Von Haus zu Haus Nr. 108
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Wussten Sie schon?
Wohngeld können Sie auch beantragen,
wenn Sie zur Untermiete wohnen.
Zum 1. Januar 2020 ist das neue
„Wohngeldstärkungs gesetz“ in Kraft
ge treten. Außerdem wird mit Beginn des
Jahres 2022 das Wohngeld dyna misiert und
fortan alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung
angepasst. Zudem werden die Freibeträge
für pflege bedürftige oder behinderte Menschen erhöht.
Wohngeld stellt in Deutschland eine Sozialleistung für
Bürgerinnen und Bürger dar, die aufgrund ihres geringen
Einkommens einen Zuschuss zur Miete erhalten.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates: Wer zum Kreis der
Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Nutzen Sie gerne die QR-Codes für wichtige Informationen:
Mit dem Wohngeldrechner
den eigenen möglichen Anspruch
berechnen
Informationen und Formulare für
Wohngeldangelegenheiten bei der
Landeshauptstadt Hannover
Informationen zum neuen Wohngeldstärkungsgesetz
Haben Sie Anspruch
auf Wohngeld?
Steht mir Wohngeld zu?
Wer genau Wohngeld erhält, hängt von mehreren Faktoren
ab. Darin fließen ein: die Zahl der Menschen, die in einem
Haushalt leben, deren Einkommen, eine Reihe möglicher
Freibeträge und die Bruttokaltmiete. Mit dem Wohngeldrechner
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) können Sie Ihren Anspruch überprüfen. Der
Abfrageservice gibt nur Auskunft über die Möglichkeiten
und das Verfahren, den Antrag müssen Sie
selbst stellen. Hier gibt die Stadt bzw. Region
Hannover Auskunft.
Werden Kindergeld oder Leistungen
aus dem Bildungspaket verrechnet?
Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs-
und Teilhabeleistungen (wie etwa die Übernahme
der Kosten für eine Klassenfahrt) werden
nicht auf das Wohngeld angerechnet.
Wer bekommt kein Wohngeld?
Das Wohngeld ergänzt andere Transferleistungen. Das
heißt: Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder
BAföG bezieht, hat – soweit bei der Berechnung dieser
Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden
sind – nicht auch noch Anspruch auf Wohngeld.
Wie stelle ich einen Antrag?
Vereinbaren Sie einen Termin in dem für Sie zuständigen
Bürgeramt. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte
rund um das Verfahren der Antragstellung.
Ihre Ansprechpartner bei der WGH-Herrenhausen:
Eva Stahlke-Gehrmann | Tel. 0511 97196-38
E-Mail: gehrmann@wgh-herrenhausen.de
Sebastian Gericke | Tel. 0511 97196-36
E-Mail: gericke@wgh-herrenhausen.de
wgh-herrenhausen.de WOHNEN 15