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sicherheitshandbuch für die forstwirtschaft - Copa-Cogeca

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EA13X1<br />

EMPL/1460/00-DA<br />

SICHERHEITSHANDBUCH FÜR DIE FORSTWIRTSCHAFT<br />

INHALT<br />

EINLEITUNG 3<br />

ARBEITSORGANISATION (ARBEITSORGANISATION) 3<br />

ARBEIT IM GEBIRGE 5<br />

ARBEITSPLATZBEWERTUNG 8<br />

ARBEITSGERÜSTE UND FAHRBARE ARBEITSBÜHNEN 9<br />

ARBEITSKLEIDUNG 10<br />

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 11<br />

PFLANZENSCHUTZMITTEL 11<br />

ENTASTEN VOM SKYLIFT AUS 13<br />

BESEITIGUNG VON CHEMIKALIENRESTEN UND LEEREN VERPACKUNGEN 14<br />

CE-ZEICHEN 14<br />

ELEKTROWERKZEUGE UND STROMVERSORGUNG 15<br />

EINACHSIGE MASCHINEN 15<br />

EINSEITIG BELASTENDE ARBEIT 16<br />

HACKMASCHINEN 17<br />

FÄLLUNG UND AUFARBEITUNG 17<br />

ERSTE HILFE 20<br />

GABELSTAPLER UND HUBWAGEN 21<br />

DÜNGEMITTEL 21<br />

SCHUTZHANDSCHUHE 22<br />

SCHUTZHELME 23<br />

HECKENSCHEREN 24<br />

HOCHDRUCKREINIGER 25<br />

GEHÖRSCHUTZ 26<br />

ERDARBEITEN 26


CHEMISCHE STOFFE UND ERZEUGNISSE 27<br />

ZAPFWELLEN 28<br />

ABBUSCHGERÄTE (GESTRÜPPMÄHER) 29<br />

MANUELLES FÄLLEN (MANUELLES UND MANUELL-MASCHINELLES ENTASTEN) 30<br />

MOTORSÄGEN 32<br />

BAUMPFLANZMASCHINEN 34<br />

PFLANZEN 34<br />

SICHERHEITSSCHUHE 37<br />

ARBEITSSCHUTZORGANISATION 37<br />

ZECKEN 38<br />

AUFARBEITUNGSMASCHINEN 38<br />

SEILWINDEN 44<br />

LEITERN 45<br />

STURMBRUCH 46<br />

LÄRM 47<br />

EMINSSIONEN VON STAUB, GASEN USW. 47<br />

TRAKTOREN 47<br />

AUSPUFFGASE 48<br />

JUGENDARBEIT 48<br />

VIBRATIONEN 50<br />

WINKELSCHLEIFER 51<br />

AUGENSCHUTZ 52<br />

ATEMSCHUTZ 53<br />

EINSCHLÄGIGE RECHTSVORSCHRIFTEN DER EU 56<br />

-2-


EINLEITUNG<br />

Dieses Sicherheitshandbuch ist von EFA und GEOPA gemeinsam erstellt worden und<br />

enthält wichtige Richtlinien und Ratschläge <strong>für</strong> Beschäftigte in der Forstwirtschaft und<br />

ähnlichen Bereichen.<br />

Das Handbuch ist bei der Einkaufsplanung von Maschinen, Stoffen und Erzeugnissen<br />

ebenso nützlich wie bei der Arbeitsorganisation oder bei Problemen mit Maschinen o.ä.<br />

Es ist daher ein gutes Hilfsmittel <strong>für</strong> Arbeitgeber und Arbeitsschutzorganisation bei der<br />

Durchführung der genannten Aufgaben.<br />

Arbeitsschutzbeauftragte, Beschäftigte und Arbeitgeber sollten sich mit <strong>die</strong>sem<br />

Handbuch vertraut machen, um sich über <strong>die</strong> geltenden Vorschriften usw. zu informieren.<br />

Der Arbeitgeber muss den Inhalt auch kennen, um <strong>die</strong> Anweisungen geben zu können, zu<br />

denen er verpflichtet ist.<br />

Im letzten Teil des Handbuchs findet sich ein Verzeichnis der Richtlinien, welche<br />

Grundlage der einzelnen Abschnitte sind.<br />

Das Handbuch wurde erstellt von Herrn Jesper Lund Larsen (EFA), Herr Michel Gour<br />

(GEOPA) hat mit Ergänzungen beigetragen.<br />

Die Kommission GD V hat <strong>die</strong> Herausgabe <strong>die</strong>ses Handbuchs gefördert.<br />

ARBEITSORGANISATION (ARBEITSORGANISATION)<br />

Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Arbeitern, Aufsichtspersonal und<br />

Auftragnehmern sind genau festzulegen.<br />

Die Arbeiter und Auftragnehmer müssen genaue Instruktionen erhalten,<br />

erforderlichenfalls in schriftlicher Form, zumindest jedoch mündlich. Diese Instruktionen<br />

müssen folgende Angaben umfassen:<br />

-Anforderungsprofil;<br />

-Ort des Arbeitsplatzes;<br />

-erforderliche Werkzeuge und Maschinen;<br />

-festgestellte Risiken und entsprechende Sicherheitsvorschriften;<br />

-erforderliche persönliche Schutzausrüstung;<br />

-Hinweise zu Rettungsmaßnahmen bei Unfällen, <strong>die</strong> eine Bergung erforderlich machen;<br />

-Hinweise zur notwendigen Abstimmung mit anderen Arbeitern wie auch mit den<br />

Auftragnehmern.<br />

-3-


Arbeitmethoden, Werkzeug und Ausrüstung müssen Sicherheit gewährleisten und den<br />

ergonomischen Prinzipien entsprechen.<br />

Stehen alternative Arbeitsmethoden zur Verfügung, so ist <strong>die</strong> Arbeitsmethode zu wählen,<br />

<strong>die</strong> mit dem geringsten Sicherheits- und Gesundheitsrisiko verbunden ist.<br />

Um das Arbeiten in ungünstiger Haltung über einen längeren Zeitraum hinweg und<br />

Belastungen bei der Ausführung bestimmter Aufgaben zu vermeiden, ist ein<br />

Aufgabenwechsel unter den Arbeitern der jeweiligen Gruppe zu fördern, unterstützt<br />

durch eine entsprechende Ausbildung <strong>für</strong> unterschiedliche Tätigkeiten und durch<br />

organisatorische Maßnahmen.<br />

Arbeiter sollten nicht so weit entfernt eingesetzt werden, dass in einem Notfall keine<br />

Hilfe herbeigeholt werden kann. Müssen Forstarbeiter doch in größerer Entfernung zu<br />

Nachbarn allein arbeiten, muss über zuverlässige Kommunikationsmittel eine Verbindung<br />

zwischen ihnen und ihrer Einsatzstelle bzw. ihren Vorgesetzten gewährleistet werden. Im<br />

Laufe des Arbeitstages ist regelmäßig Kontakt herzustellen, so auch am Ende des<br />

Arbeitstages. Konnte zu einem vereinbarten Zeitpunkt kein Kontakt hergestellt werden,<br />

sind unverzüglich Such- und Rettungsmaßnahmen einzuleiten.<br />

Beim Fällen von Bäumen, Entasten und bei Arbeiten mit der Motorkettensäge ist<br />

eine Gruppe von mindestens zwei Arbeitern zu bilden, zwischen denen Sicht- oder<br />

Hörkontakt besteht. Von <strong>die</strong>ser Regelung können Arbeiter ausgenommen sein, <strong>die</strong> mit<br />

Sprechfunkgeräten oder einem Mobiltelefon oder anderen wirksamen<br />

Kommunikationsmitteln ausgestattet sind. Beschäftigte, <strong>die</strong> allein und ohne Sicht- oder<br />

Hörkontakt zu anderen mit der Motorkettensäge arbeiten, haben stets ein<br />

Mobiltelefon bei sich zu führen.<br />

Die Arbeitgeber haben vor Arbeitsbeginn <strong>die</strong> Arbeitnehmer einzuweisen, sie über <strong>die</strong><br />

Ergebnisse der Risikobewertung zu informieren und ihnen Anweisungen zu erteilen, wie<br />

sie sich bezüglich der festgestellten Gefahren verhalten sollen.<br />

Mit der Beaufsichtigung der laufenden Arbeiten ist eine Person mit der entsprechenden<br />

Ausbildung und Kompetenz zu betrauen.<br />

Ist <strong>die</strong> Sicherheit einer Arbeit wegen ungünstiger Witterungsbedingungen oder<br />

Dunkelheit nicht mehr vollständig gewährleistet, so ist <strong>die</strong>se Arbeit so lange einzustellen,<br />

bis <strong>die</strong> Voraussetzungen <strong>für</strong> ein sicheres Arbeiten wieder gegeben sind.<br />

Lassen sich Arbeiten bei Dunkelheit nicht vermeiden, ist <strong>für</strong> eine genügende<br />

Ausleuchtung des Arbeitsplatzes zu sorgen.<br />

Treten unerwartete Gefahren auf oder lässt sich eine Arbeit nicht nach einer sicheren<br />

Arbeitsmethode ausführen, so ist <strong>die</strong>se Arbeit zu unterbrechen und mit der zuständigen<br />

Aufsichtsperson das weitere Vorgehen abzustimmen.<br />

Sind am selben Ort mehrere Teams, Auftragnehmer oder selbständige Erwerbstätige<br />

eingesetzt, muss <strong>für</strong> eine entsprechende Koordinierung Sorge getragen und festgelegt<br />

werden, wer <strong>die</strong> Arbeiten beaufsichtigt.<br />

Arbeitszonen, <strong>die</strong> in von Besuchern, so auch der Öffentlichkeit, genutzten Gebieten<br />

liegen und ein Sicherheitsrisiko <strong>für</strong> <strong>die</strong>se bedeuten können, sind durch Warnschilder zu<br />

-4-


kennzeichnen, <strong>die</strong> den Zutritt <strong>für</strong> Unbefugte verbieten und z.B. wie folgt beschriftet sind:<br />

„Achtung, Holzfällarbeiten“ oder „Zugang verboten, Holzeinschlag“.<br />

ARBEIT IM GEBIRGE<br />

Forstarbeiten im Gebirge zeichnen sich im Hinblick auf <strong>die</strong> Sicherheit hauptsächlich<br />

durch vier Belastungsarten aus:<br />

- topographische (steile Hänge, Höhen, Beschaffenheit des Bodens),<br />

- geographische (weit entfernt von Wegen und bebauten Gebieten),<br />

- ökologische (Schutz der Tiere und Pflanzen sowie touristischer Interessen),<br />

- klimatische (Schnee und Regen machen den Boden schwierig).<br />

Deshalb müssen Personen, <strong>die</strong> Forstarbeiten im Gebirge ausführen, alle besonderen<br />

Verhaltensvorschriften kennen und anwenden, <strong>die</strong> zum Schutz der eigenen Sicherheit und<br />

der anderer Personen notwendig sind.<br />

Diese Verhaltensvorschriften lassen sich in fünf Bereiche einteilen:<br />

- Arbeitstechniken,<br />

- Kennzeichnen des Holzplatzes,<br />

- persönliche Schutzausrüstung,<br />

- Werkzeug,<br />

- Erste Hilfe.<br />

Arbeitstechniken<br />

Wegen des hohen Holzwerts (hauptsächlich Bauholz) und der topographischen<br />

Belastungen muss der Forstarbeiter im Gebirge <strong>die</strong> Arbeitstechniken perfekt beherrschen,<br />

damit seine eigene Sicherheit und <strong>die</strong> anderer Personen gewährleistet ist, <strong>die</strong> Umwelt<br />

geschützt und das Holz sachgerecht gelagert wird. Dieses Wissen kann nur durch<br />

Ausbildung und praktische Erfahrung vor Ort erworben werden.<br />

Das Fällen von Bäumen ist von Fachleuten auszuführen, welche <strong>die</strong> Fallrichtung<br />

beeinflussen können (Fallkerb, Fällschnitt) und <strong>die</strong> einschlägige Technik zum Fällen von<br />

Bäumen auf Hängen beherrschen.<br />

Die Bearbeitung der gefällten Bäume setzt gute Kenntnisse der Techniken zum Entasten,<br />

Entfernen von Verwachsungen, Reinigen des Langholzes und Durchschneiden voraus.<br />

Wegen der steilen Hänge und der auf Waldpfaden zu überwindenden großen<br />

Entfernungen zu den Holzlagerplätzen ist im Gebirge das Räumen und Abladen des<br />

Holzes nur mit Hilfe von Traktoren möglich, <strong>die</strong> mit ein oder zwei Seilwinden<br />

ausgerüstet sind. Die Position des Traktors auf dem Pfad und <strong>die</strong> Befestigung der<br />

Langhölzer am Seil müssen mit äußerster Sorgfalt erfolgen, um ein versehentliches<br />

Losreißen oder ein Abrutschen des Traktors auf dem Abhang zu verhindern, was schon<br />

-5-


zu vielen Unfällen mit Forstarbeitern im Gebirge geführt hat. Gleichzeitig müssen <strong>die</strong><br />

Bäume entlang des Pfades geschützt werden. Dies geschieht durch Auffüllen mit Erde,<br />

um Beschädigungen zu verhindern und <strong>die</strong> Langhölzer auf dem Pfad zu halten. Auch <strong>die</strong><br />

zu überquerenden Wasserläufe sind vor Verunreinigung zu schützen, indem<br />

vorübergehend Gräben oder Brücken angelegt werden.<br />

Abschließend sind <strong>die</strong> Langhölzer am Lagerplatz in der Form stabiler Stöße abzulegen,<br />

um <strong>die</strong> Gefahr von Einstürzen möglichst zu verhindern. Die Zone ist zu kennzeichnen,<br />

um eventuelle Waldspaziergänger vor der Gefahr in der Umgebung des Depots zu<br />

warnen.<br />

Kennzeichnung des Holzplatzes<br />

Außer der Zone, in welcher <strong>die</strong> Langhölzer gelagert werden, muss auch der Holzplatz<br />

markiert werden, um <strong>die</strong> Waldbenutzer darüber zu informieren, dass gefährliche Arbeiten<br />

im Gange sind.<br />

Zu <strong>die</strong>sem Zweck kann man am Zugang zur Arbeitszone und an allen Zufahrtswegen<br />

(z. B. durch Aufhängen an Bäumen) „Arbeitsplatzschilder“ anbringen, auf denen<br />

Angaben gemacht werden über Bauherren, <strong>die</strong> Art und den genauen Ort der Arbeiten<br />

sowie <strong>die</strong> Gefahren, mit denen Personen rechnen müssen, <strong>die</strong> sich unberechtigt in <strong>die</strong>sem<br />

Gebiet aufhalten.<br />

Persönliche Schutzausrüstung<br />

Im Gebirge kann mit der üblichen Sicherheitsausrüstung <strong>für</strong> Forstarbeiter gearbeitet<br />

werden (Helm, Gehör- und Augenschutz, Sicherheitsschuhe und -hosen).<br />

Sicherheit und Bequemlichkeit können aber durch den Einsatz besser geeigneter<br />

Ausrüstung erhöht werden.<br />

Da <strong>die</strong> meisten Arbeitsunfälle durch Ausrutschen entstehen, haben <strong>die</strong> Stiefel eine<br />

entscheidende Funktion.<br />

Wasserdichte, gepolsterte Sicherheitsstiefel mit hohem Schaft, doppelter Schnürung<br />

(Rückhalteringe und –haken) und Antiperforationssohle (in Gummi eingebettete<br />

Stahlplatte), <strong>die</strong> außerdem rutschhemmend sind (sehr starkes Gummi mit großen Stollen),<br />

verbessern den Halt und <strong>die</strong> Bequemlichkeit der Füße wesentlich.<br />

Helme, wie sie von Bergsteigern benutzt werden, sind auf Grund ihrer Leichtigkeit sehr<br />

bequem und werden von einem Kinnriemen gehalten. Sie erlauben außerdem eine bessere<br />

Sicht als herkömmliche Helme. Allerdings muss <strong>für</strong> Gehör- und Gesichtsschutz gesorgt<br />

werden.<br />

Werkzeug<br />

Wegen der Bodenbeschaffenheit und den Zugangsbedingungen (steile Hänge und große<br />

Entfernungen zwischen den Fahrzeugen der Forstarbeiter und dem Holzplatz) gestaltet<br />

sich der Transport von Geräten zum Holzplatz oftmals schwierig.<br />

Es gibt Transporttaschen <strong>für</strong> Motorsägen und Kleinteile, <strong>die</strong> auf dem Rücken getragen<br />

werden können, so dass der Forstarbeiter <strong>die</strong> Hände frei hat.<br />

-6-


Einige Forstarbeiter stellen auch Transportschlitten her, <strong>die</strong> aus längs in zwei Teile<br />

geschnittenen Kunststoffbehältern bestehen und durch ein Seil miteinander verbunden<br />

sind, mit denen das gesamte Material auf einmal über <strong>die</strong> unterschiedlichsten Böden<br />

transportiert werden kann.<br />

Erste-Hilfe-Tasche und Erste Hilfe<br />

Die Erste-Hilfe-Tasche ist ein wichtiges Sicherheitszubehör und muss daher immer in<br />

Reichweite sein, insbesondere im Gebirge, da dort der Arbeitsplatz oft isoliert und von<br />

den Fahrzeugen weit entfernt liegt.<br />

Die Tasche muss folgendes enthalten:<br />

Ausrüstung <strong>für</strong> ernste Notfälle (Mindestausrüstung)<br />

- hämostyptisches Kissen (oder Kompressionsverband),<br />

- isothermische Überlebensdecke,<br />

- Desinfektionsflüssigkeit (zum Händewaschen),<br />

- Einmalhandschuhe,<br />

- Mundstück <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mund-zu-Mund-Beatmung (eine entsprechende Ausbildung ist<br />

erforderlich).<br />

Produkte<br />

Instrumente<br />

antiseptische Flüssigkeit (farblos),<br />

Augentropfen oder Dakryoserum,<br />

einzeln verpackte sterile Verbände,<br />

elastische Binde,<br />

Rolle mit Pflaster,<br />

selbstklebender Verband.<br />

Pinzette <strong>für</strong> Splitter,<br />

scharfe Schere mit abgerundeten Spitzen,<br />

Sicherheitsnadeln.<br />

Insbesondere <strong>für</strong> das Gebirge geeignet sind Geräte zur Bekämpfung von Insektengiften<br />

durch Wärme sowie ein Serum gegen Schlangengift.<br />

Die Ausrüstung muss regelmäßig gesäubert werden, Produkte von begrenzter Haltbarkeit<br />

müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und erforderlichenfalls ausgetauscht<br />

werden.<br />

-7-


Jede im Wald arbeitende Person muss eine Ausbildung in Erster Hilfe absolvieren, so<br />

dass sie im Falle eines Unfalls folgendes leisten kann:<br />

Einen weiteren Unfall vermeiden,<br />

den Verunglückten untersuchen (Blutungen, Bewusstsein, Atmung, Blutkreislauf,<br />

...),<br />

fachliche Hilfe anfordern oder anfordern lassen,<br />

eine starke Blutung stillen,<br />

bei Atemstillstand Mund-zu-Mund-Beatmung durchführen,<br />

bei Atem- und Herzstillstand Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage<br />

durchführen,<br />

eine bewusstlose verletzte Person mit Atmung in eine stabile Seitenlage bringen,<br />

wissen, was bei Verbrennungen, Wunden oder Brüchen zu beachten ist.<br />

Hat ein Forstarbeiter keine Ausbildung in Erster Hilfe, sollte er zumindest wissen, wie<br />

man den Verunglückten schützt und wie man Hilfe herbeirufen oder herbeirufen lassen<br />

kann.<br />

ARBEITSPLATZBEWERTUNG<br />

Laut Gesetz muss <strong>die</strong> Arbeit unter Beachtung der Sicherheits- und Gesundheitsaspekte<br />

sachkundig geplant, organisiert und ausgeführt werden. Dabei ist von einer Bewertung<br />

der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz auszugehen.<br />

Diese Bewertung ist überall dort, wo sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei<br />

der Arbeit besondere Bedeutung hat, schriftlich vorzunehmen.<br />

Im Rahmen der Arbeitsplatzbewertung wird eine Gesamtbewertung der <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Arbeitsausführung relevanten Arbeitsumgebungsbedingungen im Betrieb vorgenommen.<br />

Die Bewertung soll eine Stellungnahme zu den Problemen der Arbeitsumwelt und ihren<br />

Lösungen enthalten. Die Arbeitsumgebungsbedingungen sind zu erfassen und zu<br />

bewerten, und es sind ein Aktionsplan zur Lösung der Probleme sowie Leitlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Durchführung des Aktionsplans zu erstellen.<br />

Wie umfangreich der schriftliche Teil der Arbeitsplatzbewertung sein muss, hängt von<br />

Art und Ausmaß der am Arbeitsplatz festgestellten Gefahren, von der Größe des<br />

Unternehmens, von der Arbeitsorganisation und von anderen Faktoren ab.<br />

Die schriftliche Arbeitsplatzbewertung muss im Unternehmen aufbewahrt werden und<br />

den Beschäftigten sowie der Arbeitsaufsicht zugänglich sein. Werden der Arbeitsvorgang<br />

oder <strong>die</strong> Arbeitsverfahren und -methoden geändert oder ereignet sich ein Arbeitsunfall,<br />

dann muss <strong>die</strong> Arbeitsplatzbewertung überprüft werden, falls besondere Auswirkungen<br />

auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu erwarten sind. Die<br />

