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Von Haus zu Haus Nr. 108

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Wussten Sie schon?

Wohngeld können Sie auch beantragen,

wenn Sie zur Untermiete wohnen.

Zum 1. Januar 2020 ist das neue

„Wohngeldstärkungs gesetz“ in Kraft

ge treten. Außerdem wird mit Beginn des

Jahres 2022 das Wohngeld dyna misiert und

fortan alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung

angepasst. Zudem werden die Freibeträge

für pflege bedürftige oder behinderte Menschen erhöht.

Wohngeld stellt in Deutschland eine Sozialleistung für

Bürgerinnen und Bürger dar, die aufgrund ihres geringen

Einkommens einen Zuschuss zur Miete erhalten.

Wohngeld ist kein Almosen des Staates: Wer zum Kreis der

Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Nutzen Sie gerne die QR-Codes für wichtige Informationen:

Mit dem Wohngeldrechner

den eigenen möglichen Anspruch

berechnen

Informationen und Formulare für

Wohngeldangelegenheiten bei der

Landeshauptstadt Hannover

Informationen zum neuen Wohngeldstärkungsgesetz

Haben Sie Anspruch

auf Wohngeld?

Steht mir Wohngeld zu?

Wer genau Wohngeld erhält, hängt von mehreren Faktoren

ab. Darin fließen ein: die Zahl der Menschen, die in einem

Haushalt leben, deren Einkommen, eine Reihe möglicher

Freibeträge und die Bruttokaltmiete. Mit dem Wohngeldrechner

des Bundesministeriums des Innern, für Bau und

Heimat (BMI) können Sie Ihren Anspruch überprüfen. Der

Abfrageservice gibt nur Auskunft über die Möglichkeiten

und das Verfahren, den Antrag müssen Sie

selbst stellen. Hier gibt die Stadt bzw. Region

Hannover Auskunft.

Werden Kindergeld oder Leistungen

aus dem Bildungspaket verrechnet?

Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs-

und Teilhabeleistungen (wie etwa die Übernahme

der Kosten für eine Klassenfahrt) werden

nicht auf das Wohngeld angerechnet.

Wer bekommt kein Wohngeld?

Das Wohngeld ergänzt andere Transferleistungen. Das

heißt: Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder

BAföG bezieht, hat – soweit bei der Berechnung dieser

Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden

sind – nicht auch noch Anspruch auf Wohngeld.

Wie stelle ich einen Antrag?

Vereinbaren Sie einen Termin in dem für Sie zuständigen

Bürgeramt. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte

rund um das Verfahren der Antragstellung.

Ihre Ansprechpartner bei der WGH-Herrenhausen:

Eva Stahlke-Gehrmann | Tel. 0511 97196-38

E-Mail: gehrmann@wgh-herrenhausen.de

Sebastian Gericke | Tel. 0511 97196-36

E-Mail: gericke@wgh-herrenhausen.de

wgh-herrenhausen.de WOHNEN 15

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