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P R O T O K O L L - Stadtgemeinde Mank

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GRSitzung31am17April2009<br />

Vereinshaus:<br />

StR Kalteis berichtet über die Besichtigung des Vereinshauses mit Hofrat Binder<br />

(Chef der Sportabteilung des Landes NÖ) sowie den Vereinsvertretern sowie<br />

Bmst. Resel und Architekt Dollfuß.<br />

Laut Binder ist ein Neubau bei den Grundstückspreisen in <strong>Mank</strong> nicht leistbar.<br />

Möglich wären Mischvarianten (2 Vereine bleiben im bestehenden Haus, für einen<br />

Verein wird neu gebaut bzw. umgekehrt).<br />

Bmst. Resel geht in die Planung. Erste Vorstellungen werden im Ausschuss Ende<br />

Mai - Anfang Juni präsentiert.<br />

Der Finanzierungsbedarf wird ähnlich wie beim Rathausumbau bei ca. 1,8<br />

Millionen EURO sein.<br />

Punkt 11<br />

Beschluss Vereinbarung Schrottmaier zur Gehsteigerrichtung im<br />

Friedhofweg<br />

Die Gehsteigerrichtung im Friedhofweg ist aufgrund der Vereinbarung nun<br />

durchgehend von der Bahnhofstraße bis zur Volksschule möglich.<br />

Bgm. Leonhardsberger verliest nun die Vereinbarung mit Frau Christine<br />

Schrottmaier.<br />

Die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mank</strong> und Frau Christine Schrottmaier vereinbaren zum<br />

Zwecke der Errichtung eines Gehsteiges entlang des Friedhofweges folgende<br />

Punkte:<br />

1. Frau Christine Schrottmaier tritt vom bestehenden Gartenzaun entlang des<br />

Friedhofweges (Länge 19,72 Laufmeter) eine Breite von 1,60 Meter in das<br />

öffentliche Gut der <strong>Stadtgemeinde</strong> ab.<br />

Im Gegenzug verpflichtet sich die <strong>Stadtgemeinde</strong>:<br />

a) Für die Übernahme sämtlicher Arbeiten zur Herstellung des Gehsteiges<br />

Den Abbruch der bestehenden Gartenmauer<br />

Das Versetzen der bestehenden Thujenhecke um ca. 2 Meter nach hinten<br />

Das Umschneiden der großen Fichte – das Holz erhält Frau Schrottmaier<br />

Die Errichtung einer neuen Einfriedung entlang des Friedhofweges in<br />

Natursteinmauer und Aluzaun, welcher möglichst ähnlich der bestehenden<br />

Einfriedung ist.<br />

Die Wiederherstellung des Gartens (Bepflanzung, Rasen) nach<br />

Durchführung der Bauarbeiten. Thujen bzw. Pflanzen, welche durch das<br />

Versetzen absterben werden durch neue ersetzt.<br />

Die Errichtung des Gehsteiges in der Breite von ca. 2 Meter entlang der<br />

Einfriedung und die Übernahme der Schneeräumpflicht für diesen<br />

Gehsteig.<br />

Die Vermessung nach Durchführung der Arbeiten sowie die Übernahme der<br />

Vermessungskosten<br />

Die Übernahme der Kosten für die grundbücherliche Durchführung<br />

Empfehlung des Stadtrates:<br />

Der Stadtrat gibt die einstimmige Empfehlung zur Beschlussfassung.<br />

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