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Iphöfer Nachrichten - Iphofen

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Im Ausnahmefall kann der Schlüssel im Bauhof nach vorheriger<br />

Absprache während den allgemeinen Arbeitszeiten:<br />

Montag, bis Donnerstag 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Freitag 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

abgeholt werden. Bitte melden Sie sich unter Tel. 09323/875671 an.<br />

Öffentliche Zahlungserinnerung<br />

hier: Entrichtung der Hundesteuer<br />

Bekanntmachung<br />

Am 15.03.2012 wird die Hundesteuer fällig.<br />

Hunde, die im Bereich der Stadt <strong>Iphofen</strong> gehalten werden und älter<br />

als vier Monate sind, unterliegen der Steuerpflicht. Aus diesem Grund<br />

bitten wir Sie, alle Hunde, die dieses Alter erreicht haben oder noch<br />

erreichen, anzumelden (VGem <strong>Iphofen</strong>, Zimmer 4bei Frau Woitalla<br />

oder telefonisch unter 09323 8715-48). Ebenso sollte uns jede Veränderung<br />

in der Hundehaltung (Tötung, Verendung, Kauf, Ersatzbeschaffung<br />

etc.) mitgeteilt werden.<br />

Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Steuer zum Fälligkeitstermin<br />

abgebucht. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag<br />

der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein,<br />

wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen<br />

wäre.<br />

Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.<br />

Nutzen Sie für Ihre laufend wiederkehrenden Zahlungen das Einzugsverfahren.<br />

Es erübrigt sich die Überweisung und Sie versäumen nicht<br />

den Zahlungstermin.<br />

Mend, 1. Bürgermeister<br />

Aktuelle Mitteilung der Abfallberatung<br />

am Landratsamt Kitzingen<br />

Altmetallklau ist kein Kavaliersdelikt<br />

Landauf, landab -überall kommen seit Monaten Metalle und Schrott<br />

abhanden. Auch bei den Sammlungen des Landkreises wir dieser<br />

„Klau“ immer häufiger festgestellt.<br />

Manche Zeitgenossen haben neben der mobilen Sperrabfallsammlung<br />

nun auch die Altmetallcontainer für ihre „Sammelleidenschaft“ entdeckt.<br />

Bei der Sperrabfallabfuhr sind Waschmaschinen, Öfen &Co<br />

heiß begehrt. Aus den Schrottcontainern an den gemeindlichen Sammelstellen<br />

werden wertvollen Metalle ausgelesen und anschließend<br />

gewinnbringend vermarktet. Die Hinterlassenschaften dieser „Auslese“<br />

rund um den Container müssen dann meist von den Gemeindearbeitern<br />

beseitigt werden.<br />

Egal ob es sich dabei um gewerbliche Sammler oder um Privatpersonen<br />

handelt, dieser Diebstahl von Altmetallen ist kein Kavaliersdelikt<br />

-dieser „Klau“ ist sogar strafbar. Also am Besten die Finger weg von<br />

Containerschrott, metallischen Sperrmüll und Elektrogeräten. Ansonsten<br />

wird es teuer.<br />

Hinweise über Schrottdiebstahl nimmt die Abfallberatung am Landratsamt<br />

Kitzingen (Tel. 09321/928-124) oder jede Polizeidienststelle<br />

entgegen.<br />

Service Ihres Einwohnermeldeamtes<br />

Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich am Samstag, 31.03.2012 von<br />

10.00 -12.00 Uhr für Sie geöffnet.<br />

Dies ist ein zusätzlicher Service für die Bürgerinnen und Bürger,<br />

denen es während der allgemeinen Öffnungszeiten nicht möglich ist,<br />

ihre Anliegen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, zu erledigen.<br />

