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Wie viel Kunst ist steuerlich absetzbar? - Die Steuerberater

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Karl Gruber, o.T. (1995)<br />

<strong>Wie</strong> <strong>viel</strong> <strong>Kunst</strong> <strong>ist</strong><br />

<strong>steuerlich</strong> <strong>absetzbar</strong>?<br />

Wunderbar – ein Gemälde wie die Mona<br />

Lisa im Büro zu haben. Doch, was sagt die<br />

Finanz dazu, wenn dieses wertvolle Stück<br />

in der Firmenbuchhaltung vermerkt <strong>ist</strong><br />

und <strong>steuerlich</strong> abgeschrieben wird?<br />

Grundsätzlich dürfen ausschließlich jene Wirtschaftsgüter<br />

über die Abschreibung abgesetzt<br />

werden, die einem Wertverlust unterliegen.<br />

Da teure Gemälde oder Skulpturen selten an<br />

Wert verlieren, <strong>ist</strong> eine Abschreibung nicht<br />

möglich. Bei einem späteren Verkauf der <strong>Kunst</strong>werke<br />

mit Gewinn muss der Wertzuwachs versteuert<br />

werden.<br />

Tipp: Behalten Sie <strong>Kunst</strong>werke, die im Wert<br />

steigen, im Privatvermögen.<br />

<strong>Kunst</strong>werke, die unter € 400,-- kosten, können<br />

im Regelfall als geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden,<br />

