Rundbrief 1.pdf - LSH Marquartstein
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Staatliches <strong>Marquartstein</strong>, 13. Sept. 2012<br />
Landschulheim<br />
<strong>Marquartstein</strong><br />
Eltern-<strong>Rundbrief</strong> Nr. 1 - 12/13<br />
zum neuen Schuljahr begrüße ich Sie ganz herzlich! Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, die<br />
Informationen in diesem Elternrundbrief zu lesen.<br />
Im Schuljahr 2012/13 besuchen knapp 700 Schülerinnen und Schüler das Landschulheim. Die<br />
Lehrerversorgung ist in einigen Fachbereichen etwas knapp, aber doch noch so ausreichend, dass<br />
der Pflichtunterricht nahezu unbeeinträchtigt stattfinden kann. Folgende Lehrkräfte kommen neu<br />
an unsere Schule:<br />
LAss Tobias Leineweber K, Sm, FK Schreinerei, Internat<br />
StRefin Dorina Duchon D, G<br />
StRefin Franziska Häringer M, Ph<br />
StRef Martin Hof B, C<br />
StRef Christian Körber E, G<br />
StRef Heiko Müller E, G<br />
StRef Roland Stadler B, C<br />
StRef Martin Spies D, G<br />
StRefin Victoria Weiß L, E<br />
StRefin Marina Aschl F, Sp<br />
StRefin Linda Bachhuber M, Sw<br />
StRefin Miriam Nebauer E, G<br />
StRin Kathrin Haag D, E<br />
LAss Katarina Schwarz B, E<br />
VL Susanne Landinger E, M<br />
Besonders groß ist die Zahl der Referendare, die unserer Schule für das neue Schuljahr zugewiesen<br />
wurden.<br />
Kurz nach Schuljahresbeginn werden auch heuer wieder in einzelnen Jahrgangsstufen bayernweit<br />
einheitlich in verschiedenen Fächern folgende Leistungstests abgehalten:<br />
Di., 25. Sept. Do., 27. Sept.<br />
Kl. 6 D<br />
Kl. 10 E<br />
Kl. 8 M<br />
Kl. 6 E1 bzw. L1<br />
Kl. 8 D<br />
Kl. 10 M
Hier eine Aufstellung über die Schulaufgabenzahl in den einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen:<br />
Deutsch<br />
Englisch<br />
Französisch<br />
Latein<br />
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. 10. Kl.<br />
3 +<br />
1 LTs<br />
NTG 4<br />
3 +<br />
LTb+LTs<br />
2 +<br />
1 M +<br />
LTb+LTs<br />
3 +<br />
1 LTs<br />
3 +<br />
LTb+LTs<br />
4 3<br />
4 3 3 3<br />
SG - 4 3 + M 4 3 3<br />
NTG - 4 3 + M 4 3 3<br />
SG - - - 4 3 + M 4<br />
NTG -<br />
SG 4<br />
4 4 4 3 3<br />
4 4 3 3 3<br />
Spanisch - - - - - 4<br />
Mathematik<br />
NTG 4 4 4 3 4 3<br />
SG 4 4 4 3 4 3<br />
Physik - - - 2 2 2<br />
Chemie NTG - - - 2 2 2<br />
NTG: Naturwissenschafltich-technologisches Gymnasium<br />
SG: Sprachliches Gymnasium<br />
LTs: schulinterner Leistungstest<br />
LTb: bayernweiter Leistungstest<br />
M: mündliche Leistungserhebung als Schulaufgabenersatz<br />
Ergänzungen, Besonderheiten, Anmerkungen:<br />
1. In Deutsch ersetzt in den Jgst. 5 und 7 ein LTs eine Schulaufgabe (Modus-21-Maßn. Nr. 19).<br />
2. In Deutsch ersetzt in den Jgst. 6 und 8 die Kombination aus LTs und LTb eine Schulaufgabe.<br />
3. In Englisch ersetzt in Jgst. 6 die Kombination aus LTs und LTb eine Schulaufgabe.<br />
4. In Informatik werden auch angekündigte Leistungserhebungen über den Lerninhalt mehrerer<br />
Unterrichtsstunden durchgeführt.<br />
5. In der Jgst. 9 wird die schriftliche Schulaufgabenform Dialektische Erörterung durch die<br />
Schulaufgabenform Mündliche Debatte ersetzt.<br />
Zur Mittagsverpflegung bei Nachmittagsunterricht werden im kommenden Schuljahr wieder<br />
folgende Möglichkeiten angeboten:<br />
