Gemeindebrief Laage für Dezember 2020
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
MECKLENBURGISCHEKIRCHENKREISSYNODE
Planungssicherheit in schwierigen
Zeitenfürdie228Kirchengemeinden
Güstrow (cme). Mit großer Mehrheit,
beidreiEnthaltungen,beschlossendie
SynodalendesEv.‐Luth.Kirchenkreises
Mecklenburgheute(24.Oktober)den
HaushaltfürdaskommendeJahr2021.
Weit mehr als die Hälfte des Etats in
Höhevon58MillionenEurostehtden
aktuell 228 mecklenburgischen
Kirchengemeinden zur Verfügung,
konkretfürdieGemeindearbeitvorOrt,
Seelsorge, Personalkosten, Bauaufgaben
an Kirchen und Pfarrhäusern
oder für die Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen,FamilienundSenioren.
Die Finanzplanung erwartet einen
starken Rückgang der Einnahmen aus
der Kirchensteuer. Diese stehen im
unmittelbarenZusammenhangmitder
wirtschaftlichenEntwicklungund„aufgrund
der Corona‐Pandemie ist kaum
absehbar,welcheEntwicklungtatsächlicheintretenwird“,sagtePropstWulf
Schünemann bei der Einbringung des
EtatsimTagungszentrum„Viehhalle“in
Güstrow. Das Haushaltsvolumen für
2021 beträgt insgesamt rund 58
Millionen Euro. Die Einnahmen des
Etats stammen größtenteils aus
Schlüsselzuweisungen der Landeskirche,
die die zentral eingehenden
Kirchensteuern sowie Staats‐ und
Patronatsleistungen an die KirchenkreiselautFinanzgesetzweiterverteilt.
Zu den weiteren Einnahmen gehören
unter anderem Personalkostenerstattungen
oder Pachterträge der
örtlichen Kirchen. Dabei wird mit
SchlüsselzuweisungeninHöhevonrund
33MillionenEurogerechnet,waseinen
Rückgang um 5 Millionen gegenüber
2020bedeutet.
FinanzielleUnsicherheitenkönnenaus
Rücklagenabgefedertwerden
AndersalsdieLandeskircheundeinige
der insgesamt 13 Kirchenkreise in der
Nordkirche,dieaufgrundderunklaren
Kirchensteuer‐Einnahmen ihre Haushaltssynoden
auf das kommende
Frühjahr verschoben haben, ist es im
Kirchenkreis Mecklenburg erklärtes
Ziel, „insbesondere den Kirchengemeinden
eine Planungssicherheit für
ihreHaushaltsbeschlüsseimkommendenJahrzugeben“;unterstrichPropst
Schünemann im Namen des Kirchenkreisratesundergänzte:„Wirverstehen
dieKirchenkreisebeneauchalssolidarischeGemeinschaft,dieesermöglicht,
finanzielle Unsicherheiten über die
Kirchenkreis‐Rücklagenabzufedern,so
dass die Kirchengemeinden mit einer
gewissenStabilitätrechnenkönnen.“
Insgesamtgesehenstehtmehrals die
HälftedesHaushaltsvolumens2021der
kirchlichen Arbeit vor Ort zur Verfügung.Soerhaltendie228mecklenburgischen
Kirchengemeinden aus den
Kirchensteuer‐Einnahmenimkommenden
Jahr pro Gemeindeglied 34 Euro,
einEuromehralsin2020.Aufgrundder
a b g e n o m m e n G e s a m t z a h l d e r
Gemeindeglieder von 167.180 auf
160.104zumStichtag31.12.2019bleibt
die Summe der Zuweisung an die
Kirchengemeinden jedoch gleich.
Zudem können die Gemeinden mit
einerSonderzuweisungvoninsgesamt
1,5MillionenEurorechnen–dassind
rund 9 Euro pro Gemeindemitglied.
Propst Schünemann verwies darauf,
dass sich in den Folgejahren diese
Zuweisung vermutlich nicht halten
lassen werde. Er bat, dass die
Gemeinden den Übergangszeitraum
nutzen, „um sich auf diese Situation
einzustellen“. Propst Schünemann
verwies darauf, dass der vorgelegte
Haushalt zwar ausgeglichen sei, aber
nurweildieerwartetenEinnahmeausfällebeiderKirchensteuerimlaufenden
und kommenden Jahr durch Entnahmen
aus Rücklagen und die Nutzung
von Überschüssen der Vorjahre kompensiert
werden. „Es ist ein ambitionierter
Plan. Aber: Die Corona‐Pandemie
stellt alle Mitarbeitenden und
Gremien in unserer Kirche vor große
i n h a l t l i c h e F r a g e n . U n s e r e
10 TREFFPUNKTCHRISTOPHORUSGEMEINDE5/2020DEZEMBER