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frühjahr - Gemeinde Brigachtal

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Seite 2 Donnerstag, den 28. April 2005 BRIGACHTAL<br />

RedaktionsschIussänderung<br />

Mitteilungsblatt<br />

Wegen dem 05. Mai-Feiertag verschiebt sich der<br />

Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt wie folgt:<br />

Kalender- Erscheinungstag Redaktionsschluss im Rathaus<br />

Woche<br />

18 Mittwoch, 04.05. Freitag, 29.04. - 10.00 Uhr<br />

Berichte bitte an Friedel Seng im Rathaus oder an<br />

Mitteilungsblatt@<strong>Brigachtal</strong>.de<br />

Einladung zur öffentlichen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Zu der am Dienstag, den 03.05.2005 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses stattfindenden öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

sind interessierte Einwohner eingeladen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Frageviertelstunde<br />

Fragen und Anregungen von Einwohnern zu <strong>Gemeinde</strong>angelegenheiten<br />

2. Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung<br />

gefassten Beschlüsse - soweit zulässig<br />

3. Friedhofsneuordnung - Dritter Bauabschnitt - Entscheidung<br />

über die Vergabe von Tiefbauleistungen<br />

4. Bebauungsplanverfahren “Gewerbefläche Außer Ort",<br />

Ortsteil Überauchen<br />

a) Behandlung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung<br />

und der Beteiligung der Fachbehörden ( Ergebnis der Offenlage<br />

des Planentwurfes)<br />

b) Beschluss über den Bebauungsplan mit örtlichen<br />

Bauvorschriften als Satzung<br />

5. Mehrzweckhalle Kirchdorf - Beratung über ein Sanierungskonzept<br />

und Entscheidung über die Erteilung eines PIanungsauftrages<br />

6. Bekanntgaben der Verwaltung und Anfragen aus dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

gez. Georg Lettner Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes<br />

“Marbacher Straße / Betreutes Wohnen"<br />

mit Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brigachtal</strong> hat am 19.04.2005 in öffentlicher<br />

Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.<br />

Satzung über den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan “Marbacher Straße / Betreutes Wohnen”.<br />

Nach den § 10, 12 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 74 der<br />

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und § 4 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils<br />

gültigen Fassung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brigachtal</strong><br />

in öffentlicher Sitzung am 19.04.2005 den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan “Marbacher Straße / Betreutes Wohnen”<br />

als Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil (§ 2)<br />

§2<br />

Bestandteile der Satzung<br />

Die Satzung besteht aus:<br />

1. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit<br />

1) Lageplan mit zeichnerischem Teil M: 1:250<br />

vom 23.03.2005<br />

2) planungsrechtlichen Festsetzungen vom 15.04.2005<br />

3) Vorhaben- und Erschließungsplan vom 04.04.2005<br />

2. den örtlichen Bauvorschriften vom 15.04.2005<br />

Beigefügt ist die Begründung vom 31.03.2005<br />

§3<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig i.S. von § 75 LBO handelt, wer den aufgrund von<br />

§ 74 LBO ergangenen örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes<br />

zuwiderhandelt.<br />

§4<br />

In Kraft treten<br />

Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen<br />

Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).<br />

Ausgefertigt: <strong>Brigachtal</strong>, den 20.04.2005<br />

gez. Georg Lettner, Bürgermeister<br />

Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden<br />

Kartenausschnitt:<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan “Marbacher Straße / Betreutes<br />

Wohnen” tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10<br />

Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich des Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes im Rathaus, Zimmer 305 während<br />

der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann<br />

kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt<br />

Auskunft verlangen.<br />

Gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzungen:<br />

Unbeachtlich werden:<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften.<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes<br />

und des Flächenplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb von<br />

zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht<br />

worden sind.<br />

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des §§ 44 Abs. 3 Satz 1<br />

und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung<br />

etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher<br />

zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das

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