a) Fa. Steffl aus Grassau wird jeweils von Mo. bis Do. kleine Mahlzeiten (belegte Semmeln,<br />
Obst, Salate) in der Pausenhalle verkaufen.<br />
b) Externe Schülerinnen und Schüler haben auch die Möglichkeit, an dem Wochentag mit<br />
Nachmittagsunterricht, an der Mittagsverpflegung im Internat teilzunehmen. Dies setzt
allerdings voraus, dass man sich für diese Essensteilnahme jeweils für ein halbes Jahr fest<br />
anmeldet. Die Kosten belaufen sich pro Halbjahr auf 55 € für jeweils eine Mahlzeit an einem<br />
bestimmten Wochentag. Wir bitten um Verständnis, dass eine Rückerstattung für den Ausfall<br />
einzelner Mahlzeiten (wegen Krankheit, Wandertag, Exkursion etc.) nicht möglich ist. Das<br />
Anmeldeformular für das erste Halbjahr finden Sie im Anhang. Sollte die Zahl der<br />
Interessenten für diese Essensteilnahme größer sein, als die Zahl der zur Verfügung stehenden<br />
Plätze, so haben Schüler niedrigerer Klassen den Vorrang.<br />
Das Mittagessen der Schulmensa wird – im Gegensatz zu früheren Jahren – nicht nur in der<br />
bisherigen Mittagspause, sondern auch in der 6. Stunde ausgegeben. Neu ist dabei auch die<br />
Essensausgabe per Tablettsystem.<br />
Unser Schultag ist ab diesem Schuljahr folgendermaßen strukturiert:<br />
1. Std. 8.00 h - 8.45 h<br />
2. Std. 8.45 h - 9.30 h<br />
1. Pause 9.30 h - 9.45 h<br />
3. Std. 9.45 h - 10.30 h<br />
4. Std. 10.30 h - 11.15 h<br />
2. Pause 11.15 h - 11.25 h<br />
5. Std. 11.25 h - 12.10 h<br />
6. Std. 12.10 h - 12.55 h<br />
7. Std. 12.55 h - 1340 h<br />
3. Pause 13.40 h - 13.45 h<br />
8. Std. 13.45 h - 14.30 h<br />
9. Std. 14.30 h - 15.15 h<br />
10. Std. 15.15 h - 16.00 h<br />
11. Std. 16.00 h - 16.45 h<br />
Besondere Einrichtungen und Angebote der Schule<br />
Tagesheim: Auch in diesem Schuljahr bieten wir wieder die Möglichkeit der<br />
Tagesheimunterbringung an. Wenn Sie Interesse haben oder Fragen zum Tagesheim offen sind,<br />
wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule (08641/6240) oder an den Leiter des<br />
Tagesheims. Wenn Sie berufstätig sind oder aus einem anderen Grund keine Möglichkeit haben,<br />
sich um die Hausaufgaben Ihrer Kinder zu kümmern, kann Ihnen das Tagesheim sicher eine<br />
Hilfe sein.<br />
Partnerschule des Wintersports - Skimodell <strong>Marquartstein</strong>: Wie in den vergangenen Jahren<br />
wird das Modell zur Förderung von aktiven Sportlerinnen und Sportlern im alpinen und<br />
nordischen Schilauf weitergeführt. Vom Skiverband Chiemgau werden der Schule diejenigen<br />
Schülerinnen und Schüler gemeldet, die in das Modell aufgenommen werden. Wenn Sie an<br />
dieser Förderung interessiert sind, setzen Sie sich mit dem örtlichen Sportverein oder der Schule<br />
in Verbindung. Der Betreuer der Skimodell-Einrichtung ist Herr OStR Ramoser. Wegen einer<br />
eventuellen Fahrtkostenerstattung benötigt das Landratsamt Traunstein sehr bald die Meldungen.<br />
Werkunterricht am Landschulheim <strong>Marquartstein</strong>: Seit der Gründung der Schule findet am<br />
Landschulheim <strong>Marquartstein</strong> umfangreicher Werkunterricht statt. In den 5. Klassen sind pro<br />
Woche zwei Stunden Werkunterricht (Schreinern, Gärtnern, Töpfern, Elektronik) im<br />
Stundenplan integriert. Diese Stunden zählen als zwei der bis zur 10. Jahrgangsstufe von jedem<br />
Gymnasiasten zu absolvierenden Wahlpflicht-Intensivierungsstunden.
