2012 06 18 Durchführung Rehasport in NRW - VIBSS
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5 Handlungsgrundsätze zur Umsetzung der Vere<strong>in</strong>barungen<br />
5.1 Institutionskennzeichen<br />
Die Verwaltung der Kostenträger erfolgt grundsätzlich durch e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutig zugeordnetes<br />
Institutionskennzeichen (IK). Dieses wird separat durch jeden Vere<strong>in</strong> bei der Sammel- und<br />
Verteilungsstelle IK(SVI) beantragt (http://www.arge-ik.de). Das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es IK ist<br />
e<strong>in</strong>e der Grundvoraussetzungen, um e<strong>in</strong>e Zertifizierung im Rehabilitationssport zu erhalten.<br />
Für das Gebiet von <strong>NRW</strong> ist pro Vere<strong>in</strong> nur e<strong>in</strong> IK notwendig bzw. möglich.<br />
5.2 Verfahren bei Vertragsverstößen<br />
Die Art der Regelverstöße ist <strong>in</strong> § 8 des Vertrages mit den Primärkassen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> und § 14<br />
Abs. 4 des Vertrages mit den Ersatzkassen aufgelistet.<br />
Vertragsverstöße werden i.d.R. durch die Strukturen der Kostenträger an die jeweils zuständigen<br />
Landesverbände weitergegeben, welche wiederum die Vere<strong>in</strong>e <strong>in</strong>formieren und aufklären.<br />
E<strong>in</strong>e Rückmeldung des Vere<strong>in</strong>s im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Stellungnahme und u.U. ergänzenden<br />
Unterlassungserklärung muss durch den Landesverband bewertet werden, welcher se<strong>in</strong>erseits<br />
e<strong>in</strong>e Stellungnahme gegenüber der Vertretung des Kostenträgers abgibt. Dies hat immer<br />
schriftlich zu erfolgen.<br />
Für dieses Verfahren ist e<strong>in</strong>e Frist von vier Wochen festgeschrieben. Um diese e<strong>in</strong>zuhalten,<br />
bedarf es e<strong>in</strong>er sehr zeitnahen Reaktion der Vere<strong>in</strong>e auf e<strong>in</strong>gehende Post.<br />
Grundsätzlich ist bei Verstößen gegen die Vere<strong>in</strong>barungen e<strong>in</strong> abgestuftes Beschwerdemanagement<br />
vere<strong>in</strong>bart (siehe § 7 Vertrag Primärkassen und § 14 Abs. 2 Vere<strong>in</strong>barung Ersatzkassen),<br />
das bis zu e<strong>in</strong>em Widerruf der Anerkennung führen kann.<br />
5.3 Unzulässigkeit von zusätzlichen Vergütungsforderungen<br />
„Nach Ziffer 17 (Kostenregelung) der Rahmenvere<strong>in</strong>barung über den Rehabilitationssport<br />
vom 01. 01.2011 und § 31 SGB I ist es nicht zulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationssports<br />
für die Teilnahme am Rehabilitationssport Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, E<strong>in</strong>trittsgelder<br />
etc. oder Vorauszahlungen von den Teilnehmer zu fordern. Nach § 32 SGB I ist es<br />
unzulässig, davon abweichende Vere<strong>in</strong>barungen zu treffen. Die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen<br />
bei freiwilliger Mitgliedschaft ist möglich“ (§ 2 Abs. 4 Vere<strong>in</strong>barung Ersatzkassen und<br />
§4 Abs. 2 Vertrag Primärkassen).Um Missverständnissen zur Mitgliedschaft vorzubeugen ist<br />
der E<strong>in</strong>satz des Beratungsprotokolls bzw. der Leistungsvere<strong>in</strong>barung verpflichtend e<strong>in</strong>zusetzen<br />
(vgl. Kapitel 5.4).<br />
Es besteht also e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Teilnahme am verordneten Rehabilitationssport,<br />
ohne dass dies von Mitgliedschaft (Beiträge), Zu- oder Vorauszahlungen oder anderen f<strong>in</strong>anziellen<br />
Beteiligungen (z.B. E<strong>in</strong>trittsgelder) abhängig gemacht werden darf.<br />
Weitere privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungen zwischen dem Vere<strong>in</strong> und dem Teilnehmer am Rehabilitationssport<br />
s<strong>in</strong>d möglich und <strong>in</strong> gewissem Maße auch s<strong>in</strong>nvoll. Hierbei sollte mit dem<br />
Teilnehmer vere<strong>in</strong>bart werden, dass er Kosten aufgrund zusätzlicher Angebotsnutzung, abweichend<br />
von der ärztlichen Verordnung (verordnete Teilnahmen pro Woche), selbst trägt.<br />
Die zusätzlichen Angebote des Vere<strong>in</strong>s haben mit Rehabilitationssport nichts zu tun und dür-<br />
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