Wirtschaftsstandort Slowakei
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Wirtschaftsstandort Slowakei
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CEE<br />
UnlimitEd<br />
<strong>Wirtschaftsstandort</strong><br />
slowakei
WIRTScHAFTSSTANDORT > slOWAKEi WIRTScHAFTSSTANDORT > slOWAKEi<br />
inhalt<br />
Allgemeines<br />
<strong>Wirtschaftsstandort</strong> slowakei 4<br />
BIP 4<br />
Import / Export 5<br />
Steuern 5<br />
Inflationsrate 5<br />
Arbeitslosigkeit 5<br />
Rechtliches 6<br />
Unternehmensgründung – Rechtsformen 6<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) 6<br />
Aktiengesellschaft (a.s.) 6<br />
Offene Handelsgesellschaft (v.o.s.) und<br />
Kommanditgesellschaft (k.s.) 6<br />
Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung 6<br />
Immobilienerwerb 7<br />
Steuern und Abgaben 7<br />
Bilanzierung 8<br />
Arbeits- und Sozialrecht 8<br />
Arbeitsverhältnisse 8<br />
Versicherung 9<br />
Förderungen 0<br />
Internationale Projektfinanzierung 0<br />
EU 0<br />
National 0<br />
Versicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten<br />
der österreichischen Kontrollbank 0<br />
Austria Wirtschaftsservice GmbH<br />
Bundesgarantien (Deutschland) für<br />
Direktinvestitionen im Ausland<br />
KfW (Deutschland)<br />
Allgemeines<br />
Staatsform Republik<br />
Amtssprache slowakisch<br />
Hauptstadt Bratislava (Pressburg)<br />
Staatsoberhaupt Präsident ivan Gasparovic<br />
Regierungschef ministerpräsident Robert Fico<br />
Fläche 49.035 km2 Einwohnerzahl 5.431.363<br />
Währung slowakische Krone (sKK)<br />
EUR = 7,74975 SKK<br />
SKK = 0,02649 EUR<br />
(Stand .9.2006)<br />
Gründung 1. Januar 1993<br />
Zeitzone UtC + 1 mEZ, UtC + 2 mEsZ (märz - Oktober)<br />
Kfz-Knz sK<br />
Internet-TDL .sk<br />
Vorwahl +421<br />
Bratislava<br />
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<strong>Wirtschaftsstandort</strong> slowakei<br />
2005 2006*<br />
BIP (Mrd. EUR) 7,2 4 ,5<br />
BIP / Kopf (EUR) 6889 7685<br />
Wirtschaftswachstum real 4,9 % 5,5 %<br />
Export / Import 29.240<br />
Gesamt (Mio. USD)** 2 .250<br />
Inflationsrate 2,7 % 2,6 %<br />
Arbeitslosigkeit 4, % ,5 %<br />
*Prognose<br />
**geschätzte Werte<br />
Nach der Spaltung der Tschechoslowakei im Jahr 99 waren die Arbeitslosenraten in der <strong>Slowakei</strong> hoch und<br />
das Interesse internationaler Investoren gering. Durch die nach dem Regierungswechsel 998 betriebene<br />
restriktive Finanzpolitik konnte die befürchtete wirtschaftliche Isolation der <strong>Slowakei</strong> abgewandt werden.<br />
Die makroökonomische Stabilität wurde durch unterschiedliche Maßnahmen wieder hergestellt. Ein umfangreiches<br />
Investitionsförderprogramm und eine zukunftsweisende Steuerreform führten zu stark steigenden<br />
Auslandsinvestitionen. Am . Mai 2004 folgte plangemäß der Beitritt zur Europäischen Union.<br />
Wachsender Wirtschaftszweig ist zur Zeit der Dienstleistungsbereich. Der Schwerpunkt der industriellen<br />
Entwicklung liegt in den energie- und rohstoffintensiven Bereichen Metallurgie, Rüstungsindustrie,<br />
Energiewirtschaft und chemische Industrie. Den größten Anteil der Industrieproduktion nehmen der<br />
Maschinen- und Fahrzeugbau sowie die chemische und pharmazeutische Industrie, Energieerzeugung und<br />
Metallproduktion ein. Darüber hinaus könnte die <strong>Slowakei</strong> in etwa zehn Jahren zu den größten Automobilherstellern<br />
weltweit gehören. Auch die Branche der Automobilzulieferer wächst kontinuierlich.<br />
Wie in anderen europäischen Ländern wird vor allem die Privatisierung von Unternehmen, so genannter<br />
strategischer Bereiche, u.a. Energiewirtschaft, Wasser / Abwasser sowie Post / Eisenbahnen, forciert. So<br />
