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Rundbrief 1.pdf - LSH Marquartstein

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Entschuldigungspraxis (Merkzettel für Ihr schwarzes Brett!)<br />

1. Krankheitstag � Anruf vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat der Schule<br />

tel: 08641 - 6240<br />

fax: 08641 - 62436<br />

durch einen Erziehungsberechtigten,<br />

durch den Erzieher (bei Internen, auch volljährigen!) oder<br />

durch den Schüler selbst (bei Volljährigen)<br />

innerhalb von zwei Tagen � schriftliche Krankmeldung an die Schule<br />

durch einen Erziehungsberechtigten,<br />

bei Internen durch die Heimleitung<br />

(weißes Formular vom Klassensprecher oder von der <strong>LSH</strong>-<br />

Homepage: www.<strong>LSH</strong>-<strong>Marquartstein</strong>.de<br />

oder formloser Brief oder Fax an 08641-62436)<br />

Krankheit länger als 3 Tage � Beim Wiederkommen Bestätigung über die Krankheitsdauer<br />

mitbringen<br />

(gelbes Formular vom Klassensprecher oder von der <strong>LSH</strong>-<br />

Homepage: www.<strong>LSH</strong>-<strong>Marquartstein</strong>.de<br />

oder formloser Brief oder Fax an 08641-62436)<br />

Beurlaubung vom Unterricht: Die Beurlaubung von Schülern (ausschließlich durch das<br />

Direktorat!) wird nur in dringenden Ausnahmefällen ausgesprochen. Wenn die geplante<br />

Abwesenheit vom Unterricht pädagogisch und unterrichtsorganisatorisch nicht vertretbar ist oder<br />

das, was Ziel der Beurlaubung ist, ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erledigt werden kann,<br />

ist Beurlaubung nicht möglich.<br />

Zu besagten Ausnahmefällen gehören<br />

• wichtige persönliche Gründe (Heirat naher Verwandter, Todesfall, Wohnungswechsel,<br />

religiöse Feiern, ärztlich angeratener Erholungsaufenthalt), aber nicht Reise- oder<br />

Urlaubstermine,<br />

• außerschulische Sportveranstaltungen (Vorbereitung auf und Teilnahme an Olympischen<br />

Spielen, Welt- und Europameisterschaften, internationalen Länderwettkämpfen,<br />

Endkämpfen um deutsche und bayerische Meisterschaften), sofern die Schüler von einem<br />

Verein als Teilnehmer benannt wurden,<br />

• Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben, sofern diese vom<br />

Kultusministerium genehmigt sind,<br />

• Besinnungstage und ähnliche religiöse Veranstaltungen,<br />

• Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit.<br />

Alles andere, wie private Studien- oder Besichtigungsfahrten, Besuch von Sprachschulen,<br />

Jugendbegegnungen, politische Veranstaltungen, Fachtagungen, zählt nicht dazu. Für die<br />

Beurlaubung muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Schule gestellt werden.<br />

Auch eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern (z.B. in Sport) über ein ganzes<br />

Schuljahr hinweg kann nur der Schulleiter aussprechen. Durch ein schulärztliches Attest muss<br />

nachgewiesen werden, dass der Schüler wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht am Unterricht<br />

teilnehmen kann. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, anderen Unterricht zu<br />

besuchen.

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