Nutzen 1 2021 (VDM Nord-West)
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NUTZEN<br />
DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />
Mogelpackung Betriebsrätestärkungsgesetz<br />
Ende 2020 hat Bundesarbeitsminister Heil den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das<br />
die Gründung von Betriebsräten erleichtern und ihre Rechte stärken soll. Aus Sicht<br />
des bvdm enthält der Entwurf zwar ein paar wenige begrüßenswerte Neuerungen,<br />
birgt aber auch einiges Missbrauchspotenzial und Kostenbelastungen für Betriebe.<br />
Zugleich werden viele in der Praxis bestehende Konfliktfelder nicht angepackt.<br />
Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der<br />
Arbeitgeberverbände (BDA) setzt sich der<br />
bvdm für eine deutliche Veränderung des Entwurfs<br />
des Betriebsrätestärkungsgesetzes ein.<br />
In der Praxis der betrieblichen Mitbestimmung zeigt<br />
sich regelmäßig ein erheblicher Reformbedarf, den der<br />
Gesetzentwurf aber ignoriert. Neue Regelungen zur<br />
Betriebsrätevergütung, zu Verfahrensregelungen zur<br />
Eindämmung überlanger Einigungsstellenverfahren<br />
und zur Auflösung von Blockadesituationen sind überfällig<br />
und würden viele betriebliche Probleme lösen.<br />
Aus Sicht der Arbeitgeber ist das Gesetz daher eine<br />
Mogelpackung, die ihnen mehr Kosten, Haftungsrisiken<br />
und Konfliktpotenzial aufbürdet, ohne die betriebliche<br />
Mitbestimmung praxistauglicher zu machen.<br />
Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat den Gesetzgeber<br />
offenbar die Kraft für eine grundlegendere Reform<br />
verlassen.<br />
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs im Überblick<br />
Mobile Arbeit<br />
Bemerkenswert ist, dass der Arbeitsminister<br />
angesichts des Koalitionsstreits über sein „Mobile<br />
Arbeit-Gesetz“ versucht, die dort gerade<br />
gestrichene Ausweitung der Mitbestimmung<br />
in einem neuen Entwurf unterzubringen. Mit<br />
Widerstand aus der Union ist daher zu rechnen.<br />
Schon heute bestehen bei mobiler Arbeit ausreichende<br />
Mitbestimmungsrechte, deshalb ist<br />
der Inhalt des geplanten neuen Mitbestimmungsrechts<br />
unklar. Ob Arbeit außerhalb des<br />
Betriebes möglich ist, muss der unternehmerischen<br />
Entscheidung überlassen bleiben.<br />
Kosten für IT-Sachverständige<br />
Teuer werden kann für die Betriebe die Regelung,<br />
dass der Betriebsrat bei Mitbestimmung<br />
im Zusammenhang mit dem Einsatz von Informations-<br />
und Kommunikationstechnik auf Kosten<br />
des Arbeitgebers stets einen Sachverständigen<br />
hinzuziehen können soll, ohne dass, wie<br />
sonst üblich, die Erforderlichkeit geprüft werden<br />
muss. Hier können für Betriebe unüberschaubare<br />
Kosten entstehen.<br />
30 // 01/<strong>2021</strong>