l Amtliche Bekanntmachungen: - Münstertal
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Freitag, den 10. Februar 2012<br />
Änderung des<br />
Redaktionsschlusses<br />
Wegen dem „Schmutzige Dunnschdig“<br />
am 16. Februar 2012 wird der Redaktionsschluss<br />
für das Mitteilungsblatt<br />
Nr. 7 (Erscheinungstermin:<br />
17. Februar 2012) auf<br />
Montag, den 13. Februar 2012<br />
(12.00 Uhr)<br />
vorverlegt.<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
Öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates<br />
Am Montag, den 13. Februar 2012,<br />
19:00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses<br />
<strong>Münstertal</strong>, Wasen 47, eine öffentliche<br />
Sitzung des Gemeinderates mit folgender<br />
Tagesordnung statt:<br />
1. Bürgerfrageviertelstunde<br />
2. Zinsneufestsetzung für Darlehen<br />
3. Wünsche und Anträge<br />
4. Verschiedenes, Informationen und<br />
Bekanntgaben<br />
Bebauungsplan „Bahnhofsareal“<br />
mit örtlichen Bauvorschriften<br />
und Umweltbericht<br />
(§§ 2 Abs. 1 BauGB, § 74 LBO)<br />
Erneute Offenlage des Planentwurfes<br />
nach § 4a Abs. 3 BauGB<br />
Wie bereits im Mitteilungsblatt am 03.02.2012<br />
veröffentlicht, liegt der vom Planungsbüro<br />
fsp.stadtplanung Freiburg ausgearbeitete und<br />
vom Gemeinderat verabschiedete Bebauungsplanentwurf<br />
„Bahnhofsareal“ mit Begründung,<br />
Hinweisen, textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche<br />
Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften)undUmweltberichtinderZeitvom<br />
13. Februar 2012 bis einschließlich<br />
27. Februar 2012<br />
beim Bürgermeisteramt, Wasen 47, Bauverwaltung<br />
(Zimmer 23), 79244 <strong>Münstertal</strong> öffentlich<br />
aus und kann während der üblichen<br />
Öffnungszeiten von jedermann eingesehen<br />
werden.<br />
Zudem können die folgenden Unterlagen auf<br />
der Homepage der Gemeinde <strong>Münstertal</strong><br />
www.muenstertal.de unter dem Link „Gemeinde“<br />
heruntergeladen werden:<br />
- öffentliche Bekanntmachung<br />
- Satzung<br />
- Bebauungsvorschriften<br />
- Zeichnerischer Teil<br />
- Begründung Teil I<br />
- Umweltbericht (Begründung Teil II)<br />
Die Gemeindeverwaltung<br />
Planfeststellungsverfahren -<br />
Ausbau der L 123<br />
mit beidseitigen Gehwegen<br />
Bürgersprechstunde am 14.02.2012<br />
Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau<br />
der L 123 mit beidseitigen Gehwegen ist derzeit<br />
im Gange (s. öffentliche Bekanntmachung<br />
im Gemeindemitteilungsblatt am<br />
13.01.2012). Der Planentwurf mit Erläuterungsbericht<br />
liegt bis zum 16.02.2012 im<br />
Rathaus, Zimmer 20, aus. Die betroffenen<br />
Bürger und Anlieger haben die Möglichkeit<br />
bis zum 01.03.2012 zum Planentwurf Stellung<br />
zu nehmen.<br />
Neben der Inanspruchnahme der privaten<br />
Grundstücke durch Gehweg- und Straßenbau<br />
sind teilweise auch Baustelleneinrichtungen<br />
und Baumbepflanzungen auf den Privatgrundstücken<br />
vorgesehen.<br />
Nutzen Sie die Gelegenheit der Einsichtnahme<br />
während den Öffnungszeiten.<br />
Wie bereits im Mitteilungsblatt der Gemeinde<br />
am 03.02.2012 darauf hingewiesen, bietet<br />
die Gemeinde neben der Offenlage des<br />
Planentwurfes die Möglichkeit an, sich im<br />
Rahmen einer Bürgersprechstunde außerhalb<br />
der regulären Öffnungszeiten über den<br />
Planentwurf zu informieren. Die Bürgersprechstunde<br />
findet am<br />
Dienstag, den 14.02.2012<br />
von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr<br />
im Bürgersaal (Rathaus)<br />
statt. Gleichzeitig können im Zimmer 20 die<br />
Planunterlagen eingesehen werden. Neben<br />
Vertretern der Verwaltung wird der Planer,<br />
Herr Misera, vom gleichnamigen Planungsbüro<br />
