P R O T O K O L L - Stadtgemeinde Mank
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Punkt 1<br />
Eröffnung und Begrüßung<br />
GRSitzung31am17April2009<br />
Bgm. DI Martin Leonhardsberger eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und begrüßt<br />
die anwesenden Gemeinderäte.<br />
Punkt 2<br />
Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Bgm. Martin Leonhardsberger stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />
20 Gemeinderäte sind anwesend, 1 Gemeinderat ist entschuldigt<br />
(GR Mag. Josef Wieser)<br />
Punkt 3<br />
Unterfertigung und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls<br />
Das Protokoll der letzten Sitzung wird von den anwesenden Gemeinderäten<br />
unterfertigt und einstimmig genehmigt.<br />
Punkt 4<br />
Beschluss Verordnung über das Führen und Verwahren von Hunden<br />
VERORDNUNG<br />
Über das Halten von Hunden im Stadtgebiet von <strong>Mank</strong><br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mank</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
17. April 2009 aufgrund des § 33 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 1000-10,<br />
nachstehende ortspolizeiliche Verordnung beschlossen:<br />
§ 1<br />
In allen Siedlungsgebieten der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mank</strong> sind Hunde derart an der Leine zu<br />
führen, dass sie weder den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr behindern oder<br />
gefährden, noch Grünanlagen verunreinigen können.<br />
Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass die Hunde<br />
öffentlich zugängliche Flächen (alle der Allgemeinheit ständig oder nur zeitweise<br />
zugänglichen, im Eigentum oder in der Verwaltung und Pflege der Stadt <strong>Mank</strong><br />
stehenden Blumen-, Garten- und Rasenflächen-, Strauch- und Baumpflanzungen sowie<br />
Parkanlagen einschließlich der in ihren Bereichen angelegten Parkwege) sowie alle im<br />
Stadtgebiet befindlichen Gehsteige und Gehwege nicht verunreinigen.<br />
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