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Dringlichkeitsausschüsse

Das flämische Parlament beschließt

manchmal, einen Dringlichkeitsausschuss

einzurichten, der sich

mit einem einzelnen Thema

befasst. Nach den Besprechungen

in einem solchen Ausschuss folgt

eine Themendebatte in der Plenarversammlung.

In der Vergangenheit wurden einige

Themendebatten gehalten über

Armut und Ausgrenzung, Mobilität,

Hochschulwesen, besondere Jugendpflege

und Umwelt und Gesundheit.

Schritt 3 /// Die Plenarversammlung

Plenarversammlung bedeutet

öffentlich versammeln, mit der ganzen

Gruppe. Jeden Mittwoch trifft

sich das flämische Parlament zu

einer Plenarversammlung, also mit

allen 124 Volksvertretern. Die Volksvertreter

lesen zunächst das Protokoll

der Ausschusssitzungen über

die genehmigten Vorschläge.

Anschließend können sie diese

Vorschläge in der ganzen Gruppe

besprechen. Sie reichen eventuell

Änderungsanträge ein und stimmen

endgültig über den Vorschlag ab.

Eine Abstimmung ist nur gültig, wenn

mehr als die Hälfte der Volksvertreter

in der Versammlung anwesend ist.

Wenn das Parlament dem Resolutionsvorschlag

zustimmt, muss

die flämische Regierung die Resolution

umsetzen. Für Dekrete ist ein

weiterer Schritt erforderlich.

Volksvertreter haben einen vollen

Terminkalender:

> Sie werden in der Plenarversammlung

(jeden Mittwochnachmittag)

und den Ausschusssitzungen

erwartet. Hierfür

verfolgen sie einige bestimmte

Themen mit großer Aufmerksamkeit.

Sie machen Literaturrecherchen,

sie führen Gespräche

mit den Menschen vor Ort,

sie hören auf die Belange

der Bürger und sie bauen ein

umfassendes Sachwissen auf.

> Sie pflegen den Kontakt mit der

Basis, sie sind offen für Fragen

der Bürger und sie nehmen an

Versammlungen und Veranstaltungen

teil.

> Sie nehmen an Versammlungen

ihrer Partei oder Parteiorgane,

wie dem Parteibüro, teil, und

bereiten in Fraktionssitzungen

die parlamentarische Woche vor.

Schritt 4 /// Bekräftigung durch

die flämische Regierung

Wenn ein Dekret in der Plenarversammlung

genehmigt wird, wird es

vom flämischen Ministerpräsidenten

unterzeichnet und im Belgischen

Staatsblatt veröffentlicht.

Jetzt muss die flämische Regierung

dafür sorgen, dass das Dekret auch

Anwendung findet.

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