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P R O T O K O L L - Stadtgemeinde Mank

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Punkt 1<br />

Eröffnung und Begrüßung<br />

GRSitzung31am17April2009<br />

Bgm. DI Martin Leonhardsberger eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und begrüßt<br />

die anwesenden Gemeinderäte.<br />

Punkt 2<br />

Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Bgm. Martin Leonhardsberger stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />

20 Gemeinderäte sind anwesend, 1 Gemeinderat ist entschuldigt<br />

(GR Mag. Josef Wieser)<br />

Punkt 3<br />

Unterfertigung und Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls<br />

Das Protokoll der letzten Sitzung wird von den anwesenden Gemeinderäten<br />

unterfertigt und einstimmig genehmigt.<br />

Punkt 4<br />

Beschluss Verordnung über das Führen und Verwahren von Hunden<br />

VERORDNUNG<br />

Über das Halten von Hunden im Stadtgebiet von <strong>Mank</strong><br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mank</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

17. April 2009 aufgrund des § 33 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 1000-10,<br />

nachstehende ortspolizeiliche Verordnung beschlossen:<br />

§ 1<br />

In allen Siedlungsgebieten der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Mank</strong> sind Hunde derart an der Leine zu<br />

führen, dass sie weder den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr behindern oder<br />

gefährden, noch Grünanlagen verunreinigen können.<br />

Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass die Hunde<br />

öffentlich zugängliche Flächen (alle der Allgemeinheit ständig oder nur zeitweise<br />

zugänglichen, im Eigentum oder in der Verwaltung und Pflege der Stadt <strong>Mank</strong><br />

stehenden Blumen-, Garten- und Rasenflächen-, Strauch- und Baumpflanzungen sowie<br />

Parkanlagen einschließlich der in ihren Bereichen angelegten Parkwege) sowie alle im<br />

Stadtgebiet befindlichen Gehsteige und Gehwege nicht verunreinigen.<br />

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