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2012 06 18 Durchführung Rehasport in NRW - VIBSS

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tionssport beratend zur Seite. In erster L<strong>in</strong>ie ist der behandelnde Arzt als Ansprechpartner<br />

für die Patienten zu wählen. Der betreuende Arzt im Rehabilitationssport benötigt ke<strong>in</strong>e<br />

spezielle Facharztausbildung.<br />

Sollte der Arzt nicht mehr praktizieren, so ist unbed<strong>in</strong>gt zu empfehlen e<strong>in</strong>e Berufshaftpflicht<br />

abzuschließen. Bei angestellten Ärzten ist über den Arbeitgeber zu klären, ob die Tätigkeit<br />

über die Arbeitgeberversicherung abgedeckt ist. Auf die Regelungen beim Sport <strong>in</strong> Herzgruppen<br />

wird an dieser Stelle nicht weiter e<strong>in</strong>gegangen.<br />

7.4 Teilnahmebestätigung durch den Versicherten<br />

Der Teilnehmer muss eigenhändig se<strong>in</strong>e Teilnahme am Rehabilitationssport mit se<strong>in</strong>er Unterschrift<br />

bestätigen. Ausnahme hiervon stellen geistig- und schwerstbeh<strong>in</strong>derte Menschen<br />

dar. In diesen Fällen ist es möglich, dass der Übungsleiter oder e<strong>in</strong> Betreuer die Teilnahmebestätigung<br />

vornimmt.<br />

Zur Vermeidung fehlerhafter Abrechnungen ist dr<strong>in</strong>gend anzuraten, dass besonderes Augenmerk<br />

auf die Teilnahmebestätigung gelegt wird. In der Vergangenheit hat sich gezeigt,<br />

dass diese Aufgabe beim jeweiligen Übungsleiter angesiedelt werden sollte. Dieser kennt die<br />

Teilnehmer se<strong>in</strong>er Gruppe und kann leicht feststellen, ob bei der Übungsveranstaltung Teilnahmebestätigungen<br />

<strong>in</strong> den Unterlagen fehlen.<br />

Der Übungsleiter besche<strong>in</strong>igt am Ende durch se<strong>in</strong>e Unterschrift die Richtigkeit der Unterschriftenliste<br />

des Versicherten.<br />

7.5 Qualitätsmanagement im Rehabilitationssport<br />

Seit vielen Jahren wird e<strong>in</strong> vom LSB <strong>NRW</strong> und BSNW geme<strong>in</strong>sam entwickeltes und umgesetztes<br />

Qualitätssicherungsverfahren <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> e<strong>in</strong>gesetzt. Alle dazu notwendigen Informationen<br />

s<strong>in</strong>d auf der eigens dafür e<strong>in</strong>gerichteten Internetseite zu f<strong>in</strong>den: www.qmsport.de<br />

7.6 Beschwerdemanagement<br />

In den Verträgen mit den Rehabilitationsträgern wurde e<strong>in</strong> abgestuftes Beschwerdemanagement<br />

vere<strong>in</strong>bart (§ 14 Verfahren bei Verstößen <strong>in</strong> der Ersatzkassenvere<strong>in</strong>barung, § 7<br />

Beschwerdemanagement im Primärkassenvertrag <strong>NRW</strong>). Es handelt sich dabei um Schriftliche<br />

Aufklärung, Beratungsgespräch, Forderung e<strong>in</strong>er Unterlassungserklärung, Audit, Verwarnung<br />

mit H<strong>in</strong>weis auf Widerruf, Vertragsstrafe und Widerruf der Anerkennung.<br />

Audits s<strong>in</strong>d bei Feststellung von Missständen kostenpflichtig (Stand 4/<strong>2012</strong>: 200,00 € plus<br />

Reisekosten für 2 Personen à 0,30 € pro KM).<br />

Vere<strong>in</strong>e mit Rehabilitationssportangeboten an unterschiedlichen Orten/Standorten müssen<br />

neben dem vertraglich festgeschriebenen Qualitätsmanagement zusätzlich e<strong>in</strong> effektives<br />

<strong>in</strong>ternes Qualitätssicherungs- und Beschwerdemanagementsystem vorweisen.<br />

7.7 Vom Rehabilitationssport ausgeschlossene Maßnahmen<br />

Laut § 4.7 Rahmenvere<strong>in</strong>barung s<strong>in</strong>d von Rehabilitationssport und Funktionstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Maßnahmen<br />

ausgeschlossen:<br />

- die vorrangig oder ausschließlich auf Beratung und E<strong>in</strong>übung von Hilfsmitteln abzielen<br />

(z. B. Rollstuhlkurse),<br />

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