />

zur Abstimmung.<br />

Abstimmung:<br />

G:\Proto\Vertretungskörper\Vertretung ab 2009\Sitzungen\GV 2010-02-25.doc 4 Zuletzt<br />

gedruckt 19.03.2010 7:41

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