Arbeitsplatzbewertung muss spätestens jedes dritte Jahr aktualisiert werden.<br />

-8-


Kleinere Unternehmen brauchen normalerweise keine schriftliche Arbeitsplatzbewertung<br />

vorzunehmen, falls nur unwesentlich Gefahren und Risiken vorliegen. Unter kleineren<br />

Unternehmen sind in <strong>die</strong>sem Zusammenhang Betriebe zu verstehen, <strong>die</strong> nicht verpflichtet<br />

sind, eine Sicherheitsorganisation aufzubauen und in denen <strong>die</strong> Zusammenarbeit in<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen über den persönlichen Kontakt zwischen<br />

Arbeitgeber und Beschäftigten stattfindet.<br />

Die Pflicht zur Ausarbeitung und Aktualisierung der Arbeitsplatzbewertung liegt beim<br />

Arbeitgeber. Allerdings müssen <strong>die</strong> Sicherheitsorganisation des Unternehmens oder <strong>die</strong><br />

Beschäftigten an der Planung, Organisation und Durchführung sowie an der<br />

Aktualisierung der Arbeitsplatzbewertung beteiligt werden.<br />

Die Arbeitsplatzbewertung ist nur dann ein effektives Instrument <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verbesserung<br />

der Arbeitsumwelt, wenn es eine enge Zusammenarbeit und einen Dialog zwischen den<br />

Beschäftigten und der Unternehmensführung gibt. Zur Erstellung der<br />

Arbeitsplatzbewertung kann es außerdem erforderlich sein, unabhängige Berater<br />

einzubeziehen.<br />

ARBEITSGERÜSTE UND FAHRBARE ARBEITSBÜHNEN<br />

Arbeitsgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen, z. B. Skylifts mit Arbeitsplattform, sind<br />

da<strong>für</strong> ausgelegt, Personen und Material auf <strong>die</strong> gewünschte Arbeitshöhe zu heben.<br />

Sie bestehen aus einer Arbeitsplattform oder einem Arbeitskorb, <strong>die</strong> mit Hilfe einer<br />

maschinell betriebenen Hebevorrichtung auf <strong>die</strong> gewünschte Höhe und in <strong>die</strong> gewünschte<br />

Position verbracht werden.<br />

Fahrbare und stationäre Arbeitsbühnen, <strong>die</strong> nach dem 1.1.1997 gekauft wurden, müssen<br />

das CE-Zeichen tragen.<br />

Die Be<strong>die</strong>nung von Arbeitsbühnen ist entsprechend ausgebildeten Personen über<br />

18 Jahren vorbehalten.<br />

Die Aufstellungs-, Be<strong>die</strong>nungs- und Wartungsanleitung muss in der Sprache des<br />

Be<strong>die</strong>nungspersonals mit der Arbeitsbühne mitgeliefert werden und jederzeit greifbar<br />

sein.<br />

Eine Kurzfassung der wichtigsten sicherheitsrelevanten Bestimmungen ist deutlich<br />

sichtbar auf einem haltbaren Schild an der Arbeitsplattform anzubringen.<br />

Auf der Zugangsseite der Arbeitsplattform muss ein Schild angebracht sein, auf dem <strong>die</strong><br />

zulässige Belastung in Kilogramm sowie <strong>die</strong> zulässige Anzahl von Personen und<br />

sonstigen Lasten angegeben sind.<br />

Die Arbeitsplattform muss eine 1 m hohe Umwehrung mit Handlauf sowie Knie- und<br />

Fußleiste auf allen Seiten sowie einen rutschhemmenden Boden haben. Die<br />

Zugangsöffnung zum Mannschaftskorb muss ordnungsgemäß verschließbar sein. Die<br />

Umwehrung ist so zu sichern, dass Werkzeuge u. ä. nicht herabfallen können. Außerdem<br />

können verschobene Handläufe und Absturzsicherungen in Form von Gurten und kurzen<br />

Tauen erforderlich sein.<br />

-9-


Arbeitsbühnen dürfen bei starkem Wind bzw. über der in der Be<strong>die</strong>nungsanleitung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

spezielle Plattform angegebenen Windstärke nicht benutzt werden, da in <strong>die</strong>sem Fall<br />

Kippgefahr besteht.<br />

Am Aufstellort muss der Untergrund fest und tragfähig sein. Das Traggestell muss<br />

waagerecht stehen, und <strong>die</strong> Stützausleger sind auszufahren.<br />

Arbeitsbühnen dürfen nicht verfahren werden, während sich Personen darauf befinden.<br />

Die Be<strong>die</strong>nungselemente (Druckschalter oder Hebel) müssen so funktionieren, dass <strong>die</strong><br />

Bewegung gestoppt wird, sobald sie losgelassen werden (Totmanneinrichtung), und sind<br />

so anzuordnen, dass Fehlbe<strong>die</strong>nungen ausgeschlossen sind. Im Notfall (Stillsetzung)<br />

muss <strong>die</strong> Arbeitsplattform vom Boden aus abgesenkt werden können. Deshalb müssen<br />

immer mindestens zwei Personen anwesend sein, eine davon am Boden.<br />

Die Be<strong>die</strong>nung darf nur vom Korb aus möglich sein. Allerdings ist eine Notfallbe<strong>die</strong>nung<br />

<strong>für</strong> das Absenken des Korbes vom Boden aus zulässig. Die Personen im Korb sind durch<br />

Sicherheitsgurte und ein Manntau zu sichern, das an der Arbeitsbühnenkonstruktion<br />

befestigt ist.<br />

Arbeitsbühnen sind vor jedem Aufstellen bzw. täglich zu überprüfen sowie nach den<br />

Anweisungen der Lieferfirma, mindestens jedoch einmal jährlich von der Lieferfirma<br />

oder einer anderen fachkundigen Person.<br />

Die Kontrollen sind in einem Wartungsbuch festzuhalten, das normalerweise auf dem<br />

Gerät aufbewahrt wird und außerdem technische Unterlagen über <strong>die</strong> betreffende<br />

Arbeitsbühne enthält.<br />

ARBEITSKLEIDUNG<br />

Zu unterscheiden ist zwischen normaler und besonderer Arbeitskleidung, <strong>die</strong> gleichzeitig<br />

als persönliche Schutzausrüstung gilt.<br />

Normale Arbeitskleidung ist Kleidung, <strong>die</strong> sich zum Arbeiten eignet. Am günstigsten ist<br />

ein locker sitzender, bequemer Arbeitsanzug oder Overall.<br />

Die Arbeitskleidung darf <strong>die</strong> Bewegungsfreiheit nicht einschränken und nicht spannen,<br />

sie darf nicht schmutzempfindlich sein, sie muss häufiges Waschen vertragen und sich<br />

gut ausbessern lassen. Die Arbeitskleidung muss bei Kälte warm sein, sie muss regen-<br />

und windabweisend sein und <strong>die</strong> Ableitung von Körperwärme und -feuchtigkeit<br />

ermöglichen. Mit anderen Worten, sie muss gegen Temperaturschwankungen und Zugluft<br />

schützen.<br />

Wichtig ist ferner, dass <strong>die</strong> Kreuzgegend auch beim Bücken bedeckt ist, damit <strong>die</strong><br />

Muskeln nicht abkühlen, was <strong>die</strong> Gefahr von Muskelfaserrissen erhöht.<br />

Die Unterwäsche muss eine gute Luftzirkulation erlauben sowie Körperfeuchtigkeit und<br />

Schweiß absorbieren. Sie sollte anliegend sein. Besonders empfehlenswert ist ein<br />

Thermounterhemd.<br />

Es gibt Unterwäsche aus Kunstfasern, welche <strong>die</strong> Körperfeuchtigkeit nicht absorbiert,<br />

aber andererseits so dünn ist, dass <strong>die</strong> Körperwärme Feuchtigkeit und Schweiß durch <strong>die</strong><br />

-10-


Unterwäsche in <strong>die</strong> Oberbekleidung pressen kann. Dadurch bleibt der Körper immer<br />

trocken und warm.<br />

Die Bekleidungsschicht über der Unterwäsche sollte <strong>die</strong> Wärme zurückhalten und ist der<br />

Jahreszeit entsprechend zu wählen. Günstig sind Hemd, Strickjacke und Overall.<br />

Die Oberbekleidung muss vor Wind und Wetter schützen, sie darf nicht zu schwer sein<br />

und <strong>die</strong> Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Der Stoff sollte „glatt“ sein, vorzugsweise<br />

wasserabweisend und luftdurchlässig. Ein Arbeitsanzug oder eine Jacke zum Overall<br />

eignen sich besonders. Ganz allgemein ist von Kunstfasern abzuraten, da sie oft sehr<br />

leicht entzündlich sind.<br />

Bei Kälte empfehlen sich eine Mütze und Fausthandschuhe, im Sommer eine<br />

Schirmmütze als Sonnenschutz, um Kopfschmerzen durch ständiges Blinzeln zu<br />

vermeiden.<br />

Es empfiehlt sich, zwei oder mehr Garnituren Zwischen- und Oberbekleidung bei sich zu<br />

haben.<br />

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN<br />

Unter persönlicher Schutzausrüstung ist unter anderem Bekleidung zu verstehen, welche<br />

<strong>die</strong> Beschäftigten gegen Risiken schützen soll, <strong>die</strong> während der Arbeit <strong>die</strong> Sicherheit oder<br />

Gesundheit gefährden können. Zum Beispiel Overall, Regenschutz, Thermobekleidung<br />

oder Kleidungsstücke, <strong>die</strong> gegen Brandgefahr schützen.<br />

Siehe auch <strong>die</strong> Abschnitte über <strong>die</strong> einzelnen Arten persönlicher Schutzausrüstung.<br />

PFLANZENSCHUTZMITTEL<br />

Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, <strong>die</strong> zur Vernichtung oder Abschreckung von<br />

Schädlingen oder zur Regulierung des Bewuchses eingesetzt werden.<br />

Die Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln muss sorgfältig geplant und organisiert werden,<br />

damit Sicherheit und Gesundheitsschutz uneingeschränkt gewährleistet sind. Vor Beginn<br />

der Sprüharbeit ist <strong>die</strong> Gefährlichkeit des Pflanzenschutzmittels anhand des Etiketts, der<br />

arbeitsplatzbezogenen Anweisungen oder der Gebrauchsanweisung der Lieferfirma zu<br />

beurteilen.<br />

Alle Pflanzenschutzmittel müssen mit einem Etikett und einer Gebrauchsanweisung<br />

versehen sein, <strong>die</strong> Aufschluss geben über Anwendungsbedingungen und Methoden.<br />

Etikett und Gebrauchsanweisung müssen in der Sprache der Benutzer abgefasst sein. Der<br />

Teil des Etiketts, der Anweisungen <strong>für</strong> den Gebrauch enthält, darf nicht mit der<br />

vorgeschriebenen Gebrauchsanweisung der Lieferfirma und den arbeitsplatzbezogenen<br />

Anweisungen verwechselt werden.<br />

Pflanzenschutzmittel mit Gefahrensymbol müssen darüber hinaus mit einer<br />

Gebrauchsanweisung der Lieferfirma versehen sein, <strong>die</strong> beim Kauf mit dem Produkt<br />

geliefert wird. Sie muss jederzeit bei der Lieferfirma beschaffbar sein, wenn sie dem<br />

Produkt nicht beiliegt.<br />

-11-


Die Gebrauchsanweisung der Lieferfirma kann auf dem Etikett des Mittels enthalten sein.<br />

Wichtig ist, dass <strong>die</strong> folgenden Punkte in angemessener Form aufgeführt sind.<br />

Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen<br />

Beim Mischen und Ausbringen chemischer Pflanzenschutzmittel sind persönliche<br />

Schutzausrüstungen und spezielle Arbeitskleidung zu tragen.<br />

Es ist wichtig, dass <strong>die</strong> Schutzausrüstungen korrekt angewandt werden und dass sie dem<br />

Benutzer passen. Nur dann ist ein einwandfreier Schutz gewährleistet. Persönliche<br />

Schutzausrüstungen sind nur <strong>für</strong> eine Person bestimmt und dürfen nicht von anderen<br />

benutzt werden.<br />

Um zu klären, welche persönlichen Schutzausrüstungen zu verwenden sind, müssen<br />

zunächst das Etikett und <strong>die</strong> arbeitsplatzbezogene Gebrauchsanweisung sorgfältig im<br />

Hinblick auf Gefahrenklasse und eventuelle Gefahrenhinweise gelesen werden. Beim<br />

Kauf der Schutzausrüstungen können bei der Lieferfirma Auskünfte darüber eingeholt<br />

werden, gegen welche Pflanzenschutzmittel <strong>die</strong> jeweilige Ausrüstung Schutz bietet.<br />

In der Anweisung <strong>für</strong> den Arbeitsplatz ist anzugeben, welche Schutzausrüstungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Arbeit geeignet sind.<br />

Nach Gebrauch sind <strong>die</strong> persönlichen Schutzausrüstungen entsprechend den<br />

Anweisungen der Lieferfirma zu reinigen. Fehlen entsprechende Anweisungen, sind sie<br />

in Seifenwasser zu reinigen und gründlich zu trocknen. Die Reinigung muss täglich<br />

erfolgen, auch wenn <strong>die</strong> Arbeit am nächsten Tag fortgesetzt werden soll.<br />

Es ist sorgfältigst darauf zu achten, dass alle Pflanzenschutzmittelreste von der Innenseite<br />

von Stiefeln, Kleidung und persönlichen Schutzausrüstungen entfernt werden.<br />

Achtung! Filter können nicht gereinigt werden, sie sind entsprechend der Anweisung der<br />

Lieferfirma auszutauschen.<br />

Trägt man Arbeitsanzug, Stiefel und Handschuhe, ist <strong>die</strong> Haut warm und feucht und<br />

dadurch weich und besonders durchlässig <strong>für</strong> Mittel <strong>die</strong>ser Art. Aus dem gleichen Grund<br />

ist auch auf Löcher in der Ausrüstung zu achten. Es empfiehlt sich, bei der Arbeit unter<br />

den Arbeitshandschuhen Baumwollhandschuhe zu tragen, außerdem<br />

schweißtransportierende Unterwäsche.<br />

Atemschutzgeräte müssen sorgfältig angepasst werden. Die Anweisungen der Lieferfirma<br />

sind genauestens einzuhalten. Atemschutzgeräte sollten dunkel und luftdicht aufbewahrt<br />

werden, um ihre Geschmeidigkeit zu erhalten.<br />

Die Lebensdauer von Filtern verkürzt sich, wenn sie nicht luftdicht aufbewahrt werden.<br />

Atemschutzgeräte dürfen höchstens drei Stunden pro Tag eingesetzt werden.<br />

Persönliche Schutzausrüstung und spezielle Arbeitskleidung sind getrennt von der<br />

übrigen Arbeitskleidung aufzubewahren, damit <strong>die</strong>se nicht mit Pflanzenschutzmitteln<br />

verunreinigt wird. Sie dürfen auch nicht zusammen mit den Pflanzenschutzmitteln<br />

aufbewahrt werden.<br />

Wie wichtig es ist, dass <strong>die</strong> persönliche Schutzausrüstung in Ordnung ist, versteht sich<br />

von selbst, aber einen echten Schutz bietet sie nur dann, wenn gleichzeitig ein hohes Maß<br />

an persönlicher Hygiene sichergestellt wird.<br />

-12-


Dazu gehört, dass vor dem Essen, Trinken oder Rauchen Hände und Gesicht gewaschen<br />

werden und <strong>die</strong> Arbeitskleidung ausgezogen wird, damit <strong>die</strong> Aufnahme kleiner Mengen<br />

Pflanzenschutzmittel verhindert wird.<br />

Gelangt von der Spritzflüssigkeit etwas an <strong>die</strong> Haut, ist <strong>die</strong> betroffene Stelle unverzüglich<br />

mit reichlich Wasser und Seife zu waschen. Das ist einer der Gründe da<strong>für</strong>, dass man bei<br />

der Außenarbeit immer sauberes Wasser und Seife bei sich haben muss.<br />

Auch vor dem Gang zur Toilette sind <strong>die</strong> Hände zu waschen.<br />

Es ist Pflicht des Arbeitgebers, da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> persönliche Schutzausrüstung,<br />

darunter <strong>die</strong> Atemschutzgeräte, ordnungsgemäß gewartet werden und so den erwarteten<br />

Schutz bieten können.<br />

ENTASTEN VOM SKYLIFT AUS<br />

Beim Entasten vom Skylift aus kann es zu gefährlichen Situationen <strong>für</strong> <strong>die</strong> im Skyliftkorb<br />

befindlichen Personen kommen; <strong>die</strong>s gilt sowohl <strong>für</strong> den Motorsägenbe<strong>die</strong>ner wie <strong>für</strong><br />

seinen Gehilfen.<br />

Beim Entasten unter Einsatz der Motorsäge darf sich grundsätzlich nur eine Person im<br />

Korb befinden. Gelegentlich ist allerdings <strong>die</strong> Anwesenheit von zwei Personen im Korb<br />

erforderlich, doch muss man sich im Klaren darüber sein, dass dadurch gefährliche<br />

Situationen entstehen können.<br />

Beim Entasten sind folgende Leitlinien einzuhalten:<br />

- Vor Beginn der Arbeit mit der Motorsäge sind alle kleineren Äste mit einem<br />

Durchmesser bis ca. 10 cm mit der Handsäge zu entfernen.<br />

- Ehe <strong>die</strong> Arbeit mit der Motorsäge aufgenommen wird, ist ein Seil zum Abseilen um<br />

den Stamm und über einen Ast oder <strong>die</strong> Abseilschlinge zu legen, mit zwei Knoten an<br />

dem Teil, das abgesägt werden soll, zu befestigen und schließlich mit einem<br />

verschließbaren Karabinerhaken zu arretieren.<br />

- Die abzusägenden Stücke dürfen höchstens so schwer sein, dass sie von einer Person<br />

getragen werden können.<br />

- Das freie Ende des Seils wird vom Gehilfen gehalten, der sich an der<br />

gegenüberliegenden Seite des Korbes befindet.<br />

- Das Abseilen des abgesägten Stücks erfolgt erst, nachdem <strong>die</strong> Motorsäge angehalten<br />

und in ihrem Köcher untergebracht wurde.<br />

- Die Motorsäge wird immer außerhalb des Korbes ein- und ausgeschaltet.<br />

Durch Einhaltung <strong>die</strong>ser Leitlinien lässt sich <strong>die</strong> Gefahr vermeiden, dass der<br />

Motorsägenbe<strong>die</strong>ner vom Holzstück und der Gehilfe von der Motorsäge getroffen wird.<br />

Bei der Arbeit mit der Motorsäge tragen der Motorsägenbe<strong>die</strong>ner und der Gehilfe<br />

Schutzhelm, Gehörschutz, Augenschutz, Schnittschutzhose und Stiefel mit Schnittschutz.<br />

Siehe auch den Abschnitt über Arbeitsgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen.<br />

-13-


BESEITIGUNG VON CHEMIKALIENRESTEN UND LEEREN VERPACKUNGEN<br />

Landwirtschaftliche, <strong>forstwirtschaft</strong>liche und Gartenbaubetriebe, in denen<br />

Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, sind da<strong>für</strong> verantwortlich, dass leere<br />

Verpackungen und eventuelle Reste <strong>die</strong>ser Stoffe in verantwortlicher Weise beseitigt<br />

werden.<br />

Falls laut Etikett zulässig, können leere, sorgfältig gereinigte Verpackungen in kleinerem<br />

Umfang mit dem normalen Müll beseitigt werden. Das Verbrennen leerer Verpackungen<br />

ist nicht zulässig.<br />

Reinigung der Verpackungen<br />

Ehe Verpackungen beseitigt werden, müssen sie vollständig geleert und gereinigt werden.<br />

Beim Zubereiten von Spritzflüssigkeit wird <strong>die</strong> Verpackung dreimal mit Wasser<br />

ausgespült, um sicherzugehen, dass der gesamte Inhalt in <strong>die</strong> Spritzflüssigkeit gelangt.<br />

Werden stark verunreinigte Verpackungen außen und/oder innen gespült, muss <strong>die</strong>s an<br />

einer Stelle geschehen, an der keine Gefahr besteht, dass das Spülwasser in<br />

Abwasserleitungen, Wasserläufe, Seen, Entwässerungsrinnen u. ä. gelangt.<br />

Auf keinen Fall darf das Spülwasser in Brunnen gelangen.<br />

Aufbewahren leerer Verpackungen:<br />

Leere Verpackungen sind auf <strong>die</strong> gleiche Weise aufzubewahren wie volle oder halbleere.<br />

Chemikalienreste<br />

Bestehen besondere Vorschriften über <strong>die</strong> Beseitigung von Chemikalienresten, zum<br />

Beispiel, dass <strong>die</strong>se bei kommunalen Abgabestellen abzuliefern sind, so müssen <strong>die</strong>se<br />

