P R O T O K O L L - Stadtgemeinde Mank
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GRSitzung31am17April2009<br />
Vereinshaus:<br />
StR Kalteis berichtet über die Besichtigung des Vereinshauses mit Hofrat Binder<br />
(Chef der Sportabteilung des Landes NÖ) sowie den Vereinsvertretern sowie<br />
Bmst. Resel und Architekt Dollfuß.<br />
Laut Binder ist ein Neubau bei den Grundstückspreisen in <strong>Mank</strong> nicht leistbar.<br />
Möglich wären Mischvarianten (2 Vereine bleiben im bestehenden Haus, für einen<br />
Verein wird neu gebaut bzw. umgekehrt).<br />
Bmst. Resel geht in die Planung. Erste Vorstellungen werden im Ausschuss Ende<br />
Mai - Anfang Juni präsentiert.<br />
Der Finanzierungsbedarf wird ähnlich wie beim Rathausumbau bei ca. 1,8<br />
Millionen EURO sein.<br />
Punkt 11<br />
Beschluss Vereinbarung Schrottmaier zur Gehsteigerrichtung im<br />
Friedhofweg<br />
Die Gehsteigerrichtung im Friedhofweg ist aufgrund der Vereinbarung nun<br />
durchgehend von der Bahnhofstraße bis zur Volksschule möglich.<br />
Bgm. Leonhardsberger verliest nun die Vereinbarung mit Frau Christine<br />
Schrottmaier.<br />
Die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mank</strong> und Frau Christine Schrottmaier vereinbaren zum<br />
Zwecke der Errichtung eines Gehsteiges entlang des Friedhofweges folgende<br />
Punkte:<br />
1. Frau Christine Schrottmaier tritt vom bestehenden Gartenzaun entlang des<br />
Friedhofweges (Länge 19,72 Laufmeter) eine Breite von 1,60 Meter in das<br />
öffentliche Gut der <strong>Stadtgemeinde</strong> ab.<br />
Im Gegenzug verpflichtet sich die <strong>Stadtgemeinde</strong>:<br />
a) Für die Übernahme sämtlicher Arbeiten zur Herstellung des Gehsteiges<br />
Den Abbruch der bestehenden Gartenmauer<br />
Das Versetzen der bestehenden Thujenhecke um ca. 2 Meter nach hinten<br />
Das Umschneiden der großen Fichte – das Holz erhält Frau Schrottmaier<br />
Die Errichtung einer neuen Einfriedung entlang des Friedhofweges in<br />
Natursteinmauer und Aluzaun, welcher möglichst ähnlich der bestehenden<br />
Einfriedung ist.<br />
Die Wiederherstellung des Gartens (Bepflanzung, Rasen) nach<br />
Durchführung der Bauarbeiten. Thujen bzw. Pflanzen, welche durch das<br />
Versetzen absterben werden durch neue ersetzt.<br />
Die Errichtung des Gehsteiges in der Breite von ca. 2 Meter entlang der<br />
Einfriedung und die Übernahme der Schneeräumpflicht für diesen<br />
Gehsteig.<br />
Die Vermessung nach Durchführung der Arbeiten sowie die Übernahme der<br />
Vermessungskosten<br />
Die Übernahme der Kosten für die grundbücherliche Durchführung<br />
Empfehlung des Stadtrates:<br />
Der Stadtrat gibt die einstimmige Empfehlung zur Beschlussfassung.<br />
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