Friedrich DIE BADGESTALTER – Referenzbuch 2020
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Zuschuss durch die Pflegekasse/<br />
Pflegeversicherung<br />
Für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann von der Pflegekasse<br />
bzw. <strong>–</strong>versicherung ein Zuschuss bis 4000 € beantragt werden.<br />
Grundvoraussetzung dafür ist die Feststellung einer Pflegestufe<br />
und die Einhaltung von technischen Mindestanforderungen. Neben<br />
unserem Angebot muss in der Regel die Sozialstation die Umbaumaßnahme<br />
schriftlich mittels einer Notwendigkeitsbescheinigung<br />
befürworten. Die Erteilung eines Auftrages kann erst nach Bewilligung<br />
der Maßnahme erfolgen.<br />
Fördermaßnahme für alters- / behindertengerechtes<br />
barrierefreies<br />
Wohnen<br />
Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und<br />
Familie fördert den Umbau des Bades als Einzelmaßnahme in Höhe<br />
von 50 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 5000 €. Fördervoraussetzung<br />
ist ein Mindestlebensalter von 60 Jahren sowie ein maximales<br />
Nettoeinkommen von 19.500 € für einen Einpersonenhaushalt<br />
oder 30.000 € für einen Zweipersonenhaushalt. Die Beantragung<br />
muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Sofern Sie eine Gehbehinderung<br />
oder eine Pflegestufe haben, entfällt die Altersgrenze. Detaillierte<br />
Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Ministerium.<br />
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