Vorschriften eingehalten werden.<br />

CE-ZEICHEN<br />

Alle nach dem 1. Januar 1995 gekauften Maschinen oder persönlichen<br />

Schutzausrüstungen müssen das CE-Zeichen aufweisen.<br />

Das CE-Zeichen stellt <strong>die</strong> Garantie da<strong>für</strong> dar, dass <strong>die</strong> Maschine oder <strong>die</strong> persönliche<br />

Schutzausrüstung <strong>die</strong> Sicherheitsanforderungen nach den entsprechenden EU-<br />

Rechtsvorschriften erfüllt.<br />

Außerdem müssen alle nach dem 1. Januar 1995 gekauften Maschinen folgende Angaben<br />

aufweisen:<br />

- Name und Anschrift des Herstellers<br />

- Industriestapler und bestimmte Arten von nach dem 1.1.1996 gekauften Bau- und<br />

Anlageerzeugnissen und nach dem 1.1.1997 gekauften Hebebühnen müssen das CE-<br />

Zeichen tragen,<br />

- Serien- oder Typenbezeichnung,<br />

-14-


- eventuelle Seriennummer,<br />

- Herstellungsjahr.<br />

ELEKTROWERKZEUGE UND STROMVERSORGUNG<br />

Wird Elektrowerkzeug im Freien verwendet, müssen Leitungen, Stecker und Steckdosen<br />

von schwerer Ausführung sein und hohen Belastungen, Feuchtigkeit und Öl widerstehen<br />

können. Steckverbindungen müssen vom grün/roten Typ oder aus Neopren sein.<br />

Werkzeug mit einfacher Isolierung muss an eine Erdleitung angeschlossen und<br />

mindestens alle zwei Monate von einer sachkundigen Person nachgesehen werden.<br />

Werkzeug mit doppelter Isolierung braucht nicht geerdet zu werden und muss mindestens<br />

alle sechs Monate von einer sachkundigen Person nachgesehen werden.<br />

Die Art der Isolierung ist dem Typenschild zu entnehmen.<br />

Beschädigtes oder defektes Werkzeug darf nicht benutzt werden und ist unverzüglich aus<br />

dem Verkehr zu ziehen. Ehe das Werkzeug wieder benutzt wird, muss es repariert<br />

werden.<br />

Elektrische Handwerkzeuge müssen mit einem Kontaktknopf ausgestattet sein, der<br />

sicherstellt, dass das Werkzeug nur in Betrieb gesetzt werden kann, wenn <strong>die</strong>ser gedrückt<br />

wird (Totmanneinrichtung). Dieser Kontaktknopf muss so gestaltet sein, dass Hand oder<br />

Finger bei langem ununterbrochenem Gebrauch des Geräts nicht zu einer bestimmten<br />

starren Haltung gezwungen werden.<br />

Eingebaute Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht vom Gerät entfernt oder in einer Weise<br />

blockiert werden, dass sie nicht ordnungsgemäß funktionieren können.<br />

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine Schleifmaschinen, Poliermaschinen,<br />

Schneidemaschinen oder ähnliche gefährliche Maschinen be<strong>die</strong>nen.<br />

Neue Elektrowerkzeuge müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

EINACHSIGE MASCHINEN<br />

Hackfräsen, Gestrüppschneider und andere einachsige Maschinen, <strong>die</strong> von einer<br />

mitgehenden Person geführt werden, müssen mit einer Totmanneinrichtung (am<br />

Haltegriff) ausgerüstet sein, welche <strong>die</strong> Maschine sofort stillsetzt, wenn der Haltegriff<br />

losgelassen wird.<br />

Bei der Fahrt über öffentliche oder private Straßen einschließlich befahrbarer Forstwege<br />

ist <strong>die</strong> Straßenverkehrsordnung einzuhalten, beispielsweise müssen <strong>die</strong> Bremsen <strong>die</strong><br />

entsprechenden Anforderungen erfüllen.<br />

Die Maschine muss vor Fahrtbeginn nachgesehen werden, da der Maschinenführer nach<br />

der Straßenverkehrsordnung verantwortlich ist. Die Verwendung von nicht den<br />

Vorschriften entsprechenden Maschinen kann Geldbußen, Haftstrafen oder<br />

Führerscheinentzug nach sich ziehen.<br />

-15-


Die Auspuffgase müssen so abgeleitet werden, dass sie den Maschinenführer nicht<br />

belästigen, beispielsweise mit hoher Geschwindigkeit schräg zur Seite.<br />

Die Maschinen müssen bestmöglich lärmgedämmt sein. Liegt der Geräuschpegel über<br />

85 dB, muss Gehörschutz getragen werden.<br />

Da <strong>die</strong> Gefahr von Zehenverletzungen besteht (beispielsweise beim Rückwärtsfahren),<br />

müssen Sicherheitsschuhe mit Zehenkappe getragen werden.<br />

Maschinen sind so einzustellen, dass sie an den Handgriffen leicht geführt werden<br />

können. Die Maschine muss eine Vibrationsdämpfung besitzen, zum Beispiel durch<br />

gummierte Aufhängung und an den Handgriffen.<br />

Maschinen und Werkzeuge sind regelmäßig zu warten, so dass <strong>die</strong> Vibrationsbelastung<br />

auf einem möglichst geringen Niveau gehalten wird.<br />

Bei der Arbeit mit vibrierenden Maschinen müssen immer Handschuhe getragen werden.<br />

Für einachsige Traktoren mit Anhänger, auf denen der Maschinenführer während der<br />

Fahrt sitzen kann, ist ein Pkw- oder Traktorführerschein erforderlich, es sei denn, sie<br />

werden nur auf abgesperrten Straßen gefahren (z. B. bei Straßenbauarbeiten).<br />

Die Altersgrenze <strong>für</strong> das Führen von Fräsen, Gestrüppschneidern und anderen<br />

einachsigen Maschinen beträgt 18 Jahre.<br />

Alle neuen einachsigen Maschinen müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

EINSEITIG BELASTENDE ARBEIT<br />

Es ist Aufgabe der einzelnen Betriebe, das Problem einseitig belastender Arbeit zu<br />

erörtern und entsprechende Untersuchungen anzustellen.<br />

In Betrieben, in denen einseitig belastende Arbeiten ausgeführt werden, ist ein<br />

Aktionsplan aufzustellen, der Vorschläge zu Initiativen enthält, mit deren Hilfe einseitig<br />

belastende Arbeiten in dem Betrieb begrenzt werden können.<br />

In größeren Betrieben gehen <strong>die</strong> Bemühungen um einen Aktionsplan von der<br />

Arbeitsschutzorganisation aus, während sie in kleineren Betrieben ohne<br />

Arbeitsschutzorganisation von Unternehmensführung und Beschäftigten gemeinsam<br />

angestellt werden müssen.<br />

Die Erfassung einseitig belastender Arbeiten ist ein integrierter Bestandteil der<br />

Arbeitsplatzbewertung.<br />

Für <strong>die</strong> Forstwirtschaft lassen sich folgende durch einseitig belastende Arbeiten<br />

hervorgerufene Probleme nennen:<br />

- Tennisellbogen,<br />

- Sehnenscheidenentzündung,<br />

-16-


- Rückenschmerzen,<br />

- Knieschmerzen.<br />

Tennisellbogen und Sehnenscheidenentzündungen entstehen durch sehr gleichförmige<br />

Bewegungen des Ellbogen- und Handgelenks, z. B. bei wiederholter Präzisionssteuerung<br />

von Hand usw.<br />

Rückenschmerzen sind <strong>die</strong> Folge vieler schwerer Hebebewegungen, Motorsägearbeiten<br />

und Rückendrehungen, z. B. als Fahrzeugführer.<br />

Knieschmerzen entstehen z. B. durch Sprünge von großen Maschinen herab, Arbeiten auf<br />

hartem Untergrund usw.<br />

Um <strong>die</strong> einseitig belastenden Arbeiten einzuschränken und dadurch Verletzungen zu<br />

begrenzen oder ganz zu vermeiden, sollte der Arbeiter im Laufe des Tages<br />

unterschiedliche Arbeitsaufgaben in verschiedenen Arbeitspositionen ausführen, z. B.<br />

durch Wechsel zwischen sitzender, gehender und stehender Betätigung.<br />

Durch den Wechsel der Arbeitsaufgaben und –positionen wird <strong>die</strong> Arbeit <strong>für</strong> den<br />

Einzelnen abwechslungsreicher und damit auch interessanter.<br />

HACKMASCHINEN<br />

Das Entfernen festsitzender Stücke darf nur bei ausgeschalteter Maschine erfolgen, d. h.<br />

<strong>die</strong> Antriebskraft (z. B. von Traktoren) muss vollständig gestoppt sein. Der<br />

Einführschacht muss so lang sein, dass es nicht möglich ist, mit einem Arm oder Bein an<br />

<strong>die</strong> Messer oder Walzen zu gelangen.<br />

Bei der Arbeit sind Handschuhe zu tragen.<br />

Hackmaschinen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Kranbeschickung ausgelegt sind, dürfen nicht von Hand<br />

beschickt werden.<br />

Hackmaschinen erzeugen häufig Lärm, der über den zulässigen 85 dB(A) liegt. In <strong>die</strong>sem<br />

Fall muss bei der Arbeit mit der Maschine Gehörschutz getragen werden. Die Maschine<br />

muss soweit wie möglich lärmgedämmt sein.<br />

In den Hackschnitzeln können Pilze und Pilzsporen auftreten, <strong>die</strong> allergische Infektionen<br />

auslösen können. Deshalb ist bei der Handhabung von staubigen und schimmeligen<br />

Hackschnitzeln ein Atemschutzgerät zu tragen.<br />

Bei der Arbeit mit der Hackmaschine entstehen Staub, Fasern usw., <strong>die</strong> schädlich sein<br />

können. Daher muss eine gut anliegende Staubschutzmaske und gegebenenfalls eine<br />

Schutzbrille getragen werden.<br />

Hackmaschinen müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

FÄLLUNG UND AUFARBEITUNG<br />

Bei der Fällung und Aufarbeitung ist sicherzustellen, dass sich niemand im Fallbereich<br />

des Baumes aufhält. Dies ist auch wichtig, wenn mehrere Personen gleichzeitig mit<br />

-17-


Fällarbeiten beschäftigt sind. An Hängen muss <strong>die</strong> Fällarbeit so organisiert werden, dass<br />

der Gefährdung durch Abrollen oder Abrutschen des Baumes entgegengewirkt wird.<br />

Vor dem Fällen ist sicherzustellen, dass es Rückweichen gibt, beispielsweise schräg<br />

rückwärts von der Fallrichtung aus.<br />

Bei der Aufarbeitung besteht ein erhebliches Risiko, sich Wunden und Schrammen<br />

zuzuziehen, weshalb eine Impfung gegen Wundstarrkrampf empfohlen wird. Die Impfung<br />

muss nach zehn Jahren wiederholt werden.<br />

Werden bei Fällung und Aufarbeitung Motorsägen eingesetzt, sind immer folgende<br />

Schutzausrüstungen zu benutzen:<br />

• Schutzhelm (Typ B),<br />

• Gehörschutz, der den Lärm auf unter 80 dB(A) senken kann,<br />

• Augenschutz,<br />

• Schutzhosen,<br />

• Sicherheitsschuhe mit Zehenkappe und Schnittschutz.<br />

Ausbildung<br />

Bei Fällung und Aufarbeitung wird vorausgesetzt, dass der Beschäftigte in Arbeitssicherheit<br />

ausgebildet worden ist. Dazu zählen auch Sicherheit und Einschränkungen beim<br />

Zufallbringen hängengebliebener Bäume, Alleinarbeit sowie Kontakte mit Arbeitgeber und<br />

Kollegen.<br />

Abgipfeln<br />

Abgipfeln beim Klettern dürfen nur Personen, <strong>die</strong> einen Lehrgang in Abgipfeln, einen<br />

Grundkurs und einen weiterführenden Kurs in Klettern oder eine gleichwertige<br />

Ausbildung absolviert haben. Davon ausgenommen ist das Abgipfeln von einer<br />

Arbeitsbühne aus.<br />

Hilfsmittel<br />

Bei Bäumen, <strong>die</strong> dicker sind als ca. 12 cm in Brusthöhe, ist ein Fallkerb anzulegen und<br />

der Fällschnitt nicht vollständig durchzuziehen, damit durch das stehen bleibende Stück<br />

Holz mit noch mehr Sicherheit gewährleistet wird, dass der Baum in <strong>die</strong> gewünschte<br />

Richtung fällt.<br />

Beim Baumfällen bei Wind besteht <strong>die</strong> Gefahr, dass ein Windstoß so stark auf den Baum<br />

einwirkt, dass <strong>die</strong>ser nicht in <strong>die</strong> gewünschte Richtung fällt (dem Fallkerb entsprechend).<br />

Bei windigem Wetter muss beim Fällen von Bäumen mit einem Durchmesser in<br />

Brusthöhe von mehr als ca. 25 cm mit der Motorsäge immer mit Bruchleiste gearbeitet<br />

werden.<br />

-18-


Zweckentsprechende Hilfsmittel (Hämmer, Keile, Fällheber mit Wendehaken), mit denen<br />

erreicht werden kann, dass der Baum in <strong>die</strong> gewünschte Richtung fällt, müssen zur Hand<br />

sein.<br />

Werden Bäume in der Nähe von Häusern, Straßen, Stromleitungen o. ä. gefällt, muss eine<br />

Winde mit einem ausreichend langen Drahtseil verwendet werden, damit sich <strong>die</strong><br />

Personen, welche <strong>die</strong> Winde be<strong>die</strong>nen, außerhalb der Reichweite des fallenden Baumes<br />

befinden.<br />

Hängengebliebene Bäume<br />

Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass beim Zufallbringen hängengebliebener Bäume eine<br />

bewährte Arbeitsmethode angewandt wird, bei der klar festgelegt ist, welche Verfahren in<br />

welcher Reihenfolge angewandt werden sollen.<br />

Die Arbeitsmethode und <strong>die</strong> Reihenfolge können beispielsweise folgendermaßen<br />

aussehen:<br />

1. Verwendung eines Fällhebers mit Wendehaken,<br />

2. Verwendung von Wendehaken oder Wendeband mit Momentarm über 2 m,<br />

3. Verwendung eines Hebels, um den hängengebliebenen Baum nach hinten<br />

wegzudrücken,<br />

4. Verwendung einer Handwinde,<br />

5. gelingt es nicht, den hängengebliebenen Baum mit einer der vier Methoden zu<br />

Fall zu bringen, muss der Fallbereich vor dem Verlassen abgegrenzt werden,<br />

6. Verwendung einer Seilwinde <strong>für</strong> Traktorantrieb.<br />

Hängengebliebene Bäume dürfen nicht durch Querschneiden oder durch Fällen des<br />

Baums, an dem der hängengebliebene Baum lehnt, zu Fall gebracht werden.<br />

Unter hängengebliebenen Bäumen darf nicht gearbeitet werden.<br />

Alleinarbeit<br />

Alleinarbeit ist nicht zulässig beim Aufarbeiten von Windbrüchen, beim Abgipfeln und<br />

beim Zufallbringen hängengebliebener Bäume.<br />

Zulässig ist sie allerdings beim Zufallbringen hängengebliebener Bäume ungefährlicher<br />

Größe, d. h. wenn der Baum mit einem normalen Wendehaken zu Fall gebracht werden<br />

kann.<br />

Die Fällarbeit ist so zu organisieren, dass der einzelne Waldarbeiter über den Tag verteilt<br />

in regelmäßigen Abständen Kontakt mit einer anderen Person aufnimmt.<br />

Der persönliche Kontakt bei Fällarbeiten kann durch Funkverbindung oder Mobiltelefon<br />

ersetzt werden. Funk- und Mobiltelefonkontakte setzen voraus, dass bekannt ist, wo sich<br />

<strong>die</strong> Arbeiter befinden, und dass Hilfeleistungen sie dort erreichen können. Außerdem<br />

muss <strong>für</strong> den Fall Kontakt aufgenommen werden können, dass kein Funk- oder<br />

Telefonkontakt möglich ist.<br />

-19-


ERSTE HILFE<br />

Da Forstarbeiter im allgemeinen in kleinen Gruppen oder ganz allein an abgeschiedenen<br />

Orten arbeiten, muss jeder eine notfallmedizinische Grundausbildung absolvieren. Diese<br />

Ausbildung muss <strong>die</strong> Behandlung von Wunden und <strong>die</strong> Reanimation einschließen. In<br />

Regionen, wo <strong>die</strong> Arbeit auch mit der Gefahr einer Vergiftung durch Chemikalien oder<br />

Rauch sowie durch Schlangen-, Insekten- oder Spinnenbisse und mit anderen<br />

spezifischen Gefahren verbunden ist, muss <strong>die</strong> notfallmedizinische Ausbildung in<br />

Absprache mit einer entsprechend qualifizierten Person oder Organisation erweitert<br />

werden.<br />

Die notfallmedizinische Ausbildung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, so<br />

dass das Wissen und <strong>die</strong> Fähigkeiten stets aufgefrischt werden und nicht verloren gehen.<br />

Die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Ausrüstungen und ausgebildetem Personal ist durch<br />

Gesetz oder Verordnung festzuschreiben.<br />

Am Arbeitsplatz müssen stets frisch bestückte Erste-Hilfe-Taschen geschützt gegen das<br />

Eindringen von Feuchtigkeit und Fremdpartikeln schnell erreichbar bereitgehalten<br />

werden. Diese Erste-Hilfe-Taschen müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein und dürfen<br />

keine anderen Gegenstände als <strong>die</strong> Erste-Hilfe-Ausrüstung enthalten.<br />

Die Arbeiter haben ein kleines Set mit der notwendigsten persönlichen Erste-Hilfe-<br />

Ausrüstung mit sich zu führen.<br />

Alle Beschäftigten müssen den Aufbewahrungsort der Erste-Hilfe-Tasche kennen und<br />

wissen, wo der Bestande <strong>die</strong>ser Tasche ergänzt werden kann.<br />

Bergung<br />

Es ist <strong>für</strong> eine schnelle Bergung von Menschen zu sorgen, <strong>die</strong> aufgrund einer Verletzung<br />

oder Krankheit der medizinischen Hilfe bedürfen.<br />

Am Arbeitsort muss ein Transportmittel oder Kommunikationsmittel zur Verfügung<br />

stehen, so dass bei einem Notfall der Rettungs<strong>die</strong>nst angefordert werden kann. Die<br />

Kommunikationsmittel sind auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.<br />

Jeder Arbeiter muss <strong>die</strong> Telefonnummer oder <strong>die</strong> Rufnummer des nächstgelegenen<br />

Krankenhauses, Rettungs<strong>die</strong>nstes oder Arztes kennen. Er muss ebenso über <strong>die</strong> Lage des<br />

Arbeitsortes sowie den Ort des Abtransports im Notfall Bescheid wissen.<br />

Es müssen stets Fahrzeuge <strong>für</strong> den Transport der Patienten zu einem Ort zur Verfügung<br />

stehen, von dem aus sie mit einem Rettungswagen abgeholt werden können.<br />

Gegebenenfalls sind alle am Arbeitsort befindlichen Beschäftigten über<br />

Hubschrauberlandeplätze zu informieren.<br />

-20-


GABELSTAPLER UND HUBWAGEN<br />

Gabelstapler mit mechanischer Hubvorrichtung an einer Seite eines senkrechten<br />

Hubmastes dürfen nur von Personen über 18 Jahre mit entsprechender Fahrerlaubnis<br />

gefahren werden.<br />

Ohne Schein dürfen Gabelstapler gefahren werden, wenn ihre Hubhöhe maximal 1 m<br />

beträgt oder wenn sie schienengeführt sind. Die Hubhöhe muss durch einen festen<br />

Anschlagstift oder durch eine fest montierte Sperre begrenzt werden.<br />

In der Landwirtschaft ist es erlaubt, landwirtschaftliche Traktoren mit Gabelzusatzgerät<br />

mit Hubvorrichtung an einer Seite eines senkrechten Hubmastes auch ohne Fahrerlaubnis<br />

zu führen, wenn <strong>die</strong> Hubhöhe maximal 3,3 m beträgt. Allerdings muss der Fahrer über<br />

einen Traktorführerschein verfügen. Werden landwirtschaftliche Traktoren mit<br />

Gabelzusatzgerät, <strong>die</strong> bei einem Maschinenring o. ä. ausgeliehen werden, dann gibt es<br />

keine Ausnahmebestimmungen.<br />

Der Fahrerstand des Gabelstaplers muss überdacht sein, damit der Fahrer vor<br />

herabfallenden Gegenständen geschützt ist.<br />

Gabelstapler können gelegentlich benutzt werden, um Personen <strong>für</strong> kleinere Arbeiten<br />

anzuheben, beispielsweise zum Auswechseln von Glühlampen und Leuchtstoffröhren, <strong>für</strong><br />

leichte Montagearbeit, <strong>für</strong> Reinigungs- oder Malerarbeiten usw. Der Gabelstapler muss<br />

dann mit einem zugelassenen Arbeitskorb ausgerüstet sein. Es dürfen höchstens zwei<br />

Personen im Korb angehoben werden. Der Fahrer muss über eine entsprechende<br />

Fahrerlaubnis verfügen. Außerdem sind eine Reihe von Anweisungen hinsichtlich<br />

Lenkung, Hubhöhe, Maximalgewichte, Be<strong>die</strong>nung usw. zu beachten.<br />

