Friedrich DIE BADGESTALTER – Referenzbuch 2020
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Wir bieten Ihnen eine Gesamtgewährleistung für alle handwerklichen<br />
Arbeiten, die Sie uns im Rahmen der Badrenovierung beauftragt<br />
haben. Obwohl mehrere Handwerker (Gewerke) als Verursacher<br />
für einen Mangel in Frage kommen können, spielt der Verschuldungsgrad<br />
für Sie keine Rolle.<br />
Da wir einen Auftrag nach BGB mit Ihnen vereinbaren, erfolgt nach<br />
der Fertigstellung Ihres Bades eine förmliche Abnahme bei der wir<br />
gemeinsam noch einmal alles kontrollieren. Nach VOB ist eine stillschweigende<br />
Abnahme nach „Ingebrauchnahme“ des Bades möglich.<br />
Es kann für Sie schwierig werden etwaige Mängel nachzuweisen.<br />
Die Gewährleistung ist die Verpflichtung von uns als Unternehmer<br />
eine mängelfreie Arbeit zu übergeben. Die Verjährung der Mängelansprüche<br />
erfolgt gem. § 634a BGB 5 Jahre nach der Abnahme des<br />
Bades.<br />
Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers eines<br />
Produktes für die Funktionsfähigkeit eines Produktes über einem<br />
vom Hersteller festlegten Zeitraum. Diese Zeiträume sind von<br />
Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.<br />
Als Faustregel gilt: Gewährleistung ist Sache des Handwerkers,<br />
Garantie ist Sache des Herstellers.<br />
Mit uns schließen Sie Werkvertrag mit Festpreis über die im Auftrag<br />
genau aufgeführten Arbeiten zur Renovierung Ihres Bades ab. So<br />
haben Sie absolute Preissicherheit.<br />
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