Handwerk am Gymnasium - Schreinerlehre: Am Ende des letzen Schuljahres hat Johannes<br />
Grosch erfolgreich die Schreiner-Gesellenprüfung abgelegt. An dieser Stelle noch einmal ein<br />
herzlicher Glückwunsch von uns allen!<br />
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der diesjährigen 7. Klassen werde ich bei den<br />
entsprechenden Klassenelternabenden über dieses Projekt und eine mögliche Teilnahme im<br />
kommenden Schuljahr informieren.<br />
Ferienplanung: In diesem Schuljahr gilt für das Landschulheim die offizielle Ferienregelung für<br />
Bayern:<br />
Erinnerung an einige Bestimmungen:<br />
Allerheiligenferien 27.10.12 - 04.11.12<br />
Weihnachtsferien 22.12.12 - 06.01.13<br />
Faschingsferien 09.02.13 - 17.02.13<br />
Osterferien 23.03.13 - 07.04.13<br />
Pfingstferien 18.05.13 - 02.06.13<br />
Sommerferien 31.07.13 - 11.09.13<br />
Mobilfunktelefone in der Schule: Für Schüler ist das Benutzen (d.h. auch das Einschalten) von<br />
Handys an der Schule verboten. Wer sein Handy benutzen will, muss vorher einen Lehrer um<br />
Erlaubnis fragen. Ein Handy kann ansonsten - wie alle unterrichtsfremden Gegenstände -<br />
eingezogen werden.<br />
Entschuldigungspraxis bei Krankheit: Wenn Ihr Kind krank wird und somit am Unterricht<br />
oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung nicht teilnehmen kann, verständigen<br />
Sie bitte unbedingt bis 8.00 h die Schule. Ein Anruf, auch auf den Anrufbeantworter genügt<br />
zunächst am Tag der ersten Abwesenheit, eine schriftliche Entschuldigung ist aber dann<br />
innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bitte versäumen Sie den Anruf am ersten Tag auf<br />
keinen Fall! Andernfalls müssen wir bei Ihnen zurückrufen und für den Fall, dass niemand<br />
erreichbar ist, die Polizei verständigen.<br />
Um eine Rückrufmöglichkeit zu haben, bitten wir auch in diesem Jahr wieder um die Angabe<br />
von Rufnummern, die Sie bitte in das beiliegende Formular eintragen (siehe Anlage).<br />
Dauert die Erkrankung mehr als drei Tage, müssen Sie der Schule an dem Tag, an dem Ihr Kind<br />
den Unterricht wieder besucht, eine "Mitteilung über die Dauer der Krankheit" vorlegen. Wenn<br />
die Krankheit mehr als zehn Tage dauert, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Ein<br />
ärztliches Attest muss auch vorgelegt werden, wenn ein Schüler an einer Ersatzprüfung (Ersatz<br />
für versäumte Leistungsnachweise) oder an einer Abschlussprüfung nicht teilnimmt.