Am Gabelstapler muss ein Gerätebuch mit allen notwendigen Angaben vorhanden sein.<br />

DÜNGEMITTEL<br />

Normale Düngemittel sind nicht als gefährliche Stoffe klassifiziert. Für sie gelten daher<br />

nur <strong>die</strong> normalen Vorschriften <strong>für</strong> chemische Stoffe und Erzeugnisse.<br />

Bei der Arbeit mit Düngemitteln ist das Einatmen von Staub zu vermeiden.<br />

Entstehen bei der Arbeit größere Staubmengen, muss Atemschutz getragen werden.<br />

Hautkontakt mit Düngemitteln ist ebenfalls zu vermeiden, weshalb bei der Arbeit<br />

Handschuhe getragen werden müssen. Unter Umständen kann auch Augenschutz<br />

erforderlich sein.<br />

Beim Einfüllen von Düngemitteln ist auf <strong>die</strong> Windrichtung zu achten.<br />

Sicherheitsvorkehrungen bei der Lagerung:<br />

Nitrathaltige Düngemittel, insbesondere NPK-Dünger, in denen als Hauptwirkstoffe<br />

Nitrate, Phosphate und Chloride in unterschiedlichen Zusammensetzungen enthalten sind,<br />

können bei starker Aufwärmung diverse, u. a. auch giftige Gase erzeugen, etwa<br />

Stickstoffoxide und Chlor.<br />

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Die nitrosen Gase, <strong>die</strong> sich bei einem Brand entwickeln können, sind ein schleichendes<br />

Risiko, da ein Mensch gefährliche Konzentrationen einatmen kann, ohne sich sonderlich<br />

belästigt zu fühlen. Erst nach mehreren Stunden setzen wegen des geschädigten<br />

Lungengewebes (Ödeme) Erstickungssymptome ein.<br />

Bei einem Brand in einem Gebäude, in dem NPK-Dünger gelagert wird, ist <strong>die</strong><br />

Feuerwehr unverzüglich über Menge und Lagerungsort in Kenntnis zu setzen. Es ist<br />

Atemschutz zu tragen. Das einzige wirksame Löschmittel ist Wasser in großen Mengen<br />

(Schaum, Kohlensäure, Dampf oder Abdecken mit Sand oder Mist sind zwecklos).<br />

Vorbeugende Maßnahmen<br />

– Düngemittel dürfen nicht in der Nähe größerer Mengen brennbarer Stoffe gelagert<br />

werden.<br />

– Düngemittel dürfen nicht an Stellen gelagert werden, an denen es zu starker<br />

Wärmeeinwirkung kommen kann (z. B. neben einem gasbeheizten Getreidetrockner,<br />

neben Elektromotoren, Elektrokabeln u. ä.).<br />

– Rauchen ist verboten.<br />

Unter normalen Umständen bringt das Vorhandensein von Düngemitteln keine Gefahren<br />

mit sich.<br />

SCHUTZHANDSCHUHE<br />

Es gibt keine Vorschriften oder Zulassungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> verschiedenen Arten von<br />

Handschuhen, <strong>die</strong> in der Landwirtschaft verwendet werden, daher auch keinerlei<br />

aufklärende Warenetikettierung <strong>für</strong> Handschuhe. Sie müssen jedoch das CE-Zeichen<br />

tragen.<br />

Für <strong>die</strong> verschiedenen Arbeiten kann folgendes empfohlen werden:<br />

– Bei der Arbeit mit vibrierenden Werkzeugen, wie Schüttler, Motorsäge, Heckenschere<br />

u. ä., empfiehlt sich das Tragen von Arbeitshandschuhen mit vibrationsdämpfender<br />

Einlage. Allerdings ist <strong>die</strong> Wirkung <strong>die</strong>ser Einlagen umstritten.<br />

– Bei der Arbeit mit Chemikalien wird das Tragen von Handschuhen empfohlen, <strong>die</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> jeweilige Chemikalie getestet wurden. Sie dürfen nur als Einmalhandschuhe<br />

benutzt werden und müssen gewechselt werden, wenn sie mit Pestiziden in Berührung<br />

gekommen sind.<br />

– Für das Arbeiten mit konzentrierten Flüssigkeiten werden kräftige Gummi- oder<br />

Kunststoffhandschuhe empfohlen.<br />

– Bei der Arbeit mit Steinen, Platten u. ä. wird <strong>die</strong> Verwendung von<br />

Baumwollhandschuhen mit gummibeschichteter Innenfläche oder von<br />

Lederhandschuhen empfohlen, da sie am verschleißbeständigsten sind.<br />

– Für <strong>die</strong> Winterarbeit empfehlen sich gefütterte Handschuhe, um unnötige<br />

Kälteeinwirkung auf Finger und Hände zu vermeiden.<br />

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Unabhängig davon, welcher Handschuhtyp verwendet wird, empfiehlt sich immer das<br />

Tragen von Baumwollhandschuhen unter den Schutzhandschuhen, damit <strong>die</strong> Hände<br />

trocken bleiben, da feuchte, verschwitzte Haut eher Stoffe aufnimmt. Es bilden sich auch<br />

leichter Ekzeme.<br />

Handschuhe, <strong>die</strong> mehrmals getragen werden, müssen vor dem Ausziehen gespült und<br />

außerdem immer dann ersetzt werden, wenn sie mit Pflanzenschutzmittel verunreinigt<br />

wurden.<br />

Handschuhe mit Löchern und Rissen müssen ausgesondert werden.<br />

Einmalhandschuhe müssen nach Gebrauch, d. h. nach dem ersten Ausziehen,<br />

ausgesondert werden. Werden sie bei der Arbeit durch Pflanzenschutzmittel verunreinigt,<br />

sind sie unverzüglich auszuwechseln.<br />

Man sollte es sich zur Gewohnheit machen, den Arbeitstag mit einem Paar tadelloser<br />

Schutzhandschuhe zu beginnen.<br />

SCHUTZHELME<br />

Schutzhelme gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie müssen der Person<br />

angepasst werden, <strong>die</strong> sie trägt.<br />

Ein Schutzhelm ist immer dann zu tragen, wenn <strong>die</strong> Gefahr besteht, von herabfallenden<br />

Gegenständen getroffen zu werden, sowie bei der Fällung, Aufarbeitung, Entastung, usw.<br />

mit der Motorsäge.<br />

Die Beschäftigten müssen in den Gebrauch des Schutzhelms eingewiesen und über <strong>die</strong><br />

Gefahren beim Unterlassen des Tragens eines Schutzhelms informiert werden. Die<br />

Einweisung muss auch <strong>die</strong> Anpassung, Wartung und Aufbewahrung des Schutzhelms<br />

umfassen.<br />

Die Beschäftigten sind verpflichtet, den Schutzhelm zu tragen, wo <strong>die</strong>s vorgeschrieben<br />

ist.<br />

Mit dem Schutzhelm ist eine Gebrauchsanweisung in der Sprache des Benutzers<br />

mitzuliefern. Sie muss Angaben über Schutzeigenschaften, Anpassung, Gebrauch,<br />

Wartung und Aufbewahrung des Helms enthalten.<br />

Die Typenbezeichnung ist im Helminneren angegeben.<br />

Soll der Schutzhelm mit einem Gehörschutz kombiniert werden, muss der Helm da<strong>für</strong><br />

ausgelegt sein.<br />

Helme mit Rissen und Helme, <strong>die</strong> einer erheblichen Beanspruchung durch Schlag oder<br />

Druck ausgesetzt waren, sind aus dem Verkehr zu ziehen.<br />

Auskünfte über <strong>die</strong> Haltbarkeit eines Helms gibt <strong>die</strong> Lieferfirma.<br />

Helme dürfen weder in ihrer Konstruktion verändert (z. B. Bohren von Löchern) noch<br />

bemalt werden.<br />

Es dürfen nur Helme verkauft werden, <strong>die</strong> das CE-Zeichen tragen.<br />

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HECKENSCHEREN<br />

Der Vibrationspegel soll möglichst niedrig sein. Es ist immer <strong>die</strong> Heckenschere mit dem<br />

geringsten Vibrationspegel an den Griffen zu wählen.<br />

Der Vibrationspegel muss aus der Gebrauchsanweisung ersichtlich sein.<br />

Es sind Handschuhe mit vibrationsdämpfenden Einlagen zu verwenden.<br />

Mit der Heckenschere gelieferte Sicherheitsausrüstung soll fest montiert sein und darf nur<br />

zur Reparatur der Maschine entfernt werden.<br />

Für Jugendliche unter 18 Jahre gelten besondere Vorschriften. Vergleiche den Abschnitt<br />

über Jugendarbeit.<br />

Motorheckenscheren<br />

– Motorheckenscheren müssen <strong>für</strong> zweihändige Be<strong>die</strong>nung ausgelegt sein.<br />

– Zwischen dem vorderen Griff und dem Messer muss sich ein Handschutz befinden,<br />

der zum einen <strong>die</strong> vordere Hand bei einem eventuellen Abrutschen vom Griff vor dem<br />

Messer schützt, zum anderen <strong>die</strong> abgeschnittenen Äste von der Hand fernhält.<br />

– Heckenscheren müssen <strong>für</strong> einen sicheren Transport mit einem entsprechenden Köcher<br />

geliefert werden.<br />

– Motorheckenscheren müssen so konstruiert sein, dass <strong>die</strong> geringstmögliche Gefahr<br />

besteht, dass der Benutzer vom Messer verletzt wird, falls eine Hand vom Griff<br />

abrutscht.<br />

Eine Heckenschere kann als ordnungsmäßig angesehen werden, wenn <strong>die</strong> Haltezeit des<br />

Messers, sobald ein Handgriff losgelassen wird, 2 Sekunden nicht übersteigt und<br />

gleichzeitig<br />

– <strong>die</strong> Heckenschere mit einem Totmannschalter an beiden Handgriffen ausgerüstet ist,<br />

so dass der Motor stoppt oder das Messer ausgekuppelt wird, wenn auch nur ein<br />

Handgriff losgelassen wird, oder<br />

– das Messer so gestaltet ist, dass <strong>die</strong> Öffnung zwischen den Klingen höchstens 8 mm<br />

beträgt.<br />

– Bei Heckenscheren mit Verbrennungsmotor muss <strong>die</strong>ser automatisch in den Leerlauf<br />

übergehen und das Messer ausgekuppelt werden, wenn der Gasgriff losgelassen wird.<br />

Elektrische Heckenscheren<br />

– Der Motor wird mit einem Totmannschalter in Gang gesetzt, der automatisch in <strong>die</strong><br />

Stoppstellung zurückkehrt, wenn der Griff losgelassen wird.<br />

– Es ist von Vorteil, 220-V-Heckenscheren mit einem mobilen Generator zu betreiben,<br />

da dadurch mehr Sicherheit gegen elektrischen Schlag gegeben ist.<br />

Für <strong>die</strong> Arbeit im Freien müssen Leitungen und Steckverbindungen von schwerer<br />

Ausführung (grün/rot oder aus Neopren) sowie feuchtigkeits- und kältebeständig sein. Es<br />

ist ein geräuscharmer Generator zu verwenden.<br />

Die Arbeit ist so auszuführen, dass <strong>die</strong> Leitungen hinter dem Benutzer hergezogen<br />

werden.<br />

-24-


Die Heckenschere muss gegen Feuchtigkeit isoliert sein, um elektrische Schläge zu<br />

vermeiden.<br />

Der Vibrationspegel muss so gering wie möglich gehalten werden. Es ist immer <strong>die</strong><br />

Heckenschere mit dem geringsten Vibrationspegel an den Handgriffen zu wählen.<br />

Es sind Handschuhe mit vibrationsdämpfenden Einlagen zu verwenden.<br />

Schutzeinrichtungen von Heckenscheren müssen fest auf dem Gerät montiert sein und<br />

dürfen nur zur Reparatur des Geräts entfernt werden.<br />

Bei der Reparatur einer Heckenschere muss <strong>die</strong> Stromzufuhr unterbrochen und der<br />

Stecker herausgezogen werden. Ein eventuell vorhandener Generator ist abzuschalten.<br />

Elektrische Heckenscheren dürfen bei Regen nicht verwendet werden.<br />

Alle neuen Heckenscheren müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

HOCHDRUCKREINIGER<br />

Bei der Verwendung von Hochdruckreinigern sind persönliche Schutzausrüstungen zu<br />

tragen, etwa ein Schutzanzug (zulässig ist auch ein Regenanzug mit Haube), langstulpige<br />

Handschuhe, rutschfeste Stiefel, Gehörschutz und gegebenenfalls Gesichtsschutz sowie<br />

Frischluft-Atemschutzgerät.<br />

Hochdruckreiniger müssen zwei Handgriffe haben.<br />

Der Be<strong>die</strong>nungsgriff muss so gestaltet sein, dass <strong>die</strong> Spülung automatisch gestoppt wird,<br />

wenn der Haltegriff losgelassen wird. Bei Drücken über 100 bar müssen beide Haltegriffe<br />

mit Totmannschalter ausgerüstet sein. Es ist verboten, den Schalter zu blockieren.<br />

Das Spülrohr muss mit einem Schnellanschluss versehen sein, der sicherstellt, dass der<br />

Zusatz nur mit dem zugehörigen Gerät verwendet wird.<br />

Es sind Düsen zu verwenden, <strong>die</strong> wenige und „große“ Tropfen erzeugen, da <strong>die</strong>se nicht<br />

so lange in der Luft schweben.<br />

Hochdruckreiniger können wegen ihres Gewichts und bei unsachgemäßem Transport<br />

Rücken- und Gelenkprobleme verursachen. Außerdem können <strong>die</strong> Vibrationen <strong>die</strong><br />

sogenannte Weißfingerkrankheit hervorrufen. Diese Gefahren vergrößern sich bei Kälte<br />

und Feuchtigkeit.<br />

Hochdruckreiniger, <strong>die</strong> mit Heißwasser arbeiten, dürfen wegen der Verbrennungsgase<br />

des Ölbrenners, mit dem das Wasser erhitzt wird, nicht in Innenräumen oder an anderen<br />

Stellen mit geringem Luftaustausch verwendet werden.<br />

Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten müssen <strong>die</strong> Hochdruckreiniger drucklos sein.<br />

Der Druckstrahl darf nicht mit elektrischen Anlagen in Berührung kommen.<br />

Es ist verboten, Hochdruckreiniger auf Eternitdächern zu benützen.<br />

Für Jugendliche unter 18 Jahre gelten besondere Vorschriften. Vergleiche den Abschnitt<br />

über Jugendarbeit.<br />

-25-


Alle neuen Hochdruckreiniger müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

GEHÖRSCHUTZ<br />

Gehörschützer gehören zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie müssen der Person<br />

angepasst werden, <strong>die</strong> sie trägt.<br />

Jedem Gehörschutz sollen Informationen darüber beigefügt sein, wie stark und welche<br />

Frequenzen sie dämpfen. Dadurch kann beurteilt werden, welche Gehörschützer<br />

(eventuell mehrere Typen) den Lärm ausreichend dämpfen. Der jeweilige Benutzer kann<br />

dann aus den Gehörschützern mit ausreichender Dämpfung denjenigen aussuchen, der am<br />

besten geeignet ist.<br />

Gehörschützer sind während des gesamten Arbeitsvorgangs zu tragen, um den<br />

notwendigen Schutz zu gewährleisten.<br />

Es gibt zwei Arten von Gehörschutz – Kapselgehörschützer und Gehörschutzstöpsel.<br />

Gehörschutzstöpsel werden im Gehörgang getragen. Sie können <strong>für</strong> den einmaligen<br />

Gebrauch bestimmt oder wiederverwendbar und formbar sein, um sie dem Gehörgang<br />

anzupassen. Die am meisten verbreiteten Gehörschutzstöpsel <strong>die</strong>ses Typs sind aus<br />

Gehörschutzwatte oder Schaumstoff.<br />

Es gibt auch fertig geformte Gehörschutzstöpsel in verschiedenen Größen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

verschiedenen Gehörgangweiten oder individuell geformte Gehörschützer. Zumeist sind<br />

sie aus Kunststoff, Gummi oder Wachs. Es ist wichtig, bei fertig geformten<br />

Gehörschutzstöpseln <strong>die</strong> richtige Größe zu wählen. Es kann auch Unterschiede zwischen<br />

rechtem und linkem Ohr geben.<br />

Watte- oder Schaumstoffstöpsel sind sorgfältig mit sauberen Händen zu formen. Schmutz<br />

im Gehörgang kann zu Hautreizungen und Ekzemen führen.<br />

Kapselgehörschützer umschließen und bedecken das Ohr und einen Teil des Kopfes. Sie<br />

werden von einem regulierbaren Bügel oder Band gehalten. Außerdem gibt es Typen, <strong>die</strong><br />

am Schutzhelm befestigt werden. Die Dichtungskissen sind regelmäßig zu kontrollieren<br />

und auszuwechseln, wenn sie hart zu werden beginnen oder beschädigt sind.<br />

Gehörschützer müssen dem Benutzer angepasst werden. Mit jedem Gehörschützer<br />

müssen u. a. Angaben über <strong>die</strong> Schalldämpfung und <strong>die</strong> entsprechenden Frequenzen<br />

mitgeliefert werden.<br />

So kann beurteilt werden, welche Art(en) von Gehörschützern den Lärm ausreichend<br />

dämpfen. Der einzelne Benutzer kann dann den <strong>für</strong> ihn selbst am besten geeigneten<br />

Gehörschutz auswählen.<br />

Alle neuen Gehörschützer müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

ERDARBEITEN<br />

Bei Aushub- und anderen Erdarbeiten muss unbedingt beachtet werden, dass<br />

Grabenwände einstürzen können. Hinter stabil wirkendem Boden können sich<br />

-26-


Wasseradern, wasserführende Schichten, nur locker verfüllte frühere Ausgrabungen usw.<br />

befinden. Wirklich bekannt ist nur <strong>die</strong> Beschaffenheit des bereits weggegrabenen Bodens.<br />

Die Stabilität von Böschungen wird verringert durch:<br />

– starke Ausspülung,<br />

– Wechsel zwischen Frost und Tauwetter,<br />

– Wasserdruck hinter gefrorener Oberfläche,<br />

– Erschütterungen durch Straßenverkehr,<br />

– Erschütterungen durch Sprengungen,<br />

– frühere Aushubarbeiten.<br />

Böschungen können abrutschen bei Belastung durch:<br />

– Bauten,<br />

– gestapeltes Material,<br />

– Halden,<br />

– geparkte schwere Fahrzeuge.<br />

CHEMISCHE STOFFE UND ERZEUGNISSE<br />

Die Arbeit mit Desinfektionsmitteln, Schmieröl, Benzin, Pflanzenschutzmitteln usw.<br />

(chemische Stoffe und Erzeugnisse) muss stets verantwortungsvoll organisiert und<br />

ausgeführt werden, d. h. so, dass unnötige Einwirkungen vermieden werden.<br />

Alle Chemikalien müssen mit einem Etikett in der Sprache des Benutzers versehen sein,<br />

aus dem der Handelsname des Produkts hervorgeht; ferner muss es eine Anweisung zum<br />

korrekten Gebrauch des Produkts umfassen.<br />

Gefährliche chemische Stoffe und Erzeugnisse müssen nach den einschlägigen EU-<br />

Vorschriften klassifiziert sein, d. h. <strong>die</strong> Verpackung muss mit einem Etikett in der<br />

Sprache des Benutzers versehen sein, das Aufschluss gibt über:<br />

– Handelsbezeichnung,<br />

– Bezeichnung(en) des gefährlichen Stoffe(s),<br />

– Gefahrensymbol(e),<br />

– Risiko- und Sicherheitsvorschriften,<br />

– Name und Anschrift des Importeurs/Händlers.<br />

Laut Verordnung 91/155/EWG mit späteren Änderungen ist beim Verkauf von<br />

Gefahrstoffen und Erzeugnissen eine leicht verständliche Gebrauchsanweisung der<br />

Lieferfirma in der Sprache des Benutzers mitzuliefern, <strong>die</strong> 16 Punkte umfasst, u. a.<br />

Angaben über <strong>die</strong> gesundheitsschädlichen Eigenschaften und <strong>die</strong> erforderlichen<br />

persönlichen Schutzausrüstungen.<br />

Auf Grund der Angaben des Lieferanten erstellt der Arbeitgeber gemeinsam mit der<br />

Sicherheitsorganisation eine Gebrauchsanweisung, <strong>die</strong> an den jeweiligen Arbeitsplatz<br />

angepasst ist. Diese arbeitsplatzbezogene Gebrauchsanweisung soll Informationen über<br />

<strong>die</strong> 16 Punkte enthalten, <strong>die</strong> auch in der Gebrauchsanweisung des Lieferanten enthalten<br />

sind, und den Beschäftigten am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.<br />

-27-


In den Vorschriften <strong>für</strong> den Umgang mit Arbeitsstoffen ist außerdem der<br />

Substitutionsgrundsatz enthalten, d. h. das Prinzip, dass vor Gebrauch eines chemischen<br />

Stoffes oder Erzeugnisses geprüft werden muss, ob der Stoff durch ein anderes weniger<br />

gefährliches Mittel oder durch eine andere Arbeitsmethode ersetzt werden kann.<br />