wurde etwa die Slowakische Telekom im Jahr 2000 privatisiert, die Gaswerke Anfang 2002. Die Privatisierung<br />
des Bankensektors und der größten staatlichen Versicherung wurde Anfang 200 abgeschlossen.<br />
BiP<br />
Um die EU-Beitrittskriterien erfüllen zu können, wurde die Beseitigung des makroökonomischen Ungleichgewichts<br />
angestrengt. Die resultierende Binnennachfrage, verstärkte Auslandsnachfrage und Exportzuwächse<br />
führten 2005 zu einem Wirtschaftswachstum von 6 % des BIP. Für 2006 wird mit einem BIP-<br />
Wachstum von 5,5 – 6,2 % gerechnet. Die Tendenz ist weiter steigend.<br />
import / Export<br />
Die slowakischen Exporte stiegen 2005 weiter an und liegen bei ca. EUR 25,75 Mrd. Auch die Importe<br />
erhöhten sich auf ca. EUR 27,68 Mrd. Die Industrie ist exportorientiert, Gleiches gilt für die Landwirtschaft.<br />
Hier sind einige der wichtigsten Erzeugnisse Bier und Nutzholz. Wichtigste Posten für den Außenhandel der<br />
<strong>Slowakei</strong> sind mit ca. 40 % Rohstoffe und einfache Halbfertigprodukte, mit ca. 2 % chemische Produkte und<br />
mit ca. 0 % Maschinen- und Verkehrseinrichtungen.<br />
steuern<br />
Seit dem . Jänner 2004 gilt in der <strong>Slowakei</strong> ein einheitlicher Steuersatz von 9 % für Einkommens-,<br />
Körperschafts- und Mehrwertsteuer.<br />
inflationsrate<br />
Die Vorbereitung der Euro-Einführung, die für den . Jänner 2009 vorgesehen ist, steuert einem Ansteigen der<br />
Inflationsrate entgegen. 2005 lag sie bei 2,7 %, für 2006 wird eine Senkung um 0, % erwartet.<br />
Arbeitslosigkeit<br />
Die Arbeitslosigkeit ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt, blieb aber auch im gesamtstaatlichen<br />
Rahmen 2005 relativ hoch. Durch die Erhöhung des Pensionsalters auf 62 Jahre und der damit verbundenen<br />
Zunahme der ökonomisch aktiven Bevölkerung konnte eine Senkung der Arbeitslosenzahlen erreicht werden.<br />
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Rechtliches<br />
Unternehmensgründung – Rechtsformen<br />
Gemäß § 2 HGB kann eine ausländische natürliche oder juristische Person unter den gleichen Bedingungen<br />
wie Inländer unternehmerisch tätig werden. Insbesondere ist bei Gründung eines Unternehmens weder die<br />
Beteiligung einer slowakischen natürlichen oder juristischen Person erforderlich noch die Bestellung eines<br />
slowakischen Geschäftsführers.<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.)<br />
Die Gründung erfolgt mit Gesellschaftsvertrag; die Anzahl der Gesellschafter ist mit 50 begrenzt. Das obligatorische<br />
Stammkapital ist SKK 200.000,00. Die Mindesteinlage eines Gesellschafters beträgt SKK 0.000,00.<br />
Die Gründung durch eine einzelne natürliche Person ist möglich, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass<br />
diese nicht der einzige Gesellschafter in mehr als zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist. Im Falle<br />
einer Einmanngesellschaft muss das gesamte Stammkapital vor Eintragung im Handelsregister einbezahlt<br />
werden. Die GmbH entsteht mit Eintragung in das Handelsregister, wobei bestimmte Handlungen auch in der<br />
Phase zwischen Gründung und Entstehung gesetzt werden können (Vorgesellschaft).<br />
Aktiengesellschaft (a.s.)<br />
Das Grundkapital muss mindestens SKK Mio. betragen, mindestens 0 % müssen bis zur Eintragung im<br />
Handelsregister einbezahlt sein. Die AG kann auch von einer einzigen juristischen Person gegründet werden.<br />
Bei natürlichen Personen als Teilhaber müssen mindestens zwei Personen beteiligt sein. Die Organe der AG<br />
sind Vorstand und Aufsichtsrat. Die Vorstandsmitglieder haften persönlich als Gesamtschuldner für Schäden,<br />
die aufgrund einer Pflichtverletzung entstanden sind.<br />
