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Mustervordrucke Disziplinarrecht

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<strong>Mustervordrucke</strong><br />

1.6 Ermittlungergebnis (Aufbau)<br />

Kopfbogen des Ermittlungsführers<br />

Ort, Datum<br />

Ergebnis der Ermittlungen<br />

in dem Disziplinarverfahren<br />

gegen PHK Heinz Mustermann<br />

1. Gang und Förmlichkeit der Ermittlungen 11<br />

1.1 Anordnung der Ermittlungen<br />

1.2 Vorwurf/Vorwürfe in Kernsätzen<br />

1.3 Bestellung als Ermittlungsführer<br />

1.4 Verpflichtung der Schriftführerin<br />

1.5 Bevollmächtigter, Beistand<br />

1.6 Anhörung des Beamten<br />

1.7 Anhörungen von Zeugen<br />

1.8 Inaugenscheinnahmen<br />

1.9 Auswertung anderer Vorgänge (Strafakten usw.)<br />

1.10 Gründe, warum sich die Ermittlungen verzögert haben<br />

2. Persönliche und dienstliche Verhältnisse<br />

2.1 Amtbezeichnung, Vorname, Name, Anschrift<br />

2.2 Geburtstag, Geburtsort<br />

2.3 Familienstand<br />

2.4 Zahl und Alter der Kinder (im Haushalt oder außerhalb)<br />

2.5 Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes/Schwerbehindertenstatus<br />

2.6 Besondere finanzielle Belastungen<br />

2.7 Dienstlicher Werdegang<br />

2.8 Beamtenrechtlicher Status<br />

2.9 Dienstliche Verwendung zum Zeitpunkt der Dienstpflichtverletzungen<br />

2.10 Führung und Leistung<br />

2.11 Vorstrafen<br />

2.12 Noch nicht getilgte Disziplinarmaßnahmen<br />

3. Disziplinarer Vorwurf (Sachverhalt)<br />

3.1 Schilderung des Sachverhalts/Dienstpflichtverletzungen nach historischen Geschehensablauf (ggf. Absehen von Ermittlungen)<br />

– Beweismittel (Zeugen, Akten, Urteile usw.)<br />

– Einlassung des Beamten („Abgleich“ mit Beweismitteln)<br />

– Bewertung, Ergebnis mit verletzter Bestimmung<br />

Jede Dienstpflichtverletzung gesondert darlegen/subsumieren<br />

3.2 Prüfung des schuldhaften Verhaltens i. S. d. § 47 BeamtStG<br />

3.3 Bei außerdienstlichen Pflichtverletzungen, besondere Geeignetheit zur Vertrauensschädigung<br />

4. Zusammenfassung und Ergebnis 12<br />

Unterschrift des Ermittlungsführers<br />

11 Am Rande der entsprechenden Textstelle im Ermittlungsbericht sollte jeweils am Rand die Seitenzahl des durchnummerierten Ermittlungsvorganges gesetzt werden (Beispiel: „Bl. 17<br />

d. A.“).<br />

12 Die Zusammenfassung des Ergebnisses der Ermittlungen soll auch ohne intensives Studium der Akte ein klares Bild über den betroffenen Beamten, die Pflichtverletzungen und ihre<br />

Begleitumstände ergeben. Ausführungen zum Disziplinarmaß sollten aber unterbleiben, vgl. auch Lenders, <strong>Disziplinarrecht</strong> im öffentlichen Dienst – Leitfaden für die Praxis mit Beispielen<br />

und Mustern, Regensburg 2019, S. 129 ff.<br />

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