Anzeiger 44-2020
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Anzeiger Oberhasli
Nr. 44 Freitag, 30. Oktober 2020
Versammlung beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen
(Art. 63ff VRPG). Die Verletzung
von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden
(Art. 49a GG, Rügepflicht).
Das Protokoll dieser Versammlung
liegt vom 11. Dezember 2020, 30
Tage auf der Gemeindeschreiberei
öffentlich auf und kann während den
Schalteröffnungszeiten eingesehen
werden. Gegen die Abfassung des
Protokolls kann während der Auflagefrist
beim Gemeinderat schriftlich
und begründet Einsprache erhoben
werden (Art. 66, Abs. 2, OgR).
Guttannen, 26. Oktober 2020
Der Gemeinderat
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Einheimischausweis für
Vorverkauf Saison- und
Jahreskarten
Vom Freitag, 06.11.2020 bis Sonntag,
08.11.2020 findet der Vorverkauf der
Saison- und Jahreskarten der Bergbahnen
Meiringen-Hasliberg AG bei
der Talstation Twing statt. Für das
Ausstellen sowie Nachstempeln der
Einheimischausweise öffnen wir
gerne für Sie die Gemeindeverwaltung
zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten
wie folgt:
– Freitag, 06.11.2020,
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.30 bis 19.00 Uhr
– Samstag, 07.11.2020,
09.00 bis 11.00 Uhr
Anrecht auf den Einheimischausweis
haben Sie, wenn Sie steuerrechtlichen
Wohnsitz in der Gemeinde Hasliberg
haben. Die Erstausstellung erfolgt
gegen eine Gebühr von CHF 10.00
und erfordert ein aktuelles Passfoto.
Der Ausweis ist fünf Jahre gültig. Die
jährliche Erneuerung der Wohnsitzbescheinigung
auf der Ausweisrückseite
(Nachstempeln) ist kostenlos. Falls Ihr
Ausweis älter als fünf Jahre ist, benötigen
Sie einen neuen Ausweis, der
wiederum CHF 10.00 kostet und ein
aktuelles Passfoto erfordert.
Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Baupublikation
Gesuchsteller:
Werner Thöni, Staldenstrasse 14,
3862 Innertkirchen
Projektverfasser:
Stefan Roth, Eggi 27,
3862 Innertkirchen
Bauvorhaben:
Erweiterung Geräteunterstand zu
Scheune (Hangend Acher Weg), Erweiterung
bestehender Geräteunterstand
(Staldenstrasse), Bodenverbesserung
Landwirtschaftsland mit
Aushubmaterial (Bieli/Hostet)
Standort:
Hangend Acher Weg 4,
Parzelle Nr. 831,
Koordinaten 2’659’958/1’173’544,
Staldenstrasse 24a, Parzelle Nr. 275,
Koordinaten 2’661’640/1’173’275,
Bieli/Hostet, Parzellen Nrn. 117,
Koordinaten 2’661’477/1’173’018,
Landwirtschaftszone
Schutzzone:
Gewässerschutzzone A
Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
(Art. 24 ff. RPG)
– Baute in Waldesnähe (Art. 25
KWaG)
Auflagestelle:
Gemeindeverwaltung Innertkirchen,
3862 Innertkirchen
Einsprachestelle:
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
3800 Interlaken
Auflage- und Einsprachefrist:
bis 30. November 2020
Es wird auf die Gesuchsakten und die
aufgestellten Profile, Markierungen,
Verpflockungen verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind
schriftlich und begründet innerhalb
der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen,
ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innert
der Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken. Bei Kollektiveinsprachen
und vervielfältigten oder
weitgehend identischen Einsprachen
ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu
vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 25. November 2020,
20.00 Uhr, Mehrzweckhalle
Innertkirchen
Traktanden
1. Änderung Kurtaxenreglement;
Genehmigung
2. Budget 2021
a) Budget und Anlagen für das
Jahr 2021; Genehmigung
b) Finanzplan 2021 – 2025;
Kenntnisnahme
3. Abgeschlossener Verpflichtungskredit;
Kenntnisnahme
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden
und das Kurtaxenreglement liegen 30
Tage vor der Versammlung bei der
Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse
sind innert 30 Tagen (in
Wahlsachen innert 10 Tagen) nach
der Versammlung schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,
3800 Interlaken einzureichen (Art.
63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz,
VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits-
und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden (Art. 49a
Gemeindegesetz; Rügepflicht).
Das Protokoll dieser Versammlung
wird ab dem 27. November 2020
während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei
öffentlich aufgelegt.
Gegen die Abfassung des Protokolls
kann während der Auflagefrist beim
Gemeinderat schriftlich und begründet
Einsprache erhoben werden (Art.
80 Abs. 2 Organisationsreglement).
Die Gemeindeversammlung wird
unter strikter Einhaltung der Corona-
Schutzmassnahmen durchgeführt.