Offene Handelsgesellschaft (v.o.s.) und Kommanditgesellschaft (k.s.)<br />
Eine Personengesellschaft muss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet<br />
werden. Bei der KG muss ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt für die entstehenden<br />
Verpflichtungen einstehen, mindestens ein weiterer (Kommanditist) bis zur Höhe seiner geleisteten<br />
Einlage haften (mindestens SKK 0.000,00). Wenn Grundkapital gebildtet wird, kann dies aus Bar- oder<br />
Sacheinlagen bestehen. Nach slowakischem Recht sind die OHG und KG juristische Personen, wodurch die<br />
Gesellschaft auch Eigentümerin des Grundkapitals wird. Es besteht keine Verpflichtung zur Bildung eines<br />
Reservefonds. Bei der OHG obliegt die Führung der Geschäfte und die Vertretung den Gesellschaftern, sofern<br />
der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Sie haften persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, erfolgt die<br />
Gewinnverteilung nach Köpfen. Die Geschäftsführung und Vertretung der KG steht den Komplementären zu.<br />
tochtergesellschaft, Zweigniederlassung<br />
Ausländische Firmen können entweder eine eigene Tochtergesellschaft errichten bzw. sich an einem bestehenden<br />
Unternehmen beteiligen (Joint Venture, Kapitalanteil bis 00 % möglich). Sie können auch eine Filiale bzw.<br />
einer selbstständigen Niederlassung eröffnen. In allen Fällen muss eine Eintragung im Handelsregister erfolgen.<br />
immobilienerwerb<br />
In der <strong>Slowakei</strong> dürfen ausländische private und juristische Personen Grund und Boden erwerben mit<br />
Ausnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Seit . Mai 2004 können EU-Bürger Eigentum an<br />
landwirtschaftlichem Boden erlangen, wenn sie diesen mindestens drei Jahre lang bewirtschaftet haben.<br />
steuern und Abgaben<br />
Körperschaftssteuer 9 %<br />
Einkommenssteuer 9 %<br />
Mehrwertsteuer 9 %<br />
Das slowakische Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung . Mai 2004 an die sechste EG-Richtlinie angepasst.<br />
Lieferungen und Leistungen, die von Unternehmern im Rahmen ihres Unternehmens erbracht werden,<br />
werden besteuert. Es gibt echte Umsatzsteuerbefreiungen, bei denen der Unternehmer das Recht auf Vorsteuerabzug<br />
behält (z.B. Ausfuhrlieferungen) und unechte Umsatzsteuerbefreiungen, bei denen der Unternehmer<br />
kein Recht auf Vorsteuerabzug hat. Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer<br />
und natürliche Personen der Einkommenssteuer ( 9 % - Flat Tax). Natürliche und juristische<br />
Personen, die ihren registrierten Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in der <strong>Slowakei</strong> haben, sind unbeschränkt<br />
– mit dem Welteinkommen – ertragsteuerpflichtig. Es gelten die mit der ehemaligen Tschechoslowakei<br />
abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird<br />
im Allgemeinen die Steuerbefreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt angewandt. Für bestimmte Einkünfte<br />
ist die Anrechnungsmethode vorgesehen. Hat eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten einen Wohnsitz,<br />
ständigen Aufenthalt, den Ort ihrer Geschäftsleitung oder ist sie auf Grund eines anderen ähnlichen<br />
Merkmals dort steuerpflichtig, entscheidet der ständige Wohnsitz über die primäre Steuerpflicht. Wenn in<br />
beiden Staaten ein ständiger Wohnsitz vorhanden ist, gibt die engere persönliche und wirtschaftliche<br />
Beziehung den Ausschlag. Kann danach keine Priorität bestimmt werden oder existiert kein ständiger<br />
Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt Kriterium. Bei Gesellschaften wird auf den Ort der tatsächlichen<br />
Geschäftsleitung abgestellt. Eine 00 %-ige Abschreibung kann für materielle Investitionen bis SKK 0.000,00<br />
