Holsteiner Verbandshengste 2021
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BEDINGUNGEN
der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH für Besamung / Bedeckung für die Decksaison 2021
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH und dem jeweiligen Stuteneigentümer
als Vertragspartner über die Bedeckung /Besamung durch einen Hengst der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH, Elmshorn für
die Decksaison 2021. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen
und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
1. Decksaison
Die Decksaison und somit auch der Samenversand ab Elmshorn
beginnt ca. am 16. Februar 2021 und erfolgt bis ca. 10. August 2021.
Hengste, die sich für das Bundeschampionat qualifiziert haben,
können nach dem 1. August 2021 nicht mehr mittels Frischsamen zur
Verfügung gestellt werden. Umrossende Stuten können im laufenden
Kalenderjahr noch bis einschließlich 31. August 2021 von einem auf
einer Station (Badendorf) stehenden Hengst nachbesamt / nachbedeckt
werden. Dies gilt auch, wenn die Stute zuvor von einem anderen
Verbandshengst vorbesamt wurde.
2. Bestellungen
Bestellungen für den Frischsamenversand am selben Tag über Nacht
müssen bis spätestens 9.30 Uhr mit folgenden Angaben erfolgen:
1. Stute – Name, Abstammung, Lebensnummer
2. Stutenbesitzer mit Adresse und ggf. Mitgliedsnummer
3. gewünschter Hengst
4. besamender Tierarzt mit Adresse
5. Versandadresse
6. Nutzung im Embryotransfer / ICSI
7. ggf. Telefonnummer für Rückfragen
Die Bestellung kann telefonisch, online, per E-Mail oder Fax erfolgen.
Eine Vorlage des Samenbestellformulars kann im Downloadbereich
heruntergeladen werden. Vor der ersten Besamung einer Stute mit
einem Holsteiner Verbandshengst muss ein entsprechender Besamungsvertrag
zwischen dem Stutenbesitzer und dem Hengsthalter
geschlossen werden. Der Unterzeichner des Besamungsvertrags
versichert, Eigentümer der in dem Vertrag geführten Stute zu
sein, oder von dem Eigentümer der Stute mit der Organisation der
Besamung beauftragt worden zu sein.
3. Decktaxen
Die Hengste, von denen Samen über die Holsteiner Verband
Hengsthaltungs GmbH, Elmshorn bezogen werden kann, sind in vier
Kategorien gegliedert:
A: Junghengste und Sporthengste in Frisch- bzw. TG-Samen
B: bewährte Vererber, ausschließlich über TG
max. 2 künstliche Besamungen / Stute und Saison
C: diverse Hengste aus dem TG-Samendepot
D: Fremdhengste bzw. zugekaufter Samen
Die Decktaxen für die Nutzung von Verbandshengsten während der
Decksaison 2021 werden in zwei bzw. drei Stufen (Grundbetrag –
Trächtigkeitsrate – ggf. Fohlengeld) berechnet.
Der hengstspezifische Grundbetrag ist für alle Züchter gleich. Dieser
wird nach der ersten Besamung fällig und in Rechnung gestellt.
Sollte der Hengsthaltungs GmbH bis zum 01. Oktober 2021 keine tierärztliche
Bescheinigung über Nicht-Trächtigkeit vorliegen, wird vom
Vorliegen einer erfolgreichen Bedeckung und somit von einer Trächtigkeit
ausgegangen, so dass sodann mit Ablauf des 01. Oktober 2021 zusätzlich
die Trächtigkeitsrate für den zuletzt genutzten Hengst fällig
und in Rechnung gestellt wird. Zu diesem Zeitpunkt wird zwischen
Decktaxe I und Decktaxe II unterschieden:
Die vergünstigte Decktaxe I gilt wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt werden:
1. Der Stuteneigentümer ist zum 1.10.2021 Mitglied
im Holsteiner Verband (mindestens Jahresmitgliedschaft)
2. Die Stute muss im Jahr der Geburt des Fohlens in Holstein
Original oder Holstein Global eingetragen sein
3. Das entstehende Fohlen wird noch im Jahr der Geburt
im HV (Original oder Global) eingetragen
Für alle anderen Stuten gilt Decktaxe II als Berechnungsgrundlage.
Die Beitrittserklärungen finden Sie auf Seite 131, liegen in den Deckstationen
aus oder können von der Internetseite im Downloadbereich
heruntergeladen werden. Im Jahr nach der erfolgreichen Bedeckung
wird nach der Geburt eines lebenden Fohlens in einigen Fällen ein
Fohlengeld fällig. Sollte eine Stute nach der erfolgreichen Bedeckung
im Folgejahr kein lebendes Fohlen zur Welt bringen, so muss hierüber
ein tierärztliches Attest in Elmshorn eingereicht werden, da ansonsten
ggf. ein Fohlengeld in Rechnung gestellt wird.
Wird ein Fohlen aus einer Decktaxe I-Besamung nicht im Geburtsjahr
beim HV (Original oder Global) eingetragen (gar nicht eingetragen
oder bei einem anderen Zuchtverband eingetragen), so
wird anstelle des Fohlengeldes die komplette Differenz zur Decktaxe
II fällig.
Bitte beachten Sie: Die Trächtigkeitsrate und das Fohlengeld werden
in jedem Fall demjenigen Vertragspartner in Rechnung gestellt,
welcher zum Zeitpunkt der Besamung Eigentümer der Stute und
damit Züchter des Fohlens ist, auch wenn Stute und/oder Fohlen
zum Zeitpunkt der Fälligkeit verkauft worden sind.
4. Bei Hengsten der Kategorie A, B und C erfolgt die Abgabe des
Samens ausschließlich zum Zweck der Besamung der im Besamungsvertrag
angemeldeten Stute. Der gelieferte Samen darf daher nicht
zur Besamung einer anderen Stute oder zu anderen Zwecken genutzt
bzw. weiterveräußert werden. Der Samen bleibt Eigentum der
Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen ursprünglichen
Gesamtbetrags des Deckgeldes fällig. Bei den Hengsten der Kategorie
D erfolgt die Samenabgabe nach den Vorgaben der jeweiligen
Hengsthalter.
4. Hengstwechsel / Ausfall der Hengste:
Während der Decksaison ist ein Hengstwechsel jederzeit möglich.
Bei dem Wechsel auf einen anderen Hengst der Holsteiner Verband
Hengsthaltungs GmbH ist folgendes zu beachten:
1. Bei den Hengsten der Kategorie A, B und C wird das bereits gezahlte
Deckgeld auf die neue fällige Decktaxe angerechnet, sodass
stets nur die höhere Decktaxe bzw. die Differenz in Rechnung gestellt
wird. Eine Gutschrift bei einem Wechsel auf einen günstigeren Hengst
erfolgt nicht. Bei der Kategorie B erfolgt die Lieferung von maximal
zwei Besamungsdosen pro Stute und Saison, danach kann unter
Anrechnung des bisher gezahlten Deckgeldes auf einen Hengst der Kategorien
A oder C gewechselt werden.
2. Bei Hengsten der Kategorie D erfolgt keine Gutschrift oder Übertragung
des bereits gezahlten Deckgeldes. Es ist den Züchtern jedoch
möglich, ohne Zahlung des Grundbetrages einen 3-jährigen Junghengst
der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH zu nutzen.
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