KIELerleben_02-2021_klein
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Körper & Seele<br />
Foto: MangoStar_Studio / iStock / Getty Images Plus<br />
IM ALTER UNBESORGT<br />
Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf finanzielle<br />
Zuschüsse zur Pflege. Wie diese Finanzspritze ausfällt, ist vom Pflegegrad<br />
abhängig. Doch wie geht das eigentlich mit dem Pflegegrad?<br />
Über den Pflegegrad werden Pflegegeld und -sachleistungen berechnet.<br />
Der Pflegegrad muss aber zuerst bei der Pflegekasse beantragt werden.<br />
Dies kann mit einer Vollmacht zum Beispiel auch eine angehörige Person<br />
übernehmen. Der Antrag erfolgt formlos, Musterschreiben sind online zu<br />
finden. Um den Antrag zu genehmigen, findet eine Begutachtung statt. Es<br />
ist hilfreich, sich zum Beispiel mit einem Tagebuch darauf vorzubereiten.<br />
Die Notizen über die im Alltag benötigte Unterstützung können dabei<br />
helfen, detaillierte Angaben zu machen, damit der Pflegegrad erfolgreich<br />
eingestuft werden kann. Auch ärztliche Befunde sind nützlich. Noch besser<br />
ist es, wenn eine Person beim Termin dabei ist, die den Alltag der/des<br />
Pflegebedürftigen kennt und bei Bedarf Angaben ergänzen kann. Der/die<br />
Gutachter*in bringt einen Fragenkatalog zum Termin mit. Einige Fragen<br />
können unangenehm sein, aber es ist wichtig, ehrlich und ausführlich zu<br />
antworten, damit es nicht zu einer Fehleinschätzung oder Ablehnung des<br />
Antrags kommt. Fällt das Ergebnis anders aus als erwartet, besteht die<br />
Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.<br />
DAS GUTACHTEN<br />
Die sogenannte Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit<br />
findet im Zuhause der/des Pflegebedürftigen statt, damit alle Kriterien<br />
berücksichtigt werden. Der/die Gutachter*in stellt anhand eines Katalogs<br />
Fragen, die eine Punktwertung auf einer Skala von 0 bis 100 ergeben.<br />
Diese ist die Basis für den Pflegegrad, der in fünf Stufen eingeteilt ist. Bei<br />
der Beurteilung werden sechs Module berücksichtigt. Bei der Mobilität<br />
wird untersucht, ob und welche Hilfsmittel zur Fortbewegung benötigt<br />
werden und wie es um die Körperhaltung steht. Des Weiteren werden kognitive<br />
und kommunikative Fähigkeiten wie Orientierung und Zeitgefühl,<br />
Entscheidungen treffen und Gespräche führen überprüft. Auch das Verhalten<br />
und psychische Problemlagen sowie die Selbstversorgung in Form<br />
von Körperpflege und Nahrungsaufnahme werden abgefragt. Außerdem<br />
sind medizinische Aspekte, die Gestaltung des Alltagslebens und soziale<br />
Kontakte zu beurteilen. Im Anschluss stellt die Pflegekasse den Pflegegrad<br />
fest, mit dem finanzielle Zuschüsse beantragt werden können.<br />
Detailliertere Infos zum Pflegegrad und den Leistungen sind zum Beispiel<br />
unter www.pflegehilfe.org zu finden.<br />
Quelle: pflegehilfe.org<br />
HERZLICH WILLKOMMEN<br />
IM GELENKZENTRUM<br />
SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />
DR. JAN HELLKÖTTER<br />
Seit dem 1. Oktober 2<strong>02</strong>0<br />
ergänzt Dr. Jan Hellkötter als<br />
Facharzt für Chirurgie, Orthopädie<br />
und Unfallchirurgie das<br />
GELENKZENTRUM SCHLESWIG-<br />
HOLSTEIN. Seinen operativen<br />
Schwerpunkt findet er im<br />
Bereich des Knies.<br />
Wir freuen uns sehr, ihn in<br />
unserem interdisziplinären Team<br />
zu begrüßen und auf eine<br />
erfolgreiche Zusammenarbeit.<br />
Ab sofort ist Dr. Jan Hellkötter<br />
zu den Sprechstunden am<br />
Standort Kronshagen und<br />
Rendsburg anzutreffen.<br />
Sie erreichen ihn in Kronshagen<br />
unter 0431 5456655 und<br />
Rendsburg 04331 71492<br />
GELENKZENTRUM-SH.DE<br />
<strong>02</strong>.2<strong>02</strong>1 Kielerleben<br />
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