und für immaterielle Investitionen bis SKK 50.000,00 vorgenommen werden. Die Investitionsobjekte sind in<br />
vier Abschreibungsgruppen gegliedert, die unterschiedlich langen Abschreibungszeiten unterliegen (zwischen<br />
vier Jahren für Büroausstattung und PKW und 20 Jahren für Gebäude).<br />
Es gilt der einheitliche EU-Außenzoll.<br />
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Bilanzierung<br />
Gesetzlich sind alle Unternehmer zur Buchführung verpflichtet. Eintragungspflichtige juristische Personen<br />
(OHG, KG, GmbH und AG), freiwillig eingetragene Unternehmer und Niederlassungen ausländischer<br />
Unternehmen müssen eine doppelte Buchführung anwenden. Einfache Buchführung ist unter anderem von<br />
Unternehmern nach § 7 HGB und natürlichen Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind zu<br />
betreiben. Als Wirtschaftsjahr gilt grundsätzlich das Kalenderjahr. Für Buchungsbelege und Kontenpläne<br />
besteht eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht. Aktiengesellschaften unterliegen einer uneingeschränkten<br />
Prüfungspflicht, dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere Handeslgesellschaften mit<br />
zwingendem Grundkapital. Der Inhalt des Bilanzabschlusses ist in § 8 BfG geregelt.<br />
Arbeits- und sozialrecht<br />
Arbeitsverhältnisse<br />
Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich schriftlich abzuschließen und hat insbesondere den Arbeitsort, die Art der<br />
ausgeübten Tätigkeit, den Tag des Arbeitsantritts und die Lohnbedingungen, soweit diese nicht kollektivvertraglich<br />
geregelt sind, zu spezifizieren. Weiters sind im Arbeitsvertrag oder in einer an den Arbeitnehmer<br />
innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn zuzustellenden Mitteilung die Termine der Lohnzahlung, die<br />
Länge der Arbeitszeit, das Urlaubsausmaß und die Dauer der Kündigungsfrist zu benennen. Zu Beginn des<br />
Arbeitsverhältnisses kann eine Probezeit für maximal drei Monate festgelegt werden, die aber nur<br />
rechtswirksam ist, wenn sie schriftlich vereinbart wird. Der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses<br />
ist längstens für die Dauer von drei Jahren zulässig. Zu beachten ist das Bestehen eines für die jeweilige<br />
Tätigkeit festgelegten gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Mindestlohns. Zuschlagsansprüche bestehen<br />
für Überstundenarbeit (mindestens 25 %), Feiertagsarbeit (mindestens 50 %) und Nacht- und Schwerarbeit<br />
(mindestens 20 %). Der Urlaubsanspruch beträgt pro Kalenderjahr vier Wochen (20 Arbeitstage), nach 5 Arbeitsjahren<br />
fünf Wochen (25 Arbeitstage). Kündigung und Entlassung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit<br />
der Schriftform und sind der anderen Partei zuzustellen. Sie dürfen durch den Arbeitgeber nur bei Vorliegen<br />
bestimmter gesetzlicher Gründe ausgesprochen werden. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne<br />
Nennung eines speziellen Kündigungsgrundes aufkündigen. Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich zwei,<br />
in Sonderfällen drei Monate.<br />
Versicherung<br />
Versicherung selbständige Arbeitgeber Arbeitnehmer<br />
Gesundheitsversicherung 4,0 % 0,0 % 4,0 %<br />
Krankenversicherung 4,4 % ,4 % ,4 %<br />
Pensionsversicherung 20,0 % 6,0 % 4,0 %<br />
Invalidenversicherung 6,0 % ,0 % ,0 %<br />
Unfallversicherung 0,8 %<br />
Garantieversicherung 0,25 % ,0 %<br />
Arbeitslosenversicherung ,0 %<br />
Reservefond 2,75 % 2,75 %<br />
Gesamt 47,75 % 5,2 % ,4 %<br />
In der <strong>Slowakei</strong> besteht eine gesetzliche Pflichtversicherung, die von einzelnen Sozialversicherungsfonds<br />
(Gesundheits-, Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungsfonds) abgewickelt wird. Es gilt das<br />