auch wenn sie länger als ein Jahr zur Verfügung<br />

stehen. Hier geht die Finanz davon aus, dass diese<br />

<strong>Kunst</strong>werke keiner wesentlichen Wertsteigerung<br />

unterliegen.<br />

<strong>Kunst</strong>werke können gekauft oder angemietet<br />

werden. Aber Achtung! <strong>Die</strong> Behörde prüft bei<br />

Anmietung sehr genau, ob nicht doch ein verdeckter<br />

Kauf vorliegt. Sind hohe Leasingraten<br />

vereinbart, wird die Glaubwürdigkeit einer echten<br />

Miete in Zweifel gezogen.<br />

Tipp: Eine Vereinbarung, Bilder regelmäßig auszuwechseln,<br />

<strong>ist</strong> ein Indiz für eine echte Miete.<br />

01/2010<br />

Editorial<br />

Auch Schöpferkraft <strong>ist</strong><br />

der Finanz verpflichtet<br />

Künste, Steuern<br />

und die <strong>Kunst</strong><br />

zu beraten<br />

2009 war ein bedeutendes<br />

Jahr für <strong>Die</strong><strong>Steuerberater</strong>.<br />

Wir putzten unsere Kanzleiabläufe,<br />

schrubbten unser<br />

Qualitätsmanagement und<br />

polierten unsere Medienpräsenz.<br />

Der Höhepunkt im Jahresverlauf<br />

war unser 10-Jahres-<br />

Jubiläum. Wir feierten, blickten<br />

zurück und entwickelten<br />

Visionen für die Zukunft.<br />

Beim Resümieren fiel uns auf,<br />

dass wir immer mehr <strong>Kunst</strong>schaffende<br />

sowie Kulturinitiativen<br />

beraten. Im Laufe der<br />

Jahre öffneten wir uns auch<br />

zunehmend dem <strong>Kunst</strong>- und<br />

Sozialsponsoring. <strong>Kunst</strong> zu<br />

fördern wurde zu einem integralen<br />

Bestandteil unserer<br />

Unternehmensphilosophie.<br />

<strong>Die</strong> Auseinandersetzung<br />

mit <strong>Kunst</strong> und Kreativität<br />

fließt auch in unsere<br />

Klientenbetreuung ein.<br />

Das Eingehen auf die Bedürfnisse<br />

unserer Klientinnen<br />

und Klienten steht<br />

an oberster Stelle unserer<br />

täglichen Arbeit. Kompetente<br />

Fachberatung, admin<strong>ist</strong>rative<br />

Entlastung und optimale<br />

Steuerlösungen sind unser leidenschaftliches<br />

Kerngeschäft.<br />

<strong>Wie</strong> <strong>viel</strong> wir mit Künsten<br />

und Künste mit Steuern<br />

zu tun haben, zeigt diese<br />

Ausgabe der taxpress.<br />

Ihr <strong>Steuerberater</strong><br />

Dr. Reinhard Lebersorger<br />

www.die-steuerberater.at


mehr infos unter: www.die-steuerberater.at<br />

KünstlerInnen<br />

im Steuerdschungel<br />

<strong>Die</strong> <strong>steuerlich</strong>en und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen<br />

für <strong>Kunst</strong>schaffende werden zunehmend komplexer. Wir fassen<br />

die wichtigsten Bestimmungen für Sie zusammen.<br />

ESt - Einkommenssteuer<br />

<strong>Kunst</strong>schaffende, die im Rahmen eines <strong>Die</strong>nstverhältnisses<br />

angestellt sind, beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger<br />

Tätigkeit. Anfallende Kosten können sie als Werbungskosten<br />

im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung<br />

steuermindernd geltend machen. Anstelle der tatsächlich<br />

entstandenen Kosten <strong>ist</strong> es für bestimmte Berufsgruppen<br />

(u. a. Art<strong>ist</strong>Innen, Bühnenangehörige, MusikerInnen) auch<br />

möglich, eine 5%ige Werbungskostenpauschale ohne jeglichen<br />

Nachweis der Kosten geltend zu machen.<br />

<strong>Kunst</strong>schaffende, die Einkünfte im Rahmen einer freiberuflichen<br />

Tätigkeit erzielen, beziehen Einkünfte aus<br />

selbständiger Tätigkeit. Sie ermitteln ihre Einkünfte mittels<br />

einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Für einzelne<br />

Ausgaben (vgl. §17 EStG) <strong>ist</strong> es möglich, eine 12%ige Betriebsausgabenpauschale<br />

anzusetzen. Erzielt man im Veranlagungsjahr<br />

überdurchschnittlich hohe Einkünfte, so<br />

kann bei Einreichung der Steuererklärung ein Antrag auf<br />

Verteilung des Gewinnes auf das laufende und die zwei<br />

vorangegangenen Jahre gestellt werden.<br />

USt - Umsatzsteuer<br />

Selbständige <strong>Kunst</strong>schaffende sind UnternehmerInnen<br />

im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und unterliegen<br />

daher der Umsatzsteuerpflicht. Allerdings fakturieren<br />

<strong>Kunst</strong>schaffende, Art<strong>ist</strong>Innen, Bühnenangehörige oder<br />

MusikerInnen die Umsatzsteuer mit 10 %.<br />

Wird bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Betriebsausgabenpauschale<br />

in Anspruch genommen, so<br />

kann korrespondierend eine 12%ige Vorsteuerpauschale<br />

geltend gemacht werden. Werden im Kalenderjahr weniger<br />

als € 33.000,-* Einnahmen erzielt, so fallen die <strong>Kunst</strong>schaffenden<br />

unter die Kleinunternehmerregelung und<br />

müssen keine Umsatzsteuer fakturieren. <strong>Die</strong> Umsätze aus<br />

der erbrachten Le<strong>ist</strong>ung sind immer am Tätigkeitsort des<br />

jeweiligen Landes der dort geltenden Umsatzsteuer zu unterwerfen.<br />

SV - Sozialversicherung<br />

Selbständige <strong>Kunst</strong>schaffende unterliegen der Sozialversicherungspflicht,<br />

