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7. Gemeinschaften und Regionen
Wir können die flämischen
Beschlüsse in zwei große
Zuständigkeitsbereiche unterteilen:
den Gemeinschaftsbereich
(der mit den Menschen
zu tun hat) und den Regionbereich
(der mit dem Grundgebiet
zu tun hat).
Zu den Befugnissen der
Gemeinschaft zählen
> Hilfe an Personen
> Gesundheitsfürsorge
> Kultur
> Sprachengesetzgebung
> Bildung
Zu den Befugnissen der
Region zählen
> Umwelt und die
Wasserpolitik
> Kommunen und
Provinzen
> Öffentliche Arbeiten
und Transport
> Beschäftigung
> Wirtschaft
> Energie
> Landwirtschaft und
Seefischerei
> Wohnungsbau
> Raumordnung
> Landeinrichtung und
Naturschutz
Die Gemeinschaften
Belgien ist unterteilt in eine flämische,
französische und deutschsprachige
Gemeinschaft.
> Die flämische Gemeinschaft umfasst
alle Einwohner Flanderns sowie die in
Brüssel lebenden Flamen. Die Brüsseler
Flamen sind die Einwohner der zweisprachigen
Region Brüssel-Hauptstadt,
die niederländisch sprechen.
> Die französische Gemeinschaft umfasst
alle Einwohner Walloniens und die französischsprachigen
Einwohner Brüssels.
> Die deutschsprachige Gemeinschaft
umfasst alle Einwohner der neun
deutschsprachigen Gemeinden im
Osten Belgiens.
Die Regionen
Darüber hinaus ist Belgien in drei Regionen
unterteilt: die flämische Region, die
wallonische Region und die Region Brüssel-
Hauptstadt.
> Die flämische Region erstreckt sich über
das Grundgebiet der fünf flämischen
Provinzen.
> Die wallonische Region erstreckt
sich über das Grundgebiet der fünf
wallonischen Provinzen. In diesen
befinden sich auch die neun deutschsprachigen
Gemeinden. Diese bilden
keine eigene Region.
> Die Region Brüssel-Hauptstadt erstreckt
sich über das Grundgebiet der neunzehn
Gemeinden von Brüssel.
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