Territorialitätsprinzip. Sobald eine Arbeit auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik durchgeführt wird,<br />
entsteht ein Versicherungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber einerseits und den<br />
entsprechenden Sozialversicherungsfonds andererseits. Davon ausgenommen sind Dienstnehmer, die<br />
innerhalb des EWR für voraussichtlich nicht länger als zwölf Monate entsandt werden. Für diese gelten die<br />
sozialrechtlichen Vorschriften des Entsendestaates. Eine Verlängerung über den gleichen Zeitraum ist nach<br />
Einholung einer Genehmigung der zuständigen slowakischen Behörde zulässig. Bei längeren Entsendungen<br />
ist das slowakische Versicherungsrecht anzuwenden.<br />
Die Zahlungen an die einzelnen Fonds werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem bestimmten<br />
Prozentsatz (28 % bzw. 2,8 %) des Lohns getragen. Mindestbemessungsgrundlage ist SKK 6.500,00,<br />
maximale Bemessungsgrundlage SKK 4 .095,00. Bei ärztlich bestätigter Dienstverhinderung wegen Krankheit<br />
oder Unfall, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Krankengeld gegenüber dem Krankenversicherungsfonds.<br />
Die Höhe des Krankengeldes beträgt für die ersten drei Tage 70 %, für weitere Tage 90 % der täglichen<br />
Bemessungsgrundlage. Das Krankengeld wird für maximal 52 Wochen ausbezahlt. Mitarbeiter von größeren<br />
Betrieben haben direkt gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld. Dieser wiederum kann das<br />
von ihm ausbezahlte Krankengeld mit den Arbeitgeberabgaben an die Sozialversicherung gegenverrechnen.<br />
Arbeitslose Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie in den letzten drei Jahren vor<br />
Antragstellung zumindest 24 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt haben. Arbeitslosengeld<br />
kann für die Dauer von sechs Monaten (in bestimmten Fällen neun Monate) bezogen werden und beträgt<br />
maximal das ,5-fache des gesetzlichen Existenzminimums. Die versicherten Arbeitnehmer haben Anspruch<br />
auf Alterspension, soweit sie das Alter von 60 Jahren erreichen und mindestens 25 Jahre in der Pensionsversicherung<br />
versichert waren.<br />
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Förderungen<br />
0<br />
internationale Projektfinanzierung<br />
Durch Projektfinanzierung wird der Kapitalbedarf eines Projekts sichergestellt. Entscheidungskriterien sind<br />
dabei die wirtschaftlich unabhängige und selbstständige Existenzfähigkeit des Projektes. Beurteilt werden<br />
die Selbstfinanzierungskraft und die Aufteilung der Risken auf die Projektteilnehmer. Dafür ist vor der Projektdurchführung<br />
eine Projektanalyse und -bewertung (Feasibility Study) zu erstellen, die neben der Beschreibung<br />
des Projekts verschiedene wirtschaftliche Daten und eine Risiko- und Projektbewertung zu enthalten hat. Im<br />
privaten internationalen Sektor können Finanzierungen unter anderem von der IFc (International Finance<br />
corporation; ein Mitglied der Weltbankgruppe), der EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)<br />
oder der EIB (Europäische Investitionsbank) erlangt werden.<br />
EU<br />
Zur Verfügung stehen Förderungen im Rahmen der europäischen Regionalpolitik. Hier übernimmt die EU-Kommission<br />
die Mitfinanzierung von Projekten in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik, Infrastruktur,<br />
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Die Durchführung, Abwicklung und Ausschreibung der<br />
Programme werden von den nationalen Verwaltungsbehörden vollzogen. So werden etwa im Rahmen des<br />
Länderprogrammes Projekte gefördert, die der Verbesserung der Infrastruktur oder der Entwicklung des<br />
landwirtschaftlichen Raumes dienen. Das sechste Rahmenprogramm der EU dient der Förderung von<br />
