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KIELerleben_02-2021_klein

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Körper & Seele<br />

Foto: MangoStar_Studio / iStock / Getty Images Plus<br />

IM ALTER UNBESORGT<br />

Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf finanzielle<br />

Zuschüsse zur Pflege. Wie diese Finanzspritze ausfällt, ist vom Pflegegrad<br />

abhängig. Doch wie geht das eigentlich mit dem Pflegegrad?<br />

Über den Pflegegrad werden Pflegegeld und -sachleistungen berechnet.<br />

Der Pflegegrad muss aber zuerst bei der Pflegekasse beantragt werden.<br />

Dies kann mit einer Vollmacht zum Beispiel auch eine angehörige Person<br />

übernehmen. Der Antrag erfolgt formlos, Musterschreiben sind online zu<br />

finden. Um den Antrag zu genehmigen, findet eine Begutachtung statt. Es<br />

ist hilfreich, sich zum Beispiel mit einem Tagebuch darauf vorzubereiten.<br />

Die Notizen über die im Alltag benötigte Unterstützung können dabei<br />

helfen, detaillierte Angaben zu machen, damit der Pflegegrad erfolgreich<br />

eingestuft werden kann. Auch ärztliche Befunde sind nützlich. Noch besser<br />

ist es, wenn eine Person beim Termin dabei ist, die den Alltag der/des<br />

Pflegebedürftigen kennt und bei Bedarf Angaben ergänzen kann. Der/die<br />

Gutachter*in bringt einen Fragenkatalog zum Termin mit. Einige Fragen<br />

können unangenehm sein, aber es ist wichtig, ehrlich und ausführlich zu<br />

antworten, damit es nicht zu einer Fehleinschätzung oder Ablehnung des<br />

Antrags kommt. Fällt das Ergebnis anders aus als erwartet, besteht die<br />

Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.<br />

DAS GUTACHTEN<br />

Die sogenannte Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit<br />

findet im Zuhause der/des Pflegebedürftigen statt, damit alle Kriterien<br />

berücksichtigt werden. Der/die Gutachter*in stellt anhand eines Katalogs<br />

Fragen, die eine Punktwertung auf einer Skala von 0 bis 100 ergeben.<br />

Diese ist die Basis für den Pflegegrad, der in fünf Stufen eingeteilt ist. Bei<br />

der Beurteilung werden sechs Module berücksichtigt. Bei der Mobilität<br />

wird untersucht, ob und welche Hilfsmittel zur Fortbewegung benötigt<br />

werden und wie es um die Körperhaltung steht. Des Weiteren werden kognitive<br />

und kommunikative Fähigkeiten wie Orientierung und Zeitgefühl,<br />

Entscheidungen treffen und Gespräche führen überprüft. Auch das Verhalten<br />

und psychische Problemlagen sowie die Selbstversorgung in Form<br />

von Körperpflege und Nahrungsaufnahme werden abgefragt. Außerdem<br />

sind medizinische Aspekte, die Gestaltung des Alltagslebens und soziale<br />

Kontakte zu beurteilen. Im Anschluss stellt die Pflegekasse den Pflegegrad<br />

fest, mit dem finanzielle Zuschüsse beantragt werden können.<br />

Detailliertere Infos zum Pflegegrad und den Leistungen sind zum Beispiel<br />

unter www.pflegehilfe.org zu finden.<br />

Quelle: pflegehilfe.org<br />

HERZLICH WILLKOMMEN<br />

IM GELENKZENTRUM<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

DR. JAN HELLKÖTTER<br />

Seit dem 1. Oktober 2<strong>02</strong>0<br />

ergänzt Dr. Jan Hellkötter als<br />

Facharzt für Chirurgie, Orthopädie<br />

und Unfallchirurgie das<br />

GELENKZENTRUM SCHLESWIG-<br />

HOLSTEIN. Seinen operativen<br />

Schwerpunkt findet er im<br />

Bereich des Knies.<br />

Wir freuen uns sehr, ihn in<br />

unserem interdisziplinären Team<br />

zu begrüßen und auf eine<br />

erfolgreiche Zusammenarbeit.<br />

Ab sofort ist Dr. Jan Hellkötter<br />

zu den Sprechstunden am<br />

Standort Kronshagen und<br />

Rendsburg anzutreffen.<br />

Sie erreichen ihn in Kronshagen<br />

unter 0431 5456655 und<br />

Rendsburg 04331 71492<br />

GELENKZENTRUM-SH.DE<br />

<strong>02</strong>.2<strong>02</strong>1 Kielerleben<br />

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