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Von Haus zu Haus Nr. 108

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Das Recht auf

Mitbestimmung nutzen

Machen Sie aktiv von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und nutzen Sie die Chance auf demokratische Mitbestimmung.

Entscheiden Sie mit, wer im nächsten Jahr der Vertreterversammlung angehören wird.

In jeder Genossenschaft gilt das Recht

auf Mitbestimmung, ein wichtiges

demokratisches Grundrecht.

Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre

die Vertreterinnen und Vertreter, die

die Interessen der Mitglieder vertreten

und wichtige Entscheidungen in

der Genossenschaft mitbestimmen

können. Zu ihrer Zuständigkeit gehören

unter anderem die Entlastung

von Vorstand und Aufsichtsrat,

die Wahl des Aufsichtsrats, sowie

die Beschlussfassung über wichtige

Satzungsänderungen.

In mehreren Veranstaltungen im Jahr

erhalten die Vertreterinnen und Vertreter

interessante Informationen

über aktuelle Aktivitäten der WGH-

Herrenhausen. Hierzu gehören

die satzungsgemäß verpflichtende

Vertreterversammlung sowie eine

Vertreter informationsveranstaltung

zu aus gewählten Themen und eine

Rundfahrt in die neu modernisierten

Gebiete und zu den Neubauprojekten

der WGH-Herrenhausen. Auch

zu besonderen Anlässen, wie z.B. die

Einweihung neuer Projekte, sind die

Vertreter immer herzlich eingeladen.

Lassen Sie die Möglichkeiten zur Mitwirkung

an der Selbstverwaltung der

WGH-Herrenhausen nicht ungenutzt

verstreichen: Beteiligen Sie sich an

der Vertreterwahl 2021, indem Sie mit

unserem beigefügten Formular Kandidaten

für die Vertreterwahl vorschlagen.

Senden Sie das Formular

ausgefüllt und von Ihnen sowie von

Ihren vorgeschlagenen Kandiaten

unterschrieben per Post oder per

E-Mail bis spätestens 5. Februar

2021 an uns zurück. Und natürlich:

Geben Sie nach Erhalt der Wahlunterlagen

Ihre Stimme ab!

Aufbau der Genossenschaft

Die Mitglieder sind Träger

der Genossenschaft und

wählen aus ihren Reihen

die Vertreterversammlung.

Die Vertreter versammlung wird von den Mitgliedern

in all gemeiner, demokratischer und geheimer Wahl

gewählt. Sie vertritt die Rechte und Interessen der

Mitglieder, beschließt die Satzung und nimmt die in

der Satzung der Vertreterversammlung zugewiesenen

Aufgaben wahr. Sie beschließt unter anderem über

den Jahresabschluss sowie die Gewinn verwendung

oder Verlust deckung und wählt die Mitglieder des

Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat

wählt den Vorstand

und überwacht ihn

in seiner

Geschäftsführung.

Der Vorstand

leitet die

Genossenschaft

und führt die

Geschäfte.

Foto: © DragonImages - stock.adobe.com

20 INTERN

Von Haus zu Haus Nr. 108 | Dezember 2020

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