Forschung und Entwicklung sowie der wirtschaftlichen Umsetzung von Forschungsergebnissen. Weiters wird<br />
lokalen Bankinstituten durch die EU SME Finance Facility Phase II (SME FF) die Bereitstellung langfristiger<br />
Finanzierungen kleiner und mittlerer Betriebe erleichtert.<br />
national<br />
Versicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der österreichischen Kontrollbank<br />
• Bundeshaftung der Republik – OeKB-Beteiligungsgarantie: Durch die Haftungsübernahme für politisches<br />
Risiko werden Investitionsvorhaben erleichtert, die der Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz<br />
dienen.<br />
• OeKB Beteiligungsfinanzierung: Hierunter fallen Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, Gesellschafterdarlehen<br />
zur Errichtung von Produktionsstätten oder Vertriebsniederlassungen.<br />
Kontakt: OeKB - Österreichische Kontrollbank AG<br />
Am Hof 4; Strauchgasse , 0 Wien, Österreich<br />
Tel.: +4 (0) 5 27-0<br />
www.oekb.at<br />
Austria Wirtschaftsservice GmbH<br />
• Garantien im Rahmen des Ost-West-Fonds: Die Internationalisierung inländischer Unternehmen wird erleichtert.<br />
Beteiligungsinvestitionen inländischer Unternehmen im Ausland können durch eine Haftungsübernahme<br />
für wirtschaftliches Risiko unterstützt werden.<br />
• Internationalisierung von Klein- und Mittelbetrieben<br />
• ERP Internationalisierungsprogramm<br />
• Studienfonds und Exportstudienfonds<br />
Kontakt: Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH<br />
Ungargasse 7, 0 0 Wien<br />
Tel.: +4 (0) 50 75 – 0<br />
www.awsg.at<br />
Bundesgarantien (deutschland) für direktinvestitionen im Ausland<br />
Zur Absicherung eines politischen Risikos übernimmt die Bundesrepublik Deutschland unter bestimmten<br />
Voraussetzungen zugunsten deutscher Unternehmen Garantien für Kapitalanlagen im Ausland.<br />
Kontakt: Für Exportkreditgarantien:<br />
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG<br />
Friedensallee 254, 2276 Hamburg<br />
Tel.: +49 (0) 40 88 4 - 9 92<br />
Für Investitionsgarantien:<br />
Pricewaterhousecoopers<br />
Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
New-York-Ring , 22297 Hamburg<br />
Tel.: +49 (0) 40 88 4- 94 5<br />
Allgemein: www.agaportal.de<br />
KfW (deutschland)<br />
• Unternehmerkredit der KfW: Diese werden für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen<br />
Wirtschaft angeboten.<br />
• KfW-Umweltprogramm: Zur langfristigen Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen bietet die KfW besonders<br />
günstige Zinskonditionen. Diese gelten auch für Investitionen, die der Verbesserung der Umweltsituation<br />
in Deutschland dienen und im grenznahen Bereich erfolgen.<br />
Kontakt: KfW Bankengruppe<br />
Palmengartenstraße 5-9, 60 25 Frankfurt am Main<br />
Tel.: +49 (0) 69 74 -0<br />
www.kfw.de
www.vbi.at<br />
2<br />
Volksbank international AG<br />
Peregringasse 3<br />
1090 Wien / Austria<br />
Kontakt:<br />
l’udová Banka<br />
Vysoká 9, P.O. Box 81<br />
sK-81000 Bratislava<br />
www.luba.sk<br />
Ansprechpartner Austrian-German desk:<br />
Robert ZiER<br />
tel.: +421 (0) 2 59 211 120<br />
Email: robert_zier@luba.sk<br />
Copyright:<br />
Das Urheberrecht kommt der Volksbank International AG, Peregringasse , A- 090 Wien („VBI“) zu. Die Wiedergabe der Inhalte dieser Publikation<br />
ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass sie keiner gewerblichen Nutzung dient und die VBI als Urheberin angeführt wird.<br />
disclaimer:<br />
Die VBI hat nach bestem Wissen und Gewissen für die Richtigkeit der Informationen gesorgt, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
des Inhalts wird jedoch ausgeschlossen.<br />
stand:<br />
0 .09.2006