2012 06 18 Durchführung Rehasport in NRW - VIBSS
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- die vorrangig oder ausschließlich Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem<br />
Kampfsportbereich umfassen,<br />
- die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung<br />
dienen (z. B. Sequenztra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank,<br />
Arm-/Be<strong>in</strong>presse, Laufband, Rudergerät, Cross-Tra<strong>in</strong>er).<br />
E<strong>in</strong>e Ausnahme stellt <strong>in</strong>soweit das Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g auf Fahrradergometern <strong>in</strong> Herzgruppen dar.<br />
H<strong>in</strong>tergrund des Ausschlusses von Übungen an technischen Geräten ist <strong>in</strong>sbesondere der<br />
e<strong>in</strong>zeltherapeutische Ansatz. Anwendungen wie z.B. MTT erfüllen nicht die Kriterien des Rehabilitationssports<br />
<strong>in</strong> der vorliegenden Form und s<strong>in</strong>d zur Zielerreichung ungeeignet.<br />
Als ergänzende Maßnahme und als Vere<strong>in</strong>sangebot h<strong>in</strong>gegen werden diese Angebote<br />
empfohlen, e<strong>in</strong>e Zertifizierung und Kostenübernahme im Rahmen des Rehabilitationssports<br />
ist ausgeschlossen. Häufig besteht Aufklärungsbedarf bei Versicherten, die aus Rehabilita-<br />
tionse<strong>in</strong>richtungen mit e<strong>in</strong>er Verordnung auf dem Formular G850 (DRV) <strong>in</strong> die Gruppen<br />
kommen. Diese müssen über die Unterschiede der Rehabilitationsmaßnahmen aufgeklärt<br />
werden. Vielerorts kommen die Versicherten mit der festen Überzeugung, dass Sie e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zeltherapeutische<br />
Maßnahme wie Gerätetra<strong>in</strong><strong>in</strong>g erhalten werden. Dieses Missverständnis<br />
muss durch die Verantwortlichen der Gruppen aufgelöst werden.<br />
7.8 Datenschutz und Datensicherheit<br />
Es muss unbed<strong>in</strong>gt darauf geachtet werden, dass ausschließlich der jeweilige Teilnehmer<br />
und der zuständige Mitarbeiter im Rahmen ihrer Aufgaben im Rehabilitationssport die Teilnehmerunterlagen<br />
e<strong>in</strong>sehen können. Verordnungen und Unterschriftenlisten sowie alle anderen<br />
teilnehmerbezogenen Daten s<strong>in</strong>d unter Verschluss zu halten. „Angaben zur Person des<br />
Versicherten und dessen Krankheiten unterliegen der Schweigepflicht“, so die Vorgabe aus<br />
der Rahmenvere<strong>in</strong>barung.<br />
8 Zertifizierung von Rehabilitationssportangeboten<br />
8.1 Voraussetzungen<br />
Über BSNW oder LSB <strong>NRW</strong> können ausschließlich e<strong>in</strong>getragene und geme<strong>in</strong>nützige Sportvere<strong>in</strong>e<br />
als Leistungserbr<strong>in</strong>ger von Rehabilitationssport zertifiziert werden. Der Sportvere<strong>in</strong><br />
muss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fachverband (<strong>in</strong> der Regel im BSNW) und im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund<br />
Mitglied se<strong>in</strong>/werden.<br />
Um Rehabilitationssport anbieten zu können, muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> lizensierter Übungsleiter<br />
mit e<strong>in</strong>er zum Angebot passenden Profilausbildung vorhanden se<strong>in</strong>. Das Absolvieren der<br />
Ausbildung führt i.d.R. nach erfolgreicher Teilnahme zu e<strong>in</strong>er Teilnahmebestätigung. E<strong>in</strong>e<br />
Lizenz muss gesondert beantragt werden.<br />
Des Weiteren wird e<strong>in</strong> betreuender Arzt benötigt, der durch den Vere<strong>in</strong> benannt werden<br />
muss. Der Vere<strong>in</strong> erkennt Satzung, Ordnungen und sonstige Regelungen der zertifizierenden<br />
Dachverbände an und passt ggf. die eigene Satzung an die Erfordernisse im Rehabilitationssport<br />
an.<br />
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