sobald bestimmte Einkommensgrenzen<br />

pro Jahr überschritten werden:<br />

• Grundsätzlich beträgt die Einkommensgrenze € 6.452,-.<br />

Wird die künstlerische Tätigkeit neben einem Anstellungsverhältnis<br />

ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze<br />

€ 4.395,96.*<br />

• <strong>Die</strong> Beiträge für die Sozialversicherung sind für die<br />

Kranken- und Pensionsversicherung 23,90 % von der Bemessungsgrundlage,<br />

für die Selbständigen-Vorsorgekasse<br />

1,53 % von der Bemessungsgrundlage und für die Unfallversicherung<br />

€ 96,36* pro Jahr.<br />

Zuschuss des Künstler-Sozialversicherungsfonds<br />

Pascal Lebersorger,<br />

Fotomontage „Mona Lisa“<br />

Für <strong>Kunst</strong>schaffende gibt es die Möglichkeit, beim Künstler-Sozialversicherungsfonds<br />

einen Zuschuss zum Sozialversicherungsbeitrag<br />

zu beantragen. Der Antrag kann<br />

4 Jahre rückwirkend gestellt werden. <strong>Die</strong> Voraussetzung<br />

für die Gewährung eines Zuschusses <strong>ist</strong>, dass das jährliche<br />

Einkommen zwischen € 4.395,96* und € 21.979,80* liegt.<br />

Der Zuschuss, der an die Sozialversicherungsanstalt der<br />

gewerblichen Wirtschaft gezahlt wird, entspricht dem<br />

Pflichtversicherungsbeitrag. Er <strong>ist</strong> allerdings mit einem<br />

Betrag von höchstens € 1.350,00* pro Jahr begrenzt.<br />

Weitere Informationen: www.ksvf.at<br />

DBA – Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Sollten Sie als AuftraggeberIn ausländische <strong>Kunst</strong>schaffende<br />

engagieren, so gilt Folgendes: Ausländische<br />

<strong>Kunst</strong>schaffende, die in Österreich tätig werden, sind in<br />

Österreich mit diesen Einkünften (beschränkt) steuerpflichtig.<br />

Denn in fast allen Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) wird das Besteuerungsrecht dem Staat zugeordnet,<br />

in dem die künstlerische Tätigkeit ausgeübt wird.<br />

Als AuftraggeberIn müssen Sie daher 20 % Abzugssteuer<br />

einbehalten und an das Finanzamt abführen.<br />

Vom Abzug der Steuer kann Abstand genommen werden,<br />

wenn bestimmte Bagatellbeträge nicht überschritten<br />

werden (vgl. Bundesmin<strong>ist</strong>eriums für Finanzen, Erlass<br />

31.10.2005). * Wert 2010


mehr infos unter: www.die-steuerberater.at<br />

Unser Klienten-Netzwerk<br />

Ein wichtiger Teil unserer Beratung <strong>ist</strong> das Netzwerken und das Verknüpfen gemeinsamer Interessen.<br />

Deshalb sehen wir die taxpress auch als Plattform, bei der sich unsere Klienten präsentieren können.<br />

Eigenständig<br />

<strong>Kunst</strong>verein Kärnten - Künstlerhaus Klagenfurt<br />

Der <strong>Kunst</strong>verein Kärnten <strong>ist</strong> die älteste<br />

und renommierteste Kulturinstitution<br />

des Landes. Als letztes Künstlerhaus in<br />

Österreich <strong>ist</strong> das Künstlerhaus Klagenfurt<br />

in Besitz und Verwaltung der Künstler und<br />

Künstlerinnen selbst. Es wird überwiegend<br />

mit Hilfe von öffentlichen Förderungen als<br />

gemeinnütziger Verein geführt.<br />

Gegründet wurde der <strong>Kunst</strong>verein Kärnten 1907<br />

im damaligen Kronland Kärnten. 1914 errichtete<br />

man ein Ausstellungsgebäude, das Künstlerhaus,<br />

welches seither Künstlerinnen und Künstlern<br />

einen Ort der Kommunikation und eine<br />

Plattform ihrer Präsentation bietet. Zeitlebens<br />

bemühten sich die <strong>Kunst</strong>schaffenden des <strong>Kunst</strong>vereins<br />

