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l Amtliche Bekanntmachungen: - Münstertal

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Freitag, den 10. Februar 2012<br />

Änderung des<br />

Redaktionsschlusses<br />

Wegen dem „Schmutzige Dunnschdig“<br />

am 16. Februar 2012 wird der Redaktionsschluss<br />

für das Mitteilungsblatt<br />

Nr. 7 (Erscheinungstermin:<br />

17. Februar 2012) auf<br />

Montag, den 13. Februar 2012<br />

(12.00 Uhr)<br />

vorverlegt.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

Öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates<br />

Am Montag, den 13. Februar 2012,<br />

19:00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses<br />

<strong>Münstertal</strong>, Wasen 47, eine öffentliche<br />

Sitzung des Gemeinderates mit folgender<br />

Tagesordnung statt:<br />

1. Bürgerfrageviertelstunde<br />

2. Zinsneufestsetzung für Darlehen<br />

3. Wünsche und Anträge<br />

4. Verschiedenes, Informationen und<br />

Bekanntgaben<br />

Bebauungsplan „Bahnhofsareal“<br />

mit örtlichen Bauvorschriften<br />

und Umweltbericht<br />

(§§ 2 Abs. 1 BauGB, § 74 LBO)<br />

Erneute Offenlage des Planentwurfes<br />

nach § 4a Abs. 3 BauGB<br />

Wie bereits im Mitteilungsblatt am 03.02.2012<br />

veröffentlicht, liegt der vom Planungsbüro<br />

fsp.stadtplanung Freiburg ausgearbeitete und<br />

vom Gemeinderat verabschiedete Bebauungsplanentwurf<br />

„Bahnhofsareal“ mit Begründung,<br />

Hinweisen, textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche<br />

Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften)undUmweltberichtinderZeitvom<br />

