BUNDESARCHIV - MILITÄRARCHIV
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Die Kontinuität brachte auch Minister Stoph in seinen Ausführungen zum Statut<br />
zum Ausdruck: „In der bisherigen Arbeit des Kollegiums waren gute Ansätze zur<br />
Erreichung einer kollektiven Arbeit vorhanden.“ 4<br />
II<br />
Die Bildung von Kollegien ging auf eine Verordnung des Ministerrates der DDR vom<br />
17. Juli 1952 (MinBl. S. 109) zurück, die für alle Ministerien und selbständige<br />
Staatssekretariate verfügt wurde. Die Verordnung definierte Kollegien wie folgt: „Die<br />
K. sind Beratungsorgane der Minister, aber keine selbständigen Leitungsorgane der<br />
Ministerien. Dem K. gehören der Minister, der Staatssekretär und die Stellvertreter<br />
des Ministers sowie Leiter von Abteilungen und andere leitende Mitarbeiter des Mi-<br />
nisteriums an. An seinen Sitzungen nehmen der Sekretär der Parteiorganisation<br />
des Ministeriums und zu bestimmten Tagesordnungspunkten gesondert geladene<br />
oder externe Experten teil.“ 5<br />
Im Ministerium für Nationale Verteidigung gab es keinen zivilen Staatssekretär,<br />
auch eine Parteiorganisation mit einem gewählten Sekretär an der Spitze gab es in<br />
der von der Verordnung formulierten Vorgabe nicht. An deren Stelle waren der Chef<br />
des Hauptstabes, der den in früheren deutschen Streitkräften tätigen Chef des Ge-<br />
neralstabes ersetzte und der Chef der Politischen Verwaltung (ab 1961 Chef der<br />
Politischen Hauptverwaltung) sowie die Chefs der Teilstreitkräfte und Militärbezirke 6<br />
getreten.<br />
Der Chef Rückwärtige Dienste wurde später ebenfalls nominell Stellvertreter des<br />
Ministers wie auch die Chefs der Teilstreitkräfte ab 1972. Dafür verloren die Chefs<br />
der Militärbezirke ihre Position im Kollegium.<br />
Keine Stellvertreter waren der Chef für Bauwesen und Unterkunft sowie der Chef<br />
der Verwaltung Kader.<br />
4 DVW 1/ 2027, Bl. 4. Das erste Statut von 1956 ist im Bestand nicht überliefert. Mündliche Auskunft<br />
vom 13. Jan. 2000 durch Generaloberst a. D. Fritz Streletz an den Bearbeiter.<br />
5 zitiert nach: DDR-Handbuch, Köln 1979, S. 598.<br />
6 Militärbezirke entsprachen in Gliederung und Aufbau in etwa Armeekorps.