Kärnten, ihre Eigenständigkeit und freie<br />

künstlerische Betätigung zu bewahren. Ihre<br />

Förderung junger Talente stärkte die Bildende<br />

<strong>Kunst</strong> des Landes und belohnte Kärnten mit bemerkenswerten<br />

Ausstellungen herausragender<br />

Künstler wie Herbert Boeckel, Anton Clementschitsch,<br />

Arnulf Rainer oder Maria Lassnig.<br />

Künstlerhaus<br />

Mehr als 200 aktive Mitglieder beweisen, dass<br />

Kärnten nach wie vor über ein weiterhin wachsendes<br />

kreatives Potential verfügt, auch wenn<br />

einige <strong>Kunst</strong>schaffende nicht vor Ort leben. Jedes<br />

Jahr präsentiert der <strong>Kunst</strong>verein Kärnten<br />

im Künstlerhaus zehn bis zwölf zeitgenössische<br />

Ausstellungen aus den Bereichen Malerei, Grafik,<br />

Bildhauerei und Neue Medien.<br />

Kontakt: <strong>Kunst</strong>verein Kärnten, Mag. Ilse Breinl, Goethepark 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee,<br />

T 0463 55383, office@kunstvereinkaernten.at, www.kunstvereinkaernten.at<br />

wir bereiten wege zur musik<br />

Trigonale & Kultur.Raum.Kirche.<br />

Stefan Schweiger, Leiter und Geschäftsführer<br />

der Trigonale – Festival der Alten<br />

Musik sowie Organisator des Projektes<br />

Kultur.Raum.Kirche., setzt beim Thema<br />

Steuern auf Experten:<br />

„Ist von Festivals und Konzertveranstaltungen<br />

die Rede, so denken wir nicht in erster Linie<br />

an Steuern und Finanzamt, <strong>viel</strong> eher kommen<br />

uns bei dieser Gelegenheit angenehme Empfin-<br />

Stefan Schweiger<br />

Kontakt: www.trigonale.com, www.kultur-raum-kirche.com<br />

dungen wie <strong>Kunst</strong>genuss, Entspannung, Erholung<br />

und Vergnügen in den Sinn.<br />

Für mich als Leiter, Geschäftsführer und Organisator<br />

<strong>ist</strong> es allerdings unumgänglich, dem Themenkomplex<br />

Künstlerbesteuerung Beachtung<br />

zu schenken. <strong>Die</strong>s besonders vor dem Hintergrund,<br />

dass wir größtenteils mit ausländischen<br />

Ensembles und Künstlern zusammenarbeiten<br />

und der Tätigkeitsstaat – in unserem Fall also<br />

Österreich – das Besteuerungsrecht auf deren<br />

Einkünfte hat.<br />

Glücklicherweise steht mir mit Mag. Joachim<br />

Kronawetter von <strong>Die</strong><strong>Steuerberater</strong> seit Beginn<br />

meiner Tätigkeit als Kulturveranstalter ein kompetenter<br />

und engagierter Experte zur Verfügung,<br />

mit dessen Unterstützung ich gravierende<br />

Quellsteuerprobleme aus der Vergangenheit<br />

aufarbeiten und einer Lösung zuführen konnte.<br />

Darüber hinaus <strong>ist</strong> durch sein Engagement<br />

sichergestellt, dass uns bei der Erfüllung der<br />

<strong>steuerlich</strong>en Pflichten keine Fehler unterlaufen.<br />

So kann ich mich dem eigentlichen Zweck all<br />

unserer Unternehmungen widmen: möglichst<br />

<strong>viel</strong>en Menschen Wege zur Musik zu bereiten!“<br />

Steuertipps<br />

Gewinnfreibetrag 2010<br />

Mit der Veranlagung 2010<br />

wird der Freibetrag für investierte<br />

Gewinne (FBiG<br />

– 10 %) durch den Gewinnfreibetrag<br />

(13 %) ersetzt.<br />

<strong>Die</strong>se Begünstigung können<br />

natürliche Personen mit<br />

betrieblichen Einkünften –<br />

sowohl Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechner, Bilanzierer als auch<br />

