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Anzeiger 44-2020

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Anzeiger Oberhasli

Nr. 44 Freitag, 30. Oktober 2020

Versammlung beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen

(Art. 63ff VRPG). Die Verletzung

von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften

ist sofort zu beanstanden

(Art. 49a GG, Rügepflicht).

Das Protokoll dieser Versammlung

liegt vom 11. Dezember 2020, 30

Tage auf der Gemeindeschreiberei

öffentlich auf und kann während den

Schalteröffnungszeiten eingesehen

werden. Gegen die Abfassung des

Protokolls kann während der Auflagefrist

beim Gemeinderat schriftlich

und begründet Einsprache erhoben

werden (Art. 66, Abs. 2, OgR).

Guttannen, 26. Oktober 2020

Der Gemeinderat

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Einheimischausweis für

Vorverkauf Saison- und

Jahreskarten

Vom Freitag, 06.11.2020 bis Sonntag,

08.11.2020 findet der Vorverkauf der

Saison- und Jahreskarten der Bergbahnen

Meiringen-Hasliberg AG bei

der Talstation Twing statt. Für das

Ausstellen sowie Nachstempeln der

Einheimischausweise öffnen wir

gerne für Sie die Gemeindeverwaltung

zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten

wie folgt:

– Freitag, 06.11.2020,

08.00 bis 12.00 Uhr

und 13.30 bis 19.00 Uhr

– Samstag, 07.11.2020,

09.00 bis 11.00 Uhr

Anrecht auf den Einheimischausweis

haben Sie, wenn Sie steuerrechtlichen

Wohnsitz in der Gemeinde Hasliberg

haben. Die Erstausstellung erfolgt

gegen eine Gebühr von CHF 10.00

und erfordert ein aktuelles Passfoto.

Der Ausweis ist fünf Jahre gültig. Die

jährliche Erneuerung der Wohnsitzbescheinigung

auf der Ausweisrückseite

(Nachstempeln) ist kostenlos. Falls Ihr

Ausweis älter als fünf Jahre ist, benötigen

Sie einen neuen Ausweis, der

wiederum CHF 10.00 kostet und ein

aktuelles Passfoto erfordert.

Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Werner Thöni, Staldenstrasse 14,

3862 Innertkirchen

Projektverfasser:

Stefan Roth, Eggi 27,

3862 Innertkirchen

Bauvorhaben:

Erweiterung Geräteunterstand zu

Scheune (Hangend Acher Weg), Erweiterung

bestehender Geräteunterstand

(Staldenstrasse), Bodenverbesserung

Landwirtschaftsland mit

Aushubmaterial (Bieli/Hostet)

Standort:

Hangend Acher Weg 4,

Parzelle Nr. 831,

Koordinaten 2’659’958/1’173’544,

Staldenstrasse 24a, Parzelle Nr. 275,

Koordinaten 2’661’640/1’173’275,

Bieli/Hostet, Parzellen Nrn. 117,

Koordinaten 2’661’477/1’173’018,

Landwirtschaftszone

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Ausnahmen:

– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

(Art. 24 ff. RPG)

– Baute in Waldesnähe (Art. 25

KWaG)

Auflagestelle:

Gemeindeverwaltung Innertkirchen,

3862 Innertkirchen

Einsprachestelle:

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

3800 Interlaken

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 30. November 2020

Es wird auf die Gesuchsakten und die

aufgestellten Profile, Markierungen,

Verpflockungen verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind

schriftlich und begründet innerhalb

der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen,

ebenfalls allfällige Begehren

um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innert

der Einsprachefrist angemeldet werden,

verwirken. Bei Kollektiveinsprachen

und vervielfältigten oder

weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu

vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Ordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 25. November 2020,

20.00 Uhr, Mehrzweckhalle

Innertkirchen

Traktanden

1. Änderung Kurtaxenreglement;

Genehmigung

2. Budget 2021

a) Budget und Anlagen für das

Jahr 2021; Genehmigung

b) Finanzplan 2021 – 2025;

Kenntnisnahme

3. Abgeschlossener Verpflichtungskredit;

Kenntnisnahme

4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden

und das Kurtaxenreglement liegen 30

Tage vor der Versammlung bei der

Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse

sind innert 30 Tagen (in

Wahlsachen innert 10 Tagen) nach

der Versammlung schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,

3800 Interlaken einzureichen (Art.

63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz,

VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits-

und Verfahrensvorschriften

ist sofort zu beanstanden (Art. 49a

Gemeindegesetz; Rügepflicht).

Das Protokoll dieser Versammlung

wird ab dem 27. November 2020

während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei

öffentlich aufgelegt.

Gegen die Abfassung des Protokolls

kann während der Auflagefrist beim

Gemeinderat schriftlich und begründet

Einsprache erhoben werden (Art.

80 Abs. 2 Organisationsreglement).

Die Gemeindeversammlung wird

unter strikter Einhaltung der Corona-

Schutzmassnahmen durchgeführt.

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