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Anzeiger 44-2020

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Anzeiger Oberhasli

Nr. 44 Freitag, 30. Oktober 2020

Notfalldienste

Ärztlicher Notfalldienst

Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes

im Gebiet Meiringen/Hasliberg.

0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die

Notfall nummer 144 bleibt unverändert.

Beratungstelefon

für Angehörige von psychisch kranken

Menschen 079 309 65 55 Kostenloses

Angebot der Psychiatrischen

Dienste der Spitäler fmi AG

Apotheken-Notfalldienst

Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17

Auto-Pannen- und Un fall dienst

Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716

Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft

(AUL) Telefon 079 200 00 44

Montag - Samstag von 8h – 20h

info@aul-be.ch

Bestattungsdienst

Roland und Beatrice Santschi

Tel. 033 971 68 75 / 079 603 75 53

Christina Santschi

Tel. 033 971 32 50 / 079 310 35 94

Impressum

Verlag, Druck und Expedition:

Verlag Anzeiger Oberhasli, PAULI AG,

Druck & Verlag, Kirchgasse 1, Postfach 592,

3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71

Publikationen / Inserate:

Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Bestätigung

erhalten haben (für nicht erschienene Publikationen

oder Inserate können wir keine Haftung

übernehmen).

Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,

(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in alle

Haushaltungen (mit Steuersitz im Oberhasli)

zugestellt.

Auflage: 4'220 Exemplare

Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche

Inserate: spätestens Dienstag,11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Farbige Inserate bis Montag, 11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Titelseite (150 x 150 mm) frühzeitig reservieren

Seitengrösse: 6spaltig (B: 150 x H: 220 mm)

Inseratepreis lokal: einspaltige Millimeterzeile

70 Rappen (Inserenten mit Steuersitz im Oberhasli)

Inseratepreis national: einspaltige Millimeterzeile

80 Rappen (übrige Schweiz)

Inseratepreise für Anschlagbrett: Zuschlag 20 %

Gut zum Druck: CHF 20.– (3 Tage vorher)

Alle Preise exkl. MwSt. (www.anzeigeroberhasli.ch)

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Inkraftsetzung Änderungen

Kurtaxenverordnung

Am 03. Juni 2020 hat der Gemeinderat

die Änderungen der Kurtaxenverordnung

(Ansätze und redaktionelle

Anpassungen) beschlossen.

Die Änderungen treten, vorbehältlich

allfälliger dagegen erhobener Beschwerden

auf den 01. Juni 2021 in

Kraft. Die Kurtaxenverordnung kann

auf der Gemeindeverwaltung eingesehen

oder bezogen werden.

Die Genehmigung wird hiermit unter

Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung

vom 16.12.1998 öffentlich

bekanntgegeben.

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss

kann innert 30 Tagen ab Publikation

Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss

1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Guttannen, 19. Oktober 2020

Gemeinderat Guttannen

Schwellenkorporation Guttannen

Ordentliche Mitgliederversammlung

der Schwellenkorporation

Guttannen

Mittwoch, 25. November 2020,

19.30 Uhr im Saal vom Hotel Bären

Traktanden

1. Rechnung 2019

2. Budget 2021

3. Orientierungen

4. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse

sind schriftlich und begründet

innert 30 Tagen nach der

Versammlung beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen

(Art. 63ff VRPG). Die Verletzung

von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften

ist sofort zu beanstanden

(Art. 49a GG, Rügepflicht).

Wer rechtzeitige Rügenpflichtwidrig

unterlassen hat, kann gegen Wahlen

und Beschlüsse nachträglich nicht

mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll dieser Versammlung

liegt vom 30. November bis 30. Dezember

2020 auf der Gemeindeverwaltung

öffentlich auf und kann während

den Schalteröffnungszeiten eingesehen

werden. Während der

Auflagefrist kann gegen das Protokoll

schriftlich und begründet beim Vorstand

der Schwellenkorporation Guttannen

Einsprache erhoben werden

(Art. 66 OgR, Gemeinde Guttannen).

Guttannen, 19. Oktober 2020

Der Vorstand der

Schwellenkorporation

Einwohnergemeinde Guttannen

Ordentliche Versammlung

der Einwohnergemeinde Guttannen,

Samstag, 05. Dezember

2020, 13.00 Uhr, im Hotel Bären,

Guttannen

Traktanden

1. Wahlen;

Ein Mitglied des Gemeinderates;

Neuwahl

2. Organisation;

Kurtaxenreglement; Änderungen

per 01. Juni 2021; Genehmigung

3. Organisation;

Organisationsreglement; Änderungen

Anhang I per 01. Januar

2020; Genehmigung

4. Budget 2021

a) Budget und Anlagen für das

Jahr 2021; Genehmigung

b) Finanzplan 2021 – 2025;

Kenntnisnahme

5. Verschiedenes

Die Gemeindeversammlung wird

unter strikter Einhaltung der Corona-

Schutzmassnahmen durchgeführt.

Das Schutzkonzept wird in der Botschaft

kommuniziert. Gemäss Verordnung

des Regierungsrates gilt die

Maskenpflicht. Weitere zu diesem

Zeitpunkt vom Bund- oder Regierungsrat

verordnete Massnahmen

werden vorbehalten.

Die Unterlagen zu den Traktanden 2

– 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung

öffentlich auf und können auf

der Gemeindeschreiberei während

den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse

sind schriftlich und begründet

innert 30 Tagen nach der

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