Februar 2021 - Büchenbacher Anzeiger
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Das Rathaus informiert<br />
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fen, besonders ältere Menschen sind auf den Gehwegen gefährdet,<br />
wenn nicht geräumt und/oder gestreut wird.<br />
Die Gemeinde Büchenbach verweist deshalb auf die bestehende<br />
Verordnung, wonach innerhalb der geschlossenen Ortslage eine<br />
besondere Räum- und Streupflicht für den Fußgängerverkehr besteht.<br />
Innerhalb einer geschlossenen Ortslage sind für den Fußgängerverkehr<br />
die Gehwege zu räumen und zu streuen. Wenn kein Gehweg<br />
vorhanden ist, müssen Sie in der Breite von einem Meter räumen<br />
und streuen. Grenzt das Grundstück an mehrere Gehbahnen<br />
an (z. B. Eckgrundstücke), besteht die Verpflichtung für jede dieser<br />
Gehbahnen (z. B. auch für Wohnwege, die an der Rückseite eines<br />
Grundstückes vorbeiführen).<br />
Die Verpflichtung besteht an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonnund<br />
gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr.<br />
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen,<br />
wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.<br />
Diese Verpflichtung besteht auch für Grundstücke, wenn sie unbebaut<br />
sind, aber innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen.<br />
Gemäß § 10 der gemeindlichen Satzung ist es verboten, die Sicherungsfläche<br />
mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen. Bei<br />
besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder steilen Steigungen)<br />
ist das Streuen von Tausalz zulässig.<br />
Bei Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht und bei eintretenden<br />
Schäden können erhebliche Schadensersatzansprüche auf die<br />
jeweils Verpflichteten zukommen.<br />
zu 6) Bei der Kreisstraße RH 3, Schwabacher Straße und im weiteren<br />
Verlauf die Obere und Untere Bahnhofstraße, handelt es sich seit<br />
jeher um eine Ortsdurchfahrt bzw. eine überörtliche Straße. Zuständig<br />
für verkehrsrechtliche Anordnungen ist das Landratsamt<br />
Roth. Die Gemeindeverwaltung ist seit Jahren im engen Kontakt<br />
mit dem Landratsamt Roth und gibt die Anregungen und Vorbringen<br />
aus der Bürgerschaft weiter. In Abstimmung mit dem Landratsamt<br />
Roth wird im Januar <strong>2021</strong> eine zweiwöchige Verkehrsmessung<br />
(Anzahl der Fahrzeuge und Geschwindigkeiten) erfolgen, auf deren<br />
Basis weitere Gespräche geführt werden sollen.<br />
zu 9) Die Planung des Geh- und Radweges Jordan mit Grünzug soll<br />
bis Herbst <strong>2021</strong> abgeschlossen werden, um die erforderlichen Förderanträge<br />
stellen zu können. Das Projekt soll im Jahr 2022 realisiert<br />
werden.<br />
Antrag auf Erlass einer Satzung über solare Baupflicht<br />
Gemeinderat Hempfling begründet den von der Fraktion Bündnis<br />
90/Die Grünen gestellten Antrag vom 12.11.2020, auf Erlass einer<br />
Satzung über solare Baupflicht. Im Neubaugebiet „Ehemalige Brennereien“<br />
stehen viele Häuser ohne Photovoltaikanlagen.<br />
Die P-53-Trasse wird abgelehnt, aber eine dezentrale Energieversorgung<br />
wird nicht angestrebt. CO2-neutrale Energiegewinnung<br />
dient dem Erreichen der Klimaziele. Dafür werden Zuschüsse und<br />
Fördermittel zur Verfügung gestellt. Auch eine Vermietung der<br />
Dachflächen an Firmen oder beispielsweise Genossenschaften<br />
käme für ihn in Betracht. Für zukünftige Baugebiete kann das in<br />
einer Satzung verankert werden.<br />
Gemeinderat Reich sieht eine Verpflichtung negativ. Eine Zuschussförderung<br />
dieser Anlagen wäre ein Anreiz. Des Weiteren regt er an,<br />
dass es der Gemeinde gut zu Gesicht stehen würde, mit gutem Beispiel<br />
voranzugehen. Man kann auch das örtliche Gewerbe einbeziehen.<br />
Eine generelle solare Baupflicht anzuordnen, ist aus seiner<br />
Sicht eher schwierig.<br />
Gemeinderat Schuster pflichtet Gemeinderat Hempfling bei. Er ist<br />
auch für eine gemeindliche Bezuschussung. Allerdings hat die Gemeinde<br />
als Eigentümerin das Recht bei Verkauf von gemeindlichen<br />
Grundstücken, auch die solare Baupflicht festzulegen.<br />
Solch eine Vorschrift sieht Gemeinderätin Adolphi bedenklich und<br />
rechtlich angreifbar.<br />
Gemeinderat Winter weist auf Gebäude hin, die kaum Sonne bekommen.<br />
Für Gemeinderat Martin ist nicht nachvollziehbar, dass man auf<br />
Rohstoffe zurückgreift, die in Deutschland nicht zu haben sind. Er<br />
mahnt an, den Klimaschutz nicht auf Kosten anderer durchzusetzen<br />
(Kinderarbeit in der Dritten Welt).<br />
Gemeinderat Dörfler rät von Daumenschrauben ab. Man muss den<br />
Bürgern erklären, wie attraktiv Photovoltaik sein kann.<br />
Gemeinderätin Karg schlägt vor, die Thematik im Arbeitskreis Klimaschutz<br />
des Gemeinderates zu beraten.<br />
Aus Sicht der Verwaltung ist die Erarbeitung eines generellen Leitfadens<br />
bzw. gemeindlichen Entwicklungskonzeptes prioritär zu<br />
verfolgen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Dem Antrag auf Erlass einer Satzung über solare Baupflicht wird<br />
zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: 7:8 , somit ist der Antrag abgelehnt.<br />
Eine angenehme Winterzeit – diesmal ohne Fasching – wünscht<br />
Ihr Helmut Bauz<br />
Erster Bürgermeister<br />
Untere Bahnhofstr. 18 · 91186 Büchenbach<br />
Tel. 09171 / 89 21 36<br />
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