02.12.2020 Aufrufe

Gemeindebrief Laage für Dezember 2020

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MECKLENBURGISCHEKIRCHENKREISSYNODE

Planungssicherheit in schwierigen

Zeitenfürdie228Kirchengemeinden

Güstrow (cme). Mit großer Mehrheit,

beidreiEnthaltungen,beschlossendie

SynodalendesEv.‐Luth.Kirchenkreises

Mecklenburgheute(24.Oktober)den

HaushaltfürdaskommendeJahr2021.

Weit mehr als die Hälfte des Etats in

Höhevon58MillionenEurostehtden

aktuell 228 mecklenburgischen

Kirchengemeinden zur Verfügung,

konkretfürdieGemeindearbeitvorOrt,

Seelsorge, Personalkosten, Bauaufgaben

an Kirchen und Pfarrhäusern

oder für die Arbeit mit Kindern und

Jugendlichen,FamilienundSenioren.

Die Finanzplanung erwartet einen

starken Rückgang der Einnahmen aus

der Kirchensteuer. Diese stehen im

unmittelbarenZusammenhangmitder

wirtschaftlichenEntwicklungund„aufgrund

der Corona‐Pandemie ist kaum

absehbar,welcheEntwicklungtatsächlicheintretenwird“,sagtePropstWulf

Schünemann bei der Einbringung des

EtatsimTagungszentrum„Viehhalle“in

Güstrow. Das Haushaltsvolumen für

2021 beträgt insgesamt rund 58

Millionen Euro. Die Einnahmen des

Etats stammen größtenteils aus

Schlüsselzuweisungen der Landeskirche,

die die zentral eingehenden

Kirchensteuern sowie Staats‐ und

Patronatsleistungen an die KirchenkreiselautFinanzgesetzweiterverteilt.

Zu den weiteren Einnahmen gehören

unter anderem Personalkostenerstattungen

oder Pachterträge der

örtlichen Kirchen. Dabei wird mit

SchlüsselzuweisungeninHöhevonrund

33MillionenEurogerechnet,waseinen

Rückgang um 5 Millionen gegenüber

2020bedeutet.

FinanzielleUnsicherheitenkönnenaus

Rücklagenabgefedertwerden

AndersalsdieLandeskircheundeinige

der insgesamt 13 Kirchenkreise in der

Nordkirche,dieaufgrundderunklaren

Kirchensteuer‐Einnahmen ihre Haushaltssynoden

auf das kommende

Frühjahr verschoben haben, ist es im

Kirchenkreis Mecklenburg erklärtes

Ziel, „insbesondere den Kirchengemeinden

eine Planungssicherheit für

ihreHaushaltsbeschlüsseimkommendenJahrzugeben“;unterstrichPropst

Schünemann im Namen des Kirchenkreisratesundergänzte:„Wirverstehen

dieKirchenkreisebeneauchalssolidarischeGemeinschaft,dieesermöglicht,

finanzielle Unsicherheiten über die

Kirchenkreis‐Rücklagenabzufedern,so

dass die Kirchengemeinden mit einer

gewissenStabilitätrechnenkönnen.“

Insgesamtgesehenstehtmehrals die

HälftedesHaushaltsvolumens2021der

kirchlichen Arbeit vor Ort zur Verfügung.Soerhaltendie228mecklenburgischen

Kirchengemeinden aus den

Kirchensteuer‐Einnahmenimkommenden

Jahr pro Gemeindeglied 34 Euro,

einEuromehralsin2020.Aufgrundder

a b g e n o m m e n G e s a m t z a h l d e r

Gemeindeglieder von 167.180 auf

160.104zumStichtag31.12.2019bleibt

die Summe der Zuweisung an die

Kirchengemeinden jedoch gleich.

Zudem können die Gemeinden mit

einerSonderzuweisungvoninsgesamt

1,5MillionenEurorechnen–dassind

rund 9 Euro pro Gemeindemitglied.

Propst Schünemann verwies darauf,

dass sich in den Folgejahren diese

Zuweisung vermutlich nicht halten

lassen werde. Er bat, dass die

Gemeinden den Übergangszeitraum

nutzen, „um sich auf diese Situation

einzustellen“. Propst Schünemann

verwies darauf, dass der vorgelegte

Haushalt zwar ausgeglichen sei, aber

nurweildieerwartetenEinnahmeausfällebeiderKirchensteuerimlaufenden

und kommenden Jahr durch Entnahmen

aus Rücklagen und die Nutzung

von Überschüssen der Vorjahre kompensiert

werden. „Es ist ein ambitionierter

Plan. Aber: Die Corona‐Pandemie

stellt alle Mitarbeitenden und

Gremien in unserer Kirche vor große

i n h a l t l i c h e F r a g e n . U n s e r e

10 TREFFPUNKTCHRISTOPHORUSGEMEINDE5/2020DEZEMBER

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!