Bürgerblatt vom August 2009 - Neu!
Bürgerblatt vom August 2009 - Neu!
Bürgerblatt vom August 2009 - Neu!
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 4 <strong>Bürgerblatt</strong> Gerolsbach 5. <strong>August</strong> <strong>2009</strong><br />
4. Bauantrag Linke Danny und Jenny, Gerolsbach, zum <strong>Neu</strong>bau<br />
eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 528/3 der Gemarkung<br />
Klenau und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes<br />
Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />
der Gemeinderat:<br />
Dem Bauantrag sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes Nr. 9 „Junkenhofen III“ wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />
5. Bauvoranfrage Huber Marlene u. Georg, Strobenried, zum <strong>Neu</strong>bau<br />
einer landw. Lagerhalle auf Fl.Nr.1053 der Gemarkung Strobenried<br />
Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />
der Gemeinderat:<br />
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 0<br />
6. Bauvoranfrage Strohhofer Silvia, zur Errichtung eines Einfamilienhauses<br />
mit Garage auf Fl.Nr. 303 der Gemarkung Klenau<br />
Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />
der Gemeinderat:<br />
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.<br />
Wasser- und Kanalanschluss sowie Verrohrung des Grabens sind<br />
auf eigene Kosten zu erstellen und in Absprache mit der Gemeinde<br />
zu errichten und abnehmen zu lassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 3<br />
7. Bauvoranfrage Seiler Sebastian, Singenbach, zur Errichtung eines<br />
Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 50 der Gemarkung<br />
Singenbach<br />
Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />
der Gemeinderat:<br />
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.<br />
Sämtliche Erschließungskosten sind <strong>vom</strong> Bauwerber zu tragen und<br />
diese Anlagen in Absprache mit der Gemeinde zu errichten und abnehmen<br />
zu lassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
8. Bauvoranfrage Schiffelholz Johann, Gerolsbach, zum <strong>Neu</strong>bau<br />
eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 61 der Gemarkung Gerolsbach<br />
Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />
der Gemeinderat:<br />
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.<br />
Der zweite Kanal- und Wasseranschluss ist <strong>vom</strong> Bauwerber auf eigene<br />
Kosten zu erstellen und in Absprache mit der Gemeinde zu errichten<br />
und abnehmen zu lassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
9. Erlass einer Ortsabrundungssatzung für Fl.Nr. 196 der Gemarkung<br />
Strobenried<br />
Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />
der Gemeinderat:<br />
Die Gemeinde Gerolsbach beabsichtigt den Erlass folgender Satzung:<br />
„Satzung der Gemeinde Gerolsbach über die Festlegung der Grenzen<br />
des und über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den<br />
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried (Klarstellungs- und<br />
Ergänzungssatzung)<br />
Aufgrund von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Baugesetzbuchs<br />
(BauGB) erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
(1) Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried<br />
(§ 34 Abs. 1 BauGB) werden gemäß den im beigefügten<br />
Lageplan ersichtlichen Darstellungen festgelegt.<br />
(2) Das Grundstück Fl.Nr. 196/Teilfläche der Gemarkung Strobenried<br />
wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen.<br />
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten<br />
Lageplan.<br />
(3) Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.<br />
§ 2<br />
Auf dem Grundstück ist max. 1 Wohnhaus mit 1 Wohnung zulässig.<br />
§ 3<br />
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.“<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach<br />
§ 34 BauGB einzuleiten und den betroffenen Bürgern und berührten<br />
Fachbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
10. Angebot Nr. 300465022-1006349 der Fa. E.ON Bayern AG, <strong>vom</strong><br />
12.06.09, zum <strong>Neu</strong>bau von Straßenbeleuchtungskabel (Mitverlegung)<br />
im Ortsnetz Lichthausen zum Gesamtbetrag in Höhe<br />
von 879,43 €<br />
Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />
der Gemeinderat:<br />
Der Gemeinderat macht keinen Gebrauch <strong>vom</strong> Angebot.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 1<br />
11. Angebot Nr. 300465726-1006349 der Fa. E.ON Bayern AG, <strong>vom</strong><br />
17.06.09, zum <strong>Neu</strong>bau von Straßenbeleuchtungskabel (Mitverlegung)<br />
und Abbau von SB-Freileitung im Ortsnetz Alberzell<br />
zum Gesamtbetrag in Höhe von 895,43 €<br />
Aufgrund Empfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses beschließt<br />
der Gemeinderat:<br />
Der Gemeinderat akzeptiert das Angebot vollinhaltlich.<br />
Abstimmungsergebnis: 15 : 1