Entschuldigungspraxis (Merkzettel für Ihr schwarzes Brett!)<br />
1. Krankheitstag � Anruf vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat der Schule<br />
tel: 08641 - 6240<br />
fax: 08641 - 62436<br />
durch einen Erziehungsberechtigten,<br />
durch den Erzieher (bei Internen, auch volljährigen!) oder<br />
durch den Schüler selbst (bei Volljährigen)<br />
innerhalb von zwei Tagen � schriftliche Krankmeldung an die Schule<br />
durch einen Erziehungsberechtigten,<br />
bei Internen durch die Heimleitung<br />
(weißes Formular vom Klassensprecher oder von der <strong>LSH</strong>-<br />
Homepage: www.<strong>LSH</strong>-<strong>Marquartstein</strong>.de<br />
oder formloser Brief oder Fax an 08641-62436)<br />
Krankheit länger als 3 Tage � Beim Wiederkommen Bestätigung über die Krankheitsdauer<br />
mitbringen<br />
(gelbes Formular vom Klassensprecher oder von der <strong>LSH</strong>-<br />
Homepage: www.<strong>LSH</strong>-<strong>Marquartstein</strong>.de<br />
oder formloser Brief oder Fax an 08641-62436)<br />
Beurlaubung vom Unterricht: Die Beurlaubung von Schülern (ausschließlich durch das<br />
Direktorat!) wird nur in dringenden Ausnahmefällen ausgesprochen. Wenn die geplante<br />
Abwesenheit vom Unterricht pädagogisch und unterrichtsorganisatorisch nicht vertretbar ist oder<br />
das, was Ziel der Beurlaubung ist, ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erledigt werden kann,<br />
ist Beurlaubung nicht möglich.<br />
Zu besagten Ausnahmefällen gehören<br />
• wichtige persönliche Gründe (Heirat naher Verwandter, Todesfall, Wohnungswechsel,<br />
religiöse Feiern, ärztlich angeratener Erholungsaufenthalt), aber nicht Reise- oder<br />
Urlaubstermine,<br />
• außerschulische Sportveranstaltungen (Vorbereitung auf und Teilnahme an Olympischen<br />
Spielen, Welt- und Europameisterschaften, internationalen Länderwettkämpfen,<br />
Endkämpfen um deutsche und bayerische Meisterschaften), sofern die Schüler von einem<br />
Verein als Teilnehmer benannt wurden,<br />
• Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben, sofern diese vom<br />
Kultusministerium genehmigt sind,<br />
• Besinnungstage und ähnliche religiöse Veranstaltungen,<br />
• Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit.<br />
Alles andere, wie private Studien- oder Besichtigungsfahrten, Besuch von Sprachschulen,<br />
Jugendbegegnungen, politische Veranstaltungen, Fachtagungen, zählt nicht dazu. Für die<br />
Beurlaubung muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Schule gestellt werden.<br />
Auch eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern (z.B. in Sport) über ein ganzes<br />
Schuljahr hinweg kann nur der Schulleiter aussprechen. Durch ein schulärztliches Attest muss<br />
nachgewiesen werden, dass der Schüler wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht am Unterricht<br />
teilnehmen kann. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, anderen Unterricht zu<br />
besuchen.
Schülerunfallversicherung: Für alle Schüler besteht bei Unfällen im Schulbereich, auf dem<br />
Wege von und zur Schule und bei schulischen Veranstaltungen Unfallversicherungsschutz.<br />
Träger ist der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband.<br />
Bitte beachten Sie bei einem Schülerunfall Folgendes:<br />
• Dem behandelnden Arzt bzw. dem aufnehmenden Krankenhaus ist mitzuteilen, dass es<br />
sich um einen Schülerunfall handelt.<br />
• Die Schule (nicht der Versicherungsverband) ist möglichst umgehend zu informieren.<br />
• Sachschäden (z.B. Kleiderschäden) sind nicht versichert.<br />
Bei Fragen zur Schülerunfallversicherung wenden Sie sich bitte an Herrn StR Daniel Buckel.<br />
Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Zur Illustration des Jahresberichts, für<br />
Presseberichte der Schule und die Darstellung schulischer Ereignisse auf der Schulhomepage<br />
werden häufig Klassenfotos und Fotos einzelner Schüler oder Schülergruppen aufgenommen. Im<br />
Jahresbericht werden nach Rücksprache mit dem Elternbeirat neben Fotos von Klassen und<br />
schulischen Aktivitäten auch Namenslisten (Vorname, Nachname und Wohnort jedes Schülers)<br />
