Baden vokal Nr. 12 2020
Was stellen die Chöre vor Ort auf die Beine, was läuft in der Chorszene auf regionaler und nationaler Ebene? Infos dazu finden Sie in Ihrem Badischer Chorverband-Magazin, in Baden vokal. Die Zeitschrift wirft elfmal im Jahr auch Blicke über den Tellerrand, berichtet aus dem Landesmusikverband und anderen Amateurmusikverbänden, spielt Mäuschen, was Aktivitäten anderer Landes-Chorverbände betrifft, informiert über Trends und neue Noten, gibt Vorständen Tipps für die Vereinsarbeit und lässt Experten zur Wort kommen – das alles in einer ansprechenden, unterhaltsamen Aufmachung.
Was stellen die Chöre vor Ort auf die Beine, was läuft in der Chorszene auf regionaler und nationaler Ebene?
Infos dazu finden Sie in Ihrem Badischer Chorverband-Magazin, in Baden vokal. Die Zeitschrift wirft elfmal im Jahr auch Blicke über den Tellerrand, berichtet aus dem Landesmusikverband und anderen Amateurmusikverbänden, spielt Mäuschen, was Aktivitäten anderer Landes-Chorverbände betrifft, informiert über Trends und neue Noten, gibt Vorständen Tipps für die Vereinsarbeit und lässt Experten zur Wort kommen – das alles in einer ansprechenden, unterhaltsamen Aufmachung.
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Tipps für den Vorstand
BAV 12 · 2020
SPENDEN FÜR VEREINE:
Was eine vereinfachte
Zuwendungsbestätigung ist
Spenden sind gerade in der Corona-
Pandemie eine wichtige Finanzierungsquelle
für Ihren Verein. Mit der „vereinfachten
Zuwendungsbestätigung“
machen Sie es sowohl Ihren Spendern
als auch Ihrem Verein leichter.
Der spendenrechtliche Hintergrund
Erhält Ihre gemeinnützige Organisation
(Ihr Verein) Spenden, bekommt
der Spender dafür eine Zuwendungsbestätigung.
Die wird umgangssprachlich
auch Spendenquittung oder Spendenbescheinigung
genannt. Diese Bestätigung
benötigt der Spender, um den
gespendeten Betrag in seiner Einkommensteuererklärung
als Sonderausgaben
geltend zu machen und damit
seine Steuerlast zu senken. Seine
Spende wird also – je nach Einkommen
und damit Steuersatz – zum Teil
vom Finanzamt finanziert.
Was eine vereinfachte
Zuwendungsbestätigung ist
Unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen
als Sonderausgaben abgezogen
werden können, ist in § 10b
Einkommensteuergesetz geregelt.
Demnach müssen die Zuwendungen
freiwillig und ohne Erwartung einer
Gegenleistung, also unentgeltlich, erbracht
worden sein. Zudem muss die
Spende tatsächlich für die Verfolgung
des steuerbegünstigten Zwecks des
Spendenempfängers verwendet werden.
Mit der Zuwendungsbestätigung
sollen Sie nachweisen, dass Sie diese
Vorgaben erfüllen beziehungsweise
einhalten.
Spenden bis 200 Euro
Für Spenden bis 200 Euro müssen Sie
als gemeinnützige Organisation keine
Zuwendungsbestätigung ausstellen. Es
reicht der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis.
Ihr Spender be-
nötigt dafür lediglich eine Buchungsbestätigung
seiner Überweisung und
einen Beleg von Ihnen als Spendenempfänger.
Dieser Beleg muss Angaben
enthalten über den steuerbegünstigten
Zweck, für den Sie die Zuwendung
verwenden, sowie darüber, dass
Sie von der Körperschaftsteuer befreit
sind. Zudem muss der Beleg darüber
informieren, ob es sich bei der Zuwendung
um eine Spende oder um
einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Spender proaktiv über vereinfachte
Zuwendung informieren
Um Spendern den vereinfachten Zuwendungsnachweis
zu ermöglichen,
empfehlen wir Ihnen, die Belege standardisiert
zur Verfügung zu stellen.
Sie können den Beleg als PDF auf Ihrer
Internetseite zugänglich machen
oder an einen vorgedruckten Überweisungsträger
anhängen. In jedem Fall
sollten Sie potenzielle Spender proaktiv
darüber informieren, dass eine vereinfachte
Zuwendungsbestätigung (in
Verbindung mit dem Zahlungsnachweis,
wie Kontoauszug) ausreicht, um
die Spende von der Steuer abziehen
zu können. Die Spender warten dann
nicht (vergeblich) darauf, von Ihnen
eine Zuwendungsbescheinigung zugesandt
zu bekommen.
Der Autor
Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist Inhaber
der RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei
Patrick R. Nessler, St. Ingbert.
Er ist tätig auf den Gebieten des Vereins-,
Verbands- und Gemeinnützigkeitsrechts,
des Datenschutzrechts für Vereine und Verbände,
sowie des Kleingartenrechts.
Patrick R. Nessler
Kastanienweg 15; 66386 St. Ingbert
Tel.: 06894 9969237
Fax: 06894 / 9969238
Mail: Post@RKPN.de
Internet: www.RKPN.de
Chormusik in
Im Dezember und Januar sind in
der Sendung „Musik aus dem
Land" in SWR4 Baden-Württemberg
sonntags ab 18 Uhr folgende
Chöre zu hören:
06.12.2020
Shanty-Chor der Marinekameradschaft
Ettlingen-Albtal
13.12.2020
Liederkranz Reichenbach
20.12.2020
Vokalensemble Gaienhofen
27.12.2020
Mädchenchor Rottweil & Junger
Chor St. Ursula Villingen
03.01.2021
Zoffvoices
(Änderungen vorbehalten)
Sonntags heißt es in SWR4 Baden-
Württemberg zwei Stunden lang:
„Musik aus dem Land". In dieser
Sendestrecke stehen Musikanten
und Sänger aus Baden-Württemberg
im Mittelpunkt. Wer mit dabei
sein möchte, kann sich mit einer CD
oder einem Mitschnitt eines Konzertes
bewerben.
Bitte senden an:
SWR4 Baden-Württemberg,
„Musik aus dem Land",
z. Hd. Edi Graf, Postfach,
70150 Stuttgart
Des Rätsels Lösung aus 11/2020
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