Rundbrief 1.pdf - LSH Marquartstein
Rundbrief 1.pdf - LSH Marquartstein
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Entschuldigungspraxis (Merkzettel für Ihr schwarzes Brett!)<br />
1. Krankheitstag � Anruf vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat der Schule<br />
tel: 08641 - 6240<br />
fax: 08641 - 62436<br />
durch einen Erziehungsberechtigten,<br />
durch den Erzieher (bei Internen, auch volljährigen!) oder<br />
durch den Schüler selbst (bei Volljährigen)<br />
innerhalb von zwei Tagen � schriftliche Krankmeldung an die Schule<br />
durch einen Erziehungsberechtigten,<br />
bei Internen durch die Heimleitung<br />
(weißes Formular vom Klassensprecher oder von der <strong>LSH</strong>-<br />
Homepage: www.<strong>LSH</strong>-<strong>Marquartstein</strong>.de<br />
oder formloser Brief oder Fax an 08641-62436)<br />
Krankheit länger als 3 Tage � Beim Wiederkommen Bestätigung über die Krankheitsdauer<br />
mitbringen<br />
(gelbes Formular vom Klassensprecher oder von der <strong>LSH</strong>-<br />
Homepage: www.<strong>LSH</strong>-<strong>Marquartstein</strong>.de<br />
oder formloser Brief oder Fax an 08641-62436)<br />
Beurlaubung vom Unterricht: Die Beurlaubung von Schülern (ausschließlich durch das<br />
Direktorat!) wird nur in dringenden Ausnahmefällen ausgesprochen. Wenn die geplante<br />
Abwesenheit vom Unterricht pädagogisch und unterrichtsorganisatorisch nicht vertretbar ist oder<br />
das, was Ziel der Beurlaubung ist, ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erledigt werden kann,<br />
ist Beurlaubung nicht möglich.<br />
Zu besagten Ausnahmefällen gehören<br />
• wichtige persönliche Gründe (Heirat naher Verwandter, Todesfall, Wohnungswechsel,<br />
religiöse Feiern, ärztlich angeratener Erholungsaufenthalt), aber nicht Reise- oder<br />
Urlaubstermine,<br />
• außerschulische Sportveranstaltungen (Vorbereitung auf und Teilnahme an Olympischen<br />
Spielen, Welt- und Europameisterschaften, internationalen Länderwettkämpfen,<br />
Endkämpfen um deutsche und bayerische Meisterschaften), sofern die Schüler von einem<br />
Verein als Teilnehmer benannt wurden,<br />
• Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben, sofern diese vom<br />
Kultusministerium genehmigt sind,<br />
• Besinnungstage und ähnliche religiöse Veranstaltungen,<br />
• Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit.<br />
Alles andere, wie private Studien- oder Besichtigungsfahrten, Besuch von Sprachschulen,<br />
Jugendbegegnungen, politische Veranstaltungen, Fachtagungen, zählt nicht dazu. Für die<br />
Beurlaubung muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Schule gestellt werden.<br />
Auch eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern (z.B. in Sport) über ein ganzes<br />
Schuljahr hinweg kann nur der Schulleiter aussprechen. Durch ein schulärztliches Attest muss<br />
nachgewiesen werden, dass der Schüler wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht am Unterricht<br />
teilnehmen kann. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, anderen Unterricht zu<br />
besuchen.