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„Haiti-Abend“ mit Anneliese Gutmann am 21. Januar 2012 - Münstertal

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Freitag, den 20. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong><br />

Öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates<br />

Am Montag, den 23. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong>, 19:00 Uhr,<br />

findet im Bürgersaal des Rathauses <strong>Münstertal</strong>,<br />

Wasen 47, eine öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates <strong>mit</strong> folgender Tagesordnung<br />

statt:<br />

1. Bürgerfrageviertelstunde<br />

2. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher<br />

Sitzung<br />

3. Feststellung des Jahresabschlusses<br />

und der Bilanz der Versorgungsbetriebe<br />

<strong>Münstertal</strong> für das Jahr 2010 - Beschlussfassung<br />

4. Haushaltsplan <strong>2012</strong> und Wirtschaftsplan<br />

der Versorgungsbetriebe <strong>Münstertal</strong> für das<br />

Wirtschaftsjahr <strong>2012</strong>; Genehmigung und<br />

Erlass der Haushaltssatzung<br />

5. Änderung des Landesplanungsgesetzes<br />

- Aufhebung der Festlegungen für Standorte<br />

regional bedeuts<strong>am</strong>er Windkraftanlagen<br />

in den Regionalplänen; Beteiligung der<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

6. Ausweisung der Grabenschutzgebiete<br />

„Disselmut“, „Spreng“, „Obere Halden“<br />

und „Talbach“ auf der Gemarkung Obermünstertal<br />

(„Stohren“) - Erlass einer<br />

Rechtsverordnung; Stellungnahme der<br />

Gemeinde<br />

7. Annahme von Spenden der ‘Stiftung<br />

Erich Ahrend’ im Jahr 2011<br />

8. Wünsche und Anträge<br />

9. Verschiedenes, Informationen und<br />

Bekanntgaben<br />

Festsetzung der Hundesteuer<br />

für das Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />

1. Steuerfestsetzung<br />

Der Gemeinderat hat durch Änderung der Hundesteuersatzung<br />

vom 07. Dezember 2009 die<br />

Hundesteuer für jeden Ersthund auf 84,- Euro<br />

und für jeden weiteren Hund auf 168,- Euro festgesetzt.<br />

Die Hundesteuersätze für das Jahr <strong>2012</strong> bleiben<br />

gegenüber den beiden Vorjahren unverändert.<br />

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das<br />

Kalenderjahr <strong>2012</strong> die gleiche Hundesteuer<br />

wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird auf<br />

Grund von § 1 der Hundesteuersatzung die<br />

Hundesteuer für das Kalenderjahr <strong>2012</strong> in<br />

derselben Höhe wie für das Jahr 2011 durch<br />

öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.<br />

Für die Steuerschuldner treten <strong>mit</strong> diesem<br />

Tage der öffentlichen Bekanntmachung die<br />

gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen<br />

an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid<br />

zugegangen wäre.<br />

2. Zahlungsaufforderung<br />

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Hundesteuer<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> zum Fälligkeitstermin,<br />

01. März <strong>2012</strong> <strong>mit</strong> den Beträgen, die sich<br />

aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid<br />

vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />

ergeben, auf eines der in diesem Bescheid<br />

angegebenen Bankkonten der Gemein-<br />

dekasse zu überweisen. Den Teilnehmern <strong>am</strong><br />

Bankeinziehungsverfahren werden die Beiträge<br />

zum Fälligkeitstermin abgebucht.<br />

3. Rechts<strong>mit</strong>telbelehrung<br />

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung<br />

bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb<br />

eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung<br />

Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist beim Bürgermeister<strong>am</strong>t<br />

<strong>Münstertal</strong>, Wasen 47, 79244 <strong>Münstertal</strong><br />

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />

<strong>Münstertal</strong>, den 20. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong><br />

gez. Rüdiger Ahlers, Bürgermeister<br />

4<br />

Hallensport nicht möglich!<br />

Aufgrund der Fastnachtsveranstaltungen<br />

ist der Hallensport ab 02. Februar bis einschließlich<br />

<strong>21.</strong> Februar <strong>2012</strong> nicht möglich.<br />

WirbittenumentsprechendeBeachtung.<br />

Die Gemeindeverwaltung<br />

Zweckverband Naturschutz-Großprojekt<br />

Feldberg-Belchen-Oberes Wiesental<br />

Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Kommunale Zus<strong>am</strong>menarbeit in Verbindung <strong>mit</strong> §<br />

79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des Zweckverbandes<br />

Naturschutz-Großprojekt Feldberg-Belchen-Oberes Wiesental <strong>am</strong> 06. Dezember<br />

2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> beschlossen:<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt <strong>mit</strong><br />

§ 1<br />

1. den Einnahmen und den Ausgaben in Höhe von je Euro 532.450<br />

davon<br />

im Verwaltungshaushalt Euro 488.150<br />

im Vermögenshaushalt Euro 44.300<br />

2. dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

in Höhe von Euro 0<br />

3. dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

in Höhe von Euro 0<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf Euro 200.000<br />

festgesetzt<br />

Eine Verbandsumlage gemäß § 13 der Verbandssatzung wird im Haushaltsjahr <strong>2012</strong> in<br />

Höhe von Euro 48.814 erhoben.<br />

Schönau/Schw., den 06. Dezember 2011<br />

gez. Seger, Verbandsvorsitzender<br />

§ 3<br />

Das Regierungspräsidium Freiburg hat gemäß §§ 18 und 28 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über<br />

kommunale Zus<strong>am</strong>menarbeit (GKZ) i.V.m. §§ 81 Abs. 3 und 121 Abs. 2 Gemeindeordnung<br />

(GemO) <strong>mit</strong> Erlass vom 14.12.2011 die Gesetzmäßigkeit der vorstehenden Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> bestätigt und die Höhe des Kassenkredites genehmigt.<br />

Der Haushaltsplan liegt gemäß §§ 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom<br />

30. <strong>Januar</strong> bis einschließlich<br />

07. Februar <strong>2012</strong><br />

bei der Finanzverwaltung des Zweckverbandes Naturschutzgroßprojekt, Rathaus Schönau i.<br />

Schw. -Rechnungs<strong>am</strong>t- öffentlich aus.<br />

Schönau, den 16. Dezember 2011<br />

Seger, Verbandsvorsitzender

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