Anzeiger 44-2020
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Anzeiger Oberhasli
Nr. 44 Freitag, 30. Oktober 2020
Notfalldienste
Ärztlicher Notfalldienst
Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes
im Gebiet Meiringen/Hasliberg.
0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die
Notfall nummer 144 bleibt unverändert.
Beratungstelefon
für Angehörige von psychisch kranken
Menschen 079 309 65 55 Kostenloses
Angebot der Psychiatrischen
Dienste der Spitäler fmi AG
Apotheken-Notfalldienst
Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17
Auto-Pannen- und Un fall dienst
Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716
Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft
(AUL) Telefon 079 200 00 44
Montag - Samstag von 8h – 20h
info@aul-be.ch
Bestattungsdienst
Roland und Beatrice Santschi
Tel. 033 971 68 75 / 079 603 75 53
Christina Santschi
Tel. 033 971 32 50 / 079 310 35 94
Impressum
Verlag, Druck und Expedition:
Verlag Anzeiger Oberhasli, PAULI AG,
Druck & Verlag, Kirchgasse 1, Postfach 592,
3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71
Publikationen / Inserate:
Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Bestätigung
erhalten haben (für nicht erschienene Publikationen
oder Inserate können wir keine Haftung
übernehmen).
Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,
(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in alle
Haushaltungen (mit Steuersitz im Oberhasli)
zugestellt.
Auflage: 4'220 Exemplare
Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche
Inserate: spätestens Dienstag,11.00 Uhr
(Ausnahmen vor Feiertagen)
Farbige Inserate bis Montag, 11.00 Uhr
(Ausnahmen vor Feiertagen)
Titelseite (150 x 150 mm) frühzeitig reservieren
Seitengrösse: 6spaltig (B: 150 x H: 220 mm)
Inseratepreis lokal: einspaltige Millimeterzeile
70 Rappen (Inserenten mit Steuersitz im Oberhasli)
Inseratepreis national: einspaltige Millimeterzeile
80 Rappen (übrige Schweiz)
Inseratepreise für Anschlagbrett: Zuschlag 20 %
Gut zum Druck: CHF 20.– (3 Tage vorher)
Alle Preise exkl. MwSt. (www.anzeigeroberhasli.ch)
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Inkraftsetzung Änderungen
Kurtaxenverordnung
Am 03. Juni 2020 hat der Gemeinderat
die Änderungen der Kurtaxenverordnung
(Ansätze und redaktionelle
Anpassungen) beschlossen.
Die Änderungen treten, vorbehältlich
allfälliger dagegen erhobener Beschwerden
auf den 01. Juni 2021 in
Kraft. Die Kurtaxenverordnung kann
auf der Gemeindeverwaltung eingesehen
oder bezogen werden.
Die Genehmigung wird hiermit unter
Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung
vom 16.12.1998 öffentlich
bekanntgegeben.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss
kann innert 30 Tagen ab Publikation
Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss
1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Guttannen, 19. Oktober 2020
Gemeinderat Guttannen
Schwellenkorporation Guttannen
Ordentliche Mitgliederversammlung
der Schwellenkorporation
Guttannen
Mittwoch, 25. November 2020,
19.30 Uhr im Saal vom Hotel Bären
Traktanden
1. Rechnung 2019
2. Budget 2021
3. Orientierungen
4. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse
sind schriftlich und begründet
innert 30 Tagen nach der
Versammlung beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen
(Art. 63ff VRPG). Die Verletzung
von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden
(Art. 49a GG, Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügenpflichtwidrig
unterlassen hat, kann gegen Wahlen
und Beschlüsse nachträglich nicht
mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung
liegt vom 30. November bis 30. Dezember
2020 auf der Gemeindeverwaltung
öffentlich auf und kann während
den Schalteröffnungszeiten eingesehen
werden. Während der
Auflagefrist kann gegen das Protokoll
schriftlich und begründet beim Vorstand
der Schwellenkorporation Guttannen
Einsprache erhoben werden
(Art. 66 OgR, Gemeinde Guttannen).
Guttannen, 19. Oktober 2020
Der Vorstand der
Schwellenkorporation
Einwohnergemeinde Guttannen
Ordentliche Versammlung
der Einwohnergemeinde Guttannen,
Samstag, 05. Dezember
2020, 13.00 Uhr, im Hotel Bären,
Guttannen
Traktanden
1. Wahlen;
Ein Mitglied des Gemeinderates;
Neuwahl
2. Organisation;
Kurtaxenreglement; Änderungen
per 01. Juni 2021; Genehmigung
3. Organisation;
Organisationsreglement; Änderungen
Anhang I per 01. Januar
2020; Genehmigung
4. Budget 2021
a) Budget und Anlagen für das
Jahr 2021; Genehmigung
b) Finanzplan 2021 – 2025;
Kenntnisnahme
5. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung wird
unter strikter Einhaltung der Corona-
Schutzmassnahmen durchgeführt.
Das Schutzkonzept wird in der Botschaft
kommuniziert. Gemäss Verordnung
des Regierungsrates gilt die
Maskenpflicht. Weitere zu diesem
Zeitpunkt vom Bund- oder Regierungsrat
verordnete Massnahmen
werden vorbehalten.
Die Unterlagen zu den Traktanden 2
– 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung
öffentlich auf und können auf
der Gemeindeschreiberei während
den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse
sind schriftlich und begründet
innert 30 Tagen nach der