Der Arbeitgeber hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> Arbeitsverfahren und -methoden <strong>die</strong><br />

Beschäftigten wirksam vor unnötigen Einwirkungen der Stoffe und Erzeugnisse schützen.<br />

Er muss sie informieren und laufend gründliche Anweisungen zur Anwendung der Stoffe<br />

und Erzeugnisse geben. Der Arbeitgeber muss <strong>die</strong> Beschäftigten außerdem über <strong>die</strong><br />

Unfallgefahren und <strong>die</strong> Gefährdung der Gesundheit in Kenntnis setzen, <strong>die</strong> mit ihrer<br />

Arbeit verbunden sind.<br />

Die Beschäftigten haben sich an <strong>die</strong> Anweisungen zu halten.<br />

Bei der Arbeit mit chemischen Stoffen und Erzeugnissen ist zu vermeiden, dass Haut,<br />

Atemwege und Schleimhäute mit den Gefahrstoffen in Berührung kommen. Ist es nicht<br />

möglich, <strong>die</strong> Gefahrstoffe nicht in einem geschlossenen System zu halten oder durch eine<br />

wirksame Belüftung abzuleiten, ist persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.<br />

Gefährliche Stoffe und Erzeugnisse sind auf sichere Weise aufzubewahren. Sehr giftige<br />

und giftige Stoffe sind in einem eigenen abschließbaren Raum oder Schrank zu lagern,<br />

auf einem Schild anzugeben und einzuschließen. Dazu gehören alle Produkte, <strong>die</strong> mit<br />

einem Totenkopf auf orangegelbem Grund gekennzeichnet sind.<br />

Gesundheitsschädliche, ätzende und reizende Stoffe sind sicher, <strong>für</strong> Kinder unzugänglich<br />

und von Lebensmitteln, Arzneimitteln, Futtermitteln u. ä. getrennt aufzubewahren, am<br />

besten in einem abgeschlossenen Schrank oder Raum, aber nicht zusammen mit den<br />

giftigen Stoffen.<br />

Gefahrstoffe sind in der Originalverpackung oder in einer anderen geeigneten<br />

Verpackung aufzubewahren, <strong>die</strong> mit dem richtigen Etikett versehen ist. Sie dürfen nie in<br />

Flaschen oder ähnlichen Verpackungen aufbewahrt werden, <strong>die</strong> zu Verwechslungen<br />

Anlass geben könnten.<br />

Chemikalienabfälle dürfen nicht in <strong>die</strong> Kanalisation eingeleitet oder achtlos in<br />

Abfalleimern abgelegt werden. Leere Verpackungen und Chemikalienreste sind<br />

zusammen mit den Verpackungen so lange aufzubewahren, bis sie an <strong>die</strong> kommunale<br />

Entsorgungsstelle geschickt werden.<br />

ZAPFWELLEN<br />

Der Zapfwellenstummel von Traktoren muss durch eine feste Abschirmung abgedeckt<br />

sein, <strong>die</strong> so groß sein muss, dass sich <strong>die</strong> Schutzkragen darunter ungehindert bewegen<br />

können.<br />

Auch <strong>die</strong> Zapfwelle von Zusatzgeräten und Wagen muss mit einer festen Abschirmung<br />

versehen sein, <strong>die</strong> auch Rutschkupplung, Reibungskupplung und Freilauf abdeckt. Sie<br />

muss mindestens 20 mm vom nächsten Kardankreuz entfernt sein.<br />

Die Kraftübertragungswelle muss in eine Schutzhülse eingebaut sein, bestehend aus zwei<br />

Flanschen, welche <strong>die</strong> Kardangelenke an den beiden Enden der Welle abdecken, und<br />

einem Teleskoprohr zwischen den Flanschen. Die Kante der Flansche muss mindestens<br />

-28-


is zur Mitte der Kardankreuze reichen und gegen Rotieren gesichert sein, beispielsweise<br />

durch Ketten mit Karabinerhaken, <strong>die</strong> an der festen Abschirmung befestigt werden.<br />

Schutzhülsen, Flansche und feste Abschirmungen auf Traktoren und Maschinen müssen<br />

so gestaltet sein, dass es zu mindestens 20 mm einer Überlappung von Flansch und<br />

Kanten der festen Abschirmung von kommt, unabhängig davon, welcher Winkel sich<br />

während der Fahrt bildet.<br />

Reibungskupplung und Freilauf sind immer gerätseitig anzuordnen.<br />

Sperrklinken und Teleskoprohre der Achsen sind immer sauber und gut geschmiert zu<br />

halten, da dadurch <strong>die</strong> Montage erleichtert wird. Es muss eine Aufhängvorrichtung <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Kraftübertragungswelle vorhanden sein, wenn sie vom Traktor abgekuppelt wird.<br />

Neue Zapfwellen müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

ABBUSCHGERÄTE (GESTRÜPPMÄHER)<br />

Abbuschgeräte haben normalerweise einen Geräuschpegel, der wesentlich über dem<br />

zulässigen Höchstwert von 85 dB(A) liegt. Deshalb muss ein den Lärm wirksam<br />

dämpfender Gehörschutz verwendet werden.<br />

Bei der Arbeit mit Abbuschgeräten müssen immer Handschuhe getragen werden.<br />

Die Traggurte müssen breit und gepolstert sein. Empfohlen wird ein doppelter<br />

Schultergurt mit Anlageplatte.<br />

Bei der Benutzung von Abbuschgeräten zur Rasenpflege, z. B. zum Mähen, müssen<br />

Sicherheitsschuhe, Schutzhose und Augenschutz zum Schutz gegen Steine getragen<br />

werden.<br />

Bei der Benutzung von Abbuschgeräten mit Messer, beispielsweise beim Ausschneiden<br />

von Weihnachtsbäumen, muss <strong>die</strong> gleichen persönlichen Schutzausrüstungen wie bei der<br />

Arbeit mit der Motorsäge getragen werden, also Schnittschutzhose und Schutzstiefel mit<br />

Schnittschutz sowie Schutzhelm mit Visier oder Schutzbrillen.<br />

Abbuschgeräte müssen immer eine feste Abschirmung über dem Messer und am<br />

rückwärtigen Teil unter dem Messer haben. Bei Verwendung eines Kreissägeblatts ist<br />

eine besondere Abschirmung zu montieren. Es dürfen keine größeren Messer verwendet<br />

werden als <strong>die</strong>, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> Maschine ausgelegt ist.<br />

Bei der Arbeit mit gesundheitsschädlichen Pflanzen wie Bärenklau, Adlerfarn und<br />

ähnlichen allergieauslösenden Pflanzen ist normalerweise eine besondere Abschirmung<br />

erforderlich.<br />

Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzuhalten.<br />

Abbuschgeräte müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

-29-


MANUELLES FÄLLEN (Manuelles und manuell-maschinelles Entasten)<br />

Die Arbeiter müssen vor Beginn der Entastungsarbeiten da<strong>für</strong> Sorge tragen, dass <strong>die</strong><br />

Bäume stabil gelagert sind.<br />

Beim Fällen von Bäumen auf einem Hang sind <strong>die</strong> unteren Äste zuerst zu entfernen,<br />

damit der Großteil der Entastungsarbeiten von oben aus ausgeführt werden kann, wo <strong>die</strong><br />

größere Sicherheit gegeben ist.<br />

Die Arbeiter müssen eine sichere und das Gleichgewicht stabilisierende Körperhaltung<br />

einnehmen.<br />

Beim Entasten mittels Motorkettensäge ist von den Arbeitern folgendes zu beachten:<br />

-Die Motorsäge ist nahe am Körper zu halten, sie ist mit ihrer Masse auf dem<br />

Baumstamm oder auf dem rechten Oberschenkel abzustützen;<br />

-beim Entasten der zugewandten Seite des Stamms darf nicht weitergegangen werden;<br />

-beim Entasten der abgewandten Seite des Stamms muss sich der rechte Fuß in sicherer<br />

Entfernung von der Kette befinden;<br />

-es ist auf spannungsbelastete Zweige und Unterwuchs zu achten, da ein Zurückschlagen<br />

der Zweige möglich ist;<br />

-<strong>die</strong> Zweige sind nicht mit der Spitze des Sägeschwerts abzuschneiden (Gefahr des<br />

Rückstoßes);<br />

-<strong>die</strong> Spitze des Sägeschwerts darf ungeschnittene Äste, Stützhölzer, Stammenden oder<br />

andere Hindernisse nicht berühren (Rückstoßgefahr);<br />

-wenn sich <strong>die</strong> Kette bewegt, sind stets beide Handgriffe der Motorsäge fest in der Hand<br />

zu halten;<br />

-es ist verboten, über das Schwert zu greifen, um einen losen Ast zu entfernen.<br />

Manueller und manuell-maschineller Querschnitt<br />

Vor Ausführung des Querschnitts haben <strong>die</strong> Arbeiter das Stammstück genau zu prüfen,<br />

um festzustellen, in welche Richtung es rollen, fallen oder schwingen wird.<br />

Die Arbeiter dürfen sich nicht hangabwärtsseitig von dem zu schneidenden Stammstück<br />

aufhalten, es sei denn, <strong>die</strong>s ist unvermeidbar; in <strong>die</strong>sem Falle muss das Stammstück mit<br />

Unterlegehölzern oder anderweitig gesichert werden, um ein Herabrollen zu verhindern.<br />

An Hängen sind Stammstücke vollständig quer durchzuschneiden. Stellt <strong>die</strong> Ausführung<br />

eines vollständigen Schnitts ein Risiko dar, ist das Stammstück entsprechend gut sichtbar<br />

und eindeutig als gefährlich zu markieren.<br />

Besteht <strong>die</strong> Wahrscheinlichkeit, dass das Schwert vor Beendigung des Schnitts<br />

eingeklemmt wird, ist der Fallkerb mit Hilfe eines Keils offen zu halten.<br />

-30-


Beim Querschnitt von spannungsbelasteten Stammstücken ist der Anfangsschnitt im<br />

Kompressionsbereich zu führen.<br />

Der Schnitt ist von der Seite des Stammstücks aus zu führen, <strong>die</strong> sich nicht in Richtung<br />

Be<strong>die</strong>ner bewegt, wenn das Stammstück schließlich durchtrennt ist.<br />

Manueller Transport<br />

Unter manuellem Transport ist Heben, Tragen, Schieben, Ziehen u. ä. zu verstehen.<br />

Manuelles Heben ist nach Möglichkeit durch den Einsatz technischer Hilfsmittel wie<br />

Traktoren, Winden und Rückevorrichtungen zu beschränken.<br />

Einer Überbelastung wird durch sorgfältige Planung des Arbeitsvorgangs und eine<br />

entsprechende Einrichtung der Arbeitsstätte vorgebeugt sowie durch Anwendung<br />

geeigneter technischer Hilfsmittel, ferner durch gute Hebe- und Tragetechniken,<br />

Begrenzung des Gewichts und der Anzahl der Lasten, wenn der manuelle Transport nicht<br />

vermieden werden kann.<br />

Das Risiko von Überlastungsschäden wird durch Anwendung korrekter Hebe- und<br />

Tragetechniken verringert:<br />

– Nahe an <strong>die</strong> Last herantreten.<br />

– Breitbeinig frontal vor <strong>die</strong> Last hinstellen.<br />

– Gewicht und Position des Schwerpunkts der Last prüfen.<br />

– Für guten Griff sorgen.<br />

– Knie- und Hüftgelenk beugen und Rücken durch Anspannen der Rücken- und<br />

Bauchmuskulatur ausbalanciert halten.<br />

– Die Last langsam durch Strecken von Knie- und Hüftgelenk anheben.<br />

– Die Last mit leicht angewinkelten Ellenbogen am Körper halten.<br />

– Die Last symmetrisch heben und tragen, d. h. mittig vor dem Körper oder gleichmäßig<br />

auf beide Hände verteilt.<br />

– Sich unter Belastung möglichst nicht drehen, und wenn es unumgänglich ist,<br />

höchstens um 45 °, am besten durch Versetzen der Füße.<br />

Beim Absetzen der Last sind <strong>die</strong> gleichen Bewegungen in umgekehrter Reihenfolge<br />

auszuführen.<br />

Das Risiko, durch Hebeverrichtungen Gesundheitsschäden davonzutragen, erhöht sich,<br />

wenn erschwerende Faktoren hinzukommen. Der Untergrund, d. h. der Waldboden, kann<br />

uneben sein. Abgefallene Zweige, welke Blätter o. ä. können das sichere Stehen oder<br />

Gehen erschweren. Besonders risikoreich ist eine Situation, in der ein nach vorne<br />

gebeugter, verdrehter Rücken und erschwerende Faktoren zusammentreffen. Bei einem<br />

erhöhten Risiko durch unerwartete Belastungen braucht das Gewicht der Last gar nicht<br />

besonders groß zu sein. Häufige Wiederholung von Hebeverrichtungen ist auch ein<br />

erschwerender Faktor. Einige äußere Einwirkungen können ebenfalls als erschwerende<br />

Faktoren hinzukommen.<br />

Das Risiko von Gesundheitsschäden bei bestimmten Hebeverrichtungen ist bei Personen,<br />

<strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Kraft eines jungen Mannes haben, also bei älteren oder kranken Personen,<br />

größer. Die Belastungsgrenzen sind <strong>für</strong> Jugendliche unter 18 Jahren niedriger. Das Heben<br />

schwerer Lasten oder häufiges Heben unter Kniehöhe oder über Schulterhöhe ist dadurch<br />

zu vermeiden, dass <strong>die</strong> zu hebenden Gegenstände von vorneherein über Kniehöhe<br />

positioniert werden.<br />

-31-


Schwere Lasten, <strong>die</strong> nicht mit technischen Hilfsmitteln transportiert werden können,<br />

müssen von mehreren Personen gehoben werden.<br />

MOTORSÄGEN<br />

Motorsägen müssen über eine Bauartzulassung verfügen, mit der entsprechenden<br />

Nummer, dem Geräuschpegel und der Schwingstärke gekennzeichnet sein oder das CE-<br />

Zeichen tragen.<br />

Motorsägen müssen möglichst lärmarm sein.<br />

Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit Motorsägen arbeiten. Dies gilt in der Land-<br />

und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau auch <strong>für</strong> Jugendliche, <strong>die</strong> zur Familie des<br />

Arbeitgebers und zum Haushalt gehören.<br />

Bei der Fällung und Aufarbeitung müssen immer folgende persönliche<br />

Schutzausrüstungen verwendet werden:<br />

– Schutzhelm,<br />

– Gehörschutz, der den Lärm auf unter 85 dB dämpfen kann,<br />

– Augenschutz,<br />

– Sicherheitsschuhe mit Zehenkappe und Schnittschutz,<br />

– Schnittschutzhose<br />

– individuelle Erste-Hilfe-Tasche.<br />

Motorsägen dürfen nicht zum Sägen über Schulterhöhe verwendet werden, außer es wird<br />

eine eigens <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Zweck konstruierte Säge benützt.<br />

Von Leitern aus darf mit der Motorsäge nur gearbeitet werden, wenn eine<br />

Arbeitsplattform vorhanden ist, niemals von normalen Leitern. Die Motorsäge muss bei<br />

der Arbeit mit beiden Händen gehalten werden.<br />

Spezielle einhändig zu be<strong>die</strong>nende Motorsägen <strong>für</strong> das Entasten von Bäumen dürfen nur<br />

zum Entasten durch Klettern von Personen eingesetzt werden, <strong>die</strong> im Abgipfeln<br />

ausgebildet sind.<br />

Zum Schutz gegen Vibration und Kälte sind immer Handschuhe zu tragen (Verringerung<br />

der Gefahr der Weißfingerkrankheit).<br />

Um <strong>die</strong> Sicherheit bei der Arbeit mit der Motorsäge zu gewährleisten, muss sie unbedingt<br />

immer gut gewartet werden.<br />

Für Jugendliche unter 18 Jahre gelten besondere Vorschriften. Vergleiche den Abschnitt<br />

über Jugendarbeit.<br />

Einnetzmaschinen<br />

Einnetzmaschinen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Einpacken von Weihnachtsbäumen verwendet werden,<br />

müssen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie über <strong>die</strong> Sicherheit von Maschinen<br />

entsprechen.<br />

Für Einnetzmaschinen gelten folgende Vorschriften:<br />

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- Die Maschine muss so ausgerüstet sein, dass keine Personen vom Einzugshaken erfasst<br />

werden können, z. B. durch eine Abdeckung oder Anschlagleiste.<br />

- Kettenzüge o. ä. müssen gegen Einklemmen gesichert sein.<br />

- Der Be<strong>die</strong>ngriff muss gegen unbeabsichtigteN BETRIEB GESICHERT SEIN<br />

(TOTMANNGRIff).<br />

Neue Einnetzmaschinen müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

Persönliche Arbeitsschutzausrüstung<br />

Unter persönlichen Schutzausrüstungen versteht man Ausrüstungen, unter anderem<br />

Bekleidung, welche <strong>die</strong> Beschäftigten gegen Risiken schützen, <strong>die</strong> während der Arbeit<br />

<strong>die</strong> Sicherheit oder Gesundheit gefährden können. Persönliche Schutzausrüstungen sind<br />

zum Beispiel Arbeitskleidung, Handschuhe, Helme, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe,<br />

Augenschutz und Atemschutzgeräte. Vergleiche <strong>die</strong> einzelnen Abschnitte.<br />

Persönliche Schutzausrüstungen werden heute entsprechend den einschlägigen EU-<br />

Vorschriften hergestellt, geprüft und verkauft.<br />

Alle persönlichen Schutzausrüstungen müssen das CE-Zeichen tragen und es muss<br />

angegeben werden, gegen welche spezifischen Gefahren und in welchem Ausmaß <strong>die</strong><br />

Schutzausrüstung Schutz bietet und wie sie zu warten und aufzubewahren ist. Außerdem<br />

sind ihre Lebensdauer und das Datum <strong>für</strong> ihre Aussonderung anzugeben.<br />

Es werden folgende persönliche Schutzausrüstungen unterschieden:<br />

- Schutzausrüstungen, <strong>die</strong> gegen geringe Risiken Schutz bieten, z. B. normale<br />

Arbeitshandschuhe und Arbeitskleidung, Gummistiefel und Sonnenbrillen.<br />

- Schutzausrüstungen, <strong>die</strong> gegen besondere Risiken Schutz bieten, z. B. Gehörschutz,<br />

Sicherheitsbrillen, Schutzhandschuhe, Helme sowie Hosen und Stiefel mit Schnittschutz.<br />

Zu <strong>die</strong>ser Gruppe gehören viele der in der Forstwirtschaft eingesetzten<br />

Schutzausrüstungen.<br />

- Schutzausrüstungen, <strong>die</strong> gegen ernste Gefahren Schutz bieten und deren Herstellung<br />

laufend kontrolliert wird, z. B. alle Arten von Atemschutzgeräten, Absturzsicherungen<br />

und Schutzanzüge gegen Chemikalien.<br />

Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen<br />

Kann eine Arbeit nicht auf andere Weise unter Gewährleistung der Sicherheit und<br />

Gesundheit der Beschäftigten geplant, organisiert und ausgeführt werden, darf der<br />

Arbeitgeber <strong>die</strong> Arbeit nur ausführen lassen, wenn persönliche Schutzausrüstungen<br />

benutzt werden.<br />

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- Die persönlichen Schutzausrüstungen sind von Beginn der Arbeit an und während der<br />

gesamten Ausführung zu benutzen.<br />

- Die persönlichen Schutzausrüstungen müssen <strong>die</strong> Anforderungen der Richtlinie erfüllen.<br />

Der Lieferant ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einhaltung der Anforderungen verantwortlich.<br />

- Allen persönlichen Schutzausrüstungen muss eine deutliche Gebrauchsanweisung<br />

beigefügt sein, und der Arbeitgeber hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> Schutzausrüstung der<br />

Anweisung entsprechend benutzt wird.<br />

- Der Arbeitgeber trägt <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anschaffung, Wartung und Reinigung der<br />

persönlichen Schutzausrüstungen. Sie sind sein Eigentum.<br />

- Persönliche Schutzausrüstungen müssen an den Anwender und <strong>die</strong> Funktion angepasst<br />

sein.<br />

BAUMPFLANZMASCHINEN<br />

(nicht traktorangetrieben)<br />

Mechanisch angetriebene Baumpflanzmaschinen können starke Vibrations- und<br />

Lärmbelastung verursachen.<br />

Erzeugt das Gerät einen Lärm über 85 dB(A), müssen den Beschäftigten Gehörschützer zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Lärm und Vibrationspegel müssen aus der Gebrauchsanweisung ersichtlich sein.<br />

Baumpflanzmaschinen müssen mit einer Totmanneinrichtung ausgerüstet sein, so dass sie<br />

stoppen, sobald der Griff losgelassen wird.<br />

Bei der Arbeit mit vibrierenden Maschinen sind Handschuhe zu tragen.<br />

Die Arbeit mit großen Pflanzmaschinen darf nur von zwei Personen gemeinsam<br />

ausgeführt werden.<br />

Für Jugendliche unter 18 Jahre gelten besondere Vorschriften. Vergleiche den Abschnitt<br />

über Jugendarbeit.<br />

Alle neuen Baumpflanzmaschinen müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

