Iphöfer Nachrichten - Iphofen
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Im Ausnahmefall kann der Schlüssel im Bauhof nach vorheriger<br />
Absprache während den allgemeinen Arbeitszeiten:<br />
Montag, bis Donnerstag 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Freitag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
abgeholt werden. Bitte melden Sie sich unter Tel. 09323/875671 an.<br />
Öffentliche Zahlungserinnerung<br />
hier: Entrichtung der Hundesteuer<br />
Bekanntmachung<br />
Am 15.03.2012 wird die Hundesteuer fällig.<br />
Hunde, die im Bereich der Stadt <strong>Iphofen</strong> gehalten werden und älter<br />
als vier Monate sind, unterliegen der Steuerpflicht. Aus diesem Grund<br />
bitten wir Sie, alle Hunde, die dieses Alter erreicht haben oder noch<br />
erreichen, anzumelden (VGem <strong>Iphofen</strong>, Zimmer 4bei Frau Woitalla<br />
oder telefonisch unter 09323 8715-48). Ebenso sollte uns jede Veränderung<br />
in der Hundehaltung (Tötung, Verendung, Kauf, Ersatzbeschaffung<br />
etc.) mitgeteilt werden.<br />
Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Steuer zum Fälligkeitstermin<br />
abgebucht. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag<br />
der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein,<br />
wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen<br />
wäre.<br />
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.<br />
Nutzen Sie für Ihre laufend wiederkehrenden Zahlungen das Einzugsverfahren.<br />
Es erübrigt sich die Überweisung und Sie versäumen nicht<br />
den Zahlungstermin.<br />
Mend, 1. Bürgermeister<br />
Aktuelle Mitteilung der Abfallberatung<br />
am Landratsamt Kitzingen<br />
Altmetallklau ist kein Kavaliersdelikt<br />
Landauf, landab -überall kommen seit Monaten Metalle und Schrott<br />
abhanden. Auch bei den Sammlungen des Landkreises wir dieser<br />
„Klau“ immer häufiger festgestellt.<br />
Manche Zeitgenossen haben neben der mobilen Sperrabfallsammlung<br />
nun auch die Altmetallcontainer für ihre „Sammelleidenschaft“ entdeckt.<br />
Bei der Sperrabfallabfuhr sind Waschmaschinen, Öfen &Co<br />
heiß begehrt. Aus den Schrottcontainern an den gemeindlichen Sammelstellen<br />
werden wertvollen Metalle ausgelesen und anschließend<br />
gewinnbringend vermarktet. Die Hinterlassenschaften dieser „Auslese“<br />
rund um den Container müssen dann meist von den Gemeindearbeitern<br />
beseitigt werden.<br />
Egal ob es sich dabei um gewerbliche Sammler oder um Privatpersonen<br />
handelt, dieser Diebstahl von Altmetallen ist kein Kavaliersdelikt<br />
-dieser „Klau“ ist sogar strafbar. Also am Besten die Finger weg von<br />
Containerschrott, metallischen Sperrmüll und Elektrogeräten. Ansonsten<br />
wird es teuer.<br />
Hinweise über Schrottdiebstahl nimmt die Abfallberatung am Landratsamt<br />
Kitzingen (Tel. 09321/928-124) oder jede Polizeidienststelle<br />
entgegen.<br />
Service Ihres Einwohnermeldeamtes<br />
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich am Samstag, 31.03.2012 von<br />
10.00 -12.00 Uhr für Sie geöffnet.<br />
Dies ist ein zusätzlicher Service für die Bürgerinnen und Bürger,<br />
denen es während der allgemeinen Öffnungszeiten nicht möglich ist,<br />
ihre Anliegen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, zu erledigen.<br />
Ihr Einwohnermeldeamt<br />
4<br />
Nr. 9/12<br />
