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2012 06 18 Durchführung Rehasport in NRW - VIBSS

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5 Handlungsgrundsätze zur Umsetzung der Vere<strong>in</strong>barungen<br />

5.1 Institutionskennzeichen<br />

Die Verwaltung der Kostenträger erfolgt grundsätzlich durch e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutig zugeordnetes<br />

Institutionskennzeichen (IK). Dieses wird separat durch jeden Vere<strong>in</strong> bei der Sammel- und<br />

Verteilungsstelle IK(SVI) beantragt (http://www.arge-ik.de). Das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es IK ist<br />

e<strong>in</strong>e der Grundvoraussetzungen, um e<strong>in</strong>e Zertifizierung im Rehabilitationssport zu erhalten.<br />

Für das Gebiet von <strong>NRW</strong> ist pro Vere<strong>in</strong> nur e<strong>in</strong> IK notwendig bzw. möglich.<br />

5.2 Verfahren bei Vertragsverstößen<br />

Die Art der Regelverstöße ist <strong>in</strong> § 8 des Vertrages mit den Primärkassen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> und § 14<br />

Abs. 4 des Vertrages mit den Ersatzkassen aufgelistet.<br />

Vertragsverstöße werden i.d.R. durch die Strukturen der Kostenträger an die jeweils zuständigen<br />

Landesverbände weitergegeben, welche wiederum die Vere<strong>in</strong>e <strong>in</strong>formieren und aufklären.<br />

E<strong>in</strong>e Rückmeldung des Vere<strong>in</strong>s im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Stellungnahme und u.U. ergänzenden<br />

Unterlassungserklärung muss durch den Landesverband bewertet werden, welcher se<strong>in</strong>erseits<br />

e<strong>in</strong>e Stellungnahme gegenüber der Vertretung des Kostenträgers abgibt. Dies hat immer<br />

schriftlich zu erfolgen.<br />

Für dieses Verfahren ist e<strong>in</strong>e Frist von vier Wochen festgeschrieben. Um diese e<strong>in</strong>zuhalten,<br />

bedarf es e<strong>in</strong>er sehr zeitnahen Reaktion der Vere<strong>in</strong>e auf e<strong>in</strong>gehende Post.<br />

Grundsätzlich ist bei Verstößen gegen die Vere<strong>in</strong>barungen e<strong>in</strong> abgestuftes Beschwerdemanagement<br />

vere<strong>in</strong>bart (siehe § 7 Vertrag Primärkassen und § 14 Abs. 2 Vere<strong>in</strong>barung Ersatzkassen),<br />

das bis zu e<strong>in</strong>em Widerruf der Anerkennung führen kann.<br />

5.3 Unzulässigkeit von zusätzlichen Vergütungsforderungen<br />

„Nach Ziffer 17 (Kostenregelung) der Rahmenvere<strong>in</strong>barung über den Rehabilitationssport<br />

vom 01. 01.2011 und § 31 SGB I ist es nicht zulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationssports<br />

für die Teilnahme am Rehabilitationssport Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, E<strong>in</strong>trittsgelder<br />

etc. oder Vorauszahlungen von den Teilnehmer zu fordern. Nach § 32 SGB I ist es<br />

unzulässig, davon abweichende Vere<strong>in</strong>barungen zu treffen. Die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen<br />

bei freiwilliger Mitgliedschaft ist möglich“ (§ 2 Abs. 4 Vere<strong>in</strong>barung Ersatzkassen und<br />

§4 Abs. 2 Vertrag Primärkassen).Um Missverständnissen zur Mitgliedschaft vorzubeugen ist<br />

der E<strong>in</strong>satz des Beratungsprotokolls bzw. der Leistungsvere<strong>in</strong>barung verpflichtend e<strong>in</strong>zusetzen<br />

(vgl. Kapitel 5.4).<br />

Es besteht also e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Teilnahme am verordneten Rehabilitationssport,<br />

ohne dass dies von Mitgliedschaft (Beiträge), Zu- oder Vorauszahlungen oder anderen f<strong>in</strong>anziellen<br />

Beteiligungen (z.B. E<strong>in</strong>trittsgelder) abhängig gemacht werden darf.<br />

Weitere privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungen zwischen dem Vere<strong>in</strong> und dem Teilnehmer am Rehabilitationssport<br />

s<strong>in</strong>d möglich und <strong>in</strong> gewissem Maße auch s<strong>in</strong>nvoll. Hierbei sollte mit dem<br />

Teilnehmer vere<strong>in</strong>bart werden, dass er Kosten aufgrund zusätzlicher Angebotsnutzung, abweichend<br />

von der ärztlichen Verordnung (verordnete Teilnahmen pro Woche), selbst trägt.<br />

Die zusätzlichen Angebote des Vere<strong>in</strong>s haben mit Rehabilitationssport nichts zu tun und dür-<br />

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