teilweise Teilpauschalierer<br />

– in Anspruch nehmen.<br />

<strong>Die</strong> maximale Höhe des<br />

Gewinnfreibetrages beträgt<br />

wie bisher € 100.000,-.<br />

Neu <strong>ist</strong> die Unterteilung in<br />

einen Grundfreibetrag und<br />

einen investitionsbedingten<br />

Gewinnfreibetrag. Der Grundfreibetrag<br />

steht unabhängig<br />

von der tatsächlichen Vornahme<br />

von Investitionen<br />

für einen Gewinn bis<br />

€ 30.000,- in Höhe von<br />

maximal € 3.900,- (13 % von<br />

€ 30.000,-) zu. Ein darüber<br />

hinaus geltend gemachter<br />

Gewinnfreibetrag setzt wie<br />

bisher die Vornahme begünstigter<br />

Investitionen voraus.<br />

Umsatzsteuerreform 2010<br />

Seit Jänner 2010 geht die Umsatzsteuerpflicht<br />

generell auf<br />

den Le<strong>ist</strong>ungsempfänger über,<br />

wenn dieser ein Unternehmer<br />

<strong>ist</strong>. Erbringt ein Unternehmer<br />

eine Le<strong>ist</strong>ung im Ausland, so<br />

<strong>ist</strong> aufzupassen, wo die Umsatzsteuer<br />

zu zahlen <strong>ist</strong>.<br />

Zusammenfassende<br />

Meldung (ZM) 2010<br />

Bisher mussten Unternehmen<br />

nur ihre innergemeinschaftlichen<br />

Lieferungen in der<br />

ZM melden. Ab 2010 müssen<br />

auch die erbrachten <strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungen,<br />

für welche es zum<br />

Übergang der Steuerschuld<br />

auf den Le<strong>ist</strong>ungsempfänger<br />

kommt, in der ZM aufgenommen<br />

werden. Deshalb <strong>ist</strong> es<br />

notwendig, sowohl die eigene<br />

UID-Nummer, als auch jene<br />

der Le<strong>ist</strong>ungsempfänger anzugeben.<br />

Wir unterstützen Sie gerne!


Wir für Sie<br />

mehr infos unter: www.die-steuerberater.at<br />

Das Führungsteam. v.l.n.r.: Mag. Manfred Kenda, Mag. Joachim Kronawetter, Dr. Reinhard Lebersorger,<br />

Inge Jahn, Dkfm. <strong>Die</strong>ter Prückler<br />

10 Jahre <strong>Die</strong><strong>Steuerberater</strong><br />

Ein Jubiläum im Zeichen der <strong>Kunst</strong><br />

Außergewöhnliche Künstlerinnen<br />

und Künstler gehören<br />

gefördert. So sehen das<br />

jedenfalls <strong>Die</strong><strong>Steuerberater</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Checkübergabe. Dr. Reinhard<br />

Lebersorger und MAS Eva Leutner<br />

Wir über uns<br />

Im Vorjahr unterstützte die Kanzlei Künstler von „pro mente<br />

kärnten“. Gerührt übernahm Geschäftsführerin MAS Eva Leutner<br />

den 1.000-Euro-Scheck von Dr. Lebersorger. <strong>Die</strong> Übergabe erfolgte<br />

im Rahmen des 10-Jahres-Jubiläums der Kanzlei am 27. November<br />

2009. Mit der Spende sollen die künstlerischen Aktivitäten im<br />

„Haus Südufer“ gefördert werden.<br />

Drei Bewohner – Karl Gruber, Hannes Walzi und Heinrich<br />

Wassertheurer – stellen für ein Jahr vier Bilder in der Kanzlei<br />

<strong>Die</strong><strong>Steuerberater</strong> aus.<br />

Neben der Bilderpräsentation und der Scheckübergabe erzählte<br />

das fünfköpfige Führungsteam Inge Jahn, Mag. Manfred Kenda,<br />

Mag. Joachim Kronawetter, Dr. Reinhard Lebersorger und Dkfm.<br />

<strong>Die</strong>ter Prückler den etwa 80 Gästen über den Werdegang und die<br />