Notarsprechtag in <strong>Iphofen</strong><br />
<strong>Iphöfer</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
Die Notare Dr. Münch und Dr. Hofstetter werden am kommenden Mittwoch,<br />
den 07.03.2012 sowie am Mittwoch, 11.02.2012 von 14.00<br />
Uhr bis 17.00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt <strong>Iphofen</strong>,<br />
ihren Ortsteilen und der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Iphofen</strong> angeschlossenen<br />
Gemeinden, einen Notarsprechtag in <strong>Iphofen</strong> abhalten.<br />
Um telefonische Terminvereinbarung mit der Notarstelle in Kitzingen,<br />
Friedenstraße 5, Tel. 09321/22000 wird gebeten.<br />
Alarmierung der Feuerwehr -<br />
Probealarm der Sirenen<br />
Bekanntmachung<br />
Die nächste Sirenenprobe ist am Samstag, 03.03.2012<br />
Der Probealarm findet ab 12.15 Uhr statt und wird gegen 12.45 Uhr<br />
abgeschlossen sein.<br />
Wird die Sirene ein zweites Mal ausgelöst, handelt es sich um einen<br />
Ernstfall.<br />
Bekanntmachung<br />
Steueridentifikationsnummer (IdNr) 11stellig<br />
Das Bundeszentralamt für Steuern versendet seit dem Jahr 2008<br />
Schreiben in dem Ihre Identifikationsnummer nach §139b der Abgabenordnung<br />
(AO) mitgeteilt wird.<br />
Bewahren Sie dieses Schreiben auf, denn diese Nummer bleibt Ihnen<br />
lebenslang zugeordnet.<br />
Die Identifikationsnummer wird Kindern ab Geburt zugeteilt.<br />
Verlust des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern<br />
Steueridentifikationsnummer nachfragen<br />
Betroffene haben die Möglichkeit, die IdNr schriftlich oder auch online<br />
direkt beim Bundeszentralamt für Steuern unter www.identifikationsmerkmal.de<br />
anzufordern. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die<br />
IdNr vom Finanzamt zu erfragen. Dazu ist es nötig, persönlich und<br />
mit Personalausweis/Reisepass dort vorstellig zu werden.<br />
Bei der Auskunft über das Melderegister, d.h. über die im Einwohnermeldeamt<br />
gespeicherten Daten wird der Auskunftssuchende<br />
identifiziert und erhält nur Auskunft über seine eigene Steueridentifikationsnummer.<br />
Demnach sind telefonische Auskünfte nicht<br />
möglich.<br />
Die Auskunft der IdNr für den Ehegatten ist nur mit dessen schriftlicher<br />
Einwilligung zugelassen -mit Vollmacht.<br />
Betreuer haben die Möglichkeit, die IdNr. ihrer Betreuten schriftlich<br />
beim BZSt unter Vorlage einer Kopie ihres Betreuerausweises anzufordern.<br />
Eltern sind die gesetzlichen Vertreter ihrer Kinder, deshalb können sie<br />
im Rahmen ihrer elterlichen Sorge auch das Selbstauskunftsrecht ihrer<br />
Kinder aus dem Melderegister wahrnehmen, vorausgesetzt sie sind<br />
nicht getrennt lebend.<br />
Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind selbst handlungsfähig<br />
im Sinne des Melderechts, weshalb sie ihr Selbstauskunftsrecht<br />
bereits selbst wahrnehmen können.<br />
Zuordnung der Kinderfreibeträge<br />
Seit dem Jahr 2011 werden keine steuerlichen Lebensbescheinigungen<br />
mehr ausgestellt. Informationen hierzu gibt es unter www.<br />
elster.de.<br />
Der entsprechende Elternteil muss für die Zuordnung der Kinder bei<br />
seinem Wohnsitzfinanzamt mit einer Geburtsurkunde des oder der<br />
Kinder vorsprechen.<br />
Die Finanzämter können die Kinder auch ohne die IdNr eintragen.<br />
Einwohnermeldeamt<br />
Ende des amtlichen Teils