Von Haus zu Haus Nr. 108
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So wird bei der WGH-Herrenhausen gewählt
Die Amtszeit der bisherigen Vertreter und Ersatzvertreter
endet mit der im Jahr 2021 stattfindenden ordentlichen
Vertreterversammlung am 10.06.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt
muss gemäß § 31 Abs. 6 unserer Satzung die Neuwahl
durchgeführt sein.
Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 1. Dezember
2020 alle notwendigen Beschlüsse gefasst, um die Wahl
ordnungsgemäß durchzuführen.
Die Wahl erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.
Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige
Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht
dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört. Ist ein Mitglied
eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so
können natürliche Personen, die zu deren gesetzlichen Vertretung
befugt sind, als Vertreter gewählt werden. Nicht
wählbar ist ein Mitglied ab dem Zeitpunkt der Absendung
eines Ausschließungsbeschlusses.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der WGH-Herrenhausen,
das am 15.01.2021 Mitglied der Genossenschaft
war. Ausgenommen sind Mitglieder, an die bis zu diesem
Zeitpunkt ein Ausschließungsbeschluss gesandt wurde.
Der Wahlvorstand stellt für jeden Wahlbezirk eine Liste
der Wahlberechtigten (Wählerliste) auf. Diese ist vom
15.01.2021 bis zum 22.01.2021 im Verwaltungsgebäude
der WGH-Herrenhausen zur Einsicht durch die Mitglieder
ausgelegt und kann erforderlichenfalls ergänzt werden.
Jedes Mitglied und der Wahlvorstand können Kandidaten
vorschlagen. Der Vorschlagende muss jeweils den
Namen, Vornamen, die Anschrift und die Telefonnummer
oder E-Mail-Adresse des vorgeschlagenen Mitglieds angeben.
Der Vorgeschlagene muss der Benennung mit Unterschrift
zustimmen. Die Kandidatenvorschläge der Mitglieder
müssen bis zum 05.02.2021 bei der WGH-Herrenhausen
eingegangen.
sein.
Der Wahlvorstand prüft prüft die von die den von Mitgliedern den Mitgliedern
einge-
eingereichten Kandidatenvorschläge und stellt und sie stellt nach sie den nach
einzelnen
den einzelnen Wahlbezirken Wahlbezirken zusammen. zusammen. Die Kandidaten Die Kandidaten-
vorschläge
werden vorschläge vom werden 17.02.2021 vom bis 17.02.2021 24.02.2021 bis im 24.02.2021 Verwaltungs-
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gebäude Verwaltungsgebäude der WGH-Herrenhausen der WGH-Herrenhausen zur Einsicht für zur die Einsicht
durch ausgelegt. die Mitglieder Einsprüche ausgelegt. gegen die Einsprüche Kandidatenliste
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können die Kandidatenliste schriftlich unter können Angabe schriftlich des Grundes unter Angabe bis zum
des
24.02.2021 Grundes bis zum Händen 24.02.2021 des Wahlvorstandes zu Händen der Wahlvorstan-
WGH-Herrenhausedes
der WGH-Herrenhausen eingereicht werden.
eingereicht werden.
Mitglieder
Gewählt wird vom Erhalt der Wahlunterlagen bis zum
26. April 2021, 12:00 Uhr.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlbriefe im Verwaltungsgebäude
der WGH-Herrenhausen, z.Hd. des
Wahlvorstandes, Königsworther Platz 2, 30167 Hannover
eingegangen sein. Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten
rechtzeitig vor der Wahl zugestellt.
Nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den
Wahlvorstand wird die Liste der gewählten Vertreter und
Ersatzvertreter ab dem 07.05.2021 mit Anschrift, Telefonnummer
oder E-Mail-Adresse mindestens zwei Wochen
im Verwaltungsgebäude der WGH-Herrenhausen zur Einsicht
für die Mitglieder ausgelegt. Jedes Mitglied kann auf
Wunsch eine Abschrift der Liste erhalten.
Dieser Ausgabe liegt ein Vordruck bei, auf dem Sie bis zum
05.02.2021 (Eingang WGH-Herrenhausen) einen oder mehrere
Wunschkandidaten vorschlagen können. Senden Sie
uns das Formular bitte entweder per Post z. Hd. des Wahlvorstandes
oder per E-Mail zurück.
Die Adresse des Wahlvorstandes lautet:
WGH-Herrenhausen, z. Hd. des Wahlvorstandes,
Königsworther Platz 2, 30167 Hannover
Die Vorsitzende des Wahlvorstandes
Sonja Grundmann
Fragen zum Ablauf der Wahl beantwortet unsere
Mitarbeiterin Ursula Winkler unter Tel. 0511 97196-35
oder E-Mail an winkler@wgh-herrenhausen.de
Zur besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt, die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.
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