zugegen sein und Fragen beantworten.<br />
Die Gemeindeverwaltung<br />
Verpflichtung der Straßenanlieger<br />
zum Reinigen,<br />
SchneeräumenundBestreuen<br />
der Gehwege<br />
Nach der Streupflichtsatzung vom 5. Februar<br />
1990 sind die Straßenanlieger verpflichtet, die<br />
Gehwege vor ihren Anwesen zu reinigen, bei<br />
Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei<br />
Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.<br />
Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr<br />
gewidmeten Flächen, die Bestandteil<br />
einer öffentlichen Straße sind. Falls Gehwege<br />
aufkeiner Straßenseite vorhanden sind,sind<br />
entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn<br />
in einer Breite von 1,00 Meter zu reinigen,<br />
zu räumen und zu bestreuen. Straßenanlieger<br />
sind die Eigentümer und Besitzer (z. B auch<br />
Mieter oder Pächter) von Grundstücken, die an<br />
einerStraße liegen odereine Zufahrtodereinen<br />
Zugang von der Straße haben. Sind mehrere<br />
Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet,<br />
besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung.<br />
Sie haben durch geeignete Maßnahmen<br />
sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden<br />
Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.<br />
4<br />
Die Gehwege und Flächen müssen werktags<br />
bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr<br />
geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem<br />
Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte<br />
auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch<br />
wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese<br />
Pflicht endet um 21.00 Uhr.<br />
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie<br />
Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung<br />
von auftauenden Streumitteln ist so<br />
gering wie möglich zu halten, vorwiegend bei<br />
Eis- oder Schneeglätte z.B. durch Eisregen.<br />
Es wird ausdrücklich darum gebeten diese Verpflichtung<br />
ernst zu nehmen und ihr nach zu<br />
kommen. Die Vernachlässigung kann als Ordnungswidrigkeit<br />
mit einem Bußgeld geahndet<br />
werden. Insbesondere können erhebliche Haftungsforderungen<br />
entstehen, wenn nicht ausreichende<br />
Ausführungen zu Unfällen führen.<br />
Vermietern / Verpächtern von Anwesen mit<br />
mehreren Parteien wird empfohlen, während<br />
des Winters die Reihenfolge der Mieter / Pächter<br />
festzulegen, die aufgrund miet- / pachtvertraglicher<br />
Vereinbarungen zum Reinigen, Räumen<br />
und Bestreuen verpflichtet sind. Es soll sichergestellt<br />
werden, dass die Mieter / Pächter<br />
über ihre Pflichten informiert sind und die Aufgaben<br />
zuverlässig erfüllt werden. Auf diese Weise<br />
kann im Schadensfall der Verantwortliche zuverlässig<br />
benannt werden. Hierzu kann bei Anwesen<br />
mit mehreren Parteien beispielsweise<br />
eine sogenannte „Schneetafel“ verwendet werden,<br />
die von den Hausbewohnern nach erledigter<br />
Arbeit jeweils an den Nächsten weitergegeben<br />
wird.<br />
Unabhängig hiervon bitten wir jeden, selbst<br />
aktiv zur Vermeidung von Unfällen und<br />
Schadensfällen beizutragen. Hierzu sollte<br />
sich jeder Verkehrsteilnehmer vorausschauend<br />
und mit der gebotenen Vorsicht verhalten.<br />
Fußgänger sollten darauf achten, passendes<br />
Schuhwerk zu tragen. Autofahrer<br />
sollten ihre Geschwindigkeit den gegebenen<br />
Straßenverhältnissen anpassen. Außerdem<br />
sollte besonders die gegenseitige Rücksichtnahme<br />
aller Verkehrsteilnehmer gelten.<br />
Hierzu zählt auch, dass jeder bei einer Gefahrensituation<br />
wie, z.B. bei Schnee- und<br />
Eis, besondere Vorsicht walten lässt.<br />
Die Gemeindeverwaltung