abgedruckt. Fotos, Daten und Namen dürfen aber nur von Schülern veröffentlicht werden, wenn<br />
der jeweilige Schüler und seine Eltern mit der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden sind.<br />
Liegt uns dieses Einverständnis nicht schriftlich vor, wird – wie bereits im letzten Jahresbericht<br />
praktiziert – der entsprechende Schülername durch Leerzeichen ersetzt und der Schüler auf Fotos<br />
(Klassenfotos, Schulunternehmungen etc.) unkenntlich gemacht.<br />
Berichten Journalisten über schulische Aktivitäten (Konzerte, Ausstellungen, SMV-Arbeit usw.),<br />
so lässt es sich nicht vermeiden, dass dabei auch Fotos gemacht werden. Die Veröffentlichung<br />
derartiger Fotos unterliegt den üblichen allgemeinen Bestimmungen des Presserechts.<br />
Wünschen Sie für Ihr Kind eine Änderung des derzeitigen Genehmigungszustands, bitte ich Sie<br />
mit mir Kontakt aufzunehmen.<br />
Und nun wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern ein gutes, erfolgreiches Schuljahr!<br />
PS: Diesen <strong>Rundbrief</strong> und auch alle weiteren, die Sie im Laufe des Schuljahres erhalten, finden Sie jeweils auch im<br />
Internet unter der Adresse: www.<strong>LSH</strong>-marquartstein.de<br />
Den <strong>Rundbrief</strong> Nr. 2 und alle weiteren <strong>Rundbrief</strong>e des laufenden Schuljahres erhalten Sie als E-Mail an diejenige<br />
E-Mail-Adresse, die Sie uns dafür angegeben haben.<br />
Haben Sie uns keine E-Mail-Adresse angegeben, erhalten Sie die <strong>Rundbrief</strong>e in unserem Sekretariat weiterhin in<br />
Papierform. Wollen Sie aber auf E-Mail-Versand umstellen, dann wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Staatliches Landschulheim Schuljahr 12/13<br />
<strong>Marquartstein</strong><br />
Anhang zum 1. <strong>Rundbrief</strong><br />
Anhang 1<br />
Da die Schule verpflichtet ist, bei den Erziehungsberechtigten anzurufen, wenn minderjährige<br />
Kinder ohne Entschuldigung der Schule fernbleiben, bitten wir in untenstehende Liste die<br />
Telefonnummer/n (Privatnummer, Telefonnummer am Arbeitsplatz, Handy-Nummer,<br />
Telefonnummern von Verwandten oder Bekannten etc.) einzutragen, unter der/denen Sie im<br />
Laufe des Vormittags erreichbar sind.<br />
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie gleichzeitig den Erhalt des 1. <strong>Rundbrief</strong>s.<br />
................................................................................................................................................<br />
Name des Schülers / der Schülerin Klasse<br />
Telefonnummer Ansprechpartner<br />
................................................................................................................................................<br />
Ort Datum Erziehungsberechtigte/-r
Anhang 2<br />
Staatliches Landschulheim<br />
<strong>Marquartstein</strong><br />
Anmeldung zum ½ - Jahres-Essensabonnement<br />
Schuljahr 2012/13<br />
Hiermit melde ich meine Kind .........................................................................., Klasse .................<br />
für das 1. Halbjahr des Schuljahres 12/13 zur regelmäßigen Teilnahme am<br />
Internatsmittagessen für folgenden Wochentag an:<br />
Mir ist bekannt,<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
• dass die Kosten in Höhe von 55 € pro gewähltem Wochentag im Voraus bar bezahlt werden<br />
müssen,<br />
• dass eine Rückerstattung auch eines Teils dieses Betrags bei Nichtteilnahme an einzelnen<br />
Mahlzeiten (auch bei Gründen wie Erkrankung, Exkursion, Wandertag, Skilager etc.) nicht<br />
möglich ist,<br />
• dass der Essensausweis nicht übertragbar ist,<br />
• dass bei Verlust der Karte kein Anspruch auf Ersatz besteht,<br />
• dass der Essensausweis bei Missbrauch eingezogen werden kann.<br />
....................................................<br />
Ort<br />
, den ..............................<br />
Datum<br />
.....................................................<br />
Erziehungsberechtigte/-r<br />
Geben Sie bitte gegebenenfalls Ihrem Kind diesen Antrag ausgefüllt .<br />
zusammen mit dem genannten Betrag in bar wieder mit.<br />
Der Klassleiter sammelt die Anträge und das Geld ein.<br />
Die Essensteilnahme ist mit dieser Karte möglich ab Mo., 17. September.