04.02.2021 Aufrufe

Holsteiner Verbandshengste 2021

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BEDINGUNGEN

der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH für Besamung / Bedeckung für die Decksaison 2021

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH und dem jeweiligen Stuteneigentümer

als Vertragspartner über die Bedeckung /Besamung durch einen Hengst der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH, Elmshorn für

die Decksaison 2021. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen

und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

1. Decksaison

Die Decksaison und somit auch der Samenversand ab Elmshorn

beginnt ca. am 16. Februar 2021 und erfolgt bis ca. 10. August 2021.

Hengste, die sich für das Bundeschampionat qualifiziert haben,

können nach dem 1. August 2021 nicht mehr mittels Frischsamen zur

Verfügung gestellt werden. Umrossende Stuten können im laufenden

Kalenderjahr noch bis einschließlich 31. August 2021 von einem auf

einer Station (Badendorf) stehenden Hengst nachbesamt / nachbedeckt

werden. Dies gilt auch, wenn die Stute zuvor von einem anderen

Verbandshengst vorbesamt wurde.

2. Bestellungen

Bestellungen für den Frischsamenversand am selben Tag über Nacht

müssen bis spätestens 9.30 Uhr mit folgenden Angaben erfolgen:

1. Stute – Name, Abstammung, Lebensnummer

2. Stutenbesitzer mit Adresse und ggf. Mitgliedsnummer

3. gewünschter Hengst

4. besamender Tierarzt mit Adresse

5. Versandadresse

6. Nutzung im Embryotransfer / ICSI

7. ggf. Telefonnummer für Rückfragen

Die Bestellung kann telefonisch, online, per E-Mail oder Fax erfolgen.

Eine Vorlage des Samenbestellformulars kann im Downloadbereich

heruntergeladen werden. Vor der ersten Besamung einer Stute mit

einem Holsteiner Verbandshengst muss ein entsprechender Besamungsvertrag

zwischen dem Stutenbesitzer und dem Hengsthalter

geschlossen werden. Der Unterzeichner des Besamungsvertrags

versichert, Eigentümer der in dem Vertrag geführten Stute zu

sein, oder von dem Eigentümer der Stute mit der Organisation der

Besamung beauftragt worden zu sein.

3. Decktaxen

Die Hengste, von denen Samen über die Holsteiner Verband

Hengsthaltungs GmbH, Elmshorn bezogen werden kann, sind in vier

Kategorien gegliedert:

A: Junghengste und Sporthengste in Frisch- bzw. TG-Samen

B: bewährte Vererber, ausschließlich über TG

max. 2 künstliche Besamungen / Stute und Saison

C: diverse Hengste aus dem TG-Samendepot

D: Fremdhengste bzw. zugekaufter Samen

Die Decktaxen für die Nutzung von Verbandshengsten während der

Decksaison 2021 werden in zwei bzw. drei Stufen (Grundbetrag –

Trächtigkeitsrate – ggf. Fohlengeld) berechnet.

Der hengstspezifische Grundbetrag ist für alle Züchter gleich. Dieser

wird nach der ersten Besamung fällig und in Rechnung gestellt.

Sollte der Hengsthaltungs GmbH bis zum 01. Oktober 2021 keine tierärztliche

Bescheinigung über Nicht-Trächtigkeit vorliegen, wird vom

Vorliegen einer erfolgreichen Bedeckung und somit von einer Trächtigkeit

ausgegangen, so dass sodann mit Ablauf des 01. Oktober 2021 zusätzlich

die Trächtigkeitsrate für den zuletzt genutzten Hengst fällig

und in Rechnung gestellt wird. Zu diesem Zeitpunkt wird zwischen

Decktaxe I und Decktaxe II unterschieden:

Die vergünstigte Decktaxe I gilt wenn folgende Voraussetzungen

erfüllt werden:

1. Der Stuteneigentümer ist zum 1.10.2021 Mitglied

im Holsteiner Verband (mindestens Jahresmitgliedschaft)

2. Die Stute muss im Jahr der Geburt des Fohlens in Holstein

Original oder Holstein Global eingetragen sein

3. Das entstehende Fohlen wird noch im Jahr der Geburt

im HV (Original oder Global) eingetragen

Für alle anderen Stuten gilt Decktaxe II als Berechnungsgrundlage.

Die Beitrittserklärungen finden Sie auf Seite 131, liegen in den Deckstationen

aus oder können von der Internetseite im Downloadbereich

heruntergeladen werden. Im Jahr nach der erfolgreichen Bedeckung

wird nach der Geburt eines lebenden Fohlens in einigen Fällen ein

Fohlengeld fällig. Sollte eine Stute nach der erfolgreichen Bedeckung

im Folgejahr kein lebendes Fohlen zur Welt bringen, so muss hierüber

ein tierärztliches Attest in Elmshorn eingereicht werden, da ansonsten

ggf. ein Fohlengeld in Rechnung gestellt wird.

Wird ein Fohlen aus einer Decktaxe I-Besamung nicht im Geburtsjahr

beim HV (Original oder Global) eingetragen (gar nicht eingetragen

oder bei einem anderen Zuchtverband eingetragen), so

wird anstelle des Fohlengeldes die komplette Differenz zur Decktaxe

II fällig.

Bitte beachten Sie: Die Trächtigkeitsrate und das Fohlengeld werden

in jedem Fall demjenigen Vertragspartner in Rechnung gestellt,

welcher zum Zeitpunkt der Besamung Eigentümer der Stute und

damit Züchter des Fohlens ist, auch wenn Stute und/oder Fohlen

zum Zeitpunkt der Fälligkeit verkauft worden sind.

4. Bei Hengsten der Kategorie A, B und C erfolgt die Abgabe des

Samens ausschließlich zum Zweck der Besamung der im Besamungsvertrag

angemeldeten Stute. Der gelieferte Samen darf daher nicht

zur Besamung einer anderen Stute oder zu anderen Zwecken genutzt

bzw. weiterveräußert werden. Der Samen bleibt Eigentum der

Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung

wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen ursprünglichen

Gesamtbetrags des Deckgeldes fällig. Bei den Hengsten der Kategorie

D erfolgt die Samenabgabe nach den Vorgaben der jeweiligen

Hengsthalter.

4. Hengstwechsel / Ausfall der Hengste:

Während der Decksaison ist ein Hengstwechsel jederzeit möglich.

Bei dem Wechsel auf einen anderen Hengst der Holsteiner Verband

Hengsthaltungs GmbH ist folgendes zu beachten:

1. Bei den Hengsten der Kategorie A, B und C wird das bereits gezahlte

Deckgeld auf die neue fällige Decktaxe angerechnet, sodass

stets nur die höhere Decktaxe bzw. die Differenz in Rechnung gestellt

wird. Eine Gutschrift bei einem Wechsel auf einen günstigeren Hengst

erfolgt nicht. Bei der Kategorie B erfolgt die Lieferung von maximal

zwei Besamungsdosen pro Stute und Saison, danach kann unter

Anrechnung des bisher gezahlten Deckgeldes auf einen Hengst der Kategorien

A oder C gewechselt werden.

2. Bei Hengsten der Kategorie D erfolgt keine Gutschrift oder Übertragung

des bereits gezahlten Deckgeldes. Es ist den Züchtern jedoch

möglich, ohne Zahlung des Grundbetrages einen 3-jährigen Junghengst

der Holsteiner Verband Hengsthaltungs GmbH zu nutzen.

112 Holsteiner Verbandshengste 2021

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!