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Nutzen 1 2021 (VDM Nord-West)

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DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />

Mogelpackung Betriebsrätestärkungsgesetz<br />

Ende 2020 hat Bundesarbeitsminister Heil den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das<br />

die Gründung von Betriebsräten erleichtern und ihre Rechte stärken soll. Aus Sicht<br />

des bvdm enthält der Entwurf zwar ein paar wenige begrüßenswerte Neuerungen,<br />

birgt aber auch einiges Missbrauchspotenzial und Kostenbelastungen für Betriebe.<br />

Zugleich werden viele in der Praxis bestehende Konfliktfelder nicht angepackt.<br />

Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der<br />

Arbeitgeberverbände (BDA) setzt sich der<br />

bvdm für eine deutliche Veränderung des Entwurfs<br />

des Betriebsrätestärkungsgesetzes ein.<br />

In der Praxis der betrieblichen Mitbestimmung zeigt<br />

sich regelmäßig ein erheblicher Reformbedarf, den der<br />

Gesetzentwurf aber ignoriert. Neue Regelungen zur<br />

Betriebsrätevergütung, zu Verfahrensregelungen zur<br />

Eindämmung überlanger Einigungsstellenverfahren<br />

und zur Auflösung von Blockadesituationen sind überfällig<br />

und würden viele betriebliche Probleme lösen.<br />

Aus Sicht der Arbeitgeber ist das Gesetz daher eine<br />

Mogelpackung, die ihnen mehr Kosten, Haftungsrisiken<br />

und Konfliktpotenzial aufbürdet, ohne die betriebliche<br />

Mitbestimmung praxistauglicher zu machen.<br />

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat den Gesetzgeber<br />

offenbar die Kraft für eine grundlegendere Reform<br />

verlassen.<br />

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs im Überblick<br />

Mobile Arbeit<br />

Bemerkenswert ist, dass der Arbeitsminister<br />

angesichts des Koalitionsstreits über sein „Mobile<br />

Arbeit-Gesetz“ versucht, die dort gerade<br />

gestrichene Ausweitung der Mitbestimmung<br />

in einem neuen Entwurf unterzubringen. Mit<br />

Widerstand aus der Union ist daher zu rechnen.<br />

Schon heute bestehen bei mobiler Arbeit ausreichende<br />

Mitbestimmungsrechte, deshalb ist<br />

der Inhalt des geplanten neuen Mitbestimmungsrechts<br />

unklar. Ob Arbeit außerhalb des<br />

Betriebes möglich ist, muss der unternehmerischen<br />

Entscheidung überlassen bleiben.<br />

Kosten für IT-Sachverständige<br />

Teuer werden kann für die Betriebe die Regelung,<br />

dass der Betriebsrat bei Mitbestimmung<br />

im Zusammenhang mit dem Einsatz von Informations-<br />

und Kommunikationstechnik auf Kosten<br />

des Arbeitgebers stets einen Sachverständigen<br />

hinzuziehen können soll, ohne dass, wie<br />

sonst üblich, die Erforderlichkeit geprüft werden<br />

muss. Hier können für Betriebe unüberschaubare<br />

Kosten entstehen.<br />

30 // 01/<strong>2021</strong>

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