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Friedrich DIE BADGESTALTER – Referenzbuch 2020

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Zuschuss durch die Pflegekasse/<br />

Pflegeversicherung<br />

Für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann von der Pflegekasse<br />

bzw. <strong>–</strong>versicherung ein Zuschuss bis 4000 € beantragt werden.<br />

Grundvoraussetzung dafür ist die Feststellung einer Pflegestufe<br />

und die Einhaltung von technischen Mindestanforderungen. Neben<br />

unserem Angebot muss in der Regel die Sozialstation die Umbaumaßnahme<br />

schriftlich mittels einer Notwendigkeitsbescheinigung<br />

befürworten. Die Erteilung eines Auftrages kann erst nach Bewilligung<br />

der Maßnahme erfolgen.<br />

Fördermaßnahme für alters- / behindertengerechtes<br />

barrierefreies<br />

Wohnen<br />

Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und<br />

Familie fördert den Umbau des Bades als Einzelmaßnahme in Höhe<br />

von 50 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 5000 €. Fördervoraussetzung<br />

ist ein Mindestlebensalter von 60 Jahren sowie ein maximales<br />

Nettoeinkommen von 19.500 € für einen Einpersonenhaushalt<br />

oder 30.000 € für einen Zweipersonenhaushalt. Die Beantragung<br />

muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Sofern Sie eine Gehbehinderung<br />

oder eine Pflegestufe haben, entfällt die Altersgrenze. Detaillierte<br />

Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Ministerium.<br />

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