Von Haus zu Haus Nr. 108
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Das Recht auf
Mitbestimmung nutzen
Machen Sie aktiv von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und nutzen Sie die Chance auf demokratische Mitbestimmung.
Entscheiden Sie mit, wer im nächsten Jahr der Vertreterversammlung angehören wird.
In jeder Genossenschaft gilt das Recht
auf Mitbestimmung, ein wichtiges
demokratisches Grundrecht.
Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre
die Vertreterinnen und Vertreter, die
die Interessen der Mitglieder vertreten
und wichtige Entscheidungen in
der Genossenschaft mitbestimmen
können. Zu ihrer Zuständigkeit gehören
unter anderem die Entlastung
von Vorstand und Aufsichtsrat,
die Wahl des Aufsichtsrats, sowie
die Beschlussfassung über wichtige
Satzungsänderungen.
In mehreren Veranstaltungen im Jahr
erhalten die Vertreterinnen und Vertreter
interessante Informationen
über aktuelle Aktivitäten der WGH-
Herrenhausen. Hierzu gehören
die satzungsgemäß verpflichtende
Vertreterversammlung sowie eine
Vertreter informationsveranstaltung
zu aus gewählten Themen und eine
Rundfahrt in die neu modernisierten
Gebiete und zu den Neubauprojekten
der WGH-Herrenhausen. Auch
zu besonderen Anlässen, wie z.B. die
Einweihung neuer Projekte, sind die
Vertreter immer herzlich eingeladen.
Lassen Sie die Möglichkeiten zur Mitwirkung
an der Selbstverwaltung der
WGH-Herrenhausen nicht ungenutzt
verstreichen: Beteiligen Sie sich an
der Vertreterwahl 2021, indem Sie mit
unserem beigefügten Formular Kandidaten
für die Vertreterwahl vorschlagen.
Senden Sie das Formular
ausgefüllt und von Ihnen sowie von
Ihren vorgeschlagenen Kandiaten
unterschrieben per Post oder per
E-Mail bis spätestens 5. Februar
2021 an uns zurück. Und natürlich:
Geben Sie nach Erhalt der Wahlunterlagen
Ihre Stimme ab!
Aufbau der Genossenschaft
Die Mitglieder sind Träger
der Genossenschaft und
wählen aus ihren Reihen
die Vertreterversammlung.
Die Vertreter versammlung wird von den Mitgliedern
in all gemeiner, demokratischer und geheimer Wahl
gewählt. Sie vertritt die Rechte und Interessen der
Mitglieder, beschließt die Satzung und nimmt die in
der Satzung der Vertreterversammlung zugewiesenen
Aufgaben wahr. Sie beschließt unter anderem über
den Jahresabschluss sowie die Gewinn verwendung
oder Verlust deckung und wählt die Mitglieder des
Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat
wählt den Vorstand
und überwacht ihn
in seiner
Geschäftsführung.
Der Vorstand
leitet die
Genossenschaft
und führt die
Geschäfte.
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Von Haus zu Haus Nr. 108 | Dezember 2020