frühjahr - Gemeinde Brigachtal
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Seite 2 Donnerstag, den 28. April 2005 BRIGACHTAL<br />
RedaktionsschIussänderung<br />
Mitteilungsblatt<br />
Wegen dem 05. Mai-Feiertag verschiebt sich der<br />
Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt wie folgt:<br />
Kalender- Erscheinungstag Redaktionsschluss im Rathaus<br />
Woche<br />
18 Mittwoch, 04.05. Freitag, 29.04. - 10.00 Uhr<br />
Berichte bitte an Friedel Seng im Rathaus oder an<br />
Mitteilungsblatt@<strong>Brigachtal</strong>.de<br />
Einladung zur öffentlichen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Zu der am Dienstag, den 03.05.2005 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal<br />
des Rathauses stattfindenden öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
sind interessierte Einwohner eingeladen.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Frageviertelstunde<br />
Fragen und Anregungen von Einwohnern zu <strong>Gemeinde</strong>angelegenheiten<br />
2. Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung<br />
gefassten Beschlüsse - soweit zulässig<br />
3. Friedhofsneuordnung - Dritter Bauabschnitt - Entscheidung<br />
über die Vergabe von Tiefbauleistungen<br />
4. Bebauungsplanverfahren “Gewerbefläche Außer Ort",<br />
Ortsteil Überauchen<br />
a) Behandlung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung<br />
und der Beteiligung der Fachbehörden ( Ergebnis der Offenlage<br />
des Planentwurfes)<br />
b) Beschluss über den Bebauungsplan mit örtlichen<br />
Bauvorschriften als Satzung<br />
5. Mehrzweckhalle Kirchdorf - Beratung über ein Sanierungskonzept<br />
und Entscheidung über die Erteilung eines PIanungsauftrages<br />
6. Bekanntgaben der Verwaltung und Anfragen aus dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
gez. Georg Lettner Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes<br />
“Marbacher Straße / Betreutes Wohnen"<br />
mit Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brigachtal</strong> hat am 19.04.2005 in öffentlicher<br />
Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem<br />
Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.<br />
Satzung über den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan “Marbacher Straße / Betreutes Wohnen”.<br />
Nach den § 10, 12 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 74 der<br />
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und § 4 der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils<br />
gültigen Fassung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brigachtal</strong><br />
in öffentlicher Sitzung am 19.04.2005 den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan “Marbacher Straße / Betreutes Wohnen”<br />
als Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil (§ 2)<br />
§2<br />
Bestandteile der Satzung<br />
Die Satzung besteht aus:<br />
1. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit<br />
1) Lageplan mit zeichnerischem Teil M: 1:250<br />
vom 23.03.2005<br />
2) planungsrechtlichen Festsetzungen vom 15.04.2005<br />
3) Vorhaben- und Erschließungsplan vom 04.04.2005<br />
2. den örtlichen Bauvorschriften vom 15.04.2005<br />
Beigefügt ist die Begründung vom 31.03.2005<br />
§3<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig i.S. von § 75 LBO handelt, wer den aufgrund von<br />
§ 74 LBO ergangenen örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes<br />
zuwiderhandelt.<br />
§4<br />
In Kraft treten<br />
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen<br />
Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />
Ausgefertigt: <strong>Brigachtal</strong>, den 20.04.2005<br />
gez. Georg Lettner, Bürgermeister<br />
Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden<br />
Kartenausschnitt:<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan “Marbacher Straße / Betreutes<br />
Wohnen” tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10<br />
Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich des Vorhaben-<br />
und Erschließungsplanes im Rathaus, Zimmer 305 während<br />
der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann<br />
kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt<br />
Auskunft verlangen.<br />
Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:<br />
Unbeachtlich werden:<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften.<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />
und des Flächenplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht schriftlich innerhalb von<br />
zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht<br />
worden sind.<br />
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />
soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des §§ 44 Abs. 3 Satz 1<br />
und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung<br />
etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher<br />
zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das