13. Februar 2012 bis einschließlich<br />

27. Februar 2012<br />

beim Bürgermeisteramt, Wasen 47, Bauverwaltung<br />

(Zimmer 23), 79244 <strong>Münstertal</strong> öffentlich<br />

aus und kann während der üblichen<br />

Öffnungszeiten von jedermann eingesehen<br />

werden.<br />

Zudem können die folgenden Unterlagen auf<br />

der Homepage der Gemeinde <strong>Münstertal</strong><br />

www.muenstertal.de unter dem Link „Gemeinde“<br />

heruntergeladen werden:<br />

- öffentliche Bekanntmachung<br />

- Satzung<br />

- Bebauungsvorschriften<br />

- Zeichnerischer Teil<br />

- Begründung Teil I<br />

- Umweltbericht (Begründung Teil II)<br />

Die Gemeindeverwaltung<br />

Planfeststellungsverfahren -<br />

Ausbau der L 123<br />

mit beidseitigen Gehwegen<br />

Bürgersprechstunde am 14.02.2012<br />

Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau<br />

der L 123 mit beidseitigen Gehwegen ist derzeit<br />

im Gange (s. öffentliche Bekanntmachung<br />

im Gemeindemitteilungsblatt am<br />

13.01.2012). Der Planentwurf mit Erläuterungsbericht<br />

liegt bis zum 16.02.2012 im<br />

Rathaus, Zimmer 20, aus. Die betroffenen<br />

Bürger und Anlieger haben die Möglichkeit<br />

bis zum 01.03.2012 zum Planentwurf Stellung<br />

zu nehmen.<br />

Neben der Inanspruchnahme der privaten<br />

Grundstücke durch Gehweg- und Straßenbau<br />

sind teilweise auch Baustelleneinrichtungen<br />

und Baumbepflanzungen auf den Privatgrundstücken<br />

vorgesehen.<br />

Nutzen Sie die Gelegenheit der Einsichtnahme<br />

während den Öffnungszeiten.<br />

Wie bereits im Mitteilungsblatt der Gemeinde<br />

am 03.02.2012 darauf hingewiesen, bietet<br />

die Gemeinde neben der Offenlage des<br />

Planentwurfes die Möglichkeit an, sich im<br />

Rahmen einer Bürgersprechstunde außerhalb<br />

der regulären Öffnungszeiten über den<br />

Planentwurf zu informieren. Die Bürgersprechstunde<br />

findet am<br />

Dienstag, den 14.02.2012<br />

von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr<br />

im Bürgersaal (Rathaus)<br />

statt. Gleichzeitig können im Zimmer 20 die<br />

Planunterlagen eingesehen werden. Neben<br />

Vertretern der Verwaltung wird der Planer,<br />

Herr Misera, vom gleichnamigen Planungsbüro<br />

zugegen sein und Fragen beantworten.<br />

Die Gemeindeverwaltung<br />

Verpflichtung der Straßenanlieger<br />

zum Reinigen,<br />

SchneeräumenundBestreuen<br />

der Gehwege<br />

Nach der Streupflichtsatzung vom 5. Februar<br />

1990 sind die Straßenanlieger verpflichtet, die<br />

Gehwege vor ihren Anwesen zu reinigen, bei<br />

Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei<br />

Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.<br />

Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr<br />

gewidmeten Flächen, die Bestandteil<br />

einer öffentlichen Straße sind. Falls Gehwege<br />

aufkeiner Straßenseite vorhanden sind,sind<br />

entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn<br />

in einer Breite von 1,00 Meter zu reinigen,<br />

zu räumen und zu bestreuen. Straßenanlieger<br />

sind die Eigentümer und Besitzer (z. B auch<br />

Mieter oder Pächter) von Grundstücken, die an<br />

einerStraße liegen odereine Zufahrtodereinen<br />

Zugang von der Straße haben. Sind mehrere<br />

Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet,<br />

besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung.<br />

Sie haben durch geeignete Maßnahmen<br />

sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden<br />

Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.<br />

4<br />

Die Gehwege und Flächen müssen werktags<br />

bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr<br />

geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem<br />

Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte<br />

auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch<br />

wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese<br />

Pflicht endet um 21.00 Uhr.<br />

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie<br />

Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung<br />

von auftauenden Streumitteln ist so<br />

gering wie möglich zu halten, vorwiegend bei<br />

Eis- oder Schneeglätte z.B. durch Eisregen.<br />

Es wird ausdrücklich darum gebeten diese Verpflichtung<br />

ernst zu nehmen und ihr nach zu<br />

kommen. Die Vernachlässigung kann als Ordnungswidrigkeit<br />

mit einem Bußgeld geahndet<br />

werden. Insbesondere können erhebliche Haftungsforderungen<br />

entstehen, wenn nicht ausreichende<br />

Ausführungen zu Unfällen führen.<br />

Vermietern / Verpächtern von Anwesen mit<br />

mehreren Parteien wird empfohlen, während<br />

des Winters die Reihenfolge der Mieter / Pächter<br />

festzulegen, die aufgrund miet- / pachtvertraglicher<br />

Vereinbarungen zum Reinigen, Räumen<br />

und Bestreuen verpflichtet sind. Es soll sichergestellt<br />

werden, dass die Mieter / Pächter<br />

über ihre Pflichten informiert sind und die Aufgaben<br />

zuverlässig erfüllt werden. Auf diese Weise<br />

kann im Schadensfall der Verantwortliche zuverlässig<br />

benannt werden. Hierzu kann bei Anwesen<br />

mit mehreren Parteien beispielsweise<br />

eine sogenannte „Schneetafel“ verwendet werden,<br />

die von den Hausbewohnern nach erledigter<br />

Arbeit jeweils an den Nächsten weitergegeben<br />

wird.<br />

Unabhängig hiervon bitten wir jeden, selbst<br />

aktiv zur Vermeidung von Unfällen und<br />

Schadensfällen beizutragen. Hierzu sollte<br />

sich jeder Verkehrsteilnehmer vorausschauend<br />

und mit der gebotenen Vorsicht verhalten.<br />

Fußgänger sollten darauf achten, passendes<br />

Schuhwerk zu tragen. Autofahrer<br />

sollten ihre Geschwindigkeit den gegebenen<br />

Straßenverhältnissen anpassen. Außerdem<br />

sollte besonders die gegenseitige Rücksichtnahme<br />

aller Verkehrsteilnehmer gelten.<br />

Hierzu zählt auch, dass jeder bei einer Gefahrensituation<br />

wie, z.B. bei Schnee- und<br />

Eis, besondere Vorsicht walten lässt.<br />

Die Gemeindeverwaltung

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