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Rundbrief 1.pdf - LSH Marquartstein

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Handwerk am Gymnasium - Schreinerlehre: Am Ende des letzen Schuljahres hat Johannes<br />

Grosch erfolgreich die Schreiner-Gesellenprüfung abgelegt. An dieser Stelle noch einmal ein<br />

herzlicher Glückwunsch von uns allen!<br />

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der diesjährigen 7. Klassen werde ich bei den<br />

entsprechenden Klassenelternabenden über dieses Projekt und eine mögliche Teilnahme im<br />

kommenden Schuljahr informieren.<br />

Ferienplanung: In diesem Schuljahr gilt für das Landschulheim die offizielle Ferienregelung für<br />

Bayern:<br />

Erinnerung an einige Bestimmungen:<br />

Allerheiligenferien 27.10.12 - 04.11.12<br />

Weihnachtsferien 22.12.12 - 06.01.13<br />

Faschingsferien 09.02.13 - 17.02.13<br />

Osterferien 23.03.13 - 07.04.13<br />

Pfingstferien 18.05.13 - 02.06.13<br />

Sommerferien 31.07.13 - 11.09.13<br />

Mobilfunktelefone in der Schule: Für Schüler ist das Benutzen (d.h. auch das Einschalten) von<br />

Handys an der Schule verboten. Wer sein Handy benutzen will, muss vorher einen Lehrer um<br />

Erlaubnis fragen. Ein Handy kann ansonsten - wie alle unterrichtsfremden Gegenstände -<br />

eingezogen werden.<br />

Entschuldigungspraxis bei Krankheit: Wenn Ihr Kind krank wird und somit am Unterricht<br />

oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung nicht teilnehmen kann, verständigen<br />

Sie bitte unbedingt bis 8.00 h die Schule. Ein Anruf, auch auf den Anrufbeantworter genügt<br />

zunächst am Tag der ersten Abwesenheit, eine schriftliche Entschuldigung ist aber dann<br />

innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bitte versäumen Sie den Anruf am ersten Tag auf<br />

keinen Fall! Andernfalls müssen wir bei Ihnen zurückrufen und für den Fall, dass niemand<br />

erreichbar ist, die Polizei verständigen.<br />

Um eine Rückrufmöglichkeit zu haben, bitten wir auch in diesem Jahr wieder um die Angabe<br />

von Rufnummern, die Sie bitte in das beiliegende Formular eintragen (siehe Anlage).<br />

Dauert die Erkrankung mehr als drei Tage, müssen Sie der Schule an dem Tag, an dem Ihr Kind<br />

den Unterricht wieder besucht, eine "Mitteilung über die Dauer der Krankheit" vorlegen. Wenn<br />

die Krankheit mehr als zehn Tage dauert, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Ein<br />

ärztliches Attest muss auch vorgelegt werden, wenn ein Schüler an einer Ersatzprüfung (Ersatz<br />

für versäumte Leistungsnachweise) oder an einer Abschlussprüfung nicht teilnimmt.

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