22.12.2012 Aufrufe

Bürgerblatt vom August 2009 - Neu!

Bürgerblatt vom August 2009 - Neu!

Bürgerblatt vom August 2009 - Neu!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 4 <strong>Bürgerblatt</strong> Gerolsbach 5. <strong>August</strong> <strong>2009</strong><br />

4. Bauantrag Linke Danny und Jenny, Gerolsbach, zum <strong>Neu</strong>bau<br />

eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 528/3 der Gemarkung<br />

Klenau und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes<br />

Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />

der Gemeinderat:<br />

Dem Bauantrag sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 9 „Junkenhofen III“ wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

5. Bauvoranfrage Huber Marlene u. Georg, Strobenried, zum <strong>Neu</strong>bau<br />

einer landw. Lagerhalle auf Fl.Nr.1053 der Gemarkung Strobenried<br />

Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />

der Gemeinderat:<br />

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />

6. Bauvoranfrage Strohhofer Silvia, zur Errichtung eines Einfamilienhauses<br />

mit Garage auf Fl.Nr. 303 der Gemarkung Klenau<br />

Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />

der Gemeinderat:<br />

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.<br />

Wasser- und Kanalanschluss sowie Verrohrung des Grabens sind<br />

auf eigene Kosten zu erstellen und in Absprache mit der Gemeinde<br />

zu errichten und abnehmen zu lassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 3<br />

7. Bauvoranfrage Seiler Sebastian, Singenbach, zur Errichtung eines<br />

Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 50 der Gemarkung<br />

Singenbach<br />

Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />

der Gemeinderat:<br />

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.<br />

Sämtliche Erschließungskosten sind <strong>vom</strong> Bauwerber zu tragen und<br />

diese Anlagen in Absprache mit der Gemeinde zu errichten und abnehmen<br />

zu lassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />

8. Bauvoranfrage Schiffelholz Johann, Gerolsbach, zum <strong>Neu</strong>bau<br />

eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 61 der Gemarkung Gerolsbach<br />

Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />

der Gemeinderat:<br />

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.<br />

Der zweite Kanal- und Wasseranschluss ist <strong>vom</strong> Bauwerber auf eigene<br />

Kosten zu erstellen und in Absprache mit der Gemeinde zu errichten<br />

und abnehmen zu lassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />

9. Erlass einer Ortsabrundungssatzung für Fl.Nr. 196 der Gemarkung<br />

Strobenried<br />

Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />

der Gemeinderat:<br />

Die Gemeinde Gerolsbach beabsichtigt den Erlass folgender Satzung:<br />

„Satzung der Gemeinde Gerolsbach über die Festlegung der Grenzen<br />

des und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried (Klarstellungs- und<br />

Ergänzungssatzung)<br />

Aufgrund von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Baugesetzbuchs<br />

(BauGB) erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

(1) Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried<br />

(§ 34 Abs. 1 BauGB) werden gemäß den im beigefügten<br />

Lageplan ersichtlichen Darstellungen festgelegt.<br />

(2) Das Grundstück Fl.Nr. 196/Teilfläche der Gemarkung Strobenried<br />

wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen.<br />

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten<br />

Lageplan.<br />

(3) Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Auf dem Grundstück ist max. 1 Wohnhaus mit 1 Wohnung zulässig.<br />

§ 3<br />

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.“<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach<br />

§ 34 BauGB einzuleiten und den betroffenen Bürgern und berührten<br />

Fachbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />

10. Angebot Nr. 300465022-1006349 der Fa. E.ON Bayern AG, <strong>vom</strong><br />

12.06.09, zum <strong>Neu</strong>bau von Straßenbeleuchtungskabel (Mitverlegung)<br />

im Ortsnetz Lichthausen zum Gesamtbetrag in Höhe<br />

von 879,43 €<br />

Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />

der Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat macht keinen Gebrauch <strong>vom</strong> Angebot.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 1<br />

11. Angebot Nr. 300465726-1006349 der Fa. E.ON Bayern AG, <strong>vom</strong><br />

17.06.09, zum <strong>Neu</strong>bau von Straßenbeleuchtungskabel (Mitverlegung)<br />

und Abbau von SB-Freileitung im Ortsnetz Alberzell<br />

zum Gesamtbetrag in Höhe von 895,43 €<br />

Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />

der Gemeinderat:<br />

Der Gemeinderat akzeptiert das Angebot vollinhaltlich.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 : 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!