PFLANZEN<br />

Umgang mit chemisch behandelten Pflanzen und deren Pflanzung<br />

Ist der Einsatz von Chemikalien notwendig, so muss der vom Hersteller vorgeschriebene<br />

sichere Umgang mit gesundheitsschädlichen Chemikalien und den damit behandelten<br />

Materialien genau befolgt werden.<br />

Es dürfen nur Chemikalien eingesetzt werden, <strong>die</strong> von den zuständigen Behörden <strong>für</strong> den<br />

beabsichtigten Zweck zugelassen sind.<br />

-34-


Mit Chemikalien behandelte Pflanzen und andere belastete Materialien sind abseits von<br />

den <strong>für</strong> Ruhepausen und <strong>für</strong> das Einnehmen der Mahlzeiten bestimmten Bereichen sowie<br />

den Bereichen zu verwahren, wo <strong>die</strong> Kleidung sowie persönliche Dinge aufbewahrt<br />

werden.<br />

Pflanzen und Container sind gut sichtbar mit dem vollständigen Namen der Chemikalie<br />

und ihrer Wirkstoffe, den wichtigsten Vorsichtsregeln, Vergiftungssymptomen und<br />

Gegenmaßnahmen im Falle einer Vergiftung zu kennzeichnen. Die Arbeiter sind –<br />

vorzugsweise in schriftlicher Form – entsprechend darüber zu informieren.<br />

Beim Umgang mit und während des Pflanzens von Pflanzen, <strong>die</strong> mit<br />

gesundheitsschädlichen Chemikalien behandelt wurden, welche ihre toxische Wirkung<br />

noch nicht verloren haben, müssen <strong>die</strong> Arbeiter ihre persönliche Schutzausrüstung tragen,<br />

<strong>die</strong> folgendes umfassen muss:<br />

-rutschfeste chemikalienbeständige Stiefel,<br />

-chemikalienresistente Handschuhe.<br />

Müssen Pflanzen vor dem Einpflanzen in Schädlingsbekämpfungsmittel getaucht werden,<br />

so muss <strong>die</strong> persönliche Schutzausrüstung bestehen aus:<br />

-Gesichtsschutz und geeignetem <strong>die</strong> Nase und den Mund bedeckendem Atemschutzgerät;<br />

-Overall oder Jacke, Hose und Kopfbedeckung aus chemikalienbeständigem Material;<br />

-chemikalienresistenten Handschuhen mit langen Stulpen.<br />

-chemikalienfesten Stiefeln<br />

-der individuellen Erste-Hilfe-Tasche<br />

Arbeitsprozess<br />

Es ist da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> persönliche Schutzausrüstung und das Werkzeug nicht an<br />

dem gleichen Ort gereinigt werden, wo sich auch <strong>die</strong> Arbeiter waschen.<br />

Mit behandelten Pflanzen ist vorsichtig umzugehen, um <strong>die</strong> Schadstoffbelastung des<br />

eigenen Körpers so gering wie möglich zu halten. Diese Pflanzen sind so zu verpacken<br />

und am Arbeitsort zu transportieren, dass ein leichter Zugang zu ihnen gewährleistet ist,<br />

um auf <strong>die</strong>se Weise jeden nicht unbedingt erforderlichen Umgang mit den Pflanzen zu<br />

vermeiden.<br />

Pflanzsäcke oder -verpackungen bzw. andere Behälter <strong>für</strong> den Transport der behandelten<br />

Pflanzen am Arbeitsort sind zur Reinigung täglich zu leeren und auszuwaschen. Sie<br />

müssen aus chemikalienfestem Material hergestellt sein oder einer chemikalienbeständige<br />

Auskleidung besitzen.<br />

Ist ein Pflanzenschutzmittelkonzentrat auf <strong>die</strong> Haut oder <strong>die</strong> Schutzkleidung gelangt, so<br />

ist <strong>die</strong>ses sofort und gründlich abzuspülen.<br />

-35-


Vor jeder Nahrungsaufnahme am Arbeitsplatz haben <strong>die</strong> Arbeiter stets ihre Hände mit<br />

Seife und frischem Wasser zu waschen und mit Papierhandtüchern abzutrocknen.<br />

Bei auftretendem Unwohlsein haben <strong>die</strong> Arbeiter <strong>die</strong> Symptome unverzüglich dem<br />

Aufsichtspersonal zu melden und so bald wie möglich einen Arzt zu konsultieren, wobei<br />

sie detailliert <strong>die</strong> erledigten Arbeitsaufgaben anzugeben und den vollständigen Namen<br />

des eingesetzten Pflanzenschutzmittels zu nennen haben.<br />

Die Arbeiter sind verpflichtet, am Ende eines Arbeitseinsatzes:<br />

-<strong>die</strong> Außenseiten der Handschuhe und der Schutzkleidung gründlich zu reinigen,<br />

vorzugsweise unter fließendem Wasser;<br />

-<strong>die</strong> Hände mit Seife und frischem Wasser zu reinigen, das nicht vorher zum Reinigen<br />

von kontaminiertem Werkzeug und schadstoffbelasteter Schutzausrüstung verwendet<br />

wurde.<br />

Das Waschen, Reinigen oder Aufbewahren von eventuell durch gesundheitsschädliche<br />

Chemikalien kontaminierter Kleidung oder Schutzausrüstung zu Hause ist untersagt.<br />

Es ist sicherzustellen, dass keine Kontamination der Wasserläufe durch das Abwasser<br />

erfolgt.<br />

Manuell-maschinelles Pflanzen mittels Handpflanzlochbohrer (Handerdbohrer)<br />

Die Bohrer sind je nach Arbeitsaufgabe und Bodenbeschaffenheit entsprechend<br />

auszuwählen.<br />

Handpflanzlochbohrer mit eigenem Antrieb sind entsprechend den Vorschriften des<br />

Herstellers zu betreiben und zu warten.<br />

Durch regelmäßige Durchsichten haben <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>ner zu gewährleisten, dass <strong>die</strong><br />

Maschine sicher betrieben werden kann.<br />

Bei Leerlauf des Motors darf der Bohrer nicht weiterbewegt werden.<br />

Beim Anheben der Geräte sind <strong>die</strong> Bein- und Armmuskeln einzusetzen und der Rücken<br />

gerade zu halten.<br />

Je nach den anzutreffenden Bedingungen sind der optimale Bohrfortschritt und der<br />

richtige Bohrdruck konstant zu halten. Der Bohrer darf nicht gegen den Boden gepresst<br />

werden.<br />

Zum Entfernen von Fremdkörpern Material aus dem Bohrer muss der Motor<br />

ausgeschaltet sein.<br />

An Hängen haben <strong>die</strong> Be<strong>die</strong>ner an der Stelle, an der gebohrt werden soll, eine sichere,<br />

das Gleichgewicht stabilisierende Körperhaltung einzunehmen, dabei müssen sich <strong>die</strong><br />

Füße in genügender Entfernung von bewegten Teilen befinden.<br />

Die Arbeiter haben <strong>die</strong> folgende persönliche Schutzausrüstung zu benutzen:<br />

-36-


-Sicherheitsstiefel oder -schuhe mit eingebetteter Stahlplatte und Schnittschutz<br />

-Gehörschutzkappen<br />

-Handschuhe<br />

-Individuelle Erste-Hilfe-Tasche<br />

SICHERHEITSSCHUHE<br />

Sicherheitsschuhe oder Schutzschuhe mit Zehenkappen müssen getragen werden, wenn<br />

Quetschgefahr oder Gefahr durch herabfallende Gegenstände gegeben ist, beispielsweise<br />

wenn mit schweren oder sperrigen Gegenständen gearbeitet oder hantiert wird, d. h.<br />

Gegenständen mit einem Gewicht über 16 bis 20 kg. Je scharfkantiger und härter ein<br />

Gegenstand ist, desto größer ist <strong>die</strong> Verletzungsgefahr – also desto geringer das Gewicht.<br />

Bei der Auswahl von Sicherheits- oder Schutzschuhen ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong><br />

Schuhe <strong>die</strong> erforderlichen Schutzeigenschaften haben. Außerdem müssen sie dem Träger<br />

und seinen Bedürfnissen angepasst sein.<br />

Bei der Arbeit mit der Motorsäge müssen Sicherheitsschuhe mit Zehenkappen und<br />

Schnittschutz getragen werden.<br />

Schutzschuhe mit durchtrittsicherem Unterbau sind dann zu tragen, wenn <strong>die</strong> Gefahr<br />

besteht, dass spitze oder scharfe Gegenstände durch gewöhnliche Sohlen in den Fuß<br />

eindringen können.<br />

Schutzschuhe mit rutschsicheren Sohlen sind zu tragen, wenn Rutschgefahr besteht. Die<br />

Rutschgefahr hängt gleichzeitig von der Oberfläche des Untergrunds und von den<br />

Schuhsohlen ab.<br />

Sicherheitsschuhe müssen mit dem CE-Zeichen versehen sein.<br />

ARBEITSSCHUTZORGANISATION<br />

Gemäß Richtlinie 89/391/EWG muss in allen Betrieben der Arbeitsschutz in irgendeiner<br />

Form organisiert werden.<br />

In Betrieben mit wenigen Beschäftigten wird der Arbeitsschutz im persönlichen Kontakt<br />

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichergestellt.<br />

In Betrieben mit einer größeren Zahl von Beschäftigten wird ein Sicherheitsbeauftragter<br />

gewählt.<br />

Der Sicherheitsbeauftragte muss eine Sicherheitsausbildung absolvieren.<br />

Der Sicherheitsbeauftragte wird von den Beschäftigten gewählt und muss gegen<br />

Kündigung und andere Nachteile genauso geschützt sein wie <strong>die</strong> Betriebsräte.<br />

Der Arbeitgeber hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>die</strong> erforderliche Zeit <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherheitsarbeit<br />

zur Verfügung steht. Außerdem hat er <strong>die</strong> in Verbindung damit entstehenden Kosten zu<br />

tragen.<br />

-37-


Alle Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung im Betrieb müssen mit dem<br />

Sicherheitsbeauftragten erörtert werden. Der Sicherheitsbeauftragte kontrolliert<br />

außerdem, dass <strong>die</strong> Arbeitsbedingungen und <strong>die</strong> Arbeitsorganisation den Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

ZECKEN<br />

Zecken können eine Bakterie, <strong>die</strong> Borrelia, übertragen, <strong>die</strong> beim Menschen Infektionen<br />

auslösen kann (Borreliose = Lyme-Krankheit). Jährlich erkranken schätzungsweise<br />

mehrere Tausend Personen an einer zeckenübertragenen Infektion. Zur Risikogruppe<br />

gehören Personen, <strong>die</strong> sich in Wald und Gebüsch bewegen, also auch Waldarbeiter.<br />

Die Symptome einer Infektion sind normalerweise ein deutlich abgegrenzter roter Fleck,<br />

der sich über 1-2 Wochen an der Bissstelle entwickelt und 1-2 Monate sichtbar bleibt,<br />

sowie Fieber und Krankheitsgefühl.<br />

Wer <strong>die</strong>se Symptome an sich feststellt, sollte unbedingt den Arzt aufsuchen und ihn<br />

darauf hinweisen, dass er von einer Zecke gebissen wurde. Eine Blutprobe zeigt, ob<br />

Antikörper im Blut vorhanden sind. Behandelt wird <strong>die</strong> Infektion mit Antibiotika.<br />

Sobald eine Zecke am Körper entdeckt wird, muss sie sofort entfernt werden, da das<br />

Infektionsrisiko besonders hoch ist, wenn <strong>die</strong> Zecke länger als 10-20 Stunden am Körper<br />

sitzt oder wenn man auf den weichen Hinterleib drückt, so dass <strong>die</strong> Bakterien in den<br />

Körper hineingepresst werden.<br />

Die Zecke wird entfernt, indem man sie mit einer Pinzette am Mundwerkzeug fasst, mit<br />

Spiritus, durch Drehen usw.<br />

Waldarbeiter müssen am Ende eines jeden Arbeitstages nachsehen, ob sich eine Zecke<br />

festgesetzt hat, und sie unverzüglich entfernen.<br />

AUFARBEITUNGSMASCHINEN<br />

MASCHINELLER HOLZEINSCHLAG UND -TRANSPORT MITTELS<br />

TRÄGERTRAKTOR<br />

Sämtliche <strong>für</strong> Forstarbeiten eingesetzte Maschinen müssen das CE-Zeichen tragen. Bei<br />

den Arbeiten mit Holzerntemaschinen und Trägertraktoren ist <strong>die</strong> folgende<br />

Schutzausrüstung zu nutzen:<br />

Persönliche Schutzausrüstung<br />

-Gehörschutzkappen, <strong>die</strong> während des Betriebs der Maschine zu tragen sind, es sei denn,<br />

der Lärm im Fahrerhaus liegt unter 85 dB(A).<br />

-ölbeständige Handschuhe (<strong>für</strong> den Umgang mit Ölen und anderen Stoffen, z.B.<br />

Harnstoff)<br />

-38-


-Sicherheitsschuhe (im Bedarfsfalle Stiefel) mit rutschfester Sohle.<br />

-Vorschriftsmäßiger, geschlossener und eng anliegender äußerer Schutzanzug.<br />

-Möglichkeit zum Händewaschen, Reinigungstücher (oder Seife und Wasser) sowie<br />

Papierhandtücher.<br />

- Individuelle Erste-Hilfe-Tasche<br />

-Bei Arbeiten mit der Motorkettensäge ist folgende Schutzausrüstung erforderlich<br />

-Schutzhelm mit geeigneter Schutzbrille und Gehörschutzkappen<br />

- rutschsichere Sicherheitsstiefel mit Schnittschutz<br />

-Schutzhandschuhe mit Schutzpolster auf der Rückseite der linken Hand<br />

-Schutzhosen mit Beinschutzpolsterung<br />

Maschine (Erntemaschine)<br />

Sämtliche Gefahrenbereiche sind durch den Hersteller eindeutig und gut sichtbar an der<br />

Maschine zu kennzeichnen.<br />

Der Be<strong>die</strong>ner muss entsprechend vor Verletzungen geschützt werden. Die auf den<br />

Arbeitsbereich gerichteten Fensterscheiben des Fahrerhauses müssen aus Polycarbonat<br />

mit 12 mm Dicke gefertigt und akkurat eingebaut sein. Die übrigen Scheiben müssen aus<br />

Sicherheitsglas bestehen. Erforderlichenfalls sind Drahtschutzgitter zu montieren.<br />

Sämtliche Maschinensteuerungsfunktionen und Schwimmstellungen müssen in einer <strong>für</strong><br />

den Fahrer verständlichen Sprache eindeutig gekennzeichnet sein.<br />

Im Fahrerhaus ist gut sichtbar ein Warnhinweis <strong>für</strong> Arbeiten in der Nähe von<br />

Freileitungen anzubringen und <strong>die</strong> größte Maschinenhöhe in der empfohlenen<br />

Transportlage (im Gegensatz zur Arbeitslage) anzugeben.<br />

Wird im Inneren des Fahrerhauses der Geräuschpegel von 85 dB(A) überschritten, muss<br />

das durch ein entsprechendes Warnsignal angezeigt werden.<br />

Bei Erntemaschinen, <strong>die</strong> zur Stockrodung Harnstoff einsetzen, ist der Harnstofftank mit<br />

einer Warnaufschrift zu versehen.<br />

Die Maschine muss mit leicht zugänglichen Feuerlöschern (mindestens 2) oder einer<br />

Feuerlöschanlage ausstattet sein.<br />

Für <strong>die</strong> Arbeit bei schlechten Sichtverhältnissen sind entsprechende Scheinwerfer zu<br />

installieren.<br />

Maschine (Trägertraktor)<br />

Sämtliche Maschinensteuerungsfunktionen und Schwimmstellungen müssen in einer <strong>für</strong><br />

den Fahrer verständlichen Sprache eindeutig gekennzeichnet sein.<br />

-39-


Die höchstzulässige Traglast und <strong>die</strong> Ausladung des Krans sind gut sichtbar am<br />

Hauptausleger anzugeben.<br />

Im Fahrerhaus ist gut sichtbar ein Warnhinweis <strong>für</strong> Arbeiten in der Nähe von<br />

Freileitungen anzubringen und <strong>die</strong> größte Maschinenhöhe in der empfohlenen<br />

Transportlage (im Gegensatz zur Arbeitslage) anzugeben.<br />

Wird im Inneren des Fahrerhauses der Geräuschpegel von 85 dB(A) überschritten, muss<br />

das durch ein entsprechendes Warnsignal angezeigt werden.<br />

Die Maschine muss mit einem gut zugänglichen Feuerlöscher ausgestattet sein.<br />

Für <strong>die</strong> Arbeit bei schlechten Sichtverhältnissen sind entsprechende Scheinwerfer zu<br />

installieren.<br />

ARBEITSPROZESS (ERNTEMASCHINE)<br />

Die Maschine darf nur von Personal be<strong>die</strong>nt oder gewartet werden, das durch den<br />

Hersteller ausgebildet wurde, eine dementsprechende Ausbildung absolviert bzw. <strong>die</strong><br />

erforderliche Praxis erworben hat.<br />

Es sind sämtliche am Arbeitsort bestehenden Gefahren festzustellen.<br />

Die Maschine darf nur in sitzender Haltung vom Fahrersitz aus be<strong>die</strong>nt werden. Der<br />

Sicherheitsgurt ist anzulegen.<br />

Um eine Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparats und Stress bei den<br />

Be<strong>die</strong>nern weitestgehend zu vermeiden, ist eine flexible Arbeitsorganisation zu fördern,<br />

<strong>die</strong> einen Wechsel der Arbeitsaufgaben unter den Arbeitern und eine entsprechende<br />

Einsatzplanung umfasst.<br />

Die im Laufe des Tages eintretenden Änderungen in den Witterungsbedingungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Standfestigkeit der Maschine beeinträchtigen können, sind zu berücksichtigen.<br />

Die Arbeit ist so zu planen, dass Schlagabraum und Baumspitzen von aufgearbeiteten<br />

Bäumen den Transport bei schwierigen Bodenverhältnissen unterstützen.<br />

Raupen- bzw. Gleisketten sind entsprechend der Bodentragfähigkeit und den<br />

Bodenverhältnissen zu montieren.<br />

Im Fahrerhaus dürfen keine unbefestigten Gegenstände aufbewahrt werden.<br />

Beim Fahren mit der Maschine sind <strong>die</strong> vom Hersteller in der Be<strong>die</strong>nungsanleitung<br />

angegebenen zulässigen Höchstwerte der Betriebsparameter einzuhalten.<br />

Erntemaschinen dürfen im Allgemeinen nur auf Hängen mit einer Steigung von bis zu<br />

35 % eingesetzt werden.<br />

Während der Fahrt, des Einschlags oder der Aufarbeitung sind Türen und Fenster<br />

geschlossen zu halten.<br />

-40-


Die Be<strong>die</strong>ner haben das Schneidwerk mindestens einmal am Tag auf Anzeichen von<br />

übermäßigem Verschleiß oder auf Beschädigungen zu untersuchen und sicherzustellen,<br />

dass alle Teile des Schneidwerks vorschriftsmäßig ausgerichtet sind.<br />

Die Ketten der Motorsäge und <strong>die</strong> Tiefenregler sind nachzuschleifen und entsprechend<br />

den Empfehlungen des Herstellers zu warten.<br />

Die Maschine ist entsprechend den Vorgaben des Herstellers und im Bereich der von<br />

<strong>die</strong>sem vorgegebenen Grenzparameter einzusetzen.<br />

Das Fahren und der Einsatz der Maschine an Böschungen ist weitestgehend zu<br />

vermeiden.<br />

Wenn <strong>die</strong> Maschine kippt, hat sich der Be<strong>die</strong>ner an den Haltegriffen festzuhalten. Er darf<br />

niemals aus dem Fahrerhaus springen.<br />

Die Maschine darf nicht durch Überladung destabilisiert werden.<br />

Zum Manövrieren mit der Maschine hat der Be<strong>die</strong>ner sicherzustellen, dass sich der<br />

Greifer sowie <strong>die</strong> Ernte- und <strong>die</strong> Aufarbeitungseinheit in der vorschriftsmäßigen Position<br />

befinden.<br />

Die Arbeit ist sofort zu unterbrechen, sobald eine Person den Umkreis mit dem größeren<br />

Radius, das heißt, den <strong>für</strong> <strong>die</strong> Maschine festgelegten Gefahrenbereich oder aber den<br />

Umkreis mit einem Radius von mehr als zwei Baumlängen plus Länge des Auslegers<br />

(beispielsweise Baumlänge x 2=28 m+7 m Ausleger=35 m) betritt.<br />

Jeder, der sich der Maschine nähert, sollte sich telefonisch, sofern er über ein<br />

Mobiltelefon verfügt, oder mittels anderer Technik mit dem Be<strong>die</strong>ner in<br />

Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass <strong>die</strong>ser den Näherkommenden bemerkt<br />

und <strong>die</strong> Maschine abstellt.<br />

Jede sich der Maschine nähernde Person muss vom Be<strong>die</strong>ner gesehen werden. Niemand<br />

darf ohne Aufforderung des Be<strong>die</strong>ners <strong>die</strong> Gefahrenzone betreten.<br />

