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Februar 2021 - Büchenbacher Anzeiger

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Das Rathaus informiert<br />

5<br />

fen, besonders ältere Menschen sind auf den Gehwegen gefährdet,<br />

wenn nicht geräumt und/oder gestreut wird.<br />

Die Gemeinde Büchenbach verweist deshalb auf die bestehende<br />

Verordnung, wonach innerhalb der geschlossenen Ortslage eine<br />

besondere Räum- und Streupflicht für den Fußgängerverkehr besteht.<br />

Innerhalb einer geschlossenen Ortslage sind für den Fußgängerverkehr<br />

die Gehwege zu räumen und zu streuen. Wenn kein Gehweg<br />

vorhanden ist, müssen Sie in der Breite von einem Meter räumen<br />

und streuen. Grenzt das Grundstück an mehrere Gehbahnen<br />

an (z. B. Eckgrundstücke), besteht die Verpflichtung für jede dieser<br />

Gehbahnen (z. B. auch für Wohnwege, die an der Rückseite eines<br />

Grundstückes vorbeiführen).<br />

Die Verpflichtung besteht an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonnund<br />

gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr.<br />

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen,<br />

wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.<br />

Diese Verpflichtung besteht auch für Grundstücke, wenn sie unbebaut<br />

sind, aber innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen.<br />

Gemäß § 10 der gemeindlichen Satzung ist es verboten, die Sicherungsfläche<br />

mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen. Bei<br />

besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder steilen Steigungen)<br />

ist das Streuen von Tausalz zulässig.<br />

Bei Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht und bei eintretenden<br />

Schäden können erhebliche Schadensersatzansprüche auf die<br />

jeweils Verpflichteten zukommen.<br />

zu 6) Bei der Kreisstraße RH 3, Schwabacher Straße und im weiteren<br />

Verlauf die Obere und Untere Bahnhofstraße, handelt es sich seit<br />

jeher um eine Ortsdurchfahrt bzw. eine überörtliche Straße. Zuständig<br />

für verkehrsrechtliche Anordnungen ist das Landratsamt<br />

Roth. Die Gemeindeverwaltung ist seit Jahren im engen Kontakt<br />

mit dem Landratsamt Roth und gibt die Anregungen und Vorbringen<br />

aus der Bürgerschaft weiter. In Abstimmung mit dem Landratsamt<br />

Roth wird im Januar <strong>2021</strong> eine zweiwöchige Verkehrsmessung<br />

(Anzahl der Fahrzeuge und Geschwindigkeiten) erfolgen, auf deren<br />

Basis weitere Gespräche geführt werden sollen.<br />

zu 9) Die Planung des Geh- und Radweges Jordan mit Grünzug soll<br />

bis Herbst <strong>2021</strong> abgeschlossen werden, um die erforderlichen Förderanträge<br />

stellen zu können. Das Projekt soll im Jahr 2022 realisiert<br />

werden.<br />

Antrag auf Erlass einer Satzung über solare Baupflicht<br />

Gemeinderat Hempfling begründet den von der Fraktion Bündnis<br />

90/Die Grünen gestellten Antrag vom 12.11.2020, auf Erlass einer<br />

Satzung über solare Baupflicht. Im Neubaugebiet „Ehemalige Brennereien“<br />

stehen viele Häuser ohne Photovoltaikanlagen.<br />

Die P-53-Trasse wird abgelehnt, aber eine dezentrale Energieversorgung<br />

wird nicht angestrebt. CO2-neutrale Energiegewinnung<br />

dient dem Erreichen der Klimaziele. Dafür werden Zuschüsse und<br />

Fördermittel zur Verfügung gestellt. Auch eine Vermietung der<br />

Dachflächen an Firmen oder beispielsweise Genossenschaften<br />

käme für ihn in Betracht. Für zukünftige Baugebiete kann das in<br />

einer Satzung verankert werden.<br />

Gemeinderat Reich sieht eine Verpflichtung negativ. Eine Zuschussförderung<br />

dieser Anlagen wäre ein Anreiz. Des Weiteren regt er an,<br />

dass es der Gemeinde gut zu Gesicht stehen würde, mit gutem Beispiel<br />

voranzugehen. Man kann auch das örtliche Gewerbe einbeziehen.<br />

Eine generelle solare Baupflicht anzuordnen, ist aus seiner<br />

Sicht eher schwierig.<br />

Gemeinderat Schuster pflichtet Gemeinderat Hempfling bei. Er ist<br />

auch für eine gemeindliche Bezuschussung. Allerdings hat die Gemeinde<br />

als Eigentümerin das Recht bei Verkauf von gemeindlichen<br />

Grundstücken, auch die solare Baupflicht festzulegen.<br />

Solch eine Vorschrift sieht Gemeinderätin Adolphi bedenklich und<br />

rechtlich angreifbar.<br />

Gemeinderat Winter weist auf Gebäude hin, die kaum Sonne bekommen.<br />

Für Gemeinderat Martin ist nicht nachvollziehbar, dass man auf<br />

Rohstoffe zurückgreift, die in Deutschland nicht zu haben sind. Er<br />

mahnt an, den Klimaschutz nicht auf Kosten anderer durchzusetzen<br />

(Kinderarbeit in der Dritten Welt).<br />

Gemeinderat Dörfler rät von Daumenschrauben ab. Man muss den<br />

Bürgern erklären, wie attraktiv Photovoltaik sein kann.<br />

Gemeinderätin Karg schlägt vor, die Thematik im Arbeitskreis Klimaschutz<br />

des Gemeinderates zu beraten.<br />

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erarbeitung eines generellen Leitfadens<br />

bzw. gemeindlichen Entwicklungskonzeptes prioritär zu<br />

verfolgen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Dem Antrag auf Erlass einer Satzung über solare Baupflicht wird<br />

zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: 7:8 , somit ist der Antrag abgelehnt.<br />

Eine angenehme Winterzeit – diesmal ohne Fasching – wünscht<br />

Ihr Helmut Bauz<br />

Erster Bürgermeister<br />

Untere Bahnhofstr. 18 · 91186 Büchenbach<br />

Tel. 09171 / 89 21 36<br />

Vorerst nur mit Termin!<br />

Montag<br />

Di. Mi.<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

8.30 - 19.00 Uhr<br />

8.30 - 17.00 Uhr<br />

9.30 - 19.00 Uhr<br />

8.30 - 18.00 Uhr<br />

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