Zukunftsvisionen der Gemeinschaftskanzlei, dankten ihren MitarbeiterInnen<br />

und pusteten die Kerzen der Geburtstagstorte aus.<br />

Musikalisch wurde die Feier mit barocker und romantischer<br />

Kammermusik umrahmt, gespielt von der Geigerin Gudrun<br />

Kager und der Cell<strong>ist</strong>in Miramis Semmler-Mattitsch.<br />

Mag. a Ingrid Türk-Chlapek<br />

Seit 12 Jahren kenne ich <strong>Die</strong><strong>Steuerberater</strong> als Klientin. 2009 wechselte<br />

ich die Seiten und bin seither für die Organisationsentwicklung<br />

und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. Ein spannendes<br />

Tätigkeitsfeld, denn es gilt, eine expandierende Kanzlei organisatorisch<br />

zum Wohle der Belegschaft zu strukturieren und pr-mäßig<br />

zum Wohle der Unternehmensleitung in der Öffentlichkeit<br />

zu positionieren.<br />

Ausgebildet als Tanz- und Theaterwissenschaftlerin leite ich seit<br />

1997 das Kärntner Artemis Generationentheater und bringe<br />

seit 1995 regelmäßig als „Rote Nasen“ Kinder und Erwachsene<br />

zum Lachen. Meine Fähigkeit, in Visionen zu denken, Entwicklungen<br />

zu initiieren und zu begleiten, kreativ zu agieren und<br />

dennoch diszipliniert vorzugehen, bringe ich in die Kanzlei ein.<br />

<strong>Kunst</strong> in der Kanzlei mehr Raum zu geben, erscheint mir ein<br />

folgerichtiger Schritt.<br />

T 0463 511266–65, tuerk-chlapek@die-steuerberater.at<br />

Stift St. Paul<br />

<strong>Kunst</strong>nachmittag<br />

im Stift St. Paul<br />

Am 15. Oktober 2009 lud<br />

die Kanzlei <strong>Die</strong><strong>Steuerberater</strong><br />

ihre Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter in das Benediktinerstift<br />

St. Paul im Lavanttal<br />

ein. Nach einer Besichtigung<br />

der schönen, romanischen<br />

Basilika führte ein Museums-<br />

Guide kompetent durch die<br />

Europaausstellung „Macht des<br />

Wortes – Benediktinisches<br />

Mönchtum im Spiegel Europas“.<br />

Aviso<br />

20. April 2010<br />

„Praxisniederlegungsseminar“<br />

17 bis 20 Uhr<br />

Ärztekammer Kärnten<br />

Referenten:<br />

Mag. Klaus Mitterdorfer<br />

(KAD-StV.)<br />

Siegfried Saliternig<br />

(SV der gew. Wirtschaft)<br />

Mag. Manfred Kenda<br />

(<strong>Die</strong><strong>Steuerberater</strong>)<br />

Anmeldung:<br />

Petra Spendler<br />

T 0463 5856-17, Fax: DW 45<br />

fortbildung@aekktn.at<br />

Details: www.die-steuerberater.at<br />

Impressum: Herausgeber und Verleger:<br />

<strong>Die</strong> <strong>Steuerberater</strong> Jahn, Kenda, Lebersorger,<br />

Prückler, Kronawetter,<br />

Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.,<br />

9020 Klagenfurt, St. Veiter Straße 34/3,<br />

DVR-Nr. 0577332, FN 94281<br />

Kontakt: T 0463 511 266,<br />

office@die-steuerberater.at,<br />

www.die-steuerberater.at<br />

Fotos: Pascal Lebersorger, Werner Koscher,<br />

Gerhard Maurer, Stift St. Paul,<br />

Stefan Schweiger<br />

Redaktion: Ingrid Türk-Chlapek<br />

Konzept: schlacher.at<br />

Grafik: Janesch.Grafik-Design

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