Aufgearbeitetes Material ist bei sicherem Zugang <strong>für</strong> <strong>die</strong> Transportmaschinen sicher und<br />

stabil zu lagern.<br />

Die Maschine ist auf ebenem Untergrund, und zwar möglichst mit angezogener<br />

Feststellbremse bzw. mit gesicherter Bremse, nach Einstellen der vom Hersteller<br />

erläuterten Parkstellung des Getriebes und, falls erforderlich, mit unter <strong>die</strong> Räder<br />

gelegten Vorlegekeilen abzustellen.<br />

Beim Abstellen der Maschine hat der Be<strong>die</strong>ner zu gewährleisten, dass:<br />

-sich <strong>die</strong> hydraulisch betätigten Arbeitsgeräte in der unteren Stellung befinden;<br />

-der Hydraulikdruck, soweit möglich, auf Null verringert wurde;<br />

-<strong>die</strong> Sägezahnung und <strong>die</strong> Messer abgedeckt sind.<br />

-Der Hauptschalter ist auszuschalten, wenn <strong>die</strong> Maschine <strong>für</strong> längere Zeit (über Nacht<br />

beispielsweise) außer Betrieb ist.<br />

-41-


Wartung und Instandsetzung<br />

Die Maschine muss entsprechend den Vorgaben des Herstellers in der<br />

Wartungsvorschrift gewartet wird.<br />

Vor Beginn der Wartungs- oder Reinigungsarbeiten (beispielsweise der Entfernung des<br />

Schlagabraums oder Reinigung der Fotozellen) sind sämtliche Arbeitsgeräte der<br />

Maschine so abzustellen, dass Zugang zu ihnen gewährleistet ist, und der Motor ist<br />

auszuschalten.<br />

Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, ist soweit möglich, in sämtlichen zu wartenden<br />

oder instandzusetzenden Systemen Öl abzulassen, um den Hydraulikdruck auf Null zu<br />

reduzieren. Kann das druckbeaufschlagte Öl nach dem Abstellen des Motors nicht<br />

abgelassen werden, so ist in dem unter Druck stehenden System der Druck durch<br />

behutsames Lösen der Verbindungen mit äußerster Vorsicht zu verringern.<br />

Das Prüfen auf Leckstellen sollte nicht mit der Hand sondern mit Hilfe eines Stücks<br />

Papier oder Pappe erfolgen. Druckbeaufschlagte Hydraulikflüssigkeit kann über <strong>die</strong> Haut<br />

in den Organismus gelangen. In <strong>die</strong>sem Falle muss der Betreffende medizinisch versorgt<br />

werden.<br />

Vergossenes Öl und Harnstoff sind von den entsprechenden Flächen zu beseitigen.<br />

ARBEITPROZESS (TRÄGERTRAKTOR)<br />

Die Maschine darf nur von Personal be<strong>die</strong>nt oder gewartet werden, das durch den<br />

Hersteller ausgebildet wurde, eine dementsprechende Ausbildung absolviert bzw. <strong>die</strong><br />

erforderliche Praxis erworben hat.<br />

Es sind sämtliche am Arbeitsort bestehenden Gefahren festzustellen.<br />

Die Maschine darf nur in sitzender Haltung vom Fahrersitz aus be<strong>die</strong>nt werden. Der<br />

Sicherheitsgurt ist anzulegen.<br />

Um eine Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparats und Stress bei den<br />

Be<strong>die</strong>nern weitestgehend zu vermeiden, ist eine flexible Arbeitsorganisation zu fördern,<br />

<strong>die</strong> einen Wechsel der Arbeitsaufgaben unter den Arbeitern und eine entsprechende<br />

Einsatzplanung umfasst.<br />

Trägertraktoren dürfen im Allgemeinen nur auf Hängen mit einer Steigung bis zu 35 %<br />

eingesetzt werden.<br />

Im Fahrerhaus dürfen keine unbefestigten Gegenstände aufbewahrt werden.<br />

Während der Fahrt sind Türen und Fenster geschlossen zu halten.<br />

Mit dem Greifer darf nicht gearbeitet werden, sobald sich ein Teil der Maschine bei von<br />

Stahlmasten getragenen Freileitungen bis auf eine Entfernung von 15 m bzw. bei von<br />

Holzmasten getragenen Freileitungen bis auf eine Entfernung von 9 m nähert.<br />

-42-


Die im Laufe des Tages eintretenden Änderungen in den Witterungsbedingungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Standfestigkeit der Maschine beeinträchtigen können, sind zu berücksichtigen.<br />

Raupen- bzw. Gleisketten sind entsprechend der Bodentragfähigkeit und den<br />

Bodenverhältnissen zu montieren.<br />

Vor dem Anfahren des Trägertraktors sind <strong>die</strong> Greifer vorschriftsmäßig abzustellen.<br />

Die Stabilität der Maschine ist zu gewährleisten, indem stets unter Bedingungen<br />

gearbeitet wird, <strong>die</strong> <strong>die</strong> technischen Leistungsparameter nicht überschreiten.<br />

Böschungen mit starker Neigung sind ebenso zu meiden wie das Lenken hangaufwärts.<br />

Wenn <strong>die</strong> Maschine kippt, hat sich der Be<strong>die</strong>ner an den Haltegriffen festzuhalten. Er darf<br />

niemals aus dem Fahrerhaus springen.<br />

Das Fahrgestell bzw. der Rungenschemel darf nicht überlastet oder über <strong>die</strong> Oberkante<br />

der vorderen Bordwand oder der Rungen beladen werden.<br />

Bei schwierigen Bodenverhältnissen ist <strong>die</strong> Last entsprechend zu verringern.<br />

Während des Be- und Entladens ist <strong>die</strong> Feststellbremse bzw. <strong>die</strong> entsprechende Bremse<br />

zu ziehen.<br />

Beim Beladen auf einem Hang ist <strong>die</strong> Maschine nur hangauf- oder hangabwärts<br />

abzustellen.<br />

Die Greiferzangen müssen in geschlossenem Zustand <strong>die</strong> Last vollständig umschließen.<br />

Vor dem Herabfahren von steilen Hängen sind <strong>die</strong> Bremsen zu prüfen sowie der<br />

Anfahrtsgang und <strong>die</strong> Differentialsperre einzulegen.<br />

Ist <strong>die</strong> Maschine nicht in Betrieb, muss <strong>die</strong> Bremse gezogen sein, sämtliche hydraulisch<br />

betätigten Geräte sind in der unteren Position abzustellen.<br />

Stapelbildung<br />

Beim Entladen des Holzes sind stets Stapel zu bilden und deren Standsicherheit zu<br />

gewährleisten.<br />

Wird zusätzlich das Stapeln von Hand erforderlich, darf <strong>die</strong> Höhe des gestapelten Holzes<br />

einen Meter nicht überschreiten.<br />

Besondere Vorsicht ist in häufig von der Öffentlichkeit genutzten Gebieten geboten.<br />

Wartung und Instandsetzung<br />

Die Maschine muss entsprechend den Vorgaben des Herstellers gewartet werden.<br />

-43-


Vor Beginn der Wartungs- oder Reinigungsarbeiten sind sämtliche Arbeitsgeräte der<br />

Maschine so abzustellen, dass Zugang zu ihnen gewährleistet ist, und der Motor ist<br />

auszuschalten.<br />

Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, ist soweit möglich, in sämtlichen zu wartenden<br />

oder instandzusetzenden Systemen Öl abzulassen, um den Hydraulikdruck auf Null zu<br />

reduzieren. Kann das druckbeaufschlagte Öl nach dem Abstellen des Motors nicht<br />

abgelassen werden, so ist in dem unter Druck stehenden System der Druck durch<br />

behutsames Lösen der Verbindungen mit äußerster Vorsicht zu verringern.<br />

Das Prüfen auf Leckstellen sollte nicht mit der Hand sondern mit Hilfe eines Stücks<br />

Papier oder Pappe erfolgen. Druckbeaufschlagte Hydraulikflüssigkeit kann über <strong>die</strong> Haut<br />

in den Organismus gelangen. In <strong>die</strong>sem Falle muss der Betreffende medizinisch versorgt<br />

werden.<br />

Vergossenes Öl ist von den entsprechenden Flächen zu entfernen.<br />

MASSNAHMEN BEI EINEM NOTFALL<br />

Es ist sicherzustellen, dass eine verantwortliche Person über das tägliche<br />

Arbeitsprogramm informiert ist und <strong>die</strong> geeigneten Maßnahmen bei einem Notfall kennt.<br />

Wo der Einsatz von Sprechfunkgeräten oder Mobiltelefonen und <strong>die</strong> Anwendung eines<br />

anderen Meldesystems sinnvoll ist, sind <strong>die</strong>se Hilfsmittel zu nutzen.<br />

ABSTELLEN DER MASCHINE<br />

Es ist stets <strong>die</strong> Feststellbremse zu ziehen.<br />

Beim Abstellen über <strong>die</strong> Nacht ist <strong>die</strong> Maschine zuverlässig zu sichern, wenn Gefahr <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> öffentliche Sicherheit besteht.<br />

Sämtliche hydraulisch betätigten Geräte sind in der unteren Stellung abzustellen.<br />

SEILWINDEN<br />

Bei der Arbeit mit Seilwinden ist es äußerst wichtig, <strong>die</strong> Gefahrenmomente vor Beginn<br />

der Arbeit zu analysieren und <strong>die</strong> Arbeit dann so auszuführen, dass <strong>die</strong>se<br />

Gefahrenmomente minimiert werden.<br />

Bei mechanischer Einführung besteht <strong>die</strong> Gefahr, in <strong>die</strong> Winde hineingezogen zu werden,<br />

weshalb <strong>die</strong> Einführung umschlossen sein muss.<br />

Das Risiko bei der Arbeit mit Seilen besteht darin, dass sie wegen Verschleißes oder<br />

wegen der im Verhältnis zur Dicke zu schweren Last reißen.<br />

Daher ist es wichtig, dass der Be<strong>die</strong>ner seitlich von der Winde hinter einem Absperrgitter<br />

steht oder im Führerhaus hinter einem Schutzgitter oder Sicherheitsglas sitzt. Die<br />

Be<strong>die</strong>nung der Winde darf nur von sicheren Arbeitsplätzen aus möglich sein.<br />

-44-


Bei der Arbeit mit einer ferngesteuerten Winde geht der Windenfahrer schräg hinter der<br />

Last in Fahrtrichtung, da er dann beim Reißen des Seils oder an Hängen beim Abrutschen<br />

der Last nicht gefährdet ist.<br />

Die Seile von Seilwinden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Waldarbeit müssen vom Typ Litzenseil mit Einlage<br />

sein. Die Seilstärke muss an <strong>die</strong> Zugkraft der Winde angepasst sein.<br />

Um Verletzungen durch Schadstellen zu vermeiden, muss mit festen Handschuhen<br />

gearbeitet werden. Außerdem ist das Seil an verschlissenen Stellen zu kürzen.<br />

Beim Einsatz von Funkgeräten oder sonstiger Fernsteuerung muss <strong>die</strong> Winde automatisch<br />

anhalten, wenn das Signal ausbleibt. Die Be<strong>die</strong>nung erfolgt vom Führerhaus aus oder mit<br />

mindestens fünf Meter Abstand von der Winde.<br />

Die Winde muss so konstruiert sein, dass sie nicht unabsichtlich durch den Antrieb in<br />

Gang gesetzt wird .<br />

Zur Gewährleistung der Sicherheit sind Leitlinien erforderlich <strong>für</strong>:<br />

- persönliche Schutzausrüstungen,<br />

- Montage und Demontage der Winde,<br />

- Transport, Aufstellung und Betrieb,<br />

- Überprüfung und Wartung,<br />

- Zusammenarbeit.<br />

Folgende persönliche Schutzausrüstungen müssen verfügbar sein und benutzt werden:<br />

Helm, Gehörschutz, Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe.<br />

Während des Transports ist <strong>die</strong> Ausrüstung ausreichend zu sichern. Eine stabile<br />

Aufstellung der Winde und ein sicherer Arbeitsplatz des Maschinenführers müssen<br />

gewährleistet sein.<br />

Die Zusammenarbeit erfolgt gemäß vereinbarten Abläufen, <strong>die</strong> befolgt werden müssen,<br />

z. B. Arbeiten mit Armzeichen, Tönen oder Funksignalen.<br />

Die Wartung der Seilwinde erfolgt im Ruhezustand.<br />

Neue Winden müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

LEITERN<br />

Leitern dürfen nur <strong>für</strong> Arbeiten von kürzerer Dauer verwendet werden. Wird<br />

wechselweise von einer Leiter und von einer festen Unterlage aus gearbeitet, darf <strong>die</strong><br />

Arbeit auf der Leiter <strong>für</strong> jeden Beschäftigten nicht mehr als 1/3 der Zeit in Anspruch<br />

nehmen.<br />

-45-


Es darf sich niemals mehr als eine Person auf einer Leiter befinden. Im Falle einer<br />

Bockleiter darf sich jedoch auf jeder Seite eine Person aufhalten.<br />

Auf einer Leiter dürfen nur leichte, handliche und mit einer Hand zu be<strong>die</strong>nende<br />

Werkzeuge verwendet werden. Auch dürfen auf normalen Leitern nur leichte, handliche<br />

Lasten transportiert werden. Metallleitern dürfen nicht in der Nähe von elektrischen<br />

Freileitungen verwendet werden.<br />

Leitern müssen auf waagerechtem, festem Untergrund mit einem Anstellwinkel von 70 °<br />

aufgestellt werden.<br />

Wird eine mehr als 5 m hohe Leiter benutzt, muss eine Person am unteren Ende <strong>für</strong><br />

sicheren Stand sorgen, es sei denn, <strong>die</strong> Leiter ist sicher befestigt.<br />

Leitern müssen in regelmäßigen Abständen auf Bruchstellen und Verschleiß überprüft<br />

werden.<br />

Leitern müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

STURMBRUCH<br />

Bei der Aufarbeitung von Flächenbrüchen wird der Arbeitsplatz in eine Sturmbruchzone,<br />

eine Aufarbeitungszone und eine Transportzone eingeteilt. Bei der Aufarbeitung von<br />

Sturmbrüchen ist Alleinarbeit unzulässig. Gegebenenfalls sollten Maschinen wie<br />

Erntemaschinen, Tragtraktoren, Rücketraktoren usw. eingesetzt werden.<br />

Sturmbruchzone<br />

Hier erfolgt der schwierigste Teil der Aufarbeitung der Bäume. Die Probleme im<br />

Zusammenhang mit Sturmbruch sind besonders groß, übereinander liegende Bäume<br />

müssen in der richtigen Reihenfolge aufgenommen werden, und <strong>die</strong> Aufarbeitung muss<br />

sicher ausgeführt werden, ohne dass sich <strong>die</strong> Bäume spalten. Bei <strong>die</strong>ser Arbeit sind<br />

Maschinen zur Entlastung einzusetzen, z. B. Bagger oder Seilwinden.<br />

Es ist wichtig, dass <strong>die</strong>se Arbeiten ohne Zeitdruck ausgeführt werden. So werden Unfälle<br />

durch Stress und unbedachtes Handeln vermieden.<br />

Wird <strong>die</strong> Arbeit mit Hilfe von Winden und Ketten ausgeführt, soll der betreffende<br />

Arbeiter nicht gleichzeitig <strong>für</strong> das Kuppeln zuständig sein, da er dann zu sehr an den<br />

Arbeitsrhythmus der Maschine gebunden wird.<br />

Aufarbeitungszone<br />

Hier wird der freigeschleppte Baum entastet und gekürzt. Die Aufarbeitungszone muss<br />

möglichst nahe an der Sturmbruchzone liegen und laufend an <strong>die</strong> Aufarbeitungsgrenze<br />

angepasst werden. Dadurch werden <strong>die</strong> Transportwege verkürzt, und es setzt sich<br />

weniger Erde in der Rinde fest, <strong>die</strong> Sägeketten beeinträchtigt. Beim Einsatz von Baggern<br />

oder Aufarbeitungsmaschinen tritt <strong>die</strong>ses Problem kaum auf.<br />

Am Aufarbeitungsplatz wird der Baum in bequemer Arbeitshöhe über einige Baumstücke<br />

gelegt.<br />

Transportzone<br />

-46-


Erfordert der Transport große Zug- und Hubkraft, ist <strong>die</strong> Arbeit mit Hilfe von Baggern<br />

und Lademaschinen mit Gummibereifung auszuführen.<br />

LÄRM<br />

Der Grenzwert <strong>für</strong> <strong>die</strong> durchschnittliche Lärmbelastung an einem Achtstunden-Arbeitstag<br />

beträgt 85 dB(A).<br />

Die Reduzierung der Lärmbelastung erfolgt mit Hilfe technischer und organisatorischer<br />

Maßnahmen.<br />

Unnötige Lärmbelastung ist zu vermeiden. Die Lärmemissionen am Arbeitsplatz sind so<br />

niedrig zu halten, wie beim jeweiligen Stand der Technik möglich.<br />

Ist es nicht möglich, <strong>die</strong> Lärmbelastung unter 85 dB(A) zu senken, darf <strong>die</strong> Arbeit nur mit<br />

Gehörschutz ausgeführt werden.<br />

Liegt <strong>die</strong> Lärmbelastung über 80 dB(A) oder ist sie anderweitig schädlich oder stark<br />

irritierend, müssen Gehörschützer zur Verfügung gestellt und verwendet werden.<br />

Darauf ist auf entsprechenden Schildern hinzuweisen.<br />

EMINSSIONEN VON STAUB, GASEN USW.<br />

Die Maschinen müssen so konstruiert und ausgerüstet sein und <strong>die</strong> Arbeiten so geplant<br />

und organisiert werden, dass Gefährdungen durch während der Arbeiten entstehende<br />

Gase, Flüssigkeiten, Stäube, Dämpfe und andere Abfallstoffe weitestgehend<br />

ausgeschlossen sind, wobei <strong>die</strong> vorhandenen technischen Möglichkeiten und <strong>die</strong> zur<br />

Verfügung stehenden Mittel zur Minderung der Gefahren in Betracht zu ziehen sind.<br />

TRAKTOREN<br />

Traktoren und selbstfahrende Geräte mit mindestens zwei Achsen müssen, wenn das<br />

Eigengewicht 500 kg oder mehr beträgt, ein Fahrerhaus mit Überrollschutz aufweisen.<br />

Traktoren und selbstfahrende Geräte über 7 t benötigen kein Fahrerhaus, da das<br />

Überrollrisiko als gering eingeschätzt wird.<br />

Das Fahrerhaus muss eine EWG-Kennzeichnung aufweisen. Traktoren mit<br />

Schutzvorrichtung <strong>für</strong> den Fahrer müssen mit Zulassungs- und Warnschild ausgestattet<br />

sein. Neue selbstfahrende Geräte und Traktoren müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

Der Lärm auf einem Traktor muss soweit wie möglich reduziert werden. Übersteigt er<br />

85 dB(A), ist dem Fahrer ein Gehörschutz zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Betätigungsorgane müssen so angeordnet sein, dass der Fahrer sie problemlos vom<br />

Sitz aus be<strong>die</strong>nen kann. Das Lenkrad muss verstellbar sein.<br />

Die Fahrerkabine muss belüftet sein.<br />

Es dürfen nicht mehr Personen auf einem Traktor mitfahren, als Sitze vorhanden sind.<br />

-47-


AUSPUFFGASE<br />

Auspuffgase von Verbrennungsmotoren bestehen hauptsächlich aus Stickstoffoxiden,<br />

Kohlendioxid, Rußpartikeln und Wasserdampf. Dazu kommen Kohlenmonoxid,<br />

Schwefeldioxid, Blei und verschiedene Abbauprodukte sowie Benzin usw. Das Einatmen<br />

von Auspuffgasen ist schädlich.<br />

Um schädliche Stoffe zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Maschinen<br />

ordnungsgemäß eingesetzt werden. Es ist beispielsweise <strong>für</strong> korrekte Einstellung zu<br />

sorgen. Die Maschinen sind so anzuwenden, dass <strong>die</strong> Abgase vom Be<strong>die</strong>nungsmann<br />

weggeblasen werden. Längerer Leerlauf ist ebenso zu vermeiden wie häufiges Gasgeben<br />

und -wegnehmen.<br />

Ferner ist das umweltfreundlichste Benzin usw. zu verwenden.<br />

Durch korrekte Einstellung des Motors und bestmöglichen Einsatz der Maschine können<br />

unter Umständen viele der schädlichen Langzeitwirkungen vermieden werden.<br />

Es kann lebensgefährlich sein, Maschinen mit Verbrennungsmotor in geschlossenen<br />

Räumen zu verwenden.<br />

JUGENDARBEIT<br />

Es gibt Vorschriften darüber, mit welchen Arbeitsmitteln Kinder und Jugendliche<br />

arbeiten dürfen.<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, da<strong>für</strong> zu sorgen, dass Jugendliche <strong>die</strong> erforderlichen<br />

Anweisungen erhalten und dass sie unter der fachkundigen Aufsicht eines Erwachsenen<br />

stehen.<br />

Den Vorschriften ist sowohl zu entnehmen, mit welchen Arbeitsmitteln Jugendliche<br />

arbeiten dürfen, als auch, mit welchen sie nicht arbeiten dürfen.<br />

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen mit folgenden Geräten und Maschinen nicht arbeiten:<br />