Ihr Einwohnermeldeamt<br />

4<br />

Nr. 9/12<br />

Notarsprechtag in <strong>Iphofen</strong><br />

<strong>Iphöfer</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Die Notare Dr. Münch und Dr. Hofstetter werden am kommenden Mittwoch,<br />

den 07.03.2012 sowie am Mittwoch, 11.02.2012 von 14.00<br />

Uhr bis 17.00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt <strong>Iphofen</strong>,<br />

ihren Ortsteilen und der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Iphofen</strong> angeschlossenen<br />

Gemeinden, einen Notarsprechtag in <strong>Iphofen</strong> abhalten.<br />

Um telefonische Terminvereinbarung mit der Notarstelle in Kitzingen,<br />

Friedenstraße 5, Tel. 09321/22000 wird gebeten.<br />

Alarmierung der Feuerwehr -<br />

Probealarm der Sirenen<br />

Bekanntmachung<br />

Die nächste Sirenenprobe ist am Samstag, 03.03.2012<br />

Der Probealarm findet ab 12.15 Uhr statt und wird gegen 12.45 Uhr<br />

abgeschlossen sein.<br />

Wird die Sirene ein zweites Mal ausgelöst, handelt es sich um einen<br />

Ernstfall.<br />

Bekanntmachung<br />

Steueridentifikationsnummer (IdNr) 11stellig<br />

Das Bundeszentralamt für Steuern versendet seit dem Jahr 2008<br />

Schreiben in dem Ihre Identifikationsnummer nach §139b der Abgabenordnung<br />

(AO) mitgeteilt wird.<br />

Bewahren Sie dieses Schreiben auf, denn diese Nummer bleibt Ihnen<br />

lebenslang zugeordnet.<br />

Die Identifikationsnummer wird Kindern ab Geburt zugeteilt.<br />

Verlust des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern<br />

Steueridentifikationsnummer nachfragen<br />

Betroffene haben die Möglichkeit, die IdNr schriftlich oder auch online<br />

direkt beim Bundeszentralamt für Steuern unter www.identifikationsmerkmal.de<br />

anzufordern. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die<br />

IdNr vom Finanzamt zu erfragen. Dazu ist es nötig, persönlich und<br />

mit Personalausweis/Reisepass dort vorstellig zu werden.<br />

Bei der Auskunft über das Melderegister, d.h. über die im Einwohnermeldeamt<br />

gespeicherten Daten wird der Auskunftssuchende<br />

identifiziert und erhält nur Auskunft über seine eigene Steueridentifikationsnummer.<br />

Demnach sind telefonische Auskünfte nicht<br />

möglich.<br />

Die Auskunft der IdNr für den Ehegatten ist nur mit dessen schriftlicher<br />

Einwilligung zugelassen -mit Vollmacht.<br />

Betreuer haben die Möglichkeit, die IdNr. ihrer Betreuten schriftlich<br />

beim BZSt unter Vorlage einer Kopie ihres Betreuerausweises anzufordern.<br />

Eltern sind die gesetzlichen Vertreter ihrer Kinder, deshalb können sie<br />

im Rahmen ihrer elterlichen Sorge auch das Selbstauskunftsrecht ihrer<br />

Kinder aus dem Melderegister wahrnehmen, vorausgesetzt sie sind<br />

nicht getrennt lebend.<br />

Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind selbst handlungsfähig<br />

im Sinne des Melderechts, weshalb sie ihr Selbstauskunftsrecht<br />

bereits selbst wahrnehmen können.<br />

Zuordnung der Kinderfreibeträge<br />

Seit dem Jahr 2011 werden keine steuerlichen Lebensbescheinigungen<br />

mehr ausgestellt. Informationen hierzu gibt es unter www.<br />

elster.de.<br />

Der entsprechende Elternteil muss für die Zuordnung der Kinder bei<br />

seinem Wohnsitzfinanzamt mit einer Geburtsurkunde des oder der<br />

Kinder vorsprechen.<br />

Die Finanzämter können die Kinder auch ohne die IdNr eintragen.<br />

Einwohnermeldeamt<br />

Ende des amtlichen Teils

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