Motorsägen<br />

Motorheckenscheren<br />

Abbuschgeräte<br />

Traktoren mit Winde<br />

Traktoren mit Ladeschaufel<br />

Traktoren mit Grabgerät<br />

Traktoren mit Palettenlader<br />

Grabenbagger<br />

Gabelstapler<br />

Motormäher<br />

Mähhäcksler<br />

Kreissägen<br />

Schneeschleudern<br />

Holzspaltmaschine<br />

Holzhackmaschinen<br />

Aufarbeitungsmaschinen<br />

Hochdruckreiniger mit einem Arbeitsdruck über 70 bar (7 MPa)<br />

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Handgeführte Motorwerkzeuge wie etwa Fräsen<br />

Schlagbohrmaschinen und Hackfräsen länger als 30 Minuten pro Arbeitstag<br />

Schmieren, Reinigen und Warten von Motoren und Maschinen, deren bewegliche Teile<br />

Personenschäden verursachen können<br />

Außerdem dürfen Jugendliche unter 18 Jahre mit einer Reihe von Stoffen und<br />

Erzeugnissen nicht arbeiten, z. B. mit Reinigungs-, Desinfektions- und<br />

Pflanzenschutzmitteln.<br />

(Hier werden Gefahrensymbole wie folgt abgebildet: Tx sehr giftig, T giftig, C ätzend, E<br />

explosiv, Xn gesundheitsschädlich, Xi örtlich irritierend, Fx äußerst brandgefährlich.)<br />

1. Tx. T, Xn, C, E – hierunter Stoffe und Erzeugnisse, <strong>die</strong> mit einem oder mehreren der<br />

folgenden Gefahrenhinweise gekennzeichnet sind:<br />

R 45 Kann Krebs erzeugen<br />

R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens<br />

R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen<br />

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen<br />

R 60 Kann <strong>die</strong> Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />

R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen<br />

R 64 Kann Säuglinge über <strong>die</strong> Muttermilch schädigen<br />

2. Xn, Xi in Kombination mit:<br />

R 40 Irreversibler Schaden möglich<br />

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich<br />

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<br />

R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

R 62 Kann <strong>die</strong> Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />

R 63 Kann das Kind im Mutterleib schädigen<br />

3. Fx<br />

R12 äußerst brandgefährlich<br />

Ferner Stoffe, <strong>die</strong> in eines der folgenden Verzeichnisse aufgenommen wurden:<br />

Verzeichnis der als krebserzeugend angesehenen Stoffe,<br />

Verzeichnis der organischen Lösungsmittel.<br />

16- und 17-Jährige dürfen mit folgenden Arbeitsmitteln arbeiten:<br />

Traktor, wenn der Jugendliche einen Traktorführerschein besitzt.<br />

Traktormontierte Bodenfräsen, wenn der Jugendliche einen Traktorführerschein besitzt.<br />

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Physikalische Belastungen<br />

Jugendliche dürfen keinen physikalischen Belastungen ausgesetzt werden, <strong>die</strong> <strong>für</strong> sie<br />

schädlich sein können. Die Vorschriften besagen, dass Jugendliche unter 18 Jahre keine<br />

Lasten über 12 kg heben dürfen. Wird <strong>die</strong> Arbeit unter ergonomisch korrekten<br />

Bedingungen ausgeführt, darf <strong>die</strong> Last bis 25 kg schwer sein.<br />

VIBRATIONEN<br />

Alle Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass niemand schädlichen Vibrationen<br />

ausgesetzt ist. Maschinen und Werkzeuge sollten möglichst so konstruiert und<br />

ausgerüstet sein, dass Gefährdungen durch Vibrationen der Maschinen weitestgehend<br />

vermieden werden, wobei <strong>die</strong> vorhandenen technischen Möglichkeiten und <strong>die</strong> zur<br />

Verfügung stehenden Mittel zur Minderung der Vibrationen, insbesondere der<br />

Vibrationen an ihrer Entstehungsquelle, in Betracht zu ziehen sind.<br />

Hand-/Armvibrationen<br />

Hand-/Arm-Vibrationen treten bei Forstarbeiten insbesondere bei der Be<strong>die</strong>nung von<br />

Werkzeugen mit schlagenden, rotierenden oder vibrierenden Bewegungen auf,<br />

beispielsweise bei Motorsägen, Heckenscheren, Abbuschgeräten und<br />

Baumpflanzmaschinen.<br />

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Möglichkeiten zur Begrenzung der Vibrationsbelastung sind u. a.: Aufhängen des<br />

Werkzeugs, Isolierung der Vibrationsquelle von der restlichen Maschine, sorgfältige<br />

Wartung, Auswechseln der Gummiaufhängung, Benutzung vibrationsisolierender Griffe<br />

und Handschuhe.<br />

Der Vibrationspegel muss aus der Gebrauchsanweisung von manuell be<strong>die</strong>nbaren, mit<br />

dem CE-Zeichen versehenen Maschinen erkennbar sein.<br />

Ganzkörpervibrationen<br />

Ganzkörpervibrationen sind <strong>die</strong> Erschütterungen, denen der Fahrer im Fahrzeug über den<br />

Sitz ausgesetzt ist.<br />

Ganzkörpervibrationen können Rückenleiden hervorrufen, insbesondere Schmerzen in<br />

der Lendengegend. Starre Arbeitshaltungen und häufiges Drehen des Rückens erhöhen<br />

<strong>die</strong> Verletzungsgefahr, ebenso Stöße und unerwartete Bewegungen durch Unebenheiten<br />

im Untergrund.<br />

Maßnahmen zur Begrenzung der Gesundheitsgefährdung sind u. a.:<br />

- Anpassen der Geschwindigkeit an den Untergrund und nach Möglichkeit Einebnen<br />

häufig befahrener Strecken,<br />

- Verwenden vibrationsgedämpfter, zum Fahrzeug passender Sitze. Der Sitz muss über<br />

eine gute Rückenstütze verfügen und <strong>für</strong> den/vom Fahrer leicht einstellbar sein.<br />

Insbesondere <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lendengegend ist ein guter Schutz wichtig. Im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

Vibration ist auch eine Einstellung entsprechend dem Gewicht des Fahrers von<br />

Bedeutung.<br />

- Federung, Stoßdämpfer usw. des Fahrzeugs müssen regelmäßig gewartet werden.<br />

Neue Maschinen müssen einen niedrigen Vibrationspegel aufweisen, <strong>die</strong> Fahrersitze<br />

müssen vibrationsgedämpft sein.<br />

WINKELSCHLEIFER<br />

Winkelschleifer können durch Brechen der Schleifscheibe schwere Unfälle verursachen.<br />

Außerdem kommt es zu Staub-, Lärm- und Vibrationsbelastung.<br />

Die Schleifscheiben müssen <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Maschine und ihre Drehzahl geeignet sein.<br />

Sie müssen mit der höchsten zulässigen Umfangsgeschwindigkeit in m/s und der<br />

höchsten zulässigen Drehzahl gekennzeichnet sein.<br />

Die Scheiben müssen mit den entsprechenden Zwischenstücken und Spannflanschen<br />

befestigt werden, deren Durchmesser mindestens 1/3 des Schleifscheibendurchmessers<br />

betragen muss. Für bestimmte Spezialschleifkörper gibt es Spezialflansche.<br />

Beim Auswechseln der Scheiben muss <strong>die</strong> Stromversorgung unterbrochen und der<br />

Stecker aus der Steckdose gezogen werden.<br />

Winkelschleifer müssen mit einer geeigneten Schutzhaube ausgestattet sein, <strong>die</strong><br />

eventuelle Scheibenbruchstücke auffängt. Außerdem muss Augenschutz verwendet<br />

werden.<br />

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Der Winkelschleifer ist so zu benutzen, dass Funken und Staub vom Körper weg geleitet<br />

werden.<br />

Bei der Arbeit mit dem Winkelschleifer ist ein Augenschutz auszuhändigen.<br />

Der beim Schleifen entstehende Staub muss wirksam durch lokale Staubabsaugung oder<br />

mit einem Staubsammler entfernt werden. Ist <strong>die</strong>s nicht möglich, muss eine<br />

Atemschutzmaske mit zugelassenem Staubfilter getragen werden.<br />

Erzeugt der Winkelschleifer einen Lärmpegel über 85 dB(A), ist Gehörschutz zu tragen.<br />

Bei der Arbeit im Freien oder in Feuchträumen müssen <strong>die</strong> Leitungen, Stecker und<br />

Steckdosen von schwerer Ausführung (rot/gelber Typ oder Neopren) und<br />

widerstandsfähig gegenüber Feuchtigkeit und Öl sein.<br />

Wegen der starken Vibrationen müssen Winkelschleifer vibrationsgedämpft sein,<br />

beispielsweise durch isolierende Handgriffe. Handschuhe können dazu beitragen,<br />

eventuelle schädliche Auswirkungen der Vibrationen zu verringern.<br />

Alle neuen Winkelschleifer müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

AUGENSCHUTZ<br />

Augenschutz ist ein persönliches Arbeitsschutzmittel, das <strong>die</strong> Augen vor schädlichen<br />

mechanischen und chemischen Einwirkungen oder Strahlungen (Schweißlicht) schützt.<br />

Zu den Augenschutzmitteln gehören Schutzbrillen, <strong>die</strong> überall dicht am Gesicht anliegen,<br />

Gesichtsschutzschilde, Drahtgewebebrillen oder als Teil einer Vollmaske ausgebildeter<br />

Augenschutz. Schutzbrillen gibt es mit und ohne Seitenschutz.<br />

Der Arbeitgeber ist verantwortlich <strong>für</strong><br />

– Anschaffung und Bezahlung der Augenschutzmittel (<strong>die</strong>se sind sein Eigentum),<br />

– sowie <strong>für</strong> ihre Wartung und Reinigung.<br />

Die Arbeitnehmer müssen<br />

– mit einem geeigneten Augenschutz ausgestattet werden,<br />

– den Augenschutz bei der Arbeit benutzen,<br />

– in <strong>die</strong> Anwendung von Augenschutz eingeführt werden und<br />

– über <strong>die</strong> Gefahren beim Unterlassen des Tragens von Augenschutz unterrichtet werden.<br />

Bei der Arbeit mit Motorsäge, Winkelschleifer und Abbuschgerät muss immer<br />

Augenschutz getragen werden.<br />

Die Be<strong>die</strong>nungsanleitung muss in der Sprache des den Augenschutz verwendenden<br />

Personals mitgeliefert werden und Auskunft geben über Schutzmerkmale, Anpassung,<br />

Verwendung, Wartung und Aufbewahrung.<br />

Der Augenschutz muss <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Arbeit passend ausgewählt werden. Beim<br />

Schweißen sind Schweißerbrillen zu verwenden, bei der Arbeit mit der Motorsäge<br />

Drahtgewebevisiere oder Schutzbrillen.<br />

Luftdicht abschließender Augenschutz muss antibeschlagbehandelt sein.<br />

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Bei der Auswahl des Augenschutzes sind <strong>die</strong> individuellen Besonderheiten des Benutzers<br />

zu berücksichtigen.<br />

Augenschutz muss das CE-Zeichen tragen.<br />

ATEMSCHUTZ<br />

Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen, <strong>die</strong> den Träger vor dem<br />

Einatmen verunreinigter Luft und/oder vor Sauerstoffmangel schützen.<br />

Atemschutzgeräte und Filter müssen das CE-Zeichen aufweisen.<br />

Atemschutzgeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn <strong>die</strong> Arbeit nicht auf andere Weise<br />

geplant, organisiert und zufriedenstellend ausgeführt werden kann.<br />

Es gibt zwei Haupttypen von Atemschutzgeräten:<br />

- Atemschutzgeräte mit Luftzuführung<br />

– Atemschutzgeräte mit Filtereinrichtungen.<br />

Sie können als Voll- oder Halbmaske oder als Mundstückgarnitur ausgebildet sein.<br />

Atemschutzgeräte filtern (reinigen) entweder <strong>die</strong> Umgebungsluft, ehe sie eingeatmet<br />

wird, oder sie führen dem Träger saubere Luft zu. Filtergeräte mit Gebläseunterstützung<br />

belasten <strong>die</strong> Atmung genauso wenig wie Isoliergeräte.<br />

Bei der Auswahl von Atemschutzgeräten müssen individuelle Besonderheiten wie Bart<br />

und Kopfform und <strong>die</strong> Tatsache berücksichtigt werden, ob gleichzeitig Brillen,<br />

Schutzhelm, Gehörschutz o. ä. verwendet werden, was sich auf <strong>die</strong> Funktion des<br />

Atemschutzgeräts auswirken kann.<br />

Außerdem muss entschieden werden, ob ein Isoliergerät verwendet werden muss oder ob<br />

ein Filtergerät ausreicht.<br />

Isoliergeräte und Filtergeräte mit Gebläse dürfen während eines gesamten Arbeitstages<br />

verwendet werden, jedoch unterbrochen von Pausen, deren Länge von der<br />

Arbeitsbelastung und vom Ausmaß der Belästigung abhängt.<br />

Filtergeräte dürfen pro Arbeitstag nur drei Stunden lang getragen werden, aber nicht<br />

ununterbrochen. Muss der Atemschutz länger als drei Stunden getragen werden, ist von<br />

vornherein ein Isoliergerät zu wählen.<br />

Bei den Staubschutzgeräten handelt es sich entweder um Masken mit auswechselbarem<br />

Filter oder um Einweg-Staubmasken. Sie zählen zu den Filtergeräten.<br />

Staubfilter schützen nicht vor Gasen und Dämpfen.<br />

Bestimmte Staubfilter schützen vor Aerosolen, was der Kennzeichnung des Filters zu<br />

entnehmen ist.<br />

Staubfilter werden in drei Klassen unterteilt (P1 - P2 - P3).<br />

-53-


Klasse P1 schützt nur gegen Grobstaub und kann daher z. B. nicht gegen Schimmelpilze<br />

und feinen Quarzstaub verwendet werden. Gegen Staub und andere Partikel mit einem<br />

Grenzwert von 5 mg/m 3 oder mehr können Filter der Klasse P1 verwendet werden.<br />

Klasse P2 schützt gegen gesundheitsschädliche und giftige Stäube, nicht aber gegen<br />

Bakterien und Viren. Liegt der Grenzwert unter 5 mg/m 3 , müssen mindestens Filter der<br />

Klasse P2 verwendet werden.<br />

Klasse P3 schützt vor gesundheitsschädlichen und giftigen Stäuben sowie Bakterien und<br />

Viren. Normalerweise werden Filter <strong>die</strong>ser Art zusammen mit einer Vollmaske<br />

verwendet.<br />

Gasfilter werden nach Typen und Klassen unterteilt. Die Klasse ist gekennzeichnet durch<br />

<strong>die</strong> Fähigkeit des Filters, größere oder kleinere Mengen von Gasen und Dämpfen<br />

aufzunehmen, während der Typ aussagt, welche Gasarten der Filter aufnehmen kann.<br />

Filter müssen mit Klasse und Typ gekennzeichnet sein.<br />

Es gibt <strong>die</strong> Klassen 1, 2 und 3.<br />

• Filter der Klasse 1 haben eine geringe Kapazität,<br />

• Filter der Klasse 2 haben eine mittlere Kapazität,<br />

• Filter der Klasse 3 haben eine hohe Kapazität.<br />

Kombinationsfilter müssen verwendet werden, wenn gleichzeitiger Schutz gegen Staub<br />

und Gase erforderlich ist. Dieser Filtertyp kommt am häufigsten zum Einsatz, z. B. bei<br />

der Spritzarbeit.<br />

Gasfilter müssen ausgewechselt werden, ehe der Filter undicht oder <strong>die</strong> Verunreinigung<br />

riechbar wird.<br />

Einige Lieferfirmen können <strong>die</strong> voraussichtliche Nutzungsdauer der Filter berechnen,<br />

wenn ihnen <strong>die</strong> Schadstoffkonzentrationen und <strong>die</strong> Arbeitsbelastung mitgeteilt wird. Der<br />

Filter muss rechtzeitig ausgewechselt werden, ehe <strong>die</strong> berechnete Gebrauchszeit abläuft.<br />

Filter haben normalerweise eine Lebensdauer von 3 Stunden. Die Lebensdauer verringert<br />

sich, wenn der Filter bei der Arbeit mit dem Nebelgerät verwendet wurde.<br />

Die Be<strong>die</strong>nungsanleitung muss in der Sprache des den Atemschutz verwendenden<br />

Personals mitgeliefert werden und Auskunft geben über Schutzmerkmale, Anpassung,<br />

Verwendung, Wartung und Aufbewahrung.<br />

In den Bereichen, in denen Atemschutz verwendet werden muss, ist eine entsprechende<br />

Sicherheitskennzeichnung anzubringen.<br />

Unterweisung und Ausbildung müssen das Auswechseln der Filter sowie <strong>die</strong> Anpassung,<br />

Wartung und Aufbewahrung des Atemschutzgeräts umfassen. Außerdem müssen <strong>die</strong><br />

Benutzer lernen, wie das Atemschutzgerät aufgesetzt und abgenommen wird. Die<br />

Beschäftigten müssen außerdem darüber informiert werden, welchen Gefahren sie sich<br />

bei Verzicht auf das Atemschutzgerät aussetzen.<br />

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Die Beschäftigten sind verpflichtet, Atemschutz zu tragen, wo <strong>die</strong>s vorgeschrieben ist.<br />

Bei der Arbeit mit dem Hochdruckreiniger, bei der Abbrucharbeit und beim Hantieren<br />

mit staubigem oder schimmeligem Material muss immer Atemschutz getragen werden.<br />

Kommt bei der Spritzarbeit ein Traktor mit geschlossenem Fahrerhaus zum Einsatz, darf<br />

der Luftfilter des Fahrerhauses nicht als Atemschutz betrachtet werden. Der Grund ist<br />

u. a. darin zu suchen, dass ein derartiger Filter mit Dampf vom Pflanzenschutzmittel von<br />

der Morgensprühung gesättigt sein und das Gift im Verlauf des Tages wieder abgeben<br />

kann, wenn <strong>die</strong> Belüftung des Fahrerhauses eingeschaltet wird.<br />

Atemschutzgeräte und Filter müssen das CE-Zeichen tragen.<br />

-55-


EINSCHLÄGIGE RECHTSVORSCHRIFTEN DER EU<br />

Richtlinie 94/33/EWG des Rates über den Jugendarbeitsschutz<br />

Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Sicherheits- und/oder<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

Richtlinien der Kommission 91/155/EWG, 93/112/EWG sowie Artikel 10 der Richtlinie<br />

88/379/EWG<br />

Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften <strong>für</strong> Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten<br />

Richtlinie 89/391/EWG des Rates<br />

Richtlinie 89/391/EWG des Rates über Vorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherheit und den<br />

Gesundheitsschutz in den Betrieben, 91/383/EWG, 92/85/EWG, – Rahmenrichtlinie<br />

Richtlinie 83/394/EWG, 90/394/EWG des Rates über Karzinogene<br />

Richtlinie 74/150/EWG des Rates über <strong>die</strong> Betriebserlaubnis <strong>für</strong> land- oder<br />

<strong>forstwirtschaft</strong>liche Zugmaschinen auf Rädern; Richtlinie 77/536/EWG des Rates über<br />

Umsturzschutzvorschriften<br />

Richtlinie 86/298/EWG des Rates über hinten angebrachte Umsturzschutzvorrichtungen<br />

an land- und <strong>forstwirtschaft</strong>lichen Schmalspurzugmaschinen auf Rädern<br />

Für Motorwerkzeuge: Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, 91/368/EWG, 93/68/EWG<br />

Für gebrauchte Baugeräte und Baumaschinen: Richtlinie 84/532/EWG<br />

Richtlinien des Rates 89/686/EWG, 93/95/EWG, 93/68/EWG sowie Richtlinie<br />

56/58/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

Richtlinie 89/656/EWG des Rates über <strong>die</strong> Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen<br />

Richtlinie 89/655/EWG des Rates über <strong>die</strong> Benutzung von Arbeitsmitteln<br />

Maschinenrichtlinie 89/392/EWG, 91/368/EWG, 93/68/EWG<br />

Richtlinie 90/269/EWG des Rates<br />

Richtlinie 92/57/EWG des Rates über <strong>die</strong> auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche<br />

Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherheit und den<br />

Gesundheitsschutz<br />

Richtlinie 74/150/EWG über Traktoren einschließlich aller späteren Änderungen<br />

Richtlinie 88/379/EWG des Rates über <strong>die</strong> Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung<br />

gefährlicher Zubereitungen<br />

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Richtlinie 67/548/EWG des Rates über <strong>die</strong> Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung<br />

gefährlicher Stoffe<br />

Richtlinie 79/117/EWG des Rates<br />

Richtlinie 85/298/EWG der Kommission<br />

Richtlinie 86/214/EWG des Rates<br />

Richtlinie 86/355/EWG des Rates<br />

Richtlinie 87/181/EWG des Rates<br />

Richtlinie 87/477/EWG der Kommission<br />

Richtlinie 89/365/EWG des Rates<br />

Richtlinie 90/335/EWG der Kommission<br />

Richtlinie 90/533/EWG des Rates<br />

Richtlinie 91/118/EWG der Kommission<br />

Richtlinie 92/32/EWG des Rates<br />

Richtlinien des Rates 91/414/EWG – Pflanzenschutzmittel; 78/631, 92/32.<br />

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